ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN (AVRB) - Gültig für Buchungen ab 1. Dezember 2019 oder gemäss der Gültigkeit des entsprechenden ...
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ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN (AVRB) Gültig für Buchungen ab 1. Dezember 2019 oder gemäss der Gültigkeit des entsprechenden Angebotes. Diese AVRB finden Sie unter www.tui.ch/avrb
1. Gegenstand und Anwendbarkeit der Vertrags- und Reise- Begleitperson abzuschliessen oder den Vertrag selbst kurz vor für die Preisberechnung das Abflugdatum, bei den übrigen bedingungen der Abreise oder – sollten wir erst nach der Abreise von der Angeboten (Ausnahmen gemäss Ausschreibung) das Datum 1.1 Diese Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbe- eingeschränkten Reisetauglichkeit erfahren – während der des Leistungsbezugs entscheidend. Die ausgeschriebenen ziehungen zwischen Ihnen und uns für Pauschalreisen und Reise zu kündigen. Allfällig aufgelaufene oder zusätzliche Ko- Pauschalpreise des jeweilig letzten Abflugs gemäss Winter- sonstige Reisedienstleistungen aus dem Reiseveranstaltung- sten werden in Rechnung gestellt. Bei Schiffsreisen kann die oder Sommerprospekt sind für eine Aufenthaltsdauer von sangebot, welches im jeweiligen Prospekt, dem Internet oder verantwortliche Reederei in folgenden Fällen vor Beginn der höchstens einer Woche gültig. Danach gelten die Preise und anderswo veröffentlicht ist. Für einzelne, spezielle Reisen, wel- Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten Bedingungen der Folgesaison. che in einem Prospekt, Katalog oder im Internet etc. publiziert oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teil- 4.3 Bei einzelnen Angeboten oder Reisearten (z.B. bei individuellen werden, gelten die dort allenfalls abweichend publizierten weise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn Sie nach Reisen) werden statt Fix- oft Richtpreise publiziert. Wegen den oder ergänzenden Bedingungen. dem Urteil des Kapitäns: schwankenden Wechselkursen sind Preisänderungen möglich. 1.2 Die AVRB unterscheiden zwischen Pauschalreisen und son- n Auf Begleitung angewiesen sind, jedoch ohne Begleitung reisen; Den tagesaktuellen Preis erfahren Sie bei der Buchung. stigen Reisedienstleistungen. Eine Pauschalreise liegt vor, n In einem geistigen oder körperlichen Zustand sind, der Sie 4.4 Die ausgeschriebenen Preise gelten ausschliesslich für Kun- wenn die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens reiseunfähig macht oder eine Gefahr für Sie selbst oder an- den mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz, Deutschland zwei der folgenden Dienstleistungen zu einem Gesamtpreis dere Personen an Bord darstellt; und Österreich. Für alle anderen Kunden kann es sein, dass angeboten wird und länger als 24 Stunden dauert oder eine n U nter falschen Angaben gebucht haben; die Hoteliers in bestimmten Fällen eine vor Ort zu leistende Übernachtung einschliesst: Beförderung, Unterbringung oder n Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, Rauschmittel Nachzahlung zum ausgeschriebenen Preis einfordern. Es ist andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistun- sowie für den Verbrauch während der Reise bestimmte alko- daher unbedingt erforderlich, dass bei der Buchung die kor- gen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen be- holische Getränke mit sich führen; rekten Namen und Wohnadressen der tatsächlich Reisenden trächtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen. n Die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung angegeben werden. Die Buchungsstelle und die Reisenden 1.3 Werden Ihnen durch die Buchungsstelle oder über eine unse- mit Fristsetzung so nachhaltig stören oder sich so nachhaltig sind für die Einhaltung der Bestimmung verantwortlich. rer Websites Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des 4.5 Es kann vorkommen, dass einzelne Leistungen (z.B. Flüge, Ho- Reiseveranstalter oder Dienstleistungserbringer vermittelt, Vertrages gerechtfertigt ist. tels) zum publizierten Datum zu den publizierten Preisen nicht sind wir nicht Vertragspartner, sondern lediglich Vermittler, In diesem Falle können Sie von der Reise ausgeschlossen wer- mehr verfügbar oder ausgebucht sind. In solchen Situationen und es gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. den. Die Reederei behält den Anspruch auf den Reisepreis; der empfehlen wir Ihnen von uns aus oder auf Nachfrage eine auf- Für zusätzlich vermittelte Transportleistungen (Flugscheine, Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, preispflichtige, gleiche oder ähnliche Leistung. Mit steigender Schiff-, Bahn-, Busbillette, Miete von Fahrzeugen etc.) sowie welche die Reederei aus anderweitiger Verwendung nicht in Auslastung der Flüge oder der Hotels können unsere Verkaufs- für alle anderen Leistungen, die von Dritten erbracht werden, Anspruch genommener Leistungen erlangt, wird angerechnet. preise steigen; Sie bezahlen tendenziell weniger je früher Sie bu- gelten die Vertrags-und Reisebedingungen sowie die Haf- Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für die Rückreise chen und zusätzlich profitieren Sie von den Frühbuchervorteilen. tungsbeschränkungen des jeweiligen Transportunternehmens, tragen Sie. 4.6 Ihre Buchungsstelle kann zusätzlich zum publizierten Rei- Dienstleistungserbringers oder Vermieters. In all diesen Fällen sepreis eine Servicerespektive Beratungsgebühr oder Auf- beschränkt sich unsere Leistung als Vermittler darauf, Ihnen 3. Leistungen tragspauschale sowie Kostenanteile für die Reservierung und gegen Entgelt (Auftragspauschale und Vermittlungsprovision) 3.1 Wir verpflichten uns, die versprochenen Leistungen der Reise Bearbeitung verrechnen. Die Gebührenregelung liegt in Ihrer die von Drittparteien (Reiseveranstalter, Transportunternehmen gemäss der Leistungsbeschreibung in der zum Zeitpunkt Buchungsstelle auf. Sie wird Ihnen gleichzeitig mit dem Reise- und andere Leistungserbringer) angebotenen Leistungen ent- Ihrer Buchung gültigen Ausschreibung und der Bestätigung preis bekannt gegeben. sprechend Ihrem Auftrag zu vermitteln. Unsere eigene Leistung sorgfältig zu erfüllen. Bei Widersprüchen ist die Bestätigung 4.7 Für telefonische Buchungen im Internet Travelshop werden pro beschränkt sich in diesen Fällen auf die pflichtgemässe Vermitt- ausschlaggebend. Auftrag CHF 80 Servicegebühren verrechnet. Diese Gebühr ent- lung des entsprechenden Vertrages und, bei entsprechender 3.2 Für die zu erbringende Leistung ist ausschliesslich unsere fällt bei Online-Buchungen, die Sie selbstständig vornehmen. Vollmacht Ihrerseits, auf dessen Abschluss in Ihrem Namen. Wir Publikation im jeweiligen Prospekt, Inserat oder im Internet 4.8 Bei Internet-Buchungen von Flügen sind wir nur Vermittler übernehmen in diesen Fällen keinerlei Haftung für die von den massgebend. Die in unseren Publikationen verwendeten Fotos im Sinne von Ziffer 1.3. Der Vertrag mit der Fluggesellschaft Drittparteien erbrachten Leistungen. Der an die Drittparteien dienen ausschliesslich zur Veranschaulichung und stellen keine kommt mit der Ausstellung der Tickets durch uns zustande. pro Leistung zu bezahlende Preis wird separat ausgewiesen und Zusagen dar. Besondere Leistungen müssen deshalb in der Erfolgt Ihre Online-Buchung ausserhalb eines Werktages und ist uns von Ihnen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart jeweiligen Ausschreibung beschrieben und in der Bestätigung ausserhalb der Büroöffnungszeiten (9 bis 18 Uhr, Änderungen wurde, im Voraus zur Weiterleitung an die Drittparteien zu be- aufgeführt sein. Andere Prospekte (Hotelprospekte und ande- ohne Vorankündigung möglich) werden dieTickets erst am da- zahlen. Die nachstehenden Vertrags- und Reisebedingungen res, nicht von uns produziertes Informationsmaterial), Inter- rauffolgenden Werktag ausgestellt. Massgebender Preis ist in finden in all diesen Fällen, soweit nicht anders vermerkt, keine net-Seiten von Leistungsanbietern oder eigene Anfragen beim diesem Fall der Preis am darauffolgenden Werktag und nicht Anwendung; ausgenommen sind die nachfolgenden Ziffern 2, Leistungspartner sind nicht Gegenstand des Reisevertrages; der Preis am Tag Ihrer Online-Buchung. 