AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA - E-Commerce in Tschechien Webinar | 30.06.2021 - WKO
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AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA E-Commerce in Tschechien Webinar | 30.06.2021 in freundlicher Kooperation mit
PROGRAMM Einführung 10:00 – 10:10 Maria DERLER | Wirtschaftsdelegierte Stv., AußenwirtschaftsCenter Prag Rechtliche Aspekte beim Online-Verkauf 10:10 – 10:20 Markéta DEIMELOVÁ | Rechtsanwältin & Partnerin, Taylor Wessing Steuerliche Neuerungen im Onlinehandel 10:20 – 10:35 Ondřej ANTOŠ | Steuerberater & Eigentümer, YourTaxes Best Practice bei Alza.cz 10:35 – 10:45 Jaromír ŘÁNEK | Director Business Development, Alza.cz 10:45 – 11:00 Q&A 4
INFORMATIONEN ZUM WEBINAR Q & As Im Webinar-Tool stellen Aufzeichnung AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA | Youtube Kanal Präsentation ww.wko.at/aussenwirtschaft/tschechien Sonstige Fragen prag@wko.at 5
E-COMMERCE IN CZ – JAHRESUMSATZ IN MRD. CZK 196 155 138 115 100 81 67 58 44 51 33 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Quelle: Internet, eigene Recherche 7
E-COMMERCE WACHSTUMSRATE IN DER EU (2017 – 2021) 16% 14% 13,50% 13% 12% 11% 11% 10,50% 10,50% 10% 9% 9% 8,60% 8,50% 8% 8% 7,50% 7,30% Quelle: Internet, eigene Recherche 8
ECKDATEN | CZ E-COMMERCE Umsatz 2021 CZK 89,38 Mrd. (ca. EUR 3,5 Mrd.) Anzahl der Webshops in CZ 43.794 (+8%) Anteil der E-Commerce am gesamten 16,2% (+26%) Einzelhandelsumsatz Anteil Online-Shopper 66% Internetzugriff vom Handy 55% Durchschnittlicher Wert einer Bestellung CZK 1.677 (ca. EUR 66) Durchschnittliche Jahresausgabe/Person CZK 8.794 (ca. EUR 366) Durchschnittlicher Anzahl der Produkte pro Bestellung 2 Das meistverkaufte Produkt 2020 Mundschutz Wer kauft öfter und mehr im Internet Frauen Quelle: ceska-ecommerce.cz | alle Daten sind zum 14.6. (10:44 Uhr) 9
DAS HÄUFIGSTE SORTIMENT DER CZ E-SHOPS Bekleidung & Accessoires; 19% andere; 47% Haus & Garten; 13% Lebensmittel; 8% Kinderware; 6% Elektronik; 5% Quelle: ceska-ecommerce.cz 10
ZULIEFERUNG DER BESTELLTEN WARE Quelle: ceska-ecommerce.cz Art Web Anteil Zásilkovna www.zasilkovna.cz 33% Česká pošta www.ceskaposta.cz 26% PPL www.ppl.cz 9% DPD www.dpd.com/cz 8% Pers. Abholung im Geschäft 6% GLS https://gls-group.eu/CZ/cs 5% Uloženka www.ulozenka.cz 1% WE DO (früher In Time) www.wedo.cz 1% Übrige 7% 11
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Online-Verkauf in Tschechien / Rechtliche Aspekte ADVANTAGE AUSTRIA Prag 30.06.2021 | Taylor Wessing Česká republika
Inhalt 1 Anwendbares Recht 3 2 Verbraucherschutz in Tschechien 6 3 Tschechische Handelsinspektion (ČOI) 10 4 Q&A 13 Juni 2021 14
