Begründung zum Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Einzelhandel - Regensburger Straße 46" - Stadt Burglengenfeld
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Begründung
zum
Bebauungsplan
„Sondergebiet (SO) Einzelhandel -
Regensburger Straße 46“
Stadt Burglengenfeld
Landkreis Schwandorf
Regierungsbezirk Oberpfalz
FASSUNG VOM 07.10.2020
Bearbeiter:
Architekten PartG mbB
Neuburger Str. 43 | 94032 Passau
T: +49 (0) 851 50 196 - 0
F: +49 (0) 851 50 196 - 20
info@mitschelen-gerstl.de
www. mitschelen-gerstl.deBegründung zum Bebauungsplan “Sondergebiet (SO) Einzelhandel-Regensburger Straße 46“
Stadt Burglengenfeld Seite 2 von 5
1. Ausschnitt aus der topographischen Karte
Topographische Karte (nicht maßstäblich, Quelle: BayernAtlas, 08/2020)
2. Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Burglengenfeld
(ohne Maßstab)Begründung zum Bebauungsplan “Sondergebiet (SO) Einzelhandel-Regensburger Straße 46“ Stadt Burglengenfeld Seite 3 von 5 3. Allgemeines Der Geltungsbereich liegt im Südosten der Stadt Burglengenfeld und umfasst die Flurnummern 1516, 1515/9 und 1515/1 der Gemarkung Burglengenfeld mit einer Fläche von ca. 0,78 ha. Das geplante Gebiet grenzt im Norden an die Regensburger Straße, im Westen an die Johann-Baptist-Mayer-Straße mit anschließender Wohnbebauung, Süden an den Akazienweg mit anschließendem Mischgebiet und im Osten an das bestehende Mischgebiet. Der Flächennutzungsplan weist derzeit für den Bereich ein Mischgebiet aus. 4. Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planung Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Weiterentwicklung des bereits vorhandenen Lebensmittelmarktes im Mischgebiet durch Ausweisung der Fläche als Sondergebiet zur Aufnahme eines großflächigen Einzelhandelsgeschäftes. Um auf die Veränderungen im Bereich des Lebensmittelhandels und dessen aktuelle Verkaufsflächenanforderungen für modernere Warenpräsentation, größere Gangbreiten etc., reagieren zu können, ist geplant, die Verkaufsfläche auf max. 1.350 m² zu vergrößern. Eine Ausweitung des bestehenden verbrauchermarkttypischen Sortiments mit zusätzlichen Artikeln steht hierbei nicht im Vordergrund. Vielmehr soll mit der Ausdehnung der Verkaufsflächen im Zuge eines neu entwickelten, modernen Filialkonzeptes die Verkaufsfläche den Kundenbedürfnissen entsprechend – mittels generationenfreundlicherer Gestaltung der Gänge und besserer Übersichtlichkeit des Warenangebotes, niedrigere Regalierung zur Erleichterung der Arbeitsabläufe - langfristig angepasst und den Erwartungshaltungen der Kunden in Bezug auf einen modernen Lebensmitteldiscounter entgegengekommen werden. Im Zuge der Vergrößerung werden ebenso die Sozialräume mit Umkleiden und Besprechung ergänzt. Durch die Erweiterung oder den Neubau des Lebensmitteldiscounters werden zum einen der Erhalt des Standorts der Filiale in dieser städtebaulich integrierten Lage und zum anderen der Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet. Der am Standort bereits seit 2007 angesiedelte und eingeführte Markt schafft durch die Vergrößerung keine veränderte Konkurrenz zum Warenangebot im Stadtkern und steht im Einklang mit dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Burglengenfeld. Das Plangebiet befindet sich im Südosten der Stadt Burglengenfeld in fußläufiger Erreichbarkeit angrenzenden Wohngebiete durch die vorhandenen Geh- und Radwege. Der Markt ist durch die Bushaltstelle an der Regensburger Straße in einer Entfernung von knapp 150 m gut an den ÖPNV angebunden. Durch die Vergrößerung und damit die zeitgemäße und kundenfreundliche Neuaufstellung des Marktes wird der Standort gesichert und die Nahversorgung der umliegenden Wohngebiete bleibt gewährleistet. Um die planungsrechtliche Zulässigkeit erzielen zu können, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Die Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung der Baugesuche.
Begründung zum Bebauungsplan “Sondergebiet (SO) Einzelhandel-Regensburger Straße 46“ Stadt Burglengenfeld Seite 4 von 5 5.Verfahren Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierzu sind erfüllt, da durch die Nachverdichtung des bestehenden Mischgebietes eine Maßnahme der Innenentwicklung vorliegt. Die Größe der festgelegten Grundfläche ist weniger als 20.000 qm. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst. 6. Vorgesehene Festsetzungen Der Geltungsbereich der Änderung weist ein Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe (SO Einzelhandel) gem. § 11 Abs. 3 BauNVO aus. Die zulässigen Verkaufsflächen sind begrenzt auf max. 1.350 m² für Lebensmittel einschl. der branchentypischen Nebensortimente in einem Lebensmitteldiscounter. 7. Abstandsflächen: Da es für die Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 5 BayBO keine besondere gesetzliche Regelung für das Sondergebiet gibt, werden die Abstandsflächen analog dem Gewerbegebiet festgesetzt, d.h. 0,25 H jedoch mind. 3,0 m. Durch die festgesetzten Baugrenzen und maximalen Wandhöhen können Beeinträchtigungen der Nachbarbebauungen hinsichtlich Belichtung und Belüftung ausgeschlossen werden. 8. Erschließung und Verkehr Das Plangebiet ist bereits von der Johann-Baptist-Mayer-Straße und der Regensburger Straße erschlossen. Durch die Staatsstraße und die vorhandene Linksabbiegespur zum bestehenden Markt, ist der Standort von allen Seiten verkehrstechnisch gut angebunden und kann schnell und einfach erreicht werden Die fußläufige Erreichbarkeit ist durch den bestehenden Geh- und Radweg an der Regensburger Straße gegeben, ebenso durch den bestehenden Gehweg an der Johann-Baptist-Mayer-Straße. Der Markt ist durch die Bushaltstelle an der Regensburger Straße ortsüblich an den ÖPNV angebunden. 9. Grünordnung Durch die festgesetzte Baugrenze bzw. Umgrenzung für Nebenanlagen/ Stellplätze wird die bestehende Grünfläche größtenteils erhalten und somit die Umweltverträglichkeit sowie die städtebauliche Einfügung der Baumaßnahme gesichert. Da es sich beim Plangebiet um bereits als Mischgebiet genutzte Flächen handelt, müssen keine neuen naturnahen Flächen herangezogen werden, um die notwendige Neugestaltung des Lebensmitteldiscounters mit dem aktuellen, modernen Konzept zu realisieren. Das Plangebiet ist bereits erschlossen mit guter Anbindung an den ÖPNV. Um den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen, sind auf dem Dach Photovoltaik- und/ oder Solaranlagen zu installierten. Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind im beschleunigten Verfahren nicht erforderlich.
