Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems
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PA 268.054 | Kommunale Entwicklungs- und Flächenwidmungsplanung | Betreuerin: DI Dr. Helena Linzer Projekt 2 | Krems an der Donau WS 2010/11 Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Bericht zur Bestandsanalyse Claudia Halwachs 0226904 Natasa Hodzic 0825151 Helena Jungreithmair 0701773 Petra Schaner 0302940
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Inhaltsverzeichnis Einleitung ................................................................................................................................................. 4 1 Sektorale Raumordnungsprogramme ............................................................................................. 5 1.1 Zentrale-Orte-Raumordnungsprogramm (1973) .................................................................... 5 1.2 Sektorales Raumordnungsprogramm über die Freihaltung der offenen Landschaft (2007) .. 9 1.3 Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen (1981) ................................................ 9 1.4 Raumordnungsprogramm für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe (1998). ............................................................................................................................................... 11 1.5 NÖ Sozialhilfe-Raumordnungsprogramm (1991) .................................................................. 11 1.6 Schul-Raumordnungsprogramm (1976) ................................................................................ 14 1.7 Freizeit- und Erholungsraumordnungsprogramm (1978) ..................................................... 18 1.8 Fremdenverkehrs-Raumordnungsprogramm (1975) ............................................................ 20 1.9 Verkehrs-Raumordnungsprogramm (1975) – Aufgehoben (2009) ....................................... 22 2 Regionales Raumordnungsprogramm NÖ-Mitte .......................................................................... 23 2.1 Ziele und Maßnahmen .......................................................................................................... 23 2.2 Siedlungsgrenzen................................................................................................................... 24 3 LEADER .......................................................................................................................................... 28 3.1 Finanzierung von LEADER ...................................................................................................... 28 3.2 LEADER in Niederösterreich .................................................................................................. 28 3.3 Die Lokale Aktionsgruppe „Wachau-Dunkelsteinerwald“ ..................................................... 29 3.4 Projekte der LEADER-Region Wachau -Dunkelsteinerwald................................................... 31 4 Programm zur Stärkung der Regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung NÖ ............. 33 4.1 Prioritäten und Aktionsfelder ................................................................................................ 33 4.2 Entwicklungsziele .................................................................................................................. 35 4.3 Geplante und umgesetzte Projekte....................................................................................... 36 5 Landesentwicklungskonzept Niederösterreich ............................................................................. 38 5.1 Grundlagen und Leitziele....................................................................................................... 38 5.2 Räumliche Zielfestlegungen und sektorale Themen ............................................................. 39 5.3 Umsetzung ............................................................................................................................. 42 5.4 Geplante und umgesetzte Projekte....................................................................................... 44 5.4.1 Verkehr .......................................................................................................................... 44 5.4.2 Wissenschaft und Forschung ......................................................................................... 47 5.4.3 Stadtkernbelebung ........................................................................................................ 47 5.4.4 Donauhafen Krems ........................................................................................................ 47 6 NÖ Strategie Verkehr (2010) ......................................................................................................... 48 2
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems 7 Wachau 2010 plus ......................................................................................................................... 52 7.1 Grundlagen und Ziele ............................................................................................................ 52 7.2 Geplante und umgesetzte Projekte....................................................................................... 53 7.2.1 Corporate Identity und einheitliches Leitsystem .......................................................... 53 7.2.2 Kultur, Natur und Gastronomie ..................................................................................... 55 7.2.3 Verkehr und Energie ...................................................................................................... 56 8 UNESCO Weltkulturerbe und Welterbe ........................................................................................ 60 8.1 Welterbe Wachau.................................................................................................................. 60 8.2 Weltkulturerbe Krems und Stein ........................................................................................... 62 9 Kleinregionales Rahmenkonzept Raum Krems.............................................................................. 64 9.1 Das Programm und seine Akteure......................................................................................... 64 9.2 Vorgehensweise und Schwerpunkte ..................................................................................... 64 9.3 Acht Kooperationsfelder und ihre Umsetzungsmaßnahmen im Detail ................................ 65 10 Resümee .................................................................................................................................... 69 11 Literaturverzeichnis ................................................................................................................... 77 12 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ........................................................................................ 81 Anhang .................................................................................................................................................. 82 3
