Keine Schlepperei, Lampedusa richtig: 4 juristische Fakten über die Freilassung von Carola Rackete

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Keine Schlepperei, Lampedusa richtig: 4 juristische Fakten über die Freilassung von Carola Rackete
Keine Schlepperei, Lampedusa
richtig: 4 juristische Fakten
über die Freilassung von
Carola Rackete

Hausarrest aufgehoben
Die Kapitänin der „Sea Watch 3“, Carola Rackete, wurde am
Wochenende in Italien verhaftet. Sie hatte 53 Menschen im
Mittelmeer vor dem Ertrinken gerettet. Als lediglich 13 aus
medizinischen Gründen aufgenommen worden waren und sie in
Lampedusa eine Hafensperre erhalten hatte, widersetzte sie
sich und fuhr dennoch ein. Bei Landung wurde sie verhaftet und
unter Hausarrest gestellt. Inzwischen wurde sie jedoch wieder
frei gelassen. Wir erklären, warum Staatsanwalt und Richterin
den Hausarrest aufhoben.

1.) Keine „Schlepperei“!
Am 2. Juli wurde der Hausarrest gegen Rackete aufgehoben. Laut
zuständigem Staatsanwalt gäbe es keine Anhaltspunkte für die
Zusammenarbeit mit Schleppern. Abgesehen davon sei die Anzahl
der Anlandungen durch Rackete und andere NGOs zahlenmäßig zu
unbedeutend, als dass sie ins Gewicht fallen würden. So seien
im gleichen Zeitraum 200 weitere Geflüchtete in Lampedusa
angekommen (Quelle).

Salvini hat hastig kurz zuvor als Innenminister ein
„Sicherheitsdekret“      erlassen,    das  Geldstrafen     für
Hilfsorganisationen vorsieht, wenn diese unerlaubt
italienische Häfen anfahren, mit dem Vorwurf, dass es sich
dabei um Schmuggeln von Menschen handeln würde. Doch die
zuständige Richterin erklärte, dass diese Verordnung „nicht
auf Rettungseinsätze anwendbar“ sei. Strittig ist, ob das
Gesetz nicht verfassungswidrig ist, da es sich de facto über
internationales Recht hinwegsetzt (Quelle). Dennoch muss
Rackete sich am 9. Juli noch einer Anhörung zum Tatbestand der
Erleichterung der illegalen Einwanderung stellen (Quelle).

2.) Lampedusa war der einzig anfahrbare
Hafen
Entgegen der falschen Unterstellungen, Rackete hätte die
Geretteten an einen anderen Hafen als „Place of Safety“
bringen können, hat die Richterin betont , dass ihre
Entscheidung, Lampedusa anzufahren, notwendig gewesen war.
Häfen in Tunesien und Libyen könnten nicht als sichere Häfen
angesehen werden. Rackete wurde der Hafen in Tripolis
zugewiesen, der darüber hinaus auch näher war als Lampedusa.
Einige schlussfolgern hieraus, dass sie die Menschen doch auch
nach Libyen hätte bringen können. Das ist aber falsch.

Trotz der Zuweisung der MRCC ist es Rackete völkerrechtlich
untersagt gewesen, die Geretteten nach Libyen zu bringen (Mehr
dazu). Libyen ist ein failed state, in welchem systematisch
Menschenrechtsverletzungen und Folter betrieben werden. Es ist
verboten, Geflüchtete dorthin zu bringen. Deutschland hat
ebenfalls eine Reisewarnung für Libyen ausgegeben. Erst
gestern wurde ein Flüchtlingslager bei Tripolis angegriffen,
was zu Dutzenden Toten führte. Dorthin hätten die Geretteten
gebracht werden sollen. Rackete hätte also die Geretteten
nicht nach Libyen bringen können. Für Tunesien ist die
Situation ähnlich, dort hätte darüber hinaus ebenfalls eine
Verhaftung gedroht.

