ERBRECHT FÜR LANDWIRTE - Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby, Erbrechtskanzlei RUBY, Villingen-Schwenningen
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ERBRECHT FÜR LANDWIRTE Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby, Erbrechtskanzlei RUBY, Villingen-Schwenningen
Übersicht Ist die Privilegierung der LWS verfassungsgemäß? Sonder- oder Gesamtrechts-Nachfolge? Was passiert ohne Testament? Was muss ich im Testament regeln? Welcher Pflichtteil ist auszuzahlen? Machen Sie Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung! Hofübergabe zu Lebzeiten regeln
Bevorzugung der Landwirtschaft Verfassungsgemäß, da öffentliches Interesse am Erhalt leistungsfähiger Höfe in der Hand bäuerlicher Familien, um die Volksversorgung sicherzustellen Verhinderung der Zerschlagung bäuerlicher Betriebe im Erbgang Keine Überschuldung bei Abfindung weichender Erben (BVerfG v. 20.3.1963)
Was für einen Hof habe ich? Anerbenhof, nämlich entweder - Badisches Hofgut oder Hessisches Landgut (keine Sondererbfolge) - Württembergischer Anerbenhof (Sondererbfolge, gilt noch falls Erblasser vor 1.1.1930 geboren) - Testierfreiheit geht immer vor! oder BGB-Landgut
Hessisches Landgut In Landgüterrolle des LWS-Gerichts eingetragene Besitzung (HessLandGO von 1947 fußt auf LGO für Reg.Bez. Kassel v. 1887) §§ 11 - 23 HessLGO: Wird der Eigentümer eines Landguts von mehreren Nachkommen beerbt, so ist in Ermangelung einer entgegenstehenden letztwilligen Verfügung einer von diesen berechtigt, bei der Erbteilung das Landgut nebst Zubehör (aus Erbengemeinschaft – also keine Sondererbfolge) zu übernehmen. - Dasselbe gilt, wenn bei der Erbteilung neben den Nachkommen der überlebende Ehegatte beteiligt ist. - Bei Ehegattenhof Verwaltung durch Ehegatten und Bestimmung des Gutsübernehmers nach Tod des überlebenden Ehegatten Falls keine Vereinbarung der Beteiligten -> Einigungsversuch des LWS-Gerichts -> Bestimmung des geeignetsten Gutsübernehmers durch LWS-Gericht Ertragswert ist der 25fache jährliche Reinertrag Nachabfindung bei Veräußerung innerhalb von 15 Jahren
Gesetzliche Erbfolge und Zuweisungsverfahren nach dem GrundstücksverkehrsGesetz Das Gut rinnt wie das Blut! Ehegattenerbrecht - Zugewinngemeinschaft - Gütertrennung - Gütergemeinschaft - fortgesetzte Gütergemeinschaft Zuweisungsverfahren nach §§ 13 ff. Grundstücksverkehrsgesetz Bloße Teilungsanordnung des Erblassers
Zuweisungsverfahren nach §§ 13 ff. GrdstVG Erbengemeinschaft kraft gesetzlicher Erbfolge Landwirtschaftlicher Betrieb und keine gewerbliche Produktion Hofstelle Erträge müssen „im wesentlichen zum Unterhalt einer bäuerlichen Familie ausreichen“ (Faustregel: 4 x 8.004 €) Antragsteller ist Miterbe Landwirtschaftsgericht zuständig Zugewiesen wird Hof ohne Bau(erwartungs)land Wirtschaftsfähigkeit des am besten geeigneten Miterben Zuweisungsbeschluss mit Abfindung der weichenden Erben zum Ertragswert Nachabfindungsansprüche bis 15 Jahre
§§ 2048, 2049 BGB § 2048 BGB Teilungsanordnungen des Erblassers. Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung Anordnungen für die Auseinandersetzung treffen. Er kann insbesondere anordnen, dass die Auseinandersetzung nach dem billigen Ermessen eines Dritten erfolgen soll. Die von dem Dritten auf Grund der Anordnung getroffene Bestimmung ist für die Erben nicht verbindlich, wenn sie offenbar unbillig ist; die Bestimmung erfolgt in diesem Fall durch Urteil.
