BehiG Ausbau Bushaltestellen Oberrieden Dorf, Bahnhof

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Vorprojekt

BehiG Ausbau Bushaltestellen
Oberrieden Dorf, Bahnhof

Technischer Bericht

Projekt Nr.           Plan Nr.             Datum:        11.06.2021   Erstellt:           stre

                                           Massstab:                  Geprüft:            stre
115004942.2- 101                           Format:       30 x 21      Freigegeben:        stre

Index         Datum   Erstellt   Geprüft   Freigegeben   Änderung

A

B

C

                                                                            AFRY Schweiz AG
                                                                              Ruhtalstrasse 12
                                                                           CH-8400 Winterthur
                                                                        Tel. +41 52 260 52 52
                                                                          winterthur@afry.com
                                                                                  www.afry.ch
Inhaltsverzeichnis
        Ausgangslage / Begründung des Vorhabens......................................................................................... 5

                 Einleitung ................................................................................................................................................. 5
                 Vorhaben Dritter ...................................................................................................................................... 5
        Vorgaben............................................................................................................................................. 5

                 Projektziele............................................................................................................................................... 5
                 Dimensionierungsgrundlagen .................................................................................................................. 6
                 Projektorganisation .................................................................................................................................. 6
        Zustandserfassung............................................................................................................................... 7

                 Geotechnische Untersuchungen .............................................................................................................. 7
                 Kunstbauten ............................................................................................................................................. 7
                 Strassen .................................................................................................................................................... 7
        Umwelt ............................................................................................................................................... 8

                 Luft ........................................................................................................................................................... 8
                 Lärm ......................................................................................................................................................... 8
                 Erschütterungen....................................................................................................................................... 8
                 Nichtionisierende Strahlung (NIS) ............................................................................................................ 8
                 Grundwasser ............................................................................................................................................ 8
                 Oberflächengewässer............................................................................................................................... 8
                 Abwasser, wassergefährdende Stoffe...................................................................................................... 8
                 Naturgefahrenkartierung ......................................................................................................................... 8
                 Boden ....................................................................................................................................................... 9
                 Belastete Standorte ................................................................................................................................. 9
                 Abfall, Entsorgung .................................................................................................................................... 9
                 Umweltgefährdende Organismen............................................................................................................ 9
                 Störfallvorsorge ........................................................................................................................................ 9
                 Wald ......................................................................................................................................................... 9
                 Flora, Fauna, Lebensräume ...................................................................................................................... 9
                 Landschaft und Ortsbild ........................................................................................................................... 9
                 Kulturdenkmäler, archäologische Stätten.............................................................................................. 10
        Projekt .............................................................................................................................................. 10

                 Projektbeschrieb .................................................................................................................................... 10
                 Projektierungselemente......................................................................................................................... 10
                 Road Safety Inspection (RSI) .................................................................................................................. 12
                 Projektrisiken ......................................................................................................................................... 12

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Mitwirkung der Bevölkerung §13 StrG................................................................................................... 13
                 Standards Staatsstrassen ....................................................................................................................... 13
        Verkehrsführung während Ausführung .............................................................................................. 13

        Koordination ..................................................................................................................................... 13

                 Projektkoordination mit den möglichen involvierten Stellen ................................................................13
        Erwerb von Grund und Rechten ......................................................................................................... 13

        Kosten ............................................................................................................................................... 14

                 Kostenvoranschlag ................................................................................................................................. 14
                 Grundlage Kostenermittlung.................................................................................................................. 14
                 Kostenrisiken .......................................................................................................................................... 14
        Terminplan ........................................................................................................................................ 14

        Inhaltsverzeichnis Projektmappe ....................................................................................................... 14

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Unterlagen

                                                                                                       VP (§ 12/13 StrG)

                                                                                                                           BP (§ 16/17 StrG)

                                                                                                                                               BP (§ 15 StrG)
                                                            Anzahl UVB

