DSGVO und Shopware Das müssen Sie jetzt wissen
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Vorwort Die eCommerce Branche muss sich ständig neuen Herausforderungen stellen und die- se meistern. Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher und die Politik haben stets neue Anforderungen an die Branche. Besonders im Bereich Datenschutz wurde der Ruf nach Verbesserung in den vergangenen Jahren immer lauter. Schließlich wurde die EU aktiv und hat neue, grenzübergreifende Standards geschaffen. Am 25. Mai 2018 wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirk- sam und löst nationale Regelungen ab. Mit dieser wird die Verarbeitung personenbezo- gener Daten EU-weit vereinheitlicht. Darüber hinaus gilt sie für alle Unternehmen und Institutionen, die in der EU tätig sind und mit personenbezogenen Daten wie Namen, Adressen, Bankdaten, Geburtstagen, Fotos usw. arbeiten. Personenbezogene Daten sollen durch die DSGVO besser geschützt werden und der Verbraucher soll den Umgang durch mehr Transparenz in der Verarbeitung besser nachvollziehen können. Außerdem soll durch die DSGVO der Datenaustausch zwischen Unternehmen reibungsloser ablaufen. Solche Veränderungen hören sich für den Verbraucher gut an, setzen sich aber na- türlich nicht von alleine um - sie beanspruchen Zeit und intensive Bearbeitung. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig mit der Novellierung befassen. Besonders im eCommerce sollten Sie deshalb vorbereitet sein und Ihren Shop an das neue Datenschutzrecht anpassen. In diesem Kompendium möchten wir Ihnen alles Wissenswerte zur DSGVO näherbrin- gen: Was hat sich verändert und welche Auswirkungen wird sie auf Ihren Onlineshop haben? Erhalten Sie Einblicke in die Ansicht von Experten von Trusted Shops und Protected Shops sowie interessante Praxistipps. Stefan Heyne Vorstand, shopware AG 2
Inhalt 1. Worum geht es bei der Datenschutz-Grundverordnung? 2. Wichtige Änderungen für Unternehmen 3. Selbstcheck: Datenschutzbeauftragter 4. Die nächsten Schritte 5. So ist Shopware auf die DSGVO vorbereitet 6. Anlaufstellen und Zertifizierungen 7. Glossar 8. Checkliste für Unternehmen: Diese Fragen sollten Sie sich jetzt stellen. 9. Kontakte / Touchpoints 3
1. Worum geht es bei der Datenschutz-Grundverordnung? Acht Fragen an Legal Expert Rafael Gomez-Lus Frage 1: Aus welchem Grund wurde die von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. DSGVO aufgesetzt? Das Hauptziel der Datenschutz- Frage 3: Worin sehen Sie die größten Grundverordnung ist die Harmonisierung Herausforderungen für betroffene des europäischen Datenschutzes. Ein Unternehmen? weiteres Ziel ist, mit einem aktuali- Die größten Herausforderungen für sierten Datenschutzrecht der rasanten Unternehmen sind, ihre Prozesse, bei technischen Entwicklung der digitalen denen personenbezogene Daten verarbeitet Gesellschaft gerecht zu werden, was werden, DSGVO-konform zu gestalten und die veraltete Richtlinie aus dem Jahr entsprechend zu dokumentieren. 1995 nicht mehr erreichen konnte. Das Datenschutzrecht wird zudem erheblich Wie viel Aufwand ein Unternehmen gestärkt, insbesondere durch neue, wirk- tatsächlich benötigt, hängt stark davon ab, same Sanktionsmechanismen. inwiefern sie bereits das bisherige Recht eingehalten haben. Bei Unternehmen, Frage 2: Wer ist von der neuen Datenschutz- die beim Thema Datenschutz bereits gut Grundverordnung betroffen? aufgestellt sind, ist der Aufwand wesentlich Alle Unternehmen, die personenbezogene geringer als bei Unternehmen die