1 Anwendbares Recht Wann kommt das tschechische / österreichische Recht zur Anwendung?
Rom I - Verordnung Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) Anknüpfungspunkte Gewöhnlicher Aufenthalt des Verbrauchers Art. 6 der Rom I – Verordnung: a. der Unternehmer übt seine berufliche/gewerbliche Tätigkeit in dem Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers aus oder b. die Tätigkeit des Unternehmers ist auf diesen Staat/mehrere Staaten ausgerichtet und der Vertrag fällt in den Bereich dieser Tätigkeit Rechtswahl • Zulässig • darf aber nicht dazu führen, dass von den zwingenden Bestimmungen des (wenn keine Rechtswahl erfolgt ist) anzuwendenden Rechts abgewichen wird (Schutz des Verbrauchers). Juni 2021 16
Welches Recht kommt zur Anwendung? Rechtsprechung des EUGH C-191/15 Damit die Klausel über die Rechtswahl gültig ist, hat der Unternehmer im Rahmen dieser Klausel den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass neben dem durch die Parteien vereinbarten Recht immer auch die zwingenden Bestimmungen der Rechtsordnung gelten, die gemäß der Rom I – Verordnung anzuwenden wäre, wenn es diese Klausel nicht gäbe (d.h. das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat). Der Unternehmer richtet seine Tätigkeit auf den Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers aus – INDIZIEN: Internationaler Charakter der Tätigkeit Beschreibung der Anfahrt zum Sitz des Unternehmers, wobei der Anfang der Reise in anderen Mitgliedstaaten liegt Benutzung einer anderen Sprache/Währung als der, die in dem Mitgliedsstaat des Sitzes des Unternehmers gewöhnlich verwendet wird + Möglichkeit der Reservierungsbestätigung in dieser anderen Sprache Anführung des telefonischen Kontakts mit internationaler Vorwahl/der Domain eines anderen Staates als des Staates, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat Kostentragung für bezahlte Links im Internet mit dem Ziel, den Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten den Zugang zum Web des Unternehmers/Vermittlers zu erleichtern Juni 2021 17
2 Verbraucherschutz in Tschechien Implementation des EU-Rechts
Gesetz über den Verbraucherschutz Informationspflichten des Unternehmers Name/Firma, ID-Nummer, Sitz, Kontaktdaten Eigenschaften des Produkts / Preis Anwendungsanleitung, Anleitung zur Instandhaltung des Produkts, Belehrung über mögliche Risiken der unrichtigen Anwendung Zahlungs- und Lieferungsmöglichkeiten Reklamationsvorgehen ADR (alternative dispute resolution) Tschechische Handelsinspektion (ČOI) Juni 2021 19
Bürgerliches Gesetzbuch Informationspflichten des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher Recht auf Rücktritt vom Vertrag (Bedingungen für Geltendmachung, Kosten der Rückgabe der Ware, ggf. Formular für Rücktritt vom Vertrag) Dauer des Vertrags bzw. Möglichkeiten der vorzeitigen Kündigung des Vertrags Information über mögliche zusätzliche Kosten Weitere Pflichten des Unternehmers Zurverfügungstellung der vollständigen Fassung des Kaufvertrags/der AGB (der Verbraucher muss die AGB akzeptieren!) Bestätigung der Bestellung gegenüber dem Verbraucher Vorvertragliche Verantwortung des Unternehmers Angaben, die der Unternehmer vor dem Vertragsabschluss angegeben hat, bilden den Inhalt des Vertrags Weichen die auf der Web-Seite angeführten Angaben vom Vertrag ab, gilt die für den Verbraucher günstigere Regelung Juni 2021 20 20
