Zugang zu Wohnraum 3. Regionalkonferenz - Wels, 01.12.2018
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WOHNMÖGLICHKEITEN • AsylwerberInnen im laufenden Verfahren – Quartiere • Caritas, Volkshilfe, SOS Menschenrechte, Rotes Kreuz, Diakonie, etc. – Private Unterkünfte • Anträge für den Privatverzug sind von den AsylwerberInnen bei der nächstgelegenen Regionalstelle der Caritas oder Volkshilfe einzubringen. Müssen vom Land OÖ überprüft und genehmigt werden. http://zusammen-helfen.at/infos/wohnen/
WOHNMÖGLICHKEITEN • Asylberechtigte (unbefristet) – Auszug aus Quartier • Ein Verbleib im Quartier der Grundversorgung ist für 4 Monate möglich. – Wohnen und Arbeit • Asylberechtigte dürfen arbeiten • Anspruch auf BMS nach Auszug aus Quartier • Anmeldungen bei Wohnbauträgern (zB: GWG, Familie, Neue Heimat, WAG, etc) • Privatwohnungsmarkt jederzeit möglich
WOHNMÖGLICHKEITEN • Asylberechtigte (befristet) und subsidiär Schutzberechtigte – Auszug aus Quartier • Nach Anerkennung der befristeten Asylberechtigung (bzw. subsidiären Schutzes) ist ein Verbleib im Quartier der Grundversorgung für bestimmte Zeit möglich. – Wohnen und Arbeit • Asylberechtigte / subsidiär Schutzberechtigte dürfen arbeiten • BMS-Anspruch eingeschränkt, nach Auszug aus Quartier möglich • Anmeldungen bei Wohnbauträgern • Privatwohnungsmarkt jederzeit möglich
WICHTIG Es gibt in Österreich KEIN Recht auf Wohnen oder Wohnversorgung!
Wohnungsmärkte BAUVEREINIGUNGEN PRIVATMARKT + Anmeldung Keine Anmeldungen + - (Gebühren)1 Mehrkosten (Provisionen) – - Wartezeiten Keine Wartezeiten + + Billiger Teurer – - Mitgliedsbeitrag2 Meist befristeter Vertrag – - Anmeldekriterien3 + Meist unbefristeter Vertrag 1 bekommt man auf die erste Miete gutgeschrieben 2 nur bei der Rechtsform „Genossenschaft“ – wird bei Erhalt einer Wohnung fällig. Bekommt man bei Auszug retour. 3 Werden immer wieder verändert – am besten bei der jeweiligen Bauvereinigung selbständig nachfragen.
Wohnungsmarkt - Vermieter (GEMEINNÜTZIGE) PRIVAT- IMMOBILIEN- BAUVEREINIGUNGEN VERMIETER*INNEN MAKLER*INNEN • Firma • Privatperson • Firma • Anmeldung oder Firma • nur Vermittler Wohnungssuche • Eigentümer • geht schneller • Wartezeit • geht schneller • meist teurer • meist billiger • meist teurer • kann ohne Grund (Wohnbeihilfe) • kann ohne Grund ablehnen • Regelungen für ablehnen • häufig befristete Nicht-EU- • häufig befristete Mietverträge Bürger*innen Mietverträge • darf Provision • meist unbefristete verlangen (max. 2 Mietverträge Monatsmieten) GEMEINDEN/MAGISTRATE: Anmeldung Wohnungssuche!! Vergaberecht
Wohnungssuche - GBV • (gemeinnützige) Bauvereinigungen – Anmelden (Papierformular oder Online) – (teilweise) Anmeldgebühr bezahlen – Etwaige Nachweise (Lohnzettel, etc) vorlegen – Warten (zwischen 2 bis 7 Jahre) – Daten (Adresse, Einkommen, Telefon, etc) aktualisieren – Bei Kontaktaufnahme seitens WohnbauträgerIn reagieren
