Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung
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Bretzfeld-Bitzfeld, Planungsgebiet Hochenbühl V Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung Juli 2019 Auftraggeber: Umweltplanung Münzing Dr. Thomas Münzing Neubrunnenstr.18 74223 Flein Auftragnehmer: Peter-Christian Quetz, Dipl.-Biol. Gutachten Ökologie Ornithologie Essigweg 1A · 70565 Stuttgart T. 0711.741785/01525.4343911 Natur-Voegel.QUETZ@online.de
Bretzfeld-Bitzfeld, Planungsgebiet Hochenbühl V 2 Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung Inhalt: 0 Zusammenfassung .......................................................................................... 3 1 Einleitung, Aufgabenstellung und Projektbeschreibung .................................. 4 2 Lage, Beschreibung und wesentliche Strukturmerkmale des Untersuchungs- gebiets ........................................................................................................... 5 3 Untersuchungsmethode ................................................................................ 5 Tab. Liste der festgestellten Vogelarten im Bereich des Untersuchungs- und Planungsgebiets für das Wohngebiet Hochenbühl V in Bretzfeld, Ortsteil Bitzfeld ........................................................................................................... 6 4 Ergebnisse ..................................................................................................... 7 Abb. Vorkommen von Brutvogelarten der Roten Liste /Vorwarnliste im Bereich des Untersuchungs- und Planungsgebiet für das Wohngebiet Hochenbühl V in Bretzfeld-Bitzfeld ........................................................................................... 9 5 Prüfung des Artenschutzes (§ 44 BNatschG) sowie Vermeidungs-, Mini- mierungs- und Kompensationsmaßnahmen ..................................................... 10 § 44 Abs.1, Ziff.1 BNatSchG ......................................................................... 10 § 44 Abs.1, Ziff.2 BNatSchG ......................................................................... 10 § 44 Abs.1, Ziff.3 BNatSchG ......................................................................... 11 6 Literatur .......................................................................................................... 12 Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz Juli 2019
Bretzfeld-Bitzfeld, Planungsgebiet Hochenbühl V 3 Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung 0 Zusammenfassung Die Gemeinde Bretzfeld (Hohenlohekreis) plant am nordöstlichen Rand der Gemarkung, am südöstlichen Siedlungsrand ihres Ortsteils Bitzfeld, die Ausweisung eines neuen Wohngebiets. Bei diesem Planungsgebiet „Hochenbühl V“, mit einer Größe von etwa 2,1 ha, handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, Ackerfläche, die südwestlich von einem Neubaugebiet begrenzt wird. Südöstlich verläuft die Gleisstrecke der Hohenlohebahn zwi- schen Heilbronn und Öhringen mit dem Haltepunkt Bitzfeld, jenseits schließt sich der Ortsteil Verrenberg der Stadt Öhringen an. Weiter nördlich, getrennt durch Grünland, Gehölz- und Gartenflächen, verläuft die Lan- desstraße L 1036 in Richtung Öhringen. Im Rahmen der Vorbereitungen für die Aufstellung des Bebauungsplans und als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung wurde im Frühjahr 2019 eine avifaunistische Bestandserfassung durchgeführt, um das Gebiet auf die Bedeutung hinsichtlich dieser Artengruppe untersuchen zu können. Mögliche Beeinträchtigungen durch die geplanten Eingriffe auf den Artenbestand waren abzuschätzen, artenschutzrechtliche Tatbestände zu klären und ggf. Ausgleichsmaßnahmen vorzuschlagen. Insgesamt wurden bei der Untersuchung 19 nach dem Bundesnaturschutzgesetz beson- ders geschützte Vogelarten festgestellt, die nach der Vogelschutzrichtlinie als europäi- sche Vogelarten ausgewiesen sind, darunter 15 Brutvogelarten am Rande des Geltungs- bereichs bzw. im unmittelbaren Umfeld, weitere drei Vogelarten wurden als Nahrungsgäs- te festgestellt und eine Vogelart als Durchzügler beobachtet. Unmittelbar auf der Fläche wurden keine Brutvogelarten gefunden. Weder wurden streng geschützte Vogelarten festgestellt noch solche, die nach Anhang 1 oder Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind. Vier