Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems
PA 268.054 | Kommunale Entwicklungs- und Flächenwidmungsplanung |
                      Betreuerin: DI Dr. Helena Linzer
                      Projekt 2 | Krems an der Donau
                                WS 2010/11

Überregionale Planungen mit Bedeutung für
                     die Stadt Krems
                         Bericht zur Bestandsanalyse

                             Claudia Halwachs            0226904
                             Natasa Hodzic               0825151
                             Helena Jungreithmair        0701773
                             Petra Schaner               0302940
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

Inhaltsverzeichnis
Einleitung ................................................................................................................................................. 4
1      Sektorale Raumordnungsprogramme ............................................................................................. 5
    1.1        Zentrale-Orte-Raumordnungsprogramm (1973) .................................................................... 5
    1.2        Sektorales Raumordnungsprogramm über die Freihaltung der offenen Landschaft (2007) .. 9
    1.3        Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen (1981) ................................................ 9
    1.4        Raumordnungsprogramm für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe (1998).
               ............................................................................................................................................... 11
    1.5        NÖ Sozialhilfe-Raumordnungsprogramm (1991) .................................................................. 11
    1.6        Schul-Raumordnungsprogramm (1976) ................................................................................ 14
    1.7        Freizeit- und Erholungsraumordnungsprogramm (1978) ..................................................... 18
    1.8        Fremdenverkehrs-Raumordnungsprogramm (1975) ............................................................ 20
    1.9        Verkehrs-Raumordnungsprogramm (1975) – Aufgehoben (2009) ....................................... 22
2      Regionales Raumordnungsprogramm NÖ-Mitte .......................................................................... 23
    2.1        Ziele und Maßnahmen .......................................................................................................... 23
    2.2        Siedlungsgrenzen................................................................................................................... 24
3      LEADER .......................................................................................................................................... 28
    3.1        Finanzierung von LEADER ...................................................................................................... 28
    3.2        LEADER in Niederösterreich .................................................................................................. 28
    3.3        Die Lokale Aktionsgruppe „Wachau-Dunkelsteinerwald“ ..................................................... 29
    3.4        Projekte der LEADER-Region Wachau -Dunkelsteinerwald................................................... 31
4      Programm zur Stärkung der Regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung NÖ ............. 33
    4.1        Prioritäten und Aktionsfelder ................................................................................................ 33
    4.2        Entwicklungsziele .................................................................................................................. 35
    4.3        Geplante und umgesetzte Projekte....................................................................................... 36
5      Landesentwicklungskonzept Niederösterreich ............................................................................. 38
    5.1        Grundlagen und Leitziele....................................................................................................... 38
    5.2        Räumliche Zielfestlegungen und sektorale Themen ............................................................. 39
    5.3        Umsetzung ............................................................................................................................. 42
    5.4        Geplante und umgesetzte Projekte....................................................................................... 44
       5.4.1           Verkehr .......................................................................................................................... 44
       5.4.2           Wissenschaft und Forschung ......................................................................................... 47
       5.4.3           Stadtkernbelebung ........................................................................................................ 47
       5.4.4           Donauhafen Krems ........................................................................................................ 47
6      NÖ Strategie Verkehr (2010) ......................................................................................................... 48
                                                              2
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems
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7      Wachau 2010 plus ......................................................................................................................... 52
    7.1        Grundlagen und Ziele ............................................................................................................ 52
    7.2        Geplante und umgesetzte Projekte....................................................................................... 53
       7.2.1          Corporate Identity und einheitliches Leitsystem .......................................................... 53
       7.2.2          Kultur, Natur und Gastronomie ..................................................................................... 55
       7.2.3          Verkehr und Energie ...................................................................................................... 56
8      UNESCO Weltkulturerbe und Welterbe ........................................................................................ 60
    8.1        Welterbe Wachau.................................................................................................................. 60
    8.2        Weltkulturerbe Krems und Stein ........................................................................................... 62
9      Kleinregionales Rahmenkonzept Raum Krems.............................................................................. 64
    9.1        Das Programm und seine Akteure......................................................................................... 64
    9.2        Vorgehensweise und Schwerpunkte ..................................................................................... 64
    9.3        Acht Kooperationsfelder und ihre Umsetzungsmaßnahmen im Detail ................................ 65
10         Resümee .................................................................................................................................... 69
11         Literaturverzeichnis ................................................................................................................... 77
12         Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ........................................................................................ 81
Anhang .................................................................................................................................................. 82

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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

Einleitung

Das Projekt 2, das im Rahmen des Studiums Raumplanung und Raumordnung an der TU Wien
durchgeführt wird, findet in diesem Jahr in der niederösterreichischen Stadt Krems statt. Diese
Arbeit, die für den Fachbereich der örtlichen Raumplanung entstanden ist, befasst sich mit
überregionalen Programmen und Konzepten auf europäischer, nationaler und Landesebene und den
darin enthaltenen Richtlinien und Vorgaben für die regionale Planung. Dabei soll vor allem die
konkrete Bedeutung dieser Vorgaben für die Stadt Krems hervorgehoben werden, die sich etwa in
Form von neuen Planungsvorhaben auf die Stadt auswirken.

Die Arbeit ist dabei nach formellen und informellen Richtlinien unterteilt, wobei die
Programme und Konzepte auch jeweils nach EU-Ebene, nationaler Ebene, Landesebene und
regionaler Ebene geordnet sind. Die verbindlichen Vorgaben umfassen das die sektoralen
Raumordnungsprogramme sowie das regionale Raumordnungsprogramm NÖ Mitte. Zu den
nicht verbindlichen Konzepten zählen das LEADER-Programm und das Programm zur
Stärkung   der    regionalen   Wettbewerbsfähigkeit         auf   der   EU-Ebene   sowie   das
Landesentwicklungskonzept und die Strategie Verkehr NÖ auf der Landesebene. Weiters
sind hier das Konzept Wachau 2010 plus, die Richtlinien für das Weltkulturerbe Wachau
sowie das kleinregionale Rahmenkonzept für den Raum Krems zu nennen.

Für jedes dieser Programme und Konzepte werden – je nach Verfügbarkeit – die
wesentlichen Richtlinien, Ziele, Maßnahmen und Projekte herausgearbeitet. Eine
zusammenführende Darstellung aller Projekte sowie deren Verortung in der Gemeinde
Krems befinden sich am Ende dieser Arbeit.

