WORKSHOP 4: HOMEOFFICE UND MOBILES ARBEITEN
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1. Home Office, Mobile Work, Telearbeit: Was ist was? 2. Gibt es einen Anspruch auf Home Office? 3. Ab in‘s Home Office: Der BR bestimmt mit! 4. Aktuelle Rechtsprechung zu Home Office in Covid-Zeiten 5. Betriebsratsarbeit aus dem Home Office
1 Home Office, Mobile Work, Telearbeit: Was ist was? Telearbeit Eine Legaldefinition von Telearbeit findet sich in § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung („ArbStättV“): „Telearbeitsplätze sind vom AG fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der AG eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom AG erst dann eingerichtet, wenn AG und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den AG oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.“.
1 Home Office, Mobile Work, Telearbeit: Was ist was? Telearbeit Bei der vollständigen Telearbeit verrichtet ein Mitarbeiter seine Tätigkeiten in Vollzeit von Zuhause aus.
1 Home Office, Mobile Work, Telearbeit: Was ist was? Telearbeit Bei der alternierenden Telearbeit, der verbreitetsten Form der Telearbeit, steht dem Mitarbeiter sowohl ein Arbeitsplatz im Unternehmen als auch ein Telearbeitsplatz zuhause zur Verfügung. Zwischen dem Büro am Betriebsort und dem Zuhause kann der Mitarbeiter bedarfsgerecht wechseln. Dabei bieten viele Unternehmen Büroarbeitsplätze an, die abwechselnd von mehreren Mitarbeitern genutzt werden.
1 Home Office, Mobile Work, Telearbeit: Was ist was? Home Office Home Office ist eine flexible Arbeitsform, bei der die Beschäftigten ihre Arbeit teilweise aus dem privaten Umfeld / von Zuhause heraus ausführen. Home Office ist im Gesetz als Begrifflichkeit nicht definiert und liegt - in Abgrenzung zur Telearbeit - nur vor, wenn es keine klaren Regelungen über Arbeitszeit, Dauer und Ausgestaltung zwischen AG u. AN gibt. Home Office ist rechtlich in allen anderen Fällen mit Telearbeit gleichzusetzen.
1 Home Office, Mobile Work, Telearbeit: Was ist was? Mobiles Arbeiten Mobiles Arbeiten ist im Gesetz als Begrifflichkeit auch nicht definiert. Es meint arbeitsrechtlich, dass der Arbeitsplatz nicht auf einen speziellen Arbeitsort festgelegt ist und insofern von „überall“ erfolgen kann. Näheres kann in einer Vereinbarung (z.B. AV, BV, TV) festgelegt werden.
1 Home Office, Mobile Work, Telearbeit: Was ist was? Mobiles Arbeiten Die mobile Arbeit hat gegenüber der Telearbeit den Vorteil, dass sie nicht der ArbStättV unterfällt. Damit muss der Arbeitgeber nicht, wie bei Telearbeit, gemäß § 2 ArbStättV den Arbeitsplatz seines Mitarbeiters einrichten.
1 Home Office, Mobile Work, Telearbeit: Was ist was? Mobiles Arbeiten Der Arbeitgeber muss lediglich den arbeitsschutzrechtlichen Standard des allgemeinen Arbeitsschutzgesetzes einhalten, was aber in der Praxis nur eingeschränkt möglich ist bei mobilem Arbeiten, vgl.:
1 Home Office, Mobile Work, Telearbeit: Was ist was? §3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- schutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
1 Home Office, Mobile Work, Telearbeit: Was ist was? Mobiles Arbeiten Der AN ist in seiner Arbeitszeitgestaltung viel freier, wenn er an jedem beliebigen Ort arbeiten kann. Eine erhöhte Arbeitsleistung ist zu erwarten, die dem AG zu Gute kommt. Vorteilhaft ist ebenso, dass dem AN im Betrieb in aller Regel auch ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und er nicht, wie bei der (festen) Telearbeit, nur auf seinen mobilen (Zuhause-) Arbeitsplatz beschränkt ist.
