Erhebungsbogen zur Feststellung der Veranlagung zur Fremdenverkehrsabgabe, gemäß der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der ...
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Erhebungsbogen zur Feststellung der Veranlagung zur Fremdenverkehrsabgabe, gemäß der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Barth, in der Fassung der 3. Änderung, welche am 09.09.2020 in Kraft trat. Stadtverwaltung Barth Teergang 2 18356 Barth Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen und unbedingt zurücksenden oder online unter http://rathaus.stadt-barth.de/formulare/Erhebungsbogen-Fremdenverkehrsabgabe.pdf ausfüllen, abspeichern und per E-Mail an kurabgabe@stadt-barth.de senden. Maßgebend für Ihre Angaben sind die Verhältnisse am 01.07.2021 bzw. bei späterer Eröffnung des Unternehmens der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung. Die Abfrage zum heutigen Datum gilt der grundsätzlichen Erfassung. Änderungen, die in der Zeit bis zum 01.07.2021 erfolgen, können bis zum 01.08.2021 an das Amt für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur, SB Kur- und Fremdenverkehrsabgabe der Stadt Barth gemeldet werden. Hinweise: Suchen Sie ihr Unternehmen/Objekt/Einrichtung im nachfolgenden Verzeichnis. Je nach ausgewiesenem Maßstab geben Sie bitte die entsprechenden Kennzahlen für ihr Unternehmen ein. Bitte beachten Sie dabei folgendes: bei Arbeitskräften: Als Arbeitskraft gelten alle Arbeitnehmer sowie tätige Betriebsinhaber und Geschäftsführer und die freiberuflich Tätigen. Als Arbeitskraft gelten auch mithelfende Familienangehörige. Personen, welche sich in Ausbildung oder Praktika befinden werden nicht den Arbeitskräften zugerechnet. Bei der Einstufung werden teilzeitbeschäftigte Arbeitskräfte, deren Wochenarbeitszeit bis einschließlich 20, aber über 5 Stunden liegt, als halbe Arbeitskraft gezählt. Die Anzahl der vollen und halben Arbeitskräfte wird addiert und auf die nächste volle Zahl aufgerundet. Unabhängig von der Arbeitszeit und der Anzahl der Beschäftigten wird eine Person eines Betriebes in jedem Fall als volle Arbeitskraft eingestuft. Handelt es sich bei dem Betrieb um eine nebenberufliche Tätigkeit, die nur von einer Person ausgeführt wird, deren wöchentliche Arbeitszeit bis 5 Stunden beträgt, entfällt die Abgabepflicht. bei Ladenbesitzern: Bitte geben Sie die Gesamtfläche der Verkaufs- und Ausstellungsfläche an. Ausschließliche Lagerflächen sind nicht zu berücksichtigen. Bei Läden über 200m² Ladenfläche bitte 2 Angaben machen 1 x bis 200m² und den Rest in Spalte über 200m². Bsp.: Geschäft mit 700m²: Laden bis 200m²: 200m² und Laden über 200m²: 500m² Gastronomische Einrichtungen: Wenn vorhanden, geben Sie bitte die Sitzplätze getrennt nach Innen- und Außenplätzen an. Zu den Außenplätzen werden auch die Plätze gerechnet, die nur für Veranstaltungen genutzt werden. Hotels/Pension mit Gastronomie: bitte geben Sie sowohl die Sitzplätze (Innen und Außen) als auch die vermietete Bettenanzahl an. bei mehreren Filialen/Stützpunkten: Bitte nutzen Sie für jede Filiale/Stützpunkt einen Erhebungsbogen. Unter http://rathaus.stadt-barth.de/formulare/Erhebungsbogen-Fremdenverkehrsabgabe.pdf können Sie sich weitere Erhebungsbögen ausdrucken. 1
