ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III UND NEUSTARTHILFE FÜR SOLOSELBSTÄNDIGE: PRAXISHINWEISE FÜR UNTERNEHMER - STB / WP CARSTEN NICKLAUS

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Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für
Soloselbständige:

Praxishinweise für Unternehmer

StB / WP Carsten Nicklaus

8.03.2021
GL IE D E R U N G

 I.       Überblick Förderungen 2020/2021

 II.      Überbrückungshilfe III
               1. Eckpunkte
               2. Verlustnachweis
               3. Antragsverfahren

    III. Neustarthilfe für Soloselbständige

03. Juni 204
Überblick Förderungen 2020/2021

 Ø Corona Soforthilfe (März/April bis Mai/Juni 2020)
               Ø Rückmelde-Frist 28.02.2021 Rückzahlungsfrist bis zum 30.09.2021
                 (voraussichtlich)
 Ø Überbrückungshilfe I (Juni bis August 2020)
               Ø Antragsfrist 9.10.2020
               Ø Schlussabrechnung 31.12.2021
 Ø Überbrückungshilfe II (September bis Dezember 2020)
               Ø Antragsfrist 31.03.2021
               Ø Schlussabrechnung 31.12.2021
 Ø November- und Dezemberhilfe des Bundes (Start 25.11.)

 Ø Überbrückungshilfe III (November 2020 bis Juni 2021)
               Ø Start 10.02.2021
               Ø Schlussabrechnung 30.06.2022

03. Juni 204
QUELLEN

 Ø Quellen / Veröffentlichungen
               Ø FAQ zur „Überbrückungshilfe III“
               Ø FAQ zur „Neustarthilfe“
               Ø https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
               Ø www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe

03. Juni 204
Überbrückungshilfe III – ÜH3

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 Ø Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen
               Ø auch: Gemeinnützige Organisationen

 Ø Jahresumsatz: < 750 Mio. EUR

 Ø die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zum
        Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben

 Ø Laufzeit: 1.11.2020 – 30.06.2021

 Ø Wegfall des Kriteriums „Vor-Zeitraum mit Umsatzverlust“

 Ø Antragstellung bis 31.08.2021

 Ø Maximaler Zuschuss: 3 Mio. EUR pro Monat

 Ø Volumen: 26 Mrd. + 4,5 Mrd. (harter Lockdown) + 2,5 Mrd. (Kultur)

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 •     Abschlagszahlung von 50% bei Antrag über prüfenden Dritten,
       höchstens jedoch 100 TEUR/Monat (bisher 50 TEUR)

 •     Nicht antragsberechtigt sind:
               o Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten,
                 sind für diese Monate nicht antragsberechtigt.
               o Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt
                 angemeldet sind,
               o Unternehmen, ohne inländische Betriebsstätte oder Sitz,
               o Unternehmen, die sich bereits zum 31.12.2019 in (wirtschaftlichen)
                 Schwierigkeiten befunden haben und diesen Status danach nicht
                 wieder überwunden haben,
               o Unternehmen, die erst nach dem 31.04.2020 gegründet wurden
               o Freiberufler oder Soloselbständige im Nebenerwerb

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 •     Die Überbrückungshilfe III besteht aus einem nicht rückzahlbaren
       Fixkosten-Zuschuss und erstattet einen Anteil in Höhe von:
               o bei mehr als 70% Umsatzeinbruch -> 90%
               o bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% -> 60 %
               o bei Umsatzeinbruch von mehr als 30% und unter 50% -> 40%

 •     im jeweiligen Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden
       Vergleichsmonat in 2019.

 •     ÜH-Plus NRW -> nicht vorgesehen, Verweis auf NeuH

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April
 2020 gegründet worden sind, können als Vergleichsumsatz
 wahlweise
               o den durchschnittlichen monatlichen Umsatz des Jahres 2019
                 heranziehen,
               o den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate
                 Januar und Februar 2020 oder
               o den durchschnittlichen Monatsumsatz in den Monaten Juni bis
                 September 2020 in Ansatz bringen.
               o Alternativ: monatlichen Durchschnittswert des geschätzten
                 Jahresumsatzes 2020, der bei der erstmaligen steuerlichen
                 Erfassung im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“
                 angegeben wurde.

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 Nachweis von Verlusten?

