BETRIEB AN DER PH WIEN IM SOMMERSEMESTER 2021 UNTER COVID-19-BEDINGUNGEN - Leitlinie des Rektorates
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BETRIEB AN DER PH WIEN IM SOMMERSEMESTER 2021 UNTER COVID-19-BEDINGUNGEN (ausgenommen Praxisschulen der PH Wien) Leitlinie des Rektorates beschlossen am 20. Mai 2021
Inhaltsverzeichnis Präambel des Rektorates................................................................................................................................................................................................................ 4 1 Geltungsbereich ...................................................................................................................................................................................................................... 5 2 Allgemeine Grundregeln ......................................................................................................................................................................................................... 6 2.1 Zugangsmanagement – „Reintesten“ in die PH Wien bei Lehrveranstaltungen in Präsenz ........................................................................................... 6 2.2 Hygienevorschriften ......................................................................................................................................................................................................... 7 2.3 Serviceeinrichtungen der PH Wien - Parteienverkehr ..................................................................................................................................................... 9 2.4 Gesetzliche Meldepflicht von COVID-19-(Verdachts-)Fällen ........................................................................................................................................ 10 2.4.1 Vorgehensweise bei einem COVID-19-Verdachtsfall ........................................................................................................................................................................................................ 10 2.4.2 Vorgehensweise bei einem bestätigten COVID-19-Fall .................................................................................................................................................................................................... 11 2.5 Dienstrechtliches/Allgemeines Verhalten ...................................................................................................................................................................... 12 2.6 Kommunikation .............................................................................................................................................................................................................. 14 3 Raumnutzung ......................................................................................................................................................................................................................... 15 3.1 Allgemeine Grundsätze ................................................................................................................................................................................................. 15 3.1.1 Büro- und Sozialräume ..................................................................................................................................................................................................................................................... 15 3.1.2 Aufenthaltsräume für Studierende in Distance Learning Phasen in den Ampelphasen grün und gelb der PH Wien .......................................................................................................... 16 3.1.3 Hörsäle und Besprechungsräume .................................................................................................................................................................................................................................... 16 3.2 Raumbelegungsliste unter Berücksichtigung der COVID-19 Richtlinien ...................................................................................................................... 17 4 Allgemeine Regelungen für den Studienbetrieb ................................................................................................................................................................ 18 4.1 Studienrechtlicher Rahmen ........................................................................................................................................................................................... 18 4.2 Organisatorischer Rahmen............................................................................................................................................................................................ 18 4.2.1 Aus- und Weiterbildung (= Lehrveranstaltungen mit ECTS-AP) ........................................................................................................................................................................................ 18 Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 2/38
