ÜBERBLICK ÜBER DIE NEUES ZUR - Nachbarschaftsheim Schöneberg

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ÜBERBLICK ÜBER DIE NEUES ZUR - Nachbarschaftsheim Schöneberg
OKTOBER 2021

    NEWSLETTER OKTOBER
               CURA VORMUNDSCHAFTSVEREIN

INHALT
                       LIEBE EHRENAMTLICHE,
ÜBERBLICK ÜBER DIE
AUFENTHALTS-
                       die SPD kündigt eine dritte Sondierungsrunde
RECHTLICHE SITUATION
                       mit den Grünen und Linken mit dem Ziel von
VON AFGHAN/INNEN
                       Koalitionsverhandlungen an, was auch für unsere
                       Arbeit eine Relevanz hätte.
NEUIGKEITEN
                       Aktuell kommen wieder mehr Geflüchtete in
NEUES ZUR              Deutschland und Berlin an, vor allem über Polen
JUGENDHILFE            und die Nordbalkanroute über Rumänien.

SONSTIGES              Auch bei uns im Team gab es mit dem Weggang
                       von Herrn Deroni und der Leitungsübernahme
                       von Frau Bäutigam interne Verränderungen.

                       Es ist viel im Wandel.

                       Ihr Cura Vormundschaftsverein
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ÜBERBLICK ÜBER
AUFENTHALTSRECHTLICHE SITUATION
JUNGE GEFLÜCHTETE AUS AFGHANISTAN IN DEUTSCHLAND – AKTUELLE SITUATION UND
AUFENTHALTSRECHTLICHE HINWEISE
Die     Ankunft       junger    Afghan*innen      in    Deutschland    seit     der
Machtübernahme           der     Taliban     in   Afghanistan   ist    auch      in
aufenthaltsrechtlicher Hinsicht eine Ausnahmesituation.
Zahlreiche umF sind in ihrer Angst um Angehörige in Afghanistan
schier verzweifelt und damit psychisch extrem belastet. Es kursieren
zahlreiche Falschinformationen, die entweder weiter verunsichern oder
unerfüllbare Erwartungen schüren.
Dabei war und ist der Umgang mit der aufenthaltsrechtlichen Situation
bundesweit alles andere als einheitlich. Mehr

DIE RECHTLICHE EINORDNUNG UND WEITERE INFORMATIONEN VON PROASYL

1) Einen offiziellen Abschiebestopp im Sinne des § 60 a) Abs. 1 AufenthG
gibt es aktuell nicht. Derzeit finden aber keine Abschiebungen nach
Afghanistan statt. Ob es zu einem offiziellen Abschiebungsstopp
kommen wird bzw. ob und ggf. wann mit einer Wiederaufnahme der
Abschiebungen zu rechnen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
gesagt werden.
2)    Derzeit   hat    das     BAMF   »aufgrund   der   aktuellen   Situation    in
Afghanistan […] Entscheidungen für Antragsstellende aus Afghanistan
rückpriorisiert«. Das heißt, dass über diese Anträge vorerst nicht
entschieden wird .
Ausgenommen davon sind Fälle, in denen das BAMF internationalen
Schutz zuerkennen kann, d.h Fälle bei denen es auch schon nach
bisheriger      Lageeinschätzung       die    Flüchtlingsanerkennung          oder
subsidiären Schutz zuerkennen konnte. Bis zuletzt hat das BAMF
jedoch in einem Großteil der Asylverfahren von Afghan:innen lediglich
Abschiebungsverbote erteilt.
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3) Folgenatrag sinnvoll?
Als relativ sicher gilt bereits jetzt, dass jenen Personen, die vor einer
Verfolgung durch die Taliban geflohen sind, denen diese Verfolgung
auch geglaubt worden ist und deren Asylanträge in der Vergangenheit
allein   wegen         einer    sogenannten        inländischen       Fluchtalternative
innerhalb   Afghanistans          abgelehnt        worden     sind,   im    Falle    eines
Asylfolgeantrags die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen sein wird.
Jedenfalls diesen Personen kann geraten werden, innerhalb von drei
Monaten gerechnet ab der Machtübernahme der Taliban am 15. August
2021 – also bis zum 15. November 2021 Asylfolgeanträge zu stellen.
Wenden Sie sich im Zweifel an eine Beratungsstelle oder eine:n
Anwält:in. [Anmerkung: laut EuGH unvereinbar wenn ein Folgeantrag
allein deshalb als unzulässig zurückgewiesen wird, weil der Antrag
nicht binnen einer bestimmten Frist gestellt wurde.]

