BEITEN BURKHARDT Details zum Startup Shield Bayern - Referenten: Caroline Frohnwieser Christian Kalusa

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BEITEN BURKHARDT Details zum Startup Shield Bayern - Referenten: Caroline Frohnwieser Christian Kalusa
BEITEN
BURKHARDT
Details zum
Startup Shield Bayern

Referenten:
Caroline Frohnwieser
Christian Kalusa
5. August 2020
BEITEN BURKHARDT Details zum Startup Shield Bayern - Referenten: Caroline Frohnwieser Christian Kalusa
STARTUP SHIELD
BAYERN

Säule 2 der Fördermaßnahmen für Start-ups und kleine Unternehmen
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Das Startup Shield Bayern

Aufbau:

•Zielgruppe

•Investmentvoraussetzungen

•Art des Investments

•Verwendungszeck

•Sonstiges

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Zielgruppe
• Startups die keinen Zugang zu Säule 1 haben

    •   Seit 01.10.2019 am Markt aktiv; gemessen an der ersten Umsatzerzielung

         •   Startups die bisher keine Umsätze erzielt haben, fallen hier also raus;
         •   ABER: Keine Mindestumsätze;

    •   Umsatz nicht höher als 75 Mio. EUR zum 31.12.2019

         •   Achtung: Gruppenumsatz – Umsätze von Tochterunternehmen
             werden hier mitberücksichtigt.

• Innovatives Unternehmen mit wachstumsorientierten, skalierbaren
  Geschäftsmodell

    •   Innovativ: neuartiges Geschäftsmodell und/oder Produkt/Technologie
    •   Wachstumsstark: Skalierbarkeit in Bezug auf das Geschäftsmodell
        und/oder das Produktangebot und kräftiges, jährliches Umsatzwachstum
        realistisch

    •               Alternatives Förderprogramm:        Eigenkapitalschild             4

                                                        Mittelstand Bayern
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Investmentvoraussetzungen (I)

• Belegbarer Corona-Effekt

    •   Zusammenhang Pandemie und der Finanzierungs-, Nachfrage- und/oder
        Angebotssituation des Unternehmens
    •   Bsp.: Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr; geplatzte
        Finanzierungsrunde

• Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in Bayern

    •   Mehrheitlicher Anteil der Arbeitsplätze; Großteil des
        Wertschöpfungsanteils oder Entwicklungstätigkeiten in Bayern

• Kein Unternehmen in Schwierigkeiten per 31.12.2019
    •   Stammkapital nicht durch aufgelaufene Verluste zur Hälfte verloren,
    •   Nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens und
    •   Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens liegen nicht
        vor.

    ABER: Bei Start-ups, die jünger als drei Jahre und weniger als 50 Mitarbeiter
      haben, wird das Kriterium nicht geprüft.
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Investmentvoraussetzungen (II)

• „Market Proof“ und/oder „Investment Case Proof“

    •   Market Proof: Indikatoren über ein nachhaltiges Marktinteresse
    •   Investment Case Proof: Sehen andere Marktteilnehmer eine Perspektive
        für das Startup

• Angemessene Beteiligung privater Investoren und/oder Gründer

    •   Beteiligung: Kapitalzufluss seit 2020
         • Kapitalerhöhungen; Wandeldarlehen; stille Beteiligungen;
         • Signifikante Verzichte auf Gehälter, offene Forderungen;
    •   Angemessenheit: Richtwert 30% bis 50% an der Gesamtfinanzierung

    Achtung: Keine Berücksichtigung von Fremdkapital

• Abdeckung Cash Burn der nächsten 12 Monate und Erreichung
  Finanzierungsrunde/Cash Break Even

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Art des Investments

• Regelfall: Wandeldarlehen

     •   Laufzeit 7 Jahre
     •   Verzinsung 7%; gestundet bis zur Endfälligkeit oder Wandlung
     •   Kündigungs-, alternativ Wandlungsrecht (Discount von 30 % auf
         Unternehmensbewertung) bei der nächsten Finanzierungsrunde

• Einzelfall: direkte Beteiligung (marktübliche Bewertung)

     •   Pari passu zum privaten Lead Investor;
     •   Mind. 30% der Runde müssen von einem privaten Investor stammen

•   Corporate Governance nach Wandlung

• Investitionsvolumen: 100 – 800 TEUR (Maximalbetrag staatlicher
  Zuschüsse)