1 Home Office, Mobile Work, Telearbeit: Was ist was? Home Office / Mobile Work / Telearbeit Vorteil Nachteil Kostenreduktion Schwierige Koordination und erhöhter Organisationsaufwand Erhöhte Produktivität Negative Effekte auf das Gemeinschafts-gefühl Positive Wirkung auf die und den "Teamspirit" durch hohe Arbeitgebermarke Abwesenheitszeiten Positive Effekte bei der Vereinbarkeit von Hohe Anforderungen an Datensicherheit und IT- Beruf und Familie Infrastruktur Förderung der Vertrauenskultur im Arbeitszeitkontrolle nur eingeschränkt möglich Unternehmen Mehraufwand bei der Vertragsgestaltung Arbeitspsychologisch fehlende Abgrenzung Entfallen von Fahrtzeiten u. – kosten für zwischen Arbeit und Privatem AN
1. Home Office, Mobile Work, Telearbeit: Was ist was? 2. Gibt es einen Anspruch auf Home Office? 3. Ab in‘s Home Office: Der BR bestimmt mit! 4. Aktuelle Rechtsprechung zu Home Office in Covid-Zeiten 5. Betriebsratsarbeit aus dem Home Office
Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor Infizierung einfach zuhause bleiben?
Nein! Wer eigenmächtig zuhause bleibt, verliert seinen Lohnanspruch und es drohen weitere arbeitsrechtliche Sanktionen. Der AN benötigt eine Anspruchsgrundlage, wenn er zuhause bleiben will!
2 Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice? Anspruchsgrundlage Ein Anspruch setzt eine Anspruchsgrundlage voraus Als solche kommen in Betracht: • Arbeitsvertrag • Betriebsvereinbarung • Tarifvertrag • Gesetz
2 Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice? Individualarbeitsrecht Die Arbeitgeber werden momentan durch Verordnung (SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung) des BMAS verpflichtet, ihren Arbeitnehmern während der Coronapandemie Homeoffice zu ermöglichen. Diese Verordnung soll nun bis zum 30.04.2021 (bislang bis. 15. März 2021) gelten.
2 Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice? Theorie Arbeitgeber müssen überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. § 2 Abs. 4 Corona ArbSchV: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“ Wenn der AG dem zuwider HO verweigert, obwohl es möglich wäre, ist eine Schadensersatzanspruch n. § 618 BGB denkbar (nur wenn ein tatsächlicher Schaden entstanden ist!) oder eine Anzeige b. den Behörden (Gewerbeaufsichtsamt).
2 Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice? Theorie Ein Recht auf Homeoffice, das der einzelne Mitarbeiter einklagen könnte, sieht die Verordnung allerdings (nach herrschender Meinung) nicht vor. Das BMAS sagt dazu: Wenn der Arbeitgeber Homeoffice verweigert, obwohl Arbeiten von zu Hause aus möglich wären, sollten die Beschäftigten zunächst mit dem Arbeitgeber darüber sprechen. Sie können sich auch an ihre betriebliche Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat) wenden (sofern vorhanden) oder Kontakt mit den Arbeitsschutzbehörden aufnehmen (§ 17 ArbSchG). Auf Verlangen der Arbeitsschutzbehörde muss der Arbeitgeber die Gründe darlegen, weshalb Homeoffice nicht möglich ist.
2 Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice? Individualarbeitsrecht Arbeitsvertrag: Ein Anspruch auf Homeoffice kann im AV vereinbart sein.
2 Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice? Arbeitsvertrag Ausdrückliche Vereinbarung (incl. Gesamtzusage oder vertragliche Einheitsregelung) Konkludente Vereinbarung Betriebliche Übung (sie kann aber nicht anlässlich Corona entstehen, da Homeoffice erkennbar nur für Pandemie-Zeit gewollt)
2 Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice? Kollektives Arbeitsrecht: Tarifvertrag Damit ein TV als Anspruchsgrundlage für Homeoffice sein kann, muss erfüllt sein: 1. Inhalt: Der TV beinhaltet in seinem normativen Teil einen Anspruch zu Gunsten des AN auf Homeoffice. 2. Tarifbindung: AG und AN sind an diesen TV kongruent tarifgebunden. 3. Geltungsbereich: Der TV umfasst von seinen Geltungsbereichen her das AV.
