Forum 3: Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice - Selbstcheck Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice, Gesundheits- und Datenschutz ...

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Forum 3: Gefährdungsbeurteilung
im Homeoffice

Selbstcheck Gefährdungsbeurteilung im
Homeoffice, Gesundheits- und Datenschutz
beschä=igtenfreundlich regeln

Eine Präsentation für die Online-Fachkonferenz
Berlin, den 17.02.2020
Forum 3: Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice - Selbstcheck Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice, Gesundheits- und Datenschutz ...
Ver.di Konferenz Forum 3 Homeoffice“
              1) Rechtlicher Rahmen:                       2) Selbstcheck für GeBu
                  • Telearbeit vs. Mobile Arbeit           Homeoffice
                  • Gefährdungsbeurteilung &
                     ArbStättVO

                                       3) Homeoffice aus    4) Eckpunkte für eine
                                       Perspektive von      Betriebsvereinbarung
                                       Mitarbeitenden       Homeoffice
                                                            (Thomas Steins)

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Dr. Stefanie Schöler        Thomas Steins

                                     • Psychologin im        • Geschäftsführer CAIDAO
                                       Arbeitsschutz seit      Institut für
                                       über 10 Jahren          Betriebsratsberatung

                                     • Beratung nationaler   • Strategieberater und
                                       und internationaler     Sachverständiger der
                                       Unternehmen             Mitbestimmung seit 2005

                                     • Seminare und          • Menschenzentrierte
                                       Webinare für alle       Personal-/Organisations-
                                       Führungsebenen          entwicklung

                                                                                Vorstellung
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Uns ist es wichtig, dass alle alles gut verstehen und jede*r Gehör findet.
                                                        Deswegen bitten wir darum, dass ...

                    wir alles, was Euch oder uns ablenken könnte, leise oder aus schalten

                              ihr den Chat nutzt, wenn ihr etwas beitragen oder fragen wollen

                          wir respektvoll und wertschätzend miteinander umgehen. Danke!

                                                                                                                  Einstieg
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Ver.di Konferenz Forum 3 Homeoffice“
                                              12:30-15:00 - Agenda

   1. Abfrage: Status quo zu Homeoffice & Regelungen (www.menti.com)
   2. Vortrag: §§ Rechtlicher Rahmen §§
   3. Selbstcheck für GeBu Homeoffice

   Pause

   4. Interaktion: Homeoffice aus Perspektive von Mitarbeitenden
      (Breakoutrooms)
   5. Vortrag: Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung Homeoffice
      (Thomas Steins)
   6. Fragen & Diskussion
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Wie ist bei euch der Status quo?

         Bitte geht auf www.menti.com und gebt den Code: 40 69 23 9 ein.

         Am besten über den Browser deines Computers. Alternativ geht es auch mit
         dem Handy.

         Bitte beantwortet die Fragen.

                                                                                    Abfrage
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Wie ist die aktuelle Lage?

https://www.tagesschau.de/, https://www.boeckler.de/de/auf-einen-blick-17945-Auf-einen-Blick-Studien-zu-
Homeoffice-und-mobiler-Arbeit-28040.htm                                                                    Info vom 16.02.2021
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Homeoffice muss angeboten werden

(4) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder
vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen,
wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-
asvo.html;jsessionid=50174E4196B47E2E2F640DFE5AEC70E4.delivery2-replication                BMAS
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Das klassische Corona-Homeoffice“

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Definition Telearbeit
                       § 2 Abs. 7 ArbStättV

Differenzierung   • … fest eingerichtete
                  Bildschirmarbeitsplätze im
  zwischen        Privatbereich der Beschäftigten

  Telearbeit
                  • … mit den Beschäftigten
     und
                  vereinbarte wöchentliche
                  Arbeitszeit
mobiler Arbeit    und Dauer der Einrichtung

                            TELEARBEIT
Definition dezentrales Arbeiten ( Mobile Working )
      unterliegt nicht der ArbStättV (2016)

