Friedrichsdorf Bebauungsplan für Neubau Kita Homburger Straße Ecke Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße Schallimmissionsschutz Gutachten
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Friedrichsdorf Bebauungsplan für Neubau Kita Homburger Straße Ecke Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße Schallimmissionsschutz Gutachten Auftraggeber: Stadt Friedrichsdorf Stadtplanungs-, Umwelt- und Hochbauamt - Fachbereich Hochbau - Hugenottenstraße 55 61381 Friedrichsdorf Projekt-Nr.: St307-20F Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Alexander Müller, M.Sc. Datum: 12.05.2021 Quirinsstraße 6 D - 60599 Frankfurt a.M. Fon (069) 95 93 215 - 0 Fax (069) 95 93 215 - 20 info@grebner-ingenieure.de Dieses Gutachten umfasst 16 Seiten Text (inkl. Deckblatt) und 11 Seiten Anlagen. www.grebner-ingenieure.de Geschäftsführer Dipl.-Ing. Thomas Grebner Dipl.-Ing. (FH) Alexander Müller 2021-05-12_gta_im_alte_rollschuhbahn Sitz der Gesellschaft Frankfurt HRB 102432
Bebauungsplan Kita Friedrichsdorf Gutachten Schallimmissionsschutz vom 12.05.2021 Inhaltsübersicht Seite 1. Aufgabenstellung ..................................................................................................... 4 2. Grundlagen .............................................................................................................. 5 2.1 Literatur ........................................................................................................... 5 2.2 Örtliche Gegebenheiten .................................................................................. 7 2.3 Vorbemerkungen zur Beurteilung .................................................................... 7 2.4 Beurteilung Verkehrslärm im Plangebiet.......................................................... 9 2.5 Außenbereiche Kita ......................................................................................... 9 2.6 Zunahme des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrsflächen ..................... 10 3. Geräuschemissionen.............................................................................................. 11 3.1 Allgemeines .................................................................................................. 11 3.2 Verkehrslärm ................................................................................................. 11 3.3 Parkflächen Kita im Plangebiet ...................................................................... 12 4. Geräuschimmissionen ............................................................................................ 13 5. Schutz gegen Außenlärm ....................................................................................... 14 6. Festsetzungsvorschläge und Hinweise................................................................... 16 6.1 Baulicher Schallschutz .................................................................................. 16 6.2 Freiflächen .................................................................................................... 17 7. Zusammenfassung ................................................................................................. 18 Seite 2 von 18
Bebauungsplan Kita Friedrichsdorf Gutachten Schallimmissionsschutz vom 12.05.2021 Anlagen 1.1 Lageplan 1:500 1.2 Lageplan aus Rechenmodel 2.1 Rasterlärmkarte 4m, Zeitbereich Tag, freie Schallausbreitung 2.2 Rasterlärmkarte 4m, Zeitbereich Nacht, freie Schallausbreitung 3.1 Gebäudelärmkarte, EG, Zeitbereich Tag 3.2 Gebäudelärmkarte, 1.OG, Zeitbereich Tag 3.3 Gebäudelärmkarte, EG, Zeitbereich Nacht 3.4 Gebäudelärmkarte, 1.OG, Zeitbereich Nacht 4.1 Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche, EG 4.2 Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche, 1.OG 5.1 Rasterlärmkarte 2m, Zeitbereich Tag, freie Schallausbreitung, Freibereiche Tabellen Tab. 1 Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 ............ 8 Tab. 2: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV ......................................................... 9 Tab. 3 Emissionsansätze für die öffentlichen Straßen nach RLS-19 ........................ 11 Tab. 4 Erforderliches resultierendes Bauschalldämm-Maß nach DIN 4109-1 [8] ...... 14 Seite 3 von 18
