Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG
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Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Angaben für das Geschäftsjahr 2020 (Stichtag 31.12.2020) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. -1-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. Präambel 3 ............................................................................................................................................................................. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 3 ............................................................................................................................................................................. Eigenmittel (Art. 437) 3 ............................................................................................................................................................................. Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 4 ............................................................................................................................................................................. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 4 ............................................................................................................................................................................. Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 9 ............................................................................................................................................................................. Kapitalpuffer (Art. 440) 9 ............................................................................................................................................................................. Marktrisiko (Art. 445) 12 Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................................................................................................................................. 12 ............................................................................................................................................................................. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 12 ............................................................................................................................................................................. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 12 ............................................................................................................................................................................. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 13 ............................................................................................................................................................................. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................................................................................................................................................. 14 ............................................................................................................................................................................. Verschuldung (Art. 451) 15 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel -2-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Unsere Risikomanagementziele, -strategien und -verfahren, haben wir im Lagebericht dargestellt. Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanage- mentsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanage- mentverfahren als angemessen und wirksam. Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügba- ren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Per 31.12.2020 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 19,85 Mio. €, die Auslastung lag bei 71,12%. Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine weiteren Leitungs- und Aufsichtsmandate. Die Aufsichtsratsmitgliedern haben neben der Tätigkeit in unserem Haus noch vier Leitungsmandate und keine Aufsichtsmandate. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr sechs Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält mindestens vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u. a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dar- gestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorga- ben. Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CRR-konformen ver- traglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 51.922 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen z. B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.* 2.180 - Gekündigte Geschäftsguthaben 112 + Kreditrisikoanpassung 3.291 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 2.342 +/- Sonstige Anpassungen -2 = Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 55.261 *gemäß Gewinnverwendungsbeschluss -3-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Ope- rationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Eigenmittel- Risikopositionen anforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) 21.063 Staaten oder Zentralbanken 16 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 1 Öffentliche Stellen 40 Institute 1.011 Unternehmen 9.045 Mengengeschäft 5.219 Durch Immobilien besichert 2.888 Ausgefallene Positionen 131 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 984 Gedeckte Schuldverschreibungen 40 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 411 Beteiligungen 1.096 Sonstige Positionen 181 Marktrisiken - Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 1.735 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) - Eigenmittelanforderung insgesamt 22.798 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“: Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Ver- pflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen wer- den von uns Einzelwertberichtigungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Für Zwecke der Rech- nungslegung werden als „überfällig“ Kredite mit einer Überziehung größer 90 Tage definiert. -4-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Gesamtwert Durchschnittsbetrag TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 9.489 9.488 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 4.637 6.747 Öffentliche Stellen 3.585 3.904 Institute 163.483 155.894 Unternehmen 154.131 139.342 davon: KMU 32.063 