4.2.2 Fortbildung (= Lehrveranstaltungen ohne ECTS-AP) ........................................................................................................................................................................................................ 21 4.3 Sonderbestimmungen für Singen sowie Lehrveranstaltungen aus Rhythmik und Tanzen sowie Bewegung und Sport ............................................. 22 4.3.1 Singen .............................................................................................................................................................................................................................................................................. 22 4.3.2 Rhythmik und Tanzen ...................................................................................................................................................................................................................................................... 22 4.3.3 Bewegung und Sport ........................................................................................................................................................................................................................................................ 23 4.4 Rahmen für Abhaltung von Besprechungen mit externen Teilnehmer*innen/Tagungen/etc. ....................................................................................... 23 5 Maßnahmenkatalog gemäß Ampelsystem .......................................................................................................................................................................... 25 6 Krisenstab gemäß dem Handbuch des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 17. August 2020: „COVID-19: Leitfaden für den gesicherten Hochschulbetrieb ............................................................................................................................................................... 32 7 COVID-19-Beauftragte der PH Wien ..................................................................................................................................................................................... 33 8 Maßnahmen bei Nichteinhaltung ......................................................................................................................................................................................... 34 9 Präsenzlehre in den Ampelphasen orange und rot der PH Wien ..................................................................................................................................... 35 10 Weiterführende Informationen ............................................................................................................................................................................................. 38 Bezeichnung bzw. Dateiname: Erstellt: Geprüft: Freigegeben: Version: Rektorin PETZ Rektorin PETZ PHW Leitlinie Ampelsystem COVID19.docx Rektorin PETZ VRin SÜSS-STEPANCIK VRin SÜSS-STEPANCIK 3.0 vom 2021-05-20 VRin OTTNER-DIESENBERGER VRin OTTNER-DIESENBERGER Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 3/38
Präambel des Rektorates Das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Wien erlässt vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung festgelegten Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung von COVID-19 die vorliegende Leitlinie für den Hochschulbetrieb im Sommersemester 2021. Folgende Ziele werden mit dieser Leitlinie angestrebt: - Proaktive Mitwirkung an der Eingrenzung der COVID-19-Pandemie. - Bestmöglicher Schutz von Mitarbeiter*innen der Verwaltung, Hochschullehrpersonal und Studierenden der Aus-, Fort- und Weiterbildung vor einer COVID-19-Ansteckung u.a. durch Reduktion der gleichzeitigen Anwesenheit von Menschen in den Gebäuden der PH Wien, Einhaltung von Hygienevorschriften und Erhöhung des Anteils von Blended-Learning-Angeboten. - Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und ordnungsgemäßen Abhaltung der Lehre in der Aus- und Weiterbildung im Sommersemester 2021. - Sicherstellung einer zielorientierten Durchführung der Lehre in der Fortbildung im Sommersemester 2021 unter Steigerung des Anteils von Blended- Learning-Angeboten. - Detaillierte Information über die Rahmenbedingungen für die Lehre zur Gewährleistung von Planungssicherheit und zur Unterstützung qualitätsvoller Lehre im Sommersemester 2021 unter dem Aspekt der Zumutbarkeit und Machbarkeit für Mitarbeiter*innen der PH Wien und der zur Verfügung stehenden Ressourcen. - Bewusstseinsschärfung bezüglich des allgemeinen und persönlichen Verhaltens im Lichte von COVID-19. Das Rektorat bedankt sich bei allen Beteiligten für die Unterstützung bei der gemeinsamen Bekämpfung dieser Pandemie sowie für das Engagement bei der gemeinsamen Gestaltung eines innovativen Studienbetriebs im Sommersemester 2021! Für das Rektorat: Rektorin HRin Mag.a Ruth PETZ Wien, 20. Mai 2021 Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 4/38
1 Geltungsbereich Die vorliegende Leitlinie des Rektorates gilt für das Sommersemester 2021 und stellt einen Teil der Hausordnung der Pädagogischen Hochschule Wien dar. Sie gilt von 22.05.2021 bis 30.09.2021. Alle Mitarbeiter*innen, Studierende und Besucher*innen der PH Wien tragen Sorge für die Umsetzung und Einhaltung. Ergänzend ist die Verordnung des Rektorates zur COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung (C-UHV) zu beachten und umzusetzen. Ergänzend ist das „COVID-19-Präventionskonzept für den Fachbereich Bewegung und Sport an der PH Wien (ausgenommen Praxisschulen)“ zu beachten und umzusetzen. Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 5/38
2 Allgemeine Grundregeln 2.1 Zugangsmanagement bei Lehrveranstaltungen in Präsenz an der PH Wien Verwaltungsmitarbeiter*innen melden sich mit Chip im Zeiterfassungssystem an und ab. Lehrende melden sich mittels Eintrag (Haus 1, 4 und 5) in eine beim Eingang aufliegende Liste an und ab. Studierende bzw. Besucher*innen melden sich mittels vollständig ausgefülltem und unterschriebenen Anwesenheitsformular für eine vorab anzugebende, geschätzte Anwesenheitsdauer an. Das Anwesenheitsformular kann vorab elektronisch ausgefüllt und dann ausgedruckt mitgebracht werden oder an der PH Wien vor Ort ausgefüllt werden (bitte allfällige Wartezeiten berücksichtigen). Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist bei jedem Aufenthalt an der PH Wien in die entsprechende Box einzuwerfen und wird von Seiten der Pädagogischen Hochschule Wien für sechs Wochen aufbewahrt. Die personenbezogenen Daten werden nach der Aufbewahrung vernichtet. Unmittelbar nach Betreten des Gebäudes ist jener Ort aufzusuchen, der Ziel des Betretens ist (Hörsaal, Büro, …). Der Aufenthalt in den Gängen, Eingangsbereichen etc. ist so kurz wie möglich zu halten. In den Gängen ist immer auf der rechten Seite zu gehen. Personen, die einen COVID-19-Verdachtsfall gemäß „COVID-19: Leitfaden für den gesicherten Hochschulbetrieb“ des BMBWF darstellen, ist das Betreten der Pädagogischen Hochschule Wien bzw. die persönliche Teilnahme an dislozierter Lehre untersagt. Zusätzlich zu den geltenden Hygienevorschriften (inkl. Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil (FFP2-Maske) und Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern) ist der Besuch einer Präsenzlehrveranstaltung an der PH Wien nur möglich, wenn Hochschullehrende und Studierende zu Beginn der Lehrveranstaltung einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen können. Die/der Studierende hat diesen Nachweis zu Beginn der Lehrveranstaltung der/dem Hochschullehrenden vorzuzeigen. Studierende und Lehrende haben ihren eigenen Nachweis sechs Wochen bei sich selbst revisionsfähig zu einer eventuellen Vorlage bei der Gesundheitsbehörde aufzubewahren. Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der COVID-19-Öffnungsverordnung – COVID-19-ÖV gilt: Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 6/38
1. ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf, 2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, 3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, 4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde, 5. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte a. Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder b. Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder c. Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder d. Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, 6. ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde; 7. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf. 2.2 Hygienevorschriften In allen Bereichen der Pädagogischen Hochschule Wien ist zu allen Zeiten ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten (Regelungen für Singen, Rhythmik und Tanzen sowie Bewegung und Sport siehe entsprechende Kapitel). Das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil ist für alle Personen, die sich in Räumlichkeiten der PH Wien aufhalten, verpflichtend. Die FFP2- Maske ohne Ausatemventil kann nur dann abgenommen werden, wenn Mitarbeiter*innen der PH Wien sich auf ihrem Arbeitsplatz befinden und keine weitere Person im Raum ist. Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 7/38
Studierende und Besucher*innen sind durchgehend verpflichtet, FFP2-Masken ohne Ausatemventil zu tragen. Studierende, die keine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen dürfen (z.B. Schwangerschaft) bzw. wollen, können ausschließlich via Distance Learning an den Lehrveranstaltungen teilnehmen. Lehrende sind im Rahmen der Abhaltung von Präsenzlehre verpflichtet, FFP2-Masken ohne Ausatemventil zu tragen. In allen Räumlichkeiten ist durch die jeweils anwesenden Personen Sorge zu tragen, dass mindestens alle 45 Minuten gelüftet wird. Bei Lehrveranstaltungen, Besprechungen, Veranstaltungen etc. ist darüber hinaus jeweils zu Beginn und nach Ende zu lüften. Das Lüften hat für mindestens fünf Minuten zu erfolgen. Alle im Raum befindlichen Fenster sind dabei ganz zu öffnen (wenn möglich Querlüftung). Die Verantwortung trägt bei Lehrveranstaltungen die*der jeweilige Lehrende, bei Besprechungen die*der Mitarbeiter*in, die*der eingeladen hat. Die vorgegebenen Raumkapazitäten sind unter allen Umständen einzuhalten. Die aktuelle Raumbelegungsliste ist über das Intranet abrufbar bzw. liegt am veranstaltungsführenden Institut auf. Es erfolgt eine tägliche Desinfektion aller Räumlichkeiten der PH Wien. Für die Desinfektion im Rahmen der Abhaltung von Lehrveranstaltungen steht eine entsprechende Flächendesinfektionsausstattung (Desinfektionsmittel, Papiertücher) in den Portierlogen von Haus 1 und Haus 4 zur Verfügung, die ausschließlich der/dem Lehrenden für den Zeitraum der Veranstaltung ausgehändigt wird und verpflichtend durch die*den Lehrende*n in die Lehrveranstaltung mitzubringen ist. Desinfektionsmittel und Papiertücher werden den Studierenden während der Lehrveranstaltung durch die*den Lehrende*n zur Verfügung gestellt. Nach Ende der Lehrveranstaltung ist die Flächendesinfektionsausstattung verpflichtend durch die*den Lehrende*n in die Portierloge zurück zu bringen - auch für Lehrveranstaltungen in Haus 3, 5 und Container ist die Flächendesinfektionsausstattung in Haus 1 oder Haus 4 abholen und zurück zu bringen. Wenn Geräte, Instrumente, Werkzeuge, Material etc. (z.B. in Werkstätten) von einer Person an eine andere Person zur Benutzung weitergegeben werden, sind diese jeweils bei Übergabe zu desinfizieren. Die Desinfektion bei Ende der Nutzung hat durch die Benützer*innen innerhalb der Lehrveranstaltungszeit zu erfolgen. Sollten im Rahmen der Anwesenheit in den Räumlichkeiten der PH Wien COVID-19-Symptome auftreten, so steht auf Verlangen der betroffenen Person in den Portierlogen von Haus 1 und Haus 4 ein Infrarotmessgerät zur Messung der Körpertemperatur zur Verfügung. Die Richtlinien des Betreibers der Mensa sind in den Räumlichkeiten der Mensa einzuhalten. Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 8/38
