LEBEN, WOHNEN UND BETREUUNG IM ALTER - AUSGABE 2020
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Impressum Herausgeber : CURAVIVA Baselland, 2020 Textredaktion : wortgewandt, Basel Fotos : CURAVIVA Baselland und Martin Graf, Alters- und Pflegeheime Käppeli und Zum Park, Muttenz, Stiftung Blumenrain, Therwil Gestaltung : kreisvier communications ag, Basel Druck : Bürgerspital Basel, Basel
Inhaltsverzeichnis Wie lebe ich im Alter ? Wichtige Fragen 4 Leben im Heim – was kostet das ? 9 Wer zahlt was ? 14 Spezialfälle – was tun ? 18 Kontakt 19
Wie lebe ich im Alter ?
Wichtige Fragen
Erfüllt sich mein Wunsch, in den eigenen vier aus diesen Durchschnittswerten aber nicht ableiten.
Wänden zu bleiben, oder gehe ich später einmal Ein Grundmerkmal des Alterns von heute sind die
in ein Alterszentrum oder Pflegeheim ? ausgeprägten Unterschiede zwischen gleichaltrigen
Diese Frage stellen sich heute viele ältere Menschen. Menschen. Während die einen mit 75 Jahren bei bester
Sie vergleichen ihre Situation mit der ihrer Eltern oder Gesundheit sind, Weiterbildungen besuchen und sich
Grosseltern und stellen fest, dass das Alter heute ein freiwillig engagieren, sind andere chronisch krank und
bedeutender Lebensabschnitt geworden ist, der län- pflegebedürftig. Ältere Menschen sind heute sehr lange
ger dauert als Kindheit und Jugend. Die steigende gesund, werden dann aber in der letzten Lebensphase
Lebenserwartung bedeutet jedoch nicht, dass wir im rasch sehr krank. Eine Ausnahme sind Demenz-Erkran-
Alter länger in einem Heim leben. Vielmehr bleiben wir kungen, die sich eher langsam entwickeln. Wie viel ein
länger gesund und selbstständig als unsere Vorfahren. Heimaufenthalt kostet, hängt vor allem von Ihrer Ge-
Bei Bedarf können wir zunächst zu Hause unterstützt sundheit und der insgesamt benötigten Betreuung und
werden. Deshalb leben heute 90 % der Menschen zwi- Pflege ab.
schen 80 und 84 Jahren und 55 % aller über 85-Jährigen
im eigenen Haushalt. Muss ich alle meine Ersparnisse aufwenden, wenn ich
in ein Heim ziehe ?
Den Schritt ins Alterszentrum oder Pflegeheim unter- Richtig ist, dass der Anspruch auf Ergänzungsleistungen
nehmen ältere Menschen meist dann, wenn ihre Ge- zur AHV vom verfügbaren Einkommen und Vermögen
sundheit das Leben in der angestammten Wohnung abhängig ist. Berücksichtigt werden Vermögen, die höher
nicht mehr zulässt. Der Weg führt im Alter vom selbst- sind als die gesetzlichen Freibeträge ( siehe Tabelle auf
ständigen Wohnen zunächst zum Wohnen mit Unter- Seite 15 ). Von Vermögenswerten, die über dem Freibe-
stützung und wenn nötig zum Wohnen mit umfassen- trag liegen, müssen pro Jahr maximal 10 % als « Vermö-
der Betreuung und Pflege im Heim. gensverzehr » den Heimaufenthalt mitfinanzieren. Die
Befürchtung, dass ein privates Vermögen in kurzer Zeit
Kann ich mir den Aufenthalt in einem Alterszentrum vollständig aufgebraucht wird, ist unbegründet. Wichtig
oder Pflegeheim finanziell leisten ? ist, dass Sie rechtzeitig Abklärungen treffen und sich
Der Kanton Basel-Landschaft garantiert eine bedarfs- beraten lassen, weil die Einkommens- und Vermögens-
gerechte, wirtschaftliche und qualitativ gute Betreu- situation individuell sehr unterschiedlich sein kann. Zum
ung und Pflege alter Menschen, die Hilfe beanspruchen Beispiel spielt es eine Rolle, ob Sie Wohneigentum be-
( Altersbetreuungs- und Pflegegesetz, APG). Deshalb sitzen. Wenn Sie Vermögenswerte fest angelegt haben,
ist es allen Baselbieterinnen und Baselbietern möglich, sollten Sie rechtzeitig prüfen, in welcher Form Sie den
in ein Heim zu ziehen. Ergänzungsleistungen zur AHV Vermögensverzehr von 10 % verfügbar machen können.
