Postbank VISA Card PLATINUM

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Postbank VISA Card PLATINUM
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                                                          Postbank VISA Card
                                                          PLATINUM

Deutsche Postbank AG                                      Versicherungs­
Zentrale                                                  bedingungen
Corporate Brand and
Marketing Communications
Bonn

100 % chlorfrei gebleichter
Zellstoff
678 148 033
Stand: Mai 2013
2      Auslandsreise                                                                                                                                     Auslandsreise            3

Übersicht
Übersicht Versicherungsleistungen
          Versicherungsleistungen

                            Auslandsreisekrankenversicherung
                            Auslandsreisekrankenversicherung                               Reiserücktrittsversicherung
                                                                                           Reiserücktrittsversicherung                                       Einkaufsversicherung
                                                                                                                                                             Einkaufsversicherung

Wird
Wird die Erläuterungen/Hinweise/
     die Zahlung
         Zahlung mit
Kreditkarte
Kreditkarte
                 mit Nein.
                     Nein.                                                                 Ja.
                                                                                            Ja.notwendigen Transportes zur stationären Ja.           Ja.
                                                                                                                                                     Behandlung
                                                                                                                                                     Wurdelediglich
                                                                                                                                                     Wurde   lediglichein
                                                                                                                                                                         in
                                                                                                                                                                       einTeil
                                                                                                                                                                           Teildes
                                                                                                                                                                               desKaufpreise
                                                                                                                                                                                   Kaufpreis
                                                                                               voller Höhe. Wird bei stationärer Krankenhausbehandlung
         Versicherungsbedingungen
vorausgesetzt?
vorausgesetzt?                                                                                                                                       bezahlt,so
                                                                                                                                                     bezahlt,
                                                                                               auf Kostenerstattung durch den Versicherer ver zichtet,
                                                                                                                                                               sowird
                                                                                                                                                     übernommen.
                                                                                                                                                     übernommen.
                                                                                                                                                                  wirdder
                                                                                                                                                                        derSchaden
                                                                                                                                                                            Schadennur
                                                                                                                                                                                     nurmit
                                                                                                                                                                                        mite