… gelegentliches Arbeiten von zuhause aus
… oder während der Reisetätigkeit

• Abrufen von E-Mails nach Feierabend außerhalb Betrieb
• Kein fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz

                                Entscheidend ist das Wort   gelegentlich
• SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel vom Bundesministerium für Arbeit
                   und Soziales (BMAS) beinhaltet explizit Homeoffice

                 • Als Form der mobilen Arbeit

                 • Daher: Arbeitsstättenverordnung gilt zwar nicht, aber natürlich
                   Arbeitsschutzgesetz und damit auch Pflicht zur
                   Gefährdungsbeurteilung

                                                                                     Arbeitsschutzregel
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Arbeitsschutzregel
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Arbeitsschutzregel
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Homeoffice während des Lockdowns in der
Corona-Krise ist die Regel, nicht gelegentlich.

Wenn Homeoffice auch im neuen Normal“ an
    Bedeutung gewinnt, ist es definitiv als
alternierende oder ständige Telearbeit gemäß
            ArbStättVO zu regeln!

Zwei Tage pro Woche Homeoffice ist nicht mehr nur gelegentlich => Telearbeit (§2 Abs. 7
ArbStättV)
Zu diskutieren: maximal ein Tag pro Woche (variabel) => ggf. Mobile Working“
Hierzu gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung!
Telearbeit
            Der Arbeitgeber hat vor der Aufnahme der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen
            und schriftlich zu dokumentieren (§3 ArbStättV)

                                                          =
            bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist eine Beurteilung eines Arbeitsplatzes ausreichend
            (§5 Abs.2 ArbSchG)

                                                 Mobile Working

            Auch bei gelegentlichem Arbeiten von zu Hause oder unterwegs gilt ausdrücklich:

            • Geräte (Laptops, Tablets) bleiben unter dem Gesichtspunkt Arbeits-und Gesundheitsschutz
              auch beim mobilen Arbeiten relevant (Ziffer 6 Anhang ArbStättVO).
            • Zusätzlich sind Fragen von Bring Your Own Device“ und Datenschutz, Schutz vor Leistungs-
              /Verhaltenskontrolle zu gewährleisten etc.

Bei ei e S a da di ie    g      H me ffice-A bei l e           eich ei e bei ielhaf e Be       eil   g de
vergleichbaren Arbeitsplatzes aus. Hier ist zu klären: Was ist wie vergleichbar?
Home Office jetzt richtig regeln“

                                     A. Grundlagen und Definitionen

II. Rechtsgrundlagen
1. Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Home oder Mobile Office?

   grds. nein
   Arbeitsverhältnis ist Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit
    Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit
   betreffen.“ (§ 611a Abs. 1 Satz 2 BGB)
2. Ausnahme Corona ?

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (II. Ziffer 6 Home Office“)
Büroarbeiten sind nach Möglichkeit im Home Office auszuführen, insbesondere, wenn Büroräume von
mehreren Personen mit zu geringen Schutzabständen genutzt werden müssten.“
  Fürsorgepflicht!
  Hat der Betriebsrat eine Möglichkeit, dem Arbeitnehmer zu helfen?

                                                                              A. Grundlagen und Definitionen
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Home Office jetzt richtig regeln“

                                      A. Grundlagen und Definitionen

II. Rechtsgrundlagen
3. Regelungen in Tarifverträgen?

       grds. nein
       allenfalls werden Rahmenbedingungen festgelegt, z.B. Tarifvertrag Mobiles Arbeiten“ der IG Metall

4. Regelungen in Betriebsvereinbarungen?

       Regelungsbefugnis?
       Pflicht vs. Anspruch

                                                                                    A. Grundlagen und Definitionen
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Home Office jetzt richtig regeln“

                                     A. Grundlagen und Definitionen

IV. Datenschutz im Home Office
1. Arbeitgeber bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)
   geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass nur
personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Zweck erforderlich sind,
verwendet werden.
   Regelungen erforderlich z.B. zu…
- …einer strikten Zugangskontrolle (z.B. abschließbare Schränke/ Arbeitszimmer)
- …einer Sicherung der gesamten Wohnung
- …einer sicheren Aufbewahrung von Datenträgern und deren Verschlüsselung
- …einer Einrichtung von VPN-Tunneln
- …einem strikten Verbot des Zugriffs Dritter (auch Angehöriger)
- …einer strikten Trennung von privater und dienstlicher Nutzung

