Aws COVID-19 Investitionsprämie - Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Ihre Investitionen! - ALEA Performance Group
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aws COVID-19 Investitionsprämie Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Ihre Investitionen! Mag. Dr. Peter Takacs, peter.takacs@alea-pg.com Oliver Breiteneder, MBA, oliver.breiteneder@alea-pg.com Webinar 04. September 2020 Enabling Ideas. © (c) ALEAALEAPerformance Performance Group GmbH Group, 2020 1
Ziel der Förderung Die aws Investitionsprämie soll Unternehmen einen Anreiz für unternehmerische Neuinvestitionen mit besonderem Schwerpunkt auf Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit geben. Das Förderungsprogramm verfolgt die nachstehend aufgelisteten Ziele: § breitenwirksame Anreize zur Durchführung von Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen. § unterstützt das Wachstum von Unternehmen durch die temporäre Verringerung von Kosten für Investitionen. § Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung, Gesundheit/Life- Science, welche den Strukturwandel der österreichischen Wirtschaft begünstigen, werden schwerpunktmäßig unterstützt. Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 2
Berechtigte Unternehmen Größe des Unternehmens: Die Größe ist irrelevant. Es werden Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen gefördert. Branche des Unternehmens: Der Zuschuss kann von Unternehmen aller Branchen beantragt werden. Wichtig: Voraussetzung ist, dass das Unternehmen über einen Sitz in Österreich verfügt und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben wird. Sind Vereine förderungsfähig? Organisationen in der Rechtsform eines Vereins sind grundsätzlich förderungsfähig. Voraussetzung ist, dass der Verein rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Unternehmen betreibt, das seine Leistungen regelmäßig auf dem Markt gegen Entgelt erbringt. Ein Verein ohne Außentätigkeit (z.B.: ein Tarockclub), der sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge finanziert, ist hingegen kein Unternehmen und daher nicht antragsberechtigt. Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 3
Nicht Berechtigte Unternehmen § Unternehmen, die gemäß dem „Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen“ (ESVG 2010) von der Statistik Austria als „Staatliche Einheit“ mit der Kennung S.13 geführt werden. Ausgenommen sind jene Unternehmen bzw. Unternehmensteile, die im Wettbewerb mit anderen am Markt tätigen Unternehmen stehen und keine hoheitlichen Aufgaben vollziehen, § Unternehmen und Gesellschaften, wenn gegen sie oder gegen einen geschäftsführenden Gesellschafter zum Zeitpunkt der Antragstellung a) ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder b) die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen. § Unternehmen, die gegen a) das Bundesgesetz über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial (BGBl.540/1977 idgF), oder b) das Sicherheitskontrollgesetz (2013 BGBl. I Nr. 42/2013 idgF6), oder c) sonstige österreichische Rechtsvorschriften, deren Verletzung gerichtlich strafbar ist, verstoßen. Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 4
Voraussetzung für die Förderung § Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse an Unternehmen gewährt, die zwischen dem 1. 8. 2020 und 28. 2. 2021 erste Maßnahmen für die später aktivierungspflichtigen Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen vornehmen und bis spätestens 28. 2. 2022 umsetzen. § Bei einem Investitionsvolumen von mehr als EUR 20 Mio hat die Umsetzung bis spätestens 28. 2. 2024 zu erfolgen. Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 5
Was wird gefördert § Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (auch in gebrauchte Anlagen, auch GWG) Neuinvestitionen sind aktivierungspflichtige Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens, die im Unternehmen bzw. im Konzern bisher im Anlagevermögen bzw. Anlagenverzeichnis noch nicht aktiviert waren. § Abnutzbares Anlagevermögen (Behalteverpflichtung: 3 Jahre) Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen an österreichischen Betriebsstätten eines Unternehmens, für die zwischen dem 01. September 2020 und 28. Februar 2021 die COVID-19-Investitionsprämie beantragt wurde. § Kombinationen mit anderen Förderungen möglich Eine Kombination mit nationalen Förderungsinstrumenten ist daher zulässig. Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 6
