DSGVO und Shopware Das müssen Sie jetzt wissen

Die Seite wird erstellt Hans Braun
 
WEITER LESEN
DSGVO und Shopware Das müssen Sie jetzt wissen
DSGVO und Shopware
Das müssen Sie jetzt wissen
DSGVO und Shopware Das müssen Sie jetzt wissen
Vorwort
Die eCommerce Branche muss sich ständig neuen Herausforderungen stellen und die-
se meistern. Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher und die Politik haben stets
neue Anforderungen an die Branche. Besonders im Bereich Datenschutz wurde der Ruf
nach Verbesserung in den vergangenen Jahren immer lauter. Schließlich wurde die EU
aktiv und hat neue, grenzübergreifende Standards geschaffen.

Am 25. Mai 2018 wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirk-
sam und löst nationale Regelungen ab. Mit dieser wird die Verarbeitung personenbezo-
gener Daten EU-weit vereinheitlicht. Darüber hinaus gilt sie für alle Unternehmen und
Institutionen, die in der EU tätig sind und mit personenbezogenen Daten wie Namen,
Adressen, Bankdaten, Geburtstagen, Fotos usw. arbeiten.

Personenbezogene Daten sollen durch die DSGVO besser geschützt werden und der
Verbraucher soll den Umgang durch mehr Transparenz in der Verarbeitung besser
nachvollziehen können. Außerdem soll durch die DSGVO der Datenaustausch zwischen
Unternehmen reibungsloser ablaufen.

Solche Veränderungen hören sich für den Verbraucher gut an, setzen sich aber na-
türlich nicht von alleine um - sie beanspruchen Zeit und intensive Bearbeitung.
Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig mit der Novellierung befassen.
Besonders im eCommerce sollten Sie deshalb vorbereitet sein und Ihren Shop an das
neue Datenschutzrecht anpassen.

In diesem Kompendium möchten wir Ihnen alles Wissenswerte zur DSGVO näherbrin-
gen: Was hat sich verändert und welche Auswirkungen wird sie auf Ihren Onlineshop
haben? Erhalten Sie Einblicke in die Ansicht von Experten von Trusted Shops und
Protected Shops sowie interessante Praxistipps.

                             Stefan Heyne
                             Vorstand,
                             shopware AG

                                                                                    2
DSGVO und Shopware Das müssen Sie jetzt wissen
Inhalt
1. Worum geht es bei der Datenschutz-Grundverordnung?
2. Wichtige Änderungen für Unternehmen

3. Selbstcheck: Datenschutzbeauftragter

4. Die nächsten Schritte

5. So ist Shopware auf die DSGVO vorbereitet

6. Anlaufstellen und Zertifizierungen

7. Glossar

8. Checkliste für Unternehmen: Diese Fragen sollten Sie sich jetzt stellen.

9. Kontakte / Touchpoints

                                                                              3
DSGVO und Shopware Das müssen Sie jetzt wissen
1. Worum geht es bei der
       Datenschutz-Grundverordnung?
                         Acht Fragen an Legal Expert Rafael Gomez-Lus