helfen wenn nötig bei der Finanzierung. Das Durch- Ausserdem werden Schenkungen in früheren Jahren
schnittsalter der Heimbewohnerinnen und Heimbe- bei der Vermögenseinschätzung berücksichtigt, wenn
wohner in den Baselbieter Alterszentren und Pflegehei- Ihr Anspruch auf Ergänzungsleistungen ermittelt wird.
men liegt bei rund 88 Jahren ; durchschnittlich leben die Im Kanton Basel-Landschaft ist die Heimplatzfinan-
Menschen etwa 2 1⁄2 Jahre im Heim. Wie lange man zierung ausserhalb der Sozialhilfe geregelt. Es besteht
selbst künftig in einem Heim wohnen wird, lässt sich daher keine Verwandtenunterstützungspflicht.
mehr dazu ab Seite 14
4 | WIE LEBE ICH IM ALTER ? WICHTIGE FRAGENViele Menschen über 80 Jahre leben noch selbstständig – deshalb ist es umso wichtiger,
dass die Lebensfreude auch bleibt, wenn der Weg ins betreute Wohnen führt.
WIE LEBE ICH IM ALTER ? WICHTIGE FRAGEN | 5Was ist die bessere Lösung : ein Umzug ins Heim oder Generell gilt : Die Betreuung und Pflege bis zu einer
die Betreuung zu Hause durch die Spitex? Stunde pro Tag ist zu Hause in der Regel günstiger; bei
Ältere Menschen möchten meist möglichst lange in zwei Stunden und mehr ist die Betreuung im Heim meist
der gewohnten Umgebung bleiben und den Eintritt ins die bessere Lösung.
Pflegeheim vermeiden. Auch aus Kostengründen lautet
die Devise für Pflege und Betreuung im Alter oft « am- Auch die Gemeinden rechnen, bei welcher Variante –
bulant vor stationär». Heute gibt es vielfältige Angebote Spitex oder Heim – sie die kleinsten finanziellen Beiträge
ausserhalb einer stationären Pflege und Betreuung. Zu leisten müssen. Bei einer mittleren Pflegebedürftigkeit
beachten ist aber, dass ab einer mittleren Pflegebedürf- spielt das Einkommen eine entscheidende Rolle. Besteht
tigkeit ein Pflegeheim die bessere Lebensqualität bietet. ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen, sind die Ge-
samtkosten für die Gemeinde im Pflegeheim höher als
Der Entscheid für ambulante Pflege oder für den Um- bei der Pflege zu Hause.
zug in ein Heim hängt von verschiedenen Faktoren ab :
Besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen,
Wie hoch ist das verfügbare Einkommen
kommt die Pflege im Heim für die Gemeinde günstiger.
und Vermögen ?
Die finanziellen Beiträge der Gemeinden an die Alters
Was ist Ihr aktueller Pflegebedarf ? pflege machen vielfach eine beträchtliche Ausgabe
Wohnen Sie allein oder mit Partner/-in ? position der Gemeindebudgets aus. Dennoch ist es
wichtig, dass die Gemeinden nicht nur auf die ent-
Wohnen Sie in einer Mietwohnung
stehenden Kosten achten, sondern dafür sorgen, dass
oder im eigenen Haus ?
ihre Bürgerinnen und Bürger gut betreut werden, eine
Sind die nötigen Hilfsmittel vorhanden, damit Sie sich Wahlfreiheit geniessen und in die Gemeinschaft ein-
in der Wohnung und im Bad sicher bewegen können ? gebunden bleiben.