4.5, 5, 6, 9, 11.2.1, 11.6, 11.7, 13, 14, 16.1, 16.2, 16.3, 16.4, 17, 18 wir haften nicht für die darin enthaltenen Angaben. 4.9 Buchungs- und Servicegebühren und 19, welche analog Anwendung finden. 3.3 Die Leistungen beginnen am jeweils publizierten bzw. bestä- 4.9.1 Für Buchungen von Nur-Landarrangements (z.B. Buchung tigten Abflug-, Abfahrts- oder Einsteigeort. Für das rechtzei- der Unterkunft oder der Rundreise ohne ausgeschriebene 2. Vertragsabschluss tige Eintreffen sind Sie selbst verantwortlich. Flugleistung), welche als Pauschalreisen publiziert sind, für 2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der schrift- 3.4 Sonderwünsche sind nur verbindlich und Vertragsbestandteil, kurzfristige Buchungen (weniger als 7 Tage vor Abreise), die lichen Bestätigung Ihrer persönlichen, telefonischen, schrift- wenn sie von uns ausdrücklich in der Bestätigung akzeptiert Rückfragen erfordern, für Reisen mit einem individuellen Auf- lichen oder elektronischen (online) Anmeldung (Buchung) und einzeln aufgeführt werden. enthalt (z.B. 1 Woche mit Hotel, 2. und 3. Woche ohne Hotel) zustande. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilneh- 3.5 Als Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich, den für die Reise sowie für Reisen, die Sie in Abänderung der Ausschreibung – mer, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere vereinbarten (Pauschal-) Preis sowie allfällige im (Pauschal-) sofern möglich – individuell gestalten möchten, gelten je nach Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflich- Preis nicht inbegriffene Sonderleistungen (z.B. Versicherungs- Angebot folgende Regeln: Entweder werden für solche Ange- tungen ein. Diese AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer. prämien, Sicherheits- und Flughafentaxen, Visagebühren, bote spezielle Preise (z.B. pro Person, pro Tag/Nacht/Woche) 2.2 Erfolgt Ihre Buchung zunächst provisorisch (Option), kommt Exkursionen, Gebühren für fakturierte Extraleistungen) zu publiziert oder wir verrechnen eine Buchungsgebühr CHF 100 der Vertrag zwischen Ihnen und uns – vorbehältlich Ihrer bezahlen, die Zahlungsmodalitäten einzuhalten, die notwen- pro Person, höchstens CHF 200 pro Auftrag. Die Details er- früheren ausdrücklichen und definitiven Zustimmung – spä- digen, persönlichen Reisedokumente zu besorgen und die fahren Sie bei der Offertstellung. testens zustande, wenn Sie nicht innert drei Werktagen nach jeweils gültigen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-und Gesundheits- 4.9.2 Für die Reservierung von Nur-Sport-Leistungen und den dem Tag der provisorischen Buchung diese persönlich, tele- bestimmungen des Reiselandes einzuhalten. Kartenvorverkauf für Theater, Oper, Musicals, Festspiele und fonisch oder schriftlich bei Ihrer Buchungsstelle annullieren. 3.6 Bei Schiffsreisen bilden die Leistungen des Schiffsarztes kei- Sportveranstaltungen verrechnen wir – sofern bei der Aus- 2.3 Mit der Buchung bestätigen Sie, die AVRB (Allgemeine Ver- nen Vertragsbestandteil. Kostenfrei ist einzig die Prophylaxe schreibung nicht anderes erwähnt – eine Buchungsgebühr von trags- und Reisebedingungen; www.tui.ch/avrb) und gege- gegen bzw. die Behandlung von Seekrankheit sowie die Be- CHF 30 bis CHF 40.– pro Person und Leistung erhoben. benenfalls die AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen; handlung infolge von der verantwortlichen Reederei bzw. ihren 4.9.3 Für Nur-Hotel-Buchungen auf der Mittelstrecke der Marken www.tui.ch/reiseschutz) der Reiseversicherung verstanden Mitarbeitern verursachten Unfällen, die an Bord bzw. während TUI, airtours und der Clubmarken ROBINSON und TUI MAGIC und vorbehaltlos anerkannt zu haben. der von der Reederei veranstalteten Landausflügen gesche- LIFE (Aufzählung nicht vollständig) wird eine Servicegebühr 2.4 Die buchende Person erklärt mit dem Abschluss der Buchung, hen. In allen anderen Fällen berechnet der Arzt für seine In- von CHF 30 pro Person und Leistung erhoben. dass sie volljährig (18 Jahre) und damit voll handlungsfähig ist. anspruchnahme ein Honorar. Die abgegebenen Medikamente 4.10 airtours Private Travel Falls die Buchung von einer minderjährigen Person getätigt werden dem Reisenden ebenfalls in Rechnung gestellt. Unter der Marke airtours erfüllen wir individuelle Reisewün- wird, können wir in keinem Fall dafür haftbar gemacht werden. sche. Den Private Travel Service für Reisebausteine, die nicht Für den Zugriff auf die Webseite sind ausschliesslich die Benut- 4. Preise im airtours Katalog ausgeschrieben sind, bieten wir airtours zer und/oder Eltern oder Erziehungsberechtigten verantwort- 4.1 Wo nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Per- Reisenden ab einem Mindestreisepreis von CHF 3‘000 pro lich. Sollten minderjährige Personen bei einer missbräuchlich son in Schweizer Franken. Es kann vorkommen, dass einzelne Person für ein Arrangement (Flug und Hotel) oder ab einem getätigten Buchung trotz allem die gebuchten Leistungen Reisen in einer Fremdwährung (z. B. in Euro) publiziert werden. Gesamtpreis von mindestens CHF 6‘000 pro Buchung von beziehen wollen, können diese durch die Leistungspartner Für die Berechnung des definitiven Reisepreises gilt der Wech- Katalogleistungen. Wir berechnen hierfür eine Servicegebühr (Fluggesellschaft, Hotel, etc.) verweigert werden. Die Folgen selkurs zum Zeitpunkt der Buchung. Falls Sie Ihre Reise direkt von CHF 100 pro Person, höchstens CHF 200 pro Buchung. Die und Kosten einer missbräuchlichen Buchung müssen von der online buchen, wird der Reisepreis automatisch in Schwei- Servicegebühr wird bei einer Festbuchung auf den Reisepreis minderjährigen Person selbst, von seinen Eltern oder den Er- zer Franken ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass der Kurs angerechnet. Bei Nichtzustandekommen eines Reisevertrages ziehungsberechtigten solidarisch getragen werden. zwischen dem Zeitpunkt der Kursabfrage und der Buchung (Buchung) wird die Gebühr nicht erstattet. 2.5 Nach der Buchung erhalten Sie über Ihre Buchungsstelle die ändern kann. Werden für einzelne Personengruppen (z.B. 4.11 Nebenkosten für Ferienwohnungen und Ferienhäuser Reisebestätigung, die alle wesentlichen Vertragsangaben über Kinder, Senioren) Vergünstigungen etc. angeboten, ist für die Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in die von Ihnen gebuchten Leistungen enthält. Weicht die Rei- Preisberechnung die Anzahl der vollzahlenden Reiseteilnehmer der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern in der sebestätigung vom Inhalt Ihrer Buchung ab, so liegt ein neues massgebend. Ist zum Beispiel der Aufenthalt eines Kindes im Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist, sind sie Angebot von uns vor. Daran sind wir so lange gebunden wie im gleichen Doppelzimmer wie die Eltern kostenlos, wird der Preis unmittelbar vor Ort zu zahlen. Angebot erwähnt, jedoch max. 7 Tage ab Zugang der Bestäti- auf der Basis von zwei vollzahlenden Personen errechnet. Alle n D ie Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nur von der in der gung. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen An- Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise Leistungsbeschreibung angegebenen und in der Reisebestä- gebotes zustande, wenn Sie das Angebot innerhalb dieser Frist können Sie unserer Ausschreibung beim jeweiligen Angebot tigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. bzw. der dazugehörigen Preisliste entnehmen. Die Gültigkeit bewohnt werden. vollständige Zahlung des Reisepreises) annehmen. Möchten Sie der ausgeschriebenen Preise für die Verlängerungen und die n D ie angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. nach Ablauf der gewährten Gültigkeitsfrist des Angebots trotz- maximale Aufenthaltsdauer können beschränkt werden. n B ei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag dem allfällige Änderungen vornehmen, sind diese gemäss den 4.2 Die publizierten Preise eines Angebotes (z.B. im Katalog, (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden oder vor Ort zu Bestimmungen in Ziffer 7 kostenpflichtig. Prospekt, Internet) werden mit der Neuausgabe des glei- zahlende, verbrauchsabhängige Nebenkosten verlangt wer- 2.6 Zur Sicherheit und im Interesse von Reisenden behalten wir chen Angebotes (z.B. im Katalog, Prospekt, Internet) für den. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die uns ausdrücklich vor, nach unserer Beurteilung der Reisetaug- neu buchende Kunden ungültig. Es sind jeweils die bei der Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufent- lichkeit den Abschluss des Vertrages zu verweigern, den Ver- Buchung gültigen Preise massgebend. Bei Pauschalarran- haltes in ordnungsgemässem Zustand gereinigt zurückge- trag nur unter der Bedingung der Mitnahme einer geeigneten gements ist – Ausnahmen sind entsprechend aufgeführt – geben worden sind.