fast von Daten verarbeiten, sind von der Datenschutz- Null anfangen. Grundverordnung betroffen. Auch kleinere und mittlere Online-Händler müssen Frage 4: Welche Chancen sehen Sie in der die Anforderungen der Datenschutz- neuen Datenschutz-Grundverordnung? Grundverordnung einhalten. Unternehmen Der Datenschutz wird nicht zuletzt mit weniger als 250 Mitarbeitern sind aufgrund der hohen Sanktionen ein neues normalerweise von der besonders auf- Standing in Unternehmen gewinnen. wändigen Anforderung zur Führung eines In der Vergangenheit herrschte oft die Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten Meinung, der Datenschutz habe keine (vormals „Verfahrensverzeichnis“) freigestellt. Zähne. Das hat dazu geführt, dass manche Ausnahme: Personenbezogene Daten (insbesondere sehr große) Unternehmen werden nur gelegentlich verarbeitet. Diese lieber eine Sanktion riskiert haben, als Bedingung ist im Bereich E-Commerce ihre Geschäftspraktiken anzupassen. Dies allerdings nicht gegeben, weil Kundendaten könnte sich künftig nachhaltig ändern, sodass regelmäßig verarbeitet werden. Demnach Datenschutz-Compliance als wichtige sind auch kleinere und mittlere Online- Grundvoraussetzung für geschäftliche Händler dazu verpflichtet, ein Verzeichnis Tätigkeiten wahrgenommen wird. 4
Frage 5: Wer profitiert am meisten von der Die konkreten Maßnahmen, welche DSGVO? Unternehmen treffen müssen, sind Kunden und Nutzer von Diensten im unterschiedlich. Der erste Schritt wird sein, Internet profitieren von einem besseren sich einen Überblick über die aktuellen Schutz ihrer persönlichen Daten. Unter den Verfahren innerhalb des Unternehmens, Gewinnern werden auch Unternehmen sein, bei denen personenbezogene Daten die effiziente Lösungen für die Einhaltung verarbeitet werden, zu verschaffen. In der DSGVO anbieten. Anbieter, die beim einem Online-Shop sind dies z. B. Tracking Thema Datenschutz bereits vorgeleistet Tools, Newsletter-Dienste oder Bonitäts- haben, werden sich in einer vorteilhaften prüfungen. Diese Verfahren sind in einem Position sehen. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu dokumentieren, welches jederzeit von Frage 6: Wann ist mit Strafen zu rechnen Datenschutzbehörden im Rahmen von und wie sehen Sanktionen für Unternehmen Prüfungen angefordert und untersucht aus? werden kann. Die Bedingungen für die Verhängung Die Datenschutzerklärung und die von Geldbußen werden in Art. Einwilligungserklärungen des Online-Shops 83 DSGVO beschrieben. Wenn sind an die Anforderungen der DSGVO Unternehmen die Anforderungen anzupassen. Die neuen Regelungen der der DSGVO wie z. B. hinsichtlich der „Betroffenenrechte“ sind zu beachten, Datenverarbeitungsgrundsätze oder der also die Rechte jedes Einzelnen gegenüber sog. „Betroffenenrechte“ nicht einhalten, den für die Verarbeitung Verantwortlichen. riskieren sie Sanktionen. Bei besonders Weiterhin ist einen Reaktionsplan für die schwerwiegenden Verstößen drohen Meldung von Datenpannen einzuführen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro und nicht zuletzt sind alle bestehenden bzw. 4 % des gesamten weltweit erzielten Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Jahresumsatzes. Unternehmen mit Dienstleistern wie Web-Hostern oder entsprechender rechtlicher Beratung Anbietern von Tracking-Tools zu prüfen und verfolgen deshalb voraussichtlich einen in den allermeisten Fällen auch zu erneuen. risikobasierten Ansatz zu: je höher die mit einer Datenverarbeitung verbundenen Frage 8: Wann sollten die Unternehmen mit