Frage 1: Aus welchem Grund wurde die              von Verarbeitungstätigkeiten zu führen.
DSGVO aufgesetzt?
Das     Hauptziel    der    Datenschutz-          Frage 3: Worin sehen Sie die größten
Grundverordnung ist die Harmonisierung            Herausforderungen    für     betroffene
des europäischen Datenschutzes. Ein               Unternehmen?
weiteres Ziel ist, mit einem aktuali-             Die größten Herausforderungen für
sierten Datenschutzrecht der rasanten             Unternehmen sind, ihre Prozesse, bei
technischen Entwicklung der digitalen             denen personenbezogene Daten verarbeitet
Gesellschaft gerecht zu werden, was               werden, DSGVO-konform zu gestalten und
die veraltete Richtlinie aus dem Jahr             entsprechend zu dokumentieren.
1995 nicht mehr erreichen konnte. Das
Datenschutzrecht wird zudem erheblich             Wie viel Aufwand ein Unternehmen
gestärkt, insbesondere durch neue, wirk-          tatsächlich benötigt, hängt stark davon ab,
same Sanktionsmechanismen.                        inwiefern sie bereits das bisherige Recht
                                                  eingehalten haben. Bei Unternehmen,
Frage 2: Wer ist von der neuen Datenschutz-       die beim Thema Datenschutz bereits gut
Grundverordnung betroffen?                        aufgestellt sind, ist der Aufwand wesentlich
Alle Unternehmen, die personenbezogene            geringer als bei Unternehmen die fast von
Daten verarbeiten, sind von der Datenschutz-      Null anfangen.
Grundverordnung betroffen. Auch kleinere
und mittlere Online-Händler müssen                Frage 4: Welche Chancen sehen Sie in der
die Anforderungen der Datenschutz-                neuen Datenschutz-Grundverordnung?
Grundverordnung einhalten. Unternehmen            Der Datenschutz wird nicht zuletzt
mit weniger als 250 Mitarbeitern sind             aufgrund der hohen Sanktionen ein neues
normalerweise von der besonders auf-              Standing in Unternehmen gewinnen.
wändigen Anforderung zur Führung eines            In der Vergangenheit herrschte oft die
Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten       Meinung, der Datenschutz habe keine
(vormals „Verfahrensverzeichnis“) freigestellt.   Zähne. Das hat dazu geführt, dass manche
Ausnahme:      Personenbezogene        Daten      (insbesondere sehr große) Unternehmen
werden nur gelegentlich verarbeitet. Diese        lieber eine Sanktion riskiert haben, als
Bedingung ist im Bereich E-Commerce               ihre Geschäftspraktiken anzupassen. Dies
allerdings nicht gegeben, weil Kundendaten        könnte sich künftig nachhaltig ändern, sodass
regelmäßig verarbeitet werden. Demnach            Datenschutz-Compliance        als   wichtige
sind auch kleinere und mittlere Online-           Grundvoraussetzung für geschäftliche
Händler dazu verpflichtet, ein Verzeichnis        Tätigkeiten wahrgenommen wird.

                                                                                             4
DSGVO und Shopware Das müssen Sie jetzt wissen
Frage 5: Wer profitiert am meisten von der        Die konkreten Maßnahmen, welche
DSGVO?                                            Unternehmen       treffen    müssen,     sind
Kunden und Nutzer von Diensten im                 unterschiedlich. Der erste Schritt wird sein,
Internet profitieren von einem besseren           sich einen Überblick über die aktuellen
Schutz ihrer persönlichen Daten. Unter den        Verfahren innerhalb des Unternehmens,
Gewinnern werden auch Unternehmen sein,           bei denen personenbezogene Daten
die effiziente Lösungen für die Einhaltung        verarbeitet werden, zu verschaffen. In
der DSGVO anbieten. Anbieter, die beim            einem Online-Shop sind dies z. B. Tracking
Thema Datenschutz bereits vorgeleistet            Tools, Newsletter-Dienste oder Bonitäts-
haben, werden sich in einer vorteilhaften         prüfungen. Diese Verfahren sind in einem
Position sehen.                                   Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
                                                  zu dokumentieren, welches jederzeit von
Frage 6: Wann ist mit Strafen zu rechnen          Datenschutzbehörden im Rahmen von
und wie sehen Sanktionen für Unternehmen          Prüfungen angefordert und untersucht
aus?                                              werden kann.
Die Bedingungen für die Verhängung                Die     Datenschutzerklärung     und      die
von     Geldbußen      werden     in    Art.      Einwilligungserklärungen des Online-Shops
83      DSGVO       beschrieben.      Wenn        sind an die Anforderungen der DSGVO
Unternehmen        die       Anforderungen        anzupassen. Die neuen Regelungen der
der DSGVO wie z. B. hinsichtlich der              „Betroffenenrechte“ sind zu beachten,
Datenverarbeitungsgrundsätze oder der             also die Rechte jedes Einzelnen gegenüber
sog. „Betroffenenrechte“ nicht einhalten,         den für die Verarbeitung Verantwortlichen.
riskieren sie Sanktionen. Bei besonders           Weiterhin ist einen Reaktionsplan für die
schwerwiegenden       Verstößen      drohen       Meldung von Datenpannen einzuführen
Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro            und nicht zuletzt sind alle bestehenden
bzw. 4 % des gesamten weltweit erzielten          Verträge zur Auftragsverarbeitung mit
Jahresumsatzes.      Unternehmen        mit       Dienstleistern wie Web-Hostern oder
entsprechender     rechtlicher    Beratung        Anbietern von Tracking-Tools zu prüfen und
verfolgen deshalb voraussichtlich einen           in den allermeisten Fällen auch zu erneuen.
risikobasierten Ansatz zu: je höher die mit
einer Datenverarbeitung verbundenen               Frage 8: Wann sollten die Unternehmen mit
Risiken sind, desto höher muss auch die           der Umsetzung der Maßnahmen beginnen?
Sorgfalt des Unternehmens sein.                   Die DSGVO gilt ab dem 25. Mai 2018.
                                                  Anbieter wie Trusted Shops helfen hierbei
Frage 7: Welche Maßnahmen sollten                 mit praktischen Lösungen für Online-
Unternehmen treffen, damit sie auf die            Händler, damit diese ihren Online-Shop
DSGVO vorbereitet sind?                           DSGVO-konform gestalten können.