                                                                         Anzahl BVV
                                                                                      Ziffern Anhang
                                                                                      BVV
Interne Vernehmlassung
Präsidiales                                                                                               e
Gesellschaft / Gemeindepolizei                                                                            e
Finanzen                                                                                                  e
Steuern
Hochbau                                                                                                   e
Liegenschaften                                                                                            e
Bildung                                                                                                   e

Gemäss Bedarfsabklärung
ASTRA (baupolizei.winterthur@astra.admin.ch)
Baudirektion TBA
Kantonspolizei Zürich (KAPO) (verkehrstechnik@kapo.zh.ch)                                                 1
Zürcher Verkehrsverbund (ZVV)
Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG (info@szu.ch)                                                        1
Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) (support@zsg.ch)
Regionale Planungsvereinigungen
Schweizerische Bundesbahnen (SBB)                                                                         1
(immobilienrechte.ost@sbb.ch)
Gemeinde Thalwil
Gemeinde Horgen
Gemeinde Oberrieden                                                                                       1

Total Exemplare (gedruckt)                                                                                4
e = Dossier elektronischer Versand

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Ausgangslage / Begründung des Vorhabens
                 Einleitung
Das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG verpflichtet die Eigentümer, die Zugänge zu den Bushaltestel-
len und Fahrzeugen bis zum 31.12.2023 hindernisfrei umzubauen. Eine hohe Haltekante mit 22cm Ein-
stiegshöhe ermöglicht Personen mit eingeschränkter Mobilität einen autonomen Zugang zum öffentlichen
Verkehrsmittel Bus. Sie ist daher bei allen Haltestellen, wo dies möglich ist, anzustreben. Auf dem Gebiet
der Gemeinde Oberrieden sind davon drei Bushaltestellen entlang der Alten Landstrasse betroffen:
      Oberrieden Dorf, Bahnhof
      Oberrieden, Wattenbühlweg
      Oberrieden, Tannenbach
Auf ihnen verkehrt die Buslinie 145 Thalwil, Zentrum – Horgen, Bahnhof, betrieben durch Zimmerberg Bus
(resp. SZU).
Die Bushaltestellen werden hindernisfrei ausgebaut und für Gelenkbusse (Anlegekante 20m) ausgelegt. Die
im Projektperimeter liegenden Fussgängerübergänge werden mit Querungshilfen (physischen Mitteinseln)
ausgerüstet, womit die Verkehrssicherheit für die Fussgänger und die Schulwegsicherheit erhöht wird.
Die Bushaltestelle Oberrieden, Hubstrasse wurde im Rahmen eines früheren Projekts gemäss damaligem
Stand der Technik (Haltekanten mit 16cm Randabschluss) hindernisfrei ausgebaut. Im Rahmen des vorlie-
genden Auftrags werden Massnahmen zur Ertüchtigung auf die aktuelle Normung geprüft.
Im Rahmen des hindernisfreien Ausbaus werden zudem Fussgängerschutzmassnahmen umgesetzt.

Im vorliegenden Dossier wird folgende Bushaltestelle behandelt:
      Oberrieden Dorf, Bahnhof

                 Vorhaben Dritter
      SBB AG: Die SBB planen im Bereich des Bahnhofs Oberrieden, Dorf eine Arealentwicklung. Dafür wer-
       den Teile der alten Liegenschaften ersetzt. Insgesamt entstehen vier Baukörper auf dem Areal. Damit
       einhergehend erfolgt ebenfalls ein behindertengerechter Ausbau des Bahnzugangs. Detaillierte Koordi-
       nation im Zuge Bauprojekt.
      Wasserversorgung: Im Bearbeitungsperimeter soll die bestehende Wasserleitung (PVC DN 160mm)
       ersetzt werden. Definitive Bedarfsabklärung im Bauprojekt
      Elektrizität / ÖB: Koordination ÖB mit Projekt SBB im Zuge Bauprojekt. Abklärungen allfällige Massnah-
       men Trassee im Zuge Bauprojekt

                 Vorgaben
                 Projektziele
Das Projektziel kann mit folgenden Massnahmen erreicht werden:
      Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen
      Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer

