Zugang zu Wohnraum 3. Regionalkonferenz - Wels, 01.12.2018

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Zugang zu Wohnraum 3. Regionalkonferenz - Wels, 01.12.2018
Zugang zu Wohnraum
                        3. Regionalkonferenz

Mag. Oliver Jungwirth
Verein Wohnplattform                           Wels, 01.12.2018
WOHNMÖGLICHKEITEN
• AsylwerberInnen im laufenden Verfahren
  – Quartiere
     • Caritas, Volkshilfe, SOS Menschenrechte, Rotes Kreuz, Diakonie,
       etc.
  – Private Unterkünfte
     • Anträge für den Privatverzug sind von den AsylwerberInnen bei
       der nächstgelegenen Regionalstelle der Caritas oder Volkshilfe
       einzubringen. Müssen vom Land OÖ überprüft und genehmigt
       werden.
       http://zusammen-helfen.at/infos/wohnen/
WOHNMÖGLICHKEITEN
• Asylberechtigte (unbefristet)
  – Auszug aus Quartier
     • Ein Verbleib im Quartier der Grundversorgung ist für 4 Monate
       möglich.
  – Wohnen und Arbeit
     • Asylberechtigte dürfen arbeiten
     • Anspruch auf BMS nach Auszug aus Quartier
     • Anmeldungen bei Wohnbauträgern
       (zB: GWG, Familie, Neue Heimat, WAG, etc)
     • Privatwohnungsmarkt jederzeit möglich
WOHNMÖGLICHKEITEN
• Asylberechtigte (befristet) und subsidiär
  Schutzberechtigte
  – Auszug aus Quartier
     • Nach Anerkennung der befristeten Asylberechtigung (bzw.
       subsidiären Schutzes) ist ein Verbleib im Quartier der
       Grundversorgung für bestimmte Zeit möglich.
  – Wohnen und Arbeit
     •   Asylberechtigte / subsidiär Schutzberechtigte dürfen arbeiten
     •   BMS-Anspruch eingeschränkt, nach Auszug aus Quartier möglich
     •   Anmeldungen bei Wohnbauträgern
     •   Privatwohnungsmarkt jederzeit möglich
WICHTIG

  Es gibt in Österreich KEIN Recht
auf Wohnen oder Wohnversorgung!
Wohnungsmärkte

    BAUVEREINIGUNGEN                                                               PRIVATMARKT

    + Anmeldung                                                        Keine Anmeldungen +
    - (Gebühren)1                                                 Mehrkosten (Provisionen) –
    - Wartezeiten                                                        Keine Wartezeiten +
    + Billiger                                                                        Teurer –
    - Mitgliedsbeitrag2                                            Meist befristeter Vertrag –
    - Anmeldekriterien3
    + Meist unbefristeter Vertrag
1 bekommt man auf die erste Miete gutgeschrieben
2 nur bei der Rechtsform „Genossenschaft“ – wird bei Erhalt einer Wohnung fällig. Bekommt man bei Auszug retour.
3 Werden immer wieder verändert – am besten bei der jeweiligen Bauvereinigung selbständig nachfragen.
Wohnungsmarkt - Vermieter
 (GEMEINNÜTZIGE)           PRIVAT-                IMMOBILIEN-
BAUVEREINIGUNGEN       VERMIETER*INNEN           MAKLER*INNEN
• Firma                • Privatperson        • Firma
• Anmeldung              oder Firma          • nur Vermittler
  Wohnungssuche        • Eigentümer          • geht schneller
• Wartezeit            • geht schneller      • meist teurer
• meist billiger       • meist teurer        • kann ohne Grund
  (Wohnbeihilfe)       • kann ohne Grund       ablehnen
• Regelungen für         ablehnen            • häufig befristete
  Nicht-EU-            • häufig befristete     Mietverträge
  Bürger*innen           Mietverträge        • darf Provision
• meist unbefristete                           verlangen (max. 2
  Mietverträge                                 Monatsmieten)

GEMEINDEN/MAGISTRATE:  Anmeldung Wohnungssuche!! Vergaberecht
Wohnungssuche - GBV
• (gemeinnützige) Bauvereinigungen
  – Anmelden (Papierformular oder Online)
  – (teilweise) Anmeldgebühr bezahlen

