VERGABERECHT FRÜHSTÜCK 2018 - BERLIN / 06. MÄRZ 2018 - SAMMLERUSINGER

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VERGABERECHT FRÜHSTÜCK 2018 - BERLIN / 06. MÄRZ 2018 - SAMMLERUSINGER
Vergaberecht Frühstück 2018

Berlin / 06. März 2018
VERGABERECHT FRÜHSTÜCK 2018 - BERLIN / 06. MÄRZ 2018 - SAMMLERUSINGER
Agenda

Begrüßung

Aktueller Stand: Umsetzung des Wettbewerbsregistergesetzes

Update 2018

Rechtssichere Taktik bei Ausschreibungen und Angeboten
VERGABERECHT FRÜHSTÜCK 2018 - BERLIN / 06. MÄRZ 2018 - SAMMLERUSINGER
Begrüßung

    Sabine Usinger, Partnerin

3        Vergaberecht Frühstück 2018
Unser Team im Vergaberecht

Sabine Usinger, Partnerin   Monika Prell     Anna-Maria Dahlke   Stephanie Otto
Rechtsanwältin und          Rechtsanwältin   Rechtsanwältin      Rechtsanwältin
Notarin

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Aktueller Stand
    Wettbewerbsregistergesetz

    Dr. Daniel Fülling, Referat Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle, Immobilienwirtschaft (BMWi)

5
Das Wettbewerbsregister

•   „Das bundesweite Wettbewerbsregister macht es Auftraggebern künftig leichter, das Vorliegen
    von Ausschlussgründen nachzuprüfen.“ (Quelle Homepage BMWi, 01.03.2018)

•   Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) seit 29. Juli 2017 in Kraft

•   Abfrageplicht für Vergabestellen ab Auftragswert von 30.000,- € netto

•   Eintrag von

       rechtskräftigen Verurteilungen, Strafbefehlen oder bestandskräftigen
       Bußgeldentscheidungen wegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1,
       Abs. 4 GWB

       fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Kartellrechtsverstöße und Verstöße
       gegen bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften)

•   Einrichtung einer Registerbehörde beim Bundeskartellamt, elektronische Datenbank

•   Aktueller Stand zur Umsetzung

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Update 2018

    Monika Prell

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Neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren seit
01.01.2018

    Liefer- und Dienstleistung allgemein (VgV)             221.000,- € (netto)

    Liefer- und Dienstleistung                              144.000,- € (netto)
    Oberste Bundesbehörde

    Sektorenbereich (Energie, Trinkwasser, Verkehr),
    Bereich Sicherheit/Verteidigung bei Liefer- und       443.000,- € (netto)
    Dienstleistung

    Bauleistung (auch Sektorenbereich, Verteidigung und   5.548.000,- € (netto)
    Sicherheit)

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Unterschiede EU-weite und nationale Vergaben

                 EU-weite Ausschreibungen: Ab Schwellenwert
                 Zwingende Geltung der Regelungen der Vergaberechtsreform
                 Einheitliche feste Fristen (Angebotsfristen)
                 Rügemöglichkeit/-pflicht, Vorabinformation vor Zuschlag
                 (Suspensiveffekt), Rechtsschutz vor Vergabekammern/OLG

                     Nationale Ausschreibungen: Unterhalb
                     Schwellenwert
                     Optionale Geltung der neuen „UVgO“
                     „Angemessene“ Fristen, keine Rügepflicht, keine
                     Vorabinformation, kein Primärrechtsschutz, ggf. einstweilige
                     Verfügung
                     Spezielle Regelung in Bundesländern

9
Aktueller Stand Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Nationale Ausschreibungen

•    Bisher: Vergabeordnung für Liefer- und Dienstleitung (VOL/A 1. Abschnitt),
     Ländervergabegesetze

•    Seit Februar 2017 Anpassung an Vergaberechtsreform im nationalen Bereich mit „UVgO“

