Australien DETAILPROGRAMM 13. NOVEMBER - 3. DEZEMBER 2022 - NZZ Reisen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
2 13. November – 3. Dezember 2022 AUSTRALIEN Ein facettenreicher Kontinent. Mit Urs Wälterlin. Schnorcheln am Great Barrier Reef oder ein Apéro am Ayers Rock – die australischen Klassiker haben wir natürlich im Gepäck. In Begleitung von Auslandkorrespondent und Landeskenner Urs Wälterlin gehen Sie noch einen Schritt weiter und tauchen in die unterirdische Opalwelt des Outback ab, geniessen Ihr ´Zmorge` im exklusiv für die Gruppe geöffneten Opernhaus in Sydney und lauschen den Geschichten der Ureinwohner am Lagerfeuer. Wer den Kinohit „Australia“ gesehen hat, hat bereits einen Vorgeschmack auf die unendliche Weite des australischen Outback bekommen. Aber den fünften Kontinent einmal selbst zu erleben, den Staub des Outback zu riechen und die grossartigen Küstenabschnitte zu entdecken, das ist einfach besser. Imposanter. Unvergesslicher. Diese Reise zeigt Ihnen auf eindrückliche Weise die ver- schiedenen Gesichter Australiens: den besiedelten Osten, aber auch die Weiten des Roten Zentrums und den unbe- kannten Westen. Kommen Sie mit ans schönste Ende der Welt!
3 NZZ-REISEN EXKLUSIV Aussergewöhnliche Traumreise durch den facettenreichen Kontinent • Sydney: exklusiver Besuch des legendären Opera House ausserhalb der Öffnungszeiten. • Vom exotischen Cairns zum Uluru (Ayers Rock) nach Adelaide durch die unendlichen Weiten des roten Zentrums und zur Opal-Stadt Coober Pedy. • Idyllisches Abendessen unter freiem Himmel mit atemberaubendem Blick auf den Uluru. • Ureinwohner Australiens erzählen am Lagerfeuer ihre Geschichten, zeigen wie gejagt wurde und ba- cken „Damper“ im Boden. IHRE BEGLEITUNG Urs Wälterlin 13. NOVEMBER–3. DEZEMBER 2022 Urs Wälterlin ist als Australien- Korrespondent für das Schweizer Fernsehen und andere in- und aus- Reiseplanung ländische Medien tätig. Seit 1992 lebt er mit seiner Familie auf einer Tage 1 & 2: Zürich – Dubai – Sydney kleinen Farm in der Nähe von Syd- ney. Er begleitet die Gruppe an Flug mit Emirates nach Sydney, wo Sie am Abend des zwei- zwölf Tagen. ten Tages landen. Willkommen am anderen Ende der Welt. LEISTUNGEN Tage 3 & 4: Sydney • internationale Flüge mit Emirates in der Economy- Auf einer Stadtrundfahrt erhalten Sie einen ersten Eindruck Klasse (inkl. Taxen) und Inlandflüge der 4 Millionen Metropole. Entstanden als Strafkolonie im • Transporte, Eintritte, Trinkgelder, Visagebühren 18. Jahrhundert, verzaubert Sydney heute Touristen aus aller Welt. Die Hochhäuser der Innenstadt, die Buchten der stil- • Hotelunterkünfte auf Basis Doppelzimmer, Früh- vollen Vororte und das Ausgehviertel Kings Cross durch- stück & eine weitere Mahlzeit pro Tag streifen Sie auf Ihrer Rundfahrt. Auch vom legendären Strandleben erhalten Sie auf der Halbinsel Manly durch • Reisedokumentation, Audio-System auf Rundgän- gen, Fachvorträge und Begleitung durch Urs Wälter- einen Besuch des Life Saving Clubs einen guten Eindruck. lin, lokale Deutsch sprechende sowie cotravel- Ausserdem geniessen Sie die phänomenale Aussicht vom Reiseleitung zweithöchsten Turm der südlichen Hemisphäre; dem Sydney Tower. Es bleibt aber auch Zeit, auf eigene Faust durch die TERMIN Stadt zu schlendern. 13.11. – 03.12.2022 PREIS Fr. 13‘250.- p.P. EZ-Zuschlag: Fr. 2‘300.- TEILNEHMER/INNEN Min. 15, max. 25 Personen DIREKT INFORMIEREN +41 (0)61 308 33 05, cotravel@cotravel.ch