  – Etwaige Nachweise (Lohnzettel, etc) vorlegen
  – Warten (zwischen 2 bis 7 Jahre)
  – Daten (Adresse, Einkommen, Telefon, etc) aktualisieren
  – Bei Kontaktaufnahme seitens WohnbauträgerIn
    reagieren
Wohnungssuche - GBV
• (gemeinnützige) Bauvereinigungen haben
  unterschiedliche Anmeldekriterien
  (für Drittstaatsangehörige)!
  – 5 Jahre ununterbrochen in Ö gemeldet sein (sehr häufig)
  – Deutsche Sprache (zumindest eine Person im Haushalt muss sich
    verständigen können) (schriftlicher Nachweis!)
  – In den letzten 5 Jahren 54 Monate sozialversicherungspflichtiges
    Einkommen
  – Konkrete Informationen sind bei der jeweiligen (G)BV zu erfragen
  – Förderbare Personen können sich bei GBVs anmelden
    (http://www.land-oberoesterreich.gv.at/
    Suchbegriff: Förderbare Personen)
Wohnungssuche - GBV
• Anmeldekriterien für österreichische
  Staatsbürger*innen
     – Förderbare Personen können sich bei GBVs anmelden
        (http://www.land-oberoesterreich.gv.at/
        Suchbegriff: Förderbare Personen)
     – Maximaleinkommen

• Für EU-Bürger*innen
     – gültige Anmeldebescheinigung
     – Maximaleinkommen

Nicht zum Einkommen zählen: Leistungen aus dem Grund einer Behinderung,
Pflegegeld, Familienbeihilfe, Unterhaltsleistungen für Kinder, gesetzlich geregelte
Waisenrenten
Wohnungssuche - GBV
• Tipps:
  – Unterscheidung zwischen Bestätigung der Anmeldung
    und Wohnungsangebot
  – Je größer, desto längere Wartezeit (oder teurer)
  – Örtliche Flexibilität (außerhalb der Ballungsräume)
  – Balkon oder Garten = länger warten
  – Einstiegskosten beisammen haben, dann nachfragen!
  – Vergabe nach Reihung und Dringlichkeitsgründen
  – Anmeldung aktuell halten! (Adresse, Kinder, PartnerInnen)
  – Auf Briefe der GBVs reagieren!
Wohnungssuche - PM
• Privatmarkt (PM)
  – Anzeigen im Internet (zB: willhaben.at, etc),
    Zeitungen (zB Nachrichten, korrekt, etc) durchsehen
  – Täglich suchen und rasch VM kontaktieren
  – Wohnung genau besichtigen
  – Genau nachfragen bei Kosten
  – Mietvertrag vor Unterschrift genau lesen
  – Maklerprovision beachten (2MM)
Wohnungssuche - PM
Wohnungssuche - PM
WICHTIG

    VermieterInnen können
 MieterInnen ohne Angabe von
      Gründen ablehnen!
Mietvertrag
                                MUSS            KANN

    VertragspartnerInnen1                       Kaution5
         Mietgegenstand2                        Baukostenzuschuss6
           Vertragsdauer3                       Kündigungsfristen/konditionen7
                 Mietzins4                      Instandhaltungspflichten/-rechte8

1 MieterIn(nen) und VermieterIn(nen) – die MieterInnen sind die haftbaren Personen!
2 Adresse mit Stock, Türnummer, etc.
3 undbefristet (Beginn) oder befristet (Beginn und Ende)
4 Höhe der Gesamtmiete, wann zahlbar – am besten in Miete, Betriebskosten und Steuern aufgeschlüsselt.

5 Höhe der Kaution und in welcher Form hinterlegt (Sparbuch, Bankgarantie, etc)
6 Bei Bauvereinigungen – Vorsicht: Rückzahlungsbetrag verringert sich pro Jahr Wohndauer um 1%.
7 Es gelten die Vereinbarungen (inklusive Gründen) im Mietvertrag. Wenn keine vorhanden, dann gilt das MRG/ABGB.
8 Was im MV steht gilt. Es gibt aber Ausnahmen (siehe nächste Seite).
Mietvertrag
    (UNGÜLTIGE) VEREINBARUNGEN
    Ausmalen der Wohnung1
    Thermenreparatur2
    Außenbereiche reparieren3

1 Natürliche Abnutzung muss nicht korrigiert werden. Deshalb ist das Übergabeprotokoll auch so wichtig!
2 Wenn die Therme bei Einzug bereits in der Wohnung war, gilt diese als mitvermietet. Wartung der Therme ist Sache der
MieterIn. Wenn die Wartungen durchgeführt wurden, sind Reparaturen VermieterInnensache.
3 Außenbereiche liegen in der Zuständigkeit der VermieterInnen, ganz egal, was im Mietvertrag vereinbart wurde (zB

Fassaden, Balkone, Außenjalousien, etc).
Mietvertragsabschluss

     • Einen Mietvertrag nur dann
       unterschreiben, wenn alle
       Inhalte auch verstanden werden!