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Einleitung Das Projekt 2, das im Rahmen des Studiums Raumplanung und Raumordnung an der TU Wien durchgeführt wird, findet in diesem Jahr in der niederösterreichischen Stadt Krems statt. Diese Arbeit, die für den Fachbereich der örtlichen Raumplanung entstanden ist, befasst sich mit überregionalen Programmen und Konzepten auf europäischer, nationaler und Landesebene und den darin enthaltenen Richtlinien und Vorgaben für die regionale Planung. Dabei soll vor allem die konkrete Bedeutung dieser Vorgaben für die Stadt Krems hervorgehoben werden, die sich etwa in Form von neuen Planungsvorhaben auf die Stadt auswirken. Die Arbeit ist dabei nach formellen und informellen Richtlinien unterteilt, wobei die Programme und Konzepte auch jeweils nach EU-Ebene, nationaler Ebene, Landesebene und regionaler Ebene geordnet sind. Die verbindlichen Vorgaben umfassen das die sektoralen Raumordnungsprogramme sowie das regionale Raumordnungsprogramm NÖ Mitte. Zu den nicht verbindlichen Konzepten zählen das LEADER-Programm und das Programm zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit auf der EU-Ebene sowie das Landesentwicklungskonzept und die Strategie Verkehr NÖ auf der Landesebene. Weiters sind hier das Konzept Wachau 2010 plus, die Richtlinien für das Weltkulturerbe Wachau sowie das kleinregionale Rahmenkonzept für den Raum Krems zu nennen. Für jedes dieser Programme und Konzepte werden – je nach Verfügbarkeit – die wesentlichen Richtlinien, Ziele, Maßnahmen und Projekte herausgearbeitet. Eine zusammenführende Darstellung aller Projekte sowie deren Verortung in der Gemeinde Krems befinden sich am Ende dieser Arbeit. 4
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems 1 Sektorale Raumordnungsprogramme Im NÖ Raumordnungsgesetz 1976 wird im § 3 verordnet, dass für Teile des Landes, in denen dies zur planvollen regionalen Entwicklung notwendig ist, sektorale Raumordnungsprogramme aufzustellen sind. Die Niederösterreichische Landesregierung hat zwischen 1973 und 2007 insgesamt acht dieser Programme als rechtsverbindliche Verordnungen erlassen (Tab. 1). Nachfolgend werden diese kurz vorgestellt und im Hinblick auf die Gültigkeit und deren Umsetzung für Krems an der Donau geprüft. Aufgrund der Bedeutung des Zentrale-Orte-Raumordnungsprogramms für die Stellung von Krems in Niederösterreich, wird zuerst dieses Programm analysiert. Alle weiteren werden nach deren Aktualität ihrer Stammverordnung bzw. Novellierung gereiht. 1970-1975 1976-1980 1981-1985 1986-1990 1991-1995 1996-2000 2001-2005 2006-2010 Sektorale Raumordnungs- programme Niederösterreich Zentrale-Orte-ROP 1973 1992 Fremdenverkehrs-ROP 1975 Verkehrs-ROP 1975 2009 Schul-ROP 1976 1981 Freizeit- und Erholungs-ROP 1978 1981 ROP für das Gesundheitswesen 1988 1991 2001 1984 NÖ Sozialhilfe-ROP 1991 ROP für die Gewinnung 1994 grundeigener mineralischer 1998 Rohstoffe Sektorales ROP über die 2007 Freihaltung der offenen Landschaft Jahreszahlen: blau = Stammverordnung, schwarz = Novellierung, rot = Aufhebung Tabelle 1: Historie Sektoraler Raumordnungsprogramme Niederösterreichs 1.1 Zentrale-Orte-Raumordnungsprogramm (1973) Das Raumordungsprogramm befasst sich mit der Versorgung der niederösterreichischen Bevölkerung mit zentralen Einrichtungen innerhalb zumutbarer Entfernungen und einem zumutbaren Zeit- und Kostenaufwand. Es wurde am 20. August 1973 verordnet und 1992 novelliert. Unter einem Zentralen Ort versteht das NÖ Raumordnungsgesetz 1976, § 1 Abs. 1 5
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems ein baulich zusammenhängendes Siedlungsgebiet, das innerhalb einer Gemeinde die Funktion des Hauptortes erfüllt und in besonderem Maße Standort zentraler Einrichtungen ist. Grundsätzlich wird nicht nur die eigene Gemeinde sondern auch die Bevölkerung der Umlandgemeinden von einem Zentralen Ort versorgt. Ziel des Raumordnungsprogrammes ist, dass zentrale Einrichtungen in geeigneten Zentralen Orten so konzentriert werden, dass in der Versorgung eine innerörtliche Schwerpunktbildung gegeben ist. Zentrale Orte sollen durch siedlungspolitische Maßnahmen gestärkt werden, falls sie aufgrund ihrer Bevölkerungszahl in baulich zusammenhängendem Siedlungsgebiet Schwächen aufweisen. Ein besonderes Ziel für einen Zentralen Ort ist die Sicherstellung als Verkehrsmittelpunkt seines Einzugsbereiches. Für einen großen Bevölkerungsteil sollen Zentrale Orte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Zentrale Orte werden je nach Bedeutung, Reichweite, erforderliche Benützer- und Kundenzahl und Häufigkeit der Inanspruchnahmen der vorhandenen bzw. vorgesehenen zentralen Einrichtungen in sechs Stufen gegliedert. Dabei handelt es sich bei der Stufe I um die niedrigste, bei der Stufe VI um die höchste Versorgungseinheit und wird folgendermaßen eingeteilt: Stufe Einrichtungen Entfernung (max.) Einwohner I Grundversorgung 7 km 1.000 II Stufe I in größerer Anzahl 10 km 2.500 Stufe II + höherrangige Schul- und 20 km III Gesundheitseinrichtungen 5.000 mit ÖPNV in 1 h erreichbar + Einrichtungen für Verwaltung, Erholung, Sport und Freizeit Stufe III + Versorgung mit allen öffentlichen 20 km IV 10.000 und privaten Einrichtungen mit ÖPNV in 1 h erreichbar (zumindest Krankenhaus) Stufe IV 20.000 V + zentrale Güter und Dienste die mit MIV in 1 h erreichbar - selten nachgefragt werden 35.000 VI Landeshauptstadt St. Pölten Tabelle 2: Einteilungskriterien für Zentrale Orte (Stufe V für Krems rot umrahmt) 6
