Arbeitsschutz im Homeoffice - Deutsche Arbeitsschutz
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Deutsche Arbeitsschutz GmbH Arbeitsschutz im Homeoffice Damit Ihre Mitarbeiter im Homeoffice sicher sind
Arbeitsschutz gilt nicht nur im Büro Rückenschmerzen, Verspannungen, Stress: Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter am Ar- beitsplatz. Das gilt im Büro ebenso wie im Homeof- fice. Der Bildschirmarbeitsplatz sollte im Idealfall genauso gut, sicher und ergonomisch ausgestattet sein wie im Büro. Deshalb verpflichtet Sie derGe- setzgeber zur regelmäßigen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen des Arbeitsplatzes im Homeoffice. Wegen des besonderen Schutzes der privaten Wohnung sind die Gefährdungsbeurtei- lungen aber bisher nur mit extremem Aufwand und hohen Kosten realisierbar gewesen. Erstmalig gibt es nun eine smarte Lösung für das Problem. 3
Digitale Gefährdungsbeurteilung „Homeoffice“ Smart, rechtssicher und praxisnah – noch nie konnten vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilungen für das Ho- meoffice einfacher und schneller erstellt werden. Mit unserer Digitalen Gefährdungsbeurteilung führen Ihre Mitarbeiter diese in Zukunft ganz einfach und sicher selbst zu Hause durch. Schon nach wenigen Klicks erhal- ten Sie so einen Nachweis über die Erfüllung Ihrer recht- lichen Pflichten als Arbeitgeber und schützen sogleich die der Privatsphäre Ihrer Mitarbeiter. Unsere Digitale Gefährdungsbeurteilung • Schutz der Privatsphäre Ihrer Mitarbeiter: Leicht verständlich • und vom Mitarbeiter selbst in nur 15 Minuten zu Hause erledigt • Zeitliche Flexibilität: sogar via Smartphone durchführbar • dank umfassendem, persönlichenw Datenschutz • Kostenreduktion durch Einsparung eines Sicherheitsingenieurs vor Ort • Absolute Rechtssicherheit und lückenlose Betriebsabdeckung • Reportings und Dokumentation zur Erfüllung von Nachweispflichten • Kostenfrei und unverbindlich testen 4
Schnell, interaktiv und individuell – Testen sie unverbindlich, wie einfach Rechtssicherheit geht! Auf Basis unserer Experten-Algorithmen kann Arbeits- schutz im Homeoffice erstmalig realistisch und ohne gro- ßen Aufwand umgesetzt werden. Schaffen Sie Rechts- sicherheit für lediglich 9,99 € jährlich pro Mitarbeiter im Homeoffice und widmen Sie sich wieder entspannt Ihrem Tagesgeschäft. Das Beste dabei ist: Da kein Besuch eines Sicherheitsingenieurs vor Ort notwendig ist, sparen Sie hohe Kosten und schützen gleichzeitig die Privatsphäre Ihrer Mitarbeiter. Der Schutz von Kundendaten ist uns sehr wichtig und ein zentraler Bestandteil unserer Lösungen. Selbstverständ- lich beachten wir deshalb die Bestimmungen zum Daten- schutz, insbesondere die Anforderungen der EU-DSGVO. 5
Maria Franke, Personalleitung „Durch den Einsatz der Deutschen Arbeitsschutz Ge- sellschaft konnten wir nicht nur Kosten sparen, son- dern auch die Zufriedenheit im gesamten Team an allen Standorten durch die zeitlich flexiblen und praxisnahen Unterweisungen erhöhen.“ 6
Gut zu wissen Homeoffice ist ein Bildschirmarbeitsplatz, der vom Arbeitgeber im Privatbereich eines Beschäftigten eingerichtet ist. Die Rechtsanforderungen an Arbeits- sicherheit und Arbeitsschutz gelten auch für das Homeoffice und verlangen die regelmäßige Durch- führung von Gefährdungsbeurte lungen des Arbeits- platzes zu Hause. Homeoffice besteht grundsätzlich auf Basis einer Ver- einbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kann aber auch bei einer sogenannten konkludenten Konkretisierung desselben Arbeitsortes bestehen, wenn der Mitarbeiter über