LESERREISE AFRICAN EXPLORER
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African Explorer 1 LESERREISE AFRICAN EXPLORER MIT CRISTINA KARRER & WALTER EGGENBERGER 3. – 24. OKTOBER 2016 SÜDAFRIKA, SWASILAND, MOSAMBIK, SIMBABWE UND NAMIBIA Von den gelb-grünen Hochebenen mit ihren wilden Tieren und dem Indischen Ozean im Osten zu den orangen Wüstenlandschaften voller geologischer Spektakel und der Atlantikküste im Westen. Sie durchqueren die Südspitze des afrikanischen Kontinents bequem im nostalgischen Zug mit atemberau- benden Fensterpanoramen, machen Rast in idyllisch gelegenen Safari- und Wüsten-Lodges. Unterwegs treffen Sie nebst fantastischen Naturbildern auch auf ganz unterschiedliche Bevölkerungsgruppen. Ob und wie sehr sich die Geschichte der Urstämme mit den Wellen europäischer Einwanderer vermischt hat, erfahren Sie selbst – als Teil der Faszination, die dieses Gebiet ausübt. Nebst grosser Highlights wie der weltberühmte Krüger-Nationalpark, die Vikto- riafälle, das kleine Königreich Swasiland und die berühmte Namib-Wüste sehen Sie noch mehr. Zum Beispiel Mosambiks Hauptstadt Maputo mit ihren portugie- sischen Geschichtsfasern, Simbabwes ältesten Nationalpark Matobo mit dem Grab eines umstrittenen Kolonialisten und jahrtausendealten Felsmalereien oder die Ruinenstadt Great Zimbabwe. Während der Zugstrecke ohne Kofferpacken und immer mit viel Zeit für ausgiebige Pirschfahrten zu den eindrücklichen Wild- beständen der freien Natur.
African Explorer 2 Highlights Ihre Reiseroute: Im Zug ab Südafrika durch Swasiland nach Mosambik bis Simbabwe und den Viktoriafällen. Danach per Flug und Bus zu den einmaligen Wüsten- und Küstenlandschaften Namibias. Eine einzigartige Kombination! Nostalgie-Sonderzug: Der African Explorer an sich ist bereits ein Erlebnis der Extraklasse. Geschmacksvoll eingerichtete 2er-Abteile in 3 Kategorien, 3- Gang-Menüs im gemütlichen Speisesaal, rollendes Kino – stressfrei da das Kof- ferpacken wegfällt – und sogar mit einem Arzt an Bord. Bewegte Geschichte: Als Kenner ihrer unterschiedlichen Reiseabschnitte vermitteln Ihnen Cristina Karrer und Walter Eggenberger ihre Afrika- Erfahrungen in diesem Schmelztiegel der Kulturen. Viktoriafälle: 1,7 km lang ist die Kante, über welche die Wassermassen des Sambesi-Flusses in die Tiefe stürzen. Weltberühmte Namib-Wüste: Die Namensgeberin Ihrer zweiten Reiseetap- pe überwältigt mit ihren feuerroten Sanddünen. Katamaran-Fahrt: Ein wenig Meer muss zwischendurch sein. Sie geniessen einen Ausflug zu Namibias Wasservogelwelt und zu einer Seehundkolonie. Termin: 3. – 24. Oktober 2016 Dauer: 22 Tage Referent: Cristina Karrer & Walter Eggenberger Teilnehmerzahl: max. 25 pro Gruppe Preis pro Person in CHF (auf Basis Zugabteil „Antilope“) Doppelzimmer: 11‘950.- Einzelzimmerzuschlag: 2‘650.-
African Explorer 3 Reiseprogramm Tag 1: Zürich – Dubai – Johannesburg Abendflug nach Dubai, danach weiter ins südafrikanische Johannesburg. Tag 2: Johannesburg – Pretoria Nach Ankunft bringt uns ein Transfer in die ca. 70 km entfernte Hauptstadt Pre- toria. Auf der Schweizer Botschaft erfahren wir aus erster Hand über die Landes- beziehungen zu Südafrika und das Leben der dorthin ausgewanderten Schweizer. Unsere erste Übernachtung auf dem afrikanischen Kontinent ist natürlich in ei- ner Lodge, wo wir uns von der Anreise erholen und auf das bevorstehende Aben- teuer einstimmen. Beim Begrüssungsabendessen gibt uns die freie SRF- Korrespondentin Cristina Karrer einen Überblick über die Vielvölkerregion, die wir in den nächsten Tagen bereisen werden. Tag 3: Pretoria – Beginn der Zugreise Am Bahnhof von Pretoria wartet schon der African Explorer! Unser Sonderzug, der uns als rollendes Hotel durch das faszinierende südliche Afrika und seine un- terschiedlichen Landschaften führen wird. Während wir es uns in den gemütli- chen, mit dunklem Holz ausgekleideten Abteilen bequem machen, ziehen draussen das High Veld-Hochland und die stillgelegten Witwatersrand- Goldminen an uns vorbei. Durch Tunnel, vorbei an einem Wasserfall und dem knapp auf 2000 m.ü.M. gelegenen Belfast lassen wir das Grasland hinter uns und tauchen in die üppige Vegetation subtropischen Klimas ein. Im Barwagen stossen wir am Abend zu einem Glas südafrikanischen Rotwein an.
African Explorer 4 Tag 4: Swasiland In Kaapmuiden besteigen wir die exklusiven Ausflugsbusse für unsere cotravel Gruppe und fahren Richtung Swasiland, den zweitkleinsten Staat Afrikas. Über den Piggs Peak und die Hauptstadt Mbabane gelangen wir ins weite Ezulwini-Tal, das malerische Aussichten bietet. Unterwegs fangen wir an Marktständen lebhaft das Lokalkolorit ein. Cristina Karrer erläutert unterdessen die umstritteneren Aspekte rund um das kleine Königreich und seinen Herrscher. Am frühen Abend steigen wir wieder unserem in Mpaka wartenden Zug zu, um weiter Richtung Os- ten und Mosambik zu fahren. Tag 5: Mosambik Der Morgen begrüsst uns in Mosambiks Hauptstadt Maputo. Heute vernehmen wir, was „Afrikas schönstes Bahnhofsgebäude“ mit Monsieur Eiffel zu tun hat, wa- rum Portugiesisch – hier, so weit im Süden Afrikas – als Landessprache gilt und wie ein arabischer Scheich zum Namensgeber des heutigen Staates wurde. Nach einer Stadtrundfahrt per Bus ruft natürlich die Küste. Mit Blick auf die Wellen des Indischen Ozeans geniessen wir Entspannung am palmengesäumten Strand der Costa do Sol – wer will holt die mitgenommene Badehose raus – sowie ein Mit- tagsmahl mit frisch gefangenen Fischen und Meeresfrüchten. Nach diesem Ab- stecher rollt unser Zug weiter nordwestlich wieder über die Grenze nach Südaf- rika zurück.
