Baumaßnahme im Bommerfelder Ring - Stadt Witten

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Baumaßnahme im Bommerfelder Ring - Stadt Witten
Straßenbaubeiträge
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Baumaßnahme im Bommerfelder Ring
- Anliegerinformation zur Darstellung der rechtlichen, technischen und
wirtschaftlichen Gegebenheiten gemäß § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG
NRW) -
A) Auswechslung des Mischwasserkanals (2018) im Bereich von
Bleichestraße bis Cranachstraße

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Baumaßnahme im Bommerfelder Ring

B) Erneuerung der Fahrbahn (2020- 2021)

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Baumaßnahme im Bommerfelder Ring
C) Austausch der Beleuchtung (2020 - 2021) von Bodenborn (nördlich) bis
Eisenberg

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Technischer Teil

A) Kanal (Oberflächenentwässerung):
Ausgetauscht und zum Teil umgelegt wurde der Mischwasserkanal - aus
den Jahren 1934, 1960 und 1964 stammend - mit einer Länge von ca.
330 Meter - wobei der Durchmesser der Betonrohre aus technischen
und baulichen Gründen erheblich vergrößert wurde.
Wie die angefügten exemplarischen Fotos (Folie 5) aus der
Kanalfernaugenuntersuchung zeigen, war der alte Kanal deutlich
verschlissen und dringend erneuerungsbedürftig. Alternativen gab es
aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht.

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Schäden des Kanals (Baujahr 1934)
exemplarische Auszüge der Kanalfernaugenuntersuchung

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Technischer Teil
Im Rahmen der Fahrbahnsanierung werden jetzt in 2020 - neben dem
bereits 2018 erfolgten Austausch des Kanals - 51 zusätzliche
Sinkkästen eingebaut. Damit wird die Funktionsfähigkeit der
Straßenentwässerung in Qualität und Leistungsfähigkeit erhöht. Dies
stellt insgesamt eine Verbesserung der Straßenentwässerung dar.

Im Vorfeld wurde neben der Kanalfernaugenuntersuchung auch der
gesamte Bereich auf Kampfmittel und Altlasten untersucht.
Bei Erkundungs- und Sicherungsarbeiten einer weiteren Spezialfirma
wurde zudem festgestellt, dass sich im Bereich unter der Fahrbahn
Bergschäden befinden.
Diese werden im Rahmen der gesamten Maßnahme im Bommerfelder
Ring saniert.

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Technischer Teil
B) Fahrbahn:
Die Fahrbahn wurde im Jahr 1973 technisch fertiggestellt. Teilbereiche
wurden bereits 1929 und 1953 gebaut.
Die Fahrbahndecke ist mittlerweile mindestens 47 Jahre alt und weist
demzufolge deutliche Verschleißspuren auf (siehe Fotos Folie 8)
2020 wird daher die Fahrbahn auf einer Gesamtfläche von ca. 13.000
qm (1.250 m Länge) aufgenommen und neu hergestellt.
Der erneuerungsbedürftige Oberbau der Fahrbahn wird in einer Stärke
von 37 cm. ausgetauscht. Diese Belastungsklasse entspricht dem
heutigen Stand der Technik gemäß der Richtlinie für die Anlage von
Stadtstraßen (RAST) und stellt daher auch eine Verbesserung der
Belastbarkeit der Fahrbahn dar.

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Altersbedingte Schäden an der Fahrbahn
(Baujahre 1929,1953 und 1973)

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Technischer Teil
C) Beleuchtung:
Bei der Beleuchtung handelt es sich noch um eine alte
Freileitungsanlage, die ebenfalls ausgetauscht und auf einen technisch
aktuellen Stand gebracht wird. Die Ausleuchtung der Straße wird
erheblich verbessert.

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Technischer Teil
Zeitplan
Die Erneuerung der Fahrbahn und der Austausch der Beleuchtung
beginnen ca. in der 42 KW 2020 und sollen bis voraussichtlich Mitte
August 2021 fertiggestellt sein.

Hinweis:
Die Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher
Schäden sind begleitende notwendige Maßnahmen, die in der Regel
NICHT zum beitragsfähigen Aufwand gehören, soweit sie nicht
eindeutig der Sicherung der Verkehrsanlage zuzuordnen sind. Eine
detaillierte Prüfung kann erst nach Abschluss der Arbeiten erfolgen.

