Begründung zum Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Einzelhandel - Regensburger Straße 46" - Stadt Burglengenfeld

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Begründung zum Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Einzelhandel - Regensburger Straße 46" - Stadt Burglengenfeld
Begründung
                                            zum
                        Bebauungsplan
                „Sondergebiet (SO) Einzelhandel -
                    Regensburger Straße 46“

                                     Stadt Burglengenfeld
                                     Landkreis Schwandorf
                                   Regierungsbezirk Oberpfalz

FASSUNG VOM 07.10.2020

Bearbeiter:

Architekten PartG mbB
Neuburger Str. 43 | 94032 Passau
T: +49 (0) 851 50 196 - 0
F: +49 (0) 851 50 196 - 20
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Begründung zum Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Einzelhandel - Regensburger Straße 46" - Stadt Burglengenfeld
Begründung zum Bebauungsplan “Sondergebiet (SO) Einzelhandel-Regensburger Straße 46“
Stadt Burglengenfeld                                                           Seite 2 von 5

1. Ausschnitt aus der topographischen Karte

Topographische Karte (nicht maßstäblich, Quelle: BayernAtlas, 08/2020)

2. Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Burglengenfeld

                                                             (ohne Maßstab)
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3. Allgemeines
Der Geltungsbereich liegt im Südosten der Stadt Burglengenfeld und umfasst die
Flurnummern 1516, 1515/9 und 1515/1 der Gemarkung Burglengenfeld mit einer Fläche von
ca. 0,78 ha.

Das geplante Gebiet grenzt im Norden an die Regensburger Straße, im Westen an die
Johann-Baptist-Mayer-Straße mit anschließender Wohnbebauung, Süden an den
Akazienweg mit anschließendem Mischgebiet und im Osten an das bestehende Mischgebiet.

Der Flächennutzungsplan weist derzeit für den Bereich ein Mischgebiet aus.

4. Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planung
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Weiterentwicklung des bereits
vorhandenen Lebensmittelmarktes im Mischgebiet durch Ausweisung der Fläche als
Sondergebiet zur Aufnahme eines großflächigen Einzelhandelsgeschäftes.

Um auf die Veränderungen im Bereich des Lebensmittelhandels und dessen aktuelle
Verkaufsflächenanforderungen für modernere Warenpräsentation, größere Gangbreiten etc.,
reagieren zu können, ist geplant, die Verkaufsfläche auf max. 1.350 m² zu vergrößern. Eine
Ausweitung des bestehenden verbrauchermarkttypischen Sortiments mit zusätzlichen
Artikeln steht hierbei nicht im Vordergrund. Vielmehr soll mit der Ausdehnung der
Verkaufsflächen im Zuge eines neu entwickelten, modernen Filialkonzeptes die
Verkaufsfläche den Kundenbedürfnissen entsprechend – mittels generationenfreundlicherer
Gestaltung der Gänge und besserer Übersichtlichkeit des Warenangebotes, niedrigere
Regalierung zur Erleichterung der Arbeitsabläufe - langfristig angepasst und den
Erwartungshaltungen der Kunden in Bezug auf einen modernen Lebensmitteldiscounter
entgegengekommen werden. Im Zuge der Vergrößerung werden ebenso die Sozialräume
mit Umkleiden und Besprechung ergänzt.

Durch die Erweiterung oder den Neubau des Lebensmitteldiscounters werden zum einen der
Erhalt des Standorts der Filiale in dieser städtebaulich integrierten Lage und zum anderen
der Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet.

Der am Standort bereits seit 2007 angesiedelte und eingeführte Markt schafft durch die
Vergrößerung keine veränderte Konkurrenz zum Warenangebot im Stadtkern und steht im
Einklang mit dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) der Stadt
Burglengenfeld.

Das Plangebiet befindet sich im Südosten der Stadt Burglengenfeld in fußläufiger
Erreichbarkeit angrenzenden Wohngebiete durch die vorhandenen Geh- und Radwege.
Der Markt ist durch die Bushaltstelle an der Regensburger Straße in einer Entfernung von
knapp 150 m gut an den ÖPNV angebunden.
Durch die Vergrößerung und damit die zeitgemäße und kundenfreundliche Neuaufstellung
des Marktes wird der Standort gesichert und die Nahversorgung der umliegenden
Wohngebiete bleibt gewährleistet.

Um die planungsrechtliche Zulässigkeit erzielen zu können, wird die Aufstellung eines
Bebauungsplanes notwendig. Die Festsetzungen bilden die Grundlage für die Beurteilung
und Genehmigung der Baugesuche.
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Begründung zum Bebauungsplan “Sondergebiet (SO) Einzelhandel-Regensburger Straße 46“
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5.Verfahren
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB
durchgeführt. Die Voraussetzungen hierzu sind erfüllt, da durch die Nachverdichtung des
bestehenden Mischgebietes eine Maßnahme der Innenentwicklung vorliegt. Die Größe der
festgelegten Grundfläche ist weniger als 20.000 qm.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht sowie von der
zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

6. Vorgesehene Festsetzungen
Der Geltungsbereich der Änderung weist ein Sondergebiet für                     großflächige
Einzelhandelsbetriebe (SO Einzelhandel) gem. § 11 Abs. 3 BauNVO aus.
Die zulässigen Verkaufsflächen sind begrenzt auf max. 1.350 m² für Lebensmittel einschl.
der branchentypischen Nebensortimente in einem Lebensmitteldiscounter.

7. Abstandsflächen:
Da es für die Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 5 BayBO keine besondere gesetzliche
Regelung für das Sondergebiet gibt, werden die Abstandsflächen analog dem
Gewerbegebiet festgesetzt, d.h. 0,25 H jedoch mind. 3,0 m. Durch die festgesetzten
Baugrenzen     und   maximalen      Wandhöhen       können    Beeinträchtigungen der
Nachbarbebauungen hinsichtlich Belichtung und Belüftung ausgeschlossen werden.

8. Erschließung und Verkehr
Das Plangebiet ist bereits von der Johann-Baptist-Mayer-Straße und der Regensburger
Straße erschlossen. Durch die Staatsstraße und die vorhandene Linksabbiegespur zum
bestehenden Markt, ist der Standort von allen Seiten verkehrstechnisch gut angebunden und
kann schnell und einfach erreicht werden Die fußläufige Erreichbarkeit ist durch den
bestehenden Geh- und Radweg an der Regensburger Straße gegeben, ebenso durch den
bestehenden Gehweg an der Johann-Baptist-Mayer-Straße. Der Markt ist durch die
Bushaltstelle an der Regensburger Straße ortsüblich an den ÖPNV angebunden.

9. Grünordnung
Durch die festgesetzte Baugrenze bzw. Umgrenzung für Nebenanlagen/ Stellplätze wird die
bestehende Grünfläche größtenteils erhalten und somit die Umweltverträglichkeit sowie die
städtebauliche Einfügung der Baumaßnahme gesichert.
Da es sich beim Plangebiet um bereits als Mischgebiet genutzte Flächen handelt, müssen
keine neuen naturnahen Flächen herangezogen werden, um die notwendige Neugestaltung
des Lebensmitteldiscounters mit dem aktuellen, modernen Konzept zu realisieren. Das
Plangebiet ist bereits erschlossen mit guter Anbindung an den ÖPNV.
Um den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen, sind auf dem Dach
Photovoltaik- und/ oder Solaranlagen zu installierten.
Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind im beschleunigten Verfahren nicht
erforderlich.
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10. Schallschutz
Der schalltechnische Bericht des Ingenieurbüros GeoPlan ist gesonderter Bestandteil der
Begrünung.
Für das jeweilige Bauvorhaben ist im Rahmen der Antragsstellung, im
Einzelbaugenehmigungsverfahren oder bei Nutzungsänderungen ein Nachweis über die
Einhaltung der festgesetzten Emissionskontingente auf Grundlage der DIN 45691 zu führen
und der Genehmigungs-behörde auf Wunsch vorzulegen.
Die Einhaltung der Anforderungen der TA-Lärm sind ebenfalls nachzuweisen. Insbesondere
auf die Berücksichtigung von Tagesszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (gem. 6.5 TA-Lärm),
die „lauteste Nachtstunde“ (gem. 6.4 TA-Lärm) sowie die Berücksichtigung von
Verkehrsgeräuschen (gem. 7.4 TA-Lärm) wird hingewiesen.
Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans,
wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten
um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze).