31.891 Mengengeschäft 131.051 126.587 davon: KMU 44.825 45.682 Durch Immobilien besichert 111.482 112.874 davon: KMU 13.086 13.681 Ausgefallene Positionen 1.440 2.103 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 8.590 2.147 Gedeckte Schuldverschreibungen 4.983 5.712 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 5.699 4.941 Beteiligungen 13.701 13.530 Sonstige Positionen 5.883 6.362 Gesamt 618.154 589.631 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten Deutschland EU Nicht-EU Gesamt Gesamt Gesamt TEUR TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 5 8.479 1.005 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 4.637 - - Öffentliche Stellen 3.585 - - Institute 119.780 29.732 13.971 Unternehmen 85.118 54.941 14.072 Mengengeschäft 130.682 25 344 Durch Immobilien besichert 111.479 3 - Ausgefallene Positionen 1.440 - - Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 8.590 - - Gedeckte Schuldverschreibungen - 4.983 - Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 4.750 949 - Beteiligungen 9.816 - 3.885 Sonstige Positionen 5.883 - - Gesamt 485.765 99.112 33.277 -5-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien Privatkunden (Nicht- Nicht-Privatkunden Selbstständi- ge) davon davon davon Gesamt Gesamt KMU Branche Branche TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Erbringung v. Finanzdienstl Verarbeitend eistungen es Gewerbe Staaten oder Zentralbanken - 9.489 - 5 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - 4.637 - - - Öffentliche Stellen - 3.585 - 1.002 - Institute - 163.483 - 163.483 - Unternehmen 6.397 147.734 32.063 36.350 35.771 Mengengeschäft 72.480 58.571 44.825 10 7.121 Durch Immobilien besichert 87.512 23.970 13.086 48 4.665 Ausgefallene Positionen 342 1.098 - - 832 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen - 8.590 - - - Gedeckte Schuldverschreibungen - 4.983 - 4.983 - Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) - 5.699 - 5.699 - Beteiligungen - 13.701 - 12.541 6 Sonstige Positionen - 5.883 - 5.883 - Gesamt 166.731 451.423 89.974 230.004 48.395 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht- Privatkunden. -6-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Risikopositionen nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre TEUR TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 5 6.500 2.984 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 4.462 130 45 Öffentliche Stellen 49 15 3.521 Institute 55.194 76.076 32.213 Unternehmen 14.626 38.700 100.805 Mengengeschäft 36.863 20.507 73.681 Durch Immobilien besichert 9.632 11.217 90.633 Ausgefallene Positionen 303 - 1.137 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 400 8.190 - Gedeckte Schuldverschreibungen - - 4.983 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 4.750 949 - Beteiligungen 13.701 - - Sonstige Positionen 5.883 - - Gesamt 145.868 162.284 310.002 In der Spalte "kleiner 1 Jahr" sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Ein- zelwertberichtigungen (EWB) gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir entsprechende Pauschalwert- berichtigungen (PWB) gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in An- hang II (im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung). Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Ein- zelwertberichtigungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. -7-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Nettozu- Eingänge Gesamt- Gesamt- führg./ auf inanspruch- inanspruch- Auflösung abgeschrie- nahme aus nahme aus Bestand von Direkt- bene Wesentliche überfälligen notleidenden Bestand Bestand Rück- EWB/Rück- abschrei- Forderun- Wirtschaftszweige Krediten Krediten EWB PWB stellungen stellungen bungen gen TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Privatkunden 81 - - - - 5 8 Firmenkunden 15 2.132 940 - -146 7 3 davon Branche Verarbeitendes Gewerbe - 2.082 890 - -146 - - Summe 26 12 11 Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebie- ten: Gesamt- Gesamt- inanspruchnahme inanspruch- aus nahme aus Wesentliche geografische notleidenden Kre- Bestand Bestand Bestand überfälligen Gebiete Krediten diten EWB PWB Rückstellungen TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Deutschland 96 2.132 940 - Summe - 26 Entwicklung der Risikovorsorge: wechselkurs- Anfangs- bedingte bestand Zuführungen und sonstige Endbestand der Periode in der Periode Auflösung Verbrauch Veränderungen der Periode TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR EWB 1.086 100 -246 - - 940 PWB 70 - -44 26 -8-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor's wurden die Klassenbezeichnungen Corporates und Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody's wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen und Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance und Sovereigns & Supranationals benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungs- techniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Gesamtsumme der Risikopositionswerte Risikogewicht (Standardansatz; in TEUR) in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 127.977 127.977 10 4.983 4.983 20 73.497 73.497 35 111.482 111.482 50 33.249 33.249 75 131.051 131.051 100 121.195 121.195 150 9.021 9.021 Sonstiges 5.699 5.699 Gesamt 618.154 618.154 Abzug von den Eigenmitteln - - Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht. Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den in- ländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). -9-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Summe der Kauf- und Ver- kaufsposition Wert der Risi- Risikopositions- Risikopositi- im Handels- koposition im Risikopositi- Risikopositions- wert (SA) onswert (IRB) buch Handelsbuch onswert (SA) wert (IRB) Zeile TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 010 020 030 040 050 060 Aufschlüsselung 010 nach Ländern Deutschland 314.344 - - - - - Australien 2.000 - - - - - Belgien 3.000 - - - - - Frankreich 10.519 - - - - - Großbritannien 16.965 - - - - - Irland 2.068 - - - - - Italien 995 - - - - - Luxemburg 1.950 - - - - - Neuseeland 1.002 - - - - - Niederlande 18.367 - - - - - Österreich 3.027 - - - - - Schweden 3 - - - - - Schweiz 1.013 - - - - - Spanien 3.982 - - - - - Südafrika 146 - - - - - Vereinigte Staaten 13.955 - - - - - Vietnam 129 - - - - - 020 Summe 393.465 - - - - - - 10 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Eigenmittelanforderungen Gewichtungen