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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

1        Sektorale Raumordnungsprogramme

Im NÖ Raumordnungsgesetz 1976 wird im § 3 verordnet, dass für Teile des Landes, in denen
dies       zur       planvollen           regionalen                     Entwicklung                  notwendig                  ist,          sektorale
Raumordnungsprogramme aufzustellen sind. Die Niederösterreichische Landesregierung hat
zwischen 1973 und 2007 insgesamt acht dieser Programme als rechtsverbindliche
Verordnungen erlassen (Tab. 1). Nachfolgend werden diese kurz vorgestellt und im Hinblick
auf die Gültigkeit und deren Umsetzung für Krems an der Donau geprüft. Aufgrund der
Bedeutung des Zentrale-Orte-Raumordnungsprogramms für die Stellung von Krems in
Niederösterreich, wird zuerst dieses Programm analysiert. Alle weiteren werden nach deren
Aktualität ihrer Stammverordnung bzw. Novellierung gereiht.
                                                1970-1975

                                                             1976-1980

                                                                             1981-1985

                                                                                          1986-1990

                                                                                                       1991-1995

                                                                                                                    1996-2000

                                                                                                                                 2001-2005

                                                                                                                                              2006-2010
 Sektorale     Raumordnungs-
 programme Niederösterreich

 Zentrale-Orte-ROP                            1973                                                    1992
 Fremdenverkehrs-ROP                          1975
 Verkehrs-ROP                                 1975                                                                                           2009
 Schul-ROP                                                  1976          1981
 Freizeit- und Erholungs-ROP                                1978
                                                                          1981
 ROP für das Gesundheitswesen                                                            1988                      1991         2001
                                                                          1984
 NÖ Sozialhilfe-ROP                                                                                                1991
 ROP     für        die      Gewinnung                                                                             1994
 grundeigener               mineralischer                                                                          1998
 Rohstoffe
 Sektorales    ROP      über    die
                                                                                                                                             2007
 Freihaltung der offenen Landschaft
 Jahreszahlen: blau = Stammverordnung, schwarz = Novellierung, rot = Aufhebung

                          Tabelle 1: Historie Sektoraler Raumordnungsprogramme Niederösterreichs

1.1      Zentrale-Orte-Raumordnungsprogramm (1973)

Das Raumordungsprogramm befasst sich mit der Versorgung der niederösterreichischen
Bevölkerung mit zentralen Einrichtungen innerhalb zumutbarer Entfernungen und einem
zumutbaren Zeit- und Kostenaufwand. Es wurde am 20. August 1973 verordnet und 1992
novelliert. Unter einem Zentralen Ort versteht das NÖ Raumordnungsgesetz 1976, § 1 Abs. 1
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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

ein baulich zusammenhängendes Siedlungsgebiet, das innerhalb einer Gemeinde die
Funktion des Hauptortes erfüllt und in besonderem Maße Standort zentraler Einrichtungen
ist. Grundsätzlich wird nicht nur die eigene Gemeinde sondern auch die Bevölkerung der
Umlandgemeinden von einem Zentralen Ort versorgt.

Ziel des Raumordnungsprogrammes ist, dass zentrale Einrichtungen in geeigneten Zentralen
Orten    so    konzentriert       werden,        dass       in   der     Versorgung         eine      innerörtliche
Schwerpunktbildung gegeben ist. Zentrale Orte sollen durch siedlungspolitische Maßnahmen
gestärkt werden, falls sie aufgrund ihrer Bevölkerungszahl in baulich zusammenhängendem
Siedlungsgebiet Schwächen aufweisen. Ein besonderes Ziel für einen Zentralen Ort ist die
Sicherstellung als Verkehrsmittelpunkt seines Einzugsbereiches. Für einen großen
Bevölkerungsteil sollen Zentrale Orte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.

Zentrale Orte werden je nach Bedeutung, Reichweite, erforderliche Benützer- und
Kundenzahl und Häufigkeit der Inanspruchnahmen der vorhandenen bzw. vorgesehenen
zentralen Einrichtungen in sechs Stufen gegliedert. Dabei handelt es sich bei der Stufe I um
die niedrigste, bei der Stufe VI um die höchste Versorgungseinheit und wird folgendermaßen
eingeteilt:
 Stufe   Einrichtungen                                      Entfernung (max.)                  Einwohner
 I       Grundversorgung                                    7 km                                      1.000
 II      Stufe I in größerer Anzahl                         10 km                                     2.500
         Stufe                                II
         + höherrangige        Schul-       und
                                                 20 km
 III       Gesundheitseinrichtungen                                                                   5.000
                                                 mit ÖPNV in 1 h erreichbar
         + Einrichtungen     für     Verwaltung,
           Erholung, Sport und Freizeit

         Stufe                               III
         + Versorgung mit allen öffentlichen 20 km
 IV                                                                                                  10.000
           und      privaten     Einrichtungen mit ÖPNV in 1 h erreichbar
           (zumindest Krankenhaus)
         Stufe                                       IV                                              20.000
 V       + zentrale Güter und Dienste               die mit MIV in 1 h erreichbar                       -
           selten nachgefragt werden                                                                 35.000
 VI      Landeshauptstadt St. Pölten
                 Tabelle 2: Einteilungskriterien für Zentrale Orte (Stufe V für Krems rot umrahmt)

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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

Im Raumordnungsprogramm wird Krems als Zentraler Ort der Stufe V eingestuft. Da die
Stufe VI der Landeshauptstadt St. Pölten vorbehalten ist, befindet sich Krems mit Wiener
Neustadt, der zweitgrößten Stadt Niederösterreichs mit ca. 41.000 Einwohnern, als einzige
Städte Niederösterreichs, in der zweithöchsten Stufe. Von der Bevölkerungszahl Krems
annähernd gleich große Städte (ca. 24.000 Einwohner), wie Amstetten oder Baden,
rangieren lediglich in der Versorgungsstufe IV.

                 Abbildung 1: Zentrale Orte Niederösterreich der Stufen III-VI (eig. Darstellung)

Stufe VI: St. Pölten (1)
Stufe V: Krems an der Donau (2), Wiener Neustadt (3)
Stufe IV: Amstetten        (4),    Baden bei Wien           (5),   Gmünd     (6),   Hollabrunn      (7),   Horn    (8),

          Korneuburg        (9),   Mistelbach an der Zaya            (10),   Mödling    (11),   Neunkirchen       (12),

          Tulln (13), Waidhofen an der Thaya (14), Zwettl (15)

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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

Stufe III: Bruck an der Leitha                 (16),    Gänserndorf    (17),   Haag     (18),    Klosterneuburg        (19),

            Lilienfeld   (20),       Melk   (21),      St. Valentin    (22),   Scheibbs         (23),   Schwechat      (24),

            Stockerau     (25),      Ternitz    (26),    Waidhofen an der Ybbs                  (27),   Wieselburg     (28),

            Ybbs an der Donau (29)

Im Umkreis von ca. 50 km um Krems befinden sich Zentrale Orte in allen Stufen, wobei
Städte mit den Stufen IV, mit Ausnahme von Tulln, allesamt nördlich von Krems an der
Donau liegen. Als einzige Stadt der Stufe III liegt Melk im südwestlichen Bereich des Rasters.
Verringert man den Kreis mit einem Radius von nur 35 km, dann verbleiben nur mehr Orte
der Stufen I und II. Zum Beispiel gleich im Norden an Krems anschließend Langenlois und
Gföhl in den Stufen II und im Süden Traismauer in der Stufe I. Dies bedeutet, dass Krems
einen zentralen Versorgungscharakter für die Region hat.

