Baumaßnahme im Bommerfelder Ring - Stadt Witten
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Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Baumaßnahme im Bommerfelder Ring - Anliegerinformation zur Darstellung der rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten gemäß § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) - A) Auswechslung des Mischwasserkanals (2018) im Bereich von Bleichestraße bis Cranachstraße 1
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Baumaßnahme im Bommerfelder Ring B) Erneuerung der Fahrbahn (2020- 2021) 2
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Baumaßnahme im Bommerfelder Ring C) Austausch der Beleuchtung (2020 - 2021) von Bodenborn (nördlich) bis Eisenberg 3
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Technischer Teil A) Kanal (Oberflächenentwässerung): Ausgetauscht und zum Teil umgelegt wurde der Mischwasserkanal - aus den Jahren 1934, 1960 und 1964 stammend - mit einer Länge von ca. 330 Meter - wobei der Durchmesser der Betonrohre aus technischen und baulichen Gründen erheblich vergrößert wurde. Wie die angefügten exemplarischen Fotos (Folie 5) aus der Kanalfernaugenuntersuchung zeigen, war der alte Kanal deutlich verschlissen und dringend erneuerungsbedürftig. Alternativen gab es aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht. 4
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Schäden des Kanals (Baujahr 1934) exemplarische Auszüge der Kanalfernaugenuntersuchung 5
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Technischer Teil Im Rahmen der Fahrbahnsanierung werden jetzt in 2020 - neben dem bereits 2018 erfolgten Austausch des Kanals - 51 zusätzliche Sinkkästen eingebaut. Damit wird die Funktionsfähigkeit der Straßenentwässerung in Qualität und Leistungsfähigkeit erhöht. Dies stellt insgesamt eine Verbesserung der Straßenentwässerung dar. Im Vorfeld wurde neben der Kanalfernaugenuntersuchung auch der gesamte Bereich auf Kampfmittel und Altlasten untersucht. Bei Erkundungs- und Sicherungsarbeiten einer weiteren Spezialfirma wurde zudem festgestellt, dass sich im Bereich unter der Fahrbahn Bergschäden befinden. Diese werden im Rahmen der gesamten Maßnahme im Bommerfelder Ring saniert. 6
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Technischer Teil B) Fahrbahn: Die Fahrbahn wurde im Jahr 1973 technisch fertiggestellt. Teilbereiche wurden bereits 1929 und 1953 gebaut. Die Fahrbahndecke ist mittlerweile mindestens 47 Jahre alt und weist demzufolge deutliche Verschleißspuren auf (siehe Fotos Folie 8) 2020 wird daher die Fahrbahn auf einer Gesamtfläche von ca. 13.000 qm (1.250 m Länge) aufgenommen und neu hergestellt. Der erneuerungsbedürftige Oberbau der Fahrbahn wird in einer Stärke von 37 cm. ausgetauscht. Diese Belastungsklasse entspricht dem heutigen Stand der Technik gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RAST) und stellt daher auch eine Verbesserung der Belastbarkeit der Fahrbahn dar. 7
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Altersbedingte Schäden an der Fahrbahn (Baujahre 1929,1953 und 1973) 8
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Technischer Teil C) Beleuchtung: Bei der Beleuchtung handelt es sich noch um eine alte Freileitungsanlage, die ebenfalls ausgetauscht und auf einen technisch aktuellen Stand gebracht wird. Die Ausleuchtung der Straße wird erheblich verbessert. 9
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Technischer Teil Zeitplan Die Erneuerung der Fahrbahn und der Austausch der Beleuchtung beginnen ca. in der 42 KW 2020 und sollen bis voraussichtlich Mitte August 2021 fertiggestellt sein. Hinweis: Die Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Schäden sind begleitende notwendige Maßnahmen, die in der Regel NICHT zum beitragsfähigen Aufwand gehören, soweit sie nicht eindeutig der Sicherung der Verkehrsanlage zuzuordnen sind. Eine detaillierte Prüfung kann erst nach Abschluss der Arbeiten erfolgen. 10