4 Tag 5: Sydney – Cairns Tag 8: Cairns – Alice Springs Heute steht ein ganz besonderes Highlight auf dem Pro- Sie verlassen heute Cairns und fliegen nach Alice Springs gramm: Früh morgens, bevor die Massen das Opernhaus im Northern Territory. Alice ist eine Wüstenstadt, bis zu stürmen, können Sie auf einer Tour durchs Wahrzeichen von 1'500 km in jede Richtung gibt es nichts ausser rotem Sand. Sydney einen Blick hinter die Kulissen werfen. Anschlies- Hier mitten im Outback zeigt Ihnen Ihr Guide einige span- send sind Sie eingeladen, das Frühstück im Green Room, nende Institutionen, ohne die das Leben in diesem einsamen dem Zimmer, wo die weltbekannten Artisten sich für die und über weite Strecken verlassenen Teil der Erde kaum Vorstellung fertig machen, zu geniessen. Danach spazieren möglich wäre. Urs Wälterlin zeigt Ihnen den wichtigsten Sie ins Quartier The Rocks. Seit mehr als 150 Jahren trägt Stützpunkt des Royal Flying Doctor Service, der Menschen das Viertel zwischen der Oper und dem Darling Harbour in den verlassensten Winkeln der Region mit medizinischer diesen Namen. Hier entstand die erste Siedlung, hier schlägt das Hilfe versorgt. Geflogen wird übrigens mit Schweizer Flug- Herz Sydneys. Fürs Mittagessen haben wir Plätze auf einer zeugen der Pilatuswerke, den PC-12. Auch lernen Sie die Lunch-Cruise reserviert, so dass Sie die wunderbare Skyline School of the Air kennen, eine Schule, die den Lernstoff der Stadt vom Wasser aus gemütlich vorbeiziehen lassen über Radiosendungen oder Webcams vermittelt und so den können. Am späten Nachmittag besteigen Sie den Flieger Outback-Bewohnern Bildung überhaupt ermöglicht. Später nach Cairns, wo Urs Wälterlin Sie herzlichst empfängt. in eindrücklicher Umgebung beim Simpson’s Gap geniessen Sie beim Sonnenuntergang einen Apéro. Tag 6: Cairns – Great Barrier Reef – Cairns Heute widmen Sie sich ganz dem Meer und fahren hinaus zum weltbekannten Great Barrier Reef. Auf der Liste des UNESCO-Weltnaturerbes ist es ganz weit oben aufgeführt. Sie können sich auf Ihrem kleinen, komfortablen Schiff entspannen und besuchen die winzige Koralleninsel Micha- elmas Cay, ein weitgehend unberührtes Paradies für 300´000 Seevögel, die hier jährlich nisten und leben können. Auch für uns Menschen mutet diese Insel mit ihrem weissen Sandstrand und dem türkisblauen Wasser wie ein Garten Eden an. Wer mag, ist eingeladen, die wunderbare Unter- wasserwelt des Great Barrier Reefs mit Schnorcheln zu erkunden. Sie tauchen ein in eine Unterwasserwelt mit Abermillionen exotischen Fischen und farbenprächtigen Korallen. Das meistens glasklare Wasser lässt auch die Nicht-Schnorchler vom Glasbodenboot aus daran teilhaben. Tag 9: Alice Springs – Kings Canyon Im Gebiet des Northern Territory sind die Traditionen der Aborigines am ehesten erhalten geblieben, da die Europäer hier erst relativ spät siedelten. Noch heute leben die australi- schen Ureinwohner meist unter sich und sprechen zum gros- sen Teil auch noch ihre indigene Sprache. Aborigines klären Sie am Morgen über ihre Traditionen auf, über ihre Ge- schichte und darüber, wie sie ihr Leben in der Wüste meis- tern. Sie bringen Ihnen bei, wozu und wie man einen Boo- merang nutzt und welche Jagdinstrumente zur Beschaffung von Nahrung eingesetzt werden. Urs Wälterlin spricht aber auch die Schattenseiten des Lebens der Aborigines an, wo Tag 7: Cairns – Kuranda – Cairns Hoffnungslosigkeit und Alkoholkonsum oft Wegbegleiter Gemütlich tuckern Sie mit dem Zug nach Kuranda. Vorbei sind. Später führt Sie die Fahrt über Sanddünen, trockene