11. Ver- und Entsorgung

Stromversorgung
Die Stromversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an das best. Leitungsnetz
sichergestellt.

Wasserversorgung
Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an das best. Leitungsnetz
sichergestellt.

Schmutzwasser/ Oberflächenwasser:
Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt durch den bestehenden Anschluss an den
öffentlichen Kanal in der Johann-Baptist-Mayer-Straße.

Das auf den Grundstück anfallende Oberflächenwasser wird, wie bereits im Bestand,
versickert.

Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Zweckverband Abfallbeseitigung. Die einschlägigen
Vorschriften in Bezug auf Erschließungsanlagen zur Benutzung durch Müllsammelfahrzeuge
und die Ausweisung von Stellplätzen für Abfallbehälter sind zu beachten.

Löschwasserversorgung
Die Berechnung des notwendigen Löschwasserbedarfs erfolgt nach dem Arbeitsblatt W 405
des deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW).

12. Denkmalschutz
Für den Planbereich findet sich im Bayernatlas kein Hinweis auf Denkmäler.
Bei der Baumaßnahme eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler sind gemäß Art. 8
Abs. 1-2 DSchG unverzüglich zu melden.
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Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075
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                                                                                                                                                                                                                                                                                               5. 11. Vorschläge
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Schallschutz textliche Festsetzungen
  Die Stadt Burglengenfeld erlässt aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen                     6.          Sonstige Planzeichen                                                                                                                   Zulässig Zulässig sind Vorhaben
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        sind Vorhaben       (Betriebe    und Anlagen)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               (Betriebe und    Anlagen)      Geräusche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       derenderen    Geräusche       die in den Tabellen angegebenen Emissionskontingente
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         die in den nachfolgenden
  Bauordnung (BayBO), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), des Bayer. Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) und des Art. 23 der                                             Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
                                                                                                                                                                                                                                                                                               nachfolgenden
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        LEK nachTabellen   angegebenen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 DIN 45691weder   tags (6.00 Emissionskontingente        LEK nach
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             h bis 22.00 h) noch nachts (22.00         DINh)45691
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                h bis 6.00   überschreiten.                                            Verfahrensvermerke :
                                                                                                                                                                                                                                                                                               weder tags (6.00 h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 h bis 6.00 h) überschreiten.
  Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) diesen Bebauungsplan als
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tags 57 dB(A) Nachts
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Nachts 42 dB(A)
  SATZUNG                                                                                                                                                  W          Besonderer Nutzungszweck: Fläche für Webepylon                                                                                                               Tags 57 dB(A)                   42 dB(A)                                                                            1.      Der Stadtrat der Stadt Burglengenfeld hat in der Sitzung vom ………………. die Aufstellung des Bebauungsplanes
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               "Sondergebiet (SO) Einzelhandel - Regensburger Straße 46" mit integrierter Grünordnung gemäß § 13 BauGB beschlossen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        im die
                                                                                                                                                                                                                                                                                               Für die Für     im Plan
                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Plan       dargestellten Richtungssektoren
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    dargestellten     Richtungssektoren                     die Emissionskontingente
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  bis Fsicherhöhen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       A bis FAerhöhen                sich die       LEK um folgende Zusatzkontingente:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Der Aufstellungsbeschluss wurde am ………. ortsüblich bekannt gemacht.
                                                                                                                                                                      Richtungssektoren gemäß schalltechnischen Bericht IB GeoPlan                                                             Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Sektor                                       Zusatzkontingent LEK,Zus [dB(A)/m²]
  I.    FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN                                                                                                                                                                                                                                                                   Sektor
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Zusatzkontingent
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tag (6h – 22h)            LEK,Zus [dB(A)/m²]
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nacht (22h – 6h)                                                     2.      Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom ...................wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 A                             Tag (6h0 – 22h)                            0 – 6h)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Nacht (22h                                                                    Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom............... bis ..............beteiligt.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              AB                                        0                                0
  1.    Art der baulichen Nutzung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     4                                   4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              B
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                C                                     74                                 4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          7                                                            3.      Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom ................... wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
        SO               Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe (SO Einzelh.) gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO                                                                                                                                                                                           C                                         7                                7
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                D                                     55                                  5                                                                    in der Zeit vom ............... bis ..................... öffentlich ausgelegt.
        EINZELH.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              D                                                                          5
                         Zulässig ist ein Lebensmitteldiscounter mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 1.350 m² für Lebensmittel
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              EE                                      88                                 88
                         einschl. der branchentyptischen Nebensortimente.
                                                                                                                                                 II.     FESTSETZUNGEN DURCH TEXT                                                                                                                             FF                                      44                                 44
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       4.      Die Stadt Burglengenfeld hat mit Beschluss des Stadtrats vom ………….. den Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Einzelhandel.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Die Prüfung
                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die Prüfung           der planungsrechtlichen Zulässigkeit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              der planungsrechtlichen         Zulässigkeitdes Vorhabens
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              des Vorhabens               DIN 45691:2006-12,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          erfolgt nacherfolgt   nach         Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen             Regensburger Straße 46" mit integrierter Grünordnung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom ………….. als Satzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                               DIN 45691:2006-12,                  5, j im
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Immissionsorte
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        (6) und (7) die Abschnitt        wobei               LEK,i durch LEK,i +(6)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 in den kGleichungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Richtungssektor                                   (7) dieist.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      undzu ersetzen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 LEK,zus,k                                                                     beschlossen.
  2.    Maß der baulichen Nutzung                                                                                                                7.      Gestaltung der baulichen Anlagen                                                                                                      Immissionsorte j im Richtungssektor k LEK,i durch LEK,i + LEK,zus,k zu ersetzen ist.
                                                                                                                                                 7.1     Dachform, Dachneigung:                                                                                                                               Dabei gilt:                                                                                                                                      Burglengenfeld, den …………
                         Maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ)                                                                                        Pultdach (PD) bis 10°; Flachdach (FD)                                                                                                 Dabei gilt:
        0,8
                                                                                                                                                 7.2     Dachdeckung:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          ………………………………………….
        0,7                                                                                                                                              Foliendach, Blechdeckung (nicht reflektierend oder nicht glänzend).                                                                                                                                                                                                                                                                                   (Siegel)                        Erster Bürgermeister
                         Maximal zulässige Geschoßflächenzahl (GFZ)
                                                                                                                                                         Für untergeordnete Bauteile sind auch Glaseindeckungen zulässig.
                                                                                                                                                         Bei Dächern mit Blecheindeckung sind aus ökologischen Gründen ausschließlich beschichtete Materialien zulässig und zu
        WH                                                                                                                                               verwenden. Unbeschichtete Zink-, Blei- und Kupfereindeckungen sind unzulässig.                                                                                                                                                                                                                5.      Ausgefertigt
                         Wandhöhe (WH):         max. 6,5 m an der Traufe
                         Als Wandhöhe gilt das Maß ab Oberkante Fertigfußboden (OK FFB) im Erdgeschoß bis zum Schnittpunkt der Außenwand
                                                                                                                                                 7.3     Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen:                                                                                                                                                                                                                                                             Burglengenfeld, den …………
                         mit der Dachhaut bzw. bei Flachdachbebauung bis zum obersten Abschluss der Attika.
                                                                                                                                                         Auf dem Dach sind Solarkollektoren und/oder Photovoltaikanlagen zu installieren, Aufständerung bis max. 1,20 m über Dachhaut.
                         Bezugspunkt OK FFB Erdgeschoß in Meter ü.NN, hier: 392,75 m ü.NN.                                                               Von der Gebäudekante ist ein Abstand von mind. 3 m einzuhalten.
             392,75
                                                                                                                                                         Freistehende Anlagen sind unzulässig.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 ………………………………………….
                         Abweichungen bis +/- 0,50 m sind zulässig.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               (Siegel)                        Erster Bürgermeister
                                                                                                                                                 7.4     Werbeanlagen:
                                                                                                                                                         Eigenwerbeanlagen (auch beleuchtet) am Gebäude oder freistehend sind am Ort der Leistung zulässig.
  3.    Bauweise, Baulinien, Baugrenzen                                                                                                                  Beleuchtungs- bzw. Werbeanlagen, die zur Bundesstraße orientiert sind und durch eine ablenkende Wirkung die Leichtigkeit und                                                                                                                                                                  6.     Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am _____________________ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt
                                                                                                                                                         Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen können, sind unzulässig.                                                                                                                                                                                                                                     gemacht. Der Bebauungsplan mit Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienststunden in der Stadt Burglengenfeld
                         Baugrenze                                                                                                                       An der Regensburger Straße ist ein Werbepylon im Bereich des Planzeichens (W) mit einer Gesamthöhe von max. 6,0 m zulässig.                                                                                                                                                                          zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft
                                                                                                                                                         Sonstige, nicht verfahrensfreie Werbeanlagen sind mit der Stadt Burglengenfeld abzustimmen.                                                                                                                                                                                                          getreten. Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz und 2 sowie Abs. 4 BauGB und die §§ 214 und 215 BauGB wurde in der
         abw.            Abweichende Bauweise                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Bekanntmachung hingewiesen.
         Bauweise
                         Abweichend zur offenen Bauweise dürfen die Gebäude länger als 50 m sein.                                                7.5     Fassadengestaltung:
                                                                                                                                                         Zulässige Wandoberflächen:                                                                                                                                                                                                                                                                           Burglengenfeld, den …………
                                                                                                                                                         - Putzfassaden
                                                                                                                                                         - Fassadenverkleidungen aus Aluverbundplatten, Profilblech (nicht reflektierend/ nicht glänzend), Kunstharz-, Faserzement-,
  4.     Verkehrsflächen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       ………………………………………….
                                                                                                                                                         Mineralfaserplatte oder aus Holz.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               (Siegel)                        Erster Bürgermeister
                         Ein-/ Ausfahrtsbereich                                                                                                  7.6     Abstandsflächen:
                                                                                                                                                         Für die Tiefe der Abstandsflächen im Sondergebiet (SO) werden die Abstandsflächen eines Gewerbegebiets                                                Sektor              Anfang               Ende
                                                                                                                                                                                                                                                                                               ______________________________________________________________________________________________________________________________