•    Keine Verpflichtung zur Anwendung

•    Geltung jeweils durch ausdrücklichen Erlass

       Erlasse bisher vom Bund, Hamburg, Bayern und Bremen
       Andere Bundesländer Umsetzung im Laufe von 2018 geplant
      (Berlin, NRW, Niedersachsen, B.-W., Meckl.-Vorp. ab 01.07.2018)
       Hessen ggf. weiterhin VOL/A 1. Abschnitt

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Aktuelles
•    Seit 01.01.2018: Anwendung von VHB 2017 bei Baumaßnahmen des Bundes (https://www.fib-
     bund.de/Inhalt/Vergabe/VHB/)

•    Monatlich aktualisierte „Rahmenvertrags-Roadmap“ der Zentralstelle der IT Beschaffung (ZIB)
     (https://e‐beschaffung.bund.de)

•    Seit 01.02.2018: Aktueller EVB-IT Dienstleitung veröffentlicht (www.cio.bund.de)

•    E-Rechnungsverordnung vom 13.11.2017: Einführung der verpflichtenden E-Rechnung ab
     27.11.2020 bei öffentlichen Aufträgen

•    Rundschreiben Senat Berlin

        Einführung E-Vergabe vom 01.12.2017 und 19.01.2018 („Countdown“ E-Vergabe zum
        18.10.2018)

        Neue Umweltschutzanforderungen bei Beschaffung von Pkw vom 05.01.2018

        Übersicht über alle Änderungen „Allgemeine Anweisungen für die Vorbereitung und
        Durchführung von Bauaufgaben Berlins“ (ABau) vom 26.02.2018

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Rechtssichere Taktik bei
     Ausschreibungen und Angeboten

     Rechtsanwältin Monika Prell

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Rechtssichere Taktik bei Ausschreibungen und Angeboten

     Aufklären oder Ausschluss?

     Der richtige Umgang mit Bieterfragen

     Rügepflicht und Informationspflicht bei nationalen Vergaben?

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Rechtssichere Taktik bei Ausschreibungen und Angeboten

     Aufklären oder Ausschluss?

     Der richtige Umgang mit Bieterfragen

     Rügepflicht und Informationspflicht bei nationalen Vergaben?

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Aufklären oder Ausschluss?

                                                                      EU-Vergabe:        Zuschlag
                                     Angebotsabgabefrist/           Vorabinformation
                                        Teilnahmefrist
                 Bekanntmachung
                  EU-weit/national

                                                                                EU-Vergabe:
                                                      Wertung des               Wartepflicht
                                                       Angebotes

Bedarfsplanung

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4-stufige Angebotswertung

       1. Wertungsstufe: formale Anforderungen?

      2. Wertungsstufe: Eignung?

      3. Wertungsstufe: (Gesamt)Preis angemessen?

      4. Wertungsstufe: wirtschaftlichstes Angebot?

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Auslegung und Aufklärung geht Ausschluss vor
•    Zwingende Ausschlussgründe?

     -   Angebot nicht form – oder fristgerecht

     -   Fehlende Preisangaben (Ausnahme unwesentliche Preisangaben)

     -   Zwingend (nach)geforderte Unterlagen nicht enthalten

     -   Änderung (Auslassung/Streichen/andere Angaben) von Vergabeunterlagen durch
         Bieter

•    Aufklärung geht Ausschluss vor, Ausschluss „ultima ratio“

     -   Missverständliche Formulierung durch Vergabestelle veranlasst?

     -   Auslegung der Erklärung des Bieters nach Empfängerhorizont §§ 133, 157 BGB:
         „Objektiver Maßstab, durchschnittlicher fachkundiger Bieter aus der Gruppe des mit
         der Ausschreibung angesprochenen Bieterkreises“

     -   Verbleibende Unklarheiten/Widersprüche gehen zu Lasten der Vergabestelle

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Eindeutige Vergabeunterlagen vs. Auslegungsbemühungen

•        OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017, Verg 19/17 (VgV)

     -     Ausschreibung LKW-Mautsystem (Verhandlungsverfahren mit TN-Wettbewerb),
           Auslegung Referenzobjekt „produktiver Betrieb eines Mautsystems“

     -     Zeitintensives Herausfiltern der Information dem Bieter zumutbar?
           OLG: kein allgemeiner Rechtssatz, dass anspruchsvolle Auslegungsbemühungen für
           Bieter unzumutbar sind.