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Im Raumordnungsprogramm wird Krems als Zentraler Ort der Stufe V eingestuft. Da die Stufe VI der Landeshauptstadt St. Pölten vorbehalten ist, befindet sich Krems mit Wiener Neustadt, der zweitgrößten Stadt Niederösterreichs mit ca. 41.000 Einwohnern, als einzige Städte Niederösterreichs, in der zweithöchsten Stufe. Von der Bevölkerungszahl Krems annähernd gleich große Städte (ca. 24.000 Einwohner), wie Amstetten oder Baden, rangieren lediglich in der Versorgungsstufe IV. Abbildung 1: Zentrale Orte Niederösterreich der Stufen III-VI (eig. Darstellung) Stufe VI: St. Pölten (1) Stufe V: Krems an der Donau (2), Wiener Neustadt (3) Stufe IV: Amstetten (4), Baden bei Wien (5), Gmünd (6), Hollabrunn (7), Horn (8), Korneuburg (9), Mistelbach an der Zaya (10), Mödling (11), Neunkirchen (12), Tulln (13), Waidhofen an der Thaya (14), Zwettl (15) 7
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Stufe III: Bruck an der Leitha (16), Gänserndorf (17), Haag (18), Klosterneuburg (19), Lilienfeld (20), Melk (21), St. Valentin (22), Scheibbs (23), Schwechat (24), Stockerau (25), Ternitz (26), Waidhofen an der Ybbs (27), Wieselburg (28), Ybbs an der Donau (29) Im Umkreis von ca. 50 km um Krems befinden sich Zentrale Orte in allen Stufen, wobei Städte mit den Stufen IV, mit Ausnahme von Tulln, allesamt nördlich von Krems an der Donau liegen. Als einzige Stadt der Stufe III liegt Melk im südwestlichen Bereich des Rasters. Verringert man den Kreis mit einem Radius von nur 35 km, dann verbleiben nur mehr Orte der Stufen I und II. Zum Beispiel gleich im Norden an Krems anschließend Langenlois und Gföhl in den Stufen II und im Süden Traismauer in der Stufe I. Dies bedeutet, dass Krems einen zentralen Versorgungscharakter für die Region hat. Zentrale Orte im Umkreis von ca. 50 km zu Krems an der Donau 2 = Krems an der Donau Abbildung 2: Zentrale Orte im Umkreis von ca. 50 km zu Krems (eig. Darstellung) Stufe VI: St. Pölten (1) Stufe V: Krems an der Donau (2) Stufe IV: Hollabrunn (7), Horn (8), Tulln (13), Zwettl (15) Stufe III: Melk (21) Stufe II: Eggenburg (30), Gföhl (31), Herzogenburg (32), Langenlois (33), Mank (34), Neulengbach (35), Ottenschlag (36), Pöchlarn (37), Spitz an der Donau (38), Ziersdorf (39) 8
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Stufe I: Allentsteig (40), Atzenbrugg (41), Böheimkirchen (42), Gars am Kamp (43), Großweikersdorf (44), Kirchberg am Wagram (45), Loosdorf (46), Ober-Grafendorf (47), Pöggstall (48), Prinzersdorf (49), Rastenfeld (50), Ravelsbach (51), St. Leonhard am Forst (52), Sieghartskirchen (53), Traismauer (54) 1.2 Sektorales Raumordnungsprogramm über die Freihaltung der offenen Landschaft (2007) Am 27. November 2007 wurde das jüngste Raumordungsprogramm verordnet. Dieses handelt vom öffentlichen Interesse zur Erhaltung von offenen und unbewaldeten Landschaftsteilen in Niederösterreich. Offenlandflächen für offene und unbewaldete Landschaftsteile bilden nicht nur typische Elemente der erhaltenswerten Kulturlandschaft sondern sind aus Gründen der Agrarstruktur, des Fremdenverkehrs, der Siedlungsstrukturen sowie des Orts- und Landschaftsbildes von besonderem Wert für die Gemeinden. Aus diesen Gründen legt das NÖ Raumordnungsgesetz 1976 im § 19 Abs. 8 fest, dass in Gemeinden, die durch ein überörtliches Raumordnungsprogramm dazu ermächtigt sind, Offenlandflächen für offene und unbewaldete Landschaftsteile auch weiterhin offen bleiben sollen. Im Raumordungsprogramm ist das gesamte Gemeindegebiet von Krems als Fläche, an derer ein Interesse des Landes zur Erhaltung offener unbewaldeter Landschaftsteile vorliegt, ausgewiesen. 1.3 Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen (1981) Das Raumordungsprogramm wurde am 8. Oktober 1981 aufgrund des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 und dem NÖ Krankenanstaltengesetzes 1974 verordnet. Im Jahr 2001 ist es zum vierten Mal novelliert worden. Das Raumordnungsprogramm beschäftigt sich mit dem Gesundheitswesen in Niederösterreich und teilt dazu alle Gemeinden in Standorte mit der fachärztlichen Versorgungsstufe I oder II. Krems wurde dabei die Versorgungsstufe II zugesprochen, muss daher zur fachärztlichen Grundversorgung (Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Augenheilkunde) eine umfassende ärztliche Versorgung mit allen gängigen medizinischen Fachbereichen für die 9
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Bevölkerung bereitstellen. Zusätzlich teilt das Raumordnungsprogramm das Bundesland nach geographischen Aspekten in vier Versorgungsbereiche und trifft Aussagen über Standorte von Krankenhäusern, die einzurichtenden Abteilungen und die Anzahl der verfügbaren Betten. St. Pölten, Wiener Neustadt, Mistelbach und Krems wurden als Schwerpunktkrankenhäuser in ihren jeweiligen Versorgungsbereichen festgelegt. Auffällig ist, dass die Bettenanzahl in Krems (462 Betten) und Mistelbach (511 Betten) und auch die Fachbereiche der beiden Krankenhäuser ähnlich umfangreich ausgestattet sind, wobei das Krankenhaus in Wiener Neustadt jedoch eine doppelt so hohe Bettenzahl (934 Betten) und umfassendere Versorgungsbereiche anbietet. Erklärbar ist dies wahrscheinlich durch die Bevölkerungsanzahl in den jeweiligen Versorgungsbereichen. Patienten, die in Krems nicht behandelt werden können, werden in die 35 km entfernte Landeshauptstadt (1.208 Betten) überstellt. Abbildung 3: Standorte von öffentlichen Krankenanstalten nach Versorgungsbereichen (eig. Darstellung) 10
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Weiters ist Krems als Standort für eine Krankenpflegeschule mit den Fachrichtungen Allgemeine Krankenpflege und Medizinisch-technischer Fachdienst ausgewiesen. Dazu ist im Landesklinikum Krems die Gesundheits- und Krankenpflegeschule eingerichtet, in der die Ausbildung zum Gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgt. Nicht angeboten wird jedoch die Ausbildung zum Medizinisch-technischen Fachdienst. Diese kann im Umfeld nur in St. Pölten oder in Gmünd erfolgen. 1.4 Raumordnungsprogramm für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe (1998) Das Raumordungsprogramm wurde am 29. Dezember 1998 verordnet und hat die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe in Niederösterreich zum Thema. Es beschreibt Grundsätze für die Rohstoffgewinnung, damit einerseits natürliche Ressourcen schonend und sicher abgebaut werden, andererseits, dass Landschaftsbild und Erholungsräume erhalten bleiben. In § 2 Abs. 1 des Programms wird auf die im Regionalen Raumordungsprogramm NÖ Zentralraum, nun NÖ Raumordnungsprogramm Mitte, dargestellten Standorte und Eignungszonen für den Abbau von Rohstoffen verwiesen. Für Krems wird sowohl im Regionalen Raumordnungsprogramm wie auch im Sektoralen Raumordnungsprogramm der Abbau von mineralischen Rohstoffen als unzulässig erklärt. 1.5 NÖ Sozialhilfe-Raumordnungsprogramm (1991) Aufgrund des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 und des NÖ Sozialhilfegesetzes wurde am 4. April 1991 das NÖ Sozialhilfe-Raumordnungsprogramm verordnet. Dieses befasst sich vordergründig mit der Schaffung, dem Ausbau und dem Erhalt von Sozialhilfeeinrichtungen in Niederösterreich. Das Programm wurde bereits 1994 novelliert. Standorte von Sozialen Diensten, Sozialzentren und Seniorenwohnhäuser werden im Raumordnungsprogramm eher allgemein gehalten und sollen flächendeckend über Niederösterreich verteilt sein. Einrichtungen für behinderte Menschen und Menschen in sozialen Notsituationen werden speziell in Verwaltungsbezirken und Städten mit eigenem Statut gefordert. 11
