AUSSCHREIBUNG 2019/2020 - BAYERISCHER BASKETBALL VERBAND e.V. BEZIRK MITTELFRANKEN - BBV Mittelfranken

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BAYERISCHER BASKETBALL VERBAND e.V.

       BEZIRK MITTELFRANKEN

           AUSSCHREIBUNG
                 2019/2020
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          E in l a d u n g z u r T e r m i n p l a n s it z u n g 2 0 1 9 / 2 0 2 0
Diese Einladung gilt für alle Vereine, die Jugendmannschaften für die Saison 2019/2020 zum
Spielbetrieb anmelden.

Jeder Verein mit Jugendmannschaften ist verpflichtet, an der Terminplansitzung teilzunehmen.

Alle Vereine mit mindestens zehn Mannschaften im Jugendspielbetrieb des Bezirks treffen
sich bereits eine Stunde früher.

Terminplansitzung:

       Termin: Sonntag, 21. Juli 2019 - 10:00 Uhr

       Ort:       TV 1881 Altdorf
                  Heumannstr. 8
                  90518 Altdorf

BAYERISCHER BASKETBALL VERBAND E.V.
BEZIRK MITTELFRANKEN
gez. David Muck, Sportreferent
gez. Ronny Winter, Jugendreferent

Bayerischer Basketball Verband e.V. - Bezirk Mittelfranken   Einladung zur Terminplansitzung 2019 / 2020
Ausschreibung 2019/2020
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                                  A u s s c h re ib u n g

                        I. A l lg e m e i n e B e s ti m m u n g e n
§1     Wettbewerbe                              §2      Gemeinsame Wettbewerbe
                                                        Mittelfranken / Oberpfalz
Der Bezirk Mittelfranken schreibt die folgen-
den Wettbewerbe aus:                            1. Die folgenden Wettbewerbe werden von
                                                den Bezirken Mittelfranken und Oberpfalz ge-
1.   Herren                                     meinsam veranstaltet:
     a. Bezirksoberliga                               a. Bezirksoberliga Damen
     b. Bezirksliga                                   b. Bezirksklasse Damen
     c. Bezirksklasse
     d. Kreisliga                               2. Bei Bedarf können die unter § 1 Abs. 3c
     e. Bezirkspokal                            genannten Wettbewerbe gemeinsam mit dem
     f. Bestenspiele der Senioren Ü35           Bezirk Oberpfalz durchgeführt werden. Den
     g. Bestenspiele der Senioren Ü40           Bedarf stellen die Bezirksjugendausschüsse
     h. Bezirksliga Ü30                         der beiden Bezirke fest.
     i. Kreisliga Ü30
     j. Bezirksoberliga Ü40                     3. Bei Bedarf können der unter § 1, Abs. 2a
     k. Bezirksoberliga Ü50                     genannte Wettbewerb gemeinsam mit dem Be-
     l. 3x3 Liga                                zirk Oberpfalz durchgeführt werden. Den Be-
                                                darf stellen die Bezirkssportausschüsse der
2.   Damen                                      beiden Bezirke fest.
     a. Kreisliga                               §3      Bestimmungen
     b. Bezirkspokal
     c. Bestenspiele der Seniorinnen Ü35        1. Sofern durch diese Ausschreibung keine
     d. Bestenspiele der Seniorinnen Ü40        Ausnahmen geregelt sind, gelten für die aufge-
     e. Bezirksoberliga Ü30                     führten Wettbewerbe die Bestimmungen des
                                                Internationalen Basketball Verbandes (FIBA),
3.   Jugend                                     des Deutschen Basketball Bundes (DBB) und
                                                des Bayerischen Basketball Verbandes (BBV),
     a. Bezirksoberligen männlich U14 - U20     wie sie in den Spielregeln, den Satzungen und
     b. Kreisligen männlich U14 - U20           Ordnungen festgelegt sind.
     c. Bezirksoberligen weiblich U14 - U20
     d. Kreisligen weiblich U14 - U20           2. Änderungen und Ergänzungen zu dieser
                                                Ausschreibung können nur durch die jeweils
4.   Minis                                      zuständigen Sport- bzw. Jugendausschuss
                                                festgelegt werden.
     a. Bezirksoberligen U8 - U12 mixed
     b. Bezirksligen U8 - U12 mixed             3. Gegen diese Ausschreibung ist kein
     c. Kreisligen U8 - U12 mixed               Rechtsmittel möglich. Eine Überprüfung ge-
     d. Bezirksoberligen U8 - U12 weibl.        mäß § 4 Abs. 1 DBB-Rechtsordnung kann in
     e. Kreisligen U8 - U12 weiblich            einem Normenkontrollverfahren bei der BBV-
     f. Grundschulligen                         Rechtskammer beantragt werden.
                                                §4      Haftung

                                                Die Bezirke Mittelfranken und Oberpfalz so-
                                                wie der jeweilige Ausrichter (Heimverein)
                                                übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle und
                                                Diebstähle sowie andere Schadensfälle.

Ausschreibung                               Bayerischer Basketball Verband e.V. - Bezirk Mittelfranken
I. Allgemeine Bestimmungen                                                Ausschreibung 2019/2020
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§5      Doping                                               e.   Sportwart/Spielbetrieb

1. Es gelten die Rahmen-Richtlinien des                  f.       Schiedsrichterwart
Deutschen Sportbundes zur Bekämpfung des
Dopings in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die           5. Der Mannschaftsverantwortliche ist die
Richtlinien sind im Jahrbuch des Deutschen               Person, die Entscheidungen bzgl. der Mann-
Basketball Bundes veröffentlicht.                        schaft festlegt, für die er benannt wurde. Er ist
                                                         bis spätestens 31. Juli für jede Mannschaft zu
2. Der BBV ist berechtigt, bei allen Wettbe-             benennen und in „TeamSL“ zu hinterlegen.
werben Dopingkontrollen durchzuführen.                   Spätere Änderungen können vorgenommen
Einzelheiten zur Durchführung der Doping-                werden und müssen der Geschäftsstelle und
kontrollen werden vom BBV-Sportausschuss                 dem Sportreferenten vor dem nächsten Spiel-
festgelegt.                                              tag schriftlich mitgeteilt werden.

§6      Meldung                                          6. Für Spielhallen, für die nach § 19 der
                                                         Ausschreibung eine Zulassung erforderlich ist
                                                         und die noch nicht in der Liste der zugelasse-
Nach § 13 DBB-SO ist jeder Verein für seine              nen Hallen veröffentlicht wurden, ist ein An-
teilnehmende(n) Mannschaft(en) zur Abgabe                trag auf Zulassung beim Sportreferenten zu
bestimmter Daten bzw. Erklärungen verpflich-             stellen.
tet:
                                                         7. Abgabetermin für die unter den Punkten
1. Jede Mannschaft, die ein Anwartschafts-               1 bis 4 geforderten Daten ist der 31. Mai.
recht nach § 37 für eine Liga des Bezirks be-
sitzt, erhält zum 1. Juni das Teilnahmerecht in          8. Jeder Verein ist verpflichtete bis zum 31.
der jeweiligen Liga.                                     Mai eine Person zu benennen, die die Tätigkeit
                                                         als Spielleiter einer Liga im Bezirk ausüben
2. Die Nichtteilnahme oder der Verzicht auf              kann. Der Sportausschuss kann diese Person
ein Anwartschaftsrecht muss für alle unter § 1           als Spielleiter einsetzen. Seine Entscheidung
Abs. 1 a, b, c, e, Abs. 2b sowie § 2 genannten           ist endgültig.
Wettbewerbe unter Angabe der Ordnungszahl
der entsprechenden Mannschaft bis zum 31.                §7        Meldegeld
Mai schriftlich bei der Geschäftsstelle des Be-
zirks erklärt werden.
                                                         1.       Die Meldegelder betragen:
3. Mannschaften, die in den unter § 1 Abs
1d, 1f-l, 2a und 2c-e genannten Wettbewerben             Bezirksoberliga Herren                    75,00 €
teilnehmen sollen, sind der Geschäftsstelle              Bezirksoberliga Damen                     60,00 €
schriftlich bis zum 31. Mai zu melden.                   Bezirksliga Herren                        60,00 €
                                                         Bezirksklasse Herren/Damen                40,00 €
4. Alle weiteren geforderten Daten müssen                Kreisliga Herren/Damen                    40,00 €
in der Spielbetriebsanwendung „TeamSL“ hin-              Bezirksliga Ü30 Herren/Damen              40,00 €
terlegt werden. Dies sind:                               Bezirksoberliga Ü40 Herren                40,00 €
                                                         Bezirksoberliga Ü50 Herren                40,00 €
a.    Verantwortliche(r) der Mannschaft(en)              Bestenspiele                              25,00 €
      mit Adress- und Kommunikationsdaten                Jugend-Bezirksoberligen                   15,00 €
      (keine Geschäftsstelle)                            Jugend-Kreisligen                          5,00 €

b.    Spielhalle für die Mannschaft(en) mit              Die übrigen Wettbewerbe sind frei.
      vollständiger Anschrift; bei mehreren
      Hallen die Hauptspielhalle und die Aus-            2. Die Meldegelder werden von der jeweili-
      weichhallen                                        gen Bezirkskasse (Mittelfranken bzw. Ober-
                                                         pfalz) in Rechnung gestellt.
c.    Postanschrift des Vereins (Abteilungslei-
      ter/Geschäftsstelle)                               3. Die Ermittlung der Meldegelder erfolgt
                                                         auf der Grundlage der am 1. Juni vorliegenden
d.    Jugendwart                                         Vereinsdaten. Nachmeldungen werden be-

