"Gewerbegebiet Briloner Straße" - zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 Eingriffsbewertung - Stadt Meschede

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"Gewerbegebiet Briloner Straße" - zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 Eingriffsbewertung - Stadt Meschede
Eingriffsbewertung

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176
„Gewerbegebiet Briloner Straße“
der Stadt Meschede
"Gewerbegebiet Briloner Straße" - zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 Eingriffsbewertung - Stadt Meschede
Eingriffsbewertung

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176
„Gewerbegebiet Briloner Straße“
der Stadt Meschede

Auftraggeber:
ESTA Grundstücksgesellschaft mbH
Bredenbrauck 8a
44581 Castrop-Rauxel

Verfasser:
Bertram Mestermann
Büro für Landschaftsplanung
Brackhüttenweg 1
59581 Warstein-Hirschberg

Bearbeiter:
Nadine Faßbeck
M. Eng. Landschaftsarchitektur und Regionalentwicklung

Bertram Mestermann
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt

Proj.-Nr. 1944

Warstein-Hirschberg, April 2021
"Gewerbegebiet Briloner Straße" - zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 Eingriffsbewertung - Stadt Meschede
Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“
der Stadt Meschede
Verzeichnisse

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................... I
Abbildungsverzeichnis ................................................................................................... I
Tabellenverzeichnis ....................................................................................................... I
1.0     Veranlassung und Aufgabenstellung ................................................................. 1
2.0     Eingriffsbewertung ............................................................................................. 3
  2.1 Methodik............................................................................................................ 3
  2.2 Quantifizierung des Eingriffs .............................................................................. 3
Quellenverzeichnis ....................................................................................................... 9

Abbildungsverzeichnis
Abb. 1        Lage des Vorhabens ..................................................................................... 1
Abb. 2        Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner
              Straße“. ......................................................................................................... 2
Abb. 3        Bestandssituation im Bereich des Plangebietes ............................................ 4
Abb. 4        Planungssituation im Bereich im Bereich des Plangebietes .......................... 4
Abb. 5        Lageplan der Ausgleichsmaßnahme NSG Hamorsbruch. ............................. 7

Tabellenverzeichnis
Tab. 1        Kompensationswertermittlung für den Bebauungsplan Nr. 176 „Briloner
              Straße“. ......................................................................................................... 5

                                                               I
"Gewerbegebiet Briloner Straße" - zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 Eingriffsbewertung - Stadt Meschede
Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“
der Stadt Meschede
Veranlassung und Aufgabenstellung

         1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung
Im Osten der Mescheder Innenstadt, nördlich der Briloner Straße, soll neben einem
seit 2005 existierenden Lebensmittel-Discounter ein Getränkemarkt mit einer Verkaufs-
fläche von 799 m², einem überdachten Außenlager von ca. 220 m² sowie Nebenflä-
chen entstehen. Zusätzlich soll eine Autowaschanlage mit einer Fläche von ca. 1.400
m² auf einer Gesamtfläche von 7.101 m² entwickelt werden.
Dazu ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 „Gewerbe-
gebiet Briloner Straße“ vorgesehen.
Das Plangebiet liegt im Bereich der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Hochsauer-
landkreis, Regierungsbezirk Arnsberg.

                    B 55

                  Meschede

Abb. 1 Lage des Vorhabens (roter Punkt) auf Grundlage der Topografischen Karte 1:25.000.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtgebiet von Meschede am östlichen Ortsausgang
in Richtung Meschede-Heinrichsthal an der Landesstraße L 743 (Briloner Straße 45).
Die Ruhr befindet sich in etwa 120 m Entfernung zur Vorhabensfläche.
Mit der Planung werden die bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungs-
planes Nr. 139 „Ortseingang Briloner Straße“ teilweise überplant. Zudem wird eine be-
stehende Böschung in Anspruch genommen. Es ist daher eine Eingriffsbewertung zur
vorgesehenen Planung erforderlich.
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Planzeichnung zum vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“.

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Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“
der Stadt Meschede
Veranlassung und Aufgabenstellung

Abb. 2 Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“. Quelle: BKR
       ESSEN 2021.

Neben den Festsetzungen zu Straßenverkehrsflächen und einem Gewerbegebiet mit
einer GRZ von 0,8 befinden sich zur Eingrünung des Plangebietes entlang der Plange-
bietsgrenzen Festsetzungen zu Flächen zum Anpflanzen. Diese Randflächen sind mit
standortgerechter heimischer Vegetation zu begrünen. Abweichend davon wird in den
Bereichen, in denen zur Geländegestaltung sog. „bewehrte Erde“ eingesetzt wird, eine
Ansaat mit geeigneter Regel-Saatgut-Mischung vorgenommen.