an üppig grünen Landschaften führt Sie die Bahnfahrt von Graslandschaften, durch schier unendliche Weiten zum den Zuckerrohrfeldern rund um Cairns durch tiefe Schluch- Kings Canyon, welchen Sie gegen Abend erreichen. Sie ten bis in den Regenwald. In Kuranda angekommen, schlen- sehen immer wieder Farmer und erfahren, wie das dern Sie durch den Künstlerort – mitten im Regenwald gele- (Über)leben in dieser so einsamen Gegend möglich ist. Die gen. Wenn Sie sich mit einem „Crocodile Dundee“-Hut aus spektakuläre Schlucht des Kings Canyon ist flankiert von Känguru-Leder eindecken wollen, ist hier die beste Gele- farbenprächtigen, z.T. über 300m hohen Felswänden in genheit dafür. Auch der Rückweg nach Cairns ist ein ganz Gelb-, Grau- und Rottönen, die den Anschein machen, mit besonderes Erlebnis: Auf einer Länge von 7.5km verbindet dem Messer abgeschnitten worden zu sein. eine Gondelbahn, dicht über den intensiv-grünen Baumkro- nen schwebend, Kuranda mit Cairns. Ein spektakuläres Mittagessen mit australischen Spezialitäten erwartet Sie auf Tag 10: Kings Canyon – Uluru Hartley’s Krokodilfarm, bevor Sie sich auf Erkundungstour Eine unvergleichliche Aussicht ins Tal, auf die senkrechten durch den Park begeben. Nicht nur grosse Reptilien gibt es Felswände und die verwitterten Sandsteinkuppeln auf dem zu bestaunen, sondern auch die für die Region typischen Plateau entschädigt Sie voll und ganz fürs frühe Aufstehen. Kasuaren. Der Abend steht in Cairns zur freien Verfügung. Die Wanderung führt über einen steilen Pfad zur Nordflanke
5 der Felsklippen, dann durchqueren Sie den Kings Creek Ihr Tagesziel Coober Pedy. Die Ortschaft nennt sich selbst beim grün bewachsenen Garden of Eden. Den Rückweg Opal-Hauptstadt der Welt und ist tatsächlich die grösste nehmen Sie auf der Südseite durch die Sandsteinkuppeln Quelle dieser Edelsteine. Etwa drei Viertel der weltweiten von Lost City in Angriff. Die mittelschwere Rundwande- Funde von weissen Opalen werden in der Umgebung von rung dauert in etwa 4h und ist natürlich freiwillig. Nach der Coober Pedy gemacht. Und wenn man es nicht gesehen hat, Rückkehr ins Hotel kommen die erfrischende Dusche und kann man es sich nur schwer vorstellen: Die extremen das herzhafte Frühstück wie gerufen. Weiter führt Sie die Sommertemperaturen haben dazu geführt, dass die meisten Reise durch beeindruckende Landschaften des Outbacks, Einwohner unter der Erde in Wohnhöhlen, sogenannten heute mit Ziel Ayers Rock (oder Uluru, wie er in der Spra- Dugouts, leben; ganz freiwillig und ohne Sonnenlicht. Sogar che der Aborigines heisst) – ein Muss auf jeder Australien- die Dorfkirche ist unterirdisch angelegt worden. Anschlies- reise. Sie besichtigen das Kulturzentrum der Ureinwohner send beziehen Sie Ihre Zimmer im Höhlenhotel (es gibt auch und sehen das erste Mal den Uluru ganz aus der Nähe. Ge- normale Zimmer über der Erde). gen Abend, wenn die Sonne langsam untergeht, geniessen Sie das mystische und einzigartige Farbenspiel des Berges, den die Sonne mal in Mauve, dann in glühendes Rot oder in Tag 13: Coober Pedy – Wilpena Pound brillantes Orange taucht – ein fantastisches Naturspektakel. Sie treffen einen Deutschen, der vor Ort seit vielen Jahren Opale sucht und sprechen über die (Miss)Erfolge seiner Arbeit. Wer möchte, ersteht in Coober Pedy den einen oder anderen schönen Opal als Souvenir. Und dann machen Sie sich wieder auf durch die Wüste: Vorbei an ausgetrockneten Salzseen geht es nach Port Augusta bis zum Flinders Ranges