 •     Antragsteller können wählen, nach welcher beihilferechtlichen
       Regelung sie die ÜH3 beantragen

 •     Bei Zuschüssen bis zu 1,8 Mio. € (Kleinbeihilfen-Regelung sowie
       De-minimis VO) ohne den Nachweis von Verlusten.

 •     Zu beachten: Beihilfen aus anderen Förderprogrammen, die auf
       Basis der genannten beihilferechtlichen Grundlagen gewährt
       wurden sind auf die jeweilige Obergrenze anzurechnen.

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 •     Die Fortführung eines Unternehmens durch einen Nachfolger oder
       an einem anderen Ort, Umfirmierung, Umwandlung sowie der
       Wechsel von nebenerwerblicher zu haupterwerblicher Tätigkeit
       gelten nicht als Neugründung.

 •     Fixkosten -> FAQ ÜH3 Tz. 2.4 (Nr. 1 bis 15)

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 1. Mieten und Pachten

 •     für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in
       unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des
       Unternehmens stehen inklusive Mietnebenkosten (soweit nicht
       unter Nr. 7 dieser Tabelle erfasst).

 •     für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn bereits 2019 steuerlich
       abgesetzt worden sind (anteilig für die Fördermonate).

 •     Nicht:
               o Variable Miet- und Pachtkosten (z.B. nach dem 1. Januar 2021
                 begründete Standmieten)
               o Sonstige Kosten für Privaträume

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 2. Sonstige Mieten

 •     Miete von Fahrzeugen und Maschinen, die betrieblich genutzt
       werden, entsprechend ihres nach steuerlichen Vorschriften
       ermittelten Nutzungsanteils (inkl. Operating Leasing /
       Mietkaufverträge; siehe 5.)

 •     Miete für Geldspielgeräte (bspw. in der Gastronomie)

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 3. Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen

 Ø Zahlungen für die Kapitalüberlassung an Kreditgeber der
       Unternehmung, mit denen ein Kreditvertrag abgeschlossen worden
       ist (z.B. für Bankkredite)

 Ø Kontokorrentzinsen

 Ø Auch: Stundungszinsen bei Tilgungsaussetzung

 Ø Nicht:
               Ø Tilgungsraten
               Ø Negativzinsen und Verwahrentgelte

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 4. Handelsrechtliche Abschreibungen für Wirtschaftsgüter

 Ø des Anlagevermögens

 Ø in Höhe von 50 Prozent des Abschreibungsbetrages,

 Ø wobei für das Gesamtjahr ermittelte Abschreibungsbeträge pro rata
       temporis auf den jeweiligen Förderzeitraum zu verteilen sind.

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 5. Finanzierungskostenanteil von Leasingraten

 Ø Aufwand für den Finanzierungskostenanteil für
       Finanzierungsleasingverträge

 Ø Wenn keine vertragliche Festlegung oder keine Information der
       Leasinggesellschaft vorliegen, kann der Finanzierungskostenanteil
       durch die Zinszahlenstaffelmethode ermittelt werden.

 Ø Alternativ können pauschal 2 % der Monatsraten erfasst werden.)

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 6. Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder
 Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten und geleasten
 Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV

 Ø sofern diese aufwandswirksam sind (= Erhaltungsaufwand),

 Ø abgerechnet wurden (Teil-)Rechnung liegt vor) und

 Ø nicht erstattet werden (z.B. durch Versicherungsleistungen).

 Ø ausgeschlossen:
               Ø Ausgaben für Renovierungs- und Umbauarbeiten (Ausnahme sind
                 Corona-bedingte Hygienemaßnahmen, vgl. Ziffer 7)

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 7. Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und
 Hygienemaßnahmen

 Ø Inklusive: Kosten für Kälte und Gas

 Ø Auch:
               Ø Hygienemaßnahmen einschließlich investive Maßnahmen
                 berücksichtigt,
               Ø die nicht vor dem 1. Januar 2021 begründet sind (z.B. die
                 Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen und die Nachrüstung bereits
                 bestehender stationärer Luftfilteranlagen, Maßnahmen zur
                 temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche).
               Ø Dazu rechnet auch die Schulung von Mitarbeiter/innen zu
                 Hygienemaßnahmen

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 8. Grundsteuern

 9. Betriebliche Lizenzgebühren

 Ø z. B. für IT-Programme

 Ø Zahlungen für Lizenzen für die Nutzung von gewerblichen
       Schutzrechten, Patenten, etc.

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 10. Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche
 Ausgaben

 Ø Kosten für Telekommunikation

 Ø Gebühren für Müllentsorgung, Straßenreinigung etc.