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Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“
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Eingriffsbewertung

         2.0 Eingriffsbewertung
Gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderungen
der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten
Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchti-
gen.

         2.1    Methodik
Von dem geplanten Vorhaben gehen Auswirkungen auf Natur und Landschaft aus, die
im Sinne des § 14 BNatSchG als Eingriffe in Natur und Landschaft zu bewerten sind.
Die Eingriffsbewertung erfolgt auf Grundlage der „Berücksichtigung qualitativer As-
pekte bei der Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft und von Ausgleichs-
oder Ersatzmaßnahmen“ (HOCHSAUERLANDKREIS 2006).
Das Bewertungsverfahren beruht auf einer Gegenüberstellung der Bestandssituation
mit der Planungssituation.
Es werden zunächst die Biotoppunkte vor dem Eingriff ermittelt (Wertfaktor Ist-Zu-
stand). Im Anschluss daran erfolgt die Berechnung der Biotoppunkte nach erfolgter
Baumaßnahme (Wertfaktor Planung). Die Berechnung des Bestands- und des Plan-
wertes basiert auf der folgenden Formel:
Fläche x Wertfaktor der Biotoptypen = Einzelflächenwert in Biotoppunkten

Aus der Differenz der Biotoppunkte im Bestand und nach der Realisierung des Vorha-
bens ergibt sich der Bedarf an entsprechenden Kompensationsflächen, die um diesen
Differenzbetrag durch geeignete landschaftsökologische Maßnahmen aufzuwerten
sind.

         2.2    Quantifizierung des Eingriffs
In den nachfolgenden Abbildungen sind die Biotope im Bereich des Plangebietes für
die Bestands- und die Planungssituation dargestellt. Die Quantifizierung des Eingriffs
erfolgt in Tabelle 1. Grundlage für die Bestandsbewertung ist der rechtskräftige Bebau-
ungsplan Nr. 139 „Ortseingang Briloner Straße“ sowie – außerhalb dessen Geltungs-
bereiches – die vorhandene Bestandssituation. Für das Gewerbegebiet ist eine GRZ
von 0,8 festgesetzt. Die überbaubaren Flächen werden aufgrund der nachgeschalteten
Versickerung dem Code 3 zugeordnet. Die Freiflächen innerhalb des Gewerbegebietes
werden als Code 4 in die Berechnung eingestellt. Die mit Bäumen bestockte Böschung
wird als Code 38 eingestuft.
Die Planungssituation wird auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“ bewertet. Aufgrund der vorgesehenen Nieder-
schlagsentwässerung in die Kanalisation werden die zukünftig versiegelten Flächen
dem Code 1 zugeordnet. Die Flächen für Anpflanzungen werden dem Code 37 (Ansaat
im Bereich des Einbaus von bewehrter Erde) bzw. Code 39 (Anpflanzung heimischer
Vegetation) zugeordnet.

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Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“
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Eingriffsbewertung

Abb. 3 Bestandssituation im Bereich des Plangebietes (rote Strichlinie) auf Grundlage des Luftbil-
       des.

Abb. 4 Planungssituation im Bereich im Bereich des Plangebietes (rote Strichlinie) auf Grundlage
       des Luftbildes.

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Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“
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Eingriffsbewertung

Tab. 1      Kompensationswertermittlung für den Bebauungsplan Nr. 176 „Briloner Straße“.