Risiken sind, desto höher muss auch die der Umsetzung der Maßnahmen beginnen? Sorgfalt des Unternehmens sein. Die DSGVO gilt ab dem 25. Mai 2018. Anbieter wie Trusted Shops helfen hierbei Frage 7: Welche Maßnahmen sollten mit praktischen Lösungen für Online- Unternehmen treffen, damit sie auf die Händler, damit diese ihren Online-Shop DSGVO vorbereitet sind? DSGVO-konform gestalten können. Rafael Gomez-Lus ist Legal Expert Spain und EU der Trusted Shops GmbH und zugelassener spanischer Rechtsanwalt. Er hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zaragoza absolviert und einen Master in International Business an der Grenoble Ecole de Management in Frankreich abgeschlossen. Zudem ist er Autor eines spanischen Handbuchs für Onlinehändler und von Whitepapern zum Verbraucherrecht in Spanien. 5
2. Wichtige Änderungen für Unternehmen 1. Einwilligung 2. Rechenschaftspflicht Unternehmen, die personenbezogene (Artikel 5 Absatz 2,24 Absatz 1) Daten erheben möchten, müssen sich Unternehmen, die personenbezogene im Voraus eine Einwilligung von den Daten verarbeiten, haben die betroffenen Personen einholen, in der Rechtsgrundsätze der Datenschutz- diese ausdrücklich der Verarbeitung ihrer Grundverordnung einzuhalten. Dabei personenbezogenen Daten zustimmen, handelt es sich um die Rechtmäßigkeit wenn es keine gesetzliche Erlaubnis für die der Datenverarbeitung, die Verarbeitung Datenverarbeitung gibt (z. B. weil die Daten der Daten nach Treu und Glauben, das nicht für die Erfüllung eines Vertrags mit transparente Verarbeiten der Daten, die einem Kunden erforderlich sind). Zusätzlich Zweckmäßigkeit der Datenverarbeitung, die ist jeder Einwilligungserklärung ein Hinweis Berücksichtigung der Datenminimierung beizufügen, der die Betroffenen über bei der Datenerhebung, die Erhebung der ihre Rechte unterrichtet, die Einwilligung richtigen Daten, die Berücksichtigung der jederzeit widerrufen zu können. Die Speicherbegrenzung sowie das Einhalten Einwilligung und die Information der Integrität und Vertraulichkeit bei der über den Widerruf müssen nach dem Datenverarbeitung. Die Unternehmen „Simplizitätsgebot“ in einem verständlich müssen die Einhaltung der genannten formulierten und leicht zugänglichen Text Rechtsgrundsätze nachweisen können vorhanden sein. Unternehmen müssen („Rechenschaftspflicht“). Dafür bedarf nachweisen können, dass die betroffenen es der Einführung und Anwendung eines Personen der Datenverarbeitung Datenschutzmanagements, in dem die zugestimmt haben. Rollen und Verantwortlichen im Datenschutz klar definiert und die Arbeitsabläufe in Unternehmen festgestellt sind, wenn es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht. 3. Datenmitnahme Jeder hat das Recht, die einen selbst betreffenden Daten, die von einem Unternehmen erzeugt werden, in einem elektronischen Format ausgehändigt zu 6
bekommen und diese Informationen einer Datenschutz-Grundverordnung sind anderen Stelle zu übermitteln, sofern: deutlich erhöht worden. So können Buß- gelder in Höhe von bis zu 20.000.000,00 € • Die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder bis zu 4% des weltweit erzielten der Betroffenen Person beruht Jahresumsatzes anfallen. Bei leichteren Verstößen gegen die Datenschutz- • Die Verarbeitung mittels automatisierter Grundverordnung können Strafen von Verfahren geschieht bis zu 10.000.000,00 € oder 2% des weltweit erzielten Jahresumsatzes anfallen. Die betroffenen Personen können von Dabei wird die Summe fällig, die für das Unternehmen ebenfalls