Einrichtung neuer Studiengänge und Erlass der Studiendokumente
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Einrichtung neuer Studiengänge und
Erlass der Studiendokumente
Webseite Lehre zur Einrichtung
Vorbemerkung
Der zeitliche Vorlauf für die Einrichtung von Studiengängen von eineinhalb Jahren ist
erforderlich, um
alle Gremien gemäß Sächsischem Hochschulfreiheitsgesetz einbinden zu können,
externe Expertise einbinden zu können,
die Rechtskonformität der Studiengänge sicherzustellen,
die Vergabe von Prüfungsnummern zu gewährleisten,
die Studienwerbung rechtzeitig starten zu können (z. B. Tag der offenen Tür),
die Information zu den Studiengängen an den Hochschulrat gebündelt weiterzugeben und
die Information an Dritte (SMWK, HRK) rechtzeitig kommunizieren zu können.
Bei der Prüfung der Studiendokumente handelt es sich um einen mehrstufigen Prozess, für
den mindestens eine Vorprüfung und eine finale Prüfung seitens der ZUV einzuplanen sind. Im
Rahmen der Prüfung wird sichergestellt, dass die Studiendokumente rechtskonform (z. B.
konkrete Angaben zu Prüfungsform und -umfang) und in sich konsistent sind (z. B. dass
Modulangaben einheitlich in allen Dokumenten verwendet werden). Zugleich erfolgt die
Prüfung der Akkreditierungskriterien, die auf Dokumentenebene einschätzbar sind, über das
Kriterienraster. Ferner wird zur Herstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes aller
Studiendokumente der TU Chemnitz auf eine einheitliche Formatierung entsprechend der
Rahmenrichtlinie oder auch auf die Verwendung der gendergerechten Sprache geachtet1. Es
wird ebenfalls sichergestellt, dass die Studiendokumente bestimmten formalen Regularien für
Ordnungen (z.B. für die Formulierung, Nummerierung und Zeichensetzung, keine Grafiken)
genügen.
In den Zeitplan integriert sind die verschiedenen Varianten des Einbezugs Externer:
Konzeptakkreditierung mittels Fachberatung (Variante 1)
Konzeptakkreditierung mittels Begutachtung vor Erlass der Studiendokumente (Variante 2)
Konzeptakkreditierung mittels Begutachtung nach Erlass der Studiendokumente (Variante 3)
Zulassungsbeschränkte Studiengänge können grundsätzlich nur zum Wintersemester
eingerichtet werden.
1
Grundlage bietet die Formulierung aus der Fortschreibung des Hochschulentwicklungsplans der
TU Chemnitz bis 2025 (Stand 31. Mai 2018): „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden
in der Regel das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten
selbstverständlich für alle Geschlechter.“ Diese Formulierung ist in die Rahmenrichtlinien integriert und
die Anpassung erfolgt mit Änderungs- und Novellierungsvorhaben.Einrichtung neuer Studiengänge und Erlass der Studiendokumente
Abkürzungen:
SGV = Studiengangverantwortliche/-r
PLI = Prorektor für Lehre und Internationales
RSA = Referentin für Systemakkreditierung
SVK = Siegelvergabekommission
KLS = Kommission für Lehre und Studium
D1 = Dezernat für Akademische und studentische Angelegenheiten
D4 = Dezernat für Planung, Organisation und Zentrale Angelegenheiten
D = Dekan/-in
SDek = Studiendekan/-in
Stuko = Studienkommission
SEM = Studienerfolgsmanager/-in
Übersicht verlinkte Dokumente:
Dokumente Link
Rahmenrichtlinie https://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/studentenamt/abt11/einrichtung.php
Kurzkonzept https://www.tu-
chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/Einrichtung_Kurzkonzept.docx
Studiengangkonzept https://www.tu-
chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/Einrichtung_Studiengangkonzept.docx
Antrag auf https://www.tu-chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/009_Antrag
Konzeptakkreditierung Konzeptakkreditierung_Einrichtung.docx
Einrichtungsantrag https://www.tu-chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/Einrichtung_Antrag.docx
Kriterienraster Bachelor https://www.tu-
chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/005_Kriterienraster_Bachelor_iA_Vorlage.d
ocx
Kriterienraster Master https://www.tu-
chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/005_Kriterienraster_Master_iA_Vorlage.do
