BERTHA- VON-SUTTNER PLATZ - Gewerbe- und Wohngrundstück Bertha-von-Suttner Platz 06120 Halle (Saale)

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BERTHA- VON-SUTTNER PLATZ - Gewerbe- und Wohngrundstück Bertha-von-Suttner Platz 06120 Halle (Saale)
BERTHA-
  VON-SUTTNER
        PLATZ

Gewerbe- und WohngrundstückBAUFLÄCHE IN HEIDE-SÜD
Bertha-von-Suttner Platz
06120 Halle (Saale)
                     www.halle-
                   investvision.de
BERTHA- VON-SUTTNER PLATZ - Gewerbe- und Wohngrundstück Bertha-von-Suttner Platz 06120 Halle (Saale)
INHALT

                  ALLGEMEINE ANGABEN ZUR IMMOBILIE                3

                  DETAILLIERTE ANGABEN ZUR IMMOBILIE              3
                  Standort                                       3
                  Grundbuch                                      4
                  Größen und Flächen                             4
                  Nutzung                                        5
                  Immobilien-Details                             6
                  Erschließung                                   7
                  Rechte und Lasten                               8
                  Allgemeine Hinweise zum Verkauf                 9

                  KONTAKT                                        10

                  DATENSCHUTZ                                    10

                  KARTEN UND BILDER                              11

 HERAUSGEBER
 HALLE SAALE INVESTVISION
 Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis mbH
 Ein Unternehmen der Stadt Halle (Saale)

 Marktplatz 1
 D – 06108 Halle (Saale)

 www.halle-investvision.de
 info@halle-investvision.de

 BILDNACHWEISE
 Cover und Seite 3, 12: © 2019 Google, Landsat
 Innenteil: wie beschrieben

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BERTHA- VON-SUTTNER PLATZ - Gewerbe- und Wohngrundstück Bertha-von-Suttner Platz 06120 Halle (Saale)
ALLGEMEINE ANGABEN ZUR IMMOBILIE

Titel                           Bertha-von-Suttner-Platz

Immobilien-Typ                  Gewerbe- und Wohngrundstück

Verkehrswert                    2.389.800,00 EUR

Kurzbeschreibung                Bei dem Verkaufsgrundstück handelt es sich um eine un-
                                bebaute Baufläche im Stadtteil Heide-Süd. Es kann unter
                                Beachtung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.
                                32.5 Heide-Süd 1. Änderung bebaut werden.

Gebotsabgabe einschließlich Finanzierungsnachweis und Bebauungskonzept bis:

                                  24. Mai 2019 - 17:00 Uhr

DETAILLIERTE ANGABEN ZUR IMMOBILIE

Standort

Adresse                         Bertha-von-Suttner-Platz
                                06120 Halle (Saale)

Karte

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BERTHA- VON-SUTTNER PLATZ - Gewerbe- und Wohngrundstück Bertha-von-Suttner Platz 06120 Halle (Saale)
Makrolage

Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Heide-Süd und damit innerhalb der gleichnamigen
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme westlich der Saale zwischen dem Stadtteil Halle-
Neustadt und dem größten geschlossenen Waldgebiet im Stadtgebiet von Halle, der Dölauer
Heide und nordwestlich der halleschen Innenstadt. Übergeordnetes städtebauliches Entwick-
lungsziel für den ehemaligen Garnisonsstandort ist die Entwicklung eines Wohn- und Arbeits-
standortes in Verbindung mit den universitären Einrichtungen. Ergänzt werden die umfangrei-
chen Wohnbauflächen durch den Standort der Martin-Luther-Universität im Nordosten sowie
den südöstlich gelegenen Technologiepark Weinberg Campus entlang der Haupterschlie-
ßungsstraßen Gimritzer Damm / Heideallee. Dies hat dazu beigetragen, dass ein Stadtteil Hei-
de-Süd mit hoher Qualität zum Wohnen (4.485 EW), Arbeiten (5.500 Arbeitsplätze), Forschen
(7.600 Studierende) und Erholen (70 ha öffentliche Grünflächen) entstanden ist. Der Stadtteil
Heide-Süd besitzt über die Heideallee / den Gimritzer Damm einen direkten Anschluss an die Bun-
desstraße B 80 (Rennbahnkreuz) und damit an das überörtliche Verkehrsnetz zur Bundesautobahn
A143 und A38.

