52/53 Gemeinderat, Stadtverwaltung und Bürgermeister wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage ...

Die Seite wird erstellt Stephan Lang
 
WEITER LESEN
52/53 Gemeinderat, Stadtverwaltung und Bürgermeister wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage ...
52/53
              Amtliches mitteilungsblAtt
                         Mittwoch, 23. Dezember 2020

   Gemeinderat, Stadtverwaltung und
   Bürgermeister wünschen Ihnen und
     Ihren Familien ein besinnliches
Weihnachtsfest, erholsame Feiertage sowie
 Gesundheit und viel Glück im neuen Jahr
52/53 Gemeinderat, Stadtverwaltung und Bürgermeister wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage ...
2 |                                                     Amtliches Mitteilungsblatt Heimsheim · 23. Dezember 2020 · Nr. 52/53

 AllgeMeineS

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
Corona hat uns viele Einschränkungen, Belastungen, Sorgen und Entbehrungen gebracht. Aber
Corona hat in der Gesellschaft, der Familie, im Freundeskreis, am Arbeitsplatz, im Gewerbe, in der
Gastronomie, im Ehrenamt und zu Hause auch ein unglaubliches Innovationspotenzial freigesetzt.
Selten war die Ideenvielfalt kreativer, selten die Hilfsbereitschaft in der Nachbarschaft ausgeprägter.
Die Zeichen stehen also trotz allem auf Zukunft! Auch unsere Stadt hat sich in den zurückliegenden
Monaten gut entwickelt, Begonnenes wurde weiterverfolgt und Neues angestoßen. Die tägliche
Arbeit in der Stadtverwaltung hat sich verändert und die Beteiligung der Bürger auch. Sie wird aber
dennoch erledigt und gelebt - nur eben anders als gewohnt. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Ge-
duld und Ihr Verständnis, welches Sie in dieser Pandemie immer wieder zeigen und für die Bereit-
schaft, auf manch Schönes vorübergehend zu verzichten, eben zum Wohle und zum Schutze aller.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest, einen guten Start in das neue Jahr und viel Gesund-
heit. Ich freue mich auf 2021 mit Ihnen!
Herzliche Grüße
Ihr

Jürgen Troll, Bürgermeister                                                                                Foto: habovka/iStock/Getty Images Plus

E-Ladestation auf Schlosshof
Die im Zuge des E-Carsharing-Projektes neu erstellte E-La-
destation auf dem Schlosshof ist ab sofort in Betrieb. Es kann
dort mit der EnBW-Ladekarte mobility+ (die App kann über
                                die App-Stores heruntergela-
                                den werden; Informationen
                                auf www.enbw.com), aber
                                auch mit allen „offenen“ La-
                                dekarten getankt werden.
                                Lediglich mit den Karten der
                                Anbieter, die eine Betankung
                                 nur an ihren eigenen Stati-
                                 onen zulassen, ist ein Laden
                                 nicht möglich. Aufgrund der
                                 Corona-Pandemie konnte das
                                 Auto für das E-Carsharing lei-
                                 der noch nicht ausgeliefert
                                 werden. Dies ist für Januar
                                 2021 vorgesehen. Bis das E-
                                  Carsharing in Betrieb geht,
                                  können beide Ladepunkte
                                  als öffentliche Tankstellen
                                  genutzt werden. Später wird
                 ein Ladepunkt dann für das E-Car reserviert
sein. Eine entsprechende Beschilderung wird rechtzeitig ange-
bracht und es wird auch eine Information im Amtsblatt geben.
52/53 Gemeinderat, Stadtverwaltung und Bürgermeister wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage ...
Stand: 15.12.2020

Winter-Lockdown in Baden-Württemberg vom 16. Dezember bis 10. Januar
    Kontaktbeschränkungen                             Weihnachten                                     Bildung & Betreuung
    Maximal fünf Personen aus bis zu zwei              Ausnahmeregelung vom 24. bis                   • Schulen und Kitas schließen.
    Haushalten. Kinder bis einschließlich 14 Jahre     26. Dezember:                                  • Notbetreuungen werden eingerichtet.
    werden bei der Personenanzahl nicht mitgezählt.    • Ein Haushalt plus weitere vier über den        Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas
                                                         eigenen Hausstand hinausgehende                vor Ort.
                                                         Personen aus dem engsten Familienkreis.      • Fernunterricht für Schüler*innen der
    Ausgangsbeschränkungen                               In privaten Härtefällen darf eine der vier     Abschlussklassen.
    Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung         Personen von außerhalb des engsten           • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
    ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:         Familienkreises stammen.                       schließen ab dem 16. Dezember.
                                                         Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden    • Fahr-, Flug- und Bootsschulen unter Hygiene.
    Bei Nacht (20 Uhr bis 5 Uhr):                        nicht mitgezählt.                              auflagen geöffnet.
    • Ausübung beruflicher Tätigkeiten.                • Besuch von privaten Veranstaltungen auch
    • Inanspruchnahme medizinischer und                  nach 20 Uhr möglich.
      veterinärmedizinischer Leistungen.                                                              Reisen
    • Begleitung unterstützungsbedürftiger                                                            Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
      Personen und Minderjähriger, Sorge- und         Silvester & Neujahr                             sowie Besuche von und zu Verwandten.
      Umgangsrecht.
    • Begleitung Sterbender und Personen in akut      Keine Ausnahme der Kontakt-                     Nicht gestattet:
      lebensbedrohlichen Zuständen.                   und Ausgangsbeschränkungen!
                                                                                                       Touristische Busreisen
    • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.      • Verkauf von Pyrotechnik verboten.
                                                      • Ansammlungen und Zünden von                    Touristische Übernachtungsangebote
      Gassi gehen oder füttern.                                                                         (auch Campingplätze)
    • Besuch von religiösen Veranstaltungen.            Pyrotechnik im öffentlichen Raum
                                                        verboten.
                                                                                                                                                                       Amtliches Mitteilungsblatt Heimsheim · 23. Dezember 2020 · Nr. 52/53

    • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der                                                       Keine Ausnahmen an Weihnachten!
      öffentlichen Ordnung.
    • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8                                                         Weiterhin möglich:
      des Grundgesetzes.                                                                               Geschäftsreisen
                                                      Arbeiten                                         Reisen und Übernachten in besonderen
    Bei Tag (5 Uhr bis 20 Uhr) zusätzlich:            • Home Office, sofern möglich.                     Härtefällen
    • Besuch der Notbetreuung in Schulen und Kitas.   • Betriebsferien vom 16. Dezember bis
    • Sport und Bewegung an der frischen Luft           10. Januar, sofern möglich.
      ausschließlich alleine, mit Angehörigen des     • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
      eigenen Haushalts oder mit einer weiteren,        und Geschäftsbetriebes, sofern notwendig.
      nicht im selben Haushalt lebenden Person.       • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
    • Erledigung von Einkäufen.                         Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
    • Wahrnehmung von Dienstleistungen.                 Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                                                        (auch im Freien).
                                                      • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                                                        auflagen.

                                                                                                       Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                       | 3
52/53 Gemeinderat, Stadtverwaltung und Bürgermeister wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage ...
Stand: 15.12.2020
                                                                                                                                                                                   4 |