cx
Kriterienraster weiterbildender https://www.tu-
Master chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/005_Kriterienraster_wbMaster_Vorlage.do
cx
Formblatt für die https://www.tu-
Curricularberechnung chemnitz.de/verwaltung/planung/documents/BA_MA_MusterFormblatt_2014.xl
s
Diploma Supplement https://www.tu-
chemnitz.de/verwaltung/studentenamt/abt11/dokumente/Vorlage%20-
%20Diploma%20Supplement.docx
Geschäftsordnung https://www.tu-
Siegelvergabekommission chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/Gesch%C3%A4ftsordnung.pdf
Selbstauskunft externe https://www.tu-
Gutachter/-innen chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/010_Selbstauskunft%20im%20Rahmen%2
(Befangenheitsregeln) 0der%20Akkreditierungsverfahren.docx
2Einrichtung neuer Studiengänge und Erlass der Studiendokumente
zum WiSe zum SoSe Was Wer
2022/232 2023
Februar August Kurzkonzept und Vorgespräch zur Einrichtung eines neuen SGV an PLI
2021 2021 Studiengangs über RSA
Februar August Auswahl und Ansprache externer Experten bei Variante 1a SGV
2021 2021 und 1b im Prozessablauf (entsprechend der fachlichen
Eignung, Erfahrung mit Akkreditierung und unter Beachtung
der Befangenheitsregelungen)
März 2021 September Informationsschreiben zur geplanten Neueinrichtung PLI
2021
13.04.2021 September Einreichung Antrag auf Konzeptakkreditierung, wenn SGV an SVK
2021 Einbeziehung der externen Expertise mittels Fachberatung über RSA
erfolgen soll (Beteiligung an der Erarbeitung des
Studiengangkonzepts, Variante 1a und 1b im
Prozessablauf)
März – September– Erarbeitung Studiengangkonzept und Erarbeitung SGV
April 2021 Oktober Einrichtungsantrag, insbesondere schriftliche
2021 Zustimmung Dienstleistungsimport (Anlage 3) und
Beteiligung der Studierenden (Anlage 5)
März – September– Abstimmung Studiengangkonzept mit externen Experten SGV
April 2021 Oktober bei Variante 1a und 1b im Prozessablauf
2021
Mai – Juni November– Einreichung Einrichtungsantrag (inkl. Anlage 2-6) zur SGV an D1,
2021 Dezember kapazitären und rechtlichen Vorprüfung D4
2021 ggf. Überarbeitung und erneute Prüfung
Mai – Juni November– ggf. erneute Abstimmung Studiengangkonzept mit SGV
2021 Dezember externen Experten bei Variante 1a und 1b im Prozessablauf
2022
Juli 2021 Februar Fakultätsratsbeschluss3 und Weiterleitung des finalen D an Rektor
2022 Einrichtungsantrags inkl. aller Anlagen über D1
Juli 2021 grundlegendes Votum zur Einrichtung des Studiengangs Rektorat
Juli – Januar Erarbeitung der Studien- und Prüfungsordnung unter SGV und
August 2022 Beachtung der Rahmenrichtlinie für die Gestaltung der SEM
2021 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und
Masterstudiengänge
Ausfüllen des Kriterienrasters für Bachelor-, Master- oder SGV und
weiterbildende Masterstudiengänge SEM
Erstellung des Formblatts für die Curricularberechnung SGV und
SEM
Erstellung des Diploma Supplement SGV und
SEM
12.10.2021 Beteiligung Kommission für Lehre und Studium KLS
Oktober April 2022 Abstimmung Studien- und Prüfungsordnung mit externen SGV
2021 Experten bei Variante 1a und 1b im Prozessablauf
Oktober April 2022 Auswahl und Ansprache externer Gutachter/-innen bei SGV
2021 Variante 2 im Prozessablauf (entsprechend der fachlichen
Eignung, Erfahrung mit Akkreditierung und unter Beachtung
der Befangenheitsregelungen)
02.11.2021 April 2022 Beteiligung Senat Senat
2
Da die Fristen für die Einrichtung von Studiengängen zum Wintersemester 2022/2023 z.T. bereits
abgelaufen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Prorektorat auf, um die Realisierung
des Vorhabens abstimmen zu können (Erreichbarkeit über: rsa@tu-chemnitz.de oder -34819)
3
Mit Beschluss der Fakultät zur Einrichtung des Studiengangs kann bereits mit der Ausarbeitung der
Studiendokumente begonnen werden. Dies erfolgt unter Vorbehalt des finalen Einrichtungsbeschlusses
des Rektorats. Bei der Ausarbeitung ist darauf zu achten, dass die gesetzlichen Anforderungen an die
Zusammensetzung und Bestellung der Mitglieder der Stuko eingehalten und diese unter Vorbehalt
eingesetzt wird.
