Erhebungsbogen zur Feststellung der Veranlagung zur Fremdenverkehrsabgabe, gemäß der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der ...

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Erhebungsbogen zur Feststellung der Veranlagung zur Fremdenverkehrsabgabe, gemäß der
Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Barth, in der Fassung
der 3. Änderung, welche am 09.09.2020 in Kraft trat.

Stadtverwaltung Barth
Teergang 2
18356 Barth

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen und unbedingt zurücksenden oder online unter
http://rathaus.stadt-barth.de/formulare/Erhebungsbogen-Fremdenverkehrsabgabe.pdf ausfüllen,
abspeichern und per E-Mail an kurabgabe@stadt-barth.de senden.
Maßgebend für Ihre Angaben sind die Verhältnisse am 01.07.2021 bzw. bei späterer Eröffnung
des Unternehmens der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung. Die Abfrage zum heutigen Datum gilt
der grundsätzlichen Erfassung. Änderungen, die in der Zeit bis zum 01.07.2021 erfolgen,
können bis zum 01.08.2021 an das Amt für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur, SB Kur- und
Fremdenverkehrsabgabe der Stadt Barth gemeldet werden.
Hinweise: Suchen Sie ihr Unternehmen/Objekt/Einrichtung im nachfolgenden Verzeichnis. Je
nach ausgewiesenem Maßstab geben Sie bitte die entsprechenden Kennzahlen für ihr
Unternehmen ein. Bitte beachten Sie dabei folgendes:

bei Arbeitskräften: Als Arbeitskraft gelten alle Arbeitnehmer sowie tätige Betriebsinhaber und
Geschäftsführer und die freiberuflich Tätigen. Als Arbeitskraft gelten auch mithelfende
Familienangehörige. Personen, welche sich in Ausbildung oder Praktika befinden werden nicht den
Arbeitskräften zugerechnet. Bei der Einstufung werden teilzeitbeschäftigte Arbeitskräfte, deren
Wochenarbeitszeit bis einschließlich 20, aber über 5 Stunden liegt, als halbe Arbeitskraft gezählt. Die
Anzahl der vollen und halben Arbeitskräfte wird addiert und auf die nächste volle Zahl aufgerundet.
Unabhängig von der Arbeitszeit und der Anzahl der Beschäftigten wird eine Person eines Betriebes in
jedem Fall als volle Arbeitskraft eingestuft. Handelt es sich bei dem Betrieb um eine nebenberufliche
Tätigkeit, die nur von einer Person ausgeführt wird, deren wöchentliche Arbeitszeit bis 5 Stunden beträgt,
entfällt die Abgabepflicht.

bei Ladenbesitzern: Bitte geben Sie die Gesamtfläche der Verkaufs- und Ausstellungsfläche an.
Ausschließliche Lagerflächen sind nicht zu berücksichtigen. Bei Läden über 200m² Ladenfläche bitte 2
Angaben machen 1 x bis 200m² und den Rest in Spalte über 200m². Bsp.: Geschäft mit 700m²: Laden bis
200m²: 200m² und Laden über 200m²: 500m²

Gastronomische Einrichtungen: Wenn vorhanden, geben Sie bitte die Sitzplätze getrennt nach Innen-
und Außenplätzen an. Zu den Außenplätzen werden auch die Plätze gerechnet, die nur für
Veranstaltungen genutzt werden.

Hotels/Pension mit Gastronomie: bitte geben Sie sowohl die Sitzplätze (Innen und Außen) als auch die
vermietete Bettenanzahl an.

bei mehreren Filialen/Stützpunkten: Bitte nutzen Sie für jede Filiale/Stützpunkt einen Erhebungsbogen.
Unter http://rathaus.stadt-barth.de/formulare/Erhebungsbogen-Fremdenverkehrsabgabe.pdf
können Sie sich weitere Erhebungsbögen ausdrucken.