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Dimensionierungsgrundlagen
      Normen des VSS Verband der Schweizerischen Strassenfachleute
      Ausbaustandard Staatsstrassen Kanton Zürich
      Normalien für Strassenbau, Baudirektion des Kanton Zürich
      Richtlinie Hindernisfreie Bushaltestellen
      Verkehrslastklasse T3
      Verkehrsbelastung (DTV)
                                               Stand 2016     Prognose 2040
                   Gesamt                      4’856          6’546
                   In Richtung Horgen          2’650          3’603
                   In Richtung Thalwil         2’202          2’943
                   Lastwagenanteil             2.1%           1.8%

      Variantenstudie BHSt Bahnhof Oberrieden Dorf, Flückiger + Bosshard AG, Sept. 2020
      RSI Road Safety Inspection, Martin Weissert Verkehrssicherheit GmbH, 24.02.2020

                 Projektorganisation

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Zustandserfassung
                 Geotechnische Untersuchungen
Keine geotechnischen Untersuchungen.

                 Kunstbauten
Westlich der Alten Landstrasse befindet sich die Reformierte Kirche von Oberrieden. Das Areal ist im nördli-
chen Projektperimeter eingefriedet von einer Betonstützmauer, im südlichen Teil von einer ca. 2m hohen
Böschung mit anschliessender ca. 2m hoher Stützmauer (verputzt, Basis vermutlich Naturstein).
Bei der Projektierung der horizontalen Linienführung der einzelnen Elemente wurde darauf geachtet, die
vorhandenen Stützmauern nicht zu tangieren.

                 Strassen
3.3.1            Ausnahmetransportrouten
Keine Ausnahmetransportroute.

3.3.2            Strassenentwässerung
Gemäss den «Grundlagen für die Zulässigkeitsprüfung der Einleitung in Oberflächengewässer» (BD ZH, TBA,
2014) ist gemäss dem DTV mit einer mittleren Belastung zu rechnen (5‘000 < DTV < 14‘000). Es sind jedoch
keine Massnahmen vorgesehen, da die Entwässerung in die örtliche Mischwasserkanalisation erfolgt.

3.3.3            Unfallstatistik KAPO
Im Projektperimeter ereigneten sich im Zeitraum 01.01.2015 – 31.12.2019 (5 Jahre) sechs Unfälle, wobei
sich eine Person leicht verletzte.
Obwohl der Fussgänger die Alte Landstrasse ausserhalb des Fussgängerstreifens überquerte, wurden spezi-
ell die Sichtverhältnisse im Bereich des Fussgängerstreifens vor Ort überprüft. Die Überprüfung ergab, dass
parkierte Fahrzeuge die Sicht auch auf den Annährungsbereich des Fussgängerstreifens beeinträchtigen.
Die anderen Unfälle sind Einzel- und/oder Bagatellunfälle, aus ihnen resultiert kein Handlungsbedarf für die
Optimierung der Strasseninfrastruktur.

3.3.4            Velo-, Mountainbike- und Skatingrouten
Keine Velo-, Mountainbike- und Skatingrouten.

3.3.5            Öffentlicher Verkehr
ÖV-Güteklasse C
Bahnhof Oberrieden Dorf: Linie S24 im Halbstundentakt
Bushaltestelle Oberrieden Dorf, Bahnhof: Buslinie 145 im Halbstundentakt

3.3.6            Wanderwege
Durch das Kirchengrundstück führt ein Wanderweg und erreicht auf Höhe des Fussgängerübergangs den
Projektperimeter. Anschliessend führt er nach Nordwesten weg und unterquert anschliessend die Gleise
der SBB.

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3.3.7            Fussgänger
Die Haltestelle Oberrieden Dorf, Bahnhof dient in erster Linie als ÖV-Umsteigepunkt auf den Bahnhof Ober-
rieden Dorf der SBB.
Frequenzen: Keine Zahlen vorliegend, aufgrund der Lage (Bereich BHS und Bahnhof) kann jedoch von einer
hohen Frequenz ausgegangen werden.
Schulweg: Nutzung dieser Verbindung von älteren Schülern. Die Kindergarten-Kinder nutzen die Unterfüh-
rung, welche sich ca. 80m weiter entfernt in Richtung Horgen befindet.