                                                                                               wird ein pauschaler Spesenersatz (Telefon, TV, zusätzliche
Wer ist
Wer
         Postbank
     ist versichert?
         versichert?
                         VISAsowie  Card
                     Karteninhabersowie
                     Karteninhaber
                                                 PLATINUM
                                         Inhaberder
                                        Inhaber derdazugehörigen
                                                    dazugehörigenZusatzkarte
                                                                 Zusatzkarte                   Verpflegung
                                                                                           Karteninhaber.
                                                                                           Karteninhaber.      auch der
                                                                                                          Mitversichert
                                                                                                          Mitversichert      Besucher
                                                                                                                         sindauf
                                                                                                                        sind            etc.)Reisen
                                                                                                                             aufgemeinsamen
                                                                                                                                 gemeinsamen  von 31 Karteninhaber
                                                                                                                                             Reisen  EUR   gezahlt.
                                                                                                                                                     Karteninhaber   einergültigen
                                                                                                                                                                     einer gültigenPostbank
                                                                                                                                                                                    Postbank
                            ohneAltersbegrenzung
                            ohne Altersbegrenzungsowie
                                                  sowieauf
                                                       aufgemeinsamen
                                                           gemeinsamenReisen
                                                                      Reisender
                                                                             der           Ehegatten,ininhäuslicher
                                                                                           Ehegatten,      häuslicherGemeinschaft
                                                                                                                     Gemeinschaftwohnende
                                                                                                                                     wohnendeLebens-
                                                                                                                                               Lebens-
        1. Auslandsreisekrankenversicherung
                   Ehepartner,der
                   Ehepartner, derininhäuslicher
                                      häuslicherGemeinschaft
                                                 Gemeinschaftlebende
                                                              lebendeLebensge-
                                                                     Lebensge-             gefährten,
                                                                                           gefährten,   Kinder(auch
                                                                                                       Kinder  (auchStief-,
                                                                                               Je Versicherungsfall  Stief-,Adoptiv-
                                                                                                                            Adoptiv- undPflegekinder)
                                                                                                                                     und
                                                                                                                              gilt eine  Pflegekinder)
                                                                                                                                          Selbstbeteiligung         in Höhe
                       fährteund
                      fährte  undderen
                                   derenKinder
                                         Kinder(auch
                                                (auchStief-,
                                                      Stief-,Adoptiv-
                                                             Adoptiv-und
                                                                      undPflegekinder)
                                                                          Pflegekinder)    biszur
                                                                                           bis zur
                                                                                               von Vollendung
                                                                                                   Vollendung
                                                                                                      maximal   des100
                                                                                                               des  18.Lebensjahres.
                                                                                                                   18.  Lebensjahres. Fernervolljährige
                                                                                                                                      Ferner
                                                                                                                          EUR als vereinbart.volljährige
                       biszur
                      bis  zurVollendung
                              Vollendungdes
                                          des18.
                                              18.Lebensjahres.
                                                  Lebensjahres.Ferner
                                                                 Fernervolljährige
                                                                        volljährigeKin-
                                                                                   Kin-    Kinderbis
                                                                                           Kinder  biszur
                                                                                                       zurVollendung
                                                                                                           Vollendungdes
                                                                                                                       des25.
                                                                                                                            25.Lebensjahres,
                                                                                                                               Lebensjahres,sofern
                                                                                                                                             sofern
        Versicherer: AGA     International        S. A.
                       derbis
                      der  biszur
                               zurVollendung
                                  Vollendungdes
                                              des25.
                                                  25.Lebensjahres,
                                                      Lebensjahres,sofern
                                                                     soferndiese
                                                                            dieseunter-
                                                                                  unter-   dieseunterhaltsberechtigt
                                                                                           diese unterhaltsberechtigtsind
                                                                                                                        sindund
                                                                                                                             undUnterhalt
                                                                                                                                 Unterhaltbeziehen.
                                                                                                                                           beziehen.
        Niederlassung für Deutschland                                                           Im Todesfall: Organisation und Überführung zum Bestat-
                       haltsberechtigtsind
                      haltsberechtigt  sindund
                                            undUnterhalt
                                                 Unterhaltbeziehen.
                                                           beziehen.
        Bahnhofstraße 16                                                                        tungsort in der Bundesrepublik Deutschland. Wahlweise
     istD
Was ist
Was       - 85609 Aschheim
        versichert?
        versichert?          bei
                      Übernahme
                     Übernahme  derMünchen
                                der Kostenbei
                                    Kosten beiim
                                               imAusland
                                                 Auslandeintretender
                                                         eintretenderErkrankung
                                                                     Erkrankung             Tod,Organisation
                                                                                           Tod,   schwererUnfall
                                                                                                 schwerer            der
                                                                                                            Unfalloder
                                                                                                                   oder    Bestattung
                                                                                                                        unerwartete
                                                                                                                        unerwartete         imErkrankung
                                                                                                                                      schwere
                                                                                                                                     schwere     Ausland. Übernahme
                                                                                                                                               Erkrankung       AlleWaren,
                                                                                                                                                               Alle            derganz
                                                                                                                                                                     Waren,welche
                                                                                                                                                                            welche  ganzoder
                                                                                                                                                                                         oderteilweis
                                                                                                                                                                                              teilwei
                            bzw.bei
                            bzw. beieiner
                                    einerunvorhersehbaren
                                          unvorhersehbarenakuten
                                                          akutenVerschlechterung
                                                                 Verschlechterungeines
                                                                                 eines          Kosten.
                                                                                            desVersicherten,
                                                                                           des               Bei
                                                                                                 Versicherten,    derEhegatten,
                                                                                                                seines
                                                                                                               seines   Geltendmachung
                                                                                                                       Ehegatten,   seinerKinder,
                                                                                                                                   seiner          von
                                                                                                                                                   Eltern,Überführungs-
                                                                                                                                           Kinder,Eltern,       gekauftwurden
                                                                                                                                                               gekauft       bzw.
                                                                                                                                                                        wurden  undeinen
                                                                                                                                                                               und   einenEinzelpreis
                                                                                                                                                                                          Einzelpreis
                       bestehendenLeidens
                       bestehenden
        Hauptbevollmächtigter:     Leidens
                                      Olaf oder
                                           oder Unfallfolgen.
                                                Unfallfolgen.
                                             Nink                                           Geschwister,
                                                                                           Geschwister,    Großeltern,Enkel,
                                                                                                          Großeltern,
                                                                                                Bestattungskosten      Enkel,Schwiegereltern,
                                                                                                                               Schwiegereltern,
                                                                                                                               ist eine amtliche Schwieger-
                                                                                                                                                Schwieger-      ben.
                                                                                                                                                         oder ben.
                                                                                                                                                                ärztliche Be-
        Registergericht: München HRB 4605                                                   kinder.
                                                                                           kinder.   Impfunverträglichkeit
                                                                                                    Impfunverträglichkeit   des
                                                                                                                           des   Versicherten.
                                                                                                                                Versicherten.  Schwanger-
                                                                                                                                               Schwanger-
                                                                                                scheinigung über die Todesursache einzureichen. Über-
                                                                                            schafteiner
                                                                                           schaft   einerVersicherten.
                                                                                                          Versicherten.Schaden
                                                                                                                         Schadenam amEigentum
                                                                                                                                       EigentumdesdesVersi-
                                                                                                                                                      Versi-
        USt.-IdNr.: DE 129274528                                                                führungs-       und Bestattungskos            ten   sind    nicht erstattungs-
                                                                                            cherten.
                                                                                           cherten.
        VersSt.-Nr.: 9116 80200191                                                              fähig, wenn die Behandlungskosten für die/den zum Tod
Was gilt
Was gilt es
         es zu
            zu      SelbstbeteiligungininHöhe
                   Selbstbeteiligung     Höhevon
                                              von100
                                                 100EUR
                                                     EURjejeVersicherungsfall.
                                                            Versicherungsfall.                  führende/n
                                                                                            Selbstbeteiligung
                                                                                           Selbstbeteiligung    100Erkrankung/Unfall
                                                                                                               100   EURbei
                                                                                                                    EUR   beijedem               nicht erstattungsfähig
                                                                                                                              jedemVersicherungsfall.
                                                                                                                                     Versicherungsfall.         KeineSelbstbeteiligung.
                                                                                                                                                               Keine  Selbstbeteiligung.
       AGA International S. A.
beachten?
beachten?                                                                                   Wirdgewesen
                                                                                           Wird   der          sind oder
                                                                                                   derVersicherungsfall
                                                                                                       Versicherungsfall  durch
                                                                                                                         durch gewesen       wären.so
                                                                                                                                 Krankheitausgelöst,
                                                                                                                                Krankheit   ausgelöst, so
        Aktiengesellschaft französischen Rechts                                             trägtder
                                                                                           trägt derVersicherte
                                                                                                     Versichertevon
                                                                                                                vondem
                                                                                                                    demerstattungsfähigen
                                                                                                                         erstattungsfähigenSchaden
                                                                                                                                           Schaden
        Sitz der Gesellschaft: Paris (Frankreich)                                           20%
                                                                                           20  %  selbst,mindestens
                                                                                                 selbst, mindestens100
                                                                                                Aufwendungen        100 EUR.
                                                                                                                     imEUR.
                                                                                                                          Inland: Für Aufwendungen,                    die in
Was wird
Was
        Handelsregister:
     wird im
           im
                             R.C.S.    ParisKosten
                        Erstattungfolgender
                       Erstattung
                                              519 490
                                    folgenderKosten  u.a.
                                                    u.
                                                           080
                                                       a.für:
                                                          für:
                                                                                                der
                                                                                            Biszu
                                                                                           Bis
                                                                                                     BRD
                                                                                                zu10.400
                                                                                                  10.400EUR
                                                                                                              oder   dem     Land
                                                                                                            EURjejeKarteninhaber
                                                                                                                   Karteninhaberund
                                                                                                                                      des  ständigen
                                                                                                                                   undFamilie,
                                                                                                                                        Familie,bis
                                                                                                                                                 biszu
                                                                                                                                                     zu
                                                                                                                                                            Wohnsitzes
                                                                                                                                                              Biszu
                                                                                                                                                             Bis  zu1.000
                                                                                                                                                                    1.000EUR
                                                                                                                                                                            ent- Einzelgegenstand,
                                                                                                                                                                            EURjejeEinzelgegenstand,
        Vorstand: Rémi
Schadenfall
Schadenfall                Grenier
                       •• ärztliche
                          ärztliche     (Vorsitzender), Laurence
                                     Behandlung
                                    Behandlung                                                  stehen,
                                                                                            5.200
                                                                                           5.200             besteht aus
                                                                                                   EURjejeKarteninhaber
                                                                                                  EUR      Karteninhaber   bei dieser Versicherung kein
                                                                                                                           bei                                     Versiche-
                                                                                                                                                              ereignis
                                                                                                                                                             ereignis  und10.000
                                                                                                                                                                       und  10.000EUREURpro
                                                                                                                                                                                          proJahr
                                                                                                                                                                                              Jahrbei
                                                                                                                                                                                                  bei
        Maurice, Lidia••Luka-Lognoné,
geleistet?
geleistet?                Arznei-und
                          Arznei-                Didier Lebret,
                                   undVerbandmittel
                                        Verbandmittel                                           rungsschutz,
                                                                                           •• Nichtantritt
                                                                                               Nichtantritt     Reiseauch
                                                                                                            derReise
                                                                                                            der              dann nicht,
                                                                                                                       fürvertraglich
                                                                                                                      für vertraglich           wenn es sich
                                                                                                                                      geschuldete
                                                                                                                                      geschuldete                 um oder
                                                                                                                                                             •• Raub
                                                                                                                                                                 Raub  Folgen
                                                                                                                                                                       oder  Diebstahlder
                                                                                                                                                                            Diebstahl   dergekauften
                                                                                                                                                                                            gekauften
        Dr. Ulrich Delius,   Jonathan
                       •• medizinisch
                          medizinisch       Ansell,
                                        notwendige
                                       notwendige      Roland
                                                   Transporte
                                                   Transporte        Rykart
                                                               ininein
                                                                   ein Krankenhaus
                                                                       Krankenhaus              von Erkrankungen und Unfällen handelt, dietung
                                                                                               Rücktrittskosten
                                                                                              Rücktrittskosten                                                     während
                                                                                                                                                                 tung desKaufpreises
                                                                                                                                                                      des  Kaufpreisesder
                                                                                                                                                                                        derWare
                                                                                                                                                                                            Ware
                            •• Behandlung
                                Behandlungim imKrankenhaus
                                               Krankenhaus                                      der Auslandsreise
                                                                                           •• Abbruch
                                                                                               Abbruch   derReise
                                                                                                        der  Reisefür       entstanden
                                                                                                                   fürnachweisliche
                                                                                                                       nachweisliche          sind.
                                                                                                                                       zusätzliche
                                                                                                                                      zusätzliche  Rückrei- •• Beschädigung
                                                                                                                                                   Rückrei-      Beschädigungder dergekauften
                                                                                                                                                                                     gekauftenWare
                                                                                                                                                                                                Ware
                            •• Operationen
                                Operationen                                                    sekostenund
                                                                                              sekosten    unddie
                                                                                                              dieunmittelbar
                                                                                                                  unmittelbarverursachten
                                                                                                                                 verursachtenMehr
                                                                                                                                             Mehrkosten
                                                                                                                                                  kosten       oderder
                                                                                                                                                               oder derKaufpreis,
                                                                                                                                                                       Kaufpreis,falls
                                                                                                                                                                                  fallsdie
                                                                                                                                                                                       dieRepara
                                                                                                                                                                                           Repara
                            •• schmerzstillende
                                schmerzstillendeZahnbehandlung
                                                 Zahnbehandlung                            •• Abbruch
                                                                                               Abbruch    derReise
                                                                                                         der Reisefür
                                                                                                Für Rücktransporte fürzusätzliche
                                                                                                                         zusätzliche Aufwendungen
                                                                                                                               gilt:Aufwendungen
                                                                                                                                      Erstattung fürfür
                                                                                                                                                    von        dieReparaturkosten
                                                                                                                                                                   Reparaturkostenden
                                                                                                                                                        ge-Mehraufwendun-
                                                                                                                                                        ge-    die                 denKaufpreis
                                                                                                                                                                                        Kaufpreis
                            •• Krankenrücktransport
                                Krankenrücktransport                                           buchte,
                                                                                              buchte,   jedochnicht
                                                                                                       jedoch
                                                                                                gen durch      nicht ininAnspruch
                                                                                                                         Anspruchgenommene
                                                                                                                 medizinisch        genommene Leistungen
                                                                                                                                              Leistungen
                                                                                                                                     notwendigen         und ärztlich ange-
Wielange
Wie  langebesteht
          besteht            Füralle
                            Für  allevorübergehenden
                                     vorübergehendenAuslandsreisen
                                                     Auslandsreisen(Dienst-
                                                                    (Dienst-und
                                                                            undPrivat-
                                                                                Privat-    Ab
                                                                                              ordneten Rücktransport eines Erkrankten an
                                                                                           Abder
                                                                                              derBuchung
                                                                                                 Buchungeiner
                                                                                                         einerReise
                                                                                                              Reisebis
                                                                                                                    biszur
                                                                                                                        zurRückkehr
                                                                                                                           Rückkehrvon
                                                                                                                                    vonder
                                                                                                                                              seinen
                                                                                                                                       derReise.
                                                                                                                                           Reise.
                                                                                                                                           Füreinen
                                                                                                                                          Für
                                                                                                                                                         stän-von30
                                                                                                                                               einenZeitraum
                                                                                                                                                     Zeitraumvon  30Tagen
                                                                                                                                                                     Tagenababdd
Versicherungsschutz?
Versicherungs schutz?        reisen)bis
                            reisen)  biszu
                                         zu62
                                           62Tagen.
                                              Tagen.                                          digen Wohnsitz oder in das von dort nächsterreichbare
                                                                                                                                           fahrenübergangsauf
                                                                                                                                          fahrenübergangs   aufden
                                                                                                                                                                denKäufer.
                                                                                                                                                                    Käufer.
                                                                                              Krankenhaus in voller Höhe. Bei krankheitsbedingten Not-
 Wo ist
Wo   ist der
         der Versiche­
             Versiche­ Weltweit,jedoch
                       Weltweit,  jedochnicht
                                          nichtinindem
                                                   demLand,
                                                       Land,inindem
                                                                  demdie
                                                                       dieversicherte
                                                                           versicherte     Weltweit.
                                                                                           Weltweit.                                       Weltweit.
                                                                                                                                          Weltweit.
                                                                                              fällen hat die versicherte Person unverzüglich  unter der
 rungsschutz
rungsschutz    gültig?
               gültig? Person
                       Person
          Versicherungsumfang  ihren
                              ihren   ständigen
                                     ständigen    Wohnsitz
                                                Wohnsitz   hat
                                                           hat  sowie
                                                               sowie   in
                                                                      in  Deutschland.
                                                                          Deutschland.        Telefonnummer 089 62424 - 540 Kontakt zum Versicherer
Wer     Versicherungsschutz
Wer erhält
     erhält  die
            die                     bestehtS.S.A.
                          AGAInternational
                         AGA    International  unabhängig
                                               A.              vom Einsatz                    aufzunehmen.
        der Schaden­
schriftliche
schriftliche  gül tigen Postbank
              Schaden­                VISA
                          Bahnhofstraße
                         Bahnhofstraße    16 Card PLATINUM bzw. der
                                          16
meldung?
meldung?dazugehörigenDD-Zu     satzkarte
                           -85609
                            85609    Aschheimfür
                                     Aschheim     die Übernahme der vol-
                                               beiMünchen
                                              bei München                                          Medizinisch notwendig heißt, dass eine ärztliche Behand-
        len Kosten bei oder
                          im Ausland
                          oder              eintretender Erkrankung bzw.
                               online:www.allianz-assistance.de/schadenmeldung
                               online: www.allianz-assistance.de/schadenmeldung                    lung bzw. notwendige Operation im Ausland nicht durch-
        bei einer unvorhersehbaren akuten Verschlechterung eines                                   geführt werden kann. Mit dem Antrag auf Kostenerstat-
Wer hilft
Wer hilft im
           im Notfall?
              Notfall?   Notrufzentrale:
                        Notrufzentrale:
        bestehenden Leidens oder Unfallfolgen. Kostenersatz für                                    tung sind Bescheinigungen des behandelnden und/oder
                         Telefon: +49   (0)89 62424
                        Telefon: +49 (0)89 62424 540 540
        medizinisch notwendige
                         Fax: +49
                        Fax:
                                      ambulante
                                  +49 (0)89
                                       (0)89 62424
                                              62424 541
                                                    541
                                                       ärztliche  und  schmerz-                    des den Rücktransport anordnenden Arztes einzureichen,
        stillende zahnärztliche Behandlung einschließlich einfa-                                   aus denen die medizinische Notwendigkeit des Rück-
Was ist
Was  istcher
         verbindlich?
        verbindlich?     Der
               Füllungen,Der genaueUmfang
                           Arznei-,
                             genaue  Umfang    des
                                         Heil-des
                                                undVersicherungsschutzes
                                                      Verbandmittel,
                                                   Versicherungsschutzes ergibt
                                                                            Rönt-
                                                                         ergibt  sichaus
                                                                                sich ausden        transportes hervorgehen
                                                                                         den Versicherungsbedingungen,
                                                                                             Versicherungsbedingungen, dieSie
                                                                                                                       die          muss.
                                                                                                                           Siezusammen
                                                                                                                               zusammen     Als
                                                                                                                                        mitder
                                                                                                                                        mit      Rücktransportkosten
                                                                                                                                            derKreditkarte
                                                                                                                                               Kreditkarte erhalten.
                                                                                                                                                           erhalten.
        gendiagnostik, Behandlung im Krankenhaus (s. § 3 Abs. 3                                    gelten nur die auf die erkrankte versicherte Person selbst
        der AVB) einschließlich Operationen und medizinisch                                        entfallenden Transportkosten.
4     Auslandsreise                                                                                          Auslandsreise     5