lange Zeit von zu Hause aus tätig ist. Eine Befreiung von der Auflage der Gefähr- dung beurteilung durch eine generelle Einordnung der Homeoffice-Erwerbstätigkeit in das sogenannte „mo- bile Arbeiten“ ist nicht anerkannt. Mobiles Arbeiten liegt nur vor, wenn an wechselnden Orten also ortsun- gebunden gearbeitet wird, ohne Konkretisierung der Arbeitszeiten. Das kann mal von zu Hause sein, über- wiegend aber von anderen Orten aus, wie in der Bahn, beim Lebenspartner, beim Kunden oder in Cafés. Bei einem fest eingerichteten dauerhaften Arbeits- platz im Privatbereich der Beschäftigten handelt es sich laut Arbeitsstättenverordnung um Telearbeit. Telearbeit unterliegt ebenfalls den detaillierten Re- geln für Bildschirmarbeitsplätze und erfordert die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. 7
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Deutsche Arbeitsschutz GmbH Rechtliche Einordnung Homeoffice
Rechtliche Einordnung des • „Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeit Homeoffice aus dem Blickwinkel gesetz finden auch bei der Arbeit im Home- office Anwendung.“ BMAS-FAQ 2.7 der Arbeitssicherheitsgesetze • „Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz im Die Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung Homeoffice in seine Gefährdungsbeurteilung gelten auch für das Homeoffice. Die Nutzung einbeziehen und die notwendige Ausstattung eines Homeoffice erfordert immer auch die Er- festlegen. Er hat auch für die sichere Verwen stellung einer Risikoanalyse gemäß § 5 ArbSchG dung der Arbeitsmittel Sorge zu tragen.“ sowie eine Dokumentation dieser Gefährdungs- BMAS-FAQ 2.8 beurteilung gemäß § 6 ArbSchG. • Siehe neue Corona-Arbeitsschutzverordnung • Siehe Arbeitsschutzgesetzbuch § 5 ArbSchG des Bundesminesteriums für Arbeit und Soziales und § 6 ArbSchG in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung Begriff Mobile Arbeit Hingegen findet man unter der Formulierung Abgrenzung zwischen Mobile Arbeit das Arbeiten ohne einen festen Homeoffice und Mobiler Arbeit Arbeitsort oder gelegentliches anlassbezogenes Arbeiten mit dem Laptop von zuhause. Gleiches Begriff Homeoffice gilt für das ortsungebundene Arbeiten im Café oder unterwegs im Zug. Wird regelmäßig oder Mit der Novelle 2016 der ArbStättVO wurde überwiegend von zuhause gearbeitet, liegt keine klargestellt, was ein Homeoffice ist: Ein vom Mobile Arbeit vor. Arbeitgeber bereitgestellter Bildschirmarbeits- platz im Privatbereich des Beschäftigten, für den die Arbeitsvertragsparteien eine wöchentliche Arbeitszeit sowie die Dauer der Einrichtung ver- Aktuwelle Gesetzesinitiative traglich vereinbart haben und vom Arbeitgeber des BMAS bereitgestellte Arbeits- bzw. Kommunikations- Auch wenn ein generelles Arbeitnehmerrecht auf mittel verwendet werden. das Arbeiten von zuhause vom Tisch ist, möchte das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Fehlt eine Betriebsvereinbarung oder eine aus- Soziales die Mobile Arbeit noch vor der Bundes- drückliche schriftliche individualvertragliche tagswahl insgesamt dem Anwendungsbereich der Ergänzung zum Arbeitsvertrag kann die Ver- Arbeitsstättenverordnung unterwerfen. einbarung auch durch konkludentes Handeln ersetzt und konkretisiert werden. Wenn auf Damit soll für das Mobilie Arbeiten - auch ohne Arbeitgeberweisung hin regelmäßig oder länger höchstrichterliche Klärung – Rechtssicherheit für andauernd von zuhause gearbeitet wird, gilt dies die bei der Arbeitssicherheit persönlich haftenden unabhängig davon, ob Arbeits-/Kommunikations- Geschäftsführer hergestellt werden. mittel