Wohnungssuche - GBV • (gemeinnützige) Bauvereinigungen haben unterschiedliche Anmeldekriterien (für Drittstaatsangehörige)! – 5 Jahre ununterbrochen in Ö gemeldet sein (sehr häufig) – Deutsche Sprache (zumindest eine Person im Haushalt muss sich verständigen können) (schriftlicher Nachweis!) – In den letzten 5 Jahren 54 Monate sozialversicherungspflichtiges Einkommen – Konkrete Informationen sind bei der jeweiligen (G)BV zu erfragen – Förderbare Personen können sich bei GBVs anmelden (http://www.land-oberoesterreich.gv.at/ Suchbegriff: Förderbare Personen)
Wohnungssuche - GBV • Anmeldekriterien für österreichische Staatsbürger*innen – Förderbare Personen können sich bei GBVs anmelden (http://www.land-oberoesterreich.gv.at/ Suchbegriff: Förderbare Personen) – Maximaleinkommen • Für EU-Bürger*innen – gültige Anmeldebescheinigung – Maximaleinkommen Nicht zum Einkommen zählen: Leistungen aus dem Grund einer Behinderung, Pflegegeld, Familienbeihilfe, Unterhaltsleistungen für Kinder, gesetzlich geregelte Waisenrenten
Wohnungssuche - GBV • Tipps: – Unterscheidung zwischen Bestätigung der Anmeldung und Wohnungsangebot – Je größer, desto längere Wartezeit (oder teurer) – Örtliche Flexibilität (außerhalb der Ballungsräume) – Balkon oder Garten = länger warten – Einstiegskosten beisammen haben, dann nachfragen! – Vergabe nach Reihung und Dringlichkeitsgründen – Anmeldung aktuell halten! (Adresse, Kinder, PartnerInnen) – Auf Briefe der GBVs reagieren!
Wohnungssuche - PM • Privatmarkt (PM) – Anzeigen im Internet (zB: willhaben.at, etc), Zeitungen (zB Nachrichten, korrekt, etc) durchsehen – Täglich suchen und rasch VM kontaktieren – Wohnung genau besichtigen – Genau nachfragen bei Kosten – Mietvertrag vor Unterschrift genau lesen – Maklerprovision beachten (2MM)
Wohnungssuche - PM
Wohnungssuche - PM
WICHTIG VermieterInnen können MieterInnen ohne Angabe von Gründen ablehnen!
Mietvertrag MUSS KANN VertragspartnerInnen1 Kaution5 Mietgegenstand2 Baukostenzuschuss6 Vertragsdauer3 Kündigungsfristen/konditionen7 Mietzins4 Instandhaltungspflichten/-rechte8 1 MieterIn(nen) und VermieterIn(nen) – die MieterInnen sind die haftbaren Personen! 2 Adresse mit Stock, Türnummer, etc. 3 undbefristet (Beginn) oder befristet (Beginn und Ende) 4 Höhe der Gesamtmiete, wann zahlbar – am besten in Miete, Betriebskosten und Steuern aufgeschlüsselt. 5 Höhe der Kaution und in welcher Form hinterlegt (Sparbuch, Bankgarantie, etc) 6 Bei Bauvereinigungen – Vorsicht: Rückzahlungsbetrag verringert sich pro Jahr Wohndauer um 1%. 7 Es gelten die Vereinbarungen (inklusive Gründen) im Mietvertrag. Wenn keine vorhanden, dann gilt das MRG/ABGB. 8 Was im MV steht gilt. Es gibt aber Ausnahmen (siehe nächste Seite).
Mietvertrag (UNGÜLTIGE) VEREINBARUNGEN Ausmalen der Wohnung1 Thermenreparatur2 Außenbereiche reparieren3 1 Natürliche Abnutzung muss nicht korrigiert werden. Deshalb ist das Übergabeprotokoll auch so wichtig! 2 Wenn die Therme bei Einzug bereits in der Wohnung war, gilt diese als mitvermietet. Wartung der Therme ist Sache der MieterIn. Wenn die Wartungen durchgeführt wurden, sind Reparaturen VermieterInnensache. 3 Außenbereiche liegen in der Zuständigkeit der VermieterInnen, ganz egal, was im Mietvertrag vereinbart wurde (zB Fassaden, Balkone, Außenjalousien, etc).