2.3 Serviceeinrichtungen der PH Wien - Parteienverkehr In der Ampelphase rot ist der persönliche Parteienverkehr für Studierende und Kund*innen ausgesetzt. Die Möglichkeiten zur virtuellen/kontaktlosen Nutzung der Serviceeinrichtungen der PH Wien werden auf der Webseite veröffentlicht. Die Campusbibliothek ist für Studierende und Kund*innen in der Ampelphase rot geschlossen. Nähere Informationen zur Nutzung des Lesesaals werden laufend auf der Webseite veröffentlicht. In den Ampelphasen grün, gelb und orange ist der persönliche Parteienverkehr laut den auf der Webseite der PH Wien veröffentlichten Zeiten unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und des Mindestabstandes möglich. Der Lesesaal der Campusbibliothek ist geöffnet. Bei Parteienverkehr in Büroräumen und der Campusbibliothek ist von Mitarbeiter*innen und Kund*innen verpflichtend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen. Pro Raum darf maximal ein*e Kund*in zuzüglich der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen anwesend sein. Zusätzlich dazu kann der Lesesaal der Campusbibliothek von weiteren Personen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen und nach Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr genutzt werden. Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der COVID-19- Öffnungsverordnung – COVID-19-ÖV gilt: 1. ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf, 2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, 3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, 4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde, 5. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte a. Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder b. Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder c. Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder d. Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 9/38
6. ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde; 7. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf. Der Nachweis ist vor Benutzung des Lesesaals bei der Anmeldung in der Campusbibliothek vorzulegen. 2.4 Gesetzliche Meldepflicht von COVID-19-(Verdachts-)Fällen COVID-19-Verdachtsfälle sowie bestätigte COVID-19-Fälle von Mitarbeiter*innen, Studierenden und Besucher*innen sind ausnahmslos und unverzüglich per Mail an office@phwien.ac.at unter Angabe des vollständigen Namens und von vorhandenen Kontaktdaten zu melden. Alle gemeldeten, personenbezogenen Daten werden absolut vertraulich behandelt und werden durch die Dienststellenleitung ausschließlich, wie gesetzlich vorgesehen, an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergeleitet. 2.4.1 Vorgehensweise bei einem COVID-19-Verdachtsfall Verdachtsfall: Als Verdachtsfall gelten alle Personen, bei denen eine Testung angeordnet wurde (z.B. nach Anruf bei 1450 oder Gesundheitsbehörde oder Arzt/Ärztin). Die betroffene Person ist verpflichtet, der PH Wien eine Meldung des Verdachtes ausschließlich unter office@phwien.ac.at bekanntzugeben und gegebenenfalls die PH Wien unverzüglich zu verlassen. Die Meldung hat Namen, Telefonnummer und Wohnadresse zu beinhalten. Es erfolgt durch die Dienststellenleitung als Vorsitzende des Krisenstabs eine Meldung an die Gesundheitsbehörde (incl. personenbezogener Daten) und eine anonymisierte Meldung an das BMBWF und an den Krisenstab der PH Wien. Anwesenheit an der PH Wien und Verständigung der Kontaktpersonen: Bis zum Vorliegen des Testergebnisses hat die betroffene Mitarbeiterin/der betroffene Mitarbeiter ihre/seine Arbeit von zuhause aus zu erledigen bzw. sich krank zu melden. Betroffene Mitarbeiter*innen, Studierende und Besucher*innen dürfen die PH Wien nicht betreten. Während Studierende auf das Testergebnis warten oder als Kontaktperson identifiziert wurden, sind sie studienrechtlich als Studierende der Risikogruppe eingestuft – siehe Leitlinie des Rektorates Punkt 4.2.1.3. Anstelle der ärztlichen Bestätigung wird durch die Studierenden das Schreiben der Dienststellenleitung vorgelegt. Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 10/38
Nach Vorliegen des Testergebnisses, ist dieses verpflichtend unverzüglich durch die betroffene Person ausschließlich per Mail an office@phwien.ac.at bekanntzugeben. 2.4.2 Vorgehensweise bei einem bestätigten COVID-19-Fall Die betroffene Person ist verpflichtet, der PH Wien eine Meldung ausschließlich unter office@phwien.ac.at bekanntzugeben. Die Meldung hat neben Namen, Telefonnummer und Wohnadresse folgendes zu beinhalten: - bei Mitarbeiter*innen und Besucher*innen der PH Wien: Namen jener Personen, mit denen in den letzten 96 Stunden vor Anordnung einer Testung ein mindestens 15minütiger direkter Kontakt an der PH Wien stattgefunden hat. - bei Studierenden: Namen jener Personen, mit denen in den letzten 96 Stunden vor Anordnung einer Testung ein mindestens 15minütiger direkter Kontakt an der PH Wien stattgefunden hat. Sollten nicht alle Namen bekannt sein, so sind zusätzlich die Titel der besuchten Lehrveranstaltungen inkl. Raumnummern und Uhrzeit anzugeben. Es erfolgt durch die Dienststellenleitung als Vorsitzende des Krisenstabs eine Meldung an die Gesundheitsbehörde (incl. personenbezogener Daten) und eine anonymisierte Meldung an das BMBWF und an den Krisenstab der PH Wien. Anwesenheit an der PH Wien und Verständigung der Kontaktpersonen: Die betroffene Mitarbeiterin/der betroffene Mitarbeiter hat ihre/seine Arbeit von zuhause aus zu erledigen bzw. sich krank zu melden. Betroffene Mitarbeiter*innen, Studierende und Besucher*innen dürfen die PH Wien nicht betreten. Aufgrund der Angaben der betroffenen Person zu ihren/seinen Kontaktpersonen (der letzten 96 Stunden vor der Testung) an der PH Wien, informiert die Dienststellenleitung umgehend per Mail jene weiteren Mitarbeiter*innen, die von zuhause aus arbeiten müssen und jene betroffenen Studierende und Besucher*innen, die die PH Wien nicht betreten dürfen. Die entsprechenden Anordnungen erfolgen immer über office@phwien.ac.at; eine Bestätigung der erhaltenen Nachricht ist erforderlich. Darüber hinaus ist den Anordnungen der Gesundheitsbehörde Folge zu leisten. Für alle Personen, die keine Nachricht von office@phwien.ac.at bzw. der Gesundheitsbehörde erhalten haben, besteht kein weiterer Handlungsbedarf und die Tätigkeiten an der PH Wien können wie gewohnt fortgesetzt werden. Während sich Studierende in Quarantäne befinden oder als Kontaktperson identifiziert wurden, sind sie studienrechtlich als Studierende der Risikogruppe eingestuft – siehe Leitlinie des Rektorates Punkt 4.2.1.3. Anstelle der ärztlichen Bestätigung wird durch die Studierenden das Schreiben der Dienststellenleitung bzw. der Gesundheitsbehörde vorgelegt. Nach Vorliegen des Absonderungsbescheides der Gesundheitsbehörde, ist dieser verpflichtend unverzüglich durch die betroffene Person ausschließlich per Mail an office@phwien.ac.at zu übermitteln. Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 11/38
