LESERREISE MIAMI, PANAMA & KUBA - Cotravel
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Miami, Panama & Kuba 1 LESERREISE MIAMI, PANAMA & KUBA MIT RENÉ ZEYER 19. APRIL – 6. MAI 2022 MEHR ALS NUR SALSA UND ZIGARREN Miami im US-Sonnenstaat Florida ist die zweitgrösste kubanische Stadt. Eine Million Exilkubaner warten hier seit mehr als 50 Jahren auf das Ende der Cas- tro Ära – ein Wunsch, der vielleicht schon bald erfüllt wird, denn Kuba befin- det sich im Umbruch. Während unserer Reise sprechen wir mit Exilkubanern und besuchen in Miami Ra- dio/TV Martí. Wir wandeln auf den Spuren Ernest Hemingways, der in Key West lebte und geniessen einen karibischen Sonnenuntergang auf dem Wasser. In Pa- nama durchqueren wir den gleichnamigen Kanal, besichtigen die Boom-Town Pa- nama City und reden mit einem Schweizer Banker über sein Leben fern von der Heimat. In Kuba angekommen, erleben wir diesen ganz speziellen Mix aus Salsa, Sonne und einem Schuss Surrealismus, den Duft nach Zigarren und das Flair des Revolutionären. Wir erleben drei Welten in einer einzigen Reise, ein einmaliges Kaleidoskop von Eindrücken, dominiert von den Widersprüchen zwischen den USA und ihren Protektoraten Kuba und Panama. René Zeyer lebte zehn Jahre als Korrespondent in Kuba und einige Zeit in Miami. Er fasst die aktuellen politischen Entwicklungen zusammen und gibt einen Einblick in das Mosaik der Karibik, wo auf engem Raum verschiedene Gesellschaftsmodelle, Regierungsformen, Mentalitä- ten und Träume aufeinanderprallen.
Miami, Panama & Kuba 3 Highlights Karibische Klänge: Heisse Rhythmen sind Ihre ständigen Begleiter – sei es beim Treffen mit lokalen Musikgrössen wie Amadito Valdés – bekannt durch den Film Buena Vista Social Club – oder bei der Tanzshow der Havana Queens. Malerische Ausblicke: 90 Seemeilen trennen Key West von Kuba – auf einem exklusiv gemieteten Katamaran geniessen Sie den Sonnenuntergang. Panama-Kanal: Allein die Teildurchquerung des Kanals mit all seinen Frach- tern und Schleusen ist Grund genug für diese Reise! Eins mit der Natur: Wanderungen bringen Sie in Kontakt mit der grünen und üppigen Natur, weitläufigen Plantagen und bezaubernden Küstenlandschaften. Oldtimerfahrt: Durch das zum UNESCO-Weltkulturerbe gehörende Alt-Ha- vanna und entlang der berühmten Strandpromenade Malecón. Havanna: Das Entwicklungsprojekt „Zunzún“ führt Sie hinter die Fassaden der Stadt und zeigt das Leben im karibischen Ostblock-Plattenbau. Cohibas & Co.: Sie erfahren Sie alles über Anbau, Produktion und Verarbei- tung der kostbaren Blätter – und rollen Ihre eigene Zigarre. Kubanische Kost: In den Paladares wird man als Familienmitglied bewirtet – Sie geniessen die Gastwirtschaft der privat geführten Restaurants. Termin: 19. April – 6. Mai 2022 Dauer: 18 Tage Referent: René Zeyer Teilnehmerzahl: max. 25 pro Gruppe Preis pro Person in CHF Doppelzimmer: 9‘590.- Einzelzimmerzuschlag: 1‘250.-
Miami, Panama & Kuba 4 Reiseprogramm Tag 1: Zürich – Miami Mit der Swiss fliegen wir am Morgen von Zürich nach Miami, wo wir am späten Nachmittag ankommen. Wir tauchen in die Art-Déco-Welt von Miami Beach ein und beziehen für die nächsten zwei Nächte unser Hotel. Beim Abendessen bereitet uns René Zeyer auf die kommenden Erlebnisse in Little Havana vor. Tag 2: Miami Wir beginnen den Tag mit einer Stadtrundfahrt, vorbei am grössten Passagierha- fen der Welt, entlang der Brickell Avenue weiter nach Coral Gables, einem im spa- nischen