Begründung zum Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Einzelhandel - Regensburger Straße 46" - Stadt Burglengenfeld
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Begründung zum Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel - Regensburger Straße 46“ Stadt Burglengenfeld Landkreis Schwandorf Regierungsbezirk Oberpfalz FASSUNG VOM 07.10.2020 Bearbeiter: Architekten PartG mbB Neuburger Str. 43 | 94032 Passau T: +49 (0) 851 50 196 - 0 F: +49 (0) 851 50 196 - 20 info@mitschelen-gerstl.de www. mitschelen-gerstl.de
Begründung zum Bebauungsplan “Sondergebiet (SO) Einzelhandel-Regensburger Straße 46“ Stadt Burglengenfeld Seite 2 von 5 1. Ausschnitt aus der topographischen Karte Topographische Karte (nicht maßstäblich, Quelle: BayernAtlas, 08/2020) 2. Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Burglengenfeld (ohne Maßstab)
Begründung zum Bebauungsplan “Sondergebiet (SO) Einzelhandel-Regensburger Straße 46“ Stadt Burglengenfeld Seite 3 von 5 3. Allgemeines Der Geltungsbereich liegt im Südosten der Stadt Burglengenfeld und umfasst die Flurnummern 1516, 1515/9 und 1515/1 der Gemarkung Burglengenfeld mit einer Fläche von ca. 0,78 ha. Das geplante Gebiet grenzt im Norden an die Regensburger Straße, im Westen an die Johann-Baptist-Mayer-Straße mit anschließender Wohnbebauung, Süden an den Akazienweg mit anschließendem Mischgebiet und im Osten an das bestehende Mischgebiet. Der Flächennutzungsplan weist derzeit für den Bereich ein Mischgebiet aus. 4. Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planung Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Weiterentwicklung des bereits vorhandenen Lebensmittelmarktes im Mischgebiet durch Ausweisung der Fläche als Sondergebiet zur Aufnahme eines großflächigen Einzelhandelsgeschäftes. Um auf die Veränderungen im Bereich des Lebensmittelhandels und dessen aktuelle Verkaufsflächenanforderungen für modernere Warenpräsentation, größere Gangbreiten etc., reagieren zu können, ist geplant, die Verkaufsfläche auf max. 1.350 m² zu vergrößern. Eine Ausweitung des bestehenden verbrauchermarkttypischen Sortiments mit zusätzlichen Artikeln steht hierbei nicht im Vordergrund. Vielmehr soll mit der Ausdehnung der Verkaufsflächen im Zuge eines neu entwickelten, modernen Filialkonzeptes die Verkaufsfläche den Kundenbedürfnissen entsprechend – mittels generationenfreundlicherer Gestaltung der Gänge und besserer Übersichtlichkeit des Warenangebotes, niedrigere Regalierung zur Erleichterung der Arbeitsabläufe - langfristig angepasst und den Erwartungshaltungen der Kunden in Bezug auf einen modernen Lebensmitteldiscounter entgegengekommen werden. Im Zuge der Vergrößerung werden ebenso die Sozialräume mit Umkleiden und Besprechung ergänzt. Durch die Erweiterung oder den Neubau des Lebensmitteldiscounters werden zum einen der Erhalt des Standorts der Filiale in dieser städtebaulich integrierten Lage und zum anderen der Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet. Der am Standort bereits seit 2007 angesiedelte und eingeführte Markt schafft durch die Vergrößerung keine veränderte Konkurrenz zum Warenangebot im Stadtkern und steht im Einklang mit dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Burglengenfeld. Das Plangebiet befindet sich im Südosten der Stadt Burglengenfeld in fußläufiger Erreichbarkeit angrenzenden Wohngebiete durch die vorhandenen Geh- und Radwege. Der Markt ist durch die Bushaltstelle an der Regensburger Straße in einer Entfernung von knapp 150 m gut an den ÖPNV angebunden. Durch die Vergrößerung und damit die zeitgemäße und kundenfreundliche Neuaufstellung des Marktes wird der Standort gesichert und die Nahversorgung der umliegenden Wohngebiete bleibt gewährleistet. Um die planungsrechtliche Zulässigkeit erzielen zu können, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Die Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Baugesuche.
Begründung zum Bebauungsplan “Sondergebiet (SO) Einzelhandel-Regensburger Straße 46“ Stadt Burglengenfeld Seite 4 von 5 5.Verfahren Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierzu sind erfüllt, da durch die Nachverdichtung des bestehenden Mischgebietes eine Maßnahme der Innenentwicklung vorliegt. Die Größe der festgelegten Grundfläche ist weniger als 20.000 qm. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst. 6. Vorgesehene Festsetzungen Der Geltungsbereich der Änderung weist ein Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe (SO Einzelhandel) gem. § 11 Abs. 3 BauNVO aus. Die zulässigen Verkaufsflächen sind begrenzt auf max. 1.350 m² für Lebensmittel einschl. der branchentypischen Nebensortimente in einem Lebensmitteldiscounter. 7. Abstandsflächen: Da es für die Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 5 BayBO keine besondere gesetzliche Regelung für das Sondergebiet gibt, werden die Abstandsflächen analog dem Gewerbegebiet festgesetzt, d.h. 0,25 H jedoch mind. 3,0 m. Durch die festgesetzten Baugrenzen und maximalen Wandhöhen können Beeinträchtigungen der Nachbarbebauungen hinsichtlich Belichtung und Belüftung ausgeschlossen werden. 8. Erschließung und Verkehr Das Plangebiet ist bereits von der Johann-Baptist-Mayer-Straße und der Regensburger Straße erschlossen. Durch die Staatsstraße und die vorhandene Linksabbiegespur zum bestehenden Markt, ist der Standort von allen Seiten verkehrstechnisch gut angebunden und kann schnell und einfach erreicht werden Die fußläufige Erreichbarkeit ist durch den bestehenden Geh- und Radweg an der Regensburger Straße gegeben, ebenso durch den bestehenden Gehweg an der Johann-Baptist-Mayer-Straße. Der Markt ist durch die Bushaltstelle an der Regensburger Straße ortsüblich an den ÖPNV angebunden. 9. Grünordnung Durch die festgesetzte Baugrenze bzw. Umgrenzung für Nebenanlagen/ Stellplätze wird die bestehende Grünfläche größtenteils erhalten und somit die Umweltverträglichkeit sowie die städtebauliche Einfügung der Baumaßnahme gesichert. Da es sich beim Plangebiet um bereits als Mischgebiet genutzte Flächen handelt, müssen keine neuen naturnahen Flächen herangezogen werden, um die notwendige Neugestaltung des Lebensmitteldiscounters mit dem aktuellen, modernen Konzept zu realisieren. Das Plangebiet ist bereits erschlossen mit guter Anbindung an den ÖPNV. Um den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen, sind auf dem Dach Photovoltaik- und/ oder Solaranlagen zu installierten. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind im beschleunigten Verfahren nicht erforderlich.
