Australien DETAILPROGRAMM 13. NOVEMBER - 3. DEZEMBER 2022 - NZZ Reisen

Die Seite wird erstellt Aurel Schütz
 
WEITER LESEN
Australien DETAILPROGRAMM 13. NOVEMBER - 3. DEZEMBER 2022 - NZZ Reisen
1

DETAILPROGRAMM

Australien
13. NOVEMBER – 3. DEZEMBER 2022
Australien DETAILPROGRAMM 13. NOVEMBER - 3. DEZEMBER 2022 - NZZ Reisen
2

13. November – 3. Dezember 2022

AUSTRALIEN
Ein facettenreicher Kontinent. Mit Urs Wälterlin.
Schnorcheln am Great Barrier Reef oder ein Apéro am Ayers Rock – die australischen Klassiker haben wir natürlich im
Gepäck. In Begleitung von Auslandkorrespondent und Landeskenner Urs Wälterlin gehen Sie noch einen Schritt weiter
und tauchen in die unterirdische Opalwelt des Outback ab, geniessen Ihr ´Zmorge` im exklusiv für die Gruppe geöffneten
Opernhaus in Sydney und lauschen den Geschichten der Ureinwohner am Lagerfeuer.

Wer den Kinohit „Australia“ gesehen hat, hat bereits einen
Vorgeschmack auf die unendliche Weite des australischen
Outback bekommen. Aber den fünften Kontinent einmal
selbst zu erleben, den Staub des Outback zu riechen und die
grossartigen Küstenabschnitte zu entdecken, das ist einfach
besser. Imposanter. Unvergesslicher.

Diese Reise zeigt Ihnen auf eindrückliche Weise die ver-
schiedenen Gesichter Australiens: den besiedelten Osten,
aber auch die Weiten des Roten Zentrums und den unbe-
kannten Westen. Kommen Sie mit ans schönste Ende der
Welt!
Australien DETAILPROGRAMM 13. NOVEMBER - 3. DEZEMBER 2022 - NZZ Reisen
3

NZZ-REISEN EXKLUSIV
Aussergewöhnliche Traumreise durch den
facettenreichen Kontinent

• Sydney: exklusiver Besuch des legendären Opera
House ausserhalb der Öffnungszeiten.

• Vom exotischen Cairns zum Uluru (Ayers Rock)
nach Adelaide durch die unendlichen Weiten des roten
Zentrums und zur Opal-Stadt Coober Pedy.

• Idyllisches Abendessen unter freiem Himmel mit
atemberaubendem Blick auf den Uluru.

• Ureinwohner Australiens erzählen am Lagerfeuer
ihre Geschichten, zeigen wie gejagt wurde und ba-
cken „Damper“ im Boden.

IHRE BEGLEITUNG

Urs Wälterlin
                                                        13. NOVEMBER–3. DEZEMBER 2022
                 Urs Wälterlin ist als Australien-
                 Korrespondent für das Schweizer
                 Fernsehen und andere in- und aus-
                                                        Reiseplanung
                 ländische Medien tätig. Seit 1992
                 lebt er mit seiner Familie auf einer   Tage 1 & 2: Zürich – Dubai – Sydney
                 kleinen Farm in der Nähe von Syd-
                 ney. Er begleitet die Gruppe an        Flug mit Emirates nach Sydney, wo Sie am Abend des zwei-
                 zwölf Tagen.                           ten Tages landen. Willkommen am anderen Ende der Welt.

LEISTUNGEN
                                                        Tage 3 & 4: Sydney
• internationale Flüge mit Emirates in der Economy-     Auf einer Stadtrundfahrt erhalten Sie einen ersten Eindruck
Klasse (inkl. Taxen) und Inlandflüge
                                                        der 4 Millionen Metropole. Entstanden als Strafkolonie im
• Transporte, Eintritte, Trinkgelder, Visagebühren      18. Jahrhundert, verzaubert Sydney heute Touristen aus aller
                                                        Welt. Die Hochhäuser der Innenstadt, die Buchten der stil-
• Hotelunterkünfte auf Basis Doppelzimmer, Früh-        vollen Vororte und das Ausgehviertel Kings Cross durch-
stück & eine weitere Mahlzeit pro Tag                   streifen Sie auf Ihrer Rundfahrt. Auch vom legendären
                                                        Strandleben erhalten Sie auf der Halbinsel Manly durch
• Reisedokumentation, Audio-System auf Rundgän-
gen, Fachvorträge und Begleitung durch Urs Wälter-      einen Besuch des Life Saving Clubs einen guten Eindruck.
lin, lokale Deutsch sprechende sowie cotravel-          Ausserdem geniessen Sie die phänomenale Aussicht vom
Reiseleitung                                            zweithöchsten Turm der südlichen Hemisphäre; dem Sydney
                                                        Tower. Es bleibt aber auch Zeit, auf eigene Faust durch die
TERMIN                                                  Stadt zu schlendern.
13.11. – 03.12.2022