Bayerischer Basketball Verband e.V. - Bezirk Mittelfranken                                    Ausschreibung
Ausschreibung 2019/2020                                                           I. Allgemeine Bestimmungen
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rücksichtigt. Für Mannschaften, die nach dem     3. Korrekturen zu den vorläufigen Spielplä-
31.5. zurückziehen, wird das Meldegeld fällig.   nen nach dem 30. Juni können dem Sportrefe-
                                                 renten bis zum 31. Juli gemeldet werden. Nach
§8     Instanzen                                 diesem Termin sind Änderungen nur noch mit-
                                                 tels Spielverlegung gemäß § 23 möglich.
1. Sämtliche Zahlungen aus dem Spielbe-
trieb, z.B. Meldegelder, Gebühren und Strafen,   4. Spielverlegungen nach § 23 der Aus-
sind nach Rechnungsstellung auf das Konto        schreibung sind bis zum 15. August gebühren-
des jeweiligen Bezirks zu leisten.               frei. Sie werden von der Spielleitung oder vom
                                                 Sportreferenten bearbeitet. Die Form- und
2. Für Schiedsrichteransetzungen sind die        Fristvorschriften nach § 23 müssen dabei ein-
Einsatzleiter des Bereichs zuständig, in dem     gehalten werden.
das Spiel stattfindet.
                                                 5. Die Spieltermine der Jugendligen werden
3. Für Berufungen ist die Rechtskammer           auf der Terminplansitzung vereinbart. Sie fin-
des Bezirks Mittelfranken zuständig.             det an dem im Rahmenterminplan vorgesehe-
                                                 nen Ort und Termin statt. Die Teilnahme ist für
4. Die Anschriften der Instanzen werden im       alle Vereine mit Jugendmannschaften Pflicht.
Bezirkshandbuch veröffentlicht.                  Die Nichtteilnahme wird gemäß Punkt 6 der
                                                 gültigen Beschlüsse des Bezirks Mittelfranken
§9     Veröffentlichungen                        geahndet. Vereine, die nicht teilnehmen, haben
                                                 keinen Anspruch auf Berücksichtigung von
1. Veröffentlichungen auf der „News“-Sei-        Terminwünschen.
te des Bezirks Mittelfranken im Internet
                                                 6. Die vereinbarten Spieltermine laut Punkt
     http://www.bbv-mittelfranken.de             5 werden von den Vereinen eigenständig bis
                                                 zum 01. September in TeamSL eingetragen.
gelten jeweils am Tag der Veröffentlichung       Danach wird gemäß der Punkte 3 und 4 verfah-
folgenden Freitag als bekannt.                   ren.

2. Offizielle Tabellen können in der Spiel-      7. Die offiziellen Spielpläne werden gemäß
betriebsanwedung „TeamSL“                        § 13, Abs. 2 DBB-SO im Bezirkshandbuch
                                                 veröffentlicht.
     http://www.basketball-bund.net

eingesehen werden.

3. Der Schriftverkehr erfolgt per Email.
Diese sind mindestens im zweitägigen Rhyth-
mus abzurufen und zu bearbeiten.
§ 10 Terminplanung

1. Die Terminplanung der Seniorenligen er-
folgt ausschließlich über die Spielbetriebsan-
wendung „TeamSL“. Hierzu ist nach dem vom
Sportreferenten auf der Bezirkshomepage ver-
öffentlichten Leitfaden „Anleitung für Mann-
schaftmeldung mit TeamSL“ zu verfahren.

2. Die vorläufigen Spielpläne sind ab dem
30. Juni in TeamSL einsehbar und können nur
noch in Absprache mit dem Sportreferenten
verändert werden.

Ausschreibung                                Bayerischer Basketball Verband e.V. - Bezirk Mittelfranken
I. Allgemeine Bestimmungen                                                 Ausschreibung 2019/2020
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                                           I I. A u f la g e n
§ 11 Gültigkeit der Auflagen                             der zu besetzenden Spiele richtet sich nach der
                                                         Anzahl aller Mannschaften des jeweiligen Ver-
1. Die Auflagen gelten für Vereine, die mit              eins, die mit vereinsneutralen Schiedsrichtern
einer Herren- oder Damenmannschaft am                    durchgeführt werden. Der Schlüssel für die
Spielbetrieb des DBB, des BBV oder des Be-               Verteilung ist der entsprechenden Anlage
zirks Mittelfranken teilnehmen.                          (Schiedsrichteransetzung) zu entnehmen.

2. Vereine sind im 1. und 2. Jahr ihrer Teil-            3. Bei Nichterfüllung dieser Auflagen wer-
nahme am Spielbetrieb von den unter den §§               den folgende Strafen fällig: je fehlendem
12-14 genannten Auflagen befreit.                        Schiedsrichter nach Abs. 1 werden 100,00 € er-
                                                         hoben. Vereine ohne Schiedsrichter zahlen
§ 12 Jugendauflage                                       nach Abs. 1 mindestens 250,00 €. Zwei
                                                         Schiedsrichter mit LSE-Lizenz können jeweils
                                                         einen Schiedsrichter mit LSD-Lizenz ersetzen.
1. Jeder Verein muss für jede 1. Herren-
oder Damenmannschaft mit einer Jugend-                   4. Stichtag für die Festlegung der Anzahl
mannschaft gleichen Geschlechts am Runden-               der Schiedsrichter nach Abs. 1 ist jeweils der
spielbetrieb teilnehmen. Spielt die 1.                   31. Dezember. Stichtag für die Festlegung der
Mannschaft nicht höher als Kreisliga, muss die           Anzahl der zu verantwortenden Spiele ist je-
Jugendmannschaft nicht gleichen Geschlechts              weils der 31. August.
sein. Wird diese Auflage nicht erfüllt, sind für
das Spieljahr folgende Beträge in die Bezirks-           § 14 Spielleiterauflage
kasse zu entrichten:

Regionalliga                               300,00 €      1. Jeder Verein, der am Spielbetrieb teil-
Bayernliga                                 250,00 €      nimmt, ist verpflichtet, mindestens einen
Bezirksoberliga/Bezirksliga                150,00 €      Spielleiter zu stellen. Dieser ist bis zum 31.5.
Bezirksklasse/Kreisliga                    100,00 €      bei der Geschäftsstelle zu melden. Verspätete
                                                         Meldung kann mit einer Strafe H.5 geahndet
2. Bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur               werden.
Teilnahme am Bezirksturnier zur Bildung der
Bezirksauswahl (§ 55 der Ausschreibung),                 2. Jeder Spielleiter ist verpflichtet, an der
wird eine Auflage von 50,00 € fällig.                    vom Bezirk durchgeführten Spielleiterfortbil-
                                                         dung teilzunehmen.

§ 13 Schiedsrichterauflage                               3. Bei Nichterfüllung der unter Abs. 1 und 2
                                                         genannten Auflagen, oder bei unzureichender
                                                         Erfüllung der Aufgaben des jeweiligen Spiel-
1. Alle am Spielbetrieb beteiligten Mann-                leiters, ist der Verein zur Zahlung einer Strafe
schaften haben in ausreichender Anzahl                   in Höhe von bis zu 150,00 € verpflichtet.
Schiedsrichter zu stellen. Für jede gemeldete
Mannschaft (außer U12-, U10- und U8- Ju-                 4. Der Bezirkssportreferent entscheidet
gend) ist mindestens ein Schiedsrichter mit              über den Einsatz der Spielleiter in den Spiel-
gültiger LSD-Lizenz zu stellen. Für Senioren-            klassen. Eine vereinsneutrale Ligenbetreuung
mannschaften oberhalb der Bezirksoberliga                wird angestrebt.
(auch überbezirklich) sind mindestens zwei
Schiedsrichter mit gültiger LSD-Lizenz zu                § 15 Schulsportauflage
stellen. Für die erste gemeldete Seniorenmann-
schaft stellt der Verein mindestens zwei
Schiedsrichter mit gültiger LSD-Lizenz.                  1. Jeder Verein, der am Spielbetrieb der Be-
                                                         zirksoberliga Seniorinnen oder/und Senioren
2. Jeder Verein, der am Spielbetrieb teil-               teilnimmt, muss eine SAG an einer Grund-
nimmt, ist für die Besetzung einer bestimmten            schule betreuen. Ersatzaktivitäten im Bereich
Anzahl von Spielen mit vereinsneutralen                  Grundschule können auf Antrag (Annahme-
Schiedsrichtern verantwortlich. Die Anzahl               schluss 31.12.2019) als Kooperation anerkannt

Bayerischer Basketball Verband e.V. - Bezirk Mittelfranken                                Ausschreibung
Ausschreibung 2019/2020                                                                       II. Auflagen
8

werden. Der Jugendausschuss entscheidet über        § 16 - entfällt -
die Anerkennung.

