Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

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Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

vom 5. Oktober 2016
836.
Immobilien Stadt Zürich, Pflegezentrum Riesbach, Quartier Riesbach, Ausrichtung als
Haus für an Demenz erkrankte Menschen, Objektkredit; Instandsetzungsarbeiten,
gebundene Ausgaben

IDG-Status: öffentlich

1.   Zweck der Vorlage
Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Menschen mit einer Demenzerkrankung ist in den
letzten Jahren stark gestiegen. Aus diesem Grund soll das Pflegezentrum (PZ) Riesbach, in
dem bereits heute eine Demenzabteilung geführt wird, neu gesamthaft als Haus für an De-
menz erkrankte Menschen genutzt werden und ab Frühjahr 2017 die Bewohnerinnen und
Bewohner des PZ Seeblick/Stäfa aufnehmen. Zu diesem Zweck sind verschiedene bauliche
Anpassungen nötig. Dies betrifft u. a. auch eine Arztpraxis im PZ Riesbach, die vom bisheri-
gen Mieter auf April 2017 gekündigt worden ist. Der zusätzliche Raum soll genutzt werden,
um das bestehende Tageszentrum zu erweitern.
Gleichzeitig sollen diverse, ohnehin fällige Instandsetzungsarbeiten koordiniert und ausge-
führt werden. Betroffen sind – abgesehen von feuerpolizeilich notwendigen Anpassungen –
nach einer Betriebszeit von mehr als 25 Jahren u. a. Teile der Oberflächen, die Beleuchtung,
einzelne Sanitärinstallationen, die Personenaufzüge, die Schliessanlage und Bereiche des
Flachdachs.
Die Erstellungskosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf Fr. 3 015 000.–, der Ausfüh-
rungskredit einschliesslich Reserven beträgt Fr. 3 465 000.–. Davon entfallen Fr. 1 110 000.–
als neue Ausgaben auf die Anpassungen des Hauses und Fr. 2 355 000.– als gebundene
Ausgaben auf die Instandsetzungsarbeiten.
2.   Ausgangslage
Das heutige PZ Riesbach wurde zwischen 1989 und 1991 von der Sikna Stiftung Zürich als
Pflegeheim ESRA insbesondere für jüdische Patientinnen und Patienten erbaut. Das Grund-
stück gehört dem Diakoniewerk Neumünster, das der Sikna Stiftung Zürich ein Baurecht auf
50 Jahre, d. h. bis zum 31. Dezember 2036, gewährt hat. An den Bau wurden auch städti-
sche Beiträge bewilligt. Da trotz Vollbesetzung der Anteil jüdischer Patientinnen und Patien-
ten durchschnittlich nur knapp 20 Prozent betrug, schuf die Sikna Stiftung Zürich aus eige-
nen Mitteln etwa 20 Plätze in Pflegewohngruppen in der Umgebung ihres Altersheims in
Albisrieden und bot das Pflegeheim ESRA der Stadt Zürich an. 2001 übernahm die Stadt Zü-
rich das entsprechende Baurecht.
Das Grundstück des heutigen PZ Riesbach liegt zwischen zwei stark befahrenen Hauptver-
kehrsachsen. Die Anlage gliedert sich in drei zum Hang parallelen Baukörpern. Lärmge-
schützt zwischen den Personalhäusern und dem tiefer gelegenen Mehrzweckgebäude befin-
det sich der Bettentrakt. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Uniklinik Balgrist, die Klinik
Hirslanden und das PZ Rehalp.
Aufgrund der zunehmenden Anzahl Fälle soll sich das ganze PZ Riesbach, in dem heute
schon im 1. Obergeschoss (OG) eine Demenzabteilung geführt wird, auf die Bedürfnisse von
an Demenz erkrankten Menschen ausrichten. Ziel ist, dass demente Bewohnerinnen und
Bewohner sich im Haus frei bewegen und verschiedene Aufenthaltsbereiche nutzen können.