Bebauungsplan Kita Friedrichsdorf Gutachten Schallimmissionsschutz vom 12.05.2021 1. Aufgabenstellung Die Stadt Friedrichsdorf stellt derzeit einen Bebauungsplan für eine Kita im Bereich Homburger Landstraße Ecke Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße auf. Die Anlage 1.1 zeigt den Lageplan [b]. Das Plangebiet grenzt südwestlich an Homburger Landstraße an. Im Südosten schließt die Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße an. Die nordöstliche Grenze wird durch einen vorhandenen Spielplatz bzw. öffentlich Grünfläche definiert. Die nordwestliche Grenze ist definiert durch eine Angrenzung an eine Kleingartenanlage. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans ist ein Lärmgutachten zu erarbeiten. In diesem Gutachten sind folgende schalltechnische Aufgabenstellungen zu untersuchen: • Verkehrslärm innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans aufgrund der vorhandenen öffentlichen Straßen und öffentlicher Parkplatzflächen. Die Ermittlung der Geräuscheinwirkungen der genannten Schallquellen erfolgt anhand der RLS 19 [2]. Der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 [11] zugrunde gelegt. Nicht Gegenstand dieser Untersuchungen sind: • Kinderlärm - Die Geräuschemissionen der Kita werden in diesem Gutachten nicht betrachtet, da nach § 22 Abs. 1a BImSchG [2] Geräuscheinwirkungen durch Kinder von Kindertageseinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen sind. Bei der Beurteilung der Geräusch- einwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden. Insofern fehlt eine Beurteilungsgrundlage. Daher werden diese Geräusche aus lärmtechnischer Sicht nicht weiter betrachtet. • Gewerbe- oder Sportlärm der vorhandenen Anlagen. Zwar gibt es solche Anlagen in der mittelbaren Umgebung (z.B. Freibad), aber in der unmittelbaren Nachbarschaft grenzen keine Gewerbe- oder Sportanlagen an. Da die bestehenden Anlagen auch jetzt schon betrieben werden und sich andere Immissionsorte näher an diesen Anlagen befinden, wird in diesem Gutachten eine Betrachtung nicht durchgeführt. Auf Basis der Berechnungsergebnisse für die unterschiedlichen Aufgabenstellungen werden die notwendigen Schallschutzmaßnahmen empfohlen. Seite 4 von 18
Bebauungsplan Kita Friedrichsdorf Gutachten Schallimmissionsschutz vom 12.05.2021 2. Grundlagen 2.1 Literatur [1] Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) [2] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 [3] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 - RLS-19 (VkBl. 2019, Heft 20, lfd. Nr. 139, S. 698 [4] DIN ISO 9613-2, Entwurf, September 1997, "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren" [5] DIN ISO 9613-2, Oktober 1999, "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren" [6] Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) vom 13.06.2018 (Inkraft seit 07.07.2018) mit Änderungserlasse vom 18.09.2018, 22.11.2018 und 03.03.2021 [7] DIN 4109-1, Juli 2016, "Schallschutz im Hochbau - Teil 1; Mindestanforderungen" [8] DIN 4109-2, Juli 2016: "Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen" [9] DIN 4109-1, Januar 2018: "Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen" [10] DIN 4109-2, Januar 2018: "Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen" [11] DIN 18005, Teil 1, Juli 2002, "Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung" mit Beiblatt 1, Mai 1987, "Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" [12] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. November 2020 (BGBl. I S. 2334) geändert worden ist [13] Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97 [14] Bayerisches Landesamt für Umwelt: Parkplatzlärmstudie - 6. Auflage, August 2007 Seite 5 von 18
Bebauungsplan Kita Friedrichsdorf Gutachten Schallimmissionsschutz vom 12.05.2021 Des Weiteren werden folgende Unterlagen für die Bearbeitung herangezogen: [a] Geltungsbereich Bebauungsplan, per E-Mail von Prosa Architekten und Stadtplaner BDA, Darmstadt am 04.05.2021 erhalten [b] Liegenschaftsplan vom 30.04.2021 und Lageplan vom 16.03.2021, per E-Mail von Prosa Architekten und Stadtplaner BDA, Darmstadt am 12.05.2021 erhalten [c] Verkehrsgutachten vom 26.07.2018, Planungsbüro von Mörner [d] Ortsbesichtigung am 18.09.2020 Die Berechnungen werden mit der Lärmprognose-Software SoundPLAN, Version 8.2, Soundplan GmbH durchgeführt. Seite 6 von 18
Bebauungsplan Kita Friedrichsdorf Gutachten Schallimmissionsschutz vom 12.05.2021 2.2 Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet wird eingegrenzt durch die Straßen: Homburger Landstraße, Friedrich- Ludwig-Jahn-Straße sowie eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz und eine Kleingartenanlage. Die Erschließung erfolgt über die Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße. In Anlage 1.1 ist der Lageplan [b] beigelegt. Das Plangebiet ist von Schallimmissionen durch die unmittelbar angrenzende Homburger Landstraße betroffen. 