Stil erbauten Stadtteil und bewundern auf einem Spaziergang die Häuser des Art-Déco-Stils. Nach einem Abstecher zum Künstlerviertel Coconut Grove stoppen wir an der Calle Ocho, dem Zentrum von Little Havana. Hier wird kubani- sches Spanisch gesprochen, Englisch ist für viele bis heute eine Fremdsprache. Vertreter der kubanischen Exilgemeinde berichten über die brisanten Jahre. Da- nach steht ein Besuch bei Radio/TV Martí an, der Sender, der von der US- Regierung gegründet wurde, um die Castro-Bewegung zu stürzen. Tag 3: Miami – Key West Eine beeindruckende Fahrt über 42 Brücken und unzählige Inseln der Florida Keys bringt uns nach Key West, wo wir auch übernachten. Hier am südlichsten Punkt der USA sind wir lediglich ca. 170 km von Kuba entfernt. Wir tauchen in das tropische Flair der Insel mit ihren liebevoll restaurierten Holzhäusern ein, von dem sich schon früh der Schriftsteller Ernest Hemingway faszinieren liess. Wer mag, besucht das Hemingway House, heute ein Museum, oder man kann in Sloppy Joe’s Bar einkehren, deren Besitzer behauptet, die Lieblingskneipe des Nobelpreisträgers gewesen zu sein. Am Hafen erinnert ein alter Pier daran, dass bis 1959 stündlich Fährschiffe Key West mit Havanna verbunden haben. Abends geniessen wir den Sonnenuntergang auf dem eigens für die Gruppe gemieteten Katamaran und den letzten Abend mit René Zeyer auf amerikanischem Boden.
Miami, Panama & Kuba 5 Tag 4: Key West – Miami – Panama City Wir machen uns auf den Weg zurück nach Miami. Die Metropole hat einiges zu bieten. Optimaler Zeitpunkt also, um nach der Rückkehr aus Key West ein biss- chen Freizeit im Sonnenparadies zu geniessen. Vielleicht lockt die Strandprome- nade? Oder eher Lust auf einen Bummel an der Lincoln Road? Danach verabschie- den wir uns beim gemeinsamen Mittagessen von der sonnengeküssten Stadt. Spä- ter fliegen wir von Miami nach Panama City und beziehen unser Hotel für die nächsten vier Nächte. Tag 5: Panama City – Panama-Kanal – Panama City Es wartet ein grosser Moment auf uns: Auf einer Teilstrecke des Panama-Kanals fahren wir zwischen den Kontinenten Nord- und Südamerika hindurch. Vorbei an den Miraflores- und Pedro Miguel-Schleusen, an riesigen, manövrierenden Fracht- schiffen, die den Welthandel durch die Passage pumpen und damit auch den Herz- schlag der Landeswirtschaft aufrechterhalten. Unser Mittagessen nehmen wir ebenfalls auf dem Schiff ein und haben somit Zeit, die Stimmung und Eindrücke wirken zu lassen. Mit den Bildern dieser menschlichen Meisterleistungen im Kopf fahren wir zurück zum Hotel. Tag 6: Panama City Heute entdecken wir die historisch bedeutende Hauptstadt. Wir starten mit Pa- namá Viejo, der Ruinenstadt etwas ausserhalb, die als eine der ersten spanischen Siedlungen Ausgangspunkt für die Conquista des Inka-Reiches wurde. Vorbei an noblen Villen, Wolkenkratzern und grünen Hügeln spazieren wir als nächstes durch die Altstadt Casco Antiguo mit ihren Gässchen und Kirchen und fühlen uns wie ins 17. Jahrhundert zurückversetzt. Wer will, kann am Nachmittag wie die Städter auf 4-Rad-Velos über den Causeway fahren – ein 3 km langer Damm, der mehrere In- seln mit dem Festland verbindet und aus Abraummaterial des Panamakanalbaus aufgeschüttet wurde. Nach dem Abendessen steigen wir zum ersten Mal in einen der berühmten bunten Busse von Panama City, einen Chiva Parrandera, und genies- sen unseren Schlummertrunk mitten in den nächtlichen Lichtern der Stadt.