                                                                       Zentrale Orte im
                                                                       Umkreis von ca. 50 km
                                                                       zu Krems an der Donau

                                                                       2 = Krems an der Donau

                  Abbildung 2: Zentrale Orte im Umkreis von ca. 50 km zu Krems (eig. Darstellung)

Stufe VI: St. Pölten (1)
Stufe V: Krems an der Donau (2)
Stufe IV: Hollabrunn (7), Horn (8), Tulln (13), Zwettl (15)
Stufe III: Melk (21)
Stufe II:   Eggenburg        (30),    Gföhl     (31),    Herzogenburg      (32),   Langenlois           (33),   Mank   (34),

            Neulengbach          (35),   Ottenschlag       (36),   Pöchlarn    (37),   Spitz an der Donau              (38),

            Ziersdorf (39)

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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

Stufe I:     Allentsteig   (40),   Atzenbrugg   (41),       Böheimkirchen   (42),   Gars am Kamp      (43),

             Großweikersdorf (44), Kirchberg am Wagram (45), Loosdorf (46),
             Ober-Grafendorf (47), Pöggstall (48), Prinzersdorf (49), Rastenfeld (50),
             Ravelsbach (51), St. Leonhard am Forst (52), Sieghartskirchen (53), Traismauer (54)

1.2        Sektorales Raumordnungsprogramm über die Freihaltung der
           offenen Landschaft (2007)

Am 27. November 2007 wurde das jüngste Raumordungsprogramm verordnet. Dieses
handelt vom öffentlichen Interesse zur Erhaltung von offenen und unbewaldeten
Landschaftsteilen in Niederösterreich. Offenlandflächen für offene und unbewaldete
Landschaftsteile bilden nicht nur typische Elemente der erhaltenswerten Kulturlandschaft
sondern sind aus Gründen der Agrarstruktur, des Fremdenverkehrs, der Siedlungsstrukturen
sowie des Orts- und Landschaftsbildes von besonderem Wert für die Gemeinden. Aus diesen
Gründen legt das NÖ Raumordnungsgesetz 1976 im § 19 Abs. 8 fest, dass in Gemeinden, die
durch ein überörtliches Raumordnungsprogramm dazu ermächtigt sind, Offenlandflächen
für offene und unbewaldete Landschaftsteile auch weiterhin offen bleiben sollen. Im
Raumordungsprogramm ist das gesamte Gemeindegebiet von Krems als Fläche, an derer ein
Interesse des Landes zur Erhaltung offener unbewaldeter Landschaftsteile vorliegt,
ausgewiesen.

1.3        Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen (1981)

Das    Raumordungsprogramm             wurde     am         8.   Oktober    1981     aufgrund   des   NÖ
Raumordnungsgesetzes 1976 und dem NÖ Krankenanstaltengesetzes 1974 verordnet. Im
Jahr 2001 ist es zum vierten Mal novelliert worden. Das Raumordnungsprogramm
beschäftigt sich mit dem Gesundheitswesen in Niederösterreich und teilt dazu alle
Gemeinden in Standorte mit der fachärztlichen Versorgungsstufe I oder II. Krems wurde
dabei die Versorgungsstufe II zugesprochen, muss daher zur fachärztlichen Grundversorgung
(Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Augenheilkunde) eine
umfassende ärztliche Versorgung mit allen gängigen medizinischen Fachbereichen für die
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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

Bevölkerung bereitstellen. Zusätzlich teilt das Raumordnungsprogramm das Bundesland
nach geographischen Aspekten in vier Versorgungsbereiche und trifft Aussagen über
Standorte von Krankenhäusern, die einzurichtenden Abteilungen und die Anzahl der
verfügbaren Betten. St. Pölten, Wiener Neustadt, Mistelbach und Krems wurden als
Schwerpunktkrankenhäuser in ihren jeweiligen Versorgungsbereichen festgelegt. Auffällig
ist, dass die Bettenanzahl in Krems (462 Betten) und Mistelbach (511 Betten) und auch die
Fachbereiche der beiden Krankenhäuser ähnlich umfangreich ausgestattet sind, wobei das
Krankenhaus in Wiener Neustadt jedoch eine doppelt so hohe Bettenzahl (934 Betten) und
umfassendere Versorgungsbereiche anbietet. Erklärbar ist dies wahrscheinlich durch die
Bevölkerungsanzahl in den jeweiligen Versorgungsbereichen. Patienten, die in Krems nicht
behandelt werden können, werden in die 35 km entfernte Landeshauptstadt (1.208 Betten)
überstellt.

      Abbildung 3: Standorte von öffentlichen Krankenanstalten nach Versorgungsbereichen (eig. Darstellung)

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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

Weiters ist Krems als Standort für eine Krankenpflegeschule mit den Fachrichtungen
Allgemeine Krankenpflege und Medizinisch-technischer Fachdienst ausgewiesen. Dazu ist im
Landesklinikum Krems die Gesundheits- und Krankenpflegeschule eingerichtet, in der die
Ausbildung zum Gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgt. Nicht
angeboten wird jedoch die Ausbildung zum Medizinisch-technischen Fachdienst. Diese kann
im Umfeld nur in St. Pölten oder in Gmünd erfolgen.

1.4    Raumordnungsprogramm für                    die      Gewinnung       grundeigener
       mineralischer Rohstoffe (1998)

Das Raumordungsprogramm wurde am 29. Dezember 1998 verordnet und hat die
Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe in Niederösterreich zum Thema. Es
beschreibt Grundsätze für die Rohstoffgewinnung, damit einerseits natürliche Ressourcen
schonend und sicher abgebaut werden, andererseits, dass Landschaftsbild und
Erholungsräume erhalten bleiben. In § 2 Abs. 1 des Programms wird auf die im Regionalen
Raumordungsprogramm NÖ Zentralraum, nun NÖ Raumordnungsprogramm Mitte,
dargestellten Standorte und Eignungszonen für den Abbau von Rohstoffen verwiesen. Für
Krems wird sowohl im Regionalen Raumordnungsprogramm wie auch im Sektoralen
Raumordnungsprogramm der Abbau von mineralischen Rohstoffen als unzulässig erklärt.

1.5    NÖ Sozialhilfe-Raumordnungsprogramm (1991)

Aufgrund des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 und des NÖ Sozialhilfegesetzes wurde am 4.
April 1991 das NÖ Sozialhilfe-Raumordnungsprogramm verordnet. Dieses befasst sich
vordergründig mit der Schaffung, dem Ausbau und dem Erhalt von Sozialhilfeeinrichtungen
in Niederösterreich. Das Programm wurde bereits 1994 novelliert. Standorte von Sozialen
Diensten, Sozialzentren und Seniorenwohnhäuser werden im Raumordnungsprogramm eher
allgemein gehalten und sollen flächendeckend über Niederösterreich verteilt sein.
Einrichtungen für behinderte Menschen und Menschen in sozialen Notsituationen werden
speziell in Verwaltungsbezirken und Städten mit eigenem Statut gefordert.
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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

Die Stadt Krems hat für Fragen im Sozial- und Gesundheitsbereich eine äußerst hilfreiche
Webseite    mit    umfassenden       Informationen    und   Kontaktadressen   eingerichtet:
http://sozialratgeber.krems.at. Die Anforderungen des Raumordnungsprogrammes werden
in vier Themenbereiche gesplittet:

1) Ambulante Einrichtungen für betagte und/oder hilfs- oder pflegebedürftige Menschen:

Ambulante Einrichtungen werden unter dem Namen „Soziale Dienste“ vereint und sollen
laut Raumordnungsprogramm § 9 über das gesamte Landesgebiet so verteilt sein, dass eine
flächendeckende, ausgeglichene Versorgung mit sozialen Diensten gewährleistet ist. Als
Standorte sollen insbesondere die zentralen Orte vorgesehen werden. Als Soziale Dienste
gelten:
– sozialmedizinische und soziale Betreuungsdienste
– Familienbetreuung
– Essenszustelldienste im Rahmen der Aktion “Essen auf Rädern”
– Notruftelefon
– Erholungsaktionen für betagte Menschen

Die Recherche hat ergeben, dass in Krems umfassende Betreuungsdienste eingerichtet sind.
Dies reicht von diversen Pflegediensten, Betreuungsangeboten und Beratungsmöglichkeiten.
Auf der Webseite der Stadt Krems wurden die Telefonnummer des Krisentelefons des NÖ
Gesundheits- und Sozialfonds und das Pflegetelefon des Bundesministeriums für die Bürger
veröffentlicht. Für Senioren mit kleiner Pension bietet die Stadt Tagesausflüge und im
Sommer einen Landaufenthalt an.