Von Förderung ausgenommen § Klimaschädliche Investitionen (insb. Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb und Anlagen, die fossile Energieträger nutzen) § Investitionen, bei denen vor dem 1. 8. 2020 oder nach dem 28. 2. 2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden. § Leasingfinanzierte Investitionen, außer sie werden beim antragstellenden Unternehmen aktiviert. § Der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen und Grundstücken § Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder Vermietung an Private gedacht ist § Finanzanlagen § Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten § Aktivierte Eigenleistungen § Umsatzsteuer (außer es besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung) § „Staatliche Einheiten“ mit Kennung S13 (außer wenn sie am Markt im Wettbewerb tätig sind und keine hoheitlichen Aufgaben erledigen) Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 7
Höhe der Förderug Die Förderungshöhe beträgt generell 7% der förderfähigen Investitionen und 14% bei Schwerpunkthemen. Schwerpunkthemen sind Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit. Minimale Förderhöhe: EUR 5.000.- (ohne USt) Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z.B. auch Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Maximale Förderhöhe: EUR 50.000.000.- (ohne USt) Das maximal förderbare Investitionsvolumen ist EUR 50 Mio. ohne USt. pro Unternehmen bzw. pro Unternehmensgruppe (d.h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von EUR 50 Mio. ohne USt. als Berechnungsgrundlage herangezogen). Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 8
“Erste Maßnahme” Erste Maßnahmen kennzeichnen den Beginn einer Investitionstätigkeit. Erste Maßnahmen, die innerhalb des Zeitraumes zwischen dem 1. 8. 2020 und dem 28. 2. 2021 gesetzt werden müssen, sind: • Bestellungen, • Lieferungen, • der Beginn von Leistungen, • Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, • Abschluss eines Kaufvertrages oder • der Baubeginn der förderungsfähigen Investition. Die Beantragung einer behördlichen Genehmigung kann als erste Maßnahme gesehen werden. Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 9
Steuerliche Sonderfragen • Der Zuschuss ist nicht steuerpflichtig. • Eine Kürzung der abzugsfähigen Aufwendungen (= Abschreibung) in den betreffenden Geschäftsjahren findet nicht statt. • Eine Rückerstattung der Investitionsprämie bei Einhaltung aller Richtlinienbestimmungen ist ausgeschlossen. • Geringwertige Wirtschaftsgüter sind förderfähig. Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 10
Sonderfragen Förderungen Betreffend aws Überbrückungsgarantien gibt es keine Überschneidung, da mit Überbrückungsgarantien keine Investitionen getätigt werden dürfen. Eine bestehende Finanzierungszusage (ERP-Kredit und Garantie) stellt keine erste Maßnahme im Sinne der Richtlinie dar und kann daher für Neuinvestitionen genutzt werden. Vergangene, gegenwärtige und zukünftige Zusagen für Förderungen im Bereich des Umwelt-, Klima, Strahlen-, Natur- und Ressourcenschutz und der Kreislaufwirtschaft haben keine Auswirkung auf die Förderfähigkeit durch die aws Investitionsprämie. Das gegenständliche Förderungsprogramm wird als "Allgemeine Maßnahme" abgewickelt und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich des EU-Beihilfenrechts. Daraus folgt, dass Kombinationen mit anderen Förderungsinstrumenten zulässig sind und nicht als Kumulierung im Sinne des Beihilfenrechts zu sehen sind. Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 11
Schwerpunkt Ökologisierung Investitionen im Bereich der Ökologisierung werden schwerpunktmäßig mit 14% der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Folgende Bereiche fallen unter das Schwerpunktthema Ökologisierung: § Wärmepumpen § Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe § Biomasse Einzelanlagen und Mikronetze § Erneuerbarer Wasserstoff und erneuerbare Gase § Anschluss an Nah-/ Fernwärme § Investitionen zur Luftreinhaltung § Thermische Solaranlagen inkl. Großanlagen § Kreislaufwirtschaft und Rohstoffmanagement § Thermische Gebäudesanierung § Umweltschonende Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle § Energiesparen in Betrieben § Kreislaufwirtschaft – Abfälle § Klimatisierung und Kühlung § Photovoltaikanlagen und Stromspeicher § Abwärmeauskopplung § Ökostromanlagen § Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer § Forcierung der Elektromobilität Energieträger § Weitere alternative, fossil-freie Antriebe § Stromproduzierende Anlagen in Insellagen § Radverkehr und Mobilitätsmanagement § Biomasse Kraft-Wärme-Kopplung und § Investitionen zum primären Zwecke der Wassereinsparung Holzgaserzeugung zur Eigenversorgung § Investitionen zum primären Zwecke des Schutzes der § Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffen Biodiversität Wichtig: Die genauen Kriterien für die Erfüllung der Voraussetzungen zu dem Schwerpunktthema Ökologisierung findet sich online unter den Stichworten ‚aws Investitionsprämie – Fragenkatalog‘. Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 12