                         Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze                                                                         gemäß Art. 6 Abs. 5 Bay.BO zugrunde gelegt. Die Tiefe beträgt auf allen Seiten 0,25 H, jedoch mind. 3 m.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Donau-Gewerbepark 5

                                                                                                                                                                                                                                                                                                 b              A
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                B
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                C
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   223°
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   187°
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   74°
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        259°
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        223°
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        187°
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    - 10 -                                  94486 OSTERHOFEN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0

                                                                                                                                                 8.      Freiflächen, Verkehrsflächen, Nebenanlagen                                                                                                             D                  0°                   74°
                                                                                                                                                 8.1     Freiflächen, die nicht dem Verkehr bzw. dem Parken dienen, sind zu begrünen. Die Fahrbahnen sind zu pflastern oder zu asphaltieren,                    E                  321°                 0°
  5.      Grünflächen                                                                                                                                    Stellplätze sind zu pflastern.                                                                                                                         F                  259°                 321°
                         Grünfläche                                                                                                                                                                                                                                                                           Bezugspunkt Richtungssektoren:
                                                                                                                                                 8.2     Stellplätze und Nebenanlagen sind innerhalb der durch Planzeichen festgesetzten Umgrenzung zulässig. Im Parkplatzbereich ist eine
                                                                                                                                                         Einkaufswagenbox als untergeordnetes Bauteil bis max. 165 m³ auch außerhalb der Baugrenze zulässig.                                                  x: 722438,53 y: 5454200,26 (UTM 32)
                         Einzelbäume gemäß Pflanzliste zu pflanzen und zu erhalten.
                         Eine lagemäßige Verschiebung unter Einhaltung der Anzahl ist zulässig.                                                                                                                                                                                                               Ein Emissionskontingent im Sinne der DIN 45691 besitzt dabei lediglich die im Bebauungsplan als „Emissionsbezugsfläche“ dargestellte
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Fläche. Die Fläche befindet sich innerhalb der Baugrenze sowie der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze und
                         Bestehende Bäume, zu erhalten                                                                                                                                                                                                                                                        beträgt ca. 6.000 m².

                                                                                                                                                 9.      Grünordnung
                                                                                                                                                 9.1     Umsetzung, Pflanzenqualitäten, Mindestgrößen