2. Bei Nichterfüllung der Schulsportauflage
ist der Verein zur Zahlung einer Strafe in Höhe
von 300 € verpflichtet.
                               I II . S p ie l b e d i n g u n g e n
§ 17 Spielfeldabmessungen                           2. Spielball:
                                                    Als Spielbälle sind ausschließlich Bälle zuge-
1. Alle Spielhallen, in denen Wettbewerbe           lassen, die das DBB-Siegel tragen. Ausgenom-
nach den §§ 1 und 2 ausgetragen werden, müs-        men sind Spiele der U12-, U10-, und U8-
sen vom Sportreferenten zugelassen werden.          Jugend. Männliche Spielklassen spielen mit
                                                    der Ballgröße 7. Weibliche Spielklassen spie-
2. Eine Zulassung für die Wettbewerbe               len mit der Ballgröße 6. Ausnahmen: U14m/w
nach § 1 Abs. 1a, b, c, Abs. 3 a, c § 2 sowie für   mit Ballgröße 6, U12-, U10- und U8-Jugend
die Halbfinal- und Finalspiele des Bezirkspo-       spielen mit der Ballgröße 5.
kals kann nur erfolgen, sofern die Hallen fol-
genden Mindestanforderungen genügen:                3. Spieluhr:
                                                    Ist keine elektronische Zeitnahme verfügbar,
-     Die Mindestabmessungen für Spielfelder        kann eine Tischuhr verwendet werden, deren
      beträgt 24 m in der Länge und 13 m in der     Ziffernblatt einen Durchmesser von minde-
      Breite.                                       stens 10 cm hat. In den Wettbewerben nach § 1
                                                    Abs. 1a, § 2 sowie in den Halbfinal- und Final-
-     An der Seitenlinie beträgt der Sicher-        spielen des Bezirkspokals muss sowohl im
      heitsabstand 1 m, an der Grundlinie be-       Herren- wie auch im Damenspielbetrieb eine
      trägt er 2 m.                                 Spieluhr verwendet werden, die sowohl für die
                                                    Schiedsrichter aus auch für die Spieler von al-
-     Sämtliche in den Spielregeln geforderten      len Punkten des Spielfelds aus gut lesbar ist.
      Linien müssen erkennbar eingezeichnet
      sein.                                         4. 14/24-Sekunden-Anlage:
                                                    In allen Spielklassen außer den Bezirksoberli-
3. Die Zulassung gilt nur für das Hauptspiel-       gen der Damen und Herren sowie der Bezirks-
feld und ist nicht auf andere Spielfelder in der    liga Herren ist der Einsatz einer Tischuhr,
Halle übertragbar.                                  deren Ziffernblatt einen Durchmesser von min-
                                                    destens 10 cm hat, zulässig, sofern keine elek-
4. Befristete Ausnahmen von Abs. 2 sind             tronische 14/24-Sekunden-Anlage vorhanden
möglich. Anträge dazu müssen bis zum 15.            ist. Alternativ kann auch eine digitale Tischuhr
August beim Sportreferenten vorliegen. Eine         eingesetzt werden. In den Bezirksoberligen der
Begründung ist beizufügen. Über die Dauer           Damen und Herren sowie der Bezirksliga Her-
der Befristung entscheidet der Sportreferent.       ren ist der Einsatz einer gut sichtbaren, elektro-
Seine Entscheidung ist endgültig.                   nischen 14/24 Sekunden-Anlage erforderlich.

5. Eine Ausnahme nach Abs. 4 ist gebüh-             5. Signale:
renpflichtig. Die Gebühr wird mit Genehmi-          Ist kein automatisches Signal verfügbar, kann
gung des Antrags fällig.                            eine Schiedsrichterpfeife verwendet werden.

§ 18 Ausrüstung                                     6. Spielberichtsbogen:
                                                    Der Ausrichter ist für das ordnungsgemäße
                                                    Ausfüllen und Führen des SBB verantwortlich.
Für den Spielbetrieb des Bezirks gelten folgen-     Es dürfen nur DBB-Spielberichtsbögen ab
de Ausnahmeregelungen zu Artikel 3 der Bas-         Ausgabe 05/04 verwendet werden. In der Spal-
ketballregeln der FIBA:                             te „TA/MMB-Nr.“ sind die letzten drei Ziffern
                                                    der Nummer des Teilnehmerausweises einzu-
1.   - entfällt -                                   tragen. Der 1. Schiedsrichter hat die Identität
                                                    der auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen

Ausschreibung                                   Bayerischer Basketball Verband e.V. - Bezirk Mittelfranken
III. Spielbedingungen                                                         Ausschreibung 2019/2020
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Spieler anhand der Teilnehmerausweise zu                 Spielregeln und der DBB-/BBV-SO entspre-
überprüfen. Ferner überprüft der 1. Schieds-             chend dazu berechtigt oder vom BBV beauf-
richter die Identität des Trainers anhand dessen         tragt sind.
Trainerlizenz oder eines amtlich gültigen
Lichtbildausweises.                                      § 19 Musikeinspielungen, Zu-
                                                              schauer und Ordnungsdienst
Alternativ kann die Identität der Spielerin-
nen und Spieler auch durch amtlichen                     1. Bei Musikeinspielungen sind die Richtli-
Lichtbildausweis kombiniert mit einer aus-               nien des DBB einzuhalten.
gedruckten Mannschaftsmeldeliste aus
TeamSL straffrei nachgewiesen werden.                    2. Der Ausrichter eines Spiels muss in der
                                                         Halle einen Ordnungsdienst einsetzen. Die
Die Eintragungen sind grundsätzlich 4-farbig             Ordner müssen als solche zweifelsfrei erkenn-
vorzunehmen:                                             bar sein und unaufgefordert tätig werden. Ihre
                                                         Anzahl muss in einem entsprechenden Ver-
Jeder Verein ist verpflichtet die Durchschriften         hältnis zur Zuschauerzahl stehen, damit jeder-
der SBB aller Pflichtspiele und die dazugehö-            zeit und bei jedem Vorkommnis die Ordnung
rigen Schiedsrichterabrechnungen bis zum                 und der Schutz der Teilnehmer gewährleistet
Ende der laufenden Saison aufzubewahren.                 sind.
Bei Anforderung sind die geforderten Durch-
schriften innerhalb der gesetzten Frist zu über-         3. Zuschauer dürfen bspw. nicht das Spiel-
senden.                                                  feld, die Mannschaftsbankbereiche, den Be-
                                                         reich des Kampfgerichts (einschließlich der
In den Spielklassen U10, U9, U8 sind verein-             entsprechenden Sicherheitsbereiche) sowie die
fachte Spielbögen zugelassen.                            Umkleideräume der Mannschaften und
                                                         Schiedsrichter betreten. In diesen Fällen hat
7. Foulanzeige:                                          der Ordnungsdienst sofort und unaufgefordert
Die Spielerfouls müssen vom Anschreiber laut             einzuschreiten.
und deutlich angesagt werden. Die Anzeiger
für Mannschaftsfouls müssen wie in Artikel 13            4. Der Ausrichter ist für das Verhalten der
der Technischen Ausrüstung vorgesehen vor-               Zuschauer verantwortlich. Bei Verstößen ge-
handen sein. Eine Anzeige für die Anzahl der             gen die folgenden Bestimmungen muss der
Mannschaftsfouls ist nicht erforderlich.                 vom Ausrichter gestellte Ordnungsdienst so-
                                                         fort tätig werden und die Ordnung herstellen,
8. Einwurfanzeiger                                       die Identität der handelnden Personen feststel-
Dem Anschreiber muss ein Einwurfanzeiger                 len und diese aus der Spielhalle verweisen
für Wechselnden Ballbesitz zur Verfügung ste-            bzw. bei Straftaten bis zum Eintreffen der Po-
hen. Der Einwurfanzeiger muss so beschaffen              lizei festhalten.
sein, dass die Spielrichtung von jedem Punkt
des Spielfeldes erkannt werden kann.                     a)   Zuschauer dürfen nicht wiederholt per-
                                                              sönliche Beleidigungen gegenüber Teil-
9. Kampfgericht:                                              nehmern am Spiel äußern.
Der Anschreiber hat seine Tätigkeit spätestens
30 Minuten vor dem angesetzten Spielbeginn               b)   Zuschauer dürfen keine Gegenstände auf
aufzunehmen. Die übrigen Mitglieder des                       das Spielfeld, die Mannschaftsbankberei-
Kampfgerichts nehmen ihre Tätigkeit späte-                    che, den Bereich des Kampfgerichts oder
stens 15 Minuten vor dem angesetzten Spielbe-                 Teilnehmer des Spiels werfen.
ginn auf. Der Heimverein hat dafür zu sorgen,
dass die Aufgaben am Kampfrichtertisch unbe-             c)   Zuschauer dürfen in keiner Weise gegen
hindert/ohne Belästigung durchgeführt werden                  Teilnehmer des Spiels tätlich werden.
können. Der Gastverein hat nach § 36 DBB-
SO das Recht, eine Person an das Kampfge-                d)   Den Zuschauern sind sexistische, rassi-
richt zu stellen. Der Platz ist rechtzeitig vor               stische, extremistische oder antisemiti-
dem Spielbeginn einzunehmen. Vor, während                     sche     Parolen,    Äußerungen    oder
und nach dem Spiel dürfen sich am Anschrei-                   Transparente sowie Aufforderungen zu
betisch nur die Personen aufhalten, die den                   Gewalt verboten.