PREIS
Fr. 13‘250.- p.P. EZ-Zuschlag: Fr. 2‘300.-

TEILNEHMER/INNEN
Min. 15, max. 25 Personen

DIREKT INFORMIEREN
+41 (0)61 308 33 05, cotravel@cotravel.ch
Australien DETAILPROGRAMM 13. NOVEMBER - 3. DEZEMBER 2022 - NZZ Reisen
4

Tag 5: Sydney – Cairns                                             Tag 8: Cairns – Alice Springs
Heute steht ein ganz besonderes Highlight auf dem Pro-             Sie verlassen heute Cairns und fliegen nach Alice Springs
gramm: Früh morgens, bevor die Massen das Opernhaus                im Northern Territory. Alice ist eine Wüstenstadt, bis zu
stürmen, können Sie auf einer Tour durchs Wahrzeichen von          1'500 km in jede Richtung gibt es nichts ausser rotem Sand.
Sydney einen Blick hinter die Kulissen werfen. Anschlies-          Hier mitten im Outback zeigt Ihnen Ihr Guide einige span-
send sind Sie eingeladen, das Frühstück im Green Room,             nende Institutionen, ohne die das Leben in diesem einsamen
dem Zimmer, wo die weltbekannten Artisten sich für die             und über weite Strecken verlassenen Teil der Erde kaum
Vorstellung fertig machen, zu geniessen. Danach spazieren          möglich wäre. Urs Wälterlin zeigt Ihnen den wichtigsten
Sie ins Quartier The Rocks. Seit mehr als 150 Jahren trägt         Stützpunkt des Royal Flying Doctor Service, der Menschen
das Viertel zwischen der Oper und dem Darling Harbour              in den verlassensten Winkeln der Region mit medizinischer
diesen Namen. Hier entstand die erste Siedlung, hier schlägt das   Hilfe versorgt. Geflogen wird übrigens mit Schweizer Flug-
Herz Sydneys. Fürs Mittagessen haben wir Plätze auf einer          zeugen der Pilatuswerke, den PC-12. Auch lernen Sie die
Lunch-Cruise reserviert, so dass Sie die wunderbare Skyline        School of the Air kennen, eine Schule, die den Lernstoff
der Stadt vom Wasser aus gemütlich vorbeiziehen lassen             über Radiosendungen oder Webcams vermittelt und so den
können. Am späten Nachmittag besteigen Sie den Flieger             Outback-Bewohnern Bildung überhaupt ermöglicht. Später
nach Cairns, wo Urs Wälterlin Sie herzlichst empfängt.             in eindrücklicher Umgebung beim Simpson’s Gap geniessen
                                                                   Sie beim Sonnenuntergang einen Apéro.

Tag 6: Cairns – Great Barrier Reef – Cairns
Heute widmen Sie sich ganz dem Meer und fahren hinaus
zum weltbekannten Great Barrier Reef. Auf der Liste des
UNESCO-Weltnaturerbes ist es ganz weit oben aufgeführt.
Sie können sich auf Ihrem kleinen, komfortablen Schiff
entspannen und besuchen die winzige Koralleninsel Micha-
elmas Cay, ein weitgehend unberührtes Paradies für 300´000
Seevögel, die hier jährlich nisten und leben können. Auch
für uns Menschen mutet diese Insel mit ihrem weissen
Sandstrand und dem türkisblauen Wasser wie ein Garten
Eden an. Wer mag, ist eingeladen, die wunderbare Unter-
wasserwelt des Great Barrier Reefs mit Schnorcheln zu
erkunden. Sie tauchen ein in eine Unterwasserwelt mit
Abermillionen exotischen Fischen und farbenprächtigen
Korallen. Das meistens glasklare Wasser lässt auch die
Nicht-Schnorchler vom Glasbodenboot aus daran teilhaben.

