Arbeitsschutz im Homeoffice - Deutsche Arbeitsschutz

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Arbeitsschutz im Homeoffice - Deutsche Arbeitsschutz
Arbeitsschutz
im Homeoffice
Deutsche Arbeitsschutz
Arbeitsschutz im Homeoffice - Deutsche Arbeitsschutz
Deutsche Arbeitsschutz GmbH

     Arbeitsschutz
    im Homeoffice
Damit Ihre Mitarbeiter im Homeoffice sicher sind
Arbeitsschutz im Homeoffice - Deutsche Arbeitsschutz
Arbeitsschutz gilt
    nicht nur im Büro

    Rückenschmerzen, Verspannungen, Stress: Als
    Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die
    Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter am Ar-
    beitsplatz. Das gilt im Büro ebenso wie im Homeof-
    fice. Der Bildschirmarbeitsplatz sollte im Idealfall
    genauso gut, sicher und ergonomisch ausgestattet
    sein wie im Büro. Deshalb verpflichtet Sie derGe-
    setzgeber zur regelmäßigen Durchführung von
    Gefährdungsbeurteilungen des Arbeitsplatzes im
    Homeoffice. Wegen des besonderen Schutzes der
    privaten Wohnung sind die Gefährdungsbeurtei-
    lungen aber bisher nur mit extremem Aufwand und
    hohen Kosten realisierbar gewesen. Erstmalig gibt
    es nun eine smarte Lösung für das Problem.

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Digitale
Gefährdungsbeurteilung
„Homeoffice“
Smart, rechtssicher und praxisnah – noch nie konnten
vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilungen für das Ho-
meoffice einfacher und schneller erstellt werden.

Mit unserer Digitalen Gefährdungsbeurteilung führen
Ihre Mitarbeiter diese in Zukunft ganz einfach und sicher
selbst zu Hause durch. Schon nach wenigen Klicks erhal-
ten Sie so einen Nachweis über die Erfüllung Ihrer recht-
lichen Pflichten als Arbeitgeber und schützen sogleich
die der Privatsphäre Ihrer Mitarbeiter.

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   • Schutz der Privatsphäre Ihrer Mitarbeiter: Leicht verständlich
   • und vom Mitarbeiter selbst in nur 15 Minuten zu Hause erledigt

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   • Kostenreduktion durch Einsparung eines Sicherheitsingenieurs vor Ort

   • Absolute Rechtssicherheit und lückenlose Betriebsabdeckung

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   • Kostenfrei und unverbindlich testen

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    Sicherheitsingenieurs vor Ort notwendig ist, sparen Sie
    hohe Kosten und schützen gleichzeitig die Privatsphäre
    Ihrer Mitarbeiter.

    Der Schutz von Kundendaten ist uns sehr wichtig und ein
    zentraler Bestandteil unserer Lösungen. Selbstverständ-
    lich beachten wir deshalb die Bestimmungen zum Daten-
    schutz, insbesondere die Anforderungen der EU-DSGVO.

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Maria Franke, Personalleitung
„Durch den Einsatz der Deutschen Arbeitsschutz Ge-
sellschaft konnten wir nicht nur Kosten sparen, son-
dern auch die Zufriedenheit im gesamten Team an allen
Standorten durch die zeitlich flexiblen und praxisnahen
Unterweisungen erhöhen.“

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Gut zu wissen
    Homeoffice ist ein Bildschirmarbeitsplatz, der vom
    Arbeitgeber im Privatbereich eines Beschäftigten
    eingerichtet ist. Die Rechtsanforderungen an Arbeits-
    sicherheit und Arbeitsschutz gelten auch für das
    Homeoffice und verlangen die regelmäßige Durch-
    führung von Gefährdungsbeurte lungen des Arbeits-
    platzes zu Hause.

    Homeoffice besteht grundsätzlich auf Basis einer Ver-
    einbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
    kann aber auch bei einer sogenannten konkludenten
    Konkretisierung desselben Arbeitsortes bestehen,
    wenn der Mitarbeiter über lange Zeit von zu Hause aus
    tätig ist. Eine Befreiung von der Auflage der Gefähr-
    dung beurteilung durch eine generelle Einordnung der
    Homeoffice-Erwerbstätigkeit in das sogenannte „mo-
    bile Arbeiten“ ist nicht anerkannt. Mobiles Arbeiten
    liegt nur vor, wenn an wechselnden Orten also ortsun-
    gebunden gearbeitet wird, ohne Konkretisierung der
    Arbeitszeiten. Das kann mal von zu Hause sein, über-
    wiegend aber von anderen Orten aus, wie in der Bahn,
    beim Lebenspartner, beim Kunden oder in Cafés.