Die Infrastruktur- und Lebenshaltungskosten sind zu
Hause meistens günstiger. Dafür übersteigen die Pfle-
gekosten der Spitex die Kosten für die Pflege im Heim.
Ausschlaggebend ist oft der über die Spitexpflege hi-
nausgehende Betreuungsbedarf. Bei einer mittleren
oder schweren Pflegebedürftigkeit oder Demenz kön-
nen die Bedürfnisse der Betroffenen im Heim oft besser
erfüllt werden als zu Hause. Generell müssen Sie die
Wohnkosten, die Spitexkosten, die Sicherheit und die
altersgerechten Einrichtungen zu Hause mit den Kosten
und der Ausstattung des gewählten Heims vergleichen.
Entscheidend ist auch das soziale Netz von Angehöri-
gen, Bekannten und Freunden und die allfällige Unter-
stützung im Bereich Betreuung und Pflege durch diese
Personen zu Hause.
6 | WIE LEBE ICH IM ALTER ? WICHTIGE FRAGENSpitex oder Pflegeheim ? Wenn es um die Betreuung geht, sind individuelle Lösungen gefragt,
die für alle Beteiligten stimmig sind.
WIE LEBE ICH IM ALTER ? WICHTIGE FRAGEN | 7Umfassende Betreuung und Pflege rund um die Uhr – die Kosten eines modernen Alterszentrums orientieren sich am Angebot, welches die Bewohnerinnen und Bewohner erwarten dürfen. 8 | LEBEN IM HEIM – WAS KOSTET DAS ?
Leben im Heim – was kostet das ?
Wohnen und zusätzliche Dienstleistungen So viel kostet das Leben in einem Alterszentrum
Der Eintritt in ein Alterszentrum oder Pflegeheim ist eine oder Pflegeheim
grosse Umstellung. Sie werden aber ein Umfeld vorfinden, Die Heime informieren offen darüber, welches Ange-
das Ihnen das Leben in vielen Bereichen erleichtert. Das bot Sie erwarten dürfen. Im Vertrag, den zukünftige
Heim bietet Wohnraum inkl. Reinigung, Vollpension, Auf Bewohnerinnen und Bewohner erhalten, und im Heim-
enthaltsräumen und weiteren Dienstleistungen im Haus. reglement steht, was in den Taxen inbegriffen ist und
Das ganze Haus ist hindernisfrei, rollstuhlgängig und was separat bezahlt werden muss.
hat die nötige Infrastruktur für Pflege und Betreuung.
Diese Leistungen werden Ihnen mit der Hotellerietaxe Zur besseren Transparenz wird jede Monatsrechnung in
in Rechnung gestellt. Einige Dienstleistungen (z. B. Coif- drei Teile gegliedert:
feur) werden separat nach Aufwand verrechnet. Genaue Hotellerietaxe
Angaben dazu liefern die Heimreglemente und Taxlisten.
Betreuungstaxe
Betreuung und Pflege Pflegetaxe
Ein modernes Alterszentrum oder Pflegeheim bietet
umfassende Betreuung und Pflege rund um die Uhr. Die CURAVIVA Baselland angeschlossenen Heime
Das Heim stellt dafür das nötige Fachpersonal, die er- sind mehrheitlich gemeinnützige Institutionen. Alle
forderlichen Hilfsmittel und die teils kostspieligen spe- arbeiten auf der Basis eines Leistungsauftrags mit einer
ziellen Einrichtungen ( z. B. Pflegebäder ) zur Verfügung. oder mehreren Gemeinden. Die Tagestaxen müssen die
Diese Leistungen werden über die Betreuungstaxe und Betriebs- und Investitionskosten des Heims decken. Die
die Pflegetaxe abgegolten. Taxen werden jedes Jahr von den Gemeinden genehmigt.
Die Aufteilung in Betreuungstaxe und Pflegetaxe ist
gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflegetaxe enthält die
Pflege und Betreuung, die gemäss den gesetzlichen
Grundlagen von den Krankenversicherern mitfinanziert
werden. Die Betreuungstaxe enthält alle anderen Pflege-
und Betreuungsleistungen.
mehr dazu ab Seite 10
Die Betreuungspersonen unterstützen Sie dabei, Ihre
bisherigen Lebensgewohnheiten – gemäss Ihren Wün-
schen und wenn irgend möglich – weiterzuführen.
