Bebauungsplan Nr. 87 - Industrie- und Gewerbepark Brundorf - Einschätzung zum Artenschutz

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Bebauungsplan Nr. 87 - Industrie- und Gewerbepark Brundorf - Einschätzung zum Artenschutz
Bebauungsplan Nr. 87 – Industrie- und
Gewerbepark Brundorf
Einschätzung zum Artenschutz

Planungsbüro                   Bürogemeinschaft für Landschaftsökologie
Landschaft + Freiraum          Dr. Martine Marchand
Wiesenstzr.1                   Kastanienallee 21
27570 Bremerhaven              28717 Bremen

04.05.2021
Bebauungsplan Nr. 87 - Industrie- und Gewerbepark Brundorf - Einschätzung zum Artenschutz
B-Plan Nr. 87 – Industrie- und Gewerbepark Brundorf - Ausarbeitung zum Artenschutz                                                       Verzeichnisse

   Inhaltsverzeichnis

   1     Anlass - Aufgabenstellung............................................................................................................ 1
   2     Kurzbeschreibung des betrachteten Gebietes ........................................................................... 1
   3     Faunistische Potenzialanalyse ..................................................................................................... 2
       3.1      Brutvögel................................................................................................................................. 3
       3.2      Fledermäuse............................................................................................................................ 4
       3.3      Amphibien............................................................................................................................... 5
       3.4      Sonstige Arten ......................................................................................................................... 5
   4     Aspekte des Besonderen Artenschutzes .................................................................................... 5
   5     Quellen .......................................................................................................................................... 7

   Dr. Martine Marchand
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   1        Anlass - Aufgabenstellung
   Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 87 in der Gemeinde Schwanewede, Ortsteil
   Brundorf, müssen artenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt werden.
   Zur Abschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände wird daher diese
   Ausarbeitung vorgelegt. Grundlage für die Ausarbeitung ist der im Entwurf vorliegende
   Bebauungsplan Nr. 87 der Gemeinde Schwanewede (Landkreis Osterholz), Ortsteil Brundorf, mit
   Stand vom 25.01.2021.
   Zur Berücksichtigung der Aspekte des Besonderen Artenschutzes (§ 44 BNatSchG) muss die Frage
   geklärt werden, ob durch das Vorhaben besonders oder streng geschützte Arten beeinträchtigt
   werden. Relevant sind
   -   eine mögliche Verletzung oder Tötung streng geschützter Arten (§ 44 (1)),
   -   eine mögliche Störung streng geschützter Arten (§ 44 (2)) und / oder
   -   eine mögliche Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 (3))
       streng geschützter Arten durch das Vorhaben.
   Zur Voreinschätzung möglicher Verbotstatbestände wurde die Fläche am 05.04.2021 und 02.05.2021
   begangen. Die vorliegende Ausarbeitung ist das Ergebnis dieser Begehungen. Auf Grundlage der
   Ergebnisse der Begehungen wird eine faunistische Potenzialanalyse erarbeitet, die wiederum
   Grundlage ist für die Abschätzung artenschutzrechtlicher Belange.

   2        Kurzbeschreibung des betrachteten Gebietes
   Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Betrachtung wurden folgende Strukturen begangen (s.
   Abbildung 1):
   -   Doppelte Baumreihe aus alten Eichen, teilweise mit Höhlen (Nr. 1 in Abbildung 1).
   -   Feuchter bis nasser Birken- / Eschen- / Vogelbeerenstandort (Nr. 2 in Abbildung 1); staunasser
       junger Gehölzbestand mit nur vereinzelt älteren Birken; zahlreiche Kleingewässer, die bei beiden
       Begehungen Wasser führten,
   -   feuchte bis trockene Ruderalfluren im Umfeld des Gehölzbestandes,
   -   Weidengebüsch (Nr. 3 und 4 in Abbildung 1),
   -   Die sonstigen umgebenden Flächen bestehen aus Grünland, im Grünland liegt zentral eine
       Senke, die vermutlich gelegentlich nach starken Regenfällen Wasser führt.