                                                    1
1. Allgemeine Angaben

 Bezeichnung des Gewerbes/
 Unternehmens/Betriebsstätte

 Anschrift des                  Beginn der Tätigkeit:
 Unternehmens /Gewerbes
                                Straße, Haus-Nr.
                                Telefon/ Handy
                                Fax
                                E-Mail
                                Haupt- oder Neben-
                                gewerbe (bei letztem
                                Stundenanzahl/Woche)

 Anschrift des / der           Name, Vorname:
 Inhabers / Inhaberin
                               Straße, Haus-Nr:
                               Plz, Wohnort:
                               Telefon / Handy:
                               Fax:
                               E-Mail:

Rechnungsanschrift:                                        Firmenanschrift
(bitte zutreffendes ankreuzen bzw. ergänzen)               Anschrift Inhaber
                                                           ______________________________

Angaben zur Ermittlung der Fremdenverkehrsabgabe auf Grundlage der Satzung zur Erhebung
einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Barth.
Berechnungsbeispiele finden Sie auf den Seiten 10 und 11.
Erklärung Abkürzungen:
Ak:  Arbeitskraft
GVE: Grundvorteilseinheit

Beispiel:

Nr.     Betriebsstätte, Gewerbe,         Maß-       GVE Faktor         Anzahl je
                 Objekt                  stab                          Maßstab
 00      Beispiel: Maschinenbau          Ak         Je 1   0,5            10

                                                2
Vorteilsstufe 1
      Betriebsstätte, Gewerbe, Maß- GVE            Faktor   Anzahl je
                Objekt           stab                       Maßstab
00   Anlagenbau, Maschinen- Ak            Je 1     0,5
     bau, Metallbau
01   Bestatter, Bestatter- und Ak         Je 1     0,5
     Floristenbedarf
02   Bildhauer, Steinbild-       Ak       Je 1     0,5
     hauer, Steinmetze
03   Computer-Hard- und          Ak       Je 1     0,5
     Software, Computer-
     dienstleistungen ohne
     gestalterische Arbeiten
     (ohne Ladengeschäft)
04   Computer-Hard- und
     Software, Computer-
     dienstleistungen ohne
                                   m²      Je 20    0,025
     gestalterische Arbeiten
     und Medienberatung
     (mit Ladengeschäft)
05   Dental-Labore               Ak       Je 1     0,5
06   Garten- und Landschafts- Ak          Je 1     0,5
     bau, Friedhofsgärtnerei
07   Glaserei, Heizungs-, Gas- Ak         Je 1     0,5
     und Wasserinstallation,
     Klempnerei
08   Handelsvertreter            Ak       Je 1     0,5
09   Ingenieure                  Ak       Je 1     0,5
10   Internethandel              Ak       Je 1     0,5
11   Küchen- und                 Ak       Je 1     0,5
     Hausgeräteinstallation
     und -reparatur
12   Messebau                    Ak       Je 1     0,5
13   Notare, Rechtsanwälte       Ak       Je 1     0,5
14   Schiffbau, -reparatur,      Ak       Je 1     0,5
     Herstellung und
     Installation von
     Schiffszubehör
15   Schneiderei, Änderungs- Ak           Je 1     0,5
     schneiderei, Strickerei,
     Stickerei, Weberei (ohne
     Ladengeschäft)

                                       3
Betriebsstätte, Gewerbe,   Maß-       GVE Faktor      Anzahl je
              Objekt            stab                       Maßstab
16   Telefon- und              Ak       Je 1       0,5
     Kommunikationsdienste
17   Ver- und Entsorgungs-     Ak       Je 1       0,5
     unternehmen
18   Vermittlung von           Ak       Je 1       0,5
     Arbeitskräften
19   Versicherungsbüro, -      Ak       Je 1       0,5
     vertreter, -makler, -
     agenturen
                           Vorteilsstufe 2
20   An- und Verkäufe,          m²         Je 20 0,05
     Secondhandshops
21   Angel-Einzelhandel,        m²                 0,05
     Campingartikel (mit                   Je 20
     Ladengeschäft)
22   Apotheken                  Ak         Je 1    1,0
23   Architekten mit und ohne   Ak         Je 1    1,0
     Kammereintrag
24   Ärzte                      Ak         Je 1    1,0
25   Autohäuser mit KFZ-        Ak         Je 1    1,0
     Verkauf, -Reparatur und
     ggf. -Vermietung
26   Baustoffhandel, Bau- und   m²         Je 20 0,05
     Heimwerkerbedarf,
     Handel mit Garten-
     geräten (bis 200m²)
27   Baustoffhandel, Bau- und   m²         Je 60 0,01667
     Heimwerkerbedarf,
     Handel mit Garten-
     geräten (ab 200m²)
28   Bauunternehmen für         Ak         Je 1    1,0
     Hoch- und Tiefbau,
     Trocken- und Innen-
     ausbau, Betonarbeiten,
     Baureparaturen,
     Baudienstleistungen
29   Blumengeschäfte            m²         Je 20 0,05
30   Bäckerei, Brauerei,        Ak         Je 1 1,0
     Fischerei, Metzgerei,
     Rösterei, (als

