Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 - DGUV
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Historie Schon 1500 v.Chr. findet in dem altägyptischen Papyrus Ebers die Staublungenkrankheit Erwähnung. Um etwa 400 v. Chr. lehrte der griechische Arzt Hypokrates seine Schüler, die beruflichen Einflüsse bei der Erhebung der Krankengeschichte nicht außer Acht zu lassen. Im Mittelalter gerieten die arbeitsmedizinischen Kenntnisse aus früheren Zeiten in Vergessenheit. Erst Paracelsus (1493-1451) und Agricola (1451-1555) interessierten sich wieder für den Einfluss der Arbeit auf die Gesundheit und widmeten sich den Erkrankungen der Bergarbeiter. Umfassend beschrieb erstmals Ramazzini (1633-1714) Krankheiten von 40 Berufsgruppen. Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 2
Die Entwicklung Industrie 1.0 Wasser- und Dampfkraft Industrie 2.0 Elektrische Energie Arbeitsteilung Industrie 3.0 Mikroelektronik zum Steuern von Maschinen Computer Bilder: TÜV Rheinland Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 3
Die zukünftige Entwicklung I Industrie 4.0 – Digitalisierung der Arbeitswelt Umfassende Vernetzung von Informations- und Kommunikationssystemen Intelligente Vernetzung von Mensch, Maschine und Objekten Schnelleres und lebenslanges Lernen In Deutschland: steigender Altersdurchschnitt der Beschäftigten Bild: TÜV Rheinland Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 4
Veränderungen durch Industrie 4.0 Neue Technologien. Weltumspannende Informations- und Kommunikationstechnik (Produktion und Dienstleistung rund um die Uhr) Virtualität und erweiterte Realität (neue Komplexität der Arbeitswelt) Bild: TÜV Rheinland Datenbrillen Fahrerlose Busse, Kühlschränke, die ihren Bahnen und Taxis Inhalt selber bestellt Bargeldloses bezahlen Coworking spaces Roboter als Chirurgen mit dem Handy Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 5
Betriebsärztliche Betreuung Rechtliche Grundlagen und Inhalte – geregelt in: Arbeitssicherheitsgesetz DGUV Vorschrift 2 ArbMedVV – AMR / AME GefStoffV / BioStoffV / LastenhandhabV /LärmVibrationsArbSchV….. ArbStättV…. Novellierung zum 01.01.2017 – Einbeziehung des Telearbeitsplatzes Art der Betreuung – durch: Angestellte Betriebsärzte, Überbetriebliche Dienste, Selbstständige Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 6
Betriebsärztliche Betreuung Anforderung an die betriebsärztliche Betreuung Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizinisches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits……. Die Ziele bestehen in der Förderung, Erhaltung und Mitwirkung bei der Wiederherstellung von Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit des Menschen. Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 7
Betriebsärztliche Betreuung Anforderung an die betriebsärztliche Betreuung Inhalte / Ziele ändern sich • Digitalisierung / Globalisierung der Arbeitswelt • Neue Technologien • Zeitliche und räumliche Flexibilisierung • wachsende Anforderungen an die Qualifizierung der Erwerbstätigen • Änderungen von Arbeitsorten - Arbeitsorganisation • Neue Beschäftigungsformen • Beschäftigungsfähigkeit im demografischen Wandel Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 8
Beschäftigungsfähigkeit im demografischen Wandel Autoren: Dr. Heidrun Hartmann Dr. Christine Kallenberg Dr. Wiete Schramm Dr. Hanns Wildgans Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 9
Betriebsärztliches Beratungsgespräch Quelle: VDBW Leitfaden Beschäftigungsfähigkeit im demografischen Wandel Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 10
Betriebsärztliche Betreuung Betriebsärztliche Betreuung - wie Delegation betriebsärztlicher Leistungen Leitsätze des VDBW - Telearbeitsmedizin Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 11
Delegation betriebsärztlicher Leistungen Autoren: Dr. Wiete Schramm Dr. Hanns Wildgans Dr. Wolfgang Panter Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 12