2) Seniorenwohnhäuser und Sozialzentren:

Laut § 11 des Raumordnungsprogrammes sollen auch Seniorenwohnhäuser und
Sozialzentren, wie die Einrichtung von sozialen Diensten, über das gesamte Landesgebiet so
verteilt werden, dass eine flächendeckende, dezentrale und regional ausgewogene
Versorgung der Bevölkerung gewährleistet ist. In der Anlage I wird für Krems bei

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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

Pensionistenheimen eine Bettenanzahl von über 150 und bei Pflegeheimen eine
Größenordnung      von   bis   zu   90   Betten    angegeben.   Das    Niederösterreichische
Landespflegeheim für den Bezirk Krems befindet sich in Mautern und kann 104
pflegebedürftige Senioren aufnehmen. Direkt in Krems gibt es zwei Pflegeheime mit
insgesamt 275 Betten. Für nur teilweise auf Hilfe angewiesene Menschen wurde 2009 in der
Ringstraße ein Generationenhaus mit 79 Wohneinheiten für Betreutes Wohnen errichtet. In
Krems wird daher die anzustrebende Größenordnung von 240 Betten bei der Betreuung von
alten Menschen bei weitem überschritten und bietet noch genug Kapazitäten für die
nächsten Jahre.

3) Einrichtungen für behinderte Menschen zur Eingliederung in das gesellschaftliche und
    wirtschaftliche Leben:

– Einrichtungen für geistige und körperbehinderte Menschen
  Bei Betreuungseinrichtungen für behinderte Menschen wird oft nicht die Art der
  Behinderung     unterschieden.    Daher    werden     Tagesstätten   oder   entsprechende
  Wohnformen sowohl von geistig behinderten Menschen wie auch von körperlich
  eingeschränkten Menschen genutzt. In der Caritas Werkstätte finden 44 Menschen eine
  Arbeit, weiters wird der Secondhand-Shop Carla betrieben. Das Caritas Wohnhaus Krems
  betreut eine Wohngruppe mit 14 Personen und eine Intensivgruppe mit 26 Personen,
  auch betreutes Wohnen ist möglich.

– Einrichtungen für psychisch behinderte Menschen
  Beratungen werden vom Roten Kreuz durchgeführt. Eine Fülle von Angeboten ist in Krems
  zwar vorhanden, dabei handelt es sich aber meist um private Dienstleister die
  entsprechende Honorare verlangen.

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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

4) Einrichtungen für Menschen in sozialen Notsituationen:

– Frauenhäuser
   Frauenhäuser sollen in Ballungsräumen, jedenfalls aber in St. Pölten eingerichtet werden.
   Dies wurde in St. Pölten auch entsprechend umgesetzt. In Krems werden zumindest zwei
   Frauenzentren mit Frauencafe angeboten.

– Einrichtungen für Obdachlose und sozial nicht angepasste Menschen
   Nach Vorgabe des Raumordnungsprogramms wurde in Krems ein Übergangswohnheim
   mit 19 betreuten Wohneinheiten errichtet. Beratung für Obdachlose und sozial nicht
   angepasste Menschen wird von diversen Stellen in Krems durchgeführt.

1.6    Schul-Raumordnungsprogramm (1976)

Das Raumordungsprogramm wurde am 12. November 1976 verordnet und 1981 novelliert.
Als Zielsetzung werden im § 1 unter anderem die Gewährleistung eines gleichmäßigen
Bildungsangebotes, die Ausrichtung des Schulwesens auf den gesellschaftlichen Bedarf und
die Sicherung geeigneter Standorte für Schulen genannt. Um diese Ziele zu erreichen,
wurden Schulstandorte definiert und die Art und Anzahl der Schulen zugewiesen.

Im Bereich der Allgemeinbildenden Schulen entspricht das Angebot in Krems den
Anforderungen des Raumordnungsprogrammes. An Allgemeinbildenden Pflichtschulen sind
in Krems acht Volksschulen (davon zwei Privatschulen), vier Hauptschulen (davon eine
Privatschule), eine Allgemeine Sonderschule und ein Polytechnischer Lehrgang eingerichtet.
Bei den Allgemeinbildenden höhere Schulen werden jeweils zwei Gymnasien, Realgymnasien
und Oberstufenrealgymnasien (davon eine Privatschule) geführt. Abweichungen gibt es
jedoch im Bereich der Berufsbildenden Schulen. Die im Raumordnungsprogramm erwähnte
Berufsschule (für Bauberufe) befindet sich nicht in Krems sondern im 13 km entferntem
Langenlois. Auch eine zweijährige Hauswirtschaftsschule wird in Krems nicht angeboten. Der
Grund mag darin liegen, dass eine zweijährige Schulform heutzutage nicht mehr zeitgemäß
ist.

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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die in Krems, laut Raumordnungsprogramm,
geforderten Schulformen mit den zurzeit betriebenen Fachrichtungen. Der Schwerpunkt
dabei liegt in den Bereichen IT, Management, Bau, Tourismus und Gesundheit. Ein Blick zur
IMC Fachhochschule Krems oder zur Donau-Universität Krems lässt erkennen, dass auch das
Bildungsangebot über die Matura hinaus schwerpunktmäßig in diesen Fachrichtungen
angeboten wird.

 Berufsbildende mittlere Schulen
 Haushaltungsschule (einjährig)
 Fachschule für wirtschaftliche Berufe (dreijährig)    – IT-Management
 Handelsschule
 Fachschulen für andere Fachrichtungen
 Ü Landwirtschaftliche Fachschule                      – Wein- und Obstbau
 Ü Fachschule für Bautechnik
 Ü Hotelfachschule

 Berufsbildende höhere Schulen
 Höhere technische Lehranstalt (HTL)                   –   Hochbau
                                                       –   Tiefbau
                                                       –   Sanierungstechnik
                                                       –   Informationstechnologie

 Höhere gewerbliche Lehranstalt
 Ü Mode und Bekleidungstechnik (HLM)                   –   Angewandte Betriebsführung
 Ü Tourismus (HLF)                                     –   Tourismusmanagement und Reisewirtschaft
                                                       –   Hotel- und Dienstleistungsmanagement
                                                       –   International Business Communication
                                                       –   Russisch

 Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe         – Gesundheit und Soziales
 Handelsakademie (HAK)                                 – Informationsmanagement
                                                       – Internationale          Wirtschaft  und
                                                         Interkulturelle Beziehungen
                                                       – Entrepreneurship und Management
                                                       – Vino-HAK (Kombination HAK und Fachschule
                                                         für Wein- und Obstbau)

       Tabelle 3: Schulformen laut Raumordnungsprogramm für Krems mit zurzeit angebotenen Fachrichtungen

Handelsschulen und Handelsakademien finden sich in allen Zentralen Orten der Stufe IV bis
VI und in einigen der Stufe III. Im Umkreis von ca. 50 km um Krems sind dies die Städte
Hollabrunn, Horn, Tulln und Zwettl und natürlich die Landeshauptstadt St. Pölten. Einen
einzigartigen Schulzweig der Handelsakademie wird in Krems in Kooperation mit der

                                                      15
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

Landwirtschaftlichen Fachschule als Vino-HAK angeboten. Bei dieser Schulform werden
Schüler zu Manager für die Weinbranche ausgebildet. Auch Schulen für wirtschaftliche
Berufe finden sich in der Umgebung von Krems in den selben Städten wie Handelsschulen
und Handelsakademien, wobei in der Stufe IV nicht in allen Zentralen Orten dieser Schultyp
vorhanden ist. Mit dem Schwerpunkt Gesundheit und Soziales in der Höheren Lehranstalt für
wirtschaftliche Berufe tritt man mit den Städten St. Pölten, Zwettl und Hollabrunn, die sich
auch im Gesundheits- und Sozialbereich verankert haben, in Konkurrenz. Eine, auch für
Krems interessante Spezialisierung, wird von der HLW Tulln als „Kultur- und
Freizeitmanagement“ oder auch von der geographisch weiter entfernten (80 km) HLW
Amstetten mit „Kulturtouristik“ angeboten.

An elf Standorten in Niederösterreich sind Höhere technische Lehranstalten und Technische
Fachschulen eingerichtet. Diese sind als Zentrale Orte von den Stufen III bis VI ausgewiesen
(Ausnahme: Karlstein). Die im Umgebungsfeld von Krems liegenden Schulen befinden sich in
St. Pölten und Hollabrunn, wobei der Ausbildungszweig dieser Schulen vor allem in den
Bereichen Elektronik, Maschinen- und Wirtschaftsingenieurwesen liegt. Der Schwerpunkt
Bautechnik, wie er in Krems angeboten wird, findet sich lediglich in Mödling (85 km) oder
Wiener Neustadt (120 km). Auch die HTL Wien Camillo-Sitte in Landstraße (80 km) ist als
Alternative zum Standort Krems zu sehen. Bautechnisch interessierte Schüler, die im
nördlichen   Niederösterreich    beheimatet    sind,   werden    aufgrund    der   Entfernung
wahrscheinlich die HTL in Krems den Vorzug geben. Auch Höhere Lehranstalten für Mode
und Bekleidungstechnik sind in Niederösterreich nur in Krems, Mödling und Wiener
Neustadt eingerichtet. Dadurch ergibt sich, aufgrund der geographischen Lage, die gleiche
Schlussfolgerung wie für die Wahl einer HTL im Bereich Bautechnik. Eine große Konkurrenz
zum Standort Krems sind aber sicherlich die bekannten Modeschulen in Wien.

Touristische Schulen sind in Niederösterreich lediglich an vier Standorten eingerichtet.
Neben Krems sind dies die Landeshauptstadt St. Pölten, Retz und am Semmering südlich von
Wien. Sowohl die Schule am Semmering wie auch in St. Pölten wird privat geführt und es ist
daher ein Schulgeld zu entrichten. Für die St. Pöltener Schule belaufen sich die Kosten auf ca.
400 Euro pro Quartal. Im Gegensatz dazu steht die Einrichtung in Krems als öffentliche
Schule mit dem Vorteil, dass man sich in vier unterschiedliche Richtungen spezialisieren

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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

kann. Natürlich ist auch Wien mit zwei öffentlichen und einer Privatschule eine Option für
interessierte Schüler. Für Krems als Weinstadt ist die Landwirtschaftliche Fachschule für
Wein- und Obstbau von besonderer Bedeutung. Diese versteht sich als Lehr-, Ausbildungs-
und Beratungsstätte und bewirtschaftet ein eigenes Weingut in Krems. Auch in der
benachbarten Gemeinde Langenlois ist eine Landwirtschaftliche Fachschule eingerichtet.
Diese hat sich zwar im Bereich Gartenbau spezialisiert, könnte aber für Krems sehr wohl als
Konkurrenz gesehen werden, da auch der Bereich Obstbau einen Schwerpunkt bildet. Der
größte Konkurrent im Bereich Weinbauschulen ist sicher der Standort Klosterneuburg. Hier
befindet sich die österreichweit einzige Höhere Bundeslehranstalt für Wein- und Obstbau
und im Anschluss daran als Forschungszentrum das Bundesamt für Wein- und Obstbau.
Alternativ dazu kann man in Krems mit dem Abschluss der Vino-HAK auch eine Ausbildung
im Weinbau mit einer wirtschaftlichen Schwerpunktausbildung und einer Matura
absolvieren.

               Abbildung 4: Höhere Schulen in Niederösterreich (Amt der NÖ Landesregierung, S. 33)

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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

1.7     Freizeit- und Erholungsraumordnungsprogramm (1978)

Das Raumordungsprogramm wurde am 1. März 1978 verordnet und befasst sich mit der
Schaffung und Erhaltung von Einrichtungen für die Freizeitgestaltung bzw. Erholung und mit
dem Erhalt der Erholungslandschaft in Niederösterreich. Krems an der Donau wird einerseits
als Erholungsraum genannt, andererseits werden von der Gemeinde, als Zentraler Ort der
Stufe V, umfassende Anforderungen an Mindestausstattungen für Einrichtungen kultureller
und geselliger Freizeitgestaltung und die sportliche Betätigung gestellt. Im Einzelnen sind
dies:

1) Einrichtungen kultureller und geselliger Freizeitgestaltung:
      a) Veranstaltungssäle mit 800 und mehr Plätzen
      b) Einrichtungen für die Erwachsenenbildung:
          – für gelegentliche Einzelveranstaltungen in allen Gemeinden;
          – für regelmäßige, jedoch nicht tägliche Kurse
          – für tägliche, in größerer Zahl gleichzeitig stattfindende Kurse
          – Öffentliche Bücherei
          – Musikschule

Mit den Österreichhallen Krems gibt es die Möglichkeit drei Veranstaltungshallen mit einem
Fassungsvermögen von 400, 600 und 1.300 Personen anzumieten. Weitere Säle sind z.B. der
Stadtsaal für 700 Personen und das Haus der Regionen für 200 Personen. Für die
Erwachsenenbildung sind Einrichtungen in Form der Volkshochschule oder des Katholischen
Bildungswerks in Krems vorhanden. Die Hauptstandorte für die berufliche Weiterbildung des
Wirtschaftsförderungsinstituts oder Berufsförderungsinstituts befinden sich in St. Pölten,
wobei Kurse vom Berufsförderungsinstitut auch in unterschiedlichen Kursräumlichkeiten in
Krems abgehalten werden. Weiters sind eine Bücherei, mit einem Medienbestand von
31.400 Büchern, und eine Musikschule mit einem umfassenden Lehrprogramm eingerichtet.