verlangen, dass die Unternehmen den höheren Betrag darstellt. Daten direkt an einen weiteren Empfänger weitergeleitet werden, wenn dies technisch 6. Einfachere Beschwerdeanträge für für das die Daten herausgebende Betroffene Unternehmen möglich ist. Durch die Vereinheitlichung der Daten- schutzregelungen auf EU-Ebene, ist 4. Recht auf Vergessenwerden es für betroffene Personen, die sich Betroffene Personen haben das Recht, in ihren Datenschutzrechten verletzt eine Löschung der von den Unternehmen sehen, einfacher, Beschwerdeanträge erhobenen Daten zu verlangen. Die einzureichen. Das ist vor allem dadurch Unternehmen sind verpflichtet, die bedingt, dass Beschwerdeanträge in Zukunft erhobenen Daten zu dieser Person bei den Datenschutzbehörden des eigenen umgehend zu löschen, wenn insbesondere: Landes eingereicht werden können. Die betroffene Person muss nicht mehr ihre • Der Zweck für die Erhebung der Beschwerde in dem Land einreichen, in dem personenbezogenen Daten nicht mehr das verantwortliche Unternehmen seinen erforderlich ist und auch alle Aufbe- Hauptsitz hat. wahrungsfristen abgelaufen sind, z. B. aus dem Handels- oder Steuerrecht. 7. Marktortprinzip räumlicher Anwen- dungsbereich • Die betroffene Person Widerspruch Das Marktortprinzip besagt, dass nicht gegen die Datenverarbeitung einlegt und nur in der Europäischen Union ansässige keine Gründe für die Verarbeitung Unternehmen unter das Datenschutz- vorliegen. Grundgesetz fallen, sondern auch solche Unternehmen, dessen Angebot sich an • Die Verarbeitung der personenbezogenen einen bestimmten nationalen Markt in Daten nicht rechtmäßig erfolgt ist. der Europäischen Union richtet, oder die betroffenen Personen, dessen • Die personenbezogenen Daten sind zu personenbezogene Daten erhoben werden löschen, weil das Unionsrecht oder das ihren Wohnsitz in der Europäischen Union Recht der Mitgliedsstaaten das vorgibt. haben. Dadurch sollen für alle Unter- nehmen, die auf dem Markt der 5. Strafen (Artikel 83 DSGVO) Europäischen Union tätig sind, gleiche Die Strafen bei Verstößen gegen die Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. 7
8. Verzeichnis aller Verarbeitungstätig- Datenerhebung mitzuteilen. Unter anderem keiten (Artikel 30 DSGVO) sind der betroffenen Person folgende Die in einem Unternehmen für die Informationen mitzuteilen: Verarbeitung personenbezogener Daten zuständigen Personen haben ein Verzeichnis • Name und Kontaktdaten der anzulegen, in das alle vorgenommenen verantwortlichen Person Verarbeitungstätigkeiten aufzulisten sind. Dadurch schaffen Unternehmen • Kontaktdaten des Datenschutz- Transparenz und sichern sich rechtlich beauftragten ab. Auf Anfrage ist das Verzeichnis der zuständigen Behörde für Datenschutz • Den Zweck und die Rechtsgrundlage für offenzulegen. Folgende Informationen die Verarbeitung sollte das Verzeichnis besitzen: • Die berechtigten Interessen, die mit der • Namen und die Kontaktdaten der Datenverarbeitung verfolgt werden verantwortlichen Personen 10. Datenschutz-Folgenabschätzung • Den Zweck der Datenverarbeitung (Artikel 35 DSGVO) Besteht die Vermutung, dass durch die • Eine Kategoriebeschreibung zu Verarbeitung personenbezogener Daten den betroffenen Personen und den ein hohes Risiko für die betroffene Person personenbezogenen Daten entstehen könnte, haben die Unternehmen vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung • Kategorien von Empfängern, durchzuführen. Dabei werden im Voraus die personenbezogene Daten zu mögliche Auswirkungen der Datenerhebung