ELEKTROSCOOTER & ELEKTROSCOOTER-SHARING - Informationsblatt für Kommunen - Planersocietät

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ELEKTROSCOOTER & ELEKTROSCOOTER-SHARING - Informationsblatt für Kommunen - Planersocietät
ELEKTROSCOOTER &
ELEKTROSCOOTER-SHARING
Informationsblatt für Kommunen

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ELEKTROSCOOTER & ELEKTROSCOOTER-SHARING - Informationsblatt für Kommunen - Planersocietät
HERAUSGEBER

Planersocietät – Stadtplanung, Verkehrsplanung, Kommunikation
Dr.-Ing. Frehn, Steinberg Partnerschaft, Stadt- und Verkehrsplaner
Dortmund | Bremen | Karlsruhe
Hauptsitz: Gutenbergstr. 34 | 44139 Dortmund

Fon: 0231/589696-0
Fax: 0231/589696-18

info@planersocietaet.de
www.planersocietaet.de

Durchführung und Ansprechpartner:
M. Sc. Dennis Stocksmeier, Projektmanager Digitalisierung
Tel.:   0231/589696-25
Mail: stocksmeier@planersocietaet.de

Dr.-Ing. Michael Frehn, Geschäftsführer
Tel.:    0231/589696-10
Mail: frehn@planersocietaet.de

Stand der Bearbeitung: Januar 2019

Alle nicht anders gekennzeichneten Abbildungen stammen von VOI Technolocy AB
Abb.1: 		        Zusatzzeichen Elektrokleinstfahrzeuge frei, S.4
		Quelle: BMVI 2018, S.9
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E-SCOOTER: WAS IST DAS?

      „Die neue Art der Fortbewegung“ oder         dienen dazu, auch längere Strecken zu-
      „abgefahren wie der Roller, urban wie die    rückzulegen. Sie lassen sich zusammen-
      Stadt“. So oder so ähnlich bewerben die      klappen als auch einpacken und gut
      Hersteller von E-Scootern ihre Produkte.     mit dem ÖPNV verknüpfen. Damit sind
      In vielen europäischen Städten gehö-         E-Scooter ein Fortbewegungsmittel für
      ren sie schon zum Stadtbild und auch in      die letzte Meile und insbesondere in
      Deutschland werden sie bald kommen.          Städten eine schnellere Alternative zum
                                                   zu Fuß gehen, teilweise sogar zum Rad-
      Bei E-Scootern handelt es sich um Tret-      fahren.
      roller oder City-Roller mit elektrischer
      Unterstützung. Etwas sperrig werden          Städte können mit den E-Scootern um
      diese E-Scooter, aber auch Hoverboards       ein weiteres Element der Multimodalität
      oder Monowheels, in Fachkreisen auch         und der Nahmobilität erweitert werden.
      als Personal Light Electric Vehicle (PLEV)
      oder Elektrokleinstfahrzeuge bezeichnet.     Doch neben den Chancen gilt es für die
      Vor Ort entstehen keine Emissionen, we-      Kommunen auch darum, mögliche Risi-
      der Lärm noch Abgase.                        ken zu beachten. Die Planersocietät hat
                                                   daher diese Informationsbroschüre für
      Die E-Scooter erfreuen sich zunehmen-        Kommunen zusammengestellt, um über
      der Beliebtheit. Sie bieten Fahrspaß und     notwendige Leitplanken zu informieren.

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RECHTLICHER HINTERGRUND IN DEUTSCHLAND
      (Stand: Januar 2019)

      Derzeit (Januar 2019) ist in Deutschland     E-Scooter eine maximale Höchstge-           geschlossener Ortschaften sind baulich
      das Fahren von E-Scootern im Straßen-        schwindigkeit von 20 km/h aufweisen.        angelegte Radwege oder Seitenstreifen,
      verkehr noch illegal, ebenso wie die         Darüber hinaus muss das Fahrzeug            bei nicht Vorhandensein die Fahrbahn zu
      Nutzung von Hoover-Boards oder Long-                                                     nutzen. Darüber hinaus soll zukünftig die
      boards mit E-Antrieb. Sie alle gelten in     •   eine gültige Versicherungsplakette      Möglichkeit bestehen, bestimmte Ver-
      Deutschland als Elektrokleinstfahrzeuge          führen,                                 kehrsflächen gesondert freizugeben.
      und damit als Kraftfahrzeuge, sind jedoch    •   über zwei voneinander unabhängige
      als solche, anders als beispielsweise in         Bremsen verfügen, die einen genau       Es ist keine Helmpflicht vorgesehen. Al-
      Frankreich und Österreich, bisher nicht          definierten Mindestverzögerungs-        lerdings führt die Notwendigkeit der
      zulassungsfähig.                                 wert erreichen (voraussichtlich § 4),   Versicherungsplakette auch dazu, dass
                                                   •   mit einer Beleuchtungsanlage aus-       E-Scooter (bisher) nicht im ÖPNV mitge-
      Dies soll sich allerdings noch in diesem         gestattet sein sowie                    führt werden dürfen.
      Jahr ändern. In der Elektrokleinstfahr-      •   über eine Klingel o.ä. verfügen.
      zeuge-Verordnung (eKFV) wurden Re-                                                       RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN FÜR
      geln aufgestellt, die eine Zulassung von     Auch an den Fahrenden wird eine Vo-         KOMMUNEN
      Elektrokleinstfahrzeugen ermöglichen.        raussetzung gestellt: zum Führen von        Ähnlich zur Causa-Bikesharing haben
      Die eKFV liegt derzeit als Referentenent-    E-Scootern bedarf es zukünftig einer        die Kommunen bisher und auch nach
      wurf vor und soll voraussichtlich bis Mit-   Fahrerlaubnis, mindestens der Klasse M      Inkrafttreten der eKFV keine rechtli-
      te 2019 verabschiedet sein.                  (Mofa-Führerschein).                        che Handhabe, um das Aufstellen von
                                                                                               E-Scootern im öffentlichen Straßenraum
      Bisher sieht der Referentenentwurf fol-      Zum Fahren dürfen innerhalb geschlos-       zu unterbinden. Aufgrund der Tatsache,
      gendes vor: Um zulassungsfähig zu sein       sener Ortschaften nur baulich angelegte     dass diese nicht als geparkt gelten, son-
      müssen Elektrokleinstfahrzeuge und           Radwege und Fahrradstraßen genutzt          dern wie Fahrräder abgestellt werden
      damit auch E-Scooter eine Reihe von          werden. Sind diese nicht vorhanden, ist     dürfen, gilt, dies im rechtlichen Sinn als
      Voraussetzungen erfüllen. So darf der        die Fahrbahn zu benutzen. Außerhalb         Gemeingebrauch.

