ÜBERBLICK ÜBER DIE NEUES ZUR - Nachbarschaftsheim Schöneberg
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OKTOBER 2021 NEWSLETTER OKTOBER CURA VORMUNDSCHAFTSVEREIN INHALT LIEBE EHRENAMTLICHE, ÜBERBLICK ÜBER DIE AUFENTHALTS- die SPD kündigt eine dritte Sondierungsrunde RECHTLICHE SITUATION mit den Grünen und Linken mit dem Ziel von VON AFGHAN/INNEN Koalitionsverhandlungen an, was auch für unsere Arbeit eine Relevanz hätte. NEUIGKEITEN Aktuell kommen wieder mehr Geflüchtete in NEUES ZUR Deutschland und Berlin an, vor allem über Polen JUGENDHILFE und die Nordbalkanroute über Rumänien. SONSTIGES Auch bei uns im Team gab es mit dem Weggang von Herrn Deroni und der Leitungsübernahme von Frau Bäutigam interne Verränderungen. Es ist viel im Wandel. Ihr Cura Vormundschaftsverein
ÜBERBLICK ÜBER AUFENTHALTSRECHTLICHE SITUATION JUNGE GEFLÜCHTETE AUS AFGHANISTAN IN DEUTSCHLAND – AKTUELLE SITUATION UND AUFENTHALTSRECHTLICHE HINWEISE Die Ankunft junger Afghan*innen in Deutschland seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan ist auch in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht eine Ausnahmesituation. Zahlreiche umF sind in ihrer Angst um Angehörige in Afghanistan schier verzweifelt und damit psychisch extrem belastet. Es kursieren zahlreiche Falschinformationen, die entweder weiter verunsichern oder unerfüllbare Erwartungen schüren. Dabei war und ist der Umgang mit der aufenthaltsrechtlichen Situation bundesweit alles andere als einheitlich. Mehr DIE RECHTLICHE EINORDNUNG UND WEITERE INFORMATIONEN VON PROASYL 1) Einen offiziellen Abschiebestopp im Sinne des § 60 a) Abs. 1 AufenthG gibt es aktuell nicht. Derzeit finden aber keine Abschiebungen nach Afghanistan statt. Ob es zu einem offiziellen Abschiebungsstopp kommen wird bzw. ob und ggf. wann mit einer Wiederaufnahme der Abschiebungen zu rechnen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. 2) Derzeit hat das BAMF »aufgrund der aktuellen Situation in Afghanistan […] Entscheidungen für Antragsstellende aus Afghanistan rückpriorisiert«. Das heißt, dass über diese Anträge vorerst nicht entschieden wird . Ausgenommen davon sind Fälle, in denen das BAMF internationalen Schutz zuerkennen kann, d.h Fälle bei denen es auch schon nach bisheriger Lageeinschätzung die Flüchtlingsanerkennung oder subsidiären Schutz zuerkennen konnte. Bis zuletzt hat das BAMF jedoch in einem Großteil der Asylverfahren von Afghan:innen lediglich Abschiebungsverbote erteilt.
3) Folgenatrag sinnvoll? Als relativ sicher gilt bereits jetzt, dass jenen Personen, die vor einer Verfolgung durch die Taliban geflohen sind, denen diese Verfolgung auch geglaubt worden ist und deren Asylanträge in der Vergangenheit allein wegen einer sogenannten inländischen Fluchtalternative innerhalb Afghanistans abgelehnt worden sind, im Falle eines Asylfolgeantrags die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen sein wird. Jedenfalls diesen Personen kann geraten werden, innerhalb von drei Monaten gerechnet ab der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 – also bis zum 15. November 2021 Asylfolgeanträge zu stellen. Wenden Sie sich im Zweifel an eine Beratungsstelle oder eine:n Anwält:in. [Anmerkung: laut EuGH unvereinbar wenn ein Folgeantrag allein deshalb als unzulässig zurückgewiesen wird, weil der Antrag nicht binnen einer bestimmten Frist gestellt wurde.] Weiter sind Asylfolgeanträge dann sinnvoll, wenn sich Personen lediglich im Besitz einer normalen Duldung (auch: Beschäftigungsduldung, nicht: Ausbildungsduldung!) befinden und kein »Hineinwachsen« in eine Bleiberechtsregelung nach § 25a oder § 25b AufenthG in nächster Zeit ansteht. 4) In Fällen, in welchen Personen über Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22 (Aufnahme aus dem Ausland: u.a. vorgesehen für Ortskräfte), 23 (Bundes- oder Landesaufnahmeprogramme) oder 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG (Aufenthalt aus humanitären Gründen wegen Abschiebungsverbots) verfügen ist zu beachten, dass diese Aufenthaltstitel im Falle einer Asylantragstellung erlöschen (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 8 AufenthG). Eine Asylantragstellung sollte hier – wenn überhaupt – nur bei anwaltlich geprüften Erfolgsaussichten für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes in Erwägung gezogen werden. 5) Es gelten aber nach wie vor die allgemeinen Bedingungen für den Familiennachzug wie der Besitz von gewissen Aufenthaltserlaubnissen sowie die Beschränkung auf die Kernfamilie . Rechtlich gibt es lediglich eine Ausnahmeregelung zum Familiennachzug von »sonstigen Familienangehörigen« in Form des § 36 Abs. 2 AufenthG. Vorgesehen ist ein Nachzug nur in Fällen »zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte«, welche familiär begründet sein muss. Mehr Weitere Infos auch beim Flüchtlingsrat Niedersachsen