Verarbeitung erhalten haben für die betroffene Person ermittelt und aufgrund dessen abgewogen, ob eine • Nach Möglichkeit vorgesehene Fristen Datenverarbeitung erfolgen soll oder nicht für die Löschung der unterschiedlichen oder ob zusätzliche Schutzmaßnahmen zu Datenkategorien treffen sind, mit denen die Risiken reduziert werden können. • Eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen 11. Meldepflicht von Datenschutz- Maßnahmen verletzungen (Artikel 33 DSGVO) Kommt es zu einer Verletzung der Daten- 9. Erweiterung der Informationspflichten schutzpflichten, müssen Unternehmen (Artikel 13, 14 DSGVO) diese unverzüglich und spätestens innerhalb Unternehmen, die personenbezogene Daten von 72 Stunden nach Bekanntwerden der erheben oder von Dritten bekommen (z. B. Verletzung der zuständigen Aufsichts- Scorewerte von einer Auskunftei), haben behörde mitteilen. In der Meldung sind den betroffenen Personen umfangreiche die Art der Datenschutzverletzung, Auskünfte über die Datenerhebung zu der Name und die Kontaktdaten erteilen. Die Informationen sind der des Datenschutzbeauftragten, eine betroffenen Person zum Zeitpunkt der Beschreibung der mutmaßlichen Folgen die 8
aus der Datenschutzverletzung, sowie eine 13. Newsletterversand Beschreibung der geplanten Maßnahmen Die für den Newsletterversand geltenden die zur Behebung der Verletzung ergriffen Regelungen bleiben grundsätzlich auch werden. Hat die Datenschutzverletzung nach Einführung der Datenschutz- hohe Risiken für die betroffenen Personen, Grundverordnung bestehen. Es ist sind diese ebenfalls zu informieren, z. B. per erforderlich, dass der eMail-Empfänger dem eMail oder durch eine Meldung auf der Erhalt von eMails ausdrücklich zustimmt. Website des eigenen Unternehmens. Für die Einwilligung ist ein Double-opt- in-Verfahren zu empfehlen, da dieses 12. One-Stop-Shop Prinzip Verfahren auch im Zusammenhang mit der Mit dem One-Stop-Shop Prinzip räumt die DSGVO als rechtssicher einzustufen ist. DSGVO europaweit tätigen Unternehmen Dabei ist es wichtig, dass der Empfänger die Möglichkeit ein, eine zentrale in der Einwilligung genauestens darüber in Anlaufstelle für die grenzüberschreitende Kenntnis gesetzt wird, worin er einwilligt. Datenverarbeitung einrichten zu können. Die Einwilligung des Empfängers hat auf Die „federführende“ Aufsichtsbehörde freiwilliger Basis zu erfolgen und ist von dem ist am zentralen Verwaltungssitz des Versender aufzubewahren. Eine Einwilligung Unternehmens in der Europäischen durch Stillschweigen kommt nicht zustande. Union einzurichten. Vor allem für große Unternehmen kann das One-Stop-Shop Prinzip eine wichtige Bedeutung haben. 9
3. Selbstcheck: Datenschutzbeauftragter Sobald bestimmte Anforderungen erfüllt sind, müssen Unternehmen einen Daten- schutzbeauftragten benennen. Das ist insbesondere der Fall, wenn regelmäßig zehn oder mehr Personen in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet. Hier können Sie überprüfen, ob sie einen Datenschutzbeauftragten stellen müssen oder nicht. 10
