Artenschutzrechtliche Vorprüfung "Änderungsplan II zum Gesamtbebauungsplan Neufassung und Erweiterung I" - Ortsgemeinde Etschberg Verbandsgemeinde ...
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Artenschutzrechtliche Vorprüfung "Änderungsplan II zum Gesamtbebauungsplan Neufassung und Erweiterung I" Ortsgemeinde Etschberg Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan August 2020
Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Gemeinde Etschberg „Friedhofstraße“ in Etschberg Landkreis Kusel Seite 2 von 10 Seiten August 2020 Auftraggeber: Ortsgemeinde Etschberg über Verbandsgemeindeverwaltung z. Hdn. Herrn Schmitt Marktplatz 1 66869 Kusel Bearbeiter: iSA Ingenieure Hauptstr. 44 67716 Heltersberg Telefon: 06333 – 27598-0 Fax: 06333 – 27598-99 ………………………… Bernd Naßhan (Dipl. Ing. Raum- und Umweltplanung, Projektleitung) …………………………… Sabine Häntsch (Dipl. Ing. Landespflege (FH)) Heltersberg, im August 2020
Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Gemeinde Etschberg „Friedhofstraße“ in Etschberg Landkreis Kusel Seite 3 von 10 Seiten August 2020 Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung ...................................................................................................... 4 2 Lage des Planungsraums .................................................................................. 4 3 Betroffene Biotoptypen ...................................................................................... 4 3.1 Wiesen mittlerer Standorte ...................................................................................................... 5 3.1.1 Beschreibung ....................................................................................................................... 5 3.1.2 Bewertung ............................................................................................................................ 6 3.1.3 Betroffenheit ........................................................................................................................ 6 3.2 Streuobstbestand .................................................................................................................... 7 3.2.1 Beschreibung ....................................................................................................................... 7 3.2.2 Bewertung ............................................................................................................................ 7 3.2.3 Betroffenheit ........................................................................................................................ 8 3.3 Einzelgehölze .......................................................................................................................... 8 3.3.1 Beschreibung ....................................................................................................................... 8 3.3.2 Bewertung ............................................................................................................................ 9 3.3.3 Betroffenheit ........................................................................................................................ 9 4 Fazit ..................................................................................................................... 9
Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Gemeinde Etschberg „Friedhofstraße“ in Etschberg Landkreis Kusel Seite 4 von 10 Seiten August 2020 1 Veranlassung Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist Erstellung des Bebauungsplans „Friedhof- straße“ in Etschberg nach § 13a BauGB in Anlehnung an den bereits bestehenden Gesamt- bebauungsplan Neufassung und Erweiterung I, genehmigt mit dem Bescheid vom 03.01.1980. Dabei soll in Anlehnung an das bereits im Gesamtbebauungsplan erfasste Flurstück Nr. 800 die Baulücke bis zum Friedhofsgelände im Nordwesten im Osten der Friedhofstraße ge- schlossen werden. Betroffen sind die Flurstücke Nr. 796 bis 798. Westlich der Friedhofstraße soll das Baugebiet nach Norden im Anschluss an das Flurstück Nr. 806/4 bis zum Parkplatz des Friedhofs erweitert werden. Im bestehenden Flächennutzungsplan ist die Fläche mit keiner besonderen Nutzung belegt. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Bebauung getroffen werden. Zur Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes werden im Rahmen dieser Untersu- chung die Projektauswirkungen auf Grundlage der Biotopkartierung überschlägig einge- schätzt. Ziel der Potenzialabschätzung ist zu klären, ob eine Verträglichkeit hinsichtlich der baulichen Nutzung mit den betroffenen Biotopen besteht oder Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG vorliegen. 2 Lage des Planungsraums Die Bebauungsplanfläche liegt im Nordwesten der Ortsgemeinde Etschberg. Unter Einbezie- hung der, in dem Gesamtbebauungsplan Neufassung und Erweiterung I mit dem Bescheid vom 03.01.1980 genehmigten Teilflächen (Flurnummern 800 bis 804), soll im Nordwesten von Etschberg die Baulücke zum Friedhof hin (Flurstücknummern 796 bis 798) geschlossen werden. Vorgesehen sind max. 8 Baugrundstücke westlich der Friedhofstraße mit einem gemeinsamen Erschließungsweg. Östlich der Friedhofstraße soll durch die Einbeziehung einer Teilfläche des Flurstücks 808 der Lückenschluss mit 2 Baugrundstücken zum Fried- hofsparkplatz geschaffen werden. Die Baugebietsfläche wird als Wohngebiet mit einer GRZ von 0,4 ausgewiesen. Flächenbeanspruchung der Flurstück Nr. 808 – insgesamt 1.343 m² Flächenbeanspruchung der Flurstück Nr. 796 bis 804 – insgesamt 5.236 m² 3 Betroffene Biotoptypen Gem. § 44 BNatSchG ist zu prüfen, inwieweit die vom Bebauungsplanbereich betroffenen Biotope in Verbindung mit der darin potenziell vorkommenden Pflanzen – und Tierarten, als besonders zu schützende Strukturen, baubedingten Beeinträchtigungen unterworfen sind. Es ist zu untersuchen, ob durch die geplante Bebauung gegen einen Verbotstatbestand des § 44 BNatSchG verstoßen wird. Tötungstatbestand nach § 44 Abs. 1, Nr.1 BNatSchG Störungstatbestand nach § 44 Abs. 1, Nr.2 BNatSchG Schädigungstatbestand gem. § 44 Abs.1, Nr.3 BNatSchG
Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Gemeinde Etschberg „Friedhofstraße“ in Etschberg Landkreis Kusel Seite 5 von 10 Seiten August 2020 Im Folgenden werden die Biotope kurz beschrieben, biotopbezogen bewertet und die Betrof- fenheit der Biotope dargestellt. 3.1 Wiesen mittlerer Standorte 3.1.1 Beschreibung Die Planung vernetzter Biotopsysteme gibt für die betroffenen Grünlandbereiche eine Ei- nordnung in Grünland mittlerer Standorte an. Neben typischen Arten der Glatthaferwiesen konnten bei einer Begehung am 16.10.2018 (Wiesenfläche gemäht) folgende Magerkeitszeiger gesichtet werden: Botanischer Name Deutscher Name Centaurea jacea Wiesen- Flockenblume Pimpinella major Große Pimpernelle Hypericum perforatum Tüpfel- Hartheu Festuca ovina Echter Schafschwingel Hieracium pilosella - Kleines Habichtskraut Chrysanthemum leucanthemum Wiesen- Margarite Carlina vulgaris Golddistel Malva moschata Moschus- Malve Cichorium intybus Gemeine Wegwarte …. Gelb hinterlegt = Vorhandensein von Arten des Arrhenatherion Diese lassen auf eine Entwicklung Richtung magere Wiesen mittlerer Standorte schließen. Nach der Kartieranleitung der gesetzlich geschützten Biotope in Rheinland Pfalz (Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 15 LNatSchG, Mai 2018) kann der Pla-
Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Gemeinde Etschberg „Friedhofstraße“ in Etschberg Landkreis Kusel Seite 6 von 10 Seiten August 2020 nungsausschnitt den mageren Flachland- Mähwiesen im Außenbereich (lt. § 35 BauGB), die nicht oder nur schwach gedüngt werden zugeordnet werden. Als magere Flachland- Mähwiesen im Sinne des § 15 LNatSchG werden alle Grünlandflä- chen angesprochen, die eindeutig die nachfolgend aufgeführten Mindestkriterien erfüllen: • Kräuteranteil ohne Störzeiger, mindestens 20% • Störzeigeranteil nicht über 25% • Vorhandensein von mindestens vier Arten des Arrhenatherion (siehe Liste typischer Pflanzenarten), von denen mindestens eine Art frequent vorkommen muss; insge- samt ist eine Deckung der Arrhenatherion-Arten von > 1% erforderlich Diese werden ab einer Kartierschwelle von 500 m kartiert, was als Mindestkriterium auf den Planungsausschnitt zutrifft. Um eine abschließende Beurteilung der Fläche hinsichtlich ihrer Einstufung im Sinne des § 15 vorzunehmen wäre eine floristische Bestandsaufnahme in der Vegetationszeit Mai 2019 vorzunehmen. Bei der Begehung konnte auch eine sickerfeuchte Mulde im Osten der Friedhofstraße (FlSt.Nr. 802) erfasst werden. Sie wird im Zuge der Wiesennutzung bewirtschaftet, zeichnet sich jedoch auf Grund der standörtlichen Flora vom Umland ab. Der Grünlandtyp bedingt dabei in Abhängigkeit von den natürlichen Standortverhältnissen, seiner Ausstattung und den nutzungsbedingten Einflüssen, wie Düngung und Mahd, die Wertigkeit des Biotops und Zielsetzung des Artenschutzes in unterschiedlichem Maß. 3.1.2 Bewertung Als kräuterreiche Rasengesellschaft mäßig trockener bis wechselfeuchter (Sickerquellbe- reich) Standorte ist das Biotop von mittlerer bis hoher Bedeutung für den Artenschutz. Als Habitatbaustein beherbergt das vorliegende Biotop eine potenziell reichhaltige Tierwelt, in- sbesondere der Insektenfauna. Als Teillebensraum kommt er unterschiedlichen Vogelarten zugute (z.B. Feldlerche), auch Reptilienvorkommen (z.B. Mauereidechse) können nicht aus- geschlossen werden. Insbesondere die im Norden gelegene Friedhofsmauer und die ihr vor- gelagerten, vegetationsarmen und steinigen Flächen, steigern die Attraktivität des Standor- tes für Reptilien. 3.1.3 Betroffenheit Aufgrund mangelnder Untersuchungen im kompletten Vegetationszeitraum wird in diesem Fall ein Risiko im schlimmsten Fall (§ 30 BNatSchG) angenommen, indem potenziell allen Tatbeständen des § 44 BNatSchG entsprochen wird.
Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Gemeinde Etschberg „Friedhofstraße“ in Etschberg Landkreis Kusel Seite 7 von 10 Seiten August 2020 3.2 Streuobstbestand 3.2.1 Beschreibung Der im Südwesten des Friedhofs gelegene Obstbaumbestand weist aufgrund seiner extensi- ven Nutzung einen grasartigen Bewuchs auf, der in seiner Wirkung für die Fauna entfernt mit der von Brachestadien zu vergleichen ist. Die Planung vernetzter Biotopsysteme gibt für die betroffene Streuobstwiese in der Bestandskarte: magere Wiesen und Weiden mittlerer Stan- dorte an, deren Erhalt in der Zielekarte manifestiert wird. Neben typischen Arten der Glatthaferwiesen konnten bei einer Begehung am 16.10.2018 (Altgrasflur) auch Magerkeitszeiger gesichtet werden: Centaurea cyanus Pimpinella major Hypericum perforatum Hieracium pilosella - Malva moschata - Cichorium intybus Dies lässt auf magere Wiesen mittlerer Standorte (Flachland- Mähwiesen im Sinne des § 15 LNatSchG) schließen. Es gelten die Ausführungen unter 3.1.1. 3.2.2 Bewertung Der hohe Stellenwert von Streuobstwiesen im Ökosystemverbund ist allgemein bekannt. Sie zählen zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas und sind von hoher Bedeutung für den Naturhaushalt. Da eine gewisse Variabilität der Streuobst- Typen in Abhängigkeit von Art und Alter der Bäume, Nutzungsintensität und Flächengröße besteht, kann ohne ornitho- logische Erhebungen keine abschließende Einschätzung der Betroffenheit von Tierarten- gruppen gegeben werden. Der vorliegende Streuobstbestand ist durch seine natürliche Wirt- schaftsform und seinen alten Obstbaumbestand als besonders wertvoll zu betrachten.
Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Gemeinde Etschberg „Friedhofstraße“ in Etschberg Landkreis Kusel Seite 8 von 10 Seiten August 2020 Im Allgemeinen dienen Streuobstwiesen als Ansitzwarten für Greifvögel, während der Brut- zeit als Singwarten, sie dienen der Deckung vor Witterung und Fressfeinden für zahlreiche Kleinvögel- und Kleinsäuger, als Überwinterungshabitate für Insekten und verschiedene Fel- darten (Kleinsäuger, Reptilien) und als wichtige Nahrungshabitate für rastende Zugvögel. 3.2.3 Betroffenheit Grundsätzlich können neben ubiquitär vorkommenden Vogelarten auch charakteristische und gefährdete Vogelarten der Streuobstwiese (z.B. Raubwürger, Wiedehopf, Neuntöter, Wendehals etc.) betroffen sein. Auch eine Reihe von Insekten wie Käfer und Falter, aber vor allem die bedrohte Bestäubervielfalt ist auf solche Ökosysteme angewiesen. Unter den Säu- getieren sind vor allem Baumhöhlen bewohnende Tierarten wie Fledermäuse und Schläfe- rarten betroffen, was auch auf den Besatz von Einzelbäumen unter Punkt 3.3 zutreffen kann. Es wird in diesem Fall ein worst- case- Szenario angenommen, indem potenziell allen 3 Tat- beständen des § 44 BNatSchG entsprochen wird. 3.3 Einzelgehölze 3.3.1 Beschreibung Auf der unter 3.1. beschriebenen Grünfläche stehen 4 Einzelbäume mit unterschiedlichem Unterwuchs. Zum einen eine Linde bis an deren Stammfuß hin bewirtschaftet wird, und 3 Obstbäume unterschiedlicher Ausprägung. Neben einer mehrstämmigen Vogelkirsche sind 2 alte Apfelbäume betroffen, deren Unterwuchs von einem Rubusgebüsch gebildet wird. Gera- de diese zwei Apfelbäume weisen zahlreiche Baumhöhlen auf und sind somit neben ihrer Bedeutung als Ansitz- und Singwarte, Ganz- und Teilhabitat für die Fauna und auch als Kammerung der Landschaft von hoher Bedeutung. Der Alters- und Zerfallsgrad (hier abgängige Bäume) und das damit verbundene Vorhanden- sein von Holzmulm sind für spezifische Insektenfauna von Bedeutung.
Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Gemeinde Etschberg „Friedhofstraße“ in Etschberg Landkreis Kusel Seite 9 von 10 Seiten August 2020 3.3.2 Bewertung Als Lebensraum unterschiedlicher holzbewohnender Insekten (Käfer) und als Teillebens- raum Höhlenbewohnender Vogel- und Säugerarten, kommt diesen Einzelbäumen eine hohe Bedeutung hinsichtlich des Habitatschutzes zu. 3.3.3 Betroffenheit Durch Entfernen insbesondere der 2 Apfelbäume durch das geplante Bauvorhaben wird al- len 3 Tatbeständen des § 44 BNatSchG entsprochen wird. 4 Fazit Mit den vorliegenden Ausführungen werden die artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG für das Vorhaben der Aufstellung einer Bebauungsplans „Friedhofstraße“ in Etschberg abgearbeitet. Das Ein- treten von Verbotstatbeständen laut § 44 Abs. 1, Nr. 1-3 kann für alle diskutierten Tier- und Pflanzenarten, sowie Lebensraumtypen auch unter Beachtung von Vermeidungs- und Min- derungsmaßnahme nicht ausgeschlossen werden.
Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Gemeinde Etschberg „Friedhofstraße“ in Etschberg Landkreis Kusel Seite 10 von 10 Seiten August 2020 Bei weiterer Planung des Baugebiets wird somit eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) potentiell betroffener Tierarten erforderlich, um die Vereinbarkeit der Planung mit den artenschutzrechtlichen Belangen gem. BNatSchG nachzuweisen. Aufgrund der nachträglichen Reduzierung des Plangebiets auf Teilflächen der Flurstücke 800, 801, 802, 803 und 804, der damit einhergehenden geringeren Flächenbeanspruchung und der ausgenommen Betroffenheit der Obstbäume können artenschutzrechtliche verbots- relevante Beeinträchtigungen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden.
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