Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sanierungsgebiet II" - Neubau einer Mensa - Begründung Stand: 02.02.2022 - Stadt Kandel - VG Kandel
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Stadt Kandel Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II“ – Neubau einer Mensa Begründung Stand: 02.02.2022 Dipl.-Ing. Silke Neu Lise-Meitner-Straße 18 76829 Landau Tel. 06341 – 950 32 66 Mail. info@plankultur.de www.plankultur.de
Stadt Kandel 1.Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II“ – Neubau einer Mensa Begründung Kommune: Verfahrensführende Verwaltung: Stadt Kandel Verbandsgemeindeverwaltung Kandel Gartenstraße 8 Fachbereich Bauen, Gartenstraße 8 76870 Kandel 76870 Kandel Bebauungsplanung: Vorhabenträger: PLANkultur Verbandsgemeindeverwaltung Kandel Silke Neu Fachbereich Bauen, Gartenstraße 8 Lise-Meitner-Straße 18 76870 Kandel 76829 Landau PLANkultur Lise-Meitner-Straße 18 76829 Landau 1
Stadt Kandel 1.Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II“ – Neubau einer Mensa Begründung Inhalt 1 Ausgangssituation........................................................................................................... 3 1.1 Anlass, Ziele und Zwecke der Planung ...................................................................... 3 1.2 Geltungsbereich und Lage des Plangebietes ............................................................ 4 1.3 Standortalternativen und städtebauliches Konzept .................................................... 4 2 Übergeordnete Planungen und Vorgaben ...................................................................... 5 2.1 Bauplanungsrechtliche Situation ................................................................................ 5 2.2 Regionalplan .............................................................................................................. 6 2.3 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................. 6 3 Verfahren ........................................................................................................................ 7 4 Erschließung ................................................................................................................... 8 5 Versorgung und Entsorgung des Plangebietes .............................................................. 8 6 Immissionen und Emissionen ......................................................................................... 8 7 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser .................... 9 8 Umweltverträglichkeit ...................................................................................................... 9 9 Artenschutz ..................................................................................................................... 9 10 Boden und Altlasten, Kampfmittel ................................................................................. 11 11 Planungsrechtliche Voraussetzungen........................................................................... 12 11.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ............................................... 12 11.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ............................................ 12 11.3 Bauweise .................................................................................................................. 12 11.4 Flächen für Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 Abs. 1 und 2 BauNVO)......................................................................... 13 11.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) .............................................................. 13 11.6 Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9Abs. 1 Nr. 25a BauGB) ..................................................................................................... 13 12 Örtliche Bauvorschriften................................................................................................ 14 12.1 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen ..................................................................... 14 PLANkultur Lise-Meitner-Straße 18 76829 Landau 2
