Einrichtung neuer Studiengänge und Erlass der Studiendokumente
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Einrichtung neuer Studiengänge und Erlass der Studiendokumente Webseite Lehre zur Einrichtung Vorbemerkung Der zeitliche Vorlauf für die Einrichtung von Studiengängen von eineinhalb Jahren ist erforderlich, um alle Gremien gemäß Sächsischem Hochschulfreiheitsgesetz einbinden zu können, externe Expertise einbinden zu können, die Rechtskonformität der Studiengänge sicherzustellen, die Vergabe von Prüfungsnummern zu gewährleisten, die Studienwerbung rechtzeitig starten zu können (z. B. Tag der offenen Tür), die Information zu den Studiengängen an den Hochschulrat gebündelt weiterzugeben und die Information an Dritte (SMWK, HRK) rechtzeitig kommunizieren zu können. Bei der Prüfung der Studiendokumente handelt es sich um einen mehrstufigen Prozess, für den mindestens eine Vorprüfung und eine finale Prüfung seitens der ZUV einzuplanen sind. Im Rahmen der Prüfung wird sichergestellt, dass die Studiendokumente rechtskonform (z. B. konkrete Angaben zu Prüfungsform und -umfang) und in sich konsistent sind (z. B. dass Modulangaben einheitlich in allen Dokumenten verwendet werden). Zugleich erfolgt die Prüfung der Akkreditierungskriterien, die auf Dokumentenebene einschätzbar sind, über das Kriterienraster. Ferner wird zur Herstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes aller Studiendokumente der TU Chemnitz auf eine einheitliche Formatierung entsprechend der Rahmenrichtlinie oder auch auf die Verwendung der gendergerechten Sprache geachtet1. Es wird ebenfalls sichergestellt, dass die Studiendokumente bestimmten formalen Regularien für Ordnungen (z.B. für die Formulierung, Nummerierung und Zeichensetzung, keine Grafiken) genügen. In den Zeitplan integriert sind die verschiedenen Varianten des Einbezugs Externer: Konzeptakkreditierung mittels Fachberatung (Variante 1) Konzeptakkreditierung mittels Begutachtung vor Erlass der Studiendokumente (Variante 2) Konzeptakkreditierung mittels Begutachtung nach Erlass der Studiendokumente (Variante 3) Zulassungsbeschränkte Studiengänge können grundsätzlich nur zum Wintersemester eingerichtet werden. 1 Grundlage bietet die Formulierung aus der Fortschreibung des Hochschulentwicklungsplans der TU Chemnitz bis 2025 (Stand 31. Mai 2018): „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden in der Regel das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechter.“ Diese Formulierung ist in die Rahmenrichtlinien integriert und die Anpassung erfolgt mit Änderungs- und Novellierungsvorhaben.
Einrichtung neuer Studiengänge und Erlass der Studiendokumente Abkürzungen: SGV = Studiengangverantwortliche/-r PLI = Prorektor für Lehre und Internationales RSA = Referentin für Systemakkreditierung SVK = Siegelvergabekommission KLS = Kommission für Lehre und Studium D1 = Dezernat für Akademische und studentische Angelegenheiten D4 = Dezernat für Planung, Organisation und Zentrale Angelegenheiten D = Dekan/-in SDek = Studiendekan/-in Stuko = Studienkommission SEM = Studienerfolgsmanager/-in Übersicht verlinkte Dokumente: Dokumente Link Rahmenrichtlinie https://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/studentenamt/abt11/einrichtung.php Kurzkonzept https://www.tu- chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/Einrichtung_Kurzkonzept.docx Studiengangkonzept https://www.tu- chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/Einrichtung_Studiengangkonzept.docx Antrag auf https://www.tu-chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/009_Antrag Konzeptakkreditierung Konzeptakkreditierung_Einrichtung.docx Einrichtungsantrag https://www.tu-chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/Einrichtung_Antrag.docx Kriterienraster Bachelor https://www.tu- chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/005_Kriterienraster_Bachelor_iA_Vorlage.d ocx Kriterienraster Master https://www.tu- chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/005_Kriterienraster_Master_iA_Vorlage.do cx Kriterienraster weiterbildender https://www.tu- Master chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/005_Kriterienraster_wbMaster_Vorlage.do cx Formblatt für die https://www.tu- Curricularberechnung chemnitz.de/verwaltung/planung/documents/BA_MA_MusterFormblatt_2014.xl s Diploma Supplement https://www.tu- chemnitz.de/verwaltung/studentenamt/abt11/dokumente/Vorlage%20- %20Diploma%20Supplement.docx Geschäftsordnung https://www.tu- Siegelvergabekommission chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/Gesch%C3%A4ftsordnung.pdf Selbstauskunft externe https://www.tu- Gutachter/-innen chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/010_Selbstauskunft%20im%20Rahmen%2 (Befangenheitsregeln) 0der%20Akkreditierungsverfahren.docx 2
Einrichtung neuer Studiengänge und Erlass der Studiendokumente zum WiSe zum SoSe Was Wer 2022/232 2023 Februar August Kurzkonzept und Vorgespräch zur Einrichtung eines neuen SGV an PLI 2021 2021 Studiengangs über RSA Februar August Auswahl und Ansprache externer Experten bei Variante 1a SGV 2021 2021 und 1b im Prozessablauf (entsprechend der fachlichen Eignung, Erfahrung mit Akkreditierung und unter Beachtung der Befangenheitsregelungen) März 2021 September Informationsschreiben zur geplanten Neueinrichtung PLI 2021 13.04.2021 September Einreichung Antrag auf Konzeptakkreditierung, wenn SGV an SVK 2021 Einbeziehung der externen Expertise mittels Fachberatung über RSA erfolgen soll (Beteiligung an der Erarbeitung des Studiengangkonzepts, Variante 1a und 1b im Prozessablauf) März – September– Erarbeitung Studiengangkonzept und Erarbeitung SGV April 2021 Oktober Einrichtungsantrag, insbesondere schriftliche 2021 Zustimmung Dienstleistungsimport (Anlage 3) und Beteiligung der Studierenden (Anlage 5) März – September– Abstimmung Studiengangkonzept mit externen Experten SGV April 2021 Oktober bei Variante 1a und 1b im Prozessablauf 2021 Mai – Juni November– Einreichung Einrichtungsantrag (inkl. Anlage 2-6) zur SGV an D1, 2021 Dezember kapazitären und rechtlichen Vorprüfung D4 2021 ggf. Überarbeitung und erneute Prüfung Mai – Juni November– ggf. erneute Abstimmung Studiengangkonzept mit SGV 2021 Dezember externen Experten bei Variante 1a und 1b im Prozessablauf 2022 Juli 2021 Februar Fakultätsratsbeschluss3 und Weiterleitung des finalen D an Rektor 2022 Einrichtungsantrags inkl. aller Anlagen über D1 Juli 2021 grundlegendes Votum zur Einrichtung des Studiengangs Rektorat Juli – Januar Erarbeitung der Studien- und Prüfungsordnung unter SGV und August 2022 Beachtung der Rahmenrichtlinie für die Gestaltung der SEM 2021 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge Ausfüllen des Kriterienrasters für Bachelor-, Master- oder SGV und weiterbildende Masterstudiengänge SEM Erstellung des Formblatts für die Curricularberechnung SGV und SEM Erstellung des Diploma Supplement SGV und SEM 12.10.2021 Beteiligung Kommission für Lehre und Studium KLS Oktober April 2022 Abstimmung Studien- und Prüfungsordnung mit externen SGV 2021 Experten bei Variante 1a und 1b im Prozessablauf Oktober April 2022 Auswahl und Ansprache externer Gutachter/-innen bei SGV 2021 Variante 2 im Prozessablauf (entsprechend der fachlichen Eignung, Erfahrung mit Akkreditierung und unter Beachtung der Befangenheitsregelungen) 02.11.2021 April 2022 Beteiligung Senat Senat 2 Da die Fristen für die Einrichtung von Studiengängen zum Wintersemester 2022/2023 z.T. bereits abgelaufen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Prorektorat auf, um die Realisierung des Vorhabens abstimmen zu können (Erreichbarkeit über: rsa@tu-chemnitz.de oder -34819) 3 Mit Beschluss der Fakultät zur Einrichtung des Studiengangs kann bereits mit der Ausarbeitung der Studiendokumente begonnen werden. Dies erfolgt unter Vorbehalt des finalen Einrichtungsbeschlusses des Rektorats. Bei der Ausarbeitung ist darauf zu achten, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Zusammensetzung und Bestellung der Mitglieder der Stuko eingehalten und diese unter Vorbehalt eingesetzt wird. 3
