Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 - DGUV

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Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 - DGUV
Betriebsärztliche Betreuung in
der Arbeitswelt 4.0
Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 - DGUV
Historie

    Schon 1500 v.Chr. findet in dem altägyptischen Papyrus Ebers die
     Staublungenkrankheit Erwähnung.
    Um etwa 400 v. Chr. lehrte der griechische Arzt Hypokrates seine
     Schüler, die beruflichen Einflüsse bei der Erhebung der
     Krankengeschichte nicht außer Acht zu lassen.
    Im Mittelalter gerieten die arbeitsmedizinischen Kenntnisse aus
     früheren Zeiten in Vergessenheit.
    Erst Paracelsus (1493-1451) und Agricola (1451-1555) interessierten
     sich wieder für den Einfluss der Arbeit auf die Gesundheit und
     widmeten sich den Erkrankungen der Bergarbeiter.
    Umfassend beschrieb erstmals Ramazzini (1633-1714) Krankheiten
     von 40 Berufsgruppen.

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Die Entwicklung

Industrie 1.0
  Wasser- und Dampfkraft

Industrie 2.0
  Elektrische Energie
  Arbeitsteilung

Industrie 3.0
  Mikroelektronik zum
   Steuern von Maschinen
  Computer
                                                       Bilder: TÜV Rheinland

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Die zukünftige Entwicklung

I
Industrie 4.0 – Digitalisierung der Arbeitswelt
 Umfassende Vernetzung von Informations- und Kommunikationssystemen
 Intelligente Vernetzung von Mensch, Maschine und Objekten
 Schnelleres und lebenslanges Lernen
 In Deutschland: steigender Altersdurchschnitt der Beschäftigten

                                        Bild: TÜV Rheinland

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Veränderungen durch Industrie 4.0

Neue Technologien.
Weltumspannende Informations- und Kommunikationstechnik
 (Produktion und Dienstleistung rund um die Uhr)

Virtualität und erweiterte Realität
 (neue Komplexität der Arbeitswelt)

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                                                         Datenbrillen

                                Fahrerlose Busse,                   Kühlschränke, die ihren
                                Bahnen und Taxis                     Inhalt selber bestellt

  Bargeldloses bezahlen                                Coworking spaces
                                                                                     Roboter als Chirurgen
     mit dem Handy

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Betriebsärztliche Betreuung

Rechtliche Grundlagen und Inhalte – geregelt in:
Arbeitssicherheitsgesetz
DGUV Vorschrift 2
ArbMedVV – AMR / AME
GefStoffV / BioStoffV / LastenhandhabV /LärmVibrationsArbSchV…..
ArbStättV…. Novellierung zum 01.01.2017 – Einbeziehung des Telearbeitsplatzes

Art der Betreuung – durch:
Angestellte Betriebsärzte, Überbetriebliche Dienste, Selbstständige

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Betriebsärztliche Betreuung

Anforderung an die betriebsärztliche Betreuung

 Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizinisches Fach die
 Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten einerseits
 sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits…….

 Die Ziele bestehen in der Förderung, Erhaltung und Mitwirkung bei der
 Wiederherstellung von Gesundheit sowie der Arbeits- und
 Beschäftigungsfähigkeit des Menschen.

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Betriebsärztliche Betreuung

Anforderung an die betriebsärztliche Betreuung

Inhalte / Ziele ändern sich
•    Digitalisierung / Globalisierung der Arbeitswelt
•    Neue Technologien
•    Zeitliche und räumliche Flexibilisierung
•    wachsende Anforderungen an die Qualifizierung der Erwerbstätigen
•    Änderungen von Arbeitsorten - Arbeitsorganisation
•    Neue Beschäftigungsformen
•    Beschäftigungsfähigkeit im demografischen Wandel

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Beschäftigungsfähigkeit im
demografischen Wandel

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                                                     Dr. Heidrun Hartmann
                                                     Dr. Christine Kallenberg
                                                     Dr. Wiete Schramm
                                                     Dr. Hanns Wildgans

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Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0 - DGUV
Betriebsärztliches
     Beratungsgespräch

Quelle: VDBW Leitfaden
Beschäftigungsfähigkeit im demografischen
Wandel

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Betriebsärztliche Betreuung

Betriebsärztliche Betreuung - wie

                             Delegation betriebsärztlicher Leistungen

                               Leitsätze des VDBW - Telearbeitsmedizin

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Delegation betriebsärztlicher
Leistungen

                                                     Autoren:
                                                     Dr. Wiete Schramm
                                                     Dr. Hanns Wildgans
                                                     Dr. Wolfgang Panter

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Delegation betriebsärztlicher
Leistungen

Auf die Gesundheit der Beschäftigten ausgerichtete

                                           (z.B. isolierte, nicht fachlich
               Parallel-                   gesteuerte Maßnahmen der
               strukturen                  betrieblichen Gesundheitsförderung)

sind dem Gesundheitsschutz erfahrungsgemäß nicht dienlich und aus
Gründen der Effizienz

Delegation betriebsärztlicher Leistungen                                         13
Chancen der Delegation
betriebsärztlicher Teilaufgaben

     Entlastung des Betriebsarztes von
      Routineaufgaben,
     gezielt Expertenwissen in den Betrieb holen
     dem Betriebsarzt Ressourcen schaffen für gezielte
      Beratungsaufgaben, die er höchstpersönlich
      erbringen muss.