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Die Stadt Krems hat für Fragen im Sozial- und Gesundheitsbereich eine äußerst hilfreiche Webseite mit umfassenden Informationen und Kontaktadressen eingerichtet: http://sozialratgeber.krems.at. Die Anforderungen des Raumordnungsprogrammes werden in vier Themenbereiche gesplittet: 1) Ambulante Einrichtungen für betagte und/oder hilfs- oder pflegebedürftige Menschen: Ambulante Einrichtungen werden unter dem Namen „Soziale Dienste“ vereint und sollen laut Raumordnungsprogramm § 9 über das gesamte Landesgebiet so verteilt sein, dass eine flächendeckende, ausgeglichene Versorgung mit sozialen Diensten gewährleistet ist. Als Standorte sollen insbesondere die zentralen Orte vorgesehen werden. Als Soziale Dienste gelten: sozialmedizinische und soziale Betreuungsdienste Familienbetreuung Essenszustelldienste im Rahmen der Aktion “Essen auf Rädern” Notruftelefon Erholungsaktionen für betagte Menschen Die Recherche hat ergeben, dass in Krems umfassende Betreuungsdienste eingerichtet sind. Dies reicht von diversen Pflegediensten, Betreuungsangeboten und Beratungsmöglichkeiten. Auf der Webseite der Stadt Krems wurden die Telefonnummer des Krisentelefons des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds und das Pflegetelefon des Bundesministeriums für die Bürger veröffentlicht. Für Senioren mit kleiner Pension bietet die Stadt Tagesausflüge und im Sommer einen Landaufenthalt an. 2) Seniorenwohnhäuser und Sozialzentren: Laut § 11 des Raumordnungsprogrammes sollen auch Seniorenwohnhäuser und Sozialzentren, wie die Einrichtung von sozialen Diensten, über das gesamte Landesgebiet so verteilt werden, dass eine flächendeckende, dezentrale und regional ausgewogene Versorgung der Bevölkerung gewährleistet ist. In der Anlage I wird für Krems bei 12
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Pensionistenheimen eine Bettenanzahl von über 150 und bei Pflegeheimen eine Größenordnung von bis zu 90 Betten angegeben. Das Niederösterreichische Landespflegeheim für den Bezirk Krems befindet sich in Mautern und kann 104 pflegebedürftige Senioren aufnehmen. Direkt in Krems gibt es zwei Pflegeheime mit insgesamt 275 Betten. Für nur teilweise auf Hilfe angewiesene Menschen wurde 2009 in der Ringstraße ein Generationenhaus mit 79 Wohneinheiten für Betreutes Wohnen errichtet. In Krems wird daher die anzustrebende Größenordnung von 240 Betten bei der Betreuung von alten Menschen bei weitem überschritten und bietet noch genug Kapazitäten für die nächsten Jahre. 3) Einrichtungen für behinderte Menschen zur Eingliederung in das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben: Einrichtungen für geistige und körperbehinderte Menschen Bei Betreuungseinrichtungen für behinderte Menschen wird oft nicht die Art der Behinderung unterschieden. Daher werden Tagesstätten oder entsprechende Wohnformen sowohl von geistig behinderten Menschen wie auch von körperlich eingeschränkten Menschen genutzt. In der Caritas Werkstätte finden 44 Menschen eine Arbeit, weiters wird der Secondhand-Shop Carla betrieben. Das Caritas Wohnhaus Krems betreut eine Wohngruppe mit 14 Personen und eine Intensivgruppe mit 26 Personen, auch betreutes Wohnen ist möglich. Einrichtungen für psychisch behinderte Menschen Beratungen werden vom Roten Kreuz durchgeführt. Eine Fülle von Angeboten ist in Krems zwar vorhanden, dabei handelt es sich aber meist um private Dienstleister die entsprechende Honorare verlangen. 13
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems 4) Einrichtungen für Menschen in sozialen Notsituationen: Frauenhäuser Frauenhäuser sollen in Ballungsräumen, jedenfalls aber in St. Pölten eingerichtet werden. Dies wurde in St. Pölten auch entsprechend umgesetzt. In Krems werden zumindest zwei Frauenzentren mit Frauencafe angeboten. Einrichtungen für Obdachlose und sozial nicht angepasste Menschen Nach Vorgabe des Raumordnungsprogramms wurde in Krems ein Übergangswohnheim mit 19 betreuten Wohneinheiten errichtet. Beratung für Obdachlose und sozial nicht angepasste Menschen wird von diversen Stellen in Krems durchgeführt. 1.6 Schul-Raumordnungsprogramm (1976) Das Raumordungsprogramm wurde am 12. November 1976 verordnet und 1981 novelliert. Als Zielsetzung werden im § 1 unter anderem die Gewährleistung eines gleichmäßigen Bildungsangebotes, die Ausrichtung des Schulwesens auf den gesellschaftlichen Bedarf und die Sicherung geeigneter Standorte für Schulen genannt. Um diese Ziele zu erreichen, wurden Schulstandorte definiert und die Art und Anzahl der Schulen zugewiesen. Im Bereich der Allgemeinbildenden Schulen entspricht das Angebot in Krems den Anforderungen des Raumordnungsprogrammes. An Allgemeinbildenden Pflichtschulen sind in Krems acht Volksschulen (davon zwei Privatschulen), vier Hauptschulen (davon eine Privatschule), eine Allgemeine Sonderschule und ein Polytechnischer Lehrgang eingerichtet. Bei den Allgemeinbildenden höhere Schulen werden jeweils zwei Gymnasien, Realgymnasien und Oberstufenrealgymnasien (davon eine Privatschule) geführt. Abweichungen gibt es jedoch im Bereich der Berufsbildenden Schulen. Die im Raumordnungsprogramm erwähnte Berufsschule (für Bauberufe) befindet sich nicht in Krems sondern im 13 km entferntem Langenlois. Auch eine zweijährige Hauswirtschaftsschule wird in Krems nicht angeboten. Der Grund mag darin liegen, dass eine zweijährige Schulform heutzutage nicht mehr zeitgemäß ist. 14
