Inklusive Schule einschließlich Begabungs-und - Elternbrief Schuljahr 2016/17 - Ein gemeinsamer Weg - Schulsprengel Innichen, SSP Innichen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Ein gemeinsamer Weg… …in die Zukunft… Miteinander stark werden… Gesundheitsfördernde Schule… Lesefreundliche Schule… Sprachenfördernde Schule… Inklusive Schule…einschließlich Begabungs-und Begabtenförderung 2. Elternbrief Schuljahr 2016/17
An alle Eltern Innichen, am 17.01.2017 Sehr geehrte Eltern, ich übermittle Ihnen hiermit den zweiten Elternbrief im laufenden Schuljahr. Er bezieht sich auf folgende Themen: A) Bewertung im Schuljahr 2016/17 B) Dreijähriger Bildungsplan 2017/18 – 2019/20 C) Hinweise – Vorverlegung Unterrichtsende Mittelschule - Ankündigung Pädagogischer Tag - Beratung - Homepage A) Bewertung im Schuljahr 2016/17 Die Bewertung in der Unterstufe ist seit 2009 mit Beschluss der Landesregierung weitgehend einheitlich geregelt. Den einzelnen Schulsprengeln bleiben einige wenige Freiräume, die durch die Lehrerkollegien gestaltet werden können. Die Bewertung im SSP Innichen erfolgt demgemäß auf der Grundlage folgender Kriterien: Die Fächer der verbindlichen Grundquote (= Kernbereich) werden einheitlich in Ziffernnoten bewertet. Die Notenskala reicht in unserem Schulsprengel von zehn bis fünf. Die Bedeutung der einzelnen Noten ist in der nachfolgenden Übersicht beschrieben. Worauf wir bei der Bewertung des Verhaltens der Schüler/innen achten, ist den nachfolgend angeführten Kriterien zu entnehmen. Die Bewertung des Verhaltens in Ziffernnoten ist nur für die Mittelschule vorgesehen. Die Verhaltensnote zählt dort zum Notendurchschnitt. In der
Grundschule hingegen wird das Verhalten im Globalurteil beschrieben, eine eigene Verhaltensnote ist nicht vorgesehen. Auch KIT (= Kommunikations- und Informationstechnologien), die Pflichtquote (= Wahlpflichtbereich) und der Wahlbereich werden in der Mittelschule mit Ziffernnoten bewertet, sodass sich im Bewertungsbogen - abgesehen vom Globalurteil - einheitlich Ziffernnoten finden. In der Grundschule hingegen erfolgt die Bewertung des überfachlichen Bereichs KIT sowie des Wahlbereichs mittels einer dreistufigen Skala: erreicht, teilweise erreicht, nicht erreicht. Ein Umrechnungsschlüssel ist in der Legende angeführt. Für die Mittelschule gilt, dass mit einer einzigen negativen Bewertung im Bewertungsbogen des zweiten Semesters das Schuljahr wiederholt werden muss. Die Entscheidung, ob eine Schülerin/ein Schüler dennoch versetzt wird, liegt einzig im Ermessen und in der Kompetenz des Klassenrates. Ist die Mehrheit der Lehrpersonen der Meinung, dass eine Versetzung vertretbar ist, wird die negative Bewertung mit Klassenratsbeschluss angehoben. Dies wird im Bewertungsbogen vermerkt. Die Bewertung des Fachbereichs Religion und der Wahlfächer zählt nicht zum Notendurchschnitt. Die Bewertung der Pflichtquote (= Wahlpflichtbereich) fließt wie bisher in die Zulassungsnote zur Abschlussprüfung der Mittelschule ein. Außerschulische Bildungsangebote, die für den Wahlpflichtbereich anerkannt sind (Musikschule des Landes, ASV Handball Hochpustertal), sind nicht Gegenstand der Bewertung durch die Schule. Die fünf Bereiche von LIG (Emotionale Bildung, Politische Bildung, Gesundheitsförderung, Umweltbildung, Verkehrserziehung) sind an Grund- und Mittelschule definierten Unterrichtsfächern der verbindlichen Grundquote (= Kernbereich) zugeordnet und werden im