    Versicherte Personen                                          schutz auf Auslandsreisen betreffen. Dem Karteninhaber
    Versichert gilt in der Auslandsreisekrankenversicherung       steht es frei, welchem Versicherer er den Schadenfall an-
    der Kar­teninhaber einer gültigen Postbank VISA Card          zeigt. Meldet er den Schadenfall dem Versicherer, dann
    PLATINUM sowie Inhaber der dazugehörigen Zusatz-              wird der Versicherer insoweit auch in Vorleistung treten.
    karte ohne Altersbegrenzung sowie auf gemeinsamen
    Reisen der Ehepartner, der in häuslicher Gemeinschaft
    lebende Lebensgefährte und deren Kinder (auch Stief-,
    Adoptiv- und Pflege­kinder) bis zur Vollendung des 18.           Schadenmeldungen sind unter Angabe der
    Lebensjahres. Ferner volljährige Kinder bis zur Vollen-          Kredit­kartennummer zu richten an
    dung des 25. Lebensjahres, sofern diese unterhaltsbe-
    rechtigt sind und Unterhalt beziehen. Voraussetzung für          AGA International S.A.
    den Versicherungsschutz ist der ständige Wohnsitz der            Niederlassung für Deutschland
    versicherten Person in der Bundesrepublik Deutschland            Bahnhofstraße 16, 85609 Aschheim bei München
    oder Europa.                                                     Telefon: 089 62424 540, Fax: 089 62424 541
                                                                     E-Mail: postbank@allianz-assistance.de
    Bedingungen                                                      Online-Schadenmeldung: www.allianz-assistance.de/
    Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen               schadenmeldung
    (AVB) sowie diese Erläuterungen/Hinweise.

    Geltungsbereich
    Für Versicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland
    gilt der Versicherungsschutz weltweit, jedoch nicht in        Rechte im Schadenfall
    Deutschland. Für Versicherte mit ständigem Wohnsitz im        Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem
    europäischen Ausland gilt der Versicherungsschutz welt­       Karteninhaber direkt zu.
    weit, jedoch nicht in dem Land, in dem die versicherte Per-
    son ihren ständigen Wohnsitz hat sowie in Deutschland.
                                                                  „Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für
    Leistungsausschlüsse                                          die Auslandsreisekrankenversicherung”
    Siehe § 4 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB).
                                                                  § 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des
    Selbstbeteiligung                                             Versicherungsschutzes
    Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen       (1) Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krank-
    Selbstbehalt in Höhe von maximal 100 EUR.                     heiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereig-
                                                                  nisse. Bei einem im Gel­tungsbereich unvorhergesehen
    Dauer des Versicherungsschutzes je Reise                      (akut) eintretenden Versicherungsfall ersetzt er dort
    Der Versicherungsschutz besteht für alle vorübergehenden      entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung und
    Auslandsreisen (Dienst- und Privatreisen) bis zu 62 Tagen.    erbringt sonstige vereinbarte Leistungen.