Schwerpunkt Digitalisierung I Investitionen im Bereich der Digitalisierung werden schwerpunktmäßig mit 14% der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Im Bereich Digitalisierung werden Investitionen in Hardware, Software und Technologien gefördert, die unter anderem eine Digitalisierung von Infrastrukturen, Geschäftsmodellen und Prozessen begünstigen. Die Einführung wie auch Verbesserung von IT - und Cybersecurity Maßnahmen, E-Commerce, Homeoffice- Möglichkeiten und mobiles Arbeiten sowie die Nutzung der digitalen Verwaltung fallen beispielsweise ebenfalls darunter. Was ist unter der Nutzung der digitalen Verwaltung zu verstehen? Beispiele für die Nutzung der digitalen Verwaltung wären die Einführung der digitalen Signatur, die Verwendung von e-Rechnungen, Einrichtung von neuen Schnittstellen zu Verwaltungstools, USP-Anbindung sowie elektronische Beschaffungsvorgänge. Was fällt unter den Begriff E-Commerce? Unter E-Commerce versteht man unter anderem die digitale Transformation des Verkaufs -und Vertriebsprozesses, die Einführung und Weiterentwicklung von digitalen B2B- oder B2C-Anwendungen oder die Umsetzung von innovativen und datenbasierten Online-Strategien und der Aufbau von professioneller Internetpräsenz sowie Buchungsplattformen. Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 13
Schwerpunkt Digitalisierung II Was ist unter digitaler Infrastruktur und Technologie zu verstehen? Investitionen in digitale Infrastruktur und Technologie sind beispielsweise Investitionen in künstliche Intelligenz, Cloud-Computing, 3D-Druck, Blockchain und Big Data fallen unter den Begriff digitale Infrastruktur und Technologien. Welche Hardware im Bereich Digitalisierung wird mit 14% gefördert? § Datenspeicher-Systeme § Instrumente und Sensoren zur Datenerfassung und § Server Datenausgabe/-vernetzung § Drohnen (mit entsprechenden Use-Cases) § Investitionen in On- und Offroad ITS-Lösungen § 3D-Drucker (Verkehrstelematik) § bestimmtes Equipment zur Durchführung § digitale Messeinrichtungen von Videokonferenzen § digital gesteuerte Roboter § Ausstattung von Smart-Office § Netzwerkkomponenten sowie Simulationsanlagen Welches Equipment zur Durchführung von Videokonferenzen wird gefördert? § Webcams § Whiteboards sowie großflächige Screens § Beamer zählen zum förderbaren Equipment zur § spezifische Videokonferenzsysteme Durchführung von Videokonferenzen Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 14
Schwerpunkt Digitalisierung III Wird Client-Equipment wie Headsets, Mikrophone, Mobiltelefone, Laptops oder Bildschirme gefördert? Diese Investitionen können zwar nicht im Rahmen der Zuschussförderung mit 14% im Bereich der Digitalisierung gefördert werden, allerdings zählen sie zu den förderbaren Investitionen. Werden Implementierungsleistungen für beispielsweise neu erworbene Server gefördert? Ja. Voraussetzung ist, dass diese aktiviert werden. Zählt die Anschaffung von Software zu förderbaren Investitionen? Neuanschaffungen von Software zählen zu den förderbaren Investitionen, wenn sie eine Digitalisierung von Infrastrukturen, Geschäftsmodellen und Prozessen begünstigen. Dazu zählt auch die Verbesserung von IT - und Cybersecurity Maßnahmen, E-Commerce, Homeoffice- Möglichkeiten und mobiles Arbeiten sowie die Nutzung der digitalen Verwaltung. Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 15
Schwerpunkt Digitalisierung IV Zählen z.B. Verlängerungen von Softwarelizenzen zu förderbaren Neuanschaffungen? Verlängerungen von Softwarelizenzen fallen nicht unter die förderbaren Neuanschaffungen. Erweiterungen von Softwarelizenzen zählen hingegen bei Aktivierung zu förderbaren Neuanschaffungen. Welche Investitionen in digitaler Infrastruktur werden gefördert? § Investitionen zum Anschluss an § Cloud-Lösungen Hochleistungsbreitnetze § Datensicherheitssysteme § Internet § Investitionen in die Digitalisierung der § Breitband Energienetze sowie Unterbrechungsfreie § (mobile) WLAN-Netze Stromversorgung (USV) § (mobiles) Netz Wichtig: Die genauen Kriterien für die Erfüllung der Voraussetzungen zu dem Schwerpunktthema Digitalisierung findet sich online unter den Stichworten ‚aws Investitionsprämie – Fragenkatalog‘. Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 16
