Teilzentrale standardisierte Reife- und Diplomprüfung sRDP Haupttermin - Eduhi

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Teilzentrale standardisierte Reife- und Diplomprüfung sRDP Haupttermin - Eduhi
Teilzentrale standardisierte
           Reife- und Diplomprüfung
                      sRDP

                                Haupttermin

          Zusammenfassung von bisher Juli 2013 bekannten Vorstellungen

Siehe BM:uKK. die neue Reifeprüfung

Siehe BIFIE (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des Ministeriums)
www.bifie.at
Siehe auch Grundsatzpapier:
http://www.abc.berufsbildendeschulen.at/all/download.asp?id=1805

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Teilzentrale standardisierte Reife- und Diplomprüfung sRDP Haupttermin - Eduhi
I Voraussetzungen für die Zulassung:
      Positiver Abschluss des letzten Jahres: Keine Jahresprüfung mehr während der Reifeprüfungen!
      Antrag der Prüfungskandidaten/innen

Falls jemand 1 „Nicht Genügend“ oder 1 „Nicht Beurteilt“ hat, dann findet die Wiederholungsprüfung oder
die Nachtragsprüfung VOR der Klausur statt.
Bei 2 „Nicht Genügend“ oder mehr als 1 „Nicht Beurteilt“ müssen Wiederholungs- bzw
Nachtragsprüfungen im Herbst abgelegt werden. sRD findet im Herbsttermin statt.
Wird die WH nicht geschafft, dann muss das Jahr wiederholt werden.
                                 Überblick über die Teilprüfungen der sRD

II Die Diplomarbeit in der HUM
Die Diplomarbeit orientiert sich an den berufsbildenden Ausbildungssäulen.
Das Thema wird in Vereinbarung zwischen Kandidat/in und Betreuer/in und Zustimmung des LSR gestellt,
berufspraktische Aufgabenstellung also zB Fächer des Ausbildungsschwerpunkts, sowie wirtschaftliche
Fächer oder Modemarketing etc…(AM kann u.U. mit beteiligt sein z.B. Wirtschaftsmathematik, statistische
Auswertungen)
Die Arbeit sollte im Team gemacht werden. Einzelarbeit ist Ausnahme und zu begründen.
 Umfang ca. 80 Seiten.
Termine für die Ausgabe der Themen und Abgabe der Diplomarbeit legt die Verordnung aus dem
Bundesministerium fest.
(Übliche Praxis: Ausgabe meist 2. Semester 4. JG, Abgabe meist zu Anfang 2. Semester 5. JG.)

                      Künstlerische          Ausbildungszweige    HLFS
                      Gestaltung
                      Ausbildungsschwer-     Typenbildende/s      Typenbildende/s
                      punkt                  Fach/Fächer          Fach/Fächer
                                             (pro Standort!)

                                                    2
Die Diplomanden/innen werden fachlich durch Betreuer/innen beraten und begleitet.

Die Präsentation wird vor der Klausur gemacht.
Beurteilung durch:
Vorsitzende/r (Ohne Stimmberechtigung bei Abstimmungen)
Schulleiter/in
Klassenvorstand
Betreuer/in

Kriterien für die Bewertung der Diplomarbeit:
     Nachgewiesene Kenntnisse des Prüfungsgebietes ( Inhalt)
     Verwendung angemessener Methoden ( Aufbau, formale Gliederung, Grafiken, etc…)
     Einsicht in die Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen Fachgebieten
     Eigenständigkeit des Denkens und in der Anwendung des Gelernten
     Beachtung des Bildungszieles der Schulform, der Fachrichtung
     Umfang der Arbeit (im Team mi 80 Seiten…). Leistung des Einzelnen muss nachvollziehbar sein!
     Dokumentationen über die Leistungen des Teams während der Erstellung
     Qualität der englischsprachlichen Zusammenfassung

III Die schriftlichen Teilprüfungen = Klausuren der HUM im Vergleich mit den anderen Schulformen
                           tz, standardisierte Prüfungen werden über das BIFIE erstellt
                      "nicht zentral" wird durch das Lehrerkollegium am Schulstandort erstellt.