     -     Hier: Auftragsvolumen im zweistelligen Milliardenbereich, potentieller Bieterkreis
           hochinnovative Unternehmen, Personal ist mit anspruchsvollen Ausschreibungs- und
           Vergabeunterlagen vertraut, für Bieter unter Einbeziehung aller Unterlagen erkennbar

•        VK Westfalen, Beschluss vom 28.11.2017, VK 1 27/17 (VgV)

     -     Ausschreibung Sicherheitsdienstleistungen für „LEA“ (Offenes Verfahren)

     -     Zuschlag 40% Preis, 55% Konzepte, 5% Qualifikation Sicherheitsdienstleistungen

     -     Keine Aufklärungspflicht von unklaren Konzepten, detaillierte Angabe Sache des
           Bieters
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Auslegung und Aufklärung geht Ausschluss vor
•        VK Bund, Beschluss vom 20.12.2017, VK 2 140/17 (VgV)

     -     Ausschreibung von Stromtankstellensystem im Offenen Verfahren

     -     Keine Eignungskriterien, Wertung 30 % Preis, 40 % Referenzen („Bezahlsystem“ und
           „Säulen Stromtankstellen“), 30 % Konzept

     -     Signifikate Preisdifferenz - Aufklärung nach § 60 VgV über die „Ermittlung der Preise
           für Gesamtleistungen“ nicht/zu spät erfolgt

     -     Ausschluss (auch deswegen) unzulässig, konkret identifizierte Positionen sind
           gegenüber dem Bieter zu benennen

•        VK Bund, Beschluss vom 22.12.2017, VK 2 140/17 (VSVgV)

     -     Ausschreibung von „sondergeschützten Geländewagen“, Verhandlungsverfahren

     -     Vorgabe mit Angebotsabgabe oder 8 Monate nach Auftragserteilung mit Vorstellung
           des Muster-Kfz mit vollständiger „Neuzertifizierung“ gemäß Leistungsbeschreibung

     -     „Wiederholung der Zertifizierung“ – Ausschluss nach 31 Abs. 2 VSVgV unzulässig

19
Weitere Beispiele aus der Rechtsprechung

•    KG Berlin, Beschluss vom 21.11.2014, Verg 22/13

     -   Unklares LV geht zu Lasten der Vergabestelle

     -   „Flüssige“ Darstellung, „einheitliche“ Software

•    VK Bund, Beschluss vom 15.01.15, VK 2 105/14

     -   Angabe Angebot 3,5 Jahre Betriebsphase anstatt geforderter 4 Jahre

     -   Kein Ausschluss, Aufklärung geht vor, in Kalkulation 4 Jahre

•    OLG Naumburg, Beschluss vom 12.09.2016, 7 Verg 5/16

     -   Auslegung anhand Leistungsbeschreibung mit sämtlichen Anlagen

     -   Aus Anlage zweifelsfrei Gegenstand/Inhalt beschrieben: Ausschluss gerechtfertigt

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Konsequenz

• Vergabestelle

     - Klare Leistungsbeschreibung mit konkreten Parametern („Blick von außen“)

     - Entscheidung anhand Kriterien der Rechtsprechung: unklare Darstellung der
       Vergabestelle oder Änderung vom Bieter zu vertreten?

     - Welchen Einfluss hat Entscheidung auf Wertungsergebnis?

     - Im Zweifel aufklären

• Bieter

     - Vorabinformation zu Ausschluss wegen „Änderung der Vergabeunterlagen“
       grundsätzlich hinterfragen

     - Nötige Aufklärung von Vergabestelle unterblieben oder aus Vergabeunterlagen
       – trotz intensivem Herausfiltern - erkennbar?

     - Zu welchem Ergebnis hätte die Aufklärung geführt?

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Rechtssichere Taktik bei Ausschreibungen und Angeboten

     Aufklären oder Ausschluss?

     Der richtige Umgang mit Bieterfragen

     Rügepflicht und Informationspflicht bei nationalen Vergaben?