National Park. Mit ihrer zerklüfteten Bergwelt und zahlrei- chen Schluchten ist die Gegend ein Paradies für Wanderer, Entdecker und Hobby-Fotografen. Sie dürfen sich auf Kän- gurus freuen, die ganz sicher Ihren Weg kreuzen und sich sogar rund um Ihr Hotel in Wilpena Pound tummeln werden. Tag 11: Uluru & Kata Tjutas Den Kata Tjutas (früher als Olgas bekannt) statten Sie heute Morgen einen Besuch ab. Bestehend aus 36 Felshügeln, die aus dem Nichts plötzlich aus der flachen Ebene auftauchen, sind sie Fotosujet und Wanderparadies zugleich. Umgeben von steilen Wänden spazieren Sie auf einer kurzen Wande- rung zum Ende des Tals, wo dank eines kleinen Bächleins eine grüne Oase entstanden ist. Wer möchte, kann den Nachmittag am Hotelpool geniessen, die Beine hoch lagern Tag 14: Wilpena Pound und die letzten erlebnisreichen Tage Revue passieren lassen. Sie legen einen Tag Fahrpause ein und können sich an die- Oder möchten Sie doch lieber nochmals die Magie des sem einzigartigen Ort ausruhen. Wanderlustige können Uluru spüren? Dann empfehlen wir Ihnen zu Fuss den gröss- einen halben oder ganzen Tag durch die herrliche Umge- ten Felsen der Welt zu umlaufen. Mit den gewaltigen Aus- bung marschieren. Hobbyfotografen können sich, mit der massen von 3km Länge, 2.5 km Breite und 330 m Höhe Kamera gewappnet, auf die Känguru-Pirsch machen. Ein beeindruckt er jeden Besucher. Die Gruppe trifft sich wieder Ranger geht auf die zahlreichen Probleme im Zusammenle- zum gemeinsamen Abendessen unter freiem Himmel mit ben zwischen Tier und Mensch, so zum Beispiel die über- atemberaubendem Blick auf den Uluru und lauscht dem proportionale Vermehrung der Kängurus, ein. Es besteht Klang der Stille. optional die Möglichkeit, die Gegend von Oben auf einem Rundflug mit einem Kleinflugzeug zu erkunden – einmalig, denn aus der Vogelperspektive sieht die Region aus wie eine Tag 12: Uluru – Coober Pedy traditionelle Zeichnung der Ureinwohner und erinnert an das Schon früh beginnt die lange, aber auch äusserst eindrückli- hohe Alter des Landes. Nach dem Abendessen erwartet Sie che Fahrt entlang des Stuart Highways – auch Explorers am Lagerfeuer ein Gespräch mit Ureinwohnern, die Ihnen Way genannt – der Nord-Süd-Verbindung Australiens. Sie auch zeigen, wie traditionelles Brot gebacken wird. bekommen heute und morgen ein Gefühl für die enormen Distanzen, welche man auf diesem Kontinent zurücklegen kann/muss. Erldunda, Marla und Cadney Homestead sind Tag 15: Wilpena Pound – Barossa Valley – alles wichtige Ortschaften (oder eher grosse Raststätten) für Kangaroo Island die Post, die berühmten Road Trains und die Bewohner der Nach einem stärkenden Frühstück brechen Sie früh am Wüste. Nirgends auf der Welt sind übrigens so lange Last- Morgen Richtung australische Südküste auf. Sie gelangen wagen-Kompositionen zu sehen wie auf diesem Teilstück ins Barossa Valley, auch Tal der Geniesser genannt – ein des Explorer’s Way. Am späten Nachmittag erreichen Sie
6 Weinanbaugebiet von Weltklasse, in dem seit vielen Gene- rationen Wein erzeugt wird und das noch heute mit dem Charme der Alten Welt besticht. Das Klima ist ideal für den Weinanbau und zusammen mit dem fruchtbaren Boden der Region entstehen hier samtige Rot- und spritzige Weisswei- ne. Sie fahren durch die malerische Hügellandschaft und machen Halt auf einem Weingut. Hier horchen Sie den Er- klärungen zur Weinbauwirtschaft in Australien und degus- tieren die guten Tropfen. Im Anschluss ans köstliche Mit- tagessen geht es weiter