    HTL                  HAK                  HLW/T/M/SOZ        HLFS                 BAKIP/BASOP

1. -Deutsch              -Lebende             2 wählen aus:      Englisch             2 wählen aus:
   tz. standardisiert    Fremdsprache         -Angewandte        tz. standardisiert   --Angewandte
                         tz. standardisiert   Mathematik                              Mathematik
                                              tz. standard.                           tz. standard.
    oder                 oder                                    oder
                                              oder:
    -lebende             -Angewandte          -Lebende           Angewandte           oder:
     Fremdsprache        Mathematik           Fremdsprac he /    Mathematik           Englisch
    tz. standardisiert   tz. standardisiert   Englisch bei HLM   tz. standard.        tz. standard.
                                              tz. standard.
2. Fachtheorie           BW+RW (BDA)                             BW + RW
                                              oder:                                   oder:
                                              -Wirtschaftliche                        -Fachtheorie
                                              Bildung (RW,BWL)                        nicht zentral
                                              nicht zentral
3. Angewandte        Deutsch                  Deutsch     Deutsch              Deutsch
   Mathematik
        jeweils das nicht gewählte Fach mündlich, Themenstellung Lehrerkollegium am Standort

Schriftliche Klausuren dauern iA 5 Stunden. AM 4.5 Stunden.
Der Schüler kann wählen zwischen 4 schriftlichen Klausuren u. 2 mündlichen Prüfungen oder 3
schriftlichen Klausuren und 3 mündlichen Prüfungen.
Die Korrektur der tz. standardisierten Klausuren erfolgt durch den Fachlehrer mit Korrekturanleitungen des
BIFIE.
Bei der Klausur aus wirtschaftlicher Bildung wird es seitens der SEK II/4 „Standards“ geben.

Bei Nichtbestehen kommt es bei Antrag des Prüfungskandidaten zu einer mündlichen standardisierten
Kompensationsprüfung (siehe mündliche Prüfung) zum selben Prüfungstermin.

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V Die Kompensationsprüfung

wird angeboten, wenn der Schüler/ die Schülerin eine negative Bewertung in einer Klausur hat. Die
Prüfung muss beantragt werden.
Die Themen werden vom Ministerium gestellt, wenn es eine tz. standardisierte Klausur ist, sonst erstellt der
Prüfer einen Vorschlag, der der Schulbehörde 1. Instanz vorgelegt wird.
Die Kompensationsprüfung hat den Vorteil, dass die Abschließende Prüfung zum gleichen Termin
stattfindet. Sie hat den Nachteil, dass es im Zeugnis vermerkt wird. Die Note im Prüfungsfach kann auch nie
besser als höchstens ein Befriedigend sein, weil es eine Gesamtnote ist.

                             IV Die mündlichen Teilprüfungen an der HUM:
                        Die 2. Fremdsprache muss im Fächerkanon vorkommen,
                   entweder im Fachkolloqium, im Wahlfach oder bei der Diplomarbeit!

Zu den mündlichen Prüfungen: Aus vorgegebenen Themenbereichen, die vom Lehrerkollegium erstellt
wurden, zieht der Schüler/die Schülerin blind 2 davon: einen Themenbereich wählt der Schüler/die
Schülerin. Aus dem gewählten Bereich ordnet der Lehrer die Aufgabenstellung zu. Bsp AM:

1. Fachkolloqium

                                                     4
2. Wahlfach
Es kann das Fach frei gewählt werden unter der Bedingung, dass es mindestens 4 Wochenstunden
unterrichtet worden ist. Bei Fremdsprachen 6 Wochenst. Eine Fachkombination wie PH + Ch ist möglich,
oder andere sinnvolle Kombinationen von 2 Fächern.
Nicht zu wählen sind: Fächer des Fachkolloqiums bzw. der Klausuren oder der Diplomarbeit.