3.) Sie war zur Rettung verpflichtet
Rackete hatte also die Geretteten nur nach Lampedusa bringen
können, erst recht nachdem Frankreich und Malta eine Aufnahme
(ebenfalls) ablehnten und alles andere viel weiter weg gewesen
wäre. Doch musste sie die Schiffbrüchigen überhaupt an Bord
nehmen? Nach Artikel 98 des Seerechtsübereinkommens der
Vereinten Nationen gilt:

„Jeder Staat verpflichtet den Kapitän eines seine Flagge
führenden Schiffes (…) jeder Person, die auf See in
Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten [und] so
schnell wie möglich Personen in Seenot zu Hilfe zu
eilen.“ Darüber hinaus gilt das Internationale Übereinkommen
von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und das
Internationale Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung. Sie
musste die Schiffbrüchigen also aufnehmen.

4.) Keine „Gewalt gegen Kriegsschiffe
Nach Informationen von Sea Watch verwarf die Richterin den
Vorwurf an Rackete, „Gewalt gegen Kriegsschiffe“ angewendet zu
haben. Sie vertrat die Auffassung, dass der Widerstand gegen
Beamte „in Erfüllung einer Pflicht“ – hier, die Leben auf See
zu retten – gerechtfertigt gewesen sei. Bei der erzwungenen
Einfahrt in den Hafen machte Rackete ein riskantes
Anlegemanöver, als ein Schnellboot der „Guardia di Finanza“
versucht hatte, die „Sea Watch 3“ zu blockieren.

Fazit: Rackete hatte mehr recht auf ihrer
seite
Halten wir fest: Carola Rackete ist frei gekommen, weil sie
das Recht größtenteils auf ihrer Seite hatte. Sie war
verpflichtet, die Schiffbrüchigen aufzunehmen. Sie hatte
rechtlich und humanitär keine andere Wahl, als Lampedusa als
nächsten sicheren Hafen anzusteuern, da Landungen in Tunesien
oder Libyen verboten waren und eine Menschenrechtsverletzung
bedeutet hätten. Ob sie eine Einfahrt erzwingen hätte dürfen
ist allerdings eine rechtliche Lücke.

Ihr Hausarrest wurde aufgehoben, da das Recht auf Rettung das
rechtlich dubiose Einfahrverbot übertrumpfte, jedoch gibt es
keine Pflicht für die Aufnahme an Land, wie es für die Schiffe
auf See gilt. Dort gibt es eine Lücke im Seerecht, wie auch
Experten erklären. Es ist klar, dass die Menschen nicht ewig
auf See bleiben konnten und in Lampedusa an Land gehen hätten
müssen. Ob man die Einfahrt in den Hafen jedoch erzwingen
kann, ist fraglich. Rackete wurde also vor die unmögliche Wahl
gestellt, bei widersprüchlichen Gesetzen und juristischen
Lücken eine Lösung zu finden.

 Das Gericht entließ Cpt. #CarolaRackete aus einer Reihe von
 Gründen:

 1. Die Richterin verwarf den Vorwurf 'Gewalt gegen
 Kriegsschiffe' & vertrat die Auffassung, dass der Widerstand
 gegen Beamte "in Erfüllung einer Pflicht"–der Pflicht, Leben
 auf      See     zu      retten–gerechtfertigt         war.
 pic.twitter.com/eSWHg44Ixu

 — Sea-Watch (@seawatchcrew) July 2, 2019

Artikelbild: Sea Watch

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Lampedusa,          Libyen,
Waffenverkäufe? 4 Fake News
über Carola Rackete

4 Fake News über Carola Rackete
Die Kapitänin der „Sea Watch 3“, Carola Rackete, wurde am
Wochenende in Italien verhaftet. Sie hatte 53 Menschen im
Mittelmeer vor dem Ertrinken gerettet. Als lediglich 13 aus
medizinischen Gründen aufgenommen worden waren und sie in
Lampedusa eine Hafensperre erhalten hatte, widersetzte sie
sich und fuhr dennoch ein. Bei Landung wurde sie verhaftet und
unter Hausarrest gestellt. Das Ereignis wird viel diskutiert
und dabei oft mit Falschdarstellungen und Lügen vermengt. Wir
klären vier davon auf.