Weiter sind Asylfolgeanträge dann sinnvoll, wenn sich Personen
lediglich       im       Besitz      einer         normalen         Duldung          (auch:
Beschäftigungsduldung, nicht: Ausbildungsduldung!) befinden und
kein »Hineinwachsen« in eine Bleiberechtsregelung nach § 25a oder §
25b AufenthG in nächster Zeit ansteht.
4) In Fällen, in welchen Personen über Aufenthaltserlaubnisse nach den
§§ 22 (Aufnahme aus dem Ausland: u.a. vorgesehen für Ortskräfte), 23
(Bundes- oder Landesaufnahmeprogramme) oder 25 Abs. 3 bis 5
AufenthG        (Aufenthalt         aus      humanitären            Gründen         wegen
Abschiebungsverbots)            verfügen     ist     zu     beachten,       dass     diese
Aufenthaltstitel im Falle einer Asylantragstellung erlöschen (vgl. §
51 Abs. 1 Nr. 8 AufenthG). Eine Asylantragstellung sollte hier – wenn
überhaupt – nur bei anwaltlich geprüften Erfolgsaussichten für die
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes in
Erwägung gezogen werden.
5) Es gelten aber nach wie vor die allgemeinen Bedingungen für
den      Familiennachzug             wie      der         Besitz      von      gewissen
Aufenthaltserlaubnissen             sowie      die        Beschränkung         auf     die
Kernfamilie .
Rechtlich       gibt      es     lediglich    eine        Ausnahmeregelung            zum
Familiennachzug von »sonstigen Familienangehörigen« in Form des §
36 Abs. 2 AufenthG. Vorgesehen ist ein Nachzug nur in Fällen »zur
Vermeidung        einer        außergewöhnlichen          Härte«,     welche       familiär
begründet sein muss. Mehr

Weitere Infos auch beim Flüchtlingsrat Niedersachsen
INFORMATIONEN ZUR AUSREISE AUS AFGHANISTAN (HANDBOOK GERMANY)

Hier     veröffentlicht      Handbook     Germany      alle   ihnen     bekannten
Informationen über die Ausreisemöglichkeiten nach Deutschland und
versuchen      auch       hilfreiche   Informationen    über     andere    Länder
bereitzustellen. Mehr

INFOS FÜR GEFLÜCHTETE AUS AFGHANISTAN: ASYLFOLGEANTRAG, ANTRAG AUF
AUFENTHALTSERLAUBNIS UND AUF ARBEITSERLAUBNIS?
Hier finden Sie zudem nützliche Musteranträge.

G-20 SONDERGIPFEL ZUR HILFE FÜR AFGHANISTAN
Afghanistan droht eine humanitäre Katastrophe. Die Europäische
Union kündigte an, sie werde Afghanistan mit insgesamt einer Milliarde
Euro helfen. Mehr

AFGHANISCHE FLÜCHTLINGE AUF DEM WEG IN DIE EU

Weil Kroatien und Ungarn auf der Balkanroute hohe Grenzzäune
errichtet haben, versuchen Geflüchtete jetzt verstärkt über Rumänien
in die EU zu kommen. Die Zahl der illegalen Grenzübertritte stieg in der
ersten Jahreshälfte um 200 Prozent. Mehr

BRANDENBURGER LANDKREISE RECHNEN MIT AUFNAHME VON MEHR FLÜCHTLINGEN

"Wir     erleben   derzeit    einen    sprunghaften    Anstieg    bei   der   Zahl
geflüchteter Menschen - vorwiegend aus dem Irak -, die über Belarus
und Polen nach Brandenburg kommen", sagte Sozialstaatssekretär
Ranft.
Nach Angaben des Ministeriums sollen in diesem Jahr 5.423 Flüchtlinge
auf die Kommunen verteilt werden. Im Juli war das Aufnahmesoll für
2021 noch auf 3.173 Personen geschätzt worden. Mehr