Mietvertragsabschluss • Einen Mietvertrag nur dann unterschreiben, wenn alle Inhalte auch verstanden werden! • Beleg über die Zahlung der Einstiegskosten nicht vergessen! • Ebenfalls festgehalten werden soll die Anzahl der erhaltenen Schlüssel.
Haushaltsrechnung - Beispiel EINNAHMEN (in €/Monat) AUSGABEN (in €/Monat) Lohn/Gehalt netto 1.150 Bruttomiete: AMS Miete (Hauptmietzins) inkl. BK 410 BMS Variable Wohnkosten: Pension Strom 30 Reha Geld Heizung 40 Alimente Andere laufende Fixkosten: Unterhalt Telefon 15 Kinderbetreuungsgeld Internet + TV 20 Familienbeihilfe Schule/Kindergarten Pflegegeld Lebensmittel 300 Wohnbeihilfe Haushaltsversicherung 10 Summe 1.150 KFZ/Öffentliche Verkehrsmittel 70 Benzin/Diesel 80 Einnahmen minus Ausgaben: Zigaretten 75 (1.150 – 1.050) Sparformen/Ratenzahlungen DIFFERENZ: + 100 €/Monat Summe 1.050
Haushaltsrechnung - Vorlagen www.schuldner-hilfe.at Downloads Beratung Formular: Einnahmen/Ausgaben-Liste www.schuldnerberatung.at Downloads Formulare: Einnahmen/Ausgaben-Liste
Wohnungsbesichtigung • Wohnungsbesichtigung (GBV und PM) – Schäden und Reparaturen abklären – Kosten nochmals durchreden – Wasser etc. testen – Fenster und Türen dicht? – Heizungsart? – Keller/Garagenplatz/Parkplatz/Gartennutzung – Hausregeln (Waschküche, Trockenraum, etc)
Übergabeprotokoll Gemeinsam mit der VermieterIn – Schäden und – Gebrauchsspuren in der Wohnung schriftlich festhalten. MieterIn und VermieterIn unterschreiben das Protokoll, beide behalten eine Kopie. Natürlich können auch Fotos gemacht werden, wichtig sind dennoch die Unterschriften!
WICHTIG Wohnen kostet Geld!
Einstiegskosten EINSTIEGSKOSTEN GBV PRIVAT Kaution (3 – 6 MM) ✓ ✓ Baukostenzuschuss ✓ ✗ Erste Miete ✓ ✓ Ablöse1 (✓) (✓) Provision (bei Makler: 2 MM) ✗ ✓ Mitgliedsbeitrag2 ✓ ✗ Möbel / Einrichtung ✓ ✓ (Gebühr für Finanzamt)3 (✓) (✓) 1 Muss nicht bezahlt werden. Am Privatmarkt hin und wieder schwierig, mglw. Bedingung von VermieterIn. 2 Wird für die erste Miete gutgeschrieben, wenn man eine Wohnung erhalten hat. 3 Gilt nicht für Mietverträge auf dem Wohnungsmarkt, die nach dem 11.11.2017 abgeschlossen wurden.
Regelmäßige Kosten • Miete • Betriebskosten (Wasser, Allgemeinräume, Lift, etc)1 • Heizung (Kosten verbrauchsabhängig)2 • Strom (Kosten verbrauchsabhängig)3 • Internet/TV/Telefon (je nach Tarif/Anbieter) • Versicherungen • und andere 1 Es erfolgt eine jährliche Abrechnung, die bis Ende Juni des Folgejahres vorliegen muss. Nachzahlungen/Guthaben möglich. 2 Kosten verbrauchsabhängig. Jährliche Abrechnung. Nachzahlungen/Guthaben möglich. 3 Hin und wieder in der Miete inkludiert. Jährliche Abrechnung. Grundsätzlich sind die Kosten verbrauchsabhängig. Nachzahlungen/Guthaben möglich.
DANKE für die Aufmerksamkeit Eröffnung der Diskussionsrunde
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