Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich - Auszug aus dem Protokoll ...

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Auszug aus dem Protokoll
des Regierungsrates des Kantons Zürich
Sitzung vom 21. August 2019

710. Strassenverkehrsamt, Ersatz Fachapplikation
(gebundene Ausgabe und Vergabe)

  A. Ausgangslage
   Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich (Vergabestelle) hat seit
2002 die Fachapplikation Viacar als zentrale Geschäftsanwendung im
Einsatz (vgl. RRB Nr. 200/2001). Diese ursprünglich vom Kanton Aargau
entwickelte Strassenverkehrsamtsapplikation wurde Anfang 2011 an die
Viacar AG, Aarau, ausgelagert.
   Gemäss den geltenden submissionsrechtlichen Bestimmungen (insbe-
sondere § 2 Abs. 3 Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003; LS 720.11)
und der einschlägigen Rechtsprechung hat bei Dauerverträgen periodisch
eine Ausschreibung zu erfolgen. Die Finanzkontrolle des Kantons Zü-
rich hat bei der Fachapplikation Viacar auf die Einhaltung der vergabe-
rechtlichen Bestimmungen hingewiesen. Aktuell wird Viacar einem um-
fassenden technischen Redesign unterzogen. Für die Strassenverkehrs-
amtsapplikation ist demnach der Zeitpunkt gekommen, an dem die Ver-
gabestelle ihre Fachapplikation mit den zugehörigen Dienstleistungen
auszuschreiben hat.

  B. Submission
   Durch diese Ausschreibung will die Vergabestelle eine Fachapplika-
tion mit den zugehörigen Dienstleistungen beschaffen. Die Anforderun-
gen wurden in einem Pflichtenheft festgehalten. So muss die gesuchte
Fachapplikation unter anderem eine hohe Beschaffungsreife aufweisen
und sich in der Praxis bereits bewährt haben. Von den Anbietenden wird
weiter verlangt, dass sie als Generalunternehmen auftreten und alle Leis-
tungen sowie den gesamten Betrieb übernehmen, einschliesslich Projekt-
management, Datenübernahme, Installations- und Einführungsunter-
stützung, Schulung, Wartung und Support.
   Das Strassenverkehrsamt führte eine offene Ausschreibung nach
GATT/WTO durch. Auf Basis des Pflichtenhefts wurden drei Angebote
eingereicht. Der Preisunterschied beträgt ausgehend von einer achtjähri-
gen Vertragslaufzeit über 10 Mio. Franken zwischen dem tiefsten Ange-
bot (Abraxas Informatik AG, Zürich; Abraxas) und dem höchsten An-
gebot (Viacar AG, Aarau). Das Angebot von Abraxas mit dem Produkt
«CARI» erwies sich aber nicht nur als das wirtschaftlich günstigste,
–2–

sondern erfüllte auch die technischen und betrieblichen Anforderun-
gen am besten, unter anderem betreffend übersichtliche und durchgän-
gige Abwicklung der Geschäftsfälle sowie den technologischen Stand mit
den bereits vorhandenen digitalen Funktionalitäten. CARI wird zudem
von Strassenverkehrsämtern in 18 Kantonen eingesetzt.
   Deshalb ist gestützt auf § 33 der Submissionsverordnung Abraxas der
Zuschlag zu erteilen. Es soll ein Rahmen-, Projekt- und Betriebsvertrag
mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren ab Betriebsaufnahme mit drei
Optionen auf Verlängerung von je einem Jahr abgeschlossen werden.