Das Heim verpflichtet sich, Sie nach einem vorüberge-
henden Spitalaufenthalt wieder aufzunehmen. Bewoh-
nerinnen und Bewohner werden bis zum Lebensende
im Heim betreut.
LEBEN IM HEIM – WAS KOSTET DAS ? | 9Hotellerietaxe Betreuungstaxe ( nicht kassenpflichtige Leistungen )
Die Betreuungstaxe umfasst alle Pflege- und Betreu-
Die Hotellerie umfa sst: ungsleistungen, die nicht von den Krankenkassen mit-
Zimmermiete (die Zimmer können weitgehend mit finanziert werden. Sie muss von den Bewohnerinnen
eigenen Möbeln und Bildern eingerichtet werden) und Bewohnern selbst bezahlt werden.
Energie ( Heizung, Strom, Wasser )
Krankenkassen bezahlen nur Beiträge an Pflegeleistun-
Reinigung und Kehrichtabfuhr ( ausser Sperrgut ) gen, die krankheitsbedingt sind. Diese Leistungen sind
sämtliche Mahlzeiten in einem vom Bundesrat genehmigten Leistungskatalog
( KLV 7 ) festgelegt. Erfahrungsgemäss fallen etwa 25 %
Nutzung der Gemeinschaftsräume und der Leistungen nicht in diese Kategorie, sondern gelten
Besuch von Veranstaltungen
als alters- und gesundheitsbedingt.
hindernisfreie, rollstuhlgängige Infrastruktur
einen Anteil Amortisation Bei einigen Leistungen ist die Zuordnung eindeutig
( Hypothekarzinsen, Abschreibungen ) nachvollziehbar : Die Begleitung einer Bewohnerin oder
eines Bewohners vom Zimmer zum Speisesaal oder ein
Administration und Beratung
Spaziergang an der frischen Luft gelten zum Beispiel
Sicherheit und Hauswartung nicht als kassenpflichtige Leistungen. Bei anderen Leis-
Wäscheservice ( Details gemäss Heimreglement ) tungen ist die Abgrenzung jedoch vor allem eine ju-
ristische Frage, die auch schon zu Entscheidungen des
eventuell weitere Dienstleistungen Bundesgerichts geführt hat. Wo das Bundesgesetz in
gemäss Heimreglement
der Abgrenzung nicht eindeutig ist, bestehen zudem
Unterschiede auf kantonaler Ebene.
Die Hotellerietaxen sind in den einzelnen Baselbieter
Heimen nicht gleich hoch. Wie etwa bei einer Wohnung Die vielfältigen Aktivierungs- und Ausflugsangebote
oder einem Haus kommt es bei einem Heim darauf an, im Heim werden ebenfalls mit der Betreuungstaxe ab-
wie alt das Haus ist, ob hohe Hypothekenlasten zu gegolten. Sie helfen den zunehmend eingeschränkten
tragen sind, ob die Zimmer klein oder sehr geräumig und gebrechlichen Menschen, das hohe Alter als eine
sind und ob die Gemeinden weitere Subventionen an Zeit neuer Chancen zu erleben. Die Bewohnerinnen und
den Betrieb ausrichten oder nicht. Die Hotellerietaxe Bewohner können diese Zeit selbstbestimmt gestalten,
beträgt derzeit zwischen 124 und 171 Franken pro Tag. auch wenn es immer mehr zum Leben gehört, dass man-
Im Vergleich zu Hotelbetrieben im Tourismus sind die che Dinge nicht mehr möglich sind. Eine gute Betreuung
Hotellerietaxen der Heime bescheiden, weil Heime mit hilft im Umgang mit körperlichen oder sozialen Verlus-
einer hohen Auslastung rechnen dürfen. ten, wie z. B. dem Tod des Partners oder der Partnerin.
Wenn Sie Ihr Budget für das Leben im Heim aufstellen, Je nach Angebot und Betreuungsintensität fällt die Taxe
müssen Sie folgende weitere Ausgaben berücksichtigen: von Heim zu Heim unterschiedlich aus.