Miami, Panama & Kuba 6 Tag 7: Panama City – Colón – Panama City Vor dem Kanal war die Eisenbahn. Mit dem Originalzug der Panama Canal Railway Company legen wir auf dem parallelen Landweg die Strecke zwischen Pazifik und Atlantik zurück – wo vor über 150 Jahren Tausende Arbeiter gegen Sümpfe, Alli- gatoren und Krankheiten kämpfen mussten. In Colón sehen wir die grösste Bau- stelle der Welt: Für die Kanalerweiterung wird ein grösseres Schleusensystem ge- baut und damit technisches Neuland betreten. Am Nachmittag ergründen wir das grüne Dickicht des Soberania National Park und kommen in den Genuss des puren Dschungel-Ambientes. Tag 8: Panama City – Havanna Eine weitere Grenzüberschreitung in eine ganz andere Welt. Wir fliegen mit Copa Airlines von Panama City nach Havanna. Die Fahrt vom Flughafen zu unserem Ho- tel vermittelt erste Eindrücke dieser ganz besonderen Welt Kubas. Auf der Dach- terrasse des Erstklassehotels Iberostar mit Blick auf das pulsierende Havanna be- grüsst uns wieder René Zeyer und erklärt die komplizierte Geschichte der kubani- schen Revolution und die Bedeutung Fidel Castros. Ausserdem gibt er erste Ein- blicke in den Alltag der Kubaner. Tag 9: Havanna Der heutige Tag ist ganz der Hauptstadt Kubas gewidmet – mit ihren Gassen, im- posanten Bauten, Museen und faszinierenden musikalischen Klängen. Zu Fuss ma- chen wir uns auf, das historische Stadtzentrum zu erkunden – einzigartig in Latein- amerika und UNESCO-Weltkulturerbe. Mittags erwartet uns ein typischer Pala- dar. Während wir die traditionelle kubanisch-kreolische Küche erkunden, erklärt uns René Zeyer das Prinzip dieser privaten Restaurants, wo Angehörige einer Fa- milie die Besucher in ihrem eigenen Heim bewirten. Danach geht die Stadterkun- dung auf eine besondere Art weiter – spätestens jetzt auf einer Oldtimer-Rund- fahrt erhascht uns das absolute Kubafeeling. Vorbei am Monument José Marti geht es bis zur Festung Castillo del Morro, dem grössten Verteidigungskomplex, den die Spanier in der neuen Welt errichtet haben. Anschliessend gehen wir auf Tuchfühlung mit dem Mythos Che. Dies nicht bloss mit einem Museumsbesuch – wir werden sein eigenes ehemaliges Haus besichtigen. Optional können wir abends das bekannte Restaurant San Cristobal, welches bereits Obama für die Verwöhnung seiner Geschmackssinne aufgesucht hat, besuchen.
Miami, Panama & Kuba 7 Tag 10: Havanna Wieder begegnen wir Ernest Hemingway – der grosse amerikanische Schriftstel- ler und Nobelpreisträger verliebte sich 1932 in die Insel, als er eigentlich nur Speerfische angeln wollte. 1939 liess er sich dort nieder. Seine Liebesbeziehung zu Kuba überdauerte sogar seine Ehe, das Batista Regime und den Beginn der Revo- lution. Wir widmen uns der Frage, wie Hemingway wohl die aktuelle politische Lage in seinem geliebten Kuba literarisch verarbeitet hätte und besuchen die Finca Vigia. Hier frönte er seinem Angel-Hobby und schrieb seinen Roman „Der alte Mann und das Meer“. Beim Mittagessen kommen unsere Ohren in den Genuss ei- nes exklusiven kubanischen Kammerorchesterkonzerts. Abends lernen wir das sportliche Antlitz Havannas kennen: In der berühmten staatlichen Boxschule Rafael Trejo wurden taktische Eleganz und kraftvolle Schnelligkeit so manch eines zukünftigen Weltmeisters geformt. Tag 11: Havanna Eine Begegnung der besonderen Art erwartet uns heute: einst hat man sich musi- kalisch vom Buena Vista Social Club auf der Leinwand verzaubern lassen. Nun kommen wir in den Genuss, live den kubanischen Rhythmen des Perkussionisten Amadito Valdes – seines Zeichens einziger noch lebender Musiker der legendären Truppe – zu lauschen. Der restliche Tag steht zur freien Verfügung. Wer möchte, hat am Abend die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen des Tanzensembles Havana Queens zu werfen, bevor man dann zu den Rhythmen von Salsa, Rumba, Flamenco und Klassik des Ensembles diniert.