    Subsidiarität                                                 (2) Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heil-
    Versicherungsschutz besteht subsidiär zu anderweitig          behandlung einer versicherten Person wegen Krankheit
    be­s teh­en­­den Versicherungen, d. h., sofern Versiche-      oder Unfallfol­gen. Der Versicherungsfall beginnt mit der
    rungsschutz für dieselbe Gefahr auch noch bei einem           Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem
    anderen Versicherer besteht, geht der anderweitige            Befund Be­handlungsbe­dürf­tigkeit nicht mehr besteht.
    Vertrag diesem Vertrag vor mit Ausnahme von privaten          Als Versicherungsfall gilt auch der Tod.
    Kranken-Vollversicherungen bzw. privaten Zusatzversi-
    cherungen, soweit sie nicht speziell den Versicherungs-
6     Auslandsreise                                                                                            Auslandsreise      7

    (3) Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus       dung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder
    der Versicherungsbestätigung sowie diesen Versicherungs­       Arzneimittel angefallen wäre.
    bedingungen.
                                                                   § 4 Einschränkung der Leistungspflicht
    (4) Versicherungsfähig sind Personen ohne Altersbegren-        (1) Keine Leistungspflicht besteht:
    zung.                                                          a) für Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen
                                                                   von Un­fällen und für Todesfälle, die durch die aktive
    (5) Als Ausland im Sinne dieser Bedingungen gelten             Teilnahme an Kriegs­ereignissen, inneren Unruhen oder
    nicht Deutschland und nicht die Länder, in denen die           vereinsmäßig organisierten Sportwettkämpfen und/oder
    versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.               dazugehörigem Training verursacht worden sind;
                                                                   b) für Krankheiten und Unfallfolgen, zu deren Behandlung
    § 2 Beginn des Versicherungsschutzes                           die Auslandsreise erfolgt ist, sowie für Behandlungen, bei
    Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten           denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger
    Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Beginn       Durchführung der Reise stattfinden mussten; es sei denn,
    des Ver­sicherungsverhältnisses (Gültigkeit der Postbank       dass die Reise wegen Todes des Ehegatten oder eines
    VISA Card PLATINUM) und nicht vor Antritt der Reise. Für       Verwandten ersten Grades unternommen wurde;
    Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungs-          c) für auf Vorsatz beruhende Krankheiten (einschließlich
    schutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.               Selbstmord und Selbstmordversuch) und Unfälle ein-
                                                                   schließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und Ent­
    § 3 Umfang der Leistungspflicht                                wöhnungsbehandlun­gen;
    (1) Der versicherten Person steht die Wahl unter den zur       d) für Behandlung geistiger und seelischer Störungen
    Be­handlung zugelassenen Ärzten und Zahnärzten frei.           und Erkrankungen sowie Hypnose und Psychotherapie;
                                                                   e) für Untersuchung und Behandlung wegen Schwanger-
    (2) Arznei-, Verband- und Heilmittel müssen von den in         schaft, Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschafts-
    Abs. 1 genannten Behandlern verordnet werden.                  abbruch sowie deren Folgen. Diese Einschränkung entfällt
                                                                   jedoch insoweit, als Heilbehandlungen bei akut auftreten-
    (3) Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehand-        den Schwangerschaftskomplikationen notwendig werden;
    lung hat die versicherte Person freie Wahl unter den           f) für Zahnersatz einschließlich Kronen und für Kieferor-
    Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung         thopädie (Ausnahme: Reparaturen von Zahnersatz);
    stehen, über ausreichende diagnostische und therapeu-          g) für Hilfsmittel (z. B. Einlagen, Brillen usw. sowie sani-
    tische Möglichkeiten verfügen, nach wissenschaftlich           täre Bedarfsartikel wie Bestrahlungslampen und Fieber-
    allgemein anerkannten Methoden arbeiten und Kranken-           thermometer), Bescheinigungen, Gutachten, vorbeugende
    geschichten führen.                                            Impfungen, kosmetische Behandlungen;
                                                                   h) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Reha-
    (4) Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für        bilitationsmaßnahmen;
    Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arznei-            i) für Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder;
    mittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt         nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet;
    sind. Er leistet darüber hinaus für Methoden und Arznei­       j) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung
    mittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend   bedingte Unterbringung.
    bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine
    schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Ver­         (2) Übersteigen eine Heilbehandlung oder sonstige Maß­
    fügung stehen; der Versicherer kann jedoch seine Leis-         nahmen, für die Leistungen vereinbart sind, das medizi-
    tungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwen-          nisch notwendige Maß, so kann der Versicherer seine
                                                                   Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
8     Auslandsreise                                                                                           Auslandsreise      9

    (3) Besteht Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen       nach jeweils neuestem Stand, es sei denn, die versicherte
    Unfall- oder Rentenversicherung, auf eine gesetzliche          Person weist durch Bankbeleg nach, dass sie die zur Be-
    Heilfürsorge oder Unfallfürsorge, so ist der Versicherer nur   zahlung der Rechnung notwendigen Devisen zu einem
    für die Aufwendungen leistungspflichtig, welche trotz          ungünstigeren Kurs erworben hat.
    deren Leistungen notwendig bleiben.
                                                                   (5) Kosten für die Überweisung der Versicherungsleistun-
    § 5 Auszahlung der Versicherungsleistungen                     gen in Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutsch-
    (1) Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn    land und für besondere Überweisungsformen, die auf
    die Originalrechnungen vorgelegt und die erforderlichen        Veranlassung des Versicherten gewählt wurden, können
    Nachweise erbracht sind; diese werden Eigentum des             von den Leistungen abgezogen werden.
    Versicherers. Von allen fremdsprachigen Belegen, die
    für die Versicherungsleistungen erheblich sind, sind auf       (6) Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder
    Verlangen des Versicherers deutschsprachige Übersetzun-        abgetreten noch verpfändet werden.
    gen beizubringen. Wurden Originalrechnungen einem
    anderen Kostenträger zur Erstattung vorgelegt, so genü-        § 6 Ende des Versicherungsschutzes
    gen Rechnungszweitschriften, wenn darauf der andere            (1) Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende
    Kostenträger seine Leistung vermerkt hat.                      Versicherungsfälle – mit dem vereinbarten Zeitpunkt,
                                                                   spätestens mit Ende der Reise.
    (2) Alle Belege müssen den Vor- und Zunamen der be-
    handelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und           (2) Ist die Rückreise bis zum vereinbarten Zeitpunkt aus
    die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsda-         medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die
    ten enthalten; aus den Rezepten müssen das verordnete          Leistungspflicht für entschädigungspflichtige Versiche-
    Medikament, der Preis und der Quittungsvermerk deut-           rungsfälle über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, längs­
    lich hervorgehen. Bei Zahnbehandlung müssen die Be-            tens um 90 Tage.
    lege die Bezeichnung der behandelten Zähne und der
    daran vorgenommenen Behandlung tragen. Leistungen              (3) Bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer
    oder deren Ablehnung durch die in § 4 Abs. 3 genann-           (­Postbank) oder durch den Versicherer endet der Versiche-
    ten Versicherungsträger sind nachzuweisen.                     rungsschutz zu dem Zeitpunkt, bis zu dem das Karten-
                                                                   entgelt entrichtet ist.
    (3) Der Versicherer ist berechtigt, gegenüber dem Über-
    bringer oder Übersender von ordnungsgemäßen Rech-              § 7 Obliegenheiten
    nungsunterlagen und Nachweisen zu leisten, es sei              (1) Der Anspruch auf Versicherungsleistungen muss von
    denn, dem Versicherer sind begründete Zweifel an der           der versicherten Person gegenüber dem Versicherer un-
    Legitimation des Überbringers oder Übersenders be-             verzüglich geltend gemacht werden.
    kannt.
                                                                   (2) Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person
    (4) Die in einer Fremdwährung entstandenen Kosten              haben auf Verlangen des Versicherers jede Auskunft zu
    werden zum aktuellen Kurs des Tages, an dem die Be-            erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder
    lege bei dem Versicherer eingehen, in Euro umgerech-           der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfanges
    net. Als Kurs des Tages gilt der offizielle Euro-Wechsel-      erforderlich ist.
    kurs der Europäischen Zentralbank. Für nicht gehandelte
    Währungen, für die kein Referenzkurs festgelegt wird,          (3) Auf Verlangen des Versicherers ist die versicherte
    gilt der Kurs gemäß „Devisenkursstatistik“, Veröffentli-       Person verpflichtet, sich durch einen von dem Versicherer
    chungen der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main,              beauftragten Arzt untersuchen zu lassen.
10     Auslandsreise                                                                                             Auslandsreise    11

