Ausschreibungszeitraum - 01.12.2021 bis 01.03.2022 - Ausschreibung von positiven Lastflusszusagen für das Jahr 2021/2022 - bayernets
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Ausschreibung von positiven Lastflusszusagen für das Jahr 2021/2022 Ausschreibungszeitraum – 01.12.2021 bis 01.03.2022 bayernets GmbH München, den 25.10.2021
Ausschreibung von positiven Lastflusszusagen der bayernets zur Erhöhung frei zuordenbarer Kapazitäten gem. § 9 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 GasNZV für das Jahr 2021/2022 (01.12.2021 – 01.03.2022) bayernets ist nach § 9 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 GasNZV verpflichtet, vertragliche Vereinbarungen mit Drit- ten abzuschließen, die bestimmte Lastflüsse zusichern sowie geeignet und erforderlich sind, die Ausweis- barkeit frei zuordenbarer Entry-Kapazitäten zu erhöhen (Lastflusszusagen). Zur Sicherung der ausgewiesenen, festen frei zuordenbaren Entry-Kapazitäten am Netz der bayernets GmbH (bayernets) werden Lastflusszusagen im Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) beschafft. Daher wendet sich bayernets im Namen und im Auftrag der AGGM Austrian Gas Grid Management AG für den GÜP Kiefersfelden an Anbieter von Lastflusszusagen, mit der Bitte um Abgabe eines verbindlichen Angebots für den im Folgenden dargestellten erforderlichen Umfang der jeweiligen Lastflusszusagen in dem nachfolgend genannten Zeitraum. Leistungen 1. Leistungsgegenstand a) Der Anbieter sichert bayernets die benötigten Lastflüsse zu, welche geeignet und erforderlich sind, die Ausweisbarkeit fester frei zuordenbarer Kapazitäten im Netz der bayernets zu erhöhen. b) Der Anbieter stellt bayernets die zugesicherten Lastflusszusagen mit deren Abruf bereit. c) Der Anbieter ist verpflichtet, für die Bereitstellung von positiven Lastflusszusagen • feste oder unterbrechbare Einspeisekapazitäten und/oder • feste Ausspeisekapazitäten am in Ziffer I.4. geregelten relevanten Punkt zu buchen. Dabei stellen dynamisch-zuordenbare Kapazitäten (DZK) nur dann eine geeignete Einspeise- bzw. Ausspeisekapazität für die Bereitstellung von Lastflusszusagen dar, wenn diese nicht zur Versorgung von Netzanschlusspunkten verwendet werden (Einbringung in DZK-Typ RLM) und nicht im Sinne von Benchmarking (Tenor 3, REGENT 2021) eingesetzt werden. d) Der Anbieter ist verpflichtet, die zur Erfüllung der Lastflusszusagen gebuchten Kapazitäten entspre- chend zu nominieren. Die Nutzung der Übernominierung für Einspeisungen ist zulässig. e) Einzelheiten zur Leistungsbeschreibung werden unter Ziffer II.1 geregelt. 2. Zeitraum für Lastflusszusagen Die benötigten Lastflusszusagen betreffen drei Monate im Jahr 2021/2022 (Zeitraum 01.12.2021, 06.00 Uhr bis 01.03.2022, 06.00 Uhr, im Folgenden „Ausschreibungszeitraum“) – siehe Tabelle 1 unter Ziffer II.3. 2
3. Positive Lastflusszusagen Positive Lastflusszusagen umfassen die Nutzung einer Einspeisekapazität bzw. die Reduktion/Nichtnut- zung einer festen Ausspeisekapazität sowie die Sicherstellung der Einspeisung mit Wirkung auf das Netz der bayernets bzw. die Reduktion der Ausspeisung mit Wirkung auf das Netz der bayernets. 4. Relevante Ein- und Ausspeisepunkte Relevante Ein- und/oder Ausspeisepunkte für das Angebot von Lastflusszusagen (Tabelle 1 unter Ziffer II.3) für den Grenzübergangspunkt Kiefersfelden (AGGM) sind: - Überackern - Überackern 2 - Wolfersberg USP - USP Inzenham - USP Haidach - Haiming 2-7F/bn - Haiming 2-RAGES/bn - Letztverbraucher mit Wirkung auf das Netz der bayernets. Der Anbieter hat im Angebotsbogen den relevanten Ein- oder Ausspeisepunkt für einen Zeitraum von mindestens einem Kalendermonat zu benennen. Diesen kann der Anbieter mit einer Frist von mindestens 10 Werktagen bis zum Beginn des Leistungsmonats mit Zustimmung der bayernets auf einen anderen Ein- oder Ausspeisepunkt gemäß Satz 1 dieser Ziffer ändern. Änderungen sind an die in Ziffer II.8 lit. b) genannten Ansprechpartner zu richten. Spezifikationen Für die oben genannten Leistungen gelten die Anforderungen der folgenden Spezifikation einschließlich der beigefügten Anlage “Angebotsbögen 1 bis 3“. 