Die betroffenen Kontaktpersonen werden über die weiteren Schritte durch die Dienststellenleitung von office@phwien.ac.at oder die Gesundheitsbehörde informiert. 2.5 Dienstrechtliches/Allgemeines Verhalten Telearbeit ist in allen Bereichen zu forcieren. Die Teilnahme an den bevölkerungsweiten CoV-Testungen (z.B. Wien: „Alles gurgelt“) wird unterstützt und ist ausdrücklich während der Arbeitszeit, nach Absprache mit der*dem direkten Vorgesetzten, erwünscht. Die Teilnahme an Veranstaltungen in Wien ist für Mitarbeiter*innen der PH Wien in den Ampelphasen grün, gelb und orange möglich. Dabei ist auf die Bestimmungen der besuchten Institution zu achten. Inlandsdienstreisen von Mitarbeiter*innen können unter Einhaltung aller Vorschriften für Reiseziele mit grüner oder gelber Ampelphase genehmigt werden. Bei roter Ampelphase der PH Wien oder bei oranger oder roter Ampelphase des Reiseziels ist jegliche Dienstreise bzw. Teilnahme an einer Veranstaltung für Mitarbeiter*innen der PH Wien untersagt, wobei die Ampelphase der besuchten Institution Vorrang gegenüber der Ampelphase des politischen Bezirks hat. Um Stornokosten zu vermeiden, dürfen Buchungen durch Mitarbeiter*innen der PH Wien im Rahmen von genehmigten Dienstreisen, die Stornokosten verursachen würden, frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt getätigt werden. Auslandsdienstreisen von Mitarbeiter*innen der PH Wien werden in den Ampelphasen grün und gelb dem BMBWF zur Genehmigung vorgelegt. In den Ampelphasen orange und rot der PH Wien sind Auslandsdienstreisen untersagt und dürfen auch nicht eingereicht werden. Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 12/38
In oranger und roter Ampelphase ist die Anwesenheitspflicht für mitverwendete Mitarbeiter*innen (Lehre und übrige Aufgaben) aufgehoben (ausgenommen Lehrveranstaltungen gemäß Kapitel 9). Alle Personengruppen, die Teil der Pädagogischen Hochschule Wien sind (Studierende der Aus-, Fort- und Weiterbildung, Lehrende, Mitarbeiter*innen, Besucher*innen), werden dringend ersucht, COVID-19-Infektionsrisiken in allen Lebensbereichen so weit als möglich zu minimieren. Die Gesundheit jeder einzelnen Person trägt zur Sicherheit aller bei. Besprechungen sind in der Ampelphase rot verpflichtend ohne physische Anwesenheit durchzuführen. In den Ampelphasen grün, gelb und orange sind Besprechungen in Präsenz zu vermeiden. Sollten in den Ampelphasen grün, gelb und orange Besprechungen in Präsenz unabdingbar sein, dann sind die Hygienebestimmungen (FFP2-Masken ohne Ausatemventil, 2-Meter-Abstand, Lüften, …) durchgängig einzuhalten. Zusätzlich zu den geltenden Hygienevorschriften (inkl. Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil (FFP2-Maske) und Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern) ist die Teilnahme an einer Besprechung an der PH Wien nur möglich, wenn alle Teilnehmer*innen zu Beginn der Besprechung einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen können. Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der COVID-19-Öffnungsverordnung – COVID-19-ÖV gilt: 1. ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf, 2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, 3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, 4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde, 5. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte a. Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder b. Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder c. Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder d. Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 13/38
6. ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde; 7. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf. Die Verantwortung über die Einhaltung und Kontrolle dieser Bestimmungen liegt bei jener Person, die diese Besprechung einberufen hat. In Ausnahmefällen und bei vorliegendem Einverständnis aller Besprechungsteilnehmer*innen ist ein negativer Selbsttest („Nasenbohrertest“) vor Ort gleichgestellt. Soziale Zusammenkünfte sind in allen Ampelphasen untersagt (siehe Kurrende des BMBWF GZ 2021-0.044.001 vom 22. Jänner 2021). 2.6 Kommunikation Alle geltenden Regelungen sowie allfällige aktuelle Änderungen werden auf der Webseite der PH Wien kommuniziert. Mitarbeiter*innen, Besucher*innen und Studierende sind verpflichtet, sich über diesen Weg laufend zu informieren. Studierende der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in der ersten Lehrveranstaltungseinheit durch die Lehrenden über die COVID-19-Leitlinien der Pädagogischen Hochschule Wien aufzuklären. Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 14/38
3 Raumnutzung 3.1 Allgemeine Grundsätze Die Raumnutzung im Sommersemester 2021 folgt nachstehenden Grundsätzen: 3.1.1 Büro- und Sozialräume In den Ampelphasen grün und gelb ist der Aufenthalt in Büros und Sozialräumen unter dauernder Wahrung der Hygienevorschriften und des Sicherheitsabstandes möglich. In der Ampelphase orange dürfen alle Büroräume von Hochschullehrpersonen und mitverwendeten Mitarbeiter*innen, die über bis zu zwei Mitarbeiter*innenarbeitsplätze verfügen, gleichzeitig nur von einer Person zum Arbeiten genutzt werden. Alle Büroräume, die über drei oder mehr Mitarbeiter*innenarbeitsplätze verfügen, dürfen dann gleichzeitig von maximal zwei Personen zum Arbeiten genutzt werden. Sozialräume dürfen gleichzeitig nur von einer Person genutzt werden. Für Mitarbeiter*innen der Verwaltung und des Zentralen Informatikdienstes (ZID) ist die Vollbesetzung des Büroraums auch in den Ampelphasen orange und rot der PH Wien möglich, wenn zusätzlich mechanische Schutzvorrichtungen eingerichtet wurden und der Mindestabstand von zwei Metern gewährleistet ist. Die Hygienevorschriften (Tragen von FFP2-Masken ohne Ausatemventil, Einhaltung des Sicherheitsabstandes) sind in allen Ampelphasen verpflichtend einzuhalten. Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 15/38