                                                                                                                                                         Allgemeines:                                                                                                                               III. TEXTLICHE HINWEISE
                                                                                                                                                         Die Grünflächen sind entsprechend den planlichen und textlichen Festsetzungen anzulegen, zu sichern und dauerhaft zu erhalten.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                    12.       Grünordnung
                                                                                                                                                         Sie sind spätestens in der Pflanzperiode nach Erstellung der öffentlichen und privaten Erschließungsflächen fertigzustellen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Grenzabstände:
                                                 BEBAUUNGSPLAN                                                                                           Nachpflanzungen haben den Pflanzqualitäten des Grünordnungsplanes zu entsprechen.
                                                                                                                                                         Die Pflanzenqualität muss den Gütebestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) entsprechen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Die Grenzabstände zu Grundstücken gem. Art. 47 AGBGB von 2,0 m bei Einzelbäumen und Heistern und 0,5 m bei Sträuchern sind
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              einzuhalten. Sichtdreiecke sind von Pflanzen der Wuchshöhe über 0,80 m freizuhalten (Aufasten der Straßenbäume auf eine lichte
                                                                                                                                                         Für festgesetzte Bepflanzungen sind heimische bzw. standortgerechte Gehölze zulässig (Pflanzenauswahl siehe Pflanzenliste).
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Höhe von 4,50 m über Straßenoberkante).
                                                                                                                                                         Auf den Freiflächen ist eine Landschaftsrasenmischung anzusäen oder eine Pflanzung mit Bodendeckerpflanzen vorzunehmen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Flächen für Ver- und Entsorgungsleitungen:
                                                                                                                                                         Pflanzqualitäten:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Strom-, Wasser- und Fernmeldeleitungen sowie Abwasserkanäle sind unter öffentlichen Fahrbahnen oder unbepflanzten (!) Seitenstreifen
                                                                                                                                                         Einzelbaum: Hochstamm, 3xv., mDb, STU 12-14 cm
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              zu verlegen. Die jeweiligen Abstände nach den entsprechenden Richtlinien sind einzuhalten.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Soweit Baum- und Strauchpflanzungen in einer Abstandszone von je 2,50 m beiderseits von Erdkabeln erfolgen, sind im Einvernehmen mit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Das "Merkblatt über Baumstandorte und
                                                                                                                                                 9.2     Zu verwendende Bäume:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen", herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, ist zu
                                                                                                                                                         Acer platanoides                               Spitz-Ahorn                                                                                           beachten. Die gültigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik für elektrische
                                                                                                                                                         Acer campestre 'Elsrijk'                       Feldahorn                                                                                             Anlagen und Betriebsmittel (VBG4) und die darin aufgeführten VDE-Bestimmungen sind einzuhalten. Der Beginn aller Baumaßnahmen,
                                                                              Sektor E                                                                   Carpinus betulus ‘Frans Fontaine’              Hainbuche                                                                                             dazu gehört auch das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern, ist dem Energieversorger rechtzeitig zu melden.
                                                                                                                                                         Carpinus betulus 'Fastigiata'                  Säulenhainbuche
                                                                                                                                                         Corylus colurna                                Baum-Hasel                                                                                  13.       Der schalltechnische Bericht des Ingenieurbüros GeoPlan ist gesonderter Bestandteil der dem Bebauungsplan zugrunde liegenden
                                                                                                                                                         Quercus robur                                  Stieleiche                                                                                            Begründung.                                                                                                                                                                   STADT BURGLENGENFELD
                                                                                                                                                         Prunus avium ‘Plena’                           Gefüllte Vogelkirsche                                                                                 Für das jeweilige Bauvorhaben ist im Rahmen der Antragsstellung, im Einzelbaugenehmigungsverfahren oder bei Nutzungsänderungen
                                                                                                                                                         Fraxinus excelsior                             Gem. Esche                                                                                            ein Nachweis über die Einhaltung der festgesetzten Emissionskontingente auf Grundlage der DIN 45691 zu führen und der
                                                                                                                                                         Quercus frainetto                              Ungarische Eiche                                                                                      Genehmigungs-behörde auf Wunsch vorzulegen.
                                                                                   W
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Bebauungsplan der Innenentwicklung
                                                                              .
                                                                           St

                                                                                                   392,00                                                Sorbus x thuringiaca 'Fastigiata'              Thüringische Mehlbeere                                                                                Die Einhaltung der Anforderungen der TA-Lärm sind ebenfalls nachzuweisen. Insbesondere auf die Berücksichtigung von Tagesszeiten
                                                                  .
                                                                  St

                                                                                                                                                         Tilia cordata                                  Winterlinde                                                                                           mit erhöhter Empfindlichkeit (gem. 6.5 TA-Lärm), die „lauteste Nachtstunde“ (gem. 6.4 TA-Lärm) sowie die Berücksichtigung von
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Verkehrsgeräuschen (gem. 7.4 TA-Lärm) wird hingewiesen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      (gemäß § 13a BauGB)
                                                                                                        Re

                                                                                                                                                         Alnus x spaethii 'Spaeth'                      Purpur-Erle 'Spaeth'
                                                                                                            ge
                                                                                                            nsb

                                                                                                                                                         Ulmus hollandica ‘Loebel’                      Schmalblättrige Stadt-Ulme                                                                            Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel den
                                                                                                                urg
                                                                       .
                                                                   St

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze).
                                                                                                                 er

                                                                                                                                                         Ostrya carpinifolia                            gewöhnl. Hopfenbuche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   mit integrierter Grünordnung
                                                                                                                  Str
                                                                                                                      aß

                      Sektor F
                                                                                                    .

                                                                                                                      e
                                                                                                St
                                                              .
                                                          St

                                                                                                                                                                                                                                                                                                    14.       Bodendenkmalschutz
                                                                                                                                 Sektor D        9.3     Unzulässige Pflanzenarten                                                                                                                            Bei der Baumaßnahme eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler sind gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unverzüglich zu melden.
                                       1515/9
                                                                                                                                                         Landschaftsfremde hochwüchsige Baumarten mit bizarren Wuchsformen und auffälliger Laub- und Nadelfärbung wie Edeltannen oder
                                                                                                                                                                                                                                                                                                    15.       Abfallwirtschaft
                                                                                                                 .
                                                                                                                 St

                                                                                        1516                                                             Edelfichten, Zypressen, Thujen usw. sowie alle Trauer- oder Hängeformen (in allen Arten und Sorten), dürfen nicht gepflanzt werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Die einschlägigen Vorschriften in Bezug auf Erschließungsstraßen und Wendeanlagen (RASt 06) zur Benutzung durch moderne
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     " SONDERGEBIET (SO) EINZELHANDEL -
                                                                                               .
                                                                                               St

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Abfallsammelfahrzeuge und die Ausweisung von Stellplätzen für Abfallbehälter sind zu beachten.
                                        1

                                                                                                                                                 9.4     Erhaltung und Schutz von Bäumen
                                                                                                                           .

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         REGENSBURGER STRASSE 46"
                                                                                                                           St

                                                                                                                                                         Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ist der Bestand an Bäumen zu erhalten, fachgerecht zu pflegen und vor                        16.       Löschwasserversorgung
                                                                                                                                                         Beeinträchtigungen, insbesondere Einschränkung ihrer Lebensbedingungen, mechanischen Beschädigungen ober- und unterirdischer
                                                                                                            .

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Die Berechnung des notwendigen Löschwasserbedarfs erfolgt nach dem Arbeitsblatt W 405 des deutschen Vereins des Gas- und
                                                                                                        St

                                       eg
                                            nw                          SO
                                                                       EINZELH.
                                                                                         46
                                                                                                                                                         Baumteile, Abgrabungen und Auf-schüttungen im Wurzelbereich, Bodenverdichtung, Bodenverunreinigung und -Versiegelung sowie vor                       Wasserfaches e.V. (DVGW).
                                                     ie
                                                                                                                                                         Zerstörungen zu schützen.
                                                                                                                           .
                                                                                                                        St

                                                 kaz      A
                                                                        0,8       0,7                                           Sektor C                                                                                                                                                            17.       Abwehrender Brandschutz
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Stadt:                            Burglengenfeld
                                                                       abw.
                                                                                                                                                 9.5     Freiflächengestaltungsplan                                                                                                                           Flächen für die Feuerwehr auf den Grundstücken, insbesondere Zufahrten, Durchfahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen etc.
                                                                       Bauweise                                                                          Zusammen mit den Unterlagen zur Genehmigungsplanung ist auf Basis der grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes ein
                                                                                                                                                         Freiflächengestaltungsplan vorzulegen, der die beabsichtigte Gestaltung der Außenanlagen, Flächenversiegelungen, Bepflanzungen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              sind in ausreichendem Umfang vorzusehen. Dabei sind mind. die Anforderungen der in Ausführung zu Art. 12 BayBO erlassenen               Landkreis:                        Schwandorf
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              und in Bayern bauaufsichtlich eingeführten "Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr" (Ausgabe Februar 2007) einzuhalten. Alle
                                                                                    F F B 392,75                                                         sowie vorhandene und geplante Geländehöhen und die Oberflächengestaltung darstellt.                                                                  baulichen Anlagen müssen über befestigte Straßen bzw. Wege für Großfahrzeuge der Feuerwehr erreichbar sein.                             Reg.-bezirk:                      Oberpfalz
                               Sektor A                                  1515/1
                                                                                                                                                 9.6     Bodenbearbeitung/Schutz des Oberbodens
                                                                                                                                                         Der anstehende Oberboden ist, soweit zur Anlage der Grünflächen benötigt, zur Wiederverwendung zu sichern (DIN 18915/3). Der
                                                                                                                                                         abzufahrende Boden ist ordnungsgemäß zu deponieren.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                    IV. PLANLICHE HINWEISE
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bestehende Flurstücksgrenze mit Grenzstein
                                                                                                                                                 10.     Entwässung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 1560              Flurstücknummer
                                                                   Sektor B
                                                                                                                                                 10.1    Abwasserentsorgung (Schmutz- und Oberflächenwasser)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Schemabaukörper geplant
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Fassung vom 07.10.2020
                                                                                                                                                         Das Schmutzwasser ist in den öffentlichen Kanal einzuleiten. Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser ist analog dem
                                                                                                                                                         bisherigen Bestand zu versickern.                                                                                                                                         Bestehende Gebäude
                                                                                                                                                         Die konkreten Planungen und weiteren Details der Schmutz- und Oberflächenwasserentsorgung sind im Genehmigungsverfahren
                                                                                                                                                         zu regeln.                                                                                                                                                                Abzubrechende Gebäude