Stadt Kandel 1.Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II“ – Neubau einer Mensa Begründung 1 Ausgangssituation 1.1 Anlass, Ziele und Zwecke der Planung Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Mensaneubaus in Ergänzung und in unmittelbarer Nähe zur Ludwig-Riedinger-Grundschule in der Stadt Kandel. Ausgangspunkt war Umstellung der Grundschule auf eine Ganztagsschule und die damit verbundene Anforderung einer Mensa. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll eine einheitliche planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung der Mensa in unmittelbarer Nähe zur Grundschule geschaffen werden. Durch die räumliche Konzentration von Schule und Mensa soll eine enge funktionale Vernetzung der Nutzungen erreicht werden. Für den Geltungsbereich gilt der seit 1993 rechtskräftige Bebauungsplan „Sanierungsgebiet II“. Für den Bereich des Mensaneubaus sollen die in diesem Bebauungsplan enthaltenen städtebaulichen Zielvorstellungen nicht verändert werden. Der Geltungsbereich umfasst lediglich den Teilbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes der derzeit durch das bestehende Gebäude der Grundschule sowie den bestehenden Schulhof in Kandel sowie die östlich angrenzenden öffentlichen Stellplätze genutzt werden. Das Gebäude der Mensa soll im Bereich des neu gebildeten Flurstücks 135/1 der Flurstück 134, 135, 136/2, –und 732/2 (Schulhof) entstehen. Die Durchfahrt zwischen der Marktstraße und der Kirchgasse im Osten des Geltungsbereiches sowie die dort vorhandene Stellplatzsituation wird neu geordnet. Gemäß der zugrundeliegenden Freiflächenplanung des Büros Bauer Landschaftsarchitekten wird hierzu eine kleine Teilfläche des Flurstücks 131 mit in Anspruch genommen. Zur Realisierung des Vorhabens und zur Schaffung der dafür notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen, ist die Anpassung des bestehenden Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II“ notwendig. Die Änderung soll zudem zum Anlass genommen die im Bereich der bestehenden Grundschule festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 nicht als regulierende Festsetzung beizubehalten, sondern diese auf 0,6 zu erhöhen. Mit Blick in die Zukunft sollen mit der Erhöhung der GRZ die für das Bestandsgebäude bereits vorliegende GRZ-Überschreitung bereinigt und weitere kleinteilige bauliche Erweiterungen möglich sein. Das Verfahren soll gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Der Stadtrat der Stadt Kandel hat in der Sitzung vom 21.09.2021 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst. PLANkultur Lise-Meitner-Straße 18 76829 Landau 3
Stadt Kandel 1.Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II“ – Neubau einer Mensa Begründung 1.2 Geltungsbereich und Lage des Plangebietes Das Plangebiet der „1. Änderung des Bebauungsplanes Sanierungsgebiet II – Neubau einer Mensa“ befindet sich im zentralen Kern der Stadt Kandel. Das Plangebiet ist bereits erschlossen und bebaut. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke mit der Nummer 133, 134, 135, 136/2, 137/1 und 732/2 135/1, 137/1 und einen Teilbereich des Flurstücks 131. Abb.: Lage des Geltungsbereiches Das Plangebiet wird im Norden durch die Marktstraße und im Süden durch die Kirchgasse begrenzt. Westlich angrenzend befindet sich der Marktplatz sowie die Wegeverbindung zwischen der Marktstraße und der Hauptstraße. Östlich wird der Geltungsbereich durch die bestehende Bebauung der Marktstraße 16 begrenzt. 1.3 Standortalternativen und städtebauliches Konzept 1.3.1 Prüfung der Standortalternativen Im Vorfeld wurden verschiedene Standortalternativen und hier speziell die Nutzung von bestehenden Gebäuden in der näheren Umgebung zur Grundschule geprüft. Dazu zählten das Protestantische Gemeindehaus am Marktplatz, das Gebäude der Firma Möbel Bischoff in der Marktstraße sowie das ehemalige Schleckermarkt (rückwärtiger Bereich Hauptstraße). Gründe die gegen die Nutzung des protestantischen Gemeindehauses sprachen waren die zu geringe Raumhöhe im Untergeschoss, der fehlende Brandschutz sowie die Eigennutzung durch die Kirche. PLANkultur Lise-Meitner-Straße 18 76829 Landau 4