     • Beleg über die Zahlung
       der Einstiegskosten nicht vergessen!

     • Ebenfalls festgehalten werden soll die
       Anzahl der erhaltenen Schlüssel.
Haushaltsrechnung - Beispiel
       EINNAHMEN (in €/Monat)                AUSGABEN (in €/Monat)
Lohn/Gehalt netto             1.150 Bruttomiete:
AMS                                 Miete (Hauptmietzins) inkl. BK   410
BMS                                 Variable Wohnkosten:
Pension                             Strom                             30
Reha Geld                           Heizung                           40
Alimente                            Andere laufende Fixkosten:
Unterhalt                           Telefon                           15
Kinderbetreuungsgeld                Internet + TV                     20
Familienbeihilfe                    Schule/Kindergarten
Pflegegeld                          Lebensmittel                     300
Wohnbeihilfe                        Haushaltsversicherung             10
Summe                         1.150 KFZ/Öffentliche Verkehrsmittel    70
                                    Benzin/Diesel                     80
    Einnahmen minus Ausgaben:       Zigaretten                        75
           (1.150 – 1.050)          Sparformen/Ratenzahlungen
     DIFFERENZ: + 100 €/Monat       Summe                          1.050
Haushaltsrechnung - Vorlagen

       www.schuldner-hilfe.at
        Downloads
           Beratung
              Formular: Einnahmen/Ausgaben-Liste

          www.schuldnerberatung.at
           Downloads
                 Formulare: Einnahmen/Ausgaben-Liste
Wohnungsbesichtigung
• Wohnungsbesichtigung (GBV und PM)
  – Schäden und Reparaturen abklären
  – Kosten nochmals durchreden
  – Wasser etc. testen
  – Fenster und Türen dicht?
  – Heizungsart?
  – Keller/Garagenplatz/Parkplatz/Gartennutzung
  – Hausregeln (Waschküche, Trockenraum, etc)
Übergabeprotokoll
Gemeinsam mit der VermieterIn
    – Schäden und
    – Gebrauchsspuren
in der Wohnung schriftlich festhalten.

MieterIn und VermieterIn unterschreiben das
Protokoll, beide behalten eine Kopie.
Natürlich können auch Fotos gemacht werden, wichtig sind dennoch die
Unterschriften!
WICHTIG

    Wohnen kostet Geld!
Einstiegskosten
                 EINSTIEGSKOSTEN                                GBV                       PRIVAT
              Kaution (3 – 6 MM)                                  ✓                            ✓
           Baukostenzuschuss                                      ✓                            ✗
                     Erste Miete                                  ✓                            ✓
                         Ablöse1                                 (✓)                          (✓)
      Provision (bei Makler: 2 MM)                                ✗                            ✓
             Mitgliedsbeitrag2                                    ✓                            ✗
          Möbel / Einrichtung                                     ✓                            ✓
      (Gebühr für Finanzamt)3                                    (✓)                          (✓)
1 Muss nicht bezahlt werden. Am Privatmarkt hin und wieder schwierig, mglw. Bedingung von VermieterIn.
2 Wird für die erste Miete gutgeschrieben, wenn man eine Wohnung erhalten hat.
3 Gilt nicht für Mietverträge auf dem Wohnungsmarkt, die nach dem 11.11.2017 abgeschlossen wurden.
Regelmäßige Kosten
•    Miete
•    Betriebskosten (Wasser, Allgemeinräume, Lift, etc)1
•    Heizung (Kosten verbrauchsabhängig)2
•    Strom (Kosten verbrauchsabhängig)3
•    Internet/TV/Telefon (je nach Tarif/Anbieter)
•    Versicherungen
•    und andere
1 Es erfolgt eine jährliche Abrechnung, die bis Ende Juni des Folgejahres vorliegen muss. Nachzahlungen/Guthaben
möglich.
2 Kosten verbrauchsabhängig. Jährliche Abrechnung. Nachzahlungen/Guthaben möglich.
3 Hin und wieder in der Miete inkludiert. Jährliche Abrechnung. Grundsätzlich sind die Kosten verbrauchsabhängig.

Nachzahlungen/Guthaben möglich.
DANKE
für die Aufmerksamkeit

 Eröffnung der Diskussionsrunde
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