     (4) Außerdem ist die versicherte Person verpflichtet, auf        fahrlässigen Verletzung der Obliegenheiten ist der Versi-
     Verlangen des Versicherers die Ärzte von der Schweige-           cherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere
     pflicht in Bezug auf den Versicherungsfall zu entbinden,         des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
     soweit diesem Verlangen rechtswirksam nachgekom-
     men werden kann, oder in anderer Form eine Überprü-              (4) Steht dem Versicherungsnehmer oder einer versicher-
     fung der Leistungspflicht zu ermöglichen. Kann der Ver-          ten Person ein Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtli-
     sicherer die Höhe und den Umfang der Leistungspflicht            chen Grund gezahlter Entgelte gegen den Erbringer von
     nicht feststellen, weil die versicherte Person die Entbin-       Leistungen zu, für die der Versicherer aufgrund des Ver-
     dung von der Schweigepflicht nicht erteilt und der Versi-        sicherungsvertrages Erstattungsleistungen erbracht hat,
     cherer auch nicht auf andere Weise eine Leistungsprü-            sind die Absätze 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
     fung ermöglicht, so wird die Versicherungsleistung nicht
     fällig.                                                          § 10 Aufrechnung
                                                                      Anspruch auf die Versicherungsleistungen hat die ver­
     § 8 Folgen von Obliegenheitsverletzungen                         sicherte Person. Ansprüche des Versicherten darf der
     Der Versicherer ist mit den in § 28 Abs. 2 –  4 Versicherungs-   Versicherer nicht mit Forderungen gegenüber dem Ver-
     vertragsgesetz (siehe Ergänzende Bestimmungen für alle           sicherungsnehmer aufrechnen.
     Versicherungen) vorgeschriebenen Einschränkungen von
     der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der in § 7        § 11 Willenserklärungen und Anzeigen
     genannten Obliegenheiten verletzt wird. Die Kenntnis und         Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Ver­
     das Verschulden der versicherten Person stehen der Kennt-        sicherer bedürfen der Schriftform.
     nis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers
     gleich.                                                          § 12 Klagefrist/Gerichtsstand
                                                                      (1) Hat der Versicherer einen Anspruch auf Versicherungs-
     § 9 Obliegenheiten und Folgen bei Obliegenheits­                 leistungen dem Grunde oder der Höhe nach abgelehnt,
     verletzungen bei Ansprüchen gegen Dritte                         so ist der Anspruch vom Versicherungsnehmer und/oder
     (1) Hat der Versicherungsnehmer oder eine versicherte            der versicherten Person zur Vermeidung des Verlustes
     Person Ersatzansprüche gegen Dritte, so besteht, unbe-           innerhalb der gesetzlichen Klagefristen gerichtlich gel-
     schadet des gesetzlichen Forderungsüberganges gemäß              tend zu machen. Die Frist beginnt erst, nachdem der
     § 86 VVG (s. Anhang), die Verpflichtung, diese Ansprü-           Versicherer den Anspruch unter Angabe der mit dem
     che bis zur Höhe, in der aus dem Versicherungsvertrag            Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolgen schriftlich
     Ersatz (Kostenerstattung sowie Sach- und Dienstleistung)         abgelehnt hat.
     geleistet wird, an den Versicherer schriftlich abzutreten.
                                                                      (2) Klagen gegen den Versicherer können bei dem
     (2) Der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person          Gericht am Sitz des Versicherers oder bei dem Gericht
     hat seinen (ihren) Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung         am Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder des Ver­
     dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der             sicherten anhängig gemacht werden.
     geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei
     dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erfor­          (3) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der
     derlich mitzuwirken.                                             Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich
                                                                      zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur
     (3) Verletzt der Versicherungsnehmer oder eine versicherte       Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung
     Person vorsätzlich die in den Absätzen 1 und 2 genann-           eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für
     ten Obliegenheiten, ist der Versicherer zur Leistung in-         Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist dieses Ge-
     soweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Er-       richt ausschließlich zuständig.
     satz von dem Dritten erlangen kann. Im Falle einer grob
12    Auslandsreise                                                                                      Reiserücktritt    13

     (4) Hat der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte     2. Reiserücktrittskostenversicherung
     seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach
     Vertragsschluss in einen Staat außerhalb der Bundesre-   Versicherer: AGA International S. A.
     publik Deutschland verlegt oder ist der Wohnsitz oder    Niederlassung für Deutschland
     gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhe-       Bahnhofstraße 16
     bung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz des Versi-   D - 85609 Aschheim bei München
     cherers zuständig.
                                                              Hauptbevollmächtigter: Olaf Nink
     § 13 Geltendes Recht                                     Registergericht: München HRB 4605
     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.        USt.-IdNr.: DE 129274528
                                                              VersSt.-Nr.: 9116 80200191

                                                              AGA International S. A.
                                                              Aktiengesellschaft französischen Rechts
                                                              Sitz der Gesellschaft: Paris (Frankreich)
                                                              Handelsregister: R.C.S. Paris 519 490 080
                                                              Vorstand: Rémi Grenier (Vorsitzender), Laurence
                                                              Maurice, Lidia Luka-Lognoné, Didier Lebret,
                                                              Dr. Ulrich Delius, Jonathan Ansell, Roland Rykart

                                                              „Allgemeine Bedingungen für die Reiserück­t ritts­
                                                              kosten­versicherung Postbank VISA Card PLATINUM
                                                              (ABRV-POB)”

                                                              § 1 Voraussetzung für den Versicherungsschutz
                                                              Versicherungsschutz gemäß § 2 der ABRV-POB besteht
                                                              für jede mit einer gültigen Postbank VISA Card PLATINUM
                                                              bezahlte Reise. Bei Buchung der Reise muss unmissver-
                                                              ständlich klargestellt werden, dass die Reise mit der
                                                              Postbank VISA Card PLATINUM bezahlt wird. Ein ent-
                                                              sprechender Nachweis ist zu führen.

                                                              § 2 Versicherungsumfang
                                                              1. Der Versicherer leistet Entschädigung:
                                                              a) bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunterneh-
                                                              men oder einem anderen vom Versicherten vertraglich
                                                              geschuldeten Rück­trittskosten;
                                                              b) bei Abbruch der Reise für die nachweislich ent­stan­de­
                                                              nen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch un­
                                                              mittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten des Versi-
                                                              cherten, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem
                                                              versicherten Arrangement enthalten sind; dies gilt auch
                                                              im Falle nachträglicher Rückkehr. Bei Erstattung dieser
                                                              Kosten wird in Bezug auf Art und Klasse des Transport-
                                                              mittels, der Unterkunft und Verpflegung auf die durch
14     Reiserücktritt                                                                                          Reiserücktritt    15

     die Reise gebuchte Qualität abgestellt. Wenn abweichend        § 3 Ausschlüsse
     von der gebuchten Reise die Rückreise mit Flugzeug er-         1. Der Versicherer haftet nicht für die Gefahren des Krie-
     forderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz     ges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und
     in der einfachsten Flugklasse ersetzt. Nicht gedeckt sind      solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der
     Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen sowie Kosten für        feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus
     die Überführung eines verstorbenen Versicherten;               dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer
     c) bei Abbruch der Reise zusätzliche Aufwendungen des          dieser Gefahren ergeben, politische Gewalthandlungen,
     Versicherten für gebuchte, jedoch nicht in Anspruch ge-        Aufruhr, sonstige bürger­liche Unruhen und Kernenergie.
     nommene Leistungen.                                            (Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in
                                                                    Deutschland nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von
     2. Der Versicherer ist im Umfang von Ziffer 1 leistungs-       Kernanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet und
     pflichtig, wenn infolge einer der nachstehend genannten        schließen hierfür Haftpflichtversicherun­gen ab.)
     wichtigen Gründe entweder die Reiseunfähigkeit des Ver-
     sicherten nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten         2. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung
     ist oder ihm der Antritt der Reise oder deren planmäßige       frei, wenn für den Versicherten der Versicherungsfall bei
     Beendigung nicht zugemutet werden kann:                        Abschluss der Versicherung voraussehbar war oder der
     a) Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkran-       Versicherte ihn vorsätzlich herbeigeführt hat.
     kung des Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder,
     Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern,       § 4 Versicherungssummen
     Schwiegerkinder oder, wenn die Reise für zwei Personen         Bis zu 10.400 EUR je Karteninhaber und Familie, bis zu
     gemeinsam gebucht wurde, der zweiten Person, voraus-           5.200 EUR je Karteninhaber.
     gesetzt, dass diese gleichfalls versichert ist;
     b) Impfunverträglichkeit des Versicherten oder, im Falle       § 5 Versicherte Personen
     gemeinsamer Reise, seines Ehegatten, der minderjährigen        Karteninhaber.
     Kinder oder der Geschwister des Versicherten oder der          Mitversichert sind auf gemeinsamen Reisen Ehegatten,
     Eltern eines minderjährigen Versicherten, sofern der An-       in häus­licher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährten,
     gehörige ebenfalls versichert ist;                             Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) bis zur
     c) Schwangerschaft einer Versicherten oder, im Falle ge-       Vollendung des 18. Lebensjahres. Ferner voll­jährige Kin-
     meinsamer Reise, des versicherten Ehegatten oder der           der bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern diese
     versicherten Mutter eines minderjährigen Versicherten;         unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen.
     d) Schaden am Eigentum des Versicherten oder, im Falle
     gemeinsamer Reise, eines der in Nr. 2 b) genannten ver-        § 6 Selbstbehalt
     sicherten Angehörigen des Versicherten infolge von Feuer,      Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen
     Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten,   Selbstbehalt in Höhe von 100 EUR. Wird der Versiche-
     sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen       rungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versi-
     Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich               cherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20 v. H.
     oder sofern zur Schadenfeststellung seine Anwesenheit          selbst, mindestens 100 EUR.
     notwendig ist.