                                       4
produzierendes Gewerbe)
      Betriebsstätte, Gewerbe,    Maß-       GVE Faktor   Anzahl je
                Objekt            stab                    Maßstab
31   Briefpost, Paketdienst,      Ak         Je 1   1,0
     Post
32   Fahrschulen                  Ak         Je 1   1,0
33   Fitnessbetriebe, Sauna,      Ak         Je 1   1,0
     Sonnenstudio
34   Fotogeschäft                 m²         Je 20 0,05
35   Fotograf ohne                Ak         Je 1 1,0
     Ladengeschäft
36   Friseur                      Ak         Je 1   1,0
37   Glas- und                    Ak         Je 1   1,0
     Gebäudereiniger,
     Haushaltsreinigungen
38   Großhandel (zum Bsp.         Ak         Je 1   1,0
     Getränke)
39   Handel u. Reparatur von      Ak         Je 1   1,0
     Heimelektronik
40   Handwerksbetriebe            Ak         Je 1   1,0
     (z.Bsp. Elektro-
     installation, Fenster- und
     Türenbau, Tischlerei,
     Malerei, Zimmerei,
     Tapezierer, Fliesen-
     Platten- und Bodenleger),
41   Hausmeisterservice,          Ak         Je 1   1,0
     Montageservice
42   Hausverwaltung,              Ak         Je 1   1,0
     Hausverwalter
43   Immobilienmakler,            Ak         Je 1   1,0
     Immobilienhandel
44   Internetdienstleistungen,    Ak         Je 1   1,0
     Medienberatung,
     Werbeagenturen und –
     unternehmen
45   Kfz-Reparatur und -          Ak         Je 1   1,0
     Zubehör, sowie Kfz-
     Pflegedienste
46   Kosmetik, Hand- und          Ak         Je 1   1,0
     Fußpflege, Nagelstudio

                                         5
Betriebsstätte, Gewerbe,   Maß-       GVE Faktor      Anzahl je
               Objekt            stab                       Maßstab
47   Kunstgestaltung und -       Ak         Je 1   1,0
     verkauf, Antiquitäten-
     handel (ohne
     Ladengeschäft)
48   Möbel-/ Einrichtungs-
     handel( Heimtextilien),
     Handel mit                  m²         Je 20 0,05
     Elektronischen Haus-
     haltsgeräten bis 200m²
49   Möbel-/ Einrichtungs-
     handel( Heimtextilien),
     Handel mit                  m²         Je 60 0,01667
     Elektronischen Haus-
     haltsgeräten ab 200m²
50   Optiker und Hörakustiker    Ak         Je 1   1,0
51   Raumausstatter,             Ak         Je 1   1,0
     Dekorateure, Polsterer
52   Reinigungs- Wasch- und      Ak         Je 1   1,0
     Bügelservice
53   Reisebüros, Buchungs-       Ak         Je 1   1,0
     büros, Reiseveranstalter
54   Sanitätshäuser, -           Ak         Je 1   1,0
     fachgeschäfte
55   Schlüsseldienste            Ak         Je 1 1,0
56   Schmuck-, Uhren- und        m²         Je 20 0,05
     Edelstein-Einzelhandel,
     Goldschmieden (mit
     Ladengeschäft)
57   Schmuck-,Uhren- und         Ak         Je 1   1,0
     Edelstein-Einzelhandel,
     Goldschmieden (ohne
     Ladengeschäft)
58   Schneiderei,                m²         Je 20 0,05
     Änderungsschneiderei,
     Strickerei, Stickerei,
     Weberei (mit
     Ladengeschäft)
59   Spielhallen, Spiel- und     Ak         Je 1   1,0
     Warenautomaten
60   Sportschulen, Surflehrer,   Ak         Je 1   1,0
     Segellehrer