                          Rafael Gomez-Lus ist Legal Expert Spain und EU der Trusted Shops GmbH
                          und   zugelassener spanischer Rechtsanwalt.     Er hat    sein   Studium   der
                          Rechtswissenschaften an der Universität Zaragoza absolviert und einen Master
                          in International Business an der Grenoble Ecole de Management in Frankreich
                          abgeschlossen. Zudem ist er Autor eines spanischen Handbuchs für Onlinehändler
                          und von Whitepapern zum Verbraucherrecht in Spanien.

                                                                                                      5
DSGVO und Shopware Das müssen Sie jetzt wissen
2. Wichtige Änderungen
                    für Unternehmen

1. Einwilligung                                2. Rechenschaftspflicht
Unternehmen,        die  personenbezogene      (Artikel 5 Absatz 2,24 Absatz 1)
Daten erheben möchten, müssen sich             Unternehmen,      die    personenbezogene
im Voraus eine Einwilligung von den            Daten       verarbeiten,     haben     die
betroffenen Personen einholen, in der          Rechtsgrundsätze      der     Datenschutz-
diese ausdrücklich der Verarbeitung ihrer      Grundverordnung       einzuhalten.   Dabei
personenbezogenen Daten zustimmen,             handelt es sich um die Rechtmäßigkeit
wenn es keine gesetzliche Erlaubnis für die    der Datenverarbeitung, die Verarbeitung
Datenverarbeitung gibt (z. B. weil die Daten   der Daten nach Treu und Glauben, das
nicht für die Erfüllung eines Vertrags mit     transparente Verarbeiten der Daten, die
einem Kunden erforderlich sind). Zusätzlich    Zweckmäßigkeit der Datenverarbeitung, die
ist jeder Einwilligungserklärung ein Hinweis   Berücksichtigung der Datenminimierung
beizufügen, der die Betroffenen über           bei der Datenerhebung, die Erhebung der
ihre Rechte unterrichtet, die Einwilligung     richtigen Daten, die Berücksichtigung der
jederzeit widerrufen zu können. Die            Speicherbegrenzung sowie das Einhalten
Einwilligung      und    die     Information   der Integrität und Vertraulichkeit bei der
über den Widerruf müssen nach dem              Datenverarbeitung. Die Unternehmen
„Simplizitätsgebot“ in einem verständlich      müssen die Einhaltung der genannten
formulierten und leicht zugänglichen Text      Rechtsgrundsätze nachweisen können
vorhanden sein. Unternehmen müssen             („Rechenschaftspflicht“). Dafür bedarf
nachweisen können, dass die betroffenen        es der Einführung und Anwendung eines
Personen         der      Datenverarbeitung    Datenschutzmanagements, in dem die
zugestimmt haben.                              Rollen und Verantwortlichen im Datenschutz
                                               klar definiert und die Arbeitsabläufe in
                                               Unternehmen festgestellt sind, wenn es
                                               um die Verarbeitung personenbezogener
                                               Daten geht.

                                               3. Datenmitnahme
                                               Jeder hat das Recht, die einen selbst
                                               betreffenden Daten, die von einem
                                               Unternehmen erzeugt werden, in einem
                                               elektronischen Format ausgehändigt zu

