Ausgabe Nr. 8/2018 - Schule-Schulrecht für ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
NACHRICHTENBLATT C 5088 A Ausgabe Nr. 8/2018 – Schule – Kiel, den 29. August 2018 ISSN 2365-1466
Schule Schulverwaltung 339 Übergang an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen zum Schuljahr 2019/20 342 Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 an Ge- meinschaftsschulen 353 Erstattungsbeträge an das Land nach § 113 Schulge- setz für das Haushaltsjahr 2018 354 Festsetzung von Beiträgen an das Land im Haushalts- jahr 2018 nach § 137 Abs. 3 Schulgesetz 354 Festlegung der Schulkostenbeiträge nach § 111 Abs. 5 SchulG für das Haushaltsjahr 2018 Nachrichtenblatt des Ministeriums für 354 Änderung der Bezeichnung Bildung, Wissenschaft und Kultur 354 Schulträgerwechsel als besondere Ausgabe 354 Auflösung des Schulverbandes Tarp-Jerrishoie zum des Amtsblatts 31. Dezember 2018 für Schleswig-Holstein ISSN 2365 1466 354 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an der Berufs- oberschule Ausgabe Nr. 8/2018 – Schule – 356 Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule gemäß § 1 Absatz 3 der Berufsfachschulverordnung, Fachrichtung Sozialwesen; Änderung Herausgeber und Verleger Ministerium für 356 Stundentafeln für die Fachschule, Fachbereich Tech- Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein nik, Fachrichtungen Bautechnik, Farb- und Lacktech- Pressestelle nik sowie Mechatronik Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel 360 Stundentafel für die Berufsfachschule nach § 1 Num- Telefon: 0431 988-5806 mer 1 der Berufsfachschulverordnung für bundes- E-Mail: Ruth.Karow@bimi.landsh.de Redaktion: Ruth Karow rechtlich geregelte nichtärztliche Heilberufe (BFSVO- Heilberufe), Fachrichtung Pharmazie Bezugsbedingungen 361 Stundentafeln für die Berufsfachschule gemäß § 1 Fortlaufender Bezug und Einzelverkauf nur bei der Absatz 3 der Berufsfachschulverordnung (Typ III), Firma Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel Fachrichtungen Informationstechnik sowie Physik Telefon: 0431 66064-0, Fax: 0431 66064-24. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. April (zum 30. Juni) bzw. 367 Verzeichnis der Bezirksfachklassen 31. Oktober (zum 31. Dezember) jeden Jahres dort vorliegen. 378 Verzeichnis der Landesberufsschulen 389 Beilage zur Rahmenvereinbarung über die Bildung Bezugspreis Halbjährlich 19,00 Euro, jährlich 38,– Euro. länderübergreifender Fachklassen für Schüler/ Einzelne Ausgaben Schülerinnen in anerkannten Ausbildungsberufen mit Für die ersten 32 Seiten 3,50 Euro, für je weitere angefangene geringer Zahl Auszubildender (Beschluss der KMK vier Seiten 50 Cent zzgl. Versandkosten. vom 26.01.1984 i. d. F. vom 23.02.2018) „Liste der Einzellieferungen gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Hamburg 5480-201, BLZ 200 100 20, „Einzelverkauf“ anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länder- Lieferung nur nach schriftlicher oder Fax-Bestellung bzw. durch Abholen. übergreifende Fachklassen eingerichtet werden, mit Preis dieser Ausgabe Angabe der aufnehmenden Länder (Berufsschul- 11,50 Euro zuzüglich Versandkosten standorte) und Einzugsbereiche“; 30. Fortschreibung, Einbanddecken für das Nachrichtenblatt Stand: 06.06.2018, gültig ab 01.08.2018 Einbanddecken für das Nachrichtenblatt können bei der Druckerei Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Tel. 0431 66064-0, E-Mail: info@schmidt-klaunig.de zum Preis von 25 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden. Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten 403 Abkürzung der Probezeit bei Lehrkräften aufgrund der Anrechnung von Vordienstzeiten 403 Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Lehrkräfte an den Gymnasien und Beruflichen Schulen 404 Hinweis auf Änderungen des Schulgesetzes 408 Stellenausschreibungen Hinweis für die Schulleitungen Diesem Nachrichtenblatt liegen zwei Ausgaben von „Schule aktuell“ bei. Wir bitten, ein Exemplar dem jeweiligen Schulelternbeirat auszuhändigen. Die Redaktion NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
SCHULE Übergang an die weiterführenden allgemein Die untere Schulaufsichtsbehörde teilt den Schulleite- bildenden Schulen zum Schuljahr 2019/20 rinnen und Schulleitern der Grundschulen die Termine Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und der Informationsveranstaltungen der aufnehmenden Kultur vom 24. Juli 2018 - III 321 Schulen bis zum 9. Januar 2019 mit. I. Ziel des Erlasses 4. Individuelle Beratung der Eltern durch die weiter- führenden allgemein bildenden Schulen Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 Schulgesetz (SchulG) können die Eltern im Rahmen der von der Schulauf- Die Schulen ermöglichen auf Wunsch der Eltern eine sichtsbehörde nach Anhörung des Schulträgers festge- individuelle Beratung bis zum 22. Februar 2019. setzten Aufnahmemöglichkeiten aus dem vorhandenen Verpflichtend ist gemäß § 8 GrVO diese Beratung am Angebot an weiterführenden allgemein bildenden Gymnasium für diejenigen Eltern, die ihr Kind am Gym- Schulen wählen. Dieser Erlass dient der Koordinie- nasium anmelden möchten und dessen Schulübergangs- rung des Verfahrens und der Bekanntgabe verbindlich empfehlung die Schulart Gymnasium nicht mit einschließt. einzuhaltender Termine. Zudem sollen die Regelungen 5. Anmeldezeitraum dieses Erlasses dem grundsätzlichen Recht auf freie Schulwahl auch der Kinder mit sonderpädagogischem Die Eltern melden ihr Kind bei der Schule im Anmelde- Förderbedarf Wirksamkeit verschaffen und gleichzeitig zeitraum vom 25. Februar bis zum 6. März 2019 an. sicherstellen, dass sie einen Platz an der Schule erhal- Eine Verkürzung oder Ausweitung dieses Anmeldezeit- ten, an der ihrem individuellen Förderbedarf am besten raums ist nicht zulässig. entsprochen werden kann. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzuneh- Nach § 2 der Landesverordnung über Gemeinschafts- men: der Anmeldeschein, das Halbjahreszeugnis des schulen (GemVO) vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. vierten Jahrgangs, die Schulübergangsempfehlung Schl.-H. S. 151), § 2 der Landesverordnung über die sowie ggf. der Lernplan der Grundschule. Sekundarstufe I der Gymnasien (Schulartverordnung III. Verfahren für Kinder mit sonderpädagogischem Gymnasien - SAVOGym) vom 18. Juni 2014 (NBl. Förderbedarf MBW. Schl.-H. S. 158) und §§ 7 und 8 der Landes- 1. Information der Eltern verordnung über Grundschulen (GrVO) vom 10. Mai Am Ende des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangs- 2017 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 152), alle drei zuletzt stufe 4 informieren die Förderzentren die Eltern über geändert durch die Landesverordnung zur Änderung die Regelungen zum bevorstehenden Schulwechsel schulrechtlicher Verordnungen vom 11. Juni 2018 (NBl. und über die in Frage kommenden weiterführenden MBWK. Schl.-H. S. 183), sowie nach §§ 5 bis 7 der allgemein bildenden Schulen oder ggf. Förderzentren. Landesverordnung über sonderpädagogische Förde- Die Eltern äußern gegenüber dem zuständigen För- rung (SoFVO) vom 8. Juni 2018 (NBl. MBWK. derzentrum einen Erst-, einen Zweit- und einen Dritt- Schl.-H. S. 197) werden die Termine für das Verfahren wunsch für eine Schule, die ihr Kind künftig besuchen des Übergangs in die weiterführenden Schulen wie soll. Die Eltern können die Informationsangebote folgt festgesetzt: der weiterführenden allgemein bildenden Schulen in II. Verfahren für Kinder ohne sonderpädagogischen Anspruch nehmen (siehe II. 3.); eine Anmeldung dort Förderbedarf ist aber nicht erforderlich. 