African Explorer 5 Tag 6 & 7: Krüger Nationalpark & Drakensberge Der beeindruckendste Nationalpark Südafrikas wartet auf uns. Mit leichtem Ge- päck für unsere Übernachtung in einer Lodge steigen wir um in die Kleinbusse, die uns auf eine ausgedehnte Safari mitnehmen. Unzählige Säugetier-, Reptilien- und Vogelarten sind hier zu Hause. Löwen, Zebras und Nashörner sind sich an das Strassennetz gewöhnt und erlauben es uns so, sie aus nächster Nähe zu be- wundern. Ob und wie sich dieser Tourismuszweig mit Artenschutz verbinden lässt, erläutert uns Cristina Karrer. Nach Beginn der Dämmerung starten wir un- sere Nachtsafari in offenen Jeeps und erleben so den Park in einer veränderten, mysteriöseren Atmosphäre. Unter dem afrikanischen Sternenhimmel geniessen wir danach unser Busch-Dinner. Eine frühmorgendliche Pirschfahrt per Bus bringt uns aus dem Park hinaus – und mitten in die dramatisch schöne Bergwelt der Drakensberge von Mpumalanga. Die zerklüfteten Höhenzüge lassen uns staunen, genau wie die Sicht in den Canyon, der über Jahrmillionen durch den Blyde River geformt wurde. Am Nachmittag steigen wir wieder in unseren war- tenden Sonderzug ein. Tag 8 & 9: Fahrt nach Simbabwe Über den Soutpansberg, den nördlichsten Gebirgszug Südafrikas, gelangen wir ins Gebiet der Balobedu. Cristina Karrer erzählt uns vom Matriarchatssystem dieses Volkes und ihrer Institution der legendären Regenkönigin. Derweilen überqueren wir den Limpopo-Fluss und passieren – bequem im Zug – die Grenze nach Simbabwe. Übersetzt bedeutet der Landesname so viel wie „grosse Stein- häuser“ oder „geehrte Häuser“. In der 1000 Jahre alten Ruinenstadt Gross- Simbabwe, dem grössten vorkolonialen Steinbau südlich der Sahara, sehen wir den Ursprung dazu: hohe, dicke Granitblockmauern, ohne Ecken und Mörtel er- baut, mit Bergfestung, Monolithen und einem heute noch 10 m hohen Turm.
African Explorer 6 Tag 10: Matobo Nationalpark – Bulawayo Antilopen, Großkatzen, Giraffen, Zebras und sechs Adlerarten – im ältesten Na- tionalpark Simbabwes werden wir nicht nur auf dessen faszinierende Tierwelt aufmerksam. Das Grab des britischen Imperialisten Cecil Rhodes – am wunder- schönen Aussichtspunkt World’s View mit 360° Rundumblick auf die umliegende Bergwelt – bringt uns die umstrittene Geschichte „seines“ Staates Rhodesien in Erinnerung sowie die Mentalitätskonflikte zwischen alteingesessenen Einheimi- schen und eingewanderten Weissen. Die Matobo-Berge sind aber auch weltweit die grösste Galerie prähistorischer Felsmalereien. Nach Besichtigung einiger der 2000 Jahre alten Zeichnungen der San-Völkergruppen schnuppern wir etwas städtische Luft in Bulawayo, wo Cristina Karrer – ein letztes Mal – einen Über- blick über die jüngere Geschichte des Landes gibt sowie dessen Langzeitpräsi- denten Mugabe portraitiert. Tag 11: Hwange Nationalpark Nach der vorletzten Nacht in unserem Hotel auf Rädern heisst es heute früh auf- stehen: So haben wir die besten Chancen, einige der eindrücklichen – und im grössten Wildschutzgebiet Simbabwes zahlreichen – Elefanten- und Büffelher- den zu sichten. Auch die seltenen Wildhunde oder Rappenantilopen bekommen wir vielleicht zu Gesicht. Nach dieser Morgenpirsch lautet das Tagesmotto Ent- spannung: zuerst bei einem Frühstück in der freien Natur direkt an einem Was- serloch, danach bei einer anderen Art von Wasserloch – am Pool einer Safari- Lodge. Wer mag, der kann sich noch auf eine weitere Pirsch begeben. Am späten Nachmittag steigen wir nun zum letzten Mal in unseren African Explorer ein…
African Explorer 7 Tag 12 & 13: Ende der Zugreise – Viktoriafälle Wir verabschieden uns vom lieb gewonnenen Zugpersonal, machen von unserem Endbahnhof aus einen kurzen Spaziergang – und plötzlich haben wir sie vor uns: die berühmten Viktoriafälle! Unterdessen wird unser Reisegepäck in die Lodge gebracht, wo wir die nächsten zwei Nächte nah an diesem beeindruckenden Na- turspektakel verbringen werden. Auf einer abendlichen Sambesi Sundowner Cruise – wo Himmel, Wasser und wir selbst in tiefes Abendrot getunkt werden – kommen wir dem Wasser ganz nah. So auch bei einer geführten Tour hinter den Fällen hindurch, mit unmittelbarer Sicht auf das tosende Nass. Optional kann das Ganze auch aus den Lüften betrachtet werden während eines Helikopteraus- flugs. Beim Mittagessen zu Gast bei einer einheimischen Familie erhalten wir Einblick in den Alltag der Menschen. Und mit einem typischen Braai-Barbeque am knisternden Lagerfeuer verabschieden wir uns von unserer bisherigen Zugreise. Tag 14: Viktoriafälle – Windhoek Nach langem setzen wir wieder einen Fuss in ein Flugzeug. Mit Namibia beginnt nun der zweite Teil unserer Reise – ohne Zug, dafür mit gänzlich neuen Land- schaftsbildern. In Windhoek betreten wir nicht nur die namibische Hauptstadt, sondern mit ihrer deutschen Gründungsgeschichte auch ein bisher unbehandel- tes Kolonialkapitel des südlichen Afrika. Während der kurzen Stadtrundfahrt fal- len uns denn auch die wohlbekannten steilen Giebeldächer der Fachwerkhäuser auf. Den Schlusspunkt dieses Neuanfangs der Reise bildet unser Willkommens- dinner am Abend.
