Bildungsgänge an den berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen - Auflage Oktober 2021

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Informationen für die Beratung von Schülerinnen und Schülern

Bildungsgänge an den
berufsbildenden Schulen
der Stadtgemeinde Bremen
33. Auflage · Oktober 2021
Herausgeberin
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Rembertiring 8-12
28195 Bremen

Ansprechpartnerin
Meike Kück
Telefon 0421 361-2197

Internet
www.bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/gruene-broschuere.pdf
Inhaltsverzeichnis                                                                                                                                                                      Seite

1.    Verzeichnis der berufsbildenden Schulen................................................................................................................................... 2
2.    Auszüge aus dem Bremischen Schulgesetz (BremSchulG) ....................................................................................................... 6
3.    Bestimmungen über den Bewerbungsschluss für die Aufnahme in öffentliche berufliche Vollzeitbildungsgänge...................... 9
4.    Regelung des Aufnahmeverfahrens in beruflichen Vollzeitbildungsgängen im Lande Bremen.................................................. 9
5.    Nichteinrichtung oder Verlegung von beruflichen Vollzeitbildungsgängen ............................................................................... 10
6.    Angebot Fremdsprachenzertifikat der Kultusministerkonferenz (KMK-Zertifikat) ..................................................................... 10
7.    Bildungswege in Bremen .......................................................................................................................................................... 11
8.    Bildungsgänge .......................................................................................................................................................................... 14
      ¨ Berufsschule (in Teilzeitform).............................................................................................................................................. 14
      ¨ Erwerb der Fachhochschulreife (FHR)................................................................................................................................ 14
      ¨ Ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge (AVBG) ............................................................................................................ 22
      ¨ Werkschule ......................................................................................................................................................................... 24
      ¨ Berufsfachschule (BFS) ...................................................................................................................................................... 25
           -   Berufsfachschule - berufsvorbereitend ....................................................................................................................... 25
           -   Berufsfachschule mit Berufsabschluss ....................................................................................................................... 28
           -   Berufsfachschule für Assistenten ................................................................................................................................ 31
           -   Berufsfachschule für Assistenten – doppelqualifizierend ............................................................................................ 32
      ¨ Berufliches Gymnasium (BGy) ............................................................................................................................................ 34
      ¨ Fachoberschule (FOS) ........................................................................................................................................................ 35
      ¨ Berufsoberschule (BOS) ..................................................................................................................................................... 37
      ¨ Fachschule (FS) .................................................................................................................................................................. 38
9.    Informationsveranstaltungen der berufsbildenden Schulen und des Berufsinformationszentrums (BIZ) ................................. 41
10.   Privatschulen mit staatlicher Abschlussprüfung........................................................................................................................ 51
11.   Zuerkennung von Abschlüssen................................................................................................................................................. 55
12.   Bewertung ausländischer Bildungsnachweise .......................................................................................................................... 56
13.   Weitere Auskünfte erteilen ........................................................................................................................................................ 58
1.   Verzeichnis der berufsbildenden Schulen                                                                                   Seite 2

1.   Verzeichnis der berufsbildenden Schulen
      Die Schulnummer (SNR) kennzeichnet die für die Anmeldung zuständige Schule

SNR Schule                                                      Anschrift / E-Mail / Internet           Telefon          Fax
 351 Allgemeine Berufsbildende Schule                           Steffensweg 171                         0421 361-19639   0421 361-59667
                                                                28217 Bremen
                                                                E-Mail: 351@schulverwaltung.bremen.de
                                                                www.abs-bremen.de
 352 Berufsbildende Schule für Metalltechnik                    Reiherstraße 80                         0421 361-18042   0421 361-59533
                                                                28239 Bremen
                                                                E-Mail: 352@schulverwaltung.bremen.de
                                                                www.bfm-bremen.de
 355 Wilhelm Wagenfeld Schule                                   Delfter Straße 16                       0421 361-16620   0421 361-59040
     Berufsbildende Schule für Kunst, Design und Medien         28259 Bremen
                                                                E-Mail: 355@schulverwaltung.bremen.de
                                                                https://wilhelm-wagenfeld-schule.eu
 358 Schulzentrum des Sekundarbereichs II Vegesack              Kerschensteinerstraße 5                 0421 361-79550   0421 361-79574
     Berufliche Schulen für Metall- und Elektrotechnik          28757 Bremen
                                                                E-Mail: 358@schulverwaltung.bremen.de
                                                                www.sz-vegesack.de
 359 Berufsbildende Schule für Einzelhandel und Logistik        Carl-Goerdeler-Straße 27                0421 361-14280   0421 361-14297
                                                                28327 Bremen
                                                                E-Mail: 359@schulverwaltung.bremen.de
                                                                www.bs-einzelhandel.de
 360 Berufsschule für den Großhandel, Außenhandel und           Ellmersstraße 24                        0421 361- 8647   0421 361-16621
     Verkehr                                                    28217 Bremen
                                                                E-Mail: 360@schulverwaltung.bremen.de
                                                                www.bs-gav.de
SNR Schule                                                       Anschrift / E-Mail / Internet             Telefon          Fax
 361 Schulzentrum Grenzstraße                                    Grenzstraße 90                            0421 361-5637    0421 361-59640
     Berufsbildende Schule für Wirtschaft und Verwaltung         28217 Bremen                              0421 361-5638
                                                                 E-Mail: 361@schulverwaltung.bremen.de
                                                                 www.sz-grenzstrasse.de
 364 Inge Katz Schule                                            Delmestraße 141 b                         0421 361-18340   0421 361-18351
     Berufliche Schulen für Sozialpädagogik und Hauswirtschaft   28199 Bremen
                                                                 E-Mail: 364@schulverwaltung.bremen.de
                                                                 www.iks-bremen.de
 368 Schulzentrum des Sekundarbereichs II Utbremen               Meta-Sattler-Straße 33                    0421 361-59688   0421 361-16019
     – Europaschule –                                            28217 Bremen
                                                                 E-Mail: 368@schulverwaltung.bremen.de
                                                                 www.szut.de
 369 Technisches Bildungszentrum Mitte                           An der Weserbahn 4                        0421 361-16770   0421 361-3077
     Berufsbildende Schule für Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik   28195 Bremen
     und Metalltechnik                                           E-Mail: 369@schulverwaltung.bremen.de
                                                                 www.tbz-bremen.de
 382 Kaufmännische Lehranstalten                                 Max-Eyth-Platz 3                          0471 391-3530    0471 391-3559
     Berufsbildende Schulen für Wirtschaft und Verwaltung        27568 Bremerhaven
                                                                 E-Mail: kla@schule.bremerhaven.de
                                                                 www.kla-bremerhaven.de
 383 Schulzentrum Geschwister Scholl                             Walter-Kolb-Weg 2                         0471 3000-120    0471 3000-123
     Berufsbildende Schulen Sophie Scholl                        27568 Bremerhaven
                                                                 E-Mail:
                                                                 bs.sophiescholl@schule.bremerhaven.de
                                                                 http://bs-sophiescholl.bremerhaven.de/
 384 Werkstattschule Bremerhaven                                 Hinrich-Schmalfeldt-Straße 26             0471 958-4430    0471 958-443 19
                                                                 27576 Bremerhaven
                                                                 E-Mail:
                                                                 werkstattschule@schule.bremerhaven.de
                                                                 https://werkstattschule-bremerhaven.de/

1.   Verzeichnis der berufsbildenden Schulen                                                                                      Seite 3
1.   Verzeichnis der berufsbildenden Schulen                                                                                        Seite 4

SNR Schule                                                         Anschrift / E-Mail / Internet             Telefon          Fax
 385 Schulzentrum Carl von Ossietzky                               Georg-Büchner-Straße 7                    0471 39198-101/ 0471 39198-256
     Berufliche Schule für Technik                                 27574 Bremerhaven                                    102
                                                                   E-Mail: schule@bs-t.eu
                                                                   www.bs-t.eu
 386 Schulzentrum Carl von Ossietzky                              Georg-Büchner-Straße 13                    0471 309-4650    0471 309465-22
     Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung 27574 Bremerhaven
                                                                  E-Mail: bsdgg@schule.bremerhaven.de
                                                                  www.bsdgg.de
 601 Schulzentrum des Sekundarbereichs II                          Alwin-Lonke-Straße 71                     0421 361-16560   0421 361-16 609
     an der Alwin-Lonke-Straße                                     28719 Bremen
     Berufliche Schulen für Bautechnik, Baugestaltung und Agrar-   E-Mail: 601@schulverwaltung.bremen.de
     wirtschaft                                                    www.szals.de