Rahmen dieser Fächer bewertet. Die Zuordnung ist im Bewertungsbogen angeführt und sieht so aus: - Geschichte + Politische Bildung - Religion + Emotionale Bildung - Naturwissenschaften + Gesundheitsförderung, Umweltbildung - Technik + Verkehrserziehung/Mobilitätsbildung Den Schüler/innen der 5. Grundschulklasse sowie der 3. Klasse Mittelschule wird im Falle einer Versetzung zusätzlich zum Bewertungsbogen bzw. Diplom eine Kompetenzbescheinigung ausgehändigt. Die Kompetenz- bescheinigungen sind landesweit einheitlich gestaltet und treten bei uns im zweiten Semester an die Stelle des Globalurteils. Definition der Bewertungsstufen/Noten Bewertung Was sagen die Bewertungsstufen aus? zehn Der/Die Schüler/in hat in allen Bereichen die Ziele sicher erreicht. Er/Sie hat sich umfangreiche Kompetenzen angeeignet, er/sie beherrscht die Inhalte, kann sie selbständig verarbeiten, auf andere Gebiete übertragen und zielführend anwenden. neun Der/Die Schüler/in hat die Ziele weitgehend erreicht und beherrscht die Inhalte. Er/Sie hat sich viele Kompetenzen in diesem Bereich angeeignet. Er/Sie kann die Kenntnisse selbständig verarbeiten und anwenden. acht Der/Die Schüler/in hat die grundlegenden Ziele erreicht und sich die wichtigsten fachlichen Kompetenzen angeeignet. Er/Sie kennt die Inhalte im Wesentlichen. Er/Sie kann zumeist selbständig
mit den Kenntnissen umgehen. sieben Der/Die Schüler/in hat die grundlegenden Ziele erreicht und sich einige fachliche Kompetenzen angeeignet. Er/Sie geht noch wenig selbständig mit Inhalten um, einfache Kenntnisse wendet er/sie sicher an. sechs Der/Die Schülerin hat die Ziele teilweise erreicht. Er/Sie beherrscht nur wenige fachliche Kompetenzen. Kenntnisse beherrscht er/sie nur oberflächlich. Er/sie braucht strukturierte Lösungswege und öfters Hilfestellungen. fünf Der/Die Schüler/in hat die Ziele nicht erreicht, er/sie hat sich kaum Kompetenzen in diesem Fach angeeignet. Inhalte kennt er/sie nur lückenhaft. Er/Sie hat trotz Hilfestellungen große Schwierigkeiten in der Anwendung des Gelernten. Dem/Der Schüler/in fehlen wichtige Grundlagen. Bei individuellen Bildungsplänen aufgrund von Funktionsdiagnosen, Klinischen Befunden und Besonderen Bildungsbedürfnissen (BES) erfolgt die Bewertung nach differenzierten Kriterien. Zur Bewertung des Verhaltens Grundlage für die Bewertung des Verhaltens eines/r Schülers/in sind die Pflichten der Schüler/innen laut Schülercharta sowie die Schul- und Disziplinarordnung. Bei der Bewertung des Verhaltens geht es um das Verhalten des/r Schülers/in während der Unterrichtszeit, aber auch während unterrichtsbegleitender Veranstaltungen. Der Einsatz für die Klassen- und Schulgemeinschaft wird ebenso berücksichtigt wie Eintragungen und Verwarnungen.
An der Mittelschule wird die Bewertungsnote vom gesamten Klassenrat mit Mehrheitsbeschluss vergeben. Die Lehrpersonen beobachten das Verhalten in folgenden Bereichen: 1. Einhaltung von Regeln: Pünktlichkeit, sich Leistungskontrollen stellen, Beachten der Klassen- und Schulregeln 2. Respektvoller Umgang mit Menschen Lehrpersonen: höflicher Umgangston, Anordnungen befolgen Schüler: Konflikte friedlich lösen, wertschätzend umgehen, respektieren der Bedürfnisse anderer, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme 3. Respektvoller Umgang mit Sachen: Leihbücher, Einrichtung, Lehrmittel, Gebäude, Schulhof… Aushändigung der Bewertungsbögen Zu Semesterende (heuer am 3. Februar) erhalten die Schüler/innen einen Notenausdruck über das erste Halbjahr, der am Montag, 06. Februar unterzeichnet wieder in der Schule abgegeben wird. Zu Schuljahresende wird dann der vollständige Bewertungsbogen ausgehändigt. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Bewertung grundsätzlich individuell und förderorientiert zu verstehen ist. Sie zeigt persönliche Fortschritte einer Schülerin/eines Schülers auf und verdeutlicht, wo sie/er im Lernprozess steht. Die Bewertung soll der Schülerin/dem Schüler u. a. Orientierung bezüglich ihrer/seiner Stärken und Schwächen geben und zeigen, woran sie/er noch arbeiten muss.