Richtung Süden nach Cape Jervis, wo Sie in etwas weniger als einer Stunde per Fähre auf die Känguru-Insel fahren und Ihr Hotel für die nächsten zwei Nächte beziehen. Tag 18: Fremantle – Rottnest Island – Fremantle Mit der Schnellfähre setzen Sie über nach Rottnest Island, das seit 1917 unter Naturschutz steht und ein wahres Wild- life-Paradies ist. Die ca. 50 km² grosse Insel ist autofrei, so dass das Eiland auch Australiens Fahrrad-Paradies genannt wird. Fast überall trifft man auf die zutraulichen Quokka- Zwergkängurus – Begegnungen, die nicht nur die Herzen von Tierfans höher schlagen lassen. Nach dem gemeinsamen Mittagessen haben Sie die Möglichkeit, einen ausgedehnten Spaziergang zu unternehmen oder an einem der zahlreichen Strände die Sonne zu geniessen. Zurück in Fremantle ge- niessen Sie am Abend erneut die schöne Promenade der Stadt. Tag 16: Kangaroo Island Sie verbringen den ganzen Tag auf dieser paradiesischen Tage 19 & 20: Fremantle – Perth – Insel und entdecken die verschiedenen Naturpärke. Neben Fremantle den namensgebenden Tieren sehen Sie auch Neuseeländi- Sie fahren mit der S-Bahn nach Perth. Den zweitletzten Tag sche Seebären, Koalas und Seelöwen. Beim Kap Couedic in Australien verbringen Sie in der Stadt, die bekannt ist für bestaunen Sie spektakuläre Küstenlandschaften mit einmali- ihren Sonnenschein und den entspannten Outdoor- gen Felsformationen und in der Hanson Bucht schauen Sie, Lebensstil, dem ihre Bewohner frönen. Auf einer Rundfahrt ob die Gummibäume wirklich aus Gummi bestehen. Als erleben Sie die Stadt der Gegensätze und fahren zwischen Abschluss besichtigen Sie die einzige Eukalyptusöl- den Designer-Hochhäusern, die in den Himmel ragen, im- Destillerie von Südaustralien und kommen in den Genuss mer wieder an alten Kirchen und kleinen Kolonialhäusern dieses aussergewöhnlichen Aromas. aus dem 19. Jahrhundert vorbei. Sie bestaunen unter ande- rem das imposante Parlamentshaus und die moderne Archi- tektur des Bell Towers, der den musikalisch vielfältigsten Tag 17: Kangaroo Island – Adelaide – Glockensatz der Welt beherbergt. Wer hat noch nie ein U- Perth – Fremantle Boot von innen gesehen? Im maritimen Museum in Mit der Fähre und dem Bus gelangen Sie zurück aufs Fest- Fremantle erwartet Sie eine spannende Führung. Das ge- land in die Hauptstadt Südaustraliens. Wussten Sie, dass meinsame Abschiedsessen gibt Gelegenheit, das Erlebte eine deutsche Prinzessin der Stadt ihren Namen gab? Oder nochmals Revue passieren zu lassen und Abschied vom 5. dass der Architekt Colonel William Light Adelaide als die Kontinent zu nehmen. perfekte Stadt geplant hat? Sie entdecken die schönsten Ecken auf einer Rundfahrt und erfahren noch mehr interes- sante Details. Nach dem Mittagessen in einem charmanten Tag 21: Fremantle – Perth – Dubai – Zürich Restaurant ist es bereits an der Zeit, Südaustralien den Rü- Frühmorgens Rückflug mit Emirates via Dubai nach Zürich, cken zu kehren. Per Flugzeug geht es weiter nach Perth. Im wo Sie gegen Abend landen. Westen angekommen, steht die Fahrt nach Fremantle auf dem Programm. Mit seinem maritimen Flair, den pastellfar- benen spätviktorianischen Häuschen, dutzenden von Stras- sencafés und Märkten, lädt Fremantle zum Verweilen ein. Nach dem Abendessen können Sie sich in einem der zahl- reichen Cafés und Bars die warme Meeresbrise übers Ge- sicht streichen lassen, die entspannt-charmante Atmosphäre des Ortes geniessen und den Musikanten, Gauklern und Kleinkünstlern bei ihrer Arbeit zusehen.