                                                                   Tag 9: Alice Springs – Kings Canyon
                                                                   Im Gebiet des Northern Territory sind die Traditionen der
                                                                   Aborigines am ehesten erhalten geblieben, da die Europäer
                                                                   hier erst relativ spät siedelten. Noch heute leben die australi-
                                                                   schen Ureinwohner meist unter sich und sprechen zum gros-
                                                                   sen Teil auch noch ihre indigene Sprache. Aborigines klären
                                                                   Sie am Morgen über ihre Traditionen auf, über ihre Ge-
                                                                   schichte und darüber, wie sie ihr Leben in der Wüste meis-
                                                                   tern. Sie bringen Ihnen bei, wozu und wie man einen Boo-
                                                                   merang nutzt und welche Jagdinstrumente zur Beschaffung
                                                                   von Nahrung eingesetzt werden. Urs Wälterlin spricht aber
                                                                   auch die Schattenseiten des Lebens der Aborigines an, wo
Tag 7: Cairns – Kuranda – Cairns                                   Hoffnungslosigkeit und Alkoholkonsum oft Wegbegleiter
Gemütlich tuckern Sie mit dem Zug nach Kuranda. Vorbei             sind. Später führt Sie die Fahrt über Sanddünen, trockene
an üppig grünen Landschaften führt Sie die Bahnfahrt von           Graslandschaften, durch schier unendliche Weiten zum
den Zuckerrohrfeldern rund um Cairns durch tiefe Schluch-          Kings Canyon, welchen Sie gegen Abend erreichen. Sie
ten bis in den Regenwald. In Kuranda angekommen, schlen-           sehen immer wieder Farmer und erfahren, wie das
dern Sie durch den Künstlerort – mitten im Regenwald gele-         (Über)leben in dieser so einsamen Gegend möglich ist. Die
gen. Wenn Sie sich mit einem „Crocodile Dundee“-Hut aus            spektakuläre Schlucht des Kings Canyon ist flankiert von
Känguru-Leder eindecken wollen, ist hier die beste Gele-           farbenprächtigen, z.T. über 300m hohen Felswänden in
genheit dafür. Auch der Rückweg nach Cairns ist ein ganz           Gelb-, Grau- und Rottönen, die den Anschein machen, mit
besonderes Erlebnis: Auf einer Länge von 7.5km verbindet           dem Messer abgeschnitten worden zu sein.
eine Gondelbahn, dicht über den intensiv-grünen Baumkro-
nen schwebend, Kuranda mit Cairns. Ein spektakuläres
Mittagessen mit australischen Spezialitäten erwartet Sie auf       Tag 10: Kings Canyon – Uluru
Hartley’s Krokodilfarm, bevor Sie sich auf Erkundungstour          Eine unvergleichliche Aussicht ins Tal, auf die senkrechten
durch den Park begeben. Nicht nur grosse Reptilien gibt es         Felswände und die verwitterten Sandsteinkuppeln auf dem
zu bestaunen, sondern auch die für die Region typischen            Plateau entschädigt Sie voll und ganz fürs frühe Aufstehen.
Kasuaren. Der Abend steht in Cairns zur freien Verfügung.          Die Wanderung führt über einen steilen Pfad zur Nordflanke
Australien DETAILPROGRAMM 13. NOVEMBER - 3. DEZEMBER 2022 - NZZ Reisen
5

der Felsklippen, dann durchqueren Sie den Kings Creek           Ihr Tagesziel Coober Pedy. Die Ortschaft nennt sich selbst
beim grün bewachsenen Garden of Eden. Den Rückweg               Opal-Hauptstadt der Welt und ist tatsächlich die grösste
nehmen Sie auf der Südseite durch die Sandsteinkuppeln          Quelle dieser Edelsteine. Etwa drei Viertel der weltweiten
von Lost City in Angriff. Die mittelschwere Rundwande-          Funde von weissen Opalen werden in der Umgebung von
rung dauert in etwa 4h und ist natürlich freiwillig. Nach der   Coober Pedy gemacht. Und wenn man es nicht gesehen hat,
Rückkehr ins Hotel kommen die erfrischende Dusche und           kann man es sich nur schwer vorstellen: Die extremen
das herzhafte Frühstück wie gerufen. Weiter führt Sie die       Sommertemperaturen haben dazu geführt, dass die meisten
Reise durch beeindruckende Landschaften des Outbacks,           Einwohner unter der Erde in Wohnhöhlen, sogenannten
heute mit Ziel Ayers Rock (oder Uluru, wie er in der Spra-      Dugouts, leben; ganz freiwillig und ohne Sonnenlicht. Sogar
che der Aborigines heisst) – ein Muss auf jeder Australien-     die Dorfkirche ist unterirdisch angelegt worden. Anschlies-
reise. Sie besichtigen das Kulturzentrum der Ureinwohner        send beziehen Sie Ihre Zimmer im Höhlenhotel (es gibt auch
und sehen das erste Mal den Uluru ganz aus der Nähe. Ge-        normale Zimmer über der Erde).
gen Abend, wenn die Sonne langsam untergeht, geniessen
Sie das mystische und einzigartige Farbenspiel des Berges,
den die Sonne mal in Mauve, dann in glühendes Rot oder in       Tag 13: Coober Pedy – Wilpena Pound
brillantes Orange taucht – ein fantastisches Naturspektakel.    Sie treffen einen Deutschen, der vor Ort seit vielen Jahren
                                                                Opale sucht und sprechen über die (Miss)Erfolge seiner
                                                                Arbeit. Wer möchte, ersteht in Coober Pedy den einen oder
                                                                anderen schönen Opal als Souvenir. Und dann machen Sie
                                                                sich wieder auf durch die Wüste: Vorbei an ausgetrockneten
                                                                Salzseen geht es nach Port Augusta bis zum Flinders Ranges
                                                                National Park. Mit ihrer zerklüfteten Bergwelt und zahlrei-
                                                                chen Schluchten ist die Gegend ein Paradies für Wanderer,
                                                                Entdecker und Hobby-Fotografen. Sie dürfen sich auf Kän-
                                                                gurus freuen, die ganz sicher Ihren Weg kreuzen und sich
                                                                sogar rund um Ihr Hotel in Wilpena Pound tummeln werden.