2.3 Vorbemerkungen zur Beurteilung Nach § 1 Abs. 6 BauGB [1] sind bei der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes und damit, als Teil des Immissionsschutzes, auch der Schallschutz zu berücksichtigen. Nach § 50 BImSchG [2] sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Nach diesen gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz soweit wie möglich zu berücksichtigen. Diese räumen ihm anderen Belangen gegenüber einen hohen Rang, jedoch keinen Vorrang ein. Bei allen Neuplanungen, einschließlich der "heranrückenden Bebauung", sowie bei Überplanungen von Gebieten ohne wesentliche Vorbelastung ist ein vorbeugender Schallschutz anzustreben. Erste Stufe einer sachgerechten Schallschutzplanung ist die schalltechnische Bestandsaufnahme bzw. Prognose. Hierfür gibt es verschiedene Verfahren mit unterschiedlichen Richtlinien für verschiedene Anwendungsbereiche. In diesem Gutachten wird der Schutz vor dem Verkehrslärm der umgebenden öffentlichen Straßen und Parkplätze sowie die Zunahme des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen geprüft. Die Zuordnung der jeweiligen Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV und der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 zu den entsprechenden Flächen erfolgt auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen oder den Planungsabsichten, die durch den Flächennutzungsplan dargestellt sein können. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Seite 7 von 18
Bebauungsplan Kita Friedrichsdorf Gutachten Schallimmissionsschutz vom 12.05.2021 Wo die Grenze für eine noch zumutbare Lärmbelastung liegt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Dabei sind vor allem der Gebietscharakter und die tatsächliche oder durch eine andere Planung gegebene Vorbelastung zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die Orientierungswerte lediglich als Anhalt für eine Beurteilung von Lärmimmissionen dienen, und dass von ihnen sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen werden kann. Um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung zu erfüllen, ist die Einhaltung bzw. Unterschreitung der Orientierungswerte bereits am Rand der Bauflächen bzw. der überbaubaren Grundstücksflächen wünschenswert. Es handelt sich bei den Orientierungswerten nicht um Grenzwerte, sondern um anzustrebende Zielwerte in der städtebaulichen Planung. Diese Werte sind deshalb im Beiblatt aufgenommen worden und sind nicht Bestandteil der Norm selbst. Tab. 1 Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 Orientierungswerte Nutzung [dB(A)] Tag Nacht reine Wohngebiete (WR), Wochenendgebiete, 50 40 / 35 Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), 55 45 / 40 Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen 55 55 besondere Wohngebiete (WB) 60 45 / 40 Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) 60 50 / 45 Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) 65 55 / 50 sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, 45 bis 65 35 / 65 je nach Nutzungsart Industriegebiete (GI) - - Die höheren Werte der Tab. 1 für die Nacht gelten jeweils für Verkehrsgeräusche durch öffentlichen Verkehr. Die Zuordnung der jeweiligen Orientierungswerte zu den entsprechenden Flächen erfolgt auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen oder den Planungsabsichten, die durch den Flächennutzungsplan dargestellt sein können. Bei der Beurteilung werden die Beurteilungspegel für jede Lärmart (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Freizeitlärm) getrennt ermittelt und mit den Orientierungswerten verglichen. Seite 8 von 18
Bebauungsplan Kita Friedrichsdorf Gutachten Schallimmissionsschutz vom 12.05.2021 In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere bei Schlafräumen) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. 2.4 Beurteilung Verkehrslärm im Plangebiet Für die Beurteilung des Verkehrslärms im Plangebiet werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 [11] für den Verkehrslärm zugrunde gelegt. Im Zuge der städtebaulichen Abwägung werden häufig die folgenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) [12] herangezogen. Tab. 2: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Immissionsgrenzwerte [dB(A)] Nutzung Tag Nacht (6 bis 22 Uhr) (22 bis 6 Uhr) Krankenhäuser, Schulen, Kurheime Altenheime 57 47 reine und allgemeine Wohngebiete, 59 49 Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete und 64 54 Urbanen Gebieten Gewerbegebiete 69 59 2.5 Außenbereiche Kita Für Geräuscheinwirkungen auf Außenbereiche einer Kita sind in den einschlägigen Normen und Richtlinien keine zulässigen Richtwerte definiert. Dennoch werden Außenbereiche für den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Kita zum regelmäßigen und dauerhaften Aufenthalt üblicherweise am Tag genutzt. Nach allgemeiner Auffassung ist ein Orientierungswert in Höhe von 55 dB(A) am Tag in Anlehnung an Kleingartenanlagen entsprechend DIN 18005 [11] heranzuziehen. Ein Wert von 62 dB(A) soll nicht überschritten werden. Seite 9 von 18