                                                                                                                                                 10.2    Straßenentwässerung                                                                                                                                                       Rampe
                                                                                                                                                         Abwasser und Oberflächenwasser aller Art dürfen von Bauflächen, einschl. der Verkehrsflächen, nicht auf den Straßengrund der
                                                                                                                                                         öffentl. Straße bzw. in die Straßenentwässerungsanlagen abgeleitet werden.                                                                                St              Stellplätze (Standortvorschlag)                                                                                   Planung:
Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung 2020
                                                                                                                                                         Der Abfluss des Straßenoberflächenwassers der öffentl. Straße darf nicht behindert werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Zu rodende Bäume                                                                                                  mitschelen + gerstl
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Architekten PartG mbB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Sickerbecken
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Neuburger Str. 43 | 94032 Passau
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     T: +49 (0) 851 50 196 - 0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Böschung                                                                                                          F: +49 (0) 851 50 196 - 20
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     info@mitschelen-gerstl.de
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     www.mitschelen-gerstl.de                                                                                            M 1:1000
Begründung zum Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Einzelhandel - Regensburger Straße 46" - Stadt Burglengenfeld
Schalltechnischer Bericht
                                          Nr. S2008075

Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburg Straße
                                         46“, Stadt Burglengenfeld

                                         Osterhofen, den 13.10.2020
Begründung zum Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Einzelhandel - Regensburger Straße 46" - Stadt Burglengenfeld
Schalltechnischer Bericht

                                                    Nr. S2008075

Auftraggeber:                    Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG
                                 Belgrader Str. 3
                                 94315 Straubing

Gegenstand:                      Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel –
                                 Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld

Datum:                           Osterhofen, den 13.10.2020

Dieser Bericht umfasst 12 Textseiten und 4 Anlagen.
Die Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig.
Begründung zum Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Einzelhandel - Regensburger Straße 46" - Stadt Burglengenfeld
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075
Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis .................................................................................................. II
Tabellenverzeichnis ...................................................................................................... II
1.     Vorgang ................................................................................................................. 1
     1.1     Allgemein ........................................................................................................ 1
     1.2     Örtliche Situation ............................................................................................ 1
2.     Grundlagen für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen ............................ 1
     2.1     Zugrunde gelegte Normen und Richtlinien ...................................................... 1
     2.2     Planunterlagen und Ausgangsdaten ............................................................... 2
     2.3     Maßgebliche Immissionsorte .......................................................................... 2
     2.4     Immissionsrichtwerte ...................................................................................... 4
     2.5     Beurteilungszeitraum ...................................................................................... 4
     2.6     Hindernisse..................................................................................................... 4
3.     Berechnungsgrundlagen ........................................................................................ 5
     3.1     Vorbelastung .................................................................................................. 5
     3.2     Reduzierte Immissionsrichtwerte .................................................................... 7
     3.3     Kontingentierung............................................................................................. 7
4.     Ergebnisse............................................................................................................. 9
5.     Vorschläge textliche Festsetzungen..................................................................... 10
6.     Zusammenfassung .............................................................................................. 12

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                                                                                                             Donau-Gewerbepark 5

  b                                                                   -I-                                    94486 OSTERHOFEN
                                                                                                            Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Begründung zum Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Einzelhandel - Regensburger Straße 46" - Stadt Burglengenfeld
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 2.1: Lageplan mit Kennzeichnung der Immissionsorte IO 1 – IO 12 ............. 3
Abbildung 3.1: Lageplan mit Sektoren........................................................................... 8

Tabellenverzeichnis
Tabelle 2.1: Planunterlagen .......................................................................................... 2
Tabelle 2.2: Übersicht über die Einstufung der Schutzbedürftigkeit der Immissionsorte 3
Tabelle 2.3: Orientierungswerte DIN 18005 /13/ - Gewerblich bedingter Lärm .............. 4
Tabelle 3.1: Beurteilungspegel Vorbelastung ................................................................ 6
Tabelle 3.2: Reduzierte Immissionsrichtwerte ............................................................... 7
Tabelle 3.3: Zusatzkontingente je Sektor ...................................................................... 8
Tabelle 4.1: Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten ........................ 9

Anlagen

Anlage 1:           Übersichtslageplan
Anlage 2:           Lageplan
Anlage 3:           Ergebnisse
Anlage 4:           Eingangsdaten
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075
Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld

1.           Vorgang

1.1      Allgemein
Die Stadt Burglengenfeld, beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“ in Burglengenfeld,
Landkreis Schwandorf, Regierungsbezirk Oberpfalz.

Im vorliegenden Bericht wird eine Lärmkontingentierung gemäß der DIN 45691 /17/
durchgeführt, bei der den Teilflächen – unter Berücksichtigung möglicher Vorbelastung
– maximal mögliche Emissionskontingente zugewiesen werden, welche die Einhaltung
der geltenden Orientierungswerte der DIN 18005 /13/ bzw. der geltenden
Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm /21/ an der umliegenden Wohnbebauung
sicherstellen.

1.2      Örtliche Situation
Die Planfläche befindet sich südöstlich des Ortszentrums von Burglengenfeld und soll
als Sondergebiet ausgewiesen werden.

Direkt angrenzend im Westen, Süden und Norden befinden sich, gemäß
Flächennutzungsplan, als Allgemeines Wohngebiet eingestufte Flächen. Östlich des
auszuweisenden Bebauungsplanes befinden sich ein Mischgebiet.

Im Norden der Planfläche verläuft die „Regensburger Straße“ (B12).