Miami, Panama & Kuba 8 Tag 12: Havanna – Hershey – Trinidad Heute widmen wir uns der Schokoladenseite der Insel: Mit einem kubanischen Zug mit viel Lokalkolorit unternehmen wir eine nostalgische Fahrt durch Zuckerrohrland- schaften und erfahren mehr zur bewegten Entwicklung dieses Landwirtschaftszwei- ges. Im Dorf Hershey, benannt nach dem amerikanischen Schokoladenkönig, erhalten wir einen Einblick in die interessante Geschichte des Zuckerimperiums. Anschlies- send geht die Busfahrt weiter gegen Osten, wo wir mit der Stadt Trinidad auf ein wei- teres architektonisches Juwel treffen. Zu Hause werden wir erzählen können, wie wir uns in der urchigen Bar Canchanchara den gleichnamigen Cocktail aus Aguardiente, Honig und Limettensaft zu Gemüt geführt haben. Sie beziehen Ihre Unterkunft in ei- nem landestypischen Gasthaus für die nächsten drei Nächte. Tag 13: Trinidad Am Morgen wartet Trinidad wartet mit seinen Pflastersteingässchen und lokalem Kunsthandwerk auf neugierige Flanierer. Wir widmen uns der Sklavenvergangen- heit Kubas. Das Museum Histórico Municipal liefert interessante Hintergrundin- formationen zum Sklavenhandel. Nach unserem gemeinsamen Mittagessen ma- chen wir uns auf den Weg etwas ausserhalb von Trinidad, wo das Valle de los Inge- nios, zu Deutsch „Tal der Zuckermühlen“ liegt. Die UNESCO Zertifizierung zeugt von der geschichtlichen Aussagekraft dieser Region, wo geschlossene Mühlen, ad- rette Kolonialherrenhäuser und verfallene Sklavenunterkünfte an vergangene Zeiten erinnern. Wer sich einen Überblick über die üppig grüne Landschaft ver- schaffen will, kann den Iznaga-Turm besteigen – eine Infrastruktur zur damaligen Überwachung und Kontrolle der Arbeiter. Abends lädt ein Ausflug ins Musikhaus Trinidads ein zum Hüfte schwingen lassen, einen Mojito geniessen und den herrli- chen Klängen lauschen – Kubafeeling pur!
Miami, Panama & Kuba 9 Tag 14: Trinidad – Topes de Collantes – Trinidad Heute geht es in die Höhe. Oberhalb Trinidads liegt mit der Sierra del Escambray der zweithöchste Gebirgszug Kubas. Wir begeben uns in den Höhenkurort und Na- tionalpark Topes de Collantes auf 800m. Die Fahrt dahin führt über kurvige Stras- sen durch den Regenwald, der uns ab und zu atemberaubende Blicke aufs karibische Meer gewährt. Das Abenteuer geht aber weiter: Mit robusten Vehikeln russischen Ursprungs dringen wir tiefer in den Park hinein, um dort während einer zweistündi- gen Wanderung entlang des Río Melodioso der Flora und Fauna zu frönen. Zurück in Trinidad tauchen wir beim Besuch einer Werkstatt ein in die reiche Töpferkultur von Trinidad, welche bis ins 19. Jahrhundert zurückgeht. Alternativ steht ein Strand- besuch zum Relaxen, Baden und Schnorcheln auf dem Programm. Tag 15: Trinidad – Cienfuegos Spanische Invasoren, geschäftstüchtige Piraten, französische Kolonialarchitektur und sklaventreibende Zuckerbarone – Cienfuegos wartet mit einer komplexen Ver- gangenheit auf. Für ein besonders liebliches Erlebnis sorgt indes der Besuch im ört- lichen botanischen Garten: Einst angelegt, um das Zuckerrohrgewächs zu erfor- schen, findet man heute über 2300 Pflanzenarten vor, betreut durch die kubanische Akademie der Wissenschaften. Anschliessend lernen wir bei einem Besuch der Ta- bakfabrik die Arbeitsabläufe des wichtigen Wirtschaftszweiges des Landes kennen und beobachten die geschickten Hände der "Torcedores" (Zigarrendreher) beim Produzieren der besten Zigarren der Welt. Der Besuch des Theaters Tomás Terry darf während eines Aufenthalts in Cienfuegos nicht fehlen. Das 1887 erbaute Haus befindet sich auch heute noch in einem ausgezeichneten Zustand und beeindruckt vor allem mit seiner Deckenfresko und dem vorrangigen Bühnensaal. Tag 16: Cienfuegos – Schweinebucht – Havanna Wir begeben uns auf den Rückweg nach Havanna und machen Halt bei den mit Wasser gefüllten Höhlen der Cueva de los Peces, die in üppiger Natur zum Schnor- cheln einladen. In der berühmten Schweinebucht durchleben wir im örtlichen Mu- seum die Niederlage der hoffnungsvollen Exil-Kubaner, den internationalen Ver- trauensverlust in den erst frisch gewählten Präsidenten Kennedy sowie die Stär- kung des pro-kommunistischen Castros. Im Anschluss kehren wir nach Havanna zurück und stossen abends beim gemeinsamen Abschiedsessen auf die vielen Er- lebnisse dieser Reise an.