1. Ihr Vater verkauft keine Waffen

Wie auch bei Mimikama berichtet, wird derzeit eine Grafik
geteilt, die Rackete „Doppelmoral“ unterstellen soll, da ihr
Vater angeblich Geld mit Waffenverkäufen verdienen soll. Ihr
Vater, Ekkehart Rackete, 74, ist pensionierter Oberstleutnant
der Bundeswehr und Ingenieur. Er ist wirklich Senior
Consultant, also Berater, bei einem Unternehmen namens Mehler
Engineered Defence GmbH. Dieses Unternehmen stellt jedoch
keine Waffen her, sondern ausschließlich Materialien zum
Schutz von Menschen vor Munition und Granatsplittern etc wie
kugelsichere Westen oder Uniformen für Bomben-Entschärfer
(Quelle).

Ihr Vater ist also nicht nur nur Berater, die Firma entwickelt
auch keine Waffen, sondern im Gegenteil, Produkte die vor
Waffen schützen sollen. Außerdem ist es natürlich Unsinn, die
Tätigkeit ihres Vaters, wofür sie nichts kann, mit Carola
Rackete in Verbindung zu bringen. Es ist nur ein Versuch,
durch Sippenhaft und noch dazu mit Falschdarstellungen Rackete
zu diskreditieren. Also um die Frage zu beantworten, ob es
„Nebensache ist und nichts mit Doppelmoral zu tun“ hat: Ja!

2. Rackete hätte die geretteten nicht
nach libyen bringen können
Wenn sich ein Flüchtlingsretter wie die „Sea Watch 3“ bei der
MRCC Rom, der Seenotrettungsstelle für die Seegebiete um
Italien meldet, um zu erfahren, was sie mit den Geretteten tun
soll, wird normalerweise ein Hafen vermittelt, den sie
anfahren kann. Ihr wurde der Hafen in Tripolis zugewiesen, der
darüber hinaus auch näher war als Lampedusa. Einige
schlussfolgern hieraus, dass sie die Menschen doch auch nach
Libyen hätte bringen können. Das ist aber falsch.

Trotz der Zuweisung der MRCC ist es Rackete völkerrechtlich
untersagt gewesen, die Geretteten nach Libyen zu bringen (Mehr
dazu). Libyen ist ein failed state, in welchem systematisch
Menschenrechtsverletzungen und Folter betrieben werden. Es ist
verboten, Geflüchtete dorthin zu bringen. Deutschland hat
ebenfalls eine Reisewarnung für Libyen ausgegeben. Rackete
hätte also die Geretteten nicht nach Libyen bringen können.
Für Tunesien ist die Situation ähnlich.
3. durfte nicht in lampedusa einlaufen
Das ist technisch gesehen richtig. Sie hatte von den Behörden
in Lampedusa eine Hafensperre erhalten, nach Anweisung des
rechtsextremen Innenministers Salvini. Die Frage ist
allerdings, ob das überhaupt legal war. Denn das Gesetz setzt
sich über das internationale Seerecht zur Rettung
Schiffbrüchiger hinweg und überschreitet die Kompetenzen des
italienischen Innenministers.

Italien hätte Rackete einen sicheren Hafen zuweisen müssen.
Frankreich reagierte nach Angaben der Seenotretter nicht auf
Anfragen, Malta lehnte ab. Das Anfahren von Deutschland oder
den Niederlanden (deren Flagge das Schiff hisst) ist eine
weltfremde Suggestion, da das Schiff überhaupt nicht für so
eine Reise ausgestattet ist und selbst zum Seenotfall geworden
wäre. Italien war also als Anlegehafen alternativlos.