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E-SCOOTER SHARING

In den USA und auch in mehreren eu-          hers VOI aus Schweden haben seit der       Problem von Konfliktsituationen in der
ropäischen Ländern hat sich bereits ein      Gründung im Sommer 2018 mehr als           Nutzung (E-Scooter vs. Zu Fuß Gehende,
neuer Trend entwickelt – E-Scooter Sha-      300.000 Fahrten absolviert. Bereits ein-   E-Scooter vs. Fahrrad etc.) vor allem das-
ring. Ähnlich dem nicht stationsgebunde-     geführt sind E-Scooter unter anderem in    Problem der fehlenden Akzeptanz in der
nen Bikesharing werden an vielen Stellen     Stockholm, Göteborg, Wien und Lissa-       Bevölkerung, hervorgerufen u. a. durch:
der Stadt E-Scooter aufgestellt, die eben-   bon.
so an jeder Stelle der Stadt wieder „zu-                                                •   Nutzungskonflikte mit anderen Ver-
rückgegeben“ werden können. Der Aus-         ANBIETER STEHEN IN DEN                         kehrsteilnehmern
leihvorgang ist dabei denkbar einfach:       STARTLÖCHERN                               •   Nicht ordnungsgemäß abgestellte
besitzt man die nötige App des Verlei-       In Europa fallen derzeit vor allem drei        Roller
hers, braucht man nur den auf dem Rol-       Anbieter am Markt auf: die beiden          •   Fehlende Aufklärung bzw. Bekannt-
ler befindlichen QR-Code zu scannen und      US-Unternehmen Lime und Bird sowie             heit von System und Nutzen
schon kann es losgehen. Die Preisgestal-     der europäische Anbieter VOI Technolo-
tung ist dabei bisher bei allen Anbietern    gy. Dabei gehen die erstgenannten Un-      So ergeben sich ähnliche Problemfelder
gleich. Man zahlt eine Grundgebühr pro       ternehmen deutlich aggressiver in den      wie bei vielen Bikesharing-Systemen. Im
Entsperrvorgang und anschließend pro         Markt als ihr europäisches Pendant.        Gegensatz zu seinen US-amerikanischen
laufende Minute bis zu dem Zeitpunkt,                                                   Konkurrenten setzt der europäische An-
an dem man sich wieder aus dem System        MÖGLICHE PROBLEME BEI DER                  bieter VOI verstärkt auf einen partner-
ausloggt (per QR-Code Scan).                 ERSTEINFÜHRUNG                             schaftlichen Markteintritt und agiert in
                                             Die US-Unternehmen gehen mit vielen        enger Abstimmung mit den Kommunen.
„Aufspringen und in der Stadt hinfahren      Fahrzeugen und großflächig in Städte       Konkrete Partnerschaften bieten sich
wohin man will – alles frei von Emissio-     hinein und erproben damit unter Real-      auch mit Verkehrsunternehmen, Ver-
nen“ (VOI Technology)                        bedingungen den möglichen (kurzfris-       kehrsverbänden und Unternehmen an.
Dies scheint in vielen Städten den Nerv      tigen) Erfolg. Bleibt dieser aus, werden
der Nutzenden zu treffen. Allein die Nut-    die Fahrzeuge ganz oder teilweise wieder
zenden des größten europäischen Verlei-      abgezogen. Dabei stellt sich neben dem

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WAS SOLLTEN KOMMUNEN
      BEACHTEN?

      E-Scooter bieten große Chancen für die
      Nahmobilitätsförderung sowie für eine
      neue mobile Vielfalt in den urbanen Zen-
      tren. Damit diese Chancen auch genutzt
      werden können, sind wichtige Fragen
      frühzeitig zu klären. So sind die Einbindng
      in eine Mobilitätsstrategie, das Ausloten
      von Kooperationen von E-Scooter-An-
      bieter mit ÖV-Unternehmen sowie ein
      möglichst breites und flächendeckendes
      Marktgebiet wichtig.

      E-Scooter werden schon bald auf den
      deutschen Markt kommen, daher sollten
      schon jetzt von den Kommunen Leitplank-
      en und Steuerungsansätze gesetzt wer-           Brauchen Sie weitere Informationen?
      den.                                                   Sprechen Sie uns an!

                                                    Weitere Informationen, Beratungstermine
                                                         oder Inhouse-Seminare unter:

                                                            www.planersocietaet.de

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