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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

2) Einrichtungen für die sportliche Betätigung:

Das Raumordnungsprogramm gibt die genaue Anzahl und Art der unterschiedlichen
Sporteinrichtungen vor. Es handelt sich dabei um Sporthallen, Sportplätze und Hallenbäder.
Sporthallen werden in fünf Typen eingeteilt, wobei für Krems die Typen B (180 m²), D (405
m²), F (968 m²) und F3 (1.215 m²) vorgegeben werden. Um dem Raumordnungsprogramm zu
entsprechen, sollen in Krems vier Hallen des Typs B, drei Hallen des Typs D, vier Hallen des
Typs F und zwei Hallen des Typs F3 der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Auch die
Sportplätze wurden entsprechend typisiert. Von den acht verschiedenen Arten sollen in
Krems fünf davon, laut nachstehender Tabelle, umgesetzt werden. Bei der Anzahl werden
zwei des Typs A, fünf des Typs B und jeweils ein Typ von C, D und F verlangt.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Kurzstreckenlaufbahn (8bahnig)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Kurzstreckenlaufbahn (4bahnig)
                                                                                                                                              Spiel- und Gymnastikwiese
                                                                                    Rasenspielfeld (68 x 105m)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Rundbahn (400 m, 7bahnig)
                            Rasenspielfeld (45 x 90m)
                                                        Rasenspielfeld (60 x 90m)

                                                                                                                                                                                                                                                                            Doppelkugelstoßanlage
                                                                                                                 Kleinspielfeld (22 x 44 m)

                                                                                                                                                                                                                                   Stabhochsprunganlage
                                                                                                                                                                          Hochsprunganlage

                                                                                                                                                                                                                Dreisprunganlage
                                                                                                                                                                                             Weitsprunganlge

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Speerwurfanlage
                                                                                                                                                                                                                                                          Kugelstoßanlage

                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Diskuswurfkreis
         Fläche (m²)
 Typ

 A     4.500               1                                                                                                                                              1                                                                               1
 B     6.000                                            1                                                                                                                 1                  1                                                            1
 C     8.500                                                                        1                                                                                     1                  1                                                                              1                       1                 1                 1
 D     10.000                                                                       1                            1                                                        1                  1                                                                              1                       1                 1                 1
 F     30.000                                                                       2-3 4-6 1                                                                             2                  2                 2                   2                      2                                         2                 2                                                  1                                1

                       Tabelle 4: Sportplatztypen laut Raumordnungsprogramm, die in Krems vorgeschrieben wurden

Eine weitere Vorgabe betrifft die Einrichtung von Hallenbädern. Bei den drei Typisierungen
(C, D, E) wird für Krems der höchste Standard, die Stufe E, vorgegeben. Diese verlangt zum
regulären 25 m-Schwimmbecken ein zusätzliches kleineres Becken, ein Planschbecken mit
bis zu 30 m² und eine Sprunganlage mit einem 1 m- und 3 m-Sprungbrett.

Die Vorgaben des Raumordnungsprogramms erscheinen im Bereich Sportanlagen für Krems
– besonders im Hallenbereich – sehr hoch gegriffen, handelt es sich doch dabei um 13
Sporthallen und 10 Sportplätze. Können die Angaben für Einrichtungen kultureller und
                                                                                                                                                                                                               19
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

geselliger Freizeitgestaltung sehr einfach überprüft werden, sieht es bei den Einrichtungen
für die sportliche Betätigung etwas anders aus, da z.B. teilweise auch an Schulen Sportplätze
und Turnsäle angeschlossen sind. In der Strandbadstraße befindet sich die Sporthalle Krems
mit einem Fassungsvermögen von 1.500 Personen und einer Spielfeldgröße von 64 x 26 m.
Weiters untergebracht sind ein Billard-, Tischtennis-, Fitness- und Gewichtheberaum, ein
Judozentrum und eine Fechthalle.

An Sportplätzen im Freien gibt es als größte Freifläche den Ausportplatz mit befestigten
Flächen für die unterschiedlichsten Sportarten, einen Fußballplatz in Egelsee und
Beachvolleyplätze im Mitteraupark, in der Schulwiese in Lerchenfeld und in den
Mühlhofgründen in Rehberg. Angeschlossen an den Stadtpark liegt das Sepp-Doll-Stadion
(vormals Kremser Stadion) als Heimstätte des Fußballvereins Kremser SC mit Sitzplätzen für
10.000 Zuschauer. Im Jahr 1988 – 10 Jahre nach Verordnung des Raumordnungsprogrammes
– wurde im Zuge des Umbaus die Laufbahn entfernt. Es konnte aber nicht festgestellt
werden, wo die im Programm geforderten Kurzstreckenlaufbahnen und Rundstrecke
umgesetzt wurden. Neben der Sporthalle Krems sind das Hallenbad und das Sommerbad
angeschlossen. Diese werden allen Anforderungen gerecht, sind umfassend ausgestattet,
und verwöhnen die Kremser Bevölkerung mit langen Öffnungszeiten am Abend.

Das Angebot der Stadt mit Einrichtungen für kulturelle und gesellige Freizeitgestaltung und
sportliche Betätigung ist von sehr guter Qualität. Ergänzt wird dies, durch die im Winter zur
Verfügung stehenden Kunsteisbahn nahe dem Stadion, oder einer Minigolfanlage für die
wärmere Jahreszeit und natürlich der Möglichkeit zur sportlichen Betätigung in der Natur
z.B. an der Donaulände oder im Aupark.

1.8    Fremdenverkehrs-Raumordnungsprogramm (1975)

Am 18. Dezember 1975 wurde das Fremdenverkehrs-Raumordnungsprogramm verordnet
und bis heute noch kein einziges Mal novelliert. Es ist somit über 35 Jahre alt und beschäftigt
sich mit der damaligen Sichtweise auf die Entwicklung des Fremdenverkehrs in
Niederösterreich. Ziele des Raumordnungsprogramms sind die Schaffung, Verbesserung

                                              20
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

bzw. Sicherung von geeigneten Standorten für den Fremdenverkehr wobei die
Voraussetzung dafür die Erhaltung der natürlichen und kulturellen Bedingungen ist.
Besonders auf die Bedürfnisse nach Urlaubs- bzw. Kuraufenthalten sowie nach Ausflugs- und
Naherholungsmöglichkeiten soll Bedacht genommen werden. Weiters wird eine
Verbesserung der Existenzmöglichkeiten in wirtschaftlich schwachen Gebieten angestrebt.