                                                                                        6
DSGVO und Shopware Das müssen Sie jetzt wissen
bekommen und diese Informationen einer         Datenschutz-Grundverordnung           sind
anderen Stelle zu übermitteln, sofern:         deutlich erhöht worden. So können Buß-
                                               gelder in Höhe von bis zu 20.000.000,00 €
• Die Verarbeitung auf einer Einwilligung      oder bis zu 4% des weltweit erzielten
  der Betroffenen Person beruht                Jahresumsatzes anfallen. Bei leichteren
                                               Verstößen     gegen     die   Datenschutz-
• Die Verarbeitung mittels automatisierter     Grundverordnung können Strafen von
  Verfahren geschieht                          bis zu 10.000.000,00 € oder 2% des
                                               weltweit erzielten Jahresumsatzes anfallen.
Die betroffenen Personen können von            Dabei wird die Summe fällig, die für das
Unternehmen ebenfalls verlangen, dass die      Unternehmen den höheren Betrag darstellt.
Daten direkt an einen weiteren Empfänger
weitergeleitet werden, wenn dies technisch     6. Einfachere Beschwerdeanträge für
für das die Daten herausgebende                Betroffene
Unternehmen möglich ist.                       Durch die Vereinheitlichung der Daten-
                                               schutzregelungen auf EU-Ebene, ist
4. Recht auf Vergessenwerden                   es für betroffene Personen, die sich
Betroffene Personen haben das Recht,           in ihren Datenschutzrechten verletzt
eine Löschung der von den Unternehmen          sehen,    einfacher,  Beschwerdeanträge
erhobenen Daten zu verlangen. Die              einzureichen. Das ist vor allem dadurch
Unternehmen      sind  verpflichtet, die       bedingt, dass Beschwerdeanträge in Zukunft
erhobenen Daten zu dieser Person               bei den Datenschutzbehörden des eigenen
umgehend zu löschen, wenn insbesondere:        Landes eingereicht werden können. Die
                                               betroffene Person muss nicht mehr ihre
• Der Zweck für die Erhebung der               Beschwerde in dem Land einreichen, in dem
  personenbezogenen Daten nicht mehr           das verantwortliche Unternehmen seinen
  erforderlich ist und auch alle Aufbe-        Hauptsitz hat.
  wahrungsfristen abgelaufen sind, z. B. aus
  dem Handels- oder Steuerrecht.               7. Marktortprinzip     räumlicher Anwen-
                                               dungsbereich
• Die betroffene Person Widerspruch            Das Marktortprinzip besagt, dass nicht
  gegen die Datenverarbeitung einlegt und      nur in der Europäischen Union ansässige
  keine Gründe für die Verarbeitung            Unternehmen unter das Datenschutz-
  vorliegen.                                   Grundgesetz fallen, sondern auch solche
                                               Unternehmen, dessen Angebot sich an
• Die Verarbeitung der personenbezogenen       einen bestimmten nationalen Markt in
  Daten nicht rechtmäßig erfolgt ist.          der Europäischen Union richtet, oder
                                               die   betroffenen     Personen,    dessen
• Die personenbezogenen Daten sind zu          personenbezogene Daten erhoben werden
  löschen, weil das Unionsrecht oder das       ihren Wohnsitz in der Europäischen Union
  Recht der Mitgliedsstaaten das vorgibt.      haben. Dadurch sollen für alle Unter-
                                               nehmen, die auf dem Markt der
5. Strafen (Artikel 83 DSGVO)                  Europäischen Union tätig sind, gleiche
Die Strafen bei Verstößen gegen die            Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.

                                                                                         7
8. Verzeichnis aller Verarbeitungstätig-       Datenerhebung mitzuteilen. Unter anderem
keiten (Artikel 30 DSGVO)                      sind der betroffenen Person folgende
Die in einem Unternehmen für die               Informationen mitzuteilen:
Verarbeitung personenbezogener Daten
zuständigen Personen haben ein Verzeichnis     • Name und Kontaktdaten der
anzulegen, in das alle vorgenommenen             verantwortlichen Person
Verarbeitungstätigkeiten         aufzulisten
sind. Dadurch schaffen Unternehmen             • Kontaktdaten des Datenschutz-
Transparenz und sichern sich rechtlich           beauftragten
ab. Auf Anfrage ist das Verzeichnis der
zuständigen Behörde für Datenschutz            • Den Zweck und die Rechtsgrundlage für
offenzulegen. Folgende Informationen             die Verarbeitung
sollte das Verzeichnis besitzen:
                                               • Die berechtigten Interessen, die mit der
• Namen und die Kontaktdaten der                 Datenverarbeitung verfolgt werden
  verantwortlichen Personen
                                               10. Datenschutz-Folgenabschätzung
• Den Zweck der Datenverarbeitung               (Artikel 35 DSGVO)
                                               Besteht die Vermutung, dass durch die
• Eine Kategoriebeschreibung zu                Verarbeitung personenbezogener Daten
  den betroffenen Personen und den             ein hohes Risiko für die betroffene Person
  personenbezogenen Daten                      entstehen könnte, haben die Unternehmen
                                               vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung
• Kategorien von Empfängern,                   durchzuführen. Dabei werden im Voraus
  die personenbezogene Daten zu                mögliche Auswirkungen der Datenerhebung
  Verarbeitung erhalten haben                  für die betroffene Person ermittelt und
                                               aufgrund dessen abgewogen, ob eine
• Nach Möglichkeit vorgesehene Fristen         Datenverarbeitung erfolgen soll oder nicht
  für die Löschung der unterschiedlichen       oder ob zusätzliche Schutzmaßnahmen zu
  Datenkategorien                              treffen sind, mit denen die Risiken reduziert
                                               werden können.
• Eine allgemeine Beschreibung der
  technischen und organisatorischen            11. Meldepflicht von Datenschutz-
  Maßnahmen                                    verletzungen (Artikel 33 DSGVO)
                                               Kommt es zu einer Verletzung der Daten-
9. Erweiterung der Informationspflichten       schutzpflichten, müssen Unternehmen
(Artikel 13, 14 DSGVO)                         diese unverzüglich und spätestens innerhalb
Unternehmen, die personenbezogene Daten        von 72 Stunden nach Bekanntwerden der
erheben oder von Dritten bekommen (z. B.       Verletzung der zuständigen Aufsichts-
Scorewerte von einer Auskunftei), haben        behörde mitteilen. In der Meldung sind
den betroffenen Personen umfangreiche          die    Art   der Datenschutzverletzung,
Auskünfte über die Datenerhebung zu            der    Name      und    die   Kontaktdaten
erteilen. Die Informationen sind der           des     Datenschutzbeauftragten,       eine
betroffenen Person zum Zeitpunkt der           Beschreibung der mutmaßlichen Folgen die