 602 Schulzentrum des Sekundarbereichs II                          Bördestraße 10                            0421 361-7180    0421 361-7182
     an der Bördestraße                                            28717 Bremen
     Abteilung Berufliche Schulen für Wirtschaft und Verwaltung    E-Mail: 602@schulverwaltung.bremen.de
                                                                   www.sz-boerde.de

 603 Schulzentrum des Sekundarbereichs II Blumenthal               Eggestedter Straße 20                     0421 361-79155   0421 361-79150
     Berufliche Schulen für Hauswirtschaft und                     28779 Bremen
     Sozialpädagogik                                               E-Mail: 603@schulverwaltung.bremen.de
                                                                   https://sz-blumenthal.de
 618 Schulzentrum des Sekundarbereichs II Walle                    Lange Reihe 81                            0421 361-8516    0421 361-16897
     Abteilung Berufliche Schulen für Gesundheit                   28219 Bremen
                                                                   E-Mail: 618@schulverwaltung.bremen.de
                                                                   www.szwalle.de
 698 Helmut Schmidt Schule                                         Walliser Straße 125                       0421 361-18250   0421 361-16726
     Berufsbildende Schule für Wirtschaft                          28325 Bremen
                                                                   E-Mail: 698@schulverwaltung.bremen.de
                                                                   https://helmut-schmidt.schule.bremen.de
SNR Schule                                                    Anschrift / E-Mail / Internet           Telefon          Fax
 699 Schulzentrum des Sekundarbereichs II am Rübekamp         Rübekamp 37/39                          0421 361-14700   0421 361-14703
     Abteilungen Gymnasium, Berufliche Schulen für das Nah-   28219 Bremen
     rungsgewerbe                                             E-Mail: 699@schulverwaltung.bremen.de
                                                              www.ruebekamp.de

 812 Technikerschule Bremen                                   Schongauer Straße 2                     0421 393089      0421 3965608
     (Staatlich genehmigte und anerkannte Ersatzschule)       28219 Bremen
                                                              www.technikerschule-bremen.de

 813 Berufsbildungswerk Bremen GmbH                           Universitätsallee 20                    0421 2383-0      0421 2383-209
     (Ergänzungsschule)                                       28359 Bremen
                                                              www.bbw-bremen.de

 949 Verwaltungsschule der Freien Hansestadt Bremen           Doventorscontrescarpe 172 Block C       0421 361-5206    0421 361-5373
                                                              28195 Bremen
                                                              www.afz.bremen.de

1.   Verzeichnis der berufsbildenden Schulen                                                                                 Seite 5
2.    Auszüge aus dem Bremischen Schulgesetz (BremSchulG)                                                                                                                    Seite 6

