Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich - Auszug aus dem Protokoll ...
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. August 2019 710. Strassenverkehrsamt, Ersatz Fachapplikation (gebundene Ausgabe und Vergabe) A. Ausgangslage Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich (Vergabestelle) hat seit 2002 die Fachapplikation Viacar als zentrale Geschäftsanwendung im Einsatz (vgl. RRB Nr. 200/2001). Diese ursprünglich vom Kanton Aargau entwickelte Strassenverkehrsamtsapplikation wurde Anfang 2011 an die Viacar AG, Aarau, ausgelagert. Gemäss den geltenden submissionsrechtlichen Bestimmungen (insbe- sondere § 2 Abs. 3 Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003; LS 720.11) und der einschlägigen Rechtsprechung hat bei Dauerverträgen periodisch eine Ausschreibung zu erfolgen. Die Finanzkontrolle des Kantons Zü- rich hat bei der Fachapplikation Viacar auf die Einhaltung der vergabe- rechtlichen Bestimmungen hingewiesen. Aktuell wird Viacar einem um- fassenden technischen Redesign unterzogen. Für die Strassenverkehrs- amtsapplikation ist demnach der Zeitpunkt gekommen, an dem die Ver- gabestelle ihre Fachapplikation mit den zugehörigen Dienstleistungen auszuschreiben hat. B. Submission Durch diese Ausschreibung will die Vergabestelle eine Fachapplika- tion mit den zugehörigen Dienstleistungen beschaffen. Die Anforderun- gen wurden in einem Pflichtenheft festgehalten. So muss die gesuchte Fachapplikation unter anderem eine hohe Beschaffungsreife aufweisen und sich in der Praxis bereits bewährt haben. Von den Anbietenden wird weiter verlangt, dass sie als Generalunternehmen auftreten und alle Leis- tungen sowie den gesamten Betrieb übernehmen, einschliesslich Projekt- management, Datenübernahme, Installations- und Einführungsunter- stützung, Schulung, Wartung und Support. Das Strassenverkehrsamt führte eine offene Ausschreibung nach GATT/WTO durch. Auf Basis des Pflichtenhefts wurden drei Angebote eingereicht. Der Preisunterschied beträgt ausgehend von einer achtjähri- gen Vertragslaufzeit über 10 Mio. Franken zwischen dem tiefsten Ange- bot (Abraxas Informatik AG, Zürich; Abraxas) und dem höchsten An- gebot (Viacar AG, Aarau). Das Angebot von Abraxas mit dem Produkt «CARI» erwies sich aber nicht nur als das wirtschaftlich günstigste,
–2– sondern erfüllte auch die technischen und betrieblichen Anforderun- gen am besten, unter anderem betreffend übersichtliche und durchgän- gige Abwicklung der Geschäftsfälle sowie den technologischen Stand mit den bereits vorhandenen digitalen Funktionalitäten. CARI wird zudem von Strassenverkehrsämtern in 18 Kantonen eingesetzt. Deshalb ist gestützt auf § 33 der Submissionsverordnung Abraxas der Zuschlag zu erteilen. Es soll ein Rahmen-, Projekt- und Betriebsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren ab Betriebsaufnahme mit drei Optionen auf Verlängerung von je einem Jahr abgeschlossen werden. C. Mittelbedarf Das Strassenverkehrsamt (StVA) bewilligte für alle Vorbereitungen (Ausarbeitung Pflichtenheft, Verträge, Submissionsbedingungen und Ausschreibung) eine gebundene Ausgabe von Fr. 230 000 mit Ausgaben- bewilligung vom 5. Januar 2019. Aufgrund der Submissionsergebnisse betragen die Gesamtkosten des Strassenverkehrsamtes für den Ersatz der Fachapplikation bei der Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren ins- gesamt Fr. 22 740 000. Für die Vertragslaufzeit von acht Jahren betragen die Gesamtkosten Fr. 31 164 000. Dazu sind Investitionen von Fr. 8 270 000 und Aufwendungen zulasten der Erfolgsrechnung von Fr. 22 894 000 zu bewilligen. Die Zusammensetzung der Beträge zeigt folgende Tabelle: Kostenübersicht (in Franken) Investitions Erfolgs Total Total rechnung rechnung für 5 Jahre für 8 Jahre Vorbereitungsarbeiten (vor allem Pflichten 230 000 230 000 230 000 heft und Ausschreibung; StVA, Ausgaben bewilligung vom 5. Januar 2019) Einführungskosten CARI (Abraxas, Angebot 3 845 000 3 845 000 3 845 000 vom 27. März 2019) Softwareerweiterungen, u. a. für Portale, 2 363 078 2 363 078 2 363 078 Prozesse und Schnittstellen (Abraxas, Angebot vom 27. März 2019) Migrationskonzept und Datenübernahme 900 000 900 000 900 000 (u. a. mit Abraxas, Schätzung aufgrund provisorischer Preisangabe) Anbindung Historydaten an das Archivsystem 550 000 550 000 550 000 (Schätzung aufgrund provisorischer Preis angabe) Externe Projektunterstützung (Schätzung) 220 000 200 000 420 000 420 000