    Bei einem fest eingerichteten dauerhaften Arbeits-
    platz im Privatbereich der Beschäftigten handelt es
    sich laut Arbeitsstättenverordnung um Telearbeit.
    Telearbeit unterliegt ebenfalls den detaillierten Re-
    geln für Bildschirmarbeitsplätze und erfordert die
    Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

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Deutsche Arbeitsschutz GmbH

Rechtliche Einordnung
     Homeoffice
Rechtliche Einordnung des                           • „Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeit
     Homeoffice aus dem Blickwinkel                        gesetz finden auch bei der Arbeit im Home-
                                                           office Anwendung.“ BMAS-FAQ 2.7
     der Arbeitssicherheitsgesetze
                                                         • „Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz im
     Die Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung
                                                           Homeoffice in seine Gefährdungsbeurteilung
     gelten auch für das Homeoffice. Die Nutzung
                                                           einbeziehen und die notwendige Ausstattung
     eines Homeoffice erfordert immer auch die Er-
                                                           festlegen. Er hat auch für die sichere Verwen
     stellung einer Risikoanalyse gemäß § 5 ArbSchG
                                                           dung der Arbeitsmittel Sorge zu tragen.“
     sowie eine Dokumentation dieser Gefährdungs-
                                                           BMAS-FAQ 2.8
     beurteilung gemäß § 6 ArbSchG.

                                                         • Siehe neue Corona-Arbeitsschutzverordnung
     • Siehe Arbeitsschutzgesetzbuch § 5 ArbSchG
                                                           des Bundesminesteriums für Arbeit und Soziales
       und § 6 ArbSchG in Verbindung mit der
       Arbeitsstättenverordnung
                                                         Begriff Mobile Arbeit
                                                         Hingegen findet man unter der Formulierung
     Abgrenzung zwischen                                 Mobile Arbeit das Arbeiten ohne einen festen
     Homeoffice und Mobiler Arbeit                       Arbeitsort oder gelegentliches anlassbezogenes
                                                         Arbeiten mit dem Laptop von zuhause. Gleiches
     Begriff Homeoffice                                  gilt für das ortsungebundene Arbeiten im Café
                                                         oder unterwegs im Zug. Wird regelmäßig oder
     Mit der Novelle 2016 der ArbStättVO wurde
                                                         überwiegend von zuhause gearbeitet, liegt keine
     klargestellt, was ein Homeoffice ist: Ein vom
                                                         Mobile Arbeit vor.
     Arbeitgeber bereitgestellter Bildschirmarbeits-
     platz im Privatbereich des Beschäftigten, für den
     die Arbeitsvertragsparteien eine wöchentliche
     Arbeitszeit sowie die Dauer der Einrichtung ver-
                                                         Aktuwelle Gesetzesinitiative
     traglich vereinbart haben und vom Arbeitgeber       des BMAS
     bereitgestellte Arbeits- bzw. Kommunikations-
                                                         Auch wenn ein generelles Arbeitnehmerrecht auf
     mittel verwendet werden.
                                                         das Arbeiten von zuhause vom Tisch ist, möchte
                                                         das zuständige Bundesministerium für Arbeit und
     Fehlt eine Betriebsvereinbarung oder eine aus-
                                                         Soziales die Mobile Arbeit noch vor der Bundes-
     drückliche schriftliche individualvertragliche
                                                         tagswahl insgesamt dem Anwendungsbereich der
     Ergänzung zum Arbeitsvertrag kann die Ver-
                                                         Arbeitsstättenverordnung unterwerfen.
     einbarung auch durch konkludentes Handeln
     ersetzt und konkretisiert werden. Wenn auf
                                                         Damit soll für das Mobilie Arbeiten - auch ohne
     Arbeitgeberweisung hin regelmäßig oder länger
                                                         höchstrichterliche Klärung – Rechtssicherheit für
     andauernd von zuhause gearbeitet wird, gilt dies
                                                         die bei der Arbeitssicherheit persönlich haftenden
     unabhängig davon, ob Arbeits-/Kommunikations-
                                                         Geschäftsführer hergestellt werden.
     mittel oder lediglich Zugangsberechtigungen zur
     Firmen- EDV für eine private Hardwarenutzung
                                                         Demnach hat das seit 45 Jahren bestehende Ge-
     bereitgestellt werden.
                                                         setz über die mindestens einmal im Jahr durchzu-
                                                         führende Gefährdungsbeurteilung an allen Arbeits-
     Klarstellung in der Corona-Arbeits-                 plätzen zu erfolgen. Jedes Abweichen kann schon
     schutzVO des Bundesministeriums für                 jetzt zu unverhältnismäßigen Schwierigkeiten füh-
     Arbeit und Soziales – BMAS                          ren. Gleiches gilt für die jährlichen Unterweisungen
                                                         in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz,
     Durch diese Verordnung vom 27.01.2021
                                                         Datensicherheit und Infektionsschutz. Diese sind
     wird die Einordung des Homeoffice zusätz-
                                                         im Zusammenhang mit einem Homeoffice eben-
     lich klargestellt:
                                                         falls unumgängliche Bestandteile.