1. Allgemeine Angaben Bezeichnung des Gewerbes/ Unternehmens/Betriebsstätte Anschrift des Beginn der Tätigkeit: Unternehmens /Gewerbes Straße, Haus-Nr. Telefon/ Handy Fax E-Mail Haupt- oder Neben- gewerbe (bei letztem Stundenanzahl/Woche) Anschrift des / der Name, Vorname: Inhabers / Inhaberin Straße, Haus-Nr: Plz, Wohnort: Telefon / Handy: Fax: E-Mail: Rechnungsanschrift: Firmenanschrift (bitte zutreffendes ankreuzen bzw. ergänzen) Anschrift Inhaber ______________________________ Angaben zur Ermittlung der Fremdenverkehrsabgabe auf Grundlage der Satzung zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Barth. Berechnungsbeispiele finden Sie auf den Seiten 10 und 11. Erklärung Abkürzungen: Ak: Arbeitskraft GVE: Grundvorteilseinheit Beispiel: Nr. Betriebsstätte, Gewerbe, Maß- GVE Faktor Anzahl je Objekt stab Maßstab 00 Beispiel: Maschinenbau Ak Je 1 0,5 10 2
Vorteilsstufe 1 Betriebsstätte, Gewerbe, Maß- GVE Faktor Anzahl je Objekt stab Maßstab 00 Anlagenbau, Maschinen- Ak Je 1 0,5 bau, Metallbau 01 Bestatter, Bestatter- und Ak Je 1 0,5 Floristenbedarf 02 Bildhauer, Steinbild- Ak Je 1 0,5 hauer, Steinmetze 03 Computer-Hard- und Ak Je 1 0,5 Software, Computer- dienstleistungen ohne gestalterische Arbeiten (ohne Ladengeschäft) 04 Computer-Hard- und Software, Computer- dienstleistungen ohne m² Je 20 0,025 gestalterische Arbeiten und Medienberatung (mit Ladengeschäft) 05 Dental-Labore Ak Je 1 0,5 06 Garten- und Landschafts- Ak Je 1 0,5 bau, Friedhofsgärtnerei 07 Glaserei, Heizungs-, Gas- Ak Je 1 0,5 und Wasserinstallation, Klempnerei 08 Handelsvertreter Ak Je 1 0,5 09 Ingenieure Ak Je 1 0,5 10 Internethandel Ak Je 1 0,5 11 Küchen- und Ak Je 1 0,5 Hausgeräteinstallation und -reparatur 12 Messebau Ak Je 1 0,5 13 Notare, Rechtsanwälte Ak Je 1 0,5 14 Schiffbau, -reparatur, Ak Je 1 0,5 Herstellung und Installation von Schiffszubehör 15 Schneiderei, Änderungs- Ak Je 1 0,5 schneiderei, Strickerei, Stickerei, Weberei (ohne Ladengeschäft) 3
Betriebsstätte, Gewerbe, Maß- GVE Faktor Anzahl je Objekt stab Maßstab 16 Telefon- und Ak Je 1 0,5 Kommunikationsdienste 17 Ver- und Entsorgungs- Ak Je 1 0,5 unternehmen 18 Vermittlung von Ak Je 1 0,5 Arbeitskräften 19 Versicherungsbüro, - Ak Je 1 0,5 vertreter, -makler, - agenturen Vorteilsstufe 2 20 An- und Verkäufe, m² Je 20 0,05 Secondhandshops 21 Angel-Einzelhandel, m² 0,05 Campingartikel (mit Je 20 Ladengeschäft) 22 Apotheken Ak Je 1 1,0 23 Architekten mit und ohne Ak Je 1 1,0 Kammereintrag 24 Ärzte Ak Je 1 1,0 25 Autohäuser mit KFZ- Ak Je 1 1,0 Verkauf, -Reparatur und ggf. -Vermietung 26 Baustoffhandel, Bau- und m² Je 20 0,05 Heimwerkerbedarf, Handel mit Garten- geräten (bis 200m²) 27 Baustoffhandel, Bau- und m² Je 60 0,01667 Heimwerkerbedarf, Handel mit Garten- geräten (ab 200m²) 28 Bauunternehmen für Ak Je 1 1,0 Hoch- und Tiefbau, Trocken- und Innen- ausbau, Betonarbeiten, Baureparaturen, Baudienstleistungen 29 Blumengeschäfte m² Je 20 0,05 30 Bäckerei, Brauerei, Ak Je 1 1,0 Fischerei, Metzgerei, Rösterei, (als 4