Arten sind in der Roten Liste Baden-Württemberg verzeichnet, davon der Pirol ge- fährdet. Weitere drei Arten sind in der Vorwarnliste aufgeführt: der Haussperling als Brut- vogelarten, Mauersegler und Mehlschwalbe als Nahrungsgäste. Da auf den betroffenen Ackerflächen keine Brutvogelarten festgestellt werden konnten, sind keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG (Tötungsverbot) und Ziff. 3 (Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) einschlägig, so dass hier weder Bauzeitbegrenzungen zu berücksichtigen noch direkte Flächenverluste auszu- gleichen sind. Auch liegt keine erhebliche Störung nach § 44 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG (Störungsverbot) vor, da weder die Feldlerche im Umfeld vorkommt und etwa durch Kulissenwirkungen der Neubauten beeinträchtigt werden kann, noch andere Vogelarten, die die Ackerflächen zur Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz Juli 2019
Bretzfeld-Bitzfeld, Planungsgebiet Hochenbühl V 4 Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung Nahrungssuche nutzen und/oder in der Umgebung als Brutvögel vorkommen durch die Planungen und Eingriffe tangiert werden. 1 Einleitung, Aufgabenstellung und Projektbeschreibung Im Rahmen des Planungsverfahrens für die Ausweisung eines neuen Wohngebiets am südöstlichen Siedlungsrand von Bitzfeld, Ortsteil der Gemeinde Bretzfeld (Hohenlohekreis), wurde im Frühjahr 2019 eine avifaunistische Untersuchung durchge- führt, um das Planungs- und Untersuchungsgebiet auf die Bedeutung hinsichtlich des Vorkommens von besonders und streng geschützten Vogelarten bewerten zu können. Die Planungen waren auf mögliche Beeinträchtigungen des Artenbestands durch die vor- gesehenen Eingriffe in Form eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages zu prüfen, arten- schutzrechtliche Tatbestände waren zu klären und ggf. Vermeidungs- oder Minderungs- sowie Ausgleichsmaßnahmen vorzuschlagen. Bei möglichen artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Bundesna- turschutzgesetz handelt es sich um die Tötung von Individuen oder Entwicklungsformen besonders geschützter Vogel- und anderer Tierarten (§ 44 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG), die erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population einer betroffenen Tierart bzw. des günstigen Erhaltungszustands (§ 44 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG) oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG). Nach dem Bundesnaturschutzgesetz, das bestimmte Eingriffe zum Schutz des Artenbe- standes untersagt, ist eine artenschutzrechtliche Prüfung zwingend erforderlich, um Kon- flikte bei der vorgesehenen Planung mit dem Artenschutz und mögliche Beeinträchtigun- gen durch die geplanten Eingriffe auf den Artenbestand ausschließen oder durch entspre- chende Maßnahmen vermeiden bzw. vermindern und ggf. ausgleichen zu können. In der Konfliktanalyse zum Bebauungsplan für das Wohngebiet am südöstlichen Ortsrand von Bitzfeld sind die möglichen Beeinträchtigungen und avifaunistischen Verluste, die durch das Bauvorhaben ausgelöst werden können, auf der Grundlage der artenschutz- rechtlichen Folgen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu bewerten und ggf. Minde- rungs- oder Ausgleichsmaßnahmen darzustellen. Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz Juli 2019
Bretzfeld-Bitzfeld, Planungsgebiet Hochenbühl V 5 Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung 2 Lage, Beschreibung und wesentliche Strukturmerkmale des Untersuchungsgebiets Das Untersuchungs- und Planungsgebiet befindet sich am südöstlichen Siedlungsrand des Ortsteils Bitzfeld der Gemeinde Bretzfeld (Hohenlohekreis) und am nordöstlichen Rand der Gemarkung. Bei diesem Planungsgebiet „Hochenbühl V“, mit einer Größe von etwa 2,1 ha, handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, Ackerfläche, Flurstücke 249 und Teile von Flurstück 250. Südwestlich des nach Nordosten hin abfallende Areals grenzt ein Neubaugebiet an und südöstlich verläuft die Gleisstrecke der Hohenlohebahn zwischen Heilbronn und Öhringen mit dem Haltepunkt Bitzfeld. Auf der südöstlichen Seite, jenseits der Gemarkungsgrenze befindet sich der Ortsteil Verrenberg der Stadt Öhringen. Weiter nördlich, getrennt durch Grünland, Gehölz- und Gartenflächen verläuft die Landes- straße L 1036 in Richtung Öhringen. Schutzgebiete, Naturdenkmäler sowie nach § 33 Naturschutzgesetz kartierte und ge- schützte Biotope sind innerhalb und in der Umgebung des Planungs- und Untersu- chungsgebiets nicht vorhanden. 