22
Bieterfragen

• Regelung in § 20 Abs. 3 VgV, § 19 Abs. 2 SektVO, § 10 a Abs. 6 VOB/A EU
     Allgemeine Nachfrage des Bieters zu Widersprüchen/Lücken in der
     Leistungsbeschreibung
     Transparenzgrundsatz: anonymisierte Veröffentlichung der Bieterfragen und
     Antworten
     Auch taktisches Mittel in Vergabeverfahren („Aufschlauen“ der Mitbieter)
     Bieterfragen und Antworten werden Vertragsbestandteil
     Pflicht zur Beantwortung innerhalb vorgegebener Fristen bei EU-weiten
     Vergaben
       Offenes Verfahren: Antwort bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist
       Analoge Geltung für nationale Vergaben, aber keine explizite Regelung

23
Frist für Stellen von Bieterfragen?
• Keine Regelung in Vergabeverordnungen, häufig Vorgabe in Vergabeunterlagen

• VK Bund, Beschluss vom 27.01.2017, VK 2-131/16 (VOB/A EU)

     - Ausschreibung zur Erdbauleistungen (Offenes Verfahren)

     - Frist für Bieterfragen 13.10.2016, 14.10.2016 Eingang von Bieterfrage

     - 18.10.2016 Antwort nur an Bieter, Angebotsfrist 20.10.2016,Vorabinformation
       16.11.2016, Rüge und Nachprüfungsantrag 25.11.2016

     - Bieterfrage nicht über Plattform an alle Bieter veröffentlicht, Rückversetzung
       des Vergabeverfahrens - Vergabestelle Berufung auf Fristablauf 13.10.2016

     - VK: Bieterfragen können bis kurz vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden,
       wenn eine Unklarheit besteht und die Frage Defizite aufdeckt

     - Auftraggeber kann die Beantwortung und die Veröffentlichung nicht mit Verweis
       auf Verfristung ablehnen

     - Auftraggeber hat immer Möglichkeit zur Verlängerung der Angebotsfrist

24
Konsequenz

• Vergabestelle

     - Prüfung, welche Kalkulationsrelevanz die Antwort für alle Bieter hat

     - Veröffentlichung der Bieterfrage trotz Fristablauf

     - Vorsichtshalber (ggf. kurze) Fristverlängerung der Angebotsabgabefrist

• Bieter

     - Trotz Fristablauf Bieterfragen bis zur Angebotsabgabe möglich

     - Bei Formulierung angeben, dass Beantwortung für alle Bieter kalkulatorisch
       relevant

     - Fristverlängerung für Angebotsabgabe mit Bieterfrage beantragen

25
Bieterfrage oder Rüge?

                                             EU-Vergabe:      Zuschlag
                          Angebotsfrist/   Vorabinformation
                          Teilnahmefrist
      Bekanntmachung
       EU-weit/national

26                                                                       26
Die Regelung zur Rüge, § 160 Abs. 3 GWB
„ (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. …

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
27
Bieterfrage oder Rüge?

• Bieterfrage dient der Aufklärung von Widersprüchen oder Unklarheiten

• Rüge macht Vergabeverstoß der Vergabestelle geltend

     - Nach Vergaberechtsreform Rügefrist von 10 Tagen nach erkanntem Verstoß,
       § 160 Abs. 3 GWB

     - Rüge zwingende Voraussetzung für weiteres Nachprüfungsverfahren bei
       EU-weiten Vergabeverfahren

     - Rüge zu spät: Antrag im Nachprüfungsverfahren präkludiert

     - Keine Formvorschriften

     - Keine Veröffentlichung an andere Bieter

• Häufiges Vorgehen in der Praxis: „zweistufiges Vorgehen“

     - Stufe 1: „Vertriebsfreundliche Klärung“ von Vergabeverstoß mit Bieterfrage

     - Stufe 2: Bei Festhalten an Vergabeverstoß nach Antwort auf Bieterfrage: Rüge

28
Bieterfrage oder Rüge?

• VK Bund, Beschluss vom 20.12.2016, VK 1 122/16

     - Bei IT-Infrastrukturkomponenten keine Aufteilung in Fachlose, Bieterfrage:
       „Kann zumindest der Speicherteil isoliert von Servern vergeben und somit auch
       wieder dem § 97 Abs. 4 GWB entsprochen werden?“

     - Nach Ablehnung durch Vergabestelle Rüge von unzulässiger Gesamtvergabe
       des Bieters, nach Nichtabhilfe der Rüge Antrag auf Nachprüfungsverfahren

     - VK Bund: Auslegung der Bieterfrage. Auch höflich formuliertes Schreiben, das
       mit einer Frage endet, kann die Voraussetzung einer Rüge erfüllen, wenn es
       eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung enthält.