1. Leistungsbeschreibung a) Es werden für das Jahr 2021/2022 für drei Monate (Ausschreibungszeitraum) jeweils positive Last- flusszusagen wie vorstehend in Ziffer I.1. definiert ausgeschrieben. Die Beurteilung, ob das Angebot der Leistungsbeschreibung entspricht, obliegt ausschließlich der bayernets und der AGGM. b) Die Bereitstellung und der Abruf der tatsächlichen Übergabe bzw. Übernahme von Gas in einem bestimmten Zeitintervall (d.h. Bereitstellung der Arbeit/Leistung) erfolgt an dem/den vereinbarten Ein- oder Ausspeisepunkt(en). c) Die zur Bereitstellung der Lastflusszusagen erforderlichen Kapazitäten sind für den Zeitraum des Abrufs von Lastflusszusagen vom Anbieter in voller Höhe zu buchen und zu bezahlen. d) Der Anbieter hat in seinem Angebot den Bilanzkreisverantwortlichen zu benennen, in dessen Bi- lanzkreis die jeweiligen Kapazitäten an den vereinbarten Entry- oder Exit-Punkten eingebracht sind. e) Der Abruf von Lastflusszusagen erfolgt durch bayernets beim benannten Bilanzkreisverantwortli- chen. 3
f) Alle erforderlichen Nominierungen (Renominierung und Gegennominierung zur Wahrung der Bi- lanzkreisneutralität) sind vom benannten Bilanzkreisverantwortlichen vorzunehmen. Der Anbieter hat entsprechende Regelungen mit dem benannten Bilanzkreisverantwortlichen zu treffen (u.a. zum Abruf von Lastflusszusagen). g) bayernets legt mit dem Abruf von Lastflusszusagen die erforderliche Höhe und den Abrufzeitraum der jeweiligen Lastflusszusagen fest. h) Die abgerufene Höhe kann dabei kleiner oder gleich der maximalen Höhe des Angebots sein. Der Abruf bedeutet dabei, dass - bei Nutzung von Einspeisepunkten/Einspeisekapazitäten eine Nominierung in mindestens dieser Höhe erfolgt. Die gebuchte feste oder unterbrechbare Einspeisekapazität muss min- destens die Höhe des Abrufs der Lastflusszusage an diesem Punkt haben. - bei Nutzung von Ausspeisepunkten/Ausspeisekapazitäten eine Exit-Nominierung in höchs- tens der gebuchten festen Ausspeisekapazität abzüglich der abgerufenen positiven LFZ er- folgt. Die gebuchte feste Ausspeisekapazität muss mindestens die Höhe des Abrufs der Last- flusszusagean diesem Punkt haben. Die LFZ wird immer in gesamter Höhe des jeweiligen Bedarfs abgerufen. i) Die Umsetzung des Abrufes einer Lastflusszusage muss bilanzkreisneutral erfolgen. Dabei darf der physikalische Ausgleich zur Erlangung der Bilanzkreisneutralität nicht an Einspeise- oder Ausspei- sepunkten am Netz der bayernets oder an dem Netz der bayernets nachgelagerten Netze erfolgen. j) Positive Lastflusszusagen können in Form von nachstehend beschriebenen Monatsprodukten durch den Anbieter angeboten werden. - Der Anbieter hat sein Angebot für die drei Monate des Jahres 2021/2022 innerhalb des Ausschreibungszeitraumes abzugeben (Tabelle 1 unter Ziffer II.3 – Angebotsbögen 1 bis 3). - Der Anbieter ist berechtigt, die Höhe seiner angebotenen Lastflusszusagen kalendermo- natlich unter Beachtung der Losgröße frei zu gestalten, wobei nicht für alle Kalendermo- nate angeboten werden muss. Eine Änderung des im Angebot angegebenen Ein- oder Ausspeisepunktes und/oder des Bilanz- kreises ist mit einer Frist von mindestens 10 Werktagen zum Beginn des Leistungsmonats mög- lich und bedarf der Zustimmung seitens bayernets. Der Anbieter hat hierfür den in Ziffer II.8 a) genannten Ansprechpartner in Textform zu kontaktieren. Darüber hinaus gehende unterjährige Änderungen des Angebots sind nicht zulässig. 