African Explorer 8 Tag 15: Windhoek – Erindi Nationalpark Wir passieren das Wahrzeichen der Stadt, die Christuskirche, mit ihrem Portal aus Carrara-Marmor – und werden auf die jungen Strassennamen aufmerksam, welche die alten deutschen Namen nach der Unabhängigkeit von Südafrika 1990 endgültig ersetzten. Walter Eggenberger, der in Namibia zu uns stösst, erzählt aus seiner Zeit hier als Schweizer Presse- und Informationschef während jener Transitionsphase. Eine Fahrt nordwärts bringt uns nun ins Erindi- Wildschutzgebiet, welches wir als erstes gleich einmal während einer abendli- chen Sunset-Pirsch erkunden. Tag 16: Erindi Nationalpark – Spitzkoppe – Swakopmund Über 12‘000 Wildtiere – darunter auch vom Aussterben bedrohte Arten – nen- nen dieses riesige, aus überbelastetem Farmland zum Wildschutzgebiet umfunk- tionierten Gebiet ihr Zuhause. Nach einem morgendlichen Ausflug zu Giraffen, Geparden und Buschkatzen fahren wir zum „Matterhorn Namibias“: Die Land- schaft um die hoch aufragende Spitzkoppe aus Granitfels fasziniert. Bei einem Spaziergang treffen wir auf die endemische Welwitschia-Pflanze, die bis zu 2000 Jahre alt werden kann, und rasten bei einem Picknick. Ein Parkranger erklärt uns im Gespräch, was Touristen gerne tun – sie aber eigentlich lieber lassen sollten. Etwas weiter südwestlich kommen wir nach Swakopmund – und somit zum ers- ten Mal an die atlantische Küste. Während der kurzen Stadtführung erklärt uns Walter Eggenberger die Gründe, warum hier die deutschen Wurzeln tiefer zu lie- gen scheinen.
African Explorer 9 Tag 17: Swakopmund – Pelican Point – Swakopmund Heute wird’s tierisch: In der naheliegenden Walvis Bay – der zwischen Briten, Deutschen und dem jüngeren südafrikanischen Staat lang umkämpften Walfisch- bucht – beginnt unser Katamaran-Ausflug. Vorbei an der Bird Island gelangen wir zum Pelican Point, der Spitze der vorgelagerten Landzunge. Dort tummelt sich eine Robbenkolonie; in den flachen Lagunen sind indes Flamingos, Kormorane, Pelikane und andere Wasservögel in grosser Vielfalt zu beobachten. Vielleicht von Flaschennasendelfinen begleitet geniessen wir an Bord unser Mittagessen – mit ein wenig Sekt, gegrillten Austern oder Fisch, kalter Platte und Salat. Als Ge- gensatz zum Tag am Wasser erwartet uns am Abend ein exklusives Wüsten- Dinner. Tag 18 & 19: Swakopmund – Namib Naukluft Nationalpark – Sesriem Unzählige Fotomomente erwarten uns. Die nächsten zwei Tage – mit einer Wüs- ten-Lodge als Basis – dominieren Landschaftsbilder geologischer Naturwunder. Unterwegs machen wir noch einen unerwarteten Stopp: Im gottverlassenen Ört- chen Solitaire gibt’s Kaffee und Kuchen englischer Art und nach schottischen Fa- milienrezepten, in der Desert Bakery. Dort erfahren wir die ungewöhnliche Bio- grafie des inzwischen leider verstorbenen Cafébesitzers Moose McGregor. Dann tauchen wir ein ins Dünenmeer von Sossusvlei. Der eisenerzhaltige – und darum orangefarbene – Sand verfärbt sich im Licht der aufgehenden Sonne kupferrot und die Dünen werfen dramatische Schatten. Ein fesselndes Schauspiel! Wer möchte, kann die 200 bis 400 m hohen Sandberge erklimmen – die Mühe wird mit atemberaubenden Aussichten belohnt. Im Dead Vlei ragen die berühmten abgestorbenen Akazienbäume aus dem Boden der ausgetrockneten Salzpfanne. Die unerwartet deutsche Namensetymologie des Sesriem-Canyons erfahren wir beim schattigen Spaziergang durch die jahrtausendealte Schlucht.
African Explorer 10 Tag 20: Sesriem – Windhoek Unsere Reise neigt sich dem Ende zu. Wir lassen Wüstenlandschaften und Atlan- tikküste hinter uns und fahren zurück nach Windhoek. Im Wüstenstädtchen Re- hoboth besuchen wir das Museum im ehemaligen Postmeister-Haus, errichtet von den damaligen Schutztruppen der deutschen Kolonie. Gegen Abend treffen wir den Vertreter einer Non-profit-Organisation, die sich für den Erhalt afrikani- scher Wildkatzen engagieren. Unser Abschiedsessen setzt den Schlusspunkt die- ses Abenteuers im südlichen Afrika. Tag 21 & 22: Windhoek – Johannesburg – Dubai – Zürich Mit Katutura – dem etwas ausserhalb gelegenen Stadtteil, dessen Name „der Platz, an dem wir nicht leben möchten“ bedeutet – erleben wir das „andere“ Windhoek. Unser Spezialguide stammt selbst aus diesen Vierteln, welche zu Apartheid-Zeiten die Menschen dunkler Hautfarbe von der weissen Stadt fern halten sollten. Die restliche Freizeit in Windhoek kann man z.B. mit Bummeln nach typischen Mitbringseln auf dem Markt verbringen. Ein Transfer zum Flugha- fen läutet unsere Rückreise ein – über Johannesburg und Dubai gelangen wir am letzten Tag zurück nach Zürich.
African Explorer 11 Ihre Fachreferentin Cristina Karrer Die freie SRF-Afrikakorrespondentin lebt seit 2000 vorwiegend in Johannesburg, von wo aus sie den afrikanischen Kontinent extensiv bereist. In etlichen Ländern realisierte sie Reportagen, Berichte sowie Dokumentarfilme, so im arabischen und osteuropäischen Raum. Ausgezeichnet wurde sie mit dem Zürcher Journalis- tenpreis sowie dem Zürcher Filmpreis. Sie begleitet die Gruppe an 8 Reisetagen im African Explorer und versorgt die Teilnehmer mit Hintergrundinformationen über die Entstehungsgeschichte und heutige politische Gegebenheiten jener afri- kanischen Staaten, die der Sonderzug durchkreuzt. Ihr Fachreferent Walter Eggenberger Im Gedächtnis vieler Schweizer ist er als Moderator des TV-Magazins «10 vor 10» verankert (1990-1995). Mit Namibia verbindet Walter Eggenberger seine Tätigkeit als Presse- und Informationschef des Schweizer Kontingents, bei der UNO-Aktion zur Schaffung eines unabhängigen Staates. Zwischen 1998 und Juni 2001 war er im Einsatz für das Schweizerische Katastrophenhilfekorps in Äthio- pien und Nordkorea und leitet heute noch ein Hilfsprojekt in Äthiopien im Be- reich Land- und Forstwirtschaft. Heute ist er freischaffender Journalist. Er reist mit der Gruppe während 3 Tagen durch Namibia.