1. Information der Eltern 2. Koordinierung Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Jahr- Zuständig für die Koordinierung ist jeweils das Schul- gangsstufe 4 in der Grundschule unterrichten bis spä- amt, das diese Aufgabe ggf. an die Leitung eines För- testens zum 18. Januar 2019 (§ 8 GrVO) die Eltern über derzentrums delegieren kann. Die Koordinierung erfolgt den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens in in zwei Schritten: allen weiterführenden allgemein bildenden Schulen. a. Koordinierung von Schulplätzen 2. Schulübergangsempfehlung Mit den Schulleiterinnen und Schulleitern der vor Ort Nach § 7 GrVO erhalten die Schülerinnen und Schü- vorhandenen weiterführenden allgemein bildenden ler der Jahrgangsstufe 4 mit dem Zeugnis zum ersten Schulen und deren Schulaufsicht werden Kontingente Halbjahr eine schriftliche Schulübergangsempfehlung. der jeweils von einer Schule aufzunehmenden Kinder Zu Beginn des zweiten Halbjahres laden die Klassen- mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf festge- lehrerinnen und Klassenlehrer die Eltern zu einer legt. Grundlage dafür sind insbesondere Informationen verpflichtenden Einzelberatung ein. Sie besprechen mit der Förderzentren über die Schülerzahl, die beste- den Eltern die Schulübergangsempfehlung und beraten henden Förderschwerpunkte und die Elternwünsche sie hinsichtlich der Wahl der geeigneten Schulart. Die bezüglich der weiterführenden Schule sowie ggf. Grundschulen informieren die Eltern über die Angebote Besonderheiten der Kinder mit sonderpädagogischem und Bildungsaufträge der weiterführenden Schulen Förderbedarf, die aktuell die Jahrgangsstufe 4 besu- sowie über die An- und Abschlussmöglichkeiten ein- chen. Dabei sind die personenbezogenen Daten der schließlich des beruflichen Schulwesens. Kinder und Eltern so zu verändern, dass die Einzelan- 3. Information der weiterführenden allgemein bildenden gaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse Schulen nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig In den aufnehmenden Schulen erfolgen Informationsver- großen Aufwand einer bestimmten oder bestimmbaren anstaltungen bis zum 22. Februar 2019. Hier stellen sich Person zugeordnet werden können (Anonymisierung). die einzelnen Schulen der Schularten mit ihren spezifi- b. Koordinierung des individuellen Förderbedarfs schen Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen vor. Das zuständige Schulamt oder das zuständige För- derzentrum koordiniert gemäß § 5 Absatz 3 SoFVO NBI.MBWK.Schl.-H. 2018 339
SCHULE den individuellen Förderbedarf des einzelnen Kindes in ausschuss einberufen und das Verfahren gemäß § 6 Bezug auf den vorhandenen Schulplatz, an dem diesem SoFVO fortgesetzt. Förderbedarf gemäß § 24 Absatz 3 SchulG am besten 3. Zuweisung durch das Schulamt entsprochen werden kann. Dabei ist nach Möglichkeit Auf der Grundlage des individuellen Koordinierungser- der gemäß Ziffer 1 geäußerte Elternwille maßgeblich zu gebnisses wird die Schülerin oder der Schüler mit son- berücksichtigen. Das zuständige Schulamt informiert derpädagogischem Förderbedarf gemäß § 24 Absatz 3 nach der insofern erfolgten Ermittlung des geeigneten SchulG durch das Schulamt der Schule zugewiesen, Schulplatzes die Leiterin oder den Leiter der weiterfüh- in der ihrem bzw. seinem Förderbedarf am besten renden allgemein bildenden Schule über die geplante entsprochen werden kann. Die Zuweisung erfolgt Zuweisung. Die Koordinierung ist vor Beginn des unter auch, wenn dem gemäß Ziffer 1 geäußerten Elternwil- II. 5. festgelegten Anmeldezeitraums abzuschließen. len entsprochen werden kann. Im Zuweisungsbescheid c. Förderausschuss des Schulamtes wird jeweils darauf hingewiesen, dass Sollte im Rahmen der Koordinierung kein einvernehmli- die Zuweisung im Einvernehmen mit der für die aufneh- ches Ergebnis erzielt werden können, wird ein Förder- mende Schule zuständigen Schulaufsicht erfolgt. IV. Hinweise zu Aufnahme- und Ablehnungsbescheiden und einzuhaltenden Terminen: bis zum 9. Januar Mitteilung der Termine der Informationsveranstaltungen der aufnehmenden Schulen bis 2019 (Mi.) zum 9. Januar 2019 durch die untere Schulaufsichtsbehörde an die Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschulen bis zum 18. Januar Information der Eltern über den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens durch 2019 (Fr.) die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer an den Grundschulen bis zum 22. Februar verpflichtende Einzelberatung zur Schulübergangsempfehlung an den Grundschulen 2019 (Fr.) Koordinierung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Informationsveranstaltungen und individuelle Elternberatungen an den aufnehmenden Schulen 25. Februar (Mo.) Anmeldungen an den aufnehmenden Schulen bis 6. März 2019 (Mi.) bis zum 13. März Aufnahmeentscheidungen der erstgewünschten Schulen 2019 (Mi.) 13. März 2019 (Mi.) • Versand von Aufnahmebescheiden über die Erstwünsche • Versand von Ablehnungsbescheiden für das A-Verfahren (mit folgender Empfehlung: „Damit Sie im zweiten Aufnahmeverfahren mit berücksichtigt werden können, melden Sie sich bitte bis spätestens zum 19. März 2019 an.“) • Weiterleitung der Anmeldeunterlagen an die mit zweiter Priorität gewünschten Schulen • Rückmeldung über den Stand des Aufnahmeverfahrens an die Schulaufsicht 20. März 2019 (Mi.) • Aufnahmeentscheidungen der mit zweiter Priorität gewünschten Schulen • Versand von Aufnahmebescheiden der mit zweiter Priorität gewünschten Schulen • Versand von Ablehnungsbescheiden für das A-Verfahren (mit folgender Empfehlung: „Damit Sie im dritten Aufnahmeverfahren mit berücksichtigt werden können, melden Sie sich bitte bis spätestens zum 26. März 2019 an.“) • Weiterleitung der Anmeldeunterlagen an die mit dritter Priorität gewünschte Schule • Rückmeldung über den Stand des Aufnahmeverfahrens an die Schulaufsicht 27. März 2019 (Mi.) • Aufnahmeentscheidungen der mit dritter Priorität gewünschten Schulen • Versand von Aufnahme- und Ablehnungsbescheiden • Weiterleitung aller noch verbliebenen Anmeldeunterlagen an das jeweilige Schulamt der Kreise bzw. kreisfreien Städte und • Rückmeldung über den Stand des Aufnahmeverfahrens gemäß Vordruck (Anlage) an An die zuständige Schulaufsicht l. ab 1. April 2019 • Ermittlung der von den Eltern gewünschten Schulart für die Festlegung der zuständigen (Mo.) Schulen durch die Schulämter und • Versand der Anmeldeunterlagen an die jeweils zuständige Schulaufsicht • Nennung der zuständigen Schule durch Schulämter bzw. oberste Schulaufsicht Osterferien 4. bis 18. April 2019 Hinweis: In jedem Stand des Verfahrens dokumentiert die Schulleiterin oder der Schulleiter den Verbleib der Unterlagen und hält fest, an welche Schule die Anmeldeunterlagen weitergeleitet wurden. 340 NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
SCHULE V. Rückmeldebogen an die Schulaufsicht Schule (Name, Anschrift und Telefonnummer) Stichtag: 27. März 2019 Rückmeldung an die zuständige Schulaufsicht über den Stand des Aufnahmeverfahrens Aufnahmeverfahren von Schülerinnen und Schülern für den 5. Jahrgang des Schuljahres 2019/20 Aufnahmekapazität: ________*) *) Es zählt nur die von der Schulaufsicht vorher festgelegte Kapazität. angemeldete Kinder: aufgenommene Kinder Erstwunsch: aufgenommene Kinder Zweitwunsch: aufgenommene Kinder Drittwunsch: verbleibende freie Plätze: NBI.MBWK.Schl.-H. 2018 341