2. Ausschreibungsbindungsfrist Der Anbieter ist bis einschließlich 22.11.2021 an sein(e) Angebot(e) gebunden. 3. Umfang/Losgröße a) Die Losgröße beträgt 10.000 kWh/h. b) Der jeweilige monatliche Bedarf/Lose für die positiven Lastflusszusagen von 01.12.2021 bis 01.03.2022, ist aus der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. positive LFZ Leistungsmonat Anzahl Lose je 10.000 kWh/h Dezember 2021 10 Januar 2022 10 Februar 2022 10 Tabelle 1: Monatsprodukte 01.12.2021-01.03.2022 4
4. Entgelt Der Anbieter kann Angebote auf Basis eines Arbeits- oder Leistungspreises abgeben. a) Arbeitspreisangebot: Für die Leistungserbringung nach Abruf der positiven LFZ durch bayernets er- folgt die Vergütung nach Arbeitspreisen [€/kWh]. Der Arbeitspreis wird nur bei Abruf der LFZ im jeweiligen Leistungsmonat vergütet. b) Leistungspreisangebot: Für die Leistungserbringung nach Abruf der positiven LFZ durch bayernets erfolgt die Vergütung nach Leistungspreisen [€/kWh/h]. Der Leistungspreis wird im Falle einer LFZ Kontrahierung im jeweiligen Monat vergütet, unabhängig vom tatsächlichen Abruf. c) Eine Kombination von Angeboten mit Arbeitspreisen und Leistungspreisen ist möglich. Für diese An- gebotsvariante bitten wir Sie, in den Angebotsbogen 3 den Arbeits- und Leistungspreis und die Anzahl der Lose einzutragen. d) Bei Angeboten mit Arbeitspreisen werden diese anhand der bisher in den Monaten erfolgten Abrufe gewichtet. Dies bedeutet, dass für die Monate folgende Gewichtungsfaktoren für den Arbeitspreis gelten: Dezember 2021 91 Januar 2022 56 Februar 2022 95 5. Zuschlag a) Alle für den Ausschreibungszeitraum im Rahmen dieser Ausschreibung abgegebenen gültigen Ange- bote werden bei der Auswertung berücksichtigt. b) Für die Zuschlagserteilung werden alle gültigen Angebote nach gewichtetem Preis einer Angebots- liste geordnet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf Basis der Angebotsliste beginnend mit dem Angebot zum niedrigsten gewichteten Preis. Bei Preisgleichheit entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Angebote über den Zuschlag. c) Der Zuschlag kann verweigert werden bei offensichtlich nicht ernst gemeinten Angeboten, bei offen- sichtlicher oder nicht nachgewiesener Leistungsfähigkeit des Anbieters oder bei unwirtschaftlichen Angeboten, die zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Netznutzer oder der bayernets /AGGM führen würden. d) bayernets hat das Recht, aus Gründen der Netzsicherheit oder Netzstabilität die Reihenfolge der An- gebote anzupassen und bei Zuschlagserteilung von vorstehender Regelung entsprechend abzuwei- chen oder einzelne Angebote nicht in die Liste aufzunehmen. e) Ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht. 6. Transparenz a) Die Anbieter werden von bayernets im Auftrag der AGGM Austrian Gas Grid Management AG über den Zuschlag informiert, wobei die Übermittlung per Mail oder Fax ausreichend ist. b) bayernets veröffentlicht auf ihrer Homepage eine anonymisierte Liste (ohne namentliche Nennung der Anbieter und ohne Preisangaben) der erteilten Zuschläge. 5