Stadt Kandel 1.Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II“ – Neubau einer Mensa Begründung Für die Nutzung des Gebäudes „Möbel Bischoff“ ist die Überquerung der stark befahrenen Marktstraße (Bundesstraße) erforderlich, dass eine erhebliche Gefahrenquelle für die Kinder darstellt. Beim Gebäude des ehemaligen Schleckermarktes wären u.a. sehr aufwändige Umbau- und Sanierungsmaßnahmen notwendig. Die Baukosten übersteigen hier die Summe, die für einen Neubau zugrunde gelegt werden kann. Dementsprechend wurde die Entscheidung von Seiten der Gremien für einen Neubau getroffen. Nach der getroffenen Standortentscheidung wurde in einem ersten Schritt ein Realisierungswettbewerb für den Mensaneubau durchgeführt. 1.3.2 Städtebauliches Konzept Die Erweiterung der Ludwig-Riedinger-Grundschule Kandel vermittelt zwischen dem städtebaulichen Maßstab des Gebäudeensembles an Marktplatz und der benachbarten Stadthalle und dem kleinteiligen Maßstab der Wohn- und Gewerbebebauung in der Giebelständigen Struktur nördlich und südlich des Schulgeländes. Der gewählte Baukörper an den nordöstlichen Begrenzungen des Grundstückes schafft den bislang fehlenden räumlichen Abschluss des Hofbereiches und bildete somit eine Raumkante zur Marktstraße. Zum rückwärtigen Bereich der Stadthalle bildet der Grünbereich nördlich und südlich der schmalen Kirchgasse ein Element der Erholung und dient gleichzeitig den Schülern, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, als Erschließung. Die vorhandenen öffentlichen Stellplätze im Osten des Plangebietes wurden zugunsten des Schulhofes um einige Stellplätze verkleinert, dient aber weiterhin zur Erschließung des Schulgeländes und der Nachbarschaft. 2 Übergeordnete Planungen und Vorgaben 2.1 Bauplanungsrechtliche Situation Gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Sanierungsgebiet II“ sind folgende grundlegenden Änderungen vorgesehen: - Anpassung des Gebietscharakters im Teilbereich des Flurstücks 133 (Teilfläche Parkplatz) von „Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung“ in „Fläche für Gemeinbedarf“ - Neuordnung der Durchfahrtsitutation von der Marktstraße zur Kirchgasse sowie die dort angesiedelten Stellplätze - Ausweisung eines Baufensters für die Errichtung des Mensagebäudes PLANkultur Lise-Meitner-Straße 18 76829 Landau 5
Stadt Kandel 1.Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II“ – Neubau einer Mensa Begründung - Festlegung Gebäudehöhe, Geschossigkeit Bauweise, GRZ, GFZ, Dachform für den Bereich Mensa - Erhöhung der GRZ im Bereich der Grundschule - Anpassung bzw. Verkleinerung des Baufensters Grundschule - Kennzeichnung der zu erhaltenden Bäume entlang der Kirchgasse - Kennzeichnung der bestehenden Bäume auf dem Schulhofgelände 2.2 Regionalplan Maßgeblich für die Beurteilung sind die Vorgaben des Einheitlichen Regionalplanes Rhein- Neckar. Entsprechend der Raumnutzungskarte, Blatt West des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar befindet sich das Plangebiet inmitten einer als „Siedlungsfläche Wohnen“ im Bestand dargestellten Fläche. Mit der vorliegenden Planung sind die regionalplanerischen Zielvorgaben somit eingehalten. Abbildung: Ausschnitt aus dem Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar 2.3 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. PLANkultur Lise-Meitner-Straße 18 76829 Landau 6