SCHULE Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 c) Berichtszeugnis an Gemeinschaftsschulen Wird ein Zeugnis gemäß § 7 Absatz 3 Satz 3 Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und der Landesverordnung über Gemeinschafts- Kultur vom 1. August 2018 - III 30 schulen erteilt, kann die Schule eine eigene 1. Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 Zeugnisvorlage für ein Berichtszeugnis, welches die Vorgaben gemäß § 3 Absatz 3 und 4 der Für die Erteilung von Zeugnissen in den Jahrgangs- Zeugnisverordnung berücksichtigt, oder die stufen 5 bis 7 ist § 7 Absatz 1 und 2 sowie Absatz Vorlage gemäß Anlage 4 verwenden. An 3 Satz 1 bis 4 der Landesverordnung über Gemein- l. schaftsschulen vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. 2. Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 Schl.-H. S. 151), zuletzt geändert durch Artikel 3 Für die Erteilung von Zeugnissen in den Jahrgangs- der Verordnung vom 11. Juni 2018 (NBl. MBWK. stufen 8 bis 10 ist § 7 Absatz 1 und 2 sowie Absatz Schl.-H. S. 183), maßgeblich. 3 Satz 5 der Landesverordnung über Gemein- a) Notenzeugnis schaftsschulen maßgeblich. Es ist die Zeugnis- vorlage gemäß Anlage 5 zu verwenden. Wird die Wird ein Zeugnis gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 Bewertung der überfachlichen Kompetenzen gemäß der Landesverordnung über Gemeinschafts- An § 7 Absatz 1 Nummer 1 der Zeugnisverordnung l. schulen erteilt, sind die Zeugnisvorlagen gemäß nicht in einem freien Text, sondern in tabellarischer Anlage 1 und 2 zu verwenden. Wird die Bewer- Form dargestellt, kann hierfür die Vorlage gemäß tung der überfachlichen Kompetenzen gemäß Anlage 3 verwendet werden. § 7 Absatz 1 Nummer 1 der Zeugnisverord- 3. Anlagen: l. nung vom 18. Juni 2018 (NBl. MBWK. Schl.-H. An S. 200) nicht in einem freien Text, sondern in Die Anlagen 1 bis 5 sind Bestandteil des Erlasses. An tabellarischer Form dargestellt, kann hierfür die 4. Schlussbestimmungen: l. Vorlage gemäß Anlage 3 verwendet werden. Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Verkündung b) Notenzeugnis ergänzt um ein fachbezogenes in Kraft. Mit dem In-Kraft-Treten dieses Erlasses tritt Kompetenzraster der Erlass „Notenzeugnisse in der Sekundarstufe I Wird ein Zeugnis gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 der Gemeinschaftsschule“ vom 4. September 2015 der Landesverordnung über Gemeinschafts- (NBl. MSB. Schl.-H. S. 267, ber. S. 296) außer l. schulen erteilt, können die Zeugnisvorlagen Kraft. An gemäß Anlage 1 und 2, ergänzt um die Vorlage Kiel, 1. August 2018 gemäß Anlage 4, verwendet werden. Dr. Dorit Stenke Staatssekretärin Bildung 342 NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
Seite 2 des Zeugnisses für ________________________________________________ Anlage 1: Notenzeugnis für die Jahrgangsstufen 5 und 6 Bezeichnung und Name der Gemeinschaftsschule Das überfachliche Kompetenzraster zur Entwicklung der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz sowie zum allgemeinen Lern- und Sozialverhalten ist als Anlage beigefügt. Zeugnis Bemerkungen NBI.MBWK.Schl.-H. 2018 Vorname(n) und Familienname Jahrgangsstufe_____, ____.Schulhalbjahr Schuljahr ___/___ Steigt auf/ Versetzt in die Jahrgangsstufe __________Wiederholt die Jahrgangsstufe______ Laut Konferenzbeschluss vom ________ Versäumnisse:_____ Tage 1. Fremdsprache _______________, den __.__.20__ Deutsch Mathematik ____________________________ _____________________________ Naturwissenschaften Gesellschaftswissenschaften Schulleiter(in) Klassenlehrer(in) Biologie Geschichte Physik Geographie Chemie Religion / Philosophie 1 2 Naturwissenschaften Weltkunde gesehen:____________________________________________________________________ ₁ Das Fach Naturwissenschaften wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. Sorgeberechtigte/Sorgeberechtigter ₂ Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet. Ästhetische Bildung, Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Kunst Technik Musik Textillehre Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6) Darstellendes Spiel Verbraucherbildung Die Anzahl der „* “ hinter der jeweiligen Note macht deutlich, auf welcher Anforderungsebene die Leistung der Schülerin/des Schülers erbracht wurde. Sport Wirtschaft/Politik Übertragungsskala 1 2 3 4 5 6 7 8 *** Anforderungsebene zum Erwerb der allgemeinen 1 2 3 4 5 6 (6) (6) Hochschulreife (AHR) Angewandte Informatik ** Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schul- (1) 1 2 3 4 5 6 (6) abschlusses (MSA) * Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemein- (1) (1) 1 2 3 4 5 6 bildenden Schulabschlusses (ESA) 343 SCHULE
Seite 2 des Zeugnisses für__________________________________________________ Anlage 2: Notenzeugnis für die Jahrgangsstufe 7 344 Bezeichnung und Name der Gemeinschaftsschule Wahlpflichtunterricht: SCHULE Thema:______________________________________________________________ (4 Std.) ______ Zeugnis teilgenommen in Jahrgangsstufe ___________ Das überfachliche Kompetenzraster zur Entwicklung der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz sowie zum allgemeinen Lern- und Sozialverhalten ist als Anlage beigefügt. Vorname(n) und Familienname Bemerkungen Jahrgangsstufe_____, ____.Schulhalbjahr Schuljahr ___/___ Laut Konferenzbeschluss vom ________ 1. Fremdsprache Deutsch ____________ Mathematik Steigt auf/ Versetzt in die Jahrgangsstufe __________Wiederholt die Jahrgangsstufe______ Naturwissenschaften Gesellschaftswissenschaften Versäumnisse:_____ Tage Biologie Geschichte ______________, den __.__.20__ Physik Geographie Chemie Religion / Philosophie 1 2 ____________________________ _____________________________ Naturwissenschaften Weltkunde ₁ Das Fach Naturwissenschaften wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. ₂ Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet. Schulleiter(in) Klassenlehrer(in) Ästhetische Bildung, Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Kunst Technik Musik Textillehre gesehen:____________________________________________________________________ Sorgeberechtigte/Sorgeberechtigter Darstellendes Spiel Verbraucherbildung Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6) Sport Wirtschaft/Politik Die Anzahl der „* “ hinter der jeweiligen Note macht deutlich, auf welcher Anforderungsebene die Leistung der Schülerin/des Schülers erbracht wurde. Übertragungsskala 1 2 3 4 5 6 7 8 Angewandte Informatik *** Anforderungsebene zum Erwerb der allgemeinen 1 2 3 4 5 6 (6) (6) Hochschulreife (AHR) ** Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schul- (1) 1 2 3 4 5 6 (6) abschlusses (MSA) * Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemein- (1) (1) 1 2 3 4 5 6 bildenden Schulabschlusses (ESA) NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