7. Abruf der Lastflusszusagen a) Der Anbieter nennt in seinem Angebot die Kontaktdaten des von ihm benannten Bilanzkreisverant- wortlichen zur Abwicklung des Abrufs der Lastflusszusagen. b) Alle Angebote aus diesem oder aus weiteren Ausschreibungsverfahren für Lastflusszusagen, für die bayernets bzw. AGGM einen Zuschlag erteilt haben, werden in einer Merit-Order Liste zusammenge- fasst und entsprechend abgerufen. c) Der Abruf von Lastflusszusagen aus der Merit-Order Liste erfolgt nach den unter Berücksichtigung der Laufzeit günstigsten Kosten und unter Berücksichtigung gaswirtschaftlicher Gesichtspunkte bis der Bedarf gedeckt ist. bayernets hat das Recht, aus Gründen der Netzsicherheit oder Netzstabilität, die Reihenfolge der Abrufe aus der Abrufliste anzupassen. d) Aus betrieblichen Gründen ist ein „Intra-Day-Prozess“ mit einer Vorlaufzeit von vier Stunden einzu- planen (Ausnahmefall). Im Regelfall erfolgt der Abruf der Lastflusszusagen bis spätestens 03:00 Uhr des vorherigen Gastages (Day-Ahead-Prozess) für den Gastag der Inanspruchnahme der Lastflusszusagen durch die Lastver- teilzentrale (LVZ) der bayernets. Der Abruf der Lastflusszusage ist innerhalb einer Frist von 30 Minuten durch den Anbieter zu bestä- tigen. e) Der Lastflussabruf durch die LVZ der bayernets (a) und die Bestätigung der abgerufenen Lastflusszu- sage durch den Anbieter (b) erfolgt über folgenden Kommunikationsweg: (1) Übermittlung als UN/EDIFACT-XML Request/Request_Document (Version 4.0 oder 5.1)– Nachricht via AS4 an den BKV (Bilanzkreisverantwortlichen) am Abrufort in Flussrichtung aus Sicht des Netzbetreibers. (2) Übermittlung des bestätigten Umfangs als UN/EDIFACT-XML RequestResponse/Re- questResponse_Document (Version 4.0 oder 5.1) – Nachricht. Besteht zwischen Anbieter und bayernets bereits eine AS4 Verbindung beträgt die Einrichtungszeit für die Kommunikation 5 Werktage. Besteht zwischen Anbieter und bayernets keine AS4 Verbindung beträgt die Einrichtungszeit für die Kommunikation 10 Werktage. Als Rückfallebene können im Ausnahmefall (z.B. bei Kommunikationsstörungen) die Lastflusszusa- gen per E-Mail beim jeweiligen Anbieter angefordert werden. Diese ist vom Anbieter per E-Mail zu bestätigen. Wichtig bei der Bestätigung des Anbieters per E-Mail ist, das der Tag/Datum, der LFZ Typ/positiv, der Ort/Punkt und die abgerufene Stundenmenge angegeben wird. f) Die Benachrichtigung über einen LFZ Abruf durch bayernets, erfolgt nur an die im Angebotsbogen angegebenen/genannten Personenkreis und die angegebenen Kontaktdaten (Anbieter bzw. Bilanz- kreisverantwortlicher). g) Ein Anspruch auf Abruf besteht nicht. 8. Kontakt und Ansprechpartner a) Für Fragen zu unserer Ausschreibung von Lastflusszusagen stehen Ihnen bei bayernets folgende An- sprechpartner mit den nachfolgend angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung: bayernets GmbH Poccistraße 7 80336 München Fax.: +49 89 890572-202 6
Fabian Schmitt Tel.: +49 89 890572-245 E-Mail: fabian.schmitt@bayernets.de b) Für Fragen zur operativen Einrichtung und Abwicklung stehen Ihnen bei bayernets folgende An- sprechpartner zur Verfügung: Sebastian Eller Tel.: +49 89 890572-182 E-Mail: sebastian.eller@bayernets.de c) Für Fragen zum Bilanzkreismanagement bzw. der Kapazitätsbuchung stehen Ihnen die Ansprech- partner des Centers Netzvermarktung (siehe bayernets Homepage) zur Verfügung. d) Bei Ausfall zur operativen Abwicklung notwendiger Kommunikationsmittel kann die Lastverteilzent- rale unter folgenden Telefonnummern kontaktiert werden: +49 89 890572 159 +49 89 767 366 40 Alle Telefongespräche, die mit diesen Nummern geführt werden, werden von bayernets aufgezeich- net und für die Dauer des Lieferzeitraums der Lastflusszusagen gespeichert. Aufgezeichnet werden die Verbindungsdaten (insb. Anrufer, Rufnummer, Datum, Uhrzeit) und der Inhalt des Gespräches. Die Aufzeichnung dient der Beweissicherung und wird nur bei Unstimmigkeiten abgehört, sofern diese nicht auf andere Weise behoben werden können. Ein Auskunftsrecht des Anbieters besteht nicht. Der Anbieter und bayernets ist sich über die Verwertbarkeit der Aufzeichnung in einem gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren sowie bei außergerichtlichen Verhandlungen einig. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass seine Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorab von der Aufzeichnung in Kenntnis gesetzt werden und sichert zu, dass die entsprechenden Mitarbei- ter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Aufzeichnung zustimmen. 9. Leistungsverpflichtung / Vertragsstrafe a) Mit Abruf der Lastflusszusagen ist der Anbieter verpflichtet, die abgerufenen Lastflusszusagen be- reitzustellen. b) Erfüllt der Anbieter seine Leistungspflichten gemäß Ziffer I.1 nicht oder nicht vollständig, sind bay- ernets bzw. AGGM berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ergibt sich anhand folgender Formel (Gewichtungsfaktor siehe Ziffer II.4 lit. d): € ℎ [€] = 2 ∗ ( [ ℎ ] ∗ _ öℎ [ ] + 0,2 ∗ ℎ ℎ € ℎ [ ] ∗ ℎ [ℎ] ∗ _ öℎ [ ]) ℎ ℎ c) Etwaige Schadenersatzforderungen bleiben von der Vertragsstrafe unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf eine Schadenersatzforderung angerechnet. 10. Rechnungslegung und Zahlung a) Der Anbieter von Lastflusszusagen stellt der AGGM für den GÜP Kiefersfelden monatlich die sich ergebenden Entgelte für die kontrahierten LFZ schriftlich in Rechnung. Die Abrechnung der Leistung erfolgt jeweils am Ende des Folgemonats nach Leistungserbringung. 7
b) Die vom Anbieter für Lastflusszusagen schriftlich in Rechnung gestellten monatlichen Entgelte für die monatlich kontrahierten LFZ werden von der AGGM 10 Werktage nach Erhalt der Rechnung be- zahlt. Als Nachweis für seine erbrachte Leistung, hat der Anbieter bayernets bzw. AGGM seine Bu- chungsbestätigung für den gebuchten Einspeise-/Ausspeisepunkt zusammen mit der Rechnung vor- zulegen. Sämtliche Vergütungen und Preise sind Nettoentgelte, neben denen die Umsatzsteuer zum jeweils geltenden Zeitpunkt in der gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt wird. 11. Kündigung a) Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen. b) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unbe- rührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, sofern und soweit die Bundesnetzagentur Kosten für die Bereitstellung und/oder den Abruf von Lastflusszusagen nicht oder nicht vollständig aner- kennt. Wir bitten Sie, bis spätestens 08.11.2021 um ein verbindliches LFZ Angebot hinsichtlich des von uns be- schriebenen Leistungsumfangs, für die beschriebene Produkte (nach Punkt 4 Ziffer 1 oder 2) in Form eines Arbeitspreises [(€/(kWh)] , eines Leistungspreises [(€/(kWh/h)] oder eines Arbeitspreises [(€/(kWh)] und Leistungspreises [(€/(kWh/h)] für die benannten Zeiträume (siehe Punkt 3 Absatz (3) Tabelle ) abzugeben. Wir bitten Sie, Ihre verbindlichen Arbeits- /Leistungspreise und die Lose für die Lastflusszusagen in die beigefügten Angebotsbogen 1, 2, oder 3 einzutragen. 12. Gerichtsstand, anwendbares Recht Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Last- flusszusagen und/oder des mit dem Anbieter geschlossenen Vertrages bzgl. der Lieferung von Lastfluss- zusagen ist München. Diese Ausschreibung sowie der mit dem Anbieter geschlossene Vertrag bzgl. der Lieferung von Lastfluss- zusagen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kol- lisionsrechts und der in das Recht der Bundesrepublik Deutschland übernommenen zwischenstaatlichen Übereinkommen, soweit sie nicht zwingendes Recht sind. 13. Anlagen Die “Angebotsbögen 1 bis 3” stehen auf der bayernets Homepage unter diesem Link als ausfüllbare PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung. 8
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