Schwerpunkt Gesundheit I Investitionen im Bereich der Gesundheit werden schwerpunktmäßig mit 14% der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Nicht schwerpunktmäßige förderbare Investitionen, auch wenn sie das Thema Gesundheit betreffen, werden mit den generellen 7% der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Gefördert werden Anlagen § zur Entwicklung und Produktion von pharmazeutischen Produkten und § zur Herstellung von Produkten, die in Pandemien von strategischer Bedeutung sind Investitionen in Anlagen zur Entwicklung und Produktion von pharmazeutischen Produkten Investitionen in Anlagen zur Entwicklung und Produktion von pharmazeutischen Produkten für den human- und veterinärmedizinischen Bereich können gefördert werde. Investitionen in Anlagen zur Erzeugung homöopathischer Medizinprodukte werden nicht gefördert. Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 17
Schwerpunkt Gesundheit II Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Produkten, die in Pandemien von strategischer Bedeutung § Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen § Persönlicher Augenschutz (ÖNORM EN 166) Partikeln (ÖNORM EN 149) § Medizinische Handschuhe zum § Medizinische Gesichtsmasken (ÖNORM EN 14683) einmaligen Gebrauch (ÖNORM EN455) § Schutzkleidung gegen Infektionserreger (ÖNORM EN 14126) § Desinfektionsmittel, die zu einer § Chemikalienschutzanzüge (ÖNORM EN 14605) Keimreduktion um einen Faktor von § Operationskleidung und -abdecktücher mindestens 10−5 führen; § Operationsabdecktücher und -mäntel § Beatmungsgeräten für die Intensivpflege (ÖNORM EN 13795-1) (ÖVE/ÖNORM EN ISO 80601-2-12:2020 06 15) § Rein-Luft-Kleidung (ÖNORM EN 13795-2) Wichtig: Die genauen Kriterien für die Erfüllung der Voraussetzungen zu dem Schwerpunktthema Gesundheit findet sich online unter den Stichworten ‚aws Investitionsprämie – Fragenkatalog‘. Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 18
Ablauf Förderung Antrag stellen: Ein Antrag auf Investitionsprämie muss zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws gestellt werden. Die Antragstellung für die aws Investitionsprämie kann ausschließlich auf der Online Plattform aws Fördermanager erfolgen. Eine Einreichung in Papierform, per Email oder über andere Wege ist nicht möglich. Durchführungszeitraum für Neuinvestitionen: Die Neuinvestition muss bis spätestens 28.02.2022 umgesetzt werden. Ausgenommen davon sind Neuinvestitionen ab einem Investitionsvolumen von EUR 20 Mio. (exkl. USt.), welche bis spätestens zum 28.02.2024 umgesetzt werden müssen. Es muss mit der Investition vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen. Abrechnung: Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Endabrechnung online via aws Fördermanager (Online) vorzulegen. Der Investitionsdurchführungszeitraum wird dadurch nicht verlängert. Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 19
Wer & Was ist förderberechtigt Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 20
Höhe der Investitionsprämie 7% Förderung für Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen 7% Förderung für abnutzbares Anlagevermögen 14% Förderung für Neuinvestitionen bei Schwerpunktthemen Bis zu €20 Mio. (pro Konzernverbund) / In Zukunftsthemen bis zu €50 Mio. (pro Konzernverbund) Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 21
Ablauf der Förderung Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 22
ALEA Team We provide expert knowledge in the areas of strategy, business development, financial engineering and operational project and marketing management. Mag. Ulrike Wagendorfer Senior Partner- Director Creative Mag. Dr. Peter Takacs Senior Partner - Director Financial Engineering DI Dr. Norbert Frischauf Senior Advisor - Manager Technology and Innovation Mag. Bernd Kadic Managing Partner - Director Program & Analytics Oliver Breiteneder, MBA Senior Partner - Director Program & Strategy Mag. Andrea Friedl Senior Consultant - Manager Marketing Ben Leitner, M.A. Senior Consultant - Manager International Affairs Enabling Ideas. © ALEA Performance Group, 2020 23 23
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