ELEKTROSCOOTER & ELEKTROSCOOTER-SHARING - Informationsblatt für Kommunen - Planersocietät
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HERAUSGEBER Planersocietät – Stadtplanung, Verkehrsplanung, Kommunikation Dr.-Ing. Frehn, Steinberg Partnerschaft, Stadt- und Verkehrsplaner Dortmund | Bremen | Karlsruhe Hauptsitz: Gutenbergstr. 34 | 44139 Dortmund Fon: 0231/589696-0 Fax: 0231/589696-18 info@planersocietaet.de www.planersocietaet.de Durchführung und Ansprechpartner: M. Sc. Dennis Stocksmeier, Projektmanager Digitalisierung Tel.: 0231/589696-25 Mail: stocksmeier@planersocietaet.de Dr.-Ing. Michael Frehn, Geschäftsführer Tel.: 0231/589696-10 Mail: frehn@planersocietaet.de Stand der Bearbeitung: Januar 2019 Alle nicht anders gekennzeichneten Abbildungen stammen von VOI Technolocy AB Abb.1: Zusatzzeichen Elektrokleinstfahrzeuge frei, S.4 Quelle: BMVI 2018, S.9 -2-
E-SCOOTER: WAS IST DAS? „Die neue Art der Fortbewegung“ oder dienen dazu, auch längere Strecken zu- „abgefahren wie der Roller, urban wie die rückzulegen. Sie lassen sich zusammen- Stadt“. So oder so ähnlich bewerben die klappen als auch einpacken und gut Hersteller von E-Scootern ihre Produkte. mit dem ÖPNV verknüpfen. Damit sind In vielen europäischen Städten gehö- E-Scooter ein Fortbewegungsmittel für ren sie schon zum Stadtbild und auch in die letzte Meile und insbesondere in Deutschland werden sie bald kommen. Städten eine schnellere Alternative zum zu Fuß gehen, teilweise sogar zum Rad- Bei E-Scootern handelt es sich um Tret- fahren. roller oder City-Roller mit elektrischer Unterstützung. Etwas sperrig werden Städte können mit den E-Scootern um diese E-Scooter, aber auch Hoverboards ein weiteres Element der Multimodalität oder Monowheels, in Fachkreisen auch und der Nahmobilität erweitert werden. als Personal Light Electric Vehicle (PLEV) oder Elektrokleinstfahrzeuge bezeichnet. Doch neben den Chancen gilt es für die Vor Ort entstehen keine Emissionen, we- Kommunen auch darum, mögliche Risi- der Lärm noch Abgase. ken zu beachten. Die Planersocietät hat daher diese Informationsbroschüre für Die E-Scooter erfreuen sich zunehmen- Kommunen zusammengestellt, um über der Beliebtheit. Sie bieten Fahrspaß und notwendige Leitplanken zu informieren. -3- -3-
RECHTLICHER HINTERGRUND IN DEUTSCHLAND (Stand: Januar 2019) Derzeit (Januar 2019) ist in Deutschland E-Scooter eine maximale Höchstge- geschlossener Ortschaften sind baulich das Fahren von E-Scootern im Straßen- schwindigkeit von 20 km/h aufweisen. angelegte Radwege oder Seitenstreifen, verkehr noch illegal, ebenso wie die Darüber hinaus muss das Fahrzeug bei nicht Vorhandensein die Fahrbahn zu Nutzung von Hoover-Boards oder Long- nutzen. Darüber hinaus soll zukünftig die boards mit E-Antrieb. Sie alle gelten in • eine gültige Versicherungsplakette Möglichkeit bestehen, bestimmte Ver- Deutschland als Elektrokleinstfahrzeuge führen, kehrsflächen gesondert freizugeben. und damit als Kraftfahrzeuge, sind jedoch • über zwei voneinander unabhängige als solche, anders als beispielsweise in Bremsen verfügen, die einen genau Es ist keine Helmpflicht vorgesehen. Al- Frankreich und Österreich, bisher nicht definierten Mindestverzögerungs- lerdings führt die Notwendigkeit der zulassungsfähig. wert erreichen (voraussichtlich § 4), Versicherungsplakette auch dazu, dass • mit einer Beleuchtungsanlage aus- E-Scooter (bisher) nicht im ÖPNV mitge- Dies soll sich allerdings noch in diesem gestattet sein sowie führt werden dürfen. Jahr ändern. In der Elektrokleinstfahr- • über eine Klingel o.