Winter-Lockdown in Baden-Württemberg vom 16. Dezember bis 10. Januar
     Einzelhandel                                                                                              Gastronomie
     Der Einzelhandel schließt vom 16. Dezember bis 10. Januar.                                                Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen aller Art
                                                                                                               bleiben geschlossen.
     Lediglich Geschäfte mit Produkten für den           Besonderheiten:                                       • Ausnahme für Speisen zur Abholung
     täglichen Bedarf bleiben geöffnet:                  • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe                    (bis 20 Uhr) oder Lieferung.
                                                           können Lieferdienste anbieten. Abhol-               • Ausschank und Verzehr von alkoholischen
        Babyfachmärkte                                    angebote sind nicht gestattet.                        Getränken im öffentlichen Raum verboten.
        Bäckereien und Konditoreien                     • Baumärkte und Verkaufstätten für
        Banken                                            Baustoffe und Gartenbedarf schließen
        Drogerien                                         für den Publikumsverkehr, können                    Veranstaltungen
        Getränkemärkte                                    jedoch für gewerbliche Kunden und
        Großhandel                                        Landwirt*innen einen Abholservice einrichten.
                                                                                                              Zusammenkünfte und Veranstaltungen im
        Hörgeräteakustiker                              • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen            öffentlichen Raum sind verboten.
        Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten             Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin         Ausnahmen:
         sowie Ersatzteilverkauf                           arbeiten.                                           • Gerichtsverhandlungen.
        Lebensmittelmärkte                              • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle            • Sitzungen, die der öffentliche Sicherheit und
        Metzgereien                                       Waren verkaufen, wenn die Produkte für                Ordnung dienen.
        Optiker                                           den täglichen Bedarf überwiegen.                    • Betriebsversammlungen.
        Orthopädieschuhtechniker                          Sollte das Sortiment der verbotenen                 • Prüfungen und deren Vorbereitung.
        Poststellen und Paketshops, aber ohne             Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit           • Eheschließungen.
         den Verkauf von weiteren Waren                    einer räumlichen Abtrennung lediglich die           • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
        Reformhäuser                                      Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen.              dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe).
        Reinigung und Waschsalons
        Reise- und Kundenzentren für den                Regelung für offene Geschäfte:
         öffentlichen Verkehr                            • Geschäfte mit weniger als 10 m²                     Gesundheit & Soziales
        Sanitätshäuser                                    Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in.              • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
        Tafeln                                          • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e                    Pflegeheimen, Senioren- und
        Tankstellen                                       Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche.                     Behinderteneinrichtungen.
        Tierbedarf- und Futtermärkte                    • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:          • Keine Isolation der Betroffenen.
        Verkauf von Weihnachtsbäumen im Freien            ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für             • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
        Wochenmärkte                                      den Lebensmitteleinzelhandel).                        SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen
        Zeitschriften- und Zeitungskioske               • Maskenpflicht vor den Geschäften und                  und Besucher*innen.
                                                           auf den Parkplätzen.                                • Regelmäßige, verpflichtende Tests
     Eine vollständige Liste finden Sie auf              • Gesteuerter Zutritt.                                  des Pflegepersonals von Alten- und
     Baden-Württemberg.de.                               • Warteschlangen vermeiden.                             Pflegeheimen.

                                                                                                                   Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                   Amtliches Mitteilungsblatt Heimsheim · 23. Dezember 2020 · Nr. 52/53
52/53 Gemeinderat, Stadtverwaltung und Bürgermeister wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage ...
Stand: 15.12.2020

Winter-Lockdown in Baden-Württemberg vom 16. Dezember bis 10. Januar
    Dienstleistungen                                  Kultur- und Freizeitgestaltung                     Sport
    Geschlossen:                                      Kultur- und Freizeiteinrichtungen                  Sport entweder alleine, zu zweit oder
     Friseurbetriebe                                 bleiben geschlossen.                               mit Angehörigen des eigenen Haushalts im
     Hundesalons und ähnliche Einrichtungen                                                             öffentlichen Raum sowie auf öffentlichen oder
                                                      Geschlossen:                                       privaten weitläufigen Sportanlagen oder -stätten
     Kosmetikstudios
                                                       Ateliers (Publikumsverkehr)                      im Freien erlaubt. Kinder bis einschließlich
     Kosmetische Fußpflegesalons                                                                        14 Jahre werden nicht mitgezählt.
                                                       Ausflugsschiffe
     Massage- und Wellnessbetriebe
                                                       Bibliotheken und Archive
     Nagelstudios                                                                                       Alle weiteren öffentlichen und privaten
                                                       Camping- und Wohnmobilstellplätze
     Piercingstudios                                                                                    Sportstätten sind für den Publikumsverkehr
                                                       Diskotheken und Clubs                            geschlossen:
     Prostitutionsgewerbe
                                                       Freizeitparks und Indoorspielplätze               Fitnessstudios aller Art
     Sonnenstudios
                                                       Kinos und Autokinos                               Schwimm- und Spaßbäder
     Tattoostudios
                                                       Kletterparks (drinnen und draußen)                Tanz- und Balettschulen
    Geöffnet sind medizinisch notwendige               Konzerte und Kulturhäuser                         Thermen und Saunen
    Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in             Krabbelgruppen                                    Vereinssportstätten
    den Bereichen:                                     Messen                                            Wettkampf-, Mannschafts- und
     Ergotherapie                                     Museen und Ausstellungen                            Kontaktsportstätten
     Fußpflege/Podologie                              Opern
     Logopädie                                                                                           Yogastudios
                                                       Spielbanken- und hallen
     Nagelpflege
                                                       Theater                                          Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet:
     Physiotherapie
                                                       Tierparks                                         Golfplätze
                                                                                                                                                                          Amtliches Mitteilungsblatt Heimsheim · 23. Dezember 2020 · Nr. 52/53

     Rehasport
                                                       Volksfeste o.ä.                                   Hundesportplätze
                                                       Wettannahmestellen                                Reitanlagen
    Religionsausübung                                  Zirkusse                                          Tennissplätze
                                                                                                         Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts-
    Gottesdienste und Beerdigungen unter               Zoologische und botanische Gärten
                                                                                                         räume ist nicht gestattet.
    Hygieneauflagen.
    • Einhalten der AHA-Regeln über die               Geöffnet:
                                                                                                         Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder
      gesamte Dauer.                                   Spielplätze im Freien
                                                                                                         Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.
    • Kein Gemeindegesang.                             Wandern und Spazieren

                                       Abstand    Hygiene          Alltagsmaske           Corona-App   regelmäßig
                                        halten   praktizieren          tragen               nutzen        lüften
                                                                                                          Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                          | 5
52/53 Gemeinderat, Stadtverwaltung und Bürgermeister wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage ...
6 |                                                   Amtliches Mitteilungsblatt Heimsheim · 23. Dezember 2020 · Nr. 52/53