                                                                              A. Grundlagen und Definitionen
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Home Office jetzt richtig regeln“

                              B. Beteiligungsrechte des
                                   Betriebsrates bei Einführung und
                                         Durchführung von Home Office

                                                  B. Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Einführung und
                                                                             Durchführung von Home Office
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Gesetzliche Grundlage – unabhängig von der aktuellen
                                       Situation

•          Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
            – § 5 Beurteilung der
              Arbeitsbedingungen

•          Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
            – § 3 Gefährdungsbeurteilung
            – § 6 Unterweisung der Beschäftigten

                                                              Gefährdungsbeurteilung
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GeBu Telearbeit bzw. Homeoffice“

     •          Ist Telearbeit Bestandteil des Arbeitsvertrags, ist der Arbeitgeber verantwortlich, dass
                 auch dort Regeln eingehalten werden – er muss technische Geräte und u.U. auch
                      Mobiliar zur Verfügung stellen. Arbeitnehmer ist auf jeden Fall versichert.
                        • GeBu vor Ort durch Sicherheitsfachkraft? Schutz der Wohnung!

                                                                                                     Telearbeit
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Wie sieht es mit Homeoffice nach der Pandemie aus?

https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Bericht-kompakt/Homeoffice-
Corona.pdf?__blob=publicationFile&v=6                                       Analysebedarf ist da!
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Ein wichtiger Aspekt: Ergonomie

                                                                      Ergonomie als wichtiger Part bei
                                                             Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung
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Was empfehlen die Berufsgenossenschaften?

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3925

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Fragen?

                                               Fragen
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Unser CAIDAO-Ansatz Selbstcheck
 •          Gefährdungsbeurteilung Homeoffice mittels Selbstcheck

 •          Wir wollen KEIN totes Papier produzieren

 •          Interaktion und Sensibilisierung für das Thema

 •          Sifa soll entlastet werden durch Partizipation
            im Arbeits- und Gesundheitsschutz

           Selbstcheck durch MA + Gespräch

                                                                    Grundidee CAIDAO-Selbstcheck
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Selbstcheck MA
4 Abschnitte:

              1.               Technische Geräte (für Übersicht Firma)

              2.               Ergonomie

              3.               Weitere Aspekte (z.B. psychische          •   Evtl. Gefahrstoffe
                               Faktoren)
                                                                         •   Hinweise zu gesundem Arbeiten
              4.               Fotos des Arbeitsplatzes
                                                                         •   Hinweise auf Gesundheitsangebot des
                                                                             Unternehmens und die Ansprechpartner
                                                                             (Sifa, BA…

                                                                         •   Fragebogen würde an die
                                                                             betriebsspezifischen Bedarfe angepasst
                                                                             werden

                                                                                                       Selbstcheck MA
© CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten.                                                                                    31
So geht es!
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Selbstcheck - Übung
   •                Bitte füllt den Bogen, den wir euch gleich elektronisch zur Verfügung stellen, jede*r
                    für sich aus für Euren Homeoffice-Arbeitsplatz

   •                Ihr habt dafür ___ Minuten Zeit. Gerne Mikro und Video aus aber Computerton
                    bitte an (damit ihr uns hört, wir geben euch ein Zeichen, wenn die Zeit vorbei ist)

   •                Überspringt gerne Fragen, die ihr nicht beantworten könnt oder wollt (z.B. nach
                    euren Geräten) es geht nur darum, dass ihr einen ersten Eindruck des Selbstchecks
                    bekommt und euren Arbeitsplatz einmal auf dieser Basis reflektiert.