"BERLINER ERPRESSUNG": JAHRELANG VON DEN KINDERN GETRENNT
Tausende Geflüchtete mussten vor Gericht ziehen, bis das Auswärtige
Amt den Nachzug ihrer Familien erlaubte. Das zeigen Recherchen.
Anwälte haben das Vorgehen so häufig beobachtet, dass sie ihm einen
Namen gegeben haben: Sie sprechen von einem "Berliner Vergleich",
manche auch von einer "Berliner Erpressung." Mehr
KEINE „JUGENDHILFE LIGHT“ IN SAMMELUNTERKÜNFTEN FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE
GEFLÜCHTETE!
Gemeinsame Pressemitteilung vom 20. September 2021 Flüchtlingsrat
Berlin, Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und
Migrant*innen           BBZ,      Jugendliche          ohne       Grenzen             und
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge BumF zum
Pilotprojekt des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zur
„bedarfsorientierten Unterbringung von ehemals unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen (EUMF) “.
Das     Landesamt        für    Flüchtlingsangelegenheiten            stellte     –   am
Weltkindertag      –     ein   Pilotprojekt   für    die    Unterbringung         junger
Geflüchteter     vor.    Dieses   Projekt     für   die     ehemals    unbegleiteten
minderjährigen          Flüchtlinge   betrifft      deren     Übergang          aus   der
Jugendhilfe in die Zuständigkeit des LAF.
Das Pilotprojekt sieht vor, dass junge Geflüchtete mit Vollendung des
18. Lebensjahres die stationäre Jugendhilfe verlassen und in eine vom
LAF finanzierte Wohnform innerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft
überführt werden, dort aber noch ambulant durch einen freien Träger
der Jugendhilfe betreut werden.
– Offenbar um Kosten zu sparen – soll eine „Jugendhilfe Light“ für junge
Volljährige in LAF-Sammelunterkünften installiert werden, die keinerlei
Jugendhilfe-Standards einhält. Mehr

MERKBLATT FÜR VORMUND*INNEN ZUR PRAKTISCHEN AUSÜBUNG DER ÜBERTRAGENEN
ELTERLICHEN SORGE

Unsere Netzwerkpartner von akinda haben ein aktuelles Merkblatt zur
Frage     der     Aufgabenverteilung             zwischen       Vormund*in            und
Mitarbeitenden der Jugendhilfeeinrichtung erstellt. Unter anderem
wird in einer Übersicht aufgeschlüsselt, welche Angelegenheiten
Grundsatzentscheidungen betreffen – und damit dem*der Vormund*in
vorbehalten sind – und welche als Angelegenheiten der Alltagssorge zu
verstehen sind, sodass die Mitarbeitenden der Jugendhilfeeinrichtung
hier eigenständig entscheiden dürfen. Hier

Ähnliches Schreiben gibt es auch bei uns sowie ein Muster welches für
die Übertragung der Vertretungsbefugnis (Vollmacht) einer einzelnen
Grundsatzangelegenheit genutzt werden kann. Wenden Sie sich bei
Bedarf an uns.
CURA VORMUNDSCHAFTSVEREIN
NEWSLETTER

Haben Sie besonderen Beratungsbedarf oder
Wünsche?       Wir    freuen  uns     über  Ihre
Kontaktaufnahme. Telefonisch unter 22 18 28 860
oder per E-Mail vormundschaft@nbhs.de.
https://cura.nbhs.de/vormundschaftsverein

Copyright 2020 I Cura Vormundschaftsverein
Der Cura Vormundschaftsverein ist Teil des Trägers
Nachbarschaftsheim Schöneberg, der wiederum
Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbands ist.

Mit Akinda und Caritas hat sich Cura in 2016 zum
Berliner    Netzwerk       Vormundschaften       für
unbegleitete        minderjährige        Geflüchtete
zusammengeschlossen.       Das      Netzwerk    wird
gefördert durch Mittel des Berliner Senats für
Bildung, Jugend und Familie und vom Jugendamt
des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf. I Impressum
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