Anlage 3 (Muster für eine Darstellung der Bewertung der überfachlichen Kompetenzen in tabellarischer Form ) Anlage zum Zeugnis für: Jahrgangsstufe Schulhalbjahr Schuljahr / Überfachliche Kompetenzen zur Entwicklung der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz sowie zum allgemeinen Lern- und Sozialverhalten NBI.MBWK.Schl.-H. 2018 sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher 1. Arbeitsorganisation, z. B. Ordnung am Arbeitsplatz halten; sorgfältig arbeiten; Termine ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ einhalten; Arbeitsmaterialien ordentlich führen 2. Anwendung von Hilfsmitteln, z. B. effektiv mit Medien (Wörterbüchern, Lexika, PC) ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ arbeiten, um Informationen zu sammeln, zu verarbeiten und zu präsentieren; Präsentationstechniken anwenden 3. Konzentration, z. B. die Aufmerksamkeit gezielt auf die Sache richten und über einen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ längeren Zeitraum halten; zielgerichtet in angemessenem Tempo arbeiten 4. Selbstständigkeit, z. B. Arbeiten ohne fremde Hilfe planen und umsetzen; über eigene ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Ergebnisse nachdenken; Selbstkontrollmöglichkeiten nutzen 5. Engagement, z. B. eigene Ideen in den Unterricht einbringen; sich motiviert zeigen, etwas zu ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ schaffen oder zu leisten 6. Sich Herausforderungen stellen, z. B. mit Aufregung vor Klassenarbeiten zurechtkommen; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ vor der Klasse sprechen; mit Rückschlägen umgehen 7. Teamfähigkeit, z. B. sich an Regeln und Absprachen halten; mit anderen zusammenarbeiten; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ andere unterstützen 8. Logisch denken, z. B. Regeln und Zusammenhänge erkennen können; Sachverhalte schnell ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ erfassen 9. Konfliktfähigkeit, z. B. sachlich und ergebnisorientiert argumentieren; mit Kritik umgehen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ können Ergänzungen zur Lernentwicklung: 345 SCHULE
Anlage 4 346 MUSTERSCHULE SCHULE ZEUGNIS für Jahrgangsstufe Schulhalbjahr Schuljahr / Laut Konferenzbeschluss vom sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher Überfachliche Kompetenzen 1. Arbeitsorganisation, z. B. Ordnung am Arbeitsplatz halten; sorgfältig arbeiten; Termine ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ einhalten; Arbeitsmaterialien ordentlich führen 2. Anwendung von Hilfsmitteln, z. B. effektiv mit Medien (Wörterbüchern, Lexika, PC) ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ arbeiten, um Informationen zu sammeln, zu verarbeiten und zu präsentieren; Präsentationstechniken anwenden 3. Konzentration, z. B. die Aufmerksamkeit gezielt auf die Sache richten und über einen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ längeren Zeitraum halten; zielgerichtet in angemessenem Tempo arbeiten 4. Selbstständigkeit, z. B. Arbeiten ohne fremde Hilfe planen und umsetzen; über eigene ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Ergebnisse nachdenken; Selbstkontrollmöglichkeiten nutzen 5. Engagement, z. B. eigene Ideen in den Unterricht einbringen; sich motiviert zeigen, etwas zu ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ schaffen oder zu leisten 6. Sich Herausforderungen stellen, z. B. mit Aufregung vor Klassenarbeiten zurechtkommen; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ vor der Klasse sprechen; mit Rückschlägen umgehen 7. Teamfähigkeit, z. B. sich an Regeln und Absprachen halten; mit anderen zusammenarbeiten; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ andere unterstützen 8. Logisch denken, z. B. Regeln und Zusammenhänge erkennen können; Sachverhalte schnell ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ erfassen 9. Konfliktfähigkeit, z. B. sachlich und ergebnisorientiert argumentieren; mit Kritik umgehen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ können Ergänzungen zur Lernentwicklung: NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
Zeugnis für:Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Zeugnis für:Klicken Sie hier, um Text einzugeben. sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher unsicher sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher unsicher Deutsch 1. Fremdsprache 1. Sprechen, z. B. sich verständlich und der Situation entsprechend ausdrücken; auf ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Englisch Gesprächsbeiträge sachlich eingehen, eigene Meinungen nachvollziehbar vertreten 1. Hör- und Hörsehverstehen, z. B. einfache Ankündigungen, Erklärungen und Mitteilungen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ verstehen; die Hauptinformationen von alltäglichen Gesprächen, kurzen Vorträgen oder 2. Zuhören, z. B. Gesprächsbeiträge verfolgen; wesentliche Aussagen gesprochener Texte ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ verstehen und wiedergeben; Tonfall und Körpersprache in Gesprächen wahrnehmen altersangemessenen medialen Beiträgen erfassen NBI.MBWK.Schl.-H. 2018 3. Schreiben, z. B. zentrale Schreibformen und Textsorten beherrschen; Texte planen, ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 2. Leseverstehen, z. B. kurze, einfache Mitteilungen oder Anweisungen mit geläufigem ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ schreiben, überarbeiten und gestalten Wortschatz verstehen; altersangemessenen Texten Informationen entnehmen 4. Rechtschreibung, z. B. Grundregeln der Rechtschreibung und Zeichensetzung beherrschen; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 3. Sprechen, z. B. an Gesprächen teilnehmen und sich in Routinesituationen verständigen; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Rechtschreibstrategien anwenden; Fehlerschwerpunkte erkennen und bearbeiten zusammenhängend sprechen und Vorgänge des Alltags beschreiben; kurze Präsentationen zu vertrauten Themen vortragen 5. Lesen, z. B. Texte flüssig und sinnverstehend lesen; Informationen aus Texten entnehmen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ und bewerten; Textsorten unterscheiden und benennen 4. Schreiben, z. B. kurze Informationen, Mitteilungen und Gedanken aufschreiben; mit ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ entsprechender Hilfe Texte zu vertrauten Themen schreiben 6. Sprache und Sprachgebrauch, z. B. gesprochene und geschriebene Sprache untersuchen; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Wort- und Satzarten benennen und anwenden; Aufbau von Texten kennen und anwenden 5. Sprachmittlung, z. B. in Routinesituationen einfache sprachliche Äußerungen oder ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ altersangemessene Texte mündlich von der einen in die andere Sprache sinngemäß Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: übertragen 6. Sprachliche Mittel, z. B. über Alltagsvokabular verfügen, um sich zu ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ verständigen; grundlegende grammatikalische Strukturen zur Kommunikation hinreichend korrekt anwenden, Rechtschreibung beherrschen 7. Interkulturelle Kompetenzen, z. B. elementare kulturelle Besonderheiten englischsprachiger ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Mathematik Länder kennen 1. Zahl, z. B. im Unterricht behandelte Zahlen darstellen und anordnen; in den jeweiligen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: Zahlbereichen rechnen; Sachaufgaben berechnen; Probleme mathematisch lösen 2. Messen, z. B. den Wert von Größen schätzen, bestimmen und vergleichen; Einheiten ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ umrechnen; Längen messen und Umfang und Flächeninhalt und Volumen von behandelten Figuren berechnen; Winkel zeichnen, schätzen und messen 3. Raum und Form, z. B. ebene und räumliche Figuren beschreiben, benennen, zeichnen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Naturwissenschaften1 und konstruieren 1. Fachwissen, Inhalte der Naturwissenschaften kennen, beschreiben und vergleichen; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 4. Funktionaler Zusammenhang, z. B. aus Diagrammen und Tabellen Informationen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten und Grundkonzepte erfassen entnehmen und diese Daten graphisch darstellen und auswerten; zwischen unterschiedlichen Darstellungsformen wechseln und darüber sachgerecht kommunizieren 2. Erkenntnisgewinnung, z .B. Fragestellungen entwickeln; Untersuchungen durchführen; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Beobachtungen prüfen 5. Daten und Zufall, z. B. Zufallsexperimente planen und durchführen; Häufigkeiten ermitteln ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ und zeichnerisch darstellen; Mittelwerte berechnen; Daten in Sachsituationen auswerten und 3. Kommunikation, z. B. Fachbegriffe angemessen verwenden; Abläufe und Ergebnisse ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ deuten; einfache kombinatorische Probleme lösen adressatengerecht vorstellen; Tabellen, Abbildungen und Formeln sinnvoll einsetzen Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: 4. Bewertung, z. B. Erkenntnisse diskutieren; ihre Bedeutung für Wissenschaft, Technik und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Gesellschaft beurteilen Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: 1 Das Fach Naturwissenschaften wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. Seite 2 von 11 Seite 3 von 11 347 SCHULE
