Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Bibertgrund eG
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Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Bibertgrund eG Angaben für das Geschäftsjahr 2020 (Stichtag 31.12.2020) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. -1-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. Präambel 3 ............................................................................................................................................................................. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 3 ............................................................................................................................................................................. Eigenmittel (Art. 437) 3 ............................................................................................................................................................................. Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 4 ............................................................................................................................................................................. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 4 ............................................................................................................................................................................. Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 8 Kapitalpuffer (Art. 440) ............................................................................................................................................................................. 9 Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................................................................................................................. 10 ............................................................................................................................................................................. Operationelles Risiko (Art. 446) 10 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ............................................................................................................................................................................. 10 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ............................................................................................................................................................................. 10 ............................................................................................................................................................................. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 11 ............................................................................................................................................................................. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 11 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................................................................................................................................................. 12 ............................................................................................................................................................................. Verschuldung (Art. 451) 13 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel -2-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Unsere Risikomanagementziele, -strategien und -verfahren, haben wir im Lagebericht dargestellt. Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanage- mentsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanage- mentverfahren als angemessen und wirksam. Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügba- ren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Per 31.12.2020 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 13,5 Mio. €, die Auslastung lag bei 72,42 %. Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine weiteren Leitungs- mandate und Aufsichtsmandate; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 5 und keine weiteren Aufsichtsmandate. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 9 Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u. a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CRR-konformen ver- traglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel“) detailliert dargestellt: -3-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 32.774 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen z. B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.* 1.599 - Gekündigte Geschäftsguthaben 113 + Kreditrisikoanpassung 1.900 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 1.699 +/- Sonstige Anpassungen -26 = Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 34.635 *gemäß Gewinnverwendungsbeschluss Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Ope- rationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Eigenmittel- Risikopositionen anforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) 12.356 Öffentliche Stellen 2 Institute 824 Unternehmen 2.057 Mengengeschäft 3.847 Durch Immobilien besichert 3.022 Ausgefallene Positionen 185 Gedeckte Schuldverschreibungen 20 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 1.140 Beteiligungen 284 Sonstige Positionen 975 Marktrisiken - Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 1.296 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) ... aus CVA 2 Eigenmittelanforderung insgesamt 13.654 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“: Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Ver- pflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen wer- den von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebil- det. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. -4-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Gesamtwert Durchschnittsbetrag TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 5.316 6.287 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 13.130 13.946 Öffentliche Stellen 102 351 Internationale Organisationen 1.014 1.139 Institute 149.610 135.172 Unternehmen 34.427 33.729 davon: KMU 6.593 6.639 Mengengeschäft 101.625 102.323 davon: KMU 28.093 28.319 Durch Immobilien besichert 116.773 110.694 davon: KMU 19.119 17.980 Ausgefallene Positionen 1.973 2.026 Gedeckte Schuldverschreibungen 2.533 2.782 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 15.027 14.910 Beteiligungen 3.548 3.546 Sonstige Positionen 25.814 25.380 Gesamt 470.892 452.285 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten Deutschland EU Nicht-EU Gesamt Gesamt Gesamt TEUR TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 2.008 3.308 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 13.130 - - Öffentliche Stellen 102 - - Internationale Organisationen - 1.014 - Institute 106.175 21.334 22.101 Unternehmen 19.672 12.238 2.517 Mengengeschäft 101.433 17 175 Durch Immobilien besichert 116.329 296 148 Ausgefallene Positionen 1.973 - - Gedeckte Schuldverschreibungen 2.011 522 - Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 10.637 4.390 - Beteiligungen 3.548 - - Sonstige Positionen 12.514 7.000 6.300 Gesamt 389.532 50.119 31.241 -5-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien Privatkunden (Nicht- Nicht-Privatkunden Selbstständi- ge) davon davon davon Gesamt Gesamt KMU Branche Branche TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Erbringung von Finanzdienstl Dienstleistun eistungen gen Staaten oder Zentralbanken - 5.316 - 3 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - 13.130 - - - Öffentliche Stellen - 102 - - - Internationale Organisationen - 1.014 - - - Institute - 149.610 - 141.773 7.837 Unternehmen 3.934 30.493 6.593 7.267 13.748 Mengengeschäft 64.376 37.249 28.093 44 8.911 Durch Immobilien besichert 88.148 28.625 19.119 73 7.974 Ausgefallene Positionen 1.003 970 669 - - Gedeckte Schuldverschreibungen - 2.533 - 2.533 - Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) - 15.027 - 15.027 - Beteiligungen - 3.548 - 3.481 7 Sonstige Positionen - 25.814 - 13.814 1.000 Gesamt 157.461 313.431 54.474 184.015 39.477 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht- Privatkunden. -6-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG Risikopositionen nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre TEUR TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 3 2.266 3.047 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 4.393 7.077 1.660 Öffentliche Stellen - - 102 Internationale Organisationen - 1.014 - Institute 35.681 48.205 65.724 Unternehmen 2.854 18.818 12.755 Mengengeschäft 28.955 10.176 62.494 Durch Immobilien besichert 7.828 9.204 99.741 Ausgefallene Positionen 136 209 1.628 Gedeckte Schuldverschreibungen - 2.533 - Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 15.027 - - Beteiligungen 2.554 - 994 Sonstige Positionen 7.514 5.000 13.300 Gesamt 104.945 104.502 261.445 In der Spalte "kleiner 1 Jahr" sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Ein- zelwertberichtigungen (EWB)-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir entsprechende Pauschalwertberichtigungen (PWB) gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Posi- tion 50 in Anhang II (im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung). Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen bzw. -rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisi- kovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkenn- bar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Nettozu- Eingänge Gesamt- führg./ auf inanspruch- Auflösung abgeschrie- nahme aus Bestand von Direkt- bene Wesentliche notleidenden Bestand Bestand Rück- EWB/Rück- abschrei- Forderun- Wirtschaftszweige Krediten EWB PWB stellungen stellungen bungen gen TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Privatkunden 41 26 - -4 - 4 Firmenkunden 1.286 28 - -21 - - Summe 29 - 4 Auf die Untergliederung nach Branchen wurde aus Gründen der Vertraulichkeit verzichtet, da aufgrund der geringen Kundenzahl der jeweiligen Branchen die Einzelkreditnehmer ableitbar wären. -7-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebie- ten: Gesamt- inanspruchnahme aus Wesentliche geografische notleidenden Kre- Bestand Bestand Bestand Gebiete diten EWB PWB Rückstellungen TEUR TEUR TEUR TEUR Deutschland 1.327 54 - Summe 29 Entwicklung der Risikovorsorge: wechselkurs- Anfangs- bedingte bestand Zuführungen und sonstige Endbestand der Periode in der Periode Auflösung Verbrauch Veränderungen der Periode TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR EWB 35 27 -2 -6 - 54 PWB - 29 - 29 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor's wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance und Go- vernments benannt. Für die Ratingagentur Moody's wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Staa- ten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance und Sovereigns & Supranationals benannt. Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungsklasse Institute wurde keine Ratingagentur nominiert. Hier greift die Sitzstaatenmethode. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungs- techniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Gesamtsumme der Risikopositionswerte Risikogewicht (Standardansatz; in TEUR) in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 121.928 126.330 10 2.533 2.533 20 60.911 60.911 35 116.773 116.773 50 14.688 14.688 75 101.625 97.330 100 36.708 36.601 150 701 701 Sonstiges 15.027 15.027 Gesamt 470.894 470.894 Abzug von den Eigenmitteln - - Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht. -8-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den in- ländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Summe der Kauf- und Ver- kaufsposition Wert der Risi- Risikopositions- Risikopositi- im Handels- koposition im Risikopositi- Risikopositions- wert (SA) onswert (IRB) buch Handelsbuch onswert (SA) wert (IRB) Zeile TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 010 020 030 040 050 060 Aufschlüsselung 010 nach Ländern Deutschland 228.504 - - - - - Australien 3.000 - - - - - Belgien 1.000 - - - - - Frankreich 4.000 - - - - - Großbritannien 4.992 - - - - - Luxemburg 4.390 - - - - - Niederlande 9.768 - - - - - Schweiz 3.539 - - - - - Tschechische Republik 296 - - - - - Vereinigte Staaten 2.389 - - - - - Sonstige 169 - - - - - 020 Summe 262.047 - - - - - Eigenmittelanforderungen Gewichtungen davon: Allgemei- davon: Risiko- davon: Verbrie- der Eigenmit- Quote des anti- ne Kreditrisikopo- positionen im fungsrisikopo- telanforderun- zyklischen Kapi- sitionen Handelsbuch sitionen Summe gen talpuffers Zeile TEUR TEUR TEUR TEUR % 070 080 090 100 110 120 Aufschlüsselung 010 nach Ländern Deutschland 9.913 - - 9.913 85,98 - Australien 48 - - 48 0,42 - Belgien 80 - - 80 0,69 - Frankreich 176 - - 176 1,53 - Großbritannien 280 - - 280 2,42 - Luxemburg 299 - - 299 2,59 0,250 Niederlande 432 - - 432 3,75 - Schweiz 182 - - 182 1,58 - Tschechische Republik 8 - - 8 0,07 0,500 Vereinigte Staaten 106 - - 106 0,92 - Sonstige 6 - - 6 0,05 - 020 Summe 11.530 - - 11.530 -9-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG Die ausländischen Risikopositionen kleiner 0,2 % des Gesamtbetrags der allgemeinen Kreditrisikopositionen wurden unter "Sonstige" ausgewiesen. Höhe des Institutsspezifischen Kapitalpuffers Zeile Spalte 010 010 Gesamtforderungsbetrag (TEUR) 170.677 020 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (%) 0,01 030 Anforderung an den institutsspezifischen Kapitalpuffer (TEUR) 12 Marktrisiko (Art. 445) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorge- gebenen Standardmethoden. Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Risikoarten Eigenmittel- anforderung TEUR Fremdwährungsrisikoposition 6 Summe 6 Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Das Unternehmen hält ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossen- schaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes, sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: beizulegender Verbundbeteiligungen Buchwert Zeitwert Börsenwert TEUR TEUR TEUR Strategische Beteiligungen Nicht börsengehandelte Positionen 2.552 3.027 Die kumulierten Gewinne/Verluste aus Beteiligungsverkäufen betrugen im Berichtszeitraum 0 TEUR. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neube- wertungsgewinne betragen 475 TEUR. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristen- transformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei in allen aufgeführten Szenarien (siehe nachfolgende Tabelle). Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank- Risikolimit gegenübergestellt. Das Zinsänderungsrisiko einschließlich Kursänderungsrisiken in festverzinslichen Wertpapieren wird in unse- rem Hause unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien sowie mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz ge- - 10 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG messen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde: - Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. - Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. - Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Szenario 1: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve + 100 BP Szenario 2: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve - 100 BP Szenario 3: Drehzinsszenario "kurzes Zinsende steigend" Szenario 4: Drehzinsszenario "kurzes Zinsende fallend" Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsergebnisses Erhöhung des Zinsergebnisses TEUR TEUR Szenario 1: 651 - Szenario 2: 98 - Szenario 3: 494 - Szenario 4: 86 - Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewer- tung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisi- kobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung - Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) - Bareinlagen in unserem Haus Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich haupt- sächlich um - öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), - inländische Kreditinstitute, - Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moody's verfügen. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. - 11 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteue- rung integriert. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, Forderungsklassen die besichert sind durch berücksichtigungsfähige Gewährleistungen Lebensversicherungen / finanzielle Sicherheiten TEUR TEUR Mengengeschäft 3.264 1.032 Unternehmen - 107 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Übersicht über belastete und unbelastete Vermögenswerte Meldebogen A - belastete und unbelastete Vermögenswerte Buchwert belasteter Vermö- Beizulegender Zeitwert belaste- genswerte ter Vermögenswerte davon: davon: Vermögenswerte, Vermögenswerte, die unbelastet für die unbelastet für eine Einstufung als eine Einstufung als EHQLA oder EHQLA oder HQLA infrage kä- HQLA infrage kä- men men TEUR TEUR TEUR TEUR 010 030 040 050 010 Vermögenswerte des meldenden Instituts 44.909 27.418 040 Schuldverschreibungen 27.418 27.418 28.081 28.081 050 davon: gedeckte Schuldverschreibungen 1.012 1.012 1.045 1.045 080 davon: von Finanzunternehmen begeben 27.418 27.418 28.081 28.081 Meldebogen A - belastete und unbelastete Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermö- Beizulegender Zeitwert unbela- genswerte steter Vermögenswerte davon: davon: EHQLA und HQLA EHQLA und HQLA TEUR TEUR TEUR TEUR 060 080 090 100 010 Vermögenswerte des meldenden Instituts 346.108 40.145 030 Eigenkapitalinstrumente 15.027 - 040 Schuldverschreibungen 127.196 40.145 129.533 41.602 050 davon: gedeckte Schuldverschreibungen 1.528 1.528 1.604 1.604 070 davon: von Staaten begeben 11.811 11.811 12.529 12.529 080 davon: von Finanzunternehmen begeben 80.642 20.180 81.086 20.247 090 davon: von Nichtfinanzunternehmen begeben 33.408 6.789 33.701 7.184 120 Sonstige Vermögenswerte 10.173 - - 12 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG Meldebogen B - Entgegengenommene Sicherheiten Unbelastet Beizulegender Zeitwert belaste- Beizulegender Zeitwert entge- ter entgegengenommener Si- gengenommener zur Belastung cherheiten oder belasteter be- verfügbarer Sicherheiten oder gebener eigener Schuldver- begebener zur Belastung ver- schreibungen fügbarer eigener davon: davon: EHQLA und Vermögenswerte, HQLA die unbelastet für eine Einstufung als EHQLA oder HQLA infrage kä- men TEUR TEUR TEUR TEUR 010 030 040 060 250 Summe der Vermögenswerte, entgegengenomme- nen Sicherheiten und begebenen eigenen Schuld- verschreibungen 43.981 - Meldebogen C - Belastungsquellen Kongruente Verbindlichkeiten, Belastete Vermögenswerte, ent- Eventualverbindlichkeiten oder gegengenommene Sicherheiten verliehene Wertpapiere und begebene eigene Schuld- verschreibungen außer gedeck- ten Schuldverschreibungen und forderungsunterlegten Wertpa- pieren TEUR TEUR 010 030 010 Buchwert ausgewählter finanzieller Verbindlichkei- ten 19.254 43.981 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.20 betrug 11,08 %. Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus - Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln - der Besicherung von Offenmarktgeschäften von längerfristigen Refinanzierungen (GLRG III) Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit - marktüblichen Rahmenverträgen - Besicherungsvereinbarungen Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance-Quote um + 3,45 % - Punkte verändert. Dies ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Offenmarktgeschäfte zurückzuführen. Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung die- ser Verschuldungsquote dar: Stichtag 31.12.2020 Name des Unternehmens Raiffeisenbank Bibertgrund eG Anwendungsebene Einzelebene - 13 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert TEUR Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 403.970 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem auf- - sichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz -562 ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi- kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 31 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) - Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäqui- 29.013 valenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. - 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei - der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen ('Fully-phased-in' Definition) 3.249 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 435.701 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote TEUR Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 406.682 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) -25 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) 406.657 Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) - Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte 31 (Marktbewertungsmethode) Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode - Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem - geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) - (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) - Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate - (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene - Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivativen 31 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Ge- - schäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) - Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva - Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Abs. 4 und Artikel - 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften - (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) - Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften - - 14 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 64.211 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -35.198 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 29.013 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberück- sichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbi- - lanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. - 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße Kernkapital 31.036 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 435.701 Verschuldungsquote Verschuldungsquote 7,12 % Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Vollständig eingeführt Betrag des gemäß Artikel 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermö- -561 gens Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und aus- genommene Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRR- Verschuldungsquote TEUR Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, SFT und ausgenomme- 406.682 ne Risikopositionen), davon: Risikopositionen des Handelsbuchs - Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 406.682 Gedeckte Schuldverschreibungen 2.533 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 14.820 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsban- 1.116 ken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen ge- genüber Staaten behandelt werden Institute 149.611 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 111.248 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 66.954 Unternehmen 32.346 Ausgefallene Positionen 1.965 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine 26.089 Kreditverpflichtungen sind) Vom Quick Fix nach Art. 500b haben wir keinen Gebrauch gemacht. Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rech- nung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanz- struktursteuerung. Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2020 7,12 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: - 15 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG - bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht - Änderungen in der Kernkapitalausstattung Im Berichtsjahr hatten sich Änderungen im Kernkapital in Höhe von 5.574 TEUR und in der Gesamtrisikoposi- tionsmessgröße in Höhe von 45.992 TEUR ergeben. - 16 -
Anhang I Geschäftsguthaben (CET1) (1) 1 Emittent Raiffeisenbank Bibertgrund eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.A. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 3.503 9 Nennwert des Instruments 3.503 9a Ausgabepreis 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. (1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "k.A." angeben
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 Raiffeisenbank Bibertgrund eG Betrag am Tag der Verordnung (EU) Offenlegung Nr. 575/2013 ver- weis auf Artikel Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 3.503 26 (1), 27, 28, 29 davon: Geschäftsguthaben 3.503 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne 13.758 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) 0 26 (1) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 13.800 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des 0 486 (2) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft. 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem 0 84 CET1) . 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich 0 26 (2) aller vorhersehbaren Abgaben und Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 31.061 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, 105 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende -25 36 (1) (b), 37 Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprü- 0 36 (1) (c), 38 che, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um die Steuerschulden, wenn die Bedin- gungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzier- 0 33 (1) (a) ten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbe- 0 36 (1) (d), 40, 159 träge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt 0 32 (1) (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne 0 33 (1) (b) oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eige- nen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (ne- 0 36 (1) (e), 41 gativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instru- 0 36 (1) (f), 42 menten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (g), 44 des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen -1-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79 des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (ne- gativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis strumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Fi- (3), 79 nanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufsposi- tionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikoge- 0 36 (1) (k) wicht von 1 250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als alternati- ve jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprü- 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a) che, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuer- schulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer 0 48 (1) Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru- 0 36 (1) (i), 48 (1) (b) menten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanz- branche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer- 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a) ansprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0 36 (1) (a) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten 0 36 (1) (l) Kernkapitals (negativer Betrag) 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Ab- 0 36 (1) (j) zug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) -25 insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) 31.036 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 51, 52 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als 0 Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als 0 Passiva eingestuft -2-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des 0 486 (3) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instru- 0 85, 86 mente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunterneh- men begeben worden sind und von Drittparteien gehalten wer- den 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren 0 486 (3) Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassun- 0 gen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instru- 0 52 (1) (b), 56 (a), 57 menten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 56 (b), 58 strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künst- lich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 56 (c), 59, 60, 79 strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteili- gung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufs- positionen) (negativer Betrag) 40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 56 (d), 59, 79 strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteili- gung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufs- positionen) (negativer Betrag) 41 In der EU: leeres Feld 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu 0 56 (e) bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals 0 (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 31.036 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 62, 63 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des 1.699 486 (4) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Ei- 0 87, 88 genmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthalte- ner Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden -3-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren 0 486 (4) Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 1.900 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 3.599 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instru- 0 63 (b) (i), 66 (a) 67 menten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und 0 66 (b), 68 nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (ne- gativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 66 (c), 69, 70, 79 des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unter- nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesent- liche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenba- rer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 66 (d), 69, 79 des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unter- nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentli- che Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositio- nen) (negativer Betrag) 56 In der EU: leeres Feld 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) ins- 0 gesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 3.599 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 34.635 60 Gesamtrisikobetrag 170.677 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Ge- 18,18 92 (2) (a) samtrisikobetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisi- 18,18 92 (2) (b) kobetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtri- 20,29 92 (2) (c) sikobetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Min- 7,007 CRD 128, 129, 130, 133 destanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 (1) (a) zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für sy- stemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 2,500 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,007 67 davon: Systemrisikopuffer 0,000 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder 0,000 CRD 131 andere systemrelevante Institute (A-SRI) -4-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bibertgrund eG 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als 12,18 CRD 128 Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstru- 327 36 (1) (h), 45, 46, 56 (c), 59, 60, 66 (c), 69, menten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das In- 70 stitut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (i), 45, 48 des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprü- 0 36 (1), (c), 38, 48 che, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuer- schulden, wenn die Bedingungen nach Art. 38 (3) erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassun- 1.900 62 gen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen 1.931 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassun- 0 62 gen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurtei- lungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen 0 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf Internen Beurtei- lungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Aus- 0 484 (3), 486 (2) und (5) laufregelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag 0 484 (3), 486 (2) und (5) über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslauf- 0 484 (4), 486 (3) und (5) regelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag 0 484 (4), 486 (3) und (5) über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufre- 1.699 484 (5), 486 (4) und (5) gelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag 1.129 484 (5), 486 (4) und (5) über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) -5-
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