Steuern, Krankenkassenprämien, Internet, Zeitungen,
Zeitschriften, Kleider, Schuhe, Coiffeur, Versicherungen,
Zahnarzt, Optiker, Telefon etc. Ab 2019 müssen Bewohner-
innen und Bewohner in Alterszentren und Pflegeheimen
keine individuellen Radio- und TV-Gebühren mehr
entrichten. Die Heime gelten als Kollektivhaushalt, das
heisst, die Abgabe erfolgt über das Unternehmen und
ist in der Regel in der Hotellerietaxe enthalten.
10 | LEBEN IM HEIM – WAS KOSTET DAS ?Fast all-inclusive : Die Hotellerie im Pflegeheim umfasst einen sehr breiten Service.
Extras wie ein Besuch beim Coiffeur sind jedoch nicht inbegriffen.
LEBEN IM HEIM – WAS KOSTET DAS ? | 11Gemeinsam für die Pflege. Die Pflegetaxe ist kantonal geregelt und der finanzielle Aufwand wird unter der Gemeinde, der Krankenkasse und der pflegebedürftigen Person aufgeteilt. 12 | LEBEN IM HEIM – WAS KOSTET DAS ?
Pflegetaxe ( kassenpflichtige Leistungen ) Fixe Krankenkassenbeiträge
Die Pflegetaxe umfasst die Pflege- und Betreuungsleis- Die Krankenkasse übernimmt für Leistungserbringer
tungen, die von den Krankenkassen mitfinanziert werden. nach Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) Artikel 7,
Absatz 1, Buchstabe c folgende Beiträge an die Kosten der
Die Pflegekosten werden zwischen der pflegebedürfti- Leistungen (nach Artikel 7, Absatz 2) pro Tag.
gen Person, der Krankenversicherung und der Gemein-
de aufgeteilt. Die Aufteilung der Kosten ist wie folgt Bei einem Pflegebedarf : CHF
geregelt ( gemäss Bundesgesetz über die Neuordnung bis 20 Minuten 9.60
der Pflegefinanzierung ):
von 21 bis 40 Minuten 19.20
Alle Krankenkassen bezahlen die gleichen fixen
von 41 bis 60 Minuten 28.80
Beiträge, die der Bundesrat für 12 Pflegebedarfsstufen
festgelegt hat ( siehe Tabelle rechts ). von 61 bis 80 Minuten 38.40
Die Bewohnerinnen und Bewohner bezahlen einen von 81 bis 100 Minuten 48.–
Beitrag von maximal 23 Franken pro Tag, was 20 % von 101 bis 120 Minuten 57.60
des Höchstbeitrags der Krankenversicherer entspricht von 121 bis 140 Minuten 67.20
( gegenwärtig 115.20 Franken ).
von 141 bis 160 Minuten 76.80
Die Gemeinde übernimmt den Rest der Pflegekosten.
von 161 bis 180 Minuten 86.40
Im Kanton Basel-Landschaft legt der Regierungsrat die von 181 bis 200 Minuten 96.–
Pflegetaxen für alle Heime fest, und zwar in gemeinsa- von 201 bis 220 Minuten 105.60
mer Beratung mit den Heimen und Gemeinden und auf
von mehr als 220 Minuten 115.20
der Basis detaillierter Datenerhebungen. Die Pflege kos-
tet für die jeweilige Pflegestufe in jedem Heim gleich viel.
Die Heime fordern die Beiträge der Krankenkasse und
der Gemeinden direkt ein. Entsprechend werden diese
Beiträge auf der Bewohnerrechnung abgezogen bzw.
gutgeschrieben.
Finanzierung eines Heimplatzes
AHV BVG Übrige Vermögens- Hilflosenent- Persönliche
Einnahmen verzehr schädigung Einkünfte
Heimrechnung
Kostenübernahme
Restfinanzierung gemäss Kranken-
Krankenkasse Gemeinde versicherungsgesetz
Gesetzliche
Ergänzungs- Zusatzbeiträge Leistungen
leistungen der Gemeinde
bei Bedarf
LEBEN IMWOLLEN.
