Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der VR Bank München Land eG - vr-bank-muenchen-land.de
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Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der VR Bank München Land eG Angaben für das Geschäftsjahr 2020 (Stichtag 31.12.2020) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. -1-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR Bank München Land eG Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. Präambel 3 ............................................................................................................................................................................. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 3 ............................................................................................................................................................................. Eigenmittel (Art. 437) 4 ............................................................................................................................................................................. Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 5 ............................................................................................................................................................................. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 5 ............................................................................................................................................................................. Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 9 Kapitalpuffer (Art. 440) ............................................................................................................................................................................. 10 Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................................................................................................................. 10 ............................................................................................................................................................................. Operationelles Risiko (Art. 446) 11 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ............................................................................................................................................................................. 11 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ............................................................................................................................................................................. 11 ............................................................................................................................................................................. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 12 ............................................................................................................................................................................. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 12 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................................................................................................................................................. 13 ............................................................................................................................................................................. Verschuldung (Art. 451) 14 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel -2-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR Bank München Land eG Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Ri- sikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständ- nis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbe- sondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsak- tivitäten erfasst. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und sy- stematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: - Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. - Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. - Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. - Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken. - Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. - Verwendung rechtlich geprüfter Verträge. - Risikoaverser Umgang im Eigengeschäft durch die Auswahl bester Emittenten. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risiko tragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentli- chen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbe- sondere Rücklagen und Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Ab- zugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortfüh- rung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berück- sichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Markt- preisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Opera- tionelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Weitere Risiken, die wir dem Gesamtbankrisikolimit zurechnen, sind: - das Beteiligungsrisiko, - das Liquiditätsrisiko. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und Controllingpro- zess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Ne- benbedingung einzuhalten. Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht stra- tegiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. -3-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR Bank München Land eG Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger be- stimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Be- richtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer Ad-hoc-Berichterstattung. Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanage- mentsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanage- mentverfahren als angemessen und wirksam. Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügba- ren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Per 31.12.2020 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 32,0 Mio. €, die Auslastung lag bei 76,2 %. Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch ein Leitungsmandat und ein Aufsichtsmandat. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 8 und der Aufsichtsmandate 1. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 7 Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u. a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorga- ben. Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalin- strumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 210.089 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen z. B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.* 12.348 - Gekündigte Geschäftsguthaben 351 + Kreditrisikoanpassung 11.000 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 2.847 +/- Sonstige Anpassungen -56 = Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 211.181 *gemäß Gewinnverwendungsbeschluss -4-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR Bank München Land eG Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Ope- rationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Eigenmittel- Risikopositionen anforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) 105.765 Staaten oder Zentralbanken 1 Öffentliche Stellen 25 Unternehmen 26.811 Mengengeschäft 5.403 Durch Immobilien besichert 36.218 Ausgefallene Positionen 128 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 33.029 Beteiligungen 1.065 Sonstige Positionen 3.085 Marktrisiken - Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 7.232 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) - Eigenmittelanforderung insgesamt 112.997 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“: Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertrags- partner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwen- den wir nicht. -5-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR Bank München Land eG Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Gesamtwert Durchschnittsbetrag TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 127.017 121.510 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 94.089 96.831 Öffentliche Stellen 34.744 38.346 Institute 136.981 81.946 Unternehmen 505.275 713.293 davon: KMU 251.054 475.328 Mengengeschäft 248.719 262.525 davon: KMU 57.892 64.091 Durch Immobilien besichert 1.383.175 1.379.552 davon: KMU 490.551 487.430 Ausgefallene Positionen 1.381 2.812 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 348.047 348.047 Beteiligungen 13.308 13.304 Sonstige Positionen 48.151 45.634 Gesamt 2.940.887 3.103.800 . Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten Deutschland EU Nicht-EU Gesamt Gesamt Gesamt TEUR TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 127.017 - - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 94.089 - - Öffentliche Stellen 34.744 - - Institute 136.981 - - Unternehmen 505.265 - 10 Mengengeschäft 247.387 824 508 Durch Immobilien besichert 1.375.771 3.013 4.391 Ausgefallene Positionen 1.381 - - Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 348.047 - - Beteiligungen 13.308 - - Sonstige Positionen 48.151 - - Gesamt 2.932.141 3.837 4.909 -6-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR Bank München Land eG Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien Privatkunden (Nicht- Nicht-Privatkunden Selbstständi- ge) davon davon davon davon Gesamt Gesamt KMU Branche Branche Branche TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Erbringung Grundstücks- von u. Finanzzdiens Wohnungswe Baugewerbe tleistungen sen Staaten oder Zentralbanken - 127.017 - - 127.017 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - 94.089 - - - - Öffentliche Stellen - 34.744 - - 33.105 1.435 Institute - 136.981 - - 136.981 - Unternehmen 155.206 350.069 251.054 124.642 47.089 101.991 Mengengeschäft 167.488 81.231 57.892 14.670 555 12.244 Durch Immobilien besichert 797.893 585.282 490.551 79.564 5.121 249.086 Ausgefallene Positionen 424 957 - - - - Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 13.372 334.675 - 259.989 - 67.570 Beteiligungen - 13.308 - - 13.280 - Sonstige Positionen - 48.151 - - 48.149 - Gesamt 1.134.383 1.806.504 799.497 478.865 411.297 432.326 davon Nicht-Privatkunden Branche TEUR Dienstleistungen (einschließlich freier Berufe) Unternehmen 54.187 Mengengeschäft 20.574 Durch Immobilien besichert 140.509 Ausgefallene Positionen 104 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 7.116 Beteiligungen 5 Gesamt 222.495 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht- Privatkunden. -7-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR Bank München Land eG Risikopositionen nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre TEUR TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 127.017 - - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 23.144 67.941 3.004 Öffentliche Stellen 81 22.073 12.590 Institute 95.831 10.671 30.479 Unternehmen 218.138 71.567 215.570 Mengengeschäft 154.115 17.767 76.837 Durch Immobilien besichert 172.118 149.249 1.061.808 Ausgefallene Positionen 549 25 807 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 299.544 42.316 6.187 Beteiligungen 13.308 - - Sonstige Positionen 48.151 - - Gesamt 1.151.996 381.609 1.407.282 In der Spalte "kleiner 1 Jahr "sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Ein- zelwertberichtigungen (EWB) und -rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir entspre- chende Pauschalwertberichtigungen (PWB) gebildet. Die Ermittlung erfolgte auf Basis eines Berechnungsver- fahrens, das auf der Grundlage unserer internen Risikosteuerung den ermittelten erwarteten Verlust schätzt. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II (im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung). Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen und -rückstellun- gen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Nettozu- Eingänge Gesamt- Gesamt- führg./ auf inanspruch- inanspruch- Auflösung abgeschrie- nahme aus nahme aus Bestand von Direkt- bene Wesentliche überfälligen notleidenden Bestand Bestand Rück- EWB/Rück- abschrei- Forderun- Wirtschaftszweige Krediten Krediten EWB PWB stellungen stellungen bungen gen TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Privatkunden - 76 - - - 13 32 Firmenkunden 436 519 367 - 367 - 11 Summe 1.258 13 43 -8-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR Bank München Land eG Entwicklung der Risikovorsorge: wechselkurs- Anfangs- bedingte bestand Zuführungen und sonstige Endbestand der Periode in der Periode Auflösung Verbrauch Veränderungen der Periode TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR EWB - 367 - - - 367 Rückstellungen - 801 - - - 801 PWB 2.006 - -748 1.258 Bei den in der obigen Tabelle ausgewiesenen Rückstellungen handelt es sich um Pauschalwertberichtigun- gen gem. IDW RS BFA 7 für unter der Bilanz ausgewiesene Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflich- tungen. Eine Aufteilung dieser Rückstellungen in der Tabelle Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen erfolgte nicht, da sie keiner konkreten Risikoaktiva zuzuordnen sind. Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor's wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance und Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody's wurden die Klassenbe- zeichnungen Unternehmen, Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Sovereigns & Supranational benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungs- techniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Gesamtsumme der Risikopositionswerte Risikogewicht (Standardansatz; in TEUR) in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 400.779 435.141 20 34.600 34.806 35 1.124.734 1.124.757 50 271.992 271.992 70 - 15.087 75 248.719 230.634 100 511.524 489.754 150 348.538 338.715 Gesamt 2.940.886 2.940.886 Abzug von den Eigenmitteln - - Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht. -9-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR Bank München Land eG Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den in- ländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Summe der Kauf- und Ver- kaufsposition Wert der Risi- Risikopositions- Risikopositi- im Handels- koposition im Risikopositi- Risikopositions- wert (SA) onswert (IRB) buch Handelsbuch onswert (SA) wert (IRB) Zeile TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 010 020 030 040 050 060 Aufschlüsselung 010 nach Ländern Deutschland 2.146.982 - - - - - 020 Summe 2.146.982 - - - - - Eigenmittelanforderungen Gewichtungen davon: Allgemei- davon: Risiko- davon: Verbrie- der Eigenmit- Quote des anti- ne Kreditrisikopo- positionen im fungsrisikopo- telanforderun- zyklischen Kapi- sitionen Handelsbuch sitionen Summe gen talpuffers Zeile TEUR TEUR TEUR TEUR % 070 080 090 100 110 120 Aufschlüsselung 010 nach Ländern Deutschland 105.739 - - 105.739 100,00 - 020 Summe 105.739 - - 105.739 Die ausländischen Risikopositionen sind kleiner als 2% und wurden daher gem. Art. 2 Abs. 5 b der Del. VO (EU) Nr. 1152/2014 unserem Sitzland (Deutsch- land) zugeordnet. Höhe des Institutsspezifischen Kapitalpuffers Zeile Spalte 010 010 Gesamtforderungsbetrag (TEUR) 1.412.456 020 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (%) 0,00 030 Anforderung an den institutsspezifischen Kapitalpuffer (TEUR) 0 Marktrisiko (Art. 445) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorge- gebenen Standardmethoden. Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. - 10 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR Bank München Land eG Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossen- schaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes, sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: beizulegender Verbundbeteiligungen Buchwert Zeitwert Börsenwert TEUR TEUR TEUR Strategische Beteiligungen Nicht börsengehandelte Positionen 12.655 15.242 Andere Beteiligungspositionen 648 1.079 - Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neube- wertungsgewinne betragen 3.018 TEUR. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristen- transformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem starken Anstieg, einer inver- sen sowie einer Verflachung der Zinsstrukturkurve. Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Das Zinsänderungsrisiko einschließlich Kursänderungsrisiken in festverzinslichen Wertpapieren wird in unse- rem Hause unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien sowie mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz ge- messen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde: - Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die einerseits auf den Erfahrungen der Vergangenheit beruhen, andererseits zum jeweiligen Produktcharak- ter passen, zukunftsorientiert abgeleitet werden, berücksichtigt. - Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. - Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Szenario 1: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve + 100 BP/-50 BP Szenario 2: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve - 100 BP/+50 BP Szenario 3: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve + 100 BP Szenario 4: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve - 100 BP Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsergebnisses Erhöhung des Zinsergebnisses TEUR TEUR Szenario 1: 3.834 - Szenario 2: 1.379 - Szenario 3: 4.955 - Szenario 4: 1.709 - Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewer- tung des Risikos vorgenommen. - 11 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR Bank München Land eG Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsrege- lungen gemäß Art. 242 ff. fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisi- kobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung - Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) - Bareinlagen in unserem Haus - Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten - an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen - Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand - Aktien, die in einem Hauptindex einer Wertpapier- oder Terminbörse enthalten sind - Fonds und festverzinsliche Wertpapiere. Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich haupt- sächlich um öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften) und inländische Kreditinstitute. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir lediglich Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen mit Adressen aus dem Genossenschaftlichen FinanzVerbund eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteue- rung integriert. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, Forderungsklassen die besichert sind durch berücksichtigungsfähige Gewährleistungen Lebensversicherungen / finanzielle Sicherheiten TEUR TEUR Mengengeschäft 7.492 10.594 Unternehmen 2.966 18.803 Hochrisikopositionen - 9.822 - 12 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR Bank München Land eG Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Übersicht über belastete und unbelastete Vermögenswerte Meldebogen A - belastete und unbelastete Vermögenswerte Buchwert belasteter Vermö- Beizulegender Zeitwert belaste- genswerte ter Vermögenswerte davon: davon: Vermögenswerte, Vermögenswerte, die unbelastet für die unbelastet für eine Einstufung als eine Einstufung als EHQLA oder EHQLA oder HQLA infrage kä- HQLA infrage kä- men men TEUR TEUR TEUR TEUR 010 030 040 050 010 Vermögenswerte des meldenden Instituts 52.274 - Meldebogen A - belastete und unbelastete Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermö- Beizulegender Zeitwert unbela- genswerte steter Vermögenswerte davon: davon: EHQLA und HQLA EHQLA und HQLA TEUR TEUR TEUR TEUR 060 080 090 100 010 Vermögenswerte des meldenden Instituts 245.650 138.494 040 Schuldverschreibungen 138.494 138.494 140.122 140.122 070 davon: von Staaten begeben 94.819 94.819 95.333 95.333 080 davon: von Finanzunternehmen begeben 44.690 44.690 45.868 45.868 120 Sonstige Vermögenswerte 107.156 - Meldebogen B - Entgegengenommene Sicherheiten Unbelastet Beizulegender Zeitwert belaste- Beizulegender Zeitwert entge- ter entgegengenommener Si- gengenommener zur Belastung cherheiten oder belasteter be- verfügbarer Sicherheiten oder gebener eigener Schuldver- begebener zur Belastung ver- schreibungen fügbarer eigener davon: davon: EHQLA und Vermögenswerte, HQLA die unbelastet für eine Einstufung als EHQLA oder HQLA infrage kä- men TEUR TEUR TEUR TEUR 010 030 040 060 250 Summe der Vermögenswerte, entgegengenomme- nen Sicherheiten und begebenen eigenen Schuld- verschreibungen 52.274 - Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.20 betrug 2,40 %. Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen und Besicherungsvereinbarun- gen. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance-Quote um 0,20 %-Punkte erhöht. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Ausweitung des Kreditgeschäftes. - 13 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR Bank München Land eG Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung die- ser Verschuldungsquote dar: Stichtag 31.12.2020 Name des Unternehmens VR Bank München Land eG Anwendungsebene Einzelebene Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert TEUR Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 2.318.062 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem auf- - sichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz -2.324 ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi- kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente - Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) - Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäqui- 261.441 valenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. - 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei - der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen ('Fully-phased-in' Definition) 12.235 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 2.589.414 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote TEUR Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 2.328.033 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) -60 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) 2.327.973 Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) - Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte - (Marktbewertungsmethode) Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode - Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem - geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) - (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) - Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate - (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene - Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivativen - - 14 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR Bank München Land eG Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Ge- - schäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) - Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva - Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Abs. 4 und Artikel - 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften - (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) - Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften - Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 612.853 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -351.412 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 261.441 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberück- sichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbi- - lanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. - 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße Kernkapital 197.334 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 2.589.414 Verschuldungsquote Verschuldungsquote 7,62 % Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Vollständig eingeführt Betrag des gemäß Artikel 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermö- 2.324 gens Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und aus- genommene Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRR- Verschuldungsquote TEUR Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, SFT und ausgenomme- 2.328.033 ne Risikopositionen), davon: Risikopositionen des Handelsbuchs - Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 2.328.033 Gedeckte Schuldverschreibungen - Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 224.238 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsban- 29.606 ken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen ge- genüber Staaten behandelt werden Institute 136.981 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 1.235.511 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 92.726 Unternehmen 314.112 Ausgefallene Positionen 1.307 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine 293.552 Kreditverpflichtungen sind) - 15 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR Bank München Land eG Vom Quick Fix nach Art. 500b haben wir keinen Gebrauch gemacht. Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rech- nung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanz- struktursteuerung. Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2020 7,62 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: - bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht - Änderungen in der Kernkapitalausstattung. Im Berichtsjahr erhöhte sich das Kernkapital hauptsächlich durch Zuweisung zu den Rücklagen und Zufüh- rung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken um 14.432 T€. Die Gesamtrisikopositionsmessgröße stieg um 135.732 T€ durch Ausweitung des Kreditgeschäftes an. - 16 -