                 Umwelt
Für das vorliegende Projekt ist keine UVP erforderlich. Die Vorgaben des Umweltrechts müssen trotzdem
eingehalten werden. Im Folgenden wird aufgeführt, ob und welche Auswirkungen das Projekt in den ver-
schiedenen Umweltbereichen hat.

                 Luft
Das vorliegende Projekt führt zu keinen wesentlichen Verkehrsänderungen (Änderung DTV < 10%). Dem-
entsprechend ergeben sich keine spürbaren Änderungen bei der Luftschadstoffbelastung.

                 Lärm
Das vorliegende Projekt führt zu keiner wesentlichen Änderung der Strassen- oder der Lärmsituation. Es
sind keine sanierungspflichtigen Gebäude (>AW oder >IGW) im Projektperimeter vorhanden.

                 Erschütterungen
Es sind keine erschütterungsrelevanten Baumethoden vorgesehen. Im Betrieb kommt es zu keinen relevan-
ten Erschütterungen.

                 Nichtionisierende Strahlung (NIS)
Im Rahmen des Projekts werden keine Anlagen erstellt, welche NIS erzeugen und keine Orte mit empfindli-
cher Nutzung geschaffen.

                 Grundwasser
Der gesamte Projektperimeter liegt im Gewässerschutzbereich üB; übriger Bereich.

                 Oberflächengewässer
Keine Oberflächengewässer im Projektperimeter.

                 Abwasser, wassergefährdende Stoffe
Die Fahrbahnentwässerung kann im Grundsatz übernommen werden, muss aber der neuen Linienführung
der Ränder angepasst werden. Es sind keine Änderungen oder Kapazitätsausbauten am öffentlichen Kanali-
sationsnetz infolge der neuen Haltestellengeometrie notwendig.

                 Naturgefahrenkartierung
Keine Naturgefahren.

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Boden
4.9.1            Umgang mit Boden beim Bauen
Das Projekt liegt im Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV).
Im Zuge der nächsten Projektphase wird in den Bereichen mit Erdarbeiten der Unterboden auf Schadstoffe
untersucht. Der abgetragene Oberboden wird zentral deponiert und später wieder am Gewinnungsort ein-
gebaut.
Zusammen mit den notwendigen Belagsuntersuchungen wird die Fundation auf einen möglichen Schad-
stoffgehalt geprüft.

4.9.2            Bodenverwertung
Keine Bodenverwertung.

4.9.3            Fruchtfolgeflächen (FFF)
Keine Fruchtfolgeflächen (FFF).

                 Belastete Standorte
Kein Eintrag im Kataster der belasteten Standorte (KbS).

                 Abfall, Entsorgung
Die anfallenden Abbruchmaterialien werden untersucht, damit sie der korrekten Entsorgung/Verwertung
zugeführt werden können.
      Betonabbruch, Randabschlüsse: Wiederverwendung in RC-Kiesen oder als Zuschlagsstoff im Frischbe-
       ton
      Belagsaufbruch: Prüfung PAK-Gehalt; Wiederverwendung Belagswerk, Deponie oder thermische Ver-
       wertung
      Aushubmaterial (Unterboden, alte Fundationsschichten): Prüfung PAK- und Schwermetallgehalt; Defi-
       nition Entsorgung (U, T, I, R), Verwertungsregel Kt. ZH beachten.

                 Umweltgefährdende Organismen
Keine umweltgefährdenden Organismen.

                 Störfallvorsorge
Das Projekt fällt nicht unter die Störfallverordnung.

                 Wald
Das Projekt erfordert keine Rodungen und es werden keine Anlagen im Waldabstandsbereich erstellt.

                 Flora, Fauna, Lebensräume
Nicht relevant für vorliegendes Projekt (keine Einträge auf maps.zh.ch).