§§ 2048, 2049 BGB § 2049 BGB Übergabe eines Landguts. (1) Hat der Erblasser angeordnet, dass einer der Miterben des Recht haben soll, ein zum Nachlass gehörendes Landgut zu übernehmen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Landgut zu dem Ertragswert angesetzt werden soll.
§§ 2048, 2049 BGB § 2049 BGB Übergabe eines Landguts. … (2) Der Ertragswert bestimmt sich nach dem Reinertrag, den das Landgut bei seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann.
Testament mit Drittbestimmung bei minderjährigen Kindern „Ich setze meine Kinder A, B und C zu gleichen Teilen, also zu je 1/3 Anteil zu meinen Erben ein. Im Wege der Teilungsanordnung soll eines meiner Kinder das Recht erhalten, meinen gesamten landwirtschaftlichen Betrieb nach § 2049 BGB zu übernehmen, nämlich meine Grundstücke … samt meinem gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit allen Aktiven und Passiven … Die Zuteilung kann der Testamentsvollstrecker nach seinem billigen Ermessen verbindlich vornehmen. Er hat dabei dasjenige meiner Kinder auszuwählen, das für die betriebliche Nachfolge am geeignetsten erscheint.“
Pflichtteilsrecht Spruch: „Der gesetzliche Erbe im Testament übergangen, kann die Hälfte seines Erbteils als Pflichtteil verlangen“ Pflichtteil Pflichtteilsergänzung § 2312 BGB
§ 2312 BGB § 2312 Wert eines Landguts. (1) Hat der Erblasser angeordnet oder ist nach § 2049 BGB anzunehmen, dass einer von mehreren Erben das Recht haben soll, ein zum Nachlass gehörendes Landgut zu dem Ertragswert zu übernehmen, so ist, wenn von dem Recht Gebrauch gemacht wird, der Ertragswert auch für die Berechnung des Pflichtteils maßgebend. …
§ 2312 BGB § 2312 Wert eines Landguts. (1) … (2) Hinterlässt der Erblasser nur einen Erben, so kann er anordnen, dass der Berechnung des Pflichtteils der Ertragswert oder ein nach Abs. 1 S. 2 bestimmter Wert zugrunde gelegt werden soll. (3) Diese Vorschriften finden nur Anwendung, wenn der Erbe, der das Landgut erwirbt, zu den in § 2303 bezeichneten pflichtteilsberechtigten Personen gehört.
Voraussetzungen §§ 2049, 2312 BGB Landgut: „Vom Kleinbauern bis zum Rittergutsbesitzer soll das Gut in der Familie bleiben.“ (Pferdepension ist kein Landgut!) aber: selbstständige Nahrungsquelle mit erheblichem Beitrag zum Gesamteinkommen, der existenzsichernd ist, aber keine „Ackernahrung“ erreichen muss (Literatur: ab 20 % des Gesamteinkommens, zweifelhaft), also auch Nebenerwerbsbetrieb, aber kein Zuschussbetrieb BGH 11.3.1992: möglich bei 5,6 ha Acker und Grünland sowie 2,0 ha Wald
Voraussetzungen §§ 2049, 2312 BGB Landgut soll langfristig der LWS dienen: zum Verkehrswert werden daher angesetzt Bauland Bauerwartungsland auskiesungsreife Grundstücke OLG Stuttgart, NJW 1967, 2410 in Urteil zum Pflichtteilsrecht: landwirtschaftliches Gelände in Nähe Stuttgarts, dessen Verkehrswert das knapp 4 – 6 fache des Ertragswerts darstelle, sei kein Landgut im Sinne des BGB mehr