davon: Allgemei- davon: Risiko- davon: Verbrie- der Eigenmit- Quote des anti- ne Kreditrisikopo- positionen im fungsrisikopo- telanforderun- zyklischen Kapi- sitionen Handelsbuch sitionen Summe gen talpuffers Zeile TEUR TEUR TEUR TEUR % 070 080 090 100 110 120 Aufschlüsselung 010 nach Ländern Deutschland 15.723 - - 15.723 78,63 - Australien 80 - - 80 0,40 - Belgien 240 - - 240 1,20 - Frankreich 657 - - 657 3,29 - Großbritannien 765 - - 765 3,83 - Irland 165 - - 165 0,83 - Italien 40 - - 40 0,20 - Luxemburg 116 - - 116 0,58 0,250 Neuseeland 40 - - 40 0,20 - Niederlande 1.045 - - 1.045 5,23 - Österreich 58 - - 58 0,29 - Schweden - - - - - - Schweiz 41 - - 41 0,20 - Spanien 319 - - 319 1,59 - Südafrika 9 - - 9 0,04 - Vereinigte Staaten 689 - - 689 3,45 - Vietnam 8 - - 8 0,04 - 020 Summe 19.995 - - 19.995 Höhe des Institutsspezifischen Kapitalpuffers Zeile Spalte 010 010 Gesamtforderungsbetrag (TEUR) 284.973 020 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (%) 0,00 030 Anforderung an den institutsspezifischen Kapitalpuffer (TEUR) 4 - 11 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Marktrisiko (Art. 445) Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossen- schaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes, sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Betei- ligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: beizulegender Verbundbeteiligungen Buchwert Zeitwert Börsenwert TEUR TEUR TEUR Strategische Beteiligungen Nicht börsengehandelte Positionen 4.959 5.216 Andere Beteiligungspositionen 11 11 - Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neube- wertungsgewinne betragen 257 TEUR. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristen- transformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg als auch bei einer Ver- flachung der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Das Zinsänderungsrisiko einschließlich Kursänderungsrisiken in festverzinslichen Wertpapieren wird in unse- rem Hause unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien sowie mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz ge- messen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde: - Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. - Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. - Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. - 12 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Szenario 1: Anstieg der Zinsstrukturkurve ad-hoc bis zu + 16 BP und nach 250 Handelstagen bis zu + 150 BP (je nach Stützstelle) Szenario 2: Rückgang der Zinsstrukturkurve ad-hoc bis zu - 16 BP und nach 250 Handelstagen bis zu - 168 BP (je nach Stützstelle) Szenario 3: Drehung der Zinsstrukturkurve "kurzes Ende steigend" Veränderung nach einem Handelstag + 6 BP Laufzeit 1 Monat, + 2 BP Laufzeit 5 Jahre und - 8 BP Laufzeit 10 Jahre Veränderung nach 250 Handelstagen + 91 BP Laufzeit 1 Monat, - 30 BP Laufzeit 5 Jahre und - 106 BP Laufzeit 10 Jahre Szenario 4: Drehung der Zinsstrukturkurve "kurzes Ende fallend" Veränderung nach einem Handelstag - 7 BP Laufzeit 1 Monat, - 3 BP Laufzeit 5 Jahre und + 13 BP Laufzeit 10 Jahre Veränderung nach 250 Handelstagen - 77 BP Laufzeit 1 Monat, + 18 BP Laufzeit 5 Jahre und + 62 BP Laufzeit 10 Jahre Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsergebnisses Erhöhung des Zinsergebnisses TEUR TEUR Szenario 1: 479 - Szenario 2: 345 - Szenario 3: 313 - Szenario 4: 206 - Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewer- tung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. - 13 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Übersicht über belastete und unbelastete Vermögenswerte Meldebogen A - belastete und unbelastete Vermögenswerte Buchwert belasteter Vermö- Beizulegender Zeitwert belaste- genswerte ter Vermögenswerte davon: davon: Vermögenswerte, Vermögenswerte, die unbelastet für die unbelastet für eine Einstufung als eine Einstufung als EHQLA oder EHQLA oder HQLA infrage kä- HQLA infrage kä- men men TEUR TEUR TEUR TEUR 010 030 040 050 010 Vermögenswerte des meldenden Instituts 90.998 53.919 040 Schuldverschreibungen 54.988 53.919 57.909 56.423 080 davon: von Finanzunternehmen begeben 27.566 27.566 28.525 28.525 090 davon: von Nichtfinanzunternehmen begeben 23.343 23.343 24.772 24.772 Meldebogen A - belastete und unbelastete Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermö- Beizulegender Zeitwert unbela- genswerte steter Vermögenswerte davon: davon: EHQLA und HQLA EHQLA und HQLA TEUR TEUR TEUR TEUR 060 080 090 100 010 Vermögenswerte des meldenden Instituts 399.333 31.817 030 Eigenkapitalinstrumente 4.697 - 040 Schuldverschreibungen 129.011 31.817 133.673 33.350 050 davon: gedeckte Schuldverschreibungen 4.899 4.899 5.071 5.071 070 davon: von Staaten begeben 12.951 11.959 13.773 12.729 080 davon: von Finanzunternehmen begeben 84.506 9.086 87.891 9.373 090 davon: von Nichtfinanzunternehmen begeben 33.031 13.252 33.742 13.637 120 Sonstige Vermögenswerte 16.184 - Meldebogen B - Entgegengenommene Sicherheiten Unbelastet Beizulegender Zeitwert belaste- Beizulegender Zeitwert entge- ter entgegengenommener Si- gengenommener zur Belastung cherheiten oder belasteter be- verfügbarer Sicherheiten oder gebener eigener Schuldver- begebener zur Belastung ver- schreibungen fügbarer eigener davon: davon: EHQLA und Vermögenswerte, HQLA die unbelastet für eine Einstufung als EHQLA oder HQLA infrage kä- men TEUR TEUR TEUR TEUR 010 030 040 060 250 Summe der Vermögenswerte, entgegengenomme- nen Sicherheiten und begebenen eigenen Schuld- verschreibungen 90.998 - Meldebogen C - Belastungsquellen Kongruente Verbindlichkeiten, Belastete Vermögenswerte, ent- Eventualverbindlichkeiten oder gegengenommene Sicherheiten verliehene Wertpapiere und begebene eigene Schuld- verschreibungen außer gedeck- ten Schuldverschreibungen und forderungsunterlegten Wertpa- pieren TEUR TEUR 010 030 010 Buchwert ausgewählter finanzieller Verbindlichkei- ten 86.875 90.998 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2020 betrug 17,79 %. - 14 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen För- dermitteln und der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen/Besicherungsvereinbarungen. Sonstige Vermögens- werte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance-Quote um 6,35 % erhöht. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Ausweitung von Refinanzierungskrediten, welche besichert wurden. Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung die- ser Verschuldungsquote dar: Stichtag 31.12.2020 Name des Unternehmens Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Anwendungsebene Einzelebene Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert TEUR Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 508.385 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem auf- - sichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz -874 ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi- kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente - Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) - Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäqui- 14.900 valenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. - 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei - der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen ('Fully-phased-in' Definition) 3.760 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 526.171 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote TEUR Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 511.273 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) -2 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) 511.271 - 15 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) - Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte - (Marktbewertungsmethode) Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode - Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem - geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) - (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) - Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate - (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene - Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivativen - Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Ge- - schäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) - Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva - Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Abs. 4 und Artikel - 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften - (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) - Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften - Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 59.081 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -44.181 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 14.900 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberück- sichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbi- - lanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. - 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße Kernkapital 49.628 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 526.171 Verschuldungsquote Verschuldungsquote 9,43 % Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Vollständig eingeführt Betrag des gemäß Artikel 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermö- 874 gens - 16 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und aus- genommene Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRR- Verschuldungsquote TEUR Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, SFT und ausgenomme- 511.273 ne Risikopositionen), davon: Risikopositionen des Handelsbuchs - Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 511.273 Gedeckte Schuldverschreibungen 4.983 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 10.634 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsban- 2.513 ken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen ge- genüber Staaten behandelt werden Institute 147.481 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 103.237 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 88.722 Unternehmen 118.996 Ausgefallene Positionen 1.430 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine 33.277 Kreditverpflichtungen sind) Vom Quick Fix nach Art. 500b haben wir keinen Gebrauch gemacht. Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rech- nung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanz- struktursteuerung. Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2020 9,43 %. Wesentliche Einflussfaktoren, die während des Be- richtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen nicht vor. - 17 -
Anhang I Geschäftsguthaben (CET1) 1 Emittent Raiffeisenbank Bad Windsheim eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.A. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 2.967 9 Nennwert des Instruments 2.967 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. -1-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 Raiffeisenbank Bad Windsheim eG Betrag am Tag der Verordnung (EU) Offenlegung Nr. 575/2013 ver- weis auf Artikel Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 2.966 26 (1), 27, 28, 29 davon: Geschäftsguthaben 2.966 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne 33.664 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) 0 26 (1) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 13.000 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des 0 486 (2) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft. 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem 0 84 CET1) . 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich 0 26 (2) aller vorhersehbaren Abgaben und Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 49.630 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, 105 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende -2 36 (1) (b), 37 Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprü- 0 36 (1) (c), 38 che, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um die Steuerschulden, wenn die Bedin- gungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzier- 0 33 (1) (a) ten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbe- 0 36 (1) (d), 40, 159 träge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt 0 32 (1) (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne 0 33 (1) (b) oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eige- nen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (ne- 0 36 (1) (e), 41 gativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instru- 0 36 (1) (f), 42 menten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (g), 44 des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen -1-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79 des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (ne- gativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis strumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Fi- (3), 