Begründung zum Bebauungsplan “Sondergebiet (SO) Einzelhandel-Regensburger Straße 46“ Stadt Burglengenfeld Seite 5 von 5 10. Schallschutz Der schalltechnische Bericht des Ingenieurbüros GeoPlan ist gesonderter Bestandteil der Begrünung. Für das jeweilige Bauvorhaben ist im Rahmen der Antragsstellung, im Einzelbaugenehmigungsverfahren oder bei Nutzungsänderungen ein Nachweis über die Einhaltung der festgesetzten Emissionskontingente auf Grundlage der DIN 45691 zu führen und der Genehmigungs-behörde auf Wunsch vorzulegen. Die Einhaltung der Anforderungen der TA-Lärm sind ebenfalls nachzuweisen. Insbesondere auf die Berücksichtigung von Tagesszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (gem. 6.5 TA-Lärm), die „lauteste Nachtstunde“ (gem. 6.4 TA-Lärm) sowie die Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen (gem. 7.4 TA-Lärm) wird hingewiesen. Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze). 11. Ver- und Entsorgung Stromversorgung Die Stromversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an das best. Leitungsnetz sichergestellt. Wasserversorgung Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an das best. Leitungsnetz sichergestellt. Schmutzwasser/ Oberflächenwasser: Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt durch den bestehenden Anschluss an den öffentlichen Kanal in der Johann-Baptist-Mayer-Straße. Das auf den Grundstück anfallende Oberflächenwasser wird, wie bereits im Bestand, versickert. Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Zweckverband Abfallbeseitigung. Die einschlägigen Vorschriften in Bezug auf Erschließungsanlagen zur Benutzung durch Müllsammelfahrzeuge und die Ausweisung von Stellplätzen für Abfallbehälter sind zu beachten. Löschwasserversorgung Die Berechnung des notwendigen Löschwasserbedarfs erfolgt nach dem Arbeitsblatt W 405 des deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). 12. Denkmalschutz Für den Planbereich findet sich im Bayernatlas kein Hinweis auf Denkmäler. Bei der Baumaßnahme eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler sind gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unverzüglich zu melden.
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075 Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld 5. 11. Vorschläge Schallschutz textliche Festsetzungen Die Stadt Burglengenfeld erlässt aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen 6. Sonstige Planzeichen Zulässig Zulässig sind Vorhaben sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) (Betriebe und Anlagen) Geräusche derenderen Geräusche die in den Tabellen angegebenen Emissionskontingente die in den nachfolgenden Bauordnung (BayBO), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), des Bayer. Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) und des Art. 23 der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachfolgenden LEK nachTabellen angegebenen DIN 45691weder tags (6.00 Emissionskontingente LEK nach h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 DINh)45691 h bis 6.00 überschreiten. Verfahrensvermerke : weder tags (6.00 h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 h bis 6.00 h) überschreiten. Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) diesen Bebauungsplan als Tags 57 dB(A) Nachts Nachts 42 dB(A) SATZUNG W Besonderer Nutzungszweck: Fläche für Webepylon Tags 57 dB(A) 42 dB(A) 1. Der Stadtrat der Stadt Burglengenfeld hat in der Sitzung vom ………………. die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet (SO) Einzelhandel - Regensburger Straße 46" mit integrierter Grünordnung gemäß § 13 BauGB beschlossen. im die Für die Für im Plan Plan dargestellten Richtungssektoren dargestellten Richtungssektoren die Emissionskontingente bis Fsicherhöhen A bis FAerhöhen sich die LEK um folgende Zusatzkontingente: Der Aufstellungsbeschluss wurde am ………. ortsüblich bekannt gemacht. Richtungssektoren gemäß schalltechnischen Bericht IB GeoPlan Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente: Sektor Zusatzkontingent LEK,Zus [dB(A)/m²] I. FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN Sektor Zusatzkontingent Tag (6h – 22h) LEK,Zus [dB(A)/m²] Nacht (22h – 6h) 2. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom ...................wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher A Tag (6h0 – 22h) 0 – 6h) Nacht (22h Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom............... bis ..............beteiligt. AB 0 0 1. Art der baulichen Nutzung 4 4 B C 74 4 7 3. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom ................... wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB SO Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe (SO Einzelh.) gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO C 7 7 D 55 5 in der Zeit vom ............... bis ..................... öffentlich ausgelegt. EINZELH. D 5 Zulässig ist ein Lebensmitteldiscounter mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 1.350 m² für Lebensmittel EE 88 88 einschl. der branchentyptischen Nebensortimente. II. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT FF 44 44 4. Die Stadt Burglengenfeld hat mit Beschluss des Stadtrats vom ………….. den Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Einzelhandel. Die Prüfung Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der planungsrechtlichen Zulässigkeitdes Vorhabens des Vorhabens DIN 45691:2006-12, erfolgt nacherfolgt nach Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen Regensburger Straße 46" mit integrierter Grünordnung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom ………….. als Satzung DIN 45691:2006-12, 5, j im Immissionsorte (6) und (7) die Abschnitt wobei LEK,i durch LEK,i +(6) in den kGleichungen Richtungssektor (7) dieist. undzu ersetzen LEK,zus,k beschlossen. 2. Maß der baulichen Nutzung 7. Gestaltung der baulichen Anlagen Immissionsorte j im Richtungssektor k LEK,i durch LEK,i + LEK,zus,k zu ersetzen ist. 7.1 Dachform, Dachneigung: Dabei gilt: Burglengenfeld, den ………… Maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) Pultdach (PD) bis 10°; Flachdach (FD) Dabei gilt: 0,8 7.2 Dachdeckung: …………………………………………. 