   C. Mittelbedarf
   Das Strassenverkehrsamt (StVA) bewilligte für alle Vorbereitungen
(Ausarbeitung Pflichtenheft, Verträge, Submissionsbedingungen und
Ausschreibung) eine gebundene Ausgabe von Fr. 230 000 mit Ausgaben-
bewilligung vom 5. Januar 2019. Aufgrund der Submissionsergebnisse
betragen die Gesamtkosten des Strassenverkehrsamtes für den Ersatz
der Fachapplikation bei der Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren ins-
gesamt Fr. 22 740 000. Für die Vertragslaufzeit von acht Jahren betragen
die Gesamtkosten Fr. 31 164 000. Dazu sind Investitionen von Fr. 8 270 000
und Aufwendungen zulasten der Erfolgsrechnung von Fr. 22 894 000 zu
bewilligen.
   Die Zusammensetzung der Beträge zeigt folgende Tabelle:
Kostenübersicht (in Franken)                  Investitions­     Erfolgs­          Total          Total
                                                 rechnung     rechnung     für 5 Jahre    für 8 Jahre
Vorbereitungsarbeiten (vor allem Pflichten­                   230 000        230 000        230 000
heft und Ausschreibung; StVA, Ausgaben­
bewilligung vom 5. Januar 2019)
Einführungskosten CARI (Abraxas, Angebot        3 845 000                  3 845 000      3 845 000
vom 27. März 2019)
Softwareerweiterungen, u. a. für Portale,       2 363 078                  2 363 078      2 363 078
Prozesse und Schnittstellen (Abraxas,
Angebot vom 27. März 2019)
Migrationskonzept und Datenübernahme             900 000                     900 000        900 000
(u. a. mit Abraxas, Schätzung aufgrund
provisorischer Preisangabe)
Anbindung Historydaten an das Archiv­system      550 000                     550 000        550 000
(Schätzung aufgrund provisorischer Preis­
angabe)
Externe Projektunterstützung (Schätzung)         220 000      200 000        420 000        420 000
–3–

Kostenübersicht (in Franken)                  Investitions­     Erfolgs­          Total           Total
                                                 rechnung     rechnung     für 5 Jahre     für 8 Jahre
Betriebskosten zulasten der Erfolgsrechnung                      Anzahl 14 040 000 22 464 000
(Abraxas, Angebot vom 27. März 2019)                            Jahre ×
                                                              2 808 000
Unvorhergesehenes/Rundung (rund 5%)              391 922                     391 922         391 922
Total                                           8 270 000                  22 740 000 31 164 000
– davon Investitionsrechnung                                                               8 270 000
– davon Erfolgsrechnung                                                                   22 894 000

   D. Vergaben
  Gestützt auf die Submission ist daher folgende Vergabe an Abraxas
durch den Regierungsrat zu bewilligen:
Ausgabenpositionen (in Franken)                                                                  Total
Einführungskosten CARI                                                                     3 845 000
Softwareerweiterungen                                                                      2 363 078
Migrationskonzept und Datenübernahme; Anteil Abraxas, höchstens                              900 000
Betriebskosten für 5 Jahre                                                                14 040 000
Unvorhergesehenes/Reserve/Rundung, höchstens                                                 391 922
Vergaberelevantes Zwischentotal                                                           21 540 000
(Vergabesumme für die Vertragslaufzeit von fünf Jahren)
Betriebskosten für weitere drei Jahre (Abraxas, Angebot vom 27. März 2019)                 8 424 000
Vergaberelevantes Gesamttotal                                                             29 964 000
(Vergabesumme für die Vertragslaufzeit von acht Jahren)
   Das vergaberelevante Gesamttotal weicht um Fr. 1 200 000 Mio. Fran-
ken vom Ausgabentotal von Fr. 31 164 000 ab und begründet sich durch
die weiteren Vergaben, unter anderem für die kommende Anbindung der
Historydaten an das Archivsystem (Fr. 550 000), für die kommende ex-
terne Projektunterstützung (Fr. 420 000) sowie für bereits erfolgte Vor-
bereitungsarbeiten (Fr. 230 000), die alle gestützt auf § 34 in Verbindung
mit § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) in die Kompe-
tenz der Sicherheitsdirektion fallen.