                                                                                            8
aus der Datenschutzverletzung, sowie eine        13. Newsletterversand
Beschreibung der geplanten Maßnahmen             Die für den Newsletterversand geltenden
die zur Behebung der Verletzung ergriffen        Regelungen bleiben grundsätzlich auch
werden. Hat die Datenschutzverletzung            nach      Einführung      der    Datenschutz-
hohe Risiken für die betroffenen Personen,       Grundverordnung          bestehen.     Es    ist
sind diese ebenfalls zu informieren, z. B. per   erforderlich, dass der eMail-Empfänger dem
eMail oder durch eine Meldung auf der            Erhalt von eMails ausdrücklich zustimmt.
Website des eigenen Unternehmens.                Für die Einwilligung ist ein Double-opt-
                                                 in-Verfahren zu empfehlen, da dieses
12. One-Stop-Shop Prinzip                        Verfahren auch im Zusammenhang mit der
Mit dem One-Stop-Shop Prinzip räumt die          DSGVO als rechtssicher einzustufen ist.
DSGVO europaweit tätigen Unternehmen             Dabei ist es wichtig, dass der Empfänger
die Möglichkeit ein, eine zentrale               in der Einwilligung genauestens darüber in
Anlaufstelle für die grenzüberschreitende        Kenntnis gesetzt wird, worin er einwilligt.
Datenverarbeitung einrichten zu können.          Die Einwilligung des Empfängers hat auf
Die „federführende“ Aufsichtsbehörde             freiwilliger Basis zu erfolgen und ist von dem
ist am zentralen Verwaltungssitz des             Versender aufzubewahren. Eine Einwilligung
Unternehmens in der Europäischen                 durch Stillschweigen kommt nicht zustande.
Union einzurichten. Vor allem für große
Unternehmen kann das One-Stop-Shop
Prinzip eine wichtige Bedeutung haben.

                                                                                               9
3. Selbstcheck:
Datenschutzbeauftragter
Sobald bestimmte Anforderungen erfüllt sind, müssen Unternehmen einen Daten-
schutzbeauftragten benennen. Das ist insbesondere der Fall, wenn regelmäßig zehn
oder mehr Personen in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet.

Hier können Sie überprüfen, ob sie einen Datenschutzbeauftragten stellen müssen
oder nicht.

                                                                              10
4. Die nächsten Schritte
         Viele Online-Händler denken, dass bis zur Umsetzung der DSGVO noch
         genügend Zeit sei. Doch die Zeit drängt, denn die Umsetzung einiger
         Maßnahmen ist zeitintensiv. Daher sollten Online-Händler rechtzeitig
         mit der Anpassung beginnen, denn bei einem Verstoß gegen die DSGVO
         drohen empfindliche Bußgelder, die bis zu 20 Millionen Euro oder
         bis zu vier Prozent des gesamten Jahresumsatzes betragen können.
         In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Maßnahmen, die von Online-
         Händlern rechtzeitig umgesetzt werden müssen, zusammengefasst.

