Artenschutzrechtliche Vorprüfung "Änderungsplan II zum Gesamtbebauungsplan Neufassung und Erweiterung I" - Ortsgemeinde Etschberg Verbandsgemeinde ...

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Artenschutzrechtliche Vorprüfung "Änderungsplan II zum Gesamtbebauungsplan Neufassung und Erweiterung I" - Ortsgemeinde Etschberg Verbandsgemeinde ...
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
"Änderungsplan II zum Gesamtbebauungsplan
             Neufassung und Erweiterung I"

                        Ortsgemeinde Etschberg
               Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan

                                     August 2020
Artenschutzrechtliche Vorprüfung "Änderungsplan II zum Gesamtbebauungsplan Neufassung und Erweiterung I" - Ortsgemeinde Etschberg Verbandsgemeinde ...
Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung             Gemeinde Etschberg
„Friedhofstraße“ in Etschberg                             Landkreis Kusel
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Auftraggeber:

Ortsgemeinde Etschberg
über Verbandsgemeindeverwaltung
z. Hdn. Herrn Schmitt
Marktplatz 1
66869 Kusel

Bearbeiter:

iSA Ingenieure
Hauptstr. 44
67716 Heltersberg
Telefon:      06333 – 27598-0
Fax:          06333 – 27598-99

…………………………
Bernd Naßhan
(Dipl. Ing. Raum- und Umweltplanung, Projektleitung)

……………………………
Sabine Häntsch
(Dipl. Ing. Landespflege (FH))

Heltersberg, im August 2020
Artenschutzrechtliche Vorprüfung "Änderungsplan II zum Gesamtbebauungsplan Neufassung und Erweiterung I" - Ortsgemeinde Etschberg Verbandsgemeinde ...
Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung                                                                               Gemeinde Etschberg
„Friedhofstraße“ in Etschberg                                                                                               Landkreis Kusel
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Inhaltsverzeichnis
1      Veranlassung ...................................................................................................... 4
2      Lage des Planungsraums .................................................................................. 4
3      Betroffene Biotoptypen ...................................................................................... 4
    3.1    Wiesen mittlerer Standorte ...................................................................................................... 5
      3.1.1 Beschreibung ....................................................................................................................... 5
      3.1.2 Bewertung ............................................................................................................................ 6
      3.1.3 Betroffenheit ........................................................................................................................ 6
    3.2    Streuobstbestand .................................................................................................................... 7
      3.2.1 Beschreibung ....................................................................................................................... 7
      3.2.2 Bewertung ............................................................................................................................ 7
      3.2.3 Betroffenheit ........................................................................................................................ 8
    3.3    Einzelgehölze .......................................................................................................................... 8
      3.3.1 Beschreibung ....................................................................................................................... 8
      3.3.2 Bewertung ............................................................................................................................ 9
      3.3.3 Betroffenheit ........................................................................................................................ 9
4      Fazit ..................................................................................................................... 9
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Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung                                  Gemeinde Etschberg
„Friedhofstraße“ in Etschberg                                                  Landkreis Kusel
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1 Veranlassung
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist Erstellung des Bebauungsplans „Friedhof-
straße“ in Etschberg nach § 13a BauGB in Anlehnung an den bereits bestehenden Gesamt-
bebauungsplan Neufassung und Erweiterung I, genehmigt mit dem Bescheid vom
03.01.1980.
Dabei soll in Anlehnung an das bereits im Gesamtbebauungsplan erfasste Flurstück Nr. 800
die Baulücke bis zum Friedhofsgelände im Nordwesten im Osten der Friedhofstraße ge-
schlossen werden. Betroffen sind die Flurstücke Nr. 796 bis 798. Westlich der Friedhofstraße
soll das Baugebiet nach Norden im Anschluss an das Flurstück Nr. 806/4 bis zum Parkplatz
des Friedhofs erweitert werden.
Im bestehenden Flächennutzungsplan ist die Fläche mit keiner besonderen Nutzung belegt.
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung
für die Bebauung getroffen werden.
Zur Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes werden im Rahmen dieser Untersu-
chung die Projektauswirkungen auf Grundlage der Biotopkartierung überschlägig einge-
schätzt. Ziel der Potenzialabschätzung ist zu klären, ob eine Verträglichkeit hinsichtlich der
baulichen Nutzung mit den betroffenen Biotopen besteht oder Verbotstatbestände im Sinne
des § 44 BNatSchG vorliegen.