0,7 Foliendach, Blechdeckung (nicht reflektierend oder nicht glänzend). (Siegel) Erster Bürgermeister Maximal zulässige Geschoßflächenzahl (GFZ) Für untergeordnete Bauteile sind auch Glaseindeckungen zulässig. Bei Dächern mit Blecheindeckung sind aus ökologischen Gründen ausschließlich beschichtete Materialien zulässig und zu WH verwenden. Unbeschichtete Zink-, Blei- und Kupfereindeckungen sind unzulässig. 5. Ausgefertigt Wandhöhe (WH): max. 6,5 m an der Traufe Als Wandhöhe gilt das Maß ab Oberkante Fertigfußboden (OK FFB) im Erdgeschoß bis zum Schnittpunkt der Außenwand 7.3 Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen: Burglengenfeld, den ………… mit der Dachhaut bzw. bei Flachdachbebauung bis zum obersten Abschluss der Attika. Auf dem Dach sind Solarkollektoren und/oder Photovoltaikanlagen zu installieren, Aufständerung bis max. 1,20 m über Dachhaut. Bezugspunkt OK FFB Erdgeschoß in Meter ü.NN, hier: 392,75 m ü.NN. Von der Gebäudekante ist ein Abstand von mind. 3 m einzuhalten. 392,75 Freistehende Anlagen sind unzulässig. …………………………………………. Abweichungen bis +/- 0,50 m sind zulässig. (Siegel) Erster Bürgermeister 7.4 Werbeanlagen: Eigenwerbeanlagen (auch beleuchtet) am Gebäude oder freistehend sind am Ort der Leistung zulässig. 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen Beleuchtungs- bzw. Werbeanlagen, die zur Bundesstraße orientiert sind und durch eine ablenkende Wirkung die Leichtigkeit und 6. Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am _____________________ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen können, sind unzulässig. gemacht. Der Bebauungsplan mit Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienststunden in der Stadt Burglengenfeld Baugrenze An der Regensburger Straße ist ein Werbepylon im Bereich des Planzeichens (W) mit einer Gesamthöhe von max. 6,0 m zulässig. zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft Sonstige, nicht verfahrensfreie Werbeanlagen sind mit der Stadt Burglengenfeld abzustimmen. getreten. Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz und 2 sowie Abs. 4 BauGB und die §§ 214 und 215 BauGB wurde in der abw. Abweichende Bauweise Bekanntmachung hingewiesen. Bauweise Abweichend zur offenen Bauweise dürfen die Gebäude länger als 50 m sein. 7.5 Fassadengestaltung: Zulässige Wandoberflächen: Burglengenfeld, den ………… - Putzfassaden - Fassadenverkleidungen aus Aluverbundplatten, Profilblech (nicht reflektierend/ nicht glänzend), Kunstharz-, Faserzement-, 4. Verkehrsflächen …………………………………………. Mineralfaserplatte oder aus Holz. (Siegel) Erster Bürgermeister Ein-/ Ausfahrtsbereich 7.6 Abstandsflächen: Für die Tiefe der Abstandsflächen im Sondergebiet (SO) werden die Abstandsflächen eines Gewerbegebiets Sektor Anfang Ende ______________________________________________________________________________________________________________________________ Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze gemäß Art. 6 Abs. 5 Bay.BO zugrunde gelegt. Die Tiefe beträgt auf allen Seiten 0,25 H, jedoch mind. 3 m. Donau-Gewerbepark 5 b A B C 223° 187° 74° 259° 223° 187° - 10 - 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0 8. Freiflächen, Verkehrsflächen, Nebenanlagen D 0° 74° 8.1 Freiflächen, die nicht dem Verkehr bzw. dem Parken dienen, sind zu begrünen. Die Fahrbahnen sind zu pflastern oder zu asphaltieren, E 321° 0° 5. Grünflächen Stellplätze sind zu pflastern. F 259° 321° Grünfläche Bezugspunkt Richtungssektoren: 8.2 Stellplätze und Nebenanlagen sind innerhalb der durch Planzeichen festgesetzten Umgrenzung zulässig. Im Parkplatzbereich ist eine Einkaufswagenbox als untergeordnetes Bauteil bis max. 165 m³ auch außerhalb der Baugrenze zulässig. x: 722438,53 y: 5454200,26 (UTM 32) Einzelbäume gemäß Pflanzliste zu pflanzen und zu erhalten. Eine lagemäßige Verschiebung unter Einhaltung der Anzahl ist zulässig. Ein Emissionskontingent im Sinne der DIN 45691 besitzt dabei lediglich die im Bebauungsplan als „Emissionsbezugsfläche“ dargestellte Fläche. Die Fläche befindet sich innerhalb der Baugrenze sowie der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze und Bestehende Bäume, zu erhalten beträgt ca. 6.000 m². 9. Grünordnung 9.1 Umsetzung, Pflanzenqualitäten, Mindestgrößen Allgemeines: III. TEXTLICHE HINWEISE Die Grünflächen sind entsprechend den planlichen und textlichen Festsetzungen anzulegen, zu sichern und dauerhaft zu erhalten. 12. Grünordnung Sie sind spätestens in der Pflanzperiode nach Erstellung der öffentlichen und privaten Erschließungsflächen fertigzustellen. Grenzabstände: BEBAUUNGSPLAN Nachpflanzungen haben den Pflanzqualitäten des Grünordnungsplanes zu entsprechen. Die Pflanzenqualität muss den Gütebestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) entsprechen. Die Grenzabstände zu Grundstücken gem. Art. 47 AGBGB von 2,0 m bei Einzelbäumen und Heistern und 0,5 m bei Sträuchern sind einzuhalten. Sichtdreiecke sind von Pflanzen der Wuchshöhe über 0,80 m freizuhalten (Aufasten der Straßenbäume auf eine lichte Für festgesetzte Bepflanzungen sind heimische bzw. standortgerechte Gehölze zulässig (Pflanzenauswahl siehe Pflanzenliste). Höhe von 4,50 m über Straßenoberkante). Auf den Freiflächen ist eine Landschaftsrasenmischung anzusäen oder eine Pflanzung mit Bodendeckerpflanzen vorzunehmen. Flächen für Ver- und Entsorgungsleitungen: Pflanzqualitäten: Strom-, Wasser- und Fernmeldeleitungen sowie Abwasserkanäle sind unter öffentlichen Fahrbahnen oder unbepflanzten (!) Seitenstreifen Einzelbaum: Hochstamm, 3xv., mDb, STU 12-14 cm zu verlegen. Die jeweiligen Abstände nach den entsprechenden Richtlinien sind einzuhalten. Soweit Baum- und Strauchpflanzungen in einer Abstandszone von je 2,50 m beiderseits von Erdkabeln erfolgen, sind im Einvernehmen mit dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Das "Merkblatt über Baumstandorte und 9.2 Zu verwendende Bäume: unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen", herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, ist zu Acer platanoides Spitz-Ahorn beachten. Die gültigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik für elektrische Acer campestre 'Elsrijk' Feldahorn Anlagen und Betriebsmittel (VBG4) und die darin aufgeführten VDE-Bestimmungen