4.12 Kinderermässigungen lich. Bei Nichtbezug der Leistung oder Nichtantritt der Reise 7.1.4 Für spezielle Linienflugtarife (z.B. auch aus Vielflieger-, Mei- Massgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon (Noshow), zu spätem Erscheinen am Abflug- oder Abreiseort len-, Bonus- oder anderen Kundenbindungsprogrammen), ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung bzw. Verpassen des Abflugs oder der Abfahrt wegen unge- für alle im Internet gebuchten Linienflüge und für Buchungen anzugeben. Den Umfang der Kinderermässigungen entnehmen nügender Reisepapiere etc. verrechnen wir 100 % des Arran- von Flügen mit Low Cost Carriern gelten die von den Flug- Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter gement- oder Leistungspreises. Ihre Buchungsstelle kann gesellschaften festgelegten Annullierungsbedingungen je 2 Jahren werden bei Charterflügen im Rahmen von Pauschal- zusätzlich Kostenanteile für die Beratung und Bearbeitung nach Tarifart. Die Bedingungen werden Ihnen vor, respektive arrangements ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug verrechnen (siehe Ziffer 4.6). Für die Berechnung der Annullie- bei der Buchung und / oder mit der schriftlichen Bestätigung unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Be- rungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei uns mitgeteilt. gleitperson mitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements mit oder Ihrer Buchungsstelle massgebend. 7.1.5 Veranstaltungs- und Eintrittskarten Linienflugbeförderung und bei reinen Flugangeboten (Charter Karten für Veranstaltungen oder Eintritte aller Art (z.B. Mu- bzw. Linienflug) werden für Kinder unter 2 Jahren 10 % der 7.1.1 Standardregel sicals), die lediglich vermittelt sind, gelten die Stornobedin- Flugkosten belastet, ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. A. Reise mit einer Flugbeförderung gungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen bei der Buchung Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter berechtigt, all- Ausgenommen sind die Produkte der Ziffern 7.1.2 bis 7.1.4. mitgeteilt werden (siehe Ziffer 1.3). Sie haben jedoch die fällige Differenzen zwischen dem bezahlten und dem korrekten Bis 31 Tage vor Reiseantritt30 % Wahl, die Karten – sofern dies möglich und erlaubt ist – selbst Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100 30 – 15 Tage vor Reiseantritt 40 % weiterzuverkaufen oder uns zum Verkauf zu überlassen. In nachträglich zu erheben. Falls ein Kind unter 2 Jahren nach dem 14 – 8 Tage vor Reiseantritt 60 % diesem Falle belasten wir Ihnen nur den Differenzbetrag zu Abflug und vor der Rückreise das 2. Altersjahr erreicht, muss für 7 – 1 Tage vor Reiseantritt 90 % dem von uns verrechneten Verkaufspreis. Für Umbuchungen den Rückflug ein Sitzplatz gebucht und bezahlt werden. Am Abreisetag und bei Nichterscheinen 100 % oder Annullierungen erheben wir ab dem Buchungsdatum eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro Auftrag. 5. Zahlungsbedingungen B. Reise ohne Flugbeförderung 7.1.6 Ihnen steht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Stornoko- Soweit nicht anders vereinbart ist bei Vertragsabschluss eine Nur-Hotel-Angebote (TUI individuell) Ausgenommen sind die stenrechnung das Recht zu, uns nachzuweisen, dass im Zu- Anzahlung und die Prämie für die gebuchten Versicherungslei- Produkte der Ziffern 7.1.2 sammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise stungen fällig und der Buchungsstelle umgehend zu entrichten. Bis 31 Tage vor Reiseantritt10 % keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als Sie beträgt 30 % des gesamten Reisepreises. Die Restzahlung 30 – 15 Tage vor Reiseantritt 30 % die vom Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pau- hat spätestens 4 Wochen vor Abreise zu erfolgen. Bei Buchun- 14 – 8 Tage vor Reiseantritt 60 % schale ausgewiesenen Kosten. gen innerhalb von 4 Wochen vor Abreise und bei Produkten 7 – 1 Tage vor Reiseantritt 90 % 7.2 Ersatzperson mit dem Vermerk «100 % Stornogebühr ab Buchung» bzw. Am Abreisetag und bei Nichterscheinen 100 % Falls Sie verhindert sein sollten, können Sie unter folgenden «100 % immediate cnx. fee» ist der Gesamtbetrag bei Vertrags- Voraussetzungen eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen: abschluss fällig. Nicht rechtzeitige Zahlungen berechtigen 7.1.2 Ausnahmen von der Standardregel n D ie Ersatzperson übernimmt das Reisearrangement zu den uns, den Reisevertrag ohne weitere Fristansetzung zu kündigen A. Ferienwohnungen / -häuser, Appartements oder Caravan gleichen Bedingungen, wie sie mit Ihnen vereinbart wurden. und die noch nicht bezogenen Reiseleistungen zu verweigern. Parks bei Eigen-, Bus- und Bahnanreise, Golfpakete (soweit n Es stehen keine behördlichen Anordnungen, gesetzliche Durch die Kündigung entstehende Kosten gehen zu Ihren nicht in 7.1.1 inbegriffen), airtours Private Travel und Meine- Bestimmungen oder Tarifvorschriften der Teilnahme der Lasten. Für individuell zusammengestellte Reisen oder für Reise-à-la-carte-Landleistungen: Ersatzperson entgegen. Gruppenreisen können andere Bedingungen gemäss der Of- Bis 45 Tage vor Reiseantritt 45 % n D ie beteiligten Unternehmen bzw. Leistungsträger (Hotels, ferte bzw. Buchungsbestätigung zur Anwendung kommen. Der 44 – 36 Tage vor Reiseantritt 50 % Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren die damit gesamte Reisepreis für Online-Buchungen und für Sonder- 35 – 4 Tage vor Reiseantritt 80 % verbundenen Änderungen. angebote wird, soweit nicht anders vereinbart, vollständig 10 Tage 3 – 1 Tage vor Reiseantritt 90 % n Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse nach der Reservierung respektive dem Erhalt der Buchungs- Am Anreisetag und bei Nichterscheinen 100 % (Pass, Visa, Impfvorschriften). bestätigung fällig. Bei allfälligen Rückzahlungen von Teil- oder n D ie Ersatzperson übernimmt alle mit der Umbuchung anfal- Gesamtzahlungen aller Art an Sie (z.B. wegen Leistungsänderun- B. Für TUI Cars: lenden Mehrkosten (z.B. die von anderen Leistungsträgern gen, Annullierung) schulden wir Ihnen keinen Zins. Bis 24 Stunden vor Reiseantritt 0% infolge der Umbuchung erhobenen Gebühren und Preis- Ab 24 Stunden vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen 80 % aufschläge). Sie haften uns oder der Buchungsstelle gegen- 6. Preisänderungen Vorzeitige Rückgabe und/oder über, falls diese Vertragspartei ist, zusammen mit der Er- Es ist möglich, dass die in den Prospekten, Katalogen etc. und verspätete Übernahme keine Rückerstattung satzperson persönlich und solidarisch für die Zahlung des im Internet publizierten Preise verändert werden müssen, ins- vereinbarten Preises für das Reisearrangement und für alle besondere in folgenden Fällen: C. Motorräder von Eagle Rider: durch diese Umbuchung auf die Ersatzperson entstehenden n Bei nachträglichen Preiserhöhungen oder Tarifänderungen 30 – 25 Tage vor Reiseantritt 40 % Mehrkosten. Über die Frage, ob die vorstehend erwähnten unabhängiger Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzu- 24 – 18 Tage vor Reiseantritt 50 % Voraussetzungen erfüllt sind, entscheiden wir nach pflicht- schläge) seit dem Zeitpunkt der Drucklegung des Angebotes 17 – 11 Tage vor Reiseantritt 60 % bewusstem Ermessen unter Berücksichtigung allfälliger respektive des Vertragsabschlusses. Ab 10 Tage vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen 80 % Auflagen Dritter. Wir orientieren Sie innert angemessener n B ei Erhöhung oder Neueinführung staatlicher Abgaben und Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilneh- Gebühren (z.B. Sicherheits- und Flughafentaxen). D. Motorräder: Private Gruppentouren von Eagle Rider: men kann. Falls eine Ersatzperson unter den oben genann- n Bei Erhöhung von Steuern oder öffentlich-rechtlichen Gebühren Bis 46 Tage vor Reiseantritt 25 % ten Voraussetzungen die Reise antritt, werden Ihnen keine (z.B. Sicherheits- und Flughafentaxen oder Hafengebühren). 