2.    Auszüge aus dem Bremischen Schulgesetz (BremSchulG)
      vom 28. Juni 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. November 2020
§ 25 Berufsschule                                               (3) Der Bildungsgang dauert drei Jahre und umfasst die       § 28 Fachoberschule
(1) Die Berufsschule ist Teil der gemeinsam von ihr und         Jahrgangsstufen 9 bis 11. Mit einem bestimmten Noten-
                                                                bild kann am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Einfache         (1) Die Fachoberschule baut auf dem Mittleren Schul-
den Ausbildungsbetrieben durchzuführenden Berufsaus-                                                                         abschluss auf und vermittelt vertiefte allgemeine, fach-
bildung. Das nach Berufsbereichen gegliederte Berufs-           Berufsbildungsreife erlangt werden. Am Ende der Jahr-
                                                                gangsstufe 11 steht die Prüfung zur Erweiterten Berufs-      theoretische und fachpraktische Kenntnisse und Kom-
grundbildungsjahr ist im jeweiligen Berufsbereich Grund-                                                                     petenzen und führt zur Fachhochschulreife. Die Fach-
stufe der Berufsausbildung. Der Unterricht im Berufs-           bildungsreife.
                                                                                                                             oberschule gliedert sich in einen zweijährigen Bildungs-
grundbildungsjahr wird in Vollzeitform erteilt. Der Unter-      (4) Das Nähere zum Aufnahmeverfahren, zu dem Noten-          gang mit den Jahrgangsstufen 11 und 12 sowie einen
richt in der Berufsschule hat die Aufgabe, den Schülerin-       bild nach Absatz 3 sowie zu den organisatorischen, per-      einjährigen Bildungsgang mit der Jahrgangsstufe 12.
nen und Schülern allgemeine und fachliche Kenntnisse            sonellen und sächlichen Voraussetzungen und der Ge-          Die Bildungsgänge schließen mit einer Prüfung ab.
und Kompetenzen unter besonderer Berücksichtigung der           staltung des Bildungsganges regelt eine Rechtsverord-
Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die           nungen.                                                      (2) Der Unterricht in dem zweijährigen Bildungsgang er-
Bildungsgänge können mit einer Prüfung abschließen.                                                                          folgt in der Jahrgangsstufe 11 in Teilzeitform und wird
                                                                § 26 Berufsfachschule                                        von einer gelenkten fachpraktischen Ausbildung in ge-
(2) Die Länge der Bildungsgänge der Berufsschule ent-                                                                        eigneten Betrieben oder anderen geeigneten außer-
spricht der Dauer des jeweiligen betrieblichen Ausbil-          (1) Die Berufsfachschule umfasst Bildungsgänge von
                                                                mindestens einjähriger Dauer, für deren Besuch keine         schulischen Einrichtungen begleitet. Die fachpraktische
dungsverhältnisses. Der Unterricht wird in Teilzeitform                                                                      Ausbildung kann in besonderen Fällen in schuleigenen
oder zusammengefasst als Blockunterricht erteilt. Er steht      Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt
                                                                wird. Ihre Bildungsgänge umfassen allgemeine und fach-       Einrichtungen erfolgen. Der Unterricht in der Jahr-
inhaltlich in enger Beziehung zum betrieblichen Teil der                                                                     gangsstufe 12 erfolgt in Vollzeitform.
Berufsausbildung. Der Unterricht soll, bezogen auf ein          liche Lerninhalte mit dem Ziel, die Schülerinnen und
Schuljahr von 40 Wochen, 12 Stunden wöchentlich betra-          Schüler auf einen Beruf vorzubereiten, ihnen einen Teil      (3) Der Unterricht in dem einjährigen Bildungsgang der
gen. Die Hälfte der Unterrichtszeit soll für fachübergreifen-   der Berufsausbildung in einem oder mehreren anerkann-        Jahrgangsstufe 12 erfolgt in Vollzeitform oder zwei
                                                                ten Ausbildungsberufen zu vermitteln oder sie zu einem       Jahre in Teilzeitform. Wird er mit einer einschlägigen
den und gesellschaftskundlichen Unterricht vorgesehen
werden.                                                         Berufsabschluss zu führen. Die Bildungsgänge schließen       Berufsausbildung verbunden, dauert er mindestens drei
                                                                mit einer Prüfung ab. Innerhalb der Bildungsgänge kön-       Jahre. Mischformen können zugelassen werden. Vo-
(3) Schülerinnen und Schüler, die im Berufsbildungsbe-          nen einzelne Abschnitte oder Fächer mit einer Teilprüfung    raussetzung für die Aufnahme in den einjährigen Bil-
reich einer Werkstatt für behinderte Menschen gefördert         abgeschlossen werden.                                        dungsgang ist eine abgeschlossene, einschlägige Be-
werden, können nach Erfüllung der Schulpflicht in der Be-                                                                    rufsausbildung oder eine einschlägige Berufserfahrung
rufsschule unterrichtet werden, sofern die personellen,         (2) Durch Rechtsverordnung kann bestimmt werden, dass
                                                                an die Stelle einer Prüfung nach Absatz 1 eine gleichwer-    von mindestens fünf Jahren.
räumlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen
dafür vorhanden sind und die erforderliche Betreuung            tige außerschulische Prüfung tritt.                          (4) Die Art und die Dauer des jeweiligen Bildungsgan-
durch die außerschulischen Kostenträger des Berufsbil-          (3) Setzt der Erwerb der Berufsqualifikation ein Praktikum   ges sowie die Zulassungsvoraussetzungen regelt eine
dungsbereichs gesichert ist.                                    voraus, schließt dieses in Form einer gelenkten fachprak-    Rechtsverordnung.
                                                                tischen Ausbildung an die bestandene, den Vollzeitunter-     § 28a Berufliches Gymnasium
§ 25a Werkschule                                                richt abschließende Prüfung an. Die Art und die Dauer
(1) Die Stadtgemeinden können Werkschulen einrichten,           des jeweiligen Bildungsganges, die Zulassungsvoraus-         (1) Das Berufliche Gymnasium gliedert sich in Fachrich-
die an berufsbildenden Schulen angegliedert werden. Sie         setzungen sowie die Voraussetzungen des Abschlusses          tungen und vermittelt den Schülerinnen und Schülern
können ausnahmsweise als eigenständige Schulen orga-            regelt eine Rechtsverordnung.                                allgemeine und berufsbezogene Unterrichtsinhalte und
nisiert werden.                                                                                                              Kompetenzen. Der Bildungsgang dauert drei Jahre. Er
                                                                                                                             beginnt mit einer einjährigen Einführungsphase. Ihr folgt
(2) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 kön-                                                                       die zweijährige Qualifikationsphase. Das Berufliche
nen sich um Aufnahme in den Bildungsgang bewerben.                                                                           Gymnasium schließt mit einer Abiturprüfung ab.
Die Anwahl dieses Bildungsganges ist freiwillig. Eine Auf-
nahmekommission entscheidet über die Aufnahme.
Das Nähere über die Zulassung, die Unterrichtsorganisa-         Der Unterricht schließt mit einer Prüfung ab, wenn die         (2) Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. Sep-
tion in den jeweiligen Fachrichtungen und die Höchstver-        Schülerin oder der Schüler dadurch einen gegenüber sei-       tember eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden,
weildauer regeln Rechtsverordnungen.                            nen oder ihren bisherigen Abschlüssen höherwertigen           werden auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberech-
(2) Verlässt ein Schüler oder eine Schülerin des Berufli-       Abschluss erreichen kann. Die Art und die Dauer des je-       tigten innerhalb der Anmeldefrist ebenfalls zum 1. Au-
chen Gymnasiums am Ende der Eingangsphase ohne                  weiligen Bildungsganges, die Zulassungsvoraussetzun-          gust desselben Jahres schulpflichtig, sofern das schul-
Versetzungsentscheidung den Bildungsgang, ist eine Prü-         gen sowie die förderungsrechtliche Einstufung der Schü-       ärztliche Gutachten nicht eine Zurückstellung des Kin-
fung Voraussetzung für den Erwerb des Mittleren Schulab-        lerinnen und Schüler regelt eine Rechtsverordnung.            des empfiehlt.
schlusses.                                                      § 31 Doppelqualifizierende Bildungsgänge                      (3) Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres
                                                                Durch inhaltliche und organisatorische Verbindung zweier      bis zum 31. Januar des Folgejahres das sechste Le-
§ 28b Berufsoberschule                                                                                                        bensjahr vollenden, werden auf schriftlichen Antrag der
                                                                Bildungsgänge in der Sekundarstufe II können zwei schu-
Die Berufsoberschule umfasst Bildungsgänge, für deren           lische Abschlüsse oder durch Verbindung einer Berufs-         Erziehungsberechtigten innerhalb der Anmeldefrist
Besuch der Abschluss der Fachoberschule (Fachhoch-              ausbildung mit einem weiteren schulischen Bildungsgang        ebenfalls zum 1. August desselben Jahres schulpflich-
schulreife) und der Abschluss einer einschlägigen Berufs-                                                                     tig, sofern die Grundschule insbesondere aufgrund des
                                                                eine Berufsqualifikation und ein weiterer schulischer Ab-
ausbildung oder der Nachweis einer einschlägigen Berufs-        schluss erworben werden. Der Unterricht schließt mit ei-      schulärztlichen Gutachtens feststellt, dass das Kind hin-
tätigkeit von mindestens fünf Jahren vorausgesetzt wird.        ner Prüfung oder zwei getrennten Prüfungen ab. Die Art        sichtlich seiner sprachlichen, kognitiven und sozialen
Sie gliedert sich in Ausbildungsrichtungen und vermittelt       der Bildungsgänge, die jeweiligen Zugangsvoraussetzun-        Fähigkeiten durch den Unterricht und das übrige Schul-
eine allgemeine und fachtheoretische Bildung. Der Bil-          gen zu ihnen, deren Dauer sowie die förderungsrechtliche      leben nicht überfordert werden wird.
dungsgang dauert ein Jahr. Die Berufsoberschule führt zur       Einstufung der Schülerinnen und Schüler regelt eine
Fachgebundenen Hochschulreife und beim Nachweis der                                                                           § 54 Dauer der Schulpflicht
                                                                Rechtsverordnung.
notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache zur                                                                      (1) Die Schulpflicht dauert 12 Jahre, soweit gesetzlich
Allgemeinen Hochschulreife und schließt mit einer Prüfung       § 32 Weiterführende Abschlüsse                                nichts anderes bestimmt ist.
ab.                                                                                                                           (2) Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis
                                                                In den berufsbildenden Schulen können über ein Angebot
§ 29    Fachschule                                              von Ergänzungskursen und Zusatzprüfungen weiterfüh-           in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Aus-
                                                                rende Abschlüsse und Zusatzqualifikationen erworben           bildungsberuf stehen, sind für die Dauer des Ausbil-
Die Fachschule umfasst Bildungsgänge, für deren Besuch                                                                        dungsverhältnisses schulpflichtig. Dies gilt nicht, wenn
der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung und          werden. Das Nähere über die Art der Abschlüsse und Zu-
                                                                satzqualifikationen, die Art und Dauer der Zusatzprüfun-      es sich um eine Maßnahme handelt, die als berufliche
eine zusätzliche Berufsausübung oder der Nachweis einer                                                                       Umschulung gefördert werden kann. War die Schul-
einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren vo-    gen und Ergänzungskurse sowie deren Zulassungsvo-
                                                                raussetzungen regelt eine Rechtsverordnung.                   pflicht beendet, lebt sie in den Fällen des Satzes 1 wie-
rausgesetzt wird. Für Fachschulen besonderer Art können                                                                       der auf.
besondere berufspraktische Zugangsvoraussetzungen               Allgemeine Schulpflicht                                       (3) Die Schulpflicht endet vor Ablauf von 12 Jahren,
festgelegt werden. Ihre Bildungsgänge führen zu berufli-
cher Spezialisierung und zu stärkerer theoretischer Vertie-     § 52 Geltungsbereich                                          wenn ein mindestens einjähriger beruflicher Bildungs-
fung des beruflichen Fachwissens und fördern die allge-                                                                       gang erfolgreich abgeschlossen wurde. Sie endet spä-
                                                                Die Vorschriften über die Schulpflicht gelten für alle, die   testens zum Ende des Schuljahres, in dem das 18. Le-
meine Bildung. Die Bildungsgänge in Vollzeitform umfas-
                                                                im Lande Bremen ihre Wohnung oder, bei mehreren               bensjahr vollendet wird. Absatz 2 bleibt unberührt.
sen mindestens ein Schuljahr, in Teilzeitform einen ent-
                                                                Wohnungen, ihre Hauptwohnung oder ihre Ausbildungs-
sprechend längeren Zeitraum. Die Bildungsgänge schlie-
                                                                stätte haben.
ßen mit einer Prüfung ab. Innerhalb der Bildungsgänge
können einzelne Abschnitte oder Fächer mit einer Teilprü-
                                                                                                                              § 55 Erfüllung der Schulpflicht
                                                                § 53 Beginn der Schulpflicht
fung abgeschlossen werden.                                                                                                    (1) Die Schüler und Schülerinnen müssen während ih-
                                                                (1) Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zum     rer Schulpflicht eine öffentliche Schule oder eine private
§ 30 Ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge                     30. Juni eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden,       Ersatzschule im Lande Bremen besuchen.
                                                                am 1. August desselben Jahres. Schulpflichtige Kinder
In den berufsbildenden Schulen können für Schulpflichtige
                                                                können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für
ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge eingerichtet
                                                                ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die
werden. Sie sind, soweit sie Maßnahmen der beruflichen
                                                                Fachaufsicht auf der Grundlage eines schulärztlichen
Rehabilitation oder Lehrgänge zur Vorbereitung auf die be-
                                                                Gutachtens.
rufliche Erstausbildung begleiten, als Teilzeitunterricht, im
Übrigen als Vollzeitunterricht organisiert.