2 Lage des Planungsraums
Die Bebauungsplanfläche liegt im Nordwesten der Ortsgemeinde Etschberg. Unter Einbezie-
hung der, in dem Gesamtbebauungsplan Neufassung und Erweiterung I mit dem Bescheid
vom 03.01.1980 genehmigten Teilflächen (Flurnummern 800 bis 804), soll im Nordwesten
von Etschberg die Baulücke zum Friedhof hin (Flurstücknummern 796 bis 798) geschlossen
werden. Vorgesehen sind max. 8 Baugrundstücke westlich der Friedhofstraße mit einem
gemeinsamen Erschließungsweg. Östlich der Friedhofstraße soll durch die Einbeziehung
einer Teilfläche des Flurstücks 808 der Lückenschluss mit 2 Baugrundstücken zum Fried-
hofsparkplatz geschaffen werden. Die Baugebietsfläche wird als Wohngebiet mit einer GRZ
von 0,4 ausgewiesen.
Flächenbeanspruchung der Flurstück Nr. 808 – insgesamt 1.343 m²
Flächenbeanspruchung der Flurstück Nr. 796 bis 804 – insgesamt 5.236 m²

3 Betroffene Biotoptypen
Gem. § 44 BNatSchG ist zu prüfen, inwieweit die vom Bebauungsplanbereich betroffenen
Biotope in Verbindung mit der darin potenziell vorkommenden Pflanzen – und Tierarten, als
besonders zu schützende Strukturen, baubedingten Beeinträchtigungen unterworfen sind.
Es ist zu untersuchen, ob durch die geplante Bebauung gegen einen Verbotstatbestand des
§ 44 BNatSchG verstoßen wird.
Tötungstatbestand nach § 44 Abs. 1, Nr.1 BNatSchG
Störungstatbestand nach § 44 Abs. 1, Nr.2 BNatSchG
Schädigungstatbestand gem. § 44 Abs.1, Nr.3 BNatSchG
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Im Folgenden werden die Biotope kurz beschrieben, biotopbezogen bewertet und die Betrof-
fenheit der Biotope dargestellt.

3.1 Wiesen mittlerer Standorte

3.1.1 Beschreibung
Die Planung vernetzter Biotopsysteme gibt für die betroffenen Grünlandbereiche eine Ei-
nordnung in Grünland mittlerer Standorte an.
Neben typischen Arten der Glatthaferwiesen konnten bei einer Begehung am 16.10.2018
(Wiesenfläche gemäht) folgende Magerkeitszeiger gesichtet werden:

Botanischer Name                              Deutscher Name

Centaurea jacea                               Wiesen- Flockenblume
Pimpinella major                              Große Pimpernelle
Hypericum perforatum                          Tüpfel- Hartheu
Festuca ovina                                 Echter Schafschwingel
Hieracium pilosella -                         Kleines Habichtskraut
Chrysanthemum leucanthemum                    Wiesen- Margarite
Carlina vulgaris                              Golddistel
Malva moschata                                Moschus- Malve
Cichorium intybus                             Gemeine Wegwarte

…. Gelb hinterlegt = Vorhandensein von Arten des Arrhenatherion
Diese lassen auf eine Entwicklung Richtung magere Wiesen mittlerer Standorte schließen.