2 Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice? Tarifvertrag - Alternative Ein Anspruch auf Homeoffice kann alternativ bestehen, wenn erfüllt ist: 1. Inhalt: Der TV beinhaltet in seinem normativen Teil einen Anspruch zu Gunsten des AN auf Homeoffice. 2. Im AV ist eine Bezugnahmeklausel enthalten, die jedenfalls die entsprechenden Passagen des TV zum Homeoffice in Bezug nimmt.
2 Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice? Betriebsvereinbarung Der Betriebsrat kann die Einführung von Homeoffice nicht erzwingen. Er hat hier kein Initiativrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6, 7 BetrVG Der BR kann danach also nicht die Schaffung einer BV erzwingen, die dem AN einen Anspruch auf Homeoffice gibt. Der BR kann allerdings Vorschläge zur Einführung von Home-Office (gem. § 92a BetrVG) machen.
2 Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice? Betriebsvereinbarung Wenn der AG mit dem BR eine BV zum Thema Homeoffice abschließt, handelt er nach alldem also freiwillig (Frage des „Ob“). Es gilt § 88 BetrVG Hinsichtlich der Frage des „Wie“ greifen jedoch die Mitbestimmungsrechte des BR gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6, 7 BetrVG, ggf. auch gem. § 91 BetrVG
2 Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice? Betriebsvereinbarung Da der AG also gezwungen ist, sich mit dem BR über o.g. Angelegenheiten zu verständigen, kann der BR bei den BV- Verhandlungen auch darauf drängen, dass den AN ein Anspruch auf Homeoffice eingeräumt wird. Inhalt und Umfang des Anspruchs der AN sind abhängig vom Verhandlungsgeschick des BR.
2 Anonyme Umfrage Wer von Euch arbeitet momentan im Home Office / Mobiles Arbeiten Bitte Ihre Antwort
1. Home Office, Mobile Work, Telearbeit: Was ist was? 2. Gibt es einen Anspruch auf Home Office? 3. Ab in‘s Home Office: Der BR bestimmt mit! 4. Aktuelle Rechtsprechung zu Home Office in Covid-Zeiten 5. Betriebsratsarbeit aus dem Home Office
Homeoffice-Regelungen unterliegen der Mitbestimmung des BR nach § 87 Abs.1 Nr. 2, 6 und 7 BetrVG.
3 Mitbestimmung des Betriebsrats kennen 1. Mitwirkungsrechte Arbeitgeber kann auch ohne Zustimmung des BR handeln. 2. Mitbestimmungsrechte Arbeitgeber kann nicht ohne Zustimmung Dritter (BR, Einigungsstelle oder Arbeitsgericht) handeln.
3 Mitbestimmung des Betriebsrats kennen Form der Ausübung des EU-Recht Mitbestimmungsrechts Grund- gesetz Betriebsvereinbarung Gesetz Eine Betriebsvereinbarung wirkt unmittelbar und zwingend auf die Arbeitsverhältnisse Tarifvertrag (TV) ein (§ 77 Abs. 4 BetrVG) Betriebsvereinbarung (BV) Regelungsabrede Eine Regelungsabrede wahrt nur das Arbeitsvertrag (AV) Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, Weitere Rechtsinstrumente ändert jedoch nicht die Arbeitsbedingungen des betroffenen Arbeitnehmers
3 Mitbestimmung des Betriebsrats kennen Einschränkung des Mitbestimmungsrechts durch Gesetz (Ausnahme: wenn das Gesetz Abweichungen in Betriebs- vereinbarungen oder Arbeitsverträgen zulässt – sog. dispositives Gesetz) durch zwingenden, einschlägigen Tarifvertrag
3 Mitbestimmung des Betriebsrats kennen Mitbestimmungsrecht in Eil- und Notfällen Grundsätzlich bleibt das Mitbestimmungsrecht erhalten. Vorläufige einseitige Anordnungen des AG sind unzulässig. Praktischer Umgang in Eilfällen: • BR tritt unverzüglich zusammen • Formlose vorübergehende Regelungsabrede
3 Mitbestimmung des Betriebsrats kennen Mitbestimmungsrecht in Eil- und Notfällen Ausnahme: Notfälle Brand Überschwemmung Das heißt: Vorläufige einseitige Anordnungen des AG sind zulässig.
