Antwort der Landesregierung - Landtag Brandenburg - Polit-X
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Landtag Brandenburg Drucksache 7/3578 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1249 der Abgeordneten Lena Duggen (AfD-Fraktion) und Daniel Freiherr von Lützow (AfD-Frak- tion) Drucksache 7/3384 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem „Politisch moti- vierte Kriminalität - links“ (PMK-links) von Januar bis März 2021 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragensteller: Die Zahl linksextremistisch motivierter Straf- und Gewalt- taten in Brandenburg bewegt sich auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Linksextremismus und linker Gewalt hat zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle de- mokratischen Kräfte zu sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, die Schwerpunkte linksmotivierter Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um angemessene Gegenstrategien zu entwickeln. Vorbemerkung der Landesregierung: Der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Poli- tisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung aufgrund von Nach- meldungen/Korrekturen im Ergebnis der Ermittlungen in den relevanten Strafverfahren. Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum wurden alle im Rahmen des KPMD- PMK gemeldeten Straftaten mit Stand 19. April 2021 ausgewertet. Es wird im Kontext der Fragestellungen davon ausgegangen, dass die Anfragenden zu den Straftatbeständen § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetz- buches (Bildung terroristischer Vereinigungen) und § 129b des Strafgesetzbuches (Krimi- nelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung) informiert werden wollen. Das Strafgesetzbuch sieht keinen Straftatbestand „Bildung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung“ vor. Daher wird dieser im Folgenden nicht abgebildet. Das Recht auf Datenschutz schützt alle personenbezogenen Daten unabhängig davon, ob die Person bereits identifiziert ist oder mittels der Daten identifizierbar wird. Dazu zählen auch Daten, die mit einzelnen Vorfällen zusammenhängen und damit die Identifizierbarkeit der Betroffenen ermöglichen. Daher stehen hier die schutzwürdigen Belange der Betroffe- nen einer umfassenden Beantwortung entgegen. Erfordert die Beantwortung der Kleinen Anfrage die Offenbarung personenbezogener Da- ten, ist bei der Beantwortung das Informationsinteresse des Abgeordneten mit dem Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen abzuwägen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Antworten auf Kleine Anfragen gemäß § 58 Absatz 4 der Ge- schäftsordnung des Landtags veröffentlicht werden. Eingegangen: 11.05.2021 / Ausgegeben: 17.05.2021
Landtag Brandenburg Drucksache 7/3578 Ergänzend wird auf § 27 Absatz 2 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes hingewie- sen, wonach eine Veröffentlichung personenbezogener Daten in Landtagsdrucksachen un- zulässig ist, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dadurch schutzwürdige Belange der betroffenen Personen beeinträchtigt werden. Ist eine vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage nur unter Mitteilung personenbezo- gener Daten der Betroffenen möglich, würden diese Daten veröffentlicht und damit einem unbeschränkten Personenkreis bekannt. Dem stehen in den in der Anfrage angesproche- nen Fällen die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen an der Nichtveröffent- lichung ihrer Daten entgegen. Sofern in den Antworten zu einzelnen Fragen personenbezo- gene Daten offenbart werden müssten, tritt daher das Informationsinteresse eines Abgeord- neten hinter das Recht der betroffenen Personen auf den Schutz ihrer Daten zurück. Die vorliegend ersuchten Daten hinsichtlich der Kurzsachverhalte im Sinne der Fragen 2, 5 und 7 fallen unter dieses Schutzbedürfnis. Dies wird dadurch verstärkt, dass es sich bei den vorliegenden personenbezogenen Daten um solche besonderer Kategorien handelt. Die entsprechenden Daten im Sinne der vorliegenden Kleinen Anfrage können in Teilen Auf- schluss über politische Meinungen geben. Frage 1: Wie viele Straftaten wurden von Januar bis März 2021 in dem Bereich „PMK-links” insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: – Gewalttaten, – terroristischen Straftaten, – Bildung einer kriminellen Vereinigung, – Sachbeschädigungen aller Art, – sonstige Straftaten. zu Frage 1: Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 18 politisch motivierte Straftaten im Phä- nomenbereich PMK -links- registriert. Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Anfrage. Anzahl der Fälle Kategorie Januar bis März 2021 Gewaltdelikte 2 terroristische Straftaten 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sachbeschädigungen aller Art 10 sonstige Straftaten 6 -2-
Landtag Brandenburg Drucksache 7/3578 Frage 2: Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Anzahl sowie Alter und Geschlecht der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetz- buch, Kurzsachverhalt - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (u.a. Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Im Berichtszeitraum wurden zwei Gewalttaten im Rahmen des KPMD-PMK re- gistriert. Keine Tat wurde gemäß Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität dem Themenfeld Hasskriminalität zugeordnet. Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punk- ten der Fragestellung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomen- bereich „PMK-links“ fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, soweit möglich Anzahl sowie Alter und Geschlecht der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation bzw. Verfassungsschutzbekannte, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch sowie welchen zugrundeliegenden Kurzsachverhalt handelt es sich? Frage 4: Sind der Landesregierung Bildungen terroristischer oder verfassungsfeindlicher Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich „PMK-links“ fallen? Wenn ja, um wel- che Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte nach Ort, Landkreis und Datum des Be- kanntwerdens aufschlüsseln. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernet- zung bzw. personelle Überschneidungen zu anderen linken Strukturen, Organisationen, Parteien o. ä.? zu den Fragen 3 und 4: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 5: Um welche sonstigen Straftaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Anzahl sowie Alter und Geschlecht der Opfer und Täter, Straftat nach dem Strafge- setzbuch, Kurzsachverhalt - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 5: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Abbildung der Anzahl der Opfer i. S. der Fragestellung ist nicht möglich. Gemäß den Verfahrensregeln zum „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ sind Opfer na- türliche Personen, die durch die mit Strafe bedrohte Handlung körperlich geschädigt wurden oder werden sollten. Dieser Status ist bei „sonstigen Straftaten“ nicht gegeben. Keine Tat wurde gemäß Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität dem Themenfeld Hass- kriminalität zugeordnet. Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestel- lung ist der Anlage 2 zu entnehmen. -3-
Landtag Brandenburg Drucksache 7/3578 Frage 6: Wie viele Nachmeldungen linksextremistisch motivierter Straftaten gab es bis 31. März 2021 für die Jahre 2019 und 2020? Bitte aufführen nach: – Gewalttaten, – terroristischen Straftaten, – Bildung einer kriminellen Vereinigung, – Sachbeschädigungen aller Art, – sonstige Straftaten. zu Frage 6: Insgesamt gab es 89 Nachmeldungen politisch motivierter Straftaten im Phäno- menbereich PMK -links- bis zum 31. März 2021 für die Jahre 2019 und 2020. Die nachfol- gende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Anfrage. Anzahl der Fälle Kategorie Nachmeldungen 2019 und 2020 Gewaltdelikte 4 terroristische Straftaten 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sachbeschädigungen aller Art 45 sonstige Straftaten 40 Frage 7: Wie viele der gemäß Ziff. 6 nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Ort, Landkreis, Datum, Anzahl sowie Alter und Geschlecht der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch, Kurzsachverhalt. Welche die- ser Straftaten waren extremistisch? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (u.a. Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 7: Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Keine Tat wurde gemäß Definitions- system für Politisch motivierte Kriminalität dem Themenfeld Hasskriminalität zugeordnet. Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung ist der Anlage 3 zu entnehmen. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 -4-
Stand: 19.04.2021 Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalität -links- zu Frage 2: Gewalttaten lfd. Nr. 1 2 Tatzeit 01.01.2021 13.02.2021 Delikt (§§) § 308 StGB § 223 StGB (Versuch) Tatort Elsterwerda Potsdam Landkreis / Kreisfreie Elbe-Elster Potsdam Stadt Oberthemenfelder - Konfrontation / politische Einstellung - gegen rechts Konfrontation / politische Einstellung - gegen rechts Unterthemenfelder Extremismus ja ja Anzahl der ermittelten 1 0 Tatverdächtigen Alter / Geschlecht der ermittelten 37 Jahre / männlich / Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten 1 2 Opfer Alter / Geschlecht der 48 Jahre / männlich 55 Jahre / männlich ermittelten Opfer 47 Jahre / männlich 1
Stand: 19.04.2021 Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalität -links- zu Frage 2: Gewalttaten Die Geschädigten gaben an, von unbekannten Personen bepöbelt und mit den Worten "Nazischwein" beleidigt worden zu sein. Ein An der Fensterscheibe des AfD-Büros wurde augenscheinlich ein Geschädigter trug einen Pullover mit der Aufschrift "Thor Steinar". Kurzsachverhalt Feuerwerkskörper angebracht und gezündet. Diese Explosion Ein weiterer Geschädigter wurde durch eine unbekannte Person verursachte ein 10 cm x 10 cm großes Loch in der Scheibe. umgestoßen und eine weitere unbekannte Person versuchte den anderen Geschädigten mittels Faustschlag am Oberkörper zu verletzen. Es wurden keine Personen verletzt. 2
Stand: 19.04.2021 Anlage 2 Politisch motivierte Kriminalität -links- zu Frage 5: sonstige Straftaten Anzahl der Alter / Geschlecht der Landkreis/ Extre- lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Themenfelder ermittelten ermittelten Kurzsachverhalt Kreisfreie Stadt mismus Tatverdächtigen Tatverdächtigen Der Geschädigte wurde durch den Beschuldigten in einem offenen Brief an den Landkreis Uckermark und an den Uckermarkkurier als Neonazi bezeichnet. Der 1 13.01.2021 § 188 StGB Prenzlau Uckermark Konfrontation / politische Einstellung - gegen rechts nein 1 64 Jahre / männlich Geschädigte fühlte sich durch diese Äußerung beleidigt und verleumdet. Konfrontation / politische Einstellung - gegen rechts; Die Beschuldigte beleidigte den Geschädigten auf Instagram mit den Worten: "Du 2 26.01.2021 § 185 StGB unbekannt unbekannt ja 1 18 Jahre / weiblich Hasskriminalität bist ein Nazi, ein Rassist in einer Nazipartei". Konfrontation / politische Einstellung - gegen rechts - Cottbus/ Cottbus/ Der Beschuldigte beleidigte die eingesetzten Polizeibeamten während eines 3 31.01.2021 § 185 StGB gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole; ja 1 35 Jahre / männlich Chóśebuz Chóśebuz Einsatzes gegen seine Person mit den Worten "Scheiß Nazis". Innen- und Sicherheitspolitik - Polizei Konfrontation / politische Einstellung - gegen den Der Beschuldigte beschimpfte die eingesetzten Polizeibeamten, welche in Cottbus/ Cottbus/ Staat, seine Einrichtungen und Symbole; Sozialpolitik - Amtshilfe für das Gesundheitsamt CORONA-Quarantäne-Anordnungen 4 15.02.2021 § 185 StGB ja 1 46 Jahre / männlich Chóśebuz Chóśebuz Gesundheitswesen; Innen -und Sicherheitspolitik - überbringen sollten, mit den Worten "Nazis" und "Faschisten". Polizei Die Geschädigten gaben an, dass sie sich durch einen anonym erstellten öffentlichkeitswirksamen Beitrag im Internet in ihrer persönlichen Ehre verletzt Schönwalde- Konfrontation / politische Einstellung - gegen rechts; 5 21.02.2021 § 185 StGB Havelland ja 0 / sehen. Hintergrund ist die Vermietung einer Veranstaltungshalle an den Glien Antifaschismus Landesverband der AfD Berlin und der Gleichstellung ihrer Person mit "blaubraunen Nazibanden". Konfrontation / politische Einstellung - gegen rechts; Der Beschuldigte beleidigte den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat 6 25.02.2021 § 185 StGB Rathenow Havelland gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole; ja 1 41 Jahre / männlich per E-Mail unter anderem als "rechtsradikales Schwein", "demenzkranker Antifaschismus Machtbesessener Nazi", "Lügenschwein" und "rechtsradikale Lügenfotze". 1
Stand: 19.04.2021 Anlage 3 Politisch motivierte Kriminalität -links- zu Frage 7: Nachmeldungen Gewalttaten lfd. Nr. 1 2 Tatzeit 01.09.2019 28.09.2019 Delikt (§§) § 224 StGB § 223 StGB Tatort Potsdam Potsdam Landkreis / Kreisfreie Potsdam Potsdam Stadt Oberthemenfelder - Konfrontation / politische Einstellung - gegen rechts Konfrontation / politische Einstellung - gegen rechts Unterthemenfelder Extremismus ja ja Anzahl der ermittelten 0 1 Tatverdächtigen Alter / Geschlecht der ermittelten / 26 Jahre / männlich Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten 1 1 Opfer Alter / Geschlecht der 27 Jahre / männlich 45 Jahre / männlich ermittelten Opfer Der Geschädigte kam mit zwei männlichen Personen in einer Diskothek ins Gespräch. Dieses wurde zu einer politischen Diskussion über den Liberalismus in der Bundesrepublik. Die unbekannten Täter unterstellten Der Beschuldigte griff den Geschädigten an, da dieser in der dem Geschädigten eine rechte Gesinnung, woraufhin dieser das Öffentlichkeit "Sieg Heil" und "Heil Hitler" rief und dabei den Kurzsachverhalt Gespräch beendete und die Diskothek verließ. In der weiteren Folge Hitlergruß skandierte und versetzte ihm einen Faustschlag ins verfolgten die unbekannten Täter den Geschädigten. Als sie ihn Gesicht. eingeholt hatten, traten sie unvermittelt mit den beschuhten Füßen auf ihn ein. 1
Stand: 19.04.2021 Anlage 3 Politisch motivierte Kriminalität -links- zu Frage 7: Nachmeldungen Gewalttaten lfd. Nr. 3 4 Tatzeit 25.05.2020 13.09.2020 Delikt (§§) § 315b StGB § 308 StGB Tatort Altlandsberg Neuruppin Landkreis / Kreisfreie Märkisch-Oderland Ostprignitz-Ruppin Stadt Innen- und Sicherheitspolitik - Polizei; Innen- und Sicherheitspolitik - Polizei; Oberthemenfelder - Konfrontation / Politische Einstellung - gegen den Staat, seine Konfrontation / Politische Einstellung - gegen den Staat, seine Unterthemenfelder Einrichtungen und Symbole Einrichtungen und Symbole Extremismus ja ja Anzahl der ermittelten 0 4 Tatverdächtigen 22 Jahre / männlich Alter / Geschlecht der 32 Jahre / weiblich ermittelten / 38 Jahre / weiblich Tatverdächtigen 25 Jahre / männlich Anzahl der ermittelten 1 1 Opfer Alter / Geschlecht der 34 Jahre / männlich 21 Jahre / weiblich ermittelten Opfer 2
Stand: 19.04.2021 Anlage 3 Politisch motivierte Kriminalität -links- zu Frage 7: Nachmeldungen Gewalttaten Der Geschädigte zeigte an, dass fünf Radmuttern seines privaten PKW Die Geschädigte ist tätig bei der Polizei und hatte ihren Privat-PKW gelöst waren. Dieser schließt nicht aus, dass Unbekannte die auf dem öffentlich zugänglichen Parkplatz in unmittelbarer Nähe zu Radmuttern gelöst haben könnten und dies im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsstätte abgestellt. Nach einem lauten Knallgeräusch von seiner dienstlichen Tätigkeit bei der Polizei stehen könnte. Im Rahmen Kurzsachverhalt dort waren Schäden im Bereich des vorderen linken Rades aufgrund der Ermittlungen ergaben sich bisher keine Anhaltspunkte, ob die der Umsetzung eines pyrotechnischen Gegenstandes festzustellen. gelösten Radbolzen mit dem zuvor durchgeführten Wechsel auf (u.a. Radkastenverblendung abgesprengt). Sommerreifen, mit der dienstlichen Tätigkeit des Gescädigten in Zusammenhang stehen oder eine technische Ursache haben könnten. 3
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