        ÖFFNUNGSZEiTEN UND TELEFoNNUMMERN
        öffentlicher einrichtungen
 Öffnungszeiten Rathaus                      Bahnhofstraße 17-23, 75417 Mühlacker          Sie erreichen uns in der Regel Montag-
Zur Zeit sind persönliche Vorsprachen nur    Telefon: 07041 81189-0,                       Freitag von 8:00 - 13:00 Uhr und nach Ver-
mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!   Fax: 07041 81189-99                           einbarung
                                             Bitte klingeln Sie im Bürgerbüro am Ein-      DemenzZentrum               07041-8974500
 Stadtverwaltung                             gang auf der Rückseite des Rathauses. Das
E-Mail: stadt@heimsheim.de                                                                 Beratungsstelle für Hilfen im Alter
                                             Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist Vo-      Gebiet Heckengäu          07041-89745023
Telefonzentrale                     5357-0
                                             raussetzung für den Einlass.                  Pflegestützpunkt Enzkreis 07041 8974-5022
Bürgermeister
Herr Troll, Bürgermeister         5357-10                                                  Elterntelefon               0800 1110550
                                              Wichtige Telefonnummern
Frau Schirlo, Vorzimmer           5357-11                                                  Telefonseelsorge       0800 1110111 und
                                             Euronotruf-Nummer                     112                                 0800 1110222
Frau Medynski, Vorzimmer          5357-12
Fax Vorzimmer Bürgermeister       5357-19    Feuerwehrleitstelle                           Kinder- und Jugendtelefon
                                             Pforzheim                   07231 392511                                  0800 1110333
Hauptverwaltung                              Freiwillige Feuerwehr
Frau Krasselt, Hauptamt           5357-20
                                             Kommandant Herr Waldherr 0176 20100921         Ärztlicher Notdienst
Frau Vinci, Personalamt           5357-22
                                             Polizei-Notruf                        110     Ärztliche Notfallpraxis Mühlacker, Her-
Frau Rentschler,
                                             Posten Heimsheim                    31457     mann-Hesse-Str. 34 in Mühlacker (Kran-
Vorzimmer/Amtsblatt               5357-21
Frau Schirlo, Standesamt          5357-11    Polizeirevier Mühlacker      07041 9693-0     kenhaus Mühlacker), Tel.: 116117 (ohne
Herr Wagner, Ordnungsamt          5357-23    Deutsches Rotes Kreuz                 112
                                                                                           Vorwahl). Der Notdienst beginnt unter der
Herr Albrecht,                               Rettungsleitstelle Pforzheim-Enzkrei
                                                                                           Woche abends um 19:00 Uhr und endet
Vollzugsdienst             0159 04237136     Krankentransport und Unfallrettung 112
                                             Diakoniestation Heckengäu 07044/905080        morgens um 7:00 Uhr, am Wochenende
Frau Gerhold, Bürgerbüro          5357-27                                                  fängt er freitags um 19:00 Uhr an und geht
Frau Böhm, Bürgerbüro             5357-28    Haus Heckengäu                    5391-0
                                             Revierförster                                 montags um 7:00 Uhr zu Ende. An Feierta-
Fax Hauptverwaltung               5357-25                                                  gen beginnt der Dienst am Vorabend des
Kämmerei                                     Herr Müller                 0173 3027070
                                             Schleglerschloss Verwaltung                   feiertags um 19:00 Uhr und endet um 7:00
Frau Della Ducata,                                                                         Uhr des Folgetages.
komm. Amtsleiterin                5357-30    Jürgen Gerhold             0151 20301350
Frau Schönfeld, Steuern/Gebühren 5357-32     Tierheime                                     DRK Rettungsdienst                    112
Frau Schöck, Steuern/Gebühren 5357-37        Böblingen                     07031 25010     Notfallambulanz KH Leonberg07152 2020
Frau Bär, Stadtkasse              5357-35    Pforzheim                   07231 154133      DRK Hausnotruf               07231 373285
Frau Lauxmann, Stadtkasse         5357-31    JVA                               3001-0      DRK Essen auf Räder          07231 373240
Fax Kämmerei                      5357-34     Stadtjugendreferat                           AWO Essen auf Räder         07231 1442417
Amt für Bildung und Soziales                 Sprechstunde:
Frau Kreisle, Amtsleiterin        5357-40                                                   Zahnärzte
                                             Termine und Sprechstunden zu den Öff-         Der zahnärztliche Notdienst kann unter
Frau Tomaske, Kindergartenleiterin 5357-41
                                             nungszeiten des Jugenhauses und nach          folgenden Nummern erfragt werden:
Herr Hagenmüller,
                                             Vereinbarung. Das Referatsbüro befindet
Jugendreferent                    4692430                                                  Bereich Pforzheim:      0621 38000818
                                             sich im Jugendhaus Heimsheim, Mönshei-
Stadtbauamt                                                                                Bereich Mühlacker:       0621 38000816
                                             merstr. 50 Telefonischer Kontakt mit Stadt-
Herr Varszegi, Amtsleiter         5357-50    jugendreferent Benjamin Hagenmüller:
Frau Höppel, Vorzimmer, Wegebau 5357-51                                                     Notdienste der Apotheken
                                             Telefon: 4692430, Mobil: 0151 53646159
Herr Habiger, Kommunaler Hochbau 5357-53                                                   Sa. 19.12.2020
Bauhof                                       Öffnungszeiten Jugendhaus:                    Schiller-Apotheke Leonberg
Herr Gompper, Bauhofleiter 0171 4750701      Montag:                   15:00 - 19:00 Uhr
                                                                                           Liegnitzer Str. 14, 71229 Leonberg (Ramtel)
                                             Mittwoch:                 15:00 - 21:00 Uhr
Wasserversorgung                                                                           Tel. 07152 - 4 20 01
                                             Donnerstag:               15:00 - 18:00 Uhr
Herr Härich,                                                                               So. 20.12.2020
Wasserversorgung           0151 67828811     Freitag:                  15:00 - 22:00 Uhr
                                                                                           Sonnen-Apotheke Rutesheim
Ludwig-Uhland-Schule                          Stadtbibliothek Heimsheim                    Pforzheimer Str. 4, 71277 Rutesheim
Sekretariat                         5392-0   In der Zehntscheune, Schlosshof 16,           Tel. 07152 - 5 21 34
Hortbetreuung                      309805    Telefon: 137090, Fax: 3030899
Frau Wahl, Schulsozialarbeit      5392-66                                                  Do. 24.12.2020
                                             Geöffnet:
                                                                                           Apotheke Höfingen
 Kindergärten                                Dienstag und Donnerstag:
                                             15.00 Uhr – 18.00 Uhr                         Ditzinger Str. 9, 71229 Leonberg (Höfin-
Kindergarten Bloßenberg, Bloßenberstr. 40                                                  gen)
Mo.-Fr. 7:00-17:00 Uhr               13264   Mittwoch: 15.00 – 19.00 Uhr
                                             Freitag und Samstag: 10.00 Uhr – 13.00 Uhr    Tel. 07152 - 2 68 95
Kindergarten Lailberg, Lailbergstr. 19
Mo.-Fr. 7:30-13:30 Uhr               35529                                                 Fr. 25.12.2020
                                              Öffnungszeiten Landratsamt Enzkreis
Kinderkrippe Lerchenrain, Lerchenrain 1                                                    Drei Eichen Apotheke Malmsheim
                                             Montag             8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo.-Fr. 7:30-14:30 Uhr               13559                                                 Calwer Str. 8, 71272 Renningen (Malms-
                                             Dienstag           8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Kindergarten Heerstraße, Heerstr. 9                           13:30 Uhr bis 18:00 Uhr      heim)
Mo.-Fr. 7:30-14:30 Uhr               31031   Mittwoch                     geschlossen      Tel. 07159 - 36 27
Kindergarten Eulenstraße, Eulenstraße 1      Donnerstag         8:00 Uhr bis 14:00 Uhr     Sa. 26.12.2020
Mo.-Fr. 7:00-17:00Uhr              1381977   Freitag            8:00 Uhr bis 12:00 Uhr     Schwaben Apotheke Renningen
 Amtstage Notar in Heimsheim                 Termine auch nach Vereinbarung                Lange Str. 18, 71272 Renningen
                                                                         07231 308-0       Tel. 07159 - 25 88
Dienstag, 12.01.2021
von 9.00 bis 12:30 Uhr im Rathaus             Soziale Dienste                              So. 27.12.2020
Bitte um Anmeldung unter:                    Consilio, Beratungsstelle für Hilfen im       Graf-Ulrich-Apotheke Leonberg
Notare Mössinger und Theilmann-              Alter und DemenzZentrum                       Graf-Ulrich-Str. 6, 71229 Leonberg
Herbstreit                                   Bahnhofstr. 86, 75417 Mühlacker               Tel. 07152 - 2 44 22
52/53 Gemeinderat, Stadtverwaltung und Bürgermeister wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage ...
Amtliches Mitteilungsblatt Heimsheim · 23. Dezember 2020 · Nr. 52/53                                                                                 | 7

Do. 31.12.2020                                 Kleintierärztlicher Notdienst                Mi. 06.01.2021
Apotheke Neue Stadtmitte                     Sa. 19. / So. 20.12.2020                       Kleintierpraxis am Rankbach, Voitstr. 11-
Brennerstr. 1, 71229 Leonberg (Eltingen)     Dr. Schuch, Malmsheimer Straße 1, Ren-         13, 71272 Malmsheim, Tel. 07159 8054910
Tel. 07152 - 4 33 43                         ningen, Tel. 07159 800585. Bitte um telefo-    Sa. 09. / So. 10.01.2021
Fr. 01.01.2021                               nische Voranmeldung.                           Dr. Grassmann, Liebigstr. 9, Leonberg, Tel.
Rathaus-Apotheke Rutesheim                   Do. 24. / Fr. 25.12.2020                       07152 929882. Bitte um telefonische Vor-
Flachter Str. 4, 71277 Rutesheim             Dr. Hahmann, Leonberger Straße 48,             anmeldung.
Tel. 07152 - 99 78 16                        Heimsheim, Tel. 07033 33698. Bitte um te-
                                             lefonische Voranmeldung.                         Deutsche Rentenversicherung
Sa. 02.01.2021
h&h Apotheke Leonberg                        Sa. 26.12.2020                                 Sprechtage der Deutschen Rentenver-
Marktplatz 9/1, 71229 Leonberg               Dr. Hohlweg, Güthlerstraße 26, Renningen,      sicherung in 70437 Stuttgart, Adalbert-
Tel. 07152 - 90 19 00                        Tel. 07159 18180 Bitte um telefonische         Stifter-Str. 105
                                             Voranmeldung.                                  Keine Antragsaufnahme möglich!
So. 03.01.2021
                                                                                            Terminvereinbarung ist erforderlich unter
Stadt-Apotheke Renningen                     So. 27.12.2020                                 0711 848 30300 oder im Internet unter:
Bahnhofstr. 22, 71272 Renningen              Frau Dr. Kusch, Josef-Beyerle-Str. 9, 71263    https://www.eservice-drv.de/etermin/dsire/
Tel. 07159 - 1 82 49                         Weil der Stadt, Tel. 07033 529816. Bitte um    step0.jsp
Mi. 06.01.2021                               telefonische Voranmeldung.
                                                                                            Antragsaufnahme der Rentenanträge in
Stern-Apotheke Leonberg                      Do. 31.12.2020 / Fr. 01.01.2021                Heimsheim
Brennerstr. 31, 71229 Leonberg (Eltingen)    Kleintierpraxis am Engelberg, Herderstr.2,     Rathaus, Zimmer 6, Terminvereinbarung
Tel. 07152 - 4 17 68                         71229 Leonberg Tel.07152-25255                 unter Tel.: 5357-27, Frau Gerhold
Sa. 09.01.2021                               Sa. 02.01.2021
Sonnen-Apotheke Rutesheim                    Frau Dr. Kusch, Josef-Beyerle-Str. 9, 71263
Pforzheimer Str. 4, 71277 Rutesheim          Weil der Stadt, Tel. 07033 529816. Bitte um
Tel. 07152 - 5 21 34                         telefonische Voranmeldung.
So. 10.01.2021                               So. 03.01.2021
Obere Apotheke Magstadt                      Dr. Hildenbrand, Heilbronnerstraße 62, Le-
Maichinger Str. 21, 71106 Magstadt           onberg, Tel. 07152 949733. Bitte um telefo-           Foto: elenaleonova / iStock / Getty Images Plus
Tel. 07159 - 4 11 57                         nische Voranmeldung.