45 – 36 Tage vor Reiseantritt 50 % Annullierungskosten gemäss Ziffer 7.1 in Rechnung gestellt. n Bei Wechselkursänderungen seit dem Zeitpunkt des Ver- Ab 35 Tage vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen 80 % Der Eintritt einer Ersatzperson ist unter Vorbehalt der or- tragsabschlusses kann der Reisepreis in dem Umfang Bei vorzeitiger Rückgabe oder verspäteter Übernahme besteht ganisatorischen Möglichkeiten und der obgenannten Bedin- erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für die ge- kein Erstattungsanspruch. gungen bis spätestens zwei Tage vor Reisebeginn zulässig. buchte Veranstaltermarke verteuert hat. In diesen Fällen behalten wir uns vor, Preiserhöhungen weiter zu E. Camper, Schiffsreisen, Spezial- und Aktivprogramme. Ticket- 7.3 Änderungen und Umbuchungen belasten, jedoch bis spätestens 32 Tage vor dem vereinbarten Pakete bestehend aus Musical-/Showticket und Unterkunft: Für Umbuchung des Reisedatums, des Reiseziels, des Ortes Reisetermin. Wir werden Ihnen die Preisänderungen umgehend Bis 31 Tage vor Reiseantritt 25 % oder der Unterkunft nach Vertragsabschluss sind die unter bekanntgeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des publizier- 30 – 25 Tage vor Reiseantritt 40 % Ziffer 7.1 genannten Annullierungskosten geschuldet. Bei ten und bestätigten Pauschalpreises oder bei Individualreisen 24 – 18 Tage vor Reiseantritt 50 % von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flugumbuchungen mit einzelnen Leistungspreisen, haben Sie das Recht, innert 5 17 – 11 Tage vor Reiseantritt 60 % behält sich der Veranstalter zusätzlich zu den gegebenenfalls Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich kostenlos vom Ab 10 Tage vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen 80 % entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer angemesse- Vertrag zurückzutreten oder ohne Mehrkosten auf eine von uns nen Bearbeitungsgebühr vor. Namenskorrekturen sind nur allenfalls offerierte andere Reise umzubuchen. Bereits geleistete F. Produkte mit dem Vermerk «100 % Stornogebühr ab in Ausnahmefällen möglich und führen bei den Leistungs- Zahlungen werden Ihnen im Falle des Rücktritts schnellstmöglich Buchung» bzw. «100 % immediate cnx. fee»: trägern zu Mehrkosten (z.B. Fluggesellschaften bis zu 100 % ohne jeglichen Abzug und zinslos rückerstattet. Ab Zeitpunkt der Buchung 100 % des Flugpreises). Diese Mehrkosten werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt. Bitte achten Sie deshalb auf die kor- 7. Sie können nicht reisen oder ändern den Auftrag G. Produkte mit dem Vermerk kostenloser Storno bis 18 Uhr rekte Schreibweise Ihres Namens entsprechend Ihrem Pass. 7.1 Annullierung CET am Anreisetag» bzw. «no cancellation fee»: Falls Sie die Reise am vereinbarten Reisetermin nicht antre- Kostenlos bis 18 Uhr am Anreisetag, danach 100 % 8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht oder nicht ten können, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle oder dem vertragsgemäss beenden – Vorzeitiger Abbruch gebuchten Veranstalter (Vertragspartner) unverzüglich per- H. Produkte mit dem Vermerk «TUI light»: Sofern Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen vorzeitig abbre- sönlich, mittels eingeschriebenem Brief oder E-Mail und unter Ab Zeitpunkt der Buchung 100 % chen, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reise- Beilage respektive separater Rücksendung bereits ausgehän- preises oder der nicht beanspruchten Leistungen. Wir werden digter Reisedokumente mitteilen. Wenn Sie von der Reise I. FlexTravel Basket jedoch nach Möglichkeit von Ihnen nicht beanspruchte Leistungen zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, verliert Die Reisen werden tagesaktuell zusammengestellt und preislich zurückerstatten, sofern und soweit uns diese von den Leistungs- der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen berechnet. Eine generelle Regelung mit prozentualen Annul- trägern nicht belastet werden. Wir sind berechtigt, eine nach dem kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtan- lierungs- oder Umbuchungskosten ist deshalb nicht möglich. uns dabei entstehenden Aufwand bemessene Bearbeitungsge- tritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall Die jeweils gültigen Bestimmungen für Ihre Buchung erhalten bühr (min. CHF 100 pro Person) in Abzug zu bringen. Verweige- höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung Sie während der Reservierung durch die Agentur respektive rung der Landeerlaubnis und der Einreise, Kosten der Weiterreise («Annullierungskosten oder Stornokosten») in Abhängigkeit mit der Bestätigung / Rechnung. Für gewisse Leistungen (z.B. wird auf einer Schiffs- oder Flugreise die Landung oder – auch bei von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Die Annullierungs- Flüge, Unterkunft) und / oder Reisedaten (z.B. Hochsaison) einer Flugreise – Ihre Einreise und/oder die Einfuhr Ihres Gepäcks kosten sind – ab dem Buchungsdatum gerechnet – nachste- und je nach dem Zeitpunkt der Annullierung oder Umbuchung in den vorgesehenen Hafen oder das Land verweigert, weil Sie hend unter Ziffer 7.1.1 ff. unter Berücksichtigung der Nähe des können die Annullierungskosten bis zu 100 Prozent des Rech- die entsprechenden Bestimmungen verletzt haben, über welche Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Rei- nungsbetrages anfallen. Beachten Sie zusätzlich Ziffer 7.1.3. wir Sie vorgängig pflichtgemäss informiert haben, können wir Sie sebeginn meist pro Person oder verrechneter Leistungseinheit und/oder Ihr Gepäck nach einem anderen Hafen oder Land, die in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis oder als Pau- 7.1.3 Für alle anderen Reisen oder in Ausnahmefällen sowie in Ab- vom Schiff angelaufen oder mit dem Flugzeug angeflogen werden, schale aufgeführt. Zusätzlich verrechnen wir die Prämie für die weichung zu den oben aufgeführten Regeln (z.B. Festspiel-, weiterbefördern und dort landen. Sie haben uns ein der Weiter- von Ihnen abgeschlossene Reiseversicherung. Beachten Sie in Spezialreisen, Events) und Dienstleistungen, Theater und reise entsprechendes Entgelt zu bezahlen und alle hiermit im Zu- diesem Zusammenhang zwingend Ziffer 9. «Reiseversicherung Opernkarten, Golf etc. verweisen wir auf die Ausschreibung sammenhang stehenden sonstigen Aufwendungen zu ersetzen. und -schutz» und die Versicherungsangebote in der Ausschrei- beim entsprechenden Angebot und / oder der Reisebestätigung Für eine solche Weiterreise gelten diese Reisebedingungen sowie bung (z.B. Katalog, Preisliste, Internet). Die Leistungsbestand- Wir verrechnen Ihnen die uns effektiv entstandenen Kosten, bei speziellen Reisen die allfälligen abweichend publizierten oder teile und die Höhe eines allfälligen Selbstbehalts der Reisever- welche vom Zeitpunkt der Annullierung, der Reiseart oder ergänzenden Bedingungen (vgl. Ziffer 1.1). sicherung für das von Ihnen gewählte Versicherungspaket sind Dienstleistung und der Anzahl der gebuchten Passagiere den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ersicht- abhängig sind.