Das Raumordungsprogramm unterteilt Fremdenverkehrsstandorte in Allgemeine Standorte,
Eignungsstandorte und Ausbaustandorte. Allgemeine Standorte sind im Örtlichen
Raumordnungsprogramm der Gemeinden mit entsprechenden Zielen oder Maßnahmen
definiert oder im Flächenwidmungsplan als Flächen für Fremdenverkehrs- bzw.
Erholungszwecke ausgewiesen. Als Eignungsstandorte zählen Gemeinden mit guter Eignung
für Ausflüge und Urlaubsaufenthalte und Gemeinden mit einer Lage an wichtigen
Fremdenverkehrsrouten mit der Eignung als Rastort. Eignungsstandorte können auch
Gemeinden mit entsprechendem Geschäftsreiseverkehr oder mit guter Eignung für die
Veranstaltung von Tagungen oder Kongressen sein. Ausbaustandorte werden einerseits
definiert als Gemeinden die bereits für den Fremdenverkehr hoch entwickelt sind und einer
notwendigen Anpassung an die Fremdenverkehrsentwicklung bedürfen. Andererseits
handelt es sich um Gemeinden, die sich aufgrund ihrer landschaftlichen bzw. klimatischen
Bedingungen oder mit großen infrastrukturellen Entwicklungsmöglichkeiten, besonders für
einen Fremdenverkehrsausbau eignen.

Als ausgewiesener Allgemeiner Standort und Eignungsstandort können für die Stadt Krems
Förderungen für Fremdenverkehrseinrichtungen aus folgenden Mitteln beansprucht
werden:

– Voranschlag des Landes Niederösterreich
  Voranschlagsansätze für Fremdenverkehrseinrichtungen, Ortsverschönerung sowie
  Heilbäder und Kurorte
– Fremdenverkehrsförderungsfonds
– Fremdenverkehrskreditaktion

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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

Fördermittel werden an Allgemeinen Standorten für die qualitative Verbesserung des bereits
bestehenden Angebotes verwendet. Bei Eignungs- und Ausbaustandorten kann die
Förderung sowohl qualitative wie auch quantitative Ziele verfolgen. Ausbaustandorte sind
sowohl bei der Vergabe von Fördermitteln für Fremdenverkehrseinrichtungen und
-veranstaltungen, wie auch für den Ausbau zukunftsorientierter Grundausstattung,
Eignungsstandorten gegenüber zu bevorzugen. Eine Gleichsetzung beider Standorte erfolgt
bei der Fördermittelvergabe hinsichtlich einzelbetrieblicher Fremdenverkehrsinvestitionen.

1.9    Verkehrs-Raumordnungsprogramm (1975) – Aufgehoben (2009)

Am 15. Juli 1975 wurde ein Sektorales Raumordnungsprogramm auf der Grundlage des NÖ
Raumordnungsgesetzes 1976 für das Verkehrswesen verordnet. Dieses wurde kein einziges
Mal novelliert. Inzwischen wurde 1991 das NÖ Landesverkehrskonzept beschlossen und
1997 und 2001 aktualisiert, wobei das Raumordnungsprogramm weiterhin gültig war. Der
NÖ    Landesgerichtshof    hat    2001    und        2007   empfohlen,   dass   das   Verkehrs-
Raumordnungsprogramm entweder zu aktualisieren oder außer Kraft zu setzen ist. Seit 1975
haben sich die Grundlagen stark verändert und sowohl das Landesentwicklungskonzept wie
auch das NÖ Landesverkehrskonzept berücksichtigen diese Entwicklungen. Am 7. Juli 2009
wurde das Programm schlussendlich von der Niederösterreichischen Landesregierung
aufgehoben. Mittlerweile wurde ein Verkehrskonzept unter dem Namen „NÖ Strategie
Verkehr“ entwickelt (siehe Kap. 6).

                                                22
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

2      Regionales Raumordnungsprogramm NÖ-Mitte

Das Regionale Raumordnungsprogramm NÖ Mitte 2002 wurde am 31. Jänner 2002
verordnet und 2010 novelliert. Es ist gültig für die Landeshauptstadt St. Pölten, Stadt mit
eigenem Statut Krems an der Donau und die Verwaltungsbezirke St. Pölten, Krems und
Lilienfeld (Abb. 01). Von 1994 bis 2002 wurde das Raumordnungsprogramm mit dem Zusatz
„NÖ Zentralraum“ geführt. Die Namensänderung in „NÖ Mitte“ wurde aufgrund der
Gliederung Niederösterreichs in Hauptregionen durchgeführt.

2.1    Ziele und Maßnahmen
Die Zielsetzungen des Programms beziehen sich auf fünf Bereiche:

1.     Abstimmung des Materialabbaues auf den mittelfristigen Bedarf, auf die
       ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche
Dazu wurden im Raumordnungsprogramm bestehende Standorte und Eignungszonen für
den Abbau mineralischer Rohstoffe ausgewiesen. Eignungszonen werden als Flächen, die
sich aufgrund der geologischen Voraussetzungen und der räumlichen Lage für eine
Gewinnung von Rohstoffen eignen, definiert. In diesen Standorten und Zonen dürfen nur
solche Widmungen festgelegt werden, die einen künftigen Rohstoffabbau nicht erschweren.
Krems an der Donau ist weder ein bestehender Standort, noch eignet er sich zukünftig für
den Abbau von Rohstoffen.

2.     Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Land- und
       Forstwirtschaft

3.     Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung relevanten Grundwasserkörper
Im Kartenteil des Raumordnungsprogrammes (Anlage 1) sind Wasserschongebiete und
Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete definiert. Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete sind
Zonen mit grundwasserführenden Schichten, die für die Trinkwasserversorgung zuständig
sind. In Krems an der Donau findet man Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete in der
Grünzone östlich vom Hafen und südlich der Donau in den Katastralgemeinden Thallern,
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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

Angern und Hollenburg. In Vorranggebieten dürfen Widmungen als Industriegebiet,
Materialgewinnungsstätte,     Friedhof,   Abfallbehandlungsanlage,        Aushubdeponie    oder
Lageplatz nur dann festgelegt werden, wenn betreffend den Grundwasserschutzes die
Raumverträglichkeitsprüfung keine Unverträglichkeit des Grundwasserschutzes ergibt.

4.     Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope
Eine Maßnahme um dieses Ziel zu erreichen, ist die Einräumung von erhaltenswerten
Landschaftsteilen – Komplexlandschaften oder wertvolle Einzelbiotope. Diese sind in Krems
an der Donau sehr großzügig in den nördlichen und südlichen Katastralgemeinden
gekennzeichnet worden. In erhaltenswerten Landschaftsteilen darf eine Widmung außer
Grünland-Land und Forstwirtschaft nur festgelegt werden, wenn in der Gemeinde keine
andere Fläche dafür herangezogen werden kann.

5.     Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung
       regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente
Regionale Grünzonen sind Grünlandbereiche, die besonders raumgliedernd und von
regionaler Bedeutung als Erholungsraum sind. Bei den für Krems an der Donau markierten
regionalen Grünzonen handelt es sich um die Grünflächen östlich vom Hafen bis zur
östlichen Gemeindegrenze, den Uferbereich des Kremsflusses und um die südlichen
Katastralgemeinden Thallern, Angern und Hollenburg. Widmungen in regionalen Grünzonen
dürfen nur als solche Grünlandwidmungsarten bzw. Verkehrs-flächen gewidmet werden,
welche die Funktion der Zonen nicht zerstören. Eine Widmung in Bauland ist auf jeden Fall
unzulässig.