2.     Auszüge aus dem Bremischen Schulgesetz (BremSchulG)                                                                                                                    Seite 7
2.    Auszüge aus dem Bremischen Schulgesetz (BremSchulG)                                                                                                                     Seite 8

(2) Die Schulpflichtigen besuchen mindestens 10 Jahre          Bremen nach neunjährigem Schulbesuch den Bestim-               § 56a Meldepflicht durch Privatschulen
oder bis zum Erreichen der Erweiterten Berufsbildungs-         mungen des jeweiligen Landes entsprechend bereits die
reife oder des Mittleren Schulabschlusses eine allgemein-      Verpflichtung erfüllt, eine allgemeinbildende Schule besu-     Ersatzschulen sowie anerkannte Ergänzungsschulen
bildende Schule oder die Werkschule (Vollzeitschulpflicht).    chen zu müssen, können sie abweichend von Absatz 2             sind verpflichtet,
Der Besuch der Primarstufe wird mit vier Jahren auf die        Satz 1 eine berufsbildende Schule besuchen. Lässt sich         1. der Senatorin für Kinder und Bildung, in Bremer-
Schulpflicht angerechnet.                                      die Dauer des Schulbesuchs außerhalb des Landes Bre-               haven dem Magistrat die Schülerinnen und Schüler
                                                               men nicht hinreichend sicher feststellen, wird die Dauer           mitzuteilen, die den Schulpflichtbestimmungen die-
(3) Jugendliche können ihre Schulpflicht nach der 8. Jahr-                                                                        ses Gesetzes unterliegen;
gangsstufe in der Werkschule an einer berufsbildenden          der noch verbleibenden Schulpflicht nach dem Lebensal-
                                                               ter festgelegt; wird der Schüler oder die Schülerin in einen   2. der Senatorin für Kinder und Bildung, in Bremer-
Schule erfüllen. Der Besuch der Werkschule wird mit zwei                                                                          haven den Magistrat unverzüglich zu benachrichti-
Jahren auf die Vollzeitschulpflicht angerechnet.               Bildungsgang an einer berufsbildenden Schule einge-
                                                               schult, beträgt die Dauer seiner oder ihrer Schulpflicht           gen, sobald Schülerinnen und Schüler, deren Schul-
(4) Schülerinnen und Schüler können von der Fachaufsicht       drei Jahre unbeschadet der Vorschriften des § 54 Abs. 2.           pflicht ruht, die Einrichtung nicht regelmäßig besu-
zur Erfüllung ihrer Schulpflicht vorübergehend einem Re-                                                                          chen oder sie verlassen haben.
gionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum nach             (8) Die Schulpflicht erstreckt sich auf die regelmäßige
§ 14 Abs. 2 des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes            Teilnahme am Unterricht sowie auf die Teilnahme an             § 57 Ausnahmen
zugewiesen werden, wenn ihr oder sein Lern- und Sozial-        Schulfahrten und an den übrigen verbindlichen Veranstal-       (1) Schulpflichtige, die mit Genehmigung der zuständi-
verhalten dies erforderlich macht oder von ihr oder ihm        tungen der Schule. Die Schulpflicht verpflichtet ebenfalls     gen Schulbehörde außerhalb des Landes Bremen eine
dauerhafte Störungen der Unterrichts- und Erziehungsar-        zur Teilnahme an Maßnahmen der Qualitätsuntersu-               Schule besuchen oder den Wehr- und Zivildienst oder
beit in ihrer oder seiner Schule zu vermeiden und die Maß-     chung durch die Schulen und die zuständigen Schulbe-           ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableis-
nahmen nach §§ 46, 47 zuvor erfolglos geblieben sind. Die      hörden sowie zur Angabe der von der Schule und den zu-         ten, haben auf Verlangen hierüber einen Nachweis zu
Zuweisung kann angeordnet werden, ohne dass die Maß-           ständigen Schulbehörden erhobenen Daten.                       führen. Ist ein regelmäßiger Besuch einer auswärtigen
nahmen nach den §§ 46, 47 zuvor ergriffen wurden, wenn         (9) Können Schulpflichtige wegen Krankheit oder aus            Schule nicht gesichert, haben sie innerhalb des Landes
das Verhalten der Schülerin oder des Schülers während          sonstigen Gründen den in Absatz 7 genannten Verpflich-         Bremen eine Schule gemäß § 55 zu besuchen. Wird der
des Schulbesuchs die Sicherheit von Menschen erheblich         tungen vorübergehend nicht nachkommen, ist hierüber            Wehr- und Zivildienst oder ein freiwilliges soziales oder
gefährdet oder den Schulbetrieb nachhaltig und schwer          ein Nachweis zu führen. Bestehen Zweifel an gesundheit-        ökologisches Jahr abgebrochen, lebt die Schulpflicht
beeinträchtigt. Ihre Dauer soll zwei Schuljahre nicht über-    lichen Gründen für ein Schulversäumnis, kann die Schule        wieder auf.
schreiten. Das Nähere über das Verfahren der Zuweisung,        eine schulärztliche Bescheinigung verlangen. Das Nä-           (2) Über die nur in besonderen Ausnahmefällen mögli-
der Rückführung und der Beteiligung der Erziehungsbe-          here regelt eine Rechtsverordnung.                             che Befreiung von der Pflicht zum Besuch einer öffent-
rechtigten regelt eine Rechtsverordnung.                                                                                      lichen Schule oder einer staatlich genehmigten privaten
                                                               § 56 Ruhen der Schulpflicht
(5) Auszubildende erfüllen ihre Schulpflicht durch den Be-                                                                    Ersatzschule entscheidet die Fachaufsicht. 2Es besteht
such der Berufsschule.                                         (1) Die Pflicht zum Besuch einer Schule nach § 55 ruht         eine Schule für Krankenhaus- und Hausunterricht als
                                                               vor und nach einer Niederkunft für die Zeit des Beschäfti-     besonderes Angebot für schulpflichtige Kinder und Ju-
(6) Die Schulpflicht wird ebenfalls erfüllt durch den Besuch   gungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz oder wenn
einer Schule nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und 4, wenn der                                                                     gendliche aller Schularten und Schulstufen, die auf-
                                                               nachgewiesen wird, dass durch den Schulbesuch die Be-          grund einer Krankheit nicht schulbesuchsfähig sind.
im Rahmen einer Ausbildung vermittelte Unterricht von der      treuung des Kindes des oder der Schulpflichtigen gefähr-
Fachaufsicht als ausreichend angesehen wird. Schülerin-
                                                                                                                              3
                                                                                                                                Sie soll verhindern, dass Schulpflichtbefreiungen
                                                               det wäre.
nen und Schüler mit Migrationshintergrund können Teile                                                                        nach Satz 1 erteilt werden müssen. 4Ihre Organisati-
ihrer Schulpflicht durch den Besuch eines Intensivsprach-      (2) Die Pflicht zum Besuch einer Schule nach § 55 ruht         onsform und die Zusammenarbeit mit Regionalen
kurses anderer Träger erfüllen, wenn der Unterricht in die-    ferner für die Dauer des Besuchs                               Beratungs- und Unterstützungszentren kann in einer
sem Sprachkurs von der Fachaufsicht als ausreichend an-        1. einer anerkannten Ergänzungsschule,                         Rechtsverordnung geregelt werden.
gesehen wird.                                                  2. des Wehr- und Zivildienstes,
                                                               3. eines freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologi-      § 58 Pflicht zur Teilnahme am Unterricht
(7) Schülerinnen und Schüler, die außerhalb des Landes             schen Jahres.
Bremen schulpflichtig waren und nach den Bestimmungen                                                                         Für Schülerinnen und Schüler, die nicht der Schulpflicht
                                                                 Diese Zeit wird auf die Dauer der Schulpflicht angerech-     unterliegen und die eine öffentliche Schule besuchen,
des jeweiligen Landes die Schulpflicht erfüllt haben, wird     net. Sie wird in den Fällen der Nummern 2 und 3 auf An-
die Zeit der Erfüllung auf die Schulpflicht im Lande Bremen                                                                   gilt § 55 Abs. 7 entsprechend.
                                                               trag der Schülerin oder des Schülers nicht angerechnet.
angerechnet. Haben sie außerhalb des Landes
3.   Bestimmungen über den Bewerbungsschluss für die Aufnahme in öffentliche berufliche Vollzeitbildungsgänge
     vom 08. Juli 2003