     - Hier: Die Bieterfrage wird als Rüge angesehen wird, da Verstoß gegen
       Losaufteilung beanstandet wird, die negative Antwort auf die Bieterfrage wird
       als „Nichtabhilfe der Rüge“ nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB gewertet.

     - Nachprüfungsantrag unzulässig, da zu spät: Zeitpunkt für 15-tägige Antragsfrist
       nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB läuft von der ablehnenden Antwort auf die
       Bieterfrage.
29
Bieterfrage oder Rüge?

• VK Bund, Beschluss vom 16.10.2017, VK 1 103/17

     - Schreiben des Bieters mit „Verständnisfragen zum Vergabevorgang“

       ∙   Zweifel an fairer Zuschlagsentscheidung bei Wertungsmatrix, Bedenken
           gegen Gewichtung der Kriterien
       ∙   „Bitte, Einwände in gewisser Weise zu berücksichtigen“

     - Schreiben als Rüge zu werten

30
Konsequenz
• Vergabestelle

     - Inhalt der Bieterfragen prüfen: Vergabeverstoß?

     - Bei Einstufung der Bieterfrage als Rüge: keine Veröffentlichungspflicht an
       andere Bieter

     - Konsequenz bei falscher Einstufung?

       ∙   Bieterfrage zu Unrecht als Rüge eingestuft, nicht veröffentlicht – Verstoß
           gegen Transparenzgrundsatz
       ∙   Veröffentlichte Bieterfragen werden als Rüge eingestuft – Verstoß gegen
           Gewährleistung der Vertraulichkeit

• Bieter

     - Auf genaue Formulierung der Bieterfrage achten

     - Bei konkretem Vergabeverstoß unabhängig von Formulierung immer Rüge

     - „Präklusionswirkung“ und Auswirkung auf Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB

31
Rechtssichere Taktik bei Ausschreibungen und Angeboten

     Aufklären oder Ausschluss?

     Der richtige Umgang mit Bieterfragen

     Rügepflicht und Informationspflicht bei nationalen
     Vergaben?

32
Unterschiede EU-weite und nationale Vergaben

                 EU-weite Ausschreibungen: Ab Schwellenwert
                 Rügemöglichkeit und Rügepflicht § 160 Abs. 3 GWB,
                 Vorabinformation 134 GWB (Suspensiveffekt), „effektiver“
                 Primärrechtsschutz

                     Nationale Ausschreibungen: Unterhalb
                     Schwellenwert
                     Keine Rügepflicht, keine Vorabinformation, kein
                     Primärrechtsschutz, ggf. einstweilige Verfügung
                     Spezielle Regelung in Bundesländern

33
Rügepflicht bei nationalen Vergaben?

• OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.01.2015, 1 U 138/14, LG Bielefeld, Urteil
  vom 27.02.2014, 1 O 23/14, LG Berlin, Beschluss vom 05.12.2011, 52 O
  254/11

     Auch bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwelle vor gerichtlicher
     Geltendmachung (einstweiliger Rechtsschutz) Rügepflicht des Bieters

     Ausschreibung begründet wechselseitiges Rücksichtnahmepflichten,
     vorvertragliches Schuldverhältnis unterhalb der Schwellenwerte

     OLG Saarbrücken und LG Bielefeld: analog § 107 Abs.3 GWB a.F. (§ 160 Abs.
     3 GWB)

• Konsequenz

     Vergabestelle ohne Rüge gute Chancen bei Rechtsstreit

     Bieter vorsichtshalber auch bei nationalen Vergabeverfahren unterhalb der
     Schwelle immer vor Rechtsschutz rügen

34
„Vorabinformationspflicht“ bei nationalen Vergaben?