produzierendes Gewerbe) Betriebsstätte, Gewerbe, Maß- GVE Faktor Anzahl je Objekt stab Maßstab 31 Briefpost, Paketdienst, Ak Je 1 1,0 Post 32 Fahrschulen Ak Je 1 1,0 33 Fitnessbetriebe, Sauna, Ak Je 1 1,0 Sonnenstudio 34 Fotogeschäft m² Je 20 0,05 35 Fotograf ohne Ak Je 1 1,0 Ladengeschäft 36 Friseur Ak Je 1 1,0 37 Glas- und Ak Je 1 1,0 Gebäudereiniger, Haushaltsreinigungen 38 Großhandel (zum Bsp. Ak Je 1 1,0 Getränke) 39 Handel u. Reparatur von Ak Je 1 1,0 Heimelektronik 40 Handwerksbetriebe Ak Je 1 1,0 (z.Bsp. Elektro- installation, Fenster- und Türenbau, Tischlerei, Malerei, Zimmerei, Tapezierer, Fliesen- Platten- und Bodenleger), 41 Hausmeisterservice, Ak Je 1 1,0 Montageservice 42 Hausverwaltung, Ak Je 1 1,0 Hausverwalter 43 Immobilienmakler, Ak Je 1 1,0 Immobilienhandel 44 Internetdienstleistungen, Ak Je 1 1,0 Medienberatung, Werbeagenturen und – unternehmen 45 Kfz-Reparatur und - Ak Je 1 1,0 Zubehör, sowie Kfz- Pflegedienste 46 Kosmetik, Hand- und Ak Je 1 1,0 Fußpflege, Nagelstudio 5
Betriebsstätte, Gewerbe, Maß- GVE Faktor Anzahl je Objekt stab Maßstab 47 Kunstgestaltung und - Ak Je 1 1,0 verkauf, Antiquitäten- handel (ohne Ladengeschäft) 48 Möbel-/ Einrichtungs- handel( Heimtextilien), Handel mit m² Je 20 0,05 Elektronischen Haus- haltsgeräten bis 200m² 49 Möbel-/ Einrichtungs- handel( Heimtextilien), Handel mit m² Je 60 0,01667 Elektronischen Haus- haltsgeräten ab 200m² 50 Optiker und Hörakustiker Ak Je 1 1,0 51 Raumausstatter, Ak Je 1 1,0 Dekorateure, Polsterer 52 Reinigungs- Wasch- und Ak Je 1 1,0 Bügelservice 53 Reisebüros, Buchungs- Ak Je 1 1,0 büros, Reiseveranstalter 54 Sanitätshäuser, - Ak Je 1 1,0 fachgeschäfte 55 Schlüsseldienste Ak Je 1 1,0 56 Schmuck-, Uhren- und m² Je 20 0,05 Edelstein-Einzelhandel, Goldschmieden (mit Ladengeschäft) 57 Schmuck-,Uhren- und Ak Je 1 1,0 Edelstein-Einzelhandel, Goldschmieden (ohne Ladengeschäft) 58 Schneiderei, m² Je 20 0,05 Änderungsschneiderei, Strickerei, Stickerei, Weberei (mit Ladengeschäft) 59 Spielhallen, Spiel- und Ak Je 1 1,0 Warenautomaten 60 Sportschulen, Surflehrer, Ak Je 1 1,0 Segellehrer 6
Betriebsstätte, Gewerbe, Maß- GVE Faktor Anzahl je Objekt stab Maßstab 61 Steuerberater, Ak Je 1 1,0 Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Vermögensberater 62 Tätowierer, Piercer Ak Je 1 1,0 63 Therapeuten, Ak Je 1 1,0 Gesundheitsberater und verw. Berufe 64 Trainer, Dozenten, Ak Je 1 1,0 Übungsleiter 65 Yachtservice mit Handel, Ak Je 1 1,0 Liegeplätzen und kleineren Reparaturen (kein Schiffsneubau) 66 Zoohandlung, Ak Je 1 1,0 Heimtierbedarf Vorteilsstufe 3 67 Ausstellung, Museen, Ak Je 1 1,5 Freizeit-betriebe 68 Bäckereien, Plätze Je 5 0,3 Konditoreien, Eiscafé mit gastronomischen Betrieb mit Sitzplätze innen 69 Bäckereien, Plätze Je 15 0,1 Konditoreien, Eiscafé mit gastronomischen Betrieb mit Sitzplätze außen 70 Buchhandlungen m² Je 20 0,075 71 Drogerien, Parfümerien m² Je 20 0,075 und Einzelhandel mit Haushaltswaren bis 200m² 72 Drogerien, Parfümerien m² Je 60 0,025 und Einzelhandel mit Haushaltswaren ab 200m² 73 Einzelhandel mit m² Je 20 0,075 Lebensmitteln bis 200m² 74 Einzelhandel mit m² Je 60 0,025 Lebensmitteln ab 200m² 7