Delegation betriebsärztlicher Leistungen Auf die Gesundheit der Beschäftigten ausgerichtete (z.B. isolierte, nicht fachlich Parallel- gesteuerte Maßnahmen der strukturen betrieblichen Gesundheitsförderung) sind dem Gesundheitsschutz erfahrungsgemäß nicht dienlich und aus Gründen der Effizienz Delegation betriebsärztlicher Leistungen 13
Chancen der Delegation betriebsärztlicher Teilaufgaben Entlastung des Betriebsarztes von Routineaufgaben, gezielt Expertenwissen in den Betrieb holen dem Betriebsarzt Ressourcen schaffen für gezielte Beratungsaufgaben, die er höchstpersönlich erbringen muss. Delegation betriebsärztlicher Leistungen 14
Leitsätze des VDBW - Telearbeitsmedizin Autoren: Dr. Heinz Bicker Dr. Wiete Schramm Dr. Bernward Siebert Dr. Frank Sladeczek
Berufsrecht (Muster-) Berufsordnung für Ärzte § 7 Abs. 4 „Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt.“ Hinweise und Erläuterungen der BÄK vom 11.12.2015 Allg. Erläuterungen Spezifikation in 7 Modellen Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 16
Grundsätzliche Überlegungen im rechtlichen Kontext BÄK - Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Absatz 4 MBO-Ä (Fernbehandlung) Telearbeitsmedizin mit persönlichen Bezug zum Beschäftigten (Vorsorge, Untersuchungen, Beratungen) Telearbeitsmedizin im Rahmen weiterer betriebsärztlicher Aufgaben (nach § 3 ASIG, DGUV Vorschrift 2) Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 17
Telearbeitsmedizin mit persönlichen Bezug zum Beschäftigten (Vorsorge, Untersuchungen, Beratungen) BÄK - Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Absatz 4 MBO-Ä (Fernbehandlung) • Bezieht sich primär auf ein Arzt-Patienten-Verhältnis im Kontext von Diagnostik und Behandlung • trifft grundsätzlich auch für das Arzt-Versicherten-Verhältnis in der Arbeitsmedizin zu und ist so auch zu verstehen • Arbeitsmedizin - Modell 7: in der Praxis unter Berücksichtigung der Spezifika des Fachgebietes anwendbar, es bildet am ehesten die Praxis in der Arbeitsmedizin ab. • Auch das Modell 2 bei dem es um die Telediagnostik geht, kann in der Arbeitsmedizin Anwendung finden - beispielsweise bei der Erhebung funktionsdiagnostischer Befunde durch die Assistenz – als Grundlage der arbeitsmedizinischen Beratung. Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 18
Telekonsultation Patient → Arzt (Modell 7) Art des Informationsaustauschs / der Interaktion: Arzt-Patienten-Kontakt (Konsultation) über Distanz (Video, Audio, andere Medien) ohne physisch präsenten Arzt beim Patienten ggf. einschl. Übermittlung Vitalparameter (oder sonst. Befunde – z.B. Fotos) je nach Ausgestaltung erfolgt auf Grundlage der Informationen a) allgemeine krankheitsbezogene Beratung durch Ärzte b) Diagnosestellung und Therapieempfehlung Beteiligte: Arzt , Patient, Ärzte in Telemedizinzentren, Nicht ärztliches Personal in Telemedizinzentren Zielsetzung Verbesserung der Patientenberatung, Versorgungsprozessen und evtl. Versorgungsqualität Problemfeld Fernbehandlung bei unbekanntem Patienten ist Modell b) berufsrechtswidrig Modell a) stellt hinsichtlich § 7 Abs. 4 MBO-Ä kein grundsätzliches Problem dar Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 19
Telekonsultation Patient → Arzt (Modell 7) Konsultiert mit Fragestellungen, ggf. einschl. Befunde, Video, Foto, etc. Allgemeine Beratung oder Diagnose und Therapievorschlage Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 20
Telediagnostik Arzt → Patient (Modell 2) Art des Informationsaustauschs / der Interaktion: ärztliche Befundung von erhobenen Untersuchungsergebnissen in räumlicher Trennung zum technischen Untersuchungsort keine ärztliche Befundung der Untersuchungsergebnisse am Untersuchungsort Beteiligte: Arzt in räumlicher Entfernung zum Untersuchungsort Ärzte am Untersuchungsort zur Unterstützung bei Indikationsstellung ggf. medizinisches Fachpersonal Einfluss auf diagnostischen oder therapeutischen Prozess: Verantwortung für den Untersuchungsbefund beim befundenden Arzt Zielsetzung: Sicherstellung flächendeckender Versorgung Vermeidung von Patientenverlegungen bzw. -transporten Problemfeld Fernbehandlung: hinsichtlich § 7 Abs. 4 MBO-Ä kein grundsätzliches Problem 21 Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0