7 Impfungen & Medikamente Allgemeines Für die Einreise nach Australien sind keine Impfungen vor- geschrieben. Welche Impfungen individuell sinnvoll sind, Der Stil der NZZ Reisen sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder dem Tropen- Jede Reise ist ein Unikat. Das Produkt entstand in Zusam- institut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie menarbeit mit Kunstkennern des Landes – sowie dem für unter www.safetravel.ch. diese Art von Reisen spezialisierten Veranstalter. Helmut Bitte beachten Sie, dass aus Haftungsgründen die Reiselei- Köllner ist als Indologe, Studienreiseleiter und Reisebuchau- tung keine Arzneimittel an die Reiseteilnehmer abgeben tor ein ausgewiesener Experte. Er kennt das moderne Indien darf. Aus diesem Grund sind Sie gebeten, Ihre eigenen Me- wie seine Westentasche und hat Sanskrit sowie Alte Kunst dikamente mitzunehmen, bzw. vor Ort zu organisieren. und Kultur Indiens studiert. Unterwegs als Referent und Moderator stellt er einen unvergleichlichen Mehrwert dar. Unverkennbares Merkmal sind besondere Begegnungen vor COVID-19 - Information Ort, die einmaligen Einblicke in das Leben und das Funktio- Wegen der Ausbreitung des Coronavirus passen diverse nieren der Gesellschaft gewähren. Die Reisen sollen authen- Länder ihre Einreisebestimmungen für Schweizer BürgerIn- tisch sein, die Augen öffnen für das Schöne, den Sinn schär- nen laufend an und verfügen über teils kostenpflichtige fen für das Unschöne. Wer offen ist für Neues, fühlt sich Massnahmen, wie z.B. Gesundheitskontrollen, Online- wohl auf den Reisen, bei denen man mit Fachexperten die Nachweise über den Gesundheitszustand, PCR - Test etc. Welt auf eine andere Art entdeckt. Die Kosten hierfür sind vom Teilnehmer zu tragen. Für BürgerInnen anderer Staaten gelten möglicherweise abweichende Bestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich beim Anforderungsprofil Konsulat oder der Botschaft des Einreiselandes oder wenden Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und sich an uns. richtet sich an ein aufgestelltes, unkompliziertes Publikum. Aufgrund der sich schnell ändernden Situation gibt es keine Eine Portion Gelassenheit und Toleranz, sowie Interesse und abschliessenden Listen oder Aufstellungen der verschiede- Respekt für fremde Gepflogenheiten sind wichtige Voraus- nen Massnahmen. Die Bestimmungen der einzelnen Länder, setzungen für diese Art von Reise. Wer Erholung und Ent- Reedereien und Fluggesellschaften können kurzfristig än- spannung mehr gewichtet als Erlebnis und Wissensbereiche- dern. rung, sollte seine Reisepläne eventuell überdenken. Alle cotravel wird die Teilnehmer stets über die aktuellen Best- Wanderungen sind fakultativ. Für die Flüge und die langen immungen informieren. Die Einhaltung der Einreisebestim- Fahrten im Outback ist eine gewisse Reiseverträglichkeit mungen liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Bitte empfehlenswert. beachten Sie, dass wir keine Haftung für nicht eingehaltene Vorschriften und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei verweigerter Einreise, übernehmen können. Bitte informie- Fachreferent und Begegnungen vor Ort ren Sie sich selbständig über Änderungen der Vorschriften Aktuelle Anlässe können es notwendig machen, dass der bis zu Ihrer Abreise. Fachreferent seiner Pflicht nachgehen und für seine Arbeit- Sollte die Reise aufgrund von Reiseeinschränkungen durch geber Bericht erstatten muss. Es kann also vorkommen, dass Covid-19 oder andere nicht abwendbare Umstände bzw. Referate auf andere Tage verschoben werden. Gleiches gilt höhere Gewalt nicht durchführbar sein, können Sie kosten- für die erwähnten Gesprächspartner vor Ort. Sollte Ihr Fach- frei umbuchen oder erhalten den Reisepreis zurück. referent nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird. Unterkunft/Transport/Mahlzeiten Die Interkontinentalflüge von Zürich nach Sydney und re- Klima tour ab Perth (jeweils via Dubai) sind bei Emirates gebucht. Australien gilt als Land des Sonnenscheins. Frühling und Die Flugdauer beträgt: Herbst gelten als beste Reisemonate, obwohl im tropischen Zürich – Dubai: 6h15 Perth – Dubai: 11h00 Norden die build-up-season vorherrscht, wo die Gewitter- Dubai – Sydney: 13h45 Dubai – Zürich: 6h45 neigung und die schwüle Hitze zu-, die Touristenströme Die Inlandsflüge sind bei Qantas gebucht. dafür abnehmen. Das Outback ist zu unserer Reisezeit am Mit Ausnahme der Unterkunft beim Uluru, haben wir keine Tag heiss und nachts kühl. In Süd- und Westaustralien tref- Luxushotels, dafür aber gute Mittelklasse-Hotels gewählt, da fen wir auf ein gemässigtes Klima, ideal für die Besichti- wir das Budget lieber in ein attraktives Programm investie- gung der Städte Sydney, Adelaide und Perth sowie deren ren. In den Städten übernachten Sie in schönen 4-Sterne- landschaftlich reizvolle Umgebung. Hotels, im Outback sind die Hotelverfügbarkeiten etwas spärlicher, hier sind typische Resorts im Mittelklassebereich gebucht. Unterwegs sind wir in komfortablen, klimatisierten Einreise Reisebussen. Die Mahlzeiten erfolgen in guten Restaurants Für die Einreise nach Australien benötigen Schweizer Bür- und sind abwechslungsreich. Sie reichen von einem exklusi- ger einen 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gülti- ven BBQ im Outback über Essen in internationalen Restau- gen Reisepass. Zudem ist für Australien ein elektronisches rants bis hin zu Picknicks in schöner Umgebung. Visum notwendig, welches im Arrangementpreis einge- schlossen ist. cotravel wird dieses für die Reiseteilnehmer einholen.
