Forum 3: Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice - Selbstcheck Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice, Gesundheits- und Datenschutz ...
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Forum 3: Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice Selbstcheck Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice, Gesundheits- und Datenschutz beschä=igtenfreundlich regeln Eine Präsentation für die Online-Fachkonferenz Berlin, den 17.02.2020
Ver.di Konferenz Forum 3 Homeoffice“ 1) Rechtlicher Rahmen: 2) Selbstcheck für GeBu • Telearbeit vs. Mobile Arbeit Homeoffice • Gefährdungsbeurteilung & ArbStättVO 3) Homeoffice aus 4) Eckpunkte für eine Perspektive von Betriebsvereinbarung Mitarbeitenden Homeoffice (Thomas Steins) © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 2
Dr. Stefanie Schöler Thomas Steins • Psychologin im • Geschäftsführer CAIDAO Arbeitsschutz seit Institut für über 10 Jahren Betriebsratsberatung • Beratung nationaler • Strategieberater und und internationaler Sachverständiger der Unternehmen Mitbestimmung seit 2005 • Seminare und • Menschenzentrierte Webinare für alle Personal-/Organisations- Führungsebenen entwicklung Vorstellung © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 3
Uns ist es wichtig, dass alle alles gut verstehen und jede*r Gehör findet. Deswegen bitten wir darum, dass ... wir alles, was Euch oder uns ablenken könnte, leise oder aus schalten ihr den Chat nutzt, wenn ihr etwas beitragen oder fragen wollen wir respektvoll und wertschätzend miteinander umgehen. Danke! Einstieg © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 5
Ver.di Konferenz Forum 3 Homeoffice“ 12:30-15:00 - Agenda 1. Abfrage: Status quo zu Homeoffice & Regelungen (www.menti.com) 2. Vortrag: §§ Rechtlicher Rahmen §§ 3. Selbstcheck für GeBu Homeoffice Pause 4. Interaktion: Homeoffice aus Perspektive von Mitarbeitenden (Breakoutrooms) 5. Vortrag: Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung Homeoffice (Thomas Steins) 6. Fragen & Diskussion Agenda © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 6
Wie ist bei euch der Status quo? Bitte geht auf www.menti.com und gebt den Code: 40 69 23 9 ein. Am besten über den Browser deines Computers. Alternativ geht es auch mit dem Handy. Bitte beantwortet die Fragen. Abfrage © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 7
Wie ist die aktuelle Lage? https://www.tagesschau.de/, https://www.boeckler.de/de/auf-einen-blick-17945-Auf-einen-Blick-Studien-zu- Homeoffice-und-mobiler-Arbeit-28040.htm Info vom 16.02.2021 © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 8
Homeoffice muss angeboten werden (4) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona- asvo.html;jsessionid=50174E4196B47E2E2F640DFE5AEC70E4.delivery2-replication BMAS © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 9
Definition Telearbeit § 2 Abs. 7 ArbStättV Differenzierung • … fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im zwischen Privatbereich der Beschäftigten Telearbeit • … mit den Beschäftigten und vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit mobiler Arbeit und Dauer der Einrichtung TELEARBEIT
Definition dezentrales Arbeiten ( Mobile Working ) unterliegt nicht der ArbStättV (2016) … gelegentliches Arbeiten von zuhause aus … oder während der Reisetätigkeit • Abrufen von E-Mails nach Feierabend außerhalb Betrieb • Kein fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz Entscheidend ist das Wort gelegentlich
• SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beinhaltet explizit Homeoffice • Als Form der mobilen Arbeit • Daher: Arbeitsstättenverordnung gilt zwar nicht, aber natürlich Arbeitsschutzgesetz und damit auch Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzregel © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 13
Arbeitsschutzregel © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 14
Arbeitsschutzregel © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 15
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Homeoffice während des Lockdowns in der Corona-Krise ist die Regel, nicht gelegentlich. Wenn Homeoffice auch im neuen Normal“ an Bedeutung gewinnt, ist es definitiv als alternierende oder ständige Telearbeit gemäß ArbStättVO zu regeln! Zwei Tage pro Woche Homeoffice ist nicht mehr nur gelegentlich => Telearbeit (§2 Abs. 7 ArbStättV) Zu diskutieren: maximal ein Tag pro Woche (variabel) => ggf. Mobile Working“ Hierzu gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung!
