Mehrgenerationenwohnen und Energetische Sanierung in Sachsen - die neuen Förderrichtlinien des SMI
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16. Tage der Sächsischen Wohnungsgenossenschaften am 9. und 10. Mai 2007 in Dresden Mehrgenerationenwohnen und Energetische Sanierung in Sachsen – die neuen Förderrichtlinien des SMI Vortrag von Herrn Dr. Albrecht Buttolo Sächsischer Staatsminister des Innern Sächsisches Staatsministerium des Innern 1
Finanzierungsquellen im Zuge der Föderalismusreform ► Nach Art. 143 c Grundgesetz zahlt der Bund den Ländern von 2007 – 2013 jährlich 518,2 Mio. €. ► Der Anteil Sachsens beträgt jährlich 59,6 Mio. € Kompensationsmittel. • Davon werden bestehende Programme abfinanziert. • Für ein neues Landeswohnungsbauprogramm sind derzeit für 2007 5,4 Mio. € und für 2008 17,5 Mio. € eingeplant. Sächsisches Staatsministerium des Innern 2
Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen Einwohner in 1.000 Anteile der Bevölkerungsgruppen 5.000 4.776 4.567 4.426 4.500 4.276 16% 4.052 Rentner (65 Jahre und älter) 3.887 4.000 3.737 23% 3.500 26% ältere Erwerbsfähige (45 bis 64 Jahre) 29% 3.000 28% 2.500 28% 29% 2.000 jüngere Erwerbsfähige (25 bis 44 Jahre) 1.500 27% 12% 23% 1.000 Berufseinsteiger (15 bis 24 Jahre) 13% 500 8% 19% Kinder (0 bis 14 Jahre) 10% 11% 0 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; ab 2006 Korridormittel der 3. Regionalisierte Bevölkerungsprognose Grafik: SAB/JG Sächsisches Staatsministerium des Innern 3
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Wohnungsmarkt der Zukunft Die Nachfrage wird sich vor allem an den gewünschten und bezahlbaren Quartieren orientieren. Das Wohnumfeld wird eine zunehmende Rolle bei der Entscheidungsfindung spielen. Die Magnetwirkung der kurzen Wege für eine älter werdende Gesellschaft lassen eine Re-Urbanisierung erwarten. Sächsisches Staatsministerium des Innern 9
Politisches Ziel Unterstützung der Stadtentwicklung – Zusammenwirken aller Förderprogramme Schwerpunkte Wohnungsbauförderung Städtebauförderung EU-Förderung ► Wohnraum ► Ausgleich von Funktions- ► Unterstützung der - modernisieren / instand setzen verlusten innerhalb des städtischen Dimension - energetisch ertüchtigen Wohnumfeldes einschließlich - barrierearm herrichten ► Gemeinbedarfseinrichtungen der sozialen und ► Mehrgenerationenwohnen ► Infrastruktur technischen Infrastruktur erleichtern ► Gewerbe ► Brachflächenrevitalisierung Ziel Neuausrichtung auf die Anforderungen einer älter werdenden Gesellschaft Sächsisches Staatsministerium des Innern 10
Förderrichtlinie Energetische Sanierung Mitteleinsatz für 1. energetische Bewertung des bestehenden Wohngebäudes plus 2. Förderung von Baumaßnahmen zur Energieeinsparung Sächsisches Staatsministerium des Innern 11
Ausrichtung der Förderbausteine 1. Energetische Bewertung des Gebäudes ► Einbeziehung einer energetischen Bewertung des Gebäudes und der Heizungsanlage nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor Antragstellung und nach Fertigstellung der Baumaßnahmen ► Die Beratung muss den Ist-Zustand darstellen, Sanierungsmaßnahmen aufzeigen und eine Berechnung über erzielbare Energieeinsparungen beinhalten ► Förderung der energetischen Bewertung in Form eines Zuschusses nach Abschluss der Baumaßnahmen und in Verbindung mit einem Energiespardarlehen möglich Sächsisches Staatsministerium des Innern 12
Ausrichtung der Förderbausteine 2. Förderung von Baumaßnahmen zur Energieeinsparung ► Grundlage bildet eine energetische Bewertung des Gebäudes und der Heizungsanlage nach EnEV (nicht älter als 3 Jahre) ► Durchführung von Energiesparmaßnahmen ► Maßnahmen haben die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu unterschreiten Sächsisches Staatsministerium des Innern 13