African Explorer 12 Allgemeines CHARISMA-Reisen CHARISMA – dieses undefinierbare Etwas, das dem, was wir sagen, mehr Ge- wicht verleiht und die Menschen fasziniert. Wir können die Welt nicht schöner machen, aber wir können ihr mit dem Charisma unserer Experten mehr Gewicht verleihen. Anforderungsprofil Diese Reise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein aufge- stelltes, unkompliziertes Publikum jeden Alters. Es ist wichtig, dass man flexibel und kompromissbereit ist und Verständnis dafür hat, dass in den besuchten Län- dern die Schweizer Genauigkeit und unser Zeitempfinden nicht zum Leben der Menschen passen. Wer Erholung und Entspannung mehr gewichtet als Erlebnis und Wissensbereicherung, muss die Ferienpläne überdenken. Sicher besteht viel Zeit, sich im Zug auszuruhen, aber allein die Tatsache, dass wir innerhalb von drei Wochen durch fünf Länder reisen, sorgt für Spannung und teilweise auch ein we- nig Aufregung, denn der Reisende muss sich immer wieder auf unterschiedliche Situationen einstellen können – auch darauf, dass mal etwas schief gehen könnte. Bei den Ausflügen und Programminhalten sei noch erwähnt, dass man diese oft auch weglassen kann, wenn man sich mit der Aktivität nicht anfreunden kann oder sie als zu anstrengend einstuft. Gelassenheit, Flexibilität und Toleranz sind in jedem Fall gute Reisebegleiter und Garanten dafür, wohl eine der schönsten Reisen des Lebens voll geniessen zu können. Bei den Begegnungen mit Völkern, für die Touristen eher etwas Ungewöhnliches sind, kann es manchmal zu Ver- ständigungsproblemen kommen. Mit Rücksicht und Taktgefühl im Umgang mit den Einheimischen, einem Lächeln und etwas Gelassenheit lassen sich die meis- ten Barrieren überwinden. Eine Portion Abenteuerlust gehört für diese Afrikarei- se in teilweise unberührte Landstriche dazu. Klima In den Ländern des südlichen Afrikas herrscht mediterranes (Kapküste), wüsten- haftes (Kalahari) bis subtropisches Klima (Ostküste) vor. Es gibt keine ausgepräg- te Zeit mit andauernden Regenfällen, vielmehr ist das Klima in weiten Teilen Süd- afrikas und Simbabwes sehr trocken. Der Sommer der Südhalbkugel beginnt im November und endet im März. Die Wintermonate sind Mai bis August. Der Un- terschied zwischen Tages- und Nachttemperaturen ist besonders in den höher gelegenen (z.B. Pretoria, Johannesburg) und wüstenhaften Regionen teilweise erheblich; hier kann es in klaren Nächten stark abkühlen. Südafrika, Swasiland und Simbabwe eignen sich das ganze Jahr über als Reiseziel. Leichte Sommerklei- dung aus Baumwolle oder atmungsaktivem Material ist empfehlenswert. Für die kühlen bis kalten Morgen- und Abendstunden sollten Sie zusätzlich wärmere Sa- chen mitnehmen.
African Explorer 13 Einreise Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise in die bereisten fünf Länder einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist. Zudem wird für Mosambik ein Visum benötigt, welches cotravel für Sie vor Abreise einholen wird (CHF 90.-, Stand September 2015, im Reise- preis inbegriffen). Versicherung Eine Annullierungskostenversicherung, die bis zur Abreise gilt, ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresversicherung „Secure Trip“ der Allianz Glo- bal Assistance (ehemals ELVIA): CHF 109.- pro Person (CHF 25‘000.- Annullie- rungskosten gedeckt) oder CHF 189.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohn- gemeinschaft lebend (CHF 50‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt ab dem Datum in Kraft, ab welchem definitiv feststeht, dass die Reise stattfindet und schützt während 12 Monaten auf Reisen (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland). Gerne stellen wir für Sie eine Versicherung aus. Bitte bestellen Sie diese bei der Anmeldung (siehe Anmeldeformular). Sollten Sie Interesse an weite- ren Versicherungsoptionen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Unterkunft/Transport/Mahlzeiten Die Interkontinentalflüge sind mit Emirates gebucht. Die Flugdauer von Zürich nach Dubai beträgt 6h10, von Dubai nach Johannesburg 8h10. Von den Viktoria- fällen nach Windhoek fliegen Sie rund 1h40. Auf der Rückreise sind Sie von Windhoek nach Johannesburg 1h45, nach Dubai 8h00 und nach Zürich 6h40 un- terwegs. Flugänderungen bleiben vorbehalten. Von Pretoria bis zu den Viktoriafällen sind Sie im Sonderzug African Explorer un- terwegs. Die Ausflüge erfolgen in mitgeführten klimatisierten Kleinbussen für maximal 12 Personen. In Namibia ist die Reisegruppe in einem komfortablen, kli- matisierten Reisebus unterwegs. Nicht alle Strassen sind gleichermassen gut ausgebaut, auf den z.T. steinigen Staubpisten kann es da auch mal holprig werden. Während der Zugreise erfolgen acht Übernachtungen im gebuchten Abteil im Zug. Vier Übernachtungen in der Nähe von Pretoria, im Krüger Nationalpark und bei den Viktoriafällen sind in schönen Lodges der guten Mittelklasse gebucht. Die Unterkünfte in Namibia sind entweder Hotels oder Lodges mit 4 Sternen. Die Mahlzeiten können z.T. unterwegs auch als “Lunchbox“ oder als Picknick ein- genommen werden. Sonderzug African Explorer Auf der Fahrt von Pretoria zu den Viktoriafällen werden acht Nächte im Sonder- zug African Explorer verbracht. Vier Nächte dazwischen erfolgen in schönen Lodges. Als rollendes Hotel verfügt der Zug über Schlafwagenabteile in drei Ab- teilkategorien, einen klimatisierten Restaurantwagen, in dem frisch zubereitete Gerichte regional-typischer Küche serviert werden und einen Barwagen.