2.           Grundlagen für die Ermittlung und Beurteilung der
              Immissionen

2.1      Zugrunde gelegte Normen und Richtlinien
Bei der Ausarbeitung des schalltechnischen Berichts wurden die folgenden Unterlagen
verwendet:

/0/        Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
           Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
           (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der
           Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGB1. I S. 1274), zuletzt geändert durch
           Art. 3 G vom 18. Juli 2017 (BGB1. I S. 2771, 2773)

/2/        DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen, Stand
           Januar 2018

/9/        DIN ISO 9613-2: Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien,
           Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Stand Oktober 1999

/13/       DIN     18005:    Schallschutz   im     Städtebau;   Beiblatt    1 zu    Teil
           1: Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die
           städtebauliche Planung, Mai 1987; bzw. DIN 18005: Schallschutz im Städtebau;
           Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Stand Juli 2002
______________________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                             Donau-Gewerbepark 5

  b                                                                   -1-                                    94486 OSTERHOFEN
                                                                                                            Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075
Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld

/17/       DIN 45691: Geräuschkontingentierung, Stand Dezember 2006

2.2      Planunterlagen und Ausgangsdaten
Für die Erstellung des vorliegenden Berichts wurden folgende Daten und Unterlagen zur
Verfügung gestellt:

Tabelle 2.1: Planunterlagen
      Bezeichnung                              Ersteller                       Maßstab                         Datum
       Vorabzug
     Bebauungsplan
                                       Mitschelen + Gerstl
   „Sondergebiet (SO)
                                       Architekten PartG                       1 : 1.000                    10.08.2020
     Einzelhandel –
                                              mbB
     Regensburger
       Straße 46“
                                                                                                       Stand September
 Flächennutzungsplan                                 -                               -
                                                                                                             2020
   Baugenehmigungs-
                                     Stadt Burglengenfeld                            -                              -
      unterlagen

2.3      Maßgebliche Immissionsorte
Maßgebliche Immissionsorte liegen gemäß A.1.3 der TA-Lärm /21/

           bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des
           vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach
           DIN 4109 /2/;

           bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit
           schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der
           Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen
           Räumen erstellt werden dürfen.

Als schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109 /2/ zählen
    · Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Wohnküchen;
    · Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten;
    · Bettenräume in Krankenhäuser und Sanatorien;
    · Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen;
    · Büroräume;
    · Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume.

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                                                                                                             Donau-Gewerbepark 5

  b                                                                   -2-                                    94486 OSTERHOFEN
                                                                                                            Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075
Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld

Für die schalltechnische Berechnung sind die folgenden Immissionsorte (IO 1 – IO 12)
als maßgeblich zu betrachten:

             Abbildung 2.1: Lageplan mit Kennzeichnung der Immissionsorte IO 1 – IO 12

Gemäß den vorliegenden Unterlagen (FNP) kann die Schutzwürdigkeit der
Immissionsorte wie folgt eingestuft werden:

Tabelle 2.2: Übersicht über die Einstufung der Schutzbedürftigkeit der Immissionsorte
 Immissions-
                           rechtl. Grundlage                         Grundstück                           Einstufung
     ort
                                                              Fl. Nr. 1479/12, Gmk.                     Allgemeines
        IO 1             Flächennutzungsplan
                                                                  Burglengenfeld                      Wohngebiet (WA)
                                                              Fl. Nr. 1479/3, Gmk.                      Allgemeines
        IO 2             Flächennutzungsplan
                                                                  Burglengenfeld                      Wohngebiet (WA)
                                                              Fl. Nr. 1479/54, Gmk.                     Allgemeines
        IO 3             Flächennutzungsplan
                                                                  Burglengenfeld                      Wohngebiet (WA)
                                                              Fl. Nr. 1517/1, Gmk.                    Dorf-/Mischgebiet
        IO 4             Flächennutzungsplan
                                                                  Burglengenfeld                           (MD/MI)
                                                              Fl. Nr. 1515/10, Gmk.                     Allgemeines
        IO 5             Flächennutzungsplan
                                                                  Burglengenfeld                      Wohngebiet (WA)
                                                              Fl. Nr. 1515/3, Gmk.                      Allgemeines
        IO 6             Flächennutzungsplan
                                                                  Burglengenfeld                      Wohngebiet (WA)
                                                              Fl. Nr. 1515/5, Gmk.                      Allgemeines
        IO 7             Flächennutzungsplan
                                                                  Burglengenfeld                      Wohngebiet (WA)
                                                              Fl. Nr. 1515/6, Gmk.                      Allgemeines
        IO 8             Flächennutzungsplan
                                                                  Burglengenfeld                      Wohngebiet (WA)
                                                              Fl. Nr. 1515/7, Gmk.                      Allgemeines
        IO 9             Flächennutzungsplan
                                                                  Burglengenfeld                      Wohngebiet (WA)

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  b                                                                   -3-                                    94486 OSTERHOFEN
                                                                                                            Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075
Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld

                                                              Fl. Nr. 1515/8, Gmk.                     Allgemeines
       IO 10             Flächennutzungsplan
                                                                  Burglengenfeld                      Wohngebiet (WA)
                                                              Fl. Nr. 1482/13, Gmk.                    Allgemeines
       IO 11             Flächennutzungsplan
                                                                  Burglengenfeld                      Wohngebiet (WA)
                                                              Fl. Nr. 1482/12, Gmk.                    Allgemeines
       IO 12             Flächennutzungsplan
                                                                  Burglengenfeld                      Wohngebiet (WA)

2.4      Immissionsrichtwerte
Im Beiblatt 1 zu Teil 1 der DIN 18005 /13/ werden die in der nachfolgenden Tabelle
aufgeführten Orientierungswerte genannt, welche nach geltendem und praktizierendem
Bauplanungsrecht an den maßgeblichen Immissionsorten im Freien eingehalten, bzw.
unterschritten werden sollen. Somit können schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm
vorgebeugt und die mit der Eigenart des Baugebietes verbundenen Erwartungen auf
angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen erfüllt werden.

Tabelle 2.3: Orientierungswerte DIN 18005 /13/ - Gewerblich bedingter Lärm
  Orientierungswerte OW der DIN 18005 /13/– Gewerblich bedingter Lärm [dB(A)]
         Zeitraum            WR            WA           MI           GE
  Tag (6.00 – 22.00 Uhr)     50            55           60            65
    Nacht (22.00 – 6.00
                             35            40           45            50
           Uhr)
WR:        reines Wohngebiet
WA:        allgemeines Wohngebiet
MI:        Kern-, Dorf-, Mischgebiet
GE:        Gewerbegebiet

Die in der obigen Tabelle genannten Orientierungswerte (Gewerbelärm) entsprechen
den in der Nr. 6.1 b) sowie d) – f) der TA-Lärm /21/ genannten Immissionsrichtwerten.

2.5      Beurteilungszeitraum
Tag
Der Beurteilungszeitraum Tag erstreckt sich nach DIN 18005 /13/ und Nr. 6.4 der TA-
Lärm /21/ von 6.00 – 22.00 Uhr. Die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nr.
6.5 TA-Lärm /21/ reichen an Werktagen von 6.00 – 7.00 Uhr und von 20.00 – 22.00 Uhr.

Nacht
Der Beurteilungszeitraum Nacht erstreckt sich nach DIN 18005 /13/ und Nr. 6.4 der TA-
Lärm /21/ von 22.00 – 6.00 Uhr. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht gem. TA-Lärm
/21/ ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu
beurteilende Anlage relevant beiträgt.

2.6      Hindernisse
Bei der Lärmkontingentierung sowie der Ermittlung der Vorbelastung wurde gem.
DIN 45691 /17/ „Geräuschkontingentierung" von freier Schallausbreitung ausgegangen.

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  b                                                                   -4-                                    94486 OSTERHOFEN
                                                                                                            Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
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Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld

3.           Berechnungsgrundlagen
Die Durchführung der Schallausbreitungsberechnung erfolgt EDV-gestützt durch die
Lärm-Software IMMI (Version 2020) der Firma Wölfel.

Die Ausbreitungsberechnung erfolgt nach der DIN 45691 /17/, Kap. 4.5 unter
ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung in die
Vollkugel (4π s²) über ebenem Gelände.

3.1      Vorbelastung
Südöstlich sowie nördlich der Planfläche befinden sich diverse Gewerbeflächen, die als
Vorbelastung zu berücksichtigen sind.