                                                                     nahmen in ein Kompensationsverzeichnis der Stadt überführt.
                                                                     Bei dem Ökokonto handelt es sich um ein flexibles Instrument,
 StADtVerWAltung                                                     das stetig wächst und angepasst wird. Zur Erfüllung dieser Auf-
                                                                     gabe konnte die Verwaltung Herrn Christof Helbig, Büro STP aus
informationen aus dem Rathaus                                        Leonberg, bedienen. Herr Helbig selbst ist als Beirat der Fakultät
                                                                     Landschaftsarchitektur, Umwelt- und Stadtplanung der Hoch-
Weihnachtsstimmung                                                   schule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen bekannt
                                                                     und hat mit seinem Team ein Maßnahmenkonzept für die Stadt
An Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen wird in den              Heimsheim erarbeitet. Herr Helbig erläuterte in der Sitzung die
Abendstunden das Schleglerschloss und das Rathaus in weih-           Grundlagen des Konzepts und die Bewertungsmethodik, auf de-
nachtlichem Glanz erleuchten. Wir hoffen, dass wir Sie damit in      ren Grundlage die Ökopunkte in Zukunft einheitlich angerechnet
weihnachtliche Stimmung versetzen können.                            werden sollen. Weiterhin werden die erarbeiteten Maßnahmen-
Ihr Orga-Team Weihnachtsmarkt                                        vorschläge sowie die Anrechnungsmöglichkeit des Projektes
                                                                     „Pestizidfreie Kommune“ erläutert. Ziel ist ein zukunftsfähiges,
Radweg nach Perouse                                                  vorausschauendes und nachvollziehbares Ökokonto für die Stadt
Startschuss für den Grunderwerb gefallen                             Heimsheim aufzubauen.
Mit Beschluss vom 19.11.2020 hat der Gemeinderat der Stadt           Der Gemeinderat billigte den vorgestellten Weg zur Weiterfüh-
Heimsheim den Startschuss für den Grunderwerb für den geplan-        rung eines städtischen Ökokontos.
ten Radweg nach Perouse gegeben. Ziel der Stadt Heimsheim ist,       Radweg nach Perouse
möglichst zügig den Grunderwerb zu tätigen, um die Baumaß-           - Beginn der Grunderwerbsverhandlungen
nahmen noch im Jahr 2021 durchführen zu können. Derzeit sind         Zuletzt hatte sich der Gemeinderat mit dem Feld-, Rad- und
noch drei Trassenvarianten im Gespräch. Es wird die Variante         Gehweg in Richtung Perouse in der öffentlichen Sitzung am
verfolgt, bei dem die Mitwirkungsbereitschaft der Grundstücks-       29.06.2020 beschäftigt und wurde auf den aktuellen Stand ge-
eigentümer am größten ist.                                           bracht. Durch die Werkgruppe Grün wurde eine vorläufige Ein-
                                                                     griffs-Ausgleichsbilanzierung für alle Varianten erstellt. Durch das
Bericht aus den Gemeinderatssitzungen                                Ingenieurbüro Schädel wurden für alle Varianten der erforderli-
Videositzung vom 19.11.2020                                          che Grunderwerb ermittelt. Auf dieser Grundlage wird sich nun
Grundsatzbeschluss Ökokonto der Stadt Heimsheim                      im nächsten Schritt die am schnellsten realisierbare Variante fin-
Unter Ökokonto-Maßnahmen sind naturschutzfachliche Auf-              den lassen. Um der Realisierung des Projektes den Schwung nicht
wertungsmaßnahmen zu verstehen, die freiwillig und auf Vorrat        zu nehmen, hat die Verwaltung einen Vorschlag für den Grunder-
                                                                     werb erarbeitet:
durchgeführt und später als Maßnahme zur Kompensation von
Eingriffen in Natur und Landschaft verwendet werden. Mit dem         1. Schnellentschlossene werden nicht benachteiligt. Alle Eigen-
Instrument „Ökokonto” wird die Eingriffsregelung zeitlich flexibi-   tümer erhalten die gleichen Konditionen. Sollte projektbezogen -
lisiert. So können langfristig naturschutzfachliche Aufwertungs-     wider Erwarten - an einen Projektbeteiligten gemäß den Punkten
maßnahmen durchgeführt werden und damit das Genehmi-                 2-4 ein höherer Preis gezahlt werden, so wird bei allen Beteiligten
gungsverfahren für den Eingriff entlasten. Die im Rahmen einer       nachentrichtet.
Kompensationsmaßnahme erreichte Aufwertung in Form von               2. Alle für das Projekt erforderlichen Grundstücke werden unab-
Ökopunkten wird in einem Flächenpool, nach Realisierung der          hängig ihrer Lage, Zuschnitt, Qualität und tatsächlicher Nutzung
Maßnahmen in einem Ökokonto gutgeschrieben. Zuordnungen              zum Preis von 2,50 EUR pro m² von der Stadt Heimsheim erwor-
zu Eingriffen werden dokumentiert und entsprechende Maß-             ben.
52/53 Gemeinderat, Stadtverwaltung und Bürgermeister wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage ...
8 |                                                     Amtliches Mitteilungsblatt Heimsheim · 23. Dezember 2020 · Nr. 52/53