Betriebsstätte, Gewerbe, Maß- GVE Faktor Anzahl je Objekt stab Maßstab 75 Einzelhandel mit m² Je 20 0,075 Textilien, Bekleidung, Sportmode bis 200m² 76 Einzelhandel mit m² Je 60 0,025 Textilien, Bekleidung, Sportmode ab 200m² 77 Einzelhandel sonst. m² Je 20 0,075 Geschäfte bis 200m² 78 Einzelhandel sonst. m² Je 60 0,025 Geschäfte ab 200m² 79 Fisch-Einzelhandel, m² Je 20 0,075 Fisch-Erzeugnisse 80 Fleischerei- Einzelhandel m² Je 20 0,075 81 Gastronomie, auch Plätze Je 5 0,3 Imbiss mit Sitzplätzen innen 82 Gastronomie, auch Plätze Je 15 0,1 Imbiss mit Sitzplätzen außen 83 Geld- und Kreditinstitute Ak Je 1 1,5 84 Geschenk- und m² Je 20 0,075 Andenkenhandel (mit Ladengeschäft) 85 Imbiss ohne Sitzplätze Ak Je 1 1,5 86 Kaffee- und Teeläden m² Je 20 0,075 87 Kunstgestaltung und - m² Je 20 0,075 verkauf, Antiquitäten- handel (mit Ladengeschäft) 88 Personenbeförderung Ak Je 1 1,5 /Bahn, Bus, Taxe, Flugzeug, Schiff (auch Ausflugsschiffe) 89 Schuh-Einzelhandel m² Je 20 0,075 (auch Einzelanfertigung und Reparatur) bis 200m² 90 Schuh-Einzelhandel m² Je 60 0,025 (auch Einzelanfertigung und Reparatur) ab 200m² 91 Tankstellen, Ak Je 1 1,5 Autowaschanlagen 8
Betriebsstätte, Gewerbe, Maß- GVE Faktor Anzahl je Objekt stab Maßstab Vorteilsstufe 4 92 Selbständige Reiseleiter, Ak Je 1 2,0 Stadtführer 93 Bootsvermietung/-verleih Boote Je 1,333 1,5 94 Fahrradvermietung/- Fahr- Je 15 0,133 verleih räder 95 Vermietung von Betten Je 1,333 Betten/Unterkünften 1,5 96 Vermietung von Stell- Je 1,333 Stellplätzen/Liegeplätzen und 1,5 Liege- plätze 97 Vermittlung von Ak Je 1 2,0 Ferienwohnungen Sonstige Gewerbe, die im Verzeichnis nicht genannt wurden, bitte eintragen Art des Gewerbes Ak o. Anzahl je m² Maßstab Ich versichere, die Angaben in dieser Erklärung vollständig und wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben und Veränderungen umgehend mitzuteilen. Die Bestimmungen der §§ 16 und 17 KAG M-V vom 12. April 2005 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bin darüber informiert, dass falsche bzw. fehlende Angaben oder die Nichtabgabe dieser Erklärung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Ort, Datum Stempel, Unterschrift Dieses Formular steht als Download auf der Internetseite der Stadt Barth unter http://rathaus.stadt-barth.de/formulare/Erhebungsbogen-Fremdenverkehrsabgabe.pdf zur Verfügung. Die Fremdenverkehrsabgabe-satzung finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Barth unter http://rathaus.stadt-barth.de/satzungen/Fremdenverkehrsabgabesatzung.pdf 9
Rechenbeispiele und Erläuterungen zum Erhebungsbogen zur Fremdenverkehrsabgabesatzung der Stadt Barth Wie berechne ich die Höhe meiner Fremdenverkehrsabgabe? - in der Tabelle das eigene Unternehmen finden - den daneben stehenden Maßstab entnehmen und aus Spalte „Faktor“ den Berechnungsfaktor - in der Spalte „Anzahl je Maßstab“ die entsprechenden Kennzahlen des eigenen Unternehmens eintragen z. Bsp. Anzahl Betten oder Arbeitskräfte - Die Fremdenverkehrsabgabe ergibt sich aus: 22,84 € (Abgabensatz aus § 9 der Satzung) x Berechnungsfaktor x eigene Anzahl je Maßstab - Ausnahmen sind bei Geschäften über 200m² und bei gastronomischen Betrieben mit Außenplätzen; 1. bei Gastronomie: Teilbetrag 1 für die Innenplätze plus Teilbetrag 2 für die Außenplätze 2. bei Geschäften über 200m² Laden- u. Ausstellungsfläche: Teilbetrag 1 bis 200m² plus Teilbetrag 2 für die restlichen m² Beispiele für verschiedene Unternehmen: 1. Blumenladen mit einer Verkaufs- und Ausstellungsfläche von 25m² - laut