Zeugnis für:Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Zeugnis für:Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 348 SCHULE sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher unsicher sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher unsicher Weltkunde2 1. Fachwissen in den unterrichtlich behandelten Themen und Inhalten haben ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 2. Sachurteilskompetenz, z. B. Sachverhalte richtig wiedergeben, räumlich, zeitlich und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Gesellschaftswissenschaften gesellschaftlich einordnen; Zusammenhänge herstellen und Sachurteile überprüfen Geschichte 3. Erschließungskompetenz, z. B. Fragen zu wichtigen Zusammenhängen stellen; Texten, ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fotos, Modellen, bildlichen Darstellungen, Schaubildern, Karten und digitalen Medien 1. Fachwissen in den unterrichtlich behandelten Themen und Inhalten haben ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Informationen entnehmen 2. Sachurteilskompetenz, z. B. Ereignisse, Sachverhalte und Personen zeitlich einordnen und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 4. Kommunikationskompetenz, z. B. Sachverhalte in Fachsprache ausdrücken; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Zusammenhänge herstellen; Perspektiven verschiedener Beteiligter erkennen Arbeitsergebnisse sprachlich angemessen und mit digitalen und anderen Medien präsentieren; mit Mitschülern diskutieren 3. Erschließungskompetenz, z. B. Quellen und Darstellungen unterscheiden; Informationen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ aus Texten, Bildern, Schaubildern und Karten entnehmen 5. Bewertungskompetenz, z. B. wichtige Werte und rechtliche Grundlagen kennen; in Karten, ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Texten und anderen Medien Wertungen erkennen und begründete Stellungnahmen entwickeln 4. Wahrnehmungskompetenz, z. B. in der eigenen Lebenswelt Bezüge zur Vergangenheit und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ zeitliche Veränderungen erkennen 6. Handlungskompetenz, z. B. Maßnahmen zur Lösung von Problemen vorschlagen und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ bewerten 5. Orientierungskompetenz, z. B. Interessen und Werte, die bei Menschen in der ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Vergangenheit eine Rolle spielten, erkennen und mit heutigen in Beziehung setzen Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: Evangelische Religion Geographie 1. Fachwissen in den unterrichtlich behandelten Themen und Inhalten haben ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 1. Fachwissen, z. B. die Erde als Planeten beschreiben; Naturräume unterschiedlicher Art und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 2. Wahrnehmungs- und Darstellungskompetenz, z. B. religiös bedeutsame Inhalte, Ereignisse ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Größe erfassen; Mensch-Raum-Beziehungen analysieren und Ausdrucksformen wahrnehmen und beschreiben 2. Orientierungskompetenz, z. B. geographische Objekte und Sachverhalte räumlich ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 3. Deutungskompetenz, z. B. religiös bedeutsame Sprache und Zeugnisse verstehen und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ einordnen; mit Karten fachlich korrekt umgehen; sich in Realräumen orientieren deuten 3. Methodenkompetenz, z. B. geographisch relevante Informationsquellen nutzen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 4. Urteilskompetenz, z. B. in religiösen und ethischen Fragen begründet urteilen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 4. Kommunikationskompetenz, z. B. sich über geographische Sachverhalte angemessen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 5. Dialogkompetenz, z. B. am religiösen und ethischen Dialog argumentierend teilnehmen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ austauschen 6. Gestaltungskompetenz, z. B. religiös bedeutsame Ausdrucks- und Gestaltungsformen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 5. Bewertungskompetenz, z. B. geographische Informationen kriteriengestützt beurteilen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ reflektiert verwenden 6. Handlungskompetenz, z. B. Bereitschaft und Fähigkeit entwickeln, nachhaltig zu handeln ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: 2 Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet . Seite 4 von 11 Seite 5 von 11 NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
Zeugnis für:Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Zeugnis für:Klicken Sie hier, um Text einzugeben. sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher unsicher sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher unsicher Katholische Religion 1. Fachwissen in den unterrichtlich behandelten Themen und Inhalten haben ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 2. Wahrnehmungs- und Darstellungskompetenz, z. B. religiös bedeutsame Inhalte, Ereignisse ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ und Ausdrucksformen wahrnehmen und beschreiben Musik 3. Deutungskompetenz, z. B. religiös bedeutsame Sprache und Zeugnisse verstehen und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 1. Fachwissen in den unterrichtlich behandelten Themen und Inhalten haben ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ NBI.MBWK.Schl.-H. 2018 deuten 2. Musik machen, z. B. Musik mit Instrumenten und der Stimme gestalten; Musik in ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 4. Urteilskompetenz, z. B. in religiösen und ethischen Fragen begründet urteilen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Bewegung, in Bilder und in Sprache umsetzen; Musik erfinden 5. Dialogkompetenz, z. B. am religiösen und ethischen Dialog argumentierend teilnehmen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 3. Musik umsetzen, z. B. Musik in Bilder, Bewegungen oder Sprache umsetzen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 6. Gestaltungskompetenz, z. B. religiös bedeutsame Ausdrucks- und Gestaltungsformen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 4. Musik hören, z. B. Musik mitverfolgen und beschreiben ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ reflektiert verwenden 5. Über Musik nachdenken, z. B. Musik mit Bezug auf ihre Wirkung untersuchen; Musik mit ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: Bezug auf Texte, Handlungen, Programme beschreiben Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: Philosophie 1. Fachwissen in den unterrichtlich behandelten Themen und Inhalten haben ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Sport 