     Der Versicherer ist im Umfang von § 2 Nr. 1 auch dann
     leistungspflichtig, wenn sich die Risiken gemäß § 2 Nr.
     a) – d) für eine versicherte Person verwirklicht haben.
16     Reiserücktritt                                                                                             Reiserücktritt     17

     § 7 Obliegenheiten des Versicherten im Versiche­                § 9 Rechtsverhältnisse der Versicherten
     rungsfall                                                       Ansprüche gemäß § 2 dieser Bedingungen bestehen
     1. Der Versicherte ist verpflichtet:                            unmittelbar gegenüber dem Versicherer.
     a) dem Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalles
     unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig die Reise bei         § 10 Anderweitige Versicherungen
     der Buchungsstelle oder im Falle der schon angetretenen         Der Versicherungsschutz besteht subsidiär zu anderweitig
     Reise beim Reiseveranstalter zu stornieren;                     bestehenden Versicherungen, das heißt, sofern Versiche­
     b) dem Versicherer jede gewünschte sachdienliche Aus-           rungsschutz für dieselbe Gefahr auch noch bei einem
     kunft zu erteilen und ihm alle erforderlichen Beweismit-        anderen Versicherer besteht, geht der anderweitige Ver-
     tel von sich aus zur Verfügung zu stellen, insbesondere         trag diesem Vertrag vor. Dem Karteninhaber steht es frei,
     ärztliche Atteste über Krankheiten, Unfälle, Impfunver-         welchem Ver­sicherer er den Schadenfall anzeigt. Meldet
     träglichkeit bzw. Schwangerschaft im Sinne von § 2 Nr. 2        er den Schadenfall dem Versicherer, dann wird der Versi-
     unter Beifügung der Buchungsunterlagen einzureichen;            cherer insoweit auch in Vorleistung treten.
     c) auf Verlangen des Versicherers die Ärzte von der
     Schweigepflicht in Bezug auf den Versicherungsfall zu           Sonderbedingungen zu den ABRV-POB für gemie­
     entbinden, soweit diesem Verlangen rechtswirksam                tete Ferienwohnungen
     nachgekommen werden kann, oder in anderer Form eine             Bei Abschluss von Mietverträgen für Ferienwohnungen,
     Überprüfung der Leistungspflicht zu ermöglichen. Kann           Ferienhäuser oder Ferienappartements in Hotels gilt § 2 Nr. 1
     der Versicherer die Höhe und den Umfang der Leistungs-          der Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskosten­
     pflicht nicht feststellen, weil die versicherte Person die      versicherung für Postbank Karteninhaber (ABRV-POB) in
     Entbindung von der Schweigepflicht nicht erteilt und            der folgenden Fassung: Der Versicherer leistet Entschädi-
     der Versicherer auch nicht auf andere Weise eine Leis-          gung: a) bei Nichtbenutzung der Ferienwohnung, des Fe-
     tungsprüfung ermöglicht, so wird die Versicherungsleis-         rienhauses oder Ferienappartements im Hotel aus einem
     tung nicht fällig.                                              der in § 2 Nr. 2 ABRV-POB genannten wichtigen Gründe
                                                                     für den nicht abgewohnten Teil der Mietkosten, falls eine
     2. Verletzt der Versicherte vorsätzlich eine der vorgenann-     Weitervermietung nicht gelungen ist. Die übrigen Bestim-
     ten Pflichten, besteht kein Versicherungsschutz. Verletzt       mungen der ABRV-POB gelten sinngemäß.
     der Versicherte die Pflichten grob fahrlässig, ist der Versi-
     cherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere
     des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
     Weist der Versicherte nach, dass die Pflicht nicht grob
     fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz              Schadenmeldungen sind unter Angabe der
     bestehen.                                                              Kreditkartennummer zu richten an

     Abweichend hiervon ist der Versicherer zur Leistung ver-               AGA International S. A.
     pflichtet, soweit der Versicherte nachweist, dass die                  Niederlassung für Deutschland
     Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versiche-             Bahnhofstraße 16
     rungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der               85609 Aschheim bei München
     Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn der             Telefon: 089 62424 540
     Versicherte die Pflicht arglistig verletzt.                            Fax: 089 62424 541
                                                                            E-Mail: postbank@allianz-assistance.de
     § 8 Zahlung der Entschädigung                                          Online-Schadenmeldung: www.allianz-assistance.de/­
     Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde                   schadenmeldung
     und der Höhe nach festgestellt, so hat die Auszahlung
     der Entschädigung binnen zwei Wochen zu erfolgen.
18     Haftpflicht                                                                                           Haftpflicht    19

     3. Haftpflicht für Mietfahrzeuge                            Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden an den
     (Pkw, Kombi, Wohnmobil)                                     Mietfahrzeugen.

                                                                 Voraussetzung für den Versicherungsschutz
     Versicherer: Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft       Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind, dass
     Königinstraße. 28, 80802 München                            der Mietwagen mit der gültigen VISA Card PLATINUM der
                                                                 Postbank bezahlt wurde. Baranzahlungen beeinträchtigen
     Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft                    den Ver­siche­rungsschutz nicht, sofern bei der Buchung
     Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Markus Rieß.            unmissverständlich klargestellt wird (schriftlicher Ver-
     Vorstand: Severin Moser, Vorsitzender: Dr. Wolfgang         merk der Buchungsstelle), dass die Hauptzahlung mit
     Brezina, Karsten Crede, Dr. Karl-Walter Gutberlet,          der VISA Card PLATINUM der Postbank erfolgt und ins-
     Burkhard Keese, Jens Lison, Mathias Scheuber,               gesamt mindestens 50 % des Gesamtreisepreises mit
     Dr. Walter Tesarczyk.                                       der VISA Card PLATINUM der Postbank bezahlt wird.

     Für Umsatzsteuerzwecke: USt.-IdNr.: DE 811 150 709;         Versicherte Personen
     Versicherungsbeträge sind umsatzsteuerfrei.                 Versichert sind der Inhaber einer gültigen Haupt- oder
     Sitz der Gesellschaft: München                              Zusatzkarte und seine Familie auf gemeinsamen Reisen,
     Registergericht: München HRB 75727                          d. h. ein zusätzlicher Erwachsener und minderjährige
     VersSt.-Nr.: 9116 802 00477                                 Kinder. Volljährige Kinder sind versichert, solange sie
     Hauptgeschäftstätigkeit: Die Gesellschaft ist ein Scha-     sich in der 1. Ausbildung befinden, längstens bis zum
     den- und Unfallversicherungsunternehmen.                    vollendeten 27. Lebensjahr.