8 Versicherung Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation Ob unerwartete Quarantäne oder Erkrankung an COVID-19: cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist rat- für zukunftsorientierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir sam. Wir empfehlen den Abschluss der Multi-Trip Jahres- offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfas- versicherung „Comfort“ der ERV: CHF 239.- pro Person sendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der (CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Rei- 389.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft severanstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges En- lebend (CHF 60‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie gagement ausgezeichnet ist. tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und schützt Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von Sie während den nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat. cotravel Reise, sondern auch in Ihren weiteren Ferien vor Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen dem Ausland, allfällige Mehrkosten durch COVID-19 wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen uvm.). Weitere Informationen erhalten Sie unter Verhältnissen in unseren Zielgebieten. www.cotravel.ch/reiseversicherung oder bei cotravel. Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf automatisch Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten um ein weiteres Jahr. Wenn Sie eine Verlängerung nicht wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge- wünschen, müssen Sie bis 3 Monate vor Ablauf der Police schaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie den bei der Versicherung kündigen. Bitte geben Sie uns auf dem CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen Anmeldeformular an, ob wir Ihnen eine Versicherung aus- oder nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzpro- stellen dürfen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstat- jekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. In Zusam- tungsfähig. menarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arrangieren wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss auszugleichen: Kosten einer Annullation/Änderung Von Zürich via Dubai nach Sydney und retour ab Perth – Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Economy – Flugdistanz: ca. 30‘600 km Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt Kompensationskosten: CHF 145.- (Stand November 2021, muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.– kann bis zur Abreise geringfügig variieren) pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsent- scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Ergänzungen Datenschutz Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrange- Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter mentpreises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufge- Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie sich führt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen) bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name gelten auch für Änderungen durch den Kunden. und Ihre Adresse für die Zwecke der Durchführung der Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise 30% Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner 44-20 Tage vor Abreise 50% weitergeleitet werden können. 19-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Vorbereitungstreffen Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebun- Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise gen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind indi- zu einem fakultativen Infotreffen in Zürich. Das Ziel dieses viduelle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rücker- Treffens ist es, die Mitreisenden kennen zu lernen und offe- stattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet ne Fragen stellen zu können. werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstal- tungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen. Vertragsbedingungen Für diese Reise gelten die Allgemeinen Vertragsbedingun- Einzelreisende gen (ARVB) von DER Touristik Suisse AG, Ausgabe Au- In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei- gust 2021 (vgl. Anhang). Individuelle Vertragsabreden in sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen diesem Dokument haben Vorrang, im Falle anderslautenden in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt CHF Bestimmungen in den ARVB. 2300.-. Teilnehmer Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 15 Personen. Kurz vor Ab- reise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.