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die in Krems, laut Raumordnungsprogramm, geforderten Schulformen mit den zurzeit betriebenen Fachrichtungen. Der Schwerpunkt dabei liegt in den Bereichen IT, Management, Bau, Tourismus und Gesundheit. Ein Blick zur IMC Fachhochschule Krems oder zur Donau-Universität Krems lässt erkennen, dass auch das Bildungsangebot über die Matura hinaus schwerpunktmäßig in diesen Fachrichtungen angeboten wird. Berufsbildende mittlere Schulen Haushaltungsschule (einjährig) Fachschule für wirtschaftliche Berufe (dreijährig) IT-Management Handelsschule Fachschulen für andere Fachrichtungen Ü Landwirtschaftliche Fachschule Wein- und Obstbau Ü Fachschule für Bautechnik Ü Hotelfachschule Berufsbildende höhere Schulen Höhere technische Lehranstalt (HTL) Hochbau Tiefbau Sanierungstechnik Informationstechnologie Höhere gewerbliche Lehranstalt Ü Mode und Bekleidungstechnik (HLM) Angewandte Betriebsführung Ü Tourismus (HLF) Tourismusmanagement und Reisewirtschaft Hotel- und Dienstleistungsmanagement International Business Communication Russisch Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Gesundheit und Soziales Handelsakademie (HAK) Informationsmanagement Internationale Wirtschaft und Interkulturelle Beziehungen Entrepreneurship und Management Vino-HAK (Kombination HAK und Fachschule für Wein- und Obstbau) Tabelle 3: Schulformen laut Raumordnungsprogramm für Krems mit zurzeit angebotenen Fachrichtungen Handelsschulen und Handelsakademien finden sich in allen Zentralen Orten der Stufe IV bis VI und in einigen der Stufe III. Im Umkreis von ca. 50 km um Krems sind dies die Städte Hollabrunn, Horn, Tulln und Zwettl und natürlich die Landeshauptstadt St. Pölten. Einen einzigartigen Schulzweig der Handelsakademie wird in Krems in Kooperation mit der 15
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Landwirtschaftlichen Fachschule als Vino-HAK angeboten. Bei dieser Schulform werden Schüler zu Manager für die Weinbranche ausgebildet. Auch Schulen für wirtschaftliche Berufe finden sich in der Umgebung von Krems in den selben Städten wie Handelsschulen und Handelsakademien, wobei in der Stufe IV nicht in allen Zentralen Orten dieser Schultyp vorhanden ist. Mit dem Schwerpunkt Gesundheit und Soziales in der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe tritt man mit den Städten St. Pölten, Zwettl und Hollabrunn, die sich auch im Gesundheits- und Sozialbereich verankert haben, in Konkurrenz. Eine, auch für Krems interessante Spezialisierung, wird von der HLW Tulln als „Kultur- und Freizeitmanagement“ oder auch von der geographisch weiter entfernten (80 km) HLW Amstetten mit „Kulturtouristik“ angeboten. An elf Standorten in Niederösterreich sind Höhere technische Lehranstalten und Technische Fachschulen eingerichtet. Diese sind als Zentrale Orte von den Stufen III bis VI ausgewiesen (Ausnahme: Karlstein). Die im Umgebungsfeld von Krems liegenden Schulen befinden sich in St. Pölten und Hollabrunn, wobei der Ausbildungszweig dieser Schulen vor allem in den Bereichen Elektronik, Maschinen- und Wirtschaftsingenieurwesen liegt. Der Schwerpunkt Bautechnik, wie er in Krems angeboten wird, findet sich lediglich in Mödling (85 km) oder Wiener Neustadt (120 km). Auch die HTL Wien Camillo-Sitte in Landstraße (80 km) ist als Alternative zum Standort Krems zu sehen. Bautechnisch interessierte Schüler, die im nördlichen Niederösterreich beheimatet sind, werden aufgrund der Entfernung wahrscheinlich die HTL in Krems den Vorzug geben. Auch Höhere Lehranstalten für Mode und Bekleidungstechnik sind in Niederösterreich nur in Krems, Mödling und Wiener Neustadt eingerichtet. Dadurch ergibt sich, aufgrund der geographischen Lage, die gleiche Schlussfolgerung wie für die Wahl einer HTL im Bereich Bautechnik. Eine große Konkurrenz zum Standort Krems sind aber sicherlich die bekannten Modeschulen in Wien. Touristische Schulen sind in Niederösterreich lediglich an vier Standorten eingerichtet. Neben Krems sind dies die Landeshauptstadt St. Pölten, Retz und am Semmering südlich von Wien. Sowohl die Schule am Semmering wie auch in St. Pölten wird privat geführt und es ist daher ein Schulgeld zu entrichten. Für die St. Pöltener Schule belaufen sich die Kosten auf ca. 400 Euro pro Quartal. Im Gegensatz dazu steht die Einrichtung in Krems als öffentliche Schule mit dem Vorteil, dass man sich in vier unterschiedliche Richtungen spezialisieren 16
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems kann. Natürlich ist auch Wien mit zwei öffentlichen und einer Privatschule eine Option für interessierte Schüler. Für Krems als Weinstadt ist die Landwirtschaftliche Fachschule für Wein- und Obstbau von besonderer Bedeutung. Diese versteht sich als Lehr-, Ausbildungs- und Beratungsstätte und bewirtschaftet ein eigenes Weingut in Krems. Auch in der benachbarten Gemeinde Langenlois ist eine Landwirtschaftliche Fachschule eingerichtet. Diese hat sich zwar im Bereich Gartenbau spezialisiert, könnte aber für Krems sehr wohl als Konkurrenz gesehen werden, da auch der Bereich Obstbau einen Schwerpunkt bildet. Der größte Konkurrent im Bereich Weinbauschulen ist sicher der Standort Klosterneuburg. Hier befindet sich die österreichweit einzige Höhere Bundeslehranstalt für Wein- und Obstbau und im Anschluss daran als Forschungszentrum das Bundesamt für Wein- und Obstbau. Alternativ dazu kann man in Krems mit dem Abschluss der Vino-HAK auch eine Ausbildung im Weinbau mit einer wirtschaftlichen Schwerpunktausbildung und einer Matura absolvieren. Abbildung 4: Höhere Schulen in Niederösterreich (Amt der NÖ Landesregierung, S. 33) 17