Verarbeitungsverzeichnis aktualisieren        (z. B. beim Newsletter-Versand) muss
Zunächst empfiehlt es sich, sich in einer     der     Betroffene     künftig   informiert
Bestandsaufnahme einen Überblick zu           werden, worin er einwilligt und auf eine
verschaffen, welche Daten im Unternehmen      Widerrufsmöglichkeit hingewiesen werden.
verarbeitet werden (z. B. Kunden-,            Die Einwilligung hat freiwillig und durch
Mitarbeiter-,         Unternehmensdaten).     eine eindeutige Handlung zu erfolgen (z. B.
Wie bisher ist jedes Verfahren bei dem        durch das Setzen eines Häkchens). Einmal
personenbezogene Daten erfasst und            erteilte Einwilligungen müssen jederzeit mit
bearbeitet werden, in einem Verzeichnis       Wirkung für die Zukunft widerrufen werden
von        Verarbeitungstätigkeiten      zu   können. Neu ist die Vorgabe, dass der
dokumentieren. Ab dem 25.05.2018              Widerruf so einfach erfolgen können muss
können die Datenschutzaufsichtsbehörden       wie die Einwilligungserteilung. Achtung:
Unternehmen jederzeit dazu auffordern         Bereits eingeholte Einwilligungen behalten
dieses     vorzulegen   und    bei   einem    ihre Wirksamkeit nur, wenn sie bereits der
Versäumnis        Bußgelder      verhängen.   neuen Rechtslage entsprechend eingeholt
Der Inhalt des „Verzeichnisses für            wurden.
Verarbeitungstätigkeiten“ –wie es in der
DSGVO bezeichnet wird- ähnelt dem der         Verschärfte Meldepflichten
bisherigen Verfahrensverzeichnisse. Neu       Shopbetreiber         müssen       künftig
ist, dass nicht mehr der Datenschutzbeauf-    Datenschutzverstöße, die die Rechte und
tragte, sondern die Unternehmensleitung       Freiheiten der Betroffenen beeinträchtigen
für das Führen des Verzeichnisses             könnten, spätestens innerhalb von 72 Std.
verantwortlich ist.                           nach Bekanntwerden der zuständigen
                                              Aufsichtsbehörde melden. Zur Meldung
Rechtskonforme Einwilligung                   gehören eine konkrete Beschreibung der
Bei jeder Verarbeitung personenbezogener      Datenpanne (z. B. Hackerangriff oder
Daten auf Grundlage einer Einwilligung        Datendiebstahl), die Abschätzung etwaiger

                                                                                        11
Folgen, die Nennung der Kontaktdaten                 verständlich sein müssen. Künftig ist nicht
des Datenschutzbeauftragten und die                  nur der Zweck der Datenverarbeitung
Information, welche Maßnahmen bereits                zu nennen, sondern auch eine klare
ergriffen wurden. Für Online-Händler                 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von
bedeutet das erheblich mehr Aufwand.                 personenbezogenen Daten. Bereits be-
Da die Datenpanne dokumentiert und                   stehende Datenschutzerklärungen müssen
gemeldet werden muss, sollte im Betrieb              daher angepasst werden, falls sie noch nicht
sichergestellt werden, dass die kurze Frist          den Vorgaben der DSGVO entsprechen.
auch eingehalten werden kann.
                                                     Fazit
Datenschutzerklärung anpassen                        Der Countdown läuft und Aussitzen
Bereits     jetzt   sind   Online-Händler            ist keine Option. Bis zum 25.05.2018
verpflichtet, eine Datenschutzerklärung              müssen Shopbetreiber die Vorgaben
auf ihrer Webseite bereitzustellen. Diese            der DSGVO umgesetzt haben. Da einige
Pflicht bleibt auch weiterhin bestehen,              Maßnahmen zeitintensiv sind und je
aber die Anforderungen an die Information            nach Umsetzungsstand im Unternehmen
und Belehrung der betroffenen Personen               Handlungsbedarf besteht, sollte bereits
werden durch die DSGVO steigen. Dabei                jetzt mit der Umsetzung begonnen werden.
ist darauf zu achten, dass die technischen           Bei Nichtbeachtung oder Verstößen drohen
Erläuterungen     präzise   und    zugleich          ab dem 25.05.2018 hohe Bußgelder.