                 Landschaft und Ortsbild
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Kulturdenkmäler, archäologische Stätten
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                  Projekt
                  Projektbeschrieb
Das Projekt umfasst die beiden Bushaltekanten der Bushaltestelle Oberrieden Dorf, Bahnhof und den mittig
dazwischen liegenden Fussgängerübergang. Es beinhaltet den behindertengerechten Ausbau der beiden
Anlegekanten mit dem Randstein «Züri-Bord» mit 22cm Anschlag und wird auf Gelenkbusse mit 18m Länge
ausgelegt.
Der Perimeter für die dafür notwendigen Anpassungen der Strassengeometrie erstreckt sich auf eine Länge
von ca. 140 Metern. Seitlich begrenzt wird er einerseits durch die Stützmauer des Grundstücks der Refor-
mierten Kirche, andererseits durch die Anlagen des Bahnhofs Oberrieden Dorf. Die genaue Projektabgren-
zung zur hiesigen Arealentwicklung ist mit SBB Immobilien noch festzulegen.

5.1.1             Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Heute stehen auf Seite Bahnhof total 7 Parkplätze für Kurzzeitparkierer (max. 15min) zur Verfügung.
Neu können auf Seite Bahnhof 7 Parkplätze, auf Seite Kirche 3 Parkplätze angeboten werden. Durch die
beidseitige Verteilung sind keine fahrbahnquerenden Manöver mehr notwendig.

5.1.2             Öffentlicher Verkehr
Der bestehende Personenunterstand auf Seite Kirche liegt nicht optimal im Bereich der 1. und 2. Türe der
Busse, kann aber an der heutigen Lage belassen werden.
Auf Seite Bahnhof wird kein separater Personenunterstand erstellt.

5.1.3             Leichter Zweiradverkehr
Keine Massnahmen für den leichten Zweiradverkehr.

5.1.4             Fussgängerverkehr
Durch den Einbau einer Mittelinsel in den Fussgängerstreifen wird die Querung erleichtert. Die Anlage der
Querung zwischen den beiden Anlegekanten beschreibt dabei den Optimalfall, damit ist die Sicherheit für
die Fussgänger am höchsten, da die notwendigen Sichtweiten für die Autofahrer stets gewährleistet sind.

                  Projektierungselemente
5.2.1             Horizontale und vertikale Linienführung
Die Bushaltestellen werden als Fahrbahnhaltestellen ausgeführt.
Die Anlage einer Anlegekante mit «Züri-Bord» und 22cm Anschlag bedarf erhöhter Anforderungen bezüg-
lich der Fahrbahnränder. Der Bus muss sich vor Erreichen der Anlegekante bereits vollständig gerade aus-
richten, damit die rechte Fahrzeugecke nicht über den Randstein wischt (bei 22cm Anschlag würde das
Fahrzeug «aufsitzen»). Um dieses Manöver zu gewährleisten, muss der Fahrbahnrand 16m vor der Anlege-
kante bereits in derselben Flucht liegen. Für einen Gelenkbus von 18m Länge bedeutet das die Anordnung
einer Geraden von 36m Länge. Mit vorliegendem Projekt können alle Vorgaben eingehalten werden.
Die Linienführung der Ränder wird gegenüber dem heutigen Zustand mit rück- und vorspringenden Ecken
und Kaps vereinheitlicht und begradigt. Das erleichtert dem Verkehrsteilnehmer die Orientierung und ge-
währleistet ein gutes und sicheres Befahren.

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Die vertikale Linienführung muss im Bauprojekt detailliert projektiert werden, bedarf aber keiner massge-
benden Änderungen gegenüber dem heutigen Zustand. Es ist darauf zu achten, dass im Bereich der Anlege-
kanten keine Längs- und Quergefällswechsel angeordnet werden.

5.2.2             Querschnitt (Normalprofil)
Die Fahrbahn weist im Bereich des Fussgängerübergangs eine Breite vom 10.00m auf. Damit ist eine Fahr-
spurbreite von 4.00m und eine Mittelinsel mit 2.00m Breite gewährleistet. An den Projektenden erfolgt der
Übergang auf die bestehenden Fahrbahnbreiten.
Die Anlegekanten der Bushaltestellen weisen eine Länge von 20.00m auf und sind damit auf Gelenkbusse
ausgelegt.
Die seitlichen Längsparkplätze sind 6.00m lang (in den Ecken 7.00m) und 2.30m breit. Damit ist die Kom-
fortstufe B (öffentlich zugängliche Parkplätze) gewährleistet.