3Einrichtung neuer Studiengänge und Erlass der Studiendokumente
zum WiSe zum SoSe Was Wer
2022/232 2023
20.11.2021 abschließender Einrichtungsbeschluss Rektorat Rektorat
November Information der Fakultät über Rektoratsbeschluss D1
2021
November Mai 2021 Einreichung zur rechtlichen und kapazitären Vorprüfung SDek an D1
2021 Studien- und Prüfungsordnung und D4
Formblatt für die Curricularberechnung
Diploma Supplement
Stellungnahme Hochschulrat (entsprechend den D1
Sitzungsterminen)
Werbung für den neuen Studiengang beim Tag der Fakultät
offenen Tür bei Einrichtung zum Wintersemester
Wahl des verantwortlichen Studiendekans (2/3 Mehrheit Fakultätsrat
wird benötigt)
Herstellung des Benehmens mit dem zuständigen
Fachschaftsrat
Bestellung der paritätisch zusammengesetzten
Studienkommission
Dezember Juni 2022 Evtl. Überarbeitung SDek + Stuko
2021
Dezember Juni 2022 Auswahl und Ansprache externer Gutachter/-innen bei SDek
2021 Variante 3 im Prozessablauf (entsprechend der fachlichen
Eignung, Erfahrung mit Akkreditierung und unter Beachtung
der Befangenheitsregelungen)
Januar Juli 2022 ggf. erneute Abstimmung Studien- und Prüfungsordnung SDek + Stuko
2022 mit externen Experten bei Variante 1a und 1b im
Prozessablauf
14.01.2022 Juli 2022 Einreichung zur finalen rechtlichen und kapazitären SDek an D1
Prüfung und D4
Studien- und Prüfungsordnung
Kriterienraster
Formblatt für die Curricularberechnung
Diploma Supplement
Januar Juli 2022 Einreichung Antrag auf Konzeptakkreditierung, wenn SDek an SVK
2022 Einbeziehung der externen Gutachter/-innen vor Erlass der über RSA
Studiendokumente erfolgen soll
(Variante 2 im Prozessablauf)
Februar Juli 2022 Beschluss der Studienkommission zu Studien- und Stuko
2022 Prüfungsordnung
Meldung der neuen Studiengänge bei der HRK zur D1
bundesweiten Veröffentlichung im Hochschulkompass
Februar August Begutachtung der Dokumente und Erstellung Gutachten Gutachter/-
2022 2022 innen
Februar August Erstellung begleitende Dokumentation und abschließendes externe
2022 2022 Fazit bei Variante 1a Prozessablauf Experten
März 2022 Meldung der Aufnahmekapazitäten an das SMWK D4
bis Oktober Erlass der Studiendokumente und Beschluss des Fakultätsrat5
spätestens 2022 Kriterienrasters
30.04.2022
4
4
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen sollten die Studiendokumente idealerweise bereits Ende
Februar erlassen werden.
5
Bei fakultätsübergreifenden Studiengängen ist das Einvernehmen aller beteiligten Fakultäten durch
Fakultätsratsbeschluss herzustellen. Beschlüsse in Angelegenheiten der Studienorganisation bedürfen
4Einrichtung neuer Studiengänge und Erlass der Studiendokumente
zum WiSe zum SoSe Was Wer
2022/232 2023
Mai 2022 November Akkreditierungsentscheidung bei Variante 1a im SVK
2022 Prozessablauf gemäß § 2 Geschäftsordnung SVK
Mai 2022 November Akkreditierungsentscheidung bei Variante 2 im SVK
2022 Prozessablauf gemäß § 2 Geschäftsordnung SVK
06.05.2022 November Weiterleitung von D über D1 an
2022 Studien- und Prüfungsordnung Rektor
Kriterienraster
Bestätigungen der Dekan/-innen der dienstleistenden
Fakultäten
Beschluss der Studienkommission und des
Fakultätsrats zu Studien- und Prüfungsordnung
zur Genehmigung der Studiendokumente und Bestätigung
des Kriterienrasters durch das Rektorat
20.05.2022 Genehmigung der Studiendokumente und Bestätigung des Rektorat
Kriterienrasters
Mai 2022 November– Amtliche Bekanntmachung der Studiendokumente D1
Dezember
2022
Mai 2022 November Erstellung begleitende Dokumentation und abschließendes externe
2022 Fazit bei Variante 1b Prozessablauf Experten
Mai 2022 November Einreichung Antrag auf Konzeptakkreditierung, wenn SDek an SVK
2022 Einbeziehung der externen Gutachter/-innen nach Erlass über RSA
der Studiendokumente erfolgen soll
(Variante 3 im Prozessablauf)
Juni 2022 Dezember Begutachtung der Dokumente und Erstellung Gutachten Gutachter/-
2022 innen
Juni 2022 Dezember Akkreditierungsentscheidung bei Variante 1b im SVK
2022 Prozessablauf gemäß § 2 Geschäftsordnung SVK
Juli 2022 Januar Akkreditierungsentscheidung bei Variante 3 im SVK
2023 Prozessablauf gemäß § 2 Geschäftsordnung SVK
der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Studierendenvertreter, andernfalls der Zustimmung von
zwei Dritteln der Mitglieder (§ 88 Abs. 5 SächsHSFG).
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