Tabelle gehören Blumengeschäfte in die Vorteilsstufe 2 - aus derselben Zeile ergibt sich ein Maßstab in m² und in Spalte „Faktor“ ein Berechnungsfaktor von 0,05 - Betrag Fremdenverkehrsabgabe (FA): 22,84 € x 0,05 x 25 = 28,55 € 2. Ein Markt/Einzelhandelsgeschäft mit 850m² Verkaufs- und Ausstellungsfläche - laut Tabelle gehören Einzelhandelsgeschäfte mit Lebensmittel, Bekleidung und sonstiges in die Vorteilsstufe 3. Es gilt der Maßstab m² - Bei einem Markt über 200m² erfolgt die Berechnung in zwei Abschnitten. Teilbetrag 1 bis 200m²: Aus der Spalte „Faktor“ erhält man den Faktor 0,075. Die FA für die ersten 200m²: 22,84 € x 0,075 x 200 = 342,60€ - Teilbetrag 2 ab 200m² (bei unserem Bsp. für die restlichen 650m² (850-200)) Aus Spalte „Faktor“ erhält man den Berechnungsfaktor 0,025. Die Abgabe für die restl. 650m² ergibt sich: 22,84 € x 0,025 x 650 = 371,15€ - Die Gesamtfremdenverkehrsabgabe für unseren Beispielmarkt: 342,60€ + 371,75€ = 713,75€ 3. ein Autohaus mit insgesamt 8 Beschäftigten (u.a. im Verkauf, Werkstatt, Buchhaltung) - laut Tabelle in Vorteilsstufe 2 mit dem Maßstab Arbeitskraft und dem Berechnungsfaktor lt. Spalte „Faktor“: 1,0 - Die Fremdenverkehrsabgabe (FA) errechnet sich: 10
22,84€ x 1,0 x 8 = 182,72€ 4. Privater Vermieter Ferienwohnung mit 2 Betten - laut Tabelle in Vorteilsstufe 4 mit dem Maßstab Betten - Berechnungsfaktor 1,33 22,84€ x 1,33 x 2 = 60,75 € 5. Eine Gaststätte mit 25 Innenplätzen und 20 Terrassenplätzen - laut Tabelle in Vorteilsstufe 3 mit dem Maßstab Sitzplätze. - Bei Innen- und Außenplätze erfolgt die Berechnung in zwei Teilschritten Teilbetrag 1 für Innenplätze: aus Spalte „Faktor“ ergibt sich der Berechnungsfaktor 0,3 Die FA für die Innenplätze berechnet sich: 22,84€ x 0,3 x 25 = 171,30€ Teilbetrag 2 für Außenplätze: Berechnungsfaktor aus Spalte „Faktor“ = 0,1 Die FA für die Außenplätze ergibt sich: 22,84€ x 0,1 x 20 = 45,68€ - die Gesamtfremdenverkehrsabgabe für dieses Beispiel: 171,30€ + 45,68€ = 216,98€ ___________________________________________________________________________ Erläuterung zur Berechnung der Fremdenverkehrsabgabe bei - mehreren gewerblichen Tätigkeiten innerhalb eines Betriebes - bei mehreren Fillialen/Betriebsstätten §8 Vorteilsstufen - Abs. 4 Abgabepflichtige, die innerhalb eines Betriebes nach den Vorteilsmerkmalen in verschiedene Vorteilseinheiten und/oder in verschiedene Vorteilsstufen eingeordnet werden können, sind nur nach den Merkmalen zu veranlagen, welche zum höheren Abgabebetrag führen. Es werden alle Arbeitskräfte berücksichtigt - zum Beispiel ein Hotel könnte als gastronomische Einrichtung, als Beherberger und vielleicht noch mit Fahrradvermietung, einem Imbiss o.ä. eingestuft werden. Hier erfolgt nur die Einstufung nach den Merkmalen, welche zum höheren Abgabebetrag führen. Ähnlich ist es bei einem Autohaus mit Verkauf, Werkstatt, Vermietung. Zieht ein Abgabepflichtiger aus mehreren eigenständigen Betrieben, Betriebsstätten, Filialen oder Tätigkeiten Vorteile, so ist die Abgabe für jeden Betrieb, jede Betriebsstätte, jede Filiale bzw. jede Tätigkeit gesondert zu entrichten. - als Beispiel eine Konditorei/Bäckerei mit mehreren Filialen 11
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