sind einzuhalten. Der Beginn aller Baumaßnahmen, Sektor E Carpinus betulus ‘Frans Fontaine’ Hainbuche dazu gehört auch das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern, ist dem Energieversorger rechtzeitig zu melden. Carpinus betulus 'Fastigiata' Säulenhainbuche Corylus colurna Baum-Hasel 13. Der schalltechnische Bericht des Ingenieurbüros GeoPlan ist gesonderter Bestandteil der dem Bebauungsplan zugrunde liegenden Quercus robur Stieleiche Begründung. STADT BURGLENGENFELD Prunus avium ‘Plena’ Gefüllte Vogelkirsche Für das jeweilige Bauvorhaben ist im Rahmen der Antragsstellung, im Einzelbaugenehmigungsverfahren oder bei Nutzungsänderungen Fraxinus excelsior Gem. Esche ein Nachweis über die Einhaltung der festgesetzten Emissionskontingente auf Grundlage der DIN 45691 zu führen und der Quercus frainetto Ungarische Eiche Genehmigungs-behörde auf Wunsch vorzulegen. W Bebauungsplan der Innenentwicklung . St 392,00 Sorbus x thuringiaca 'Fastigiata' Thüringische Mehlbeere Die Einhaltung der Anforderungen der TA-Lärm sind ebenfalls nachzuweisen. Insbesondere auf die Berücksichtigung von Tagesszeiten . St Tilia cordata Winterlinde mit erhöhter Empfindlichkeit (gem. 6.5 TA-Lärm), die „lauteste Nachtstunde“ (gem. 6.4 TA-Lärm) sowie die Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen (gem. 7.4 TA-Lärm) wird hingewiesen. (gemäß § 13a BauGB) Re Alnus x spaethii 'Spaeth' Purpur-Erle 'Spaeth' ge nsb Ulmus hollandica ‘Loebel’ Schmalblättrige Stadt-Ulme Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel den urg . St Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze). er Ostrya carpinifolia gewöhnl. Hopfenbuche mit integrierter Grünordnung Str aß Sektor F . e St . St 14. Bodendenkmalschutz Sektor D 9.3 Unzulässige Pflanzenarten Bei der Baumaßnahme eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler sind gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unverzüglich zu melden. 1515/9 Landschaftsfremde hochwüchsige Baumarten mit bizarren Wuchsformen und auffälliger Laub- und Nadelfärbung wie Edeltannen oder 15. Abfallwirtschaft . St 1516 Edelfichten, Zypressen, Thujen usw. sowie alle Trauer- oder Hängeformen (in allen Arten und Sorten), dürfen nicht gepflanzt werden. Die einschlägigen Vorschriften in Bezug auf Erschließungsstraßen und Wendeanlagen (RASt 06) zur Benutzung durch moderne " SONDERGEBIET (SO) EINZELHANDEL - . St Abfallsammelfahrzeuge und die Ausweisung von Stellplätzen für Abfallbehälter sind zu beachten. 1 9.4 Erhaltung und Schutz von Bäumen . REGENSBURGER STRASSE 46" St Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ist der Bestand an Bäumen zu erhalten, fachgerecht zu pflegen und vor 16. Löschwasserversorgung Beeinträchtigungen, insbesondere Einschränkung ihrer Lebensbedingungen, mechanischen Beschädigungen ober- und unterirdischer . Die Berechnung des notwendigen Löschwasserbedarfs erfolgt nach dem Arbeitsblatt W 405 des deutschen Vereins des Gas- und St eg nw SO EINZELH. 46 Baumteile, Abgrabungen und Auf-schüttungen im Wurzelbereich, Bodenverdichtung, Bodenverunreinigung und -Versiegelung sowie vor Wasserfaches e.V. (DVGW). ie Zerstörungen zu schützen. . St kaz A 0,8 0,7 Sektor C 17. Abwehrender Brandschutz Stadt: Burglengenfeld abw. 9.5 Freiflächengestaltungsplan Flächen für die Feuerwehr auf den Grundstücken, insbesondere Zufahrten, Durchfahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen etc. Bauweise Zusammen mit den Unterlagen zur Genehmigungsplanung ist auf Basis der grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes ein Freiflächengestaltungsplan vorzulegen, der die beabsichtigte Gestaltung der Außenanlagen, Flächenversiegelungen, Bepflanzungen, sind in ausreichendem Umfang vorzusehen. Dabei sind mind. die Anforderungen der in Ausführung zu Art. 12 BayBO erlassenen Landkreis: Schwandorf und in Bayern bauaufsichtlich eingeführten "Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr" (Ausgabe Februar 2007) einzuhalten. Alle F F B 392,75 sowie vorhandene und geplante Geländehöhen und die Oberflächengestaltung darstellt. baulichen Anlagen müssen über befestigte Straßen bzw. Wege für Großfahrzeuge der Feuerwehr erreichbar sein. Reg.-bezirk: Oberpfalz Sektor A 1515/1 9.6 Bodenbearbeitung/Schutz des Oberbodens Der anstehende Oberboden ist, soweit zur Anlage der Grünflächen benötigt, zur Wiederverwendung zu sichern (DIN 18915/3). Der abzufahrende Boden ist ordnungsgemäß zu deponieren. IV. PLANLICHE HINWEISE Bestehende Flurstücksgrenze mit Grenzstein 10. Entwässung 1560 Flurstücknummer Sektor B 10.1 Abwasserentsorgung (Schmutz- und Oberflächenwasser) Schemabaukörper geplant Fassung vom 07.10.2020 Das Schmutzwasser ist in den öffentlichen Kanal einzuleiten. Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser ist analog dem bisherigen Bestand zu versickern. Bestehende Gebäude Die konkreten Planungen und weiteren Details der Schmutz- und Oberflächenwasserentsorgung sind im Genehmigungsverfahren zu regeln. Abzubrechende Gebäude 10.2 Straßenentwässerung Rampe Abwasser und Oberflächenwasser aller Art dürfen von Bauflächen, einschl. der Verkehrsflächen, nicht auf den Straßengrund der öffentl. Straße bzw. in die Straßenentwässerungsanlagen abgeleitet werden. St Stellplätze (Standortvorschlag) Planung: Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung 2020 Der Abfluss des Straßenoberflächenwassers der öffentl. Straße darf nicht behindert werden. Zu rodende Bäume mitschelen + gerstl Architekten PartG mbB Sickerbecken Neuburger Str. 43 | 94032 Passau T: +49 (0) 851 50 196 - 0 Böschung F: +49 (0) 851 50 196 - 20 info@mitschelen-gerstl.de www.mitschelen-gerstl.de M 1:1000
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075 Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburg Straße 46“, Stadt Burglengenfeld Osterhofen, den 13.10.2020
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075 Auftraggeber: Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG Belgrader Str. 3 94315 Straubing Gegenstand: Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld Datum: Osterhofen, den 13.10.2020 Dieser Bericht umfasst 12 Textseiten und 4 Anlagen. Die Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig.