Stadt Kandel 1.Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II“ – Neubau einer Mensa Begründung Der wirksame Flächennutzungsplan 2025 der Verbandsgemeinde Kandel (genehmigt durch die Kreisverwaltung Germersheim am 27.10.2016, Bekanntmachung im Amtsblatt 47/ 2016 vom 25.11.2016) weist für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes Fläche für Gemeinbedarf sowie Gemischte Baufläche (M) aus. Der Ursprungsbebauungsplan weist bereits in Teilen des im Flächennutzungsplanes als Gemischte Baufläche dargestellten Bauflächen eine Fläche für Gemeinbedarf aus. Diese wird mit dem vorliegenden Plan erweitert. Die Grundzüge des Flächennutzungsplanes werden durch die Anpassung des Bebauungsplanes nicht berührt. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes für den Bereich als Gemischte Baufläche (M) dargestellten Bereich sollte jedoch im Zuge einer Berichtigung (redaktionelle Änderung) durchgeführt werden. Nach § 13a Abs.2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert wird, sofern die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. + Abbildung: Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2025 der VG Kandel 3 Verfahren Für die vorliegende Planung wird das "beschleunigte Verfahren" gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angewendet. Dies ist möglich bei der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung. Diese Bestimmungen können auch bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen angewendet werden. Der Bebauungsplan darf nach § 13 a BauGB im PLANkultur Lise-Meitner-Straße 18 76829 Landau 7
Stadt Kandel 1.Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II“ – Neubau einer Mensa Begründung beschleunigten Verfahren ohne Vorprüfung des Einzelfalles im Sinne des UVPG nur aufgestellt werden, wenn inhaltlich eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von insgesamt weniger als 20.000 qm festgesetzt wird. Die Anwendungsvoraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenwicklung gem. § 13 a BauGB liegen im vorliegenden Planungsfall vor: Der vorliegende Planentwurf enthält Maßnahmen zur Fortentwicklung eines bereits bebauten Gebietes und ist somit im Sinne des § 13 a Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Der Bebauungsplan weist mit seiner Gesamtfläche von ca. 13.000 qm weniger als 20.000 qm zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO, sodass gemäß § 13 a Abs.1 Satz 2 Nr. 1 BauGB eine Vorprüfung des Einzelfalles nach der Anlage 2 zum BauGB, ob voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen entstehen, nicht erforderlich ist. Ein Vorhaben, welches einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG oder dem NUVPG unterliegt, wird nicht begründet. Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten liegen nicht vor. Ökologisch relevante Vegetationsbestände sind innerhalb des Plangebietes ansatzweise vorhanden. Von der Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB wird daher abgesehen. Erschließung und verkehrliche Anbindung 4 Erschließung Die Erschließung der Grundstücke im Geltungsbereich ist sowohl im Bestand und auch weiterhin über die im Norden angrenzende Marktstraße gegeben. 5 Versorgung und Entsorgung des Plangebietes Das Plangebiet ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt an das bestehende Ver- und Entsorgungssystem angebunden. Bei einer möglichen Erweiterung der bestehenden Bebauung kann somit davon ausgegangen werden, dass auch zukünftig eine notwendige Ver- und Entsorgung unproblematisch erfolgen kann. Die örtlichen Systeme sind nach derzeitigem Kenntnisstand ausreichend dimensioniert. 6 Immissionen und Emissionen Gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Sanierungsgebiet II“ ergeben sich im Hinblick auf die Lärmbelastung keine wesentlichen grundlegenden negativen Veränderungen. Die Anlieferung des im Mensagebäude befindlichen Küchentraktes erfolgt außerhalb der Nachtzeiten. PLANkultur Lise-Meitner-Straße 18 76829 Landau 8