Begründung zum Bebauungsplan “Sondergebiet (SO) Einzelhandel-Regensburger Straße 46“ Stadt Burglengenfeld Seite 5 von 5 10. Schallschutz Der schalltechnische Bericht des Ingenieurbüros GeoPlan ist gesonderter Bestandteil der Begrünung. Für das jeweilige Bauvorhaben ist im Rahmen der Antragsstellung, im Einzelbaugenehmigungsverfahren oder bei Nutzungsänderungen ein Nachweis über die Einhaltung der festgesetzten Emissionskontingente auf Grundlage der DIN 45691 zu führen und der Genehmigungs-behörde auf Wunsch vorzulegen. Die Einhaltung der Anforderungen der TA-Lärm sind ebenfalls nachzuweisen. Insbesondere auf die Berücksichtigung von Tagesszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (gem. 6.5 TA-Lärm), die „lauteste Nachtstunde“ (gem. 6.4 TA-Lärm) sowie die Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen (gem. 7.4 TA-Lärm) wird hingewiesen. Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze). 11. Ver- und Entsorgung Stromversorgung Die Stromversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an das best. Leitungsnetz sichergestellt. Wasserversorgung Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an das best. Leitungsnetz sichergestellt. Schmutzwasser/ Oberflächenwasser: Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt durch den bestehenden Anschluss an den öffentlichen Kanal in der Johann-Baptist-Mayer-Straße. Das auf den Grundstück anfallende Oberflächenwasser wird, wie bereits im Bestand, versickert. Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Zweckverband Abfallbeseitigung. Die einschlägigen Vorschriften in Bezug auf Erschließungsanlagen zur Benutzung durch Müllsammelfahrzeuge und die Ausweisung von Stellplätzen für Abfallbehälter sind zu beachten. Löschwasserversorgung Die Berechnung des notwendigen Löschwasserbedarfs erfolgt nach dem Arbeitsblatt W 405 des deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). 12. Denkmalschutz Für den Planbereich findet sich im Bayernatlas kein Hinweis auf Denkmäler. Bei der Baumaßnahme eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler sind gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unverzüglich zu melden.
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075
Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld
5. 11. Vorschläge
Schallschutz textliche Festsetzungen
Die Stadt Burglengenfeld erlässt aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen 6. Sonstige Planzeichen Zulässig Zulässig sind Vorhaben
sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen)
(Betriebe und Anlagen) Geräusche
derenderen Geräusche die in den Tabellen angegebenen Emissionskontingente
die in den nachfolgenden
Bauordnung (BayBO), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), des Bayer. Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) und des Art. 23 der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
nachfolgenden
LEK nachTabellen angegebenen
DIN 45691weder tags (6.00 Emissionskontingente LEK nach
h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 DINh)45691
h bis 6.00 überschreiten. Verfahrensvermerke :
weder tags (6.00 h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 h bis 6.00 h) überschreiten.
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) diesen Bebauungsplan als
Tags 57 dB(A) Nachts
Nachts 42 dB(A)
SATZUNG W Besonderer Nutzungszweck: Fläche für Webepylon Tags 57 dB(A) 42 dB(A) 1. Der Stadtrat der Stadt Burglengenfeld hat in der Sitzung vom ………………. die Aufstellung des Bebauungsplanes
"Sondergebiet (SO) Einzelhandel - Regensburger Straße 46" mit integrierter Grünordnung gemäß § 13 BauGB beschlossen.
im die
Für die Für im Plan
Plan dargestellten Richtungssektoren
dargestellten Richtungssektoren die Emissionskontingente
bis Fsicherhöhen
A bis FAerhöhen sich die LEK um folgende Zusatzkontingente:
Der Aufstellungsbeschluss wurde am ………. ortsüblich bekannt gemacht.
Richtungssektoren gemäß schalltechnischen Bericht IB GeoPlan Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente:
Sektor Zusatzkontingent LEK,Zus [dB(A)/m²]
I. FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN Sektor
Zusatzkontingent
Tag (6h – 22h) LEK,Zus [dB(A)/m²]
Nacht (22h – 6h) 2. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom ...................wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
A Tag (6h0 – 22h) 0 – 6h)
Nacht (22h Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom............... bis ..............beteiligt.
AB 0 0
1. Art der baulichen Nutzung 4 4
B
C 74 4
7 3. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom ................... wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
SO Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe (SO Einzelh.) gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO C 7 7
D 55 5 in der Zeit vom ............... bis ..................... öffentlich ausgelegt.
EINZELH.
D 5
Zulässig ist ein Lebensmitteldiscounter mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 1.350 m² für Lebensmittel
EE 88 88
einschl. der branchentyptischen Nebensortimente.
II. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT FF 44 44
4. Die Stadt Burglengenfeld hat mit Beschluss des Stadtrats vom ………….. den Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Einzelhandel.
Die Prüfung
Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit
der planungsrechtlichen Zulässigkeitdes Vorhabens
des Vorhabens DIN 45691:2006-12,
erfolgt nacherfolgt nach Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen Regensburger Straße 46" mit integrierter Grünordnung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom ………….. als Satzung
DIN 45691:2006-12, 5, j im
Immissionsorte
(6) und (7) die Abschnitt wobei LEK,i durch LEK,i +(6)
in den kGleichungen
Richtungssektor (7) dieist.
undzu ersetzen
LEK,zus,k beschlossen.
2. Maß der baulichen Nutzung 7. Gestaltung der baulichen Anlagen Immissionsorte j im Richtungssektor k LEK,i durch LEK,i + LEK,zus,k zu ersetzen ist.