Nach der Kartieranleitung der gesetzlich geschützten Biotope in Rheinland Pfalz (Gesetzlich
geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 15 LNatSchG, Mai 2018) kann der Pla-
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nungsausschnitt den mageren Flachland- Mähwiesen im Außenbereich (lt. § 35 BauGB), die
nicht oder nur schwach gedüngt werden zugeordnet werden.
Als magere Flachland- Mähwiesen im Sinne des § 15 LNatSchG werden alle Grünlandflä-
chen angesprochen, die eindeutig die nachfolgend aufgeführten Mindestkriterien erfüllen:
    •   Kräuteranteil ohne Störzeiger, mindestens 20%
    •   Störzeigeranteil nicht über 25%
    •   Vorhandensein von mindestens vier Arten des Arrhenatherion (siehe Liste typischer
        Pflanzenarten), von denen mindestens eine Art frequent vorkommen muss; insge-
        samt ist eine Deckung der Arrhenatherion-Arten von > 1% erforderlich
Diese werden ab einer Kartierschwelle von 500 m kartiert, was als Mindestkriterium auf den
Planungsausschnitt zutrifft. Um eine abschließende Beurteilung der Fläche hinsichtlich ihrer
Einstufung im Sinne des § 15 vorzunehmen wäre eine floristische Bestandsaufnahme in der
Vegetationszeit Mai 2019 vorzunehmen.

Bei der Begehung konnte auch eine sickerfeuchte Mulde im Osten der Friedhofstraße
(FlSt.Nr. 802) erfasst werden. Sie wird im Zuge der Wiesennutzung bewirtschaftet, zeichnet
sich jedoch auf Grund der standörtlichen Flora vom Umland ab.
Der Grünlandtyp bedingt dabei in Abhängigkeit von den natürlichen Standortverhältnissen,
seiner Ausstattung und den nutzungsbedingten Einflüssen, wie Düngung und Mahd, die
Wertigkeit des Biotops und Zielsetzung des Artenschutzes in unterschiedlichem Maß.

3.1.2 Bewertung
Als kräuterreiche Rasengesellschaft mäßig trockener bis wechselfeuchter (Sickerquellbe-
reich) Standorte ist das Biotop von mittlerer bis hoher Bedeutung für den Artenschutz. Als
Habitatbaustein beherbergt das vorliegende Biotop eine potenziell reichhaltige Tierwelt, in-
sbesondere der Insektenfauna. Als Teillebensraum kommt er unterschiedlichen Vogelarten
zugute (z.B. Feldlerche), auch Reptilienvorkommen (z.B. Mauereidechse) können nicht aus-
geschlossen werden. Insbesondere die im Norden gelegene Friedhofsmauer und die ihr vor-
gelagerten, vegetationsarmen und steinigen Flächen, steigern die Attraktivität des Standor-
tes für Reptilien.

3.1.3 Betroffenheit
Aufgrund mangelnder Untersuchungen im kompletten Vegetationszeitraum wird in diesem
Fall ein Risiko im schlimmsten Fall (§ 30 BNatSchG) angenommen, indem potenziell allen
Tatbeständen des § 44 BNatSchG entsprochen wird.
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3.2 Streuobstbestand

3.2.1 Beschreibung
Der im Südwesten des Friedhofs gelegene Obstbaumbestand weist aufgrund seiner extensi-
ven Nutzung einen grasartigen Bewuchs auf, der in seiner Wirkung für die Fauna entfernt mit
der von Brachestadien zu vergleichen ist. Die Planung vernetzter Biotopsysteme gibt für die
betroffene Streuobstwiese in der Bestandskarte: magere Wiesen und Weiden mittlerer Stan-
dorte an, deren Erhalt in der Zielekarte manifestiert wird.
Neben typischen Arten der Glatthaferwiesen konnten bei einer Begehung am 16.10.2018
(Altgrasflur) auch Magerkeitszeiger gesichtet werden:
Centaurea cyanus
Pimpinella major
Hypericum perforatum
Hieracium pilosella -
Malva moschata -
Cichorium intybus
Dies lässt auf magere Wiesen mittlerer Standorte (Flachland- Mähwiesen im Sinne des § 15
LNatSchG) schließen. Es gelten die Ausführungen unter 3.1.1.