Bayerischer Basketball Verband e.V. - Bezirk Mittelfranken                                 Ausschreibung
Ausschreibung 2019/2020                                                              III. Spielbedingungen
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§ 20 Spielkleidung                                 2. Die Gebühr für die Bearbeitung eines
                                                   Spielverlegungsantrags regelt der Strafenkata-
1. Die Spielkleidung muss den Vorschriften         log.
der Offiziellen Basketballregeln in der jeweili-
gen Fassung entsprechen. Zulässig sind die         3. Verlegungen von Spielen des letzten
Nummern 0 bis 99.                                  Spieltages auf einen anderen Tag werden nicht
                                                   genehmigt.
2. Die im Spielplan zuerst genannte Mann-
schaft (Heimmannschaft) muss hellfarbige           4. Die endgültige Entscheidung über eine
Hemden tragen (vorzugsweise weiß oder              Spielverlegung obliegt der Spielleitung.
gelb). Die im Spielplan an zweiter Stelle ge-
nannte Mannschaft (Gast) muss dunkelfarbige        5. Eigenmächtige Spielverlegungen führen
Hemden tragen.                                     ausnahmslos zu Spielverlust gegen den Heim-
                                                   verein.
3. Beide Mannschaften dürfen sich über             § 24 Höhere Gewalt
eine umgekehrte Farbzuordnung einigen.

4. Die Überprüfung dieser Vorschriften er-         1. Verursacht eine Mannschaft einen Spiel-
folgt durch den 1. Schiedsrichter. Verstöße        ausfall oder einen verzögerten Spielbeginn und
sind auf der Rückseite des Spielberichts zu ver-   macht als Grund hierfür höhere Gewalt gel-
merken.                                            tend, ist der Nachweis der höheren Gewalt un-
                                                   aufgefordert innerhalb einer Woche bei der
§ 21 Spielzeit                                     zuständigen Spielleitung vorzulegen.

Die Spielzeit beträgt 4 x 10 Minuten mit 2 Mi-     2. Als höhere Gewalt wird anerkannt, wenn
nuten Viertelpause. Die Halbzeitpause dauert       der Spielbeginn sich aufgrund eines vorher an-
15 Minuten. Durch Übereinkunft beider Mann-        gesetzten Spiels verzögert. Der 1. Schiedsrich-
schaften vor Spielbeginn kann die Halbzeit-        ter muss den verzögerten Spielbeginn auf dem
pause auf 10 Minuten verkürzt werden.              Spielberichtsbogen notieren.

§ 22 Spielbeginn                                   § 25 Nachholspiele

1. In allen Ligen ist der Spielbeginn sams-        1. Können sich beteiligte Vereine bei Spiel-
tags zwischen 10.00 Uhr und 20.00 Uhr oder         ausfall oder Spielverlegung nicht auf einen
sonntags zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr.         neuen Termin einigen, entscheidet die Spiellei-
                                                   tung endgültig über den neuen Spieltermin.
2. Spiele an anderen Wochentagen oder zu
anderen Spielbeginnzeiten sind mit schriftli-      2. Kann die Heimmannschaft keine Spiel-
chem Einverständnis des Gegners möglich.           halle zur Verfügung stellen, findet das Spiel in
Die Zustimmung der Spielleitung ist erforder-      neutraler Halle oder beim Gastverein statt. Die
lich.                                              Kosten trägt der Ausrichter. Die endgültige
                                                   Entscheidung hierüber trifft die Spielleitung.
3. Am jeweils letzten Spieltag der unter § 1,      § 26 Ergebnismeldung
Abs. 1 a-d, Abs. 2a und § 2 a und b ausge-
schriebenen Wettbewerbe finden alle Spiele
am im Rahmenterminplan genannten Wochen-           1. Alle Spielergebnisse der Herren, der Da-
tag statt. Spielverlegungen über den letzten       men und der Jugend sind vom Ausrichter
Spieltag hinaus sind nicht möglich. Ausnah-        (Heimverein) bis spätestens den auf das betref-
men dieser Regelung bedürfen der schriftli-        fende Wochenende Sonntag, 22:00 Uhr ins In-
chen Zustimmung des Sportreferenten.               ternet einzugeben. Weitere Hinweise und
                                                   Regelungen zum Programm „TeamSL“ wer-
§ 23 Spielverlegungen                              den im Bezirkshandbuch veröffentlicht.

1. Spielverlegungen sind nur unter Beach-          2. Spielausfälle sind an die jeweilige Spiel-
tung der §§ 14 - 18 der BBV-SO möglich.            leitung zu melden.

Ausschreibung                                  Bayerischer Basketball Verband e.V. - Bezirk Mittelfranken
III. Spielbedingungen                                                        Ausschreibung 2019/2020
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§ 27 Spielberichte                                       § 28 Einsatzberechtigung von
                                                              Spielern
1. Die Spielberichte müssen vollständig
ausgefüllt sein und sind hinsichtlich der Korb-          1. Der Verein erteilt seinen teilnahmebe-
punkte, erfolgreichen Freiwürfe, Freiwurfver-            rechtigten Spielern die Einsatzberechtigung
suche, Fouls sowie Drei-Punkte-Würfe je                  für eine Mannschaft online in TeamSL.
Spieler auszuwerten.
                                                         2. Die Einsatzberechtigung ist für ein Spiel
2. Originalspielberichte sind nach § 33 Abs.             rechtzeitig erteilt, wenn sie vor dem angesetz-
3 der DBB-Spielordnung vom Ausrichter                    ten Spielbeginn für den jeweiligen Wettbewerb
(Heimverein) mit Poststempel des ersten                  eingetragen ist.
Werktages nach dem Austragungstag an die
zuständige Spielleitung zu senden.                       3.   Weitere Einzelheiten regelt § 8 BBV-SO.
Alternativ kann der Spielberichtsbogen gut               § 29 Gebühren und Geldstrafen
lesbar beidseitig im PDF-Format bis zum
ersten Werktag nach dem Spiel per Mail an                1. Für Gebühren und Geldstrafen aus dem
die Spielleitung gesendet werden. Der Orgi-              Spielbetrieb und Disziplinarstrafen gilt der
nalspielberichtsbogen ist noch ein Jahr nach             Strafenkatalog des Bezirks Mittelfranken. Der
dem Spiel aufzubewahren und kann von der                 Strafenkatalog ist Bestandteil dieser Aus-
Spielleitung jederzeit angefordert werden.               schreibung und im Anhang veröffentlicht.
3. (Original-)Spielberichte, die nicht inner-            2. Bei einer befristeten Sperre eines Spie-
halb von acht Tagen bei der Spielleitung vor-            lers, die nach Abschluss der Spielrunde aus-
liegen, gelten als nicht eingesendet.                    läuft, kann anstelle der Mindestsperre eine
                                                         erhöhte Geldstrafe verhängt werden.

                                     IV . S c h i e d s r ic h t e r
§ 30 Schiedsrichtereinsatz                               -    Bezirkspokal Damen
                                                              (ausgenommen die letzten 2 Runden)
1. Für folgende Wettbewerbe werden Pool-                 -    Bezirksoberligen der Jugend
Schiedsrichter durch den Schiedsrichterein-                   (ausgenommen U20w, U16w, U14, U12,
satzleiter des Bezirks Mittelfranken angesetzt:               U10 und U8,)

-     Bezirksoberliga Herren                             Der angesetzte Verein hat zwei Schiedsrichter
-     Bezirksliga Herren                                 zu stellen. Der Inhaber einer LSE-Lizenz ist
-     Bezirkspokal Herren                                berechtigt zum Leiten von Pflichtspielen im
      (die beiden letzten Runden)                        Seniorenbereich unterhalb der Bezirksliga.
-     Bezirksoberliga Damen                              Im Jugendbereich ist er berechtigt alle Spie-
-     Bezirkspokal Damen                                 le zu leiten mit der Einschränkung bei Spie-
      (die beiden letzten Runden)                        len der Bezirksoberligen der U20m, U18m,
-     U16m Jugendlandesliga                              U18w und U16m nur als zweiter Schieds-
-     U14m Jugendlandesliga                              richter anzutreten. Für die An- und Umbeset-
                                                         zung der Schiedsrichter ist derjenige
2. Die Schiedsrichter für folgende Wettbe-               Kreiseinsatzleiter zuständig, in dessen Bereich
werbe werden nach Vereinen angesetzt:                    das Spiel stattfindet.