     Träger des versicherten Risikos ist die Allianz Versiche-   Auf gemeinsamen Reisen mit dem Karteninhaber gelten
     rungs-AG, in deren Auftrag AGA International S.A. die       damit folgende Personen als versichert:
     vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen nach
     Maßgabe der nachstehenden Versicherungsbedingun-            • Mitreisender Erwachsener:
     gen erbringt. Mündliche Vereinbarungen sind unwirk-            Ehepartner, Lebensgefährte in einer eheähnlichen Le-
     sam. Die Versicherungssteuer ist in den Prämien enthal-        bensgemeinschaft und volljährige Kinder des Karten-
     ten. Gebühren werden nicht erhoben.                            inhabers sowie der hier aufgeführten Erwachsenen.

     (Tarifbeschreibung TB_PBVP_D0901). Der Versicherungs-       • Mitreisende
                                                                               Kinder:
     vertrag ist ein Gruppenversicherungsvertrag und wurde         Leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder des Kar-
     zwischen der Postbank als Versicherungsnehmerin und           teninhabers und der oben aufgeführten Personen je-
     der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft als Versi-       weils bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; volljährige
     cherer geschlossen.                                           Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, solange
                                                                   sie noch in der 1. Ausbildung und/oder unterhalts­
     Versicherungsumfang                                           berechtigt sind.
     Versicherungsschutz wird gemäß der AVB VB-RS 2009
     (KK-D); ZKH Ziffer 1.1 bis 1.3 gewährt für den Fall, dass   Nicht versicherbar sind Personen, die dauernd pflegebe-
     Sie wegen eines Unfalles mit einem Mietwagen im Aus-        dürftig sind, sowie Geisteskranke. Pflegebedürftig ist,
     land, welcher den Tod, die Verletzung oder Gesundheits­     wer für die Verrichtung des täglichen Lebens überwie-
     schädigung von Menschen (Personenschaden) oder die          gend fremder Hilfe bedarf. Nicht versicherbar sind auch
     Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachscha-         Personen, die eine Tätigkeit gegen Entgelt als Sportler
     den) zur Folge hat, für diese Folgen aufgrund gesetzli-     ausüben.
     cher Haftungsbestimmungen privatrechtlichen Inhalts
     von einem Dritten in Anspruch genommen werden.
20     Haftpflicht                                                                                            Haftpflicht    21

     Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes                  • m it der Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages;
     Der Versicherungsschutz für eine einzelne versicherte       • mit der Beendigung des vorübergehenden Aufenthal-
     Person beginnt nach der verbindlichen Aufnahme in den          tes der versicherten Person im tariflich vereinbarten
     Gruppenversicherungsvertrag für alle nach diesem Zeit-         Geltungsbereich.
     punkt gebuchten und angetretenen Reisen im versicher-
     ten Geltungsbereich. Für bereits zum Zeitpunkt der Auf-     Versicherungssumme
     nahme in den Gruppenversicherungsvertrag gebuchte           Die Versicherungssumme beträgt insgesamt bis
     oder angetretene Reisen besteht nur Versicherungsschutz,    1.050.000 EUR für folgende versicherten Leistungen:
     wenn dies im Gruppenversicherungsvertrag ausdrück-          Prüfung der Haftpflichtfrage, Sicherheitsleistung bei
     lich vereinbart wurde.                                      geschuldeten Renten, Kosten eines Rechtsstreits.

     Der Versicherungsschutz für einzelne versicherte Perso-     Prämienzahlung
     nen beginnt mit dem Reiseantritt. Die Reise gilt als an-    Die Prämie für diese Versicherung wird von der Versi-
     getreten, wenn die erste Reiseleistung ganz oder nur        cherungsnehmerin gezahlt. Das Nichtbezahlen der Prämie
     zum Teil in Anspruch genommen wurde.                        führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.

     Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb des ständigen      Bedingungen
     Wohnorts der versicherten Person gelten nicht als Reisen.   Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
                                                                 (AVB) sowie diese Erläuterungen/Hinweise.
     Der Versicherungsschutz für einzelne versicherte Perso-
     nen gilt für beliebig viele versicherte Reisen. Endet das   Entschädigung
     Versicherungsjahr während der Reise, besteht der Versi-     Die Leistungen des Versicherers erfolgen generell in
     cherungsschutz nur fort, sofern der Vertrag nicht ge-       Euro (EUR). Die Verpflichtung des Versicherers gilt zu
     kündigt wird.                                               dem Zeitpunkt als erfüllt, zu dem der Euro-Betrag bei
                                                                 dem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
     Der Versicherungsschutz für einzelne versicherte Perso-
     nen endet mit Beendigung der versicherten Reise.            Geltungsbereich
                                                                 Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
     Kein Versicherungsschutz besteht, wenn zum Zeitpunkt
     des Schadensereignisses die Kreditkarte ihre Gültigkeit     Ausschlüsse
     verloren hat. Der Versicherungsschutz für einzelne versi-   Es gelten die Ausschlüsse gemäß Nr. 2 der Versiche-
     cherte Personen endet auch für noch nicht abgeschlos-       rungsbedingungen VB-RS 2009 (KK-D), wie z. B. für
     sene Versicherungsfälle:                                    Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden.

     • z um vereinbarten Zeitpunkt;                             Subsidiarität
     • mit dem Tod der jeweiligen versicherten Person;          Versicherungsschutz besteht subsidiär zu anderweitig
     • mit der Abmeldung aus dem versicherten Personen-         bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen,
        kreis durch die Versicherungsnehmerin unter Beach-       d. h., die für das Mietfahrzeug bestehende Kraftfahrzeug-
        tung der im Tarif festgelegten Fristen und Vorausset-    Haftpflichtversicherung geht diesem Vertrag vor.
        zungen;
     • wenn die im Gruppenversicherungsvertrag vereinbar-       Rechte im Schadenfall
        ten Voraussetzungen für eine Versicherungsfähigkeit      Das Recht, Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
        entfallen;                                               geltend zu machen, steht ausschließlich dem Kartenin-
                                                                 haber zu und kann direkt gegenüber dem Versicherer
                                                                 ausgeübt werden.
22     Haftpflicht                                                                                            Haftpflicht   23

                                                                1.2 Selbstbehalt
     Die Schadenmeldung ist unter Angabe der Kurz­              Sofern in der Tarifbeschreibung für eine Versicherung
     bezeichnung TB_PBVP_D0901 der Tarifbeschreibung            ein Selbstbehalt vereinbart ist, wird dieser vom erstat-
     zu richten an                                              tungsfähigen Schaden abgezogen.

     AGA International S.A.                                     2. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
     Niederlassung für Deutschland                              eingeschränkt oder ausgeschlossen?
     Bahnhofstraße 16, 85609 Aschheim bei München
     Telefon: 089 62424 540, Fax: 089 62424 541                 2.1 Arglist und Vorsatz
     E-Mail: postbank@allianz-assistance.de                     Wir leisten nicht, wenn Sie uns arglistig über Umstände
     Online-Schadenmeldung: www.allianz-assistance.de/          zu täuschen versuchen, die für den Grund oder für die
     schadenmeldung                                             Höhe der Leistung von Bedeutung sind. Wir sind auch
                                                                von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn Sie den
     Notruf-Service auf Reisen:                                 Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Ist
     Telefon: 089 62424 540                                     die Täuschung oder der Vorsatz durch ein rechtskräfti-
                                                                ges Strafurteil festgestellt, gelten diese als bewiesen.

     Aufsichtsbehörde und Beschwerdestellen                     2.2 Grobe Fahrlässigkeit
     Die zuständige Aufsichtsbehörde für den Versicherer ist    Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei,
     die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Be-   sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere
     reich Versicherungen, Graurheindorfer Straße 108,          des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
     53117 Bonn.                                                Diese Einschränkung gilt nicht für grob fahrlässig her-
                                                                beigeführte Versicherungsfälle in der Unfall- und Haft-
                                                                pflichtversicherung, für die auch in diesen Fällen Versi-
     Versicherungsbedingungen zum Gruppenversi­                 cherungsschutz besteht.
     cherungsvertrag für Kreditkarten, Kundenkarten
     und Kontomodelle VB-RS 2009 (KK-D)                         2.3 Krieg, innere Unruhen und sonstige Ereignisse
                                                                Soweit im Abschnitt B nicht anders geregelt, wird Versi-
     A: Allgemeiner Teil (gültig für alle im Teil B ge­         cherungsschutz nicht gewährt für Schäden durch Krieg,
     nannten Tarife)                                            Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen,
                                                                Streik, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung oder
     1. Der Versicherungsumfang                                 sonstige Eingriffe von hoher Hand. Weiterhin besteht
                                                                kein Versicherungsschutz für Ereignisse, die durch Ge-
     1.1 Umfang des Versicherungsschutzes                       walttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansamm-
     Wir gewähren gemäß Teil B für Sie und weitere versi-       lung oder Kundgebung entstehen, sofern Sie aktiv da-
     cherte Personen Versicherungsschutz, sofern das Ereignis   ran teilnehmen. Ausgeschlossen sind zudem Schäden
     in dem gewählten Versicherungsumfang enthalten ist.        jeder Art, die direkt oder indirekt durch Terrorakte ver-
                                                                ursacht worden sind. Terrorakte sind jegliche Handlun-
     Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus       gen von Personen und Personengruppen zur Erreichung
     dem Gruppenversicherungsvertrag, der Tarifbeschrei-        politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer
     bung, eventuellen gesonderten schriftlichen Vereinba-      Ziele, die geeignet sind, Angst und Schrecken in der
     rungen, diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen        Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten
     sowie den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik     und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrich-
     Deutschland.                                               tung Einfluss zu nehmen.
24     Haftpflicht                                                                                           Haftpflicht    25