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems 1.7 Freizeit- und Erholungsraumordnungsprogramm (1978) Das Raumordungsprogramm wurde am 1. März 1978 verordnet und befasst sich mit der Schaffung und Erhaltung von Einrichtungen für die Freizeitgestaltung bzw. Erholung und mit dem Erhalt der Erholungslandschaft in Niederösterreich. Krems an der Donau wird einerseits als Erholungsraum genannt, andererseits werden von der Gemeinde, als Zentraler Ort der Stufe V, umfassende Anforderungen an Mindestausstattungen für Einrichtungen kultureller und geselliger Freizeitgestaltung und die sportliche Betätigung gestellt. Im Einzelnen sind dies: 1) Einrichtungen kultureller und geselliger Freizeitgestaltung: a) Veranstaltungssäle mit 800 und mehr Plätzen b) Einrichtungen für die Erwachsenenbildung: für gelegentliche Einzelveranstaltungen in allen Gemeinden; für regelmäßige, jedoch nicht tägliche Kurse für tägliche, in größerer Zahl gleichzeitig stattfindende Kurse Öffentliche Bücherei Musikschule Mit den Österreichhallen Krems gibt es die Möglichkeit drei Veranstaltungshallen mit einem Fassungsvermögen von 400, 600 und 1.300 Personen anzumieten. Weitere Säle sind z.B. der Stadtsaal für 700 Personen und das Haus der Regionen für 200 Personen. Für die Erwachsenenbildung sind Einrichtungen in Form der Volkshochschule oder des Katholischen Bildungswerks in Krems vorhanden. Die Hauptstandorte für die berufliche Weiterbildung des Wirtschaftsförderungsinstituts oder Berufsförderungsinstituts befinden sich in St. Pölten, wobei Kurse vom Berufsförderungsinstitut auch in unterschiedlichen Kursräumlichkeiten in Krems abgehalten werden. Weiters sind eine Bücherei, mit einem Medienbestand von 31.400 Büchern, und eine Musikschule mit einem umfassenden Lehrprogramm eingerichtet. 18
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems 2) Einrichtungen für die sportliche Betätigung: Das Raumordnungsprogramm gibt die genaue Anzahl und Art der unterschiedlichen Sporteinrichtungen vor. Es handelt sich dabei um Sporthallen, Sportplätze und Hallenbäder. Sporthallen werden in fünf Typen eingeteilt, wobei für Krems die Typen B (180 m²), D (405 m²), F (968 m²) und F3 (1.215 m²) vorgegeben werden. Um dem Raumordnungsprogramm zu entsprechen, sollen in Krems vier Hallen des Typs B, drei Hallen des Typs D, vier Hallen des Typs F und zwei Hallen des Typs F3 der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Auch die Sportplätze wurden entsprechend typisiert. Von den acht verschiedenen Arten sollen in Krems fünf davon, laut nachstehender Tabelle, umgesetzt werden. Bei der Anzahl werden zwei des Typs A, fünf des Typs B und jeweils ein Typ von C, D und F verlangt. Kurzstreckenlaufbahn (8bahnig) Kurzstreckenlaufbahn (4bahnig) Spiel- und Gymnastikwiese Rasenspielfeld (68 x 105m) Rundbahn (400 m, 7bahnig) Rasenspielfeld (45 x 90m) Rasenspielfeld (60 x 90m) Doppelkugelstoßanlage Kleinspielfeld (22 x 44 m) Stabhochsprunganlage Hochsprunganlage Dreisprunganlage Weitsprunganlge Speerwurfanlage Kugelstoßanlage Diskuswurfkreis Fläche (m²) Typ A 4.500 1 1 1 B 6.000 1 1 1 1 C 8.500 1 1 1 1 1 1 1 D 10.000 1 1 1 1 1 1 1 1 F 30.000 2-3 4-6 1 2 2 2 2 2 2 2 1 1 Tabelle 4: Sportplatztypen laut Raumordnungsprogramm, die in Krems vorgeschrieben wurden Eine weitere Vorgabe betrifft die Einrichtung von Hallenbädern. Bei den drei Typisierungen (C, D, E) wird für Krems der höchste Standard, die Stufe E, vorgegeben. Diese verlangt zum regulären 25 m-Schwimmbecken ein zusätzliches kleineres Becken, ein Planschbecken mit bis zu 30 m² und eine Sprunganlage mit einem 1 m- und 3 m-Sprungbrett. Die Vorgaben des Raumordnungsprogramms erscheinen im Bereich Sportanlagen für Krems – besonders im Hallenbereich – sehr hoch gegriffen, handelt es sich doch dabei um 13 Sporthallen und 10 Sportplätze. Können die Angaben für Einrichtungen kultureller und 19
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems geselliger Freizeitgestaltung sehr einfach überprüft werden, sieht es bei den Einrichtungen für die sportliche Betätigung etwas anders aus, da z.B. teilweise auch an Schulen Sportplätze und Turnsäle angeschlossen sind. In der Strandbadstraße befindet sich die Sporthalle Krems mit einem Fassungsvermögen von 1.500 Personen und einer Spielfeldgröße von 64 x 26 m. Weiters untergebracht sind ein Billard-, Tischtennis-, Fitness- und Gewichtheberaum, ein Judozentrum und eine Fechthalle. An Sportplätzen im Freien gibt es als größte Freifläche den Ausportplatz mit befestigten Flächen für die unterschiedlichsten Sportarten, einen Fußballplatz in Egelsee und Beachvolleyplätze im Mitteraupark, in der Schulwiese in Lerchenfeld und in den Mühlhofgründen in Rehberg. Angeschlossen an den Stadtpark liegt das Sepp-Doll-Stadion (vormals Kremser Stadion) als Heimstätte des Fußballvereins Kremser SC mit Sitzplätzen für 10.000 Zuschauer. Im Jahr 1988 – 10 Jahre nach Verordnung des Raumordnungsprogrammes – wurde im Zuge des Umbaus die Laufbahn entfernt. Es konnte aber nicht festgestellt werden, wo die im Programm geforderten Kurzstreckenlaufbahnen und Rundstrecke umgesetzt wurden. Neben der Sporthalle Krems sind das Hallenbad und das Sommerbad angeschlossen. Diese werden allen Anforderungen gerecht, sind umfassend ausgestattet, und verwöhnen die Kremser Bevölkerung mit langen Öffnungszeiten am Abend. Das Angebot der Stadt mit Einrichtungen für kulturelle und gesellige Freizeitgestaltung und sportliche Betätigung ist von sehr guter Qualität. Ergänzt wird dies, durch die im Winter zur Verfügung stehenden Kunsteisbahn nahe dem Stadion, oder einer Minigolfanlage für die wärmere Jahreszeit und natürlich der Möglichkeit zur sportlichen Betätigung in der Natur z.B. an der Donaulände oder im Aupark. 1.8 Fremdenverkehrs-Raumordnungsprogramm (1975) Am 18. Dezember 1975 wurde das Fremdenverkehrs-Raumordnungsprogramm verordnet und bis heute noch kein einziges Mal novelliert. Es ist somit über 35 Jahre alt und beschäftigt sich mit der damaligen Sichtweise auf die Entwicklung des Fremdenverkehrs in Niederösterreich. Ziele des Raumordnungsprogramms sind die Schaffung, Verbesserung 20
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems bzw. Sicherung von geeigneten Standorten für den Fremdenverkehr wobei die Voraussetzung dafür die Erhaltung der natürlichen und kulturellen Bedingungen ist. Besonders auf die Bedürfnisse nach Urlaubs- bzw. Kuraufenthalten sowie nach Ausflugs- und Naherholungsmöglichkeiten soll Bedacht genommen werden. Weiters wird eine Verbesserung der Existenzmöglichkeiten in wirtschaftlich schwachen Gebieten angestrebt. Das Raumordungsprogramm unterteilt Fremdenverkehrsstandorte in Allgemeine Standorte, Eignungsstandorte und Ausbaustandorte. Allgemeine Standorte sind im Örtlichen Raumordnungsprogramm der Gemeinden mit entsprechenden Zielen oder Maßnahmen definiert oder im Flächenwidmungsplan als Flächen für Fremdenverkehrs- bzw. Erholungszwecke ausgewiesen. Als Eignungsstandorte zählen Gemeinden mit guter Eignung für Ausflüge und Urlaubsaufenthalte und Gemeinden mit einer Lage an wichtigen Fremdenverkehrsrouten mit der Eignung als Rastort. Eignungsstandorte können auch Gemeinden mit entsprechendem Geschäftsreiseverkehr oder mit guter Eignung für die Veranstaltung von Tagungen oder Kongressen sein. Ausbaustandorte werden einerseits definiert als Gemeinden die bereits für den Fremdenverkehr hoch entwickelt sind und einer notwendigen Anpassung an die Fremdenverkehrsentwicklung bedürfen. Andererseits handelt es sich um Gemeinden, die sich aufgrund ihrer landschaftlichen bzw. klimatischen Bedingungen oder mit großen infrastrukturellen Entwicklungsmöglichkeiten, besonders für einen Fremdenverkehrsausbau eignen. Als ausgewiesener Allgemeiner Standort und Eignungsstandort können für die Stadt Krems Förderungen für Fremdenverkehrseinrichtungen aus folgenden Mitteln beansprucht werden: Voranschlag des Landes Niederösterreich Voranschlagsansätze für Fremdenverkehrseinrichtungen, Ortsverschönerung sowie Heilbäder und Kurorte Fremdenverkehrsförderungsfonds Fremdenverkehrskreditaktion 21