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Entwurf des Bundesministeriums                      Rechtsfolgen
für Arbeit und Soziales:
                                                    Die Thematik sollte nicht unterschätzt werden,
Regelungsrahmen für die
                                                    denn es drohen empfindliche Geldstrafen.
Vereinbarung zur mobilen Arbeit
(Stand 26.11.2020)                                  • Siehe Bußgeldkatalog zur Arbeitsstätten
                                                      verordnung LV 56 des Länderausschusses für
Gewerbeordnung § 111 Absatz 5 neu: Die Rege-          Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
lungen des Arbeitsschutzes bleiben unberührt.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer oder          Im Falle eines Unfalls oder einer berufsbeding-
die Arbeitnehmerin vor Beginn der mobilen           ten Erkrankung ist es der Arbeitgeber und bei
Arbeit in Textform darüber informieren, wie sei-    Körperschaften der Geschäftsführer oder Vor-
ne oder ihre Sicherheit und Gesundheit gewähr-      stand, der persönlich zumindest nach § 130 OWiG
leistet wird.                                       als Auffangtatbestand neben etwaiger Spezial-
                                                    vorschriften haftet, wenn den Arbeitsschutzvor-
                                                    schriften nicht genüge getan wurde. Neben dem
Begründungsentwurf des Bun-                         Betriebsinhaber haften über § 9 OWiG potenziell
desministeriums für Arbeit und                      auch seine Vertreter. Daneben treten die allge-
                                                    meinen Haftungsnormen des Zivilrechtes insbe-
Soziales zu § 111 Absatz 5 neu
                                                    sondere die §§ 823 ff. BGB.
(Stand 26.11.2020)
                                                    Der Grund ist einfach: Es wurden wesentliche
Der Arbeitgeber muss sich mit den Gefahren
                                                    und höchstpersönliche Pflichten des Arbeits-
für die Sicherheit und Gesundheit, die mit mobi-
                                                    schutzes ignoriert. Und die Kausalität dieser
ler Arbeit verbunden sind, rechtzeitig befassen.
                                                    Pflichtverletzung für das Schadenereignis wird
Insbesondere hat er die bei mobiler Arbeit auf-
                                                    wegen dieses Pflichtverstoßes vermutet.
tretenden Gefährdungen zu beurteilen, Arbeits-
schutzmaßnahmen festzulegen und dies zu
                                                    Es reicht also ein Stolpersturz im nicht ord-
dokumentieren.
                                                    nungsgemäß verwalteten Homeoffice und Ge-
                                                    schäftsführer oder Vorstand haften mit ihrem
Zu den Arbeitsschutzmaßnahmen gehört insbe-
                                                    Vermögen persönlich. Und dies gegenüber dem
sondere eine Unterweisung im Hinblick auf die er-
                                                    Mitarbeiter sowie dessen Krankasse und der für
forderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-
                                                    seinen Betrieb zuständigen BG. Wir verweisen
maßnahmen. Die Möglichkeiten der Einflussnahme
                                                    auf die Grundlagen des 3 Arbeitsschutzes.
des Arbeitgebers auf die Arbeitsverhältnisse sind
außerhalb der Arbeitsstätte begrenzt.
                                                    • Siehe Arbeitsstättenverordnung § 9 und
                                                      Arbeitsmedizinische Vorsorge § 10
Das betrifft insbesondere das Arbeiten im Pri-
vatbereich (Homeoffice). Die Mitwirkungsbereit-
schaft der Beschäftigten beim Arbeitsschutz ge-
winnt bei mobiler Arbeit besondere Bedeutung.
                                                    Wie können sich Unternehmen
Die Unterweisung dient dazu, die Beschäftigten      gegen den Vorwurf der
zu befähigen, für ihre eigene Sicherheit und Ge-    Verletzung von Arbeitsschutz-
sundheit Sorge zu tragen.                           Vorschriften schützen?
Bei den bei mobiler Arbeit verwendeten Arbeits-     Im Empfehlungswege hat die „Initiative Neue
mitteln kommt es nicht darauf an, ob solche vom     Qualität der Arbeit“ INQA, im Zusammenhang
Arbeitgeber zur Verfügung gestellt oder mitge-      mit der Home-Office-Verordnung Tipps zum Ge-
bracht werden – Bring your own device.              sundheitsschutz im Home-Office erarbeitet, um
                                                    die Gefahren eines improvisierten Home-Office-
                                                    Arbeitsplatzes zu minimieren.