Die innere Erschließung des Stadtteils erfolgt über eine Ringstraße, bestehend aus den Teilabschnit-
ten Gneisenaustraße im Norden und Scharnhorststraße im Süden und ist über die Straßen Am Heide-
rand und die Blücherstraße und zukünftig auch über den geplanten Kreisverkehr an der Walter-
Hülse-Straße an den Gimritzer Damm / Heideallee angeschlossen. Heide-Süd ist durch die Buslinien
34 und 36 an den öffentlichen Nahverkehr angebunden (Bushaltestelle direkt vor dem ausge-
schriebenen Grundstück). Weiterhin ist man mit den Straßenbahnlinien 4 und 5 (Haltestellen “Heide-
Universitätsklinikum“ und „Weinberg Campus“) innerhalb von 16 min am Hauptbahnhof Halle. Die
Entfernung zur Innenstadt von Halle beträgt etwa 5 km, bis zum Hauptbahnhof sind es ca. 6 km.

Mikrolage

Das ausgeschriebene Grundstück liegt in zentraler Lage des Stadtteils Heide-Süd, unmittelbar
am Bertha-von-Suttner-Platz und wird umrahmt von den Straßen Jadeweg und Yorckstraße.
Die umliegenden Grundstücke sind zum großen Teil bereits mit Einfamilienhäusern und Ge-
schosswohnungsbauten bebaut. Im Nordwesten befinden sich in unmittelbarer Nähe die Kin-
dertagesstätte „Heide-Süd“ sowie Zugänge zur öffentlichen Grünfläche „Grünes Dreieck“. In 5
min Fußweg befinden sich u.a. ein Ärztezentrum, ein Discounter sowie weitere Einzelhandelsge-
schäfte. Die nächste Grundschule ist in 15 min Fußweg erreichbar.

Grundbuch

Grundbuch                             von Kröllwitz, Blatt 4260

Gemarkung                             Kröllwitz

Flur                                  24

Flurstück                             1541

Eintragungen in Abteilung 2           nicht vorhanden

Größen und Flächen

Grundstücksfläche                     ca. 7.966 m²

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BERTHA- VON-SUTTNER PLATZ - Gewerbe- und Wohngrundstück Bertha-von-Suttner Platz 06120 Halle (Saale)
Nutzung

Derzeitige Nutzung

Bei dem Grundstück handelt es sich um eine unbebaute Baufläche.

Mögliche Nutzung

Auf dem angebotenen Grundstück soll eine maximal 4-geschossige Bebauung entstehen, die
den vorhandenen Maßstab und die gestalterischen Parameter der im näheren Umfeld vor-
handenen Bebauung respektiert bzw. ergänzt und so zu einem städtebaulich prägnanten Bild
vervollständigt.

Das Grundstück befindet sich in einer im Bebauungsplan Nr. 32.5 Heide-Süd, 1.Änderung gem.
§ 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Mischgebiet festgesetzten Baufläche und kann un-
ter Beachtung der Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend bebaut werden. In ei-
nem Mischgebiet (MI-Gebiet) stehen Wohn- und gewerbliche Nutzung, soweit sie das Wohnen
nicht wesentlich stört, gleichberechtigt nebeneinander. Im Ergebnis darf in einem MI-Gebiet
nicht eine der Hauptnutzungsarten eindeutig dominieren. Zulässige Nutzungen sind in einem
MI-Gebiet gemäß BauNVO Wohngebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirt-
schaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für
Verwaltungen wie auch für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwe-
cke. Geschäft- und Bürogebäude, Gartenbaubetriebe, und Tankstellen und Vergnügungsstät-
ten wurden im o.g. B-Plan explizit ausgeschlossen und sind deshalb nicht zulässig.