Delegation betriebsärztlicher Leistungen                  14
Leitsätze des VDBW -
Telearbeitsmedizin

Autoren:
Dr. Heinz Bicker
Dr. Wiete Schramm
Dr. Bernward Siebert
Dr. Frank Sladeczek
Berufsrecht

    (Muster-) Berufsordnung für Ärzte § 7 Abs. 4
      „Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung,
       insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und
       Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen
       Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die
       Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt.“

    Hinweise und Erläuterungen der BÄK vom 11.12.2015
      Allg. Erläuterungen
      Spezifikation in 7 Modellen

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Grundsätzliche Überlegungen im
    rechtlichen Kontext
BÄK - Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Absatz 4 MBO-Ä
(Fernbehandlung)

    Telearbeitsmedizin mit persönlichen Bezug zum Beschäftigten
                  (Vorsorge, Untersuchungen, Beratungen)
    Telearbeitsmedizin im Rahmen weiterer betriebsärztlicher Aufgaben
                     (nach § 3 ASIG, DGUV Vorschrift 2)

    Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0                   17
Telearbeitsmedizin mit persönlichen
Bezug zum Beschäftigten
(Vorsorge, Untersuchungen, Beratungen)
BÄK - Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Absatz 4 MBO-Ä
(Fernbehandlung)
• Bezieht sich primär auf ein Arzt-Patienten-Verhältnis im Kontext von
   Diagnostik und Behandlung
• trifft grundsätzlich auch für das Arzt-Versicherten-Verhältnis in der
   Arbeitsmedizin zu und ist so auch zu verstehen

• Arbeitsmedizin - Modell 7: in der Praxis unter Berücksichtigung der
  Spezifika des Fachgebietes anwendbar, es bildet am ehesten die
  Praxis in der Arbeitsmedizin ab.
• Auch das Modell 2 bei dem es um die Telediagnostik geht, kann in
  der Arbeitsmedizin Anwendung finden - beispielsweise bei der
  Erhebung funktionsdiagnostischer Befunde durch die Assistenz – als
  Grundlage der arbeitsmedizinischen Beratung.

Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0                        18
Telekonsultation Patient → Arzt (Modell 7)
Art des Informationsaustauschs / der Interaktion:
   Arzt-Patienten-Kontakt (Konsultation) über Distanz (Video, Audio, andere Medien)
    ohne physisch präsenten Arzt beim Patienten
   ggf. einschl. Übermittlung Vitalparameter (oder sonst. Befunde – z.B. Fotos)
   je nach Ausgestaltung erfolgt auf Grundlage der Informationen
    a) allgemeine krankheitsbezogene Beratung durch Ärzte
    b) Diagnosestellung und Therapieempfehlung
Beteiligte:
   Arzt , Patient, Ärzte in Telemedizinzentren, Nicht ärztliches Personal in
    Telemedizinzentren
Zielsetzung
Verbesserung der Patientenberatung, Versorgungsprozessen und evtl.
Versorgungsqualität
Problemfeld Fernbehandlung
bei unbekanntem Patienten ist Modell b) berufsrechtswidrig
Modell a) stellt hinsichtlich § 7 Abs. 4 MBO-Ä kein grundsätzliches Problem dar

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Telekonsultation Patient → Arzt (Modell 7)

                                                       Konsultiert mit
                                                       Fragestellungen, ggf.
                                                       einschl. Befunde, Video,
                                                       Foto, etc.

                                                       Allgemeine Beratung oder
                                                       Diagnose und
                                                       Therapievorschlage

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Telediagnostik Arzt → Patient (Modell 2)
Art des Informationsaustauschs / der Interaktion:
 ärztliche Befundung von erhobenen Untersuchungsergebnissen in räumlicher Trennung zum
   technischen Untersuchungsort
    keine ärztliche Befundung der Untersuchungsergebnisse am Untersuchungsort

Beteiligte:
 Arzt in räumlicher Entfernung zum Untersuchungsort
    Ärzte am Untersuchungsort zur Unterstützung bei Indikationsstellung
    ggf. medizinisches Fachpersonal

Einfluss auf diagnostischen oder therapeutischen Prozess:
Verantwortung für den Untersuchungsbefund beim befundenden Arzt