9. Reiseversicherung und -schutz eines Ersatzprogramms besteht nicht. Schadenersatzansprü- internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden ge- 9.1 Zu Ihrem Schutz bieten wir Ihnen in unseren Katalogen resp. che wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen. setzlichen Vorschriften. Preislisten und auf unseren Webseiten eine umfassende Pa- 10.1.3 Abbruch einer Reise – Im Allgemeinen 11.3 Unfälle und Erkrankungen (Personenschäden) lette an Versicherungslösungen an. Im Arrangementpreis ist Muss aus den unter Ziffer 10.1.2 genannten Gründen die Wir haften für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körper- die Prämie für die Reiseversicherung (z.B. Assistance PLUS mit Reise oder der Aufenthalt abgebrochen werden, bemühen verletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern dieser Annullierungskosten-Reisezwischenfall-Versicherung) nicht wir uns, die Reiseteilnehmer so schnell wie möglich in ein an- schuldhaft von uns oder einem von uns beauftragten Unter- inbegriffen. Sie wird Ihnen automatisch in Rechnung gestellt, deres Feriengebiet oder in die Schweiz zurückzubringen. Wir nehmen verursacht wurde. Sind wir für das Verhalten der von sofern Sie gegen diese Risiken nicht bereits versichert sind (z.B. sind berechtigt, vor der Rückerstattung Ihrer Zahlung unsere uns beauftragen Drittunternehmen haftbar, müssen Sie Ihre ELVIA/Allianz Global Assistance, Europäische Reiseversicherung, nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Schadenersatzansprüche gegenüber diesen Unternehmen an TCS ETI-Schutzbrief) und Sie uns dies bei Buchungsabschluss Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages uns abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit bekannt geben. Dabei kann Ihre Buchungsstelle verlangen, dass sind ausgeschlossen. Flugtransporten oder bei Benützung anderer Transportunter- Sie eine entsprechende Verzichtserklärung unterzeichnen. Die 10.1.4 Abbruch einer Reise – Besondere Gegebenheiten der Schifffahrt nehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintre- Prämie ist jeweils publiziert. Der Abschluss der Reiseversiche- Muss ein Schiff aus von uns nicht zu vertretenden Gründen in ten, sind die Entschädigungsansprüche in der Höhe auf die rung muss zusammen mit der definitiven Buchung der Reiselei- Quarantäne, haben Sie selbst die Kosten für Ihren Unterhalt zu Summe beschränkt, welche sich aus den jeweils anwendbaren stungen erfolgen. Ein nachträglicher Abschluss ist ausserhalb tragen. Sind Sie an Bord und werden Sie dort verpflegt, haben internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergibt. der kostenpflichtigen Stufen (gemäss den Annullierungsfristen Sie die entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. Eine weitergehende Haftung von uns ist in diesen Fällen aus- in Ziffer 7.1) unter gewissen Bedingungen möglich. Eine nach- 10.1.5 Kündigung geschlossen. Siehe auch Ziff. 12. trägliche Stornierung der Versicherung und (allenfalls anteilige) Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, 11.4 Informationen zu Flugreisen Rückzahlung der Prämie ist nur möglich, sofern uns die Prämie wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Die Beförderung im internationalen Luftverkehr unterliegt hin- vom jeweiligen Versicherer erlassen wird. Abmahnung von unserer Seite von Ihnen nachhaltig gestört sichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Rei- 9.2 Eine Annullierungskosten-Versicherung (z.B. Assistance PLUS) wird. Das gleiche gilt, wenn Sie sich in solchem Masse vertrags- senden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck bezweckt die Deckung der Annullierungskosten (vgl. Ziffer 7) widrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages sowie der Zerstörung, dem Verlust oder der Beschädigung von bei Krankheit, Unfall oder Tod des Reiseteilnehmers, seines gerechtfertigt ist. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens Reisepartners oder ihm nahe stehender Personen. Eine Reise- Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung (www.tui.ch/montrealeruebereinkommen) oder Warschauer zwischenfallversicherung bezweckt die Deckung der Mehrko- tragen Sie als Störer selbst. Der Wert ersparter Aufwendungen Abkommens (www.tui.ch/warschauerabkommen). Welches sten des Rücktransportes der versicherten Reiseteilnehmer in sowie diejenigen Vorteile, die aus einer anderen Verwendung Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung beschränktem Umfang bei Krankheit, Unfall oder Tod. nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen 9.3 Beachten Sie in jedem Fall den detaillierten Leistungsum- einschliesslich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger, unterzeichnet und ratifiziert haben. Vertragsstaaten, die das fang und allfällige Hinweise zum Selbstbehalt sowie die werden Ihnen jedoch angerechnet. Montrealer Übereinkommens und des Warschauer Abkommens Bestimmungen über den Deckungsausschluss der einzelnen 10.2 Mindestbeteiligung unterzeichnet und ratifiziert haben, finden Sie im Internet unter Versicherungsangebote. Ausführliche Angaben finden Sie Für gewisse Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die je nach www.icao.int. Entschädigungsansprüche für Nichtbeförderung, entweder in der Ausschreibung (z.B. Katalog, Preisliste, In- Reise unterschiedlich sein kann und beim Angebot publiziert ist. Flugannullierungen und -verspätungen richten sich u.a. nach ternet) oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer, können wir der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Rates vom (siehe auch www.tui.ch/reiseschutz). die Reise bis 22 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin absa- 11.02.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und 9.4 Der Eintritt eines versicherten Ereignisses ist der Versiche- gen. Wir informieren Sie so schnell wie möglich, wenn zu einem Unterstützungsleistungen für Fluggäste. Zusätzlich zum eige- rungsgesellschaft oder der von ihr angegebenen Person oder früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmer- nen Recht hat die Schweiz die Fluggastrechte der Europäischen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Informieren Sie umgehend zahl nicht erreicht werden kann. In diesem Fall bemühen wir uns, Union (EU) übernommen. Beachten Sie unter anderem Ziffer Ihre Buchungsstelle oder den gebuchten Vertragspartner Ihnen eine nach unserem Ermessen objektiven Gesichtspunkten 12.3 und www.bazl.admin.ch, Rubrik «Sicherheit». (bei TUI Suisse: customerservice@tui.ch) und stellen sie die mindestens gleichwertige Ersatzleistung anzubieten, welche den 11.5 Einkäufe erforderlichen Beweismittel (Arztatteste, Polizeirapporte, Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigt. Ist das Wir lehnen jede Haftung für Verträge ab, die Sie während amtl. Bescheinigungen usw.) rasch zur Verfügung. Auf Ver- Ersatzprogramm gemäss unserem Katalogpreis günstiger, ver- einer Reise mit Händlern oder Verkäufern für Waren oder langen der Versicherung ist der behandelnde Arzt von der güten wir Ihnen den Preisunterschied. Preisänderungen zu Ihren Dienstleistungen abschliessen. Schweigepflicht zu entbinden. Um die Leistungen der bei uns Lasten sind im Rahmen von Ziffer 6 zulässig. Sollte das Ersatz- 11.6 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) gebuchten Reisezwischenfallversicherung (z.B. Assistance programm teurer werden, sind wir ermächtigt, einen Kleingrup- Bei übrigen Schäden (Sach- und Vermögensschäden) haften PLUS) beanspruchen zu können, muss bei Eintritt des Ereig- pen-Zuschlag zu erheben. Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich wir nur, falls uns oder ein von uns beauftragtes Unternehmen nisses oder des Leidens zusätzlich die ELVIA Reiseversiche- oder verzichten Sie darauf, erstatten wir Ihnen die bereits ge- ein Verschulden trifft, wobei die Haftung auf den unmittel- rung (Allianz Global Assistance)-Zentrale verständigt werden. leisteten Zahlungen zurück. Ein Anspruch auf die Durchführung baren Schaden und von der Höhe her auf den zweifachen Tel. +41 (0)44 283 33 90. Nützliche Informationen und die eines Ersatzprogramms besteht nicht. Schadenersatzansprüche Reisepreis beschränkt ist. Sind wir für das Verhalten der von Formulare für den Schadenfall finden Sie unter www.allianz- wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen. uns beauftragen Drittunternehmen haftbar, müssen Sie Ihre assistance.ch/content/8/de/hilfeservice Schadenersatzansprüche gegenüber diesen Unternehmen 11. Haftungsbestimmungen an uns abtreten. Bei Schäden und Verlusten, die im Zusam- 10. Wir können die Reise nicht wie vereinbart durchführen 11.1 Allgemein menhang mit Flugtransporten oder bei Benützung anderer oder müssen diese vorzeitig abbrechen Wir entschädigen Sie im Rahmen der nachfolgenden Bestim- Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunterneh- 10.1 Programmänderungen, Nichtdurchführung, Reiseabbruch mungen für den Ausfall oder die nicht gehörige Erbringung men usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche in der 10.1.1 Programmänderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen und allfällige Ihnen Höhe auf die Summe beschränkt, welche sich aus den jeweils Es kann sich gemäss unserer Beurteilung als notwendig er- dadurch zusätzlich entstandene Kosten (Ziffern 10 und 12 anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen weisen, nach Vertragsabschluss das Reiseprogramm oder ein- bleiben vorbehalten), sofern unsere Reiseleitung oder lokale Gesetzen ergibt. Eine weitergehende Haftung unsererseits zelne vereinbarte Leistungen wie Unterkunft, Transportmittel, Vertretung vor Ort keine objektiv gleichwertige Ersatzleistung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Fluggesellschaften, den Abflug- resp. Ankunftsflughafen, den anbieten konnte. Unsere Leistung ist dabei insgesamt auf den 11.7 Versicherungsschutz Auslauf- resp. Ankunftshafen sowie Flug- oder Abfahrtszeiten zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser bei Absicht oder Unsere Haftung ist gemäss diesen Haftungsbestimmungen be- zu ändern, wenn höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare grober Fahrlässigkeit. schränkt, ebenso die Haftung der Fluggesellschaften oder übrigen oder nicht abwendbare Umstände (z.B. wegen der besonderen 11.2 Haftungsausschluss Transportunternehmungen, die sich nach den internationalen Ab- Gegebenheiten in der Luft- oder Schifffahrt) es erfordern. Bei 11.2.1 Wir haften nicht für Leistungen von Drittparteien (Reiseveran- kommen bzw. nationalen Gesetzen richten. Wir machen Sie darauf erheblichen Änderungen bemühen wir uns, Ihnen eine nach stalter; Transportunternehmen und andere Leistungserbrin- aufmerksam, dass die Transportunternehmungen in verschiede- unserem Ermessen objektiven Gesichtspunkten mindestens ger), die wir entsprechend Ihrem Auftrag nur vermittelt haben nen Ländern mangels gesetzlicher Grundlagen nur über einen gleichwertige Ersatzleistung anzubieten, welche den Gesamtzu- und wo wir nicht Vertragspartei sind (vgl. Ziff. 1.3 AVRB). Un- ungenügenden Versicherungsschutz für Unfälle, Gepäckverlust schnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigt. Ist das Ersatz- sere Haftung beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorg- oder – beschädigung etc. verfügen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren programm gemäss unserem Katalogpreis günstiger, vergüten fältige Erbringung der Vermittlungsleistung. Ausserhalb des Versicherungsschutz zu prüfen und allenfalls für die Dauer der wir Ihnen den Preisunterschied. Ist ein Ersatzprogramm nicht Pauschalarrangements können am Reiseziel örtliche Veran- Reise eine entsprechende Reiseversicherung abzuschliessen, wie möglich, erstatten wir Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen staltungen, Ausflüge und weitere Dienstleistungen gebucht z.B. eine Reisegepäck-, Reisezwischenfall-, Reiseunfall- und/oder zurück. Als Veranstalter sind wir verpflichtet, Sie über wesent- werden, die aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Reisekrankenversicherung. Verfügen Sie über eine private Versi- liche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Risiken verbunden sind oder besondere physische Vorausset- cherungsdeckung für Annullierungskosten, können Sie bei Ihrer Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf die Durchführung eines zungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr Buchungsstelle eine Verzichtserklärung verlangen. Ersatzprogramms besteht nicht. Schadenersatzansprüche eigenes Risiko. Wir sind nicht Ihre Vertragspartei. Wir lehnen 11.8 Zu Ihrer Sicherheit wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen. Die dafür sowie für von Ihnen von der Reiseleitung gewünschte Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegen- auf dem Flugbillett angegebenen Flugzeiten gelten als vorgese- Dienstleistungen ausserhalb des Pauschalarrangements jeg- heiten (EDA) veröffentlicht Informationen über Länder, in hen. Aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen liche Haftung ab, sofern für solche Angebote nicht ausdrück- denen allfällige sicherheitspolitische oder andere erhöhte Ri- Luftraumes können Flugverspätungen oder -verschiebungen lich wir oder unsere örtliche Vertretung als Veranstalter oder siken bestehen. Über die Reisehinweise können Sie sich selbst sowie Änderungen der Streckenführung in Einzelfällen nicht Dienstleistungserbringer verantwortlich zeichnen. beim EDA unter www.eda.admin.ch/reisehinweise oder Tel. ausgeschlossen werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche 11.2.2 Wir übernehmen keine Haftung, wenn die Nichterfüllung oder 0800 24-7-365 oder bei Ihrer Buchungsstelle informieren. Wir bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Lei- nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen empfehlen Ihnen zudem, sich vor der Abreise unter www.itine- stungen mit Mängeln behaftet sind. Gegebenenfalls werden wir zurückzuführen ist: ris.eda.admin.ch zu registrieren. Sie erhalten dann auch unter- Ihnen eine kostenlose Umbuchung zu Katalogpreisen oder einen n Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise. wegs immer die für Sie relevanten Informationen. Medizinische kostenlosen Rücktritt anbieten. Falls die Sitzplatzreservierung n A uf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Hinweise finden Sie unter www.bag.admin.ch, www.safetravel. bei Flugreisen nicht eingehalten wird, erstatten wir Ihnen die Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten ch, www.osir.ch oder www.who.int. Wir gehen davon aus, dass Reservierungsgebühr – allenfalls anteilig – zurück. Leistungen nicht beteiligt sind. Sie sich vor Antritt der Reise über die Reise- und Gesundheits- 10.1.2 Nichtdurchführung einer Reise n Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir trotz hinweise informiert haben und Ihnen die entsprechenden Ri- Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden siken vollständig bewusst sind. Gefahren und Risiken können verunmöglichen, wie höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, konnten, namentlich Streiks, Flugverspätungen, politische sowohl unterwegs als auch an den Ferienorten bestehen, wes- Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Konkurs des Unruhen, Naturkatastrophen und behördliche Massnahmen. halb wir Ihnen dringend empfehlen, die jeweiligen Sicherheits- Leistungserbringers, oder Verweigerung von Landerechten, Wir haften überdies nicht für Programmänderungen gemäss hinweise (z.B. in den Transportmitteln, in den Unterkünften, Bewilligungen etc. oder Umstände, die aus unserer Sicht zur Ziffer 10, bemühen uns jedoch, Ihnen eine nach unserem Er- am Strand, am Swimmingpool, an den Sportanlagen) genau zu Gefährdung von Leben und Gesundheit führen könnten, haben messen objektiven Gesichtspunkten mindestens gleichwertige lesen und zu befolgen. Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich wir als Veranstalter das Recht, die Reise auch kurzfristig zu Ersatzleistung anzubieten. bitte an unsere lokale Reiseleitung. Sollten Ihnen Angebote annullieren. Wir bemühen uns in diesem Fall, Ihnen eine Er- 11.2.3 Haftung bei Schiffsreisen unterbreitet werden (z.B. für Glücksspiele, Time Sharing), so satzlösung anzubieten. Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich Sofern TUI bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen raten wir Ihnen zur Vorsicht. Treffen Sie keine überstürzten oder verzichten Sie darauf, erstatten wir Ihnen die bereits ge- oder ausführenden Beförderers zukommt, richtet sich die Entscheide, sondern lassen Sie sich von unabhängigen, fach- leisteten Zahlungen zurück. Ein Anspruch auf die Durchführung Haftung von TUI nach den jeweils anwendbaren besonderen kundigen Personen beraten. In allen Feriengebieten kann es