HEIM – WAS
WISSEN.
KOSTET DAS ? | 13
KÖNNEN.Wer zahlt was ?
Heimrechnung Abzüge
In Rechnung gestellt werden die Hotellerietaxe, die Be- Krankenkassenprämien und andere
treuungstaxe, die Bewohnerbeteiligung an die Pflege Versicherungsprämien
taxe und gegebenenfalls zusätzlich bezogene Dienst- direkte Steuern
leistungen ( gemäss Heimreglement ). Die jeweiligen
Mietausgaben oder Hypothekarzins und
Positionen werden detailliert aufgeführt.
Unterhaltskosten für Liegenschaften
Sie begleichen die Rechnung mit Ihrem verfügbaren Ein- Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen
kommen, gegebenenfalls auch mit dem anzurechnen-
den Vermögensverzehr und/oder Ergänzungsleistungen Manchmal reicht das verfügbare Einkommen nicht aus,
sowie Zusatzbeiträgen der Gemeinde. um die Heimkosten zu decken. Wenn Sie Vermögen ha-
ben, werden die Heimkosten mit Beiträgen aus dem
Berechnung des verfügbaren Einkommens Vermögen mitfinanziert. Ausserdem kann es sein, dass
Ausgangspunkt für alle wirtschaftlichen Überlegungen Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV haben.
im Zusammenhang mit einem Heimaufenthalt oder
dem Bezug von Spitexleistungen ist das verfügbare Beiträge an die Heimkosten aus dem privaten Vermö-
Einkommen. Es berechnet sich wie folgt : gen : Vermögensverzehr
Verfügbares Einkommen = Bruttoeinkommen – Abzüge Besitzen Sie ein privates Vermögen, das über den gesetz-
lichen Freibeträgen liegt, müssen Sie pro Jahr maximal
Bruttoeinkommen 10 % des Vermögenswerts an die Heimkosten bezahlen.
a. Altersrenten : AHV, Renten aus 2. und 3. Säule
Die finanzielle Situation der heutigen Seniorinnen und Grosse Vermögenswerte sind häufig in Immobilien ge-
Senioren ist in der Regel wesentlich besser als jene ihrer bunden. Wenn Sie Immobilien besitzen, halten Sie diese
Eltern im gleichen Alter. Dank der Einführung der AHV instand, damit Sie bei Bedarf zusätzliches Einkommen
im Jahr 1948 und der obligatorischen beruflichen Vor- durch Mieterträge erzielen können. Ansonsten kann es
sorge im Jahr 1985 können Pensionierte heute oft von sein, dass Sie das Haus zu einem ungünstigen Zeitpunkt
ihren Renten leben. verkaufen müssen. Klären Sie ausserdem rechtzeitig ab,
wie die Beträge aus dem Vermögensverzehr an das Heim
b. Einkommen, z. B. aus Vermögenswerten bezahlt werden können.
Das sind Zinsen, Mieteinnahmen oder Ähnliches.
Schenkungen gelten als freiwilliger Vermögensverzicht.
c. Hilflosenentschädigung Wenn der Anspruch auf Ergänzungsleistungen ermit-
Wenn Sie länger als ein Jahr in vier oder mehr alltägli- telt wird, werden Schenkungen in grossen Teilen zum
chen Lebensverrichtungen auf die Hilfe Dritter ange- Vermögen hinzugerechnet. Gegebenenfalls kann die
wiesen sind, haben Sie Anspruch auf Hilflosenentschä- Gemeinde, welche die durch die Schenkung fehlenden
digung – unabhängig von Einkommen und Vermögen. Beiträge an den Heimaufenthalt vorfinanziert, diese bei
den Empfängern der Schenkung – meist Kindern oder
anderen Verwandten – wieder einfordern.
Detaillierte Informationen zu diesen Fragen finden Sie in
den Unterlagen der Sozialversicherungsanstalt Baselland
( www.sva-bl.ch ).