Stadt Kandel 1.Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II“ – Neubau einer Mensa Begründung Im Rahmen einer Schalltechnischen Untersuchung (GENEST, 2020) wurde geprüft, ob die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm durch den Betrieb der gewerblichen Anlagen des geplanten Mensagebäudes in der maßgeblichen Nachbarschaft eingehalten werden. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Immissionswerte im Nachtzeitraum gemäß der TA Lärm an sämtlichen Immissionsorten eingehalten werden. Die derzeit vorhandenen öffentlichen Stellplätze reduzieren sich von derzeit 25 Stellplätzen auf ca. 10 Stellplätze, die zukünftig durch das Personal der Schule genutzt werden sollen. Die Lärmbelastung durch Zu- und Abfahrtsverkehrt wird sich entsprechend verringern. 7 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser Gegenüber den rechtskräftigen Bebauungsplänen ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich der Ausweisung von Flächen für die Rückhaltung und Versickerung / Verdunstung des im Plangebiet anfallenden unbelasteten Oberflächenwassers. 8 Umweltverträglichkeit Entsprechend den Bestimmungen des § 13 Abs. 3 BauGB entfällt, wie bereits erwähnt, die Pflicht zur Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist somit nicht erforderlich. Für die vorliegende Planung wird das Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Im vorliegenden Fall kann dieses Verfahren ohne Vorprüfung des Einzelfalles im Sinne des UVPG durchgeführt werden, da inhaltlich eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von insgesamt weniger als 20.000 qm festgesetzt wird. Nach § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten diese Eingriffe als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB bereits vor der planerischen Entscheidung als erfolgt bzw. zulässig. FFH-Gebiete, sonstige Schutzobjekte der FFH-Richtlinien oder Europäische Vogelschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 9 Artenschutz Ein Artenschutzgutachten ist nach Rücksprache mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde nach Prüfung des Sachverhaltes nicht erforderlich. Zur Wahrung der Anforderungen gem. §§ 39 und 44 BNatschG und § 24 LNatSchG wird eine Begutachtung mit entsprechender Dokumentation der Überprüfung der zu fällenden Bäume durch einen qualifizierten Fachgutachter durchgeführt. Die artenschutzrechtliche Bewertung der im Bereich des Mensaneubaus vorgesehenen Rodungsarbeiten von Bäumen und Sträuchern wurde von Seiten des Büro IUS (IUS – Weibel & Ness GmbH, 2021) vorgenommen und kam zu folgendem Ergebnis: PLANkultur Lise-Meitner-Straße 18 76829 Landau 9
Stadt Kandel 1.Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II“ – Neubau einer Mensa Begründung Die zur Rodung vorgesehenen Bäume sind der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen und dort in Rot dargestellt. Der Neubau der Mensa macht es notwendig, dass in den vorhandenen Baumbestand eingegriffen wird. Es handelt sich dabei um acht ca. 10-20 Jahre alte Rosskastanien. Diese sind zwar von der Rosskastanienminiermotte (Cameraria ohridella) befallen, zeigen sich aber ansonsten vital. Die Miniermotte führt lediglich dazu, dass die Blätter im Spätsommer früher braun werden. Abbildung: Auszug aus dem Freiflächengestaltungsplan (Bauer.Landschaftsarchitekten, Stand 08.09.2021) Aus diesem Grund sollen auch die weiter südlich stehenden Bäume entlang der Kirchgasse durch eine entsprechende baumschonende Vorgehensweise bei der Bauausführung geschützt werden. Dies ist durch eine ökologische Baubegleitung zu sichern. Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist es notwendig, die Bäume im Zeitraum zwischen dem 01.10 und 28/29.2. zu roden, um eine mögliche Beeinträchtigung brütender Vögel zu verhindern. Zudem sollte eine Kontrolle der Bäume auf mögliche Baumhöhlen erfolgen. Werden Baumhöhlen gefunden, werden diese hinsichtlich des Vorkommens von Fledermäusen überprüft. Zur Durchführung dieser Untersuchungen ist es hilfreich, wenn die Bäume nicht mehr belaubt sind, weshalb die Untersuchung im Winter 2021- 2022 durchgeführt werden soll. Das Ergebnis kann noch nicht vorweggenommen werden, aber es ist nach einer ersten Inaugenscheinnahme unwahrscheinlich, dass die Rodung nicht PLANkultur Lise-Meitner-Straße 18 76829 Landau 10