3. Wird projektbezogen eine vertragliche Einigung bis zum              Änderung der Hauptsatzung
01.03.2021 erreicht, wird ein Zuschlag in Form einer Aufwands-         - Durchführung von Video-Sitzungen
entschädigung von 0,25 EUR pro m² entrichtet.                          Die Landesregierung hat im Mai 2020 auf die Pandemiesituation
4. Alle für das Projekt erforderlichen Grundstücke, welche ungeteilt   auch mit einer Änderung der Gemeindeordnung Baden-Würt-
an die Stadt verkauft werden, wird ein weiterer Zuschlag in Form       temberg reagiert. Neu eingefügt wurde der § 37a, der Gemein-
einer Aufwandsentschädigung von 0,25 EUR pro m² entrichtet.            deratssitzungen auch im Videoformat ermöglicht. Die diesbezüg-
                                                                       liche Notwendigkeit einer Änderung der Hauptsatzung wurde
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen von Herr Pischke, Büro
                                                                       bis zum 31.12.2020 ausgesetzt. Hiermit wollte der Gesetzgeber
Schädel zur Kenntnis und genehmigte den von der Verwaltung
                                                                       in der Pandemie sicherstellen, dass sog. Video-Sitzungen rasch
vorgeschlagenen Grunderwerb per Beschluss.
                                                                       eingeführt werden können. Die Verwaltung schlägt nun vor, die
Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesbetreu-                Hauptsatzung in diesem Punkt entsprechend anzupassen.
ungseinrichtungen                                                      Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Hauptsatzung zur
Da die Elternbeiträge in Heimsheim seit vielen Jahren hinter den       Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der
Empfehlungen der Landesverbände zurückliegen, hatte man sich           Mitglieder im Sitzungssaal (Videositzungen) entsprechend den
bei der letzten Gebührenerhöhung im Jahr 2019 im Gemeinderat           von der Verwaltung vorgelegten Satzungstext.
darauf geeinigt, künftig eine jährliche Anpassung der Gebühren
vorzunehmen und zwar Erhöhungen zwischen 6% und 12 %, um               Katzenschutzverordnung nach § 13b Tierschutzgesetz
sich den Empfehlungen der Landesverbände ein Stück anzunä-             - interfraktioneller Antrag zum Erlass einer Katzenschutz-
hern. Hierzu wurde letztes Jahr ein Arbeitspapier entwickelt, das      verordnung
die Erhöhungen in einem 3-Jahres-Plan aufzeigt, jeweils für den        In Deutschland leben rund zwei Millionen verwilderte Katzen
Krippenbereich (Erhöhung jährlich um 6%), den Kindergartenbe-          auf der Straße. Eine Katzenpopulation kann rasch wachsen. Die
reich (Erhöhung jährlich um 12%) und den Hortbereich (Erhöhung         Lebenserwartung von Katzen ohne menschliche Betreuung und
jährlich um 12%). Diese Vorgehensweise wurde mit dem Gesam-            medizinischer Versorgung ist erheblich geringer als die von in
telternbeirat 2019/2020 sowie dem Gemeinderat abgestimmt. Für          menschlicher Obhut gehaltenen Katzen. So treten Katzenkrank-
1.1.2021 war nun der 2. Schritt der Erhöhung vorgesehen. Auf-          heiten wie Katzenschnupfen signifikant häufiger auf, auch der
grund der aktuell schwierigen Situation in der Corona-Pandemie         Anteil an unterernährten Katzen ist deutlich höher. Durch das
für alle Beteiligten und nach Beteilung des Elternbeirats schlug die   am 13. Juli 2013 in Kraft getretene 3. Änderungsgesetz zum Tier-
vor, den zweiten Schritt der geplanten Gebührenerhöhung um             schutzgesetz (TierSchG) ist ein neuer § 13b in das Gesetz einge-
ein Jahr zu verschieben, den zweiten Schritt der geplanten Erhö-       fügt worden. Darin wurden die Landesregierungen ermächtigt,
hungen somit erst zum 1.1.2022 umzusetzen. Diesem Vorschlag            durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf
stimmte der Gemeinderat zu. Ebenso den überwiegend redaktio-           fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten,
nellen Änderungen in der Gebührensatzung.                              soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder
                                                                       Schäden bei den in dem betroffenen Gebiet freilebenden Katzen
Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis                           erforderlich ist. Durch Rechtsverordnung vom 19. November 2013
- Vergabe der Planungs- und Bauleistungen an einen General-            hat die Landesregierung von Baden-Württemberg diese Ermäch-
unternehmer in den jeweils ausgeschriebenen Verbands-                  tigung auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen. Der
kommunen                                                               Erlass einer Katzenschutzverordnung dient ebenfalls der Umset-
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat am                zung des Staatsziels Tierschutz nach Artikel 20a Grundgesetz, mit
18.05.2020 zunächst für die Verbandskommunen Birkenfeld,               dem der ethische Tierschutz Verfassungsrang erlangte. Mit einer
Ötisheim und Straubenhardt die innerörtlichen Planungs- und            Katzenschutzverordnung können Gemeinden langfristig die Kat-
Bauleistungen für den Ausbau der „Weißen Flecken“ ausgeschrie-         zenpopulation kontrollieren und somit vorbeugenden Tierschutz
ben. Bis Mitte des Jahres 2021 ist geplant, nach und nach auch         leisten. Die mit der Verordnung verpflichtende Kastration dämmt
die Ausschreibungen für Planungs- und Bauleistungen für die            die Anzahl von Jungtieren ein und verringert damit das beschrie-
weiteren Verbandsgemeinden im Bereich der „Weißen Flecken“             bene Katzenelend. Um eine Kastration nachvollziehen zu können,
auszuschreiben und zu vergeben. Da es sich um eine wegweisen-          sind die Kennzeichnung und Registrierung des Tieres notwen-
de Entscheidung handelt, war die Angelegenheit i.S.v. § 13 Abs.        dig und ermöglichen auch im Falle eines entlaufenen Tieres eine
5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) zu-             schnelle Zuordnung und Rückgabe an den Tierhalter. Inhalt einer
nächst im Gemeinderat zu besprechen. Der Gemeinderat bevoll-           Katzenschutzverordnung ist die Einführung einer Kastrations-,
mächtigte den Bürgermeister antragsgemäß, in der jeweiligen            Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Halterkatzen, de-
Verbandsversammlung des Zweckverbands Breitbandversor-                 nen unkontrolliert Auslauf gewährt wird. Katzenhalterinnen und
gung im Enzkreis für die Vergabe der Planungs- und Bauleistun-         Katzenhalter, die ihrer Katze freien unkontrollierten Auslauf ge-
gen zum Ausbau der weißen Flecken in den jeweiligen Verbands-          währen, müssen nach dieser Verordnung ihre Katze bei einer Tier-
kommunen an denjenigen Bieter zu stimmen, der gegenüber                ärztin oder einem Tierarzt kastrieren lassen und hierfür die Kos-
dem Zweckverband das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt hat.          ten tragen. Durch die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
Videositzung vom 07.12.2020                                            wird darüber hinaus die Halterermittlung erheblich vereinfacht.
Zuschussantrag des TC Heimsheim zur Sanierung der Außen-               Der Erlass einer Katzenschutzverordnung wird langfristig eine
anlagen am Vereinsheim                                                 Reduzierung der Anzahl freilebender Katzen zur Folge haben,
Der Tennis-Club Heimsheim e.V. hat mit Schreiben vom 19.09.2020        die auch eine Reduzierung des Katzenleids zur Folge hat. Durch
einen Antrag auf Zuschuss für die Sanierung und Verschönerung          die Reduzierung der Anzahl freilebender Katzen werden auch die
der Außenanlagen gestellt. Die Kosten für die geplanten Investitio-    Gemeinden und Tierschützer dauerhaft entlastet, weil sie sich als
nen würden laut vorliegendem Angebot einschließlich der Eigen-         Folge der Verringerung der Anzahl an freilebenden Katzen um we-
leistungen ca. 38.000 Euro betragen. Das Vereinsförderprogramm         niger (auch verletzte und unterversorgte) Tiere kümmern müssen.
der Stadt Heimsheim sieht neben der Gewährung von jährlichen           Der Interfraktionelle Antrag aller Fraktionen und Listenvertreter
Zuschüssen (Regelförderung), kostenloser Überlassung von städ-         im Gemeinderat führt zum Thema aus:
tischen Räumen u.a. auch Zuschüsse zu Bauinvestitionen vor. Letz-      Seit geraumer Zeit werden in der Stadt Heimsheim freilebende Streu-
tere werden im Einzelfall nach einem entsprechenden Antrag der         nerkatzen von privaten Tierfreunden eingefangen und vom Tierarzt
Vereine durch den Gemeinderat beschlossen. Einmalige Zuschüs-          kastriert sowie tätowiert. Leider führten diese Aktionen nicht zum
se wurden bisher vorrangig für Bauinvestitionen gewährt und mit        gewünschten Erfolg, da viele uneinsichtige Katzenhalter ihre Katzen
bis zu 20 Prozent der tatsächlichen Ausgaben gefördert.                nicht kastrieren lassen und so die Population rasant zunimmt. Die
Der Gemeinderat beschloss, die Sanierung der Außenanlagen              Katzen sind oft in einem schlechten gesundheitlichen Zustand, sie
mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 7.600 Euro auf Nach-            stecken gesunde Hauskatzen an und es gibt zunehmend Probleme
weis. Der Zuschuss wird auf Basis eines Fördersatzes in Höhe von       mit Anwohnern wegen der Verschmutzung mit Kot in Gärten und
20 % der Gesamtkosten gewährt.                                         Gemüsebeeten. Schwerpunkte in Heimsheim sind:
Amtliches Mitteilungsblatt Heimsheim · 23. Dezember 2020 · Nr. 52/53                                                                    | 9