14 | WER ZAHLT WAS ?Zu einer guten Betreuung gehört auch das gute Gefühl, dass finanziell alles geregelt ist –
hier Lösungen zu finden, ist uns ein grosses Anliegen.
Die Freibeträge liegen bei : CHF
Reinvermögen bei Alleinstehenden 37 500
Reinvermögen bei Ehepaaren 60 000
Für Ehepaare oder Alleinstehende
112 500
ohne Hilflosenentschädigung in selbstbewohnter Liegenschaft
Erhöhter Freibetrag :
» für Ehepaare oder Alleinstehende mit einer Hilflosenentschädigung
in selbstbewohnter Liegenschaft 300 000
» für Ehepaare mit eigener Liegenschaft, wenn ein Ehegatte im Heim
lebt und der andere in der Liegenschaft
WER ZAHLT WAS ? | 15Ergänzungsleistungen zur AHV Auch beim Bezug von Ergänzungsleistungen werden
Wer mit den Renteneinkommen den minimalen Lebens- jährlich 10 % des jeweils noch verbleibenden Vermögens
bedarf nicht decken kann und nur wenig oder kein Ver- dem Einkommen angerechnet, so lange, bis der Vermö-
mögen besitzt, hat unter bestimmten Voraussetzungen gensfreibetrag erreicht ist.
Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Diese werden in-
dividuell berechnet. Das Ziel ist immer, den minimalen Bezahlt werden die Ergänzungsleistungen von den Kan-
Lebensbedarf zu decken. tonen. Auskünfte und Unterlagen erteilt die Ausgleichs-
kasse Baselland in Binningen.
Die Sozialversicherungen haben den minimalen Lebens-
bedarf pro Jahr exakt definiert : Kontakt siehe Seite 19
Für Alleinstehende gilt der Betrag von 19 450 Franken, Versicherungsleistungen
für Ehepaare 29 175 Franken. Hinzugerechnet werden Die obligatorische Krankenversicherung bezahlt einen
Mietkosten inkl. Nebenkosten von max. 1 100 Franken fixen, nach Zeitaufwand berechneten Beitrag an die
pro Monat für Einzelpersonen, 1 250 Franken pro Monat Pflegeleistungen ( Spitex oder Heim ). In der Kranken-
für Ehepaare. Spezielle Bedingungen gelten für Personen, pflege-Leistungsverordnung ( KLV 7 ) legt der Bund für
die in einer Liegenschaft wohnen, die ihnen gehört. 12 mögliche Pflegebedarfsstufen fest, welche Beiträge
die Krankenkassen zahlen müssen.
Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezüger erhal-
ten zudem jährlich die individuelle Prämienverbilligung Da das Gesundheitswesen in die Kompetenz der Kanto-
der Krankenkasse (IPV) in Form eines monatlichen Pau- ne fällt, legen die Kantone fest, wie viel Geld eine Stunde
schalbetrages. Pflege in ihrem Kanton kosten darf.
Wenn Sie in einem Heim wohnen, gilt als Lebensbe- Von den Bruttopflegekosten pro Stufe werden die Bei-
darf der Teil der Tagestaxe, den Sie selbst bezahlen, das träge der Krankenkassen abgezogen. Den Rest zahlen
heisst die Hotellerietaxe, die Betreuungstaxe und der der Kanton oder die Gemeinden und die versicherten
Bewohnerbeitrag an die Pflegetaxe. Zudem wird ein Personen selbst. Dabei dürfen den Patienten maximal
fixer monatlicher Betrag für persönliche Auslagen ( z. B. 20 % des höchsten Krankenkassenbeitrags überwälzt
Kleider, Produkte für die Körperhygiene, Steuern und werden. Bei Pflegeleistungen im Heim entspricht dies
Versicherungen) angerechnet. Der Kanton Basel-Land- aktuell einem maximalen Bewohnerbeitrag an die
schaft hat bei der Ergänzungsleistung ab 1.1.2018 für Pflege von 8395 Franken pro Jahr ( 23 Franken pro Tag ).