     2.4 Vorhersehbarkeit                                      zung, soweit erforderlich, mitwirken. Richtet sich Ihr
     Wir leisten nicht, wenn der Versicherungsfall bei         Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Ein-
     Abschluss der Versicherung vorhersehbar war.              tritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben,
                                                               kann der Übergang nicht geltend gemacht werden,
     Hinweis:                                                  es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich
     Beachten Sie bitte auch die Einschränkungen zu den        verursacht.
     einzelnen Versicherungen im Teil B dieser Versiche-
     rungsbedingungen.                                         3.5 Folgen bei einer Nichtbeachtung der Obliegen­
                                                               heiten
     3. Was ist im Schadenfall zu beachten?                    Verletzen Sie oder die weiteren versicherten Personen
     (Obliegenheiten)                                          eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich, sind
     Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung nicht     wir von der Verpflichtung zur Leistung frei; bei grob
     erbringen. Bitte beachten Sie daher die nachfolgenden     fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, die Leistung
     Punkte, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.    in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden
                                                               Verhältnis zu kürzen.
     3.1 Verpflichtung zur Schadenminderung
     Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermei-       Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie
     den Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung      oder die versicherte Person zu beweisen. Außer im Falle
     führen könnte. Sind Sie unsicher, nehmen Sie gerne mit    der Arglist sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie
     uns Kontakt auf.                                          oder die weiteren versicherten Personen nachweisen,
                                                               dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Ein-
     3.2 Verpflichtung zur Schadenmeldung                      tritt noch für die Feststellung oder den Umfang der Leis-
     Melden Sie uns den Schaden unverzüglich und reichen       tungspflicht unserer Gesellschaft ursächlich ist.
     uns alle relevanten Unterlagen mit ein.
                                                               4. Was ist bei der Entschädigungszahlung zu
     3.3 Verpflichtung zur Schadenauskunft                     beachten?
     Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über Ur-
     sache und Höhe unserer Leistungspflicht gestatten, jede   4.1 Fälligkeit unserer Zahlung
     hierzu dienliche Auskunft erteilen und Originalbelege     Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnach-
     einreichen. Sofern wir es für notwendig erachten, sind    weis vorliegt und wir unsere Zahlungspflicht und die
     Sie verpflichtet, sich durch einen von uns beauftragten   Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir
     Arzt untersuchen zu lassen. Beginn und Ende einer jeden   diese spätestens innerhalb von 4 Wochen.
     Auslandsreise sind auf unser Verlangen im Leistungsfall
     nachzuweisen.                                             Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich
                                                               jedoch die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb ei-
     3.4 Verpflichtung zur Sicherstellung von Ersatz­          nes Monats nach Eingang der Schadenanzeige bei uns
     ansprüchen gegen Dritte                                   feststellen, können Sie einen angemessenen Vorschuss
     Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten        auf die Entschädigung verlangen.
     zu, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit wir den
     Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zu Ihrem        Sind im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall be-
     Nachteil geltend gemacht werden. Den Ersatzanspruch       hördliche Erhebungen oder ein strafrechtliches Verfahren
     oder ein zur Sicherung dieses Anspruches dienendes        gegen Sie eingeleitet worden, so können wir bis zum
     Recht müssen Sie unter Beachtung der geltenden Form-      rechtskräftigen Abschluss dieser Verfahren die Regulie-
     und Fristvorschriften wahren und bei dessen Durchset-     rung des Schadens aufschieben.
26     Haftpflicht                                                                                           Haftpflicht     27

     4.2 Entschädigung aus anderen Versicherungs­                6. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
     verträgen                                                   Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen
     Kann im Versicherungsfall eine Entschädigung aus einem      sollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Ver­
     anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden, geht       sicherungsschein genannte Adresse schriftlich per Brief
     der anderweitige Vertrag diesem vor. Dies gilt auch dann,   gerichtet werden. Die Vertragssprache ist Deutsch.
     wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine
     nachrangige Haftung vereinbart ist, unabhängig davon,       B: Besonderer Teil
     wann der andere Versicherungsvertrag abgeschlossen
     wurde. Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemeldet,      ZKH. Zusatzhaftpflichtversicherung für Miet­
     treten wir in Vorleistung und werden uns zwecks Kosten-     wagen im Ausland
     teilung direkt an den anderen Versicherer wenden.
                                                                 1. Welche Leistungen umfasst Ihre Zusatzhaft­
     4.3 Umrechnung von Kosten in ausländischer                  pflichtversicherung für Mietwagen im Ausland?
     Währung                                                     Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2; Einschränkungen
     Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten            siehe Ziffer 3) werden die nachfolgenden Leistungen
     werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege bei uns        ersetzt, soweit diese gemäß der Tarifbeschreibung mit-
     eingehen, in die zu diesem Zeitpunkt in der Bundesre-       versichert sind.
     publik Deutschland gültige Währung umgerechnet. Als
     Kurs des Tages gilt für gehandelte Währungen der amt-       Für den Umfang unserer Leistung bilden die in der Tarif-
     liche Devisenkurs Frankfurt/Main, für nicht gehandelte      beschreibung genannten Versicherungssummen die
     Währungen der Kurs gemäß „Währungen der Welt“,              Höchstgrenze bei jedem Schadensereignis. Mehrere
     Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank, Frank-         zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben
     furt/Main, nach jeweils neuestem Stand, es sei denn,        Ursache gelten als ein Schadensereignis.
     dass die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen           Übersteigen die Haftpflichtansprüche die Versicherungs­
     Devisen nachweislich zu einem ungünstigeren Kurs            summe, so haben wir die Prozesskosten nur im Verhältnis
     erworben wurden.                                            der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche
                                                                 zu tragen, und zwar auch dann, wenn es sich um mehrere
     Von den Leistungen können Mehrkosten abgezogen              aus einem Schadensereignis entstehende Prozesse handelt.
     werden, die dadurch entstehen, dass wir Überweisun-         Wir sind in solchen Fällen berechtigt, durch Zahlung der
     gen in das Ausland vornehmen oder auf Ihr Verlangen         Versicherungssumme und unseres der Versicherungs-
     besondere Überweisungsformen wählen.                        summe entsprechenden Anteils an den bis dahin erwach­
                                                                 senen Kosten, uns von weiteren Leistungen zu befreien.
     5. Welches Recht findet Anwendung und wann
     verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?                    1.1 Prüfung der Haftpflichtfrage
     Für wen gelten die Bestimmungen?                            Unser Leistungsumfang umfasst die Prüfung der Haft-
     In Ergänzung dieser Bestimmungen gilt das Versiche-         pflichtfrage und die sich daraus ergebende Abwehr un-
     rungsvertragsgesetz (VVG) sowie deutsches Recht.            berechtigter Ansprüche oder im Falle eines berechtigten
     Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren         Anspruches den Ersatz der Entschädigung, die von Ihnen
     in 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des        zu zahlen ist. Ein berechtigter Anspruch ergibt sich auf-
     Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann.       grund eines von uns abgegebenen oder genehmigten
                                                                 Anerkenntnisses, eines von uns geschlossenen oder
     Alle Bestimmungen des Versicherungsvertrages gelten         genehmigten Vergleiches oder einer richterlichen Ent-
     sinngemäß für Sie und die weiteren versicherten Personen.   scheidung. Wird von uns in einem Strafverfahren wegen
                                                                 eines Schadensereignisses, das einen unter den Versiche-
                                                                 rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben
                                                                 kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie gewünscht
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