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075 Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis .................................................................................................. II Tabellenverzeichnis ...................................................................................................... II 1. Vorgang ................................................................................................................. 1 1.1 Allgemein ........................................................................................................ 1 1.2 Örtliche Situation ............................................................................................ 1 2. Grundlagen für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen ............................ 1 2.1 Zugrunde gelegte Normen und Richtlinien ...................................................... 1 2.2 Planunterlagen und Ausgangsdaten ............................................................... 2 2.3 Maßgebliche Immissionsorte .......................................................................... 2 2.4 Immissionsrichtwerte ...................................................................................... 4 2.5 Beurteilungszeitraum ...................................................................................... 4 2.6 Hindernisse..................................................................................................... 4 3. Berechnungsgrundlagen ........................................................................................ 5 3.1 Vorbelastung .................................................................................................. 5 3.2 Reduzierte Immissionsrichtwerte .................................................................... 7 3.3 Kontingentierung............................................................................................. 7 4. Ergebnisse............................................................................................................. 9 5. Vorschläge textliche Festsetzungen..................................................................... 10 6. Zusammenfassung .............................................................................................. 12 ______________________________________________________________________________________________________________________________ Donau-Gewerbepark 5 b -I- 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Abbildungsverzeichnis Abbildung 2.1: Lageplan mit Kennzeichnung der Immissionsorte IO 1 – IO 12 ............. 3 Abbildung 3.1: Lageplan mit Sektoren........................................................................... 8 Tabellenverzeichnis Tabelle 2.1: Planunterlagen .......................................................................................... 2 Tabelle 2.2: Übersicht über die Einstufung der Schutzbedürftigkeit der Immissionsorte 3 Tabelle 2.3: Orientierungswerte DIN 18005 /13/ - Gewerblich bedingter Lärm .............. 4 Tabelle 3.1: Beurteilungspegel Vorbelastung ................................................................ 6 Tabelle 3.2: Reduzierte Immissionsrichtwerte ............................................................... 7 Tabelle 3.3: Zusatzkontingente je Sektor ...................................................................... 8 Tabelle 4.1: Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten ........................ 9 Anlagen Anlage 1: Übersichtslageplan Anlage 2: Lageplan Anlage 3: Ergebnisse Anlage 4: Eingangsdaten
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075 Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld 1. Vorgang 1.1 Allgemein Die Stadt Burglengenfeld, beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“ in Burglengenfeld, Landkreis Schwandorf, Regierungsbezirk Oberpfalz. Im vorliegenden Bericht wird eine Lärmkontingentierung gemäß der DIN 45691 /17/ durchgeführt, bei der den Teilflächen – unter Berücksichtigung möglicher Vorbelastung – maximal mögliche Emissionskontingente zugewiesen werden, welche die Einhaltung der geltenden Orientierungswerte der DIN 18005 /13/ bzw. der geltenden Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm /21/ an der umliegenden Wohnbebauung sicherstellen. 1.2 Örtliche Situation Die Planfläche befindet sich südöstlich des Ortszentrums von Burglengenfeld und soll als Sondergebiet ausgewiesen werden. Direkt angrenzend im Westen, Süden und Norden befinden sich, gemäß Flächennutzungsplan, als Allgemeines Wohngebiet eingestufte Flächen. Östlich des auszuweisenden Bebauungsplanes befinden sich ein Mischgebiet. Im Norden der Planfläche verläuft die „Regensburger Straße“ (B12). 2. Grundlagen für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen 2.1 Zugrunde gelegte Normen und Richtlinien Bei der Ausarbeitung des schalltechnischen Berichts wurden die folgenden Unterlagen verwendet: /0/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGB1. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 3 G vom 18. Juli 2017 (BGB1. I S. 2771, 2773) /2/ DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen, Stand Januar 2018 /9/ DIN ISO 9613-2: Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Stand Oktober 1999 /13/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Beiblatt 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987; bzw. DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Stand Juli 2002 ______________________________________________________________________________________________________________________________ Donau-Gewerbepark 5 b -1- 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075 Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld /17/ DIN 45691: Geräuschkontingentierung, Stand Dezember 2006 2.2 Planunterlagen und Ausgangsdaten Für die Erstellung des vorliegenden Berichts wurden folgende Daten und Unterlagen zur Verfügung gestellt: Tabelle 2.1: Planunterlagen Bezeichnung Ersteller Maßstab Datum Vorabzug Bebauungsplan Mitschelen + Gerstl „Sondergebiet (SO) Architekten PartG 1 : 1.000 10.08.2020 Einzelhandel – mbB Regensburger Straße 46“ Stand September Flächennutzungsplan - - 2020 Baugenehmigungs- Stadt Burglengenfeld - - unterlagen 2.3 Maßgebliche Immissionsorte Maßgebliche Immissionsorte liegen gemäß A.1.3 der TA-Lärm /21/ bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109 /2/; bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen. Als schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109 /2/ zählen · Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Wohnküchen; · Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten; · Bettenräume in Krankenhäuser und Sanatorien; · Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen; · Büroräume; · Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume. ______________________________________________________________________________________________________________________________ Donau-Gewerbepark 5 b -2- 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075 Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld Für die schalltechnische Berechnung sind die folgenden Immissionsorte (IO 1 – IO 12) als maßgeblich zu betrachten: Abbildung 2.1: Lageplan mit Kennzeichnung der Immissionsorte IO 1 – IO 12 Gemäß den vorliegenden Unterlagen (FNP) kann die Schutzwürdigkeit der Immissionsorte wie folgt eingestuft werden: Tabelle 2.2: Übersicht über die Einstufung der Schutzbedürftigkeit der Immissionsorte Immissions- rechtl. Grundlage Grundstück Einstufung ort Fl. Nr. 1479/12, Gmk. Allgemeines IO 1 Flächennutzungsplan Burglengenfeld Wohngebiet (WA) Fl. Nr. 1479/3, Gmk. Allgemeines IO 2 Flächennutzungsplan Burglengenfeld Wohngebiet (WA) Fl. Nr. 1479/54, Gmk. Allgemeines IO 3 Flächennutzungsplan Burglengenfeld Wohngebiet (WA) Fl. Nr. 1517/1, Gmk. Dorf-/Mischgebiet IO 4 Flächennutzungsplan Burglengenfeld (MD/MI) Fl. Nr. 1515/10, Gmk. Allgemeines IO 5 Flächennutzungsplan Burglengenfeld Wohngebiet (WA) Fl. Nr. 1515/3, Gmk. Allgemeines IO 6 Flächennutzungsplan Burglengenfeld Wohngebiet (WA) Fl. Nr. 1515/5, Gmk. Allgemeines IO 7 Flächennutzungsplan Burglengenfeld Wohngebiet (WA) Fl. Nr. 1515/6, Gmk. Allgemeines IO 8 Flächennutzungsplan Burglengenfeld Wohngebiet (WA) Fl. Nr. 1515/7, Gmk. Allgemeines IO 9 Flächennutzungsplan Burglengenfeld Wohngebiet (WA) ______________________________________________________________________________________________________________________________ Donau-Gewerbepark 5 b -3- 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075 Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld Fl. Nr. 1515/8, Gmk. Allgemeines IO 10 Flächennutzungsplan Burglengenfeld Wohngebiet (WA) Fl. Nr. 1482/13, Gmk. Allgemeines IO 11 Flächennutzungsplan Burglengenfeld Wohngebiet (WA) Fl. Nr. 1482/12, Gmk. Allgemeines IO 12 Flächennutzungsplan Burglengenfeld Wohngebiet (WA) 2.4 Immissionsrichtwerte Im Beiblatt 1 zu Teil 1 der DIN 18005 /13/ werden die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Orientierungswerte genannt, welche nach geltendem und praktizierendem Bauplanungsrecht an den maßgeblichen Immissionsorten im Freien eingehalten, bzw. unterschritten werden sollen. Somit können schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm vorgebeugt und die mit der Eigenart des Baugebietes verbundenen Erwartungen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen erfüllt werden. Tabelle 2.3: Orientierungswerte DIN 18005 /13/ - Gewerblich bedingter Lärm Orientierungswerte OW der DIN 18005 /13/– Gewerblich bedingter Lärm [dB(A)] Zeitraum WR WA MI GE Tag (6.00 – 22.00 Uhr) 50 55 60 65 Nacht (22.00 – 6.00 35 40 45 50 Uhr) WR: reines Wohngebiet WA: allgemeines Wohngebiet MI: Kern-, Dorf-, Mischgebiet GE: Gewerbegebiet Die in der obigen Tabelle genannten Orientierungswerte (Gewerbelärm) entsprechen den in der Nr. 6.1 b) sowie d) – f) der TA-Lärm /21/ genannten Immissionsrichtwerten. 2.5 Beurteilungszeitraum Tag Der Beurteilungszeitraum Tag erstreckt sich nach DIN 18005 /13/ und Nr. 6.4 der TA- Lärm /21/ von 6.00 – 22.00 Uhr. Die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nr. 6.5 TA-Lärm /21/ reichen an Werktagen von 6.00 – 7.00 Uhr und von 20.00 – 22.00 Uhr. Nacht Der Beurteilungszeitraum Nacht erstreckt sich nach DIN 18005 /13/ und Nr. 6.4 der TA- Lärm /21/ von 22.00 – 6.00 Uhr. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht gem. TA-Lärm /21/ ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. 2.6 Hindernisse Bei der Lärmkontingentierung sowie der Ermittlung der Vorbelastung wurde gem. DIN 45691 /17/ „Geräuschkontingentierung" von freier Schallausbreitung ausgegangen. ______________________________________________________________________________________________________________________________ Donau-Gewerbepark 5 b -4- 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075 Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld 3. Berechnungsgrundlagen Die Durchführung der Schallausbreitungsberechnung erfolgt EDV-gestützt durch die Lärm-Software IMMI (Version 2020) der Firma Wölfel. Die Ausbreitungsberechnung erfolgt nach der DIN 45691 /17/, Kap. 4.5 unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung in die Vollkugel (4π s²) über ebenem Gelände. 