Personen, die in einem Alterszentrum oder Pflegeheim Zudem gibt es Krankenkassen, die Zusatzversicherungen
leben, eine Obergrenze für die anrechenbare Heimta- für die Langzeitpflege anbieten und dann, bei einem
xe eingeführt. Dadurch können Finanzierungslücken möglichen Heimeintritt, Beiträge leisten.
entstehen. Für die Deckung dieser Finanzierungslücke
ist die Niederlassungsgemeinde zuständig. Sie richtet
den Betroffenen Zusatzbeiträge aus; festgehalten in
der Regel in einem Reglement.
Grafik siehe Seite 13
Bei Ehepaaren, von denen ein Partner im Heim lebt,
werden die Ergänzungsleistungen für die Ehegattin und
den Ehegatten einzeln berechnet. Dabei werden die
anrechenbaren Einnahmen und das Vermögen des Ehe-
paares zu gleichen Teilen den Ehegatten zugerechnet.
16 | WER ZAHLT WAS ?Die Mitarbeitenden der Alterszentren und Pflegeheime setzen alles daran,
den betagten Menschen eine gute Zeit zu ermöglichen.
WER ZAHLT WAS ? | 17Spezialfälle – was tun ?
Grundsätzlich ist für jede Person im Alter eine bedarfsge- Schenkungen
rechte, wirtschaftliche und qualitativ gute Betreuung und Falls Sie grössere Teile eines Vermögens als Schenkungen
Pflege garantiert. Es gibt jedoch einige spezielle Situatio- an die Familie oder Dritte weitergeben, können diese
nen, die besondere Abklärungen erfordern. bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleis-
tungen trotzdem weiter dem Vermögen zugerechnet
Eintritt in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton werden. In einem solchen Fall kann es sein, dass Sie die
oder in einer anderen Gemeinde Beiträge an die Heimkosten nicht mehr aus dem Vermö-
In der Regel ist auch ein Umzug in ein Alterszentrum gensverzehr leisten können. Das Baselbieter Altersbe-
oder Pflegeheim eines anderen Kantons möglich. Bevor treuungs- und Pflegegesetz (APG), Artikel 40, sieht unter
Sie jedoch konkrete Schritte für einen Umzug einleiten, diesen Umständen vor, dass die ehemalige Wohnsitzge-
klären Sie die Einzelheiten ab. Die Finanzierung der Pfle- meinde die Finanzierungslücke schliesst. Die Gemeinde
getaxen ist im Krankenversicherungsgesetz geregelt ; kann die geleisteten Beiträge jedoch gegenüber den
die Finanzierung der Hotellerie- und Betreuungstaxen Schenkungsempfängern geltend machen.
folgt der Gesetzgebung zu den Ergänzungsleistungen.
Unveräusserliche Liegenschaften
Unter Umständen ergibt sich durch unterschiedliche Sind Ihre Vermögenswerte ausschliesslich in Liegen-
kantonale und kommunale Regelungen eine Finan- schaften vorhanden, müssen Sie unter Umständen die
zierungslücke. Den fehlenden Betrag muss entweder bestehende Hypothek erhöhen oder Immobilien verkau-
der bisherige Wohnsitzkanton/die bisherige Wohnsitz fen, um die entsprechenden Beiträge aus dem Vermögen
gemeinde oder der Standortkanton des Heims über eine zu leisten. Ist ein Verkauf unmöglich, müssen Sie mit
Kostengutsprache decken. dem Heim und der ehemaligen Wohnsitzgemeinde eine
Lösung finden, um die Finanzierungslücke zu schliessen.
18 | SPEZIALFÄLLE – WAS TUN ?Kontakt CURAVIVA Baselland Fichtenhagstrasse 4 , 4132 Muttenz Telefon 061 461 57 80 info@curaviva-bl.ch www.curaviva-bl.ch Sozialversicherungsanstalt Binningen SVA Basel-Landschaft Hauptstrasse 109, 4102 Binningen Telefon 061 425 25 25 info@sva-bl.ch www.sva-bl.ch Ansprechpartner für weitere Auskünfte sind auch die Alterszentren und Pflegeheime Baselland sowie die Sozialdienste und die Informations- und Beratungsstellen für Altersfragen der Gemeinden.
Sie können auch lesen