7.1 Dachform, Dachneigung: Dabei gilt: Burglengenfeld, den …………
Maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) Pultdach (PD) bis 10°; Flachdach (FD) Dabei gilt:
0,8
7.2 Dachdeckung: ………………………………………….
0,7 Foliendach, Blechdeckung (nicht reflektierend oder nicht glänzend). (Siegel) Erster Bürgermeister
Maximal zulässige Geschoßflächenzahl (GFZ)
Für untergeordnete Bauteile sind auch Glaseindeckungen zulässig.
Bei Dächern mit Blecheindeckung sind aus ökologischen Gründen ausschließlich beschichtete Materialien zulässig und zu
WH verwenden. Unbeschichtete Zink-, Blei- und Kupfereindeckungen sind unzulässig. 5. Ausgefertigt
Wandhöhe (WH): max. 6,5 m an der Traufe
Als Wandhöhe gilt das Maß ab Oberkante Fertigfußboden (OK FFB) im Erdgeschoß bis zum Schnittpunkt der Außenwand
7.3 Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen: Burglengenfeld, den …………
mit der Dachhaut bzw. bei Flachdachbebauung bis zum obersten Abschluss der Attika.
Auf dem Dach sind Solarkollektoren und/oder Photovoltaikanlagen zu installieren, Aufständerung bis max. 1,20 m über Dachhaut.
Bezugspunkt OK FFB Erdgeschoß in Meter ü.NN, hier: 392,75 m ü.NN. Von der Gebäudekante ist ein Abstand von mind. 3 m einzuhalten.
392,75
Freistehende Anlagen sind unzulässig. ………………………………………….
Abweichungen bis +/- 0,50 m sind zulässig.
(Siegel) Erster Bürgermeister
7.4 Werbeanlagen:
Eigenwerbeanlagen (auch beleuchtet) am Gebäude oder freistehend sind am Ort der Leistung zulässig.
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen Beleuchtungs- bzw. Werbeanlagen, die zur Bundesstraße orientiert sind und durch eine ablenkende Wirkung die Leichtigkeit und 6. Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am _____________________ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt
Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen können, sind unzulässig. gemacht. Der Bebauungsplan mit Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienststunden in der Stadt Burglengenfeld
Baugrenze An der Regensburger Straße ist ein Werbepylon im Bereich des Planzeichens (W) mit einer Gesamthöhe von max. 6,0 m zulässig. zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft
Sonstige, nicht verfahrensfreie Werbeanlagen sind mit der Stadt Burglengenfeld abzustimmen. getreten. Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz und 2 sowie Abs. 4 BauGB und die §§ 214 und 215 BauGB wurde in der
abw. Abweichende Bauweise Bekanntmachung hingewiesen.
Bauweise
Abweichend zur offenen Bauweise dürfen die Gebäude länger als 50 m sein. 7.5 Fassadengestaltung:
Zulässige Wandoberflächen: Burglengenfeld, den …………
- Putzfassaden
- Fassadenverkleidungen aus Aluverbundplatten, Profilblech (nicht reflektierend/ nicht glänzend), Kunstharz-, Faserzement-,
4. Verkehrsflächen ………………………………………….
Mineralfaserplatte oder aus Holz.
(Siegel) Erster Bürgermeister
Ein-/ Ausfahrtsbereich 7.6 Abstandsflächen:
Für die Tiefe der Abstandsflächen im Sondergebiet (SO) werden die Abstandsflächen eines Gewerbegebiets Sektor Anfang Ende
______________________________________________________________________________________________________________________________
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze gemäß Art. 6 Abs. 5 Bay.BO zugrunde gelegt. Die Tiefe beträgt auf allen Seiten 0,25 H, jedoch mind. 3 m.
Donau-Gewerbepark 5
b A
B
C
223°
187°
74°
259°
223°
187°
- 10 - 94486 OSTERHOFEN
Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
8. Freiflächen, Verkehrsflächen, Nebenanlagen D 0° 74°
8.1 Freiflächen, die nicht dem Verkehr bzw. dem Parken dienen, sind zu begrünen. Die Fahrbahnen sind zu pflastern oder zu asphaltieren, E 321° 0°
5. Grünflächen Stellplätze sind zu pflastern. F 259° 321°
Grünfläche Bezugspunkt Richtungssektoren:
8.2 Stellplätze und Nebenanlagen sind innerhalb der durch Planzeichen festgesetzten Umgrenzung zulässig. Im Parkplatzbereich ist eine
Einkaufswagenbox als untergeordnetes Bauteil bis max. 165 m³ auch außerhalb der Baugrenze zulässig. x: 722438,53 y: 5454200,26 (UTM 32)
Einzelbäume gemäß Pflanzliste zu pflanzen und zu erhalten.
Eine lagemäßige Verschiebung unter Einhaltung der Anzahl ist zulässig. Ein Emissionskontingent im Sinne der DIN 45691 besitzt dabei lediglich die im Bebauungsplan als „Emissionsbezugsfläche“ dargestellte
Fläche. Die Fläche befindet sich innerhalb der Baugrenze sowie der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze und
Bestehende Bäume, zu erhalten beträgt ca. 6.000 m².
9. Grünordnung
9.1 Umsetzung, Pflanzenqualitäten, Mindestgrößen
Allgemeines: III. TEXTLICHE HINWEISE
Die Grünflächen sind entsprechend den planlichen und textlichen Festsetzungen anzulegen, zu sichern und dauerhaft zu erhalten.
12. Grünordnung
Sie sind spätestens in der Pflanzperiode nach Erstellung der öffentlichen und privaten Erschließungsflächen fertigzustellen.
Grenzabstände:
BEBAUUNGSPLAN Nachpflanzungen haben den Pflanzqualitäten des Grünordnungsplanes zu entsprechen.
Die Pflanzenqualität muss den Gütebestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) entsprechen.
Die Grenzabstände zu Grundstücken gem. Art. 47 AGBGB von 2,0 m bei Einzelbäumen und Heistern und 0,5 m bei Sträuchern sind
einzuhalten. Sichtdreiecke sind von Pflanzen der Wuchshöhe über 0,80 m freizuhalten (Aufasten der Straßenbäume auf eine lichte
Für festgesetzte Bepflanzungen sind heimische bzw. standortgerechte Gehölze zulässig (Pflanzenauswahl siehe Pflanzenliste).
Höhe von 4,50 m über Straßenoberkante).
Auf den Freiflächen ist eine Landschaftsrasenmischung anzusäen oder eine Pflanzung mit Bodendeckerpflanzen vorzunehmen.