                       Einengung des Wahlfachs durch die Fremdsprachen-Klausel
                 Jede RP muss 2 Fremdsprachen prüfen (ausgenommen HLM – nur Englisch)

                                             Realisierung:
                     1. FSP: Klausur             2. FSP mündliches Wahlfach
                                                 2. FSP Fachkolloqium
                     1. FSP: Mündliche Prüfung 2. FSP mündliches Wahlfach
                                                 2. FSP Fachkolloqium

              D.h.: Ein beliebiges Wahlfach kann man in HLW und HLT nur mehr dann wählen,
                        wenn man die Fremdsprache beim Fachkolloqium unterbringt.

3. Nicht gewähltes schriftliches Fach, RW/BWL oder AM oder Sprache (entfällt, wenn der Schüler 4
Klausuren gemacht hat!)

VI Prüfungskommission

1. Vorsitzender: LSI oder bestellter Experte des mittleren oder höheren Schulwesens
2. Schulleiter oder ein von ihm zu bestellender Abteilungsvorstand oder Lehrer,
3. Klassenvorstand bzw. der Jahrgangsvorstand oder, wenn es im Hinblick auf die fachlichen
Anforderungen des Prüfungsgebietes erforderlich ist, ein vom Schulleiter zu bestellender fachkundiger
Lehrer
4.
     Bei der Diplomarbeit jener Lehrer, der die abschließende Arbeit betreut
     bei der schriftlichen Klausur die Lehrkraft des jeweiligen Prüfungsgebietes der Klausurprüfung
     bei jeder mündlichen Prüfung die prüfende Lehrkraft (normalerweise jene Lehrkraft, die den
        Unterrichtsgegenstand oder Unterrichtsgegenstände in der betreffenden Klasse unterrichtet hat)
5. Fachkundiger Beisitzer bei Prüfungsgebieten der mündlichen Prüfung sowie bei mündlichen
   Kompensationsprüfungen, BeisitzerIn und PrüferIn haben eine gemeinsame Stimme!

VII Termine

1. für die erstmalige Abgabe der abschließenden Arbeit innerhalb des 2. Semesters der letzten Schulstufe
vor dem Beginn der Klausurprüfung im Haupttermin,
2. für das erstmalige Antreten zur Klausurprüfung und zur mündlichen Prüfung innerhalb der letzten neun
oder, wenn es die Terminorganisation erfordert, zehn Wochen des Unterrichtsjahres (Haupttermin) und
3. im Übrigen
      innerhalb der ersten sieben Wochen des Schuljahres,
      innerhalb von sieben Wochen nach den Weihnachtsferien und
      innerhalb der letzten neun oder, wenn es die Terminorganisation erfordert, zehn Wochen des
         Unterrichtsjahres.
Wenn es aus bestimmten Gründen erforderlich kann der zuständige Bundesminister durch Verordnung
andere Termine für die Hauptprüfung festlegen.
Im Rahmen der abschließenden Prüfung an berufsbildenden höheren Schulen können einzelne
Teilprüfungen der Klausurprüfung bzw. der mündlichen Prüfung auf Antrag des Schülers vor dem
Haupttermin abgelegt werden (vorgezogene Teilprüfungen), wenn die entsprechenden
Unterrichtsgegenstände lehrplanmäßig abgeschlossen sind. Prüfungstermin ist der Termin innerhalb der
ersten 7 Wochen des letzten Schuljahrs.

                                                   5
Festlegung der Termine:
1. für die Abgabe der Diplomarbeit durch den zuständigen Bundesminister,
2. für die einzelnen standardisierten Klausurarbeiten der Klausurprüfung durch den zuständigen
Bundesminister und für die übrigen Klausurarbeiten der Klausurprüfung durch die Schulbehörde erster
Instanz und
3. für allfällige mündliche Kompensationsprüfungen von standardisierten Klausurarbeiten durch den
zuständigen Bundesminister, für die mündliche Prüfung, allfällige mündliche Kompensationsprüfungen von
nicht standardisierten Klausurarbeiten sowie die Präsentation und Diskussion der Diplomarbeit durch die
Schulbehörde erster Instanz.