Voraussetzungen §§ 2049, 2312 BGB: Ertragswert Ertragswert beträgt oft nur 1/6 oder gar nur ein 1/14 des Verkehrswertes Beim „Kampf um den Ertragswert“ muss der Landwirt dem Gericht klarmachen: „Bauern sind reiche Leute mit geringem Einkommen!“ Ertragswert in Baden-Württemberg (§ 48 BaWü AGBGB) = 18 x (Betriebseinkommen abzüglich sämtlicher Ausgaben auch fiktiver Unternehmerlohn und fiktiver Lohn nicht entlohnter Familienkräfte) in Hessen 25 x (Betriebseinkommen ./. Löhne)
Übergabevertrag Vorsicht bei Formulierung: Vorweggenommene Erbfolge – Ausgleichung droht Ertragswertanordnung !!! Sonst Auslegung möglich, aber nur wenn im Übergabevertrag zumindest angedeutet (bei Schenkung der Fall)! Altenteil = Leibgeding regeln Rückforderungsklausel für den Fall des Vorversterbens des Übernehmers aufnehmen Spekulationsklausel für 15 Jahre aufnehmen Aufdeckung stiller Reserven vermeiden (ESt)
Berechnung der Erbschaftsteuer 1 Ackerbaubetrieb mit 120 ha, davon 50 ha Eigentum. Betriebsinhaber übergibt Betrieb 2011 an Sohn. Der Betrieb hat 50.000 Euro Schulen. 1. Schritt: Einstufung in Europäische Größeneinheiten EGE durch Berechnung des Gesamt-Standarddeckungsbeitrages (BStBl.) = SDD= Standardproduktionswert z.B. 600 Euro/ha bei Weizen, 2.300 Euro/ha bei Kartoffeln, 580 Euro/ha bei Raps, 510 Euro/ha bei Gerste, 400 Euro/ha bei Roggen Summe SDD 100.500 / Umrechnungsfaktor 1.200 Euro = 84 EGE = mittlerer Betrieb (40 bis 100 EGE)
Berechnung der Erbschaftsteuer 2 2. Schritt: Bewertung der lws. Nutzung nach Anlage 14 BewG Reingewinn/ha bei mittlerem Ackerbaubtrieb im Regierungsbezirk Kassel = - 21 Euro Pachtpreis mittlerer Ackerbaubetrieb in Reg.bez. Kassel pro ha LF = 268 Euro Besatzkapital/ha bei mittlerem Ackerbaubetrieb in Reg.Bez. Kassel = 81 Euro (Besatzkapital = Gesamtaktiva ohne Bodenvermögen)
Berechnung der Erbschaftsteuer 3 3. Schritt: Berechnung Ertragswert = Wirtschaftswert Reingewinn/ha bei Durchschnittsbetrieb – 22 Euro X Kapitalisierungsfaktor 18,6 = Hektarwert – 390,60 Euro X landwirtschaftlich genutzte Eigentumsfläche 50,0 = Wirtschaftswert Landwirtschaft MINUS - 19.530,00 Euro (Verbindlichkeiten sind im Reingewinnverfahren abgegolten) Aber: nie unter Mindestwert
Berechnung Erbschaftsteuer 4 4. Schritt: Bewertung nach Mindestwert Regionaler Pachtpreis pro h LF 268 Euro X Eigentumsfläche 50 ha Zwischensumme Grund und Boden = 13.400 Euro Besatzkapital/ha 81 Euro X bewirtschaftete Fläche 120 ha Zwischensumme Besatzkapital = 9.720 Euro Boden + Besatzkapital = 23.120 Euro X Kapitalisierungsfaktor 18,6 = Ertragswert 430.032 Euro ./. Verbindlichkeiten des Wirtschaftsteils 50.000 Euro (hier berücksichtigen) Mindestwert Landwirtschaft 380.032 Euro (bisher: 90.000 Euro) Hinzu kommt Wert des Wohnteils z.B. 190.000 Euro ohne Abschläge
Bewertung Erbschaftsteuer 5 Aber: Nachbewertungsvorbehalt bei Veräußerung des Lws. Betriebs innerhalb von 15 Jahren zum Liquidationswert = gemeiner Wert, falls keine Reinvestition innerhalb von 6 Monaten Im Beispiel: 50 ha x 12.000 Euro ha = 600.000 Euro Liquidationswert Besatzkaptital 300.000 Euro Abzgl. 10 % Liquidationskosten ./. 90.000 Euro Abzügl. Schulden 50.000 Euro Liquidationswert Wirtschaftsteil 760.000 Euro.
Feierabend S' is Feieromd, s' is Feieromd, das Tagwerk ist vollbracht, s' geht alles seiner Heimat zu, ganz leise kommt die Nacht
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