Flächen für Ver- und Entsorgungsleitungen:
Pflanzqualitäten:
Strom-, Wasser- und Fernmeldeleitungen sowie Abwasserkanäle sind unter öffentlichen Fahrbahnen oder unbepflanzten (!) Seitenstreifen
Einzelbaum: Hochstamm, 3xv., mDb, STU 12-14 cm
zu verlegen. Die jeweiligen Abstände nach den entsprechenden Richtlinien sind einzuhalten.
Soweit Baum- und Strauchpflanzungen in einer Abstandszone von je 2,50 m beiderseits von Erdkabeln erfolgen, sind im Einvernehmen mit
dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Das "Merkblatt über Baumstandorte und
9.2 Zu verwendende Bäume:
unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen", herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, ist zu
Acer platanoides Spitz-Ahorn beachten. Die gültigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik für elektrische
Acer campestre 'Elsrijk' Feldahorn Anlagen und Betriebsmittel (VBG4) und die darin aufgeführten VDE-Bestimmungen sind einzuhalten. Der Beginn aller Baumaßnahmen,
Sektor E Carpinus betulus ‘Frans Fontaine’ Hainbuche dazu gehört auch das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern, ist dem Energieversorger rechtzeitig zu melden.
Carpinus betulus 'Fastigiata' Säulenhainbuche
Corylus colurna Baum-Hasel 13. Der schalltechnische Bericht des Ingenieurbüros GeoPlan ist gesonderter Bestandteil der dem Bebauungsplan zugrunde liegenden
Quercus robur Stieleiche Begründung. STADT BURGLENGENFELD
Prunus avium ‘Plena’ Gefüllte Vogelkirsche Für das jeweilige Bauvorhaben ist im Rahmen der Antragsstellung, im Einzelbaugenehmigungsverfahren oder bei Nutzungsänderungen
Fraxinus excelsior Gem. Esche ein Nachweis über die Einhaltung der festgesetzten Emissionskontingente auf Grundlage der DIN 45691 zu führen und der
Quercus frainetto Ungarische Eiche Genehmigungs-behörde auf Wunsch vorzulegen.
W
Bebauungsplan der Innenentwicklung
.
St
392,00 Sorbus x thuringiaca 'Fastigiata' Thüringische Mehlbeere Die Einhaltung der Anforderungen der TA-Lärm sind ebenfalls nachzuweisen. Insbesondere auf die Berücksichtigung von Tagesszeiten
.
St
Tilia cordata Winterlinde mit erhöhter Empfindlichkeit (gem. 6.5 TA-Lärm), die „lauteste Nachtstunde“ (gem. 6.4 TA-Lärm) sowie die Berücksichtigung von
Verkehrsgeräuschen (gem. 7.4 TA-Lärm) wird hingewiesen.
(gemäß § 13a BauGB)
Re
Alnus x spaethii 'Spaeth' Purpur-Erle 'Spaeth'
ge
nsb
Ulmus hollandica ‘Loebel’ Schmalblättrige Stadt-Ulme Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel den
urg
.
St
Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze).
er
Ostrya carpinifolia gewöhnl. Hopfenbuche
mit integrierter Grünordnung
Str
aß
Sektor F
.
e
St
.
St
14. Bodendenkmalschutz
Sektor D 9.3 Unzulässige Pflanzenarten Bei der Baumaßnahme eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler sind gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unverzüglich zu melden.
1515/9
Landschaftsfremde hochwüchsige Baumarten mit bizarren Wuchsformen und auffälliger Laub- und Nadelfärbung wie Edeltannen oder
15. Abfallwirtschaft
.
St
1516 Edelfichten, Zypressen, Thujen usw. sowie alle Trauer- oder Hängeformen (in allen Arten und Sorten), dürfen nicht gepflanzt werden.
Die einschlägigen Vorschriften in Bezug auf Erschließungsstraßen und Wendeanlagen (RASt 06) zur Benutzung durch moderne
" SONDERGEBIET (SO) EINZELHANDEL -
.
St
Abfallsammelfahrzeuge und die Ausweisung von Stellplätzen für Abfallbehälter sind zu beachten.
1
9.4 Erhaltung und Schutz von Bäumen
.
REGENSBURGER STRASSE 46"
St
Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ist der Bestand an Bäumen zu erhalten, fachgerecht zu pflegen und vor 16. Löschwasserversorgung
Beeinträchtigungen, insbesondere Einschränkung ihrer Lebensbedingungen, mechanischen Beschädigungen ober- und unterirdischer
.
Die Berechnung des notwendigen Löschwasserbedarfs erfolgt nach dem Arbeitsblatt W 405 des deutschen Vereins des Gas- und
St
eg
nw SO
EINZELH.
46
Baumteile, Abgrabungen und Auf-schüttungen im Wurzelbereich, Bodenverdichtung, Bodenverunreinigung und -Versiegelung sowie vor Wasserfaches e.V. (DVGW).
ie
Zerstörungen zu schützen.
.
St
kaz A
0,8 0,7 Sektor C 17. Abwehrender Brandschutz
Stadt: Burglengenfeld
abw.
9.5 Freiflächengestaltungsplan Flächen für die Feuerwehr auf den Grundstücken, insbesondere Zufahrten, Durchfahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen etc.
Bauweise Zusammen mit den Unterlagen zur Genehmigungsplanung ist auf Basis der grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes ein
Freiflächengestaltungsplan vorzulegen, der die beabsichtigte Gestaltung der Außenanlagen, Flächenversiegelungen, Bepflanzungen,
sind in ausreichendem Umfang vorzusehen. Dabei sind mind. die Anforderungen der in Ausführung zu Art. 12 BayBO erlassenen Landkreis: Schwandorf
und in Bayern bauaufsichtlich eingeführten "Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr" (Ausgabe Februar 2007) einzuhalten. Alle
F F B 392,75 sowie vorhandene und geplante Geländehöhen und die Oberflächengestaltung darstellt. baulichen Anlagen müssen über befestigte Straßen bzw. Wege für Großfahrzeuge der Feuerwehr erreichbar sein. Reg.-bezirk: Oberpfalz
Sektor A 1515/1
9.6 Bodenbearbeitung/Schutz des Oberbodens
Der anstehende Oberboden ist, soweit zur Anlage der Grünflächen benötigt, zur Wiederverwendung zu sichern (DIN 18915/3). Der
abzufahrende Boden ist ordnungsgemäß zu deponieren.