-     Bezirksklasse Herren                               3a. Bei allen Spielen der Wettbewerbe nach
-     Bezirksoberliga Ü30                                § 1 Abs. 1f. bis l., Abs. 2 c-e, Abs. 3 b. und d.,
-     Kreisliga Herren                                   sowie Abs. 4 als auch bei den Spielen der Be-
-     Bezirkspokal Herren                                zirksoberliga U14 weibl., U14 männl. und U16
      (ausgenommen die letzten 2 Runden)                 weibl. stellt der Heimverein grundsätzlich bei-
-     Bezirksklasse Damen                                de Schiedsrichter. Bei Benachrichtigung des
-     Kreisliga Damen                                    Gastvereins beim Heimverein mindestens eine

Bayerischer Basketball Verband e.V. - Bezirk Mittelfranken                                  Ausschreibung
Ausschreibung 2019/2020                                                                    IV. Schiedsrichter
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Woche vor dem Spieltag kann der Gastverein         nungsstrafe gemäß Strafenkatalog geahndet.
auf eigene Kosten den zweiten Schiedsrichter
stellen. Eine Einverständnis des Heimvereins       § 31 Schiedsrichterkosten
ist nicht erforderlich.
                                                   1. Die Schiedsrichter werden vor dem Spiel
3b. Sind ein oder zwei lizensierte SR, jedoch      vom Heimverein gemäß Bezirkstagsbeschluss
ohne Einsatzberechtigung für die Spielklasse,      im Anhang der Ausschreibung bar bezahlt.
anwesend, so kann ein Freundschaftsspiel zwi-      Wird vom Bezirk eine Entfernungstabelle für
schen den beiden anwesenden Mannschaften           Schiedsrichter veröffentlicht, so ist diese für
ausgetragen werden. Die Einigung der Trainer       die Spesenabrechnung bei Vereinsansetzung
der beiden Mannschaften, das Spiel durchzu-        maßgeblich.
führen, muss mit Unterschrift beider Trainer
auf dem Spielberichtsbogen vermerkt werden.        Für Pool-Ansetzungen gilt grundsätzlich die
Nach Spielende können beide Trainer, erneut        Entfernung zwischen Wohnung und Spielhal-
mit Unterschrift beantragen, dass das Spiel ge-    le, die sich aus dem Routenplaner http://
wertet wird. Über die Wertung entscheidet die      maps.google.de in folgender Einstellung er-
Spielleitung.                                      gibt: Routenart Fahrzeug, Schnellste, Vorein-
                                                   stellung Auto, Autobahnnutzung normal.
4. Vereine können in den ersten drei Jahren        Bei den überbezirklichen Wettbewerben der
ihrer Teilnahme am Spielbetrieb für alle Spiele    Jugendbayernligen gilt für die Schiedsrichter-
beantragen, dass der Spielpartner beide            kosten die Abrechnung nach Maßgabe des
Schiedsrichter stellt. Diese Spiele werden im      BBV.
Spielplan besonders gekennzeichnet. Der
Spielpartner ist dann verpflichtet, zwei           Bei Vereinsansetzung berechnen die Schieds-
Schiedsrichter zu stellen. Einem Schiedsrichter    richter, wenn sie aus dem gleichen Verein
steht eine Pauschalvergütung von 17,00 €           kommen, grundsätzlich immer einmal die vol-
durch den beantragenden Verein zu.                 len Fahrtkosten und einmal die Beifahrer-Ko-
                                                   sten.
5. Die Ansetzung bei vereinsfremden Spie-
len erfolgt erst nach vier Jahren. Jedem Verein    2. Fällt ein Spiel ohne Verschulden des
steht es frei, bereits früher Schiedsrichter zur   Schiedsrichters aus, stehen ihm Gebühren und
Verfügung zu stellen.                              Auslagenerstattung zu, wenn er einsatzbereit
                                                   erschienen ist.
6. Alle angesetzten Schiedsrichter müssen
vor Saisonbeginn an einer SR-Fortbildung teil-     3. Bei den Spielrunden der Herren und Da-
genommen bzw. einen SR-Lehrgang besucht            men, sowie der Jugendbezirksoberligen der
haben. Der Schiedsrichtereinsatz eines nicht       U20 m/w, U18 m/w und der U16 m sind die
fortgebildeten Schiedsrichters wird durch die      Schiedsrichterkosten auf der Rückseite des Or-
Spielleitung gemäß Strafenkatalog geahndet.        ginalspielberichts mit Angabe der einfach ge-
                                                   fahrenen Kilometer einzutragen und von den
7. Falls ein Verein einen Schiedsrichterein-       Schiedsrichtern zu quittieren.
satz nicht wahrnehmen kann, so muss der Ein-
satz bis spätestens Dienstag, 23:59 Uhr vor        4. Nach Abschluss der Spielrunden der Her-
Spielansetzung in die Schiedsrichterbörse ge-      ren und Damen, sowie der Jugendbezirksober-
stellt werden. Der Verein ist bis zur Neubeset-    ligen der U20 m/w, U18 m/w und der U16 m
zung      für    den     Schiedsrichtereinsatz     wird zwischen den Vereinen jeder Spielklasse
verantwortlich und kann bei Spielausfall oder      ein Kostenausgleich vorgenommen, so dass
Fehlen von Schiedsrichtern nach Strafenkata-       alle Vereine einer Spielklasse gleichmäßig be-
log bestraft werden.                               lastet werden. Fehlende Angaben über
                                                   Schiedsrichterkosten werden mit 0,00 € gewer-
8. Allen Teilnehmern am Spiel ist die unange-      tet.
messene Kontaktaufnahme vor, während und
nach dem Spiel mit einem Schiedsrichter            § 32 - entfällt -
grundsätzlich untersagt. Wird diese Bestim-
mung missachtet, so wird die mit einer Ord-

Ausschreibung                                  Bayerischer Basketball Verband e.V. - Bezirk Mittelfranken
IV. Schiedsrichter                                                           Ausschreibung 2019/2020
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                                        V . S p ie lb e t r ie b
§ 33 Allgemeines                                         Sie gilt zusätzlich zu der regulären Einsatzbe-
                                                         rechtigung in Damenmannschaften.
In allen Spielklassen des Bezirks Mittelfranken
sowie in den mit dem Bezirk Oberpfalz ge-                5. Jede neue Mannschaft eines Vereins wird
meinsam durchgeführten Ligen Bezirksoberli-              grundsätzlich in die unterste Spielklasse einge-
ga Damen und Bezirksklasse Damen können                  stuft. Ausnahmen hiervon kann der Bezirks-
bis zu zwei Mannschaften eines Vereins teil-             sportausschuss auf Antrag genehmigen.
nehmen. Die Spiele der beiden Mannschaften               § 35 Spielklassen der Damen
eines Vereins gegeneinander sollen jeweils am
ersten Spieltag der Hin- und Rückrunde durch-
geführt werden. Der Sportausschuss kann in               1. Der Aufbau der Spielklassen ist folgen-
begründeten Ausnahmefällen einen anderen                 dermaßen organisiert:
Spieltag genehmigen.
                                                         Bezirksoberliga                8 Mannschaften
§ 34 Spielklassen der Herren                             Bezirksklasse                  8 Mannschaften
                                                         Kreisliga               bis zu 8 Mannschaften
1. Der Aufbau der Spielklassen ist folgen-
dermaßen organisiert:                                    2. Jede neue Mannschaft eines Vereins wird
Bezirksoberliga            10 Mannschaften               grundsätzlich in die unterste Spielklasse einge-
Bezirksliga                10 Mannschaften               stuft. Ausnahmen hiervon kann der Bezirks-
Bezirksklasse              10 Mannschaften               sportausschuss auf Antrag genehmigen.
Kreisligen          6-9 Mannschaften/Staffel
                                                         3. Bei Bedarf können die Kreisligen und
2. Bei einer geografischen Aufteilung einer              Bezirksklassen Mittelfranken und Oberpfalz
Liga in mehreren Staffeln erfolgt diese Auftei-          zusammengelegt und gegebenenfalls nach
lung nach der geographischen Lage (Längen-               Staffeln geteilt werden. Den Bedarf stellen die
und Breitengrad) der Vereinsorte. Als Verein-            Bezirkssportausschüsse der beiden Bezirke
sort gilt die Anschrift der Spielhalle. Die regio-       fest. Deren Entscheidung ist endgültig.
nale Aufteilung erfolgt immer von Nord nach              § 36 Spielklassen Ü30 Senioren
Süd. Bei zwei Mannschaften eines Vereins
wird die Mannschaft mit niedrigerer Ord-
nungszahl zuerst zugeteilt. Nach Möglichkeit             1. Mannschaften, die an der Bezirksliga
spielen zwei Mannschaften des gleichen Ver-              Ü30 teilnehmen wollen, müssen sich bis zum
eins in getrennten Staffeln. Der Sportreferent           31. Mai schriftlich bei der Geschäftsstelle mel-
kann in begründeten Ausnahmefällen eine                  den.
Umgruppierung einer Mannschaft in eine an-
dere Spielgruppe durchführen. Seine Entschei-            2.     Einsatzberechtigt sind alle Spieler und
dung ist endgültig.                                      Spielerinnen, die vor dem 1.1.1991 (Jg 90 und
                                                         älter) geboren sind und nicht an den in § 46
3. Die Anzahl der Staffeln und deren geo-                ausgeschriebenen Wettbewerben teilnehmen.
graphische Aufteilung in der Kreisliga Herren
ergibt sich aus der Zahl der teilnehmenden               Bei mehr als acht Teilnehmern wird die Runde
Mannschaften unter Berücksichtigung von §                in zwei Staffeln gespielt. Zur Ermittlung des
34 Abs 1-2.                                              Pokalsiegers wird nach Abschluss der Spiel-
                                                         runde ein Final-Four Turnier gespielt, an dem
4. In Mannschaften bis zur Bezirksoberliga               die jeweiligen Erst- und Zweitplatzierten teil-
sind weibliche Spielerinnen auch in männli-              nehmen dürfen. Bei Verzicht eines Teilneh-
chen Spielklassen/-gruppen spielberechtigt,              mers des Final Four Turniers erhält der
sofern diese für den jeweiligen Verein teilnah-          Drittplatzierte mit der nach § 39 Abs. 13 besse-
meberechtigt sind. Die Einsatzberechtigung               ren Vergleichswertung ein Teilnahmerecht.
für Damen in Herrenmannschaften kann nur
für jeweils eine Mannschaft nach den Bestim-             3. In allen Mannschaften der Ü30, Ü40 und
mungen der DBB-/BBV-SO erlangt werden.                   Ü50 können Spieler, die für einen anderen