9 Kosten/Leistungen Die 21-tägige Reise kostet CHF 13‘250.-. Zahlungskonditionen: 30% fällig bei der Anmeldung, der Rest 45 Tage vor Abreise. Dies gilt auch für Online- Buchungen. Zahlung mit Kreditkarte ist möglich. Inbegriffen: internationale Flüge mit Emirates in der Eco- nomy-Klasse, Inlandflüge, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, andere Transportmittel (Schiff, Zug), alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder, Audio-System auf Rundgängen, Visagebühren, Fachbegleitung durch Urs Wäl- terlin an 12 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen allfällige Impfungen oder Einreisevoraus- setzungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 2‘300.-. Programmänderungen vorbehalten. Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage. Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG. IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN
ANMELDUNG NZZ REISEN AUSTRALIEN MIT URS WÄLTERLIN 13. NOVEMBER–03. DEZEMBER 2022 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel DER Touristik Suisse AG – AUSTRALIEN – Herostrasse 12 – 8048 Zürich Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version August 2021) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die Australien Reise an. Die 21-tägige Reise kostet CHF 13‘250.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Emirates in der Economy-Klasse, Inlandflüge, alle Transfers, Hotelunter- künfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, andere Transportmittel (Schiff, Zug), alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Audio-System auf Rundgängen, Visage- bühren, Fachbegleitung durch Urs Wälterlin an 12 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reise- leiter, cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 2‘300.-. Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise (gilt auch für Online-Buchungen). Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 2‘300.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich schliesse die Jahresversicherung „Comfort“ der ERV ab: Für Einzelpersonen CHF 239.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 389.- Ich verzichte auf die ERV Versicherung. Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Business-Klasse. Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 145.- pro Person). Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter. Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? NZZ Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige: Datum Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Kuoni Sports, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli- che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestä- tigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Rei- seprospekten). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik, Naturkatastro- phen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist der Leistungsumfang von DTCH eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt. Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz- räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1.Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent- lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer und für maximal 9 Reiseteilnehmer. Ab 10 Personen können die Preise variieren. Die Preise sind Bar- zahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags- schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu- rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver- traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor- derungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. Bei Online Buchungen in Euro Preisen beträgt die Anzahlung 30% bzw. 40% bei Helvetic Tours dynamic (XHEL). In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Online Buchungen in Schweizer Franken Preisen - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei- gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.
4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol- genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei- tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar- ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin- tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be- zahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 92 EUR) pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 185 EUR) pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan- ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder- wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epide- mien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Schadenersatz ist ausgeschlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Bei einer Kün- digung nach Reiseantritt, sind Schadenersatzforderungen des Kunden ausgeschlossen, insbesondere Entschädigungen für Mehrkosten (z.B. Flug- oder Hotelkosten). 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An- forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie- rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor- nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 95 EUR) pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 190 EUR) pro Auftrag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge- nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH und Änderungsvorbehalt 6.2.1. DTCH behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Die Reisveranstalterin ist insbe- sondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Hotel, Airline, Reiseroute, Preisangaben) in ihren Katalogen, Internet etc. jederzeit einseitig zu ändern. 6.2.2. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Ent- zug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproble- men. 6.2.3. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei- lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.4. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge-
sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen- sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei- sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker- stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen. - Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen- falls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti- gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be- schränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank- tionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leistungsstörun- gen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be- hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epidemien und Pandemien und damit verbundene behördlichen Massnahmen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül- lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol- genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio- nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an- dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da- ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be- schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin- gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In- formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe- arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz- rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen.
Sie können auch lesen