Die Schulbehörde erster Instanz hat bei der Festlegung von Prüfungsterminen unter Bedachtnahme auf die
durch den zuständigen Bundesminister festgelegten Prüfungstermine für die standardisierten
Klausurarbeiten vorzusehen, dass zwischen dem Ende der Klausurprüfung und dem Anfang der
mündlichen Prüfung ein angemessener, mindestens zwei Wochen umfassender Zeitraum liegt.

4. Im Falle der gerechtfertigten Verhinderung ist der Prüfungskandidat berechtigt, die betreffende Prüfung
oder die betreffenden Prüfungen nach Wegfall des Verhinderungsgrundes sowie nach Maßgabe der
organisatorischen Möglichkeit im selben Prüfungstermin abzulegen.

VIII Die Abschließenden Prüfungen aus Angewandter Mathematik in der HUM
1. Die schriftliche Klausur
Sie soll aus 2 Teilen bestehen und auch mit Hilfe von sinnvollem Technologieeinsatz bewältigt werden.
Teil A prüft grundlegende allgemeine Kompetenzen, wie sie im Bildungsstandard der Angewandten
Mathematik für den gemeinsamen Kern aller BHS festgelegt sind.
Siehe Kompetenzliste:
Kompetenzmodell (Grundkompetenzen & schulformspezifische Kompetenzen) Angewandte Mathematik

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Aufgaben dem gesetzlich gültigen Lehrplan entsprechen müssen,
nach dem der Schüler/die Schülerin unterrichtet wurde.

Das bedeutet, dass bis zum Zeitpunkt der Legalisierung des neuen Lehrplan-Entwurfs für die HUM noch
keine Vektoren und Matrizen in der Reifeprüfung der HUM auftreten werden.
             Bildungsstandard im gemeinsamen Kern mit Lehrplanberücksichtigung der HUM
      und mit Handlungsdimensionen: Modellieren, Transferieren, Operieren, Technologieeinsatz,
Interpretieren, Dokumentieren, Argumentieren und Kommunizieren in anwendungsbezogenen Aufgaben

1 Zahlen und Maße
      Zahlenmengen N, Z, Q, R, Zahlenstrahl
      Dezimal- und Gleitkommadarstellung
      Maßeinheiten
      Prozentrechnung
2 Algebra und Geometrie
     Variable, Terme und Formeln
     Gleichungen, Ungleichungen
     Gleichungssysteme
     Elementare Geometrie und Trigonometrie
3 Funktionale Zusammenhänge
     Empirische sowie diskrete bzw. kontinuierliche mathematische Funktionen
     Definitions- und Wertemenge
     Eigenschaften von Funktionen
     Umkehrfunktionen
     Zahlenfolgen und Reihen (geometrische)
                                                  6
4 Analysis
     Grenzwertbegriff
     Stetigkeit und Grenzverhalten
     Differenzen- und Differentialquotient, Differenzierbarkeit und Ableitungsfunktion
     Bestimmtes Integral und Stammfunktion
  5 Stochastik
     Beschreibende Statistik
     Regression und Korrelation
     Wahrscheinlichkeitsbegriff und –rechnung
     Wahrscheinlichkeitsverteilungen

Teil B prüft die HUM-spezifischen Kompetenzen der Angewandten Mathematik, insbesondere in Inhalts-
und Handlungsdimensionen, die charakteristisch für das Ausbildungsziel der jeweiligen HUM sind. zB:
Lineare Optimierung, Finanzmathematik, Wirtschaftsmathematik, Statistik, Wahrscheinlichkeit etc in
berufsfeldbezogenen Anwendungsbereichen.
Siehe Kompetenzkataloge des BIFIE
Kompetenzkataloge
Kompetenzmodell (Grundkompetenzen & schulformspezifische Kompetenzen) Angewandte Mathematik

Wie die Wertigkeit der beiden Teile in die Beurteilung einfließen und wie überhaupt zu beurteilen ist, ist
momentan Verhandlungsgegenstand.
Bisherige Aussage:
Beurteilungsraster zur schriftlichen Reife- und Diplomprüfung in Angewandter Mathematik (BHS)

