Einrichtung neuer Studiengänge und Erlass der Studiendokumente

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Einrichtung neuer Studiengänge und
                          Erlass der Studiendokumente

Webseite Lehre zur Einrichtung
Vorbemerkung

Der zeitliche Vorlauf für die Einrichtung von Studiengängen von eineinhalb Jahren ist
erforderlich, um
 alle Gremien gemäß Sächsischem Hochschulfreiheitsgesetz einbinden zu können,
 externe Expertise einbinden zu können,
 die Rechtskonformität der Studiengänge sicherzustellen,
 die Vergabe von Prüfungsnummern zu gewährleisten,
 die Studienwerbung rechtzeitig starten zu können (z. B. Tag der offenen Tür),
 die Information zu den Studiengängen an den Hochschulrat gebündelt weiterzugeben und
 die Information an Dritte (SMWK, HRK) rechtzeitig kommunizieren zu können.

Bei der Prüfung der Studiendokumente handelt es sich um einen mehrstufigen Prozess, für
den mindestens eine Vorprüfung und eine finale Prüfung seitens der ZUV einzuplanen sind. Im
Rahmen der Prüfung wird sichergestellt, dass die Studiendokumente rechtskonform (z. B.
konkrete Angaben zu Prüfungsform und -umfang) und in sich konsistent sind (z. B. dass
Modulangaben einheitlich in allen Dokumenten verwendet werden). Zugleich erfolgt die
Prüfung der Akkreditierungskriterien, die auf Dokumentenebene einschätzbar sind, über das
Kriterienraster. Ferner wird zur Herstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes aller
Studiendokumente der TU Chemnitz auf eine einheitliche Formatierung entsprechend der
Rahmenrichtlinie oder auch auf die Verwendung der gendergerechten Sprache geachtet1. Es
wird ebenfalls sichergestellt, dass die Studiendokumente bestimmten formalen Regularien für
Ordnungen (z.B. für die Formulierung, Nummerierung und Zeichensetzung, keine Grafiken)
genügen.

In den Zeitplan integriert sind die verschiedenen Varianten des Einbezugs Externer:

    Konzeptakkreditierung mittels Fachberatung (Variante 1)
    Konzeptakkreditierung mittels Begutachtung vor Erlass der Studiendokumente (Variante 2)
    Konzeptakkreditierung mittels Begutachtung nach Erlass der Studiendokumente (Variante 3)

Zulassungsbeschränkte Studiengänge können grundsätzlich nur zum Wintersemester
eingerichtet werden.

1
  Grundlage bietet die Formulierung aus der Fortschreibung des Hochschulentwicklungsplans der
TU Chemnitz bis 2025 (Stand 31. Mai 2018): „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden
in der Regel das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten
selbstverständlich für alle Geschlechter.“ Diese Formulierung ist in die Rahmenrichtlinien integriert und
die Anpassung erfolgt mit Änderungs- und Novellierungsvorhaben.
Einrichtung neuer Studiengänge und Erlass der Studiendokumente

Abkürzungen:
SGV = Studiengangverantwortliche/-r
PLI = Prorektor für Lehre und Internationales
RSA = Referentin für Systemakkreditierung
SVK = Siegelvergabekommission
KLS = Kommission für Lehre und Studium
D1 = Dezernat für Akademische und studentische Angelegenheiten
D4 = Dezernat für Planung, Organisation und Zentrale Angelegenheiten
D = Dekan/-in
SDek = Studiendekan/-in
Stuko = Studienkommission
SEM = Studienerfolgsmanager/-in

Übersicht verlinkte Dokumente:
Dokumente                         Link
Rahmenrichtlinie                  https://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/studentenamt/abt11/einrichtung.php
Kurzkonzept                       https://www.tu-
                                  chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/Einrichtung_Kurzkonzept.docx
Studiengangkonzept                https://www.tu-
                                  chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/Einrichtung_Studiengangkonzept.docx
Antrag auf                        https://www.tu-chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/009_Antrag
Konzeptakkreditierung             Konzeptakkreditierung_Einrichtung.docx
Einrichtungsantrag                https://www.tu-chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/Einrichtung_Antrag.docx
Kriterienraster Bachelor          https://www.tu-
                                  chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/005_Kriterienraster_Bachelor_iA_Vorlage.d
                                  ocx
Kriterienraster Master            https://www.tu-
                                  chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/005_Kriterienraster_Master_iA_Vorlage.do
                                  cx
Kriterienraster weiterbildender   https://www.tu-
Master                            chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/005_Kriterienraster_wbMaster_Vorlage.do
                                  cx
Formblatt für die                 https://www.tu-
Curricularberechnung              chemnitz.de/verwaltung/planung/documents/BA_MA_MusterFormblatt_2014.xl
                                  s
Diploma Supplement                https://www.tu-
                                  chemnitz.de/verwaltung/studentenamt/abt11/dokumente/Vorlage%20-
                                  %20Diploma%20Supplement.docx
Geschäftsordnung                  https://www.tu-
Siegelvergabekommission           chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/Gesch%C3%A4ftsordnung.pdf
Selbstauskunft externe            https://www.tu-
Gutachter/-innen                  chemnitz.de/lehre/dokumente/intern/010_Selbstauskunft%20im%20Rahmen%2
(Befangenheitsregeln)             0der%20Akkreditierungsverfahren.docx