oder lediglich Zugangsberechtigungen zur Firmen- EDV für eine private Hardwarenutzung Demnach hat das seit 45 Jahren bestehende Ge- bereitgestellt werden. setz über die mindestens einmal im Jahr durchzu- führende Gefährdungsbeurteilung an allen Arbeits- Klarstellung in der Corona-Arbeits- plätzen zu erfolgen. Jedes Abweichen kann schon schutzVO des Bundesministeriums für jetzt zu unverhältnismäßigen Schwierigkeiten füh- Arbeit und Soziales – BMAS ren. Gleiches gilt für die jährlichen Unterweisungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz, Durch diese Verordnung vom 27.01.2021 Datensicherheit und Infektionsschutz. Diese sind wird die Einordung des Homeoffice zusätz- im Zusammenhang mit einem Homeoffice eben- lich klargestellt: falls unumgängliche Bestandteile. 10
Entwurf des Bundesministeriums Rechtsfolgen für Arbeit und Soziales: Die Thematik sollte nicht unterschätzt werden, Regelungsrahmen für die denn es drohen empfindliche Geldstrafen. Vereinbarung zur mobilen Arbeit (Stand 26.11.2020) • Siehe Bußgeldkatalog zur Arbeitsstätten verordnung LV 56 des Länderausschusses für Gewerbeordnung § 111 Absatz 5 neu: Die Rege- Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik lungen des Arbeitsschutzes bleiben unberührt. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer oder Im Falle eines Unfalls oder einer berufsbeding- die Arbeitnehmerin vor Beginn der mobilen ten Erkrankung ist es der Arbeitgeber und bei Arbeit in Textform darüber informieren, wie sei- Körperschaften der Geschäftsführer oder Vor- ne oder ihre Sicherheit und Gesundheit gewähr- stand, der persönlich zumindest nach § 130 OWiG leistet wird. als Auffangtatbestand neben etwaiger Spezial- vorschriften haftet, wenn den Arbeitsschutzvor- schriften nicht genüge getan wurde. Neben dem Begründungsentwurf des Bun- Betriebsinhaber haften über § 9 OWiG potenziell desministeriums für Arbeit und auch seine Vertreter. Daneben treten die allge- meinen Haftungsnormen des Zivilrechtes insbe- Soziales zu § 111 Absatz 5 neu sondere die §§ 823 ff. BGB. (Stand 26.11.2020) Der Grund ist einfach: Es wurden wesentliche Der Arbeitgeber muss sich mit den Gefahren und höchstpersönliche Pflichten des Arbeits- für die Sicherheit und Gesundheit, die mit mobi- schutzes ignoriert. Und die Kausalität dieser ler Arbeit verbunden sind, rechtzeitig befassen. Pflichtverletzung für das Schadenereignis wird Insbesondere hat er die bei mobiler Arbeit auf- wegen dieses Pflichtverstoßes vermutet. tretenden Gefährdungen zu beurteilen, Arbeits- schutzmaßnahmen festzulegen und dies zu Es reicht also ein Stolpersturz im nicht ord- dokumentieren. nungsgemäß verwalteten Homeoffice und Ge- schäftsführer oder Vorstand haften mit ihrem Zu den Arbeitsschutzmaßnahmen gehört insbe- Vermögen persönlich. Und dies gegenüber dem sondere eine Unterweisung im Hinblick auf die er- Mitarbeiter sowie dessen Krankasse und der für forderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz- seinen Betrieb zuständigen BG. Wir verweisen maßnahmen. Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Grundlagen des 3 Arbeitsschutzes. des Arbeitgebers auf die Arbeitsverhältnisse sind außerhalb der Arbeitsstätte begrenzt. • Siehe Arbeitsstättenverordnung § 9 und Arbeitsmedizinische Vorsorge § 10 Das betrifft insbesondere das Arbeiten im Pri- vatbereich (Homeoffice). Die Mitwirkungsbereit- schaft der Beschäftigten beim Arbeitsschutz ge- winnt bei mobiler Arbeit besondere Bedeutung. Wie können sich Unternehmen Die Unterweisung dient dazu, die Beschäftigten gegen den Vorwurf der zu befähigen, für