Als Termine, zu denen spätestens Anträge auf Zulassung eingereicht werden müssen, wird bestimmt:
• für die Beruflichen Gymnasien und die doppelqualifizierenden Bildungsgänge, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, der 10. Februar
    eines jeden Jahres,
• für alle anderen beruflichen Vollzeitbildungsgänge (ausgenommen die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge und der Bildungsgang
    Werkschule) der 1. März eines jeden Jahres.
Anträge auf Zulassung zu den Beruflichen Gymnasien sind bei der zur Zeit besuchten öffentlichen Schule der Sekundarstufe I (einschließlich der
St.-Johannis-Schule) abzugeben. Nur wer keine öffentliche Schule der Sekundarstufe I in Bremen besucht, gibt seinen Antrag direkt beim gewählten
Beruflichen Gymnasium ab. Für alle anderen beruflichen Vollzeitbildungsgänge sind die Anträge auf Zulassung direkt bei der zuständigen Schule mit
den erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Für die Stadtgemeinde Bremerhaven gilt hiervon abweichend:
Einheitlicher Bewerbungsschluss für alle beruflichen Vollzeitbildungsgänge (ausgenommen wiederum die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge) ist
der 1. März eines jeden Jahres. Alle Anträge auf Zulassung sind direkt bei der gewählten Schule mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Für beide Stadtgemeinden gilt: Schülerinnen und Schüler, die ihren Antrag später als zu den festgesetzten Terminen einreichen, haben keinen An-
spruch, im Aufnahmeverfahren berücksichtigt zu werden.

4.   Regelung des Aufnahmeverfahrens in beruflichen Vollzeitbildungsgängen im Lande Bremen
§ 6b des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes (siehe nachfolgenden Auszug) und die Verordnung zur Regelung des Aufnahmeverfahrens in berufli-
chen Vollzeitbildungsgängen vom 22. Dezember 2004 werden angewendet, wenn die Zahl der fristgerecht eingereichten Bewerbungen die festgesetzten
maximalen Klassengrößen übersteigt. (Aufnahme nach Leistung - Die Rangfolge ergibt sich aus der Durchschnittsnote des berechtigenden Zeugnisses)
㤠6b Bremisches Schulverwaltungsgesetz
(1) Übersteigt die Zahl der fristgerechten Bewerbungen für berufliche Vollzeitbildungsgänge einer Schule deren Aufnahmefähigkeit, erfolgt die Aufnahme
    in die angewählte Schule nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5.
(2) Bis zu 10 Prozent der zur Verfügung stehenden Plätze werden an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die die Versagung eine besondere
    Härte bedeuten würde (Härtefälle). Übersteigt die Zahl der Härtefälle die für sie zur Verfügung stehenden Plätze, entscheidet der Grad der Härte.
(3) Bei studienqualifizierenden Bildungsgängen werden die übrigen Plätze nach der im berechtigenden Zeugnis ausgewiesenen Leistung vergeben. Bei
    gleicher im berechtigenden Zeugnis ausgewiesenen Leistung entscheidet das Los.
(4) Bei vollschulischen Bildungsgängen mit Berufsabschluss werden die übrigen Plätze nach der im berechtigenden Zeugnis ausgewiesenen Leistung
    vergeben. Bei gleicher im berechtigenden Zeugnis ausgewiesenen Leistung entscheidet das Los.
(5) Bei Bildungsgängen, bei denen die Schülerinnen und Schüler von der Senatorin für Kinder und Bildung zugewiesen werden, werden die Plätze nach
    Schulpflicht sowie Bildungsanspruch entsprechend den Kapazitäten der einzelnen Fachrichtungen vergeben. Übersteigen die Bewerbungen in einzel-
    nen Fachrichtungen die Kapazitäten, wird auf noch freie Plätze unabhängig von der Fachrichtung hingewiesen.
(6) Die übrigen Plätze werden nach der im berechtigenden Zeugnis ausgewiesenen Leistung vergeben.“

3.   Bestimmungen über den Bewerbungsschluss für die Aufnahme in öffentliche berufliche Vollzeitbildungsgänge                                Seite 9
5.     Nichteinrichtung oder Verlegung von beruflichen Vollzeitbildungsgängen                                                                  Seite 10

5.     Nichteinrichtung oder Verlegung von beruflichen Vollzeitbildungsgängen
Wenn die Anmeldezahl zum Bewerbungsschluss zu gering ist, um einen geplanten beruflichen Vollzeitbildungsgang einzurichten, wird die Nichteinrich-
tung den Bewerberinnen und Bewerbern von der Schule unverzüglich nach Bewerbungsschluss mitgeteilt.
Ob ein beruflicher Vollzeitbildungsgang an allen geplanten Standorten eingerichtet wird, richtet sich jeweils nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler
zum Schuljahresbeginn.

6.     Angebot Fremdsprachenzertifikat der Kultusministerkonferenz (KMK-Zertifikat)

Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen können das KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung in Englisch und je nach
Angebot in weiteren Fremdsprachen erwerben.
In einer Prüfung wird ein bundes- und europaweit anerkanntes Sprachenzertifikat erlangt. Mit dem zertifizierten Nachweis der berufsbezogenen Kennt-
nisse einer Fremdsprache ergeben sich für die Absolventinnen und Absolventen größere Chancen auf dem nationalen und vor allem auf dem europäi-
schen Arbeitsmarkt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Geprüft werden die Bereiche Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion.
Prüfungen können in Bremen für drei verschiedene Niveaus abgelegt werden, um den unterschiedlichen Kenntnissen Rechnung zu tragen:
     Niveau A2
     75 Min. schriftlich, 15 Min. mündliche Gruppenprüfung
     Niveau B1
     90 Min. schriftlich, 20 Min. mündliche Gruppenprüfung
     Niveau B2
     120 Min. schriftlich, 25 Min. mündliche Gruppenprüfung
     Die Prüfungen finden jeweils im Frühjahr statt. Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit 110 €.
Die Stufen orientieren sich am „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (GER).
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern Ihrer Schule und bei der Senatorin für Kinder und Bildung:
bei inhaltlichen Fragen:
  Regina Conze                     Tel: 0421-361 15309 (dienstags und mittwochs)       E-Mail: regina.conze@bildung.bremen.de
bei organisatorischen Fragen:
  Torsten Hallmann                   Tel: 0421-361 12561                                   E-Mail: torsten.hallmann@bildung.bremen.de
7.      Bildungswege in Bremen

Bildungswege für Jugendliche ohne Schulabschluss

                                   Berufsoberschule
       Fachoberschule                   (Seite 37)              Fachoberschule          Berufliches
                                                                                                               Fachschule
          1-jährig                                                 2-jährig             Gymnasium
           (Seite 35)
                                    Fachoberschule                  (Seite 35)            (Seite 34)
                                                                                                               (Seite 38-40)
                                    Klassenstufe 13
                                        (Seite 36)

                                 Betriebliche Berufsaus-
                                                              Berufsfachschule mit    Berufsfachschule      Berufsfachschule
                                       bildung und
                                                                Berufsabschluss      berufsvorbereitend    doppelqualifizierend
                                      Berufsschule
                                                                  (Seite 28-31)         (Seite 25-27)            (Seite 32)
                                        (Seite 14)

     Ausbildungsvorbe-
                                                                                       Werkschule
          reitender
                                                                                       ab Klasse 9
       Bildungsgang
                                                                                          (Seite 24)
         (Seite 22-23)