Bebauungsplan Kita Friedrichsdorf Gutachten Schallimmissionsschutz vom 12.05.2021 2.6 Zunahme des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrsflächen Hinsichtlich der Beurteilung der durch das Plangebiet verursachten Zunahme des Straßenverkehrslärms auf vorhandenen Straßen gibt es kein rechtlich verbindliches Regelwerk. Die Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall. Häufig erfolgt die Ermittlung und Beurteilung der dem Plangebiet zuzurechnenden Verkehre anhand folgender, von der Rechtsprechung entwickelter Kriterien und in analoger Anwendung der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV [12] sowie der Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR [13]. Schutzbedürftig sind die vorhandenen Wohnungen und vergleichbar schutzbedürftigen Nutzungen. Folgende Kriterien werden geprüft: • Kriterium 1 Die Zunahme des Straßenverkehrs und des daraus resultierenden Verkehrslärms muss dem Planungsvorhaben eindeutig zuzuordnen sein. Eine Vermischung mit dem allgemeinen Verkehr darf noch nicht erfolgt sein. • Kriterium 2 Insofern das Kriterium 1 erfüllt ist wird geprüft, ob durch den Verkehr aufgrund des Planungsvorhabens eine Zunahme des Straßenverkehrslärms auf vorhandenen Straßen von mindestens 3 dB(A) erreicht wird und an den vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen eine Überschreitung der gebietsabhängigen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV [12] vorhanden ist. • Kriterium 3 Insofern das Kriterium 1 erfüllt ist wird geprüft, ob durch den Verkehr aufgrund des Planungsvorhabens der Beurteilungspegel des Verkehrslärms erstmalig mindestens 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht erreicht wird oder der Beurteilungspegel von mindestens 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht weitergehend erhöht wird. Die Prüfung der Kriterien 1 - 3 erfolgt im vorliegenden Fall anhand eines qualitativen Vergleichs der zu erwartenden Verkehrsmengen. Seite 10 von 18
Bebauungsplan Kita Friedrichsdorf Gutachten Schallimmissionsschutz vom 12.05.2021 3. Geräuschemissionen 3.1 Allgemeines Zur Beschreibung der Lärmsituation ist die Bestimmung der Lärmemissionen erforderlich. Der Emissionspegel beschreibt den Schall, der von einer Schallquelle ausgeht. In Anlage 1.2 ist eine Lageplanübersicht mit den im Rechenmodell angesetzten Geräuschquellen beigefügt. 3.2 Verkehrslärm Hinsichtlich des Verkehrslärms sind die öffentlichen Straßen und öffentlichen Parkflächen zu berücksichtigen. Es liegt der Stadt ein Verkehrsgutachten [c] vor. Aufgrund des Alters der Prognose haben wir die Zahlen in Anlehnung an die Verkehrsverflechtungsprognose 2030 auf das Jahr 2030 mit einem Faktor in Höhe von 1,1 hochgerechnet. Aus sachverständiger Sicht ist dies für den vorliegenden Fall ein robuster Ansatz. Die Emissionspegel der Straßen werden entsprechend den Vorgaben der RLS-19 [2] berechnet. Nachfolgend sind die Emissionsansätze dokumentiert: Tab. 3 Emissionsansätze für die öffentlichen Straßen nach RLS-19 Emissionspegel DTV-Wert Lkw-Anteil Geschwindigkeit RLS-19 Straße [%] [km/h] [dB(A)] [Kfz/24h] Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht Dr. Friedrich-Neiß-Straße 1100 2,1 0,6 30 30 68,7 60,4 Taunusstraße 2728 2,1 0,6 30 30 72,2 64,4 Friedrich-Ludwig-Jahn- 2728 2,1 0,6 30 30 72,2 64,4 Straße Homburger Landstraße 11000 3,5 0,6 50 50 82,2 74,0 Seite 11 von 18
Bebauungsplan Kita Friedrichsdorf Gutachten Schallimmissionsschutz vom 12.05.2021 Durch den übergeordneten Charakter der Homburger Landstraße ist eine durch die Kita (Plangebiet) ggf. geringfüge Verkehrsmehrbelastung gegenüber dem Gesamtverkehr von untergeordneter Bedeutung. Der Verkehr geht im Gesamtverkehr der Homburger Landstraße vollkommen unter und ist dem Plangebiet nicht mehr eindeutig zuzuordnen. (Kriterium 1) Es sind im Sinne der 16. BImSchV [12] keine Anspruchsvoraussetzungen gegeben, da die Mehrbelastung 3 dB(A) nicht überschreitet. Außerdem ist nicht zu erwarten, dass der Beurteilungspegel auf 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht durch eine ggf. Mehrbelastung erhöht wird. Im Bereich der Homburger Landstraße geht der Verkehr vollkommen im übrigen Verkehr unter und ist dem Plangebiet nicht mehr zuzuordnen. (Kriterium 2 und Kriterium 3) 3.3 Parkflächen Kita im Plangebiet Gemäß den Plangrundlagen [a] sind insgesamt 5 Stellplätze geplant. Die aus den einschlägigen Berechnungsverfahren der Parkplatzlärmstudie [14] abgeleiteten Emissionspegel bzw. Bewegungshäufigkeiten sind aufgrund der Stellplatzzahl von untergeordneter Bedeutung und führen nach groben rechnerischen Abschätzungen nicht zu Richtwertüberschreitungen an den nächst angrenzenden schutzbedürftigen Immissionsorten in der Nachbarschaft. Daher erfolgen keine weiteren detaillierten Betrachtungen. Seite 12 von 18