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Sperrung/Umleitung des Bommerfelder Ring
Für die reibungslose Abwicklung des Bauvorhabens ist es erforderlich,
die Straße teilweise für den Verkehr zu sperren, damit ein zügiger
Bauablauf gewährleistet wird. Der eigentliche Bau erfolgt in 8
Teilabschnitten. Die zu beauftragende Baufirma sperrt die Abschnitte
jeweils nach Baufortschritt in Eigenregie.

Eine ggf. erforderliche Umleitung wird entsprechend ausgeschildert.

Die Müllentsorgung ist jederzeit bis an die Baustelle gesichert.

Ansprechpartner für die Baumaßnahme ist für das Tiefbauamt:
Herr Jan Schneider unter Tel. 02302 581- 4586
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 Ausgangslage für die Abrechnung von
 Beiträgen
 Die Fahrbahn wurde im Jahre 1973 hergestellt (Teilbereiche bereits
  1929 und 1953). Die Fahrbahndecke ist daher min. 47 Jahre alt.
 Die Beleuchtung ist technisch überholt.
 Die Straßenentwässerung (Kanal) war aus den Jahren 1934 - 1964.
Fahrbahn und Straßenentwässerung (Kanal) weisen/wiesen
altersbedingte Schäden auf und müssen/mussten erneuert werden.
Darüber hinaus ist auch eine Verbesserung eingetreten. Die Erneuerung
ist alternativlos.
Die Beleuchtung wird erheblich verbessert.
Erneuerung und Verbesserung aller genannten Teile der Straße
„Bommerfelder Ring“ sind nach dem Kommunalabgabengesetz
abrechenbar.
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Höhe der vorliegenden Kostenschätzungen

- Kanalbaukosten ca: 795.000 €, wovon ca. 318.000 €
  beitragsfähiger Aufwand für die Straßenentwässerung sein werden,
  da der Anteil der Straßenentwässerung an einem Mischwasserkanal
  40% beträgt.

- Fahrbahnkosten ca.: 2.300.000 €
  Der beitragsfähige Aufwand beträgt - umgerechnet auf eine
  abrechenbare Höchstbreite von 6,50 Meter - ca.: 1.440.000 €

- Beleuchtungskosten ca.: 62.000 € (beitragsfähiger Aufwand)

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Verkehrsbedeutung der Straße
Beim Bommerfelder Ring handelt es sich um eine
Haupterschließungsstraße im Sinne von § 4 Abs. 6 Ziffer 2
Straßenbaubeitragssatzung.

Insofern werden sowohl von den Kosten der Fahrbahn, der
Beleuchtung und der Oberflächenentwässerung (Kanal) jeweils 40%
auf die Beitragspflichtigen umgelegt.

Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand
ergibt den umlagefähigen Aufwand.

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Umlage auf die Beitragspflichtigen
Umlagefähiger Aufwand nach derzeitigem Kenntnisstand:
- Fahrbahn:                                  ca. 576.000 €
- Beleuchtung:                               ca. 24.800 €
- Kanal (Straßenentwässerung):               ca. 127.200 €
- Gesamt derzeit:                                 ca. 728.000 €
Der Baubeschluss für die Kanalbaumaßnahme wurde im Jahre 2010 gefasst. Der
Beschluss für die Fahrbahnerneuerung und Beleuchtung in 2019. Nach derzeitigem
Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass der umlagefähige Aufwand für die
Fahrbahnerneuerung und die Beleuchtung in Höhe von 50 % vom Land NRW
bezuschusst wird und die Anlieger um den entsprechenden Betrag entlastet werden. Das
heißt, lediglich der Restbetrag wird von den Anliegern eingefordert.
Für die Kanalbaumaßnahme gibt es keine Förderung.

Betroffen sind alle Eigentümer der erschlossenen Grundstücke der jeweiligen
Bereiche bzw. Abschnitte.
Eine Abrechnung für die Straßenbaumaßnahme kann erst erfolgen, wenn alle
Teilabschnitte fertiggestellt sind, abhängig von der Bauzeit und der Förderung durch das
Land NRW.
Die Bescheide für Fahrbahn, Kanal und Beleuchtung werden zeitgleich verschickt.         15
Straßenbaubeiträge
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Warum werden Beiträge erhoben?
 Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind das Kommunal-
  abgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 8 KAG NW – Stand 01.01.2020)
  und die Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Witten (26.11.2003).