79 nanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufsposi- tionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikoge- 0 36 (1) (k) wicht von 1 250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als alternati- ve jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprü- 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a) che, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuer- schulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer 0 48 (1) Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru- 0 36 (1) (i), 48 (1) (b) menten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanz- branche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer- 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a) ansprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0 36 (1) (a) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten 0 36 (1) (l) Kernkapitals (negativer Betrag) 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Ab- 0 36 (1) (j) zug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) -2 insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) 49.628 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 51, 52 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als 0 Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als 0 Passiva eingestuft -2-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des 0 486 (3) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instru- 0 85, 86 mente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunterneh- men begeben worden sind und von Drittparteien gehalten wer- den 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren 0 486 (3) Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassun- 0 gen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instru- 0 52 (1) (b), 56 (a), 57 menten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 56 (b), 58 strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künst- lich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 56 (c), 59, 60, 79 strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteili- gung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufs- positionen) (negativer Betrag) 40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 56 (d), 59, 79 strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteili- gung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufs- positionen) (negativer Betrag) 41 In der EU: leeres Feld 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu 0 56 (e) bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals 0 (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 49.628 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 62, 63 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des 2.342 486 (4) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Ei- 0 87, 88 genmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthalte- ner Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden -3-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren 0 486 (4) Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 3.291 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 5.633 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instru- 0 63 (b) (i), 66 (a) 67 menten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und 0 66 (b), 68 nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (ne- gativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 66 (c), 69, 70, 79 des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unter- nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesent- liche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenba- rer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 66 (d), 69, 79 des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unter- nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentli- che Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositio- nen) (negativer Betrag) 56 In der EU: leeres Feld 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) ins- 0 gesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 5.633 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 55.261 60 Gesamtrisikobetrag 284.973 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Ge- 17,42 92 (2) (a) samtrisikobetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisi- 17,42 92 (2) (b) kobetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtri- 19,39 92 (2) (c) sikobetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Min- 7,001 CRD 128, 129, 130, 133 destanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 (1) (a) zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für sy- stemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 2,500 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,001 67 davon: Systemrisikopuffer 0,000 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder 0,000 CRD 131 andere systemrelevante Institute (A-SRI) -4-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als 11,42 CRD 128 Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstru- 499 36 (1) (h), 45, 46, 56 (c), 59, 60, 66 (c), 69, menten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das In- 70 stitut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (i), 45, 48 des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprü- 0 36 (1), (c), 38, 48 che, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuer- schulden, wenn die Bedingungen nach Art. 38 (3) erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassun- 3.291 62 gen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen 3.291 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassun- 0 62 gen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurtei- lungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen 0 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf Internen Beurtei- lungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Aus- 2.342 484 (3), 486 (2) und (5) laufregelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag 0 484 (3), 486 (2) und (5) über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslauf- 2.342 484 (4), 486 (3) und (5) regelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag 0 484 (4), 486 (3) und (5) über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufre- 2.342 484 (5), 486 (4) und (5) gelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag -4.677 484 (5), 486 (4) und (5) über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) -5-
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