                                                           ohne Schulabschluss

                                  mit einer Einfachen Berufsbildungsreife oder einer Erweiterten Berufsbildungsreife > > > > >

7.      Bildungswege in Bremen                                                                                                    Seite 11
7.    Bildungswege in Bremen                                                                                                  Seite 12

Bildungswege für Jugendliche mit einer Einfachen Berufsbildungsreife oder einer Erweiterten Berufsbildungsreife

                                Berufsoberschule
      Fachoberschule                (Seite 37)           Fachoberschule            Berufliches
                                                                                                           Fachschule
         1-jährig               Fachoberschule              2-jährig               Gymnasium
                                                                                                           (Seite 38-40)
          (Seite 35)                                        (Seite 35)               (Seite 34)
                                Klassenstufe 13
                                    (Seite 36)

                               Betriebliche Berufs-
                                                      Berufsfachschule mit      Berufsfachschule        Berufsfachschule
                                 ausbildung und
                                                        Berufsabschluss        berufsvorbereitend      doppelqualifizierend
                                 Berufsschule
                                                           (Seite 28-31)           (Seite 25-27)             (Seite 32)
                                    (Seite 14)

     Ausbildungsvorbe-
                                                                                   Werkschule
          reitender
                                                                                   ab Klasse 9
       Bildungsgang
                                                                                     (Seite 24)
         (Seite 22-23)

                         Einfache Berufsbildungsreife oder Erweiterte Berufsbildungsreife

                                                                             mit einem Mittleren Schulabschluss > > > > >
Bildungswege für Jugendliche mit einem Mittleren Schulabschluss

                                 Berufsoberschule
      Fachoberschule     è            (Seite 37)               Fachoberschule          Berufliches
                                                                                                             Fachschule
          1-jährig                                                 2-jährig            Gymnasium
                                 Fachoberschule                                                               (Seite 38-40)
          (Seite 35)                                               (Seite 35             (Seite 34)
                                 Klassenstufe 13         ç
                                      (Seite 36)

                               Betriebliche Berufsaus-
                                                             Berufsfachschule mit    Berufsfachschule     Berufsfachschule
                                     bildung und
                                                               Berufsabschluss      berufsvorbereitend   doppelqualifizierend
                                    Berufsschule
                                                                  (Seite 28-31)         (Seite 25-27)          (Seite 32)
                                      (Seite 14)

     Ausbildungsvorbe-
                                                                                       Werkschule
          reitender
                                                                                       ab Klasse 9
       Bildungsgang
                                                                                         (Seite 24)
         (Seite 22-23)

                                                         Mittlerer Schulabschluss

7.    Bildungswege in Bremen                                                                                                  Seite 13
8.      Bildungsgänge                                                                                                                         Seite 14

8.      Bildungsgänge
        Berufsschule (in Teilzeitform)
     SNR Bezeichnung / Fachrichtung                Zulassungsvo-       Dauer               Abschluss           Berechtigung
                                                   raussetzung
          Berufsschule                                                 je nach Ausbil-     Abschlusszeugnis    Zuerkennung folgender Abschlüsse
                                                                       dungsberuf          der Berufsschule    unter bestimmten Voraussetzungen
          Die in der folgenden Übersicht genann-                       2 bis 3 1/2 Jahre                       möglich
          ten Schulen sind die für die Anmeldung                                                                • Einfache Berufsbildungsreife
          zuständigen Berufsschulen.                                                                            • Erweiterte Berufsbildungsreife
                                                                                                                • Mittlerer Schulabschluss
          In bestimmten Berufen erfolgt wegen
          der geringen Schülerzahl eine Überwei-
          sung in eine länderübergreifende Fach-                                                               Abschluss der Berufsausbildung:
          klasse in einem anderen Bundesland.                                                                  Prüfung vor der zuständigen Stelle
          Die in der Übersicht genannte Bremer                                                                 (i.d.R. Kammer)
          Schule überweist in diesem Fall die
          Auszubildende/ den Auszubildenden an
          die auswärtige Berufsschule.

        Erwerb der Fachhochschulreife (FHR)

 369      Durch Zusatzunterricht und Zusatzprü-    Mittlerer Schul-    3 bis 3 1/2 Jahre   Abschlussprüfung    Fachhochschulreife
          fung kann in der Berufsschule ausbil-    abschluss                               der Fachober-
 602
          dungsbegleitend die Fachhochschulreife                                           schule in den Fä-
                                                   und
          in bestimmten Ausbildungsberufen er-                                             chern Deutsch,
                                                   Vertrag über eine
          worben werden.                                                                   Mathematik und
                                                   mindestens drei-
                                                                                           Englisch
                                                   jährige für die
                                                   Fachoberschul-
                                                   Fachrichtung ein-
                                                   schlägige Berufs-
                                                   ausbildung
                                                   und
                                                   Teilnahme an ei-
                                                   nem Beratungs-
                                                   gespräch
Ausbildungsberuf                                    SNR        Ausbildungsberuf                                               SNR
     Änderungsschneider/-in                              355, 383   Bootsbauer/-in                                                 601
     Anlagenmechaniker/-in                               385        Brauer und Mälzer/ Brauerin und Mälzerin                       699
     Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und
                                                         358, 385   Brenner/-in                                                    699
     Klimatechnik
     Asphaltbauer/-in                                    601        Brunnenbauer/-in                                               601
     Augenoptiker/-in                                    368        Buchbinder/-in                                                 355
     Ausbaufacharbeiter/-in                              601, 386   Buchhändler/-in                                                359
     Automatenfachfrau/ Automatenfachmann                369        Bühnenmaler/-in und Bühnenplastiker/-in                        601
     Automobilkauffrau/ Automobilkaufmann                602, 382   Bürsten- und Pinselmacher/-in                                  601
     Bäcker/-in                                          699, 386   Chemielaborant/-in                                             368
     Bankkauffrau/ Bankkaufmann                          361, 382   Chemikant/-in                                                  368
     Baugeräteführer/-in                                 369        Dachdecker/-in                                                 601, 386
     Baustoffprüfer/-in                                  601        Destillateur/-in                                               699
     Bauten- und Objektbeschichter/-in                   601, 386   Drechsler/-in (Elfenbeinschnitzer/-in)                         601
     Bauwerksmechaniker/-in                              601        Drogist/-in                                                    359
     Bauzeichner/-in                                     601, 386   Eisenbahner/-in im Betriebsdienst                              369
     Behälter- und Apparatebauer/-in                     385        Elektroniker/-in, FR Automatisierungstechnik                   358
     Berufskraftfahrer/-in                               385        Elektroniker/-in, FR Energie- und Gebäudetechnik (HW)          358, 385
                                                                    Elektroniker/-in, FR Informations- u.
     Bestattungsfachkraft                                361                                                                       358
                                                                    Telekommunikationstechnik (HW)
     Beton- und Stahlbetonbauer/-in                      601, 386   Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik (IH)              369
     Betonfertigteilbauer/-in (IH)                       601        Elektroniker/-in für Betriebstechnik (IH)                      369, 385
     Binnenschiffer/-in                                  358        Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme (IH)    369
     Biologielaborant/-in                                368        Elektroniker für Gebäudesystemintegration (HW)                 358
     Bodenleger/-in                                      601        Elektroniker/-in für Geräte und Systeme (IH)                   369
                                                                    Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik           369

8.      Bildungsgänge                                                                                                             Seite 15
8.      Bildungsgänge                                                                                                                        Seite 16