2. Wahrnehmungskompetenz, z. B. Wahrnehmungsvorgänge bewusst beobachten und genau ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 1. Fachwissen, z. B. theoretische Grundlagen im Bewegungshandeln umsetzen; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ beschreiben und mit Wahrnehmungen anderer vergleichen themenbezogene Fachbegriffe verwenden; Spielregeln kennen 3. Deutungskompetenz, z. B. die Abhängigkeit der Wahrnehmung von Vorerfahrungen und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 2. Konditionelle Fähigkeiten, z. B. über Ausdauer verfügen, Körperspannung halten, ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Vorurteilen beschreiben und erläutern und die eigene Wahrnehmung als Deutung beschreiben Schnelligkeit nutzen, Beweglichkeit verbessern; Kraft einsetzen 4. Argumentationskompetenz, z. B. in Texten unterschiedliche Arten von Aussagen (Beispiel, ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 3. Koordinative Fähigkeiten, z. B. ein gutes Timing besitzen; Wurfwinkel steuern; Rhythmisieren ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Hypothese, Folgerung etc.) benennen; in ihrer Funktion bestimmen und im Gespräch können; über Gleichgewicht verfügen zunehmend anwenden 4. Fertigkeiten, z. B. Spieltechniken nutzen; Schwimmen können; Turnelemente kombinieren; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 5. Urteilskompetenz, z. B. Aussagen als Urteile erkennen; eigene Urteile begründen; die ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ leichtathletische Techniken beherrschen; Wettkampflisten führen; Puls messen Urteilsbildung kritisch hinterfragen 5. Einstellungen z. B. über Anstrengungsbereitschaft verfügen; Ermüdung überwinden; sich für ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 6. Darstellungskompetenz, z. B. philosophische Gedankengänge klar und verständlich ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ die Mannschaft und für Fairplay engagieren; auf Sicherheit achten ausdrücken Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: Ästhetische Bildung, Sport Kunst Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung 1. Fachwissen in den unterrichtlich behandelten Themen und Inhalten haben ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Wirtschaft/Politik 2. Bilder und Bildanlässe wahrnehmen, z.B. Ausschnitte der Welt beobachten und als ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 1. Fachwissen in den unterrichtlich behandelten Themen und Inhalten haben ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Anlass zur Bildgestaltung nutzen, Bildideen zu Geschichten entwickeln, Gesehenes skizzieren, Bilder im öffentlichen Raum wahrnehmen 2. Erschließungskompetenz, z. B. politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fragestellungen erarbeiten 3. Bilder herstellen, gestalten und verwenden, z.B. Werkmittel und Werkzeuge sachgerecht ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ einsetzen; künstlerische und handwerkliche Techniken beherrschen; Arbeitsprozesse planen 3. Sachurteilskompetenz, z. B. Sachurteile kriterienorientiert entwickeln ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ und gestalten; Gestaltungsideen entwickeln und konsequent umsetzen; mit Bildern 4. Werturteilskompetenz, z. B. aus unterschiedlichen Perspektiven zu politischen, ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ kommunizieren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen Stellung nehmen 4. Bilder beschreiben, analysieren und interpretieren, z. B. Werke hinsichtlich Form und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 5. Handlungskompetenz, z. B. auf der Grundlage demokratischer Grundsätze handeln: eigene ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Inhalt beschreiben; Gestaltungsmittel erkennen und benennen; Fachvokabular Positionen vertreten; Positionen anderer nachvollziehen und an Problemlösungen mitwirken anwenden; Deutungsansätze entwickeln Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: 5. Bilder beurteilen, z. B. eigene gestalterische Prozesse und Ergebnisse bewerten und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ begründet beurteilen, über Aussageabsichten und Wirkung eigener und fremder Bilder nachdenken Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: Seite 6 von 11 Seite 7 von 11 349 SCHULE
Zeugnis für:Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Zeugnis für:Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 350 SCHULE sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher unsicher sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher unsicher Spanisch 1. Hör- und Hörsehverstehen, z. B. wesentliche Aspekte in Hör- und Hörsehtexten verstehen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Technik 2. Leseverstehen, z. B. Alltagstexten wichtige Informationen entnehmen; persönliche ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Mitteilungen erfassen Textillehre 3. Sprechen, z. B. an Gesprächen teilnehmen und sich in Routinesituationen verständigen; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ zusammenhängend sprechen und Vorgänge des Alltags beschreiben; kurze Präsentationen zu Verbraucherbildung vertrauten Themen vortragen 4. Schreiben, z. B. Texte auf der Grundlage verschiedener Vorgaben und unter Rückgriff auf ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Angewandte Informatik vorgegebene Redemittel verfassen 5. Sprachmittlung, z. B. Inhalte von Texten oder Gesprächen mit persönlichem Inhalt in die ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ andere Sprache übertragen Wahlpflichtunterricht I ab Jahrgangsstufe 7 6. Sprachliche Mittel, z. B. über Alltagsvokabular verfügen, um sich zu ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ verständigen; grundlegende grammatikalische Strukturen zur Kommunikation hinreichend Latein korrekt anwenden; Rechtschreibung beherrschen 1. Wortbedeutungen und Sprachstrukturen erfassen, z. B. Bedeutungen von Wörtern kennen; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 7. Interkulturelle Kompetenzen, z. B. über ausgewählte grundlegende Kenntnisse bezüglich ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Erscheinungen der Grammatik beherrschen und anwenden; Unterschiede zwischen der regionaler Besonderheiten in Spanien oder einzelnen lateinamerikanischen Staaten verfügen; lateinischen und deutschen Sprache kennen und dieses Wissen nutzen ausgewählte grundlegende kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede benennen können Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: 2. Texte erschließen und wiedergeben, z. B. einen Text sinnhaft vorerschließen; die ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ verständliche Wiedergabe als Ziel kennen und die Übersetzung gegebenenfalls von der Struktur der Ausgangssprache lösen 3. Texte deuten und in einen Kontext setzen, z. B. die zentrale Aussage eines Textes ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ herausarbeiten; Kenntnisse über die antike Welt haben und damit Inhalte eines Textes erläutern und einordnen Dänisch Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: 1. Hör- und Hörsehverstehen, z. B. Informationen aus Hör- und Filmmaterial entnehmen und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ wiedergeben; Redebeiträgen und Diskussionen folgen und darauf reagieren 2. Leseverstehen, z. B. einfachen Texten wesentliche Informationen entnehmen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 3. Sprechen, z. B. an Gesprächen teilnehmen und sich in Routinesituationen verständigen; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ zusammenhängend