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Fördermittel werden an Allgemeinen Standorten für die qualitative Verbesserung des bereits bestehenden Angebotes verwendet. Bei Eignungs- und Ausbaustandorten kann die Förderung sowohl qualitative wie auch quantitative Ziele verfolgen. Ausbaustandorte sind sowohl bei der Vergabe von Fördermitteln für Fremdenverkehrseinrichtungen und -veranstaltungen, wie auch für den Ausbau zukunftsorientierter Grundausstattung, Eignungsstandorten gegenüber zu bevorzugen. Eine Gleichsetzung beider Standorte erfolgt bei der Fördermittelvergabe hinsichtlich einzelbetrieblicher Fremdenverkehrsinvestitionen. 1.9 Verkehrs-Raumordnungsprogramm (1975) – Aufgehoben (2009) Am 15. Juli 1975 wurde ein Sektorales Raumordnungsprogramm auf der Grundlage des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 für das Verkehrswesen verordnet. Dieses wurde kein einziges Mal novelliert. Inzwischen wurde 1991 das NÖ Landesverkehrskonzept beschlossen und 1997 und 2001 aktualisiert, wobei das Raumordnungsprogramm weiterhin gültig war. Der NÖ Landesgerichtshof hat 2001 und 2007 empfohlen, dass das Verkehrs- Raumordnungsprogramm entweder zu aktualisieren oder außer Kraft zu setzen ist. Seit 1975 haben sich die Grundlagen stark verändert und sowohl das Landesentwicklungskonzept wie auch das NÖ Landesverkehrskonzept berücksichtigen diese Entwicklungen. Am 7. Juli 2009 wurde das Programm schlussendlich von der Niederösterreichischen Landesregierung aufgehoben. Mittlerweile wurde ein Verkehrskonzept unter dem Namen „NÖ Strategie Verkehr“ entwickelt (siehe Kap. 6). 22
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems 2 Regionales Raumordnungsprogramm NÖ-Mitte Das Regionale Raumordnungsprogramm NÖ Mitte 2002 wurde am 31. Jänner 2002 verordnet und 2010 novelliert. Es ist gültig für die Landeshauptstadt St. Pölten, Stadt mit eigenem Statut Krems an der Donau und die Verwaltungsbezirke St. Pölten, Krems und Lilienfeld (Abb. 01). Von 1994 bis 2002 wurde das Raumordnungsprogramm mit dem Zusatz „NÖ Zentralraum“ geführt. Die Namensänderung in „NÖ Mitte“ wurde aufgrund der Gliederung Niederösterreichs in Hauptregionen durchgeführt. 2.1 Ziele und Maßnahmen Die Zielsetzungen des Programms beziehen sich auf fünf Bereiche: 1. Abstimmung des Materialabbaues auf den mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche Dazu wurden im Raumordnungsprogramm bestehende Standorte und Eignungszonen für den Abbau mineralischer Rohstoffe ausgewiesen. Eignungszonen werden als Flächen, die sich aufgrund der geologischen Voraussetzungen und der räumlichen Lage für eine Gewinnung von Rohstoffen eignen, definiert. In diesen Standorten und Zonen dürfen nur solche Widmungen festgelegt werden, die einen künftigen Rohstoffabbau nicht erschweren. Krems an der Donau ist weder ein bestehender Standort, noch eignet er sich zukünftig für den Abbau von Rohstoffen. 2. Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft 3. Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung relevanten Grundwasserkörper Im Kartenteil des Raumordnungsprogrammes (Anlage 1) sind Wasserschongebiete und Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete definiert. Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete sind Zonen mit grundwasserführenden Schichten, die für die Trinkwasserversorgung zuständig sind. In Krems an der Donau findet man Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete in der Grünzone östlich vom Hafen und südlich der Donau in den Katastralgemeinden Thallern, 23
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Angern und Hollenburg. In Vorranggebieten dürfen Widmungen als Industriegebiet, Materialgewinnungsstätte, Friedhof, Abfallbehandlungsanlage, Aushubdeponie oder Lageplatz nur dann festgelegt werden, wenn betreffend den Grundwasserschutzes die Raumverträglichkeitsprüfung keine Unverträglichkeit des Grundwasserschutzes ergibt. 4. Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope Eine Maßnahme um dieses Ziel zu erreichen, ist die Einräumung von erhaltenswerten Landschaftsteilen – Komplexlandschaften oder wertvolle Einzelbiotope. Diese sind in Krems an der Donau sehr großzügig in den nördlichen und südlichen Katastralgemeinden gekennzeichnet worden. In erhaltenswerten Landschaftsteilen darf eine Widmung außer Grünland-Land und Forstwirtschaft nur festgelegt werden, wenn in der Gemeinde keine andere Fläche dafür herangezogen werden kann. 5. Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente Regionale Grünzonen sind Grünlandbereiche, die besonders raumgliedernd und von regionaler Bedeutung als Erholungsraum sind. Bei den für Krems an der Donau markierten regionalen Grünzonen handelt es sich um die Grünflächen östlich vom Hafen bis zur östlichen Gemeindegrenze, den Uferbereich des Kremsflusses und um die südlichen Katastralgemeinden Thallern, Angern und Hollenburg. Widmungen in regionalen Grünzonen dürfen nur als solche Grünlandwidmungsarten bzw. Verkehrs-flächen gewidmet werden, welche die Funktion der Zonen nicht zerstören. Eine Widmung in Bauland ist auf jeden Fall unzulässig. 2.2 Siedlungsgrenzen Ein für die weitere Planung besonders wesentlicher Aspekt sind die Siedlungsgrenzen. Laut dem regionalen Raumordnungsprogramm NÖ Mitte 2002 § 2 dienen diese zur Begrenzung von Baulandwidmungen oder Widmungsarten mit gleicher Wirkung zur Erhaltung eines funktionstüchtigen Siedlungsnetzes, des Erholungswertes der Landschaft, einer funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten. Bei den Siedlungsgrenzen unterscheidet man zwei Formen. Einerseits, die nur entlang einzelner Bereiche festgelegt sind. Diese dürfen bei neuen 24