Telearbeit Der Arbeitgeber hat vor der Aufnahme der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren (§3 ArbStättV) = bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist eine Beurteilung eines Arbeitsplatzes ausreichend (§5 Abs.2 ArbSchG) Mobile Working Auch bei gelegentlichem Arbeiten von zu Hause oder unterwegs gilt ausdrücklich: • Geräte (Laptops, Tablets) bleiben unter dem Gesichtspunkt Arbeits-und Gesundheitsschutz auch beim mobilen Arbeiten relevant (Ziffer 6 Anhang ArbStättVO). • Zusätzlich sind Fragen von Bring Your Own Device“ und Datenschutz, Schutz vor Leistungs- /Verhaltenskontrolle zu gewährleisten etc. Bei ei e S a da di ie g H me ffice-A bei l e eich ei e bei ielhaf e Be eil g de vergleichbaren Arbeitsplatzes aus. Hier ist zu klären: Was ist wie vergleichbar?
Home Office jetzt richtig regeln“ A. Grundlagen und Definitionen II. Rechtsgrundlagen 1. Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Home oder Mobile Office? grds. nein Arbeitsverhältnis ist Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen.“ (§ 611a Abs. 1 Satz 2 BGB) 2. Ausnahme Corona ? SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (II. Ziffer 6 Home Office“) Büroarbeiten sind nach Möglichkeit im Home Office auszuführen, insbesondere, wenn Büroräume von mehreren Personen mit zu geringen Schutzabständen genutzt werden müssten.“ Fürsorgepflicht! Hat der Betriebsrat eine Möglichkeit, dem Arbeitnehmer zu helfen? A. Grundlagen und Definitionen © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 19
Home Office jetzt richtig regeln“ A. Grundlagen und Definitionen II. Rechtsgrundlagen 3. Regelungen in Tarifverträgen? grds. nein allenfalls werden Rahmenbedingungen festgelegt, z.B. Tarifvertrag Mobiles Arbeiten“ der IG Metall 4. Regelungen in Betriebsvereinbarungen? Regelungsbefugnis? Pflicht vs. Anspruch A. Grundlagen und Definitionen © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 20
Home Office jetzt richtig regeln“ A. Grundlagen und Definitionen IV. Datenschutz im Home Office 1. Arbeitgeber bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Zweck erforderlich sind, verwendet werden. Regelungen erforderlich z.B. zu… - …einer strikten Zugangskontrolle (z.B. abschließbare Schränke/ Arbeitszimmer) - …einer Sicherung der gesamten Wohnung - …einer sicheren Aufbewahrung von Datenträgern und deren Verschlüsselung - …einer Einrichtung von VPN-Tunneln - …einem strikten Verbot des Zugriffs Dritter (auch Angehöriger) - …einer strikten Trennung von privater und dienstlicher Nutzung A. Grundlagen und Definitionen © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 21
Home Office jetzt richtig regeln“ B. Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Einführung und Durchführung von Home Office B. Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Einführung und Durchführung von Home Office © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 22
Gesetzliche Grundlage – unabhängig von der aktuellen Situation • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): – § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): – § 3 Gefährdungsbeurteilung – § 6 Unterweisung der Beschäftigten Gefährdungsbeurteilung © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 23
GeBu Telearbeit bzw. Homeoffice“ • Ist Telearbeit Bestandteil des Arbeitsvertrags, ist der Arbeitgeber verantwortlich, dass auch dort Regeln eingehalten werden – er muss technische Geräte und u.U. auch Mobiliar zur Verfügung stellen. Arbeitnehmer ist auf jeden Fall versichert. • GeBu vor Ort durch Sicherheitsfachkraft? Schutz der Wohnung! Telearbeit © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 24
Wie sieht es mit Homeoffice nach der Pandemie aus? https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Bericht-kompakt/Homeoffice- Corona.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Analysebedarf ist da! © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 26
Ein wichtiger Aspekt: Ergonomie Ergonomie als wichtiger Part bei Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 27