   E. Finanzierung
   Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschrie-
benen Aufgaben (unter anderem Verkehrsabgabengesetz [LS 741.1] und
Verkehrsabgabenverordnung [LS 741.11]) zwingend erforderlich und die-
nen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungs-
tätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebun-
dene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Control-
–4–

ling und Rechnungslegung (LS 611). Die Beträge werden der Investi-
tionsrechnung und der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3200,
Strassenverkehrsamt, belastet.
   Die Investitionsausgaben für den Ersatz der Fachapplikation betragen
insgesamt Fr. 8 270 000. Davon sind Fr. 2 400 000 im KEF 2019–2022,
Planjahr 2020 (Fr. 900 000), Planjahr 2021 (Fr. 1 000 000), Planjahr 2022
(Fr. 500 000), enthalten. Der Restbetrag von Fr. 5 870 000 ist im KEF
2021–2024 einzustellen.
   Die Aufwendungen zulasten der Erfolgsrechnung betragen insgesamt
Fr. 22 894 000. Die bisher angefallenen Aufwendungen von rund Fr. 230 000
wurden den Rechnungen 2018 und 2019 belastet. Die externen Projekt-
unterstützungskosten von Fr. 200 000 sind im KEF 2019–2022, ab Plan-
jahr 2020, eingestellt. Die Betriebskosten von Fr. 22 464 000 bzw. von jähr-
lich Fr. 2 808 000 sind in der Ersteingabe zum KEF 2020–2023, ab Plan-
jahr 2023, eingestellt und führen zu keiner Saldoverschlechterung der
Leistungsgruppe Nr. 3200, Strassenverkehrsamt, mit einem Ertragsüber-
schuss von mehr als 17 Mio. Franken.
   Für die achtjährige Vertragslaufzeit betragen die Kapitalfolgekosten
jährlich Fr. 1 095 900, davon rund Fr. 1 033 800 für Abschreibungen und
rund Fr. 62 100 für Zinsen. Es fallen keine weiteren Folgekosten an.
   Die Ausgabenbewilligung des Strassenverkehrsamtes vom 5. Januar
2019 von insgesamt Fr. 230 000 ist Teil der zu bewilligenden Gesamtaus-
gabe und somit vorliegend aufzuheben.
   Das Geschäft wurde dem Amt für Informatik, dem Gremium «OIS»
(Operative Informatiksteuerung) sowie der Finanzverwaltung unter-
breitet. Sie haben keine Einwände gegen das Vorhaben.
   Das Projektcontrolling wird durch den Controllerdienst des Strassen-
verkehrsamtes sichergestellt.

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion
beschliesst der Regierungsrat:
   I. Für den Ersatz sowie die Einführung und den Betrieb der Fach-
applikation im Strassenverkehrsamt wird eine gebundene Ausgabe von
insgesamt Fr. 31 164 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3200, Strassen-
verkehrsamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 8 270 000 zulasten der Investi-
tionsrechnung und Fr. 22 894 000 zulasten der Erfolgsrechnung.
   II. Der Auftrag für den Ersatz sowie die Einführung und den Betrieb
der Fachapplikation des Strassenverkehrsamtes wird gemäss Angebot vom
27. März 2019 zu Fr. 21 540 000 an die Abraxas Informatik AG, Zürich,
vergeben. Die Vergabesumme kann sich gemäss den Erwägungen auf
höchstens Fr. 29 964 000 erhöhen.
–5–

   III. Das Strassenverkehrsamt wird ermächtigt, mit der Abraxas Infor-
matik AG, Zürich, den Rahmen-, Projekt- und Betriebsvertrag für die
Fachapplikation gemäss den Erwägungen abzuschliessen.
   IV. Die Ausgabenbewilligung des Strassenverkehrsamtes vom 5. Ja-
nuar 2019 über insgesamt Fr. 230 000 wird aufgehoben.
   V. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf
simap.ch nicht öffentlich.
   VI. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

                                               Vor dem Regierungsrat
                                               Die Staatsschreiberin:

                                               Kathrin Arioli
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