Bewerbungsbogen - Berliner Verlagspreis

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Bewerbungsbogen - Berliner Verlagspreis
Bewerbungsbogen

Anschrift

      Verlagsname

      Unternehmensform

      Inhaber | Gesellschafter

      Straße

      PLZ + Ort

Kontakt

      Ansprechpartner*in

      Telefon

      E-Mail-Adresse

      Website

Unternehmen

      Jahr der Verlagsgründung

      Anzahl der Mitarbeiter*innen
      (inkl. InhaberIn / Geschäftsführung)

      Anzahl der jährlich publizierten Titel

      Jahresumsatz (in EUR)                  2020

      Verkehrsnummer
      (sofern vorhanden)

      Social-Media-Kanäle (URL)

                                                    1/3
Programm

      Bitte nennen Sie hier drei Buchtitel
      und senden davon je zwei
      Exemplare ein.

1.    Autor*in

      Titel

      Jahr der Verö9entlichung                                 gesamte Auflagenhöhe

2.    Autor*in

      Titel

      Jahr der Verö9entlichung                                 gesamte Auflagenhöhe

3.    Autor*in

      Titel

      Jahr der Verö9entlichung                                 gesamte Auflagenhöhe

      Bitte die Vorschauen 2021, Frühjahr und Herbst in jeweils sechs Exemplaren
      zusammen mit den Büchern einsenden.

Motivationsschreiben

      Stellen Sie in einem Motivationsschreiben Ihren Verlag der Jury vor. Zeigen Sie,
      was das Besondere an Ihrem Verlagsprogramm ist und warum Sie sich für den
      Berliner Verlagspreis bewerben (Umfang: max. 3 DIN A4 Seiten).

Mediendateien senden Sie bitte an: info@berlinerverlagspreis.de

      Firmenlogo (Dateiname)

      Foto (Dateiname)
      (VerlegerIn oder Verlagsgebäude oder Verlagsräume) zur Verwendung auf der Homepage »Berliner Verlagspreis«
      im Falle einer Nominierung für die Shortlist

                                                                                                                   2/3
Information zur De-minimis-Beihilfe

Preisgelder werden von der Europäischen Kommission als staatliche Beihilfe angesehen
und werden als sog. De-minimis-Beihilfe ausgezahlt. Dabei darf ein Betrag von 200.000 H
imIlaufenden Kalenderjahr sowie den zwei vorangegangenen KalenderjahrenInicht
überschritten werden. Sofern ein Preisträger innerhalb dieser Frist bereits andere De-
minimis-Beihilfen erhalten hat, ist eine Auszahlung des Preisgeldes nur bis zu diesem
Grenzbetrag möglich. (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission über die Anwendung
der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf
De-minimis-Beihilfen, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 352 vom 24.
DezemberI2013, S. 1)

Es ist deshalb unbedingt notwendig, dass Sie die »De-minimis-Erklärung« auf den
folgenden Seiten ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und mit Ihrem Bewerbungs-
bogen und den sonstigen Unterlagen einreichen. Ohne diese Erklärung kann Ihre
Bewerbung nicht angenommen werden.

WICHTIG: Bitte senden Sie den ausgefüllte Bewerbungsbogen postalisch mit den
Vorschauen und Büchern bis zum 6. Juli 2021 (Poststempel) an:

Börsenverein des deutschen Buchhandels
Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.
Danckelmannstr. 9
14059 Berlin

und zusätzlich als ausgefüllte PDF an info@berlinerverlagspreis.de

               Datum | Firmenstempel | Unterschrift (zusätzlich in Blockschrift)

                              Der Berliner Verlagspreis wird vergeben von

                                        mit Unterstützung von

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Johanna Hahn, E-Mail: hahn@berlinerbuchhandel.de, Tel. 030 26 39 18 14

                                                                                    3/3
De-minimis-Erklärung

                    über De-minimis-Beihilfen nach den EU-Verordnungen für De-minimis-Beihilfen1

Angaben zum Unternehmen

    Unternehmen

    Anschrift

                                                                                                                 Ja         Nein
    Das Unternehmen ist im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig.

In dieser Erklärung sind alle De-minimis-Beihilfen anzugeben, die Ihr Unternehmen bzw. Unternehmensverbund als „ein
einziges Unternehmen" im laufenden sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhalten hat.