4. Die nächsten Schritte Viele Online-Händler denken, dass bis zur Umsetzung der DSGVO noch genügend Zeit sei. Doch die Zeit drängt, denn die Umsetzung einiger Maßnahmen ist zeitintensiv. Daher sollten Online-Händler rechtzeitig mit der Anpassung beginnen, denn bei einem Verstoß gegen die DSGVO drohen empfindliche Bußgelder, die bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten Jahresumsatzes betragen können. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Maßnahmen, die von Online- Händlern rechtzeitig umgesetzt werden müssen, zusammengefasst. Verarbeitungsverzeichnis aktualisieren (z. B. beim Newsletter-Versand) muss Zunächst empfiehlt es sich, sich in einer der Betroffene künftig informiert Bestandsaufnahme einen Überblick zu werden, worin er einwilligt und auf eine verschaffen, welche Daten im Unternehmen Widerrufsmöglichkeit hingewiesen werden. verarbeitet werden (z. B. Kunden-, Die Einwilligung hat freiwillig und durch Mitarbeiter-, Unternehmensdaten). eine eindeutige Handlung zu erfolgen (z. B. Wie bisher ist jedes Verfahren bei dem durch das Setzen eines Häkchens). Einmal personenbezogene Daten erfasst und erteilte Einwilligungen müssen jederzeit mit bearbeitet werden, in einem Verzeichnis Wirkung für die Zukunft widerrufen werden von Verarbeitungstätigkeiten zu können. Neu ist die Vorgabe, dass der dokumentieren. Ab dem 25.05.2018 Widerruf so einfach erfolgen können muss können die Datenschutzaufsichtsbehörden wie die Einwilligungserteilung. Achtung: Unternehmen jederzeit dazu auffordern Bereits eingeholte Einwilligungen behalten dieses vorzulegen und bei einem ihre Wirksamkeit nur, wenn sie bereits der Versäumnis Bußgelder verhängen. neuen Rechtslage entsprechend eingeholt Der Inhalt des „Verzeichnisses für wurden. Verarbeitungstätigkeiten“ –wie es in der DSGVO bezeichnet wird- ähnelt dem der Verschärfte Meldepflichten bisherigen Verfahrensverzeichnisse. Neu Shopbetreiber müssen künftig ist, dass nicht mehr der Datenschutzbeauf- Datenschutzverstöße, die die Rechte und tragte, sondern die Unternehmensleitung Freiheiten der Betroffenen beeinträchtigen für das Führen des Verzeichnisses könnten, spätestens innerhalb von 72 Std. verantwortlich ist. nach Bekanntwerden der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Zur Meldung Rechtskonforme Einwilligung gehören eine konkrete Beschreibung der Bei jeder Verarbeitung personenbezogener Datenpanne (z. B. Hackerangriff oder Daten auf Grundlage einer Einwilligung Datendiebstahl), die Abschätzung etwaiger 11
Folgen, die Nennung der Kontaktdaten verständlich sein müssen. Künftig ist nicht des Datenschutzbeauftragten und die nur der Zweck der Datenverarbeitung Information, welche Maßnahmen bereits zu nennen, sondern auch eine klare ergriffen wurden. Für Online-Händler Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von bedeutet das erheblich mehr Aufwand. personenbezogenen Daten. Bereits be- Da die Datenpanne dokumentiert und stehende Datenschutzerklärungen müssen gemeldet werden muss, sollte im Betrieb daher angepasst werden, falls sie noch nicht sichergestellt werden, dass die kurze Frist den Vorgaben der DSGVO entsprechen. auch eingehalten werden kann. Fazit Datenschutzerklärung anpassen Der Countdown läuft und Aussitzen Bereits jetzt sind Online-Händler ist keine Option. Bis zum 25.05.2018 verpflichtet, eine Datenschutzerklärung müssen Shopbetreiber die Vorgaben auf ihrer Webseite bereitzustellen. Diese der DSGVO umgesetzt haben. Da einige Pflicht bleibt auch weiterhin bestehen, Maßnahmen zeitintensiv sind und je aber die Anforderungen an die Information nach Umsetzungsstand im Unternehmen und Belehrung der betroffenen Personen Handlungsbedarf besteht, sollte bereits werden durch die DSGVO steigen. Dabei jetzt mit der Umsetzung begonnen werden. ist darauf zu achten, dass die technischen Bei Nichtbeachtung oder Verstößen drohen Erläuterungen präzise und zugleich ab dem 25.05.2018 hohe Bußgelder. In fünf Schritten - mit der Umsetzung dieser Anpassungen sollten Händler rechtzeitig beginnen: 1. Bestandsaufnahme aller Datenverarbeitungsprozesse als Basis für die Anpassung an die Vorgaben der DSGVO durchführen. 