 Ø Kfz-Steuer für gewerblich genutzte PKW

 Ø Betriebliche fortlaufende Kosten für externe Dienstleister, z. B.
       Kosten für Steuerberater, Reinigung, etc.

 Ø IHK-Beitrag und weitere Mitgliedsbeiträge

 Ø Kontoführungsgebühren, KünstSK, Franchisekosten

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 11. Kosten für prüfende Dritte

 Ø Im Zusammenhang mit der Antragstellung und Schlussabrechnung

 Ø Kosten für Beratungsleistungen in Zusammenhang mit
       Überbrückungshilfe

 Ø Kosten für weitere Leistungen in Zusammenhang mit Corona-
       Hilfen, sofern diese im Rahmen der Beantragung der Corona-
       Überbrückungshilfe anfallen.

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 12. Personalaufwendungen

 Ø Die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind,

 Ø werden pauschal mit 20 % der Fixkosten der Nr. 1 bis 11 dieser
       Tabelle berücksichtigt.

 Ø Dem Unternehmen müssen hierfür Personalkosten entstehen (es
       dürfen nicht alle Angestellten in kompletter Kurzarbeit sein).

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 13. Kosten für Auszubildende

 Ø Lohnkosten inklusive Sozialversicherungsbeiträgen

 Ø Unmittelbar mit der Ausbildung verbundene Kosten wie z. B.
       Berufsschulkosten

 Ø Kosten für Dual Studierende (Voraussetzung: Ausbildungsvertrag
       für gesamte Dauer der Ausbildung mit Ausbildungsvergütung)

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 14. zur Umsetzung von Hygienekonzepten: Bauliche
 Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen

 Ø Kosten, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind.

 Ø reine Beauftragung der baulichen Maßnahmen reicht nicht aus
       (mindestens Zwischenrechnungen erforderlich).

 Ø Auch: Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder
       Erweiterung eines Online-Shops) einmalig bis zu 20.000 Euro als
       erstattungsfähig anerkannt werden.

 Ø Anschaffungskosten von IT-Hardware
               Ø Voraussetzung: zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung noch im
                 Unternehmen vorhanden.

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 15. Marketing- und Werbekosten

 •     Maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019.

 •     Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30.
       April 2020 gegründet wurden, Marketing- und Werbekosten
       maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben für zwölf Monate
       in einem beliebigen Zeitraum seit Gründung.

03. Juni 204
ÜH3 - Eckpunkte

 Ø Zeitliche Zuordnung von Fixkosten
               Ø Verpflichtungen, die vor dem 1. Januar 2021 bestanden und im
                 Förderzeitraum zur Zahlung fällig sind, dürfen vollständig
                 angesetzt werden (auch bei Stundung).
               Ø Rechnungsstellung ohne Zahlungsziel: gelten mit dem Erhalt der
                 Rechnung als fällig.
               Ø Betriebliche Fixkosten, die nicht im Förderzeitraum fällig sind,
                 dürfen nicht anteilig angesetzt werden. Dies gilt auch für
                 periodisch (z.B. jährlich oder quartalsweise) anfallende Kosten.
               Ø Corona-bedingt gestundete Beträge, die im Förderzeitraum fällig
                 sind, dürfen angesetzt werden, falls sie nicht bereits im Rahmen
                 anderer Zuschüsse erstattet wurden (insbesondere Corona-
                 Soforthilfe und 1. und 2. Phase der Corona-Überbrückungshilfe).

03. Juni 204
ÜH3 – Reisebranche

Sonderregelungen für

Ø Reisebranche

Ø Veranstaltungs- und Kulturbranche

Ø Einzelhändler

Ø Unternehmen der pyrotechnischen Industrie

03. Juni 204
Exkurs - Verfahren

2 - stufiges Antragsverfahren

Ø 1. Stufe: Antrag

Ø 2. Stufe: nachträglicher Nachweis + stichprobenweise Überprüfung

Ø Voraussetzungen: Abwicklung ausschließlich über StB / WP / vBP / RA

Ø Standardisiertes, bundesweites Online-Antragsverfahren (voll-digitaler Prozess)

Ø Der StB/WP wird lediglich als Bote im Auftrag des Mandanten tätig (Muster-
     Zusatzvereinbarung zur Gewährung der Überbrückungshilfe), denn…

Ø Vielzahl von Erklärungen für den Antragsteller gefordert, u.a.
               Ø Zulässige beihilferechtliche Höchstbeträge nicht überschritten sind
               Ø ÜH fließt nicht in Steueroasen ab
               Ø Finanzbehörden dürfen Auskünfte bei dem Antragsteller einholen

03. Juni 204
Neustarthilfe für
               Soloselbständige (NeuH)

03. Juni 204
NeuH - Voraussetzungen

Neustarthilfe

Ø Antrag kann (z.Z. noch) nicht durch einen Steuerberater gestellt werden,
     sondern muss durch das Unternehmen selbst mittels Elsterzertifikat
     gestellt werden.