     Ausbildungsberuf                                           SNR             Ausbildungsberuf                                             SNR
     Elektroniker/-in für Maschinen- und Antriebstechnik (IH/
                                                                385             Fachkraft für Wasserversorgungstechnik                       368
     HW)
     Estrichleger/-in                                           601             Fachkraft für Wasserwirtschaft                               601
     Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen        361             Fachlagerist/-in                                             359, 382, 813
     Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe                       618             Fachfrau/ Fachmann für Systemgastronomie                     699, 386
     Fachangestellte/-r für Markt- und Sozialforschung          368             Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation *)                   813
     Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste     368             Fachpraktiker/-in für Haus- und Gebäudedienste *)            813, 358
     Fachinformatiker/-in                                       368, 386        Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft *)                          364, 813, 383
     Fachkraft Agrarservice                                     601             Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung *)                    601, 813, 386
     Fachkraft für Abwassertechnik                              368             Fachpraktiker/-in für Informationstechnik *)                 813
     Fachkraft im Fahrbetrieb                                   360             Fachpraktiker für Kfz-Mechatronik *)                         813
     Fachkraft für Fruchtsafttechnik                            699             Fachpraktiker/-in Küche (Beikoch/Beiköchin) *)               364, 813
     Fachkraft im Gastgewerbe                                   699, 813, 386   Fachpraktiker/-in für Lagerlogistik *)                       359, 813
     Fachkraft für Hafenlogistik                                359             Fachpraktiker/-in für Maler und Lackierer *)                 601, 813
     Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten               601             Fachpraktiker/-in für Metallbau *)                           352, 813
     Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft              368             Fachpraktiker/-in für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice *)   813
     Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen   602             Fachpraktiker/-in im Ausbaufachwerk *)                       601, 813
     Fachkraft für Lagerlogistik                                359, 382        Fachpraktiker/-in im Bäckereihandwerk *)                     813
     Fachkraft für Lebensmitteltechnik                          699, 386        Fachpraktiker/-in im Gastgewerbe *)                          364, 813
     Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik         355             Fachpraktiker/-in im Verkauf *)                              359, 813
                                                                                Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk
     Fachkraft für Metalltechnik                                352, 369                                                                     699, 386
                                                                                SP Bäckerei, SP Konditorei
                                                                                Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk
     Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice            386                                                                          699, 386
                                                                                SP Fleischerei
     Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice           368             Fahrradmonteur/-in                                           369
     Fachkraft für Schutz und Sicherheit                        361             Fahrzeuginterieur/-in-Mechaniker/-in                         601
     Fachkraft für Veranstaltungstechnik                        369             Fahrzeuglackierer/-in                                        601, 386

*) Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen
Ausbildungsberuf                            SNR        Ausbildungsberuf                                              SNR
     Fahrzeugpfleger/-in *)                      813        Glaser/-in                                                    601
     Fassadenmonteur/-in                         601        Glasveredler/-in                                              601
     Feinpolierer/-in                            369        Gleisbauer/-in                                                601
     Feinwerkmechaniker/-in                      369, 385   Goldschmied/-in                                               355
     Fertigungsmechaniker/-in                    369        Graveur/-in                                                   369
     Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in         601        Hauswirtschafter/-in                                          364, 383
     Fischwirt/-in                               601        Hochbaufacharbeiter/-in                                       601, 386
     Flachglastechnologin/ Flachglastechnologe   601        Holz- und Bautenschützer/-in                                  601
     Fleischer/-in                               699        Holzbearbeitungsmechaniker/-in                                601
     Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in      601        Holzblasinstrumentenmacher/-in                                369
     Florist/-in                                 601, 386   Holzmechaniker/-in                                            601, 386
     Fluggerätelektroniker/-in                   369        Hörakustiker/-in                                              369
     Fluggerätmechaniker/-in                     369        Hotelfachfrau/ Hotelfachmann                                  699, 386
     Fotograf/-in                                355        Hotelkauffrau/ Hotelkaufmann                                  699
     Fotomedienfachfrau/ Fotomedienfachmann      359        Immobilienkauffrau/ Immobilienkaufmann                        361
     Friseur/-in                                 355, 386   Industrieelektriker/-in                                       369, 385
     Gärtner/-in                                 601, 386   Industrie-Isolierer/-in                                       601
     Gebäudereiniger/-in                         601        Industriekauffrau/ Industriekaufmann                          361, 602, 382
     Geigenbauer/-in                             369        Industriemechaniker/-in                                       369, 385
     Geomatiker/-in                              601        Kauffrau/-mann für Digitalisierungsmanagement                 368, 382, 386
     Gerüstbauer/-in                             601        Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/-in   368, 386
     Gestalter/-in für visuelles Marketing       601        Kauffrau/-mann für IT-System-Management                       368, 382
     Gießereimechaniker/-in                      369        Informationselektroniker/-in                                  369, 386
     Glas- und Porzellanmaler/-in                601        Isolierfacharbeiter/-in                                       601

8.      Bildungsgänge                                                                                                     Seite 17
8.       Bildungsgänge                                                                                                                  Seite 18

      Ausbildungsberuf                                           SNR             Ausbildungsberuf                                       SNR
      Justizfachangestellte/-r                                   949             Kraftfahrzeugmechatroniker/-in                         369, 385
      Kanalbauer/-in                                             601             Kürschner/-in                                          355
      Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in                  369             Lacklaborant/-in                                       368
      Kauffrau/ Kauffmann für audiovisuelle Medien               368             Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in                369
                                                                 360, 602,
      Kauffrau/ Kaufmann für Büromanagement *)                   382, 698, 813
                                                                                 Landwirt/-in                                           601
      Kauffrau/ Kaufmann für Dialogmarketing                     602             Luftverkehrskauffrau/ Luftverkehrskaufmann             360
      Kauffrau/ Kaufmann für Kurier-, Express- und
                                                                 602             Maler/-in und Lackierer/-in                            601, 386
      Postdienstleistungen
                                                                                 Maschinen- und Anlagenführer/-in,
      Kauffrau/ Kaufmann für Marketingkommunikation              360                                                                    699, 386
                                                                                 SP Lebensmitteltechnik
      Kauffrau/ Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleis-                   Maschinen- und Anlagenführer/-in,
                                                                 360, 382                                                               369
      tung                                                                       SP Metalltechnik/Kunststofftechnik
      Kauffrau/ Kaufmann für Tourismus und Freizeit              382             Maskenbildner/-in                                      355
      Kauffrau/ Kaufmann für Verkehrsservice                     360             Maßschneider/-in                                       355, 386
      Kauffrau/ Kaufmann für Versicherungen und Finanzen         361             Maßschuhmacher/-in                                     355
      Kauffrau/ Kaufmann im E-Commerce                           602             Mathematisch-technische/-r Softwareentwickler/-in      368
      Kauffrau/ Kaufmann im Einzelhandel *)                      359, 602, 382   Maurer/-in                                             601, 386
      Kauffrau/ Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr        360             Mechaniker/-in für Reifen- und Vulkanisationstechnik   369
      Kauffrau/ Kaufmann im Gesundheitswesen                     361             Mechatroniker/-in                                      369, 385
      Kauffrau/ Kaufmann im Groß- und Außenhandelsma-
                                                                 360, 382        Mechatroniker/-in für Kältetechnik                     358
      nagement
      Keramiker/-in                                              355             Mediengestalter/-in Bild und Ton                       355, 386
      Klavier- und Cembalobauer/-in                              369             Mediengestalter/-in Digital und Print                  355, 386
      Klempner/-in                                               358             Medienkauffrau/ Medienkaufmann Digital und Print       382
      Koch/ Köchin                                               699, 386        Medientechnologe/-in Druck                             355
      Konditor/-in                                               699             Medientechnologe/-in Druckverarbeitung                 355
      Konstruktionsmechaniker/-in                                352, 385        Medientechnologe/-in Siebdruck                         355
      Kosmetiker/-in                                             386             Medizinische/-r Fachangestellte/-r                     618, 386