ihre eigene Sicherheit und Ge- Verletzung von Arbeitsschutz- sundheit Sorge zu tragen. Vorschriften schützen? Bei den bei mobiler Arbeit verwendeten Arbeits- Im Empfehlungswege hat die „Initiative Neue mitteln kommt es nicht darauf an, ob solche vom Qualität der Arbeit“ INQA, im Zusammenhang Arbeitgeber zur Verfügung gestellt oder mitge- mit der Home-Office-Verordnung Tipps zum Ge- bracht werden – Bring your own device. sundheitsschutz im Home-Office erarbeitet, um die Gefahren eines improvisierten Home-Office- Arbeitsplatzes zu minimieren. 11
• Siehe Tipps zum Gesundheitsschutz im Für die Arbeitsschutzverantwortlichen ist die- Homeoffice der Initiative neue Qualität se Situation herausfordernd. Denn auch wenn der Arbeit die Arbeit im Homeoffice viele Vorteile mit sich bringt, birgt sie auch viele Risiken: Hier besteht Die Empfehlungen dort sind der individuellen fortlaufender Handlungsbedarf, Mitarbeiterin- Situation des Unternehmens, des Mitarbeiters nen und Mitarbeiter bestmöglich und schnell zu und seines Umfelds im Home-Office anzupassen. sensibilisieren, damit Ihr Unternehmen auch im Es gibt keinen „allgemein gültigen Weg“ für die Homeoffice rechtssicher aufgestellt ist. Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Bewährt hat sich ein strukturiertes Vorgehen Die Lösung! analog dem Arbeitsschutzgesetz: Um Sie in dieser Situation bestmöglich zu unter- 1. Organisatorische Vorbereitung der stützen, haben wir die Digitale Gefährdungs- Gefährdungsbeurteilung beurteilung Homeoffice entwickelt. Diese kann 2. Ermitteln der Gefährdungen einfach per Mausklick an die Mitarbeiterinnen 3. BeurteilenderGefährdungen und Mitarbeiter weitgeleitet werden. Neben der 4. FestlegenkonkreterArbeitsschutzmaßnahmen eigentlichen Beurteilung, die auf Basis der ein- 5. DurchführenderMaßnahmen fach zu beantwortenden Fragen mittels Algorith- 6. Überprüfen der Durchführung und der men automatisch erstellt wird, erfolgt zugleich Wirksamkeit der Maßnahmen und die im Homeoffice besonders wichtige Sensi- 7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung. bilisierung der Beschäftigten hinsichtlich aller wichtigen Arbeitsschutz-Regelungen. Ordnungsgemäße Gefährdungs- Die Software erfüllt die gesetzlichen Anforde- beurteilung ist der grundlegende rungen an eine Gefährdungsbeurteilung und schafft darüber hinaus die Möglichkeit der Doku- Schritt zum Ausschluss der mentation und der Fortschreibung. persönlichen Haftung Konventionell durch einen Besuch des Sicher- heits-Ingenieurs erscheint die Gefährdungs- beurteilung im Homeoffice zeitlich und orga- nisatorisch kaum zu stemmen zu sein. Von den Kosten einmal abgesehen. Und was ist, wenn der Mitarbeiter nicht bereit ist ein Besuch in seiner privaten Umgebung zu gestatten? Wie kann diese Aufgabe dennoch er- folgreich erledigt werden? Die Lösung liegt wie häufig auch hier in der kos- teneffizienten Digitalisierung der Maßnahme, also eine Gefährdungsbeurteilung, die durch den Mitarbeiter selbst mit Hilfe einer geeigneten Software durchgeführt werden kann. Und die digitale Gefährdungsbeurteilung ent- spricht den gesetzlichen Anforderungen, denn für diese Maßnahme schreibt das Gesetzt keine spezielle Form oder die Art und Weise der Durch- führung vor. 12
Die digitale Lösung für Arbeitssicherheit Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen beantworten wir Ihnen immer gerne. Support anrufen 0800 2800830 Email schreiben info@deutschearbeitsschutz.de Deutsche Arbeitsschutz GmbH | Neuer Wall 17 – 19 | D-20354 Hamburg
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