Was empfehlen die Berufsgenossenschaften? https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3925 © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 28
Fragen? Fragen © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 29
Unser CAIDAO-Ansatz Selbstcheck • Gefährdungsbeurteilung Homeoffice mittels Selbstcheck • Wir wollen KEIN totes Papier produzieren • Interaktion und Sensibilisierung für das Thema • Sifa soll entlastet werden durch Partizipation im Arbeits- und Gesundheitsschutz Selbstcheck durch MA + Gespräch Grundidee CAIDAO-Selbstcheck © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 30
Selbstcheck MA 4 Abschnitte: 1. Technische Geräte (für Übersicht Firma) 2. Ergonomie 3. Weitere Aspekte (z.B. psychische • Evtl. Gefahrstoffe Faktoren) • Hinweise zu gesundem Arbeiten 4. Fotos des Arbeitsplatzes • Hinweise auf Gesundheitsangebot des Unternehmens und die Ansprechpartner (Sifa, BA… • Fragebogen würde an die betriebsspezifischen Bedarfe angepasst werden Selbstcheck MA © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 31
So geht es! © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 32
Selbstcheck - Übung • Bitte füllt den Bogen, den wir euch gleich elektronisch zur Verfügung stellen, jede*r für sich aus für Euren Homeoffice-Arbeitsplatz • Ihr habt dafür ___ Minuten Zeit. Gerne Mikro und Video aus aber Computerton bitte an (damit ihr uns hört, wir geben euch ein Zeichen, wenn die Zeit vorbei ist) • Überspringt gerne Fragen, die ihr nicht beantworten könnt oder wollt (z.B. nach euren Geräten) es geht nur darum, dass ihr einen ersten Eindruck des Selbstchecks bekommt und euren Arbeitsplatz einmal auf dieser Basis reflektiert. Übung CAIDAO-Selbstcheck © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 33
Link zum Selbstcheck - Prototyp https://www.conscie.de/befragungen/index.p hp/849343?newtest=Y&lang=de QR Code mit dem Handy scannen (über die Kamera-App) Hier könnt ihr den Selbstcheck testen! © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 34
Selbstcheck - Rückmeldung • Selbstreflektion zu eigenem Homeoffice Arbeitsplatz: Das war mir neu und ist mir erst jetzt beim Ausfüllen des Selbstchecks bewusst geworden….. • Schreibt eure Antworten dazu bitte in den Chat Rückmeldung zu CAIDAO-Selbstcheck © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 35
Selbstcheck - Rückmeldung • Diese Rückmeldung (Lob, Kritik, Unklarheit) habe ich noch zum Fragebogen Selbstcheck…. • Schreibt eure Antworten dazu bitte wieder in den Chat Rückmeldung zu CAIDAO-Selbstcheck © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 36
Pause • Heute schon wieder den ganzen Tag gesessen? Dann probiert doch mal diese Aktivpause mit Florian Hambüchen aus: https://www.tk.de/techniker/magazin/life- balance/balance-im-job/8-minuten-workout-fuers-buero-2009264 • Nach der Pause geht s weiter mit Gruppen- gesprächen in Kleingruppenräumen. Pause © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 37
Gruppengespräche in Breakoutrooms • Unser Vorschlag: diskutiert in jeder Gruppe eine Perspektive: Mitarbeitende mit oder ohne Kind, eigenem Arbeitszimmer, Führungskräfte, Betriebsärztin, Sicherheitsfachkraft, Datenschutzbeauftragte:r • Beantwortet drei Leitfragen aus dieser Perspektive – Was sind Herausforderungen im Homeoffice? – Was sind Vorteile? – Was müsste in einer Betriebsvereinbarung berücksichtigt werden? • Nutzt gerne das MURAL (digitales Whiteboard), um euch Notizen zu machen. Ihr könnt alle gleichzeitig daran arbeiten oder eine Person aus der Gruppe teilt den Bildschirm und macht Notizen für alle Gruppengespräche © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 38
Mögliche Regelungspunkte für Betriebsvereinbarung Homeoffice • Präambel – Geist / Ziel der Vereinbarung • Definition / Themen • Freiwilligkeit • Mindestbeschäftigungszeiten • Maßregelungsverbot • Laufzeit • Ausstattung • Weitere Kostenübernahme • Arbeitszeit • Umgang mit Mehrarbeit • Kontakt zum Betrieb • Zugangsrechte • Gefährdungsbeurteilung • Unterweisung • Unfallversicherungsschutz • Evaluation • Art. 13 GG Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung • Rechtliche Zusatzvereinbarung mit jedem MA erforderlich!