Bebauungsplan Kita Friedrichsdorf Gutachten Schallimmissionsschutz vom 12.05.2021 4. Geräuschimmissionen Die berechneten Beurteilungspegel der öffentlichen Straßen und Parkflächen sind als Rasterlärmkarte in einer Höhe von 4 m als freie Schallausbreitung - ohne Abschirmung und Beugungseffekte durch Gebäude im Plangebiet - in Anlage 2.1 für den Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) und in Anlage 2.2 für die Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) beigefügt. Die Orientierungswerte bei Verkehrslärm nach DIN 18005 [11] betragen in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [12] betragen 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht. Am Tag liegen die berechneten Beurteilungspegel bei Werten von Lr,tags = 70 dB(A) bis 58 dB(A). In der Nacht liegen die berechneten Beurteilungspegel bei Werten von Lr,nachts = 62 dB(A) bis 50 dB(A). Die Orientierungswerte nach DIN 18005 [11] im Plangebiet werden am Tag von bis zu 11 dB(A) und in der Nacht um bis zu 13 dB(A) überschritten. Unter Berücksichtigung des geplanten Gebäudes sind in Anlage 3 die berechneten Beurteilungspegel als Gebäudelärmkarte zu ersehen. Anlage 3.1 zeigt die Pegel am Tag im Erdgeschoss und Anlage 3.2 zeigt die Pegel am Tag im 1.Obergeschoss. Analog zeigt Anlage 3.3 den Beurteilungspegel im Zeitbereich Nacht im Erdgeschoss und Anlage 3.4 die fassadenbezogenen Werte im Zeitbereich Nacht im 1. Obergeschoss. In den Anlagen 4.1 (Erdgeschoss) und 4.2 (1. Obergeschoss) sind die Lärmpegelbereiche unter Berücksichtigung der Bebauung dargestellt. Die Lärmpegelbereiche liegen aufgrund der Verkehrslärmeinwirkungen bei Lärmpegelbereich I bis V. Siehe Kapitel 5. Anlage 5.1 zeigt eine Rasterlärmkarte am Tag mit Abschirmung und Beugung durch das Kitagebäude in einer Höhe von 2 m, um die Freibereiche der Kita zu beurteilen. Die Beurteilungspegel liegen im Freibereich bei berechneten Werten von ca. 53 dB(A) bis 65 dB(A). In Teilen wird der anzustrebende Zielwert in Höhe von 55 dB(A) erreicht. In großen Bereichen wird ein Wert von 62 dB(A) nicht überschritten. Seite 13 von 18
Bebauungsplan Kita Friedrichsdorf Gutachten Schallimmissionsschutz vom 12.05.2021 5. Schutz gegen Außenlärm Nach der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen [6] ist in Hessen DIN 4109-1:2016-07 [7] baurechtlich eingeführt. Es existiert zudem noch die DIN 4109-1:2018-01 [9], die baurechtlich in Hessen nicht eingeführt. Im Rahmen dieser Bearbeitung wird auf die baurechtlich eingeführte Norm DIN 4109-1:2016-07 [7] gemäß Verwaltungsvorschrift [6] Bezug genommen, da im Baugenehmigungsverfahren die baurechtlich eingeführte Norm Anwendung finden muss und nur durch Bezugnahme auf die baurechtlich eingeführte Norm DIN 4109-1:2016-07 [7] die beiden Ebenen Bauleitplanung und Baugenehmigungsverfahren miteinander korrespondieren. Der Vergleich auf technischer Ebene zwischen DIN 4109-1:2016-07 [7] - baurechtlich eingeführter Norm - und der baurechtlich nicht eingeführten Norm DIN 4109-1:2018-01 [9] zeigt, dass die beiden Normen in der bei dieser Planung zu behandelnden schalltechnischen Fragestellungen nicht entscheidend voneinander abweichen. Insofern steht der Verwendung der DIN 4109-1:2016-07 [7] im Rahmen der Bauleitplanung auch aus technischer Seite nichts entgegen. Die Definition der Anforderungen an den baulichen Schallschutz erfolgt auf Basis der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109-1 [7]. Die Einordnung der Fassadenabschnitte in die Lärmpegelbereiche wird anhand des maßgeblichen Außenlärmpegels nach DIN 4109-1 [7] vorgenommen, der aus den berechneten Beurteilungspegeln aller einwirkenden Geräuschquellen bestimmt wird. Entsprechend Abschnitt 4.4.5.7 der DIN 4109-1 [7] wird der maßgebliche Außenlärmpegel aus den jeweiligen Teilgeräuschpegel berechnet. Das erforderliche bewertete Bauschalldämm-Maße R′w,ges wird aus dem Lärmpegelbereich bzw. dem maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109-1 [9] bestimmt. In folgender Tabelle sind die Anforderungen für Aufenthaltsräume in Wohnungen in Abhängigkeit des Lärmpegelbereiches zusammengestellt. Tab. 4 Erforderliches resultierendes Bauschalldämm-Maß nach DIN 4109-1 [8] Nr. Lärmpegel- Maßgeblicher Erforderliches bewertetes Bauschalldämm-Maß bereich Außenlärmpegel erf. R'w,res [dB] La [dB(A)] 1 I bis 55 R'w,res ≥ 30 dB 2 II 56 bis 60 R'w,res ≥ 30 dB 3 III 61 bis 65 R'w,res ≥ 35 dB 4 IV 66 bis 70 R'w,res ≥ 40 dB 5 V 71 bis 75 R'w,res ≥ 45 dB 6 VI 76 bis 80 R'w,res ≥ 50 dB 7 VII > 80 1) 1) …Festlegung der Anforderungen aufgrund örtlicher Gegebenheiten Seite 14 von 18