3.1 Vorbelastung Südöstlich sowie nördlich der Planfläche befinden sich diverse Gewerbeflächen, die als Vorbelastung zu berücksichtigen sind. Da es für den größten Teil der Flächen keine Bebauungspläne mit Festsetzungen bezüglich Schallschutz gibt, wurden die Genehmigungsunterlagen der Betriebe von der Stadt angefordert und die darin enthaltenen schalltechnischen Auflagen zu Ermittlung fiktiver Emissionskontingente nach DIN 45691 herangezogen. Nachfolgend sind die Annahmen und die zugeteilten Emissionskontingente aufgeführt. Flurnummer 1517/1 und 1521 TF (Autowerkstatt): „Die Geräusche des beantragten Vorhabens dürfen an den schützenswerten Räumen nach DIN 4109 in den Gebäuden auf der Fl. Nr. 1515/3 und 1517 jeweils der Gemarkung Burglengenfeld einen Schalldruckpegel von 49 dB(A) nicht überschreiten.“ Da ein Schalldruckpegel von 49 dB(A) im Nachtzeitraum die Orientierungswerte der DIN 18005 überschreitet, ist davon auszugehen, das die Auflage nur für den Tagzeitraum von 06.00 – 22.00 Uhr gilt. Nachts findet auf dem Gelände kein Betrieb statt. Zur Berücksichtigung eventueller Aggregate wurde jedoch ein Emissionskontingent von 45 dB(A)/m² im Zeitraum von 22.00 – 06.00 Uhr berücksichtigt. Annahme: 60 dB(A)/m² Tags 45 dB(A)/m² Nachts Flurnummer 1524, 1525, 1528 und 1528/1 (Transportunternehmen): „Die Beurteilungspegel der vom Vorhaben ausgehenden Geräusche, einschließlich der Fahr- und Ladegeräusche auf dem Betriebsgrundstück, dürfen am nächstliegenden bestehenden oder geplanten und zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäude die Immissionsrichtwerte eines MI/MD von tags 60 und nachts 45 dB(A) nicht überschreiten.“ Der nächstgelegene Immissionsort wurde auf der Flurnummer 1521 Gmk. Burglengenfeld berücksichtigt. Annahme: 62 dB(A)/m² Tags 47 dB(A)/m² Nachts Flurnummer 1529 (Autohaus): Im Genehmigungsbescheid sind keine Auflagen zum Schallschutz beinhaltet. Gemäß Website sind die Öffnungszeiten von 08.00 – 17.00 Uhr. In Anlehnung an die DIN 18005 wurde dafür Tags ein Emissionskontingent von 60 dB(A)/m² angesetzt. Da kein Nachtbetrieb auf dem Gelände stattfindet wurde der Wert von 60 dB(A)/m² aus der DIN 18005 für die Nacht auf 45 dB(A)/m² reduziert. ______________________________________________________________________________________________________________________________ Donau-Gewerbepark 5 b -5- 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075 Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld Annahme: 60 dB(A)/m² Tags 45 dB(A)/m² Nachts Flurnummer 1557/3 und 1564 (Tankstelle und Naabtalcenter): Gemäß Bebauungsplan „Sondergebiet Einkaufszentrum an der Regensburger Straße“ dürfen in den angrenzenden Wohngebieten die zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts nicht überschritten werden. Zur Ermittlung des fiktiven Emissionskontingent wurde das Wohnhaus auf der Flurnummer 1531/9 als maßgeblich betrachtet. Annahme: 61 dB(A)/m² Tags 46 dB(A)/m² Nachts Flurnummer 1479/11 und 1479/22 (Elektrobetrieb): Im Genehmigungsbescheid sind keine Auflagen zum Schallschutz beinhaltet. Die Öffnungszeiten sind von 08.00 – 17.00 Uhr. In Anlehnung an die DIN 18005 wurde dafür Tags ein Emissionskontingent von 60 dB(A)/m² angesetzt. Da kein Nachtbetrieb auf dem Gelände stattfindet wurde der Wert von 60 dB(A)/m² aus der DIN 18005 für die Nacht auf 45 dB(A)/m² reduziert. Annahme: 60 dB(A)/m² Tags 45 dB(A)/m² Nachts Weitere Gewerbeflächen liegen außerhalb eines Radius von 500 m zur Planfläche und wurden daher nicht berücksichtigt. Die Emissionskontingente wurde auf dem jeweiligen gesamten Grundstück angesetzt. Höhe der Flächen sowie der maßgeblichen Immissionsorte beträgt dabei 2 m über GOK. Durch die oben genannte Vorbelastung ergeben sich die folgenden Beurteilungspegel an den Immissionsorten: Tabelle 3.1: Beurteilungspegel Vorbelastung Werktag (6h – 22h) Nacht (22h – 6h) Immissionsort IRW Lr,A IRW Lr,A /dB(A) /dB(A) /dB(A) /dB(A) IO 1 55 50,0 40 35,0 IO 2 55 50,1 40 35,1 IO 3 55 51,0 40 36,0 IO 4 60 50,5 45 35,5 IO 5 55 52,3 40 37,3 IO 6 55 51,0 40 36,0 IO 7 55 50,4 40 35,4 IO 8 55 50,1 40 35,1 IO 9 55 49,1 40 34,1 IO 10 55 48,9 40 33,9 IO 11 55 47,9 40 32,9 IO 12 55 47,8 40 32,8 ______________________________________________________________________________________________________________________________ Donau-Gewerbepark 5 b -6- 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075 Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld 3.2 Reduzierte Immissionsrichtwerte An den für die Planfläche maßgeblichen Immissionsorten, und bei Ausschöpfung der geltenden Immissionsrichtwerte, ergeben sich somit folgende reduzierte Richtwerte, welche zur Beurteilung der Lärmkontingentierung herangezogen wurden: Tabelle 3.2: Reduzierte Immissionsrichtwerte Werktag (6h – 22h) Nacht (22h – 6h) Immissionsort IRW red. IRW IRW red. IRW /dB(A) /dB(A) /dB(A) /dB(A) IO 1 55 53,3 40 38,3 IO 2 55 53,3 40 38,3 IO 3 55 52,8 40 37,8 IO 4 60 59,5 45 44,5 IO 5 55 51,7 40 36,7 IO 6 55 52,8 40 37,8 IO 7 55 53,2 40 38,2 IO 8 55 53,3 40 38,3 IO 9 55 53,7 40 38,7 IO 10 55 53,8 40 38,8 IO 11 55 54,1 40 39,1 IO 12 55 54,1 40 39,1 3.3 Kontingentierung Die in der Tabelle 3.2 aufgeführten reduzierten Immissionsrichtwerte dürfen, durch den auf der gesamten Fläche des Plangebietes verursachten Lärm, nicht überschritten werden. Die verursachte Intensität des entstehenden Lärms soll durch Emissionskontingente beschrieben (begrenzt) werden. Zur Absicherung der Verträglichkeit der Bauleitplanung mit der Schutzwürdigkeit der Nachbarschaft vor unzulässigen anlagenbezogenen Lärmemissionen werden maximal zulässige Emissionskontingente LEK auf den „Emissionsbezugsflächen“ gem. Planeintrag im Geltungsbereich des Bebauungsplans festgesetzt (siehe Anlage 2). Die Emissionsbezugsfläche bezieht sich dabei auf die Fläche innerhalb der Baugrenze sowie der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze. Im vorliegenden Fall beträgt diese 6.002 m². Zulässig sind nur Betriebe und Anlagen, deren Geräusche in ihrer Wirkung auf die maßgeblichen Immissionsorte die nachfolgend angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691:2006-12 /17/ weder während der Tagzeit von 6.00 – 22.00 Uhr noch nachts von 