    Flächenanteile Bestand
                                                                          Fläche      Wert-          Biotop-
    Code     Biotoptyp
                                                                          in m²       faktor         punkte
           Versiegelte Flächen mit nachgeschalteter Oberflä-
    3                                                                        4.528               1     4.528
           chenwasserversickerung
    4      Junge Ziergärten, Zierrasen, Kinderspielplätze                    1.108               2     2.216
           Alleen / Baumreihen / Baumgruppen / Einzelbäume
    38                                                                       1.574               8    12.592
           mit relativ hoher Fernwirkung
           Summe:                                                            7.210                    19.336
    Flächenanteile Planung
                                                                          Fläche      Wert-          Biotop-
    Code     Biotoptyp
                                                                                                     punkte
                                                                          in m²       faktor
    1        Versiegelte Flächen mit direktem Abfluss in Kanal /
                                                                 5.528                           0         0
             Vorfluter
    37       Ruderalflora / Brachflächen auf ungestörten / nähr-
             stoffarmen Standorten, Sukzessionsflächen auf ba-
                                                                   298                           6     1.788
             senreichen Halden, Grünlandbrachen, alte
             Bahntrassen, Trockenmauern, Lesesteinhaufen
             Gut strukturierte Hecken / Feldgehölze / Waldrän-
    39                                                           1.384                           7     9.688
             der (Bestand)
             Summe:                                              7.210                                11.476
    Differenz der Biotoppunkte vor und nach Umsetzung des Vorhabens
    19.336 – 11.476 = 7.860
* Im Bereich des Einbaus von bewehrter Erde mit Ansaat durch Regel-Saatgut-Mischung ergibt sich zu-
künftig eine Ruderalflora / Brachfläche (Code 37), die aufgrund der voraussichtlich zukünftigen Entwick-
lung um einen Biotopwert auf 6 Punkte/m² herabgestuft wird.

Die Ermittlung der Biotoppunkte im Plangebiet vor dem Eingriff ergibt einen Bestands-
wert von 19.336 Biotoppunkten. Für den Zustand nach Realisierung der Planung er-
rechnet sich der Planwert auf 11.476 Biotoppunkte. Zum Ausgleich der mit dem ge-
planten Vorhaben einhergehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ist
demnach im Zuge der Umsetzung der Kompensationsmaßnahme eine Biotopwertver-
besserung um insgesamt 7.860 Biotopwertpunkte erforderlich.

Nachweis des Kompensationsbedarfes
Es ist vorgesehen, die Kompensation über das Ökokonto der Kreis- und Hoch-
schulstadt Meschede vorzunehmen. Es erfolgt die Zuordnung zur Ausgleichsmaß-
nahme im NSG Hamorsbruch.
Die Ausgleichsmaßnahmen wurden bereits von dem Regiebetrieb „Städtische Forst-
dienststelle“ vollzogen. Ziel der Ausgleichsmaßnahmen ist die Entwicklung naturnaher,
standortgerechter Bruch- / Moorwälder auf bislang mit Nadelholz fehlbestockten Stand-
orten im NSG Hamorsbruch.
Es handelt sich im Einzelnen um folgende Maßnahmen:

•       Voranbau: Umwandlung alter Fichte in standortgerechten Laubwald
•       Sukzession: Junger Laubwald zu Bruch- / Moorwald entwickeln; keine Bewirtschaf-
        tung
•       Wiedervernässung: Junger Laubwald zu Bruch- / Moorwald entwickeln; keine Be-
        wirtschaftung

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Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“
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•   Fehlbestockung entnehmen: Umwandlung alter Fichte in Moorwald
•   Fehlbestockung entnehmen, Wiedervernässung: Umwandlung alter Fichte in Moor-
    wald / Nichtwirtschaftswald.
Mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Hochsauerlandkreis wurde am 10.03.2016
festgelegt, dass aus buchungstechnischen Gründen eine Zuordnungsfestsetzung zum
Hamorsbruch als Ganzem ohne Benennung konkreter Forst-Abteilungsbezeichnungen
vorgenommen werden soll. D. h. bei der Zuordnung wird auf eine einzelne spezielle
Forst-Abteilung nicht Bezug genommen.
Ein Lageplan mit Kenntlichmachung des NSG Hamorsbruch ist in der Abbildung 5 dar-
gestellt. Damit trifft diese Festsetzung eine eindeutige Zuordnung zu einer konkreten
Fläche und eine Aussage zu der Frage, welche Kompensationsmaßnahmen welcher
Art durchgeführt worden sind, so dass diese Zuordnung in das Kompensations-kataster
des HSK aufgenommen und im Ökokonto der Kreis- und Hochschulstadt Meschede
verbucht werden kann.

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Abb. 5 Lageplan der Ausgleichsmaßnahme NSG Hamorsbruch.

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Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt

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Quellenverzeichnis

Quellenverzeichnis
BKR Essen (2021): Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Bril-
       oner Straße“. Essen.
HOCHSAUERLANDKREIS (2006): Berücksichtigung qualitativer Aspekte bei der Bewer-
      tung von Eingriffen in Natur und Landschaft und von Ausgleichs- oder Ersatz-
      maßnahmen. Hochsauerlandkreis, Fachdienst 35 – Untere Landschaftsbe-
      hörde. Meschede.

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