Die im B-Plan Nr. 32.5 Heide-Süd, 1.Änderung als Mischgebiet festgesetzte Fläche beträgt ins-
gesamt ca. 12.800 m² (ohne Straße). Davon sind bereits 4.833 m² als Wohnbaufläche (9 Einfa-
milienhäuser) genutzt. Bei der Erarbeitung des Planungskonzepts für die jetzt zum Verkauf ste-
henden Teilfläche (ca. 7.966 m²) sollte deshalb der Schwerpunkt auf einer gewerblichen Nut-
zung liegen, die durch eine untergeordnete Wohnnutzung sowohl in der Fläche als auch in der
Höhe ergänzt werden könnte. Möglich wäre zum Beispiel eine Bebauung mit gewerblichen
Nutzungen in den unteren Etagen und Wohnnutzung in den/der oberen Etage(n). Die Etablie-
rung von Einzelhandel bis zu einer Größe von 800 m² Verkaufsfläche wäre am Standort auch
möglich. Aufgrund der Lage innerhalb des Stadtteils und der guten Anbindung an den öffent-
lichen Nahverkehr sind für die (untergeordnete) Wohnnutzung auch spezielle Wohnformen wie
z. B. Mehrgenerationswohnen bzw. altengerechtes Wohnen denkbar. Somit ist auf dem ange-
botenen Verkaufsgrundstück ein Mix aus Wohn- und Gewerbenutzung zu entwickeln, so dass
unter Berücksichtigung der bereits für Wohnzwecke genutzten Teilfläche (4.833 m²), für die Ge-
samtfläche der Definition eines Mischgebietes gemäß Baunutzungsverordnung entsprochen
wird.

Wie schon zuvor beschrieben, zeichnet sich das Entwicklungsgebiet durch eine Vielzahl unter-
schiedlich gestalteter, qualitätsvoller öffentlicher Grünflächen aus. Deshalb soll auch Augen-
merk auf die Gestaltung der privaten Freiflächen gelegt werden. Ziel ist dabei, eine hohe Auf-
enthalts- und Freiraumqualität für die Bewohner anzubieten und eine positive Wirkung in den
öffentlichen Raum zu erreichen. Zur Unterbringung und Regelung des ruhenden Verkehrs sind
ebenfalls Aussagen zu treffen. Deshalb sind vor dem Verkauf des Grundstückes im Rahmen des
Bieterverfahrens vom Käufer aussagefähige Planungsunterlagen vorzulegen.

Gemäß Bebauungsplan beträgt die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) max. 0,6. Eine Überschrei-
tung der zulässigen Grundfläche gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO wurde im B-Plan 32.5 Heide-Süd, 1.
Änderung nicht ausgeschlossen. Auf dem Baufeld ist eine Bebauung mit maximal 4 Vollgeschossen
möglich. Die maximal überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen definiert (3,0 m zu
den angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche Bertha-von-Suttner-Platz und Yorckstraße).

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Immobilien-Details

Objekt-Beschreibung

Bei dem Verkaufsgrundstück handelt es sich um unbebaute Baufläche ohne Baumbestand in
Größe von ca. 7.966 m². Es besitzt einen L-förmigen Grundriss und eine von Süden nach Norden
ansteigende Topographie. Das Grundstück ist frei zugänglich. Die Vermessung ist bereits be-
antragt.

Denkmalschutz                     Das Verkaufsgrundstück unterliegt keinem
                                  denkmalrechtlichen Schutzstatus.
Allgemeiner Zustand               Auf Grund der regelmäßigen Grün-
                                  pflege ist das Grundstück in einem guten
                                  Zustand.

Erschließung
Verkehrstechnisch ist das Grundstück über den Bad Harzburger Weg und den Jadeweg er-
schlossen. Weitere bzw. zusätzliche Zufahrten zum Grundstück sind vom Käufer auf eigene Kos-
ten zu erbringen und mit dem Fachbereich Bauen, Abteilung Straßen- und Brückenbau abzu-
stimmen.

Das Grundstück ist gem. § 127 Abs. 2 BauGB erschlossen. Die Versorgung mit Elektroenergie,
Gas, Trinkwasser sowie die Anbindung an das Telekommunikationsnetz sind durch die beste-
henden Hauptleitungen am Bertha-von-Suttner-Platz sichergestellt. Ein Abwasseranschluss be-
findet sich bereits auf dem Grundstück.

Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Erschließungs- und Ausbaubeiträgen bestehen nicht
(Entwicklungsgebiet).

Ansprechpartner der Versorgungsunternehmen

Wasserversorgung                Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH
                                Hausanschlüsse
                                Fritz-Hoffmann-Str. 77
                                06116 Halle (Saale)
                                Frau Hennig 0345 581-6117
                                anschluesse@hws-halle.de

Abwasserentsorgung              Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH
                                Hausanschlüsse
                                Fritz-Hoffmann-Str. 77
                                06116 Halle (Saale)
                                Frau Hennig 0345 581-6117
                                anschluesse@hws-halle.de

Niederschlagswasser             Hallesche Wasser-und Stadtwirtschaft GmbH
                                Niederschlagswasser
                                Fritz-Hoffmann-Str. 77
                                06116 Halle (Saale)
                                Frau Breitzke 0345 581 6701
                                ute.breitzke@hws-halle.de