Gewerbegebiet Egelsee, JVA, Ortskern (Mühlrain / Im Dörfle), Aussied-   Vorplanung genehmigt. Zur Vorbereitung der Zusammenarbeit
lerhöfe, Schafstall Betzenbuckel, wo innerhalb von fünf Jahren über     mit einem Planer leistete der Feuerwehrausschuss in mehreren
130 Katzen kastriert und tierärztlich behandelt wurden. Um das Elend    Treffen und durch Projektgruppenarbeit einen wichtigen Teil
und die Vermehrung der Streunerkatzen zu verringern und die Kast-       der Vorarbeit. Für die Vorplanung konnte Herr Homfeld vom Ar-
rationskosten für die Gemeinde zu reduzieren ist die Einführung einer   chitekturbüro element-5 aus Karlsruhe gewonnen werden. Im
Katzenschutzverordnung notwendig. In den Gemeinden Schramberg           Juli 2019 besichtigten Feuerwehrausschuss, Planer und Bürger-
und Berglen (Rems-Murr-Kreis), sowie in der Nachbargemeinde Möns-       meister nach einem ersten Abstimmungstreffen mit dem Planer
heim wurde bereits eine KatzenSchVO eingeführt. Das Veterinäramt        verschiedene neue oder kürzlich umgebaute Feuerwehrhäuser
Pforzheim sowie das Tierheim Pforzheim befürworten diese Maßnah-        im Enzkreis. Bis zur Klausurtagung 2019 gab es weitere Tref-
me zur Eindämmung wilder Katzenpopulationen.                            fen des Feuerwehrausschusses mit dem Planer. Hierbei wurden
Der Gemeinderat beschloss den Erlass einer Katzenschutzverord-          verschiedene Ideenansätze des Planers diskutiert und der dem
nung einstimmig.                                                        Gemeinderat präsentierte Vorentwurf vom Feuerwehrausschuss
                                                                        genehmigt. Der Vorentwurf bildete die Vorgaben des Feuerwehr-
Videositzung vom 14.12.2020
Kommunaler Klimaschutz                                                  ausschusses in diesem frühen Planungsstadium bereits weitge-
- Vorstellung der Klima- und Co2-Bilanz                                 hend ab. Das Projekt war allerdings in Zusammenarbeit mit der
- Beitritt zum Klimapakt Baden-Württemberg                              Feuerwehr noch weiter zu entwickeln und Details auszuarbeiten.
Seit Jahren engagieren sich der Enzkreis und viele der kreisan-         In dem damaligen Planungsstadium konnten auch noch keine
gehörigen Gemeinden bei den Einsparungen von Energie, der               Kosten genannt werden.
Umstellung auf erneuerbare Energieträger und der Umsetzung              In der Klausurtagung 2020 wurden nun alle Überlegungen als Al-
weiterer Maßnahmen zum Klimaschutz. Um den Erfolg der                   ternativen dargestellt, die irgendwann einmal in Diskussion stan-
Maßnahmen der einzelnen Kommunen zu bewerten, ist eine                  den, jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt wegen größerer
regelmäßige Anfertigung von Klima- und CO2-Bilanzen nötig.              Nachteile ausgeschieden wurden. Insgesamt hat das Architektur-
Der Enzkreis hat deshalb auch für die Stadt Heimsheim eine Kli-         büro sieben Alternativen an den unterschiedlichsten Standorten
ma- und CO2-Bilanz für die Basisjahre 2012 bis 2015 angefertigt         um das bestehende Feuerwehrgebäude herum dargestellt und
und für die Diskussion im Gemeinderat um die Jahre bis 2017             mit Vorteilen, als auch mit Nachteilen, der jeweiligen Variante ver-
erweitert. Herr Ehrismann vom Energie- und Beratungszentrum             sehen, um den Gemeinderat nochmals in die Lage zu versetzen,
Pforzheim/Enzkreis (ebz) stellte die Heimsheimer Bilanz dem             die Favorisierung der sog. Variante E nachvollziehen zu können.
Gemeinderat vor. Nach des § 7 Klimaschutzgesetz Baden-Würt-             Des Weiteren wurde eine Kostenschätzung für die Variante E ab-
temberg kommt auch den Gemeinden, Städten und Landkreisen               gegeben.
beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich eine allgemei-           Vor der Beratung in der Klausurtagung 2020 hatte der Gemein-
ne Vorbildfunktion zu. Deshalb haben die Landesregierung und            derat mit den Kommandanten das bestehende Feuerwehrhaus
die kommunalen Landesverbände Ende 2015 den „Klimaschutz-               besichtigt. Im Anschluss daran hatten Herr Homfeld vom Archi-
pakt Baden-Württemberg“ geschlossen und Klimaschutzziele                tekturbüros element-5 und die beiden Kommandanten der Frei-
definiert. Im Klimaschutzpakt bekennen sich die Parteien zur            willigen Feuerwehr Heimsheim in öffentlicher Sitzung für Fragen
Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und zu            und weitere Erläuterungen zur Verfügung gestanden und die
den Zielen des Klimaschutzgesetzes. Mit dem Klimaschutzpakt             einzelnen Varianten nochmals kurz vorgestellt. Zudem stand ein
setzen das Land und die kommunalen Landesverbände den ge-               Modell der bevorzugten Variante E des Feuerwehrausschusses
setzlichen Auftrag des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg            in verschiedenen architektonischen Fassadeneinfassungen zur
um, wonach das Land die Kommunen bei der Umsetzung ihrer                Verfügung. Hierbei wurden die zwei Planvarianten D + E in die
Vorbildfunktion unterstützt. Dazu wurden verschiedene Förder-           engere Wahl genommen, um diese vor allem kostenmäßig noch-
programme aufgelegt und erweitert, wie z.B. KLIMOPASS oder              mals zu vergleichen und in einer weiteren Gemeinderatsitzung
Klimaschutz-Plus. Mit einem Beitritt zum Klimaschutzpakt Baden-         erneut vorzustellen, damit eine endgültige Entscheidung getrof-
Württemberg erklärt sich die Stadt mit den darin formulierten           fen werden kann. Des Weiteren sollte eine weitere Planvariante
Zielen einverstanden und setzt damit ein deutliches Zeichen in          (Planvariante von der Stadträtin Frau Kiedaisch) mit untersucht
ihrer Klimaverantwortung. Verwaltungsseitig wird der Beitritt           werden. Diese Planvariante wurde jedoch nicht eingereicht, da
zum Klimaschutzpakt Baden-Württemberg empfohlen. Mit dem                sich der denkbare Anbau auf dem Gewässerrandstreifen bzw.
Beitritt können auch zusätzliche Fördermittel für die kommuna-          dem verdolten Hungerbrunnengraben befunden hätte. Somit
len Klimaschutzbemühungen generiert werden. In der Klausur-             standen die beiden Varianten D + E für die Entscheidung des Ge-
tagung des Gemeinderats 2020 wurde das Thema „Kommunaler                meinderats zur Verfügung. Bürgermeister Troll verwies einleitend
Klimaschutz“ behandelt. Dabei wurden die vier Themenfelder              darauf, dass die Sache nun entscheidungsreif sei. Kommandant
Thermografieaktion für Hausbesitzer, Förderung der E-Mobilität,         Herr Waldherr und sein Stellvertreter Herr Rössle waren ebenfalls
Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung und der Ausbau der                anwesend. In der Aussprache wurden nochmals alle Argumente
Photovoltaik auf kommunalen Gebäuden herausgearbeitet, die              abgewogen und alle Fragen beantwortet.
in naher Zukunft neben dem Beitritt zum Klimapakt Baden-Würt-           Der Gemeinderat beschloss bei 12 Ja- und 3 Nein-Stimmen die
temberg verstärkt bearbeitet werden sollen und zum Teil auch            Favorisierung der vorgeschlagenen und von der Feuerwehr be-
schon angelaufen sind. Zudem wurde angeregt, dass alle Gebäu-           fürworteten Variante E und beauftragte die Architekten vom Ar-
de und bauliche Maßnahmen der Stadt nach ökologischen Ge-               chitekturbüro element-5 und die entsprechenden Fachplaner mit
sichtspunkten betrachtet werden müssen. Die geförderte Ther-            der Leistungsphase III (Entwurfsplanung).
mografieaktion für Hausbesitzer wurde dem Gemeinderat in der            Ersatzbeschaffung für das Feuerwehrfahrzeug TLF 16/25
Klausurtagung vorgestellt und wurde positiv aufgenommen.
                                                                        - Beschluss Ausschreibung und Förderantrag
Der Gemeinderat stimmte dem Beitritt der Stadt Heimsheim zum
                                                                        Das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 der Freiwilligen Feuerwehr
Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württembergs und der kom-
                                                                        Heimsheim wurde 1992 beschafft und hat die empfohlene Nut-
munalen Landesverbände zu und beschloss die Übernahme der
                                                                        zungsdauer von 25 Jahren seit 2017 überschritten. Da mit einer
Pauschalkosten und deine Bezuschussung der mengenabhängi-
                                                                        Lieferzeit von rund 18 Monaten gerechnet werden muss, sollte
gen Kosten der Thermografieaktion für Hausbesitzer mit 50%.
                                                                        rechtzeitig mit der europaweiten Ausschreibung begonnen wer-
Erweiterung und Umbau des Feuerwehrhauses                               den. Dies fordert auch der Feuerwehrbedarfsplan, der im Juli
- Vorstellung der beiden Vorentwürfe D + E                              vom Gemeinderat beschlossen wurde. Als neues Fahrzeug wird
- Festlegung der favorisierten Planvariante                             ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 empfohlen. Nach Erfahrung des
- Beschluss zur Freigabe der Entwurfsplanung                            Feuerwehrkommandanten und des Kreisbrandmeisters ist mit ei-
In der Klausurtagung des Gemeinderats im Jahr 2018 wurde über           nem Kaufpreis in Höhe von ca. 380.000 Euro zu rechnen. Für die
die Notwendigkeit, das Feuerwehrhaus zu erweitern und umzu-             Beschaffung wird eine Festbetragsförderung von 92.000 Euro ge-
bauen, informiert und vom Gemeinderat Finanzmittel für eine             währt. Außerdem ist beim Verkauf des alten TLF 16/25 mit einem
10 |                                                   Amtliches Mitteilungsblatt Heimsheim · 23. Dezember 2020 · Nr. 52/53