22.00 – 6.00 Uhr überschreiten: Tags 57 dB(A) Nachts 42 dB(A) Für die im Plan dargestellten Richtungssektoren A bis F erhöhen sich die Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente: ______________________________________________________________________________________________________________________________ Donau-Gewerbepark 5 b -7- 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075 Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld Tabelle 3.3: Zusatzkontingente je Sektor Zusatzkontingent LEK,Zus [dB(A)/m²] Sektor Tag (6h – 22h) Nacht (22h – 6h) A 0 0 B 4 4 C 7 7 D 5 5 E 8 8 F 4 4 Dabei gilt: Abbildung 3.1: Lageplan mit Sektoren Sektor Anfang Ende A 223° 259° B 187° 223° C 74° 187° D 0° 74° E 321° 0° F 259° 321° Bezugspunkt Richtungssektoren: x: 722438,53 y: 5454200,26 (UTM 32) ______________________________________________________________________________________________________________________________ Donau-Gewerbepark 5 b -8- 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075 Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld 4. Ergebnisse An den maßgeblichen Immissionsorten errechnen sich, verursacht durch das angenommene Emissionskontingent für die Planfläche, Beurteilungspegel Lr,A von: Tabelle 4.1: Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten Werktag (6h – 22h) Nacht (22h – 6h) Immissionsort red. IRW Lr,A red. IRW Lr,A /dB(A) /dB(A) /dB(A) /dB(A) IO 1 53,3 52,5 38,3 37,5 IO 2 53,3 52,4 38,3 37,4 IO 3 52,8 50,1 37,8 35,1 IO 4 59,5 59,1 44,5 44,1 IO 5 51,7 50,9 36,7 35,9 IO 6 52,8 52,1 37,8 37,1 IO 7 53,2 52,5 38,2 37,5 IO 8 53,3 52,5 38,3 37,5 IO 9 53,7 52,0 38,7 37,0 IO 10 53,8 51,8 38,8 36,8 IO 11 54,1 53,3 39,1 38,3 IO 12 54,1 53,9 39,1 38,9 Die jeweiligen reduzierten Immissionsrichtwerte werden an allen Immissionsorten zur Tag- und Nachtzeit eingehalten, bzw. unterschritten. ______________________________________________________________________________________________________________________________ Donau-Gewerbepark 5 b -9- 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075 Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld 5. Vorschläge textliche Festsetzungen Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) deren Geräusche die in den nachfolgenden Tabellen angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (6.00 h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 h bis 6.00 h) überschreiten. Tags 57 dB(A) Nachts 42 dB(A) Für die im Plan dargestellten Richtungssektoren A bis F erhöhen sich die Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente: Zusatzkontingent LEK,Zus [dB(A)/m²] Sektor Tag (6h – 22h) Nacht (22h – 6h) A 0 0 B 4 4 C 7 7 D 5 5 E 8 8 F 4 4 Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) die Immissionsorte j im Richtungssektor k LEK,i durch LEK,i + LEK,zus,k zu ersetzen ist. Dabei gilt: ______________________________________________________________________________________________________________________________ Donau-Gewerbepark 5 b - 10 - 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075 Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld Sektor Anfang Ende A 223° 259° B 187° 223° C 74° 187° D 0° 74° E 321° 0° F 259° 321° Bezugspunkt Richtungssektoren: x: 722438,53 y: 5454200,26 (UTM 32) Ein Emissionskontingent im Sinne der DIN 45691 besitzt dabei lediglich die im Bebauungsplan als „Emissionsbezugsfläche“ dargestellte Fläche. Die Fläche befindet sich innerhalb der Baugrenze sowie der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze und beträgt 6.002 m². Hinweise für die Begründung zum Bebauungsplan: Für das jeweilige Bauvorhaben ist im Rahmen der Antragsstellung, im Einzelbaugenehmigungsverfahren oder bei Nutzungsänderungen ein Nachweis über die Einhaltung der festgesetzten Emissionskontingente auf Grundlage der DIN 45691 zu führen und der Genehmigungsbehörde auf Wunsch vorzulegen. Die Einhaltung der Anforderungen der TA-Lärm sind ebenfalls nachzuweisen. Insbesondere auf die Berücksichtigung von Tagesszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (gem. 6.5 TA-Lärm), die „lauteste Nachtstunde“ (gem. 6.4 TA-Lärm) sowie die Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen (gem. 7.4 TA-Lärm) wird hingewiesen. Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze). Anmerkungen: Die Richtungssektoren sind im Bebauungsplan zu kennzeichnen. Die den schalltechnischen Berechnungen und Festsetzungen zu Grunde liegenden Vorschriften, insbesondere DIN-Vorschriften, können bei der Stadt Burglengenfeld zu den regulären Öffnungszeiten (telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen) eingesehen werden. ______________________________________________________________________________________________________________________________ Donau-Gewerbepark 5 b - 11 - 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075 Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld 6. Zusammenfassung Die Stadt Burglengenfeld, beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“ in Burglengenfeld, Landkreis Schwandorf, Regierungsbezirk Oberpfalz. Unter den im vorliegenden Untersuchungsbericht behandelten Voraussetzungen (textliche Festsetzungen im BP) ist ein ausreichender Lärmschutz für die Nachbarschaft gesichert. Dieses schalltechnische Bericht basiert auf den derzeit aktuellen Planungen und Angaben. Bei Änderungen ist der Berichtersteller hinzuzuziehen, da sich aufgrund von Abweichungen andere Resultate ergeben können. Osterhofen, den 13.10.2020 Barbara Rodler Uli Weidinger M. Sc. Umweltschutztechnik Dipl.-Ing. (FH) ______________________________________________________________________________________________________________________________ Donau-Gewerbepark 5 b - 12 - 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
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