3 Mitbestimmung des Betriebsrats kennen Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts Initiativrecht des BR in allen Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 BetrVG (Ausnahme: bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers) Bei fehlender Einigung mit AG: Anrufung der Einigungsstelle nach § 76 BetrVG
3 MBR des BR bei Schutzmaßnahmen des AG Initiativrecht Im Rahmen der erzwingbaren Mitbestimmung kann der BR sogar von sich aus aktiv werden und vom AG Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verlangen.
3 MBR des BR bei Schutzmaßnahmen des AG Pflicht des AG zur Abstimmung mit BR Zusätzlich muss der AG diejenigen Maß- nahmen, die er im Arbeits- und Gesund- heitsschutz plant, vorab mit dem BR abstimmen. Anderenfalls droht ihm, dass seine Anord- nungen im Verhältnis zu den AN unwirksam sind (Wirksamkeitsvoraussetzung). Ferner steht dem BR ein Unterlassungsanspruch zu.
3 MBR des BR bei Schutzmaßnahmen des AG Gegenstände der Mitbestimmung Die Aufstellung von Pandemie-, Hygiene- oder Maßnahmenplänen unterfällt dem Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Die Verpflichtung, einen speziellen Mundschutzes zu tragen, unterfällt grds. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Hinweis: Nach Empfehlung des BMAS ist ein Mund-Nase-Schutz bei Durchfeuchtung zu wechseln.
3 MBR des BR bei Schutzmaßnahmen des AG Gegenstände der Mitbestimmung Die Bildung von Teams mit versetzten Arbeitszeiten betrifft Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Hinweis: In der Regel gibt es eine bereits bestehende BV zur Arbeitszeit. Sie kann der AG nicht einseitig abändern.
3 MBR des BR bei Schutzmaßnahmen des AG Gegenstände der Mitbestimmung Die Empfehlung zur Fieberkontrolle oder zur Nutzung eines COVID-Schnelltests ist eine Frage der Ordnung und Verhalten im Betrieb gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Hinweis: Da massiver Eingriff in Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten, braucht es neben BR-Zustimmung auch die Zustimmung des betroffenen AN.
1. Home Office, Mobile Work, Telearbeit: Was ist was? 2. Gibt es einen Anspruch auf Home Office? 3. Ab in‘s Home Office: Der BR bestimmt mit! 4. Aktuelle Rechtsprechung zu Home Office in Covid-Zeiten 5. Betriebsratsarbeit aus dem Home Office
Was die Gerichte sagen:
4 Aktuelle Rechtsprechung Arbeitsgericht Neumünster, Beschluss vom 28.4.2020 4 BVGa 3a/20 Das Arbeitsgericht Neumünster hatte auf Antrag eines Betriebsrats in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu entscheiden, ob der Arbeitgeber seine Beschäftigten wieder zur Arbeitsleistung im Betrieb auffordern darf, bevor eine Einigung mit dem Betriebsrat über die Dienstpläne (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG), über die Umsetzung der Kurzarbeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG), über die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) und über die zu ergreifenden Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) erzielt wurde. Das Arbeitsgericht verneinte dies. Der Betrieb musste vorläufig geschlossen bleiben und dem Arbeitgeber wurde auferlegt, zu den bislang ungeregelten Punkten Verhandlungen mit dem Betriebsrat aufzunehmen.