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Sperrung/Umleitung des Bommerfelder Ring Für die reibungslose Abwicklung des Bauvorhabens ist es erforderlich, die Straße teilweise für den Verkehr zu sperren, damit ein zügiger Bauablauf gewährleistet wird. Der eigentliche Bau erfolgt in 8 Teilabschnitten. Die zu beauftragende Baufirma sperrt die Abschnitte jeweils nach Baufortschritt in Eigenregie. Eine ggf. erforderliche Umleitung wird entsprechend ausgeschildert. Die Müllentsorgung ist jederzeit bis an die Baustelle gesichert. Ansprechpartner für die Baumaßnahme ist für das Tiefbauamt: Herr Jan Schneider unter Tel. 02302 581- 4586 11
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Ausgangslage für die Abrechnung von Beiträgen Die Fahrbahn wurde im Jahre 1973 hergestellt (Teilbereiche bereits 1929 und 1953). Die Fahrbahndecke ist daher min. 47 Jahre alt. Die Beleuchtung ist technisch überholt. Die Straßenentwässerung (Kanal) war aus den Jahren 1934 - 1964. Fahrbahn und Straßenentwässerung (Kanal) weisen/wiesen altersbedingte Schäden auf und müssen/mussten erneuert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verbesserung eingetreten. Die Erneuerung ist alternativlos. Die Beleuchtung wird erheblich verbessert. Erneuerung und Verbesserung aller genannten Teile der Straße „Bommerfelder Ring“ sind nach dem Kommunalabgabengesetz abrechenbar. 12
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Höhe der vorliegenden Kostenschätzungen - Kanalbaukosten ca: 795.000 €, wovon ca. 318.000 € beitragsfähiger Aufwand für die Straßenentwässerung sein werden, da der Anteil der Straßenentwässerung an einem Mischwasserkanal 40% beträgt. - Fahrbahnkosten ca.: 2.300.000 € Der beitragsfähige Aufwand beträgt - umgerechnet auf eine abrechenbare Höchstbreite von 6,50 Meter - ca.: 1.440.000 € - Beleuchtungskosten ca.: 62.000 € (beitragsfähiger Aufwand) 13
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Verkehrsbedeutung der Straße Beim Bommerfelder Ring handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße im Sinne von § 4 Abs. 6 Ziffer 2 Straßenbaubeitragssatzung. Insofern werden sowohl von den Kosten der Fahrbahn, der Beleuchtung und der Oberflächenentwässerung (Kanal) jeweils 40% auf die Beitragspflichtigen umgelegt. Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand ergibt den umlagefähigen Aufwand. 14
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Umlage auf die Beitragspflichtigen Umlagefähiger Aufwand nach derzeitigem Kenntnisstand: - Fahrbahn: ca. 576.000 € - Beleuchtung: ca. 24.800 € - Kanal (Straßenentwässerung): ca. 127.200 € - Gesamt derzeit: ca. 728.000 € Der Baubeschluss für die Kanalbaumaßnahme wurde im Jahre 2010 gefasst. Der Beschluss für die Fahrbahnerneuerung und Beleuchtung in 2019. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass der umlagefähige Aufwand für die Fahrbahnerneuerung und die Beleuchtung in Höhe von 50 % vom Land NRW bezuschusst wird und die Anlieger um den entsprechenden Betrag entlastet werden. Das heißt, lediglich der Restbetrag wird von den Anliegern eingefordert. Für die Kanalbaumaßnahme gibt es keine Förderung. Betroffen sind alle Eigentümer der erschlossenen Grundstücke der jeweiligen Bereiche bzw. Abschnitte. Eine Abrechnung für die Straßenbaumaßnahme kann erst erfolgen, wenn alle Teilabschnitte fertiggestellt sind, abhängig von der Bauzeit und der Förderung durch das Land NRW. Die Bescheide für Fahrbahn, Kanal und Beleuchtung werden zeitgleich verschickt. 15