Einrichtung neuer Studiengänge und Erlass der Studiendokumente zum WiSe zum SoSe Was Wer 2022/232 2023 20.11.2021 abschließender Einrichtungsbeschluss Rektorat Rektorat November Information der Fakultät über Rektoratsbeschluss D1 2021 November Mai 2021 Einreichung zur rechtlichen und kapazitären Vorprüfung SDek an D1 2021 Studien- und Prüfungsordnung und D4 Formblatt für die Curricularberechnung Diploma Supplement Stellungnahme Hochschulrat (entsprechend den D1 Sitzungsterminen) Werbung für den neuen Studiengang beim Tag der Fakultät offenen Tür bei Einrichtung zum Wintersemester Wahl des verantwortlichen Studiendekans (2/3 Mehrheit Fakultätsrat wird benötigt) Herstellung des Benehmens mit dem zuständigen Fachschaftsrat Bestellung der paritätisch zusammengesetzten Studienkommission Dezember Juni 2022 Evtl. Überarbeitung SDek + Stuko 2021 Dezember Juni 2022 Auswahl und Ansprache externer Gutachter/-innen bei SDek 2021 Variante 3 im Prozessablauf (entsprechend der fachlichen Eignung, Erfahrung mit Akkreditierung und unter Beachtung der Befangenheitsregelungen) Januar Juli 2022 ggf. erneute Abstimmung Studien- und Prüfungsordnung SDek + Stuko 2022 mit externen Experten bei Variante 1a und 1b im Prozessablauf 14.01.2022 Juli 2022 Einreichung zur finalen rechtlichen und kapazitären SDek an D1 Prüfung und D4 Studien- und Prüfungsordnung Kriterienraster Formblatt für die Curricularberechnung Diploma Supplement Januar Juli 2022 Einreichung Antrag auf Konzeptakkreditierung, wenn SDek an SVK 2022 Einbeziehung der externen Gutachter/-innen vor Erlass der über RSA Studiendokumente erfolgen soll (Variante 2 im Prozessablauf) Februar Juli 2022 Beschluss der Studienkommission zu Studien- und Stuko 2022 Prüfungsordnung Meldung der neuen Studiengänge bei der HRK zur D1 bundesweiten Veröffentlichung im Hochschulkompass Februar August Begutachtung der Dokumente und Erstellung Gutachten Gutachter/- 2022 2022 innen Februar August Erstellung begleitende Dokumentation und abschließendes externe 2022 2022 Fazit bei Variante 1a Prozessablauf Experten März 2022 Meldung der Aufnahmekapazitäten an das SMWK D4 bis Oktober Erlass der Studiendokumente und Beschluss des Fakultätsrat5 spätestens 2022 Kriterienrasters 30.04.2022 4 4 Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen sollten die Studiendokumente idealerweise bereits Ende Februar erlassen werden. 5 Bei fakultätsübergreifenden Studiengängen ist das Einvernehmen aller beteiligten Fakultäten durch Fakultätsratsbeschluss herzustellen. Beschlüsse in Angelegenheiten der Studienorganisation bedürfen 4
Einrichtung neuer Studiengänge und Erlass der Studiendokumente zum WiSe zum SoSe Was Wer 2022/232 2023 Mai 2022 November Akkreditierungsentscheidung bei Variante 1a im SVK 2022 Prozessablauf gemäß § 2 Geschäftsordnung SVK Mai 2022 November Akkreditierungsentscheidung bei Variante 2 im SVK 2022 Prozessablauf gemäß § 2 Geschäftsordnung SVK 06.05.2022 November Weiterleitung von D über D1 an 2022 Studien- und Prüfungsordnung Rektor Kriterienraster Bestätigungen der Dekan/-innen der dienstleistenden Fakultäten Beschluss der Studienkommission und des Fakultätsrats zu Studien- und Prüfungsordnung zur Genehmigung der Studiendokumente und Bestätigung des Kriterienrasters durch das Rektorat 20.05.2022 Genehmigung der Studiendokumente und Bestätigung des Rektorat Kriterienrasters Mai 2022 November– Amtliche Bekanntmachung der Studiendokumente D1 Dezember 2022 Mai 2022 November Erstellung begleitende Dokumentation und abschließendes externe 2022 Fazit bei Variante 1b Prozessablauf Experten Mai 2022 November Einreichung Antrag auf Konzeptakkreditierung, wenn SDek an SVK 2022 Einbeziehung der externen Gutachter/-innen nach Erlass über RSA der Studiendokumente erfolgen soll (Variante 3 im Prozessablauf) Juni 2022 Dezember Begutachtung der Dokumente und Erstellung Gutachten Gutachter/- 2022 innen Juni 2022 Dezember Akkreditierungsentscheidung bei Variante 1b im SVK 2022 Prozessablauf gemäß § 2 Geschäftsordnung SVK Juli 2022 Januar Akkreditierungsentscheidung bei Variante 3 im SVK 2023 Prozessablauf gemäß § 2 Geschäftsordnung SVK der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Studierendenvertreter, andernfalls der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder (§ 88 Abs. 5 SächsHSFG). 5
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