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Das gesamte Haus soll zukünftig weglaufgeschützt ausgestaltet sein. Eine öffentliche Cafe-
teria ist nicht mehr vorgesehen, diese soll neu den Bewohnenden zur Verfügung stehen.
Gemäss heutiger Planung werden die Bewohnenden des PZ Seeblick nach Fertigstellung
der Instandsetzung des Hauses B des PZ Witikon (STRB Nr. 438/2014) im Juni 2017 ins PZ
Riesbach umziehen. Das PZ Seeblick wird danach dauerhaft geschlossen («Masterplan II
Pflegezentren Zürich 2012–2020» vom 10. November 2009).
Im Weiteren wird im April 2017 die im PZ Riesbach eingemietete Arztpraxis frei. Hier kann
der dringende Bedarf an Raum für die sich stetig weiterentwickelnden ambulanten Angebote
gedeckt werden. Als Erweiterung des Tageszentrums im 1. OG sollen für Nacht- und Ferien-
aufenthalte zusätzliche Räume im einfachen Ausbau geschaffen werden. Im Erdgeschoss
(EG) wird Bürofläche für die bisher mit grossem Raumengpass im PZ Entlisberg stationierten
Arbeitsplätze der Gerontologischen Beratungsstelle SiL untergebracht.
Unabhängig von den baulichen Massnahmen zur Fokussierung des PZ Riesbach auf an
Demenz erkrankte Menschen sind am Gebäude diverse Instandsetzungsarbeiten gemäss
üblichem Lebenszyklus erforderlich. Feuerpolizeilich sind Anpassungen notwendig: Flucht-
wegtüren und Brandabschnitttüren sind veraltet, ebenso die Haupteingangstüre, und teilwei-
se sind keine Ersatzteile mehr erhältlich. Die Beleuchtungsanlage hat das Ende der Lebens-
dauer erreicht – abgesehen davon, dass die Lichtqualität-Anforderungen in Bereichen wie
Mehrzwecksaal und Verkehrszonen nicht erfüllt und in Bereichen wie Treppenhaus, Cafete-
ria und Nasszellen sogar massiv unterschritten werden. Die Schliessanlage ist in die Jahre
gekommen. Nach einer Betriebszeit von mehr als 25 Jahren sind zudem Teile der Oberflä-
chen, einzelne Sanitärinstallationen und die Personenaufzüge instandsetzungsbedürftig.
Wassereintritte in den Untergeschossen lassen ausserdem vermuten, dass das Flachdach
im Bereich des Teiches an einigen Stellen undicht ist.
3.     Bauprojekt
3.1    Um- und Ausbauten (neue Ausgaben)
3.1.1 Anpassungen für an Demenz erkrankte Menschen
–     Schaffung von zwei neuen IV-WC im EG (zulasten eines Teils der ehemals zwei kosche-
      ren Küchen, die beide nicht mehr vollständig betrieben werden)
–     Einbau von Absturzsicherungen und zusätzlicher Lichtpunkte im Treppenhaus (vom EG
      bis 3. OG)
–     Über alle Geschosse, vom EG bis zum 3. OG, wird ein Perimeter definiert, innerhalb
      dessen sich die Bewohnenden frei bewegen können. Alle Türen und Lifte entlang dieses
      Perimeters werden mit einem Weglaufschutzsystem ausgerüstet.
–     Umzug des Coiffeur-Salons vom Untergeschoss ins 1. OG
–     Einbau einer weglaufgeschützten Türe zur Schaffung einer sogenannten «Oase» im
      3. OG für schwerstdemente Bewohnerinnen und Bewohner (Abtrennung von sieben bis
      acht Zimmern von der restlichen Abteilung)
3.1.2 Umnutzung der Arztpraxis (Erweiterung des Tageszentrums)
–     Umbau und Einrichtung von zwei Büros mit je vier Arbeitsplätzen in den frei werdenden
      Flächen im EG
–     Ausbau und Einrichtung von Zimmern im 1. OG für Nacht- und Ferienaufenthalte (ein
      1-Bett-Zimmer mit Lavabo, ein 2-Bett-Zimmer mit Lavabo, ein 3-Bett-Zimmer mit Lavabo,
      zwei IV-WC/Duschen, ein Ausgussraum)