3 Untersuchungsmethode Die Erfassung der Avifauna im Untersuchungsgebiet erfolgte an vier Ortsterminen im Frühjahr 2019 - 27.4., 8.5., 25.5. und 20.6.2019 - meist zu (früh)morgendlicher oder vor- mittäglicher Tageszeit. Anwesende Vogelarten wurden an ihren artspezifischen Lautäußerungen (Gesang) oder als Sichtbeobachtung registriert und in vorbereitete Arbeitskarten eingetragen. Besonders geachtet wurde dabei auf revier- oder brutanzeigendes Verhalten. Während ihrer Brutzeiten im Frühjahr halten sich Brutvögel im Allgemeinen in eng be- grenzten Revieren auf, die ihnen als Nahrungs- und Brutlebensraum dienen und in denen sie mehr oder weniger eindeutig feststellbar sind. Bei mehrfach revieranzeigendem (singendem) oder brutanzeigendem Verhalten am glei- chen Ort kann als Status Brutvorkommen angenommen werden. Bei einmaliger Beobach- tung handelt es sich meist um Vogelarten, die nur kurzzeitig bei der Nahrungssuche oder zu der für den Vogelzug typischen Jahreszeit im Untersuchungsgebiet beobachtet wer- den, also um Nahrungsgäste oder Durchzügler. Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz Juli 2019
Bretzfeld-Bitzfeld, Planungsgebiet Hochenbühl V 6 Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung Tab.: Liste der festgestellten Vogelarten im Untersuchungs- und Planungsgebiet für das Wohngebiet Hochenbühl V in Bretzfeld, Ortsteil Bitzfeld, nach vier Untersuchungstermi- nen von April bis Juni 2019 RL BW Rote Liste Baden-Württemberg 2016: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste RL D Rote Liste Deutschland 2015 § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): streng geschützt (= S), alle anderen Ar- ten besonders geschützt Status B = Brutvogel, N = Nahrungsgast, D = Durchzügler unterstrichen: Darstellung in der Verbreitungskarte Vogelart RL BW RL D § 44 Status Amsel B Bachstelze N Blaumeise B Buchfink B Graureiher D Grünfink B Hausrotschwanz B Haussperling V V B Kohlmeise B Mauersegler V N Mehlschwalbe V 3 N Mönchsgrasmücke B Pirol 3 V B Rabenkrähe B Ringeltaube B Rotkehlchen B Star 3 B Stieglitz B Türkentaube V B Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz Juli 2019
Bretzfeld-Bitzfeld, Planungsgebiet Hochenbühl V 7 Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung Die methodischen Grundlagen orientierten sich an BIBBY et al. (1995) und SÜDBECK, ANDRETZKE, FISCHER, GEDEON, SCHIKORE, SCHRÖDER & SUDFELDT (2005). 4 Ergebnisse Insgesamt konnten 19 Vogelarten im Bereich eines über das Planungsgebiet hinausrei- chenden Untersuchungsgebiets festgestellt werden. Dabei wurden die äußeren Sied- lungsbereiche Bitzfelds, randlich auch die Gehölzzonen entlang der Gleisstrecke der Hohenhohebahn sowie die im übrigen Umfeld anschließenden Ackerflächen erfasst. Alle Arten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt, darüber hinaus wurden weder streng geschützte Vogelarten noch solche, die nach Anhang 1 oder Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind, festgestellt. Von der Gesamtzahl der festgestellten Vogelarten kamen 15 als Brutvogelarten am Ran- de des Geltungsbereichs oder in unmittelbar angrenzendem Umfeld, weitere drei Vogel- arten als Nahrungsgäste sowie eine als durchziehende Vogelart vor. Von vier Vogelarten, die auf der Roten Liste Baden-Württemberg verzeichnet sind (BAU- ER, BOSCHERT, FÖRSCHLER, HÖLZINGER, KRAMER & MAHLER 2016), ist Pirol gefährdet. Wei- tere drei Arten sind in der Vorwarnliste aufgeführt: der Haussperling als Brutvogelart, Mauersegler und Mehlschwalbe als Nahrungsgäste. Alle im Untersuchungszeitraum von April bis Juni 2019 festgestellten Vogelarten mit Ein- stufung nach der Roten Liste Baden-Württemberg (2016) sowie nach Vorkommens- und Schutzstatus sind in der Tab. aufgeführt. In der Abb. sind die Vorkommen von Brutvogel- arten der Roten Liste und der Vorwarnliste dargestellt. Im engen Bereich des Untersuchungsgebiets konnten keine Brutvogelarten gefunden werden. Die Feldlerche kommt weder auf der Fläche des Plangebiets noch auf Ackerflä- chen in der Umgebung vor. Bis auf die Bachstelze konnten keine Offenlandarten und typi- schen Bewohner von landwirtschaftlich genutzten festgestellt werden. Ansonsten werden die Ackerflächen vereinzelt von Brutvogelarten der Umgebung zur Nahrungssuche ange- flogen. Der Vogelartenbestand setzt sich vor allem aus allgemein verbreiteten und z.T. häufigen Arten der Siedlungen und Siedlungsränder sowie der siedlungsnahen Grünflächen zu- sammen. Es kommen sowohl höhlenbrütende Vogelarten - in Baumhöhlen und an Ge- bäuden - wie freibrütende Vogelarten - in Baumkronen und Gehölzen - vor. Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz Juli 2019