                                                                                         6
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Gasversorgung                      Energieversorgung Halle Netz GmbH
                                   Bornknechtstr. 5
                                   06108 Halle (Saale)
                                   Kundenberatung 345 581-3333
                                   anschluesse@netzhalle.de

Energieversorgung                  Energieversorgung Halle Netz GmbH
                                   Bornknechtstr. 5
                                   06108 Halle (Saale)
                                   Kundenberatung 0345 581-3333
                                   anschluesse@netzhalle.de

Telefonanbieter                    Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
                                   Kaiserlauterer Str. 75
                                   06128 Halle (Saale)
                                   Bauherrenservice 0800 330-1903

                                   PYUR Shop Halle-Zentrum
                                   Geiststraße 52
                                   06108 Halle (Saale)
                                   https://www.pyur.com

Rechte und Lasten

Planungs- und Baurecht

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32.5 1. Änderung
und ist dort als Mischgebiet gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 6 BauNVO gekennzeichnet.

Eine Dachform ist nicht festgesetzt. Bei Dächern bis 15 Grad Dachneigung ist eine extensive Dach-
begrünung vorzusehen, sofern keine Niederschlagswasserverwendung für Haushaltszwecke erfolgt.
Als Dacheindeckungen für Dächer über 15 Grad Dachneigung sind Dachziegel und Betondachstei-
ne in gedeckten Farbtönen (anthrazit, rot und rotbraun) zulässig. Für flach geneigte Dächer von 15
bis 25 Grad sind als Eindeckung außerdem Zinkbleche ohne Farbbeschichtung und Faserzement-
platten in gedeckten Farbtönen (grau, anthrazit, rot und rotbraun) zulässig.

Garagen mit unmittelbarer Zufahrt von der öffentlichen Straße müssen mindestens 5,0 m hinter der
Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. Garagen und Stellplätze, deren Längs- und Rückseite an eine
öffentliche Fläche angrenzen, müssen einen Mindestabstand von 1,0 m zu Bepflanzungszwecken
freihalten.

Für offene Stellplatzanlagen innerhalb der Grundstücke sind je 4 Stellplätze mind. 1 Einzelbaum
(Pflanzqualität: Hochstamm, 3x verpflanzt, mit einer in Mitteldeutschland einheimischen standortge-
rechten Baumart) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Baumscheiben sind in einer Mindest-
größe von 6,0 m² und einer Mindestbreite von 1,50 m zu errichten.

Bei der Freiflächengestaltung des Grundstückes sind die im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzge-
bote zu beachten. Im Baugebiet ist pro angefangene 350 m² Grundstücksfläche mindestens 1 klein-
kroniger Laubbaum oder ein hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen. Somit sind bei einer Grund-
stücksgröße von 7.966 m² insgesamt 23 Bäume zu pflanzen. Pflanzpflichten aus der Bepflanzung von
Stellplätzen sind hier anrechenbar.

Die Grundstückseinfriedungen entlang öffentlicher Flächen sind ausschließlich mittels einer Laub-
holzhecke vorzunehmen. Zäune sind nur auf der Grundstücksinnenseite möglich. Außenwände mit
über 40 m² fensterloser Fläche sind mit Rank- und Kletterpflanzen zu begrünen. Die beweglichen Ab-
fall- und Wertstoffbehälter sind zum öffentlichen Raum verdeckt anzuordnen oder mit einer Laub-

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BERTHA- VON-SUTTNER PLATZ - Gewerbe- und Wohngrundstück Bertha-von-Suttner Platz 06120 Halle (Saale)
holzhecke einzugrünen. Müllschränke und sonstige Schichtschutzkonstruktionen sind mit Rankgehöl-
zen zu begrünen.

Weitere Hinweise zu den Pflanzgeboten können dem Textteil der Planzeichnung entnommen wer-
den. Eine entsprechende Pflanzliste ist dem Bebauungsplan ebenfalls beigefügt.

Alle weiteren Festsetzungen u.a. zur Gebäudegestaltung sind dem Textteil des Bebauungsplanes Nr.
32.5, Heide-Süd, 1. Änderung zu entnehmen.

Bei der Gebäudeplanung wird empfohlen, schutzbedürftige Räume (nach DIN 4109 - Wohn-, Schlaf-
räume und Kinderzimmer) auf der abgewandten Gebäudeseite des Bertha-von-Suttner-Platzes an-
zuordnen.