Tschechisches & Österreichisches Recht EU-Recht Grundsätzlich wird der Verbraucherschutz innerhalb der EU harmonisiert Mitgliedstaaten können „strengere“ Regelung zugunsten der Verbraucher verabschieden - > Tschechien „Black List“ im BGB Verzeichnis der verbotenen Bestimmungen (§ 1814 BGB) – geht über die EU- Regelung hinaus Anwendung der verbotenen Bestimmungen führt zur absoluten Ungültigkeit „Grey List“ Österreichisches Konsumentenschutzgesetz Entscheidend ist, ob die auf der „Grey List“ angeführte Bestimmung individuell vereinbart wurde (falls ja, dann führt ihre Anwendung nicht zur Ungültigkeit) Juni 2021 21
3 Tschechische Handelsinspektion Aufsichtstätigkeit der Handelsinspektion (ČOI)
Tschechische Handelsinspektion (ČOI) Aufsichtsorgan über den Verbraucherschutz Durchführung von Kontrollen Auferlegung von Strafen Geldstrafen von bis zu CZK CZK 1.000.000,-/CZK 3.000.000,-/ CZK 5.000.000,- Veröffentlichung eines Verzeichnisses der gefährlichen E-Shops (www.coi.cz/rizikove) – Warnung für die Verbraucher Organ für Vermittlung der ADR Beratung www.coi.cz Juni 2021 23
Häufigste Verfehlungen der Unternehmer Anonymität des Betreibers des E-Shops Der Verbraucher weiß nicht, mit wem er den Vertrag abschließt bzw. gegen wen er seine Rechte aus mangelhafter Leistung geltend machen kann Missbrauch des Namens einer berühmten Person/eines Arztes/einer TV-Show zur Bewerbug der Produkte Nachahmung eines anderen Web-Portals z.B. Nachahmung des E-Shops einer Apothekenkette mit dem Ziel, das Gefühl beim Verbraucher zu erwecken, dass die angebotenen Produkte Arzneimittel sind Falsche/Verfälschte Rezensionen von „zufriedenen Kunden“ Juni 2021 24
Q&A Juni 2021 25
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Mgr. Markéta Deimelová Partner Taylor Wessing Prag / Brünn, Tschechien; Wien, Österreich T: +420 224 81 92 16 m.deimelova@taylorwessing.com Juni 2021 26
Europa > Mittlerer Osten > Asien taylorwessing.com © Taylor Wessing 2021 Diese Publikation stellt keine Rechtsberatung dar. Die unter der Bezeichnung Taylor Wessing tätigen Einheiten handeln unter einem gemeinsamen Markennamen, sind jedoch rechtlich unabhängig voneinander; sie sind Mitglieder des Taylor Wessing Vereins bzw. mit einem solchen Mitglied verbunden. Der Taylor Wessing Verein selbst erbringt keine rechtlichen Dienstleistungen. Weiterführende Informationen sind in unserem Impressum unter www.taylorwessing.com/impressum zu finden.
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WEBINAR - E-Commerce Tschechische Umsatzsteuer im Online-Handel Änderungen ab 1.7.2021 Ing. Ondřej Antoš, LL.M.
Bisherige Lage Geschäftsmodell 1: Direkter B2C-Versandhandel aus Österreich • Umsätze aus dem B2C-Verkauf von Waren an Kunden in Tschechien unterliegen noch bis 30.6.2021 der österreichischen Umsatzsteuer, es sei denn, die tschechische Lieferschwelle wird überschritten • Lieferschwelle in Tschechien – 1.140.000 CZK (ca. 43,8 TEUR) • Beim Überschritten der Lieferschwelle wird die Ware mit tschechischer USt. versteuert, eine Registrierung in Tschechien und Abgabe der USt.-Erklärungen in Tschechien sind notwendig • Die Steuerschuld ist dem Finanzamt auf das tschechische Konto in CZK zu überweisen • Lieferschwelleverzicht ist möglich und wird im Rahmen der USt-Registrierung oder der USt-Erklärung realisiert • Kurze Ergänzung • in Tschechien werden USt.Erklärung, Kontrollmeldung und Zusammenfassende Meldung eingereicht
