Mehrgenerationenwohnen und Energetische Sanierung in Sachsen - die neuen Förderrichtlinien des SMI

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Mehrgenerationenwohnen und Energetische Sanierung in Sachsen - die neuen Förderrichtlinien des SMI
16. Tage der Sächsischen Wohnungsgenossenschaften
                             am 9. und 10. Mai 2007 in Dresden

     Mehrgenerationenwohnen und
Energetische Sanierung in Sachsen – die
    neuen Förderrichtlinien des SMI

                Vortrag von Herrn Dr. Albrecht Buttolo
                Sächsischer Staatsminister des Innern

 Sächsisches Staatsministerium des Innern                        1
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Finanzierungsquellen im Zuge der
                    Föderalismusreform

► Nach Art. 143 c Grundgesetz zahlt der Bund den Ländern von 2007 – 2013
   jährlich 518,2 Mio. €.

► Der Anteil Sachsens beträgt jährlich 59,6 Mio. € Kompensationsmittel.

    • Davon werden bestehende Programme abfinanziert.
    • Für ein neues Landeswohnungsbauprogramm sind derzeit für
      2007 5,4 Mio. € und für
      2008 17,5 Mio. € eingeplant.

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Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen

 Einwohner in 1.000
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5.000    4.776
                            4.567
                                                 4.426
4.500                                                                   4.276
         16%                                                                                 4.052
                 Rentner (65 Jahre und älter)                                                                  3.887
4.000                                                                                                                              3.737
                                                                       23%
3.500
         26%
                 ältere Erwerbsfähige (45 bis 64 Jahre)                                                                       29%
3.000
                                                                       28%
2.500
         28%                                                                                                                  29%
2.000            jüngere Erwerbsfähige (25 bis 44 Jahre)

1.500                                                                  27%
         12%                                                                                                                  23%
1.000            Berufseinsteiger (15 bis 24 Jahre)
                                                                       13%
  500                                                                                                                         8%
         19%
                 Kinder (0 bis 14 Jahre)
                                                                       10%                                                    11%
     0
     1990                  1995                  2000                  2005                  2010             2015                 2020
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; ab 2006 Korridormittel der 3. Regionalisierte Bevölkerungsprognose               Grafik: SAB/JG

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Wohnungsmarkt der Zukunft

       Die Nachfrage wird sich vor allem an den gewünschten und
       bezahlbaren Quartieren orientieren.

       Das Wohnumfeld wird eine zunehmende Rolle bei der
       Entscheidungsfindung spielen.

       Die Magnetwirkung der kurzen Wege für eine älter werdende
       Gesellschaft lassen eine Re-Urbanisierung erwarten.

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Politisches Ziel
Unterstützung der Stadtentwicklung – Zusammenwirken aller Förderprogramme

                                                    Schwerpunkte

Wohnungsbauförderung                        Städtebauförderung            EU-Förderung
► Wohnraum                                  ► Ausgleich von Funktions-   ► Unterstützung der
- modernisieren / instand setzen              verlusten innerhalb des      städtischen Dimension
- energetisch ertüchtigen                     Wohnumfeldes                 einschließlich
- barrierearm herrichten                    ► Gemeinbedarfseinrichtungen   der sozialen und
► Mehrgenerationenwohnen                    ► Infrastruktur                technischen Infrastruktur
   erleichtern                              ► Gewerbe                    ► Brachflächenrevitalisierung

                                                   Ziel

     Neuausrichtung auf die Anforderungen einer älter werdenden Gesellschaft

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Förderrichtlinie Energetische Sanierung

                             Mitteleinsatz für

         1. energetische Bewertung des bestehenden Wohngebäudes

               plus

         2. Förderung von Baumaßnahmen zur Energieeinsparung

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Ausrichtung der Förderbausteine

1. Energetische Bewertung des Gebäudes

►       Einbeziehung einer energetischen Bewertung des Gebäudes und der
        Heizungsanlage nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor
        Antragstellung und nach Fertigstellung der Baumaßnahmen

►       Die Beratung muss den Ist-Zustand darstellen, Sanierungsmaßnahmen
        aufzeigen und eine Berechnung über erzielbare Energieeinsparungen
        beinhalten

►       Förderung der energetischen Bewertung in Form eines Zuschusses nach
        Abschluss der Baumaßnahmen und in Verbindung mit einem
        Energiespardarlehen möglich

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Ausrichtung der Förderbausteine

2. Förderung von Baumaßnahmen zur Energieeinsparung

►       Grundlage bildet eine energetische Bewertung des Gebäudes und der
        Heizungsanlage nach EnEV (nicht älter als 3 Jahre)

►       Durchführung von Energiesparmaßnahmen

►       Maßnahmen haben die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung
        (EnEV) zu unterschreiten

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Ausrichtung der Förderbausteine

Förderfähig sind folgende investiven Maßnahmen:

►     zur Verbesserung der Wärmedämmung insbesondere
      •    der Außenwände und Fenster,
      •    des Daches und der obersten Geschossdecken,
      •    der Kellerdecke, der Bodenplatte oder der Außenflächen beheizter Räume