Tag 11: Uluru & Kata Tjutas
Den Kata Tjutas (früher als Olgas bekannt) statten Sie heute
Morgen einen Besuch ab. Bestehend aus 36 Felshügeln, die
aus dem Nichts plötzlich aus der flachen Ebene auftauchen,
sind sie Fotosujet und Wanderparadies zugleich. Umgeben
von steilen Wänden spazieren Sie auf einer kurzen Wande-
rung zum Ende des Tals, wo dank eines kleinen Bächleins
eine grüne Oase entstanden ist. Wer möchte, kann den
Nachmittag am Hotelpool geniessen, die Beine hoch lagern        Tag 14: Wilpena Pound
und die letzten erlebnisreichen Tage Revue passieren lassen.    Sie legen einen Tag Fahrpause ein und können sich an die-
Oder möchten Sie doch lieber nochmals die Magie des             sem einzigartigen Ort ausruhen. Wanderlustige können
Uluru spüren? Dann empfehlen wir Ihnen zu Fuss den gröss-       einen halben oder ganzen Tag durch die herrliche Umge-
ten Felsen der Welt zu umlaufen. Mit den gewaltigen Aus-        bung marschieren. Hobbyfotografen können sich, mit der
massen von 3km Länge, 2.5 km Breite und 330 m Höhe              Kamera gewappnet, auf die Känguru-Pirsch machen. Ein
beeindruckt er jeden Besucher. Die Gruppe trifft sich wieder    Ranger geht auf die zahlreichen Probleme im Zusammenle-
zum gemeinsamen Abendessen unter freiem Himmel mit              ben zwischen Tier und Mensch, so zum Beispiel die über-
atemberaubendem Blick auf den Uluru und lauscht dem             proportionale Vermehrung der Kängurus, ein. Es besteht
Klang der Stille.                                               optional die Möglichkeit, die Gegend von Oben auf einem
                                                                Rundflug mit einem Kleinflugzeug zu erkunden – einmalig,
                                                                denn aus der Vogelperspektive sieht die Region aus wie eine
Tag 12: Uluru – Coober Pedy                                     traditionelle Zeichnung der Ureinwohner und erinnert an das
Schon früh beginnt die lange, aber auch äusserst eindrückli-    hohe Alter des Landes. Nach dem Abendessen erwartet Sie
che Fahrt entlang des Stuart Highways – auch Explorers          am Lagerfeuer ein Gespräch mit Ureinwohnern, die Ihnen
Way genannt – der Nord-Süd-Verbindung Australiens. Sie          auch zeigen, wie traditionelles Brot gebacken wird.
bekommen heute und morgen ein Gefühl für die enormen
Distanzen, welche man auf diesem Kontinent zurücklegen
kann/muss. Erldunda, Marla und Cadney Homestead sind            Tag 15: Wilpena Pound – Barossa Valley –
alles wichtige Ortschaften (oder eher grosse Raststätten) für   Kangaroo Island
die Post, die berühmten Road Trains und die Bewohner der        Nach einem stärkenden Frühstück brechen Sie früh am
Wüste. Nirgends auf der Welt sind übrigens so lange Last-       Morgen Richtung australische Südküste auf. Sie gelangen
wagen-Kompositionen zu sehen wie auf diesem Teilstück           ins Barossa Valley, auch Tal der Geniesser genannt – ein
des Explorer’s Way. Am späten Nachmittag erreichen Sie
Australien DETAILPROGRAMM 13. NOVEMBER - 3. DEZEMBER 2022 - NZZ Reisen
6

Weinanbaugebiet von Weltklasse, in dem seit vielen Gene-
rationen Wein erzeugt wird und das noch heute mit dem
Charme der Alten Welt besticht. Das Klima ist ideal für den
Weinanbau und zusammen mit dem fruchtbaren Boden der
Region entstehen hier samtige Rot- und spritzige Weisswei-
ne. Sie fahren durch die malerische Hügellandschaft und
machen Halt auf einem Weingut. Hier horchen Sie den Er-
klärungen zur Weinbauwirtschaft in Australien und degus-
tieren die guten Tropfen. Im Anschluss ans köstliche Mit-
tagessen geht es weiter Richtung Süden nach Cape Jervis,
wo Sie in etwas weniger als einer Stunde per Fähre auf die
Känguru-Insel fahren und Ihr Hotel für die nächsten zwei
Nächte beziehen.

                                                               Tag 18: Fremantle – Rottnest Island –
                                                               Fremantle
                                                               Mit der Schnellfähre setzen Sie über nach Rottnest Island,
                                                               das seit 1917 unter Naturschutz steht und ein wahres Wild-
                                                               life-Paradies ist. Die ca. 50 km² grosse Insel ist autofrei, so
                                                               dass das Eiland auch Australiens Fahrrad-Paradies genannt
                                                               wird. Fast überall trifft man auf die zutraulichen Quokka-
                                                               Zwergkängurus – Begegnungen, die nicht nur die Herzen
                                                               von Tierfans höher schlagen lassen. Nach dem gemeinsamen
                                                               Mittagessen haben Sie die Möglichkeit, einen ausgedehnten
                                                               Spaziergang zu unternehmen oder an einem der zahlreichen
                                                               Strände die Sonne zu geniessen. Zurück in Fremantle ge-
                                                               niessen Sie am Abend erneut die schöne Promenade der
                                                               Stadt.

