Bebauungsplan Nr. 87 - Industrie- und Gewerbepark Brundorf - Einschätzung zum Artenschutz
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Bebauungsplan Nr. 87 – Industrie- und Gewerbepark Brundorf Einschätzung zum Artenschutz Planungsbüro Bürogemeinschaft für Landschaftsökologie Landschaft + Freiraum Dr. Martine Marchand Wiesenstzr.1 Kastanienallee 21 27570 Bremerhaven 28717 Bremen 04.05.2021
B-Plan Nr. 87 – Industrie- und Gewerbepark Brundorf - Ausarbeitung zum Artenschutz Verzeichnisse Inhaltsverzeichnis 1 Anlass - Aufgabenstellung............................................................................................................ 1 2 Kurzbeschreibung des betrachteten Gebietes ........................................................................... 1 3 Faunistische Potenzialanalyse ..................................................................................................... 2 3.1 Brutvögel................................................................................................................................. 3 3.2 Fledermäuse............................................................................................................................ 4 3.3 Amphibien............................................................................................................................... 5 3.4 Sonstige Arten ......................................................................................................................... 5 4 Aspekte des Besonderen Artenschutzes .................................................................................... 5 5 Quellen .......................................................................................................................................... 7 Dr. Martine Marchand
B-Plan Nr. 87 – Industrie- und Gewerbepark Brundorf - Ausarbeitung zum Artenschutz - Seite 1 - 1 Anlass - Aufgabenstellung Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 87 in der Gemeinde Schwanewede, Ortsteil Brundorf, müssen artenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Zur Abschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände wird daher diese Ausarbeitung vorgelegt. Grundlage für die Ausarbeitung ist der im Entwurf vorliegende Bebauungsplan Nr. 87 der Gemeinde Schwanewede (Landkreis Osterholz), Ortsteil Brundorf, mit Stand vom 25.01.2021. Zur Berücksichtigung der Aspekte des Besonderen Artenschutzes (§ 44 BNatSchG) muss die Frage geklärt werden, ob durch das Vorhaben besonders oder streng geschützte Arten beeinträchtigt werden. Relevant sind - eine mögliche Verletzung oder Tötung streng geschützter Arten (§ 44 (1)), - eine mögliche Störung streng geschützter Arten (§ 44 (2)) und / oder - eine mögliche Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 (3)) streng geschützter Arten durch das Vorhaben. Zur Voreinschätzung möglicher Verbotstatbestände wurde die Fläche am 05.04.2021 und 02.05.2021 begangen. Die vorliegende Ausarbeitung ist das Ergebnis dieser Begehungen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Begehungen wird eine faunistische Potenzialanalyse erarbeitet, die wiederum Grundlage ist für die Abschätzung artenschutzrechtlicher Belange. 2 Kurzbeschreibung des betrachteten Gebietes Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Betrachtung wurden folgende Strukturen begangen (s. Abbildung 1): - Doppelte Baumreihe aus alten Eichen, teilweise mit Höhlen (Nr. 1 in Abbildung 1). - Feuchter bis nasser Birken- / Eschen- / Vogelbeerenstandort (Nr. 2 in Abbildung 1); staunasser junger Gehölzbestand mit nur vereinzelt älteren Birken; zahlreiche Kleingewässer, die bei beiden Begehungen Wasser führten, - feuchte bis trockene Ruderalfluren im Umfeld des Gehölzbestandes, - Weidengebüsch (Nr. 3 und 4 in Abbildung 1), - Die sonstigen umgebenden Flächen bestehen aus Grünland, im Grünland liegt zentral eine Senke, die vermutlich gelegentlich nach starken Regenfällen Wasser führt. Dr. Martine Marchand
B-Plan Nr. 87 – Industrie- und Gewerbepark Brundorf - Ausarbeitung zum Artenschutz - Seite 2 - Abbildung 1: Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Betrachtung vertieft untersuchte Strukturen; Luftbild-Quelle: Bing; © 2021 Microsoft 3 Faunistische Potenzialanalyse Die vom Vorhaben betroffenen Flächen können von unterschiedlichen Tiergruppen besiedelt werden. Auf Grundlage der Geländebegehung sowie aus bekannten Vorkommen an vergleichbaren Dr. Martine Marchand