                      In fünf Schritten - mit der Umsetzung dieser Anpassungen
                                 sollten Händler rechtzeitig beginnen:

1.   Bestandsaufnahme aller Datenverarbeitungsprozesse als Basis für die Anpassung an die
     Vorgaben der DSGVO durchführen.

2. Verarbeitungsverzeichnis aktualisieren und sicherstellen, dass alle Datenschutzverarbeitungs-
   prozesse erfasst werden.

3. Einwilligungserklärungen (z. B. bei Newsletterversand) auf Transparenz und Wirksamkeit
   überprüfen sowie Widerrufserklärung der Einwilligungserklärung anpassen und nach
   neuem Rechtgestalten.

4. Sicherstellen, dass bei Datenpannen 72 Stunden Frist (Meldepflicht) eingehalten werden kann.

5. Datenschutzerklärung anpassen - Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personen-
   bezogenen Daten darlegen.

                             Bernadette Mohme ist Volljuristin und berät bei Protected Shops   über die
                             rechtlichen Entwicklungen in allen für den eCommerce relevanten Bereichen.
                             Dabei übersetzt sie gerichtliche Entscheidungen ebenso wie neue gesetzliche
                             Vorgaben in eine verständliche Sprache und gibt Handlungsanleitungen zur
                             rechtskonformen Umsetzung im Webshop. Protected Shops stellt ein eigenes
                             Modul für sichere Rechtstexte zur Verfügung.

                                                                                                      12
5. So ist Shopware auf die
                 DSGVO vorbereitet
                              Sebastian Klöpper, shopware AG

Seit geraumer Zeit sind wir bei Shopware           um die nötigen Einstellungen vorzunehmen,
damit beschäftigt, in Zusammenarbeit               die die Regeln der DSGVO erfordern.
mit den bekannten Zertifizierungsstellen           So stellt Shopware etwa bereits in der
sicherzustellen, dass das System den               regulären Endbenutzer-Dokumentation alle
Anforderungen der im Mai in Kraft                  erforderlichen Werkzeuge bereit,
tretenden DSGVO genügt. Dabei hat sich             z. B. auch um personenbezogene Daten
herausgestellt, dass Shopware den Shopbe-          wieder aus dem System zu entfernen,
treibern bereits heute die notwendigen             was eine Kernforderung der neuen
Funktionen bereitstellt, die sie brauchen,         Datenschutzverordnung ist.

Wichtig: Shopware liefert nur die technische Basis. Für Einstellungen, Content bzw. Text-
bausteine und die Einhaltung der DSGVO ist der Shop- bzw. Seitenbetreiber selbst ver-
antwortlich.

Hintergrundinformationen erfahren Sie in einem eigenen Wiki-Artikel.

                          Sebastian Klöpper ist als Director Research & Development für die Shopware
                          Produkt-Roadmap und deren Umsetzung verantwortlich. Zusätzlich fallen die
                          Bereiche Support, Qualitätssicherung und Dokumentation aller Shopware-
                          Produkte in seinen Aufgabenbereich. Sebastian Klöpper ist bereits seit 2007 für
                          die shopware AG tätig.

                                                                                                       13
6. Anlaufstellen und
Zertifizierungen
Trusted Shops

Händlerbund
Protected Shops

European Commision

Original-Gesetztext

                       14
7. Glossar
                    Anbei findest Du eine Übersicht über wichtige, wieder-
                      kehrende Begriffe, wenn es um die DSGVO geht.

1. Aufsichtsbehörde                             Behörden, Einrichtungen oder sonstige
Eine unabhängige staatliche Einrichtung,        Stellen, die außer der betroffenen
die in jedem Mitgliedsstaat entspre-            Person, den Verantwortlichen, dem Auf-
chend den EU-Richtlinien errichtet wird,        tragsverarbeiter und den Personen, die
Unternehmen berät und überwacht, sowie          unter der unmittelbaren Verantwor-
Bußgelder und andere Maßnahmen bei              tung des Verantwortlichen oder des
Datenschutzverstößen verhängen kann.            Auftragsverarbeiters berechtigt sind, per-
                                                sonenbezogene Daten zu verarbeiten.
2. Auftragsverarbeiter
Natürliche oder juristische Personen,           6. Empfänger
Behörden, Einrichtungen oder sonstige           Natürliche oder juristische Personen,
Stellen, die von Verantwortlichen dazu          Behörden, Einrichtungen oder sonstige
beauftragt wurden, persönliche Daten zu         Stellen, denen personenbezogene Daten
verarbeiten.                                    offengelegt werden.