                                                                                      Übung CAIDAO-Selbstcheck
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Link zum Selbstcheck - Prototyp
                                                 https://www.conscie.de/befragungen/index.p
                                                 hp/849343?newtest=Y&lang=de

QR Code mit dem Handy scannen (über die Kamera-App)
                                                                      Hier könnt ihr den Selbstcheck testen!
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Selbstcheck - Rückmeldung
 •          Selbstreflektion zu eigenem Homeoffice Arbeitsplatz: Das war mir neu und ist mir erst
            jetzt beim Ausfüllen des Selbstchecks bewusst geworden…..

 •          Schreibt eure Antworten dazu bitte in den Chat

                                                                       Rückmeldung zu CAIDAO-Selbstcheck
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Selbstcheck - Rückmeldung
 •          Diese Rückmeldung (Lob, Kritik, Unklarheit) habe ich noch zum
            Fragebogen Selbstcheck….

 •          Schreibt eure Antworten dazu bitte wieder in den Chat

                                                                      Rückmeldung zu CAIDAO-Selbstcheck
© CAIDAO. Alle Rechte vorbehalten.                                                                   36
Pause
 •          Heute schon wieder den ganzen Tag gesessen? Dann probiert doch mal diese
            Aktivpause mit Florian Hambüchen aus: https://www.tk.de/techniker/magazin/life-
            balance/balance-im-job/8-minuten-workout-fuers-buero-2009264

 •          Nach der Pause geht s weiter mit Gruppen-
            gesprächen in Kleingruppenräumen.

                                                                                              Pause
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Gruppengespräche in Breakoutrooms
 •          Unser Vorschlag: diskutiert in jeder Gruppe eine Perspektive: Mitarbeitende mit oder
            ohne Kind, eigenem Arbeitszimmer, Führungskräfte, Betriebsärztin, Sicherheitsfachkraft,
            Datenschutzbeauftragte:r
 •          Beantwortet drei Leitfragen aus dieser Perspektive
             – Was sind Herausforderungen im Homeoffice?
             – Was sind Vorteile?
             – Was müsste in einer Betriebsvereinbarung berücksichtigt werden?
 •          Nutzt gerne das MURAL (digitales Whiteboard), um euch Notizen zu machen. Ihr könnt
            alle gleichzeitig daran arbeiten oder eine Person aus der Gruppe teilt den Bildschirm
            und macht Notizen für alle

                                                                                     Gruppengespräche
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Mögliche Regelungspunkte für Betriebsvereinbarung Homeoffice

                • Präambel – Geist / Ziel der
                  Vereinbarung
                • Definition / Themen
                • Freiwilligkeit
                • Mindestbeschäftigungszeiten
                • Maßregelungsverbot
                • Laufzeit
                • Ausstattung
                • Weitere Kostenübernahme
                • Arbeitszeit
                • Umgang mit Mehrarbeit
                • Kontakt zum Betrieb
                • Zugangsrechte
                • Gefährdungsbeurteilung
                • Unterweisung
                • Unfallversicherungsschutz
                • Evaluation

 • Art. 13 GG Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung
  • Rechtliche Zusatzvereinbarung mit jedem MA erforderlich!
Homeoffice zwischen
                               „mobile work“ & Telearbeit
CAIDAO
                               Betriebsvereinbarungs-Check vor dem
Beratungsangebot
                               Hintergrund der neuen Gesetzeslage

                             Das Thema Homeoffice ist nicht erst seit der Corona-Krise vielen
                             Beschäftigten ein Anliegen. Auch wenn es keinen rechtlichen Anspruch darauf
                             gibt, arbeiten in Zeiten der Corona-Pandemie faktisch immer mehr
                             Beschäftigtengruppen auch von zuhause aus, weil die Unternehmen auch für
Regelungen zum Home-         sich darin Vorteile erkennen.
office wurden während der
                            Durch die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel gewinnt Arbeits- und
Corona-Krise in vielen
                            Gesundheitsschutz zusätzlich an Relevanz und rechtlicher Dringlichkeit auch
Betrieben mit heißer Nadel bei mobiler Arbeit, denn die Arbeitsschutz-Regel konkretisiert die
gestrickt. Im neuen Normal Anforderungen an Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber und beschreibt
gilt es nun, sich im Regel- gleichzeitig den neuesten Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die
                            die Arbeitgeber berücksichtigen müssen. Auch bei Homeoffice ist eine
betrieb rechtlich korrekt
                            Gefährdungsbeurteilung rechtlich vorgeschrieben. Teilweise handelt es sich
und pragmatisch umsetz- sogar um Telearbeit, wo die ArbStättVO zusätzlich zur Anwendung kommt.
bar aufzustellen.
                             Auch das Thema Datenschutz im Homeoffice ist ein relevantes
                             Regelungsthema gemäß § 87 (1) Nr. 6 BetrVG sowie auf der Grundlage des
                             BDSG-neu.