2.2    Siedlungsgrenzen
Ein für die weitere Planung besonders wesentlicher Aspekt sind die Siedlungsgrenzen. Laut
dem regionalen Raumordnungsprogramm NÖ Mitte 2002 § 2 dienen diese zur Begrenzung
von Baulandwidmungen oder Widmungsarten mit gleicher Wirkung zur Erhaltung eines
funktionstüchtigen     Siedlungsnetzes,   des    Erholungswertes     der    Landschaft,   einer
funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie zur vorausschauenden Vermeidung von
Nutzungskonflikten. Bei den Siedlungsgrenzen unterscheidet man zwei Formen. Einerseits,
die   nur     entlang einzelner   Bereiche   festgelegt     sind. Diese    dürfen   bei   neuen

                                                24
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

Baulandwidmungen oder bei den Widmungen Grünland-Kleingärten oder Grünland-
Campingplätze nicht überschritten werden. Andererseits, Grenzen, die schon bestehende
Siedlungsgebiete ganzheitlich umschließen. Dadurch darf die Baulandmenge nicht
vergrößert werden, ausgenommen davon ist die Errichtung öffentlicher Gebäude.
Baulandlücken dürfen jedoch geschlossen werden.

Die Siedlungsgrenzen für Krems wurden dem Raumordnungsprogramm entnommen und
sind zum Teil schon erweitert worden. Davon nicht betroffen sind die Katastralgemeinde
Scheibenhof im Nordwesten, die nördliche Gemeinde Rehberg und östlich im Anschluss
Gneixendorf. Anbei die Grenzen im Detail (vgl. Abb. 5):

Osten:

Krems am Steindl: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
Weinzierlberg:      bestehende Grenze der Baulandwidmung bzw. Grenze innerhalb der
                    Baulandwidmung bis zur Geländekante im Norden, Osten, Süden und
Westen

Gneixendorf:        bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

Westen:

Scheibenhof:        bestehende Grenze der Baulandwidmung
Egelsee:            bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden,
Westen              und Süden

Alauntal:           bestehende Grenze der Baulandwidmung
Kremser Kreuzberg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung bzw. Grenze
                   innerhalb der Baulandwidmung im Norden
Rehberg (N):        bestehende Grenze der Baulandwidmung

Rehberg (S):        bestehende Grenze der Baulandwidmung
Goldberg (Rehberg):bestehende Grenze der Baulandwidmung

Förthofgraben:      bestehende Grenze der Baulandwidmung
Reisperbachtal:     bestehende Grenze der Baulandwidmung
Stein an der Donau: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
                    und Westen

                                              25
Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

Süden:

Thallern:           bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden

Thallern:           bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang
Brunnkirchen:       bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden,
                    Osten, Süden und Westen
Angern:             bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden
                    bzw. teilweise erweiterte Grenze der Baulandwidmung bis zur
                    Gemeindegrenze
                    bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden von Schloß
Wolfsberg
                    bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am
südöstlichen        Ortsausgang

Kleedorf:           bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Süden
Hollenburg:         bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsende

                    bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

Abbildung 5: Siedlungsgrenzen (eig. Darstellung)
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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

3      LEADER

Der Begriff LEADER steht für Liaison Entre Actions de Dèvelopement de l’Economie Rurale
(franz.) und bedeutet Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen
Wirtschaft.

LEADER ist ein - im Jahr 1991 - von der Europäischen Union gegründetes und gefördertes
Programm. Das Hauptziel von LEADER ist die Bewahrung der Funktionsfähigkeit des
ländlichen Raumes und die Stärkung des Entwicklungspotentials in ausgewählten Regionen.

Der ländliche Raum soll mit seinen ökologischen Komponenten optimal genutzt werden,
ebenso wie in seiner Funktion als Lebens-, Erholungs- und Wirtschaftsraum. (Leader Austria
2011, online) Lokale Akteure und Aktionsgruppen erarbeiten Entwicklungskonzepte für ihre
Region.

3.1    Finanzierung von LEADER

Die Finanzierung von LEADER erfolgt aus dem Topf des Europäischen Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER.

Für den Programmzeitraum 2007 bis 2013 stehen für LEADER rund 423 Millionen Euro an
öffentlichen Mitteln zur Verfügung, finanziert durch die EU, den Bund und die
österreichischen Bundesländer. Davon kommen 213 Millionen Euro aus dem ELER. Auf die
Lokale Aktionsgruppe (LAG) Wachau-Dunkelsteinerwald, zu der der Bezirk Krems und die
Stadt Krems an der Donau zählen, entfallen davon in der Förderungsperiode 2007 bis 2013
pro Jahr rund 8,3 Millionen Euro. (Vgl. Leader Austria 2011, online)

3.2    LEADER in Niederösterreich

Der ländliche Raum ist in Österreich von großer Bedeutung. Nicht nur durch seine
flächenmäßig weite Ausdehnung, sondern auch wegen seiner Funktion als Lebens-,
Wirtschafts- und Erholungsraum ist der ländliche Raum von Bedeutung. 90 Prozent der

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Überregionale Planungen mit Bedeutung für die Stadt Krems

Fläche des Bundeslands Niederösterreich ist Teil einer LEADER-Region. Es leben rund 75
Prozent der Bevölkerung in einem der 18 ausgewiesenen LEADER-Gebiete Niederösterreichs.
(Vgl. Leader Austria 2011, online)

3.3    Die Lokale Aktionsgruppe „Wachau-Dunkelsteinerwald“

Die LEADER-Region Wachau-Dunkelsteinerwald setzt sich aus zwei Teilregionen zusammen:
Aus der mit dem Europäischen Naturschutzdiplom und dem UNESCO-Welterbe
ausgezeichnete Wachau, sowie der als Kleinregion tätigen Arge Dunkelsteinerwald.

Mit der Aufnahme des Stadtbezirks Krems in die LEADER-Region im Jahr 2007 hat sich das
Gebiet in Bezug auf die Einwohnerzahl wesentlich vergrößert. Die Region Wachau-
Dunkelsteinerwald umfasst nun 18 Gemeinden im Niederösterreichischen Bezirk Krems-
Land, mit rund 55.000 Einwohnern und hat eine Gesamtfläche von 503 Quadratkilometer.
(Vgl. LAG Wachau-Dunkelsteinerwald 2011, online)

Arbeitsweise der LAG

Durch ein gemeinsames Auftreten sehen die Gemeinden der Region Wachau-
Dunkelsteinerwald die Möglichkeit gegeben, sich wirtschaftlich und kulturell neu zu
profilieren. Vor allem in der „Bewusstmachung des kulturellen und naturräumlichen
Potentials“ sieht die Lokalen Aktionsgruppe ihren Aufgabenbereich. Die Menschen sollen
„aktiv in den Prozess der Projekte eingebunden werden und ermutigt werden, neue Ideen zu
entwickeln.“ Dies soll durch privat-öffentliche Kooperationen zwischen lokalen Partnern aus
den Bereichen Wirtschaft, Landwirtschaft, Kultur, Tourismus und dem sozialen Sektor
gefördert werden. Die Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategien soll in Form von
interdisziplinären und Wirtschaftssektoren-übergreifenden Projekten geschehen. Vor allem
der die menschliche Kreativität ist eine wichtige Säule der Regionalentwicklung Wachau.

Ziele und Entwicklungsstrategien der LAG

Die Strategie der LEADER-Region baut auf den vorhandenen Potenzialen der Region und der
vielfältigen Möglichkeiten auf, die sich durch die optimale Nutzung des Raumes ergeben.

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