                                        6
Betriebsstätte, Gewerbe, Maß- GVE          Faktor   Anzahl je
               Objekt           stab                      Maßstab
61   Steuerberater,             Ak       Je 1    1,0
     Unternehmensberater,
     Wirtschaftsprüfer,
     Vermögensberater
62   Tätowierer, Piercer        Ak       Je 1    1,0
63   Therapeuten,               Ak       Je 1    1,0
     Gesundheitsberater und
     verw. Berufe
64   Trainer, Dozenten,         Ak       Je 1    1,0
     Übungsleiter
65   Yachtservice mit Handel, Ak         Je 1    1,0
     Liegeplätzen und
     kleineren Reparaturen
     (kein Schiffsneubau)
66   Zoohandlung,               Ak       Je 1    1,0
     Heimtierbedarf
                            Vorteilsstufe 3
67   Ausstellung, Museen,       Ak       Je 1    1,5
     Freizeit-betriebe
68   Bäckereien,                Plätze Je 5      0,3
     Konditoreien, Eiscafé mit
     gastronomischen Betrieb
     mit Sitzplätze innen
69   Bäckereien,                Plätze Je 15     0,1
     Konditoreien, Eiscafé mit
     gastronomischen Betrieb
     mit Sitzplätze außen
70   Buchhandlungen             m²       Je 20   0,075
71   Drogerien, Parfümerien     m²       Je 20   0,075
     und Einzelhandel mit
     Haushaltswaren bis
     200m²
72   Drogerien, Parfümerien     m²       Je 60   0,025
     und Einzelhandel mit
     Haushaltswaren ab
     200m²
73   Einzelhandel mit           m²       Je 20   0,075
     Lebensmitteln bis 200m²
74   Einzelhandel mit           m²       Je 60   0,025
     Lebensmitteln ab 200m²

                                      7
Betriebsstätte, Gewerbe,   Maß-       GVE Faktor    Anzahl je
               Objekt            stab                     Maßstab
75   Einzelhandel mit            m²         Je 20 0,075
     Textilien, Bekleidung,
     Sportmode bis 200m²
76   Einzelhandel mit            m²         Je 60 0,025
     Textilien, Bekleidung,
     Sportmode ab 200m²
77   Einzelhandel sonst.         m²         Je 20 0,075
     Geschäfte bis 200m²
78   Einzelhandel sonst.         m²         Je 60 0,025
     Geschäfte ab 200m²
79   Fisch-Einzelhandel,         m²         Je 20 0,075
     Fisch-Erzeugnisse
80   Fleischerei- Einzelhandel   m²         Je 20 0,075
81   Gastronomie, auch           Plätze     Je 5 0,3
     Imbiss mit Sitzplätzen
     innen
82   Gastronomie, auch           Plätze     Je 15 0,1
     Imbiss mit Sitzplätzen
     außen
83   Geld- und Kreditinstitute   Ak         Je 1 1,5
84   Geschenk- und               m²         Je 20 0,075
     Andenkenhandel (mit
     Ladengeschäft)
85   Imbiss ohne Sitzplätze      Ak         Je 1 1,5
86   Kaffee- und Teeläden        m²         Je 20 0,075
87   Kunstgestaltung und -       m²         Je 20 0,075
     verkauf, Antiquitäten-
     handel (mit
     Ladengeschäft)
88   Personenbeförderung         Ak         Je 1   1,5
     /Bahn, Bus, Taxe,
     Flugzeug, Schiff (auch
     Ausflugsschiffe)
89   Schuh-Einzelhandel          m²         Je 20 0,075
     (auch Einzelanfertigung
     und Reparatur) bis 200m²
90   Schuh-Einzelhandel          m²         Je 60 0,025
     (auch Einzelanfertigung
     und Reparatur) ab 200m²
91   Tankstellen,                Ak         Je 1   1,5
     Autowaschanlagen
                                        8
Betriebsstätte, Gewerbe, Maß- GVE               Faktor        Anzahl je
                  Objekt           stab                                Maßstab
                               Vorteilsstufe 4
 92     Selbständige Reiseleiter, Ak        Je 1         2,0
        Stadtführer
 93     Bootsvermietung/-verleih Boote Je                1,333
                                            1,5
 94     Fahrradvermietung/-        Fahr- Je 15           0,133
        verleih                    räder
 95     Vermietung von             Betten Je             1,333
        Betten/Unterkünften                 1,5
 96     Vermietung von             Stell- Je             1,333
        Stellplätzen/Liegeplätzen und       1,5
                                   Liege-
                                   plätze
 97     Vermittlung von            Ak       Je 1         2,0
        Ferienwohnungen