►     zur Nutzung erneuerbarer Energien insbesondere
      •    Solarthermische Anlagen,
      •    Biomasseanlagen (fest, flüssig, gasförmig),
      •    Wärmepumpen (Geothermie)

►     zur Verbesserung der Effizienz der Energienutzung insbesondere
      •    der Austausch von Kohle-, Öl- oder Nachtspeicherheizungen durch Brennwert-
           Zentralheizungsanlagen,
      •    Lüftungsanlagen mit mindestens 60 Prozent Wärmerückgewinnung,
          Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung

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Konditionen

Höhe der Zuwendung:                             bis zu 90 Prozent der unmittelbar durch
                                                förderfähige Maßnahmen entstandenen
                                                Ausgaben (einschließlich Baunebenkosten),
                                                maximal 50.000 EUR je Wohneinheit eines
                                                geförderten Wohngebäudes

Zinsstaffelung:                                 vom 1. bis zum 10. Jahr 1,5 Prozent pro Jahr
                                                       ab dem 11. Jahr 3,5 Prozent pro Jahr

Laufzeit des Darlehens:                         20 Jahre

tilgungsfreie Zeit:                             bis zu einem Jahr ab Zusage

Auszahlung:                                     100 Prozent des Darlehensbetrages

Darlehenshöhe:                                  mindestens 5.000 EUR

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Förderrichtlinie zum Mehrgenerationenwohnen

                           Mitteleinsatz für

                       Investive Maßnahmen zur Wohnanpassung

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Mehrgenerationenwohnen

Der Focus liegt auf der

►        Anpassung von innerstädtischen Wohnquartieren an sich
         ändernde Wohnbedürfnisse

►        Schaffung von Wohnraum für integrative generationsübergreifende
         Wohnformen (Mehrgenerationenhaus),
         Basis bildet ein zukunftsorientiertes Nutzungskonzept

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Ausrichtung der Förderbausteine

Förderfähig sind:

    ► Einbau von bedarfsgerechten und gebäudespezifisch geeigneten
      Aufzügen,

    ► Veränderung von Grundrissen im Wohngebäude,

    ► Schaffung von Gemeinschaftsräumen für überbetriebliche Nutzung
      (z. B auch für eine Nutzung als Familien- oder Stadtteilzentrum,
      Begegnungsstätte oder auch für soziale Dienstleistungen).

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Ausrichtung der Förderbausteine

Förderfähige Maßnahmen:

   ► Anbau von neuen Balkonen und Erweiterung vorhandener Balkone,

   ► bauliche Veränderungen im Sanitär- und Küchenbereich,

   ► Einbau von Notrufanlage, Wechselsprechanlagen usw.,

   ► Schaffung von Rollstuhl- und Kinderwagenabstellplätzen in
     Treppenhäusern oder Nebenräumen.

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Konditionen

Höhe der Zuwendung:                             75 Prozent der unmittelbar durch förderfähige
                                                Maßnahmen entstandenen Ausgaben,
                                                aber maximal 50.000 EUR je Wohneinheit
                                                eines geförderten Wohngebäudes

Zinsstaffelung:                                 vom 1. bis zum 10. Jahr 1,5 Prozent pro Jahr
                                                       ab dem 11. Jahr 3,5 Prozent pro Jahr

Laufzeit des Darlehens:                         20 Jahre

tilgungsfreie Zeit:                             bis zu einem Jahr ab Zusage

Auszahlung:                                     100 Prozent des Darlehensbetrages

Darlehenshöhe:                                  mindestens 5.000 EUR

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Fördervoraussetzungen

Gebietskulisse:

Bestätigung der Gemeinde, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der
Antragstellung
► in einem Gebiet liegt, das nach dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept
 (SEKO) in der Gemeinde als konsolidiertes oder konsolidierungswürdiges
   Gebiet ausgewiesen ist
oder
► in der Innenstadt liegt.

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Fördervoraussetzungen

Nutzungskonzept

für investive Maßnahmen im Mietwohnungsbau:
► muss schlüssig und zukunftsorientiert sein
► umfasst
     • eine kurze Beschreibung des Vorhabens
     • eine Darstellung der geplanten Einzelmaßnahmen
     • diverse Grundrisse

Das Nutzungskonzept ist auf max. 5 Seiten zu begrenzen (ohne Grundrisse).

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Prioritätensetzung für das Förderjahr 2007

         ► Anpassung vornehmlich kleinerer Gebäude

         ► Schaffung von Gemeinschaftsräumen

   Hinweis: Die Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der De-minimis-Regelung

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Evaluierung

► Mein Haus möchte langfristig im
  Bereich Wohraumförderung
  agieren.

► Die neuen Programme 2007
  sind auch für einen längeren
  Förderzeitraum konzipiert.

► Für die Evaluierung der Förder-
  programme ist der Nachweis zur
  Sicherung
    • der Qualität des Förderzweckes
    • der zielgenauen und nachhaltigen
      Förderung
   zu erbringen.

    Sächsisches Staatsministerium des Innern             24
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