Die Informationen über den Arbeitsfortschritt der damit befassten Arbeitsgruppe (=erfahrene Lehrer der
BHS) werden über das BIFIE (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des
Ministeriums) jeweils an die Schulen gelangen.
www.bifie.at
Siehe auch Praxishandbuch des BIFIE
Praxishandbuch Angewandte Mathematik BHS

2. AM bei der Diplomarbeit: Falls speziell statistische Erhebungen oder wirtschaftliche bzw.
finanzmathematische Inhalte vorkommen, kann auch die Mathematik ergänzend in der Diplomarbeit
aufscheinen. Beratung durch die jeweiligen Fachlehrer/innen!

3. Die Mündliche Prüfung
Sie läuft nach dem oben beschriebenen Muster ab.

Der Vorschlag der Bundes-ARGE für die Themenbereiche der Mündlichen RP
alle Aufgabenstellungen innerhalb eines Themenbereichs bestehen aus 2 Teilen:
mathematisch theoretischer Hintergrund relevante anwendungsbezogene Texte

In der bisherigen Diskussion ist der allgemeine Tenor, dass die Hintergrundfragen direkt in das Beispiel
eingebaut werden sollen.
Siehe Vorschlag:
http://home.eduhi.at/teaching/Mam/bundesarge/Vorschlag_muendlAufgaben.pdf

Die Themenbereiche sind so gedacht, dass die enthaltenen Aufgaben überwiegend zum Titel passen, aber
die Aufgaben können wenn nötig auch untergeordnete Anteile von anderen dazu passenden
Themenkreisen enthalten:
zB Regression im Themenbereich „Kosten und Preistheorie“ oder im Themenbereich „lineare Funktionen“
   Trigonometrie im Themenkreis „ Integralrechnung“ etc….

                                                      7
Die Ziehung ist blind, Themen nicht sichtbar!
Damit gewährleitet ist, dass keine zu ähnlichen Themenkreise gewählt werden, schlägt die
Bundes-ARGE 6Themenkreise vor.

1 Gleichungen und Gleichungssysteme/           Ungleichungen/lineare Optimierung
   Matrizen (2019)
2 Lineare- und Potenz-Funktionen,              praktische Anwendungen
  Winkelfunktionen
3 Exponentialfunktionen                        Wachstums- und Zerfallsprozesse
4 Zinses-Zins und Rentenrechnung               Spar-, Kredit- und Tilgungsrechnung
5 Analysis                                     Wirtschaftsmathematik
6 Statistik und                                praktische Anwendugnen
 Wahrscheinlichkeitsrechnung

Bei der Aufgabenerstellung muss man bedenken, dass auch schwache Schüler die Prüfung machen
"müssen". Daher nicht zu lange Aufgaben! und auch nicht zu schwierige und komplexe Aufgaben
stellen. Bei mündlichen Prüfungen sind max. ½ Stunde Arbeitszeit vorgesehen!

Die Arbeit am Pool für die mündlichen Aufgaben hat bereits begonnen. Es wurde ein Arbeitsportal
am pc.bmukk.gv.at errichtet.
Alle HUM-Lehrer erhalten USERNAMEN und Passwort. Bitte geheim halten. Damit können dann
in die vorbereiteten Ordner Aufgaben hochgeladen werden.

Die Aufgaben sollen gut durchdacht sein und mit Erwartungshorizont und möglicherweise sogar
mit einem Bewertungsraster versehen sein.
Sie sollen als WORD-DATEIen hinaufgeladen werden, dass jeder sich die Aufgaben nach den
eigenen Bedürfnissen umändern kann.

Ziel ist, dass in diesem Pool jeder der Themenkreise mi. 30 Aufgaben enthält.

Die Lehrkraft holt sich aus dem Pool die für die Prüfung passenden Aufgaben herunter und kann
sie noch nach eigenem Bedarf verändern. Sie hat damit ihren individuellen Prüfungspool, passend
zum Schulstandort.

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