4. Weniger Seenotrettung führt zu mehr
Toten, nicht zu weniger Flucht
Es ist ein Mythos, dass es so etwas wie einen „Pull-Faktor“
gibt oder dass die Menschen nur auf das Meer flüchten, weil
sie Rettung erwarten. Mehrere wissenschaftliche Studien haben
eindeutig bewiesen, dass es keinen Zusammenhang zwischen der
Präsenz ziviler Seenotretter und der Zahl der Flüchtenden
gibt, was man auch daran sieht, dass 10.000 Menschen ertrunken
sind, bevor zivile Seenotretter ausliefen (Mehr dazu). Und
auch weiterhin sterben, auch wenn die Seenotrettung quasi
eingestellt worden ist. So sterben laut UNHCR durchschnittlich
sechs Menschen täglich beim Versuch, das Mittelmeer zu
überqueren.

Es ist auch naiv, da die Menschen vor Krieg, Tod, Hunger,
Folter und Vergewaltigung fliehen und das Risiko, egal wie
groß, keine Rolle spielt. Weniger Seenotrettung führt zu mehr
Toten, nicht zu weniger Fliehenden. Oft ist es auch so, dass
Flüchtende von libyischen Warlords einfach auf dem Meer
ausgesetzt werden, sobald diese ausgeraubt und/oder
vergewaltigt worden sind und keinen Gewinn mehr bringen. Diese
echten Schlepper setzen die Menschen sogar gegen ihren Willen
auf dem Meer aus, völlig unabhängig von den Rettungschancen.

Fazit
Natürlich   hat   Rackete   beim   Einlaufen   in   Lampedusa
widerrechtlich gehandelt. Aber das hätte sie auch, wenn sie
die Geretteten zurück nach Libyen gebracht hätte, oder in
irgendeinen anderen Hafen. Und selbst wenn sie sie im Meer
hätte ertrinken lassen, hätte sie auch gesetzeswidrig
gehandelt. In jedem Szenario hätte sie eine Straftat begangen.
Nur in diesem haben die Geretteten überlebt und sind in
Sicherheit. Das liegt daran, dass Seenotrettung von den
europäischen Regierungen und insbesondere von Italien
absichtlich juristisch behindert wird, sodass Seenotretter wie
die Sea Watch 3 gezwungen werden würden, Menschen ertrinken zu
lassen.

Unabhängig von seiner politischen Ausrichtung, muss jeder
zugeben, dass diese Situation rechtlich und humanitär
unmöglich ist. Eine Lösung wäre ein gesamteuropäisches System
der Verteilung und Aufnahme von den lediglich paar hundert
Geretteten jeden Monat, denn es ist richtig, dass Italien
nicht mit den Geflüchteten allein gelassen werden soll. Doch
unter anderem Italien selbst ist es, das sich gegen eine EU-
Lösung ausspricht, die es entlasten würde. Es ist eine
paradoxe Politik, die Menschenleben kostet.

Zum Thema: Bericht eines Seenotretters
 Ich habe Flüchtlinge aus dem Meer gerettet – Glaubt nicht den
 Lügen der AfD

Artikelbild: Screenshot SeaWatch
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#FreeCarolaRackete:                            Die      10
besten      Tweets                                     zur
Seenotrettung

#FreeCarolaRackete
Die Kapitänin der „Sea Watch 3“, Carola Rackete, wurde am
Wochenende in Italien verhaftet. Sie hatte 53 Menschen im
Mittelmeer vor dem Ertrinken gerettet und wurde dann mit ihnen
allein gelassen. Nach 17 Tagen, in der ihr die zuständige
Seenotrettungsstelle keinen Hafen zuwies, bei welchen sie die
Geretteten unterbringen konnte, sah sie sich gezwungen,
dennoch einen Hafen anzusteuern. Sie konnte ja schließlich
nicht gemeinsam mit den Geretteten ewig auf dem Meer bleiben.
Warum auch Tunesien und Libyen weder rechtlich noch praktisch
anfahrbar waren, haben wir hier erklärt. Wir haben die
Reaktionen zur Diskussion gesammelt.