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Warum werden Beiträge erhoben? Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind das Kommunal- abgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 8 KAG NW – Stand 01.01.2020) und die Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Witten (26.11.2003). Nach dem ersten Bau einer Straße im Sinne des BauGB ist es im weiteren Verlauf ihrer Lebensdauer erforderlich, diese komplett oder auch nur einzelne Teile (Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkstreifen, Beleuchtung, Straßenentwässerung) zu sanieren. Das kann eine gesetzliche Beitragspflicht auslösen. Geprüft wird zunächst, ob es sich bei der Baumaßnahme um eine Erneuerung und/oder Verbesserung handelt, die sich nicht nur auf punktuelle Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten bezieht. Erst wenn dies zutrifft, ist eine Maßnahme überhaupt beitragspflichtig. Die Beitragspflicht entsteht frühestens mit der technischen Fertigstellung der Maßnahme. Beitragspflichtig sind die Eigentümer/innen bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von der jeweiligen Straße erschlossen werden. 16
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Wie berechnet sich der umlagefähige Aufwand d.h. die Beiträge für die Anlieger? Der umlagefähige Aufwand richtet sich nach dem beitragsfähigen Aufwand der jeweiligen straßenbaulichen Maßnahme (nicht alle Kosten einer Maßnahme sind von den Anliegern zu tragen). nach der Verkehrsbedeutung der Straße (Anliegerstraße, Hauptverkehrsstraße, Haupterschließungsstraße, Fußgängergeschäftsstraße – je mit unterschiedlichen Anteilssätzen für die Anlieger und die Allgemeinheit). nach der Teileinrichtung (Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkstreifen, Beleuchtung, Entwässerung). nach einer möglichen Förderung des umlagefähigen Aufwands durch das Land NRW 17
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Wie wird der umlagefähige Aufwand verteilt? nach den erschlossenen Grundstücken nach der unterschiedlichen Bebauung und Nutzung der Grundstücke, die durch individuelle Nutzungsfaktoren (Wohnen, Gewerbe, Geschosszahl) berücksichtigt wird. 18
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Berechnungsmethode A) Gesamtaufwand der Maßnahme - nicht abrechenbare Teile - Gemeindeanteil (je nach Verkehrsbedeutung) = umlagefähiger Aufwand B) abzüglich einer möglichen Förderung des umlagefähigen Aufwands durch das Land NRW = abzurechnender Aufwand C) qm individuelles Grundstück X Modifizierungsfaktor (Geschosse, Gewerbe …) = qm modifizierte Grundstücksgröße D) umlagefähiger Aufwand / Summe aller modifizierten Grundstücksgrößen = Beitragssatz je qm E) qm modifiziert X Beitragssatz = individuell zu leistender Beitrag 19
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Wie sind die weiteren Rechte und Pflichten der Anlieger? Der Straßenbaubeitrag ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zu zahlen. Sofern dies dem/der Beitragspflichtigen aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, kann der Beitrag auch ratenweise gezahlt werden (§8a KAG). Dazu ist ein begründeter Antrag mit Zahlungsvorschlägen erforderlich Für die Dauer der Ratenzahlung werden Zinsen in Höhe von 2 % über dem aktuellen Basiszinssatz mindestens aber 1 % erhoben. Sämtliche Abrechnungsunterlagen können nach Erhalt des Beitragsbescheides bei der Stadt Witten eingesehen und Detailfragen zur Abrechnung geklärt werden. Genauere Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter: https://www.witten.de/rathaus-service/buergerservice/dienstleistungen-a- z/dienstleistung/show/strassenbaubeitraege/ Ansprechpartnerinnen für Beitragsfragen beim Tiefbauamt der Stadt Witten sind: Frau Schroeder unter 02302 581 4560 und Frau Süßmilch unter 02302 581 4563 20
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