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Details zum Antrag

• Antragsstellung nur bei der BayBG

• Antrag muss bis 31.12.2020 gestellt werden

              • Aber: Mittel sind begrenzt

•   Kurzes Pitch Deck

•   Ergänzende Angaben zum Unternehmen

•   Kleinbeihilfenerklärung des Unternehmens

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REFERENTEN

Christian Kalusa                Caroline Frohnwieser

Partner | Rechtsanwalt          Rechtsanwältin
BEITEN BURKHARDT                BEITEN BURKHARDT
Ganghoferstraße 33              Ganghoferstraße 33
80339 München                   80339 München

Praxisgruppe: Corporate/M&A     Praxisgruppe: Corporate/M&A
T: +49-89-35065-1225            T: +49-89-35065-1242
M: Christian.Kalusa@bblaw.com   M: Caroline.Frohnwieser@bblaw.com

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BEITEN
BURKHARDT
stellt sich vor
BEITEN BURKHARDT STELLT SICH VOR

BEITEN BURKHARDT ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien Deutsch-
lands und deckt alle Bereiche des Wirtschaftsrechts ab.

Unsere Wurzeln liegen in München, wir haben jedoch auch Standorte in Düssel-
dorf, Frankfurt, Berlin und Hamburg sowie in Belgien, Russland und China.
Zudem betreiben wir mehrere Kompetenzzentren für binationale Wirtschafts-
beziehungen. Unter unseren Geschäftspartnern sind multinationale Konzerne,
börsennotierte Aktiengesellschaften und mittelständische Unternehmen ebenso
wie Stiftungen und die öffentliche Hand.

Was uns auszeichnet, ist die persönliche, vertrauensvolle Beratung. Als
Mandant treffen Sie bei uns nicht nur auf mehr als 280 strategisch denkende
Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Sie treffen auf mehr als
280 engagierte Partner, die ein besonderes Gespür für Ihr Anliegen haben und
gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen entwickeln.

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BEITEN BURKHARDT AUF EINEN BLICK

GEGRÜNDET           ANWÄLTE WELTWEIT

*1990               288
STANDORTE           RECHTSGEBIETE

9                   33

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UNSERE AUSZEICHNUNGEN

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UNSER WELTWEITES NETZWERK

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                              LÄNDER DESKS

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                   SPRACHEN

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UNSER WELTWEITES NETZWERK

BEITEN BURKHARDT ist seit Bestehen international ausgerichtet: Als eine der
ersten deutschen Kanzleien haben wir 1992 ein Büro in Moskau eröffnet und
sind seit 1995 in China etabliert. Unsere internationale Strategie stützt sich auf
drei Säulen. Die erste Säule bilden unsere neun Standorte, an denen wir mit
eigenen Büros vor Ort sind und unsere Mandanten dank lokaler Marktkenntnis
hervorragend in allen juristischen Belangen unterstützen können.

Als zweite Säule verstehen wir unsere acht Kompetenzzentren für binationale
Wirtschaftsbeziehungen. Unsere Experten sitzen hier nicht unbedingt vor Ort.
Sie nutzen aber ihr profundes Wissen über eine Region, wenn sie sich in
wechselnden Teams zusammenfinden, um deutsche und internationale Man-
danten maßgeschneidert zu beraten.

Die dritte Säule schließlich ist unser weltweites Netzwerk exzellenter Partner-
kanzleien, mit denen wir seit vielen Jahren vertrauensvoll und erfolgreich
zusammenarbeiten. Unsere Verbindungen reichen nicht nur in sämtliche euro-
päische Länder, sondern in zahlreiche Jurisdiktionen und Regionen der Welt.

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UNSER WELTWEITES NETZWERK

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UNSERE
STANDORTE
weltweit
UNSERE STANDORTE

BEIJING                      DÜSSELDORF                      MOSKAU
Suite 3130, 31st Floor       Cecilienallee 7                 Turchaninov Per. 6/2
South Office Tower           40474 Düsseldorf                119034 Moskau, Russland
Beijing Kerry Centre         T +49 211 518989-0              T +7 495 2329635
1 Guang Hua Road             F +49 211 518989-29             F +7 495 2329633
Chao Yang District           E bblaw-duesseldorf@bblaw.com   E bblaw-moskau@bblaw.com
100020 Beijing, China
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F +86 10 85298123            FRANKFURT AM MAIN               MÜNCHEN
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