3.1.2 Aufenthaltsräume für Studierende in Distance Learning Phasen in den Ampelphasen grün und gelb der PH Wien Folgende Räume stehen durchgängig in den Ampelphasen grün und gelb der PH Wien während der jeweils gültigen Gebäudeöffnungszeiten mit Arbeitsplätzen für Studierende unter Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern und des verpflichtenden Tragens von FFP2-Masken ohne Ausatemventil zur Verfügung, um Phasen der Online-Lehre auch in den Gebäuden der PH Wien absolvieren zu können: Haus 4 Raum 4.1.027 Haus 4 Raum 4.0.055 Haus 5 Raum 5.2.019 Die Organisation der dafür notwendigen technischen Hilfsmittel (z.B. Tablet, Kopfhörer, …) liegt in der Eigenverantwortung der Studierenden. Außerdem kann in den Ampelphasen grün und gelb der PH Wien jener Raum (ausgenommen Funktionsräume), in dem die prüfungsimmanente Lehrveranstaltung laut PH-Online geplant ist, von Studierenden für Online-Phasen genutzt werden, sofern nicht gleichzeitig durch die*den Lehrende*n Präsenzlehre/Distance Learning abgehalten wird. Auch dort ist der Mindestabstand von zwei Metern durchgängig einzuhalten und eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil verpflichtend zu tragen. 3.1.3 Hörsäle und Besprechungsräume Die Anzahl der Teilnehmer*innen an einer Präsenzphase einer Lehrveranstaltung (Ampelphasen grün und gelb) darf die Maximalzahl gemäß Raum- kapazitätenliste (siehe 3.2) exklusive Lehrende in keinem Fall überschreiten. Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Lehrenden ist bei einer Raumkapazität von max. 15 Studierenden mit einer Person, bei 16 bis 49 Studierenden mit zwei Personen und bei 50 Studierenden mit drei Personen beschränkt. Diese Gesamtzahl gilt auch im Fall von zusätzlichen Gästen, die nur zu einem Teil der Lehrveranstaltung (z.B. zur Begrüßung zu Beginn) anwesend sind. Allfällig in den Hörsälen gelagerte zusätzliche Stühle sind mit einem farbigen Klebeband fixiert und dürfen nicht in Verwendung genommen werden. Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 16/38
Eine Nutzung von Besprechungsräumen von mehreren Personen gleichzeitig ist in den Ampelphasen orange und rot nicht gestattet. In den Ampelphasen grün und gelb sind Besprechungen in Präsenz zu vermeiden. Sollten in den Ampelphasen grün und gelb Besprechungen in Präsenz unabdingbar sein, dann sind die Hygienebestimmungen durchgängig einzuhalten. Soziale Events sind in allen Ampelphasen untersagt. Die Räume werden den Lehrveranstaltungsterminen im Rahmen der Stundenplanerstellung zugeordnet. Eine Verlegung von Lehrveranstaltungen in andere Räume bedarf der Zustimmung der veranstaltungsführenden Institutsleitung und ist nach Absprache mit den anderen Institutsleitungen unter Einhaltung folgenden Prioritäten möglich: 1. Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Befähigungsmaßnahmen des BMBWF 2. Genehmigte Bundesseminare 3. Fortbildungsveranstaltungen der Induktionsphase 4. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen im Rahmen von Hochschullehrgängen 5. Fortbildungsveranstaltungen 6. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung der Ausbildung 3.2 Raumbelegungsliste unter Berücksichtigung der COVID-19 Richtlinien Die aktuelle Raumbelegungsliste ist über das Intranet abrufbar bzw. liegt am veranstaltungsführenden Institut auf. Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 17/38
4 Allgemeine Regelungen für den Studienbetrieb 4.1 Studienrechtlicher Rahmen Das Hochschulgesetz 2005 und die Satzung der Pädagogischen Hochschule Wien geben auch im Sommersemester 2021 den studienrechtlichen Rahmen vor. Ergänzend ist die Verordnung des Rektorates zur COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung (C-UHV) zu beachten. 4.2 Organisatorischer Rahmen 4.2.1 Aus- und Weiterbildung (= Lehrveranstaltungen mit ECTS-AP) 4.2.1.1 Allgemeingültige Regelungen Die Ausdünnung des Lehr- und Prüfungsbetriebes erfolgt vorwiegend durch die Anreicherung mit digitalen Elementen und digitalen Services. Termine und Dauer der im Stundenplan gesetzten LV-Termine sind einzuhalten. Zu diesen Zeiten erfolgt die Lehre (Präsenz und/oder Distance Learning). Sind synchrone Distance Learning-Phasen geplant, müssen diese in Termin, Umfang und Dauer der geplanten Lehrveranstaltung entsprechen. Präsenzlehre und virtuelle Lehre (synchron oder asynchron) sind im Umfang der geplanten Semesterwochenstunden abzuhalten und so durch die*den Lehrende*n aufeinander abzustimmen, dass es dadurch weder zu einer Unter- noch zu einer Überschreitung der Unterrichtseinheiten kommt. Der Gesamtworkload der jeweiligen Lehrveranstaltung muss den im Curriculum angegebenen ECTS-AP entsprechen und kann den Studierenden mittels Workload-Rechner kommuniziert werden. Virtuelle Lehre ist der Präsenzlehre gleichgesetzt und daher betreut durch die Lehrenden. Dislozierte Lehre in der Aus- und Weiterbildung (inkl. Exkursionen, Lehrausgänge, Lehre im Verbund etc.) kann in den Ampelphasen grün und gelb der PH Wien in Präsenz gemäß den in der jeweiligen Institution geltenden COVID-19-Bestimmungen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 18/38