African Explorer 14 Im Arrangementpreis ist ein Platz im Schlafwagen im Zweibett- Abteil der Kategorie „Antilope“ (ca. 4 m²) inklusive. Es befinden sich darin zwei untere Betten, ein Klapptisch mit darunterlie- gendem Waschbecken, Ventilator, Safe und Steckdose (220/ 230 V). Ein oberes Klapp-Bett kann als zusätzliche Gepäckab- lage genutzt werden. In den zwei Waggons dieser Kategorie gibt es je fünf Doppel- und zwei Einzelabteile, eine Dusche sowie zwei Toiletten. Erfahrungsgemäss kommt es kaum zu Wartezeit an den Duschen, die auch genutzt werden können, während der Zug steht. Die Abteile der Kategorie „Elefant“ bieten mit einem kleinen privaten Bad deutlich mehr Komfort als die der Kategorie „Antilope“. Neben zwei Betten, einem Safe und einer Steckdose (220/230 V) verfügen die Abteile dieser Kate- gorie über eine private Dusche und ein WC, eine indivi- duell regulierbare Klimaanlage sowie ein kleines Nacht- schränkchen. Die Abteile sind ca. 7 m² gross und haben je- weils zwei Betten in L-Form (ein unteres und ein oberes Bett, zum Teil überlappend) oder ein Doppelbett. Der Af- rican Explorer verfügt über insgesamt sechs Waggons mit je fünf Abteilen der Kategorie „Elefant“. Der Aufpreis be- trägt CHF 1‘210.- pro Person. Die Abteile der Kategorie „Leopard“ sind ca. 10 m² gross und haben zwei untere Einzelbetten bzw. ein Doppelbett. Sie verfügen zu- sätzlich zur Abteil-Ausstattung der Kategorie „Elefant“ über eine Sitzecke und einen schmalen Wandschrank. Es gibt insgesamt zwei Waggons mit jeweils drei Abteil-Suiten. Stilles Wasser wird täglich im Abteil bereitgestellt. Der Aufpreis beträgt CHF 2‘090.- pro Person. Handtücher und Bettwäsche sind im Zug und in den Hotels vorhanden und wer- den auch regelmässig gewechselt. Nebst dem Begleitpersonal des Zuges reist zu- dem ein Arzt mit.
African Explorer 15 Impfungen Für die Einreise in die fünf bereisten Länder sind grundsätzlich keine Impfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist nur obligatorisch bei Einreise inner- halb von sechs Tagen aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet. Malaria kommt in den nordöstlichsten Regionen Südafrikas, in Landesteilen Swasilands, in Simbab- we und Mosambik vor. Weil es keinen 100%-igen medikamentösen Schutz gegen die Stiche gibt, kommt einfachen Schutzmassnahmen wie der Benutzung von Mü- ckenspray und langer Bekleidung eine wichtige Funktion zu. Bei einer Tabletten- prophylaxe ist die Einnahme genau nach ärztlicher Vorschrift wichtig. Welche ge- sundheitlichen Vorkehrungen für Sie sinnvoll sind, sollte vor Abreise mit dem Hausarzt oder dem Tropeninstitut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte fin- den Sie unter www.safetravel.ch. CO2-Kompensation Der CO2-Ausstoss von Flügen ist schon seit einiger Zeit ein wichtiges Thema. Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation geschaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entschei- den, ob Sie den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen oder nicht. Myclimate (www.myclimate.ch) bietet Ihnen folgende Möglichkeit: • Von Zürich via Dubai nach Johannesburg • Economy, retour • Flugdistanz: ca. 22‘400 km • Anzahl Reisende: 1 Kompensation mit Portfolio myclimate Gold Standard Kompensationskosten: CHF 119.- (Stand September 2015, kann bis zur Abreise geringfügig variieren) Portfolio myclimate Gold Standard: Ihr Beitrag zum Klimaschutz fliesst in die myclimate Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. Alle Pro- jekte reduzieren Emissionen, indem klimabelastende, fossile Energiequellen durch erneuerbare Energie ersetzt oder energieeffiziente Technologien geför- dert werden. So wird beispielsweise die lokale Produktion, die Verteilung und Anwendung von Solarkochern und effizienten Kochern im Südwesten Madagas- kars unterstützt. Vorbereitungstreffen Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise zu einem fakultativen Infotreffen. Das Ziel dieses Treffens ist es, die Mitreisenden kennen zu lernen und offene Fragen stellen zu können. Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelreisende. Der Arrange- mentpreis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmer- zuschlag beträgt CHF 2‘650.- (auf Basis Zugabteil „Antilope“). Wünschen Sie ein Abteil der Kategorie „Elefant“ zur Alleinbenützung beträgt der Aufpreis für die ganze Reise CHF 3‘200.-.