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   Abbildung 1:   Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Betrachtung vertieft untersuchte Strukturen;
                  Luftbild-Quelle: Bing; © 2021 Microsoft

   3        Faunistische Potenzialanalyse
   Die vom Vorhaben betroffenen Flächen können von unterschiedlichen Tiergruppen besiedelt
   werden. Auf Grundlage der Geländebegehung sowie aus bekannten Vorkommen an vergleichbaren

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   Standorten wird im Folgenden das potenzielle Arteninventar genannt, das plausibel an diesem
   Standort vorkommen kann.
   -       In den Eichen der doppelten Baumreihe waren mehrere Höhlen, die sowohl von Brutvögeln als
           auch von Fledermäusen genutzt werden können.
   -       Im Feuchtgehölz waren mehrere vorjährige Nester von Krähen und Elstern. Bei beiden
           Begehungsterminen waren sie (noch) nicht besetzt. Aufgrund ihres geringen Alters sind in
           keinem der Bäume des Feuchtgehölzes Höhlen.
   -       Auch die Gehölze der Flächen des Weidengebüsches enthalten keine Höhlen.
   -       Die Gewässer des Feuchtgehölzes können von Amphibien besiedelt werden. Die nächsten
           Gewässer in der Umgebung des Vorhabens sind Regenrückhaltebecken im Westen und südlich
           der untersuchten Fläche.
   Außerhalb der Gewerbeflächen wird das Umfeld des untersuchten Bereichs im Norden von intensiv
   genutzten landwirtschaftlichen Flächen bestimmt. Unmittelbar nördlich an die Eichenreihe grenzt
   Mahd-Grünland. Östlich des Vorhabens liegen Gewerbeflächen und kleine Siedlungsbereiche mit
   landwirtschaftlichen Flächen, die von Gehölzen gesäumt sind. Südöstlich der Betonstraße liegt das
   Waldgebiet Stoteler Wald.

   3.1          Brutvögel
   Mögliche Bruthabitate für Brutvögel sind
   -       Die doppelte Eichenreihe (Nr. 1)
   -       das Feuchtgehölz (Nr. 2),
   -       die Ruderalfluren im Umfeld des Gehölzes,
   -       Weidengebüsche (Nr. 3 und Nr. 4),
   -       das Grünland.
   Tabelle 1:        Brutvögel im Vorhabenbereich; ermittelt auf Grundlage der Geländebegehungen
                     (Nachweise - N) und der vorhandenen Biotopstrukturen (Potenzialanalyse – P);
                     V: Art der Vorwarnliste (KRÜGER & NIPKOW 2015)

       Potenziell am Standort auftretende Art          Feucht-    Weiden-     Baumreihe    Grünland /
                                                       gehölz     gebüsch                  Ruderalflur
       Amsel                  Turdus merula               P
       Baumpieper (V)         Anthus trivialis                                                  P
       Blaumeise              Parus caeruleus                                        N
       Buchfink               Fringilla coelebs           P           N              P
       Elster                 Pica pica                   P
       Fitis                  Phylloscopus trochilus                  N
       Gartengrasmücke (V)    Sylvia borin               N                           P
       Gelbspötter (V)        Hippolais icterina          P           P

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    Potenziell am Standort auftretende Art             Feucht-   Weiden-      Baumreihe      Grünland /
                                                       gehölz    gebüsch                     Ruderalflur
    Grünfink                 Carduelis chloris            P         P                P
    Kohlmeise                Parus major                                             N
    Mönchsgrasmücke          Sylvia atricapilla                      P               P
    Rabenkrähe               Corvus corone               P
    Ringeltaube              Columba palumbus            P                           P
    Rotkehlchen              Erithacus rubecula          P                           P
    Sumpfmeise               Parus palustris                         P
    Sumpfrohrsänger          Acrocephalus palustris                                               P
    Weidenmeise              Parus montanus                          P
    Zaunkönig                Troglodytes troglodytes                N
    Zilpzalp                 Phylloscopus collybita      N          N                N