die besuchte Institution die Ampelphase grün oder gelb hat und damit einverstanden ist - wobei die Ampelphase der besuchten Institution Vorrang gegenüber der Ampelphase des politischen Bezirks hat. Der Mindestabstand von zwei Metern ist immer zu gewährleisten. In den Ampelphasen orange und rot der Pädagogischen Hochschule Wien wird die dislozierte Lehre verpflichtend auf Distance Learning umgestellt, verschoben oder abgesagt. Auslandsexkursionen sind in allen Ampelphasen untersagt. 4.2.1.2 Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen Alle nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (inkl. Prüfungen) werden in allen Ampelphasen (grün, gelb, orange und rot) ausschließlich in Distance Learning durchgeführt und sind entsprechend in PH-Online abzubilden. (Ein Ansuchen gemäß § 26 Abs. 5 der Satzung entfällt.) Alle dazu gehörigen Prüfungen sind ausnahmslos digital abzuhalten und den Studierenden vor Beginn des Semesters auf PH-Online und zusätzlich in der ersten Einheit bekannt zu geben. Bereits vorgesehene Hörsäle werden in PH-Online wieder freigegeben. 4.2.1.3 Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen in Blended-Learning Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist der erste Lehrveranstaltungstermin in allen Ampelphasen verpflichtend über Zoom oder MS- Teams virtuell abzuhalten, um so für alle Personen (z.B. Risikogruppen etc.) die Fixplatzzusage sicherzustellen. Dies gilt nicht verpflichtend für Lehrveranstaltungen im Rahmen der Verbundstudien der Sekundarstufe Allgemeinbildung in den Ampelphasen grün und gelb der Pädagogischen Hochschule Wien. Die Gruppengröße in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen bleibt laut PH-Online unverändert. Die Lehrveranstaltungskonzeption für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen hat durch die Lehrenden aufgrund der maximalen Raumkapazitäten (siehe Kapitel 3.2) zu erfolgen (Blended-Learning). Die Einteilung von Lehrterminen in Präsenz- (nur in den Ampelphasen grün und gelb umsetzbar) und Onlinetermine (gemäß dieser Leitlinie) aufgrund der maximalen Raumkapazitäten liegt in der Verantwortung der*des jeweiligen Lehrenden und ist den Studierenden nachweislich beim ersten Lehrveranstaltungstermin zu kommunizieren. Ein Ansuchen gemäß § 26 Abs. 5 der Satzung entfällt, die getroffene Einteilung wird nicht in PH-Online abgebildet. Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 19/38
Dynamische Gestaltungselemente in Präsenzphasen, die die Bewegung, Nähe etc. von Personen erfordern (z.B. Gruppenarbeiten, Spiele etc.) sowie Buffets, Büchertische etc. sind in allen Ampelphasen der PH Wien nicht vorzusehen. Das bedeutet, dass alle Aktivitäten, bei denen der Mindestabstand von zwei Metern nicht gewährleistet ist, nicht vorzusehen sind. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen sind in den Ampelphasen orange und rot der PH Wien durchgängig auf Distance Learning umzustellen (ohne Präsenzphasen). Ausgenommen sind in den Ampelphasen orange und rot der PH Wien als nicht substituierbar festgelegte Lehrveranstaltungen der Ausbildung (siehe Kapitel 9) und eventuell Schulpraktika mit Schüler*innen-Direktkontakt (siehe Kapitel 4.2.1.4). Die Teilnahme an eventuellen Präsenzphasen durch Studierende erfolgt ausschließlich freiwillig. Die Lehrenden sind daher im Sinne von „Hybrid- Lehre“ verpflichtet, neben eventuellen Präsenzterminen digitale Angebote zur Verfügung zu stellen, um für die Studierenden das Abschließen von Lehrveranstaltungen ohne Studienzeitverlust sicher zu stellen. § 32 Abs. 2 der Satzung der PH Wien bleibt dadurch unberührt. Sollte ein*e Studierende*r während einer Präsenzphase Krankheitssymptome aufweisen, so kann diese*r in Absprache mit der/dem Lehrenden auch während einer Lehrveranstaltung von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. 4.2.1.4 Lehre in den Pädagogisch Praktischen Studien mit Schüler*innen-Direktkontakt In allen Ampelphasen der Pädagogischen Hochschule Wien können Praktika im Rahmen der Pädagogisch Praktischen Studien für Lehramtsstudierende in Präsenz durchgeführt werden, soweit die besuchte Schule damit einverstanden ist. Sollte die besuchte Schule nicht einverstanden sein, sind die Praktika im Rahmen der Pädagogisch-Praktischen Studien wie terminlich und zeitlich geplant zu absolvieren und in Distance Learning durchzuführen. Die Studierenden haben im Falle von Präsenzterminen verpflichtend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil am Schulstandort zu tragen. Die anterio- nasalen Antigen-Tests sind bei Antritt des Praktikums und zumindest alle 48 Stunden an der Schule durchzuführen (vgl. Erlass BMBWF GZ 2021-0.065.827). Die Anzahl schulfremder Personen (Studierende/Lehrende der PH), die gleichzeitig in der Praxisklasse anwesend sind, ist mit maximal drei Personen beschränkt und kann auf Wunsch der Verantwortlichen noch reduziert werden. Für das Bachelorstudium Primarstufe ist nach dem geltenden Leitfaden für Schulpraktika vorzugehen. Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 20/38
Für Studierende der Risikogruppe (bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung) sind durch die/den Lehrende*n alle Inhalte, die in Präsenz angeboten werden, so zugänglich zu machen, dass die/der betroffene Studierende ohne Studienzeitverlust die Lehrveranstaltung abschließen kann. Aufgrund von Bestimmungen des einzelnen Praxisschulstandortes sind in Präsenzphasen unter Umständen individuelle Lösungen für einzelne Studierendengruppen notwendig. Über diese Fälle entscheidet ausschließlich die Institutsleitung des Instituts für allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und reflektierte Praxis (IBG). 4.2.2 Fortbildung (= Lehrveranstaltungen ohne ECTS-AP) Präsenzlehrveranstaltungen der Fortbildung ohne ECTS-AP können in den Ampelphasen grün und gelb der Pädagogischen Hochschule Wien unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen wie geplant an der Pädagogischen Hochschule Wien oder an dislozierten Orten durchgeführt werden. Dislozierte Lehre in der Fortbildung ohne ECTS-AP (inkl. SCHILF/SCHÜLF) kann in den Ampelphasen grün und gelb der PH Wien in Präsenz gemäß den in der jeweiligen Institution geltenden COVID-19-Bestimmungen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die besuchte Institution die Ampelphase grün oder gelb hat und damit einverstanden ist - wobei die Ampelphase der besuchten Institution Vorrang gegenüber der Ampelphase des politischen Bezirks hat. Bei Präsenzlehre an der PH Wien ist die maximale Raumkapazität verpflichtend einzuhalten und die Anzahl der Teilnehmer*innen in PH-Online entsprechend der Reihung der Anmeldung zu korrigieren. Dynamische Gestaltungselemente in Präsenzphasen, die die Bewegung, Nähe etc. von Personen erfordern (z.B. Gruppenarbeiten, Spiele etc.) sowie Buffets, Büchertische etc. sind nicht vorzusehen. Das bedeutet, dass alle Aktivitäten, bei denen der Mindestabstand von zwei Metern nicht gewährleistet ist, nicht vorzusehen sind. Sollte aus inhaltlichen Gründen eine Umplanung der Lehrveranstaltung nicht möglich sein, so ist diese auch in den Ampelphasen grün und gelb abzusagen. Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 21/38