Sonstige Gewerbe, die im Verzeichnis nicht genannt wurden, bitte eintragen
       Art des Gewerbes          Ak o.                     Anzahl je
                                 m²                        Maßstab

Ich versichere, die Angaben in dieser Erklärung vollständig und wahrheitsgemäß nach bestem
Wissen und Gewissen gemacht zu haben und Veränderungen umgehend mitzuteilen. Die
Bestimmungen der §§ 16 und 17 KAG M-V vom 12. April 2005 zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetztes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher
Vorschriften vom 13. Juli 2011 habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bin darüber informiert,
dass falsche bzw. fehlende Angaben oder die Nichtabgabe dieser Erklärung als
Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.

       Ort, Datum                                       Stempel, Unterschrift

Dieses Formular steht als Download auf der Internetseite der Stadt Barth unter
http://rathaus.stadt-barth.de/formulare/Erhebungsbogen-Fremdenverkehrsabgabe.pdf
zur Verfügung. Die Fremdenverkehrsabgabe-satzung finden Sie ebenfalls auf der Internetseite
der Stadt Barth unter
http://rathaus.stadt-barth.de/satzungen/Fremdenverkehrsabgabesatzung.pdf

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Rechenbeispiele und Erläuterungen zum Erhebungsbogen zur
Fremdenverkehrsabgabesatzung der Stadt Barth
Wie berechne ich die Höhe meiner Fremdenverkehrsabgabe?
- in der Tabelle das eigene Unternehmen finden
- den daneben stehenden Maßstab entnehmen und aus Spalte „Faktor“ den Berechnungsfaktor
- in der Spalte „Anzahl je Maßstab“ die entsprechenden Kennzahlen des eigenen
Unternehmens eintragen z. Bsp. Anzahl Betten oder Arbeitskräfte
- Die Fremdenverkehrsabgabe ergibt sich aus:
22,84 € (Abgabensatz aus § 9 der Satzung) x Berechnungsfaktor x eigene Anzahl je Maßstab

- Ausnahmen sind bei Geschäften über 200m² und bei gastronomischen Betrieben mit
Außenplätzen;
  1. bei Gastronomie:
        Teilbetrag 1 für die Innenplätze plus Teilbetrag 2 für die Außenplätze
  2. bei Geschäften über 200m² Laden- u. Ausstellungsfläche:
        Teilbetrag 1 bis 200m² plus Teilbetrag 2 für die restlichen m²

Beispiele für verschiedene Unternehmen:

1. Blumenladen mit einer Verkaufs- und Ausstellungsfläche von 25m²
          -   laut Tabelle gehören Blumengeschäfte in die Vorteilsstufe 2
          -   aus derselben Zeile ergibt sich ein Maßstab in m² und in Spalte „Faktor“ ein
              Berechnungsfaktor von 0,05
          -   Betrag Fremdenverkehrsabgabe (FA):