Anhang II: Offenlegung der Eigenmittel - Stand 31.12.2020 Betrag am Tag der Verordnung EU (Nr.) 575/2013 Offenlegung* Verweis auf Artikel Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 11.670 26 (1), 27, 28, 29 davon: Geschäftsguthaben 11.670 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne 115.724 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) - 26 (1) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 70.000 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des - 486 (2) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem k.A. 84 CET1) 5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich 0 26 (2) aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 197.394 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, 105 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende -60 36 (1) (b), 37 Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente 0 36 (1) (c), 38 Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus 0 33 (1) (a) zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten 0 36 (1) (d), 40, 159 Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva 0 32 (1) ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne 0 33 (1) (b) oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage 0 36 (1) (e), 41 (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen 0 36 (1) (f), 42 Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (g), 44 des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, 79 an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79 Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein 0 36 (1) (k) Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 Finanzsektors (negativer Betrag)
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a) Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer 0 48 (1) Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in 0 36 (1) (i), 48 (1) (b) Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente 0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a) Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0 36 (1) (a) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten k.A. 36 (1) (l) Kernkapitals (negativer Betrag) 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in 0 36 (1) (j) Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) -60 insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) 197.334 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 51, 52 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als 0 Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als 0 Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des 0 486 (3) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende 0 85, 86 Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, 0 486 (3) deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen 0 Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen 0 52 (1) (b), 56 (a), 57 Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in 0 56 (b), 58 Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in 0 56 (c), 59, 60, 79 Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in 0 56 (d), 59, 79 Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 In der EU: leeres Feld
42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug 0 56 (e) zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals 0 (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 197.334 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 62, 63 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des 2.847 486 (4) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte - 87, 88 Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, - 486 (4) deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 11.000 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 13.847 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen 0 63 (b) (i), 66 (a), 67 Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und 0 66 (b), 68 nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 66 (c), 69, 70, 79 des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 66 (d), 69, 79 des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 In der EU: leeres Feld 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals 0 (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 13.847 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 211.181 60 Gesamtrisikobetrag 1.412.456 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 13,97 92 (2) (a) Gesamtrisikobetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 13,97 92 (2) (b) Gesamtrisikobetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 14,95 92 (2) (c) Gesamtrisikobetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer 7,00 CRD 128, 129, 130, 130, 133 (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G- SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 2,50 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0 67 davon: Systemrisikopuffer 0
67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) 0 CRD 131 oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als 7,97 CRD 128 Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in 0 36 (1) (h), 45, 46, 56 (c), 59, 60, 66 (c), 69, 70 Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (i), 45, 48 des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente 0 36 (1) (c), 38, 48 Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare 11.000 62 Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen 16.526 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare - 62 Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen k.A. 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die 484 (3), 486 (2) und (5) Auslaufregelungen gelten 0 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag 484 (3), 486 (2) und (5) (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die 484 (4), 486 (3) und (5) Auslaufregelungen gelten 0 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag 484 (4), 486 (3) und (5) (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die 484 (5), 486 (4) und (5) Auslaufregelungen gelten 2.847 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag 484 (5), 486 (4) und (5) über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0
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