                                                                                                      11
• Siehe Tipps zum Gesundheitsschutz im              Für die Arbeitsschutzverantwortlichen ist die-
       Homeoffice der Initiative neue Qualität           se Situation herausfordernd. Denn auch wenn
       der Arbeit                                        die Arbeit im Homeoffice viele Vorteile mit sich
                                                         bringt, birgt sie auch viele Risiken: Hier besteht
     Die Empfehlungen dort sind der individuellen        fortlaufender Handlungsbedarf, Mitarbeiterin-
     Situation des Unternehmens, des Mitarbeiters        nen und Mitarbeiter bestmöglich und schnell zu
     und seines Umfelds im Home-Office anzupassen.       sensibilisieren, damit Ihr Unternehmen auch im
     Es gibt keinen „allgemein gültigen Weg“ für die     Homeoffice rechtssicher aufgestellt ist.
     Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
     Bewährt hat sich ein strukturiertes Vorgehen
                                                         Die Lösung!
     analog dem Arbeitsschutzgesetz:
                                                         Um Sie in dieser Situation bestmöglich zu unter-
     1. Organisatorische Vorbereitung der                stützen, haben wir die Digitale Gefährdungs-
        Gefährdungsbeurteilung                           beurteilung Homeoffice entwickelt. Diese kann
     2. Ermitteln der Gefährdungen                       einfach per Mausklick an die Mitarbeiterinnen
     3. BeurteilenderGefährdungen                        und Mitarbeiter weitgeleitet werden. Neben der
     4. FestlegenkonkreterArbeitsschutzmaßnahmen         eigentlichen Beurteilung, die auf Basis der ein-
     5. DurchführenderMaßnahmen                          fach zu beantwortenden Fragen mittels Algorith-
     6. Überprüfen der Durchführung und der              men automatisch erstellt wird, erfolgt zugleich
        Wirksamkeit der Maßnahmen und                    die im Homeoffice besonders wichtige Sensi-
     7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung.        bilisierung der Beschäftigten hinsichtlich aller
                                                         wichtigen Arbeitsschutz-Regelungen.

     Ordnungsgemäße Gefährdungs-                         Die Software erfüllt die gesetzlichen Anforde-
     beurteilung ist der grundlegende                    rungen an eine Gefährdungsbeurteilung und
                                                         schafft darüber hinaus die Möglichkeit der Doku-
     Schritt zum Ausschluss der
                                                         mentation und der Fortschreibung.
     persönlichen Haftung
     Konventionell durch einen Besuch des Sicher-
     heits-Ingenieurs erscheint die Gefährdungs-
     beurteilung im Homeoffice zeitlich und orga-
     nisatorisch kaum zu stemmen zu sein. Von den
     Kosten einmal abgesehen. Und was ist, wenn der
     Mitarbeiter nicht bereit ist ein Besuch in seiner
     privaten Umgebung zu gestatten?

     Wie kann diese Aufgabe dennoch er-
     folgreich erledigt werden?
     Die Lösung liegt wie häufig auch hier in der kos-
     teneffizienten Digitalisierung der Maßnahme,
     also eine Gefährdungsbeurteilung, die durch den
     Mitarbeiter selbst mit Hilfe einer geeigneten
     Software durchgeführt werden kann.

     Und die digitale Gefährdungsbeurteilung ent-
     spricht den gesetzlichen Anforderungen, denn
     für diese Maßnahme schreibt das Gesetzt keine
     spezielle Form oder die Art und Weise der Durch-
     führung vor.

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Die digitale Lösung
für Arbeitssicherheit
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