Tag 16: Kangaroo Island
Sie verbringen den ganzen Tag auf dieser paradiesischen        Tage 19 & 20: Fremantle – Perth –
Insel und entdecken die verschiedenen Naturpärke. Neben        Fremantle
den namensgebenden Tieren sehen Sie auch Neuseeländi-          Sie fahren mit der S-Bahn nach Perth. Den zweitletzten Tag
sche Seebären, Koalas und Seelöwen. Beim Kap Couedic           in Australien verbringen Sie in der Stadt, die bekannt ist für
bestaunen Sie spektakuläre Küstenlandschaften mit einmali-     ihren Sonnenschein und den entspannten Outdoor-
gen Felsformationen und in der Hanson Bucht schauen Sie,       Lebensstil, dem ihre Bewohner frönen. Auf einer Rundfahrt
ob die Gummibäume wirklich aus Gummi bestehen. Als             erleben Sie die Stadt der Gegensätze und fahren zwischen
Abschluss besichtigen Sie die einzige Eukalyptusöl-            den Designer-Hochhäusern, die in den Himmel ragen, im-
Destillerie von Südaustralien und kommen in den Genuss         mer wieder an alten Kirchen und kleinen Kolonialhäusern
dieses aussergewöhnlichen Aromas.                              aus dem 19. Jahrhundert vorbei. Sie bestaunen unter ande-
                                                               rem das imposante Parlamentshaus und die moderne Archi-
                                                               tektur des Bell Towers, der den musikalisch vielfältigsten
Tag 17: Kangaroo Island – Adelaide –                           Glockensatz der Welt beherbergt. Wer hat noch nie ein U-
Perth – Fremantle                                              Boot von innen gesehen? Im maritimen Museum in
Mit der Fähre und dem Bus gelangen Sie zurück aufs Fest-       Fremantle erwartet Sie eine spannende Führung. Das ge-
land in die Hauptstadt Südaustraliens. Wussten Sie, dass       meinsame Abschiedsessen gibt Gelegenheit, das Erlebte
eine deutsche Prinzessin der Stadt ihren Namen gab? Oder       nochmals Revue passieren zu lassen und Abschied vom 5.
dass der Architekt Colonel William Light Adelaide als die      Kontinent zu nehmen.
perfekte Stadt geplant hat? Sie entdecken die schönsten
Ecken auf einer Rundfahrt und erfahren noch mehr interes-
sante Details. Nach dem Mittagessen in einem charmanten        Tag 21: Fremantle – Perth – Dubai – Zürich
Restaurant ist es bereits an der Zeit, Südaustralien den Rü-   Frühmorgens Rückflug mit Emirates via Dubai nach Zürich,
cken zu kehren. Per Flugzeug geht es weiter nach Perth. Im     wo Sie gegen Abend landen.
Westen angekommen, steht die Fahrt nach Fremantle auf
dem Programm. Mit seinem maritimen Flair, den pastellfar-
benen spätviktorianischen Häuschen, dutzenden von Stras-
sencafés und Märkten, lädt Fremantle zum Verweilen ein.
Nach dem Abendessen können Sie sich in einem der zahl-
reichen Cafés und Bars die warme Meeresbrise übers Ge-
sicht streichen lassen, die entspannt-charmante Atmosphäre
des Ortes geniessen und den Musikanten, Gauklern und
Kleinkünstlern bei ihrer Arbeit zusehen.
Australien DETAILPROGRAMM 13. NOVEMBER - 3. DEZEMBER 2022 - NZZ Reisen
7