Miami, Panama & Kuba 10 Tag 17: Havanna – Zürich Es ist Zeit, Abschied von Kuba zu nehmen. Wir haben noch den ganzen Tag zur Verfügung, um individuell Kubas Hauptstadt zu erkunden oder uns mit Souvenirs wie einer Che Guevara Mütze, Rum, Zigarren oder lokaler Musik einzudecken. Am späten Nachmittag fahren wir zum Flughafen, von wo uns am Abend die Edelweiss zurück in die Schweiz bringt. Tag 18: Ankunft Zürich Gegen Mittag landen wir in Zürich.
Miami, Panama & Kuba 11 Ihr Fachreferent René Zeyer Der bekannte Journalist mit Doktortitel in Germanistik und Allgemeiner Ge- schichte ist ein ausgewiesener Kenner Kubas. Zehn Jahre lang lebte er als Aus- landskorrespondent auf der Karibikinsel und verantwortete die NZZ Berichter- stattung. Die Kultur Kubas ist Teil seines Lebens, genau wie seine Ehefrau, die von dort stammt. Sein Wissen stellt er der Gruppe während neun Tagen zur Verfü- gung; in Form von etwa Referaten sowie persönlichen Gesprächen. Er erläutert Zusammenhänge, setzt das Erlebte in einen geschichtlichen und politischen Rah- men und behandelt dabei Sonnen- wie auch Schattenseiten des Lebens in Kuba. René Zeyer ist Autor der Bücher „Bank, Banker, Bankrott“, „Zaster und Desaster“ und „Armut ist Diebstahl“. Aktuelle Anlässe können es notwendig machen, dass der Fachreferent seiner Pflicht nachgehen und für seine Arbeitgeber Bericht erstatten muss. Es kann also vorkommen, dass Referate auf andere Tage verschoben werden. Gleiches gilt für die erwähnten Gesprächspartner vor Ort. Sollte Ihr Fachreferent nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter Er- satz gestellt wird.
Miami, Panama & Kuba 12 Allgemeines CHARISMA-Reisen CHARISMA – dieses undefinierbare Etwas, das dem, was wir sagen, mehr Gewicht verleiht und die Menschen fasziniert. Wir können die Welt nicht schöner machen, aber wir können ihr mit dem Charisma unserer Experten mehr Gewicht verleihen. Anforderungsprofil Wir weisen darauf hin, dass sich diese Karibikreise von einer normalen Rundreise abhebt. Das Angebot richtet sich an ein offenes, tolerantes Publikum. Gerade Kuba ist exotisch und chaotisch. Organisatorisch bleibt manches, trotz guter und langer Vorbereitung, ungewiss. Das kann zu Programmanpassungen vor Ort führen. Ins- besondere die Begegnungen mit interessanten Menschen basieren auf deren Ver- lässlichkeit. Es kann daher vorkommen, dass ein Termin kurzfristig durch einen an- deren zu ersetzen ist. Kuba gilt (ausserhalb der Gebiete von Varadero) als Dritt- weltland, dessen man sich bei der Buchung bewusst sein sollte. Unterkunft/Transport/Mahlzeiten Die Interkontinentalflüge sind bei der Swiss und Edelweiss gebucht. Die Flugdauer von Zürich nach Miami beträgt rund 10h, von Miami nach Panama ca. 3h, von dort nach Havanna sind es ca. 2h30. Auf der Rückreise von Havanna nach Zürich dauert der Flug ca.11h20. Flugänderungen bleiben vorbehalten. Wir sind in den Städten in sehr guten Hotels, während der restlichen Reise in Mit- telklassehotels untergebracht. Der Hotelstandard in den ländlichen Gegenden Ku- bas ist allerdings nicht mit jenem in der Schweiz vergleichbar. In Trinidad über- nachten Sie in einem der privaten Gästehäuser, den kubanischen "casas particula- res". Die Zimmer sind einfach, verfügen aber ebenso über eine eigene Dusche/WC wie alle anderen Unterkünfte auf der Reise auch. Vor Ort sind wir mehrheitlich mit Reisebussen unterwegs. Wir werden in den drei Ländern aber auch weitere Transportmittel benutzen. Deren Standard und derje- nige der Strassen können stark variieren. Wir fahren z.T. über Schotterstrassen, dann wieder über breite Autobahnen, sitzen im Zug, fahren mit Schiffen und absol- vieren einige Flugkilometer. Eine gewisse Unempfindlichkeit gegenüber Reise- übelkeit ist auf dieser Reise also von Vorteil. Die Menüs sind gerade in Kuba eher etwas eintönig. Deswegen hat cotravel darauf geachtet, die Verpflegung so kreativ wie möglich zu gestalten – Paladares-Restau- rants als auch westliche Küche in den touristischen Etablissements. Grundsätzlich ist im Reisepreis Halbpension inklusive, in Kuba sind teils auch drei Mahlzeiten pro Tag im Arrangement inbegriffen. Impfungen & Medikamente Für die Einreise in die USA, nach Panama und Kuba sind keine Impfungen vorge- schrieben. Welche Impfungen individuell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder dem Tropeninstitut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie unter www.safetravel.ch.
Miami, Panama & Kuba 13 Bitte beachten Sie, dass aus Haftungsgründen die Reiseleitung keine Arzneimittel an die Reiseteilnehmer abgeben darf. Aus diesem Grund sind Sie gebeten, Ihre ei- genen Medikamente mitzunehmen, bzw. vor Ort zu organisieren. Klima Für eine Reise nach Florida, Kuba und Panama eignen sich die Monate von Novem- ber bis Mai bestens. Dann folgt auf die Regenzeit und die Hurrikan Saison eine mil- dere und trockenere Zeit. Es herrschen warme Temperaturen, durchschnittlich ca. 20ºC in der Nacht und um die 30ºC tagsüber. In Panama und Kuba herrscht im Ap- ril und Mai zudem eine hohe Luftfeuchtigkeit. In den drei Ländern scheint die Sonne fast das ganze Jahr durch. Unterstützt wird das schöne Wetter zusätzlich von warmen Meeresströmungen. Einreise Schweizer Bürger brauchen für die Einreise in die USA, nach Panama und nach Kuba einen mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültigen Pass. Für die Einreise in die USA benötigen Schweizer Bürger eine elektronische Einreisebe- willigung, welche cotravel für Sie einholen wird. Die Gebühr für die ESTA- Genehmigung von USD 14.- pro Person (Stand Mai 2021) ist im Arrangement inbe- griffen. Wem keine Bewilligung erteilt wird, muss sich ein Einreisevisum besorgen. Damit Sie die ESTA-Bewilligung erhalten, muss Ihr Reisepass Folgendes erfüllen: − Falls Ihr Pass nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde, muss er biomet- risch sein (wenn er keine biometrischen Daten enthält, können Sie nur mit gülti- gem Visum einreisen). − Die visumfreie Einreise ist auch möglich mit einem Schweizer Pass vom Model 03, dessen Ausstellungsdatum vor dem 26. Oktober 2006 liegt. − Mit einem Notpass können Sie NICHT in die USA einreisen. − Wenn Sie nicht sicher sind, welchen Passtyp Sie haben und ob Sie ein Visum be- nötigen, können Sie uns bei der Anmeldung eine Passkopie zustellen, wir bera- ten Sie gerne. Für den Aufenthalt in Kuba brauchen Schweizer Bürger eine Touristenkarte. Diese wird cotravel für Sie besorgen. Die Gebühr hierfür ist CHF 40.- pro Person (Stand April 2021) und im Arrangement inbegriffen. Jeder Kubareisende ist verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vor- gesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen. Teilnehmer Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 15 Personen. Sollte die Teilnehmerzahl zwischen 12 und 14 Personen be- tragen, bieten wir Ihnen an, die Reise gegen einen Zuschlag zur Deckung der Mehr- kosten dennoch durchzuführen. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adress- liste der Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.