   Keine der aufgeführten potenziellen Brutvogelarten ist in Niedersachsen oder Bremen gefährdet oder
   steht im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie. Drei Arten stehen auf der Vorwarnliste zur Roten Liste.
   Aufgrund der Habitatstrukturen ist ihr Vorkommen plausibel. Die Arten stellen keine besonderen
   Ansprüche an ihr Habitat.
   Typische Grünlandbrüter sind auf der relativ kleinen Grünland-Fläche nicht zu erwarten.

   3.2         Fledermäuse
   Alle heimischen Fledermausarten sind streng geschützt (Anhang IV der FFH-Richtlinie).
   Auf der gesamten Fläche ist das Vorkommen Nahrung suchender Arten zu erwarten. In den Höhlen
   in den Gehölzen der doppelten Baumreihe sind Vorkommen von Tagesquartieren, ggf. auch von
   Wochenstuben nicht ausgeschlossen. Abbildung 2 zeigt zusammenfassend die Zeiträume, in denen
   Fledermausarten verschiedene Quartiertypen in Gehölzen nutzen können (nach LBV-SH 2011).

   Abbildung 2:    Übersicht über die Besiedlung von Gehölzen durch Fledermäuse im Jahresverlauf
                   (LBV-SH 2011)

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   3.3       Amphibien
   Das Vorkommen von Amphibien in den Gewässern des Sumpfwaldbereiches ist möglich. Bei beiden
   Geländebegehungen, in denen aufgrund der Jahreszeit mit Funden von Laich oder adulten Tieren zu
   rechnen gewesen wäre, gelangen keine Nachweise. Grundsätzlich ist das Vorkommen von Grasfrosch
   oder Molcharten möglich. Ein Auftreten gefährdeter Arten oder streng geschützter Arten (Arten des
   Anhangs IV der FFH-Richtlinie) ist jedoch ausgeschlossen. Im Waldgebiet Schmidts Kiefern, ca. 1,5 km
   nördlich des Industrieparks ist das Vorkommen des Moorfroschs (Anhang IV der FFH-Richtlinie)
   bekannt. Im Vorhabengebiet kommt die Art jedoch nicht vor, wie die Geländebegehung ergab.
   Zwischen dem Waldgebiet und dem Vorhabengebiet liegen zudem strukturarme landwirtschaftliche
   Flächen, so dass eine Verbindung zu dem Waldgebiet nicht anzunehmen ist.

   3.4       Sonstige Arten
   Vorkommen sonstiger streng geschützter Arten aus den Gruppen der Säugetiere oder Reptilien sind
   im Gebiet aufgrund der Habitatausstattung nicht zu erwarten.

   4         Aspekte des Besonderen Artenschutzes
   Folgende Bereiche sind vom Vorhaben betroffen:
   -     Westliche Teilbereiche der Weidengebüsche (Nr. 3 und 4),
   -     Teilbereiche des nassen Waldbestandes,
   -     der westliche Abschnitt der Baumreihe
   -     Teile der Ruderalfluren sowie
   -     das Grünland.
   Relevant für die artenschutzrechtliche Betrachtung eines Vorhabens sind insbesondere die streng
   geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Von diesen Arten bietet das Vorhabengebiet
   potenziell Fledermäusen in der Baumreihe geeignete Habitate.
   Bei den Vogelarten sind artenschutzrechtlich die Arten der Gefährdungskategorien 1 bis 3 sowie die
   Arten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie besonders relevant. Sie werden üblicherweise in
   der artenschutzrechtlichen Analyse auf Einzelartniveau behandelt. Hinzu kommen Arten, die als nicht
   gefährdet eingestuft werden, die jedoch besondere Ansprüche an ihre Fortpflanzungs- und
   Ruhestätten stellen. Hierzu gehören z. B. Schwalben, Mauersegler u. ä.
   Die im Plangebiet potenziell auftretenden Vogelarten sind aufgrund der Lage des Standortes und
   seines Umfelds Arten ohne besondere Ansprüche an ihr Habitat. Es ist nur mit dem Auftreten nicht
   gefährdeter Arten zu rechnen.
   -     Um den Verbotstatbestand des § 44 (1), Nr. 1 BNatSchG (Verbot des Fangs, der Verletzung oder
         der Tötung) zu vermeiden, muss die Fläche außerhalb der Brutzeit der potenziell auftretenden
         Arten hergerichtet werden.