Ansprechpartnerin für eventuelle Rückfragen zum Bebauungsplan:

Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Planen
Abteilung Stadtplanung
Heike Kühn
Telefon: 0345 - 221 4734
heike.kuehn@halle.de
Hansering 15
06108 Halle (Saale)

Weitere Informationen zum Bebauungsplan finden Sie im Internet auf www.halle.de unter dem
Link:
http://www.halle.de/de/Verwaltung/Stadtentwicklung/Bebauungsplaene/index.aspx?RecID=2
380

Auszug Bebauungsplan 32.5, 1.Änderung mit Abgrenzung des Verkaufsgrundstücks

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BERTHA- VON-SUTTNER PLATZ - Gewerbe- und Wohngrundstück Bertha-von-Suttner Platz 06120 Halle (Saale)
Umweltschutz

Derzeit sind auf der Fläche keine Bodenbelastungen bekannt. Die Fläche wurde auf Altlasten
untersucht und ist vom FB Umwelt freigegeben.

Ehemals vorhandene Baulichkeiten wurden abgebrochen, die Gruben verfüllt und das Gelän-
de zur Modellierung aufgefüllt. Das Material der Auffülle ist heterogen zusammengesetzt. Es be-
steht im Wesentlichen aus einem Schluff-, Sand-, Tongemisch und hat aufgrund der unter-
schiedlichen intensiven Vornutzungen des Geländes unterschiedliche Nebengemenge an Zie-
gel-, Kohle- und Glasresten. Es weist stark wechselnde Lagerungsverhältnisse auf, wobei in Ab-
hängigkeit von Jahreszeit und Niederschlagssituation weitverbreitet mit weichplastischen bis
steifplastischen Konsistenzen zu rechnen ist. Geologisch bedingt äußert sich deshalb die Was-
serführung im Gebiet aufgrund der meist tonig-schluffigen Gesteinsbeschaffenheit der Verwit-
terungszone vorwiegend in Form von niederschlagsabhängiger Staunässe.

Untersuchungen des Grundwassers in Heide-Süd ergaben regelmäßig einen pH-Wert von  Z2 eingestuft. Dieses Mate-
rial wäre somit für einen Einbau nach TR LAGA ungeeignet. In anderen Aufschlüssen wurden
Zuordnungswerte von Z1, Z1.2 bis Z2 ermittelt, so dass ein Einbau mit definierten technischen Si-
cherungsmaßnahmen gemäß Einbauklasse 2 nach LAGA denkbar wäre.

In Anbetracht der anthropogenen Beeinflussung des Gebietes wird eine Erkundung mittels
Baugrundgutachten empfohlen. Maßnahmen wie Gründungspolster, Bodenaustausch, Beton-
zusammensetzung etc. sind in Abhängigkeit von den vorgefundenen Baugrundverhältnissen
und der geplanten Gründungsart bei der Gebäudeplanung zu berücksichtigen.

Das Grundstück unterliegt keinem naturschutzrechtlichen Schutzstatus.

Baulasten / Dienstbarkeiten

Im Baulastenverzeichnis der Stadt Halle (Saale) ist für das Grundstück keine Baulast eingetra-
gen.

Besondere Vertragsbestandteile

Das Kaufgrundstück liegt in einem ehemaligen Garnisonsgelände. Es erfolgte eine Untersu-
chung auf Rückstände aus dieser Nutzung. Soweit Rückstände gefunden wurden, wurden
diese beräumt. Dennoch ist bei der Durchführung von Tiefbaumaßnahmen oder sonstigen
erdeingreifenden Maßnahmen mindestens 6 Wochen vor Baubeginn ein Antrag an die Poli-
zeidirektion Halle, Kampfmittelabwehr, Merseburger Str. 6, 06110 Halle (Saale) zu stellen, damit
die weitere Verfahrensweise abgestimmt werden kann.

In den Kaufvertrag wird eine zeitlich befristete Bauverpflichtung zur Umsetzung des im einzu-
reichenden Nutzungskonzept näher beschriebenen Investitionsvorhabens aufgenommen.