4 Aktuelle Rechtsprechung Ähnliche Entscheidungen Arbeitsgericht Berlin (Beschluss vom 27.4.2020, Az: 46 AR 50030/20) Arbeitsgericht Stuttgart (Beschluss vom 28.4.2020, Az: 3 BVGa 7/20)
4 Aktuelle Rechtsprechung Arbeitsgericht Hamm , Beschluss vom 04.05.2020 - 2 BVGa 2/20 Bei der Wiederöffnung von Geschäften und Betrieben nach dem Corona-Lock- down können Betriebsräten Mitbestimmungsrechte zustehen, deren Missach- tung ein einstweiliges Verbot der Beschäftigung der Mitarbeiter nach sich zie- hen kann. Der Betriebsrat könne aber keine Betriebsschließung verlangen! Zwar sei die Arbeitgeberin aufgrund der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats daran gehindert, (alte oder neue) Arbeitnehmer ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats zu beschäftigen. Bis dahin könnte sie im Betrieb aber "Dritte" beschäftigen, die nicht ihrem Direktionsrecht unterworfen seien und vom Betriebsrat nicht vertreten würden.
Laut einer neuen Studie (Digitalverband Bitkom) hat kein AN mehr Lust auf ein Großraumbüro. 4 von 10 AN wollen sogar am Liebsten ein Einzelbüro, der Rest kann sich auch ein Mehrpersonenbüro (2-4 Kollegen) vorstellen.
1. Home Office, Mobile Work, Telearbeit: Was ist was? 2. Gibt es einen Anspruch auf Home Office? 3. Ab in‘s Home Office: Der BR bestimmt mit! 4. Aktuelle Rechtsprechung zu Home Office in Covid-Zeiten 5. Betriebsratsarbeit aus dem Home Office
5 Wie kann das Gremium die BR-Arbeit am Laufen halten? 1. Beschlussfähigkeit sichern 2. Möglichkeit von Online-Beschlüssen und Versammlungen nutzen 3. Notfallplan erstellen 4. Betriebsvereinbarungen mit dem AG schließen 5. Stellvertretungen und Zuständigkeiten regeln 6. Ausschüsse und Arbeitsgruppen bilden 7. Schulungsanspruch nutzen
5 Mitbestimmung des Betriebsrats kennen Beschlussfähigkeit halten – Tipps & Tricks 1. Die Anwesenheit der Hälfte der BR- Mitglieder reicht für die Beschlussfähigkeit aus, § 33 Abs.2 BetrVG 2. BR-Sitzungen können ggf. auch außerhalb des Betriebs durchgeführt werden 3. Ggf. können Themen auch vorher per TelKo vorbesprochen werden 4. Ausschüsse gründen nach § 28 BetrVG und diesen Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen
5 Wie kann das Gremium die BR-Arbeit am Laufen halten? 1. Beschlussfähigkeit sichern 2. Möglichkeit von Online-Beschlüssen und Versammlungen nutzen 3. Notfallplan erstellen 4. Betriebsvereinbarungen mit dem AG schließen 5. Stellvertretungen und Zuständigkeiten regeln 6. Ausschüsse und Arbeitsgruppen bilden 7. Schulungsanspruch nutzen
5 Wie kann das Gremium die BR-Arbeit am Laufen halten? § 129 Abs. 1 BetrVG: Sonderregelungen aus Anlass der Covid-19-Pandemie „(1) Die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats, Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt- Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Konzern-Jugend und Auszubildendenvertretung sowie die Beschlussfassung können mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig. § 34 Absatz 1 Satz 3 gilt mit der Maßgabe, dass die Teilnehmer ihre Anwesenheit gegenüber dem Vorsitzenden in Textform bestätigen.“
5 Beschlussfassung per Video- und Telefonkonferenz § 129 Abs. 2-4 BetrVG: Sonderregelungen aus Anlass der Covid-19- Pandemie „(2) Für die Einigungsstelle und den Wirtschaftsausschuss gilt Absatz 1 Satz 1 und 2 entsprechend. (3) Versammlungen nach den §§ 42, 53 und 71 können mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von dem Inhalt der Versammlung nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig.
Der Schulungsanspruch des BR besteht auch in Krisenzeiten und auch aus dem Home Office (§ 37 Abs.6 BetrVG)!
Zur Vertiefung Ihres Wissens nach dem Webinar BetrVG III Insb. Arbeits- und Gesundheitsschutz waf-seminar.de Webinar oder Präsenzseminar
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