                                   22,84 € x 0,05 x 25 = 28,55 €

2. Ein Markt/Einzelhandelsgeschäft mit 850m² Verkaufs- und Ausstellungsfläche

          -   laut Tabelle gehören Einzelhandelsgeschäfte mit Lebensmittel, Bekleidung und
              sonstiges in die Vorteilsstufe 3. Es gilt der Maßstab m²
          -   Bei einem Markt über 200m² erfolgt die Berechnung in zwei Abschnitten.
              Teilbetrag 1 bis 200m²:
              Aus der Spalte „Faktor“ erhält man den Faktor 0,075. Die FA für die ersten
              200m²:

                                   22,84 € x 0,075 x 200 = 342,60€

          -   Teilbetrag 2 ab 200m² (bei unserem Bsp. für die restlichen 650m² (850-200))
              Aus Spalte „Faktor“ erhält man den Berechnungsfaktor 0,025. Die Abgabe für die
              restl. 650m² ergibt sich:

                                   22,84 € x 0,025 x 650 = 371,15€

          -   Die Gesamtfremdenverkehrsabgabe für unseren Beispielmarkt:

                                   342,60€ + 371,75€ = 713,75€

3. ein Autohaus mit insgesamt 8 Beschäftigten (u.a. im Verkauf, Werkstatt, Buchhaltung)

          -   laut Tabelle in Vorteilsstufe 2 mit dem Maßstab Arbeitskraft und dem
              Berechnungsfaktor lt. Spalte „Faktor“: 1,0
          -   Die Fremdenverkehrsabgabe (FA) errechnet sich:

                                              10
22,84€ x 1,0 x 8 = 182,72€

4. Privater Vermieter Ferienwohnung mit 2 Betten
            - laut Tabelle in Vorteilsstufe 4 mit dem Maßstab Betten
            - Berechnungsfaktor 1,33

                                     22,84€ x 1,33 x 2 = 60,75 €

5. Eine Gaststätte mit 25 Innenplätzen und 20 Terrassenplätzen
          - laut Tabelle in Vorteilsstufe 3 mit dem Maßstab Sitzplätze.
          - Bei Innen- und Außenplätze erfolgt die Berechnung in zwei Teilschritten
              Teilbetrag 1 für Innenplätze: aus Spalte „Faktor“ ergibt sich                     der
              Berechnungsfaktor 0,3
              Die FA für die Innenplätze berechnet sich:

                                     22,84€ x 0,3 x 25 = 171,30€

               Teilbetrag 2 für Außenplätze: Berechnungsfaktor aus Spalte „Faktor“ = 0,1
               Die FA für die Außenplätze ergibt sich:

                                      22,84€ x 0,1 x 20 = 45,68€

           -   die Gesamtfremdenverkehrsabgabe für dieses Beispiel:

                                     171,30€ + 45,68€ = 216,98€

___________________________________________________________________________

Erläuterung zur Berechnung der Fremdenverkehrsabgabe bei
- mehreren gewerblichen Tätigkeiten innerhalb eines Betriebes
- bei mehreren Fillialen/Betriebsstätten

§8 Vorteilsstufen - Abs. 4

      Abgabepflichtige, die innerhalb eines Betriebes nach den Vorteilsmerkmalen in
       verschiedene Vorteilseinheiten und/oder in verschiedene Vorteilsstufen eingeordnet
       werden können, sind nur nach den Merkmalen zu veranlagen, welche zum höheren
       Abgabebetrag führen. Es werden alle Arbeitskräfte berücksichtigt

           -   zum Beispiel ein Hotel könnte als gastronomische Einrichtung, als Beherberger
               und vielleicht noch mit Fahrradvermietung, einem Imbiss o.ä. eingestuft werden.
               Hier erfolgt nur die Einstufung nach den Merkmalen, welche zum höheren
               Abgabebetrag führen. Ähnlich ist es bei einem Autohaus mit Verkauf, Werkstatt,
               Vermietung.

      Zieht ein Abgabepflichtiger aus mehreren eigenständigen Betrieben, Betriebsstätten,
       Filialen oder Tätigkeiten Vorteile, so ist die Abgabe für jeden Betrieb, jede Betriebsstätte,
       jede Filiale bzw. jede Tätigkeit gesondert zu entrichten.

           -   als Beispiel eine Konditorei/Bäckerei mit mehreren Filialen

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