IV. PLANLICHE HINWEISE
Bestehende Flurstücksgrenze mit Grenzstein
10. Entwässung
1560 Flurstücknummer
Sektor B
10.1 Abwasserentsorgung (Schmutz- und Oberflächenwasser)
Schemabaukörper geplant
Fassung vom 07.10.2020
Das Schmutzwasser ist in den öffentlichen Kanal einzuleiten. Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser ist analog dem
bisherigen Bestand zu versickern. Bestehende Gebäude
Die konkreten Planungen und weiteren Details der Schmutz- und Oberflächenwasserentsorgung sind im Genehmigungsverfahren
zu regeln. Abzubrechende Gebäude
10.2 Straßenentwässerung Rampe
Abwasser und Oberflächenwasser aller Art dürfen von Bauflächen, einschl. der Verkehrsflächen, nicht auf den Straßengrund der
öffentl. Straße bzw. in die Straßenentwässerungsanlagen abgeleitet werden. St Stellplätze (Standortvorschlag) Planung:
Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung 2020
Der Abfluss des Straßenoberflächenwassers der öffentl. Straße darf nicht behindert werden.
Zu rodende Bäume mitschelen + gerstl
Architekten PartG mbB
Sickerbecken
Neuburger Str. 43 | 94032 Passau
T: +49 (0) 851 50 196 - 0
Böschung F: +49 (0) 851 50 196 - 20
info@mitschelen-gerstl.de
www.mitschelen-gerstl.de M 1:1000Schalltechnischer Bericht
Nr. S2008075
Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburg Straße
46“, Stadt Burglengenfeld
Osterhofen, den 13.10.2020Schalltechnischer Bericht
Nr. S2008075
Auftraggeber: Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG
Belgrader Str. 3
94315 Straubing
Gegenstand: Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel –
Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld
Datum: Osterhofen, den 13.10.2020
Dieser Bericht umfasst 12 Textseiten und 4 Anlagen.
Die Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig.Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075
Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis .................................................................................................. II
Tabellenverzeichnis ...................................................................................................... II
1. Vorgang ................................................................................................................. 1
1.1 Allgemein ........................................................................................................ 1
1.2 Örtliche Situation ............................................................................................ 1
2. Grundlagen für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen ............................ 1
2.1 Zugrunde gelegte Normen und Richtlinien ...................................................... 1
2.2 Planunterlagen und Ausgangsdaten ............................................................... 2
2.3 Maßgebliche Immissionsorte .......................................................................... 2
2.4 Immissionsrichtwerte ...................................................................................... 4
2.5 Beurteilungszeitraum ...................................................................................... 4
2.6 Hindernisse..................................................................................................... 4
3. Berechnungsgrundlagen ........................................................................................ 5
3.1 Vorbelastung .................................................................................................. 5
3.2 Reduzierte Immissionsrichtwerte .................................................................... 7
3.3 Kontingentierung............................................................................................. 7
4. Ergebnisse............................................................................................................. 9
5. Vorschläge textliche Festsetzungen..................................................................... 10
6. Zusammenfassung .............................................................................................. 12
______________________________________________________________________________________________________________________________
Donau-Gewerbepark 5
b -I- 94486 OSTERHOFEN
Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0Abbildungsverzeichnis Abbildung 2.1: Lageplan mit Kennzeichnung der Immissionsorte IO 1 – IO 12 ............. 3 Abbildung 3.1: Lageplan mit Sektoren........................................................................... 8 Tabellenverzeichnis Tabelle 2.1: Planunterlagen .......................................................................................... 2 Tabelle 2.2: Übersicht über die Einstufung der Schutzbedürftigkeit der Immissionsorte 3 Tabelle 2.3: Orientierungswerte DIN 18005 /13/ - Gewerblich bedingter Lärm .............. 4 Tabelle 3.1: Beurteilungspegel Vorbelastung ................................................................ 6 Tabelle 3.2: Reduzierte Immissionsrichtwerte ............................................................... 7 Tabelle 3.3: Zusatzkontingente je Sektor ...................................................................... 8 Tabelle 4.1: Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten ........................ 9 Anlagen Anlage 1: Übersichtslageplan Anlage 2: Lageplan Anlage 3: Ergebnisse Anlage 4: Eingangsdaten
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075
Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld
1. Vorgang
1.1 Allgemein
Die Stadt Burglengenfeld, beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“ in Burglengenfeld,
Landkreis Schwandorf, Regierungsbezirk Oberpfalz.
Im vorliegenden Bericht wird eine Lärmkontingentierung gemäß der DIN 45691 /17/
durchgeführt, bei der den Teilflächen – unter Berücksichtigung möglicher Vorbelastung
– maximal mögliche Emissionskontingente zugewiesen werden, welche die Einhaltung
der geltenden Orientierungswerte der DIN 18005 /13/ bzw. der geltenden
Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm /21/ an der umliegenden Wohnbebauung
sicherstellen.
1.2 Örtliche Situation
Die Planfläche befindet sich südöstlich des Ortszentrums von Burglengenfeld und soll
als Sondergebiet ausgewiesen werden.
Direkt angrenzend im Westen, Süden und Norden befinden sich, gemäß
Flächennutzungsplan, als Allgemeines Wohngebiet eingestufte Flächen. Östlich des
auszuweisenden Bebauungsplanes befinden sich ein Mischgebiet.
Im Norden der Planfläche verläuft die „Regensburger Straße“ (B12).
2. Grundlagen für die Ermittlung und Beurteilung der
Immissionen
2.1 Zugrunde gelegte Normen und Richtlinien
Bei der Ausarbeitung des schalltechnischen Berichts wurden die folgenden Unterlagen
verwendet:
/0/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
(Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGB1. I S. 1274), zuletzt geändert durch
Art. 3 G vom 18. Juli 2017 (BGB1. I S. 2771, 2773)
/2/ DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen, Stand
Januar 2018
/9/ DIN ISO 9613-2: Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien,
Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Stand Oktober 1999
/13/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Beiblatt 1 zu Teil
1: Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die
städtebauliche Planung, Mai 1987; bzw. DIN 18005: Schallschutz im Städtebau;
Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Stand Juli 2002
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Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld
/17/ DIN 45691: Geräuschkontingentierung, Stand Dezember 2006
2.2 Planunterlagen und Ausgangsdaten
Für die Erstellung des vorliegenden Berichts wurden folgende Daten und Unterlagen zur
Verfügung gestellt:
Tabelle 2.1: Planunterlagen
Bezeichnung Ersteller Maßstab Datum
Vorabzug
Bebauungsplan
Mitschelen + Gerstl
„Sondergebiet (SO)
Architekten PartG 1 : 1.000 10.08.2020
Einzelhandel –
mbB
Regensburger
Straße 46“
Stand September
Flächennutzungsplan - -
2020
Baugenehmigungs-
Stadt Burglengenfeld - -
unterlagen
2.3 Maßgebliche Immissionsorte
Maßgebliche Immissionsorte liegen gemäß A.1.3 der TA-Lärm /21/
bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des
vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach
DIN 4109 /2/;
bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit
schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der
Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen
Räumen erstellt werden dürfen.