 *)
      auch als Teilzeit-Ausbildung möglich
Ausbildungsberuf                                  SNR             Ausbildungsberuf                                 SNR
      Metallbauer/-in                                   352, 385        Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r   618
      Metallbauer/-in, FR Metallgestaltung              352             Physiklaborant/-in                               368
      Metallbearbeiter/-in *)                           352, 813, 385   Polsterer/-in                                    601
      Metallbildner/-in                                 355             Polster- und Dekorationsnäher/-in                813
      Metallblasinstrumentenmacher/-in                  369             Präzisionswerkzeugmechaniker/-in                 369
      Mikrotechnologe/ Mikrotechnologin                 369             Produktgestalter/-in - Textil                    355
      Milchtechnologe/ Milchtechnologin                 699             Produktionsfachkraft Chemie                      368
      Milchwirtschaftlicher Laborant/-in                699             Produktionsmechaniker/-in Textiltechnik          355
      Modist/-in                                        355             Produktionstechnologe/ Produktionstechnologin    369
      Musikfachhändler/-in                              359             Produktprüfer/-in - Textil                       355
      Naturwerksteinmechaniker/-in                      601             Produktveredler/-in - Textil                     355
      Notarfachangestellte/-r                           361, 382        Prüftechnologe/-in - Keramik                     368
      Oberflächenbeschichter/-in                        601             Raumausstatter/-in                               601
      Ofen- und Luftheizungsbauer/-in                   601             Rechtsanwaltsfachangestellte/-r                  361, 382
      Orgelbauer/-in                                    369             Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r       361, 382
      Orthopädietechnik-Mechaniker/in                   618             Restaurantfachfrau/ Restaurantfachmann           699, 386
      Orthopädieschuhmacher/-in                         355             Revierjäger/-in                                  601
      Packmitteltechnologe/ Packmitteltechnologin       355             Rohrleitungsbauer/-in                            601
      Papiertechnologe/ Papiertechnologin               368             Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/-in     369
      Parkettleger/-in                                  601             Sattler/-in                                      601
      Patentanwaltsfachangestellte/-r                   361, 382        Schädlingsbekämpfer/-in                          368
      Personaldienstleistungskauffrau/-kaufmann         698             Schifffahrtskauffrau/ Schifffahrtskaufmann       360
      Pferdewirt/-in                                    601             Schiffsmechaniker/-in                            358
      Pharmakant/-in                                    368
 *)
      Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen

8.       Bildungsgänge                                                                                                   Seite 19
8.      Bildungsgänge                                                                                                         Seite 20

     Ausbildungsberuf                                         SNR        Ausbildungsberuf                                     SNR
     Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in                 601        Technische/-r Produktdesigner/-in                    369, 385
     Schornsteinfeger/-in                                     601        Technische/-r Systemplaner/-in                       369
     Schuhfertiger/-in                                        355        Textilgestalter/-in im Handwerk                      355
     Schuhmacher/-in                                          355        Textillaborant/-in                                   368
     Segelmacher/-in                                          358        Textilreiniger/-in                                   368
                                                                         Textil- und Modenäher/-in
     Seiler/-in                                               358                                                             355
                                                                         Textil- und Modeschneider/-in
     Servicefachkraft für Dialogmarketing                     602        Tiefbaufacharbeiter/-in                              601
     Servicefahrer/-in                                        602        Tiermedizinische/-r Fachangestellte/-r               618
     Servicekauffrau/ Servicekaufmann im Luftverkehr          360        Tierpfleger/-in                                      601
     Servicekraft für Schutz und Sicherheit                   361        Tierwirt/-in                                         601
     Silberschmied/-in                                        355        Tischler/-in                                         601, 813, 386
     Sozialversicherungsfachangestellte/-r                    361        Tourismuskaufmann/ Tourismuskauffrau                 360, 382
     Spezialtiefbauer/-in                                     601        Trockenbaumonteur/-in                                601
     Spielzeughersteller/-in                                  369        Uhrmacher/-in                                        369
     Sport- und Fitnesskauffrau/ Sport- und Fitnesskaufmann   698        Veranstaltungskaufmann/ Veranstaltungskauffrau       698
     Sportfachfrau/ Sportfachmann                             698        Verfahrensmechaniker/-in für Beschichtungstechnik    601
                                                                         Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und
     Steinmetz- und Steinbildhauer/-in                        601                                                             601
                                                                         Kautschuktechnik
                                                                         Verfahrenstechnologe/ Verfahrenstechnologin in der
     Steuerfachangestellte/-r                                 368, 382                                                        699
                                                                         Mühlen- u. Getreidewirtschaft
     Straßenbauer/-in                                         601        Vergolder/-in                                        355
     Stuckateur/-in                                           601        Verkäufer/-in                                        359, 602, 382
     Süßwarentechnologe/-in                                   699        Vermessungstechniker/-in                             601
     Tankwart/-in                                             369        Verwaltungsfachangestellte/-r                        949, 382
     Technische Konfektionär/-in                              601        Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/-in         601
     Technische Modellbauer/-in                               601        Wasserbauer/-in                                      601
Ausbildungsberuf                                   SNR             Ausbildungsberuf             SNR
     Weintechnologe/ Weintechnologin                    699             Zahntechniker/-in            618
     Werker/-in im Gartenbau *)                         813, 386, 601   Zerspanungsmechaniker/-in    369, 385
     Werksteinhersteller/-in (HW)                       601             Zimmerer/ Zimmerin           601, 386
     Werkstoffprüfer/-in                                369             Zupfinstrumentenmacher/-in   369
     Werkzeugmechaniker/-in                             369, 358, 385   Zweiradmechatroniker/-in     369
     Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r             618, 386

 *)
      Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen

8.       Bildungsgänge                                                                               Seite 21
8.     Bildungsgänge                                                                                                  Seite 22

Ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge (AVBG)
 SNR       Bezeichnung                 Zulassungsvoraussetzung         Dauer     Abschluss             Berechtigung
     351   in Teilzeitform:            •   Schulpflichtig              bis 1 Jahr Abschlusszeugnis
     355
                                       •   Mind. Einfache Berufsbil-
     359   Praktikumsklassen
                                           dungsreife
     361
     364                               •   Mind. 10 Jahre Schulbe-
     602                                   such in der allgemeinbil-
     603                                   denden Schule
     618
                                       Zentrale Beratung Berufs-
     698
                                       bildung (ZBB)
                                       Siehe unter „Weitere Aus-
                                       künfte erteilen“
     355   Werkstufe                   •   Schulpflichtig              2 Jahre   Allgemeines
     358                                                                         Zeugnis mit aus-
                                       •   Mind. 10 Jahre Schulbe-
     359                                                                         gewiesenen Kom-
                                           such in der allgemeinbil-
     364                                                                         petenzen
                                           denden Schule
     618
     698                               •   Anerkannter sonderpäda-
                                           gogischer Förderbedarf
                                           W+E
                                       Zuweisung durch die Sena-
                                       torin für Kinder und Bil-
                                       dung
     351   Berufsorientierungsklasse   •   Kein Schulabschluss         1 Jahr    Abschlusszeugnis
     358                                                                         oder
                                       •   Schulpflichtig
     359                                                                         Einfache oder Er-
     603                               •   Mind. 10 Jahre Schulbe-               weiterte Berufsbil-
                                           such in der allgemeinbil-             dungsreife (bei
                                           denden Schule                         erfolgreicher frei-
                                                                                 williger Prüfung)
                                       Zentrale Beratung Berufs-
                                       bildung (ZBB)
                                       Siehe unter „Weitere Aus-
                                       künfte erteilen“
SNR                                        Bezeichnung                           Zulassungsvoraussetzung         Dauer    Abschluss             Berechtigung
                                            Sprachförderklasse mit Berufsorien-   •   Schulpflichtig              1 Jahr   Abschlusszeugnis
                                            tierung (SpBO)                                                                 mit ausgewiese-
                                                                                  •   nach dem 14. Lebensjahr
                                                                                                                           nen Kompeten-
                                                                                      in die BRD immigriert
                                                                                                                           zen
     Entsprechend der Schulplatzvergabe

                                                                                  •   keine/geringe Kenntnisse
                                                                                      in der deutschen Sprache
                                                                                  Schulplatzvergabe durch
                                                                                  die Senatorin für Kinder
                                                                                  und Bildung
                                            Berufsorientierungsklasse mit         •   Schulpflichtig oder unmit- 1 Jahr    Allgemeines
                                            Sprachförderung (BOSp)                    telbar aus einer SpBO                Zeugnis mit aus-
                                                                                                                           gewiesenen Kom-
                                                                                  •   nach dem 14. Lebensjahr
                                                                                                                           petenzen
                                                                                      in die BRD immigriert
                                                                                                                           oder
                                                                                  •   bereits Kenntnisse in der            Einfache oder Er-
                                                                                      deutschen Sprache mind.              weiterte Berufsbil-
                                                                                      auf Stufe A 1 des GER                dungsreife (bei
                                                                                                                           erfolgreicher frei-
                                                                                  Schulplatzvergabe durch
                                                                                                                           williger Prüfung)
                                                                                  die Senatorin für Kinder
                                                                                  und Bildung

8.                                        Bildungsgänge                                                                                                         Seite 23
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