Telediagnostik Arzt → Patient (Modell 2) Ärztliche Befundung von erhobenen Untersuchungs- ergebnissen in räumlicher Trennung zum technischen Untersuchungsort Ärzte/med. Fachpersonal am Untersuchungsort zur Unterstützung bei Indikationsstellung Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 22
Telemedizin in der betriebsärztlichen Beratung Die Anwendung telemedizinischer Methoden und Praktiken in der Arbeitsmedizin ist unter Berücksichtigung der derzeitigen Rechtslage möglich, • erfordert in jedem Fall mindestens einen • direkten, unmittelbaren und individuellen Arztkontakt • im Rahmen von Vorsorgen, Untersuchungen, Beratungen und Begutachtungen. 23 Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0
Telearbeitsmedizin im Rahmen weiterer betriebsärztlicher Aufgaben • Arbeitsschutzausschusssitzungen • Bedingung: wenigstens an einer ASA pro Jahr muss die Teilnahme des Betriebsarztes in Persona sichergestellt sein • Arbeitsplatzbegehungen • nur in einer speziellen Fragestellung kann im Ausnahmefall eine Einzelarbeitsplatzbeurteilung per Webcam erfolgen • betriebsärztliche Beratungstätigkeit im Unternehmen • kann grundsätzlich auch digital z.B. per Videokonferenz oder in Form von Webinaren erfolgen Eine ausschließliche Beratung via technische Hilfsmittel erfüllt nicht die Anforderungen an eine qualitätsgerechte Betreuung und ist nicht konform mit ASiG bzw. DGUV Vorschrift 2. Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 24
Qualifizierungsvoraussetzung Für das im Rahmen der Telearbeitsmedizin tätig werdende Personal: • Ärzte (FÄ für AM, BM, Ärzte in Weiterbildung zum FA für Arbeitsmedizin) sowie das • Assistenzpersonal sollte entsprechend qualifiziert sein. - Absolvierung eines Kurses zur Telearbeitsmedizin (in Erarbeitung) Die in der Telearbeitsmedizin eingesetzte Assistenz sollte eine Fortbildung zur Arbeitsmedizinischen Assistenz absolviert haben – entsprechend des Fortbildungscurriculums für Medizinische Fachangestellte/Arzthelfer/innen „Arbeits- und Betriebsmedizin“ der Bundesärztekammer bzw. ein berufsbegleitendes Curriculum zur MFA Telearbeitsmedizin Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 25
Wahrung der Privatsphäre Räumliche Gegebenheiten zur Wahrung der Privatsphäre des Probanden und Sicherstellung der Verschwiegenheit Um ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Gespräch gewährleisten zu können, sind die technischen Voraussetzungen in einem gesonderten Raum zu schaffen Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 26
Datenschutz / technische Voraussetzung • Die Einhaltung sicherer Übertragungswege, • des Datenschutzes und • der ärztlichen Schweigepflicht haben höchste Priorität. Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 27
Aussicht Mit neuen Betreuungsformen, wie der Telearbeitsmedizin, die die klassische Betreuung ergänzen, werden die Möglichkeiten für eine effektivere ärztliche Betreuung geschaffen. Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 28
Zukunft Thesenpapier des VDBW • Arbeit 4.0 heißt jedoch nicht nur Veränderungen in den Inhalten und den Betreuungsformen sondern verlangt auch gesellschaftspolitische Veränderungen. • Arbeitsschutzrecht und Regelungen der Unfallversicherungsträger – Ergänzung um entsprechende neue Arbeitsformen • Arbeitsschutzgesetzgebung der Zukunft • Ausweitung des Rechtes und der Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge auf alle Erwerbstätigen - unabhängig von der Beschäftigungsform Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 29
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Wiete Schramm Fachärztin für Arbeitsmedizin Fachgebietsleiterin Arbeitsmedizin T: +49 30 7562 3115 F: +49 30 7562 3110 M: +49 172 3216047 E: wiete.schramm@de.tuv.com AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH TÜV Rheinland Group Alboinstr. 56 12103 Berlin Bild: TÜV Rheinland
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