Da es für den größten Teil der Flächen keine Bebauungspläne mit Festsetzungen
bezüglich Schallschutz gibt, wurden die Genehmigungsunterlagen der Betriebe von der
Stadt angefordert und die darin enthaltenen schalltechnischen Auflagen zu Ermittlung
fiktiver Emissionskontingente nach DIN 45691 herangezogen.

Nachfolgend sind die Annahmen und die zugeteilten Emissionskontingente aufgeführt.

Flurnummer 1517/1 und 1521 TF (Autowerkstatt):
„Die Geräusche des beantragten Vorhabens dürfen an den schützenswerten Räumen
nach DIN 4109 in den Gebäuden auf der Fl. Nr. 1515/3 und 1517 jeweils der Gemarkung
Burglengenfeld einen Schalldruckpegel von 49 dB(A) nicht überschreiten.“

Da ein Schalldruckpegel von 49 dB(A) im Nachtzeitraum die Orientierungswerte der DIN
18005 überschreitet, ist davon auszugehen, das die Auflage nur für den Tagzeitraum
von 06.00 – 22.00 Uhr gilt. Nachts findet auf dem Gelände kein Betrieb statt. Zur
Berücksichtigung eventueller Aggregate wurde jedoch ein Emissionskontingent von 45
dB(A)/m² im Zeitraum von 22.00 – 06.00 Uhr berücksichtigt.

           Annahme: 60 dB(A)/m² Tags                              45 dB(A)/m² Nachts

Flurnummer 1524, 1525, 1528 und 1528/1 (Transportunternehmen):
„Die Beurteilungspegel der vom Vorhaben ausgehenden Geräusche, einschließlich der
Fahr- und Ladegeräusche auf dem Betriebsgrundstück, dürfen am nächstliegenden
bestehenden oder geplanten und zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäude
die Immissionsrichtwerte eines MI/MD von tags 60 und nachts 45 dB(A) nicht
überschreiten.“

Der nächstgelegene Immissionsort                              wurde       auf      der     Flurnummer             1521       Gmk.
Burglengenfeld berücksichtigt.

           Annahme: 62 dB(A)/m² Tags                              47 dB(A)/m² Nachts

Flurnummer 1529 (Autohaus):
Im Genehmigungsbescheid sind keine Auflagen zum Schallschutz beinhaltet. Gemäß
Website sind die Öffnungszeiten von 08.00 – 17.00 Uhr. In Anlehnung an die DIN 18005
wurde dafür Tags ein Emissionskontingent von 60 dB(A)/m² angesetzt. Da kein
Nachtbetrieb auf dem Gelände stattfindet wurde der Wert von 60 dB(A)/m² aus der DIN
18005 für die Nacht auf 45 dB(A)/m² reduziert.

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  b                                                                   -5-                                    94486 OSTERHOFEN
                                                                                                            Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075
Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld

           Annahme: 60 dB(A)/m² Tags                              45 dB(A)/m² Nachts

Flurnummer 1557/3 und 1564 (Tankstelle und Naabtalcenter):
Gemäß Bebauungsplan „Sondergebiet Einkaufszentrum an der Regensburger Straße“
dürfen in den angrenzenden Wohngebieten die zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß
TA-Lärm von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts nicht überschritten werden. Zur
Ermittlung des fiktiven Emissionskontingent wurde das Wohnhaus auf der Flurnummer
1531/9 als maßgeblich betrachtet.

           Annahme: 61 dB(A)/m² Tags                              46 dB(A)/m² Nachts

Flurnummer 1479/11 und 1479/22 (Elektrobetrieb):
Im Genehmigungsbescheid sind keine Auflagen zum Schallschutz beinhaltet. Die
Öffnungszeiten sind von 08.00 – 17.00 Uhr. In Anlehnung an die DIN 18005 wurde dafür
Tags ein Emissionskontingent von 60 dB(A)/m² angesetzt. Da kein Nachtbetrieb auf dem
Gelände stattfindet wurde der Wert von 60 dB(A)/m² aus der DIN 18005 für die Nacht
auf 45 dB(A)/m² reduziert.

           Annahme: 60 dB(A)/m² Tags                              45 dB(A)/m² Nachts

Weitere Gewerbeflächen liegen außerhalb eines Radius von 500 m zur Planfläche und
wurden daher nicht berücksichtigt.

Die Emissionskontingente wurde auf dem jeweiligen gesamten Grundstück angesetzt.
Höhe der Flächen sowie der maßgeblichen Immissionsorte beträgt dabei 2 m über GOK.

Durch die oben genannte Vorbelastung ergeben sich die folgenden Beurteilungspegel
an den Immissionsorten:

Tabelle 3.1: Beurteilungspegel Vorbelastung
                                      Werktag (6h – 22h)                                      Nacht (22h – 6h)
  Immissionsort                      IRW              Lr,A                                  IRW               Lr,A
                                    /dB(A)          /dB(A)                                 /dB(A)           /dB(A)
           IO 1                       55             50,0                                    40              35,0
           IO 2                       55             50,1                                    40              35,1
           IO 3                       55             51,0                                    40              36,0
           IO 4                       60             50,5                                    45              35,5
           IO 5                       55             52,3                                    40              37,3
           IO 6                       55             51,0                                    40              36,0
           IO 7                       55             50,4                                    40              35,4
           IO 8                       55             50,1                                    40              35,1
           IO 9                       55             49,1                                    40              34,1
          IO 10                       55             48,9                                    40              33,9
          IO 11                       55             47,9                                    40              32,9
          IO 12                       55             47,8                                    40              32,8

______________________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                             Donau-Gewerbepark 5

  b                                                                   -6-                                    94486 OSTERHOFEN
                                                                                                            Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075
Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld

3.2      Reduzierte Immissionsrichtwerte
An den für die Planfläche maßgeblichen Immissionsorten, und bei Ausschöpfung der
geltenden Immissionsrichtwerte, ergeben sich somit folgende reduzierte Richtwerte,
welche zur Beurteilung der Lärmkontingentierung herangezogen wurden:

Tabelle 3.2: Reduzierte Immissionsrichtwerte
                                      Werktag (6h – 22h)                                      Nacht (22h – 6h)
  Immissionsort                      IRW          red. IRW                                  IRW           red. IRW
                                    /dB(A)          /dB(A)                                 /dB(A)           /dB(A)
           IO 1                       55             53,3                                    40              38,3
           IO 2                       55             53,3                                    40              38,3
           IO 3                       55             52,8                                    40              37,8
           IO 4                       60             59,5                                    45              44,5
           IO 5                       55             51,7                                    40              36,7
           IO 6                       55             52,8                                    40              37,8
           IO 7                       55             53,2                                    40              38,2
           IO 8                       55             53,3                                    40              38,3
           IO 9                       55             53,7                                    40              38,7
          IO 10                       55             53,8                                    40              38,8
          IO 11                       55             54,1                                    40              39,1
          IO 12                       55             54,1                                    40              39,1

3.3      Kontingentierung
Die in der Tabelle 3.2 aufgeführten reduzierten Immissionsrichtwerte dürfen, durch den
auf der gesamten Fläche des Plangebietes verursachten Lärm, nicht überschritten
werden.

Die verursachte Intensität des entstehenden Lärms soll durch Emissionskontingente
beschrieben (begrenzt) werden.

Zur Absicherung der Verträglichkeit der Bauleitplanung mit der Schutzwürdigkeit der
Nachbarschaft vor unzulässigen anlagenbezogenen Lärmemissionen werden maximal
zulässige Emissionskontingente LEK auf den „Emissionsbezugsflächen“ gem.
Planeintrag im Geltungsbereich des Bebauungsplans festgesetzt (siehe Anlage 2).