                                                                 Impfungen & Medikamente
Allgemeines                                                      Für die Einreise nach Australien sind keine Impfungen vor-
                                                                 geschrieben. Welche Impfungen individuell sinnvoll sind,
Der Stil der NZZ Reisen                                          sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder dem Tropen-
Jede Reise ist ein Unikat. Das Produkt entstand in Zusam-        institut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie
menarbeit mit Kunstkennern des Landes – sowie dem für            unter www.safetravel.ch.
diese Art von Reisen spezialisierten Veranstalter. Helmut        Bitte beachten Sie, dass aus Haftungsgründen die Reiselei-
Köllner ist als Indologe, Studienreiseleiter und Reisebuchau-    tung keine Arzneimittel an die Reiseteilnehmer abgeben
tor ein ausgewiesener Experte. Er kennt das moderne Indien       darf. Aus diesem Grund sind Sie gebeten, Ihre eigenen Me-
wie seine Westentasche und hat Sanskrit sowie Alte Kunst         dikamente mitzunehmen, bzw. vor Ort zu organisieren.
und Kultur Indiens studiert. Unterwegs als Referent und
Moderator stellt er einen unvergleichlichen Mehrwert dar.
Unverkennbares Merkmal sind besondere Begegnungen vor            COVID-19 - Information
Ort, die einmaligen Einblicke in das Leben und das Funktio-      Wegen der Ausbreitung des Coronavirus passen diverse
nieren der Gesellschaft gewähren. Die Reisen sollen authen-      Länder ihre Einreisebestimmungen für Schweizer BürgerIn-
tisch sein, die Augen öffnen für das Schöne, den Sinn schär-     nen laufend an und verfügen über teils kostenpflichtige
fen für das Unschöne. Wer offen ist für Neues, fühlt sich        Massnahmen, wie z.B. Gesundheitskontrollen, Online-
wohl auf den Reisen, bei denen man mit Fachexperten die          Nachweise über den Gesundheitszustand, PCR - Test etc.
Welt auf eine andere Art entdeckt.                               Die Kosten hierfür sind vom Teilnehmer zu tragen.
                                                                 Für BürgerInnen anderer Staaten gelten möglicherweise
                                                                 abweichende Bestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich beim
Anforderungsprofil                                               Konsulat oder der Botschaft des Einreiselandes oder wenden
Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und        sich an uns.
richtet sich an ein aufgestelltes, unkompliziertes Publikum.     Aufgrund der sich schnell ändernden Situation gibt es keine
Eine Portion Gelassenheit und Toleranz, sowie Interesse und      abschliessenden Listen oder Aufstellungen der verschiede-
Respekt für fremde Gepflogenheiten sind wichtige Voraus-         nen Massnahmen. Die Bestimmungen der einzelnen Länder,
setzungen für diese Art von Reise. Wer Erholung und Ent-         Reedereien und Fluggesellschaften können kurzfristig än-
spannung mehr gewichtet als Erlebnis und Wissensbereiche-        dern.
rung, sollte seine Reisepläne eventuell überdenken. Alle         cotravel wird die Teilnehmer stets über die aktuellen Best-
Wanderungen sind fakultativ. Für die Flüge und die langen        immungen informieren. Die Einhaltung der Einreisebestim-
Fahrten im Outback ist eine gewisse Reiseverträglichkeit         mungen liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Bitte
empfehlenswert.                                                  beachten Sie, dass wir keine Haftung für nicht eingehaltene
                                                                 Vorschriften und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei
                                                                 verweigerter Einreise, übernehmen können. Bitte informie-
Fachreferent und Begegnungen vor Ort                             ren Sie sich selbständig über Änderungen der Vorschriften
Aktuelle Anlässe können es notwendig machen, dass der            bis zu Ihrer Abreise.
Fachreferent seiner Pflicht nachgehen und für seine Arbeit-      Sollte die Reise aufgrund von Reiseeinschränkungen durch
geber Bericht erstatten muss. Es kann also vorkommen, dass       Covid-19 oder andere nicht abwendbare Umstände bzw.
Referate auf andere Tage verschoben werden. Gleiches gilt        höhere Gewalt nicht durchführbar sein, können Sie kosten-
für die erwähnten Gesprächspartner vor Ort. Sollte Ihr Fach-     frei umbuchen oder erhalten den Reisepreis zurück.
referent nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet,
dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird.
                                                                 Unterkunft/Transport/Mahlzeiten
                                                                 Die Interkontinentalflüge von Zürich nach Sydney und re-
Klima                                                            tour ab Perth (jeweils via Dubai) sind bei Emirates gebucht.
Australien gilt als Land des Sonnenscheins. Frühling und         Die Flugdauer beträgt:
Herbst gelten als beste Reisemonate, obwohl im tropischen        Zürich – Dubai:         6h15     Perth – Dubai:       11h00
Norden die build-up-season vorherrscht, wo die Gewitter-         Dubai – Sydney:        13h45     Dubai – Zürich:       6h45
neigung und die schwüle Hitze zu-, die Touristenströme           Die Inlandsflüge sind bei Qantas gebucht.
dafür abnehmen. Das Outback ist zu unserer Reisezeit am          Mit Ausnahme der Unterkunft beim Uluru, haben wir keine
Tag heiss und nachts kühl. In Süd- und Westaustralien tref-      Luxushotels, dafür aber gute Mittelklasse-Hotels gewählt, da
fen wir auf ein gemässigtes Klima, ideal für die Besichti-       wir das Budget lieber in ein attraktives Programm investie-
gung der Städte Sydney, Adelaide und Perth sowie deren           ren. In den Städten übernachten Sie in schönen 4-Sterne-
landschaftlich reizvolle Umgebung.                               Hotels, im Outback sind die Hotelverfügbarkeiten etwas
                                                                 spärlicher, hier sind typische Resorts im Mittelklassebereich
                                                                 gebucht. Unterwegs sind wir in komfortablen, klimatisierten
Einreise                                                         Reisebussen. Die Mahlzeiten erfolgen in guten Restaurants
Für die Einreise nach Australien benötigen Schweizer Bür-        und sind abwechslungsreich. Sie reichen von einem exklusi-
ger einen 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gülti-         ven BBQ im Outback über Essen in internationalen Restau-
gen Reisepass. Zudem ist für Australien ein elektronisches       rants bis hin zu Picknicks in schöner Umgebung.
Visum notwendig, welches im Arrangementpreis einge-
schlossen ist. cotravel wird dieses für die Reiseteilnehmer
einholen.
Australien DETAILPROGRAMM 13. NOVEMBER - 3. DEZEMBER 2022 - NZZ Reisen
8