Zielsetzung:
Sicherstellung flächendeckender Versorgung
Vermeidung von Patientenverlegungen bzw. -transporten
Problemfeld Fernbehandlung:
hinsichtlich § 7 Abs. 4 MBO-Ä kein grundsätzliches Problem

                                                                                          21
Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0
Telediagnostik Arzt → Patient (Modell 2)

                                                  Ärztliche Befundung
                                                   von erhobenen
                                                   Untersuchungs-
                                                   ergebnissen in
                                                   räumlicher Trennung
                                                   zum technischen
                                                   Untersuchungsort
                                                  Ärzte/med.
                                                   Fachpersonal am
                                                   Untersuchungsort zur
                                                   Unterstützung bei
                                                   Indikationsstellung

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Telemedizin in der betriebsärztlichen
Beratung

       Die Anwendung telemedizinischer Methoden und Praktiken in der
        Arbeitsmedizin ist unter Berücksichtigung der derzeitigen Rechtslage
        möglich,
      • erfordert in jedem Fall mindestens einen
      • direkten, unmittelbaren und individuellen Arztkontakt
      • im Rahmen von Vorsorgen, Untersuchungen, Beratungen und
        Begutachtungen.

                                                                               23
Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0
Telearbeitsmedizin im Rahmen
weiterer betriebsärztlicher Aufgaben

•    Arbeitsschutzausschusssitzungen
     • Bedingung: wenigstens an einer ASA pro Jahr muss die Teilnahme
       des Betriebsarztes in Persona sichergestellt sein

•    Arbeitsplatzbegehungen
     • nur in einer speziellen Fragestellung kann im Ausnahmefall eine
       Einzelarbeitsplatzbeurteilung per Webcam erfolgen

•    betriebsärztliche Beratungstätigkeit im Unternehmen
     • kann grundsätzlich auch digital z.B. per Videokonferenz oder in
       Form von Webinaren erfolgen

Eine ausschließliche Beratung via technische Hilfsmittel erfüllt
nicht die Anforderungen an eine qualitätsgerechte Betreuung und
ist nicht konform mit ASiG bzw. DGUV Vorschrift 2.
Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0                       24
Qualifizierungsvoraussetzung

Für das im Rahmen der Telearbeitsmedizin tätig werdende Personal:
• Ärzte (FÄ für AM, BM, Ärzte in Weiterbildung zum FA für
   Arbeitsmedizin) sowie das
• Assistenzpersonal
sollte entsprechend qualifiziert sein. - Absolvierung eines Kurses zur
Telearbeitsmedizin (in Erarbeitung)

Die in der Telearbeitsmedizin eingesetzte Assistenz sollte eine
Fortbildung zur Arbeitsmedizinischen Assistenz absolviert haben –
entsprechend des Fortbildungscurriculums für Medizinische
Fachangestellte/Arzthelfer/innen „Arbeits- und Betriebsmedizin“ der
Bundesärztekammer bzw. ein berufsbegleitendes Curriculum zur MFA
Telearbeitsmedizin

Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0                       25
Wahrung der Privatsphäre

Räumliche Gegebenheiten zur Wahrung der Privatsphäre
des Probanden und Sicherstellung der Verschwiegenheit

    Um ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Gespräch gewährleisten zu
     können, sind die technischen Voraussetzungen in einem
     gesonderten Raum zu schaffen

Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0                      26
Datenschutz / technische
    Voraussetzung

• Die Einhaltung sicherer Übertragungswege,
• des Datenschutzes und
• der ärztlichen Schweigepflicht haben höchste Priorität.

    Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0      27
Aussicht

                 Mit neuen Betreuungsformen,
                 wie der Telearbeitsmedizin,
                 die die klassische Betreuung ergänzen,
                 werden die Möglichkeiten für eine effektivere ärztliche
                 Betreuung geschaffen.

Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0                         28
Zukunft

Thesenpapier des VDBW

• Arbeit 4.0 heißt jedoch nicht nur Veränderungen in den Inhalten und
  den Betreuungsformen sondern verlangt auch gesellschaftspolitische
  Veränderungen.
• Arbeitsschutzrecht und Regelungen der Unfallversicherungsträger –
  Ergänzung um entsprechende neue Arbeitsformen
• Arbeitsschutzgesetzgebung der Zukunft
  • Ausweitung des Rechtes und der Verpflichtung zur
    arbeitsmedizinischen Vorsorge auf alle Erwerbstätigen -
    unabhängig von der Beschäftigungsform

Betriebsärztliche Betreuung in der Arbeitswelt 4.0                  29
Vielen Dank
 für Ihre Aufmerksamkeit!
Dr. Wiete Schramm
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Fachgebietsleiterin Arbeitsmedizin

T: +49 30 7562 3115
F: +49 30 7562 3110
M: +49 172 3216047
E: wiete.schramm@de.tuv.com

AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
TÜV Rheinland Group
Alboinstr. 56
12103 Berlin

                                           Bild: TÜV Rheinland
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