Miami, Panama & Kuba 14 COVID-19 - potenzielle Einreisebeschränkungen Wegen der Ausbreitung des Coronavirus passen diverse Länder ihre Einreisebe- stimmungen für Schweizer BürgerInnen laufend an und verfügen über teils kos- tenpflichtige Massnahmen, wie z.B. Gesundheitskontrollen, Online-Nachweise über den Gesundheitszustand, PCR - Test etc. Die Kosten hierfür sind vom Teil- nehmer zu tragen. Für BürgerInnen anderer Staaten gelten möglicherweise abweichende Bestim- mungen. Bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat oder der Botschaft des Einreise- landes oder wenden sich an uns. Aufgrund der sich schnell ändernden Situation gibt es keine abschliessenden Lis- ten oder Aufstellungen der verschiedenen Massnahmen. Die Bestimmungen der einzelnen Länder, Reedereien und Fluggesellschaften können kurzfristig ändern. cotravel wird die Teilnehmer stets über die aktuellen Bestimmungen informieren. Die Einhaltung der Einreisebestimmungen liegt in der Verantwortung des Teilneh- mers. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für nicht eingehaltene Vorschrif- ten und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei verweigerter Einreise, überneh- men können. Bitte informieren Sie sich selbständig über Änderungen der Vor- schriften bis zu Ihrer Abreise. Sollte die Reise aufgrund von Reiseeinschränkungen durch Covid-19 oder andere nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt nicht durchführbar sein, können Sie kostenfrei umbuchen oder erhalten den Reisepreis zurück. Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit für zukunftsorientier- ten Tourismus ein. Im 2019 sind wir offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfassendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der DER Touris- tik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Reiseveranstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges Engagement ausgezeichnet ist. Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat. Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Viel- falt und eines natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Verhältnissen in unseren Ziel- gebieten. Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszuglei- chen, wurde die CO2-Kompensation geschaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu ent- scheiden, ob Sie den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen oder nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. In Zusammenarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arran- gieren wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss auszugleichen: Von Zürich nach Miami, retour via Panama von Havanna nach Zürich – Economy – Flugdistanz: ca. 19‘600 km Kompensationskosten: CHF 92.- (Stand Mai 2021, kann bis zur Abreise geringfü- gig variieren)
Miami, Panama & Kuba 15 Vertragsbedingungen Für diese Reise gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (ARVB) von DER Touristik Suisse AG, Ausgabe August 2021 (vgl. Anhang). Individuelle Vertragsab- reden in diesem Dokument haben Vorrang, im Falle anderslautenden Bestimmun- gen in den ARVB. Versicherung Ob unerwartete Quarantäne oder Erkrankung an COVID-19: Eine Reise- und An- nullierungskostenversicherung ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der Multi-Trip Jahresversicherung „Comfort“ der ERV: CHF 239.- pro Person (CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 389.- pro Familie oder für 2 Per- sonen in Wohngemeinschaft lebend (CHF 60‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und schützt Sie während den nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer cotravel Reise, sondern auch in Ihren wei- teren Ferien vor finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Aus- land, allfällige Mehrkosten durch COVID-19 uvm.). Weitere Informationen erhalten Sie unter www.cotravel.ch/reiseversicherung oder bei cotravel. Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr. Wenn Sie eine Verlängerung nicht wünschen, müssen Sie bis 3 Monate vor Ablauf der Police bei der Versicherung kündigen. Bitte geben Sie uns auf dem Anmelde- formular an, ob wir Ihnen eine Versicherung ausstellen dürfen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig. Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Durchführungsent- scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen Spe- sen von CHF 250.– pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsent- scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises er- hoben (Ausnahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Regelun- gen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kunden. Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reise- veranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flug- planverschiebungen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind individuelle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rückerstattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veran- staltungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen.