Bebauungsplan Kita Friedrichsdorf Gutachten Schallimmissionsschutz vom 12.05.2021 Die erforderlichen resultierenden bewerteten Bauschalldämm-Maße R′w,ges sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehenen gesamten Außenfläche eines Raumes Ss zur Grundfläche des Raumes SG nach DIN 4109-2 [8] mit dem Korrekturwert KAL nach Gleichung (33) zu korrigieren. Für Außenbauteile, die unterschiedlich zur maßgeblichen Lärmquelle orientiert sind gilt DIN 4109-2 [10], Abschnitt 4.4.1. Durch Addition von 3 dB(A) zum berechneten Beurteilungspegel tagsüber wird der maßgebliche Außenlärmpegel gebildet. Für den Fall, dass die Differenz zwischen dem berechneten Beurteilungspegel in der Nacht und dem Beurteilungspegel am Tag für den Straßenverkehr ≤ 10 dB(A) beträgt, wird der maßgebliche Außenlärmpegel in der Form gebildet, dass zum berechneten Beurteilungspegel in der Nacht 3 dB(A) addiert wird und zur Berücksichtigung der erhöhten Schutzbedürftigkeit in der Nacht werden weitere 10 dB(A) addiert. Im vorliegenden Fall ist aufgrund der Kita nur eine Tagnutzung zu unterstellen. Daher wird für die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels der berechnete Beurteilungspegel am Tag herangezogen und zu diesem Wert 3 dB(A) addiert. Als untere Grenze empfehlen wir den Lärmpegelbereich III festzusetzen. Die geschossweise bestimmten Lärmpegelbereiche sind den Anlagen 4.1 und 4.2 zu entnehmen. Seite 15 von 18
Bebauungsplan Kita Friedrichsdorf Gutachten Schallimmissionsschutz vom 12.05.2021 6. Festsetzungsvorschläge und Hinweise 6.1 Baulicher Schallschutz Wir empfehlen folgende Festsetzungsvorschläge im Plan und in der Satzung: (Plan) Fassaden mit Anforderung an die Schalldämmung der Außenbauteile III Lärmpegelbereich III IV Lärmpegelbereich IV V Lärmpegelbereich V (Satzung) Im Planungsgebiet sind an allen mit entsprechenden Planzeichen gekennzeichneten Fassaden hinter denen sich schutzbedürftige Räume befinden, bei Errichtung und Änderung der Gebäude technische Vorkehrungen zum Schutz vor Außenlärm vorzusehen, die gewährleisten, dass die Anforderungen an die Luftschalldämmung nach DIN 4109-1 eingehalten werden. Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen sind die jeweils im Plan gekennzeichneten Lärmpegelbereiche gemäß der DIN 4109-1 zugrunde zu legen. Die Maßnahmen bei schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind im Einzelnen: Maßnahme S1: LPB III - erf. R'w,res = 35 dB Maßnahme S2: LPB IV - erf. R'w,res = 40 dB Maßnahme S3: LPB V - erf. R'w,res = 45 dB Seite 16 von 18
Bebauungsplan Kita Friedrichsdorf Gutachten Schallimmissionsschutz vom 12.05.2021 Die Umfassungsbauteile von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen müssen erforderliche bewertete resultierende Bauschalldämm-Maße (erf. R’w,ges) aufweisen, die gemäß DIN 4109-1 abhängig von der Raumart für den jeweiligen Lärmpegelbereich erforderlich sind. Das über den Lärmpegelbereich festgesetzte erforderliche bewertete resultierende Bauschalldämm-Maße (erf. R’w,ges) der Fassade muss in Abhängigkeit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehenen gesamten Außenfläche eines Raumes Ss zur Grundfläche des Raumes SG nach DIN 4109-2, Gleichung (32) mit dem Korrekturwert KAL nach DIN 4109-2, Gleichung (33) korrigiert werden. Wird durch eine schalltechnische Berechnung der Nachweis erbracht, dass niedrigere Anforderungen an die Fassade nach DIN 4109 zulässig sind, kann eine Ausnahme erteilt werden. Die Normen DIN 4109-1 und DIN 4109-2 können bei der Stadt Friedrichsdorf eingesehen werden. 6.2 Freiflächen Nach allgemeiner Auffassung ist ein Orientierungswert in Höhe von 55 dB(A) am Tag in Anlehnung an Kleingartenanlagen entsprechend DIN 18005 [11] heranzuziehen. Ein Wert von 62 dB(A) soll nicht überschritten werden; bis zu diesem Pegel ist die Verständlichkeit für Anweisungen von Aufsichtspersonen gewahrt. Anlage 5.1 zeigt, dass ein Beurteilungspegel in Höhe von 55 dB(A) überschritten wird. Der empfohlene Wert von 62 dB(A) wird auf der überwiegenden Freifläche nicht überschritten. Daher sind nach unserer Einschätzung keine Festsetzungen hierzu erforderlich. Seite 17 von 18
Bebauungsplan Kita Friedrichsdorf Gutachten Schallimmissionsschutz vom 12.05.2021 7. Zusammenfassung Im Plangebiet soll eine Kindertagesstätte realisiert werden. Das Plangebiet grenzt südwestlich an Homburger Landstraße an. Im Südosten schließt die Friedrich-Ludwig- Jahn-Straße an. Die nordöstliche Grenze wird durch einen vorhandenen Spielplatz bzw. öffentlich Grünfläche definiert. Die nordwestliche Grenze ist definiert durch eine Angrenzung an eine Kleingartenanlage. In diesem Gutachten werden die schalltechnischen Auswirkungen durch den öffentlichen Verkehrslärm auf das Plangebiet bewertet. Außerdem wird die Zunahme des Verkehrslärms auf öffentlichen Straßen und Parkflächen durch das Plangebiet qualitativ beurteilt. Für die Emissionen der Straße wird eine Verkehrsuntersuchung [c] herangezogen und in Anlehnung an die Verkehrsverflechtungsprognose 2030 hochgerechnet. Die Beurteilungspegel des öffentlichen Verkehrslärms überschreiten bei freier Schallausbreitung die Orientierungswerte nach DIN 18005 um bis 11 dB(A) am Tag. Unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung durch eine Kita reduzieren sich die Überschreitungen auf die Süd- und Ostfassaden. Die Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV für ein Mischgebiet, die oft als Abwägungsschwelle herangezogen werden, werden teilweise erfüllt und teilweise um bis zu 4 dB(A) am Tag und 6 dB(A) in der Nacht überschritten. Der Zeitbereich Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) ist aufgrund der Nutzung nicht schutzbedürftig. Außerdem werden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 bestimmt. Die Geräusche durch die Kita selbst sind im Sinne von § 22 Abs. 1a BImSchG [2] keine Geräuschbelastung die mit einem Richtwert o.dgl. zu beurteilen ist. Mangels fehlender Beurteilungsgrundlage wird in dieser schalltechnischen Untersuchung insofern keine weiteren Betrachtungen durchgeführt. Alexander Müller M.Sc. Umweltwissenschaften Dipl.-Ing.(FH) Bauphysik Dipl.-Akustiker SGA Seite 18 von 18
Spielplatz Anlage 1.1 Pflege- und Verbindungstor 202.22 zum Spielplatz 202.08 ße 201.57 s-Stra 201.29 ch Einlauf Dr.-Fu 201.80 201.80 201.54 202.40 202.40 201.80 201.80 VERROH 201.63 RUNG B ACHLAU F 201.18 201.93 Ü3-BEREICH ca. 1.000qm 201.50 A B C D E F G H I J K L 201.09 M 202.60 202.70 201.72 OK Podest 5,76 8,248 6,02 8,003 5,24 5,297 3,528 202.90 KD=201.50 202.85 Terrasse Ü3 202.85 202.85 U3-BEREICH ca. 450qm 202.88 202.88 1 202.88 202.931 202.39 202.76 4,832 traße 202.88 202.20 2 202.88 2 202.78 202.85 202.84 202.84 202.84 Lands 1,96 201.98 202.88 202.88 202.88 3 3 202.78 urger 201.78 202.72 202.77 2,05 202.72 201.63 4 4 Homb 202.88 202.78 202.78 4,258 Kinderwagen / Gartengeräte / Müll 202.78 5 202.78 202.88 202.82 5 201.97 3,00 202.74 Stellplatz 1 202.74 Stellplatz 3 202.76 201.70 6 6 202.80 2,27 Stellplatz 2 Stellplatz 4 202.88 202.88 202.88 7 7 202.86 202.88 202.88 202.94 202.89 202.93 Stellplatz 5 3,647 202.29 202.85 202.83 202.86 202.82 203.02 Fahrradstellpl EINGANG 202.99 8 202.94 202.94 202.94 8 202.95 202.79 202.92 202.71 203.03 Zaun 202.75 202.77 202.80 202.87 N 203.09 202.79 203.01 Traufe Traufe Traufe Traufe Traufe Pfette Pfette First First First 203.07 Zufahrt A B C D E F G H I J K L M ig -Jahn-Straße Friedrich-Ludw PROJEKT KiTa Alte Rollschuhbahn (Friedrichsdorf) ARCHITEKT Schleiermacherstrasse 8 64283 Darmstadt Telefon 06151 - 38439-0 Telefax 06151 - 599 0 589 email info@prosa-online.com Datum / Unterschrift BAUHERR Magistrat der Stadt Friedrichsdorf BZ UG A VOR Datum / Unterschrift PLAN Planname: Projektnr: Lageplan Nr.eingeben Plannummer: Gez: 2005_03_100 prosa - cs Index: Datum gez. hier 16.03.2021 Maßstab: Datum gepr. 1:200
32474000 32474025 32474050 32474075 32474100 32474125 32474150 32474175 32474200 32474225 32474250 32474275 32474300 32474325 Auftraggeber: 5567450 Stadt Friedrichsdorf 5567450 Projekt: Kita Alte Rollschuhbahn 5567425 5567425 Projekt-Nr. St307-20F 5567400 5567400 Anlage 1.2 5567375 5567375 Lageplan aus Rechenmodell 5567350 5567350 5567325 5567325 Neubau Kita Hauptgebäude 5567300 5567300 Straße Geltungsbereich 5567275 5567275 5567250 5567250 5567225 5567225 5567200 5567200 bei Druckgröße A3: Maßstab 1:1250 5567175 5567175 0 10 20 40 60 m 5567150 5567150 GREBNER Bauphysik GmbH Quirinsstraße 6 60599 Frankfurt 32474000 32474025 32474050 32474075 32474100 32474125 32474150 32474175 32474200 32474225 32474250 32474275 32474300 32474325 \\BAUPHYSIK-APP\Ablage-GB\S_Plan\St307-20F Kita Alte Rollschuhbahn - RLS19\Anlage 1.2.sgs
32474100 32474125 32474150 32474175 32474200 32474225 Auftraggeber: Stadt Friedrichsdorf Projekt: 18 Kita Alte Rollschuhbahn 30 Projekt-Nr. 5567300 5567300 St307-20F 59 29 Anlage 2.1 20/1 21/1 60 Beurteilungspegel Tag LrT dB(A) 21/2 61 31/5 Straßenverkehr 63 Rasterlärmkarte 4 m 62 64 5567275 5567275 63 65 RL 11 / 14.05.2021 64 66 65 25/1 67 18 68 9 e aß 6 str nd 22/2 Neubau Kita La er 143/5 24/1 Hauptgebäude rg bu 70 m Ho Straße 14 24/2 5567250 5567250 143/6 Geltungsbereich 60/4 143/7 55/4 24/4 55/5 143/8 51/3 55/3 23/3 Beurteilungspegel Tag 148/3 LrT in dB(A) 143/4 149/3
32474100 32474125 32474150 32474175 32474200 32474225 Auftraggeber: Stadt Friedrichsdorf Projekt: 18 Kita Alte Rollschuhbahn 30 Projekt-Nr. 5567300 5567300 St307-20F 51 29 Anlage 2.2 52 20/1 Beurteilungspegel Nacht 21/1 LrN dB(A) 21/2 31/5 Straßenverkehr 53 55 Rasterlärmkarte 4 m 54 56 5567275 5567275 RL 11 / 14.05.2021 55 58 56 57 25/1 59 18 60 e aß str nd 22/2 Neubau Kita La er 143/5 24/1 Hauptgebäude rg bu m Ho Straße 14 24/2 5567250 5567250 143/6 Geltungsbereich 60/4 143/7 55/4 24/4 55/5 143/8 51/3 55/3 23/3 Beurteilungspegel Nacht 148/3 LrN in dB(A) 143/4 149/3