ohne vorherige Ankündigung zu Naturereignissen (z.B. Unwet- wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, kosten sind vor der Abreise direkt der Fluggesellschaft (z.B. über ter aller Art, Waldbrand) mit schwerwiegenden Auswirkungen insbesondere die Zahlung von Annullierungskosten, die aus der Internet mit der Kreditkarte oder beim Check-in je vor dem Hin- kommen. In einigen Fällen kann sogar die ordnungsgemässe Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren La- und Rückflug in bar) und bei den Transfers vor Ort (meistens Erbringung der gebuchten Leistungen beeinträchtigt sein sten, ausgenommen bei nachweislich schuldhafter Falsch- oder in bar) zu bezahlen. Für den Transport von Sportgeräten und (siehe Ziffer 10). Erkundigen Sie sich vor der Abreise über die Nichtinformation durch uns oder die Buchungsstelle. ähnlichen Objekten sollten Sie den Versicherungsschutz spezi- möglichen klimatischen Verhältnisse an Ihrem Reiseziel. 14.4 Entnehmen Sie bitte der Ausschreibung oder erkundigen Sie sich ell beachten. Beachten Sie im Zusammenhang mit Flügen und bei Ihrer Buchungsstelle, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforder- Dienstleistungen rund um das Fliegen (z.B. für das Vorabend- 12. Beanstandungen/Ersatzansprüche lich ist oder die Identitätskarte (Personalausweis) genügt. Achten Check-in) die Webseiten der wichtigsten Abflughäfen: 12.1 Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der Sie darauf, dass Ihr Reisepass oder die Identitätskarte für die www.euroairport.com www.innsbruck-airport.com gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Der Reisepass muss www.flughafenbern.ch www.allgaeu-airport.de zu vermeiden oder gering zu halten (Mitwirkungspflicht). ausserhalb Europas vielfach mindestens 6 Monate über das Rück- www.baden-airpark.de www.duesseldorf-airport.de 12.2 Wird eine vereinbarte Leistung mangelhaft oder überhaupt reisedatum hinaus gültig sein. Kinder müssen ab Geburt einen www.muenchen-flughafen.de www.frankfurt-airport.de nicht erbracht, sind Sie berechtigt und verpflichtet, unverzüg- eigenen Ausweis durch ihre gesetzlichen Vertreter beantragen www.stgallen-airport.ch www.fly-away.de lich bei unserer Reiseleitung oder örtlichen Vertretung (z.B. lassen. Für Informationen über die Ausweisformalitäten siehe www.flughafen-stuttgart.de www.gva.ch Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung) sofortige www.bap.admin.ch oder www.schweizerpass.ch www.flughafen-zuerich.ch und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Wir bemühen uns in 14.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern 16.3 Rückbestätigung von Flügen Ihrem Interesse um geeignete Lösungen. Ist Abhilfe oder eine sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und be- Nur-Flug-Gäste und alle Kunden, die nicht in der gebuchten Un- angemessene Lösung innert 48 Stunden nicht möglich, sind Sie folgen Sie die Vorschriften. Auch bei der Rückkehr in die Schweiz; terkunft zu erreichen sind, müssen ihren Rückflug obligatorisch berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Kann eine gleichwertige siehe www.zoll.ch / Rubrik «Zollinformation Private». 72 Stunden oder gemäss den Angaben in den Reiseunterlagen, Ersatzleistung nicht erbracht werden, haben Sie Anspruch auf 14.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse spätestens aber 24 Stunden vor der geplanten Rückreise bei eine Preisminderung in der Höhe des objektiven Minderwertes verlangt. Informationen entnehmen Sie der Reiseausschreibung unserer lokalen Reiseleitung oder Vertretung oder der Flugge- der erbrachten Leistung im Verhältnis zur vereinbarten Lei- oder erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle. Für medizinische sellschaft rückbestätigen lassen. Versäumte Rückbestätigungen stung oder, gegen entsprechenden Nachweis, auf Ersatz der Ko- Empfehlungen und Ratschläge zur Gesundheitsvorsorge und können zum Verlust des Transportanspruches führen. Allfällige sten bei eigener Abhilfe im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Einschätzung des Gesundheitsrisikos verweisen wir Sie an Ihren Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Leistung. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Hausarzt, an reisemedizinisch erfahrene Ärzte oder Tropenme- 16.4 Flug Falls ein Leistungsmangel eintritt oder Ihnen die Fortsetzung der diziner, die reisemedizinischen Informationsdienste oder das Die von uns angebotenen Flüge umfassen Charterflüge sowie re- Reise oder des Aufenthaltes wegen schwerwiegender Mängel nicht Bundesamt für Gesundheit (BAG). Siehe auch www.safetravel.ch, guläre Linienflüge mit in- und ausländischen Gesellschaften. Alle mehr zugemutet werden kann, müssen Sie Ihre Beanstandung von https://osir.ch oder www.bag.admin.ch eingesetzten Fluggesellschaften verfügen über die notwendigen unserer Reiseleitung oder örtlichen Vertretung schriftlich bestäti- 14.7 Wir und die Buchungsstelle übernehmen keine Haftung, falls Sie Bewilligungen. Sofern nichts anderes erwähnt wird, fliegen Sie gen lassen. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadener- wegen der Verletzung von Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und bei allen Programmen, welche Sie der Ausschreibung (z.B. Ka- satzansprüche und ähnliche Ansprüche (z.B. Genugtuung) gültig Devisenbestimmungen nicht befördert werden können oder die talog, Preisliste) entnehmen, in der Economy-Klasse. Die publi- anzuerkennen. Ihre Beanstandung und die schriftliche Bestäti- Ein- oder Ausreise verweigert wird. Sie haben in diesen Fällen zierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können gung der Mängelanzeige unserer Reiseleitung oder örtlichen Ver- keinen Anspruch auf eine Rückerstattung von gebuchten Leistun- ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie die zum Zeitpunkt tretung sowie allfällige Beweismittel sind uns zur Geltendmachung gen. Allfällige aufgrund der Missachtung von Reisebestimmungen des Billettdrucks gültigen Flugpläne, die sich jedoch aus diversen Ihrer Ansprüche unverzüglich, spätestens aber bis 30 Tage nach aller Art entstehende Mehrkosten (z.B. Logis-, Rückreise-, Umbu- Gründen (z.B. Sicherheit, Technik) ebenfalls kurzfristig noch än- Ihrer Rückkehr (bei Pauschalreisen) respektive nachdem Bezug chungs-, Transfer- oder andere Kosten) sind von Ihnen vollum- dern können. Namentlich können Direktflüge Zwischenlandungen der Leistung (bei Individualreisen und -leistungen) einzureichen. fänglich selbst zu tragen. beinhalten, welche im Flugplan nicht vorgesehen sind. Solche Än- Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Beanstandung selbst verfas- 14.8 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte me- derungen sind grundsätzlich keine wesentlichen Programmände- sen, um allfällige Ansprüche nicht zu gefährden. Zeigen Sie Ihre dizinische Versorgung an Bord eines Schiffes raten wir werdenden rungen, welche Sie zum Rücktritt vom Vertrag, zu Schadenersatz Beanstandungen nicht unverzüglich vor Ort an und machen Sie Müttern, die sich bei Reiseantritt in der 24. Schwangerschaftswo- oder Minderung des Reisepreises berechtigen. Für Flugverspätun- Ihre Ansprüche nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr che oder darüber hinaus befinden sowie Säuglingen bis zu einem gen und Mindestumsteigezeiten bei Anschlussflügen können wir respektive nach dem Bezug der Leistung (bei Individualreisen und Alter von sechs Monaten von einer Teilnahme an einer Schiffsreise keine Haftung übernehmen. Der An- und Abreisetag ist in erster -leistungen) bei uns geltend, verwirken Sie Ihre allfälligen Rechte ab. Auf den Transatlantik-Routen und der Route um Westeuropa Linie ein Reisetag, an welchem neben der Unterkunft grundsätz- auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Preisminderung, Kündigung des Vertra- wird aufgrund der vielen aufeinanderfolgenden Seetage von der lich keine weiteren Leistungen angeboten werden. Pauschalreisen ges, Schadenersatz und Genugtuung. Mitnahme von Säuglingen unter 12 Monaten dringend abgeraten. mit Linienflügen basieren meist auf Spezialtarifen in besonderen 12.3 Schäden, Verluste oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck Buchungsklassen. Diese sind – sofern von Bedeutung – in der Aus- bei Flugreisen müssen nach Ankunft an Ort und Stelle, spätestens 15. Strafbares Verhalten schreibung erwähnt. Die Zahl der Plätze ist beschränkt. Sofern die jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens, mittels Besteht der dringende Verdacht, dass Sie im Ferienort oder auf Plätze ausgebucht sind, geben wir Ihnen Gelegenheit, zusätzliche Schadensanzeige (P.I.R) bei der zuständigen Fluggesellschaft oder der Reise eine strafbare und nach schweizerischem Strafrecht Plätze in einer anderen Buchungsklasse gegen Aufpreis zu buchen. Vertretung angezeigt werden. Fluggesellschaften lehnen Erstattun- mit Freiheitsstrafe bedrohte Handlung begangen haben, sind wir Alle Spezialtarife berechtigen nicht zur Teilnahme an den Kunden- gen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden oder zu dazu berechtigt, den Reisevertrag mit Ihnen fristlos aufzulösen. bindungsprogrammen (z.B. Bonusmeilen) der Fluggesellschaften. spät erfolgt ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder Die Rechtsfolgen sind dieselben, wie wenn Sie die Reise vorzeitig Bei Flugbilletten zu Spezialtarifen können Sitzplatzreservierungen die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen abbrechen (Ziffer 8). Schadenersatzansprüche Ihrerseits wegen in den meisten Fällen nicht im Voraus gemacht werden. Erkundigen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen. Wir behalten Sie sich bei Ihrer Buchungsstelle und profitieren Sie – sofern mög- 12.4 Bei Beanstandungen müssen Gäste von Ferienwohnungen / -häu- uns vor, unseren Verdacht den schweizerischen Strafverfolgungs- lich – vom Vorabend-Check-in (siehe dazu auch Ziffer 16.2). sern/Appartements unverzüglich bei dem in den Reiseunterlagen behörden zu melden. 