INFORMATIONEN ZUR AUSREISE AUS AFGHANISTAN (HANDBOOK GERMANY) Hier veröffentlicht Handbook Germany alle ihnen bekannten Informationen über die Ausreisemöglichkeiten nach Deutschland und versuchen auch hilfreiche Informationen über andere Länder bereitzustellen. Mehr INFOS FÜR GEFLÜCHTETE AUS AFGHANISTAN: ASYLFOLGEANTRAG, ANTRAG AUF AUFENTHALTSERLAUBNIS UND AUF ARBEITSERLAUBNIS? Hier finden Sie zudem nützliche Musteranträge. G-20 SONDERGIPFEL ZUR HILFE FÜR AFGHANISTAN Afghanistan droht eine humanitäre Katastrophe. Die Europäische Union kündigte an, sie werde Afghanistan mit insgesamt einer Milliarde Euro helfen. Mehr AFGHANISCHE FLÜCHTLINGE AUF DEM WEG IN DIE EU Weil Kroatien und Ungarn auf der Balkanroute hohe Grenzzäune errichtet haben, versuchen Geflüchtete jetzt verstärkt über Rumänien in die EU zu kommen. Die Zahl der illegalen Grenzübertritte stieg in der ersten Jahreshälfte um 200 Prozent. Mehr BRANDENBURGER LANDKREISE RECHNEN MIT AUFNAHME VON MEHR FLÜCHTLINGEN "Wir erleben derzeit einen sprunghaften Anstieg bei der Zahl geflüchteter Menschen - vorwiegend aus dem Irak -, die über Belarus und Polen nach Brandenburg kommen", sagte Sozialstaatssekretär Ranft. Nach Angaben des Ministeriums sollen in diesem Jahr 5.423 Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt werden. Im Juli war das Aufnahmesoll für 2021 noch auf 3.173 Personen geschätzt worden. Mehr "BERLINER ERPRESSUNG": JAHRELANG VON DEN KINDERN GETRENNT Tausende Geflüchtete mussten vor Gericht ziehen, bis das Auswärtige Amt den Nachzug ihrer Familien erlaubte. Das zeigen Recherchen. Anwälte haben das Vorgehen so häufig beobachtet, dass sie ihm einen Namen gegeben haben: Sie sprechen von einem "Berliner Vergleich", manche auch von einer "Berliner Erpressung." Mehr
KEINE „JUGENDHILFE LIGHT“ IN SAMMELUNTERKÜNFTEN FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE GEFLÜCHTETE! Gemeinsame Pressemitteilung vom 20. September 2021 Flüchtlingsrat Berlin, Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen BBZ, Jugendliche ohne Grenzen und Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge BumF zum Pilotprojekt des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zur „bedarfsorientierten Unterbringung von ehemals unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (EUMF) “. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten stellte – am Weltkindertag – ein Pilotprojekt für die Unterbringung junger Geflüchteter vor. Dieses Projekt für die ehemals unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge betrifft deren Übergang aus der Jugendhilfe in die Zuständigkeit des LAF. Das Pilotprojekt sieht vor, dass junge Geflüchtete mit Vollendung des 18. Lebensjahres die stationäre Jugendhilfe verlassen und in eine vom LAF finanzierte Wohnform innerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft überführt werden, dort aber noch ambulant durch einen freien Träger der Jugendhilfe betreut werden. – Offenbar um Kosten zu sparen – soll eine „Jugendhilfe Light“ für junge Volljährige in LAF-Sammelunterkünften installiert werden, die keinerlei Jugendhilfe-Standards einhält. Mehr MERKBLATT FÜR VORMUND*INNEN ZUR PRAKTISCHEN AUSÜBUNG DER ÜBERTRAGENEN ELTERLICHEN SORGE Unsere Netzwerkpartner von akinda haben ein aktuelles Merkblatt zur Frage der Aufgabenverteilung zwischen Vormund*in und Mitarbeitenden der Jugendhilfeeinrichtung erstellt. Unter anderem wird in einer Übersicht aufgeschlüsselt, welche Angelegenheiten Grundsatzentscheidungen betreffen – und damit dem*der Vormund*in vorbehalten sind – und welche als Angelegenheiten der Alltagssorge zu verstehen sind, sodass die Mitarbeitenden der Jugendhilfeeinrichtung hier eigenständig entscheiden dürfen. Hier Ähnliches Schreiben gibt es auch bei uns sowie ein Muster welches für die Übertragung der Vertretungsbefugnis (Vollmacht) einer einzelnen Grundsatzangelegenheit genutzt werden kann. Wenden Sie sich bei Bedarf an uns.
CURA VORMUNDSCHAFTSVEREIN NEWSLETTER Haben Sie besonderen Beratungsbedarf oder Wünsche? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Telefonisch unter 22 18 28 860 oder per E-Mail vormundschaft@nbhs.de. https://cura.nbhs.de/vormundschaftsverein Copyright 2020 I Cura Vormundschaftsverein Der Cura Vormundschaftsverein ist Teil des Trägers Nachbarschaftsheim Schöneberg, der wiederum Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbands ist. Mit Akinda und Caritas hat sich Cura in 2016 zum Berliner Netzwerk Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete zusammengeschlossen. Das Netzwerk wird gefördert durch Mittel des Berliner Senats für Bildung, Jugend und Familie und vom Jugendamt des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf. I Impressum
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