3.2.2 Bewertung
Der hohe Stellenwert von Streuobstwiesen im Ökosystemverbund ist allgemein bekannt. Sie
zählen zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas und sind von hoher Bedeutung
für den Naturhaushalt. Da eine gewisse Variabilität der Streuobst- Typen in Abhängigkeit von
Art und Alter der Bäume, Nutzungsintensität und Flächengröße besteht, kann ohne ornitho-
logische Erhebungen keine abschließende Einschätzung der Betroffenheit von Tierarten-
gruppen gegeben werden. Der vorliegende Streuobstbestand ist durch seine natürliche Wirt-
schaftsform und seinen alten Obstbaumbestand als besonders wertvoll zu betrachten.
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Im Allgemeinen dienen Streuobstwiesen als Ansitzwarten für Greifvögel, während der Brut-
zeit als Singwarten, sie dienen der Deckung vor Witterung und Fressfeinden für zahlreiche
Kleinvögel- und Kleinsäuger, als Überwinterungshabitate für Insekten und verschiedene Fel-
darten (Kleinsäuger, Reptilien) und als wichtige Nahrungshabitate für rastende Zugvögel.

3.2.3 Betroffenheit
Grundsätzlich können neben ubiquitär vorkommenden Vogelarten auch charakteristische
und gefährdete Vogelarten der Streuobstwiese (z.B. Raubwürger, Wiedehopf, Neuntöter,
Wendehals etc.) betroffen sein. Auch eine Reihe von Insekten wie Käfer und Falter, aber vor
allem die bedrohte Bestäubervielfalt ist auf solche Ökosysteme angewiesen. Unter den Säu-
getieren sind vor allem Baumhöhlen bewohnende Tierarten wie Fledermäuse und Schläfe-
rarten betroffen, was auch auf den Besatz von Einzelbäumen unter Punkt 3.3 zutreffen kann.
Es wird in diesem Fall ein worst- case- Szenario angenommen, indem potenziell allen 3 Tat-
beständen des § 44 BNatSchG entsprochen wird.

3.3 Einzelgehölze

3.3.1 Beschreibung
Auf der unter 3.1. beschriebenen Grünfläche stehen 4 Einzelbäume mit unterschiedlichem
Unterwuchs. Zum einen eine Linde bis an deren Stammfuß hin bewirtschaftet wird, und 3
Obstbäume unterschiedlicher Ausprägung. Neben einer mehrstämmigen Vogelkirsche sind 2
alte Apfelbäume betroffen, deren Unterwuchs von einem Rubusgebüsch gebildet wird. Gera-
de diese zwei Apfelbäume weisen zahlreiche Baumhöhlen auf und sind somit neben ihrer
Bedeutung als Ansitz- und Singwarte, Ganz- und Teilhabitat für die Fauna und auch als
Kammerung der Landschaft von hoher Bedeutung.
Der Alters- und Zerfallsgrad (hier abgängige Bäume) und das damit verbundene Vorhanden-
sein von Holzmulm sind für spezifische Insektenfauna von Bedeutung.
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3.3.2 Bewertung
Als Lebensraum unterschiedlicher holzbewohnender Insekten (Käfer) und als Teillebens-
raum Höhlenbewohnender Vogel- und Säugerarten, kommt diesen Einzelbäumen eine hohe
Bedeutung hinsichtlich des Habitatschutzes zu.

3.3.3 Betroffenheit
Durch Entfernen insbesondere der 2 Apfelbäume durch das geplante Bauvorhaben wird al-
len 3 Tatbeständen des § 44 BNatSchG entsprochen wird.

4 Fazit
Mit den vorliegenden Ausführungen werden die artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen
gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG für das Vorhaben
der Aufstellung einer Bebauungsplans „Friedhofstraße“ in Etschberg abgearbeitet. Das Ein-
treten von Verbotstatbeständen laut § 44 Abs. 1, Nr. 1-3 kann für alle diskutierten Tier- und
Pflanzenarten, sowie Lebensraumtypen auch unter Beachtung von Vermeidungs- und Min-
derungsmaßnahme nicht ausgeschlossen werden.
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Bei weiterer Planung des Baugebiets wird somit eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
(SAP) potentiell betroffener Tierarten erforderlich, um die Vereinbarkeit der Planung mit den
artenschutzrechtlichen Belangen gem. BNatSchG nachzuweisen.

Aufgrund der nachträglichen Reduzierung des Plangebiets auf Teilflächen der Flurstücke
800, 801, 802, 803 und 804, der damit einhergehenden geringeren Flächenbeanspruchung
und der ausgenommen Betroffenheit der Obstbäume können artenschutzrechtliche verbots-
relevante Beeinträchtigungen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden.
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