                             Angebot
                             Unser Angebot umfasst einen qualifizierten „Betriebsvereinbarungs-Check“
                             sowie einen darauf aufbauenden Tagesworkshop. Im vorgelagerten BV-Check
                             werden die Regelungsabreden bzw. Betriebsvereinbarungen des Unterneh-
                             mens im Sinne der Mitbestimmung und vor dem Hintergrund des ArbSchG,
Auf Basis der neuen          von BDSG neu und der EU-DSGVO auf ihre Qualität hin überprüft und dazu
Rechtslage die               eine nachvollziehbare Bewertung für den Betriebsrat verfasst. Diese Bewer-
                             tung wird anschließend in einem Tagesworkshop erläutert, um den Betriebsrat
eigene Position
                             für weitere abzuschließende bzw. anzupassende Betriebsvereinbarungen
stärken.                     nachhaltig zu qualifizieren. Ziel des Workshops ist zudem, Betriebsräten die
                             grundlegenden Anforderungen der neuen Datenschutz-Gesetzgebung ver-
                             ständlich näher zu bringen und erste direkt umsetzbare Strategien für die täg-
                             liche Arbeit zu entwickeln.

                             Dabei liegt der Fokus nicht nur auf der Erfüllung der neuen gesetzlichen Vor-
                             gaben, sondern insbesondere auf der Stärkung der eigenen Verhandlungspo-
                             sition bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen, die sich aus der
Kombination von Arbeitsschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung,
Bundesdatenschutzgesetz (neu) und Betriebsverfassungsgesetz ergeben.

Gerne erstellen wir Ihnen eine auf Ihre konkreten Bedarfe und Erwartungen
zugeschnittene Workshop-Agenda.

Analyse der Betriebsvereinbarung   0,5 Beratertage

Vorbereitung & Durchführung
Abstimmung, Folgeberatung          1,5 Beratertage

Kontakt:

Thomas Steins
Geschäftsführer CAIDAO
thomas.steins@caidao.de
+49 30 577 01 64 62

CAIDAO Berlin GmbH, Rotherstraße 7, 10245 Berlin
INFO

 Urteil Bundessozialgericht 05. Juli 2016

 Generell sind Beschäftigte im Homeoffice versichert im Rahmen
 der Unfallversicherung, aber es gibt dort wie im Betrieb auch
 Ausnahmen.

 Urteil, wonach z. B. der Gang zur Küche innerhalb der Wohnung
 nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fällt, wenn
 der Mitarbeiter sich etwas zu Trinken oder zu Essen holen wollte.
 Gleiches dürfte für den Gang zur Toilette gelten.

Deshalb wird zum Teil dazu geraten, für die Mitarbeiter eine zusätzliche (private) Unfallversicherung
abzuschließen.
Dr. Stefanie Schöler   Thomas Steins

    Herzlichen Dank und bitte lasst uns gern im Gespräch bleiben!
    Gern beraten wir Euch und bringen den Selbstcheck betriebsspezifisch zur
    Anwendung.
    Bei Interesse meldet Euch gerne bei uns!

    Thomas.Steins@caidao.de / 030/577016462
    Stefanie.Schoeler@caidao.de /
    https://www.linkedin.com/in/drstefanieschoelerberlin/
                                                                        Kontakt
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