sprechen und Vorgänge des Alltags beschreiben; kurze Präsentationen zu Französisch vertrauten Themen vortragen 1. Hör- und Hörsehverstehen, z. B. wesentliche Aspekte in Hör- und Hörsehtexten verstehen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 4. Schreiben, z. B. Texte auf der Grundlage verschiedener Vorgaben verfassen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 2. Leseverstehen, z. B. Alltagstexten wichtige Informationen entnehmen; persönliche ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 5. Sprachmittlung, z. B. Aussagen von Texten oder Gesprächen situationsgerecht in die andere ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Mitteilungen erfassen Sprache übertragen 3. Sprechen, z. B. an Gesprächen teilnehmen und sich in Routinesituationen verständigen; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 6. Sprachliche Mittel, z. B. über Alltagsvokabular verfügen, um sich zu verständigen; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ zusammenhängend sprechen und Vorgänge des Alltags beschreiben; kurze Präsentationen zu grundlegende grammatische Strukturen zur Kommunikation hinreichend korrekt anwenden; vertrauten Themen vortragen Rechtschreibung beherrschen 4. Schreiben, z. B. Texte auf der Grundlage verschiedener Vorgaben und unter Rückgriff auf ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ 7. Interkulturelle Kompetenzen, z. B. über Kenntnisse der dänischen Kultur verfügen; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ vorgegebene Redemittel verfassen Kenntnisse über kulturelle deutsch-dänische Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Sprachhandlungen berücksichtigen 5. Sprachmittlung, z. B. Inhalte von Texten oder Gesprächen mit persönlichem Inhalt in die ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ andere Sprache übertragen Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: 6. Sprachliche Mittel, z. B. über Alltagsvokabular verfügen, um sich zu ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ verständigen; grundlegende grammatikalische Strukturen zur Kommunikation hinreichend korrekt anwenden; Rechtschreibung beherrschen 7. Interkulturelle Kompetenzen, z. B. über ausgewählte grundlegende Kenntnisse bezüglich ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ regionaler Besonderheiten in Frankreich oder einzelnen frankophonen Staaten verfügen; ausgewählte grundlegende kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede benennen können Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: Seite 8 von 11 Seite 9 von 11 NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
Zeugnis für:Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Zeugnis für:Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Technik sicher überwiegend sicher teilweise sicher überwiegend unsicher unsicher unsicher Wirtschaftslehre Russisch 1. Hör- und Hörsehverstehen, z. B. Informationen aus Hör- und Hörsehtexten entnehmen und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Gestalten wiedergeben; Redebeiträgen und Diskussionen folgen 2. Leseverstehen, z. B. Alltagstexten wichtige Informationen entnehmen; persönliche ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Mitteilungen erfassen NBI.MBWK.Schl.-H. 2018 3. Sprechen, z. B. an Gesprächen teilnehmen und sich in Routinesituationen verständigen; ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ zusammenhängend sprechen und Vorgänge des Alltags beschreiben; kurze Präsentationen zu Bemerkungen: vertrauten Themen vortragen 4. Schreiben, z. B. Texte auf der Grundlage verschiedener Vorgaben und unter Rückgriff auf ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ vorgegebene Redemittel verfassen 5. Sprachmittlung, z. B. Inhalte von Texten oder Gesprächen mit persönlichem Inhalt in die ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ andere Sprache übertragen 6. Sprachliche Mittel, z. B. kyrillische Schrift beherrschen; über Alltagsvokabular verfügen, um ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ sich zu verständigen; grundlegende grammatikalische Strukturen zur Kommunikation hinreichend korrekt anwenden; Rechtschreibung beherrschen 7. Interkulturelle Kompetenzen, z. B. über grundlegende Kenntnisse russischer Kultur und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Geschichte verfügen; ausgewählte grundlegende kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede benennen können Ergänzungen zur Lernentwicklung im Fach: Steigt auf/ Versetzt in die Jahrgangsstufe: Wiederholt die Jahrgangsstufe: Versäumte Tage: Ort, Datum Schulleiterin / Schulleiter Klassenlehrerin / Klassenlehrer Sorgeberechtigte / Sorgeberechtigter Seite 10 von 11 Seite 11 von 11 351 SCHULE
Seite 2 des Zeugnisses für__________________________________________________ Anlage 5: Notenzeugnis für die Jahrgangsstufen 8 - 10 352 Bezeichnung und Name der Gemeinschaftsschule Wahlpflichtunterricht: SCHULE Thema:______________________________________________________________ (4 Std.) ______ Zeugnis teilgenommen in Jahrgangsstufe ___________ Thema:______________________________________________________________ (2 Std.) ______ teilgenommen in Jahrgangsstufe ________ Die überfachlichen Kompetenzen zur Entwicklung der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz sowie zum allgemeinen Lern- und Sozialverhalten sind als Anlage beigefügt. Vorname(n) und Familienname Jahrgangsstufe_____, ____.Schulhalbjahr Schuljahr ___/___ Bemerkungen Laut Konferenzbeschluss vom ________ 1. Fremdsprache Deutsch ____________ Hinweis auf den zu erwartenden Abschluss: □ ESA Mathematik □ MSA Naturwissenschaften Gesellschaftswissenschaften □ AHR Biologie Geschichte Physik Geographie Steigt auf/ Versetzt in die Jahrgangsstufe __________Wiederholt die Jahrgangsstufe______ Chemie Religion / Philosophie Versäumnisse:_____ Tage 1 2 ______________, den __.__.20__ Naturwissenschaften Weltkunde ₁ Das Fach Naturwissenschaften wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. ₂ Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet. Ästhetische Bildung, Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung ____________________________ _____________________________ Kunst Technik Schulleiter(in) Klassenlehrer(in) Musik Textillehre Darstellendes Spiel Verbraucherbildung gesehen:____________________________________________________________________ Sorgeberechtigter/Sorgeberechtigte Sport Wirtschaft/Politik Bewertung der Leistungen: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6) Die Anzahl der „* “ hinter der jeweiligen Note macht deutlich, auf welcher Anforderungsebene die Leistung der Schülerin/des Schülers erbracht wurde. Angewandte Informatik Übertragungsskala 1 2 3 4 5 6 7 8 *** Anforderungsebene zum Erwerb der allgemeinen 1 2 3 4 5 6 (6) (6) Hochschulreife (AHR) ** Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schul- (1) 1 2 3 4 5 6 (6) abschlusses (MSA) * Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemein- (1) (1) 1 2 3 4 5 6 bildenden Schulabschlusses (ESA) NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