Bisherige Lage Geschäftsmodell 2: Fullfilment Center in Tschechien • Bei Benutzung eines Lagers (z. B. Amazon) in Tschechien besteht eine USt.-Registrierungspflicht: • Die Verbringung der Ware in den tschechischen Lager wird als IG – Erwerb in Tschechien betrachtet und als eine IG-Lieferung in Österreich • Die Verbringung der Ware in einen Lager in einem anderen EU-Land wird als IG – Lieferung in Tschechien betrachtet (Achtung: Quick Fixes seit 2020) • Versand der Ware aus dem tschechischen Lager an Endkunden im anderen EU-Land unterliegt der tschechischen USt., es sei denn, die Lieferschwelle in dem Zielland überschritten wird (bzw. wurde auf die Lieferschwelle verzichtet) • Ist die Lieferschwelle überschritten, ist der Versand der Ware sowieso in der tschechischen USt. Erklärung zu erfassen (ohne Auswirkung auf die Steuer) • Die Lieferschwelle ist in den meisten EU Ländern zwischen 35 TEUR und 100 TEUR
OSS - Änderungen ab dem 1.7.2021 Einleitung • Ab dem 1.7.2021 entfallen die pro EU-Staat individuell gültigen Lieferschwellen • Stattdessen gilt eine europaweite Lieferschwelle von jährlich 10 TEUR (netto) für alle EU-Länder in Summe • Soll die Ware in einem anderen Land als im Sitzland gelagert und von diesem Ort versandt werden, ist die Lieferschwelle von 10 TEUR nicht anwendbar • BEISPIEL (Lager nur in Österreich): • Österreichischer Händler hat Lager nur in Österreich. Aus diesem Lager wird die Ware nach Tschechien, Italien und Deutschland versandt. Seit Januar 2021 wurde Ware in Wert von 15 TEUR versandt. • Durch die Neuregelung der Fernverkäufe zum 01.07.2021 würde somit die EU- Lieferschwelle überschritten. Daher muss der Händler die CZ-, It- und DE-Ust, erklären und bezahlen.
OSS - Änderungen ab dem 1.7.2021 Auswirkungen • BEISPIEL (Lager in Tschechien): • Österreichischer Händler hat Lager in Österreich und in Tschechien. Aus dem AT-Lager wird die Ware nach Italien versandt, aus dem CZ-Lager wird die Ware nach Deutschland und Polen versandt. Aus dem AT-Lager wurde Ware in Wert von 4 TEUR versandt, aus dem CZ-Lager in Wert von 4,5 TEUR. • Für den Händler ist die EU-Lieferschwelle von 10 TEUR nicht anwendbar, da die Ware aus zwei unterschiedlichen EU-Staaten versandt wird. Daher muss der Händler die CZ-USt erklären und bezahlen.Um die Lieferschwelle benutzen zu können, muss die Ware vom Staat des Sitzes versandt werden. • Folgen der Änderungen: • Der Leistungsort verschiebt sich vom Inland/Lagerland in das Land des Kunden. Die Rechnung muss mit dem ausländischen Umsatzsteuersatz ausgestellt werden (in Tschechien 21 %, 15 %, 10 %) • Viele auch kleinere Händler werden im B2C Bereich im Ausland umsatzsteuerpflichtig