Als schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109 /2/ zählen
· Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Wohnküchen;
· Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten;
· Bettenräume in Krankenhäuser und Sanatorien;
· Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen;
· Büroräume;
· Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume.
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Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld
Für die schalltechnische Berechnung sind die folgenden Immissionsorte (IO 1 – IO 12)
als maßgeblich zu betrachten:
Abbildung 2.1: Lageplan mit Kennzeichnung der Immissionsorte IO 1 – IO 12
Gemäß den vorliegenden Unterlagen (FNP) kann die Schutzwürdigkeit der
Immissionsorte wie folgt eingestuft werden:
Tabelle 2.2: Übersicht über die Einstufung der Schutzbedürftigkeit der Immissionsorte
Immissions-
rechtl. Grundlage Grundstück Einstufung
ort
Fl. Nr. 1479/12, Gmk. Allgemeines
IO 1 Flächennutzungsplan
Burglengenfeld Wohngebiet (WA)
Fl. Nr. 1479/3, Gmk. Allgemeines
IO 2 Flächennutzungsplan
Burglengenfeld Wohngebiet (WA)
Fl. Nr. 1479/54, Gmk. Allgemeines
IO 3 Flächennutzungsplan
Burglengenfeld Wohngebiet (WA)
Fl. Nr. 1517/1, Gmk. Dorf-/Mischgebiet
IO 4 Flächennutzungsplan
Burglengenfeld (MD/MI)
Fl. Nr. 1515/10, Gmk. Allgemeines
IO 5 Flächennutzungsplan
Burglengenfeld Wohngebiet (WA)
Fl. Nr. 1515/3, Gmk. Allgemeines
IO 6 Flächennutzungsplan
Burglengenfeld Wohngebiet (WA)
Fl. Nr. 1515/5, Gmk. Allgemeines
IO 7 Flächennutzungsplan
Burglengenfeld Wohngebiet (WA)
Fl. Nr. 1515/6, Gmk. Allgemeines
IO 8 Flächennutzungsplan
Burglengenfeld Wohngebiet (WA)
Fl. Nr. 1515/7, Gmk. Allgemeines
IO 9 Flächennutzungsplan
Burglengenfeld Wohngebiet (WA)
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Fl. Nr. 1515/8, Gmk. Allgemeines
IO 10 Flächennutzungsplan
Burglengenfeld Wohngebiet (WA)
Fl. Nr. 1482/13, Gmk. Allgemeines
IO 11 Flächennutzungsplan
Burglengenfeld Wohngebiet (WA)
Fl. Nr. 1482/12, Gmk. Allgemeines
IO 12 Flächennutzungsplan
Burglengenfeld Wohngebiet (WA)
2.4 Immissionsrichtwerte
Im Beiblatt 1 zu Teil 1 der DIN 18005 /13/ werden die in der nachfolgenden Tabelle
aufgeführten Orientierungswerte genannt, welche nach geltendem und praktizierendem
Bauplanungsrecht an den maßgeblichen Immissionsorten im Freien eingehalten, bzw.
unterschritten werden sollen. Somit können schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm
vorgebeugt und die mit der Eigenart des Baugebietes verbundenen Erwartungen auf
angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen erfüllt werden.
Tabelle 2.3: Orientierungswerte DIN 18005 /13/ - Gewerblich bedingter Lärm
Orientierungswerte OW der DIN 18005 /13/– Gewerblich bedingter Lärm [dB(A)]
Zeitraum WR WA MI GE
Tag (6.00 – 22.00 Uhr) 50 55 60 65
Nacht (22.00 – 6.00
35 40 45 50
Uhr)
WR: reines Wohngebiet
WA: allgemeines Wohngebiet
MI: Kern-, Dorf-, Mischgebiet
GE: Gewerbegebiet
Die in der obigen Tabelle genannten Orientierungswerte (Gewerbelärm) entsprechen
den in der Nr. 6.1 b) sowie d) – f) der TA-Lärm /21/ genannten Immissionsrichtwerten.
2.5 Beurteilungszeitraum
Tag
Der Beurteilungszeitraum Tag erstreckt sich nach DIN 18005 /13/ und Nr. 6.4 der TA-
Lärm /21/ von 6.00 – 22.00 Uhr. Die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nr.
6.5 TA-Lärm /21/ reichen an Werktagen von 6.00 – 7.00 Uhr und von 20.00 – 22.00 Uhr.
Nacht
Der Beurteilungszeitraum Nacht erstreckt sich nach DIN 18005 /13/ und Nr. 6.4 der TA-
Lärm /21/ von 22.00 – 6.00 Uhr. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht gem. TA-Lärm
/21/ ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu
beurteilende Anlage relevant beiträgt.
2.6 Hindernisse
Bei der Lärmkontingentierung sowie der Ermittlung der Vorbelastung wurde gem.
DIN 45691 /17/ „Geräuschkontingentierung" von freier Schallausbreitung ausgegangen.
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3. Berechnungsgrundlagen
Die Durchführung der Schallausbreitungsberechnung erfolgt EDV-gestützt durch die
Lärm-Software IMMI (Version 2020) der Firma Wölfel.
Die Ausbreitungsberechnung erfolgt nach der DIN 45691 /17/, Kap. 4.5 unter
ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung in die
Vollkugel (4π s²) über ebenem Gelände.
3.1 Vorbelastung
Südöstlich sowie nördlich der Planfläche befinden sich diverse Gewerbeflächen, die als
Vorbelastung zu berücksichtigen sind.
Da es für den größten Teil der Flächen keine Bebauungspläne mit Festsetzungen
bezüglich Schallschutz gibt, wurden die Genehmigungsunterlagen der Betriebe von der
Stadt angefordert und die darin enthaltenen schalltechnischen Auflagen zu Ermittlung
fiktiver Emissionskontingente nach DIN 45691 herangezogen.