ä. verfügen. zeuge-Verordnung (eKFV) wurden Re- RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN FÜR geln aufgestellt, die eine Zulassung von Auch an den Fahrenden wird eine Vo- KOMMUNEN Elektrokleinstfahrzeugen ermöglichen. raussetzung gestellt: zum Führen von Ähnlich zur Causa-Bikesharing haben Die eKFV liegt derzeit als Referentenent- E-Scootern bedarf es zukünftig einer die Kommunen bisher und auch nach wurf vor und soll voraussichtlich bis Mit- Fahrerlaubnis, mindestens der Klasse M Inkrafttreten der eKFV keine rechtli- te 2019 verabschiedet sein. (Mofa-Führerschein). che Handhabe, um das Aufstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum Bisher sieht der Referentenentwurf fol- Zum Fahren dürfen innerhalb geschlos- zu unterbinden. Aufgrund der Tatsache, gendes vor: Um zulassungsfähig zu sein sener Ortschaften nur baulich angelegte dass diese nicht als geparkt gelten, son- müssen Elektrokleinstfahrzeuge und Radwege und Fahrradstraßen genutzt dern wie Fahrräder abgestellt werden damit auch E-Scooter eine Reihe von werden. Sind diese nicht vorhanden, ist dürfen, gilt, dies im rechtlichen Sinn als Voraussetzungen erfüllen. So darf der die Fahrbahn zu benutzen. Außerhalb Gemeingebrauch. -4-
E-SCOOTER SHARING In den USA und auch in mehreren eu- hers VOI aus Schweden haben seit der Problem von Konfliktsituationen in der ropäischen Ländern hat sich bereits ein Gründung im Sommer 2018 mehr als Nutzung (E-Scooter vs. Zu Fuß Gehende, neuer Trend entwickelt – E-Scooter Sha- 300.000 Fahrten absolviert. Bereits ein- E-Scooter vs. Fahrrad etc.) vor allem das- ring. Ähnlich dem nicht stationsgebunde- geführt sind E-Scooter unter anderem in Problem der fehlenden Akzeptanz in der nen Bikesharing werden an vielen Stellen Stockholm, Göteborg, Wien und Lissa- Bevölkerung, hervorgerufen u. a. durch: der Stadt E-Scooter aufgestellt, die eben- bon. so an jeder Stelle der Stadt wieder „zu- • Nutzungskonflikte mit anderen Ver- rückgegeben“ werden können. Der Aus- ANBIETER STEHEN IN DEN kehrsteilnehmern leihvorgang ist dabei denkbar einfach: STARTLÖCHERN • Nicht ordnungsgemäß abgestellte besitzt man die nötige App des Verlei- In Europa fallen derzeit vor allem drei Roller hers, braucht man nur den auf dem Rol- Anbieter am Markt auf: die beiden • Fehlende Aufklärung bzw. Bekannt- ler befindlichen QR-Code zu scannen und US-Unternehmen Lime und Bird sowie heit von System und Nutzen schon kann es losgehen. Die Preisgestal- der europäische Anbieter VOI Technolo- tung ist dabei bisher bei allen Anbietern gy. Dabei gehen die erstgenannten Un- So ergeben sich ähnliche Problemfelder gleich. Man zahlt eine Grundgebühr pro ternehmen deutlich aggressiver in den wie bei vielen Bikesharing-Systemen. Im Entsperrvorgang und anschließend pro Markt als ihr europäisches Pendant. Gegensatz zu seinen US-amerikanischen laufende Minute bis zu dem Zeitpunkt, Konkurrenten setzt der europäische An- an dem man sich wieder aus dem System MÖGLICHE PROBLEME BEI DER bieter VOI verstärkt auf einen partner- ausloggt (per QR-Code Scan). ERSTEINFÜHRUNG schaftlichen Markteintritt und agiert in Die US-Unternehmen gehen mit vielen enger Abstimmung mit den Kommunen. „Aufspringen und in der Stadt hinfahren Fahrzeugen und großflächig in Städte Konkrete Partnerschaften bieten sich wohin man will – alles frei von Emissio- hinein und erproben damit unter Real- auch mit Verkehrsunternehmen, Ver- nen“ (VOI Technology) bedingungen den möglichen (kurzfris- kehrsverbänden und Unternehmen an. Dies scheint in vielen Städten den Nerv tigen) Erfolg. Bleibt dieser aus, werden der Nutzenden zu treffen. Allein die Nut- die Fahrzeuge ganz oder teilweise wieder zenden des größten europäischen Verlei- abgezogen. Dabei stellt sich neben dem -5-
WAS SOLLTEN KOMMUNEN BEACHTEN? E-Scooter bieten große Chancen für die Nahmobilitätsförderung sowie für eine neue mobile Vielfalt in den urbanen Zen- tren. Damit diese Chancen auch genutzt werden können, sind wichtige Fragen frühzeitig zu klären. So sind die Einbindng in eine Mobilitätsstrategie, das Ausloten von Kooperationen von E-Scooter-An- bieter mit ÖV-Unternehmen sowie ein möglichst breites und flächendeckendes Marktgebiet wichtig. E-Scooter werden schon bald auf den deutschen Markt kommen, daher sollten schon jetzt von den Kommunen Leitplank- en und Steuerungsansätze gesetzt wer- Brauchen Sie weitere Informationen? den. Sprechen Sie uns an! Weitere Informationen, Beratungstermine oder Inhouse-Seminare unter: www.planersocietaet.de -6-
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