Bayerischer Basketball Verband e.V. - Bezirk Mittelfranken                                Ausschreibung
Ausschreibung 2019/2020                                                                    V. Spielbetrieb
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Verein spielberechtigt sind, im Zuge einer         gendförderung vergeben werden. Es können
Doppellizenz eingesetzt werden. Diese ist          sich alle Vereine von Mittelfranken und der
beim Sportreferenten zu beantragen. Ein Ein-       Oberpfalz um diese zusätzlichen Teilnahme-
satz für mehrere Mannschaften innerhalb einer      recht bis zum 31.05. bewerben, über die Zulas-
Saison ist ausgeschlossen.                         sung entscheidet der Sportausschuss. Die
                                                   Mannschaft ist als „außer Konkurrenz“       zu
§ 37 Teilnahmerechte                               kennzeichnen und kann kein Aufstiegsrecht er-
                                                   werben. In diesen Mannschaften können nur
1. Aus den Abschlusstabellen der abgelau-          Spielerinnen bis zur Altersklasse U17 einge-
fenen Wettbewerbe ergeben sich die Anwart-         setzt werden.
schaften für die Wettbewerbe der nächsten
Saison. Die Mannschaften, die nach Ausglie-        § 38 Spielsystem
derung der Aufsteiger und Absteiger des je-
weiligen      Wettbewerbs       sowie      nach    1. In Spielklassen mit 6 bis 10 teilnehmen-
Eingliederung der Absteiger aus der nächst hö-     den Mannschaften findet eine Doppelrunde mit
heren Spielklasse und der Aufsteiger aus der       Hin- und Rückspiel statt.
nächst tieferen Spielklasse verbleiben, erhalten
die Anwartschaft für die Teilnahme am nach-        2. In Spielklassen mit 4 bis 5 teilnehmenden
folgenden Wettbewerb. Die Anwartschaften           Mannschaften kann eine 3-fach-Runde mit
sind vorläufig. Veränderungen sind durch ge-       Hin- und Rückspiel sowie einem dritten Spiel
änderte Abschlusstabellen, zusätzliche Abstei-     stattfinden. Der Sportausschuss entscheidet
ger aus höheren Ligen oder Verzicht bis 31.        vor der Saison über den Spielmodus
Mai möglich. Die Mannschaften mit Anwart-
schaft werden mit der Abschlusstabelle ent-        3. In der untersten Spielklasse kann die ein-
sprechend § 14 Abs. 1 DBB-SO veröffentlicht.       fache Mehrheit der an der jeweiligen Staffel
Die endgültigen Teilnahmerechte werden am          teilnehmenden Mannschaften beschließen, die
01.07. auf der Bezirkshomepage (www.bbv-           Runde in 3er-Turnieren auszutragen.
mittelfranken.de) veröffentlicht und gelten mit
dieser Veröffentlichung als bekannt gegeben.       § 39 Auf- und Abstieg
Ein Widerspruch aufgrund Nichterhalts der
Teilnahmerechte ist dann nicht mehr möglich.       1. Für den Aufstieg in die Bayernliga der
                                                   Damen und Herren gilt die jeweils aktuelle Re-
2. Verzichtet eine Mannschaft auf ein Anwart-      gelung des BBV.
schaftsrecht, so erhält sie das Anwartschafts-
recht für die nächst untere Liga.                  2. Der Erstplatzierte einer Abschlusstabelle
                                                   der unter § 1 ausgeschriebenen Wettbewerbe
3. Das Teilnahmerecht wird am 1. Juni              ist Meister des jeweiligen Wettbewerbs.
wirksam. Die teilnahmeberechtigten Mann-
schaften werden veröffentlicht.                    3. In allen Ligen, ausgenommen der Be-
                                                   zirksoberliga Herren und Damen, steigen die
4. Verzichtet ein Verein auf sein Teilnah-         Meister bzw. die Meister der Spielgruppen di-
merecht, ist er sportlicher Absteiger und wird     rekt in die nächsthöhere Liga auf.
auf den letzten Platz der Abschlusstabelle ge-
setzt. Der Verzicht auf ein Teilnahmerecht         4. In der Bezirksliga Herren steigt neben
wird mit einer Ordnungsstrafe belegt. Hat der      dem Meister noch der Zweitplatzierte in die je-
betreffende Verein für die Saison gemeldet, so     weilige Bezirksoberliga auf.
wird das Meldegeld nach § 7 der Ausschrei-
bung fällig.                                       5. In der Bezirksklasse der Herren steigt ne-
                                                   ben dem Meister noch der Zweitplatzierte in
5. Für die Teilnahme an der Kreisklasse der        die Bezirksliga Herren auf. Wird in einer
Herren, sowie der Kreisliga der Damen ist aus-     Spielzeit nur eine Bezirksklasse Damen Mittel-
schließlich die Mitgliedschaft des betreffenden    franken / Oberpfalz gebildet, so steigt neben
Vereins beim BBV erforderlich.                     dem Meister auch der Zweitplatzierte dieser
                                                   Liga in die Bezirksoberliga Damen Mittelfran-
6. In den in § 2 genannten Wettbewerben            ken / Oberpfalz auf. Werden mehrere Staffeln
kann ein zusätzliches Teilnahmerecht zur Ju-       gebildet, so steigen nur die Meister der Staffeln

Ausschreibung                                  Bayerischer Basketball Verband e.V. - Bezirk Mittelfranken
V. Spielbetrieb                                                              Ausschreibung 2019/2020
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auf.                                                     13. Bei mehreren Staffeln wird für die Fest-
                                                         legung von zusätzlichen Absteigern oder Be-
6. In den Kreisligen der Damen Mittelfran-               setzung     freier    Anwartschaften    eine
ken und Oberpfalz steht jedem Bezirk pro an-             Vergleichstabelle erstellt.
gefangene      8      Mannschaften       ein
Anwartschaftsrecht auf die Teilnahme an der              Die Vereine werden in dieser Tabelle nach fol-
Bezirksklasse Damen Mittelfranken/Oberpfalz              genden Kriterien gereiht:
zu.
                                                         a)   nach dem höheren Quotienten aus den er-
7.    Wird in einer Spielzeit nur eine Kreisliga              zielten zu den maximalen Wertungs-
Herren gebildet, so steigt neben dem Meister                  punkten
auch der Zweitplatzierte dieser Liga auf. Wer-
den mehrere Staffeln gebildet, so steigen nur            b)   nach dem höheren Quotienten aus den er-
die Meister der Staffeln auf.                                 zielten zu den erhaltenen Korbpunkten

8. Mannschaften, die nach Abschluss der                  c)   nach den weniger erhaltenen Korbpunk-
Spielrunde den letzten Platz ihrer Liga bzw.                  ten bei positiver bzw. nach den mehr er-
Gruppe einnehmen, sind sportliche Absteiger                   zielten Korbpunkten bei negativer
ihrer Liga.                                                   Differenz aus allen Spielen

9. Verbleiben nach Eingliederung der Ab-                 14. Eine Mannschaft kann nicht das Anwart-
steiger und Aufsteiger mehr Mannschaften in              schaftsrecht in einer Spielklasse erwerben, so-
einer Liga, als deren Sollstärke beträgt, steigen        fern in dieser bereits eine Mannschaft mit der
entsprechend viele Mannschaften zusätzlich               nächst niedrigeren Ordnungszahl das Anwart-
ab. Diese werden nach der nach Abs. 13 erstell-          schaftsrecht verliert.
ten Vergleichstabelle ermittelt.
                                                         15. Bei Verzicht bis 31. Mai oder Unmög-
10. Bleiben in einer Spielklasse Anwart-                 lichkeit zur Wahrnehmung des Aufstiegs ist
schaften frei, so werden diese nach der nach             nach den Absätzen 10-13 zu verfahren. Mann-
Abs. 13 erstellten Vergleichstabelle an den be-          schaften, die in der Abschlusstabelle den vier-
sten zusätzlichen Absteiger vergeben                     ten oder einen schlechteren Platz belegen,
                                                         können kein Aufstiegsrecht erhalten.
11. Verbleiben danach noch weitere Anwart-
schaften, so werden diese an den Zweit-, da-             16. Der Meister der Bezirksoberliga Ü30 er-
nach an den Drittplatzierten der nächstunteren           hält einen Wanderpokal, der für eine Spielzeit
Spielklasse vergeben. Bei Wettbewerben mit               im Besitz des Siegers bleibt. Gewinnt ein Ver-
mehr als einer Staffel wird eine Vergleichsta-           ein den Pokal zum 3. Mal, bleibt der Pokal im
belle nach Abs. 13 erstellt.                             Besitz des Vereins. Der Pokal ist bis zum 1.
                                                         März an den Sportreferenten zurückzugeben.
12. Kann der freie Platz bis dahin nicht be-
setzt werden, so wird Abs. 8 aufgehoben.
                                       V I. B e z ir k s p o k a l
§ 40 Wettbewerbe                                         bis zum 1. März an den Sportreferenten zu-
                                                         rückzugeben.
Der Bezirk Mittelfranken schreibt jeweils ei-            § 42 Teilnehmer
nen Pokalwettbewerb für Herren und Damen
aus.
                                                         1. Alle Mannschaften, die an den in §§ 34,
§ 41 Pokale                                              35 ausgeschriebenen Wettbewerben teilneh-
                                                         men, erhalten ein Anwartschaftsrecht am Be-
Die Pokale sind Wanderpokale, die für eine               zirkspokal
Spielzeit im Besitz des Siegers bleiben. Ge-
winnt ein Verein den Pokal zum 3. Mal, bleibt            2.    Die Nichtteilnahme am Bezirkspokal
der Pokal im Besitz des Vereins. Der Pokal ist           muss unter Angabe der Ordnungszahl der ent-