B-Plan Nr. 87 – Industrie- und Gewerbepark Brundorf - Ausarbeitung zum Artenschutz - Seite 3 - Standorten wird im Folgenden das potenzielle Arteninventar genannt, das plausibel an diesem Standort vorkommen kann. - In den Eichen der doppelten Baumreihe waren mehrere Höhlen, die sowohl von Brutvögeln als auch von Fledermäusen genutzt werden können. - Im Feuchtgehölz waren mehrere vorjährige Nester von Krähen und Elstern. Bei beiden Begehungsterminen waren sie (noch) nicht besetzt. Aufgrund ihres geringen Alters sind in keinem der Bäume des Feuchtgehölzes Höhlen. - Auch die Gehölze der Flächen des Weidengebüsches enthalten keine Höhlen. - Die Gewässer des Feuchtgehölzes können von Amphibien besiedelt werden. Die nächsten Gewässer in der Umgebung des Vorhabens sind Regenrückhaltebecken im Westen und südlich der untersuchten Fläche. Außerhalb der Gewerbeflächen wird das Umfeld des untersuchten Bereichs im Norden von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen bestimmt. Unmittelbar nördlich an die Eichenreihe grenzt Mahd-Grünland. Östlich des Vorhabens liegen Gewerbeflächen und kleine Siedlungsbereiche mit landwirtschaftlichen Flächen, die von Gehölzen gesäumt sind. Südöstlich der Betonstraße liegt das Waldgebiet Stoteler Wald. 3.1 Brutvögel Mögliche Bruthabitate für Brutvögel sind - Die doppelte Eichenreihe (Nr. 1) - das Feuchtgehölz (Nr. 2), - die Ruderalfluren im Umfeld des Gehölzes, - Weidengebüsche (Nr. 3 und Nr. 4), - das Grünland. Tabelle 1: Brutvögel im Vorhabenbereich; ermittelt auf Grundlage der Geländebegehungen (Nachweise - N) und der vorhandenen Biotopstrukturen (Potenzialanalyse – P); V: Art der Vorwarnliste (KRÜGER & NIPKOW 2015) Potenziell am Standort auftretende Art Feucht- Weiden- Baumreihe Grünland / gehölz gebüsch Ruderalflur Amsel Turdus merula P Baumpieper (V) Anthus trivialis P Blaumeise Parus caeruleus N Buchfink Fringilla coelebs P N P Elster Pica pica P Fitis Phylloscopus trochilus N Gartengrasmücke (V) Sylvia borin N P Gelbspötter (V) Hippolais icterina P P Dr. Martine Marchand
B-Plan Nr. 87 – Industrie- und Gewerbepark Brundorf - Ausarbeitung zum Artenschutz - Seite 4 - Potenziell am Standort auftretende Art Feucht- Weiden- Baumreihe Grünland / gehölz gebüsch Ruderalflur Grünfink Carduelis chloris P P P Kohlmeise Parus major N Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla P P Rabenkrähe Corvus corone P Ringeltaube Columba palumbus P P Rotkehlchen Erithacus rubecula P P Sumpfmeise Parus palustris P Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris P Weidenmeise Parus montanus P Zaunkönig Troglodytes troglodytes N Zilpzalp Phylloscopus collybita N N N Keine der aufgeführten potenziellen Brutvogelarten ist in Niedersachsen oder Bremen gefährdet oder steht im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie. Drei Arten stehen auf der Vorwarnliste zur Roten Liste. Aufgrund der Habitatstrukturen ist ihr Vorkommen plausibel. Die Arten stellen keine besonderen Ansprüche an ihr Habitat. Typische Grünlandbrüter sind auf der relativ kleinen Grünland-Fläche nicht zu erwarten. 3.2 Fledermäuse Alle heimischen Fledermausarten sind streng geschützt (Anhang IV der FFH-Richtlinie). Auf der gesamten Fläche ist das Vorkommen Nahrung suchender Arten zu erwarten. In den Höhlen in den Gehölzen der doppelten Baumreihe sind Vorkommen von Tagesquartieren, ggf. auch von Wochenstuben nicht ausgeschlossen. Abbildung 2 zeigt zusammenfassend die Zeiträume, in denen Fledermausarten verschiedene Quartiertypen in Gehölzen nutzen können (nach LBV-SH 2011). Abbildung 2: Übersicht über die Besiedlung von Gehölzen durch Fledermäuse im Jahresverlauf (LBV-SH 2011) Dr. Martine Marchand
B-Plan Nr. 87 – Industrie- und Gewerbepark Brundorf - Ausarbeitung zum Artenschutz - Seite 5 - 3.3 Amphibien Das Vorkommen von Amphibien in den Gewässern des Sumpfwaldbereiches ist möglich. Bei beiden Geländebegehungen, in denen aufgrund der Jahreszeit mit Funden von Laich oder adulten Tieren zu rechnen gewesen wäre, gelangen keine Nachweise. Grundsätzlich ist das Vorkommen von Grasfrosch oder Molcharten möglich. Ein Auftreten gefährdeter Arten oder streng geschützter Arten (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) ist jedoch ausgeschlossen. Im Waldgebiet Schmidts Kiefern, ca. 1,5 km nördlich des Industrieparks ist das Vorkommen des Moorfroschs (Anhang IV der FFH-Richtlinie) bekannt. Im Vorhabengebiet kommt die Art jedoch nicht vor, wie die Geländebegehung ergab. Zwischen dem Waldgebiet und dem Vorhabengebiet liegen zudem strukturarme landwirtschaftliche Flächen, so dass eine Verbindung zu dem Waldgebiet nicht anzunehmen ist. 3.4 Sonstige Arten Vorkommen sonstiger streng geschützter Arten aus den Gruppen der Säugetiere oder Reptilien sind im Gebiet aufgrund der Habitatausstattung nicht zu erwarten. 