Bretzfeld-Bitzfeld, Planungsgebiet Hochenbühl V 8 Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung Im Bereich der Gehölzsäume der Gleisstrecke der Hohenlohebahn wurden der an- spruchsvolle und gefährdete Pirol sowie andere gehölz- und gebüschbrütende Vogelarten - Buchfink, Mönchsgrasmücke, Star u.a. - festgestellt Legende zu Abb.: Vorkommen von Brutvogelarten der Roten Liste /Vorwarnliste im Bereich des Untersuchungs- und Planungsgebiet für das Wohngebiet Hochenbühl V in Bretzfeld- Bitzfeld H = Haussperling, P = Pirol Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz Juli 2019
Bretzfeld-Bitzfeld, Planungsgebiet Hochenbühl V - Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung 9 H zzz H P zzz zzz H zzz H zzz Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz Juli 2019
Bretzfeld-Bitzfeld, Planungsgebiet Hochenbühl V 10 Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung 5 Prüfung des Artenschutzes (§ 44 BNatSchG) sowie Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen Nach § 44 Abs.1 Ziff.1 BNatSchG („Tötungsverbot“) ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten und europarechtlich geschützten Vogelarten nachzu- stellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Da hiervon insbesondere wenig bis nichtmobile Jungtiere betroffen sind, sollen baulich unvermeidbare Eingriffe außerhalb der Brutzeit auf einen Zeitraum ab 1. Oktober bis Ende Februar vorgenommen werden. Die baubedingte Zerstörung von Brutstätten und Quartie- ren und eine damit verbundene Tötung potenziell anwesender Jungtiere kann so vermie- den werden. Eine Gefahr für Alttiere besteht nicht, diese können problemlos ausweichen. Da auf den betroffenen Ackerflächen keine Brutvogelarten festgestellt wurden, ist hier keine Bauzeitbegrenzung zu berücksichtigen. Auch die randlichen Vorkommen etwa der Feldlerche werden durch die Eingriffe auf der Fläche selbst nicht tangiert. Andere Vogelarten, die außerhalb des Planungsgebiets brüten, nutzen das Planungsge- biet zur Nahrungsaufnahme oder als Durchzügler und sind diesbezüglich ebenfalls nicht betroffen. Anlagebedingt können Tiere durch technische Anlagen, Barrieren oder Fallen geschädigt oder getötet werden. Besonders groß ist das Risiko, dass besonders geschützte Vogelar- ten durch Kollision an Glasflächen, verstärkt durch Spiegelung von Vegetation und zu- sätzliche Lichteffekte, zu Tode kommen. Dem Vogelschlag-Risiko ist durch entsprechen- de Maßnahmen - großflächige und dichte Markierungen von Glasflächen (außenseitiges Anbringen z.B. von Punktrastern und ggfs. bis zu 25 % Deckungsgrad) - vorzubeugen (SCHMID, DOPPLER, HEYNEN & RÖSSLER 2012). Zudem sollten Außenbeleuchtungen ver- mieden bzw. umweltfreundlich installiert und Lichtimmissionen verringert werden. Nach § 44 Abs.1, Ziff. 2 BNatSchG („Verbot erheblicher Störungen“) sind Eingriffe verbo- ten, wenn erhebliche Beeinträchtigungen wild lebender Tiere der streng geschützten Ar- ten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten ausgelöst werden und sich der anzunehmende günstige Erhaltungszustand der lokalen Population betroffener Tierarten verschlechtert. Eingriffe müssen deshalb durch vorgezogene Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Während der Bauphase werden durch Baubetrieb (Menschen und Maschinen) sowie Baustelleneinrichtung, -lagerflächen, -zufahrten und -verkehr, vor allem durch Lärm und Erschütterungen, Beeinträchtigungen im Bereich angrenzender Ackerflächen und Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz Juli 2019