2. Verarbeitungsverzeichnis aktualisieren und sicherstellen, dass alle Datenschutzverarbeitungs- prozesse erfasst werden. 3. Einwilligungserklärungen (z. B. bei Newsletterversand) auf Transparenz und Wirksamkeit überprüfen sowie Widerrufserklärung der Einwilligungserklärung anpassen und nach neuem Rechtgestalten. 4. Sicherstellen, dass bei Datenpannen 72 Stunden Frist (Meldepflicht) eingehalten werden kann. 5. Datenschutzerklärung anpassen - Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personen- bezogenen Daten darlegen. Bernadette Mohme ist Volljuristin und berät bei Protected Shops über die rechtlichen Entwicklungen in allen für den eCommerce relevanten Bereichen. Dabei übersetzt sie gerichtliche Entscheidungen ebenso wie neue gesetzliche Vorgaben in eine verständliche Sprache und gibt Handlungsanleitungen zur rechtskonformen Umsetzung im Webshop. Protected Shops stellt ein eigenes Modul für sichere Rechtstexte zur Verfügung. 12
5. So ist Shopware auf die DSGVO vorbereitet Sebastian Klöpper, shopware AG Seit geraumer Zeit sind wir bei Shopware um die nötigen Einstellungen vorzunehmen, damit beschäftigt, in Zusammenarbeit die die Regeln der DSGVO erfordern. mit den bekannten Zertifizierungsstellen So stellt Shopware etwa bereits in der sicherzustellen, dass das System den regulären Endbenutzer-Dokumentation alle Anforderungen der im Mai in Kraft erforderlichen Werkzeuge bereit, tretenden DSGVO genügt. Dabei hat sich z. B. auch um personenbezogene Daten herausgestellt, dass Shopware den Shopbe- wieder aus dem System zu entfernen, treibern bereits heute die notwendigen was eine Kernforderung der neuen Funktionen bereitstellt, die sie brauchen, Datenschutzverordnung ist. Wichtig: Shopware liefert nur die technische Basis. Für Einstellungen, Content bzw. Text- bausteine und die Einhaltung der DSGVO ist der Shop- bzw. Seitenbetreiber selbst ver- antwortlich. Hintergrundinformationen erfahren Sie in einem eigenen Wiki-Artikel. Sebastian Klöpper ist als Director Research & Development für die Shopware Produkt-Roadmap und deren Umsetzung verantwortlich. Zusätzlich fallen die Bereiche Support, Qualitätssicherung und Dokumentation aller Shopware- Produkte in seinen Aufgabenbereich. Sebastian Klöpper ist bereits seit 2007 für die shopware AG tätig. 13
6. Anlaufstellen und Zertifizierungen Trusted Shops Händlerbund Protected Shops European Commision Original-Gesetztext 14
7. Glossar Anbei findest Du eine Übersicht über wichtige, wieder- kehrende Begriffe, wenn es um die DSGVO geht. 1. Aufsichtsbehörde Behörden, Einrichtungen oder sonstige Eine unabhängige staatliche Einrichtung, Stellen, die außer der betroffenen die in jedem Mitgliedsstaat entspre- Person, den Verantwortlichen, dem Auf- chend den EU-Richtlinien errichtet wird, tragsverarbeiter und den Personen, die Unternehmen berät und überwacht, sowie unter der unmittelbaren Verantwor- Bußgelder und andere Maßnahmen bei tung des Verantwortlichen oder des Datenschutzverstößen verhängen kann. Auftragsverarbeiters berechtigt sind, per- sonenbezogene Daten zu verarbeiten. 2. Auftragsverarbeiter Natürliche oder juristische Personen, 6. Empfänger Behörden, Einrichtungen oder sonstige Natürliche oder juristische Personen, Stellen, die von Verantwortlichen dazu Behörden, Einrichtungen oder sonstige beauftragt wurden, persönliche Daten zu Stellen, denen personenbezogene Daten verarbeiten. offengelegt werden. 