In den Ampelphasen orange und rot der Pädagogischen Hochschule Wien sind Lehrveranstaltungen der Fortbildung auf Distance Learning umzustellen, zu verschieben bzw. abzusagen. Sollte ein*e Studierende*r während einer Präsenzphase Krankheitssymptome aufweisen, so kann diese*r in Absprache mit der*dem Lehrenden auch während einer Lehrveranstaltung von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. 4.3 Sonderbestimmungen für Singen sowie Lehrveranstaltungen aus Rhythmik und Tanzen sowie Bewegung und Sport Zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen dieser Leitlinie in Aus-, Fort- und Weiterbildung gelten in Präsenzlehre nachfolgende Richtlinien: 4.3.1 Singen Das Singen in Präsenzlehrveranstaltungen soll, wenn organisatorisch möglich und zumutbar, ins Freie verlagert werden. Ein Mindestabstand von zwei Metern ist zwischen den Sänger*innen und zu den Lehrenden einzuhalten. Beim Singen in Innenräumen ist verpflichtend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen. Für das Singen im Freien sind folgende Plätze den Häusern bzw. Räumen zugeordnet: o musikalische Aktivitäten bei möglicher Präsenz (Ampelfarbe gelb) ab 1.6.2021 in den beiden Räumen 5.1.011 und 5.2.005 bzw. auf der Freifläche um das Haus 2 o musikalische Aktivitäten von allen anderen Seminarräumen in Haus 1: Freifläche vor Mensa Haus 4 (Richtung Daumegasse) o musikalische Aktivitäten von Raum 3.0.009: Freifläche rund um Haus 3 o musikalische Aktivitäten von Seminarräumen in Haus 4: Innenhof von Haus 4 4.3.2 Rhythmik und Tanzen Rhythmik und Tanzen in Präsenzlehrveranstaltungen sollen, wenn organisatorisch möglich und zumutbar, ins Freie verlagert werden. Ein Mindestabstand von zwei Metern ist zwischen den Studierenden und zu den Lehrenden einzuhalten und es ist verpflichtend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen. Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 22/38
4.3.3 Bewegung und Sport Nach Möglichkeit soll bei den Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Bewegung und Sport der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Der Mindestabstand kann aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen während der Sportausübung unterschritten werden, wenn dies z.B. aus Sicherheitsgründen (Sichern und Helfen) erforderlich ist. Während der gesamten Lehrveranstaltung ist verpflichtend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen. In den Garderoben darf der Mindestabstand von zwei Metern nicht unterschritten werden. Das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil ist verpflichtend. Nach dem Umziehen sind die Garderoben umgehend zu verlassen. Die Fenster des Turnsaales sollen nach Möglichkeit während der gesamten Lehrveranstaltung (zusätzlich zum vorgeschriebenen Querlüften) geöffnet bleiben. 4.4 Rahmen für Abhaltung von Besprechungen mit externen Teilnehmer*innen/Tagungen/etc. In der Ampelphase rot der PH Wien sind Besprechungen/Tagungen mit externen Teilnehmer*innen/etc. virtuell durchzuführen bzw. abzusagen. Besprechungen mit externen Teilnehmer*innen in Präsenz sind in allen Ampelphasen zu vermeiden. Sollten in den Ampelphasen grün, gelb und orange Besprechungen mit externen Teilnehmer*innen in Präsenz unabdingbar sein, dann sind die Hygienebestimmungen durchgängig einzuhalten. Zusätzlich zu den geltenden Hygienevorschriften (inkl. Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil (FFP2-Maske) und Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern) ist die Teilnahme an einer Besprechung an der PH Wien nur möglich, wenn alle Teilnehmer*innen zu Beginn der Besprechung einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen können. Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der COVID-19-Öffnungsverordnung – COVID-19-ÖV gilt: 1. ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf, 2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, 3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 23/38
4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde, 5. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte a. Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder b. Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder c. Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder d. Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, 6. ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde; 7. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf. Die Verantwortung über die Einhaltung und Kontrolle dieser Bestimmungen liegt bei jener Person, die diese Besprechung einberufen hat. In Ausnahmefällen und bei vorliegendem Einverständnis aller Besprechungsteilnehmer*innen ist ein negativer Selbsttest („Nasenbohrertest“) vor Ort gleichgestellt. Dynamische Gestaltungselemente, die die Bewegung, Nähe etc. von Personen erfordern (z.B. Gruppenarbeiten etc.) sowie Buffets, Büchertische etc. sind nicht vorzusehen. Das bedeutet, dass alle Aktivitäten, bei denen der Mindestabstand von zwei Metern nicht gewährleistet ist, nicht vorzusehen sind. Für alle in Präsenz abgehaltenen Besprechungen mit externen Teilnehmer*innen/Tagungen/etc. sind revisionsfähige Anwesenheitslisten zu führen und wie gewohnt aufzubewahren, mindestens jedoch für sechs Wochen. Pädagogische Hochschule Wien | Grenzackerstraße 18 | 1100 Wien | ÖSTERREICH | www.phwien.ac.at | Tel. +43 1 601 18-0 24/38
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