Bayerischer Basketball Verband e.V. - Bezirk Mittelfranken                                Ausschreibung
Ausschreibung 2019/2020                                                                   VI. Bezirkspokal
16

sprechenden Mannschaft bis zum 31. Mai              § 44 Endspiele
schriftlich bei der Geschäftsstelle des Bezirks
erklärt werden.                                     1. Die Halbfinal- sowie die Endspiele der
                                                    Damen und Herren werden am gleichen Tag in
3. Einsatzberechtigt sind alle Spieler, die         einer vom Bezirk bezeichneten Halle in Form
für eine Mannschaft, die an den oben ausge-         eines Final Four ausgetragen.
schriebenen Wettbewerben der Herren bzw.
Damen teilnimmt, eine Einsatzberechtigung           2. Die Schiedsrichterkosten für das Final
erhalten haben und für diese Wettbewerbe            Four gehen zu Lasten des Bezirks Mittelfran-
spielberechtigt sind.                               ken.
4. Nehmen mehrere Mannschaften eines                3. Sonstige Kosten (Halle, etc.) sind vom
Vereins teil, so sind alle Spieler einsatzberech-   Ausrichter zu tragen. Der Veranstalter erhält
tigt, die von ihrem Verein eine Einsatzberech-      100 € Unkostenbeitrag für die Ausrichtung des
tigung für die jeweilige Mannschaft erhalten        Final Four.
haben und für diesen Wettbewerb spielberech-
tigt sind.                                          4. Der Veranstalter hat eine elektrische 24-
                                                    Sekunden-Anlage für jedes Spielfeld, auf dem
5. Alle Spiele im Bezirkspokal sind Pflicht-        Spiele des Final Four stattfinden, zur Verfü-
spiele.                                             gung zu stellen.
§ 43 Spielsystem                                    5. Vereine können sich um den Ausrich-
                                                    tungsort des Final Four bis 1. November beim
1. Die Spiele werden im „KO-System“ aus-            Sportreferenten bewerben. Liegen mehrere Be-
getragen.                                           werbungen vor, entscheidet der Sportaus-
                                                    schuss über den Austragungsort endgültig.
2. Die Spielpaarungen werden ausgelost.
Die klassenniedere Mannschaft hat das Heim-         6. Die Halbfinalspiele können durch den Sport-
recht, bei klassengleichen Mannschaften die         referenten vorverlegt werden.
zuerst gezogene Mannschaft.
                                                    § 45 Verzicht
3. Die beiden Teilnehmer am Endspiel um
den Bezirkspokal nehmen am Bayernpokal der          Nach Veröffentlichung des Spielmodus ist das
nachfolgenden Spielzeit teil. Ist einer der bei-    Zurückziehen von Mannschaften nicht mög-
den Teilnehmer am Endspiel bereits qualifi-         lich. Ein Verzicht ist einem Nichtantreten in
ziert, so rückt die Mannschaft nach, die im         der nächstfolgenden Runde dieses Wettbe-
laufenden Wettbewerb gegen diese Mann-              werbs gleichzusetzen.
schaft ausgeschieden ist.

4. Ab dem Viertelfinale müssen die Spiele
in einer nach § 19 zugelassenen Spielhalle
durchgeführt werden.
                                   V I I. B e s t e n s p i e le
§ 46 Teilnehmer                                     Senioren III (Ü40):             vor dem 1.1.1981
                                                                                     (Jg. 80 und älter)
1. Teilnahmeberechtigt sind Mannschaften,           geboren sind.
deren SpielerInnen den Altersklassen der Se-
nioren II, III oder IV angehören.                   3. Eingesetzte SpielerInnen müssen einen
                                                    Teilnehmerausweis besitzen.
2. Einsatzberechtigt sind SpielerInnen, die
bei den:                                            4. SpielerInnen, die auf einem Mann-
                                                    schaftsmeldebogen einer Mannschaft der Bun-
Senioren II (Ü35):           vor dem 1.1.1986       desliga    gemeldet    sind,  sind     nicht
                              (Jg. 85 und älter)    einsatzberechtigt.

Ausschreibung                                   Bayerischer Basketball Verband e.V. - Bezirk Mittelfranken
VII. Bestenspiele                                                             Ausschreibung 2019/2020
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§ 47 Spielsystem                                         ten, wird der Meister in Hin- und Rückspiel er-
                                                         mittelt. Beide Spiele bilden eine Einheit. Endet
1. Bei mehr als zwei Meldungen in einer                  das erste Spiel unentschieden, wird es nicht
Altersklasse werden die Bestenspiele in einer            verlängert.
Einfachrunde ausgespielt. Jede Mannschaft
spielt einmal gegen jede andere Mannschaft,              3.   Letzter möglicher Spieltag ist der 08.05.
wobei die Zahl der Heim- und Auswärtsspiele
möglichst gleich sein soll.                              4. Die Sieger jeder Altersklasse nehmen an
                                                         den Meisterschaften der Regionalliga Südost
2.    Melden in einer Klasse zwei Mannschaf-             teil.

                               V I II . J u g e n d s p i e lb e t r ie b
§ 48 Allgemeines                                         zirks, an dessen Spielbetrieb die MSG teilneh-
                                                         men soll. Eine MSG kann nur am Spielbetrieb
1. Teilnahmeberechtigt sind Jugendmann-                  auf Bezirksebene teilnehmen. Die MSG hat
schaften der jeweiligen Altersklassen.                   darüber hinaus kein Recht auf Teilnahme an
                                                         weiterführenden Meisterschaften. Jeder Spie-
2.    In der Spielzeit 2019/20 gilt:                     ler der MSG muss Mitglied eines der Vereine
                                                         sein, die die MSG bilden. Er muss einen Teil-
U20-Jugend                             2000/2001         nehmerausweis für einen dieser Vereine besit-
U18-Jugend                               2002/03         zen.
U16-Jugend                               2004/05
U14-Jugend                               2006/07         7. Die Altersklasse im Jugendbereich rich-
U12-Jugend                               2008/09         tet sich nach dem ältesten Spieler. Nur in be-
U10-Jugend                               2010/11         sonderen      Ausnahmefällen      kann     im
U 8-Jugend                        2012 und jünger        Jugendbereich eine Außer-Konkurrenz-Mann-
                                                         schaft beim Jugendausschuss schriftlich bis
3. Die Regelungen bezüglich des Einsatzes                zum 31.Mai beantragt werden. Zum Antrag
in mehreren Altersklassen (Überspringen) so-             müssen die Namen und Geburtsdaten, bzw. TA
wie des Einsatzes von jugendlichen Auslän-               Nummern der Spieler die a.K. spielen sollen
dern sind den Richtlinien des BBV zum                    und die TA Nummern des gesamten Teams an-
Jugendspielbetrieb zu entnehmen. Die Richtli-            gegeben werde. Der Jugendausschuss ent-
nien werden im Bezirkshandbuch veröffent-                scheidet über die Teilnahme am Spielbetrieb.
licht.                                                   Die Entscheidung ist gebührenpflichtig und
                                                         kann jederzeit vom Jugendausschuss widerru-
4. Im Bereich des BBV und seiner Gliede-                 fen werden Außer Konkurrenz Teams werden
rung besteht keine Einschränkung für die                 immer automatisch an das Tabellenende ge-
Spiel- und Einsatzberechtigung von Auslän-               stellt.
dern im Sinne der DBB-JSO.
                                                         8. Als Maßnahme zur Inklusion können Spieler
5. In allen männlichen Jugendmannschaften                mit Behinderungen auf Antrag in niedrigeren
sind auch Mädchen spielberechtigt, sofern sie            Altersklassen eingesetzt werden, ohne dass
für den jeweiligen Verein teilnahmeberechtigt            eine Kennzeichnung als Außer-Konkurrenz-
sind.                                                    Mannschaft erfolgt. Der Jugendausschuss ent-
                                                         scheidet nach Antrag des Vereins über die
6. Zwei oder mehr Jugendmannschaften aus                 Spielberechtigung. Die Entscheidung ist end-
Vereinen, die dem BBV angehören, können                  gültig.
eine Mannschaftsspielgemeinschaft bilden
(MSG). Über die Bildung wird eine schriftli-             9. Die        Außer-Konkurrenz-Mannschaft
che Vereinbarung der beteiligten Vereine ge-             muss sich an alle Regeln halten, ebenso die
schlossen, die mit der Meldung der MSG bis zu            Gegner der Außer-Konkurrenz-Mannschaft.
dem in der Ausschreibung genannten Melde-                Regelverstöße und Vergehen der Außer-Kon-
termin abzugeben ist. Über die Zulassung der             kurrenz-Mannschaft, sowie des jeweiligen
MSG entscheidet der Jugendausschuss des Be-              Gegners werden vom Spielleiter gemäß der