OSS - Änderungen ab dem 1.7.2021 Registrierung zum OSS • Die Umsatzsteuer – Abfuhrmöglichkeiten • Steuerliche Registrierung in all jenen EU-Staaten, in denen es B2C-Umsätze gibt • Einmalige Registrierung im One-Stop-Shop im Staat des Sitzes und Abfuhr der Steuer an einer einzigen Stelle für alle EU-Staaten (in EUR) • ACHTUNG, die Registrierung zum OSS muss im Quartal vor der ersten Erklärung stattfinden • Erwartet man im 3. Quartal ab Juli 2021 entsprechende Umsätzen, muss man bis 30.6.2021 zum OSS registriert sein
OSS - Änderungen ab dem 1.7.2021 Beispiel BEISPIEL von Auswirkungen: Österreichischer Händler versandt Ware an Kunden in Tschechien, Polen, Deutschland und Italien. Ausserdem verkauft der Händler auch die Ware an österreichische Kunden. Der Nettowert des Versands nach CZ, PL, DE und IT ist in der Summe über 10 TEUR jährlich. • Der Händler muss sich entweder in CZ, PL, DE, IT registrieren lassen (falls er dort noch nicht registriert ist) und muss lokal alle Meldungen einreichen. Die USt. muss an das CZ-Finanzamt in CZK, PL-Finanzamt in Zl, DE-Finanzamt und IT-Finanzamt in EUR bezahlt werden • Oder der Händler registriert sich im OSS und bezahlt jeweilige lokale Steuer in Österreich. In CZ, PL, DE und IT sind Registrierung sowie Einreichung von Meldungen nicht notwendig, falls dort keine anderen relevanten steuerbaren Leistungen erbracht werden • Verkauf der Ware an AT-Kunden wird in der österreichischen USt.Erklärung berücksichtigt • Meldung per OSS ist nicht möglich, da es sich um keinen Versand handelt
OSS - Änderungen ab dem 1.7.2021 Ausnahmen aus der Benutzung von OSS • Fullfilment Center/Lager im Ausland (Tschechien) • Nutzen Sie Lager in Tschechien (z. B. Amazon), müssen Sie weiterhin lokale (tschechische) Registrierungen und Meldungen vornehmen • In den tschechischen Meldungen sind IG-Verbringungen/IG-Erwerbe zu erfassen • In den tschechischen Meldungen ist auch jede Versendung aus dem tschechischen Lager zu erklären: • Sie sind im OSS gemeldet – ohne Auswirkung auf die Steuerschuld in Tschechien (die Verkäufe werden per OSS erklärt und die Steuer in EUR per OSS in Österreich bezahlt) • Sie sind nicht im OSS gemeldet – mit Auswirkung auf die Steuerschuld in Tschechien (die Verkäufe werden in der USt.-Erklärung des Zielstaates berücksichtigt, die Steuer wird dem relevnaten Finanzamt bezahlt)
OSS - Änderungen ab dem 1.7.2021 Ausnahmen aus der Benutzung von OSS • B2B Verkäufe • B2B Verkäufe müssen in der lokalen USt.Erklärung als IG- oder lokale Lieferungen berücksichtigt werden • sog. Commingling-Sales im Amazon-Lager • Commingling-Sales sind in der lokalen USt. Erklärung als inländische Lieferung zu erklären BEISPIEL: Ein Endverbraucher (B2C oder auch B2B) aus Polen bestellt Ware beim Händler A. Die Ware wird im tschechischen Lager gelagert, momentan ist die Ware von Händler A jedoch nicht eingelagert. Im Lager ist jedoch die gleiche Ware vom Händler B vorrätig. Amazon nimmt die entsprechende Ware aus diesem Bestand und sendet sie im Namen vom Händler A an den Käufer. • Händler B muss die Transaktion in der tschechischen USt.Erklärung als inländische Lieferung erfassen, Händler A hat inländischen Erwerb zu erklären (OSS ist nicht zu benutzen) • Versand der Ware B2C wird entweder per OSS erfasst (falls der Händler im OSS registriert wird) oder in Polen erklärt. Darüberhinaus wird in beiden Fällen der Versand der Ware auch in der tschechischen USt.Erklärung erfasst.