Miami, Panama & Kuba 16 Ergänzungen Datenschutz In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklä- ren Sie sich bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name und Ihre Ad- resse für die Zwecke der Durchführung der Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner weitergeleitet werden können. Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelreisende. Das Arrangement beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag be- trägt CHF 1‘250.-. Kosten/Leistungen Die 18-tägige Reise kostet CHF 9‘590.-. Zahlungskonditionen: 30% fällig bei der Anmeldung, der Rest 45 Tage vor Abrei- se. Dies gilt auch für Online-Buchungen. Zahlung mit Kreditkarte ist möglich. Inbegriffen: internationale Flüge mit Swiss und Edelweiss in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 460.-, Stand Mai 2021), Kurzstreckenflüge, alle Trans- fers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und mindestens eine weitere Mahlzeit pro Tag, andere Transportmittel (Schiff, Zug, Velo, Oldti- mer), alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, ESTA, Touristenkarte und Ausreisetaxe Kuba, Fachvorträge und Begleitung durch René Zeyer an 9 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen und Einreisevoraussetzungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘250.-. Programmänderungen vorbehalten. Zahlungen per Kreditkarte sind bei unseren Reisen nicht möglich. Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage. MEHR SEHEN, ANDERS ERLEBEN
ANMELDUNG LESERREISE MIAMI, PANAMA & KUBA MIT RENÉ ZEYER 19. APRIL – 6. MAI 2022 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel DER Touristik Suisse AG – MIAMI, PANAMA & KUBA – Herostrasse 12 – 8048 Zürich Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version August 2021) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die Reise nach Miami, Panama & Kuba an. Die 18-tägige Reise kostet CHF 9‘590.- Inbegriffen: internationale Flüge mit Swiss und Edelweiss in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 460.-, Stand April 2021), Kurzstreckenflüge, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und mindestens eine weitere Mahlzeit pro Tag, andere Transportmittel (Schiff, Zug, Velo, Oldtimer), alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, ESTA, Touristenkarte und Ausreisetaxe Kuba, Fachvorträge und Begleitung durch René Zeyer an 9 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch spre- chende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen und Einreisevoraussetzungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘250.-. Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise (gilt auch für Online-Buchungen). Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 1‘250.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich schliesse die Jahresversicherung „Comfort“ der ERV ab: Für Einzelpersonen CHF 239.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 389.- Ich verzichte auf die Versicherung der ERV. Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Businessklasse. Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 92.- pro Person). Ich interessiere mich für einen monatlichen cotravel Newsletter. Bitte senden Sie mir den Anmeldelink per E-Mail zu. Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige: Datum Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Kuoni Sports, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist der Leistungsumfang von DTCH eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt. Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1.Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer und für maximal 9 Reiseteilnehmer. Ab 10 Personen können die Preise variieren. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. Bei Online Buchungen in Euro Preisen beträgt die Anzahlung 30% bzw. 40% bei Helvetic Tours dynamic (XHEL). In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Online Buchungen in Schweizer Franken Preisen - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen
3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbeitungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu bezahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 92 EUR) pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 185 EUR) pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Schadenersatz ist ausgeschlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Bei einer Kündigung nach Reiseantritt, sind Schadenersatzforderungen des Kunden ausgeschlossen, insbesondere Entschädigungen für Mehrkosten (z.B. Flug- oder Hotelkosten). 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 95 EUR) pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 190 EUR) pro Auftrag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
6.2. Änderungen durch DTCH und Änderungsvorbehalt 6.2.1. DTCH behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Die Reisveranstalterin ist insbesondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Hotel, Airline, Reiseroute, Preisangaben) in ihren Katalogen, Internet etc. jederzeit einseitig zu ändern. 6.2.2. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. 6.2.3. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.4. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen. - Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenenfalls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sanktionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leistungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epidemien und Pandemien und damit verbundene behördlichen Massnahmen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere
spezifische Informationen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie andere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Daten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen beschafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von Informationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbearbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. . 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln. 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Version massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. DER Touristik Suisse AG, 16. August 2021
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