African Explorer 16 Teilnehmer Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die Mindestteilnehmer- zahl liegt bei 17 Personen. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit. Kosten/Leistungen Die 22-tägige Reise kostet CHF 11‘950.-. Abonnenten des St. Galler Tagblatts oder der Neuen Luzerner Zeitung erhalten eine Reduktion von CHF 200.- pro Person. Inbegriffen: internationale Flüge mit Emirates in der Economy-Klasse (inkl. Flug- taxen von CHF 439.-, Stand September 2015), Inlandflüge, Visagebühren, alle Zugfahrten und Transfers, Schlafwagenabteil der Kategorie „Antilope“ in 2er Be- legung, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weite- re Mahlzeit pro Tag, andere Transportmittel (Schiff), alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Cris- tina Karrer an 8 Reisetagen und durch Walter Eggenberger an 3 Reisetagen, Be- gleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen: Aufpreis für Schlafabteile „Elefant“ oder „Leopard“, allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzu- schlag CHF 2‘650.- (Zugabteil „Antilope) oder CHF 3‘200.- (Zugabteil „Elefant“). Programmänderungen vorbehalten. Zahlungen per Kreditkarte sind bei unseren Reisen nicht möglich. Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage. MEHR SEHEN, ANDERS ERLEBEN
ANMELDUNG LESERREISE AFRICAN EXPLORER MIT CRISTINA KARRER & WALTER EGGENBERGER 3. – 24. OKTOBER 2016 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel – AFRICAN EXPLORER – Baslerstrasse 364 – Postfach – 4123 Allschwil Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (Version Januar 2012) von cotravel und melde mich definitiv für die Reise ins südliche Afrika an. Die 22-tägige Reise kostet CHF 11‘950.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Emirates in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 439.-, Stand September 2015), Inlandflüge, Visagebühren, alle Zugfahrten und Transfers, Schlafwagenabteil der Kategorie „Antilope“ in 2er Belegung, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahl- zeit pro Tag, andere Transportmittel (Schiff), alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträ- ger, Fachvorträge und Begleitung durch Cristina Karrer an 8 Reisetagen und durch Walter Eggenberger an 3 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen: Aufpreis für Schlafabteile „Elefant“ oder „Leopard“, allfällige Impfungen, Getränke, Versi- cherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 2‘650.- bzw. CHF 3‘200.-. Zahlung: CHF 3‘585.- bei Bestätigung der Reise, Rest 45 Tage vor Abreise. Programmänderungen vorbehalten. Name/Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum/Nationalität Pass-Nr./Gültig bis Strasse PLZ/Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail Ich bin Abonnent (CHF 200.- Reduktion). Neue LZ AboPass-Nr.: Ich bin Abonnent (CHF 200.- Reduktion). Tagblatt Abo-Nr.: Ich buche im Sonderzug ein Abteil Kategorie „Elefant“ zum Aufpreis von CHF 1‘210.- pro Person. Ich buche im Sonderzug ein Abteil Kategorie „Leopard“ zum Aufpreis von CHF 2‘090.- pro Person. Ich wünsche ein Einzelzimmer (Zugabteil „Antilope“). Zuschlag CHF 2‘650.- Ich wünsche ein Einzelzimmer (Zugabteil „Elefant“). Zuschlag CHF 3‘200.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab: Für Einzelpersonen CHF 109.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 189.- Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung. Bitte melden Sie mich für die Klima-Kompensation bei myclimate.ch an (CHF 119.- pro Person). Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Businessklasse. Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? Zeitungsinserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige: Datum Unterschrift
REISE- & VERTRAGSBEDINGUNGEN Kuoni Reisen AG cotravel Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Cotravel-Reise interessieren und danken für Ihr Vertrauen. 1. VERTRAGSABSCHLUSS 1.1. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und der Kuoni Reisen AG – Cotravel (Nachfol- gend „Cotravel“) einVertrag zustande. Vertragspartner ist in jedem Fall Cotravel und nicht der Medienpartner, welcher das Reisean- gebot publiziert hat. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese «Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen» gelten für alle Reiseteilnehmer/innen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfol- genden Reise- und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen. Um manche Enttäuschung und Ärger zu ersparen, empfehlen wir Ihnen ausserdem, auch die Informationen in unserem detaillierten Reiseprogramm genau zu studieren; diese sowie die Reise- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Cotravel. 1.2. Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen in der Schweiz gelten. Das rechtzeitige Eintref- fen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung. Bitte beachten Sie auch: Wenn Cotravel die Leistung anderer Dienstleis- tungsunternehmen vermittelt, dann gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. 2. ANMELDUNG/PROVISORISCHE RESERVIERUNG Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Flüge, Hotels und Arrangements oft schon frühzeitig ausverkauft sind. Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, sich so früh wie möglich anzumelden, was auch in Form einer vorerst provisorischen Reservierung erfolgen kann. In diesem Fall nimmt Cotravel – ohne dass Sie dadurch verpflichtet werden – Ihre provisorische Reser- vierung bis zu einem festzusetzenden Datum gerne entgegen. 3. REISEPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 3.1. Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Detailprogramm. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken, mit Unterkunft im Doppelzimmer und Flug in der Economy Klasse. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzah- lungspreise. 3.2. Reservierungsgebühren: Wenn bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Abreise) Leistungen extra angefragt wer- den müssen, verrechnen wir Ihnen für Kommunikationsspesen meist einen Unkostenbeitrag von Fr. 60.– pro Auftrag. Bitte beachten Sie, dass die Reiseunterlagen bei kurzfristigen Buchungen nicht an den Wohnort zugestellt, sondern am Abflugort bereit gehalten werden. 3.3. Bearbeitung & Reservierung: Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir neben den im Detailprogramm erwähnten Preisen zusätzlich Kostenanteile für Reservierung/Bearbeitung erheben können. 3.4. Zahlungsbedingungen: 3.4.1. Anzahlung: Nach definitiver Buchung wird eine Anzahlung von 30% des Arrangementpreises fällig. Bei Buchungen weniger als 45 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen. Erhält Cotravel die Anzahlung nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistung verweigern und die Annullationskosten geltend machen. 3.4.2. Restzahlung: Die Restzahlung ist spätestens 45 Tage vor Abreise fällig. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reise- leistungen zu verweigern. 3.5. Preisänderungen: 3.5.1. Für nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die im Cotravel-Detailprogramm angegebenen Preise zu er- höhen, und zwar im Falle von bei Redaktionsschluss noch nicht bekannten - Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen) - neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen) - staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) - ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels - plausibel erklärbaren Druckfehlern - Wechselkursänderungen 3.5.2. Falls Cotravel die publizierten Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung umge- hend bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Arrangementpreises, so haben Sie das Recht, innert 10 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung mittels eingeschriebenem Brief kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird Ihnen cotravel alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten. 4. RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN/ÄNDERUNGEN Grundsätzlich muss eine Annullation bzw. Änderung schriftlich erfolgen. Cotravel hält sich an die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land abraten, werden keine Annullationsgebühren fällig, jedoch können Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 4.1, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen verlangt werden. Wird vom EDA oder vom BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen: 4.1. Bearbeitungsgebühren: Bis zu Beginn der Annullationsfristen (siehe 4.2) erheben wir für Annullationen und Änderungen (Na- mensänderungen oder Änderungen des Reisedatums) eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.- pro Person. Hinzu kommen eventuelle Kommunikationsspesen. Nach Beginn der Annullationsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziffer 4.2. Für Spezialwünsche aus- serhalb des ausgeschriebenen Gruppenarrangements (z.B. für einen individuellen Stop-Over bei Hin- oder Rückreise oder für indivi- duelle Hin- oder Rückreiserouten- und Zeiten) berechnen wir für die Bearbeitung Fr. 100.- pro Stunde. Diese Bearbeitungsgebühr ist durch die Annullationskostenversicherung nicht gedeckt.