OSS – Änderungen ab dem 1.7.2021 BEISPIEL 1: Fullfilment Center/Lager im Ausland (Tschechien) • Österreichischer Händler lagert die Ware auch im tschechischen Lager und verkauft die Ware aus diesem Lager an Endverbraucher (B2C) in Deutschland, Polen und Belgien. Der Händler hat sich nicht zum OSS in Österreich gemeldet. • EU-Lieferschwelle von 10 TEUR ist nicht anwendbar • Der Händler muss sich in Bezug auf die erste steuerbare Lieferung in CZ registrieren lassen, da die Ware in CZ gelagert wird • Der Händler muss sich auch in DE, PL und BE registrieren lassen und die lokale USt. im jeweiligen Land abführen. • Versand der Ware aus dem tschechischen Lager (der Gesamtwert) wird auch in der tschechischen USt.-Erklärung erfasst – ohne Auswirkung auf die Steuer, da die Steuer in DE, PL und BE bezahlt wird. • In der tschechischen USt.-Erklärung werden darüberhinaus Bewegungen in den/aus dem Lager erklärt – als IG-Erwerb/IG-Verbringung
OSS - Änderungen ab dem 1.7.2021 BEISPIEL 2: Fullfilment Center/Lager im Ausland (Tschechien) • Fullfilment Center/Lager im Ausland (Tschechien) – Beispiel 2 • Österreichischer Händler lagert die Ware auch im tschechischen Lager und verkauft die Ware aus diesem Lager an Endverbraucher (B2C) in Deutschland, Polen und Belgien. Der Händler hat sich zum OSS in Österreich gemeldet. • EU-Lieferschwelle von 10 TEUR ist nicht anwendbar • Der Händler muss sich in CZ registrieren lassen, da die Ware in CZ gelagert wird • Versand der Ware wird in AT per OSS gemeldet, die USt. wird in EUR per OSS in AT bezahlt • Der Händler muss sich nicht in DE, PL und BE registrieren lassen • Versand der Ware aus dem tschechischen Lager (der Gesamtwert) wird auch in der tschechischen USt.-Erklärung erfasst – ohne Auswirkung auf die Steuer, da die USt. per OSS bezahlt wird • In der tschechischen USt.-Erklärung werden darüberhinaus Bewegungen in den/aus dem Lager erklärt – als IG-Erwerb/IG-Verbringung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! yourtaxes s.r.o. Na Moráni 1750/4 128 00 Praha 2 + 420 728 219 439 info@yourtaxes.cz
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Webinar "E-Commerce" 30.06.2021 Jaromír Řánek Alza.cz, Business Development Director
Alza.cz • No.1 e-shop in CEE (2021 estimated turnover 1,9 billions Euro) • Operating in - Czech Republic - Slovak Republic - Hungary - Austria - Germany - UK • Assortment categories - IT - Consumer electronics - Hobby, Sport - Wearables - Home appliances - E – content ( eBooks, audiobooks..)
Alza.cz • 7 logistic centres (warehouses) with 300 000k products available • 1050 AlzaBoxes • 62 pickup points with small warehouses with A - movers • Alza Express for XL products • Plans for EU coverage • On the way to Marketplace • Green hero mascot
Czech customer …is „spoilt“ – used to high standard e - comm services • Delivery - Same day incl. weekends (self – boxes) - Big cities – Liftago within hours - XL products – installation services - Ready to pay • Payment methods - Known e-shops – in advance (cards, Apple pay, Garmin pay) - Newcomers – payment by delivery
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How to enter Czech market? • Building up its own eshop - 45 000 e-shops in ČR - Only minority in black numbers • Direct contract with existing e-shops • Marketplace - Alza.cz (marketplace.alza.cz) - Mall.cz
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Q&A – IHRE FRAGEN AUSSENWIRTSCHAFTSCENTER PRAG T +420 222 210 255 E prag@wko.at W wko.at/aussenwirtschaft/cz 49
ZUSAMMENFASSUNG Webinar zur Nachschau https://www.youtube.com/user/auss Youtube-Channel der enwirtschaft AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Veranstaltungsvorschau https://www.wko.at/service/aussen zu Tschechien: wirtschaft/Veranstaltungen-zur- Tschechischen-Republik.html Corona-Informationen https://www.wko.at/service/aussen zu Tschechien wirtschaft/coronavirus-situation-in- tschechien.html Alle Ihre Fragen prag@wko.at 50
Vielen Dank für Ihr Interesse ! AUSSENWIRTSCHAFTSCENTER PRAG T +420 222 210 255 E prag@wko.at W wko.at/aussenwirtschaft/cz /advantageaustriacz /advantageaustriaCZ
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