Versicherung                                                    Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation
Ob unerwartete Quarantäne oder Erkrankung an COVID-19:          cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit
Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist rat-        für zukunftsorientierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir
sam. Wir empfehlen den Abschluss der Multi-Trip Jahres-         offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfas-
versicherung „Comfort“ der ERV: CHF 239.- pro Person            sendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der
(CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF             DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Rei-
389.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft       severanstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges En-
lebend (CHF 60‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie          gagement ausgezeichnet ist.
tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und schützt      Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von
Sie während den nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer         mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat.
cotravel Reise, sondern auch in Ihren weiteren Ferien vor       Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines
finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus       natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen
dem Ausland, allfällige Mehrkosten durch COVID-19               wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen
uvm.). Weitere Informationen erhalten Sie unter                 Verhältnissen in unseren Zielgebieten.
www.cotravel.ch/reiseversicherung oder bei cotravel.
Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf automatisch        Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten
um ein weiteres Jahr. Wenn Sie eine Verlängerung nicht          wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge-
wünschen, müssen Sie bis 3 Monate vor Ablauf der Police         schaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie den
bei der Versicherung kündigen. Bitte geben Sie uns auf dem      CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen
Anmeldeformular an, ob wir Ihnen eine Versicherung aus-         oder nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzpro-
stellen dürfen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstat-     jekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. In Zusam-
tungsfähig.                                                     menarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arrangieren
                                                                wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss
                                                                auszugleichen:
Kosten einer Annullation/Änderung                               Von Zürich via Dubai nach Sydney und retour ab Perth –
Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem       Economy – Flugdistanz: ca. 30‘600 km
Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt      Kompensationskosten: CHF 145.- (Stand November 2021,
muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.–      kann bis zur Abreise geringfügig variieren)
pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsent-
scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels
eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur         Ergänzungen Datenschutz
Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro            In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am
Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrange-          Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter
mentpreises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufge-        Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie sich
führt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen)        bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name
gelten auch für Änderungen durch den Kunden.                    und Ihre Adresse für die Zwecke der Durchführung der
Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise        30%       Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner
44-20 Tage vor Abreise                                50%       weitergeleitet werden können.
19-0 Tage vor Abreise                                 100%
Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so
entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht.    Vorbereitungstreffen
Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebun-       Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise
gen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind indi-           zu einem fakultativen Infotreffen in Zürich. Das Ziel dieses
viduelle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rücker-    Treffens ist es, die Mitreisenden kennen zu lernen und offe-
stattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet          ne Fragen stellen zu können.
werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstal-
tungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen.
                                                                Vertragsbedingungen
                                                                Für diese Reise gelten die Allgemeinen Vertragsbedingun-
Einzelreisende                                                  gen (ARVB) von DER Touristik Suisse AG, Ausgabe Au-
In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei-   gust 2021 (vgl. Anhang). Individuelle Vertragsabreden in
sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen       diesem Dokument haben Vorrang, im Falle anderslautenden
in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt CHF          Bestimmungen in den ARVB.
2300.-.

Teilnehmer
Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die
Mindestteilnehmerzahl liegt bei 15 Personen. Kurz vor Ab-
reise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisenden.
Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies
bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.
Australien DETAILPROGRAMM 13. NOVEMBER - 3. DEZEMBER 2022 - NZZ Reisen
9

Kosten/Leistungen
Die 21-tägige Reise kostet CHF 13‘250.-.
Zahlungskonditionen: 30% fällig bei der Anmeldung, der
Rest 45 Tage vor Abreise. Dies gilt auch für Online-
Buchungen. Zahlung mit Kreditkarte ist möglich.

Inbegriffen: internationale Flüge mit Emirates in der Eco-
nomy-Klasse, Inlandflüge, alle Transfers, Hotelunterkünfte
auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere
Mahlzeit pro Tag, andere Transportmittel (Schiff, Zug), alle
Eintritte und Gebühren, Trinkgelder, Audio-System auf
Rundgängen, Visagebühren, Fachbegleitung durch Urs Wäl-
terlin an 12 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch
sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung.

Nicht inbegriffen allfällige Impfungen oder Einreisevoraus-
setzungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen.
Einzelzimmerzuschlag CHF 2‘300.-.

Programmänderungen vorbehalten.
Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage.
Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG.

IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN
Australien DETAILPROGRAMM 13. NOVEMBER - 3. DEZEMBER 2022 - NZZ Reisen
ANMELDUNG

NZZ REISEN AUSTRALIEN
MIT URS WÄLTERLIN
13. NOVEMBER–03. DEZEMBER 2022
Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an:
cotravel DER Touristik Suisse AG – AUSTRALIEN – Herostrasse 12 – 8048 Zürich

Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und
Vertragsbedingungen (Version August 2021) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für
die Australien Reise an.
Die 21-tägige Reise kostet CHF 13‘250.-.
Inbegriffen: internationale Flüge mit Emirates in der Economy-Klasse, Inlandflüge, alle Transfers, Hotelunter-
künfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, andere Transportmittel (Schiff,
Zug), alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Audio-System auf Rundgängen, Visage-
bühren, Fachbegleitung durch Urs Wälterlin an 12 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reise-
leiter, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Getränke, Versicherungen, persönliche
Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 2‘300.-.
Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise (gilt auch für Online-Buchungen).
Programmänderungen vorbehalten.

