"Gewerbegebiet Briloner Straße" - zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 Eingriffsbewertung - Stadt Meschede
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Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“ der Stadt Meschede
Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“ der Stadt Meschede Auftraggeber: ESTA Grundstücksgesellschaft mbH Bredenbrauck 8a 44581 Castrop-Rauxel Verfasser: Bertram Mestermann Büro für Landschaftsplanung Brackhüttenweg 1 59581 Warstein-Hirschberg Bearbeiter: Nadine Faßbeck M. Eng. Landschaftsarchitektur und Regionalentwicklung Bertram Mestermann Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Proj.-Nr. 1944 Warstein-Hirschberg, April 2021
Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“ der Stadt Meschede Verzeichnisse Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................... I Abbildungsverzeichnis ................................................................................................... I Tabellenverzeichnis ....................................................................................................... I 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung ................................................................. 1 2.0 Eingriffsbewertung ............................................................................................. 3 2.1 Methodik............................................................................................................ 3 2.2 Quantifizierung des Eingriffs .............................................................................. 3 Quellenverzeichnis ....................................................................................................... 9 Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Lage des Vorhabens ..................................................................................... 1 Abb. 2 Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“. ......................................................................................................... 2 Abb. 3 Bestandssituation im Bereich des Plangebietes ............................................ 4 Abb. 4 Planungssituation im Bereich im Bereich des Plangebietes .......................... 4 Abb. 5 Lageplan der Ausgleichsmaßnahme NSG Hamorsbruch. ............................. 7 Tabellenverzeichnis Tab. 1 Kompensationswertermittlung für den Bebauungsplan Nr. 176 „Briloner Straße“. ......................................................................................................... 5 I
Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“ der Stadt Meschede Veranlassung und Aufgabenstellung 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Im Osten der Mescheder Innenstadt, nördlich der Briloner Straße, soll neben einem seit 2005 existierenden Lebensmittel-Discounter ein Getränkemarkt mit einer Verkaufs- fläche von 799 m², einem überdachten Außenlager von ca. 220 m² sowie Nebenflä- chen entstehen. Zusätzlich soll eine Autowaschanlage mit einer Fläche von ca. 1.400 m² auf einer Gesamtfläche von 7.101 m² entwickelt werden. Dazu ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 „Gewerbe- gebiet Briloner Straße“ vorgesehen. Das Plangebiet liegt im Bereich der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Hochsauer- landkreis, Regierungsbezirk Arnsberg. B 55 Meschede Abb. 1 Lage des Vorhabens (roter Punkt) auf Grundlage der Topografischen Karte 1:25.000. Das Plangebiet befindet sich im Stadtgebiet von Meschede am östlichen Ortsausgang in Richtung Meschede-Heinrichsthal an der Landesstraße L 743 (Briloner Straße 45). Die Ruhr befindet sich in etwa 120 m Entfernung zur Vorhabensfläche. Mit der Planung werden die bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungs- planes Nr. 139 „Ortseingang Briloner Straße“ teilweise überplant. Zudem wird eine be- stehende Böschung in Anspruch genommen. Es ist daher eine Eingriffsbewertung zur vorgesehenen Planung erforderlich. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Planzeichnung zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“. 1
Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“ der Stadt Meschede Veranlassung und Aufgabenstellung Abb. 2 Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“. Quelle: BKR ESSEN 2021. Neben den Festsetzungen zu Straßenverkehrsflächen und einem Gewerbegebiet mit einer GRZ von 0,8 befinden sich zur Eingrünung des Plangebietes entlang der Plange- bietsgrenzen Festsetzungen zu Flächen zum Anpflanzen. Diese Randflächen sind mit standortgerechter heimischer Vegetation zu begrünen. Abweichend davon wird in den Bereichen, in denen zur Geländegestaltung sog. „bewehrte Erde“ eingesetzt wird, eine Ansaat mit geeigneter Regel-Saatgut-Mischung vorgenommen. 2
Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“ der Stadt Meschede Eingriffsbewertung 2.0 Eingriffsbewertung Gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchti- gen. 2.1 Methodik Von dem geplanten Vorhaben gehen Auswirkungen auf Natur und Landschaft aus, die im Sinne des § 14 BNatSchG als Eingriffe in Natur und Landschaft zu bewerten sind. Die Eingriffsbewertung erfolgt auf Grundlage der „Berücksichtigung qualitativer As- pekte bei der Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft und von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen“ (HOCHSAUERLANDKREIS 2006). Das Bewertungsverfahren beruht auf einer Gegenüberstellung der Bestandssituation mit der Planungssituation. Es werden zunächst die Biotoppunkte vor dem Eingriff ermittelt (Wertfaktor Ist-Zu- stand). Im Anschluss daran erfolgt die Berechnung der Biotoppunkte nach erfolgter Baumaßnahme (Wertfaktor Planung). Die Berechnung des Bestands- und des Plan- wertes basiert auf der folgenden Formel: Fläche x Wertfaktor der Biotoptypen = Einzelflächenwert in Biotoppunkten Aus der Differenz der Biotoppunkte im Bestand und nach der Realisierung des Vorha- bens ergibt sich der Bedarf an entsprechenden Kompensationsflächen, die um diesen Differenzbetrag durch geeignete landschaftsökologische Maßnahmen aufzuwerten sind. 2.2 Quantifizierung des Eingriffs In den nachfolgenden Abbildungen sind die Biotope im Bereich des Plangebietes für die Bestands- und die Planungssituation dargestellt. Die Quantifizierung des Eingriffs erfolgt in Tabelle 1. Grundlage für die Bestandsbewertung ist der rechtskräftige Bebau- ungsplan Nr. 139 „Ortseingang Briloner Straße“ sowie – außerhalb dessen Geltungs- bereiches – die vorhandene Bestandssituation. Für das Gewerbegebiet ist eine GRZ von 0,8 festgesetzt. Die überbaubaren Flächen werden aufgrund der nachgeschalteten Versickerung dem Code 3 zugeordnet. Die Freiflächen innerhalb des Gewerbegebietes werden als Code 4 in die Berechnung eingestellt. Die mit Bäumen bestockte Böschung wird als Code 38 eingestuft. Die Planungssituation wird auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“ bewertet. Aufgrund der vorgesehenen Nieder- schlagsentwässerung in die Kanalisation werden die zukünftig versiegelten Flächen dem Code 1 zugeordnet. Die Flächen für Anpflanzungen werden dem Code 37 (Ansaat im Bereich des Einbaus von bewehrter Erde) bzw. Code 39 (Anpflanzung heimischer Vegetation) zugeordnet. 3
Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“ der Stadt Meschede Eingriffsbewertung Abb. 3 Bestandssituation im Bereich des Plangebietes (rote Strichlinie) auf Grundlage des Luftbil- des. Abb. 4 Planungssituation im Bereich im Bereich des Plangebietes (rote Strichlinie) auf Grundlage des Luftbildes. 4
Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“ der Stadt Meschede Eingriffsbewertung Tab. 1 Kompensationswertermittlung für den Bebauungsplan Nr. 176 „Briloner Straße“. Flächenanteile Bestand Fläche Wert- Biotop- Code Biotoptyp in m² faktor punkte Versiegelte Flächen mit nachgeschalteter Oberflä- 3 4.528 1 4.528 chenwasserversickerung 4 Junge Ziergärten, Zierrasen, Kinderspielplätze 1.108 2 2.216 Alleen / Baumreihen / Baumgruppen / Einzelbäume 38 1.574 8 12.592 mit relativ hoher Fernwirkung Summe: 7.210 19.336 Flächenanteile Planung Fläche Wert- Biotop- Code Biotoptyp punkte in m² faktor 1 Versiegelte Flächen mit direktem Abfluss in Kanal / 5.528 0 0 Vorfluter 37 Ruderalflora / Brachflächen auf ungestörten / nähr- stoffarmen Standorten, Sukzessionsflächen auf ba- 298 6 1.788 senreichen Halden, Grünlandbrachen, alte Bahntrassen, Trockenmauern, Lesesteinhaufen Gut strukturierte Hecken / Feldgehölze / Waldrän- 39 1.384 7 9.688 der (Bestand) Summe: 7.210 11.476 Differenz der Biotoppunkte vor und nach Umsetzung des Vorhabens 19.336 – 11.476 = 7.860 * Im Bereich des Einbaus von bewehrter Erde mit Ansaat durch Regel-Saatgut-Mischung ergibt sich zu- künftig eine Ruderalflora / Brachfläche (Code 37), die aufgrund der voraussichtlich zukünftigen Entwick- lung um einen Biotopwert auf 6 Punkte/m² herabgestuft wird. Die Ermittlung der Biotoppunkte im Plangebiet vor dem Eingriff ergibt einen Bestands- wert von 19.336 Biotoppunkten. Für den Zustand nach Realisierung der Planung er- rechnet sich der Planwert auf 11.476 Biotoppunkte. Zum Ausgleich der mit dem ge- planten Vorhaben einhergehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ist demnach im Zuge der Umsetzung der Kompensationsmaßnahme eine Biotopwertver- besserung um insgesamt 7.860 Biotopwertpunkte erforderlich. Nachweis des Kompensationsbedarfes Es ist vorgesehen, die Kompensation über das Ökokonto der Kreis- und Hoch- schulstadt Meschede vorzunehmen. Es erfolgt die Zuordnung zur Ausgleichsmaß- nahme im NSG Hamorsbruch. Die Ausgleichsmaßnahmen wurden bereits von dem Regiebetrieb „Städtische Forst- dienststelle“ vollzogen. Ziel der Ausgleichsmaßnahmen ist die Entwicklung naturnaher, standortgerechter Bruch- / Moorwälder auf bislang mit Nadelholz fehlbestockten Stand- orten im NSG Hamorsbruch. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Maßnahmen: • Voranbau: Umwandlung alter Fichte in standortgerechten Laubwald • Sukzession: Junger Laubwald zu Bruch- / Moorwald entwickeln; keine Bewirtschaf- tung • Wiedervernässung: Junger Laubwald zu Bruch- / Moorwald entwickeln; keine Be- wirtschaftung 5
Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“ der Stadt Meschede Eingriffsbewertung • Fehlbestockung entnehmen: Umwandlung alter Fichte in Moorwald • Fehlbestockung entnehmen, Wiedervernässung: Umwandlung alter Fichte in Moor- wald / Nichtwirtschaftswald. Mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Hochsauerlandkreis wurde am 10.03.2016 festgelegt, dass aus buchungstechnischen Gründen eine Zuordnungsfestsetzung zum Hamorsbruch als Ganzem ohne Benennung konkreter Forst-Abteilungsbezeichnungen vorgenommen werden soll. D. h. bei der Zuordnung wird auf eine einzelne spezielle Forst-Abteilung nicht Bezug genommen. Ein Lageplan mit Kenntlichmachung des NSG Hamorsbruch ist in der Abbildung 5 dar- gestellt. Damit trifft diese Festsetzung eine eindeutige Zuordnung zu einer konkreten Fläche und eine Aussage zu der Frage, welche Kompensationsmaßnahmen welcher Art durchgeführt worden sind, so dass diese Zuordnung in das Kompensations-kataster des HSK aufgenommen und im Ökokonto der Kreis- und Hochschulstadt Meschede verbucht werden kann. 6
Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“ der Stadt Meschede Eingriffsbewertung Abb. 5 Lageplan der Ausgleichsmaßnahme NSG Hamorsbruch. 7
Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“ der Stadt Meschede Eingriffsbewertung Warstein-Hirschberg, April 2021 Bertram Mestermann Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt 8
Eingriffsbewertung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Briloner Straße“ der Stadt Meschede Quellenverzeichnis Quellenverzeichnis BKR Essen (2021): Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 176 „Gewerbegebiet Bril- oner Straße“. Essen. HOCHSAUERLANDKREIS (2006): Berücksichtigung qualitativer Aspekte bei der Bewer- tung von Eingriffen in Natur und Landschaft und von Ausgleichs- oder Ersatz- maßnahmen. Hochsauerlandkreis, Fachdienst 35 – Untere Landschaftsbe- hörde. Meschede. 9
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