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Baulandwidmungen oder bei den Widmungen Grünland-Kleingärten oder Grünland- Campingplätze nicht überschritten werden. Andererseits, Grenzen, die schon bestehende Siedlungsgebiete ganzheitlich umschließen. Dadurch darf die Baulandmenge nicht vergrößert werden, ausgenommen davon ist die Errichtung öffentlicher Gebäude. Baulandlücken dürfen jedoch geschlossen werden. Die Siedlungsgrenzen für Krems wurden dem Raumordnungsprogramm entnommen und sind zum Teil schon erweitert worden. Davon nicht betroffen sind die Katastralgemeinde Scheibenhof im Nordwesten, die nördliche Gemeinde Rehberg und östlich im Anschluss Gneixendorf. Anbei die Grenzen im Detail (vgl. Abb. 5): Osten: Krems am Steindl: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden Weinzierlberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung bzw. Grenze innerhalb der Baulandwidmung bis zur Geländekante im Norden, Osten, Süden und Westen Gneixendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang Westen: Scheibenhof: bestehende Grenze der Baulandwidmung Egelsee: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Westen und Süden Alauntal: bestehende Grenze der Baulandwidmung Kremser Kreuzberg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung bzw. Grenze innerhalb der Baulandwidmung im Norden Rehberg (N): bestehende Grenze der Baulandwidmung Rehberg (S): bestehende Grenze der Baulandwidmung Goldberg (Rehberg):bestehende Grenze der Baulandwidmung Förthofgraben: bestehende Grenze der Baulandwidmung Reisperbachtal: bestehende Grenze der Baulandwidmung Stein an der Donau: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden und Westen 25
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Süden: Thallern: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden Thallern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang Brunnkirchen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten, Süden und Westen Angern: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden bzw. teilweise erweiterte Grenze der Baulandwidmung bis zur Gemeindegrenze bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden von Schloß Wolfsberg bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang Kleedorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Süden Hollenburg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsende bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden 26
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Abbildung 5: Siedlungsgrenzen (eig. Darstellung) 27
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems 3 LEADER Der Begriff LEADER steht für Liaison Entre Actions de Dèvelopement de l’Economie Rurale (franz.) und bedeutet Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. LEADER ist ein - im Jahr 1991 - von der Europäischen Union gegründetes und gefördertes Programm. Das Hauptziel von LEADER ist die Bewahrung der Funktionsfähigkeit des ländlichen Raumes und die Stärkung des Entwicklungspotentials in ausgewählten Regionen. Der ländliche Raum soll mit seinen ökologischen Komponenten optimal genutzt werden, ebenso wie in seiner Funktion als Lebens-, Erholungs- und Wirtschaftsraum. (Leader Austria 2011, online) Lokale Akteure und Aktionsgruppen erarbeiten Entwicklungskonzepte für ihre Region. 3.1 Finanzierung von LEADER Die Finanzierung von LEADER erfolgt aus dem Topf des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER. Für den Programmzeitraum 2007 bis 2013 stehen für LEADER rund 423 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln zur Verfügung, finanziert durch die EU, den Bund und die österreichischen Bundesländer. Davon kommen 213 Millionen Euro aus dem ELER. Auf die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Wachau-Dunkelsteinerwald, zu der der Bezirk Krems und die Stadt Krems an der Donau zählen, entfallen davon in der Förderungsperiode 2007 bis 2013 pro Jahr rund 8,3 Millionen Euro. (Vgl. Leader Austria 2011, online) 3.2 LEADER in Niederösterreich Der ländliche Raum ist in Österreich von großer Bedeutung. Nicht nur durch seine flächenmäßig weite Ausdehnung, sondern auch wegen seiner Funktion als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum ist der ländliche Raum von Bedeutung. 90 Prozent der 28
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems Fläche des Bundeslands Niederösterreich ist Teil einer LEADER-Region. Es leben rund 75 Prozent der Bevölkerung in einem der 18 ausgewiesenen LEADER-Gebiete Niederösterreichs. (Vgl. Leader Austria 2011, online) 3.3 Die Lokale Aktionsgruppe „Wachau-Dunkelsteinerwald“ Die LEADER-Region Wachau-Dunkelsteinerwald setzt sich aus zwei Teilregionen zusammen: Aus der mit dem Europäischen Naturschutzdiplom und dem UNESCO-Welterbe ausgezeichnete Wachau, sowie der als Kleinregion tätigen Arge Dunkelsteinerwald. Mit der Aufnahme des Stadtbezirks Krems in die LEADER-Region im Jahr 2007 hat sich das Gebiet in Bezug auf die Einwohnerzahl wesentlich vergrößert. Die Region Wachau- Dunkelsteinerwald umfasst nun 18 Gemeinden im Niederösterreichischen Bezirk Krems- Land, mit rund 55.000 Einwohnern und hat eine Gesamtfläche von 503 Quadratkilometer. (Vgl. LAG Wachau-Dunkelsteinerwald 2011, online) Arbeitsweise der LAG Durch ein gemeinsames Auftreten sehen die Gemeinden der Region Wachau- Dunkelsteinerwald die Möglichkeit gegeben, sich wirtschaftlich und kulturell neu zu profilieren. Vor allem in der „Bewusstmachung des kulturellen und naturräumlichen Potentials“ sieht die Lokalen Aktionsgruppe ihren Aufgabenbereich. Die Menschen sollen „aktiv in den Prozess der Projekte eingebunden werden und ermutigt werden, neue Ideen zu entwickeln.“ Dies soll durch privat-öffentliche Kooperationen zwischen lokalen Partnern aus den Bereichen Wirtschaft, Landwirtschaft, Kultur, Tourismus und dem sozialen Sektor gefördert werden. Die Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategien soll in Form von interdisziplinären und Wirtschaftssektoren-übergreifenden Projekten geschehen. Vor allem der die menschliche Kreativität ist eine wichtige Säule der Regionalentwicklung Wachau. Ziele und Entwicklungsstrategien der LAG Die Strategie der LEADER-Region baut auf den vorhandenen Potenzialen der Region und der vielfältigen Möglichkeiten auf, die sich durch die optimale Nutzung des Raumes ergeben. 29
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