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3.2 Instandsetzungsmassnahmen (gebundene Ausgaben)
–    Ersatz der Beleuchtung, Notbeleuchtung und der Rettungszeichenleuchten in den Korri-
     doren und Treppenhäusern, Ersatz der veralteten und nicht ausreichenden Beleuchtung
     des Mehrzwecksaals und der Cafeteria durch LED
–    Instandsetzung der zwei Personenaufzüge im Bereich Haupteingang und Empfang
–    Ersatz der abgenutzten Teppichböden durch Linoleum in Büroräumen des EG (aus-
     serhalb des Umbauperimeters für das Tageszentrum)
–    Ersatz von Brandabschnitttüren und Fluchtwegtüren im 1. bis 3. OG sowie der veralteten
     Türe der Anlieferung
–    Ersatz der alten, reparaturanfälligen Abwaschmaschine in der Hauptküche
–    Ersatz der nicht mehr den hygienischen Vorschriften entsprechenden Steckbecken-
     spülmaschinen auf den Abteilungen
–    Ersatz des instandsetzungsbedürftigen IV-WC (Closomat) im EG durch ein normales
     WC
–    Installation von Absturzsicherungen auf den Flachdächern (ohne Mitteltrakt)
–    Sondierungen auf dem Flachdach der Tiefgarage zur Klärung von Leckstellen (Was-
     sereintritte) einschliesslich kleine Reparaturmassnahmen. Sollten die Sondierungen
     grössere Leckstellen aufzeigen, würden für eine umfassende Dachsanierung zusätzliche
     (gebundene) Ausgaben anfallen.
–    Ersatz der veralteten Schliessanlage mit Einbau eines Zutrittskontrollsystems
–    Instandsetzung der in die Jahre gekommenen Kunstobjekte auf dem Dach und in den
     beiden Lichtschächten des 1. und 3. OG
4.   Termine
Die Baumassnahmen werden unter laufendem Betrieb in zwei Etappen ausgeführt:
Baubeginn der 1. Etappe:             16. Januar 2017
Fertigstellung der 1. Etappe:        30. April 2017
Baubeginn der 2. Etappe:             1. April 2017
Fertigstellung der 2. Etappe:        30. September 2017
5.   Kosten
Gemäss detailliertem Kostenvoranschlag der Markus Jandl Architekten, Zürich, ist mit Erstel-
lungskosten von 3,015 Millionen Franken zu rechnen. Der Gesamtkredit von 3,465 Millionen
Franken (einschliesslich Reserven) setzt sich wie folgt zusammen (in Franken):
                                      Neue Ausgaben     Gebundene Ausgaben            Total
                                         Umnutzung           Instandsetzung
Vorbereitungsarbeiten                         62 000                 37 000          99 000
Gebäude                                      764 000              1 596 000       2 360 000
Betriebseinrichtungen                              0                201 000         201 000
Umgebung                                           0                 40 000          40 000
Baunebenkosten                                74 000                150 000         224 000
Ausstattung                                   65 000                 26 000          91 000
Erstellungskosten (Zielkosten)               965 000              2 050 000       3 015 000
Zuschlag Bauherrschaft                        48 000                102 000         150 000
Unvorhergesehenes                             97 000                203 000         300 000
Kredit                                     1 110 000              2 355 000       3 465 000
Stichtag der Preise: 1. April 2016