Bayerischer Basketball Verband e.V. - Bezirk Mittelfranken                                  Ausschreibung
Ausschreibung 2019/2020                                                             VIII. Jugendspielbetrieb
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Ausschreibung bestraft und können zum Aus-         2. Die Sollstärke der Ligen beträgt 8 Mann-
schluss vom Spielbetrieb führen.                   schaften. Der Jugendausschuss kann die Stärke
                                                   einer Liga auf bis zu 10 Mannschaften erhö-
10. Bei U16m und U18m dürfen Jugendbun-            hen.
desliga Spieler des jeweils älteren Jahrgangs
nicht eingesetzt werden.                           3. Ist die Anzahl der gemeldeten Mann-
                                                   schaften größer als die Sollstärke der jeweili-
11. Der BBV Ressortleiter II hat festgelegt,       gen Bezirksoberliga, ist nach den Absätzen 4.
dass Aushilfseinsätze in den Jugendbayernli-       bis 6. zu verfahren.
gen und Landesligen nur für den älteren Jahr-
gang zahlenmäßig erfasst werden.                   4. In der Altersklasse U14 entscheidet der
                                                   Bezirksjugendausschuss über die Teilnahme
12. Ballgröße U14w: wenn sich beide betei-         an den Bezirksoberligen.
ligten Vereine einigen, kann auch mit Ballgrö-
ße 5 gespielt werden.                              5. In den Bezirksoberligen U16 und älter
                                                   werden die Teilnahmerechte bis auf minde-
§ 49 Spielsystem                                   stens zwei verbleibende in folgender Reihen-
                                                   folge vergeben:
1. Spielrunden mit 3 oder 4 Mannschaften:
4-fach-Runde mit je zwei Hin- und Rückspie-        a)    Die bestplatzierten zwei bezirklichen Ju-
len.                                                     gendbayernligisten der nächstjüngeren
                                                         Altersgruppe der vorletzten Saison erhal-
2. Spielrunden mit 5 Mannschaften: 3-fach-               ten ein direktes Teilnahmerecht.
Runde mit Hin- und Rückspiel sowie einem
dritten Spiel, bei dem jede Mannschaft zwei-       b)    Die bestplatzierten zwei bezirklichen Ju-
mal das Heimrecht hat.                                   gendbayernligisten der nächstjüngeren
                                                         Altersgruppe der Vorsaison erhalten ein
3. Spielrunden mit mehr als 5 Mannschaf-                 direktes Teilnahmerecht.
ten: Doppelrunde mit Hin- und Rückspiel.
                                                   c)    Der Bezirksoberligameister der nächst-
4. Im Einvernehmen mit den beteiligten                   jüngeren Altersgruppe der vorletzten Sai-
Mannschaften kann der Jugendausschuss einen              son erhält ein direktes Teilnahmerecht.
abweichenden Spielmodus beschließen. Diese
Entscheidung ist endgültig.                        d)    Der Bezirksoberligameister der nächst-
                                                         jüngeren Altersgruppe der Vorsaison er-
§ 50 Mann-Mann-Verteidigung                              hält ein direktes Teilnahmerecht.

1. Bei allen Spielrunden der U16-, U14-,           e)    Der drittbestplatzierte bezirkliche Ju-
U12-, U10 und U8-Jugend ist die Mann-Mann-               gendbayernligist der nächstjüngeren Al-
Verteidigung verbindlich vorgeschrieben.                 tersgruppe der vorletzten Saison erhält
                                                         ein direktes Teilnahmerecht.
2. Die Regelung zur Manndeckung sind in            f)    Der drittbestplatzierte bezirkliche Ju-
Anlage VII dieser Ausschreibung veröffent-               gendbayernligist der nächstjüngeren Al-
licht. Für U12/U10/U8 gelten zusätzlich die              tersgruppe der Vorsaison erhält ein
DBB Miniregeln in Anlage VIII.                           direktes Teilnahmerecht.

§ 51 Jugend-Bezirksoberligen                       g)    Der Bezirksoberligazweite der nächst-
                                                         jüngeren Altersgruppe der vorletzten Sai-
Für die unter § 1, Abs. 3 a und c bzw. § 2, Abs.         son erhält ein direktes Teilnahmerecht.
2 ausgeschriebenen Wettbewerbe (Jugend-Be-
zirksoberligen) gelten folgende Bestimmun-         h)    Der Bezirksoberligazweite der nächst-
gen:                                                     jüngeren Altersgruppe der Vorsaison er-
                                                         hält ein direktes Teilnahmerecht.
1. Jeder Verein kann Mannschaften für die-
se Wettbewerbe melden. Die Meldung ist Vor-
aussetzung für die Teilnahme.

Ausschreibung                                  Bayerischer Basketball Verband e.V. - Bezirk Mittelfranken
VIII. Jugendspielbetrieb                                                     Ausschreibung 2019/2020
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i)    Der Bezirksoberligadritte der nächstjün-           b.   Die Einteilung der Gruppen erfolgt durch
      geren Altersgruppe der vorletzten Saison                den Jugendausschuss unter Berücksichti-
      erhält ein direktes Teilnahmerecht.                     gung geographischer Aspekte.

j)    Der Bezirksoberligavierte der nächstjün-           c.   Meldet ein Verein mehrere Mannschaf-
      geren Altersgruppe der vorletzten Saison                ten in einer Altersklasse, so werden die
      erhält ein direktes Teilnahmerecht.                     Mannschaften möglichst verschiedenen
                                                              Gruppen zugeteilt.
k)    Ein Verein kann pro Bezirksoberliga ma-
      ximal ein direktes Teilnahmerecht haben.           8. Erfolgt eine Zusammenlegung nach Abs.
      Sind Teilnahmerechte über mehrere                  7, so entsprechen diese den Jugend-Bezirks-
      Gruppen einer ligaübergreifend festzu-             oberligen. Zweifelsfragen werden durch den
      stellen, und wurden die jeweiligen Plat-           Jugendausschuss festgelegt. Sind Schiedsrich-
      zierungen nicht gruppenübergreifend                ter betroffen, sind der Schiedsrichterreferent
      ausgespielt, greift die Vergleichswer-             und der Schiedsrichtereinsatzleiter mit einzu-
      tung, die in der Ausschreibung des BBV             beziehen.
      festgelegt ist. Die verbleibenden Teilnah-
      merechte, aber mindestens zwei, werden             9. Soweit der Bezirk das Recht hat, Mann-
      in einem Qualifikationsturnier nach Abs.           schaften für weiterführende Meisterschaften
      6 zwischen allen Mannschaften ausge-               zu melden, werden die Meldungen in der Rei-
      spielt, die bisher noch kein Teilnahme-            henfolge der bestplatzierten Mannschaften des
      recht haben.                                       Bezirks der jeweiligen Altersgruppe vorge-
                                                         nommen. In zusammengelegten Ligen nach
6. Die verbleibenden Teilnahmerechte                     Abs. 8. werden dabei zunächst die Mannschaf-
(mindestens zwei) werden nach einem Qualifi-             ten berücksichtigt, die als „Bezirksoberligi-
kationsturnier vergeben. Das Turnier wird un-            sten“ gemeldet hatten.
ter folgenden Bestimmungen durchgeführt:
                                                         9a. Für die Bezirksoberligen der U18w und
a.    Mannschaften, die für die Bezirksoberli-           U20m und U20w können auf Antrag Wild-
      ga gemeldet haben und kein direktes                cards vergeben werden. Über die Vergabe von
      Teilnahmerecht nach Abs. 5. erhalten ha-           Wildcards entscheidet der Jugendausschuss in
      ben, nehmen an dem Turnier teil.                   Absprache mit den beteiligten Vereinen der je-
                                                         weiligen Liga. Am Wochenende nach Ab-
b.    Der Modus des Turniers wird vom Ju-                schluss der jeweiligen BOL wird ein Turnier
      gendausschuss festgelegt. Es sind alle             zwischen den 1. und 2. Platzierten der Liga und
      Plätze auszuspielen.                               den Wildcardmannschaften durchgeführt. Der
                                                         Sieger aus diesem Turnier ist für weiterführen-
c.    Die Teilnahmerechte werden in Reihen-              de Meisterschaften qualifiziert.
      folge der Platzierung vergeben.
                                                         Findet sich kein Ausrichter für das Turnier ist
d.    Ausrichter ist einer der teilnehmenden             der 1. aus der BOL für weiterführende Meister-
      Vereine. Findet sich kein Ausrichter, so           schaften qualifiziert.
      entscheidet der Jugendausschuss über die
      Vergabe der Teilnahmerechte.                       Die Anzahl der möglichen Meldungen, die
                                                         Meldetermine und die weiteren Details der
7. Beträgt die Anzahl der teilnehmenden                  weiterführenden Meisterschaften sind in der
Mannschaften 5 oder weniger, und wird keine              Ausschreibung des BBV enthalten.
gemeinschaftliche Liga mit der Oberpfalz ge-
bildet, so kann der Jugendausschuss alle Ligen           10. Werden die Ligen entsprechend Abs. 7
der Altersklasse unter Berücksichtigung fol-             zusammengelegt und entstehen dadurch meh-
gender Bestimmungen zusammenlegen:                       rere Gruppen, so werden die Bezirksmeister-
                                                         schaft und ggf. die Anwartschaftsrechte
a.    Wird eine Sollstärke von 9 Mannschaften            (soweit mehrere vorhanden sind) für die wei-
      überschritten, so wird die Liga in mög-            terführenden Meisterschaften gruppenüber-
      lichst gleich große Gruppen aufgeteilt.            greifend       zwischen den Gruppenerst-
                                                         platzierten ausgespielt. Dabei gelten folgende

Bayerischer Basketball Verband e.V. - Bezirk Mittelfranken                                 Ausschreibung
Ausschreibung 2019/2020                                                            VIII. Jugendspielbetrieb
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