Nachfolgend sind die Annahmen und die zugeteilten Emissionskontingente aufgeführt.
Flurnummer 1517/1 und 1521 TF (Autowerkstatt):
„Die Geräusche des beantragten Vorhabens dürfen an den schützenswerten Räumen
nach DIN 4109 in den Gebäuden auf der Fl. Nr. 1515/3 und 1517 jeweils der Gemarkung
Burglengenfeld einen Schalldruckpegel von 49 dB(A) nicht überschreiten.“
Da ein Schalldruckpegel von 49 dB(A) im Nachtzeitraum die Orientierungswerte der DIN
18005 überschreitet, ist davon auszugehen, das die Auflage nur für den Tagzeitraum
von 06.00 – 22.00 Uhr gilt. Nachts findet auf dem Gelände kein Betrieb statt. Zur
Berücksichtigung eventueller Aggregate wurde jedoch ein Emissionskontingent von 45
dB(A)/m² im Zeitraum von 22.00 – 06.00 Uhr berücksichtigt.
Annahme: 60 dB(A)/m² Tags 45 dB(A)/m² Nachts
Flurnummer 1524, 1525, 1528 und 1528/1 (Transportunternehmen):
„Die Beurteilungspegel der vom Vorhaben ausgehenden Geräusche, einschließlich der
Fahr- und Ladegeräusche auf dem Betriebsgrundstück, dürfen am nächstliegenden
bestehenden oder geplanten und zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäude
die Immissionsrichtwerte eines MI/MD von tags 60 und nachts 45 dB(A) nicht
überschreiten.“
Der nächstgelegene Immissionsort wurde auf der Flurnummer 1521 Gmk.
Burglengenfeld berücksichtigt.
Annahme: 62 dB(A)/m² Tags 47 dB(A)/m² Nachts
Flurnummer 1529 (Autohaus):
Im Genehmigungsbescheid sind keine Auflagen zum Schallschutz beinhaltet. Gemäß
Website sind die Öffnungszeiten von 08.00 – 17.00 Uhr. In Anlehnung an die DIN 18005
wurde dafür Tags ein Emissionskontingent von 60 dB(A)/m² angesetzt. Da kein
Nachtbetrieb auf dem Gelände stattfindet wurde der Wert von 60 dB(A)/m² aus der DIN
18005 für die Nacht auf 45 dB(A)/m² reduziert.
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Annahme: 60 dB(A)/m² Tags 45 dB(A)/m² Nachts
Flurnummer 1557/3 und 1564 (Tankstelle und Naabtalcenter):
Gemäß Bebauungsplan „Sondergebiet Einkaufszentrum an der Regensburger Straße“
dürfen in den angrenzenden Wohngebieten die zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß
TA-Lärm von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts nicht überschritten werden. Zur
Ermittlung des fiktiven Emissionskontingent wurde das Wohnhaus auf der Flurnummer
1531/9 als maßgeblich betrachtet.
Annahme: 61 dB(A)/m² Tags 46 dB(A)/m² Nachts
Flurnummer 1479/11 und 1479/22 (Elektrobetrieb):
Im Genehmigungsbescheid sind keine Auflagen zum Schallschutz beinhaltet. Die
Öffnungszeiten sind von 08.00 – 17.00 Uhr. In Anlehnung an die DIN 18005 wurde dafür
Tags ein Emissionskontingent von 60 dB(A)/m² angesetzt. Da kein Nachtbetrieb auf dem
Gelände stattfindet wurde der Wert von 60 dB(A)/m² aus der DIN 18005 für die Nacht
auf 45 dB(A)/m² reduziert.
Annahme: 60 dB(A)/m² Tags 45 dB(A)/m² Nachts
Weitere Gewerbeflächen liegen außerhalb eines Radius von 500 m zur Planfläche und
wurden daher nicht berücksichtigt.
Die Emissionskontingente wurde auf dem jeweiligen gesamten Grundstück angesetzt.
Höhe der Flächen sowie der maßgeblichen Immissionsorte beträgt dabei 2 m über GOK.
Durch die oben genannte Vorbelastung ergeben sich die folgenden Beurteilungspegel
an den Immissionsorten:
Tabelle 3.1: Beurteilungspegel Vorbelastung
Werktag (6h – 22h) Nacht (22h – 6h)
Immissionsort IRW Lr,A IRW Lr,A
/dB(A) /dB(A) /dB(A) /dB(A)
IO 1 55 50,0 40 35,0
IO 2 55 50,1 40 35,1
IO 3 55 51,0 40 36,0
IO 4 60 50,5 45 35,5
IO 5 55 52,3 40 37,3
IO 6 55 51,0 40 36,0
IO 7 55 50,4 40 35,4
IO 8 55 50,1 40 35,1
IO 9 55 49,1 40 34,1
IO 10 55 48,9 40 33,9
IO 11 55 47,9 40 32,9
IO 12 55 47,8 40 32,8
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Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld
3.2 Reduzierte Immissionsrichtwerte
An den für die Planfläche maßgeblichen Immissionsorten, und bei Ausschöpfung der
geltenden Immissionsrichtwerte, ergeben sich somit folgende reduzierte Richtwerte,
welche zur Beurteilung der Lärmkontingentierung herangezogen wurden:
Tabelle 3.2: Reduzierte Immissionsrichtwerte
Werktag (6h – 22h) Nacht (22h – 6h)
Immissionsort IRW red. IRW IRW red. IRW
/dB(A) /dB(A) /dB(A) /dB(A)
IO 1 55 53,3 40 38,3
IO 2 55 53,3 40 38,3
IO 3 55 52,8 40 37,8
IO 4 60 59,5 45 44,5
IO 5 55 51,7 40 36,7
IO 6 55 52,8 40 37,8
IO 7 55 53,2 40 38,2
IO 8 55 53,3 40 38,3
IO 9 55 53,7 40 38,7
IO 10 55 53,8 40 38,8
IO 11 55 54,1 40 39,1
IO 12 55 54,1 40 39,1
3.3 Kontingentierung
Die in der Tabelle 3.2 aufgeführten reduzierten Immissionsrichtwerte dürfen, durch den
auf der gesamten Fläche des Plangebietes verursachten Lärm, nicht überschritten
werden.