4 Aspekte des Besonderen Artenschutzes Folgende Bereiche sind vom Vorhaben betroffen: - Westliche Teilbereiche der Weidengebüsche (Nr. 3 und 4), - Teilbereiche des nassen Waldbestandes, - der westliche Abschnitt der Baumreihe - Teile der Ruderalfluren sowie - das Grünland. Relevant für die artenschutzrechtliche Betrachtung eines Vorhabens sind insbesondere die streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Von diesen Arten bietet das Vorhabengebiet potenziell Fledermäusen in der Baumreihe geeignete Habitate. Bei den Vogelarten sind artenschutzrechtlich die Arten der Gefährdungskategorien 1 bis 3 sowie die Arten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie besonders relevant. Sie werden üblicherweise in der artenschutzrechtlichen Analyse auf Einzelartniveau behandelt. Hinzu kommen Arten, die als nicht gefährdet eingestuft werden, die jedoch besondere Ansprüche an ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten stellen. Hierzu gehören z. B. Schwalben, Mauersegler u. ä. Die im Plangebiet potenziell auftretenden Vogelarten sind aufgrund der Lage des Standortes und seines Umfelds Arten ohne besondere Ansprüche an ihr Habitat. Es ist nur mit dem Auftreten nicht gefährdeter Arten zu rechnen. - Um den Verbotstatbestand des § 44 (1), Nr. 1 BNatSchG (Verbot des Fangs, der Verletzung oder der Tötung) zu vermeiden, muss die Fläche außerhalb der Brutzeit der potenziell auftretenden Arten hergerichtet werden. Dr. Martine Marchand
B-Plan Nr. 87 – Industrie- und Gewerbepark Brundorf - Ausarbeitung zum Artenschutz - Seite 6 - Zudem muss vor Fällung der Bäume aus der Baumreihe zur Vermeidung des Verbotstatbestandes das mögliche Vorkommen von Fledermäusen in eventuellen Höhlen oder Spalten überprüft werden. Wenn die Höhlen von Fledermäusen besiedelt werden, muss die Fällung auf einen Zeitpunkt verschoben werden, wenn die Fledermäuse sie verlassen haben. Diese Maßnahme muss durch einen Fledermausexperten begleitet werden. Wenn festgestellt wird, dass die Höhlen grundsätzlich von Fledermäusen als Lebensstätte genutzt werden, sollten diese zu einem Zeitpunkt, wenn die Fledermäuse sie nicht nutzen, mit geeigneten Mitteln verschlossen werden. Auch dies muss durch einen Fledermausexperten begleitet werden. - Gleiches gilt für den Verbotstatbestand des § 44 (1) Nr. 2 (Verbot der Störung): Wird die Fläche außerhalb der Brutzeit vorbereitet, werden keine Brutvogelarten gestört. Der Erhaltungszustand der lokalen Brutvogel-Population wird durch die Störung nicht beeinträchtigt. Auch hier gilt, dass vor Fällung der Gehölze überprüft werden muss, ob die Höhlen zum Zeitpunkt der Fällung - zwischen 01.10. und 01.03. - als Winterquartier oder Zwischenquartier von Fledermäusen genutzt werden. Wenn die Überprüfung ergibt, dass die Gehölze zum Zeitpunkt der Fällung von Fledermäusen genutzt werden, muss wie oben beschrieben verfahren werden. - Der Verbotstatbestand des § 44 (1) Nr. 3: Verbot der Entnahme, Beschädigung, Zerstörung einer Fortpflanzungsstätte) kann eintreten, wenn die Gehölze (Feuchtwald, Weidengebüsch, Eichenreihe) oder die Ruderalfluren entfernt werden. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätte im räumlichen Zusammenhang ist jedoch angesichts der Landschaftsstruktur im Umfeld des Vorhabens weiterhin erfüllt, so dass ein Verstoß gegen das Verbot nicht vorliegt. Es kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die potenziell betroffenen Brutvogel- und Fledermausarten in großem Umfang geeignete Habitate in östlich angrenzenden Landschaftsstrukturen finden. Die Verbotstatbestände des Besonderen Artenschutzes stehen der Umsetzung des Vorhabens nicht im Wege. Diese Feststellung wird allerdings vor dem Hintergrund einer Potenzialanalyse getroffen. Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens eine Verbotstatbestandes müssen im Zusammenhang mit dem möglichen Vorkommen von Fledermäusen umgesetzt werden. Dr. Martine Marchand
B-Plan Nr. 87 – Industrie- und Gewerbepark Brundorf - Ausarbeitung zum Artenschutz - Seite 7 - 5 Quellen LANDESBETRIEB FÜR STRASSENBAU UND VERKEHR SCHLESWIG-HOLSTEIN (LBV-SH) (Hrsg.) (2011): Fledermäuse und Straßenbau - Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange bei Straßenbauvorhaben in Schleswig-Holstein.- Kiel. 63 S.. KRÜGER, TH. & M. NIPKOW (2015): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel. 8. Fassung, Stand 2015. Inform.d. Naturschutz Nieders. 5/2015. Dr. Martine Marchand
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