Die Emissionsbezugsfläche bezieht sich dabei auf die Fläche innerhalb der Baugrenze
sowie der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze. Im vorliegenden
Fall beträgt diese 6.002 m².

Zulässig sind nur Betriebe und Anlagen, deren Geräusche in ihrer Wirkung auf die
maßgeblichen Immissionsorte die nachfolgend angegebenen Emissionskontingente LEK
nach DIN 45691:2006-12 /17/ weder während der Tagzeit von 6.00 – 22.00 Uhr noch
nachts von 22.00 – 6.00 Uhr überschreiten:

                                    Tags 57 dB(A)                     Nachts 42 dB(A)

Für die im Plan dargestellten Richtungssektoren A bis F erhöhen sich die
Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente:

______________________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                             Donau-Gewerbepark 5

  b                                                                   -7-                                    94486 OSTERHOFEN
                                                                                                            Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075
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Tabelle 3.3: Zusatzkontingente je Sektor
                                                   Zusatzkontingent LEK,Zus [dB(A)/m²]
           Sektor
                                                Tag (6h – 22h)               Nacht (22h – 6h)
               A                                      0                             0
               B                                      4                             4
               C                                      7                             7
               D                                      5                             5
               E                                      8                             8
               F                                      4                             4

Dabei gilt:

                                        Abbildung 3.1: Lageplan mit Sektoren

                                        Sektor               Anfang                 Ende
                                            A                  223°                  259°
                                            B                  187°                  223°
                                            C                   74°                  187°
                                            D                   0°                   74°
                                            E                  321°                   0°
                                            F                  259°                  321°

Bezugspunkt Richtungssektoren:
x: 722438,53       y: 5454200,26                                  (UTM 32)

______________________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                             Donau-Gewerbepark 5

  b                                                                   -8-                                    94486 OSTERHOFEN
                                                                                                            Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
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4.           Ergebnisse
An den maßgeblichen Immissionsorten errechnen sich, verursacht durch das
angenommene Emissionskontingent für die Planfläche, Beurteilungspegel Lr,A von:

Tabelle 4.1: Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten
                                     Werktag (6h – 22h)                                      Nacht (22h – 6h)
  Immissionsort                   red. IRW           Lr,A                                red. IRW            Lr,A
                                   /dB(A)          /dB(A)                                 /dB(A)           /dB(A)
           IO 1                     53,3            52,5                                   38,3             37,5
           IO 2                     53,3            52,4                                   38,3             37,4
           IO 3                     52,8            50,1                                   37,8             35,1
           IO 4                     59,5            59,1                                   44,5             44,1
           IO 5                     51,7            50,9                                   36,7             35,9
           IO 6                     52,8            52,1                                   37,8             37,1
           IO 7                     53,2            52,5                                   38,2             37,5
           IO 8                     53,3            52,5                                   38,3             37,5
           IO 9                     53,7            52,0                                   38,7             37,0
          IO 10                     53,8            51,8                                   38,8             36,8
          IO 11                     54,1            53,3                                   39,1             38,3
          IO 12                     54,1            53,9                                   39,1             38,9

Die jeweiligen reduzierten Immissionsrichtwerte werden an allen Immissionsorten zur
Tag- und Nachtzeit eingehalten, bzw. unterschritten.

______________________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                             Donau-Gewerbepark 5

  b                                                                   -9-                                    94486 OSTERHOFEN
                                                                                                            Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075
Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld

5.           Vorschläge textliche Festsetzungen
Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) deren Geräusche die in den
nachfolgenden Tabellen angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691
weder tags (6.00 h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 h bis 6.00 h) überschreiten.

                                    Tags 57 dB(A)                     Nachts 42 dB(A)

Für die im Plan dargestellten Richtungssektoren A bis F erhöhen sich die
Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente:

                                                   Zusatzkontingent LEK,Zus [dB(A)/m²]
           Sektor
                                                Tag (6h – 22h)               Nacht (22h – 6h)
               A                                      0                             0
               B                                      4                             4
               C                                      7                             7
               D                                      5                             5
               E                                      8                             8
               F                                      4                             4

Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach
DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) die
Immissionsorte j im Richtungssektor k LEK,i durch LEK,i + LEK,zus,k zu ersetzen ist.

Dabei gilt:

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                                                                                                             Donau-Gewerbepark 5

  b                                                                  - 10 -                                  94486 OSTERHOFEN
                                                                                                            Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075
Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld

                                        Sektor               Anfang                 Ende
                                            A                  223°                  259°
                                            B                  187°                  223°
                                            C                   74°                  187°
                                            D                   0°                   74°
                                            E                  321°                   0°
                                            F                  259°                  321°

Bezugspunkt Richtungssektoren:
x: 722438,53       y: 5454200,26                                  (UTM 32)

Ein Emissionskontingent im Sinne der DIN 45691 besitzt dabei lediglich die im
Bebauungsplan als „Emissionsbezugsfläche“ dargestellte Fläche. Die Fläche befindet
sich innerhalb der Baugrenze sowie der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen
und Stellplätze und beträgt 6.002 m².

Hinweise für die Begründung zum Bebauungsplan:
Für das jeweilige Bauvorhaben ist im Rahmen der Antragsstellung, im
Einzelbaugenehmigungsverfahren oder bei Nutzungsänderungen ein Nachweis über die
Einhaltung der festgesetzten Emissionskontingente auf Grundlage der DIN 45691 zu
führen und der Genehmigungsbehörde auf Wunsch vorzulegen.

Die Einhaltung der Anforderungen der TA-Lärm sind ebenfalls nachzuweisen.
Insbesondere auf die Berücksichtigung von Tagesszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
(gem. 6.5 TA-Lärm), die „lauteste Nachtstunde“ (gem. 6.4 TA-Lärm) sowie die
Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen (gem. 7.4 TA-Lärm) wird hingewiesen.

Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des
Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den
maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze).

Anmerkungen:
Die Richtungssektoren sind im Bebauungsplan zu kennzeichnen.

Die den schalltechnischen Berechnungen und Festsetzungen zu Grunde
liegenden Vorschriften, insbesondere DIN-Vorschriften, können bei der Stadt
Burglengenfeld    zu      den   regulären    Öffnungszeiten    (telefonische
Terminvereinbarung wird empfohlen) eingesehen werden.

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                                                                                                             Donau-Gewerbepark 5

  b                                                                  - 11 -                                  94486 OSTERHOFEN
                                                                                                            Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Schalltechnischer Bericht Nr. S2008075
Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“, Stadt Burglengenfeld

6.           Zusammenfassung
Die Stadt Burglengenfeld, beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Sondergebiet (SO) Einzelhandel – Regensburger Straße 46“ in Burglengenfeld,
Landkreis Schwandorf, Regierungsbezirk Oberpfalz.

Unter den im vorliegenden Untersuchungsbericht behandelten Voraussetzungen
(textliche Festsetzungen im BP) ist ein ausreichender Lärmschutz für die Nachbarschaft
gesichert.

Dieses schalltechnische Bericht basiert auf den derzeit aktuellen Planungen und
Angaben. Bei Änderungen ist der Berichtersteller hinzuzuziehen, da sich aufgrund von
Abweichungen andere Resultate ergeben können.

Osterhofen, den 13.10.2020

Barbara Rodler                                                                  Uli Weidinger
M. Sc. Umweltschutztechnik                                                      Dipl.-Ing. (FH)

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  b                                                                  - 12 -                                  94486 OSTERHOFEN
                                                                                                            Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
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