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Von den Erstellungskosten entfallen etwa 75 Prozent (rund 2,3 Millionen Franken) auf wert-
erhaltende Massnahmen.
6.   Folgekosten
Aufgrund der vom Kanton vorgegebenen Richtwerte belaufen sich die jährlichen Kapitalfol-
gekosten auf Fr. 347 000.– (10 Prozent der Nettoinvestition von 3,465 Millionen Franken).
Zusätzliche betriebliche Folgekosten (Sachaufwendungen) fallen keine an.
7.   Budgetnachweis
Der 2016 erforderliche Kreditanteil ist im Budget 2016 der Immobilien Stadt Zürich im Sam-
melkonto (4040) 500168, Erneuerungsunterhalt der Liegenschaften, berücksichtigt. Bei Auf-
wendungen von mehr als 2 Millionen Franken ist das Vorhaben aber als Einzelkredit zu füh-
ren. Dem Gemeinderat ist deshalb im Rahmen der Zusatzkredite II. Serie beantragt worden,
die Tranche von Fr. 400 000.– vom Sammelkonto (4040) 500168 auf das Konto (4040)
500598, Pflegezentrum Riesbach, Umnutzung von Räumen und Instandsetzungsmassnah-
men, zu übertragen. Die Kredittranche für 2017 ist im Aufgaben- und Finanzplan 2017–2020
eingestellt und ordentlich budgetiert.
8.   Zuständigkeit
Die Arbeiten für die Anpassungen des PZ Riesbach als Haus für an Demenz erkrankte Men-
schen und die Erweiterung des Tageszentrums gelten als neue Ausgaben. Für die Bewilli-
gung dieser Ausgaben von Fr. 1 110 000.– ist gemäss Art. 39 lit. b der Geschäftsordnung
des Stadtrates (GeschO STR; AS 172.100) der Stadtrat zuständig.
Unabhängig von diesen Arbeiten sind im Gebäude in jedem Fall Instandsetzungsmassnah-
men fällig. Bei diesen handelt es sich um zwingende Bauarbeiten, die gemäss § 15 der Ver-
ordnung über den Gemeindehaushalt (LS 133.1) die Gebrauchstauglichkeit und Funktions-
tüchtigkeit des Gebäudes gewährleisten sollen. Verschiedene Bauteile sind rein altershalber
zu ersetzen (insbesondere die Beleuchtung) oder zu erneuern (Lifte, Flachdach über der
Tiefgarage, Kunstobjekte). Andere Instandsetzungsarbeiten drängen sich aus feuerpolizeili-
chen (Ersatz von Brandabschnitt- und Fluchtwegtüren) oder hygienischen (Ersatz der Steck-
beckenspülmaschinen) Gründen auf. Um die Personensicherheit zu gewährleisten, müssen
zudem auf dem Flachdach Absturzsicherungen installiert werden.
Diese Kosten sind gemäss § 121 des Gemeindegesetzes (LS 131.1) sowie § 28 des Kreis-
schreibens der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich über den Gemeinde-
haushalt gebunden. Es besteht auch kein erheblicher Entscheidungsspielraum i.S.v.
Art. 10bis Abs. 1 lit. c der Gemeindeordnung (AS 101.100). Gemäss Art. 39 lit. c GeschO STR
ist der Stadtrat zuständig für gebundene budgetierte Ausgaben über 1 Million Franken. Die
vorliegend beantragten gebundenen Ausgaben im Betrag von Fr. 2 355 000.– sind deshalb
durch den Stadtrat zu beschliessen.
Auf den im Einvernehmen mit der Vorsteherin des Gesundheits- und Umweltdepartements
gestellten Antrag des Vorstehers des Hochbaudepartements beschliesst der Stadtrat:
1.   Für die Ausrichtung des Pflegezentrums Riesbach, Witellikerstrasse 19, 8008 Zürich, als
     Haus für an Demenz erkrankte Menschen und für Instandsetzungsarbeiten, werden
     Ausgaben von Fr. 3 465 000.– wie folgt bewilligt (Preisstand 1. April 2016):
     a)   neue Ausgaben (Um- und Ausbauten)                    Fr. 1 110 000.–
     b)   gebundene Ausgaben (Instandsetzungsarbeiten)         Fr. 2 355 000.–

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2.   Die Ausgaben sind dem Konto (4040) 500598, Pflegezentrum Riesbach, Umnutzung
     von Räumen und Instandsetzungsmassnahmen, zu belasten (BAV-Nr. 40240).
3.   Der Vorsteher des Hochbaudepartements wird ermächtigt, die Verträge für Architektin-
     nen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Spezialistinnen und Spezia-
     listen abzuschliessen. Die Ausführung der Bauarbeiten erfolgt unter der Leitung der Pro-
     jektverfassenden und unter Aufsicht des Amts für Hochbauten.
4. Mitteilung an die Vorstehenden des Finanz-, des Gesundheits- und Umwelt- sowie des
   Hochbaudepartements, die Stadtschreiberin, den Rechtskonsulenten, die Pflegezentren
   der Stadt Zürich, das Amt für Hochbauten und Immobilien Stadt Zürich.

Für getreuen Auszug
der stv. Stadtschreiber

Michael Lamatsch

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