4.2 Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben (Ausnah- men sind unter Ziffer 4.2.1 aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen. Bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% 4.2.1 Ausnahme: No-show - Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Weitere allfällige Ausnahmen sind im Detailprogramm der jeweiligen Gruppenreise aufgeführt. 4.3 Ersatzperson Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei Cotravel grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten: Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben. Die anderen an der Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann. Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften). Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen ent- gegen. Diese Person und Sie haften solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehen- den Mehrkosten. 5. Haftung 5.1 Im Allgemeinen Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes - eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Schifffahrtsgesell- schaften, Busunternehmen, Hotels usw.) - eine korrekte Programmbeschreibung zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses - die fachmännische Organisation Ihrer Reise Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen programmgemäss im Rah- men der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln. Wir weisen aber auch darauf hin, dass spezielle Kundenwünsche gerne angefragt, aber nicht bestätigt oder garantiert werden kön- nen. 5.2 Unsere Haftung Cotravel entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstan- dene Kosten (unter Vorbehalt von Kapitel 6 und 7), soweit es der Cotravel-Reiseleitung oder der örtlichen Cotravel-Vertretung nicht möglich war, Ihnen an Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Ist das Interesse an einer Reise zu gering, so hat Cotravel das Recht, die Reise bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Von den Teilnehmern geleistete Zahlungen werden vollumfänglich und ohne Abzug zurückerstattet. Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind. Wird ein von Cotravel engagierter Fachreferent/-begleiter nachweislich krank, muss Cotravel dafür sorgen, dass ein gleichwertiger (kompeten- ter) Ersatz gestellt wird. Dieses Ereignis berechtigt den/die ReiseteilnehmerIn nicht, von der Buchung zurückzutreten. Wird eine Wandertour im Alpenraum wetterbedingt oder aufgrund höherer Gewalt annulliert (Original- oder Verschiebedatum), so werden Bearbeitungskosten in der Höhe von Fr. 50,- pro Person bei der Rückerstattung in Abzug gebracht. Zieht ein Ereignis höherer Ge- walt (z.B. Flugstreiks oder -verspätungen) während der Reise Zusatzkosten nach sich, so hat Cotravel das Recht, die Kosten beim Teilnehmer einzufordern. 5.3 Unfälle und Erkrankungen Cotravel übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, so- fern diese von Cotravel oder einem von Cotravel beauftragten Unternehmen (Partneragentur) schuldhaft verursacht wurde. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von Cotravel ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 5.4 Haftungsbeschränkung bei Flugreisen Eine Beförderung im internationalen Luftverkehr kann dem Montrealer Übereinkommen unterliegen, sofern sowohl der vereinbarte Abgangs- als auch der Bestimmungsort im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates liegen. Es kann ebenfalls Anwendung finden, wenn Abgangs- und Bestimmungsort zwar im Hoheitsgebiet nur eines Vertragsstaates liegen, aber eine Zwischenlandung in dem Hoheits- gebiet eines anderen Staates vorgesehen ist, selbst wenn dieser kein Vertragsstaat ist. Das Montrealer Übereinkommen regelt die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung, für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck sowie für Ver- spätung und kann diese beschränken. Den Text des Montrealer Übereinkommens finden Sie unter einem Link auf «www.terminal1.ch». Für Staaten, die das Montrealer Übereinkommen nicht oder noch nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, kann gegebenenfalls das Warschauer Abkommen inkl. seiner diversen Zusatzprotokolle gelten. 5.5 Sachschäden Cotravel übernimmt die Haftung bei Diebstählen und Verlusten, die während einer Reise mit Cotravel geschehen, falls der Cotravel- Reiseleitung oder einem von Cotravel beauftragten Unternehmen ein Verschulden zur Last fällt. In diesem Fall bleibt die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die zweifache Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person. Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendba- ren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von Cotravel ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
5.6 Sicherstellung der Kundengelder Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammen- hang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.srv.ch. 6. Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden 6.1 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich unserer Cotravel-Reiseleitung bzw. dem Cotravel-Vertreter oder dem Leistungsträger bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Gel- tendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Reiseleitung bzw. der örtlichen Cotravel-Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. 6.2 Sie sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber zu beheben, sofern die Cotravel-Reiseleitung bzw. die örtliche Cotravel- Vertretung oder der Leistungsträger nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung anbietet. Die dadurch entste- henden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von Cotravel gegen Beleg ersetzt. Ist die Fort- setzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der örtlichen Cotravel-Vertretung bzw. der Cotravel-Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die örtli- che Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. 6.3 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der Cotravel-Reiseleitung bzw. der örtlichen Cotravel-Vertretung oder des Leistungs- trägers ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich und wenn möglich unter Vorlage von Beweismitteln beim Cotravel-Sitz in Allschwil einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jegli- cher Schadenersatzanspruch. 7. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch COTRAVEL 7.1 Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestbeteiligung, die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist Cotravel berechtigt, diese bis spätestens 30 Tage vor dem festgelegten Rei- sebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerie- ren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. 7.2 Cotravel behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transport- art, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In seltenen Fällen ist Cotravel auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb ihrer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser sowie verspätete Eröffnungen von Hotels), kriegerische Er- eignisse, Unruhen, Streiks usw. Cotravel ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. 7.3 Muss Cotravel eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von Cotravel eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem unter Ziffer 3.5 oder 7.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 10 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 8. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder Leistungen daraus ändern wollen, sind wir grundsätz- lich zu keiner Rückerstattung verpflichtet. Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehöri- gen etc.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt. Die Cotravel-Reiseleitung bzw. die örtliche Cotravel- Vertretung werden Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilf- lich sein. 9. Pass, Visa, Impfungen 9.1 Das detaillierte Reiseprogramm enthält Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen For- malitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt der Drucklegung der Reise- programme. Allfällige danach bekanntwerdende Änderungen wird Ihnen Cotravel bei Vertragschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Auf Wunsch besorgt Ihnen Cotravel gerne die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen gemäss Angaben auf der Anmeldekarte in Rechnung gestellt. 9.2 Cotravel kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich. 10. Flüge Unsere detaillierten Reiseprogramme umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie Sonderflugprogramme mit Flugzeugen schweizerischer und ausländischer Gesellschaften. Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie bei allen Cotravel- Reisen in der Economy-Klasse. Beachten Sie, dass mittlerweile die meisten Fluggesellschaften nur noch Nichtraucher-Plätze anbie- ten. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. 10.1 Elektronisches Flugticket/E-Ticket Sorgloses Reisen ermöglicht das elektronische Flugticket, das so genannte E-Ticket. Alle Fluggesellschaften arbeiten nach dem Prin- zip des papierlosen Flugtickets. Der Vorteil für den Reisenden liegt auf der Hand: Sie können es nicht mehr verlieren und es kann auch nicht gestohlen werden. Das Flugticket wird im Reservationssystem und Check-in-Programm der Fluggesellschaften gespei- chert. Der Reisende weist sich lediglich mit Reisepass oder Identitätskarte beim Check-in aus. Für Flüge mit Fluggesellschaften, die das elektronische Ticket anbieten, stellt Cotravel ausschliesslich E-Tickets aus.