Definition „ein einziges Unternehmen“
Für die Zwecke der De-minimis-Verordnungen sind die Unternehmen als ein einziges Unternehmen zu betrachten, die
zueinander in mindestens einer der folgenden Beziehungen stehen:
  • Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unter-
      nehmens,
  • ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums
      eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen,
  • ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag oder aufgrund einer
      Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben,
  • ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit
      anderen Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleini-
      ge Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus.

1
      Allgemeine De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Arti-
       kel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, veröffentlicht im Amts-
       blatt der EU L 352/1 vom 24.12.2013, http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/de_minimis_regulation_de.pdf bzw.
       Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Ver-
       trag auf De-minimis-Beihilfen veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 379/5 vom 28. Dezember 2006
      Agrar-De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel
       107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor, veröffentlicht
       im Amtsblatt der EU L 352/9 vom 24. Dezember 2013, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?
       uri=CELEX:32013R1408&from=DE bzw. Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 der Kommission vom 20. Dezember 2007 über die An-
       wendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor veröffentlicht im Amtsblatt der EU
       L 337/35 vom 21. Dezember 2007
      Fisch-De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 717/2014 der Kommission vom 27. Juni 2014 über die Anwendung der Artikel 107 und
       108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Fischerei und Aquakultursektor,
       veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 190/45 vom 28. Juni 2014, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?
       uri=CELEX:32014R0717&from=DE bzw. Verordnung (EG) 875/2007 der Kommission vom 24. Juli 2007 über die Anwendung
       der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Fischereisektor veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 193/6 vom 25.
       Juli 2007
      DAWI-De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 über die Anwendung der Artikel 107 und
       108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistun-
       gen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen, veröffentlicht im EU-Amtsblatt L 114/8 vom 26. April 2012, http://eur-
       lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:114:0008:0013:DE:PDF

                                                                                                                                   1
Auch Unternehmen, die über ein oder mehrere andere Unternehmen zueinander in einer der vorgenannten Beziehun-
gen stehen, werden als ein einziges Unternehmen betrachtet.

Im Falle einer Fusion oder Übernahme müssen alle De-minimis-Beihilfen, die den beteiligten Unternehmen im lau-
fenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren gewährt wurden, angegeben werden. Im
Zuge von Unternehmensaufspaltungen werden die De-minimis-Beihilfen dem Unternehmen zugerechnet, welches die
Geschäftsbereiche übernimmt, für die die De-minimis-Beihilfen verwendet wurden. Ist dies nicht möglich, muss eine an-
teilige Aufteilung auf der Grundlage des Buchwerts des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufspaltung erfol-
gen.

Erklärung
Hiermit bestätige/n ich/wir, dass ich/wir als ein einziges Unternehmen der oben genannten Definition im laufenden Ka-
lenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren

       keine
       die in der Tabelle auf der folgende Seite aufgeführten

De-minimis-Beihilfen im Sinne der EU-De-minimis-Verordnungen erhalten bzw. beantragt habe.

Mir/Uns ist bekannt, dass die Angaben in der AGVO-Erklärung und der De-minimis-Erklärung subventionserheblich im
Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) sind und dass Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist.
Ich/Wir verpflichtet) mich/uns, Ihnen unverzüglich Änderungen der vorgenannten Angaben zu übermitteln, sobald
mir/uns diese bekannt werden.

Ort, Datum                                     Stempel/rechtsverbindliche Unterschrift

                                                                                                                   2
Unternehmen                beantragt    Datum       Beihilfen-    Art der De-minimis-Beihilfe         Form der Beihilfe   Fördersumme      Beihilfewert
                           mit Antrag   des Be-     geber         (bitte ankreuzen)                   (z.B. Zuschuss,     in Euro          (Bruttosubven-
                           vom          scheides/                                                     Darlehen, Bürg-     (z.B. Zu-        tionsäquivalent2
                                        des Ver-                                                      schaft)             schuss-, Dar-    )
                                        trages                                                                            lehens-, Bürg-
                                                                                                                          schaftsbetrag)
                                                                  Allge-   Agra    Fisch   DAWI
                                                                  meine    r
2 Das Bruttosubventionsäquivalent geht aus der De-minimis-Bescheinigung des Beihilfengebers hervor.
                                                                                                          3
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