3. Biomerische Daten 7. Einschränkung der Verarbeitung Personenbezogene Daten zu den phy- Die Kennzeichnung personenbezogener sischen, physiologischen oder verhaltens- Daten mit dem Ziel, die weitere Ver- typischen Attributen von natürlichen arbeitung dieser Daten einzuschränken. Personen, mit denen diese eindeutig identifiziert werden. (z. B. Gesichtsbilder 8. Einwilligung oder daktyloskopische Daten) Eine von der betroffenen Person auf einen speziellen Fall bezogene, freiwillig und 4. Dateisystem eindeutig abgegebene Willensäußerung, die Jedes Gebilde, in dem personenbezogene bekundet, dass die betroffene Person der Daten strukturiert gesammelt werden und Verarbeitung seiner personenbezogenen anhand bestimmter Kriterien verfügbar Daten zustimmt. sind. Dabei ist es irrelevant ob die Daten zentral, dezentral oder nach funktionalen 9. Genetische Daten oder geografischen Aspekten geordnet Alle Daten, die Aufschluss über die vererbten werden. oder erworbenen genetischen Merkmale einer natürlichen Person geben, anhand 5. Dritter derer eine Person unmissverständlich Natürliche oder juristische Personen, zuzuordnen ist. 15
10. Gesundheitsdaten 14. Verarbeitung Alle Daten, die sich auf die körperliche Jeder Vorgang oder jede Vorgangsreihe der/ oder geistige Gesundheit von natürlichen die dazu dient, personenbezogene Daten Personen beziehen. zu erheben, zu erfassen, zu organisieren, zu ordnen, zu speichern, anzupassen, zu 11. Profiling verändern, auszulesen, abzufragen, zu Jede Form der automatisierten verwenden, offenzulegen, einzuschränken, Verarbeitung persönlicher Daten, die zu löschen oder zu vernichten. mit dem Ziel erhoben wurde, personen- bezogene Merkmale zu gewinnen. Vor allem 15. Verletzung des Schutzes personen- solche wie Arbeitsleistungen, wirtschaft- bezogener Daten liche Lage, Gesundheit, persönliche Jede beabsichtigte oder unbeabsichtigte Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verletzung der Datensicherheit, die Verhalten, Aufenthaltsorte oder Orts- zum Verlust, zur Veränderung, oder zur wechsel, die dabei helfen, natürliche unbefugten Offenlegung der Daten an Personen zu analysieren oder Vorhersagen unberechtigte Dritte führt, die diese dann über diese zu treffen. verwenden. 12. Pseudonymisierung Eine Art der Verarbeitung personen- bezogener Daten, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulässt. 13. Verantwortlicher Natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder sonstige Stellen, die allein oder gemeinsam über den Vorsatz der Verarbeitung von persönlichen Daten entscheiden. 16
8. Checkliste für Unternehmen: Diese Fragen sollten Sie sich jetzt stellen. 1. Was wird sich ändern? 2. Bin ich von der Verordnung betroffen und wenn ja, inwieweit? 3. Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten? (siehe dazu Kapitel 3) 4. Wieviel Zeit brauche ich für die Umsetzung der Maßnahmen? 5. Welche Strafe erwartet mich, wenn ich den Stichtag nicht einhalte? 6. Wo bekomme ich Hilfe/Beratung bei der Umsetzung? 17
9. Kontakte / Touchpoints shopware AG Ebbinghoff 10 48624 Schöppingen Fon: +49 (0) 2555 92885-0 Fax: +49 (0) 2555 92885-99 info@shopware.com Protected Shops GmbH Theresienhöhe 26 80339 München Tel.: +49 (0)89 7298905 0 Fax: +49 (0)89 7298905 99 Email: info@protectedshops.de Trusted Shops GmbH Colonius Carré Subbelrather Straße 15c 50823 Köln Telefon: 0221 – 77 53 66 Fax: 0221 – 77 53 6 89 E-Mail: info@trustedshops.de 18
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