Name / Vorname(n) – gemäss Pass                Rufname                   Geburtsdatum / Nationalität

Pass-Nr. / Gültig bis                          Strasse                   PLZ / Ort

Tel. privat                                    Tel. tagsüber             E-Mail

   Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 2‘300.-
   Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:

   Ich schliesse die Jahresversicherung „Comfort“ der ERV ab:
        Für Einzelpersonen CHF 239.-
        Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 389.-
   Ich verzichte auf die ERV Versicherung.

   Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Business-Klasse.

   Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 145.- pro Person).

   Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter.

   Wie haben Sie von dieser Reise erfahren?
   NZZ Inserat        cotravel Web        Bekannte             Newsletter/Brief        Sonstige:

Datum                                          Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG
Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER
Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken
Kuoni, Kuoni Cruises, Kuoni Sports, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private
Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung,
aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den
Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden
als auch Kundinnen gemeint.

1. Vertragsschluss
1.1. Zustandekommen des Vertrages
Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung
(Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das
Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab.
Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande.
1.2. Vertragsparteien
1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli-
che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande.
DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
1.3. Provisorische Reservierung
Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien
unverbindlich.

2. Leistungen von DTCH
2.1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestä-
tigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Rei-
seprospekten). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik, Naturkatastro-
phen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist der Leistungsumfang von
DTCH eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von
DTCH nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im Falle eines unvorhergesehenen und
nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz
wird abgelehnt.
Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH.
2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen
Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz-
räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft
und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt.

3. Preis
3.1.Preisbestimmung
Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung,
Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent-
lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer),
mit Unterkunft im Doppelzimmer und für maximal 9 Reiseteilnehmer. Ab 10 Personen können die Preise variieren. Die Preise sind Bar-
zahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung
gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet.
Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor
Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).
3.2. Preiserhöhungen
3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags-
schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:
- Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- Rechnungs- und Publikationsfehler
3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung
mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu-
rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver-
traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor-
derungen sind ausgeschlossen.
3.3. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage
vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. Bei Online Buchungen in Euro Preisen beträgt die Anzahlung 30% bzw. 40% bei
Helvetic Tours dynamic (XHEL). In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig:
- Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn
- Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen)
- Online Buchungen in Schweizer Franken Preisen
- Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen
3.4. Zahlungsverzug
Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der
Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei-
gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach
vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.
4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden
4.1. Rücktritt vor Reisebeginn
4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen.
Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol-
genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH.
4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei-
tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar-
ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin-
tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen
bleibt vorbehalten.
4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle:
- Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes
gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese
Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.
- Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge-
bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be-
zahlen.
- Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und
Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge-
bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche
oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet
gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten.
- Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu.
4.2. Kündigung während der Reise
Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
4.3. Bearbeitungsgebühren
Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 92 EUR) pro
Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 185 EUR) pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an.

5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH
5.1. Wesentlicher Irrtum
Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises,
ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan-
ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es
dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder-
wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände
Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epide-
mien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem Kunden der volle
Reisepreis zurückerstattet, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden.
Schadenersatz ist ausgeschlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise
gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Bei einer Kün-
digung nach Reiseantritt, sind Schadenersatzforderungen des Kunden ausgeschlossen, insbesondere Entschädigungen für Mehrkosten (z.B.
Flug- oder Hotelkosten).
5.4. Unzumutbarkeit
Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für
DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es
auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An-
forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie-
rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen.

6. Änderungen der Reise (Umbuchungen)
6.1. Änderungen durch den Kunden
6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum
bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor-
nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 95 EUR) pro Person, maximal aber
Fr. 200.– (bzw. 190 EUR) pro Auftrag an.
6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich
bestätigt wurde.
6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge-
nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung
des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
6.2. Änderungen durch DTCH und Änderungsvorbehalt
6.2.1. DTCH behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Die Reisveranstalterin ist insbe-
sondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Hotel, Airline, Reiseroute, Preisangaben) in ihren Katalogen, Internet etc. jederzeit
einseitig zu ändern.
6.2.2. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Ent-
zug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der
Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproble-
men.
6.2.3. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei-
lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
6.2.4. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund
unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge-
sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen-
sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2).

7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und
Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich
schriftlich zu unterrichten.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei-
sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen).
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und
Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker-
stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies
gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten.
Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.
- Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen-
falls von der Reise abzusehen.
7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von
Mängeln (Ziff. 8) entfallen.

8. Beanstandungen
8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht
Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von
DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine
geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti-
gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des
Kunden anzuerkennen.
8.2. Ersatzansprüche des Kunden
Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich
anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu.

9. Haftung
9.1. Haftungsumfang
DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt.
9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be-
schränkt.
9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank-
tionen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leistungsstörun-
gen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be-
hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epidemien und Pandemien und damit verbundene behördlichen Massnahmen)
Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül-
lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.
9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen
Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.
9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen
Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des
Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über.

10. Datenschutz
10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten
Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol-
genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen
zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio-
nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an-
dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da-
ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be-
schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet
werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin-
gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung
eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor,
dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In-
formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden.
Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er
die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe-
arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten
bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind.
Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.
10.2. Weitergabe der Daten an Dritte
Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder
Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz-
rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung
eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen.
Sie können auch lesen