Zentrale Lernstandserhebungen Für alle dritten Klassen der Grundschulen sowie alle ersten und dritten Klassen der Mittelschule stehen zentrale Lernstandserhebungen an. Folgende Termine stehen derzeit fest: Kompetenztests - 3. Klassen Grundschule (VERA 3) Mo, 10. April 2017 - Mathematik Do, 20. April 2017 – Deutsch (Teil 1 ) Do, 27. April 2017 – Deutsch (Teil 2) - 1. Klassen Mittelschule (VERA 6) Mi, 15. Februar 2017 – Deutsch Do, 09. März 2017 – Mathematik Gesamtstaatlicher Leistungsvergleich (INVALSI): - 3. Klassen Mittelschule (INVALSI) Do, 15. Juni 2017 – im Rahmen der Abschlussprüfung Ersatztermine: Do, 22. Juni 2017 bzw. Mo, 04. September 2017 B) Dreijähriger Bildungsplan 2017/18 – 2019/2020 Das Staatsgesetz Nr. 107/2015 („La buona scuola“) und das Landesgesetz Nr. 77/2016 („Änderungen zu Landesgesetzen im Bereich Bildung“) sehen die Erstellung eines „Dreijährigen Bildungsplans“ durch die Schulen vor. Unser Bildungsplan wird folgende Struktur aufweisen: Teil A – mehrjährig gültig (Leitbild, Curriculum der Schule, besondere Angebote…) Teil B – dreijährig gültig (Ziel/e und Entwicklungsplan) Teil C – Beschlüsse und Regelungen von einjähriger Gültigkeit (Terminpläne… Schulstellenprogramme)
Der Elternrat wurde dazu bereits angehört. Innerhalb Februar erfolgt die Beschlussfassung durch den Schulrat. Der „Dreijährige Bildungsplan“ wird auf der Homepage des Schulsprengels und des Schulamtes veröffentlicht. C) Hinweise • Das Unterrichtsende für alle Klassen der Mittelschule wird südtirolweit auf den 14. Juni vorverlegt. Grund: Die Abschlussprüfung muss wegen des INVALSI–Termins am 15. Juni beginnen. • Am Mittwoch, 19. April findet im Schulsprengel Innichen ein Pädagogischer Tag statt. Aus diesem Grund entfällt der Unterricht für alle Schüler/innen am ersten Schultag nach den Osterferien. • Ich erinnere an das Beratungsangebot des Pädagogischen Beratungszentrums vor Ort. Mag. Theodor Seeber steht bei Fragen zu schulischen Themen und Erziehungsfragen jeglicher Art beratend zur Seite. Nächste Termine: Dienstag, 07. März 2017 (09.00 – 11.00 Uhr) Dienstag, 16. Mai 2017 (09.00 – 11.00 Uhr) Telefonische Anmeldung unter 0474/913202. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, sich unabhängig von den Schalterdienst-Terminen an das Pädagogische Beratungszentrum Bruneck zu wenden (Tel. 0474/582350) • Nutzen Sie die Möglichkeit der Informationsbeschaffung über unsere Homepage www.ssp-innichen.it Sie finden dort Informationen zum Schulprogramm, zum Curriculum der Schule, verschiedenen Aktivitäten, besonderen Angeboten, den Mitbestimmungsgremien, zu organisatorischen Belangen und transparenter Verwaltung… Die Schuldirektorin Dr. Aloisia Obersteiner Firmato da:Aloisia Obersteiner Data: 17/01/2017 09:49:17
(Bitte abtrennen und beim jeweiligen Klassenlehrer abgeben) ------------------------------------------------------------------------ Der/die unterfertigte _____________________________, Erziehungsberechtigte/r des Schülers/der Schülerin ______________________________ bestätigt den Erhalt des 2. Elternbriefs – Schuljahr 2016/2017. Datum:___________ Unterschrift: __________________
Sie können auch lesen