Ø ENTWEDER die Neustarthilfe in Anspruch nehmen ODER die Erstattung
     von Fixkosten (ÜH3).

03. Juni 204
NeuH - Voraussetzungen

Ø Nur für: Soloselbständige
               Ø mit weniger als 1 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent)
               Ø mit geringen Fixkosten

Ø Einkommen im Referenzzeitraum zu mind. 51% aus selbständiger Tätigkeit

Ø Bei Berechnung der Höhe der Betriebskostenpauschale werden Einkünfte
     aus nichtselbständiger Beschäftigung den Umsätzen aus
     Soloselbständigkeit gleichgestellt.

Ø Steuerbarer Zuschuss

Ø Zunächst nur für Einzelunternehmer, später auch iZh mit PersG

03. Juni 204
NeuH - Voraussetzungen

Weitere Anforderungen:

Ø Umsatz während des 6-Monatszeitraums ist im Vergleich zum
     Referenzumsatz (RU) um 60 % oder mehr zurückgegangen

Ø RU ermittelt sich idR
               Ø Durchschnittlicher monatlicher Umsatz in 2019 x 6 Monate
               Ø zB Umsatz 2019 = 30 TEUR -> RMU = 30/12 = 2,5 TEUR -> x 6 = 15 TEUR

Ø Wahlrecht, wenn Gründung zwischen Januar 2019 bis April 2020 erfolgte
               Ø Durchschnittlichen monatlichen Umsatz über alle volle Monate der
                 Geschäftstätigkeit 2019
               Ø Durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und
                 Februar 2020
               Ø Durchschnittlichen Monatsumsatz des 3. Quartals 2020

03. Juni 204
NeuH - Berechnung

Ø „Betriebskostenpauschale“ (Förderung) beträgt einmalig 50 Prozent des
     6-monatigen RU

Ø Maximal 7.500 EUR

Ø Beispiel:
               Ø   RU = 20.000 EUR -> NeuH = 7.500 EUR (Maximum)
               Ø   RU = 15.000 EUR -> NeuH = 7.500 EUR (Maximum)
               Ø   RU = 10.000 EUR -> NeuH = 5.000 EUR
               Ø   RU = 5.000 EUR -> NeuH = 2.500 EUR

Ø Auszahlung zu Beginn der Laufzeit als Vorschuss

03. Juni 204
NeuH - Berechnung

Rückzahlungspflicht entsteht (anteilig), wenn

Ø Umsatz im Förderzeitraum > 40 % (60%-Schwelle nicht erreicht!)

Ø Soweit in Summe der erzielte Umsatz und die Förderung 90 % des RU
     oder 250 EUR nicht überschreiten.

Ø Beispiele für Berechnung der Rückzahlungspflicht (RZ):
               Ø 80% Umsatz vom RU -> RZ: 40% (50% + 80% = 130%)
               Ø 60% Umsatz vom RU -> RZ: 20% (50% + 60% = 110%)
               Ø 40% Umsatz vom RU -> RZ: 0% (50% + 40% = 90%)

03. Juni 204
NeuH – Endabrechnung

Ø Verpflichtung zur unaufgeforderten Endabrechnung durch Selbstprüfung
     nach Ablauf des Förderzeitraums (bis spätestens 31.12.2021)

Ø Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung – sofern vorhanden – werden zu
     den Einkünften aus „selbständiger“ Tätigkeit addiert.

Ø Keine Anrechnung auf Leistungen zur Grundsicherung, da es sich um einen
     Zuschuss zu den Betriebskosten handelt.

03. Juni 204
Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Dipl.-Kfm. Carsten Nicklaus StB / WP
Uerdinger Str. 265
47800 Krefeld
Tel.: 02151.5363630
c.nicklaus@dreist-nicklaus.de
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