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Einrichtung neuer Studiengänge und Erlass der Studiendokumente

zum WiSe     zum SoSe      Was                                                         Wer
2022/232     2023
Februar      August        Kurzkonzept und Vorgespräch zur Einrichtung eines neuen     SGV an PLI
2021         2021          Studiengangs                                                über RSA
Februar      August        Auswahl und Ansprache externer Experten bei Variante 1a     SGV
2021         2021          und 1b im Prozessablauf (entsprechend der fachlichen
                           Eignung, Erfahrung mit Akkreditierung und unter Beachtung
                           der Befangenheitsregelungen)
März 2021    September     Informationsschreiben zur geplanten Neueinrichtung          PLI
             2021
13.04.2021   September  Einreichung Antrag auf Konzeptakkreditierung, wenn             SGV an SVK
             2021       Einbeziehung der externen Expertise mittels Fachberatung       über RSA
                        erfolgen soll (Beteiligung an der Erarbeitung des
                        Studiengangkonzepts, Variante 1a und 1b im
                        Prozessablauf)
März –       September– Erarbeitung Studiengangkonzept und Erarbeitung                 SGV
April 2021   Oktober    Einrichtungsantrag, insbesondere schriftliche
             2021       Zustimmung Dienstleistungsimport (Anlage 3) und
                        Beteiligung der Studierenden (Anlage 5)
März –       September– Abstimmung Studiengangkonzept mit externen Experten            SGV
April 2021   Oktober    bei Variante 1a und 1b im Prozessablauf
             2021
Mai – Juni   November– Einreichung Einrichtungsantrag (inkl. Anlage 2-6) zur           SGV an D1,
2021         Dezember   kapazitären und rechtlichen Vorprüfung                         D4
             2021       ggf. Überarbeitung und erneute Prüfung
Mai – Juni   November– ggf. erneute Abstimmung Studiengangkonzept mit                  SGV
2021         Dezember   externen Experten bei Variante 1a und 1b im Prozessablauf
             2022
Juli 2021    Februar    Fakultätsratsbeschluss3 und Weiterleitung des finalen          D an Rektor
             2022       Einrichtungsantrags inkl. aller Anlagen                        über D1
Juli 2021               grundlegendes Votum zur Einrichtung des Studiengangs           Rektorat
Juli –       Januar     Erarbeitung der Studien- und Prüfungsordnung unter             SGV und
August       2022       Beachtung der Rahmenrichtlinie für die Gestaltung der          SEM
2021                    Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und
                        Masterstudiengänge
                        Ausfüllen des Kriterienrasters für Bachelor-, Master- oder     SGV und
                        weiterbildende Masterstudiengänge                              SEM
                        Erstellung des Formblatts für die Curricularberechnung         SGV und
                                                                                       SEM
                           Erstellung des Diploma Supplement                           SGV und
                                                                                       SEM
12.10.2021                 Beteiligung Kommission für Lehre und Studium                KLS
Oktober      April 2022    Abstimmung Studien- und Prüfungsordnung mit externen        SGV
2021                       Experten bei Variante 1a und 1b im Prozessablauf
Oktober      April 2022    Auswahl und Ansprache externer Gutachter/-innen bei         SGV
2021                       Variante 2 im Prozessablauf (entsprechend der fachlichen
                           Eignung, Erfahrung mit Akkreditierung und unter Beachtung
                           der Befangenheitsregelungen)
02.11.2021   April 2022    Beteiligung Senat                                           Senat

2
  Da die Fristen für die Einrichtung von Studiengängen zum Wintersemester 2022/2023 z.T. bereits
abgelaufen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Prorektorat auf, um die Realisierung
des Vorhabens abstimmen zu können (Erreichbarkeit über: rsa@tu-chemnitz.de oder -34819)
3
  Mit Beschluss der Fakultät zur Einrichtung des Studiengangs kann bereits mit der Ausarbeitung der
Studiendokumente begonnen werden. Dies erfolgt unter Vorbehalt des finalen Einrichtungsbeschlusses
des Rektorats. Bei der Ausarbeitung ist darauf zu achten, dass die gesetzlichen Anforderungen an die
Zusammensetzung und Bestellung der Mitglieder der Stuko eingehalten und diese unter Vorbehalt
eingesetzt wird.