                                             EU-Vergabe:
                                           Vorabinformation   Zuschlag
                          Angebotsfrist/
                          Teilnahmefrist
      Bekanntmachung
       EU-weit/national

35                                                                       35
Die Regelung für EU-weite Vergabeverfahren zur
Informations- und Wartepflicht, § 134 GWB

(1) „Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
    werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
    angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
    Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
    Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
    Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
    Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
    an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
    Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder
    per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist
    beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber;
    auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht
    an.“

36
„Vorabinformationspflicht“ bei nationalen Vergaben?

• OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 - 27 U 25/17

     - Auch unterhalb der Schwellenwerte und unterhalb einer Binnenmarktrelevanz
       ist ein Vertrag über Überlassung eines Grundstücks zwecks Betriebs von
       Sport- und Freizeitanlagen in einem transparenten und diskriminierungsfreien
       Verfahren zu vergeben.

     - Bei Verstößen besteht die Möglichkeit des Zivilrechtswegs mit einstweiliger
       Verfügung für ein Zuschlagsverbot.

     - Bei erteiltem Zuschlag ist der Vertrag wirksam – nur dann nicht, wenn der
       geschlossene Vertrag unwirksam oder nichtig nach § 134 BGB ist.

     - Ein unter Verstoß gegen die Informations- und Wartepflicht geschlossener
       Vertrag ist wegen Verstoßes gegen ein ungeschriebenes Gesetz als nichtig
       einzustufen, um effektiven Rechtsschutz sicherzustellen.

37
„Vorabinformationspflicht“ bei nationalen Vergaben?

• OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 - 27 U 25/17:

     „Eine Vertragsnichtigkeit könnte allerdings daraus resulterien, dass die
     Antragsgegnerin weder über den beabsichtigten Vertragsschluss informiert noch
     im Anschluss hieran eine angemessene Wartefrist eingehalten hat. Es sprechen
     gewichtige Gründe dafür, auch im Unterschwellenbereich die Einhaltung
     einer Informations- und Wartepflicht durch den öffentlichen Auftraggeber zu
     verlangen. Nach der Rechtsprechung des Gerichts der Europäischen Union
     fordern die gemeinsamen Verfassungen der Mitgliedsstaaten und die Konvention
     zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten einen effektiven und
     vollständigen Schutz gegen Willkür des öffentlichen Auftraggebers. Dieser
     vollständige Rechtsschutz verlangt, sämtliche Bieter vor Abschluss eines
     Vertrages von der Zuschlagsentscheidung zu unterrichten. Ein vollständiger
     Rechtsschutz verlangt auch, dass zwischen der Unterrichtung abgelehnter Bieter
     und der Unterzeichnung des Vertrags eine angemessene Frist liegt, innerhalb der
     für den Bieter ein vorläufiger Schutz gewährt werden kann, wenn er für die volle
     Wirksamkeit der Entscheidung in der Sache erforderlich ist (EuG, Urteil v.
     20.09.2011, T-461/08)….“
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Konsequenz?
• Stellungnahme Städte- und Gemeindebund NRW vom 25.01.2018

     - Kritische Hinterfragung, bewusste Entscheidung, Regelung entsprechend
       § 134 Abs. 3 GWB nicht in die UVgO zu übernehmen

     - Erhebliche Mehrbelastung für Vergabestellen, da Unterschwellenvergaben
       „Massenphänomen“, Einzelfallentscheidung

     - Aber: auch bei Rüge keine Regelung nach § 160 Abs. 3 GWB in UVgO,
       konsequente Anwendung unter Berücksichtigung der wechselseitigen
       Rücksichtnahmepflichten, ansonsten Gefahr der Zuschlagserteilung auf Rüge

     - Weitere Entwicklung der Rechtsprechung abwarten

• Vergabestelle

     - Vorsorglich „nationale Vorabinformation“?

• Bieter

     - Berufung auf nichtigen Vertrag bei unterlassener Vorabinformation

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