Homeoffice zwischen „mobile work“ & Telearbeit CAIDAO Betriebsvereinbarungs-Check vor dem Beratungsangebot Hintergrund der neuen Gesetzeslage Das Thema Homeoffice ist nicht erst seit der Corona-Krise vielen Beschäftigten ein Anliegen. Auch wenn es keinen rechtlichen Anspruch darauf gibt, arbeiten in Zeiten der Corona-Pandemie faktisch immer mehr Beschäftigtengruppen auch von zuhause aus, weil die Unternehmen auch für Regelungen zum Home- sich darin Vorteile erkennen. office wurden während der Durch die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel gewinnt Arbeits- und Corona-Krise in vielen Gesundheitsschutz zusätzlich an Relevanz und rechtlicher Dringlichkeit auch Betrieben mit heißer Nadel bei mobiler Arbeit, denn die Arbeitsschutz-Regel konkretisiert die gestrickt. Im neuen Normal Anforderungen an Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber und beschreibt gilt es nun, sich im Regel- gleichzeitig den neuesten Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die die Arbeitgeber berücksichtigen müssen. Auch bei Homeoffice ist eine betrieb rechtlich korrekt Gefährdungsbeurteilung rechtlich vorgeschrieben. Teilweise handelt es sich und pragmatisch umsetz- sogar um Telearbeit, wo die ArbStättVO zusätzlich zur Anwendung kommt. bar aufzustellen. Auch das Thema Datenschutz im Homeoffice ist ein relevantes Regelungsthema gemäß § 87 (1) Nr. 6 BetrVG sowie auf der Grundlage des BDSG-neu. Angebot Unser Angebot umfasst einen qualifizierten „Betriebsvereinbarungs-Check“ sowie einen darauf aufbauenden Tagesworkshop. Im vorgelagerten BV-Check werden die Regelungsabreden bzw. Betriebsvereinbarungen des Unterneh- mens im Sinne der Mitbestimmung und vor dem Hintergrund des ArbSchG, Auf Basis der neuen von BDSG neu und der EU-DSGVO auf ihre Qualität hin überprüft und dazu Rechtslage die eine nachvollziehbare Bewertung für den Betriebsrat verfasst. Diese Bewer- tung wird anschließend in einem Tagesworkshop erläutert, um den Betriebsrat eigene Position für weitere abzuschließende bzw. anzupassende Betriebsvereinbarungen stärken. nachhaltig zu qualifizieren. Ziel des Workshops ist zudem, Betriebsräten die grundlegenden Anforderungen der neuen Datenschutz-Gesetzgebung ver- ständlich näher zu bringen und erste direkt umsetzbare Strategien für die täg- liche Arbeit zu entwickeln. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf der Erfüllung der neuen gesetzlichen Vor- gaben, sondern insbesondere auf der Stärkung der eigenen Verhandlungspo- sition bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen, die sich aus der
Kombination von Arbeitsschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu) und Betriebsverfassungsgesetz ergeben. Gerne erstellen wir Ihnen eine auf Ihre konkreten Bedarfe und Erwartungen zugeschnittene Workshop-Agenda. Analyse der Betriebsvereinbarung 0,5 Beratertage Vorbereitung & Durchführung Abstimmung, Folgeberatung 1,5 Beratertage Kontakt: Thomas Steins Geschäftsführer CAIDAO thomas.steins@caidao.de +49 30 577 01 64 62 CAIDAO Berlin GmbH, Rotherstraße 7, 10245 Berlin
INFO Urteil Bundessozialgericht 05. Juli 2016 Generell sind Beschäftigte im Homeoffice versichert im Rahmen der Unfallversicherung, aber es gibt dort wie im Betrieb auch Ausnahmen. Urteil, wonach z. B. der Gang zur Küche innerhalb der Wohnung nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fällt, wenn der Mitarbeiter sich etwas zu Trinken oder zu Essen holen wollte. Gleiches dürfte für den Gang zur Toilette gelten. Deshalb wird zum Teil dazu geraten, für die Mitarbeiter eine zusätzliche (private) Unfallversicherung abzuschließen.
Dr. Stefanie Schöler Thomas Steins Herzlichen Dank und bitte lasst uns gern im Gespräch bleiben! Gern beraten wir Euch und bringen den Selbstcheck betriebsspezifisch zur Anwendung. Bei Interesse meldet Euch gerne bei uns! Thomas.Steins@caidao.de / 030/577016462 Stefanie.Schoeler@caidao.de / https://www.linkedin.com/in/drstefanieschoelerberlin/ Kontakt © CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten. 41
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