16.5 Reisedokumente angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen. Sollte der Man- Ihre elektronischen Reisedokumente erhalten Sie, nach Eingang gel nicht wie gewünscht beseitigt werden, sind Sie verpflichtet, 16. Verschiedenes der vollständigen Zahlung, spätestens 10 Tage vor Abreise. In sich mit der nächstgelegenen TUI Reiseleitung oder der örtlichen 16.1 Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luft- der Regel reisen Sie ticketlos, falls dies nicht zutrifft werden Sie Vertretung des Veranstalters in Verbindung zu setzen. Unterlassen fahrtunternehmens. Wir sind verpflichtet, Sie über die Identität darüber informiert. Sollten Ihnen die Reisedokumente nicht bis Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen Ihnen keine An- des ausführenden Luftfahrtunternehmens der gebuchten Beför- spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sprüche zu. Die Ausführungen gemäss Ziffer 12.2 gelten ergänzend. derung im Luftverkehr zu unterrichten, wenn die Beförderung in sich bitte umgehend an Ihre Buchungsstelle. Bei Buchung einer der Schweiz oder in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat begon- Reise innerhalb von 6 Arbeitstagen vor Abreise werden die Rei- 13. Reisegarantie nen hat. Sollten bei der Buchung die ausführenden Luftfahrt- seunterlagen – sofern Sie nicht mit elektronischen Dokumenten Wir sind als Reiseveranstalter Teilnehmer am Garantiefonds der unternehmen noch nicht bekannt sein, werden wir Sie über das reisen können – nicht postalisch zugestellt, sondern meist am Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer Luftfahrtunternehmen, das den Flug voraussichtlich durchführen Abflughafen, bereitgehalten. Die Angaben, wo Sie sich melden im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten wird, unterrichten, sobald die Identität der Airline feststeht. Bei müssen, erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung und / oder Beträge. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle allfälligen Wechseln der ausführenden Luftfahrtunternehmen später rechtzeitig vor der Abreise. Für die Marken TUI, airtours oder unter www.garantiefonds.ch. Für Pauschalreise-Buchungen aus werden wir Sie umgehend informieren. Die gemeinschaftliche sowie die Clubmarken ROBINSON und TUI MAGIC LIFE erhalten Deutschland ist die Kundengeldabsicherung gemäss § 651 k(1) Nr. 2 Liste der Europäischen Union (EU) von Luftfahrtunternehmen, Sie keine Reiseunterlagen, sondern ca. 20 Tage vor Abreise eine BGB durch eine Insolvenzversicherung unter der Policen-Nummer die einer Betriebsuntersagung unterliegen, welche von der E-Mail mit dem Reiseverlauf und bei Bedarf weiteren Dokumen- 10.60.051 über die tourVers (Touristik-Versicherungs-Service) bei der Schweiz übernommen wurde, finden Sie unter: www.bazl.admin.ch ten (wie spezielle Voucher). Diese können Sie selbst ausdrucken Aachener und Münchener Versicherung AG sichergestellt.14.P a s s - , und http://ec.europa.eu/transport. und mitnehmen. Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen 16.2 Gepäck 16.6 An- und Abreise: Bezug und Räumung der Unterkunft, Mahlzeiten 14.1 Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und De- Ihr Reisegepäck ist auf den meisten Flügen auf 20 kg (Economy In den meisten Fällen können die Zimmer am Ankunftstag zwi- visenbestimmungen in einem allfälligen Transit- und im Bestim- Class) beschränkt. Für Reisen, die mehrere Carrier umfassen, schen 12 und 16 Uhr (Ferienwohnungen, Bed & Breakfast oder mungsland sind Sie selbst verantwortlich. Als Veranstalter stehen gelten die Gepäckrichtlinien des jeweiligen Carriers. Die Gepäck- andere kleinere nicht-hotelähnliche Betriebe oft erst zwischen wir respektive die Buchungsstelle dafür ein, Schweizer Bürgerinnen freimengen entnehmen Sie bitte Ihrem Ihren (elektronischen) 16 und 19 Uhr) bezogen werden und müssen am Abreisetag zwi- und Bürger über die Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisen- Reiseunterlagen. Für die Mitnahme von Handgepäck gelten be- schen 10 und 12 Uhr geräumt werden. Dies gilt auch, falls Ihr bestimmungen sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt sondere Vorschriften in Bezug auf das Gewicht, die Grösse und Rückflug erst am späten Abend oder nachts erfolgt. Kostenpflich- zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt u.a. das Kon- den Inhalt. Besonders zu beachten sind Vorschriften betreffend tige Leistungen (z.B. Mahlzeiten, Getränke, Sport), welche nach sulat eines allfälligen Transit- und des Reiselandes Auskunft. Durch Flüssigkeits-Fläschchen, Gel-Dosen, Zahnpasta-Tuben etc. Die dem Auschecken noch bezogen werden, müssen vor der Abreise die Reiseausschreibung in den Katalogen, Inseraten usw. und mit Vorschriften können je nach Destination voneinander abweichen. separat beglichen werden. Die angegebenen Zeiten können ohne den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über In der Ausschreibung und/oder in den Reiseunterlagen finden Sie Vorankündigung ändern. die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie weitere, unverbindliche Informationen. Die Freigepäckgrenzen 16.7 Zusatzbetten diese Informationen und lassen Sie sich durch Ihre Buchungsstelle und Gepäckbestimmungen können ohne Vorankündigung ändern. Zusatzbetten in Doppelzimmern sind in der Regel Klappbetten, weitergehend orientieren. Die Kontakte der ausländischen Vertre- Für aktuelle Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Buchungsstelle die etwas schmaler sind und den Komfort insbesondere bei tungen in der Schweiz finden Sie unter www.eda.admin.ch; Rubrik oder konsultieren Sie die Webseite der gebuchten Fluggesell- Benützung durch Erwachsene beeinträchtigen können. Es kann «Vertretungen». (Änderungen vorbehalten). schaften. Aus Sicherheitsgründen dürfen gewisse Gegenstände dafür grundsätzlich keine Preisreduktion gewährt werden. Aus- 14.2 Wir und die Buchungsstelle haften nicht für die rechtzeitige Er- nicht in das Flugzeug mitgenommen werden. Bitte beachten nahmen sind beim entsprechenden Angebot publiziert. In eini- teilung notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver- Sie die Sicherheitshinweise des Bundesamtes für Zivilluftfahrt gen Ländern wird für die Bereitstellung von Zusatzbetten ein tretung und das rechtzeitige Eintreffen bei Ihnen, wenn Sie uns BAZL www.bazl.admin.ch Rubrik «Gut zu wissen» unter dem Zuschlag erhoben (z.B. USA). oder die Buchungsstelle mit der Besorgung beauftragt haben, es Titel «Passagiergepäck», Ihres Abflughafens (siehe nachste- 16.8 Sport – Möglichkeiten und Voraussetzungen sei denn, dass die Verzögerung von uns respektive der Buchungs- hende Auflistung) und Ihrer Fluggesellschaften (Webseiten), in In den meisten unserer Hotels stehen Ihnen je nach Saison stelle zu verantworten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den der Ausschreibung (z.B. Katalog) oder in Ihren Reiseunterlagen. verschiedene Sportmöglichkeiten zur Verfügung, wobei die Be- zuständigen Stellen müssen Sie mit einem Zeitraum von bis zu 8 DerTransport von Sportgeräten und -gepäck im Flugzeug und auf nützung von Sportgeräten und der Sportausrüstung häufig ko- Wochen rechnen. den Transfers (z.B. mit dem Bus) im Feriengebiet ist nur nach stenpflichtig ist. Entsprechende Angaben finden Sie in unseren 14.3 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise Voranmeldung und gegen Zuschlag möglich. Die Transportmehr- Reisekatalogen. Für Fragen steht Ihnen auch Ihre Buchungsstelle
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