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       Zudem muss vor Fällung der Bäume aus der Baumreihe zur Vermeidung des Verbotstatbestandes
       das mögliche Vorkommen von Fledermäusen in eventuellen Höhlen oder Spalten überprüft
       werden. Wenn die Höhlen von Fledermäusen besiedelt werden, muss die Fällung auf einen
       Zeitpunkt verschoben werden, wenn die Fledermäuse sie verlassen haben. Diese Maßnahme
       muss durch einen Fledermausexperten begleitet werden. Wenn festgestellt wird, dass die
       Höhlen grundsätzlich von Fledermäusen als Lebensstätte genutzt werden, sollten diese zu einem
       Zeitpunkt, wenn die Fledermäuse sie nicht nutzen, mit geeigneten Mitteln verschlossen werden.
       Auch dies muss durch einen Fledermausexperten begleitet werden.
   -   Gleiches gilt für den Verbotstatbestand des § 44 (1) Nr. 2 (Verbot der Störung): Wird die Fläche
       außerhalb der Brutzeit vorbereitet, werden keine Brutvogelarten gestört. Der Erhaltungszustand
       der lokalen Brutvogel-Population wird durch die Störung nicht beeinträchtigt.
       Auch hier gilt, dass vor Fällung der Gehölze überprüft werden muss, ob die Höhlen zum Zeitpunkt
       der Fällung - zwischen 01.10. und 01.03. - als Winterquartier oder Zwischenquartier von
       Fledermäusen genutzt werden. Wenn die Überprüfung ergibt, dass die Gehölze zum Zeitpunkt
       der Fällung von Fledermäusen genutzt werden, muss wie oben beschrieben verfahren werden.
   -   Der Verbotstatbestand des § 44 (1) Nr. 3: Verbot der Entnahme, Beschädigung, Zerstörung einer
       Fortpflanzungsstätte) kann eintreten, wenn die Gehölze (Feuchtwald, Weidengebüsch,
       Eichenreihe) oder die Ruderalfluren entfernt werden.
       Die ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätte im räumlichen Zusammenhang ist jedoch
       angesichts der Landschaftsstruktur im Umfeld des Vorhabens weiterhin erfüllt, so dass ein
       Verstoß gegen das Verbot nicht vorliegt. Es kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass
       die potenziell betroffenen Brutvogel- und Fledermausarten in großem Umfang geeignete
       Habitate in östlich angrenzenden Landschaftsstrukturen finden.

   Die Verbotstatbestände des Besonderen Artenschutzes stehen der Umsetzung des Vorhabens nicht
   im Wege. Diese Feststellung wird allerdings vor dem Hintergrund einer Potenzialanalyse getroffen.
   Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens eine Verbotstatbestandes müssen im Zusammenhang
   mit dem möglichen Vorkommen von Fledermäusen umgesetzt werden.

   Dr. Martine Marchand
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   5        Quellen
   LANDESBETRIEB FÜR STRASSENBAU UND VERKEHR SCHLESWIG-HOLSTEIN (LBV-SH) (Hrsg.) (2011):
       Fledermäuse und Straßenbau - Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange
       bei Straßenbauvorhaben in Schleswig-Holstein.- Kiel. 63 S..
   KRÜGER, TH. & M. NIPKOW (2015): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten
       Brutvögel. 8. Fassung, Stand 2015. Inform.d. Naturschutz Nieders. 5/2015.

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