5.2.3             Fahrbahnoberbau
Der Oberbau wird mit bituminösen Belägen erstellt. Das gilt ebenso für die Haltestellen, die Anlage von Be-
tonhaltestellen ist aufgrund der Anzahl Kurse (39 Kurse pro Tag und Seite) nicht gegeben.
Busse verursachen in bituminösen Belägen schnell Spurrinnen, da sie immer innerhalb von ca. 5cm in der-
selben Spur fahren. Dem Belagsaufbau und der Wahl der Bindemittel ist deshalb grosse Beachtung zu
schenken. Auf der Bremsstrecke (ca. 20m), im Haltebereich und auf der Wegfahrt (ca. 15m) ist deshalb ein
verstärkter Aufbau zu wählen. In vorliegendem Fall wird dies durch die Wahl härterer Bitumen bei gleich-
bleibender Belagsstärke erreicht. Der Übergang der einzelnen Belagssorten erfolgt dabei «fliessend» wäh-
rend dem Einbau.
Aufgrund des DTV resultiert für heute, wie auch die Prognose 2040 eine Verkehrslastklasse T3.
Unter Annahme einer mittleren Tragfähigkeit S2 des Untergrunds ist somit ein Strukturwert des Oberbaus
von SN = 87 notwendig.

                    Oberbau Fahrbahn
                    Deckschicht           AC 8 S          B 50/70                 3cm
                    Binderschicht         AC B 22 S       B 50/70                 7cm
                    Tragschicht           AC T 22 N       B 70/100                7cm
                    Fundation             UG 0/45, OC85                     min. 45cm
                    Total min.                                              min. 62cm

                    Oberbau Haltestelle
                    Deckschicht           AC 8 H          PmB 45/80-65            3cm
                    Binderschicht         AC B 22 H       PmB 45/80-65            7cm
                    Tragschicht           AC T 22 S       B 50/70                 7cm
                    Fundation             UG 0/45, OC85                     min. 45cm
                    Total min.                                              min. 62cm

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Oberbau Trottoir
                    Deckschicht                AC 8 N          B 70/100        3cm
                    Binderschicht              -                                  -
                    Tragschicht                AC T 16 N       B 70/100       5cm*
                    Fundation                  UG 0/45, OC85              min. 30cm
                    Total min.                                            min. 38cm

                   * in Überfahrten um 2cm verstärkt

                    Oberbau Parkplätze, Anpassungen
                    Deckschicht                AC 8 N          B 70/100        3cm
                    Binderschicht              -                                  -
                    Tragschicht                AC T 22N        B 70/100        7cm
                    Fundation                  UG 0/45, OC85              min. 35cm
                    Total min.                                            min. 45cm

5.2.4             Sichtweiten
Die Projektierungsgeschwindigkeit VP beträgt 50km/h, die einzuhaltende Sichtweite wurde mit 55m ange-
nommen.
Überprüft wurde der Fussgängerübergang (mit Beobachtungsdistanz B = 0.50m ab Fahrbahnrand) sowie die
südliche Grundstückzufahrt der SBB (mit Beobachtungsdistanz B = 3.00m ab Fahrbahnrand).
Die erforderlichen Sichtweiten sind eingehalten.

                  Road Safety Inspection (RSI)
Die Verkehrssicherheit wurde im Projektperimeter mit Hilfe einer Road Safety Inspection gemäss VSS SN
641 723 überprüft.
Die vorhandenen potenziellen Mängel im Bereich der Haltestellen und des Fussgängerübergangs sind mit
vorliegendem Projekt behoben.
Die Mängel im Bereich des Parkplatzes SBB sind im Rahmen der Entwicklung Bahnhof Oberrieden, Dorf
durch die SBB zu eliminieren.