Ausrichtung der Förderbausteine Förderfähig sind folgende investiven Maßnahmen: ► zur Verbesserung der Wärmedämmung insbesondere • der Außenwände und Fenster, • des Daches und der obersten Geschossdecken, • der Kellerdecke, der Bodenplatte oder der Außenflächen beheizter Räume ► zur Nutzung erneuerbarer Energien insbesondere • Solarthermische Anlagen, • Biomasseanlagen (fest, flüssig, gasförmig), • Wärmepumpen (Geothermie) ► zur Verbesserung der Effizienz der Energienutzung insbesondere • der Austausch von Kohle-, Öl- oder Nachtspeicherheizungen durch Brennwert- Zentralheizungsanlagen, • Lüftungsanlagen mit mindestens 60 Prozent Wärmerückgewinnung, Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung Sächsisches Staatsministerium des Innern 14
Konditionen Höhe der Zuwendung: bis zu 90 Prozent der unmittelbar durch förderfähige Maßnahmen entstandenen Ausgaben (einschließlich Baunebenkosten), maximal 50.000 EUR je Wohneinheit eines geförderten Wohngebäudes Zinsstaffelung: vom 1. bis zum 10. Jahr 1,5 Prozent pro Jahr ab dem 11. Jahr 3,5 Prozent pro Jahr Laufzeit des Darlehens: 20 Jahre tilgungsfreie Zeit: bis zu einem Jahr ab Zusage Auszahlung: 100 Prozent des Darlehensbetrages Darlehenshöhe: mindestens 5.000 EUR Sächsisches Staatsministerium des Innern 15
Förderrichtlinie zum Mehrgenerationenwohnen Mitteleinsatz für Investive Maßnahmen zur Wohnanpassung Sächsisches Staatsministerium des Innern 16
Mehrgenerationenwohnen Der Focus liegt auf der ► Anpassung von innerstädtischen Wohnquartieren an sich ändernde Wohnbedürfnisse ► Schaffung von Wohnraum für integrative generationsübergreifende Wohnformen (Mehrgenerationenhaus), Basis bildet ein zukunftsorientiertes Nutzungskonzept Sächsisches Staatsministerium des Innern 17
Ausrichtung der Förderbausteine Förderfähig sind: ► Einbau von bedarfsgerechten und gebäudespezifisch geeigneten Aufzügen, ► Veränderung von Grundrissen im Wohngebäude, ► Schaffung von Gemeinschaftsräumen für überbetriebliche Nutzung (z. B auch für eine Nutzung als Familien- oder Stadtteilzentrum, Begegnungsstätte oder auch für soziale Dienstleistungen). Sächsisches Staatsministerium des Innern 18
Ausrichtung der Förderbausteine Förderfähige Maßnahmen: ► Anbau von neuen Balkonen und Erweiterung vorhandener Balkone, ► bauliche Veränderungen im Sanitär- und Küchenbereich, ► Einbau von Notrufanlage, Wechselsprechanlagen usw., ► Schaffung von Rollstuhl- und Kinderwagenabstellplätzen in Treppenhäusern oder Nebenräumen. Sächsisches Staatsministerium des Innern 19
Konditionen Höhe der Zuwendung: 75 Prozent der unmittelbar durch förderfähige Maßnahmen entstandenen Ausgaben, aber maximal 50.000 EUR je Wohneinheit eines geförderten Wohngebäudes Zinsstaffelung: vom 1. bis zum 10. Jahr 1,5 Prozent pro Jahr ab dem 11. Jahr 3,5 Prozent pro Jahr Laufzeit des Darlehens: 20 Jahre tilgungsfreie Zeit: bis zu einem Jahr ab Zusage Auszahlung: 100 Prozent des Darlehensbetrages Darlehenshöhe: mindestens 5.000 EUR Sächsisches Staatsministerium des Innern 20
Fördervoraussetzungen Gebietskulisse: Bestätigung der Gemeinde, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung ► in einem Gebiet liegt, das nach dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEKO) in der Gemeinde als konsolidiertes oder konsolidierungswürdiges Gebiet ausgewiesen ist oder ► in der Innenstadt liegt. Sächsisches Staatsministerium des Innern 21
Fördervoraussetzungen Nutzungskonzept für investive Maßnahmen im Mietwohnungsbau: ► muss schlüssig und zukunftsorientiert sein ► umfasst • eine kurze Beschreibung des Vorhabens • eine Darstellung der geplanten Einzelmaßnahmen • diverse Grundrisse Das Nutzungskonzept ist auf max. 5 Seiten zu begrenzen (ohne Grundrisse). Sächsisches Staatsministerium des Innern 22
Prioritätensetzung für das Förderjahr 2007 ► Anpassung vornehmlich kleinerer Gebäude ► Schaffung von Gemeinschaftsräumen Hinweis: Die Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der De-minimis-Regelung Sächsisches Staatsministerium des Innern 23
Evaluierung ► Mein Haus möchte langfristig im Bereich Wohraumförderung agieren. ► Die neuen Programme 2007 sind auch für einen längeren Förderzeitraum konzipiert. ► Für die Evaluierung der Förder- programme ist der Nachweis zur Sicherung • der Qualität des Förderzweckes • der zielgenauen und nachhaltigen Förderung zu erbringen. Sächsisches Staatsministerium des Innern 24
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