Erlös von ca. 10.000 Euro zu rechnen, so dass am Ende ca. 278.000    gramm des Landes „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung
Euro bei der Stadt Heimsheim verbleiben.                             von Quartiersprojekten vor Ort“ und die Bereitstellung der erfor-
Der Gemeinderat beschloss die Ersatzbeschaffung eines LF 10          derlichen Eigenmittel .
mit Beauftragung im Jahr 2021.
                                                                     Änderung der Vereinsförderrichtlinien
Vergabe von Reinigungsleistungen für die städtischen                 - Antrag des TSV Heimsheim zur Bewässerung der Sportanlagen
Gebäude                                                              Bis zur grundlegenden Änderung der Vereinsförderrichtlinien im
Die Gebäude der Stadt Heimsheim, die nicht durch eigenes Per-        Jahr 2018 wurden die Kosten des Wasserverbrauchs für die Sport-
sonal gereinigt werden, sind seit 2020 an eine externe Firma ver-    platzbewässerung zu 90 % im Rahmen der Vereinsförderung von
geben. Da die Qualität der Leistungen teilweise nicht zufrieden-     der Stadt übernommen. Mit der Änderung der Vereinsförderricht-
stellend war und es etliche Ansprechpartnerwechsel im ersten         linien wurden Sockelmengen eingeführt, die die Transparenz er-
halben Vertragsjahr beim beauftragten Unternehmen gab, hat           höhten und gleichzeitig zum Wassersparen anregen sollten. Der
die Verwaltung das Vertragsverhältnis zum 31.12.2020 gekündigt       TSV Heimsheim e.V. hat mit Schreiben vom 29.11.2020 einen An-
und die Leistungen neu ausgeschrieben. Als Verfahrensart wur-        trag zur Bezuschussung des Wasserverbrauchs für den Rasenplatz
den ein EU-weites VgV-Verfahren gewählt. Hierbei wurden die          gestellt. Durch die hohen Temperaturen der letzten Sommer und
ausgeschriebenen Dienstleistungen in zwei Lose aufgeteilt.           den wenigen Niederschlag für die Regenwasserzisterne reicht
                                                                     der in den Vereinsförderrichtlinien festgelegte Wasserverbrauch
Der Gemeinderat beschloss:
                                                                     von 850 m³ nicht mehr aus, um den Sportplatz ausreichend zu
1. Die Reinigungsdienstleistungen für die Unterhalts-, Grundrei-     bewässern. Die Stadtverwaltung schlug deshalb vor, die bisheri-
nigungs- und Sonderreinigungsdienstleistungen der städtischen        ge Regelung zur Bezuschussung des Wasserverbrauchs beim Ab-
Liegenschaften des Loses 1 werden zum Angebotspreis von              schnitt Sportplatzpflege zu ergänzen und die Kosten des über die
59.916,76 Euro brutto jährlich an die Firma LOHE Gebäudedienste      festgelegte Sockelmenge hinausgehenden Wasserverbrauchs im
GmbH aus Stuttgart vergeben.                                         Rahmen der Vereinsförderung zu 90% zu übernehmen.
2. Die Reinigungsdienstleistungen für die Unterhalts-, Grundrei-     Der Beschluss über den Antrag wurde für die Einholung weiterer
nigungs- und Sonderreinigungsdienstleistungen der städtischen        Informationen vertagt.
Liegenschaften des Loses 2 werden zum Angebotspreis von
75.701,33 Euro brutto jährlich an die Firma LOHE Gebäudedienste      informatives zu Gewässerrandstreifen
GmbH aus Stuttgart vergeben.                                         Auch in Heimsheim ein ökologisches Thema
Barrierefreie Stadt                                                  Gewässer sind in der heutigen Kulturlandschaft zahlreichen Ein-
- Projektantrag „Seniorengerechtes barrierefreies Einkaufen“,        flüssen und Nutzungsansprüchen ausgesetzt. Siedlungen und
Quartiersimpulse BW                                                  landwirtschaftliche Flächen reichen oft bis an die Gewässer he-
Erste Schritte für ein „Seniorengerechtes Barrierefreies Einkau-     ran. Die Flächen entlang von Gewässern jenseits ihrer Böschun-
fen“ wurden bereits Anfang des Jahres von der Arbeitsgruppe          gen werden Gewässerrandstreifen genannt. Gewässerrandstrei-
„Barrierefreie Stadt“ des Stadtseniorenrats mithilfe des Förder-     fen können deshalb die Funktion eines Puffers übernehmen, der
programms "Gut Beraten - Quartiersimpulse" und einer daraus          für beide Seiten – Mensch und Gewässer – von Nutzen ist.
bewilligten Förderung in Höhe von 4.000 Euro gestartet. Für die      In der Klausurtagung 2020 hat sich der Gemeinderat intensiv
weitere Zukunft ist es ein großes Anliegen, den Menschen in          mit den Gewässern und Gewässerrandstreifen in Heimsheim
unserer Stadt die Möglichkeit zu geben, solange wie möglich in       beschäftigt. Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) vom
ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Dazu gehört vor allem           01.01.2014 sowie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regeln u.a.
eine barrierefreie für alle zugängliche Nahversorgung, diese dient   die rechtliche Einordnung von Gewässerrandstreifen. Sie enthal-
neben der Sicherung des Lebensstandards auch dem kommuni-            ten umfassende Nutzungsgebote und Verbote. Gewässerrand-
kativen Austausch der Bürger in den unterschiedlichen Lebens-        streifen sollen dem Gewässer inner- wie außerorts als Schutz-
phasen und -stadien. Dieses Ziel will der Stadtseniorenrat durch     saum mehr Raum geben. Sie werden ab Oberkante Böschung
ein weiteres Projekt „Seniorengerechtes Barrierefreies Einkaufen“    gemessen und betragen im Außenbereich 10 m und im Innen-
erreichen. Dabei geht es um die abschließende Erfassung des          bereich 5 m (§ 29 WG). Sie dienen der Erhaltung und Verbesse-
Ist-Zustandes, der Ausarbeitung und der Umsetzung möglicher          rung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der
Lösungen zusammen mit Betroffenen und den Unternehmen.               Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie
Mit diesem Projekt sollen die verschiedenen Zielgruppen, wie         Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen aber auch
                                                                     dem Hochwasserschutz und dem Stadtklima.
Senioren, junge Familien und Menschen mit Einschränkungen
                                                                     Je nach Lage gibt das Wassergesetz unterschiedliche Funktionen
jeglicher Art, ob nun temporär oder bleibend erreicht werden. Es
                                                                     für Gewässerrandstreifen vor. Vorrangiges Ziel von Gewässer-
kommt allen Menschen zugute. Zum Projekt gehört die Anspra-
                                                                     randstreifen ist im Außenbereich Schutz vor stofflichen Einträ-
che der Zielpersonen persönlich und schriftlich, Veröffentlichung
                                                                     gen und Erosion, Erhaltung und Verbesserung der Ökologie z.B.
von Meilensteinen und Erkenntnissen in regionalen Medien
                                                                     durch standorttypische Vegetation. Im Innenbereich ist neben
(Amtsblatt, Presse, Online, soziale Netzwerke), Einladung zu Vor-
                                                                     der Verbesserung der ökologischen und mikroklimatischen Funk-
Ort-Begehungen, Präsentation von Ergebnissen nach Abschluss
                                                                     tionen, die Sicherung des Wasserabflusses zur Vermeidung bzw.
des Projektes mit Ausstellungen, Veranstaltungen und Pressear-
                                                                     Verminderung von Hochwasserrisiken zu gewährleisten. Der Ge-
beit. Begleitet wird das Projekt von Alexander Lang, Barrierefrei-   wässerrandstreifen ist von baulichen Anlagen, Gegenständen frei
es Leben, Mühlacker. Die angestrebte Förderung im Landesför-         zu halten. Es ist eine standorttypische, heimische Vegetation her-
derprogramm „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von            zustellen, um auch innerorts durchgehenden Rückzugsraum für
Quartiersprojekten vor Ort“ umfasst hierbei den Aufwand für          Pflanzen und Tiere zu bieten sowie das Mikroklima zu verbessern.
Räumlichkeiten, städtisches Personal, Beratungshonorare, sowie       Breitere Gewässerrandstreifen können sogar als Ökokontomaß-
ggf. unterstützende Zuschüsse für Anpassungsmaßnahmen.               nahmen im Innenbereich angerechnet werden.
Gesamtaufwand                                          85.000 EUR    Bedeutung und Auswirkungen des gesetzlichen Gewässerrand-
(Personal, Sachaufwand, Beratungskosten)                             streifens für die Stadt Heimsheim
Förderung durch das Land Baden-Württemberg             68.000 EUR    Die gesetzlichen Ge- und Verbote haben aus Sicht des Gemein-
                                                                     wohls grundsätzlich positive Effekte. Durch die gesetzlichen Re-
davon Eigenanteil                                      17.000 EUR    gelungen kann die Gewässerökologie, der Hochwasserschutz ver-
Für den Förderantrag ist ein Gemeinderatsbeschluss erforder-         bessert werden. Die Gewässer und Gewässerrandstreifen haben
lich und damit das Signal, dass auch die Stadt hinter dem Projekt    einen positiven Effekt auf das Stadtklima und bieten gleichzeitig
steht und den Eigenanteil finanziert.                                Lebensräume für Tiere, Freiraum und Aufenthaltsqualität für die
Der Gemeinderat beschloss den Antrag auf Förderung des Pro-          Einwohner und Besucher der Stadt. Schließlich wird durch den
jekts „Seniorengerechtes barrierefreies Einkaufen“ im Förderpro-     Gewässerrandstreifen auch die Zugänglichkeit für erforderliche
Amtliches Mitteilungsblatt Heimsheim · 23. Dezember 2020 · Nr. 52/53                                                                     | 11