5.3.1             Öffentliche Beleuchtung (OeB)
Die öffentliche Strassenbeleuchtung wird im Projektperimeter an das Bauvorhaben angepasst und neu mit
LED-Leuchten ausgeführt.

                  Projektrisiken
Aufgrund der vorangehend beschriebenen Untersuchungen ist von keinen wesentlichen Projektrisiken aus-
zugehen.

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Mitwirkung der Bevölkerung §13 StrG
Das Projekt wird der Bevölkerung durch öffentliche Planauflage zur Stellungnahme unterbreitet.

                  Standards Staatsstrassen
Die Projektierung erfolgte gemäss den Standards Staatsstrassen der Baudirektion des Kantons Zürich, Stand
März 2021.

                  Verkehrsführung während Ausführung
Die Bauarbeiten können halbseitig mit einer Lichtsignalanlage ausgeführt werden. Für die Buslinie 145 ist
jeweils eine provisorische Haltestelle vor dem Signal einzurichten. Während der (kurzen) Aufenthaltszeit
muss der Verkehr hinter dem Bus warten, nur der Gegenverkehr hat freie Fahrt. Die Weiterfahrt kann sich
der Bus anschliessend mittels der Busbevorzugung freischalten.
Für die Fussgänger ist eine provisorische Querung durch die Baustelle freizuhalten.
Der Einbau der Binder- und der Deckschicht sollten fugenlos erfolgen, wofür eine Vollsperrung von zwei bis
drei Tagen notwendig ist.

                  Koordination
                  Projektkoordination mit den möglichen involvierten Stellen
      Werkleitungseigentümer best. Leitungen und Zustand, Bedürfnisabklärung
      KAPO, Gemeindepolizei
      Bahninfrastrukturbetreiber SBB AG: BehiG Ausbau und Entwicklung Areal Bahnhof Oberrieden Dorf
      ÖV-Betriebe: SZU Zimmerbergbus

                  Erwerb von Grund und Rechten
      Erforderlicher Landerwerb
      Erwerb von Grund und Rechten
      Realersatz / Abtausch
      erforderliche Dienstbarkeiten
      falls erheblich (z.B. bei Hilfsbrücke, provisorische Verkehrsführungen) erforderliche vorübergehende
       Beanspruchungen
      Weitere

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Kosten
                  Kostenvoranschlag
Gemäss separatem Dokument Kostenvoranschlag.

                  Grundlage Kostenermittlung
Kostenvoranschlag Bearbeitungsstufe Vorprojekt (Genauigkeit +/- 20%).
Die Kostenermittlung basiert auf regionalen Erfahrungswerten und wurde mit aktuellen Submissionen veri-
fiziert.

                  Kostenrisiken
Baumethoden, -materialien und -kosten sind bekannt und kalkulierbar.
Gewisse Kostenrisiken birgt die mögliche Belastung der Altbeläge und der best. Fundation. In der Kostener-
mittlung wurden jedoch bereits übliche Annahmen für die korrekte Entsorgung getroffen.

                  Terminplan
Vorgesehene Meilensteine für das Bauvorhaben:
      Äusserung von Begehren §12 / Mitwirkung der Bevölkerung §13 StrG                      Juni/Juli 2021
      Öffentliche Planauflage §16 in Verbindung §17 Abs. 2 StrG                           Nov./Dez. 2021
      Festsetzung §15 StrG Projekt und Kreditbewilligung                                       März 2022
      Baubeginn                                                                              August 2022
      Bauende                                                                              Sommer 2023
      Projektabrechnung                                                                        Ende 2023

                  Inhaltsverzeichnis Projektmappe

115004942.1 -
  100                  Übersichtsplan 1:5'000                                                  11.06.2021
  101                  Technischer Bericht                                                     11.06.2021
  102                  Kostenvoranschlag                                                       11.06.2021
  103                  Situation 1:200                                                         11.06.2021
  107                  Landerwerbsplan                                                         11.06.2021
  108                  Landerwerbstabelle                                                      11.06.2021
  109                  Signalisations- und Markierungsplan                                     11.06.2021

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