Stadt Kandel 1.Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II“ – Neubau einer Mensa Begründung durchgeführt werden kann. Ggf. sind entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorzusehen. Details hierzu können erst nach entsprechender Überprüfung festgelegt werden. Entsprechende Festsetzungen zu Rodungszeiten und zum Schutz der zu erhaltenden Bäume wurden in die textlichen Festsetzungen und in die Planzeichnung aufgenommen. 10 Boden und Altlasten, Kampfmittel Im Untergrund des Schulhofes befindet sich eine Geothermieanlage. Der geplante Gebäudegrundriss des Mensagebäudes überschneidet sich mit einem Teil der Erdsonden und -leitungen. Für den Bereich des geplanten Mensagebäudes wurde ein Bodengutachten (Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH, 2019) erstellt. Der vorliegende Bebauungsplan hat keine Auswirkungen auf Bodenbeschaffenheit u.ä. Für die Gründung des Gebäudes wurde eine elastisch gebettete Bodenplatte empfohlen. Zur Vermeidung von Grundbrucherscheinungen dürfen, die in Anlage 4.1 bzw. 4.2 des Gutachtens tabellarisch nach Fundamentabmessungen aufgeführten Bemessungswerte der Grundbruchspannung nicht überschritten werden. Zur Herstellung der Baugrube sind die DIN 4124 und voraussichtlich die DIN 4123 zu beachten. Wird ein Kellergeschoss ausgebildet so ist dieses gegen nicht drückendes Wasser abzudichten und die Grube ist fachgerecht zu verfüllen. Zu Wartungs- und Zugänglichkeitsanforderungen, Überbauungs- und Umbaumöglichkeiten sowie der grundsätzlichen Bauweise der bestehenden Geothermie Anlage wurden von der durch die IGK hinzugezogenen Fachfirma (Krämer Erwärme GmbH) erste Angaben gemacht, die unter Punkt 5 Bestandteil des Gutachtens sind. Im Rahmen der weiteren Planungen wird angeraten eine entsprechende Fachfirma mit den Beratungsleistungen zu diesem Thema entsprechend zu beauftragen. Beeinträchtigungen durch Altlasten sind nach derzeitigem Wissensstand nicht zu erwarten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge von baulichen Eingriffen Kampfmittel aufgefunden werden. Baumaßnahmen sind mit entsprechender Sorgfalt durchzuführen. Bei Auffinden von Kampfmitteln ist die Ordnungsbehörde der Stadt Kandel, umgehend zu informieren. Nähere Erläuterungen und Hinweise können unter www.kampfmittelportal.de eingeholt werden. PLANkultur Lise-Meitner-Straße 18 76829 Landau 11
Stadt Kandel 1.Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II“ – Neubau einer Mensa Begründung 11 Planungsrechtliche Voraussetzungen 11.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Die Art der baulichen Nutzung wird im vorliegenden Bebauungsplan „Fläche für Gemeinbedarf“ festgesetzt. Dem Bedarf der Grundschule um eine Erweiterung eines Mensagebäudes wird durch diese Festsetzung Rechnung getragen. Gegenüber den rechtskräftigen Bebauungsplänen werden hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung folgende Änderungen vorgenommen: - Ausweisung einer „Fläche für Gemeinbedarf“ im Bereich der bisher als öffentliche Stellplatzfläche gekennzeichneten Fläche 11.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Das Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ), die Gebäudehöhe und die Zahl der Vollgeschosse definiert. Im Bereich der Mensa wird eine GRZ von 0,4 festgesetzt. Im Bereich der Grundschule wird die GRZ von bisher 0,4 auf 0,6 erhöht. Damit wird zum einen der bereits bestehenden Bebauung Rechnung getragen. Zum anderen sollen kleinere Erweiterungen auch zukünftig noch möglich sein. Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche um bis zu einer GRZ von 0,8 mit Zufahrten, Stellplätzen, Zuwegungen und Nebenanlagen entsprechend § 19 Abs. 4 BauNVO ist möglich. Mit der Festsetzung wird die in der BauNVO gesetzte Obergrenze eingehalten. Die Höhe der Gebäude sowie die Zahl der Vollgeschosse erfolgt als Höchstgrenze und wird in Anlehnung an die bestehenden Gebäude in der unmittelbaren Umgebung (Grundschule, Stadthalle) festgesetzt. 11.3 Bauweise Die überbaubaren Grundstücksflächen werden über die Festlegung von Baugrenzen gem. § 23 Abs. 3 BauNVO geregelt. Darüber hinaus wird die abweichende Bauweise festgesetzt. Bei der abweichenden Bauweise darf insgesamt bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn die festgesetzte Baugrenze dies zulässt und sich die Abstandsflächen nicht mit den Abstandsflächen des Gebäudes auf dem Nachbargrundstück überdecken. Das bestehende Baufenster der Grundschule wird in Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung etwas verkleinert, so dass sich das Baufenster zukünftig lediglich auf dem Flurstück 137/1 befindet. PLANkultur Lise-Meitner-Straße 18 76829 Landau 12