3. Biomerische Daten                            7. Einschränkung der Verarbeitung
Personenbezogene Daten zu den phy-              Die Kennzeichnung personenbezogener
sischen, physiologischen oder verhaltens-       Daten mit dem Ziel, die weitere Ver-
typischen Attributen von natürlichen            arbeitung dieser Daten einzuschränken.
Personen, mit denen diese eindeutig
identifiziert werden. (z. B. Gesichtsbilder     8. Einwilligung
oder daktyloskopische Daten)                    Eine von der betroffenen Person auf einen
                                                speziellen Fall bezogene, freiwillig und
4. Dateisystem                                  eindeutig abgegebene Willensäußerung, die
Jedes Gebilde, in dem personenbezogene          bekundet, dass die betroffene Person der
Daten strukturiert gesammelt werden und         Verarbeitung seiner personenbezogenen
anhand bestimmter Kriterien verfügbar           Daten zustimmt.
sind. Dabei ist es irrelevant ob die Daten
zentral, dezentral oder nach funktionalen       9. Genetische Daten
oder geografischen Aspekten geordnet            Alle Daten, die Aufschluss über die vererbten
werden.                                         oder erworbenen genetischen Merkmale
                                                einer natürlichen Person geben, anhand
5. Dritter                                      derer eine Person unmissverständlich
Natürliche   oder   juristische   Personen,     zuzuordnen ist.

                                                                                           15
10. Gesundheitsdaten                          14. Verarbeitung
Alle Daten, die sich auf die körperliche      Jeder Vorgang oder jede Vorgangsreihe der/
oder geistige Gesundheit von natürlichen      die dazu dient, personenbezogene Daten
Personen beziehen.                            zu erheben, zu erfassen, zu organisieren,
                                              zu ordnen, zu speichern, anzupassen, zu
11. Profiling                                 verändern, auszulesen, abzufragen, zu
Jede       Form     der   automatisierten     verwenden, offenzulegen, einzuschränken,
Verarbeitung persönlicher Daten, die          zu löschen oder zu vernichten.
mit dem Ziel erhoben wurde, personen-
bezogene Merkmale zu gewinnen. Vor allem      15. Verletzung des Schutzes personen-
solche wie Arbeitsleistungen, wirtschaft-     bezogener Daten
liche Lage, Gesundheit, persönliche           Jede beabsichtigte oder unbeabsichtigte
Vorlieben,    Interessen,  Zuverlässigkeit,   Verletzung der Datensicherheit, die
Verhalten, Aufenthaltsorte oder Orts-         zum Verlust, zur Veränderung, oder zur
wechsel, die dabei helfen, natürliche         unbefugten Offenlegung der Daten an
Personen zu analysieren oder Vorhersagen      unberechtigte Dritte führt, die diese dann
über diese zu treffen.                        verwenden.

12. Pseudonymisierung
Eine Art der Verarbeitung personen-
bezogener Daten, die keine Rückschlüsse
auf einzelne Personen zulässt.

13. Verantwortlicher
Natürliche oder juristische Personen,
Behörden, Einrichtungen oder sonstige
Stellen, die allein oder gemeinsam über den
Vorsatz der Verarbeitung von persönlichen
Daten entscheiden.

                                                                                       16
8. Checkliste für Unternehmen:
Diese Fragen sollten Sie sich jetzt
stellen.
1.   Was wird sich ändern?
2.   Bin ich von der Verordnung betroffen und wenn ja, inwieweit?

3.   Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten? (siehe dazu Kapitel 3)

4.   Wieviel Zeit brauche ich für die Umsetzung der Maßnahmen?

5.   Welche Strafe erwartet mich, wenn ich den Stichtag nicht einhalte?

6.   Wo bekomme ich Hilfe/Beratung bei der Umsetzung?

                                                                          17
9. Kontakte / Touchpoints
shopware AG

Ebbinghoff 10

48624 Schöppingen

Fon: +49 (0) 2555 92885-0

Fax: +49 (0) 2555 92885-99

info@shopware.com

Protected Shops GmbH

Theresienhöhe 26

80339 München

Tel.: +49 (0)89 7298905 0

Fax: +49 (0)89 7298905 99

Email: info@protectedshops.de

Trusted Shops GmbH

Colonius Carré
Subbelrather Straße 15c

50823 Köln

Telefon: 0221 – 77 53 66

Fax: 0221 – 77 53 6 89

E-Mail: info@trustedshops.de

                                18
Sie können auch lesen