1.
 Frau Rackete drohen bis zu 15 Jahre (!) Haft für die Rettung
 von Menschenleben und das Ansteuern eines europ. Hafens. Als
 ob sie einen Mord begangen hätte. Können wir uns – ganz egal,
 welche Asylpolitik wir favorisieren – darauf einigen, dass
 das einfach nur pervers ist?

 — alexander pollak (@pollak_politics) June 30, 2019

2.
 Wer sich "christlich" nennt, und dann Bedingungen für die
 Rettung von Menschenleben stellt, sollte nochmal die Bibel
 lesen und Jesus auschecken. Der war by the way ein
 "Gesetzesbrecher"

 — Rezo (@rezomusik) July 1, 2019

3.
 Der Bademeister kommt zu euch und sagt: „Ich musste Ihr Kind
 leider ertrinken lassen, sonst wären andere Kinder ermutigt
 worden, auch ins tiefe Becken zu springen.“

 — Herr haekelschwein (@haekelschwein) June 30, 2019
4.
 Ich bin jedem dankbar, der Menschen in Seenot rettet. Meine
 Mum war mit mir hochschwanger, als sie und mein Dad als
 Boatpeople aus Vietnam floh. Dank Menschen wie #CarolaRackete
 lebe ich noch. #CapAnamur #freeCarolaRackete

 — Phil Ninh (@philninh) June 29, 2019

5.
 Festnahme   von   #CarolaRackete   macht    mich   fassungslos!
 Rechtspopulisten wie #Salvini & seine Kollegen von der #NoAfD
 haben es immer darauf abgesehen, die Menschlichkeit in uns zu
 zerstören. Das, was uns und #Europa ausmacht. Das können wir
 nicht zulassen! #IoStoConCarola #SeaWach3

 — Cem Özdemir (@cem_oezdemir) June 29, 2019

6.
 Europäisches Strafmaß:
 Rettung von 42 Menschenleben: 10 Jahre Haft.
 Tausendfache Tötung durch Unterlassen und Beihilfe zu
 schwersten Misshandlungen und Vergewaltigungen in libyschen
 Folterknästen: Straffrei.#SeaWatch3

 — Georg Restle (@georgrestle) June 29, 2019

7.
 In Europe, we don't say "Menschen vor dem Ertrinken retten",
 we say "unerlaubtes Anlegen eines Rettungsschiffs mit
 strafrechtlichen Konsequenzen" and I think we suck ass.
— Shahak Shapira (@ShahakShapira) June 29, 2019

8.
 Euer zynisches, herzloses Gerede, Rettung in der Not sei ein
 Pull-Faktor —   gilt   das   eigentlich    auch   jenseits   des
 Mittelmeers?

 Keine Krankenwagen für Raser?
 Keine Helikopter für Bergsteiger?
 Keine Spenderlungen für Raucher?

 Und gilt das auch für euch, wenn ihr in Not seid?

 — Daniel Erk (@daniel_erk) June 30, 2019

9.
 Ach, wie schön wäre es doch, wenn die #SPD in der
 #Bundesregierung wäre. Dann könnte sie vielleicht mehr für
 die #Seenotrettung tun als nur Petitionen zu unterschreiben…
 https://t.co/6e7kvKesaG

 — Paul Starzmann (@paul_starzmann) June 30, 2019

10.
 Salvini benutzt Sea Watch 3 für seine faschistische
 Mobilisierung der Italiener gegen Flüchtlinge und die EU.
 Deutschland kann dieses Spiel durchkreuzen,indem wir alle von
 deutschen Schiffen Geretteten in Deutschland aufnehmen. Es
 geht um ein paar hundert im Monat.

 — Ruprecht Polenz (@polenz_r) June 29, 2019
Artikelbild: Screenshot twitter.com

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