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BERTHA- VON-SUTTNER PLATZ - Gewerbe- und Wohngrundstück Bertha-von-Suttner Platz 06120 Halle (Saale)
Allgemeine Hinweise zum Verkauf

Kaufpreis

Der Kaufpreis beträgt 300 Euro/m² und versteht sich als Mindestkaufpreis im Rahmen eines
Bieterverfahrens gegen Höchstgebot. Der Kaufpreis beinhaltet die erstmalige Erschließung
des Kaufgrundstücks gem. § 127 Abs. 2 BauGB und den Anschluss des Kaufgrundstücks an die
öffentlichen Abwasseranlagen bis zur Grundstücksgrenze. Hinsichtlich der darüber hinausge-
henden Erschließung ist vom Käufer eine Abstimmung mit den jeweiligen Versorgungsträgern
bzw. Fachämtern nach den Erfordernissen seines Investitionsvorhabens herbeizuführen.

Vergabe

Neben dem Kaufpreisangebot sind ein Finanzierungsnachweis sowie ein aussagefähiges Be-
bauungskonzept mit folgendem Inhalt in digitaler Form über das Immobilienportal
https://immobilienportal.halle.de einzureichen:

• Lageplan 1:500 mit Darstellung der Freiflächen(-gestaltung),
• Konzeptionelle Skizzen (Ansichten, Schnitte),
• ergänzende Beschreibung des Vorhabens

Bitte berücksichtigen Sie bei der Gebotsabgabe, dass der Kaufpreis in voller Höhe nach Ab-
schluss des notariellen Kaufvertrages fällig wird. Nachverhandlungen sind nicht möglich. Inte-
ressenten werden daher gebeten, sich vor Gebotsabgabe hinreichend zu informieren, ob das
angebotene Verkaufsobjekt für die von ihnen vorgesehene Nutzung geeignet ist.

Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die
Veröffentlichung von Grundstücksangeboten der Stadt Halle (Saale) bzw. der EVG sowie der
Ausschreibungsunterlagen (auch auszugsweise) durch Dritte ist nicht erlaubt. Mit diesem An-
gebot ist kein Rechtsanspruch auf eine Vergabe des Grundstückes verbunden. Die Stadt bzw.
der Entwicklungsträger ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zu-
schlag zu erteilen.

Hinweise zur Finanzierung

Gemäß § 109 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung
vom 01.07.2014 ist es der Stadt Halle (Saale) in Ausnahmefällen nur möglich, den Erwerbern
von Grundstücken zur Bezahlung des Kaufpreises und Finanzierung der Investitionen eine Be-
lastungsvollmacht zu erteilen, wenn dazu ein gesonderter Stadtratsbeschluss gefasst und die-
ser von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Sicherung der Finanzierung:
a) Der Erwerber kann die Auflassungsvormerkung als Sicherheit an die Bank abtreten (Ver-
pfändung der Auflassungsvormerkung).
b) Der Erwerber bestellt beim Notar bereits vor Kaufpreiszahlung eine Grundschuld zugunsten
eines Finanzierungsinstitutes.

Nachdem der Notar von der Stadt die Eingangsbestätigung des Kaufpreises erhalten hat, wird
er gleichzeitig mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung den Antrag zur Eintragung der
Grundschuld beim Grundbuchamt einreichen. Somit kann Zug um Zug mit der Eigentumsum-
schreibung die Eintragung der Grundschuld erfolgen.

Wir bitten um Berücksichtigung dieser Hinweise bei der Führung der Bankgespräche.

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KONTAKT

Herausgeber

HALLE SAALE INVESTVISION
Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis mbH
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
www.halle-investvision.de

Ansprechpartner

Thomas Müller
Telefon: 0345 221 4838
E-Mail: thomas.mueller@halle-investvision.de

Mathias Möbius
Telefon: 0345 2051639
E-Mail: moebius@saleg.de

DATENSCHUTZ

Im Rahmen des Bieterverfahrens werden ggf. verschiedene personenbezogene Daten benö-
tigt. Diese Daten werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen-
Datenschutzgrundverordnung(DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-
gesetz Sachsen-Anhalt (DSG LSA) streng vertraulich behandelt.

Mit der Teilnahme am Bieterverfahren erklären Sie Ihr Einverständnis zur Speicherung und Ver-
arbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen aller dem Bieterverfahren und ggf.
dem folgendem Verkauf zugehörigen Prozesse. Verantwortlich ist die Stadt Halle (Saale), die
sich zum Schutz Ihrer Daten lt. DSGVO verpflichtet.

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PLÄNE / BILDER

Gestaltungsplan Heide-Süd        Verkaufsgrundstück

Auszug aus der Stadtgrundkarte

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Karte T

Teilungsentwurf

Teilungsentwurf

Luftbild

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