SCHULE Erstattungsbeträge an das Land nach § 113 Fachoberschule 335 Euro Schulgesetz für das Haushaltsjahr 2018 Berufsoberschule 335 Euro Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 31. Juli 2018 - III 121 - 0621.2/2018 Inklusions-Zuschlag für 623 Euro sonstige Förderschwerpunkte Zur Durchführung der Bestimmungen des § 113 Abs. 1 (ohne Förderschwerpunkt Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit § 150 Abs. 2 des geistige Entwicklung) an einer Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) vom berufsbildenden Schule 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom Inklusions-Zuschlag für 139 Euro 2. Mai 2018 zur Anpassung des Datenschutzrechts an Förderschwerpunkt geistige die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Entwicklung an einer berufs- Richtlinie (EU) 2016/680 (GVOBl. Schl.-H. S. 162) wer- bildenden Schule den die Erstattungsbeträge an das Land für das Haus- haltsjahr 2018 wie nachstehend aufgeführt festgesetzt. Erstattungsbeträge 2018 für den Besuch Erstattungsbeträge von Ersatzschulen Schulart 2018 für den Besuch der dänischen Min- Schulart von Ersatzschulen in derheit in Schles- Schleswig-Holstein wig-Holstein (2) und in Hamburg (1) Grundschule 1.200 Euro Grundschule 960 Euro Gemeinschaftsschule 1.058 Euro Regionalschule, Gemein- 847 Euro schaftsschule sonstiges Förderzentrum 1.670 Euro Waldorfschule Jahrgangs- 960 Euro (ohne Förderschwerpunkt stufen 1 bis 4 geistige Entwicklung) Waldorfschule Jahrgangs- 847 Euro Inklusions-Zuschlag für 1.245 Euro stufen 5 bis 13 sonstige Förderschwerpunkte Gymnasium Jahrgangs- 694 Euro (ohne Förderschwerpunkt stufen 5 bis 13 geistige Entwicklung) sonstiges Förderzentrum 1.336 Euro (ohne Förderschwerpunkt Erstattungsbe- geistige Entwicklung) träge 2018 für den Schulart Besuch von öffent- Inklusions-Zuschlag für 996 Euro lichen Schulen in sonstige Förderschwerpunkte Hamburg (3) (ohne Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) an einer Grundschule 1.139 Euro allgemein bildenden Schule Regionalschule 885 Euro Förderzentrum mit Förder- 7.822 Euro Gymnasium 761 Euro schwerpunkt geistige Ent- wicklung Gemeinschaftsschule 998 Euro Inklusions-Zuschlag für 223 Euro Förderzentrum mit Förder- 3.571 Euro Förderschwerpunkt geistige schwerpunkt „Lernen“ Entwicklung an einer allge- mein bildenden Schule Förderzentrum mit Förder- 6.469 Euro schwerpunkt „geistige Ent- Berufsschule 266 Euro wicklung“ Berufsvorbereitung 266 Euro Berufsgrundbildungsjahr 271 Euro Berufsschulbildungsgänge in 813 Euro Vollzeit / Ausbildungsvorbe- Berufsfachschule für: reitendes Jahr / Berufsgrund- – Wirtschaft, Sport, Phar- 279 Euro bildungsjahr mazie, Fremdsprachen, Informationsverarbeitung, Fachschule und Berufsfach- 475 Euro Sozialpädagogik, Physik schule (Vollzeit) – Informatik, Elektronik 280 Euro Berufliches Gymnasium und 659 Euro Fachschule für: Fachoberschule einschließlich Berufsoberschule (Vollzeit) – Sozialpädagogik, Sonder- 279 Euro pädagogik, Wirtschaft Erläuterung: – Motopädagogik 302 Euro (1): Gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 – Technik 300 Euro SchulG beträgt die Höhe des Erstattungsbetra- ges für den Besuch der deutschen Ersatzschulen Berufliches Gymnasium 335 Euro an Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 100 %, an allgemein bilden- NBI.MBWK.Schl.-H. 2018 353
SCHULE den Schulen und sonstigen Förderzentren (alle 1. Für jede Schülerin und jeden = 5.574 Euro Förderschwerpunkte außer geistige Entwicklung) Schüler am Landesförderzentrum 80 % und an berufsbildenden Schulen 50 % der Hören und Kommunikation in Sachkostenanteile im Jahr 2018. Schleswig Für Schülerinnen und Schüler mit einem festge- stellten sonderpädagogischen Förderbedarf, die 2. Für jede Schülerin und jeden = 11.486 Euro in einer allgemein bildenden oder berufsbildenden Schüler am Landesförderzent- Ersatzschule beschult werden, wird ein Inklusions- rum körperliche und motorische Zuschlag berücksichtigt, der beim Sachkostenan- Entwicklung in Schwentinental teil der Förderzentren unberücksichtigt geblieben (OT Raisdorf) ist (§ 121 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 i. V. m. Abs. 6 3. Für jede Schülerin und jeden = 5.371 Euro SchulG). Schüler am Landesförderzent- (2): Für den Besuch der Schulen der dänischen Min- rum körperliche und motorische derheit beträgt die Höhe des Erstattungsbetrages Entwicklung in Damp gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 1 SchulG 100 % der Sachkostenanteile im Jahr 2018. Änderung der Bezeichnung Zum Inklusions-Zuschlag vgl. Nr. (1). Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, (3): Der Betrag entspricht dem Richtwert für das Wissenschaft und Kultur vom 6. Juli 2018 - III 30 Jahr 2011 (Schulfinanzen 2009) auf der Grund- Die Grundschule Bargenstedt mit Außenstelle lage der §§ 111 und 112 SchulG in der bis zum Schafstedt wird unter der Trägerschaft des Schulver- 31.12.2011 geltenden Fassung. bandes Meldorf und des Schulverbandes Albersdorf geführt und trägt ab 1. August 2018 die Bezeichnung Festsetzung von Beiträgen an das Land im Grundschule Bargenstedt-Schafstedt, Grundschule Haushaltsjahr 2018 nach § 137 Abs. 3 Schulgesetz des Schulverbandes Meldorf und des Schulverbandes Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft Albersdorf in Meldorf und Kultur vom 4. Juli 2018 - III 121 - 0621.2/2018 Zur Durchführung der Bestimmungen des § 137 Schulträgerwechsel Abs. 3 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. Wissenschaft und Kultur vom 5. Juli 2018 - III 30 S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes – Die Grundschule in Ascheffel wird zukünftig unter vom 2. Mai 2018 zur Anpassung des Datenschutz- der Trägerschaft des Schulverbandes Ascheffel rechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur geführt und trägt künftig die Bezeichnung Grund- Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (GVOBl. schule Ascheffel, Grundschule des Schulverbandes Schl.-H. S. 162) werden die Beiträge an das Land für Ascheffel das Haushaltsjahr 2018 auf 210 Euro je Schülerin / je – Die Grundschule in Owschlag wird zukünftig unter Schüler an Fachschulen festgesetzt. der Trägerschaft der Gemeinde Owschalg geführt Berechnung: und trägt künftig die Bezeichnung Grundschule Owschlag, Grundschule der Gemeinde Owschlag Berechnungs- grundlage für Zuzüglich Davon Auflösung des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe das Haus- 0,5 % Erhö- 37,5 % als zum 31. Dezember 2018 haltsjahr 2017 hung für das Beiträge für Haushalts- das Haus- Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, (vgl. Erlass jahr 2018 haltsjahr Wissenschaft und Kultur vom 16. Juli 2018 - III 30 vom 6. Juni (Index 2016) 2018 Die Gemeinde Tarp übernimmt mit Wirkung vom 2017) 1. Januar 2019 die Schulträgerschaft für die Alexander- Behm-Schule, Grund- und Gemeinschaftsschule mit je Förderzentrumsteil in Tarp. Schülerin/ je Schüler 557,- Euro 560,- Euro 210,- Euro Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an der an Fach- Berufsoberschule schulen Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 17. Juli 2018 - III 341 - 3023.514 Festlegung der Schulkostenbeiträge nach § 111 Abs. 5 SchulG für das Haushaltsjahr 2018 Nach § 4 Absatz 2 Berufsoberschulverordnung (BOSVO) vom 14. August 2017 (NBl. MBWK. Schl.-H. Runderlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft S. 259) - Zeugnisse und Berechtigungen - wird mit und Kultur vom 9. Juli 2018 - III 201 dem Abschlusszeugnis der Berufsoberschule (BOS) Zur Durchführung des § 111 Abs. 5 des Schleswig- die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zuer- Holsteinischen Schulgesetzes werden die Schul- kannt, wenn Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache kostenbeiträge für den Besuch von Förderzentren in nachgewiesen werden. Die zweite Fremdsprache ist Trägerschaft des Landes für das Haushaltsjahr 2018 in der Regel Französisch oder Spanisch, möglich sind wie folgt festgelegt: aber auch die Sprachen Dänisch, Latein, Russisch, Türkisch, Polnisch u. a, die in der Regel außerhalb der Berufsoberschule, z. B. am Beruflichen Gymnasium 354 NBI.MBWK.Schl.-H. 2018
Sie können auch lesen