32474100 32474125 32474150 32474175 32474200 32474225 Auftraggeber: Stadt Friedrichsdorf Projekt: 18 Kita Alte Rollschuhbahn 30 Projekt-Nr. 5567300 5567300 St307-20F 29 Anlage 3.1 20/1 Beurteilungspegel Tag 21/1 LrT dB(A) 21/2 31/5 5454 54 55 53 46 58 59 Gebäudelärmkarte 53 EG 51 61 4646 5567275 5567275 57 66 RL 12 / 14.05.2021 58 64 66 25/1 64 64 64 64 63 67 18 64 62 e 6565 aß 66 68 str nd Neubau Kita 22/2 67 24/1 La er 143/5 Hauptgebäude rg bu m Ho Straße 14 24/2 5567250 5567250 143/6 Geltungsbereich 60/4 143/7 55/4 24/4 55/5 143/8 51/3 55/3 23/3 Beurteilungspegel Tag 148/3 LrT in dB(A) 143/4 149/3
32474100 32474125 32474150 32474175 32474200 32474225 Auftraggeber: Stadt Friedrichsdorf Projekt: 18 Kita Alte Rollschuhbahn 30 Projekt-Nr. 5567300 5567300 St307-20F 29 Anlage 3.2 20/1 Beurteilungspegel Tag 21/1 LrT dB(A) 21/2 31/5 5554 54 56 54 48 60 61 Gebäudelärmkarte 54 1.OG 52 62 4948 5567275 5567275 57 67 RL 12 / 14.05.2021 58 63 67 25/1 63 64 64 65 65 67 18 65 64 e 6566 aß 67 68 str nd Neubau Kita 22/2 67 24/1 La er 143/5 Hauptgebäude rg bu m Ho Straße 14 24/2 5567250 5567250 143/6 Geltungsbereich 60/4 143/7 55/4 24/4 55/5 143/8 51/3 55/3 23/3 Beurteilungspegel Tag 148/3 LrT in dB(A) 143/4 149/3
32474100 32474125 32474150 32474175 32474200 32474225 Auftraggeber: Stadt Friedrichsdorf Projekt: 18 Kita Alte Rollschuhbahn 30 Projekt-Nr. 5567300 5567300 St307-20F 29 Anlage 3.3 20/1 Beurteilungspegel Nacht 21/1 LrN dB(A) 21/2 31/5 4645 45 47 45 38 50 51 Gebäudelärmkarte 45 EG 43 52 3838 5567275 5567275 48 58 RL 12 / 14.05.2021 50 55 58 25/1 55 56 56 56 55 59 18 56 54 e 5657 aß 58 60 str nd Neubau Kita 22/2 59 24/1 La er 143/5 Hauptgebäude rg bu m Ho Straße 14 24/2 5567250 5567250 143/6 Geltungsbereich 60/4 143/7 55/4 24/4 55/5 143/8 51/3 55/3 23/3 Beurteilungspegel Nacht 148/3 LrN in dB(A) 143/4 149/3
32474100 32474125 32474150 32474175 32474200 32474225 Auftraggeber: Stadt Friedrichsdorf Projekt: 18 Kita Alte Rollschuhbahn 30 Projekt-Nr. 5567300 5567300 St307-20F 29 Anlage 3.4 20/1 Beurteilungspegel Nacht 21/1 LrN dB(A) 21/2 31/5 4746 46 47 46 40 51 52 Gebäudelärmkarte 45 1.OG 44 53 4040 5567275 5567275 48 58 RL 12 / 14.05.2021 50 55 59 25/1 55 55 56 57 56 59 18 56 55 e 5758 aß 58 60 str nd Neubau Kita 22/2 59 24/1 La er 143/5 Hauptgebäude rg bu m Ho Straße 14 24/2 5567250 5567250 143/6 Geltungsbereich 60/4 143/7 55/4 24/4 55/5 143/8 51/3 55/3 23/3 Beurteilungspegel Nacht 148/3 LrN in dB(A) 143/4 149/3
32474100 32474125 32474150 32474175 32474200 32474225 Auftraggeber: Stadt Friedrichsdorf Projekt: 18 Kita Alte Rollschuhbahn 30 Projekt-Nr. 5567300 5567300 St307-20F 29 Anlage 4.1 20/1 Beurteilungspegel Tag 21/1 LrT dB(A) 21/2 31/5 II II II II II I III III Maßgebliche Außenlärmpegel und II Lärmpegelbereiche I III I I 5567275 5567275 II EG IV III RL 0 / - IV IV IV 25/1 IV IV IV IV IV 18 IV III e IV IV aß IV V str nd Neubau Kita 22/2 IV La er 143/5 24/1 Hauptgebäude rg bu m Ho Straße 14 24/2 5567250 5567250 143/6 Geltungsbereich 60/4 143/7 55/4 24/4 55/5 143/8 51/3 55/3 23/3 Maßgebliche Außenlärmpegel 148/3 dB(A) und Lärmpegelbereiche 143/4 149/3 I
32474100 32474125 32474150 32474175 32474200 32474225 Auftraggeber: Stadt Friedrichsdorf Projekt: 18 Kita Alte Rollschuhbahn 30 Projekt-Nr. 5567300 5567300 St307-20F 29 Anlage 4.2 20/1 Beurteilungspegel Tag 21/1 LrT dB(A) 21/2 31/5 II II II II II I III III Maßgebliche Außenlärmpegel und II Lärmpegelbereiche I III I I 5567275 5567275 II 1.OG IV III RL 0 / - IV IV IV 25/1 IV IV IV IV IV 18 IV IV e IV IV aß IV V str nd Neubau Kita 22/2 IV La er 143/5 24/1 Hauptgebäude rg bu m Ho Straße 14 24/2 5567250 5567250 143/6 Geltungsbereich 60/4 143/7 55/4 24/4 55/5 143/8 51/3 55/3 23/3 Maßgebliche Außenlärmpegel 148/3 dB(A) und Lärmpegelbereiche 143/4 149/3 I
32474100 32474125 32474150 32474175 32474200 32474225 Auftraggeber: Stadt Friedrichsdorf Projekt: 18 Kita Alte Rollschuhbahn 30 Projekt-Nr. 5567300 5567300 St307-20F 29 Anlage 5.1 20/1 57 Beurteilungspegel Tag 60 21/1 LrT dB(A) 62 21/2 31/5 Außenbereiche Kita 57 55 55 58 60 59 5660 65 Rasterlärmkarte 2 m 62 50 55 50 60 5 550 5567275 5567275 3 RL 13 / 14.05.2021 65664 0 65 50 555523541 62 60 65 6261 60 62 65 662 555506 5 6346 5 665255652013145 550 25/1 05958 5 65 60 5 65550 57 62055 18 6260 60 e aß 65 str nd 22/2 Kindergarten La er 143/5 24/1 Hauptgebäude rg bu m Ho Straße 14 24/2 5567250 5567250 143/6 Geltungsbereich 60/4 143/7 55/4 24/4 55/5 143/8 51/3 55/3 23/3 Beurteilungspegel Tag 148/3 LrT in dB(A) 143/4 149/3
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