10.2 Gruppentarife Unsere Reisen mit Linienflug basieren in der Regel auf Gruppentarifen. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer sämtliche Flugstrecken gemeinsam zurückzulegen haben. Abweichungen, falls diese von der Fluggesellschaft akzeptiert werden, haben einen Umbuchungs- Zuschlag zur Folge, der Ihnen auf Anfrage bekanntgegeben wird. 10.3 Verspätungen Die Überlastung von Flugstrassen, Start- und Landezeitfenstern («Slots»), Flugzeug-Standplätzen sowie technische Ursachen usw. können Verspätungen verursachen. Der Reiseveranstalter hat auf Verspätungen grundsätzlich keinen Einfluss. Bei der Planung Ihrer Rückreise zum Wohnort empfehlen wir Ihnen, zwischen der flugplanmässigen Ankunft Ihres Fluges in der Schweiz und der Abfahrt des letzten Zuges an Ihren Wohnort mindestens 2 Stunden einzuplanen. Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen entstandene Schäden oder Spesen. 11. Einzelzimmer Cotravel macht Sie darauf aufmerksam, dass unter Umständen die Einzelzimmer trotz teilweise erheblichen Mehrkosten nicht den- selben Komfort aufweisen wie Doppelzimmer. Die Ausstattung entspricht nicht immer derjenigen von Doppelzimmern, oder es müs- sen Einbussen in Bezug auf die Lage in Kauf genommen werden. 12. Datenschutz Für Cotravel ist der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten von grosser Wichtigkeit. Cotravel hält sich bei der Beschaf- fung und Nutzung von Personendaten an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Wenn Sie eine Reise- buchung tätigen, werden neben Ihren Kontaktangaben regelmässig zusätzlich folgende Informationen gespeichert: Reisedaten, Rei- seroute/Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen über Ihre Mitreisenden, Zahlungsinformatio- nen, Frequent-Flyer-Nummer, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen etc. sowie andere Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während Ihrer Reise etc.) sowie im Falle von Reklamationen können wei- tere Informationen beschafft und gespeichert werden. 12.1 Weitergabe an Dritte Ihre Daten können unter Einhaltung der datenschutz-rechtlichen Bestimmungen an Dritte weitergegeben werden, welche diese im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für Cotravel oder andere Unternehmen der Kuoni-Gruppe bearbeiten, wobei auch ein Daten- transfer ins Ausland erfolgen kann. Ihre Daten dürfen innerhalb der Kuoni-Gruppe weitergegeben und von den anderen Unterneh- men der Kuoni-Gruppe im selben Ausmass genutzt werden, wie sie Cotravel nutzen kann. Sie werden vertraulich behandelt und an- deren Dritten nicht zugänglich gemacht, es sei denn, dass dies zur Geschäftsabwicklung notwendig ist, vom geltenden Recht und namentlich den zuständigen Behörden gefordert wird oder zur Wahrung bzw. Durchsetzung berechtigter Interessen von Cotravel oder anderen Unternehmen der Kuoni-Gruppe notwendig ist. 12.2 Verwendung der Daten Die gesammelten Daten werden nach Treu und Glauben behandelt und zur Geschäftsabwicklung verwendet. Sie können von Cotra- vel und den anderen Unternehmen der Kuoni Gruppe auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. Somit kann Ihnen Cotravel Angebote und Informationen zukommen lassen, die für Sie persönlich interessant sind. Selbstverständlich können Sie die Zusendung von Informationen jederzeit ablehnen. Wenden Sie sich dazu bitte an cotravel@cotravel.ch oder +41 61 308 33 00. 12.3 Persönlichkeitsprofil und besonders schützenswerte Personendaten Wir weisen Sie darauf hin, dass die Zusammenstellung der erhobenen Daten ein vom Schweizer Datenschutzgesetz so genanntes «Persönlichkeitsprofil» darstellen kann (je nach der Art und dem Umfang der vorhandenen Daten). Ein Persönlichkeitsprofil besteht, wenn die Zusammenstellung der Daten die Beurteilung wesentlicher Aspekte Ihrer Persönlichkeit erlaubt. Cotravel ist Inhaberin der Datensammlung und kann die Daten an andere Unternehmen der Kuoni-Gruppe sowie an Dritte weitergegeben, welche diese im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für Cotravel oder andere Unternehmen der Kuoni-Gruppe bearbeiten, wobei auch ein Daten- transfer ins Ausland erfolgen kann. Durch Ihre Buchung erteilen Sie Cotravel und den anderen Unternehmen der Kuoni-Gruppe auch Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Bearbeitung eines allfälligen Persönlichkeitsprofils zu den obgenannten Zwecken. Unter Umständen kann es auch vorkommen, dass Cotravel über Daten verfügt, die vom Schweizer Datenschutzgesetz als so ge- nannte «besonders schützenswerte Personendaten» eingestuft werden, z.B. wenn Sie für Ihre Flugreise eine besondere Mahlzeit bestellen, welche Rückschlüsse auf Ihre Glaubensrichtung zulässt, wenn Sie uns über eine Behinderung informieren, von welcher wir zur Planung und Durchführung Ihrer Reise Kenntnis haben müssen oder wenn unsere Vertretung vor Ort Sie bei gesundheitlichen Problemen unterstützt. Diese besonders schützenswerten Daten werden von Cotravel nur zur Geschäftsabwicklung genutzt, eine weitergehende Nutzung findet nicht statt. Indem Sie eine Buchung tätigen, erteilen Sie Cotravel auch Ihre ausdrückliche Einwilli- gung zur Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten zum Zweck der Geschäftsabwicklung. 12.4 Besonderes betreffend Flugreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über Ihre Reise in und aus diesen Län- dern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Sie ermächtigen Cotravel bzw. die jeweilige Flugge- sellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über Sie als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Ihr vollständiger Name, Geburts- datum, Ihre vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über Ihre Mitreisenden, Datum der Bu- chung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Ihr Reisestatus und Ihre Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über Ihr Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit, usw. Sie nehmen zur Kennt- nis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. 12.5 Teilnehmerliste Cotravel fertigt im Vorfeld jeder Reise eine Teilnehmerliste an, die den Teilnehmern ausgehändigt wird. Wer nicht auf dieser Liste erscheinen möchte, teile uns dies bitte schriftlich zum Zeitpunkt der Anmeldung mit. 13. Copyright Cotravel, Allschwil 14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und Cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Strei- tigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt.
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