–3– Kostenübersicht (in Franken) Investitions Erfolgs Total Total rechnung rechnung für 5 Jahre für 8 Jahre Betriebskosten zulasten der Erfolgsrechnung Anzahl 14 040 000 22 464 000 (Abraxas, Angebot vom 27. März 2019) Jahre × 2 808 000 Unvorhergesehenes/Rundung (rund 5%) 391 922 391 922 391 922 Total 8 270 000 22 740 000 31 164 000 – davon Investitionsrechnung 8 270 000 – davon Erfolgsrechnung 22 894 000 D. Vergaben Gestützt auf die Submission ist daher folgende Vergabe an Abraxas durch den Regierungsrat zu bewilligen: Ausgabenpositionen (in Franken) Total Einführungskosten CARI 3 845 000 Softwareerweiterungen 2 363 078 Migrationskonzept und Datenübernahme; Anteil Abraxas, höchstens 900 000 Betriebskosten für 5 Jahre 14 040 000 Unvorhergesehenes/Reserve/Rundung, höchstens 391 922 Vergaberelevantes Zwischentotal 21 540 000 (Vergabesumme für die Vertragslaufzeit von fünf Jahren) Betriebskosten für weitere drei Jahre (Abraxas, Angebot vom 27. März 2019) 8 424 000 Vergaberelevantes Gesamttotal 29 964 000 (Vergabesumme für die Vertragslaufzeit von acht Jahren) Das vergaberelevante Gesamttotal weicht um Fr. 1 200 000 Mio. Fran- ken vom Ausgabentotal von Fr. 31 164 000 ab und begründet sich durch die weiteren Vergaben, unter anderem für die kommende Anbindung der Historydaten an das Archivsystem (Fr. 550 000), für die kommende ex- terne Projektunterstützung (Fr. 420 000) sowie für bereits erfolgte Vor- bereitungsarbeiten (Fr. 230 000), die alle gestützt auf § 34 in Verbindung mit § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) in die Kompe- tenz der Sicherheitsdirektion fallen. E. Finanzierung Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschrie- benen Aufgaben (unter anderem Verkehrsabgabengesetz [LS 741.1] und Verkehrsabgabenverordnung [LS 741.11]) zwingend erforderlich und die- nen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungs- tätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebun- dene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Control-
–4– ling und Rechnungslegung (LS 611). Die Beträge werden der Investi- tionsrechnung und der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3200, Strassenverkehrsamt, belastet. Die Investitionsausgaben für den Ersatz der Fachapplikation betragen insgesamt Fr. 8 270 000. Davon sind Fr. 2 400 000 im KEF 2019–2022, Planjahr 2020 (Fr. 900 000), Planjahr 2021 (Fr. 1 000 000), Planjahr 2022 (Fr. 500 000), enthalten. Der Restbetrag von Fr. 5 870 000 ist im KEF 2021–2024 einzustellen. Die Aufwendungen zulasten der Erfolgsrechnung betragen insgesamt Fr. 22 894 000. Die bisher angefallenen Aufwendungen von rund Fr. 230 000 wurden den Rechnungen 2018 und 2019 belastet. Die externen Projekt- unterstützungskosten von Fr. 200 000 sind im KEF 2019–2022, ab Plan- jahr 2020, eingestellt. Die Betriebskosten von Fr. 22 464 000 bzw. von jähr- lich Fr. 2 808 000 sind in der Ersteingabe zum KEF 2020–2023, ab Plan- jahr 2023, eingestellt und führen zu keiner Saldoverschlechterung der Leistungsgruppe Nr. 3200, Strassenverkehrsamt, mit einem Ertragsüber- schuss von mehr als 17 Mio. Franken. Für die achtjährige Vertragslaufzeit betragen die Kapitalfolgekosten jährlich Fr. 1 095 900, davon rund Fr. 1 033 800 für Abschreibungen und rund Fr. 62 100 für Zinsen. Es fallen keine weiteren Folgekosten an. Die Ausgabenbewilligung des Strassenverkehrsamtes vom 5. Januar 2019 von insgesamt Fr. 230 000 ist Teil der zu bewilligenden Gesamtaus- gabe und somit vorliegend aufzuheben. Das Geschäft wurde dem Amt für Informatik, dem Gremium «OIS» (Operative Informatiksteuerung) sowie der Finanzverwaltung unter- breitet. Sie haben keine Einwände gegen das Vorhaben. Das Projektcontrolling wird durch den Controllerdienst des Strassen- verkehrsamtes sichergestellt. Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Für den Ersatz sowie die Einführung und den Betrieb der Fach- applikation im Strassenverkehrsamt wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 31 164 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3200, Strassen- verkehrsamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 8 270 000 zulasten der Investi- tionsrechnung und Fr. 22 894 000 zulasten der Erfolgsrechnung. II. Der Auftrag für den Ersatz sowie die Einführung und den Betrieb der Fachapplikation des Strassenverkehrsamtes wird gemäss Angebot vom 27. März 2019 zu Fr. 21 540 000 an die Abraxas Informatik AG, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme kann sich gemäss den Erwägungen auf höchstens Fr. 29 964 000 erhöhen.
–5– III. Das Strassenverkehrsamt wird ermächtigt, mit der Abraxas Infor- matik AG, Zürich, den Rahmen-, Projekt- und Betriebsvertrag für die Fachapplikation gemäss den Erwägungen abzuschliessen. IV. Die Ausgabenbewilligung des Strassenverkehrsamtes vom 5. Ja- nuar 2019 über insgesamt Fr. 230 000 wird aufgehoben. V. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich. VI. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion. Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli
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