Bretzfeld-Bitzfeld, Planungsgebiet Hochenbühl V 11 Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung avifaunistischer Lebensräume verursacht, die sich durch Störungen negativ auf angren- zende Lebensräume auswirken und damit Verdrängungseffekte nach sich ziehen können. Anlage und Betrieb der Baustelleneinrichtungen sind deshalb auf ein möglichst kleines Areal zu begrenzen, ohne weitere Inanspruchnahme von Bereichen außerhalb der Bau- fläche, um keine erhebliche Störung auszulösen und keine Verschlechterung der Erhal- tungszustands der lokalen Population von Vogelarten zu bewirken. Auch anlage- und betriebsbedingt sowie durch eine mögliche verstärkte Nutzung der Um- gebung durch Anwohner können Störungen vom neuen Wohngebiet ausgehen. Vogelarten, die die Ackerflächen zur Nahrungssuche nutzen, und Durchzügler, werden nicht erheblich beeinträchtigt, zumal es sich bei diesen zumeist um verbreitete bis häufige Vogelarten handelt. Die Ansprüche dieser (weder in der Roten Liste noch in der Vorwarn- liste verzeichneten) Arten sind während und nach der Realisierung des Vorhabens im Umfeld in ähnlicher Weise erfüllt. Nach § 44 Abs.1 Ziff.3 BNatSchG („Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten“) ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere der beson- ders geschützten Arten und der europarechtlich geschützten Vogelarten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, es sei denn, die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang wird nicht beeinträchtigt bzw. kann durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen weiterhin gewähr- leistet werden (§ 44 Abs. 5). Soweit es sich um häufige freibrütende Vogelarten handelt, die in jeder Brutsaison ihr Nest neu bauen und für die angenommen werden kann, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird, tritt der Verbotstatbestand trotz der Zerstörung von Brutplätzen unter der Bedingung nicht ein, dass die baubedingten Eingriffe zu einem naturverträglichen Zeitpunkt erfolgen, d.h. wenn die Eingriffe zwischen 1. Oktober und Ende Februar durchgeführt werden. Da auf den betroffenen Ackerflächen keine Brutvogelarten festgestellt wurden und keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders und europarechtlich geschützter Vogelarten im Bereich des geplanten Baugebiets durch die Eingriffe tangiert werden, sind keine vor- gezogene Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) notwendig. Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz Juli 2019
Bretzfeld-Bitzfeld, Planungsgebiet Hochenbühl V 12 Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung 6 Literatur BAUER, H.-G., E. BEZZEL, & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Brutvögel Mitteleu- ropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. 2. Aufl. 3 Bde. - Aula-Verlag Wiesba- den. BAUER, H.G., M. BOSCHERT, M.I. FÖRSCHLER, J. HÖLZINGER, M. KRAMER & U. MAHLER (2016): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden- Württembergs. 6. Fassung, Stand 31.12.2013. - Naturschutz-Praxis Artenschutz. BIBBY, C. J., N. D. BURGESS & D. A. HILL (1995): Methoden der Feldornithologie. - Neu- damm Verlag, Radebeul. FURRINGTON, H. (2002): Die Vögel im Stadt- und Landkreis Heilbronn aus historischer Zeit bis 2001. - Ornithologische Jahreshefte für Baden-Württemberg 18 (1): 1-304. GLUTZ VON BLOTZHEIM, U. N., K. M. BAUER & E. BEZZEL (1985-1999): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Bd. 1-14 in 23 Teilbänden. Aula-Verlag GmbH. - Genehmigte Lizenzaus- gabe eBook (2001), Vogelzug-Verlag im Humanitas-Buchversand. GRÜNEBERG, C., H.-G. BAUER, H. HAUPT, O. HÜPPOP, T. RYSLAVY & P. SÜDBECK (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 5. Fassung, 30. November 2015. Ber. Vogel- schutz 52: 19-67. HÖLZINGER, J. (1997): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 3.2: Singvögel 2. - Verlag Eu- gen Ulmer, Stuttgart. HÖLZINGER, J. (1999): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 3.1: Singvögel 1. - Verlag Eu- gen Ulmer, Stuttgart. SCHMID, H., W. DOPPLER, D. HEYNEN & M. RÖSSLER (2012): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. 2., überarbeitete Auflage. - Schweizerische Vogelwarte Sempach. SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Ra- dolfzell. TRAUTNER, J., K. KOCKELKE, H. LAMBRECHT & J. MAYER (2006): Geschützte Arten im Pla- nungs- und Zulassungsverfahren. - Books on Demand, Norderstedt. Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz Juli 2019
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