 Nach dem ersten Bau einer Straße im Sinne des BauGB ist es im weiteren Verlauf
  ihrer Lebensdauer erforderlich, diese komplett oder auch nur einzelne Teile
  (Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkstreifen, Beleuchtung, Straßenentwässerung) zu
  sanieren. Das kann eine gesetzliche Beitragspflicht auslösen.

 Geprüft wird zunächst, ob es sich bei der Baumaßnahme um eine Erneuerung
  und/oder Verbesserung handelt, die sich nicht nur auf punktuelle Unterhaltungs-
  und Instandsetzungsarbeiten bezieht. Erst wenn dies zutrifft, ist eine Maßnahme
  überhaupt beitragspflichtig.

 Die Beitragspflicht entsteht frühestens mit der technischen Fertigstellung der
  Maßnahme. Beitragspflichtig sind die Eigentümer/innen bzw. Erbbauberechtigten
  der Grundstücke, die von der jeweiligen Straße erschlossen werden.

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Wie berechnet sich der umlagefähige Aufwand
d.h. die Beiträge für die Anlieger?
Der umlagefähige Aufwand richtet sich

 nach dem beitragsfähigen Aufwand der jeweiligen straßenbaulichen
  Maßnahme (nicht alle Kosten einer Maßnahme sind von den Anliegern zu
  tragen).
 nach der Verkehrsbedeutung der Straße (Anliegerstraße,
  Hauptverkehrsstraße, Haupterschließungsstraße,
  Fußgängergeschäftsstraße – je mit unterschiedlichen Anteilssätzen für die
  Anlieger und die Allgemeinheit).
 nach der Teileinrichtung (Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkstreifen,
  Beleuchtung, Entwässerung).
 nach einer möglichen Förderung des umlagefähigen Aufwands durch
  das Land NRW

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Wie wird der umlagefähige Aufwand
verteilt?
 nach den erschlossenen Grundstücken

 nach der unterschiedlichen Bebauung und Nutzung der
  Grundstücke, die durch individuelle Nutzungsfaktoren (Wohnen,
  Gewerbe, Geschosszahl) berücksichtigt wird.

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Berechnungsmethode
 A)        Gesamtaufwand der Maßnahme
           - nicht abrechenbare Teile
           - Gemeindeanteil (je nach Verkehrsbedeutung)
 =         umlagefähiger Aufwand

 B) abzüglich einer möglichen Förderung des umlagefähigen Aufwands
 durch das Land NRW

 =         abzurechnender Aufwand

 C)        qm individuelles Grundstück
      X    Modifizierungsfaktor (Geschosse, Gewerbe …)
 =         qm modifizierte Grundstücksgröße

 D)       umlagefähiger Aufwand
       / Summe aller modifizierten Grundstücksgrößen
 = Beitragssatz je qm

 E) qm modifiziert X Beitragssatz = individuell zu leistender Beitrag

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Wie sind die weiteren Rechte und Pflichten
der Anlieger?
 Der Straßenbaubeitrag ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach
  Bekanntgabe des Beitragsbescheides zu zahlen.
 Sofern dies dem/der Beitragspflichtigen aus finanziellen Gründen nicht möglich ist,
  kann der Beitrag auch ratenweise gezahlt werden (§8a KAG). Dazu ist ein
  begründeter Antrag mit Zahlungsvorschlägen erforderlich
 Für die Dauer der Ratenzahlung werden Zinsen in Höhe von 2 % über dem aktuellen
  Basiszinssatz mindestens aber 1 % erhoben.
 Sämtliche Abrechnungsunterlagen können nach Erhalt des Beitragsbescheides bei
  der Stadt Witten eingesehen und Detailfragen zur Abrechnung geklärt werden.
 Genauere Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter:
   https://www.witten.de/rathaus-service/buergerservice/dienstleistungen-a-
   z/dienstleistung/show/strassenbaubeitraege/

Ansprechpartnerinnen für Beitragsfragen beim Tiefbauamt der Stadt Witten sind:
Frau Schroeder unter 02302 581 4560 und Frau Süßmilch unter 02302 581 4563                 20
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