Die verursachte Intensität des entstehenden Lärms soll durch Emissionskontingente
beschrieben (begrenzt) werden.
Zur Absicherung der Verträglichkeit der Bauleitplanung mit der Schutzwürdigkeit der
Nachbarschaft vor unzulässigen anlagenbezogenen Lärmemissionen werden maximal
zulässige Emissionskontingente LEK auf den „Emissionsbezugsflächen“ gem.
Planeintrag im Geltungsbereich des Bebauungsplans festgesetzt (siehe Anlage 2).
Die Emissionsbezugsfläche bezieht sich dabei auf die Fläche innerhalb der Baugrenze
sowie der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze. Im vorliegenden
Fall beträgt diese 6.002 m².
Zulässig sind nur Betriebe und Anlagen, deren Geräusche in ihrer Wirkung auf die
maßgeblichen Immissionsorte die nachfolgend angegebenen Emissionskontingente LEK
nach DIN 45691:2006-12 /17/ weder während der Tagzeit von 6.00 – 22.00 Uhr noch
nachts von 22.00 – 6.00 Uhr überschreiten:
Tags 57 dB(A) Nachts 42 dB(A)
Für die im Plan dargestellten Richtungssektoren A bis F erhöhen sich die
Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente:
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Tabelle 3.3: Zusatzkontingente je Sektor
Zusatzkontingent LEK,Zus [dB(A)/m²]
Sektor
Tag (6h – 22h) Nacht (22h – 6h)
A 0 0
B 4 4
C 7 7
D 5 5
E 8 8
F 4 4
Dabei gilt:
Abbildung 3.1: Lageplan mit Sektoren
Sektor Anfang Ende
A 223° 259°
B 187° 223°
C 74° 187°
D 0° 74°
E 321° 0°
F 259° 321°
Bezugspunkt Richtungssektoren:
x: 722438,53 y: 5454200,26 (UTM 32)
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4. Ergebnisse
An den maßgeblichen Immissionsorten errechnen sich, verursacht durch das
angenommene Emissionskontingent für die Planfläche, Beurteilungspegel Lr,A von:
Tabelle 4.1: Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten
Werktag (6h – 22h) Nacht (22h – 6h)
Immissionsort red. IRW Lr,A red. IRW Lr,A
/dB(A) /dB(A) /dB(A) /dB(A)
IO 1 53,3 52,5 38,3 37,5
IO 2 53,3 52,4 38,3 37,4
IO 3 52,8 50,1 37,8 35,1
IO 4 59,5 59,1 44,5 44,1
IO 5 51,7 50,9 36,7 35,9
IO 6 52,8 52,1 37,8 37,1
IO 7 53,2 52,5 38,2 37,5
IO 8 53,3 52,5 38,3 37,5
IO 9 53,7 52,0 38,7 37,0
IO 10 53,8 51,8 38,8 36,8
IO 11 54,1 53,3 39,1 38,3
IO 12 54,1 53,9 39,1 38,9
Die jeweiligen reduzierten Immissionsrichtwerte werden an allen Immissionsorten zur
Tag- und Nachtzeit eingehalten, bzw. unterschritten.
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5. Vorschläge textliche Festsetzungen
Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) deren Geräusche die in den
nachfolgenden Tabellen angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691
weder tags (6.00 h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 h bis 6.00 h) überschreiten.
Tags 57 dB(A) Nachts 42 dB(A)
Für die im Plan dargestellten Richtungssektoren A bis F erhöhen sich die
Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente:
Zusatzkontingent LEK,Zus [dB(A)/m²]
Sektor
Tag (6h – 22h) Nacht (22h – 6h)
A 0 0
B 4 4
C 7 7
D 5 5
E 8 8
F 4 4
Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach
DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) die
Immissionsorte j im Richtungssektor k LEK,i durch LEK,i + LEK,zus,k zu ersetzen ist.
Dabei gilt:
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Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075
Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld
Sektor Anfang Ende
A 223° 259°
B 187° 223°
C 74° 187°
D 0° 74°
E 321° 0°
F 259° 321°
Bezugspunkt Richtungssektoren:
x: 722438,53 y: 5454200,26 (UTM 32)
Ein Emissionskontingent im Sinne der DIN 45691 besitzt dabei lediglich die im
Bebauungsplan als „Emissionsbezugsfläche“ dargestellte Fläche. Die Fläche befindet
sich innerhalb der Baugrenze sowie der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen
und Stellplätze und beträgt 6.002 m².
Hinweise für die Begründung zum Bebauungsplan:
Für das jeweilige Bauvorhaben ist im Rahmen der Antragsstellung, im
Einzelbaugenehmigungsverfahren oder bei Nutzungsänderungen ein Nachweis über die
Einhaltung der festgesetzten Emissionskontingente auf Grundlage der DIN 45691 zu
führen und der Genehmigungsbehörde auf Wunsch vorzulegen.
Die Einhaltung der Anforderungen der TA-Lärm sind ebenfalls nachzuweisen.
Insbesondere auf die Berücksichtigung von Tagesszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
(gem. 6.5 TA-Lärm), die „lauteste Nachtstunde“ (gem. 6.4 TA-Lärm) sowie die
Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen (gem. 7.4 TA-Lärm) wird hingewiesen.
Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des
Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den
maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze).
Anmerkungen:
Die Richtungssektoren sind im Bebauungsplan zu kennzeichnen.
Die den schalltechnischen Berechnungen und Festsetzungen zu Grunde
liegenden Vorschriften, insbesondere DIN-Vorschriften, können bei der Stadt
Burglengenfeld zu den regulären Öffnungszeiten (telefonische
Terminvereinbarung wird empfohlen) eingesehen werden.
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6. Zusammenfassung
Die Stadt Burglengenfeld, beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“ in Burglengenfeld,
Landkreis Schwandorf, Regierungsbezirk Oberpfalz.
Unter den im vorliegenden Untersuchungsbericht behandelten Voraussetzungen
(textliche Festsetzungen im BP) ist ein ausreichender Lärmschutz für die Nachbarschaft
gesichert.
Dieses schalltechnische Bericht basiert auf den derzeit aktuellen Planungen und
Angaben. Bei Änderungen ist der Berichtersteller hinzuzuziehen, da sich aufgrund von
Abweichungen andere Resultate ergeben können.
Osterhofen, den 13.10.2020
Barbara Rodler Uli Weidinger
M. Sc. Umweltschutztechnik Dipl.-Ing. (FH)
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