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Einrichtung neuer Studiengänge und Erlass der Studiendokumente

zum WiSe     zum SoSe      Was                                                         Wer
2022/232     2023
20.11.2021                 abschließender Einrichtungsbeschluss Rektorat               Rektorat
November                   Information der Fakultät über Rektoratsbeschluss            D1
2021
November     Mai 2021      Einreichung zur rechtlichen und kapazitären Vorprüfung      SDek an D1
2021                        Studien- und Prüfungsordnung                              und D4
                            Formblatt für die Curricularberechnung
                            Diploma Supplement
                           Stellungnahme Hochschulrat (entsprechend den                D1
                           Sitzungsterminen)
                           Werbung für den neuen Studiengang beim Tag der              Fakultät
                           offenen Tür bei Einrichtung zum Wintersemester
                           Wahl des verantwortlichen Studiendekans (2/3 Mehrheit       Fakultätsrat
                           wird benötigt)
                           Herstellung des Benehmens mit dem zuständigen
                           Fachschaftsrat
                           Bestellung der paritätisch zusammengesetzten
                           Studienkommission
Dezember     Juni 2022     Evtl. Überarbeitung                                         SDek + Stuko
2021
Dezember     Juni 2022     Auswahl und Ansprache externer Gutachter/-innen bei         SDek
2021                       Variante 3 im Prozessablauf (entsprechend der fachlichen
                           Eignung, Erfahrung mit Akkreditierung und unter Beachtung
                           der Befangenheitsregelungen)
Januar       Juli 2022     ggf. erneute Abstimmung Studien- und Prüfungsordnung        SDek + Stuko
2022                       mit externen Experten bei Variante 1a und 1b im
                           Prozessablauf
14.01.2022   Juli 2022     Einreichung zur finalen rechtlichen und kapazitären         SDek an D1
                           Prüfung                                                     und D4
                            Studien- und Prüfungsordnung
                            Kriterienraster
                            Formblatt für die Curricularberechnung
                            Diploma Supplement
Januar       Juli 2022     Einreichung Antrag auf Konzeptakkreditierung, wenn          SDek an SVK
2022                       Einbeziehung der externen Gutachter/-innen vor Erlass der   über RSA
                           Studiendokumente erfolgen soll
                           (Variante 2 im Prozessablauf)
Februar      Juli 2022     Beschluss der Studienkommission zu Studien- und             Stuko
2022                       Prüfungsordnung
                           Meldung der neuen Studiengänge bei der HRK zur              D1
                           bundesweiten Veröffentlichung im Hochschulkompass
Februar      August        Begutachtung der Dokumente und Erstellung Gutachten         Gutachter/-
2022         2022                                                                      innen
Februar      August        Erstellung begleitende Dokumentation und abschließendes     externe
2022         2022          Fazit bei Variante 1a Prozessablauf                         Experten
März 2022                  Meldung der Aufnahmekapazitäten an das SMWK                 D4
bis          Oktober       Erlass der Studiendokumente und Beschluss des               Fakultätsrat5
spätestens   2022          Kriterienrasters
30.04.2022
4

4
  Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen sollten die Studiendokumente idealerweise bereits Ende
Februar erlassen werden.
5
  Bei fakultätsübergreifenden Studiengängen ist das Einvernehmen aller beteiligten Fakultäten durch
Fakultätsratsbeschluss herzustellen. Beschlüsse in Angelegenheiten der Studienorganisation bedürfen

                                                                                                    4
Einrichtung neuer Studiengänge und Erlass der Studiendokumente

zum WiSe     zum SoSe     Was                                                       Wer
2022/232     2023
Mai 2022     November     Akkreditierungsentscheidung bei Variante 1a im            SVK
             2022         Prozessablauf gemäß § 2 Geschäftsordnung SVK
Mai 2022     November     Akkreditierungsentscheidung bei Variante 2 im             SVK
             2022         Prozessablauf gemäß § 2 Geschäftsordnung SVK
06.05.2022   November     Weiterleitung von                                         D über D1 an
             2022          Studien- und Prüfungsordnung                            Rektor
                           Kriterienraster
                           Bestätigungen der Dekan/-innen der dienstleistenden
                            Fakultäten
                           Beschluss der Studienkommission und des
                            Fakultätsrats zu Studien- und Prüfungsordnung
                          zur Genehmigung der Studiendokumente und Bestätigung
                          des Kriterienrasters durch das Rektorat
20.05.2022                Genehmigung der Studiendokumente und Bestätigung des      Rektorat
                          Kriterienrasters
Mai 2022     November–    Amtliche Bekanntmachung der Studiendokumente              D1
             Dezember
             2022
Mai 2022     November     Erstellung begleitende Dokumentation und abschließendes   externe
             2022         Fazit bei Variante 1b Prozessablauf                       Experten
Mai 2022     November     Einreichung Antrag auf Konzeptakkreditierung, wenn        SDek an SVK
             2022         Einbeziehung der externen Gutachter/-innen nach Erlass    über RSA
                          der Studiendokumente erfolgen soll
                          (Variante 3 im Prozessablauf)
Juni 2022    Dezember     Begutachtung der Dokumente und Erstellung Gutachten       Gutachter/-
             2022                                                                   innen
Juni 2022    Dezember     Akkreditierungsentscheidung bei Variante 1b im            SVK
             2022         Prozessablauf gemäß § 2 Geschäftsordnung SVK
Juli 2022    Januar       Akkreditierungsentscheidung bei Variante 3 im             SVK
             2023         Prozessablauf gemäß § 2 Geschäftsordnung SVK

der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Studierendenvertreter, andernfalls der Zustimmung von
zwei Dritteln der Mitglieder (§ 88 Abs. 5 SächsHSFG).

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