Stadt Kandel 1.Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II“ – Neubau einer Mensa Begründung 11.4 Flächen für Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 Abs. 1 und 2 BauNVO) In den textlichen Festsetzungen wird geregelt, an welcher Stelle Garagen und Stellplätze zulässig sind. Darüber hinaus wird im Plandokument eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung dargestellt, die angrenzend eine Stellplatzfläche ausweist. Die Flächen ergeben sich aus der Freianlagenplanung. Die Regelungen zur Zulässigkeit von Stellplätzen sind bewusst flexibel gewählt, da derzeit die genaue Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze noch nicht abschließend feststeht. 11.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Die Befestigung von Stellplätzen ist so auszuführen, dass das auf den jeweiligen Flächen anfallende Niederschlagswasser weitestgehend innerhalb dieser Flächen oder an deren Rand versickern kann. Diese Festsetzung dient der Eingriffsvermeidung. Um natürliche Versickerungsvorgänge nicht vollkommen zu unterbinden, zur Erhöhung der Grundwasserneubildung und zur Entlastung von Abwassersystemen sind Stellflächen so zu befestigen, dass das auf diesen Flächen anfallende Niederschlagswasser dort versickern kann. Bauweisen, welche eine Versickerung von Niederschlagswasser zulassen sind beispielsweise: Ökopflaster, Dränpflaster, und wassergebundene Decken. 11.6 Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9Abs. 1 Nr. 25a BauGB) Das Anpflanzen und der Erhalt von Bäumen und Sträuchern bietet einen Beitrag - Zum Klimaschutz durch Kühlung, Verdunstung und Verschattung, die Minderung städtebaulicher Wärmeinseln, die Kohlenstoffspeicherung / Sauerstoffproduktion, die Feinstaubbildung und Verstoffwechslung von Luftschadstoffen. - Zur städtebaulichen und freiraumplanerischen Aufwertung durch die Gestaltungsvielfalt, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Lärmminderung durch Reflexions- und Absorptionsleistung. - Zum Naturschutz durch Erweiterung der Lebensräume für Flora und Fauna - Zum natürlichen Wasserhaushalt durch die Rückhaltung von Niederschlagswasser, Minderung des Abflussbeiwertes und die Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen. Die im Plandokument als erhaltenswert dargestellten Bäume bleiben von der Neuplanung der Freifläche rund um die Mensa unberührt und sind zu erhalten. Abgängige Gehölze sind entsprechend zu ersetzen. Darüber hinaus sind erforderliche Baumfällungen außerhalb der Brut- und Setzzeit, in der Zeit zwischen Oktober und Februar, vorzunehmen. PLANkultur Lise-Meitner-Straße 18 76829 Landau 13
Stadt Kandel 1.Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II“ – Neubau einer Mensa Begründung Im Bebauungsplan wurden zudem auf Wunsch der Gremien die weiteren bestehenden Bäume innerhalb des Geltungsbereiches dargestellt. Als Datengrundlage wurden in Absprache mit der Verwaltung die aktuelle Vermessung des Büros Kudoke aus Wörth verwendet. 12 Örtliche Bauvorschriften 12.1 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen Die in den textlichen Festsetzungen getroffenen gestalterischen Regelungen sollen sicherstellen, dass sich das geplante Gebiet gestalterisch in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt. Neben den Dachformen werden in den textlichen Festsetzungen Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung und den Materialien für die Fassaden getroffen. Damit soll gewährleistet werden, dass die geplante Bebauung sich harmonisch in den Bestand einfügt. PLANkultur Lise-Meitner-Straße 18 76829 Landau 14
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