Unterhaltungsarbeiten am Gewässer sichergestellt. Die mensch-        Unsere Jubilare
liche Nutzung reicht jedoch vielerorts bis an das Ufer heran, Ge-
wässerrandstreifen werden oft nicht frei gehalten. Dies führt aber
auch unweigerlich zu Nutzungs- und Zielkonflikten.                   Geburtstage
In Heimsheim sind der Kotzen- / Zieselbach, der Hungerbrun-          Zum Geburtstag gratulieren wir am
nengraben sowie der Heimsheimer See relevante Gewässer.
Heimsheim wird durch die Anordnung der Wasserläufe in drei           25. Dezember Frau Gertrud Rose Braun                          80 Jahre
Siedlungsbereiche unterteilt. Dies führt zu einer wertvollen öko-    27. Dezember Frau Renate Anna Grieshaber       70 Jahre
logischen Vernetzung und dazu, dass aus drei Richtungen ein          30. Dezember Frau Erika Rühle                  80 Jahre
Frischluftaustausch möglich ist. Die Abkühlung wird in heißen
Sommermonaten gefördert und ist für die zukünftige klimatische       30. Dezember Frau Mathilde Hildegard Gritzbach 80 Jahre
Veränderung ein entscheidender Faktor:                               13. Januar          Herrn Jürgen Werner Kundt                 75 Jahre
                                                                     Wir wünschen den Jubilaren alles Gute, Gesundheit und weiter-
                                                                     hin ein gesegnetes Leben.

                                                                     Stadtjugendreferat

                                                                     Jugendhaus

Auswirkungen für die Landwirtschaft
Gewässerrandstreifen übernehmen eine wichtige Funktion als
Puffer zwischen Gewässer und landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Diffuse Spritz- und Düngemitteleinträge werden so vermieden.
An Gewässerrandstreifen gilt Umbruchverbot sowie das Verbot
von Ackerbau. Die ordnungsgemäße Beweidung von Grünflä-
chen und einbringen von Blühstreifen sind jedoch möglich. Der
Verbot von Pestiziden führt zu einem Rückzugsort für viele In-                                              Grafik: Benjamin Hagenmüller
sektenarten. Zulässig sind sogenannte Kurzumtriebsplantagen.
Hierbei werden schnellwachsende Gehölze bepflanzt und in In-         Das Jugendhaus ist ein offener Treffpunkt für Kinder und Jugend-
tervallen von mehr als 2 Jahren geerntet (z.B. für Energiegewin-     liche aus Heimsheim und Umgebung zur gemeinsamen Freizeit-
nung und Biomasse).                                                  gestaltung. Während der Öffnungszeiten kann im Jugendhaus
Auswirkungen für den Siedlungsbereich                                Billard, Darts, Air-Hockey, Tischtennis und Tischfußball gespielt
Die gesetzlichen Regelungen haben erhebliche Auswirkungen.           werden. Auch diverse Brettspiele können an der Theke ausge-
So ist die Errichtung baulicher und sonstiger Anlagen verbo-         liehen werden. Musik, gemütliche Sofas und das offene Ohr des
ten. Hierzu gehören unter anderem Zäune, Sichtschutzanlagen,         Jugendhaus-Teams runden den Treff für junge Menschen ab!
künstliche Auffüllungen, Hütten, Pools, befestigte oder versiegel-   Kontakt:
te Flächen, Grillstellen. Weiterhin sind Lagerungen von Materiali-   Telefon: 07033 4692430
en wie Brennholz, Kompost usw. verboten. Sterile Rasenflächen        Mobil: 0151 53646159
sowie nicht einheimische und nicht standortgerechte Gehölze          Fax: 07033 4692445
sind im Gewässerrandstreifen unzulässig. Heimische und stand-        E-Mail: hagenmueller@heimsheim.de
ortgerechte Pflanzungen sind zu erhalten, sofern hiervon keine
Hochwassergefahren ausgehen.
Ankauf von Gewässerrandstreifen durch die Stadt Heimsheim
und Vorkaufsrecht
Der Erhalt, Entwicklung und Aufwertung der Gewässer und des
Gewässerrandstreifens ist der Stadt Heimsheim sehr wichtig und
dient dem Gemeinwohl. Für dieses Ziel ist die Stadt Heimsheim         iMPRESSUM                           Verantwortlich für den amtlichen
daher bereit, aktiv Gewässerrandstreifen im Innen- wie Außenbe-                                           Teil, alle sonstigen Verlautbarungen
                                                                      Herausgeber:                        und Mitteilungen:
reich zu erwerben. Gemäß § 29 Abs. 6 Wassergesetz besteht au-         Stadt Heimsheim                     Bürgermeister Jürgen Troll,
ßerdem ein gesetzliches Vorkaufsrecht für Gewässerrandstreifen.       Druck und Verlag: Nussbaum Medien   71296 Heimsheim, Schlosshof 5,
So können Schritt für Schritt die Zielsetzungen des Wassergeset-      Weil der Stadt GmbH & Co. KG,       oder sein Vertreter im Amt.
zes und Wasserhaushaltsgesetzes erreicht werden.                      71263 Weil der Stadt,               Verantwortlich für „Was sonst noch
Für 2021 ist eine Gewässerschau mit den Fachbehörden vorge-           Merklinger Str. 20,                 interessiert“ und den Anzeigenteil:
                                                                      Telefon 07033 525-0,                Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
sehen, zu dessen Durchführung die Stadt Heimsheim gesetzlich          www.nussbaum-medien.de              68789 St. Leon-Rot
spätestens alle 5 Jahre verpflichtet ist.
                                                                      iNFoRMATioNEN                       Tel.: 07033 6924-0,
Fundbüro                                                              Vertrieb (Abonnement und
                                                                                                          E-Mail: info@gsvertrieb.de
                                                                                                          Internet: www.gsvertrieb.de
1 Lesebrille                                                          Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
                                                                      Josef-Beyerle-Str. 2,               Anzeigenverkauf:
Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro,                     71263 Weil der Stadt,               wds@nussbaum-medien.de
Telefon: 535728.
Sie können auch lesen